Akkreditierungsantrag - Apothekerkammer Westfalen
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Akkreditierungsantrag - Apothekerkammer Westfalen
Apothekerkammer Westfalen-Lippe Körperschaft des öffentlichen Rechts Abteilung Aus- und Fortbildung / Arzneimitteltherapiesicherheit Bismarckallee 25 * 48151 Münster * Telefon: 0251 - 5200575 * Fax: 0251 - 5200569 _________________________________________________________________________________ Antrag auf Akkreditierung einer Fortbildungsveranstaltung im Rahmen des Fortbildungszertifikates durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe Posteingang bei der Geschäftsstelle der Apothekerkammer Westfalen-Lippe mindestens 4 Wochen vor Beginn der ersten Veranstaltung Veranstalter: Name/Firma, Straße, PLZ, Ort Ansprechpartner/in: Name, Telefonnummer, E-Mail Veranstaltungsthema: Bitte Programm bzw. Einladung beilegen Termin/e und Ort/e im Kammergebiet Westfalen-Lippe: Bei mehrtägigen Veranstaltungen bitte jeden Tag angeben (1) Seminar, Workshop, Praktikum, wissenschaftliche Exkursion Art der Veranstaltung: Kategorie (2) Kongress (3) Vortrag Veranstaltungsdauer – ohne Pausen: Anzahl der (in Fortbildungseinheiten) Eine Fortbildungseinheit entspricht 45 Minuten Fortbildungseinheiten: ________________ Beginn und Ende der Veranstaltung: Bei mehrtägigen Veranstaltungen bitte jeden Tag angeben! Bitte geben Sie auch die Pausenzeiten an! Stand: November 2015 Seite 1 Apothekerkammer Westfalen-Lippe Körperschaft des öffentlichen Rechts Abteilung Aus- und Fortbildung / Arzneimitteltherapiesicherheit Bismarckallee 25 * 48151 Münster * Telefon: 0251 - 5200575 * Fax: 0251 - 5200569 _________________________________________________________________________________ Apotheker/innen Zielgruppe bzw. Teilnehmerkreis: Ärzte/innen Pharmazeuten/-innen im Praktikum PTA PKA Sonstige: ______________________ Teilnahmegebühr: kostenlos Gebühr (inkl. MwSt.) ________________ € Wird eine Lernerfolgskontrolle durchgeführt? Bitte Lernerfolgskontrollbögen beifügen Liegt bereits die Anerkennung bzw. Ablehnung einer anderen Apothekeroder Ärztekammer für diese Veranstaltung vor? ja nein Anerkennung erteilt am: _____________________________________ Vergebene Punktezahl: _____________________________________ (durch welche Apotheker- oder Ärztekammer) ______________________________________ ______________________________________ ______________________________________ Anerkennung abgelehnt am: ______________________________________ (durch welche Apotheker- oder Ärztekammer) ______________________________________ ______________________________________ ______________________________________ Stand: November 2015 Seite 2 Apothekerkammer Westfalen-Lippe Körperschaft des öffentlichen Rechts Abteilung Aus- und Fortbildung / Arzneimitteltherapiesicherheit Bismarckallee 25 * 48151 Münster * Telefon: 0251 - 5200575 * Fax: 0251 - 5200569 _________________________________________________________________________________ Für die vorgenannte Veranstaltung wird die Anerkennung als eine auf das freiwillige Fortbildungszertifikat der Apothekerkammer Westfalen-Lippe anrechenbare Fortbildung beantragt. Hiermit wird bestätigt, dass die Inhalte der apothekerlichen Fortbildung unabhängig von werbenden Interessen Dritter sind und qualitätssichernden Anforderungen an Fortbildungsveranstaltungen (z. B. den Leitsätzen und Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zur apothekerlichen Fortbildung) entsprechen: Die Sponsorentätigkeit beeinflusst nicht Form und Inhalt der Fortbildungsmaßnahme. Objektive Produktinformationen nach wissenschaftlichen Kriterien, zum Beispiel durch die pharmazeutische Industrie, sind zulässig. Das Führen von Teilnehmerlisten und das Aushändigen von Teilnahmebescheinigungen (Bitte Blanko-Teilnahmebescheinigung diesem Antrag beilegen) mit der Angabe der Fortbildungspunkte, der Kategorie und der Apothekerkammer Westfalen-Lippe als Akkreditierer ist Pflicht. Ferner muss die Apothekerkammer Westfalen-Lippe eine Kopie der Teilnehmerliste innerhalb von 4 Wochen nach der Veranstaltung erhalten. Verwaltungsgebühr Der Antrag auf Akkreditierung ist gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr beträgt 50,00 Euro. Die Höhe der Gebühr ist durch die Gebührenordnung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe vom 7. Dezember 1994 festgelegt. Bei nicht fristgerecht eingegangenen Akkreditierungsanträgen (mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung) wird gemäß der Änderung der Gebührenordnung vom 26. Mai 2010 eine Bearbeitungsgebühr von 75,00 Euro erhoben. Sie wird fällig mit Erhalt der Akkreditierung/Ablehnung. In unserem Bescheid finden Sie die Zahlungsmodalitäten. Stand: November 2015 Seite 3 Apothekerkammer Westfalen-Lippe Körperschaft des öffentlichen Rechts Abteilung Aus- und Fortbildung / Arzneimitteltherapiesicherheit Bismarckallee 25 * 48151 Münster * Telefon: 0251 - 5200575 * Fax: 0251 - 5200569 _________________________________________________________________________________ Bitte senden die Rechnung an: den Veranstalter die folgende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Die von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe akkreditierten Fortbildungsveranstaltungen können auf der Website www.akwl.de im öffentlichen Bereich veröffentlicht werden. Hiermit sind wir einverstanden. ___________________________ Ort / Datum Stand: November 2015 nicht einverstanden. ____________________________ Unterschrift / Stempel Seite 4