ForstBW INFO - die Broschüre
Transcription
ForstBW INFO - die Broschüre
Forstbetriebsgemeinschaften Forstliche Förderung Welche Fördermaßnahmen kommen für Sie in Frage? Gemeinsam können Sie mehr bewegen! Forstbetriebsgemeinschaften (FBG ) sind Zusammenschlüsse von Waldbesitzern und sollen Strukturmängel des Kleinprivatwaldes beheben. Förderung der Erstaufforstung Aufforstung bisher landwirt- schaftlich genutzter und sonstiger Flächen Förderung einer naturnahen Waldwirtschaft Wiederaufforstung z.B. nach Sturmwurf, Vor-/Unterbau Naturverjüngung, Jung bestandspflege und Bodenschutzkalkung Erstellung periodischer Betriebspläne, -gutachten und Betriebsinventur Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse Erstinvestition von Maschinen und Geräten Holzmobilisierungsprämie Geschäftsführungskosten Ihre Vorteile durch eine FBG-Mitgliedschaft – Beispiele: Erfolgreiche Vermarktung von Kleinmengen durch Bündelung auf Sammelplätzen Ständige Information zum Holzmarkt Einkaufsrabatt bei Pflanzenbestellungen Mitnutzung FBG-eigener Geräte und Maschinen Geschäftsführer/innen und örtliche Vertrauensleute als ständige Ansprechpartner für Ihre Fragen Keine Mindestbeträge für die kostenpflichtige Betreuung durch die untere Forstbehörde Kostenlose Teilnahme an Waldtagen und forstlichen Fortbildungen Bagatellgrenzen für die forstliche Förderung werden in der Gemeinschaft leichter überschritten Erleichterung bei Auslandsverkäufen Interessenvertretung des Kleinprivatwaldes Förderung der forstlichen Infrastruktur Neubau forstwirtschaftlicher PKW- und LKW-befahrbarer Wege (Keine Förderung von Rückegassen und Maschinenwegen) Förderung sonstiger ökologischer Maßnahmen und Soforthilfen Landschafts-, Biotop- und Habitatpflege Nasslagerung nach Sturmereignissen Förderanträge und weitergehende Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Unteren Forstbehörde oder über das Internet unter www.forstbw.de Voraussetzungen für eine Förderung Der Mindestbetrag für eine Zuwendung im Kleinprivatwald bis 200 ha liegt bei 250 Euro. Impressum Die Mindestfläche bei Pflanzungen beträgt 0,1 ha. Ordnungsgemäße Ausführung und Pflege: Die Maßnahmen müssen nach anerkannten forstlichen Grundsätzen ausgeführt werden. Der Zuwendungsempfänger muss eine ordnungsgemäße Pflege und Bewirtschaftung der geförderten Kulturen gewährleisten. Herausgeber: Landesbetrieb ForstBW Postfach 10 34 44 70029 Stuttgart Grafikdesign: agentur krauss GmbH Herrenberg Mischungsverhältnis bei Pflanzungen: Mischkulturen: Laubbaumanteil mindestens 40 % der Fläche. Laubbaumkulturen: Laubbaumanteil mindestens 80 % der Fläche. Die Beimischung der Mischbaumarten muss gruppenbis horstweise erfolgen, damit die Mischung dauerhaft gesichert ist. Druck: Druckerei Schürrle Stuttgart Gedruckt auf PEFC-zertifiziertem Papier aus nachhaltiger Waldwirtschaft Saat- und Pflanzgut: Es muss herkunftsgesichertes und für den Standort geeignetes Saat- und Pflanzgut verwendet werden. Bildnachweis: Untere Forstbehörde Alb-Donau-Kreis Benjamin Fischer, Untere Forstbehörde Esslingen Wichtig: Setzen Sie sich rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme mit Ihrem Revierleiter oder der Unteren Forstbehörde in Verbindung! Sie werden gerne hinsichtlich der Förderfähigkeit sowie der praktischen Ausführung beraten und erhalten Hilfe bei der Antragstellung. Die Antragsunterlagen sollten bis spätestens 31. Januar beziehungsweise 31. Juli eines Jahres eingereicht werden. Bildnachweise Untere Forstbehörde AlbDonau-Kreis Benjamin Fischer, Untere Forstbehörde Esslingen shutterstock.de Untere Forstbehörde Dienstleistungsangebot für Privatwaldbesitzer Unsere Leistungen für Waldbesitzer Wichtige Hinweise für die Holzvermarktung Beachten Sie bei Ihrer Holzeinschlagsplanung die in den Mitteilungsblättern veröffentlichten Hinweise zu örtlichen Einschlagsschwerpunkten Wir bieten folgende Beratungsleistungen: Information über forstliche Fragestellungen Waldbauliche und arbeitstechnische Beratung Beratung zu staatlichen Fördermöglichkeiten Hilfe bei der gemeinsamen Pflanzenbeschaffung Wir bieten auch ständige vertragliche Betreuung an: Waldinspektionsverträge für Betriebe bis 30 Hektar Betriebsleitung für Betriebe über 30 bis 200 Hektar Darüber hinaus können von der unteren Forstbehörde auf Antrag einzelne Arbeiten für den Waldbesitzer gegen Berechnung eines Kostenbeitrages übernommen werden. Man spricht von der fallweisen Betreuung. Beratung und Betreuung Knapp 37 % der Waldflächen in Baden-Württemberg befinden sich in privater Hand. Besonders stark vertreten ist dabei der Anteil der Klein- und Kleinstprivatwaldbesitzer. Um eventuelle Nachteile bei der Bewirtschaftung kleinerer Waldflächen zu mildern unterstützt ForstBW die Waldbesitzer mit einem breiten Dienstleistungsangebot. Die unteren Forstbehörden bewirtschaften und pflegen die ihnen anvertrauten Wälder nachhaltig, naturnah und sachkundig. Das Angebot umfasst die Beratung und Betreuung sowie die technische Hilfe. Ähnlich einem Baukastensystem können sich die Waldbesitzer den Umfang der Dienstleistungen aus den einzelnen Bausteinen zusammenstellen. Die Beratungsleistungen sind vor allem als „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu verstehen und umfassen neben Beratung und direkter „logistischer“ Unterstützung auch fachliche Aus- und Fortbildungen für die Waldbesitzer. Ziel ist dabei, eine ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung auch im Privatwald zu gewährleisten. Da die Leistungen des Privatwaldes auch dem Allgemeinwohl zugute kommen, ist die Beratung kostenlos. Demgegenüber ist die Betreuung des Privatwaldes durch ForstBW kostenpflichtig, weil sie Maßnahmen umfasst, die im betrieblichen Interesse der Waldbesitzer liegen. Beispielweise die forsttechnische Betriebsleitung, Revierdienst oder Holzverkauf. Über die Beratungs- und Betreuungsleistungen hinaus stehen Möglichkeiten der forstlichen Förderung offen. Die örtliche Untere Forstbehörde berät Sie gerne! Die landesweit einheitlichen Kostensätze richten sich nach der Verwaltungsvorschrift zur Privatwaldverordnung (PWaldVO). Die Abrechnung erfolgt bei Holzverkäufen pro Festmeter. Genaue Kostensätze können bei der Unteren Forstbehörde angefragt werden. Dazu gehört: Holzauszeichnen auf Teilflächen oder im kompletten Bestand Organisation der Holzernte Holzaufnahme und Holzlistendruck Holzverkauf und Rechnungsstellung Abwicklung Gemeinschaftsverkäufe Wertholzsortierung Erfassung der vom Waldbesitzer gefertigten Holzlisten Beratung bei der Bildung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen ENSTEL Holzar Fi t LUNG NAC H HOLZAR TEN, GÜT EN UND Güte KLASSE Klasse N Fm oR. Gew. B mittl. 2a Länge 6,380 2b 17,34 6,890 3a 20,00 4,730 3b 20,00 2,270 20,00 C 20,270 2a 19,16 0,620 2b 8,55 0,920 Bestan d MZ/Fm 37,00 40,00 45,00 48,00 41,12 37,00 % 100 MZ ins ges 236,06 275,60 212,85 108,96 833,47 Menge[ Fm] 22,69 Preis Die Holzkäufer lehnen den Kauf von zerstreut liegenden Kleinstmengen oft ab. Erfragen Sie deshalb die Mindestmengen je LKW-Ladeort. Sicherheit im Wald ist wichtig! Die Aufarbeitung von Holz mit der Motorsäge ist mit besonderen Gefahren verbunden. Die persönliche Schutzausrüstung (Helm, Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe und Handschuhe) muss getragen werden. Ein Motorsägenlehrgang ist empfohlen und wird durch die Untere Forstbehörde angeboten. Bei der Aufarbeitung von stehendem Holz und Flächenlosen ist die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang Pflicht. ====== ====== ====== Stammh ====== olz nor ====== ====== mal ====== Mitten ====== autom. stärke ====== vor Rüc ====== ====== ken ====== ====== HOLZLI Sorte: ====== ====== Datum STE ====== ST ====== 03.04. ====== ====== FWJ 2012 == ====== Rev Auf ====== FiST n ====== Los 2012 23 ====== ====== 910 ====== 011 ====== Forsta ====== mt: ====== Landra == tsamt Böblin Seite Forste 115 gen, Amt 1 n Parkst für r. 16 Hiebsb 71034 eginn: Böb Hiebse Tel: 070 lingen nde für EMA : 10.01. Fax: 070 31/663-1001 2012 31/663 Rinden vorgesehen: 22.01. -1029 bearbe Revier 2012 itu : entrin Jettin det sei ng: Nein gen t: fertig Ulrich keine 23 gerück Alber t seit: Seiten weg 7 Waldnu 17.01. 71131 mmern 201 2 Jettin gemess Waldnu gen en: Tel: 074 mmern gezähl davon t: Fax: 074 52/75217 Klamme 24 rst Stämme Mob: 017 52/790722 gezähl ämme: 24 t: 2/1234 Anzahl 567 Betrie Polter 0 b: : Bieger 24 , Rudolf Mittle re 28467 1 gew. mit Stückmenge: Im Gra tlere ben 2 Länge: 71131 0,95 Jettin gen Tel: 18,62 Forstrevier Fax: Jettingen Haupth olzart : Rinden Ulrich Alber zustan d: Gesamt Mobiltelefo menge Lagero Fi n 0172/1234 FmoR: rt: 567 Hinwei P2 mR s: 22,69 Maßnah Auszah menNr: lung der Holzer löse dir ekt an die Wal Waldor dbesit tverze zer ichnis Distri : kt Betrie b Nr. Abteil 28467 ung ZUSAMM Melden Sie Ihr Holz beim zuständigen Revierleiter oder der Forstbetriebsgemeinschaft zur Vermarktung an, bevor Sie mit dem Einschlag beginnen Beachten Sie beim Holzeinschlag die Vorgaben zur Holzvermessung Informieren Sie sich über die vorgesehene Kenn zeichnung Ihres Holzes Forstrevier Jettingen Ulrich Alber Mobiltelefo n 0172/1234 567 Viele weitere Leistungen wie beispielsweise die Vermittlung von Forstunternehmen, die Wildlings- und Saatgutgewinnung oder die Jungbestandspflege gehören ebenso zum Dienstleistungsangebot. Darüber hinaus unterstützen wir bei der Bekämpfung von Forstschädlingen wie dem Borkenkäfer und beraten bei der Wahl von geeigneten Baumarten im Hinblick auf das sich ändernde Klima. Weitere Angebote für Privatwaldbesitzer finden Sie unter „Produkte & Dienstleistungen“ auf www.forstbw.de.