Prozessvorschau des Landgerichts Hildesheim für Oktober 2014

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Prozessvorschau des Landgerichts Hildesheim für Oktober 2014
LANDGERICHT HILDESHEIM
DIE PRÄSIDENTIN
30. September 2014
Prozessvorschau
Oktober 2014
des
Landgerichts
Hildesheim
für
HILDESHEIM. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Ankündigung über alle
Hauptverhandlungstermine in den für die Öffentlichkeit bedeutsamen Verfahren des
Landgerichts Hildesheim und des Amtsgerichts Hildesheim im Oktober 2014
(Alle Angaben ohne Gewähr!):
I. Landgericht

Strafkammer 1 (als allgemeine große Strafkammer):

seit 08.09.2014
Az.: 12 KLs 19 Js 12981/12
Fortsetzung:
10., 14.10.2014, jeweils 09.00 Uhr, Saal 134
Tatort:
Peine
Tatzeit:
November 2010 bis November 2011
Zur Last gelegte Taten: unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht
geringer Menge
Dem heute 33 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, zwischen November
und Weihnachten 2010 500g Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf
erworben zu haben. In der Folgezeit (Juni bis November 2011) soll er gemeinsam
mit dem 25-jährigen Mitangeklagten in zwölf weiteren Fällen Marihuana (jeweils im
Kilobereich) erworben haben, um dieses im Großraum Peine und Umgebung
gewinnbringend zu verkaufen.
Für den Termin am 10. Oktober
Urteilsverkündung zu rechnen.
2014
Nr. 42/2014 / Dr. Stephan Loheit
Pressestelle
Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim
Tel.: (05121) 968-472
Fax: (05121) 968-218
ist
ggf.
bereits
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2

08.10.2014
Fortsetzung:
Tatort:
Tatzeit:
09.00 Uhr Saal 134
Az.: 12 Ks 17 Js 18966/14
09., 13., 17.10.2014, jeweils 09.00 Uhr, Saal 134
Alfeld
10. Juni 2014
Zur Last gelegte
Körperverletzung
Tat:
versuchter
Mord
in
Tateinheit
mit
gefährlicher
Der heute 54 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, sich ihrem Ehemann
am Abend des 10. Juni 2014 unvermittelt und ohne Vorwarnung von hinten mit
zwei Küchenmessern bewaffnet genähert und diesen Überraschungsmoment
ausnutzend wiederholt aus Eifersucht und Wut bzw. Enttäuschung auf ihn
eingestochen zu haben. Hierbei soll sie die rechte Halsseite sowie den Nacken,
Hals, Gesichts- und Brustbereich getroffen haben. Gleichwohl soll es dem
Geschädigten gelungen sein, die Angeklagte zu entwaffnen. Bis zum Eintreffen
der Polizei soll die Angeklagte weiter auf den Geschädigten (teils unter
Zuhilfenahme einer Harke) eingeschlagen haben.

Strafkammer 3a (Hilfsjugendschutzkammer):

seit 22.09.2014
Az.: 14a KLs 10 Js 12920/14
Fortsetzung:
13., 15.10.2014, jeweils 09.00 Uhr, Saal 149
Tatort:
Hildesheim
Tatzeitraum:
06. und 22. März 2014
Zur Last gelegte Taten: besonders schwerer Raub und besonders schwere
räuberische Erpressung
Den beiden heute 17 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, am
06. März 2014 mit Sturmhauben maskiert eine Jet-Tankstelle in Hildesheim
überfallen und unter Vorhalt einer geladenen Schusswaffe der Marke Walther P 22
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3
insgesamt 580 Euro Bargeld sowie Zigaretten im Wert von 156,77 Euro erpresst
bzw. gewaltsam entwendet zu haben.
Daneben soll einer der 17-jährigen Angeklagten zusammen mit einem 18 Jahre
alten Mitangeklagten und zwei weiteren unbekannten Mittätern am 22. März 2014
das spätere Tatopfer zunächst in der Nähe des Hildesheimer Hindenburgplatzes
angesprochen, sodann verfolgt, bedrohlich umringt und schließlich in einer
Garageneinfahrt gestellt haben, um an Wertgegenstände zu gelangen. Während
der 18-jährige Mitangeklagte das Opfer zur Herausgabe von Handy und
Geldbörse aufgefordert habe, soll der 17-jährige Angeklagte seine Hand in seine
Jacke gesteckt und wiederholt damit gedroht haben zu schießen. Einer der
unbekannt gebliebenen Mittäter soll dem Opfer überdies ein Messer vor den
Bauch gehalten haben. Unter dem Eindruck dieser Bedrohung soll das Opfer
schließlich seine Geldbörse mit 40 Euro Bargeld, EC-Karte, Personalausweis und
Führerschein sowie sein Handy der Marke iPhone 4S übergeben haben.

Strafkammer 4  1. große Wirtschaftsstrafkammer :

seit 12.09.2014
Az.: 15 KLs 5544 Js 70059/07
Fortsetzung:
15., 16., 22., 23., 29., 30.10., 13.11.2014, jeweils 09.00 Uhr,
Saal 27 (abweichend: 26.09., 15.10.2014, Saal 147
Hauptgebäude; 22., 29.10.2014, Saal 32 Nebengebäude)
Tatort:
Hannover und andernorts
Tatzeitraum:
Juni 2005 bis September 2009
Zur Last gelegte Taten: Kapitalanlagebetrug, Verstoß gegen § 82 GmbhG,
Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Bankrott, Verstoß gegen die Insolvenzantragspflicht
Dem heute 48 Jahre alten Angeklagten wird im Wesentlichen vorgeworfen, im
Tatzeitraum als Geschäftsführer diverser im Bereich regenerativer Energien tätiger
Unternehmen Emissionsprospekte veröffentlicht zu haben, die unrichtige Angaben
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4
über die Wirtschaftlichkeit der den Prospekten zugrunde liegenden Vorhaben
enthalten haben sollen.
Daneben soll er bei der Eintragung von Gesellschaften dem Registergericht
gegenüber falsche Angaben zur Leistung der Einlagen gemacht haben.
Ferner soll er Sozialversicherungsbeiträge diverser Arbeitnehmer nicht an die
zuständige Einzugsstelle abgeführt und trotz Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit
keinen Insolvenzantrag für die betroffenen Gesellschaften gestellt haben.
Schließlich soll er in Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit einer von ihm
geführten Gesellschaft einer weiteren Gesellschaft ein unbesichertes Darlehen
gewährt haben, welches im Ergebnis nicht zurückgezahlt worden sei - was er
infolge der Geschäftsführeridentität auch gewusst haben soll.

Strafkammer 9 (als allgemeine große Strafkammer):

seit 17.09.2014
Az.: 20 KLs 6 Js 7842/14
Fortsetzung:
06.10.2014, 09.00 Uhr, Saal 149
Tatort:
Hildesheim
Tatzeitraum:
16. Februar 2014
Zur Last gelegte Tat: Vergewaltigung
Dem heute 28 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, das spätere, erheblich
alkoholisierte Opfer zunächst auf der gemeinsamen Heimfahrt bedrängt zu haben,
woraufhin diese zur Vermeidung weiterer Übergriffe eine Freundin gebeten haben
soll, sie nach Verlassen des PKW bis zur Wohnungstür zu begleiten. Diese soll
jedoch bereits vor Erreichen der Hauseingangstür wieder umgekehrt sein. Der
Angeklagte soll daraufhin das Opfer im Hausflur gewaltsam gegen die Stufen
gedrückt, ihr die Hose heruntergezogen und gewaltsam den Geschlechtsverkehr
vollzogen haben.
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5

08.10.2014
Fortsetzung:
Tatort:
Tatzeitraum:
09.00 Uhr Saal 149
Az.: 20 KLs 11 Js 37646/13
09., 10.10.2014, jeweils 09.00 Uhr, Saal 149
Duingen und andernorts
November bis Dezember 2013
Zur Last gelegte Taten: Bedrohung in zwei Fällen und Verstoß gegen das
Waffengesetz
Dem heute 57 Jahre alten Beschuldigten wird vorgeworfen, im November 2013
zwei Mitarbeitern des Landkreises Hildesheim Schreiben zugesandt zu haben, in
denen er sie mit dem Leben bedroht haben soll.
Bei einer Durchsuchung der Wohnräume des Beschuldigten im Dezember 2013
sollen diverse Schusswaffen und andere gefährliche Gegenstände sichergestellt
worden sein, die dieser unerlaubt besessen haben soll.
Verhandelt wird im sog. Sicherungsverfahren, weil die Staatsanwaltschaft
erwartet, dass gegen den Beschuldigten wegen seiner im Zustand der
Schuldunfähigkeit begangenen Taten eine sog. Maßregel der Besserung und
Sicherung (§ 63 StGB - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus)
verhängt werden wird.

22.10.2014
Fortsetzung:
Tatort:
Tatzeitraum:
08.30 Uhr Saal 149
Az.: 20 KLs 12 Js 15407/14
23.10.2014, 09.00 Uhr, Saal 149
Lehrte
09. Januar 2014
Zur Last gelegte Tat: räuberischer Diebstahl
Dem heute 29 Jahre alten Angkelagten wird vorgeworfen, am Abend des
09. Januar 2014 zunächst die Eingangstür zu dem Geschäft „Schmidt
Autoschilder“ aufgehebelt und sodann einen Laptop sowie 50 bis 60 Euro
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Münzgeld aus einer Kasse entwendet zu haben. Beim Verlassen des Geschäfts
soll er von mehreren Zeugen erkannt und angesprochen worden sein, woraufhin
er mit einem Hammer versucht haben soll, auf diese einzuschlagen, um einer
Verhaftung zu entgehen und sich im Besitz der gestohlenen Gegenstände zu
halten.

Strafkammer 10  3. große Wirtschaftsstrafkammer :

seit 20.03.2014
Az.: 21 KLs 5433 Js 85761/06
Fortsetzung:
02., 09., 14., 16., 23., 30.10., 04., 06., 11., 13., 18., 20.,
25., 27.11., 02., 04., 09., 11., 16., 18.12.2014, 06.01.2015,
jeweils 09.00 Uhr, Saal 32 Nebengebäude
(abweichend: 09., 14., 16., 23.10.2014 Saal 149 Hauptgebäude)
Tatort:
Hameln
Tatzeitraum:
Juli 2004 bis Mai 2006
Zur Last gelegte Taten: Steuerhinterziehung in drei Fällen, davon in einem Fall als
Versuch
Dem heute 56 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, im Tatzeitraum als
Geschäftsführer einer Im- und Exportfirma in deren Körperschafts- und
Gewerbesteuererklärung für 2002 verdeckte Gewinnausschüttungen in Höhe von
rund 200.000 Euro nicht angegeben zu haben. Zu einer Steuerverkürzung soll es
aufgrund einer bereits zuvor durch das Finanzamt erfolgten Steuerschätzung nicht
gekommen sein.
Der Angeklagte soll überdies in der Körperschafts- und Gewerbesteuererklärung
für 2004 verdeckte Gewinnausschüttungen in Höhe von rund 3,3 Mio. Euro nicht
angegeben haben, wodurch Körperschaftsteuer in Höhe von knapp 650.000 Euro,
Solidaritätszuschlag in Höhe von mehr als 35.000 Euro und Gewerbesteuer in
Höhe von rund 430.000 Euro verkürzt worden sein sollen.
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Schließlich soll der Angeklagte in seinen Einkommensteuererklärungen für 2003
und 2004 die Einkünfte aus Kapitalvermögen (verdeckte Gewinnausschüttungen
durch die Im- und Exportfirma) nicht angegeben haben, sodass Einkommensteuer
in Höhe von knapp 1.660 Euro (2003) und rund 707.000 Euro (2004) verkürzt
worden sein soll.

Strafkammer 11  4. große Wirtschaftsstrafkammer :

seit 03.09.2014
Az.: 22 KLs 22 Js 22291/12
Fortsetzung:
01.10.2014, 09.30 Uhr, Saal 32 Nebengebäude
Tatort:
Lehrte und andernorts
Tatzeitraum:
2010 bis Juni 2012
Zur Last gelegte Taten: besonders schwere Steuerhinterziehung
Den heute 41 und 43 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, im Tatzeitraum in
Lehrte einen schwunghaften Handel mit unversteuerten Zigaretten aus Polen
geführt zu haben.
Bei einer am 19. Juni 2012 erfolgten Durchsuchung durch die Zollfahndung
wurden insgesamt 2.112.000 Zigaretten in Schachteln der Marke „L&M Red Label“
und rund 3,9 Mio. Zigaretten in Schachteln der Marke „Marlboro Red“, jeweils
ohne Steuerbanderole, sichergestellt.
Am selben Tag sollen die beiden Angeklagten 500 Stangen der Marke „Marlboro“
ohne Steuerbanderole an einen gesondert Verfolgten als sog. „Probelieferung“ mit
der Option zukünftiger größerer Verkäufe veräußert haben.
Durch die nach Anklage von den Angeklagten vorgehaltenen unversteuerten
Zigaretten soll dem Fiskus ein Steuerschaden in Höhe von rund 906.000 Euro
entstanden sein.
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Für den Termin am 01. Oktober 2014 ist nach derzeitigem Stand der Schluss
der Beweisaufnahme mit anschließenden Plädoyers und Urteilsverkündung
avisiert.

Strafkammer 14  5. große Wirtschaftsstrafkammer :

seit 08.09.2014
Az.: 24 KLs 5423 Js 62364/09
Fortsetzung:
01., 06., 09., 14., 16., 21., 23.10.2014, jeweils 10.00 Uhr,
Saal 32 Nebengebäude (abweichend: 14., 16.10.2014
Saal 134 Hauptgebäude)
Tatort:
Hannover und andernorts
Tatzeitraum:
Januar 2005 bis Januar 2009
Zur Last gelegte Taten: Untreue und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
sowie Beihilfe hierzu
Dem heute 58 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, im Tatzeitraum als
Konkurs-, Insolvenz- bzw. Nachtragskassenverwalter in insgesamt 33 Verfahren in
Absprache mit den beiden heute 43 und 62 Jahre alten mitangeklagten
Mitarbeitern einer Bank Vermögensverwaltungsverträge über die jeweiligen
Vermögensmassen
abgeschlossen
zu
haben,
die
eine
jährliche
Verwaltungsgebühr von 1,75 % beinhaltet haben sollen, wovon der 58-jährige
Angeklagte einen Anteil von 0,75 % als sog. Kickback-Zahlung erhalten haben
soll.
Die jährlichen Kickback-Zahlungen sollen zudem zum Gegenstand von
Scheinrechnungen über tatsächlich nicht erbrachte Beratungsleistungen gemacht
worden sein. Ab Mitte 2006 sollen die Scheinrechnungen zur besseren
Verschleierung der Kickback-Zahlungen zudem auf die heute 51-jährige
mitangeklagte Lebensgefährtin des 58-jährigen Angeklagten ausgestellt worden
sein. Beide sollen so Zahlungen in Höhe von insgesamt rund 162.000 Euro
erhalten haben.
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9
Der 43-jährige mitangeklagte Bankangestellte soll durch den Abschluss der
Verwaltungsverträge eine Bonuszahlung von 5.000 Euro erhalten haben. Das
Verfahren gegen ihn ist zwischenzeitlich nach Abtrennung gegen
Geldauflagenzahlung eingestellt worden.

Strafkammer 16 (als allgemeine große Strafkammer):

seit 16.09.2014
Az.: 26 KLs 19 Js 8655/14
Fortsetzung:
02.10.2014, 12.30 Uhr, Saal 134
Tatort:
Peine
Tatzeitraum:
Januar 2014 bis März 2014
Zur Last gelegte Taten: gefährliche Körperverletzung, gemeinschaftliche
Geiselnahme in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher
Körperverletzung sowie Beihilfe hierzu, gemeinschaftlicher Raub, Verstoß gegen
das Waffengesetz
Dem heute 25 Jahre alten Hauptangeklagten wird vorgeworfen, am
13. Januar 2014 im Rahmen einer Streitsituation ohne rechtfertigenden Grund ein
Messer und einen Schlagstock gezogen und letzteren auch eingesetzt zu haben.
Nachdem das Opfer zu Boden gegangen sei, soll er diesem noch mehrere
Faustschläge versetzt und gewürgt haben.
Am 22. Februar 2014 soll er sich gemeinsam mit dem heute 30 Jahre alten
Mitangeklagten Zutritt zur Wohnung eines Bekannten verschafft haben, um dort
Wertgegenstände zu entwenden. Dort auf den Wohnungsinhaber treffend sollen
sie diesen zu Boden gestoßen und eine Playstation entwendet haben.
Am 05. März 2014 soll er in der Wohnung eines gemeinsamen Freundes den
Entschluss gefasst haben, das dort ebenfalls anwesende spätere Tatopfer
„abzuziehen“. Zu diesem Zweck soll er diesen zunächst in ein Gespräch
verwickelt, sodann ein Messer gezogen und das Opfer aufgefordert haben, seine
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Taschen zu leeren. In diesem Zusammenhang soll er dem Opfer auch unvermittelt
mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben. Sodann soll er ihn gemeinsam mit
seinem heute 27-jährigen Bruder gezwungen haben, seine PIN für die EC-Karte
zu nennen. Als das Opfer dies nicht konnte, soll er über einen Zeitraum von
insgesamt 10 Stunden wiederholt mehrfach geschlagen, getreten und mit einem
Messer verletzt worden sein. In dieser Zeit soll er zudem von zwei heute 25 und
28 Jahre alten, u.a. mit einer Machete bewaffneten, Mitangeklagten bewacht
worden sein. Das Opfer soll durch das Martyrium u.a. schwere
Schnittverletzungen an der rechten Hand sowie massive Hämatome im Kopf- und
unteren Rumpfbereich erlitten haben.
Bei der Durchsuchung der Wohnung des 25-jährigen Hauptangeklagten am
25. März 2014 soll schließlich ein verbotenes Butterflymesser sichergestellt
worden sein.

15.10.2014
Tatort:
Tatzeitraum:
09.00 Uhr Saal 149
Bockenem
29. April 2014
Az.: 26 KLs 11 Js 20061/14
Zur Last gelegte Tat: versuchte schwere räuberische Erpressung
Dem heute 45 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, am Abend des
29. April 2014 am Nebeneingang des Thomas Philipps Sonderpostenmarktes auf
die Angestellten gewartet und diese sodann unter Vorhalt einer Luftdruckpistole
aufgefordert zu haben, zurück in den Markt zu gehen und ihm die
Tageseinnahmen auszuhändigen. Die Angestellten sollen sich jedoch geweigert
und den Angeklagten darauf hingewiesen haben, dass sich noch eine Person im
Geschäft befände und bereits die Polizei gerufen habe. Aus Angst vor einer
Festnahme soll er sodann geflüchtet sein.
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11
II. Amtsgericht

Schöffengericht:

07.10.2014
Tatort:
Tatzeit:
09.00 Uhr Saal 16
Sarstedt
23. November 2012
Az.: 28 Ls 6 Js 34090/13
Zur Last gelegte Tat: schwere räuberische Erpressung
Den beiden zur Tatzeit 16 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, am
Tatabend maskiert die Shell-Tankstelle im Nordring betreten und unter Vorhalt
einer durchgeladenen Schusswaffe die Herausgabe von Geld gefordert zu haben.
Hierdurch sollen sie 320 Euro erbeutet haben.

23.10.2014
Tatort:
Tatzeit:
11.00 Uhr Saal 125
Az.: 17 Ls 22 Js 9754/13
Sarstedt
Dezember 2012 bis Juni 2013
Zur Last gelegte Taten: gewerbsmäßiger Betrug
Den heute 23 und 49 Jahre alten Angeklagten (Sohn und Vater) wird vorgeworfen,
im vorgenannten Tatzeitraum über Ebay verschiedene Musikinstrumente zum
Verkauf angeboten, die Waren jedoch entsprechend des zuvor gefassten
gemeinsamen Tatplans nie an die jeweiligen Käufer verschickt zu haben.

27.10.2014
Tatort:
Tatzeit:
13.15 Uhr Saal 125
Hildesheim
30. Januar 2014
Az.: 15 Ls 17 Js 15134/14
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Zur Last gelegte Taten: räuberische Erpressung in Tateinheit mit vorsätzlicher
Körperverletzung
Dem heute 38 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, sich am
30. Januar 2014 zunächst gewaltsam Zutritt zur Wohnung eines flüchtig
Bekannten verschafft und dort die Herausgabe von Polamidon verlangt zu haben,
weil er „einen Affen schiebe“. Als der Wohnungsinhaber dies verweigert habe, soll
der Angeklagte wiederholt auf ihn eingeschlagen und -getreten haben. Aus Angst
vor weiterer Gewalt soll der Geschädigte schließlich drei Fläschchen Polamidon
herausgegeben haben.
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III. Wichtige Hinweise
Die mitgeteilten Hauptverhandlungen sind öffentlich, soweit nichts anderes
angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Privatsphäre von
Beteiligten bzw. im Interesse jugendlicher oder heranwachsender Angeklagter
etwas anderes entscheidet. Da eine inhaltliche Terminberichterstattung seitens
der Pressestelle aus personellen und organisatorischen, aber auch aus
rechtlichen Gründen (Gleichbehandlungsgebot) grundsätzlich nicht möglich ist,
werden Sie dringend gebeten, an den Sie interessierenden Sitzungen selbst
teilzunehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Auskünfte aus nicht
öffentlichen Verhandlungen zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes auf den
jeweiligen Verfahrensstand und das Ergebnis beschränkt bleiben müssen.
Alle
Angaben
sind
ohne
Gewähr!
Etwaige
Terminänderungen,
Terminsaufhebungen oder Saalverlegungen sowie die Anordnung weiterer
Termine bleiben vorbehalten. Sie können unter Angabe des Aktenzeichens
unmittelbar bei der jeweiligen Serviceeinheit abgefragt werden, mit der Sie die
Vermittlung unter (0 51 21) 9 68-0 verbindet.
Weitere persönliche oder inhaltliche Einzelheiten aus den Anklageschriften
dürfen vor Beginn der jeweiligen Hauptverhandlung von Rechts wegen nicht
veröffentlicht werden. Es wird daher gebeten, von diesbezüglichen Anfragen
abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stephan Loheit
Pressesprecher
Die Presseinformationen des Landgerichts Hildesheim finden Sie auch im Internet
auf der Internetseite des Landgerichts Hildesheim unter der Rubrik
„Aktuelles\Presseinformationen“:
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