Prozessvorschau des Landgerichts Hildesheim für Oktober 2014
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Prozessvorschau des Landgerichts Hildesheim für Oktober 2014
LANDGERICHT HILDESHEIM DIE PRÄSIDENTIN 30. September 2014 Prozessvorschau Oktober 2014 des Landgerichts Hildesheim für HILDESHEIM. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Ankündigung über alle Hauptverhandlungstermine in den für die Öffentlichkeit bedeutsamen Verfahren des Landgerichts Hildesheim und des Amtsgerichts Hildesheim im Oktober 2014 (Alle Angaben ohne Gewähr!): I. Landgericht Strafkammer 1 (als allgemeine große Strafkammer): seit 08.09.2014 Az.: 12 KLs 19 Js 12981/12 Fortsetzung: 10., 14.10.2014, jeweils 09.00 Uhr, Saal 134 Tatort: Peine Tatzeit: November 2010 bis November 2011 Zur Last gelegte Taten: unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Dem heute 33 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, zwischen November und Weihnachten 2010 500g Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben zu haben. In der Folgezeit (Juni bis November 2011) soll er gemeinsam mit dem 25-jährigen Mitangeklagten in zwölf weiteren Fällen Marihuana (jeweils im Kilobereich) erworben haben, um dieses im Großraum Peine und Umgebung gewinnbringend zu verkaufen. Für den Termin am 10. Oktober Urteilsverkündung zu rechnen. 2014 Nr. 42/2014 / Dr. Stephan Loheit Pressestelle Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim Tel.: (05121) 968-472 Fax: (05121) 968-218 ist ggf. bereits mit der www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@ justiz.niedersachsen.de 2 08.10.2014 Fortsetzung: Tatort: Tatzeit: 09.00 Uhr Saal 134 Az.: 12 Ks 17 Js 18966/14 09., 13., 17.10.2014, jeweils 09.00 Uhr, Saal 134 Alfeld 10. Juni 2014 Zur Last gelegte Körperverletzung Tat: versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Der heute 54 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, sich ihrem Ehemann am Abend des 10. Juni 2014 unvermittelt und ohne Vorwarnung von hinten mit zwei Küchenmessern bewaffnet genähert und diesen Überraschungsmoment ausnutzend wiederholt aus Eifersucht und Wut bzw. Enttäuschung auf ihn eingestochen zu haben. Hierbei soll sie die rechte Halsseite sowie den Nacken, Hals, Gesichts- und Brustbereich getroffen haben. Gleichwohl soll es dem Geschädigten gelungen sein, die Angeklagte zu entwaffnen. Bis zum Eintreffen der Polizei soll die Angeklagte weiter auf den Geschädigten (teils unter Zuhilfenahme einer Harke) eingeschlagen haben. Strafkammer 3a (Hilfsjugendschutzkammer): seit 22.09.2014 Az.: 14a KLs 10 Js 12920/14 Fortsetzung: 13., 15.10.2014, jeweils 09.00 Uhr, Saal 149 Tatort: Hildesheim Tatzeitraum: 06. und 22. März 2014 Zur Last gelegte Taten: besonders schwerer Raub und besonders schwere räuberische Erpressung Den beiden heute 17 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, am 06. März 2014 mit Sturmhauben maskiert eine Jet-Tankstelle in Hildesheim überfallen und unter Vorhalt einer geladenen Schusswaffe der Marke Walther P 22 Nr. 42/2014 / Dr. Stephan Loheit Pressestelle Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim Tel.: (05121) 968-472 Fax: (05121) 968-218 www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@ justiz.niedersachsen.de 3 insgesamt 580 Euro Bargeld sowie Zigaretten im Wert von 156,77 Euro erpresst bzw. gewaltsam entwendet zu haben. Daneben soll einer der 17-jährigen Angeklagten zusammen mit einem 18 Jahre alten Mitangeklagten und zwei weiteren unbekannten Mittätern am 22. März 2014 das spätere Tatopfer zunächst in der Nähe des Hildesheimer Hindenburgplatzes angesprochen, sodann verfolgt, bedrohlich umringt und schließlich in einer Garageneinfahrt gestellt haben, um an Wertgegenstände zu gelangen. Während der 18-jährige Mitangeklagte das Opfer zur Herausgabe von Handy und Geldbörse aufgefordert habe, soll der 17-jährige Angeklagte seine Hand in seine Jacke gesteckt und wiederholt damit gedroht haben zu schießen. Einer der unbekannt gebliebenen Mittäter soll dem Opfer überdies ein Messer vor den Bauch gehalten haben. Unter dem Eindruck dieser Bedrohung soll das Opfer schließlich seine Geldbörse mit 40 Euro Bargeld, EC-Karte, Personalausweis und Führerschein sowie sein Handy der Marke iPhone 4S übergeben haben. Strafkammer 4 1. große Wirtschaftsstrafkammer : seit 12.09.2014 Az.: 15 KLs 5544 Js 70059/07 Fortsetzung: 15., 16., 22., 23., 29., 30.10., 13.11.2014, jeweils 09.00 Uhr, Saal 27 (abweichend: 26.09., 15.10.2014, Saal 147 Hauptgebäude; 22., 29.10.2014, Saal 32 Nebengebäude) Tatort: Hannover und andernorts Tatzeitraum: Juni 2005 bis September 2009 Zur Last gelegte Taten: Kapitalanlagebetrug, Verstoß gegen § 82 GmbhG, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Bankrott, Verstoß gegen die Insolvenzantragspflicht Dem heute 48 Jahre alten Angeklagten wird im Wesentlichen vorgeworfen, im Tatzeitraum als Geschäftsführer diverser im Bereich regenerativer Energien tätiger Unternehmen Emissionsprospekte veröffentlicht zu haben, die unrichtige Angaben Nr. 42/2014 / Dr. Stephan Loheit Pressestelle Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim Tel.: (05121) 968-472 Fax: (05121) 968-218 www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@ justiz.niedersachsen.de 4 über die Wirtschaftlichkeit der den Prospekten zugrunde liegenden Vorhaben enthalten haben sollen. Daneben soll er bei der Eintragung von Gesellschaften dem Registergericht gegenüber falsche Angaben zur Leistung der Einlagen gemacht haben. Ferner soll er Sozialversicherungsbeiträge diverser Arbeitnehmer nicht an die zuständige Einzugsstelle abgeführt und trotz Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit keinen Insolvenzantrag für die betroffenen Gesellschaften gestellt haben. Schließlich soll er in Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit einer von ihm geführten Gesellschaft einer weiteren Gesellschaft ein unbesichertes Darlehen gewährt haben, welches im Ergebnis nicht zurückgezahlt worden sei - was er infolge der Geschäftsführeridentität auch gewusst haben soll. Strafkammer 9 (als allgemeine große Strafkammer): seit 17.09.2014 Az.: 20 KLs 6 Js 7842/14 Fortsetzung: 06.10.2014, 09.00 Uhr, Saal 149 Tatort: Hildesheim Tatzeitraum: 16. Februar 2014 Zur Last gelegte Tat: Vergewaltigung Dem heute 28 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, das spätere, erheblich alkoholisierte Opfer zunächst auf der gemeinsamen Heimfahrt bedrängt zu haben, woraufhin diese zur Vermeidung weiterer Übergriffe eine Freundin gebeten haben soll, sie nach Verlassen des PKW bis zur Wohnungstür zu begleiten. Diese soll jedoch bereits vor Erreichen der Hauseingangstür wieder umgekehrt sein. Der Angeklagte soll daraufhin das Opfer im Hausflur gewaltsam gegen die Stufen gedrückt, ihr die Hose heruntergezogen und gewaltsam den Geschlechtsverkehr vollzogen haben. Nr. 42/2014 / Dr. Stephan Loheit Pressestelle Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim Tel.: (05121) 968-472 Fax: (05121) 968-218 www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@ justiz.niedersachsen.de 5 08.10.2014 Fortsetzung: Tatort: Tatzeitraum: 09.00 Uhr Saal 149 Az.: 20 KLs 11 Js 37646/13 09., 10.10.2014, jeweils 09.00 Uhr, Saal 149 Duingen und andernorts November bis Dezember 2013 Zur Last gelegte Taten: Bedrohung in zwei Fällen und Verstoß gegen das Waffengesetz Dem heute 57 Jahre alten Beschuldigten wird vorgeworfen, im November 2013 zwei Mitarbeitern des Landkreises Hildesheim Schreiben zugesandt zu haben, in denen er sie mit dem Leben bedroht haben soll. Bei einer Durchsuchung der Wohnräume des Beschuldigten im Dezember 2013 sollen diverse Schusswaffen und andere gefährliche Gegenstände sichergestellt worden sein, die dieser unerlaubt besessen haben soll. Verhandelt wird im sog. Sicherungsverfahren, weil die Staatsanwaltschaft erwartet, dass gegen den Beschuldigten wegen seiner im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen Taten eine sog. Maßregel der Besserung und Sicherung (§ 63 StGB - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) verhängt werden wird. 22.10.2014 Fortsetzung: Tatort: Tatzeitraum: 08.30 Uhr Saal 149 Az.: 20 KLs 12 Js 15407/14 23.10.2014, 09.00 Uhr, Saal 149 Lehrte 09. Januar 2014 Zur Last gelegte Tat: räuberischer Diebstahl Dem heute 29 Jahre alten Angkelagten wird vorgeworfen, am Abend des 09. Januar 2014 zunächst die Eingangstür zu dem Geschäft „Schmidt Autoschilder“ aufgehebelt und sodann einen Laptop sowie 50 bis 60 Euro Nr. 42/2014 / Dr. Stephan Loheit Pressestelle Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim Tel.: (05121) 968-472 Fax: (05121) 968-218 www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@ justiz.niedersachsen.de 6 Münzgeld aus einer Kasse entwendet zu haben. Beim Verlassen des Geschäfts soll er von mehreren Zeugen erkannt und angesprochen worden sein, woraufhin er mit einem Hammer versucht haben soll, auf diese einzuschlagen, um einer Verhaftung zu entgehen und sich im Besitz der gestohlenen Gegenstände zu halten. Strafkammer 10 3. große Wirtschaftsstrafkammer : seit 20.03.2014 Az.: 21 KLs 5433 Js 85761/06 Fortsetzung: 02., 09., 14., 16., 23., 30.10., 04., 06., 11., 13., 18., 20., 25., 27.11., 02., 04., 09., 11., 16., 18.12.2014, 06.01.2015, jeweils 09.00 Uhr, Saal 32 Nebengebäude (abweichend: 09., 14., 16., 23.10.2014 Saal 149 Hauptgebäude) Tatort: Hameln Tatzeitraum: Juli 2004 bis Mai 2006 Zur Last gelegte Taten: Steuerhinterziehung in drei Fällen, davon in einem Fall als Versuch Dem heute 56 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, im Tatzeitraum als Geschäftsführer einer Im- und Exportfirma in deren Körperschafts- und Gewerbesteuererklärung für 2002 verdeckte Gewinnausschüttungen in Höhe von rund 200.000 Euro nicht angegeben zu haben. Zu einer Steuerverkürzung soll es aufgrund einer bereits zuvor durch das Finanzamt erfolgten Steuerschätzung nicht gekommen sein. Der Angeklagte soll überdies in der Körperschafts- und Gewerbesteuererklärung für 2004 verdeckte Gewinnausschüttungen in Höhe von rund 3,3 Mio. Euro nicht angegeben haben, wodurch Körperschaftsteuer in Höhe von knapp 650.000 Euro, Solidaritätszuschlag in Höhe von mehr als 35.000 Euro und Gewerbesteuer in Höhe von rund 430.000 Euro verkürzt worden sein sollen. Nr. 42/2014 / Dr. Stephan Loheit Pressestelle Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim Tel.: (05121) 968-472 Fax: (05121) 968-218 www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@ justiz.niedersachsen.de 7 Schließlich soll der Angeklagte in seinen Einkommensteuererklärungen für 2003 und 2004 die Einkünfte aus Kapitalvermögen (verdeckte Gewinnausschüttungen durch die Im- und Exportfirma) nicht angegeben haben, sodass Einkommensteuer in Höhe von knapp 1.660 Euro (2003) und rund 707.000 Euro (2004) verkürzt worden sein soll. Strafkammer 11 4. große Wirtschaftsstrafkammer : seit 03.09.2014 Az.: 22 KLs 22 Js 22291/12 Fortsetzung: 01.10.2014, 09.30 Uhr, Saal 32 Nebengebäude Tatort: Lehrte und andernorts Tatzeitraum: 2010 bis Juni 2012 Zur Last gelegte Taten: besonders schwere Steuerhinterziehung Den heute 41 und 43 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, im Tatzeitraum in Lehrte einen schwunghaften Handel mit unversteuerten Zigaretten aus Polen geführt zu haben. Bei einer am 19. Juni 2012 erfolgten Durchsuchung durch die Zollfahndung wurden insgesamt 2.112.000 Zigaretten in Schachteln der Marke „L&M Red Label“ und rund 3,9 Mio. Zigaretten in Schachteln der Marke „Marlboro Red“, jeweils ohne Steuerbanderole, sichergestellt. Am selben Tag sollen die beiden Angeklagten 500 Stangen der Marke „Marlboro“ ohne Steuerbanderole an einen gesondert Verfolgten als sog. „Probelieferung“ mit der Option zukünftiger größerer Verkäufe veräußert haben. Durch die nach Anklage von den Angeklagten vorgehaltenen unversteuerten Zigaretten soll dem Fiskus ein Steuerschaden in Höhe von rund 906.000 Euro entstanden sein. Nr. 42/2014 / Dr. Stephan Loheit Pressestelle Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim Tel.: (05121) 968-472 Fax: (05121) 968-218 www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@ justiz.niedersachsen.de 8 Für den Termin am 01. Oktober 2014 ist nach derzeitigem Stand der Schluss der Beweisaufnahme mit anschließenden Plädoyers und Urteilsverkündung avisiert. Strafkammer 14 5. große Wirtschaftsstrafkammer : seit 08.09.2014 Az.: 24 KLs 5423 Js 62364/09 Fortsetzung: 01., 06., 09., 14., 16., 21., 23.10.2014, jeweils 10.00 Uhr, Saal 32 Nebengebäude (abweichend: 14., 16.10.2014 Saal 134 Hauptgebäude) Tatort: Hannover und andernorts Tatzeitraum: Januar 2005 bis Januar 2009 Zur Last gelegte Taten: Untreue und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr sowie Beihilfe hierzu Dem heute 58 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, im Tatzeitraum als Konkurs-, Insolvenz- bzw. Nachtragskassenverwalter in insgesamt 33 Verfahren in Absprache mit den beiden heute 43 und 62 Jahre alten mitangeklagten Mitarbeitern einer Bank Vermögensverwaltungsverträge über die jeweiligen Vermögensmassen abgeschlossen zu haben, die eine jährliche Verwaltungsgebühr von 1,75 % beinhaltet haben sollen, wovon der 58-jährige Angeklagte einen Anteil von 0,75 % als sog. Kickback-Zahlung erhalten haben soll. Die jährlichen Kickback-Zahlungen sollen zudem zum Gegenstand von Scheinrechnungen über tatsächlich nicht erbrachte Beratungsleistungen gemacht worden sein. Ab Mitte 2006 sollen die Scheinrechnungen zur besseren Verschleierung der Kickback-Zahlungen zudem auf die heute 51-jährige mitangeklagte Lebensgefährtin des 58-jährigen Angeklagten ausgestellt worden sein. Beide sollen so Zahlungen in Höhe von insgesamt rund 162.000 Euro erhalten haben. Nr. 42/2014 / Dr. Stephan Loheit Pressestelle Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim Tel.: (05121) 968-472 Fax: (05121) 968-218 www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@ justiz.niedersachsen.de 9 Der 43-jährige mitangeklagte Bankangestellte soll durch den Abschluss der Verwaltungsverträge eine Bonuszahlung von 5.000 Euro erhalten haben. Das Verfahren gegen ihn ist zwischenzeitlich nach Abtrennung gegen Geldauflagenzahlung eingestellt worden. Strafkammer 16 (als allgemeine große Strafkammer): seit 16.09.2014 Az.: 26 KLs 19 Js 8655/14 Fortsetzung: 02.10.2014, 12.30 Uhr, Saal 134 Tatort: Peine Tatzeitraum: Januar 2014 bis März 2014 Zur Last gelegte Taten: gefährliche Körperverletzung, gemeinschaftliche Geiselnahme in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung sowie Beihilfe hierzu, gemeinschaftlicher Raub, Verstoß gegen das Waffengesetz Dem heute 25 Jahre alten Hauptangeklagten wird vorgeworfen, am 13. Januar 2014 im Rahmen einer Streitsituation ohne rechtfertigenden Grund ein Messer und einen Schlagstock gezogen und letzteren auch eingesetzt zu haben. Nachdem das Opfer zu Boden gegangen sei, soll er diesem noch mehrere Faustschläge versetzt und gewürgt haben. Am 22. Februar 2014 soll er sich gemeinsam mit dem heute 30 Jahre alten Mitangeklagten Zutritt zur Wohnung eines Bekannten verschafft haben, um dort Wertgegenstände zu entwenden. Dort auf den Wohnungsinhaber treffend sollen sie diesen zu Boden gestoßen und eine Playstation entwendet haben. Am 05. März 2014 soll er in der Wohnung eines gemeinsamen Freundes den Entschluss gefasst haben, das dort ebenfalls anwesende spätere Tatopfer „abzuziehen“. Zu diesem Zweck soll er diesen zunächst in ein Gespräch verwickelt, sodann ein Messer gezogen und das Opfer aufgefordert haben, seine Nr. 42/2014 / Dr. Stephan Loheit Pressestelle Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim Tel.: (05121) 968-472 Fax: (05121) 968-218 www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@ justiz.niedersachsen.de 10 Taschen zu leeren. In diesem Zusammenhang soll er dem Opfer auch unvermittelt mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben. Sodann soll er ihn gemeinsam mit seinem heute 27-jährigen Bruder gezwungen haben, seine PIN für die EC-Karte zu nennen. Als das Opfer dies nicht konnte, soll er über einen Zeitraum von insgesamt 10 Stunden wiederholt mehrfach geschlagen, getreten und mit einem Messer verletzt worden sein. In dieser Zeit soll er zudem von zwei heute 25 und 28 Jahre alten, u.a. mit einer Machete bewaffneten, Mitangeklagten bewacht worden sein. Das Opfer soll durch das Martyrium u.a. schwere Schnittverletzungen an der rechten Hand sowie massive Hämatome im Kopf- und unteren Rumpfbereich erlitten haben. Bei der Durchsuchung der Wohnung des 25-jährigen Hauptangeklagten am 25. März 2014 soll schließlich ein verbotenes Butterflymesser sichergestellt worden sein. 15.10.2014 Tatort: Tatzeitraum: 09.00 Uhr Saal 149 Bockenem 29. April 2014 Az.: 26 KLs 11 Js 20061/14 Zur Last gelegte Tat: versuchte schwere räuberische Erpressung Dem heute 45 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, am Abend des 29. April 2014 am Nebeneingang des Thomas Philipps Sonderpostenmarktes auf die Angestellten gewartet und diese sodann unter Vorhalt einer Luftdruckpistole aufgefordert zu haben, zurück in den Markt zu gehen und ihm die Tageseinnahmen auszuhändigen. Die Angestellten sollen sich jedoch geweigert und den Angeklagten darauf hingewiesen haben, dass sich noch eine Person im Geschäft befände und bereits die Polizei gerufen habe. Aus Angst vor einer Festnahme soll er sodann geflüchtet sein. Nr. 42/2014 / Dr. Stephan Loheit Pressestelle Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim Tel.: (05121) 968-472 Fax: (05121) 968-218 www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@ justiz.niedersachsen.de 11 II. Amtsgericht Schöffengericht: 07.10.2014 Tatort: Tatzeit: 09.00 Uhr Saal 16 Sarstedt 23. November 2012 Az.: 28 Ls 6 Js 34090/13 Zur Last gelegte Tat: schwere räuberische Erpressung Den beiden zur Tatzeit 16 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, am Tatabend maskiert die Shell-Tankstelle im Nordring betreten und unter Vorhalt einer durchgeladenen Schusswaffe die Herausgabe von Geld gefordert zu haben. Hierdurch sollen sie 320 Euro erbeutet haben. 23.10.2014 Tatort: Tatzeit: 11.00 Uhr Saal 125 Az.: 17 Ls 22 Js 9754/13 Sarstedt Dezember 2012 bis Juni 2013 Zur Last gelegte Taten: gewerbsmäßiger Betrug Den heute 23 und 49 Jahre alten Angeklagten (Sohn und Vater) wird vorgeworfen, im vorgenannten Tatzeitraum über Ebay verschiedene Musikinstrumente zum Verkauf angeboten, die Waren jedoch entsprechend des zuvor gefassten gemeinsamen Tatplans nie an die jeweiligen Käufer verschickt zu haben. 27.10.2014 Tatort: Tatzeit: 13.15 Uhr Saal 125 Hildesheim 30. Januar 2014 Az.: 15 Ls 17 Js 15134/14 Nr. 42/2014 / Dr. Stephan Loheit Pressestelle Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim Tel.: (05121) 968-472 Fax: (05121) 968-218 www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@ justiz.niedersachsen.de 12 Zur Last gelegte Taten: räuberische Erpressung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung Dem heute 38 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, sich am 30. Januar 2014 zunächst gewaltsam Zutritt zur Wohnung eines flüchtig Bekannten verschafft und dort die Herausgabe von Polamidon verlangt zu haben, weil er „einen Affen schiebe“. Als der Wohnungsinhaber dies verweigert habe, soll der Angeklagte wiederholt auf ihn eingeschlagen und -getreten haben. Aus Angst vor weiterer Gewalt soll der Geschädigte schließlich drei Fläschchen Polamidon herausgegeben haben. Nr. 42/2014 / Dr. Stephan Loheit Pressestelle Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim Tel.: (05121) 968-472 Fax: (05121) 968-218 www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@ justiz.niedersachsen.de 13 III. Wichtige Hinweise Die mitgeteilten Hauptverhandlungen sind öffentlich, soweit nichts anderes angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Privatsphäre von Beteiligten bzw. im Interesse jugendlicher oder heranwachsender Angeklagter etwas anderes entscheidet. Da eine inhaltliche Terminberichterstattung seitens der Pressestelle aus personellen und organisatorischen, aber auch aus rechtlichen Gründen (Gleichbehandlungsgebot) grundsätzlich nicht möglich ist, werden Sie dringend gebeten, an den Sie interessierenden Sitzungen selbst teilzunehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Auskünfte aus nicht öffentlichen Verhandlungen zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes auf den jeweiligen Verfahrensstand und das Ergebnis beschränkt bleiben müssen. Alle Angaben sind ohne Gewähr! Etwaige Terminänderungen, Terminsaufhebungen oder Saalverlegungen sowie die Anordnung weiterer Termine bleiben vorbehalten. Sie können unter Angabe des Aktenzeichens unmittelbar bei der jeweiligen Serviceeinheit abgefragt werden, mit der Sie die Vermittlung unter (0 51 21) 9 68-0 verbindet. Weitere persönliche oder inhaltliche Einzelheiten aus den Anklageschriften dürfen vor Beginn der jeweiligen Hauptverhandlung von Rechts wegen nicht veröffentlicht werden. Es wird daher gebeten, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Stephan Loheit Pressesprecher Die Presseinformationen des Landgerichts Hildesheim finden Sie auch im Internet auf der Internetseite des Landgerichts Hildesheim unter der Rubrik „Aktuelles\Presseinformationen“: Nr. 42/2014 / Dr. Stephan Loheit Pressestelle Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim Tel.: (05121) 968-472 Fax: (05121) 968-218 www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de E-Mail: LGHI-Verwaltungspoststelle@ justiz.niedersachsen.de