FSM-Jahresbericht 2010

Transcription

FSM-Jahresbericht 2010
F R E I W I L L I G E
S E L B S T K O N T R O L L E
M U L T I M E D I A D I E N S T E A N B I E T E R
J A H R E S B E R I C H T
e . V .
2 0 1 0
Inhalt
1
DIE FSM
1.1
1.2
Über die FSM
Aufgaben und Ziele des Vereins
2
MITGLIEDERBETREUUNG
2.1
2.2
2.3
Mitgliederstruktur
Stellung des Jugendschutzbeauftragten
Die Gutachterkommission
3
V E R H A LT E N S KO D I Z ES
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
Social Communities
Teletext
Mobilfunk
Chat
Suchmaschinen
Umsetzung des BPjM-Moduls
4
BESCHWERDESTELLE
4.1
4.2
Ablauf des Beschwerdeverfahrens
Das Beschwerdeaufkommen und der Beschwerdeausschuss im Jahr 2010
5
EXPERTISE
5–6
Vorwort
7–8
9 –11
Liebe Mitglieder der FSM, sehr geehrte Damen und Herren,
12 –14
15 –19
5.1
Neue Entwicklungen für den Jugendmedienschutz –
Jugendschutzprogramme und Altersklassifizierung
5.1.1
Jugendschutzprogramme
5.1.2
Altersklassifizierungssystem
5.2
Medienkonvergenz
5.2.1
Kooperation mit der FSF
5.2.1.1 “tv diskurs”-Internetheft
5.2.1.2 medien impuls
5.3
Weitere Veranstaltungen
5.3.1
Jugendmedienschutz-Frühstück von FSM und fragFINN
5.3.2
Social-Community-Veranstaltung von FSM und Frauen-Union Bayern
5.3.3
Münchner Medientage
5.3.4
Games Convention Online und GamesCom
5.4
Dialog Internet der Bundesfamilienministerin
6
MEDIENKOMPETENZFÖRDERUNG FÜR KINDER UND ERWACHSENE
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
fragFINN
Die Internauten
Kindermessenger
Teachtoday
Aufklärungsmaterialien – Internetguide für Kids
7
KO O P E R AT I O N E N
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
IBSDE und saferinternet.de
INHOPE
DSIN
IZMF
White IT
Hochschule der populären Künste
8
AU S B L I C K , M I TG L I E D E R , VO R S TA N D
Gabriele Schmeichel
auch das Jahr 2010 war wieder sehr facettenreich, und wir haben den Ansatz der FSM, die verschiedenen Säulen des Jugendmedienschutzes zu fördern, weiter konsequent verfolgt.
So ist der fragFINN e. V., ein Projekt, das im Jahr 2007 unter dem Dach der FSM entwickelt und aufgebaut wurde, im ersten
Jahr als eigener Verein sehr erfolgreich. Der fragFINN e. V. ist nach wie vor sehr eng an die FSM angegliedert und die beiden
Vereine sind personell und inhaltlich stark verzahnt.
Daneben stand das Jahr 2010 für die FSM im Zeichen der geplanten Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Mit
dem Scheitern im Landtag von Nordrhein-Westfalen ist die Chance für eine wichtige Optimierung des deutschen Jugendmedienschutzes und eine Modernisierung der Regulierungsinstrumente jedoch leider vertan worden. Dass jetzt der Staatsvertrag aus
dem Jahr 2003 seine Gültigkeit behält, bedeutet nicht automatisch, dass die Bemühungen, den deutschen Jugendmedienschutz weiter voranzubringen, vertan sind. Die FSM wird diese neue Situation als Chance betrachten, sich in die Diskussionen
um die Gesetzesgrundlage und die Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes in Deutschland weiter und intensiver einzubringen.
Im letzten Jahr ist vieles erreicht worden. Die FSM hat ein Altersklassifizierungssystem entwickelt, das Anbieter dabei unterstützt,
ihre Online-Inhalte einzuschätzen und eine passende Altersstufe zu generieren. Mithilfe dieses Systems kann die technische
Kennzeichnung von Webinhalten vorgenommen werden, die durch nutzerautonome Jugendschutzprogramme ausgelesen werden können. Die Entwicklung von Standards für Jugendschutzprogramme ist gerade durch die geplante Novellierung ebenfalls
einen entscheidenden Schritt weitergekommen.
Die FSM hat eine umfangreiche Marktanalyse von vorhandenen Schutzfiltern durchgeführt, um den Stand der Technik für anerkennungsfähige Jugendschutzprogramme zu eruieren. Die von uns so gewonnenen Erkenntnisse hoffen wir zusammen mit
der KJM als Basis nutzen zu können, um das gemeinsame politische Ziel – die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen
– zu ermöglichen.
20–23
24–25
Die Mitarbeiter der FSM-Beschwerdestelle bearbeiteten auch 2010 wieder mehr Beschwerden als im Vorjahr. Der Trend im Anstieg der Beschwerdezahl hält sich damit weiterhin. Dagegen haben sich im vergangenen Jahr die Beschwerden über kinderpornografische Inhalte verringert. Eine Tatsache, die wir auf die enge und stetig verbesserte Zusammenarbeit mit nationalen
und internationalen Stellen zur Bekämpfung von illegalen Inhalten im Internet zurückführen.
Ganz besonders möchte ich hiermit auch die neuen Mitgliedsunternehmen der FSM, die im Jahr 2010 hinzugekommen sind,
begrüßen. An sie ebenso wie an alle unsere Mitgliedsunternehmen und Kooperationspartner geht unser besonderer Dank für
das Geleistete und die gute Zusammenarbeit im letzten Jahr.
Wir schauen nun gespannt und erwartungsvoll in die Zukunft und freuen uns auf die nächsten Gespräche und Entwicklungen.
Ihre
GABRIELE SCHMEICHEL
2
26–28
Vorstandsvorsitzende des FSM e. V.
3
1
Die FSM
Grußwort
Dr. Kristina Schröder
DR. KRISTINA SCHRÖDER
BUNDESMINISTERIN FÜR FAMILIE, SENIOREN, FR AUEN UND JUGEND
Chatrooms, Facebook und virtuelle Spiele dürften jenseits der Vorstellungskraft selbst eines so großen Dichters
wie Johann Wolfgang von Goethe gelegen haben. Und doch lohnt sich zum Einstieg in Diskussionen über Kinderschutz im Internet ein Blick in Goethes Spruchsammlung Maximen und Reflexionen: „Wer viel mit Kindern lebt,
wird finden, dass keine äußere Einwirkung auf sie ohne Gegenwirkung bleibt“, schreibt Goethe. Im Zeitalter
der Neuen Medien, wo „äußere Einwirkungen“ nicht mehr nur vom unmittelbaren Umfeld abhängen, sondern
per Mausklick in jeder Form jederzeit und überall verfügbar sind, lassen sich Einflüsse auf Kinder längst nicht
mehr einfach kontrollieren.
Zu den Risiken in den Weiten des Internets zählen nicht nur Bilder, Filme und Spiele, die Kinder zutiefst verstören
und in ihrer Entwicklung beeinträchtigen. Auch scheinbar harmlose Chatrooms und soziale Netzwerke bergen
Gefahren. Kinder und Jugendliche gehen oft viel zu leichtsinnig mit persönlichen Daten und Fotos um und lassen
sich auf Kontakte mit Unbekannten ein. Das stellt Eltern und Pädagogen vor besondere Herausforderungen. Denn
nicht hinter jedem Kind, das im Internet surft, kann ein Erwachsener stehen und steuernd eingreifen. Erfolgreiche Medienerziehung setzt deshalb langfristig auf Kompetenz statt Kontrolle – im Vertrauen darauf, dass niemand Kinder und Jugendliche wirksamer vor den Gefahren der virtuellen Welt schützen kann als sie sich selbst.
Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM) leistet zur Medienkompetenz junger Leute
einen wichtigen Beitrag und hat in Kooperation mit Politik und Wirtschaft bereits viel bewegt, um die Sicherheit
im Netz zu erhöhen.
Allen, die sich hier für den Kinder- und Jugendmedienschutz engagieren, danke ich herzlich und freue mich auf
eine weiterhin gute Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
DR. KRISTINA SCHRÖDER
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
4
1 .1
ÜBER DIE FSM
Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM
e. V.) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit 13 Jahren für die
Belange des deutschen Jugendmedienschutzes in Onlinemedien
einsetzt. Die FSM ist die einzige nach dem JugendmedienschutzStaatsvertrag (JMStV) anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich Telemedien. Die Bekämpfung illegaler
und jugendgefährdender Inhalte im Internet, Mobilfunk und Teletext ist in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsunternehmen und -verbänden Kernaufgabe der FSM. Gegründet 1997 von Medienverbänden und Unternehmen der Online-Wirtschaft, wurde die FSM
im Jahr 2010 von 49 reichweitenstarken Unternehmen und Verbänden aus der Telekommunikations-, Rundfunk- und Onlinebranche
getragen.
1.2
AUFGABEN UND ZIELE DES VEREINS
Die FSM-Geschäftsstelle mit Sitz in Berlin wird von der Geschäftsführerin Sabine Frank geführt. Zudem engagieren sich elf hauptamtliche Mitarbeiter in allen Bereichen der Arbeit als anerkannte
Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle und in der umfassenden
Betreuung und Beratung der Mitglieder in Angelegenheiten des
Jugendmedienschutzes. Mitglieder der FSM sind neben Anbietern
von Onlineinhalten auch Suchmaschinenanbieter, Host- und AccessProvider, Mobilfunkanbieter, Teletextbetreiber sowie Medien- und
Telekommunikationsverbände. Die FSM ist für zahlreiche marktbestimmende Unternehmen sowie politische und gesellschaftliche
Akteure der etablierte Ansprechpartner in Fragen des Jugendmedienschutzes. Die FSM engagiert sich auch im Rahmen der aktiven
Mitgestaltung technischer Jugendschutzinstrumentarien sowie einer
umfassenden und praxisnahen Vermittlung von Medienkompetenz
an Kinder.
FSM-Geschäftsstelle Foto: E. Moldenhauer
REGULIERTE SELBSTREGULIERUNG
Das System der regulierten Selbstregulierung wurde in Deutschland mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag 2003 eingeführt. Da die FSM im Jahr 2005 von der Kommission für
Jugendmedienschutz (KJM) als Einrichtung der Freiwilligen
Selbstkontrolle für den Bereich der Telemedien anerkannt wurde, ist sie Teil dieses Systems. Das System der regulierten
Selbstregulierung sieht ein Zusammenwirken von Staat und
Industrie bei der Kontrolle der Einhaltung der bestehenden
gesetzlichen Regelungen und der Erhöhung des Jugendmedienschutzniveaus vor. Anerkannten Selbstkontrollorganisationen ist es in einem gesetzlich festgelegten Rahmen möglich,
eigenständig bei jugendschutzrelevanten Inhalten zu agieren
und eine Kontrollfunktion gegenüber den Mitgliedern auszuüben. Das System wurde vor dem Hintergrund der Schnelllebigkeit und Komplexität der Inhalte sowie der Funktionalitäten
des Internets eingeführt. Ausschlaggebend war die Erkenntnis,
dass Unternehmen unter dem Dach einer freiwilligen Selbstkontrolleinrichtung schneller und flexibler auf Veränderungen
reagieren können als es dem Staat durch Gesetzgebungsprozesse möglich ist. Die FSM bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich diesem System anzuschließen und somit die im JMStV
vorgesehene Privilegierung für Mitglieder einer anerkannten
Selbstkontrolle wahrzunehmen. Für die Aufsicht über die Funktionsweise der Arbeit fungiert die KJM als Kontrollinstanz.
5
REGULIERTE SELBSTREGULIERUNG –
MODELL DER MEDIENAUFSICHT IN DEUTSCHL AND
Z U S TÄ N D I G E
BEHÖRDE:
KJM –
KOMMISSION
FÜR JUGENDMEDIENSCHUTZ
2
Mitgliederbetreuung
NICHTMITGLIED
DER FSM
Möglichkeit direkter Sanktionen
Befassung der FSM
FSM
ggf. Sanktionen
MITGLIED
DER FSM
!"PRIVILEGIERUNGSWIRKUNG DER MITGLIEDSCHAFT
Die Mitgliederbetreuung ist, basierend auf dem System der regulierten Selbstregulierung, das Kernstück der Arbeit der FSM. Für die
Mitgliedsunternehmen der FSM übernimmt die Geschäftsstelle die
Beratung in Fragen des Jugendmedienschutzes und die Förderung
dessen. Neben der Beratung ist die aktive Unterstützung vonseiten
der FSM zur Sicherung der Jugendmedienschutzstandards innerhalb
der Unternehmen, beispielsweise durch die Stellung des Jugendschutzbeauftragten, essenziell wichtig.
2 .1
MITGLIEDERSTRUKTUR
Die Mitgliedschaft in der FSM kann in drei Kategorien erfolgen.
Die Kategorie der ordentlichen Mitglieder bietet dabei die meisten
Privilegien und Rechte und richtet sich an Telemedienanbieter. Für
einen reduzierten Mitgliedsbeitrag gibt es aber auch die Option
auf eine außerordentliche Mitgliedschaft, die allerdings auch nur
ein vermindertes Leistungsspektrum durch die FSM abdeckt. Für
Verbände besteht die Möglichkeit der fördernden Mitgliedschaft.
DIE VIER KERNBEREICHE DER FSM
MITGLIEDERBETREUUNG
Siehe Seite 7
EXPERTISE
Siehe Seite 15
Beratung über rechtliche und technische Entwicklungen
im Jugendmedienschutz
Aktive Mitgestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung
FSM-Gutachterkommission
Eigene Veranstaltungen
Stellung des Jugendschutzbeauftragten
Fachvorträge, Podiumsdiskussionen, Expertenrunden,
Anhörungen, Messeauftritte
Fortbildung und Erfahrungsaustausch für Jugendschutzbeauftragte
Prüfung der Online-Inhalte der Mitglieder auf jugendgefährdende Inhalte
Verhaltenskodizes in verschiedenen Bereichen
BESCHWERDESTELLE
Siehe Seite 12
Eindämmung illegaler und jugendgefährdender
Inhalte im Internet
Kostenlos und für jedermann
Schnelle Reaktionsmöglichkeiten
Kooperation mit BKA, BPjM, Landesmedienanstalten
und internationalen Stellen (INHOPE)
Breite Zielgruppen: Wirtschaft, Politik, Pädagogen,
Eltern, Kinder, Journalisten und andere Multiplikatoren
AUSSERORDENTLICHE
MITGLIEDSCHAFT
für Telemedienanbieter
für Verbände
für Telemedienanbieter
PRIVILEGIERUNG
Privilegierungsfunktion § 20
Abs. 5 JMStV Aufsichtsrechtliche Beschwerden der KJM)
Keine Privilegierungsfunktion
nach § 20 Abs. 5 JMStV
Keine Privilegierungsfunktion
nach § 20 Abs. 5 JMStV
SUBKODEX
Subkodizes können gezeichnet
werden
Subkodizes können nicht
gezeichnet werden
Subkodizes können nicht
gezeichnet werden
JUGENDSCHUTZBEAUFTRAGTER
Jugendschutzbeauftragter kann
gemäß § 7 Abs. 2 JMStV durch
die FSM ersetzt werden
Jugendschutzbeauftragter kann
nicht durch die FSM ersetzt
werden
Jugendschutzbeauftragter kann
gemäß § 7 Abs. 2 JMStV durch
die FSM ersetzt werden
STIMMRECHT
Volles Stimmrecht in Mitgliederversammlungen
Eingeschränktes Stimmrecht in
Mitgliederversammlungen
Eingeschränktes Stimmrecht in
Mitgliederversammlungen
Weiterleitung von Einzelanfragen der Verbandsmitglieder
betreffend Jugendschutz in
Telemedien an die FSM möglich
Reduzierter Mitgliedsbeitrag
Gutachterkommission kann
beauftragt werden
Gutachterkommission kann
beauftragt werden
Informieren über aktuelle Entwicklungen eines effektiven
Jugendmedienschutzes
Siehe Seite 20
Die Internauten: Website und Medienkoffer
fragFINN – ein geschützter Surfraum für Kinder
Internetguide für Kids
teachtoday
FÖRDERNDE
MITGLIEDSCHAFT
LEISTUNGEN
Erstellung von Prüfgrundsätzen
M ED I E N KOM PE T ENZ F Ö RDE RU N G
ORDENTLICHE
MITGLIEDSCHAFT
SONSTIGES
Kindermessenger
FSM-GUTACHTERKOMMISSION
Gutachterkommission kann
beauftragt werden
Die Mitgliederstruktur
6
7
2.2 STELLUNG DES
JUGENDSCHUTZBEAUFTRAGTEN
Laut § 7 JMStV sind geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder
jugendgefährdende Inhalte enthalten, verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen. Anbieter mit weniger als 50 Mitarbeitern oder weniger als zehn Millionen Zugriffen im Monatsdurchschnitt können diese Aufgabe von einer Einrichtung der
Freiwilligen Selbstkontrolle wie der FSM wahrnehmen lassen. Elf
Mitglieder der FSM nahmen im Jahr 2010 diesen Service in Anspruch. Weil die vielfältigen Aufgaben des Jugendschutzbeauftragten hinaus eine sehr gute und möglichst aktuelle Kenntnis des
jeweiligen Angebots erfordern, gibt es über die gesetzlichen Limitierungen eine weitere wichtige Einschränkung: Die Möglichkeit,
den Jugendschutzbeauftragten durch die FSM ersetzen zu lassen,
besteht nicht bei Angeboten, die besonders umfangreich sind oder
vornehmlich aus nutzergenerierten Inhalten bestehen. Bei solchen
Angeboten muss der Anbieter selbst auf eine angemessene Ausstattung seines Jugendschutzbeauftragten achten. Häufig ist es in
diesen Fällen so, dass der Jugendschutzbeauftragte auf mehrere
Mitarbeiter zurückgreifen kann, die ihn bei seiner Arbeit unterstützen. Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten verfügen zudem
oft über personell sehr gut ausgestattete Supportabteilungen, die
eng mit dem Jugendschutzbeauftragten zusammenarbeiten.
Ganz wesentlich ist sowohl für den Anbieter als auch für die Nutzer
von Telemedien, dass der jeweilige Jugendschutzbeauftragte über
die nötige Fachkunde für die Wahrnehmung seiner vielfältigen
Aufgaben verfügt. Welche Kenntnisse und Fähigkeiten dabei konkret erforderlich sind, ist gesetzlich jedoch nicht näher bestimmt.
Auch ist festzustellen, dass qualifizierte Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für Jugendschutzbeauftragte nur sehr sporadisch vorhanden sind. Die FSM erarbeitet deshalb ein Konzept zur gezielten
Schulung von Jugendschutzbeauftragten. Dabei sollen in mehreren Modulen sowohl Grundlagen als auch vertiefende Spezialkenntnisse des deutschen Jugendmedienschutzrechts vermittelt werden.
2.3
D I E G U TAC H T E R KO M M I SS I O N
Für eine umfassende und interdisziplinäre Beantwortung jugendmedienschutzrechtlicher Fragestellungen braucht man Experten,
und zwar nicht nur einen. Seit vielen Jahren können die Mitglieder
der FSM hierfür ein einzigartiges Serviceangebot nutzen: die FSMGutachterkommission. Unternehmen können rechtliche, medienwissenschaftliche oder technische Fragen von renommierten Fachleuten aus Forschung und Praxis in Gutachtenform klären lassen.
Die Gutachterkommission besteht zurzeit aus 27 Personen, darunter Juristen, Medienpädagogen, Vertreter gesellschaftlich relevanter
Gruppen und Spezialisten auf bestimmten technischen Gebieten.
Alle Mitglieder der Gutachterkommission zeichnen sich durch
besonderen Sachverstand, teils langjährige Erfahrung in der Jugendarbeit oder viel Prüfpraxis in den Gremien anderer Selbstkontrolleinrichtungen aus. Für jeden Einzelfall wird ein individueller
Gutachterausschuss zusammengestellt, der stets aus drei Personen
besteht.
Im Jahr 2010 konsultierten fünf Unternehmen die Gutachterkommission. Dabei hatte die Kommission erstmals Gelegenheit, neben
klassischen Themen wie der Prüfung von Altersverifikationssystemen und der Beurteilung von Jugendschutzkonzepten im Telemedienbereich auch die Expertise der FSM und ihrer Gremien im
Bereich der Onlinegames nachzuweisen. Gegenstand der Begutachtung war ein umfangreiches Spiel, das ausschließlich im Browser
gespielt wird und zahlreiche jugendmedienschutzrechtlich beachtenswerte Inhalte aufwies.
3
Verhaltenskodizes
Alle Mitglieder der FSM müssen einen allgemeinen Verhaltenskodex zeichnen und sich damit verpflichten, grundsätzliche Vorgaben
zur Wahrung und Stärkung des Jugendmedienschutzes einzuhalten.
In den vergangenen Jahren haben viele Mitgliedsunternehmen
darüber hinaus zusammen mit der FSM freiwillig weitere Selbstverpflichtungserklärungen entwickelt, um jugendgefährdende Inhalte in den verschiedenen Bereichen der Informations- und Kommunikationsmedien einzudämmen. Diese sogenannten Verhaltenssubkodizes sichern brancheneinheitliche Standards bei jugendschutzrechtlichen Fragestellungen für verschiedene Bereiche der
Internet- und Mobilfunkbranche. Auf diesem Wege kann schnell
und flexibel auf aktuelle Trends reagiert und neuen Technologien
entsprochen werden. Die Mitgliedsunternehmen verpflichten sich
mit der Unterzeichnung zur Umsetzung der Verhaltensregeln.
3 .1
SOCIAL COMMUNITIES
Im Frühjahr 2009 unterzeichneten die Unternehmen VZnet Netzwerke Ltd., lokalisten media GmbH und wer-kennt-wen.de GmbH
unter dem Dach der FSM den Verhaltenskodex für Betreiber von
Social Communities bei der FSM.
Der Kodex umfasst umfangreiche Maßnahmen zum Schutz vor
allem junger Nutzer vor Kontakt- und Kommunikationsrisiken in den
reichweitenstärksten deutschen sozialen Netzwerken schuelerVZ,
studiVZ, meinVZ, lokalisten und wer-kennt-wen. Die Regelungen
im Kodex beziehen sich unter anderem auf Gestaltungsmöglichkeiten der Privatsphäreeinstellungen und eine verstärkte Nutzeraufklärung. Das ausführliche Regelwerk wurde bis zum Sommer 2009
von den beteiligten Unternehmen umgesetzt.
Durch die Anwendung der freiwilligen Selbstverpflichtung garantieren die Social Communities mit insgesamt ca. 30 User-Accounts
auch im Jahr 2010 hohe Standards beim Kinder- und Jugendschutz
in Deutschland.
Im Jahr 2010 wurde begonnen, den Kodex und seine Durchführung von dem Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft der Universität Leipzig als unabhängige Forschungseinrichtung evaluieren zu lassen. In diesem Zusammenhang wird die
8
Umsetzung der Regelungen in den einzelnen Social Communities
erfasst und begutachtet.
Für das erste Halbjahr 2011 wird der Evaluierungsbericht erwartet,
der eine objektive Einschätzung von außen auf die einzelnen Maßnahmen des Verhaltenskodex und dessen Anwendung beinhaltet.
3.2
TELETEXT
Auch wenn das Medium Teletext (verbreitet auch als Videotext bezeichnet) aus heutiger Sicht manchem antiquiert erscheinen mag,
erfreuen sich diese Dienste doch weiterhin ungebrochener Beliebtheit: Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass täglich mehr als 16
Millionen Menschen in Deutschland den Teletext aufrufen. Neben
zahlreichen und vielgestaltigen Informationen finden Nutzer in diesen Angeboten auch werbliche Inhalte. Gerade diese bedürfen
hinsichtlich ihrer jugendmedienschutzrechtlichen Relevanz besonderer Beachtung.
Die Kooperation zwischen der FSM und Anbietern oder Dienstleistern, die im Bereich Teletext tätig sind, konnte weiter intensiviert
werden. Die FSM-Geschäftsstelle wird häufig dann von den Anbietern konsultiert, wenn vor der Freischaltung einzelner Inhalte
Fragen des Jugendschutzes zu klären sind. Hinzu kommen stichprobenartige Überprüfungen, die im Teletext mit der gleichen
Sorgfalt wie bei Internetinhalten durchgeführt werden.
Früh haben die Unternehmen erkannt, dass die bereits 2008
erstellten FSM-Gutachten über die Zulässigkeit von Wörtern, Wortgruppen und Grafiken in werblichen Teletextinhalten in der täglichen Praxis eine wertvolle Hilfe sind, um den Einsatz problematischer Inhalte zu vermeiden. Die FSM-Gutachterkommission hat
bestimmte Formulierungen und Abbildungen als grundsätzlich ungeeignet bzw. unzulässig für den Einsatz im Teletext eingestuft.
Dies unterstützt die jugendmedienschutzrechtliche Überprüfung
im Einzelfall.
Um diesen sehr umfangreichen Datenbestand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Erstellung und Prüfung der Inhalte betraut sind, besser zugänglich zu machen, haben die bei der
FSM organisierten Unternehmen der Branche eine Erweiterung
in die von allen genutzte Software implementieren lassen: Damit
9
ZEITSTRAHL
KODIZES
1997
…
07/1997 Allgemeiner
Verhaltenskodex
2004
2005
2006
12/04 Verhaltenssubkodex
Suchmaschinen
3.5
www.jugend-und-handy.de
Die reichweitenstärksten deutschen Mobilfunkunternehmen sind
Mitglied der FSM. Hierzu zählen E-Plus, Telefónica O2, T-Mobile,
The Phone House und Vodafone. Die FSM arbeitet gemeinsam mit
ihren Mitgliedern an der stetigen Verbesserung des Jugendmedienschutzniveaus im Mobilfunkbereich. Im Rahmen des Runden Tisches
zum Thema „Jugendschutz und Prävention im Mobilfunk“ des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend
und Kultur wurde 2007 eine Selbstverpflichtung initiiert, die von
der FSM und ihren Mitgliedern bereits Ende des Jahres 2008 umgesetzt wurde. Sie ergänzt den bereits 2005 unterzeichneten Verhaltenskodex.
Die Nutzer können nun bereits seit Ende 2008 von den im Kodex
festgehaltenen Maßnahmen profitieren, so etwa von der kostenfreien und gemeinsamen Jugendschutzhotline unter der Nummer
22988 oder der Aufklärungswebsite www.jugend-und-handy.de,
die von der FSM gemeinsam mit den beteiligten Unternehmen
sowie den Kooperationspartnern klicksafe und der Landesstelle für
Kinder und Jugendschutz Sachsen-Anhalt erstellt wurde.
10
SUCHMASCHINEN
Bereits im Jahr 2005 wurde die Selbstkontrolle Suchmaschinen unter
dem Dach der FSM von den Unternehmen AOL Deutschland, Deutsche Telekom AG, Google Germany, Lycos Europe, MSN Deutschland, t-info und Yahoo Deutschland gegründet. Im Jahr 2007 trat
der FSM mit aks.com ein weiteres Mitglied zur Selbstkontrolle der
Suchmaschinenanbieter bei. Im Jahr 2009 schied mit Lycos Europe
ein Unternehmen aus der Selbstkontrolle aus.
Zu den bisher bereits sieben Unternehmen, die den FSM-Verhaltenskodex für Teletext-Anbieter gezeichnet haben, kam im Jahr 2010
die DAS VIERTE GmbH hinzu. Damit ist auch weiterhin gewährleistet, dass der Kodex branchenweit gilt.
MOBILFUNK
2008
06/07 Verhaltenssubkodex
Chat
10/07 Selbstverpflichtung
Mobilfunk
kann unmittelbar während der Bearbeitung eines Teletext-Motivs
überprüft werden, ob bestimmte Formulierungen bereits durch die
FSM geprüft wurden. Auch wenn dies nicht die jugendschutzrechtliche Bewertung im Einzelfall ersetzen kann, hilft das System
doch sehr dabei, ungeeignete Inhalte schnell und effizient zu identifizieren.
3.3
2007
3.4
C H AT
Im Jahr 2008 wurde von den damals in der FSM vertretenen Chatanbietern der Verhaltenssubkodex Chat entwickelt und unterzeichnet, um Kinder vor Übergriffen, Mobbing und anderen Risiken
während dieser Form der Onlinekommunikation zu bewahren.
Maßnahmen des Kodex sind beispielsweise:
die verpflichtende Anwesenheit von Moderatoren,
Alarmierungs- und Ignorierfunktionen,
der Einsatz einer von der FSM verwalteten Bad-Word-Liste und
das Bereithalten von jugendgerechten Informationen, die über
angemessenes und bewusstes Verhalten in Chats aufklären.
Im Jahr 2004 wurde der Verhaltenssubkodex der Selbstkontrolle der
Suchmaschinenanbieter aufgesetzt. Er bildet die Basis der Selbstkontrolle in diesem Bereich: Durch den Kodex verpflichten sich die
Unternehmen unter anderem dazu, ihre Nutzer zugunsten einer
erhöhten Transparenz verstärkt über die Funktion der Suchmaschinen zu informieren. Ziel ist dabei die Verbesserung des Verbraucherschutzes sowie des Kinder- und Jugendschutzes im Internet.
Diese Initiative, in der sich die wichtigsten, den Markt bestimmenden Unternehmen zusammengefunden und im Rahmen eines
freiwilligen Engagements über einheitliche, anbieterübergreifende
Standards verständigt haben, ist weltweit einmalig.
2009
2010
03/09 Verhaltenssubkodex
Social Communities
04/09 Verhaltenssubkodex
Teletext
3.6
UMSE T ZUNG DES B PJM - MODULS
Wesentlicher Teil des FSM-Verhaltenssubkodex ist das sogenannte
„BPjM-Modul“. Durch die Implementierung des Moduls in den deutschen Suchdiensten werden solche Verlinkungen in den Suchergebnissen der deutschen Suchdienste ausgeblendet, die von der
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in einem
gesetzlich geregelten Verfahren indiziert wurden. Das Modul enthält zur automatisierten Verarbeitung aufbereitete Datensätze, die
neben vollständig indizierten Domains auch indizierte Subdomains,
Unterverzeichnisse oder einzelne Dateien bezeichnen können. Der
Datensatz wird von der BPjM verschlüsselt auf einem Server hinterlegt. Von dort können die jeweils aktuellen Indizierungsdaten
nach Authentifizierung nur durch berechtigte Suchmaschinenanbieter zur Implementierung in den Suchdienst abgerufen werden.
Diese Kooperation mit der BPjM stellt einen zentralen Aspekt der
Selbstkontrolle Suchmaschinen im Bereich des Jugendmedienschutzes dar.
Funktionsweise des BPjM-Moduls
Auch dieser Verhaltenskodex wurde einer Evaluation unterzogen,
mit dem Ergebnis, dass alle Maßnahmen vollständig in den jeweiligen Chatangeboten implementiert wurden.
11
Beschwerden nach Verfahrensstand
Stand: 31. 12. 2010
4%
4
Beschwerdestelle
unzuständig
Weiterleitung BPjM
Weiterleitung LMA
abgeholfen
28 %
oder über die in Kooperation mit dem Branchenverband eco betriebene www.internet-beschwerdestelle.de melden.
Für die Meldung genügen eine gültige E-Mail-Adresse und der
Name des Beschwerdeführers. In besonderen Fällen kann eine Beschwerde auch anonym aufgegeben werden.
Jeder Internetnutzer, der seiner Ansicht nach auf für Kinder und
Jugendliche problematische Websites stößt, kann diese kostenfrei
über ein Formular der FSM-Beschwerdestelle unter www.fsm.de
Nach Eingang der Beschwerde ermitteln Mitarbeiter der Beschwerdestelle den Sachverhalt und prüfen für jede Beschwerde individuell, ob ein Verstoß gegen jugendmedienschutzrechtliche Vorschriften vorliegt. Liegt dieser vor und ist der Beschwerdegegner
nicht Mitglied der FSM, wird der Anbieter über den Verstoß informiert und ihm Gelegenheit zur Selbstabhilfe gegeben. Erfolgt diese
nicht, beruft die FSM den Beschwerdeausschuss ein oder leitet
die Beschwerde in anonymisierter Form an die jeweils zuständige
öffentliche Stelle weiter. Jeder Beschwerdeführer wird über diese
Das FSM-Beschwerdeverfahren ist einem Schiedsgerichtsverfahren vergleichbar.
Den genauen Ablauf zeigt folgendes Schema:
Sonderfall FSM-Beschwerdeverfahren:
4 .1
ABL AUF DES BESCHWERDEVERFAHRENS
30 %
8%
10 %
16 %
3%
unbegründet
Aufteilung der Beschwerden nach Inhalten
Stand: 31. 12. 2010
2.180 Beschwerden
Kinderpornografie
2009
2010
2.389 Beschwerden
39 %
29 %
12%
Pornografie
8%
5%
Rechtsradikalismus
Jugendgefährdende Inhalte
Sonstiges
Nicht gefunden / zugangsgeschützt
5%
4%
Zivilrecht
4%
21 %
33 %
9%
16 %
6%
Schritte informiert und erhält auch nach Abschluss des Verfahrens
eine Sachstandmitteilung.
Alle Beschwerden, die nicht offensichtlich unbegründet sind, können durch die Beschwerdestelle dem Beschwerdeausschuss zur Entscheidung übertragen werden. Über Beschwerden gegen ein Mitglied der FSM entscheidet stets der Beschwerdeausschuss, sofern
das Unternehmen der Beschwerde nicht bereits im Vorfeld selbst
abgeholfen hat. Gleichwohl entscheidet der Beschwerdeausschuss
immer dann, wenn die Beschwerde durch die KJM an die FSM
herangetragen worden ist. Stellt der Beschwerdeausschuss einen
Verstoß fest, stehen ihm verschiedene Sanktionsmöglichkeiten
gegen das Mitglied zur Verfügung, von denen als Ultima Ratio
ein Vereinsausschluss vorgesehen ist. Festgestellte Verstöße von
Nichtmitgliedern haben einen Hinweis mit Abhilfeaufforderung
zur Folge.
Erhält die FSM durch eine Beschwerde Hinweise auf kinderpornografische Inhalte, leitet sie diese nach kurzer Vorprüfung direkt
an ihren Ansprechpartner beim Bundeskriminalamt (BKA) weiter.
Die Zusammenarbeit mit dem BKA ist seit 2007 im Rahmen einer
Kooperationsvereinbarung auch mit den weiteren Partnern Bun-
12
Weiterleitung BKA/INHOPE
1%
Beratung
Die Arbeit der Beschwerdestelle stellt den zweiten Kernbereich
im Tätigkeitsfeld der FSM dar. Die Beschwerdestelle ist eine Anlaufstelle, an die sich jeder Internetnutzer kostenlos wenden kann,
wenn er auf strafbare und jugendgefährdende Online-Inhalte stößt.
Diese Beschwerden werden in der FSM in einem geregelten Verfahren bearbeitet. Als anerkannte Einrichtung der Selbstkontrolle
stehen der FSM bestimmte Verfahrensweisen zur Verfügung, um
bei relevanten Beschwerden abzuhelfen.
Duplikat
5%
desprüfstelle für jugendgefährdende Medien, eco und jugendschutz.net schriftlich dokumentiert. 2010 gab es unter den Partnern regelmäßige Treffen und einen intensiven Dialog, um das
Verfahren weiter zu harmonisieren und gemeinsame Statistiken zu
erstellen. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem BKA und den
aktiven Austausch wird gewährleistet, dass Kinderpornografie auf
gleichbleibend hohem Niveau bekämpft werden kann. Darüber hinaus erfolgt gegebenenfalls auch eine Weiterleitung der Beschwerde
im Rahmen des internationalen INHOPE-Netzwerkes, dessen Gründungsmitglied die FSM ist, an die zuständige Partnerbeschwerdestelle. Im Rahmen dieses internationalen Netzwerkes finden jährlich Schulungen für die Mitarbeiter der Beschwerdestellen statt,
die wesentlich dazu beitragen, dass illegale Inhalte ermittelt und
zurückverfolgt werden können.
Seit Gründung der FSM im Jahr 1997 übersteigt die Anzahl der Beschwerden jährlich die des jeweiligen Vorjahres. So wurden seit Bestehen der Beschwerdestelle über 16.000 Beschwerden bearbeitet
und damit ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung illegaler und entwicklungsbeeinträchtigender Internetinhalte geleistet. Gleichzeitig
werden aber auch Seitenbetreiber und Host Provider im Bereich
des Jugendschutzes mehr und mehr sensibilisiert.
13
4.2
DAS BESCHWERDEAUFKOMMEN UND
DER BESCHWERDEAUSSCHUSS IM
JAHR 2010
Die FSM-Beschwerdestelle bearbeitete im Jahr 2010 insgesamt
2.389 Beschwerden. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine
Steigerung um knapp 10 Prozent (2009: 2.180). Gegen Mitglieder
der FSM richteten sich lediglich 2,5 Prozent der Beschwerden
(2009: 6 Prozent). Das heißt, dass die FSM in 97,5 Prozent aller
Fälle tätig wurde, die Verstöße von Nichtmitgliedern betraf. Im
Ergebnis wird damit deutlich, welchen bedeutenden Beitrag die
FSM-Beschwerdestelle über ihre Mitgliederbetreuung hinaus für
die Gewährleistung des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland leistet.
2010 sind Beschwerden über kinderpornografische Inhalte im
WWW im Vergleich zum Vorjahr um 10 Prozent auf 29 Prozent
zurückgegangen. Nach Erkenntnissen von LKA und BKA, die auf
dem White-IT-Gipfel im November 2010 in Hannover veröffentlicht
wurden (die FSM ist Bündnispartner von White IT), ist ein allgemeiner Rückgang der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte über
das WWW zum Teil durch ein Ausweichen der Täter auf Peer-toPeer-Netzwerke zu erklären.
Der Anteil rechtsradikaler Inhalte hat sich ebenfalls nicht erhöht
und bleibt weiter bei 5 Prozent.
Etwa 17 Prozent aller Beschwerden richteten sich gegen Angebote
aus Deutschland, im Vorjahr waren es noch etwa 35 Prozent. Dieses
Absinken um etwa die Hälfte der Beschwerden gegen deutsche
Seiten könnte damit erklärt werden, dass die Betreiber bewusster
und informierter ihre Inhalte verwalten und bestrebt sind, den gesetzlichen Anforderungen zum Jugendmedienschutz gerecht zu
werden. Rund 40 Prozent aller Inhalte betrafen Websites, die in
den USA betrieben werden, weitere 5 Prozent der Seiten haben
ihren Ursprung in den Niederlanden.
Der große Anstieg an Beschwerden über jugendgefährdende Inhalte von 21 Prozent im Jahr 2009, auf 33 Prozent im Jahr 2010
erklärt sich durch einen Beschwerdeansturm der Bevölkerung über
eine bestimmte Seite, die zum großen Teil Darstellungen über und
Aufrufe zur Tierquälerei enthielt. Der kontinuierliche Anstieg an
Beschwerden bei der FSM, der sich auch im Jahr 2010 fortgesetzt
hat, zeigt deutlich, dass das Bewusstsein und die Sensibilität für
jugendmedienschutzrechtlich relevante Sachverhalte in der Bevölkerung weiter gestiegen sind. Zugleich ist aufgrund der weiterhin
steigenden Beschwerden festzustellen, dass die FSM in der Öffentlichkeit immer mehr an Akzeptanz gewinnt und der Bekanntheitsgrad weiter gestiegen ist. Die FSM sieht dies als Bestätigung ihrer
bereits in der Vergangenheit geleisteten Arbeit auf dem Gebiet
des Jugendmedienschutzes und versteht dies auch als Auftrag,
zukünftig weiter illegale und jugendgefährdende Inhalte zu bekämpfen und auch auf diese Weise den Jugendmedienschutz in
Deutschland weiter zu stärken.
14
5
Expertise
Der Beschwerdeausschuss der FSM wurde 2010 insgesamt fünf
Mal durch die Beschwerdestelle einberufen, um sich mit komplexen, nicht offensichtlich unbegründeten Beschwerden zu befassen. Die Entscheidungen sind online abrufbar unter http://fsm.de/
de/Entscheidungen_Beschwerdeauschuss. Zusammenfassend hat
die FSM auch im Jahr 2010 wieder einen bedeutenden Beitrag
zur Aufklärung über Fragen des Jugendmedienschutzes sowohl
auf Anbieterseite als auch aufseiten der Beschwerdeführer geleistet, da die Beanstandungen jeweils ausführlich begründet und
rechtliche Hintergründe erläutert werden. So wird z. B. stets dargestellt, warum eine beanstandete Seite tatsächlich gegen den Jugendmedienschutz verstößt, auf welcher gesetzlichen Grundlage
und welche Maßnahmen jeweils ergriffen werden können, um
der Beschwerde abzuhelfen. Ebenso gibt die Beschwerdestelle für
den Fall einer Unzuständigkeit Hinweise, an wen sich die Nutzer
wenden können, um den richtigen Ansprechpartner zu finden.
Diese individuellen Antworten ermöglichen letztlich, komplizierte
Zusammenhänge und juristische Schwierigkeiten verständlich zu
vermitteln und so Medienkompetenz und Nutzeraufklärung zu
schaffen und zu fördern.
In der gesellschaftlichen Diskussion um den Jugendmedienschutz
ist die FSM als kompetenter Ansprechpartner sehr gefragt. Sei es
bei der Bildung von Arbeitsgruppen, der Beteiligung an Runden
Tischen oder durch die Teilnahme an Podien, Tagungen und Fachdiskussionen – die FSM bringt sich in den öffentlichen Diskurs
verstärkt ein. Dadurch ist es möglich, aktiv an der positiven Gestaltung und nachhaltigen Stärkung des Jugendmedienschutzes in
Deutschland mitzuwirken.
5 .1
NEUE ENTWICKLUNGEN FÜR DEN
JUGENDMEDIENSCHUTZ –
JUGENDSCHUTZPROGRAMME UND
A LT E R S K L A S S I F I Z I E R U N G
Bereits im Jahr 2009 hatte sich der Runde Tisch Jugendschutzprogramme konstituiert, der der Entwicklung von Jugendschutzprogrammen vor allem durch die Entwicklung eines Klassifizierungsstandards entscheidende Impulse gab. Einberufen vom Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien und den Bundesländern, vertreten durch die Staatskanzlei Hessen, war es Ziel des
Runden Tisches, gemeinsam mit Vertretern landes- und bundespolitischer Stellen, Repräsentanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, mit Verbänden und Vertretern der Wirtschaft ein
System zur Entwicklung von Standards für Jugendschutzprogramme
zu erarbeiten. Die FSM wurde vom Runden Tisch beauftragt, Kriterien für die Entwicklung eines Altersklassifizierungssystems zu
entwickeln. Die Arbeit am Altersklassifizierungssystem und an der
Bewertung von Jugendschutzprogrammen wurde im Jahr 2010
weitergeführt. Hinsichtlich der Entwicklung von Jugendschutzprogrammen wurden zur Bestandsanalyse verschiedene Arbeitsgruppen gebildet (z. B. AG Blacklist und AG Technik), nach deren Untersuchungen eine Bedarfsanalyse aufgestellt werden konnte. Am
Ende stand ein umfangreiches Konzept zur technischen Kennzeichnung („Tagging“) von Webinhalten, die durch nutzerautonome
Jugendschutzprogramme ausgelesen werden kann.
In diesem Zusammenhang setzte auch die FSM ihre Arbeit in den
Bereichen Altersklassifizierung und Jugendschutzprogramme im
Jahr 2010 weiter fort.
5 .1 .1
JUGENDSCHUTZPROGRAMME
Die FSM hat sich bereits in der Vergangenheit im Rahmen der AG
Jugendschutzprogramme intensiv mit dem Thema Klassifizierung
beschäftigt. Diese AG hatte Anfang 2008 unter dem Dach der
FSM die Arbeit aufgenommen. Ihre Hauptanliegen waren, die Voraussetzungen für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen klarer zu definieren und die Anerkennungskompetenz für
solche Programme auf anerkannte Einrichtungen der Freiwilligen
Selbstkontrolle auszuweiten.
Der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (14. RÄStV) sah eine
deutliche Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen für die
Anerkennung von Jugendschutzprogrammen ebenso vor wie die
von der FSM angestrebte Kompetenzzuweisung an die Selbstkontrolle. Kern der Anerkennungsvoraussetzungen sollte die Gewährung eines altersdifferenzierten Zugangs nach dem jeweiligen
Stand der Technik sein. Für die FSM hat ausgehend vom Text des
14. RÄStV und der amtlichen Begründung ein speziell zusammengesetzter Ausschuss der FSM-Gutachterkommission Kriterien zur
Interpretation des Gesetzes erarbeitet. Früh wurde deutlich, dass
speziell die Bestimmung des Stands der Technik so frühzeitig wie
möglich erfolgen musste. Nur so können Filterhersteller in die Lage
versetzt werden, vor dem Stellen eines Anerkennungsantrages zu
beurteilen, ob ihr Programm die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen kann. Zur Ermittlung des Stands der Technik führte die FSM
nach Maßgabe der durch den Gutachterausschuss aufgestellten
Vorgaben eine umfangreiche Marktanalyse durch. Dabei wurde
eine Vielzahl von in Deutschland verfügbaren Jugendschutzfiltern
getestet. Sie mussten eine große Zahl von URLs, die nach einem
zuvor abstrakt festgelegten Schema ermittelt worden waren, durchlaufen und abhängig von der jeweils gewählten Alterseinstellung
den Zugang ermöglichen oder sperren. Aus dem Verhältnis zwischen Overblocking (Blockieren von geeigneten bzw. unbedenklichen Inhalten) und Underblocking (Durchlassen von ungeeigneten Inhalten) ergibt sich die Gesamtleistungsfähigkeit. Diejenigen
Filterprogramme, die dabei insgesamt die besten Ergebnisse erzielen, bilden die Front der technischen Entwicklung und damit den
Stand der Technik.
15
Der auf diese Weise definierte Stand der Technik ist keine statische
Größe. Er ist vielmehr turnusmäßig neu zu ermitteln. Auch deshalb
ist die Vergleichbarkeit der Testszenarien, also der von den Filterprogrammen zu bewertenden URLs, wichtig. Die Methode, nach
der die für den FSM-Test maßgeblichen Adressen ausgewählt wurden, ist deshalb streng formalisiert. Somit kann jederzeit, zum
Beispiel wenn die Übereinstimmung der Leistungsfähigkeit eines
neuen Jugendschutzfilters mit den gesetzlichen Anforderungen
zu prüfen ist, ein neues, aber direkt vergleichbares Testszenario
erstellt werden.
Kinder zu schützen. Nur dort, wo sich der Nutzer selbst für eine
solche Lösung entscheidet und dies nach seinen Bedürfnissen am
heimischen Rechner einrichtet, wird lokal auf die Angebotsvielfalt per Filterung eingegriffen. Für alle anderen Nutzer hat die
Kennzeichnung keinerlei beschränkende Auswirkung. Die FSM ist
deshalb der Ansicht, dass dieses Konzept zukunftsweisend ist und
nach dem Scheitern des JMStV-2011 in den anstehenden politischen und gesellschaftlichen Diskussionen eine entscheidende Rolle
spielen sollte.
5.2
MEDIENKONVERGENZ
V. l. n. r.: Jens Wiemken (freier Medienpädagoge), Paul Mudter (IP
Deutschland), Dr. Torsten Körner (freier Autor), Magdalena Stepien (Media
Smart U. K. – Europe), Rainer Smits (LfM), Sabine Frank (FSM)
A LT E R S K L A SS I F I Z I E R U N G SS YS T E M
Die bereits 2009 im Rahmen des Runden Tisches geleistete Vorarbeit der FSM, bei der Kriterien zur Bewertung sowie ein Systemund Anwendungskonzept erstellt wurden, bildete die Grundlage
für die Programmierung eines Selbstklassifizierungssystems. Die Arbeiten hierzu wurden im Jahr 2010 weitgehend abgeschlossen.
Das System ermöglicht die Bewertung von Webinhalten mithilfe
eines einfach zu durchlaufenden Online-Fragenkataloges. Dieser
Katalog beinhaltet die Kriterien, die im Vorfeld und unter wissenschaftlicher Evaluation der Universität Leipzig als jugendmedienschutzrelevant herausgearbeitet wurden. Es schafft somit eine
Lösung für das Problem, dass Anbieter auch nach dem JMStV von
2003 gesetzlich verpflichtet sind zu prüfen, ob die von ihnen angebotenen Inhalte entwicklungsbeeinträchtigend sind, und falls
ja, ab welchem Alter. Das System wurde für jegliche telemedialen
Inhalte (Texte, Bilder, Spiele, Filme etc.) ausgearbeitet und bietet
damit eine einheitliche Lösung. Die Bewertungseinheit, d. h. der
Umfang der von der Bewertung betroffenen Inhalte (eine Webpage, mehrere Webpages), kann durch den Nutzer dabei selbst flexibel festgelegt werden. Die Fragen werden durch das System nur
im Bedarfsfall gestellt, in dem durch Eingangsfragen im Vorfeld
das Vorliegen problematischer Bereiche grundsätzlich abgefragt
wird (z. B. das Vorliegen von Gewalt oder Erotik).
Neben der Abfrage der Kriterien stellt das System auf ansprechende
und eingängige Weise Informationen zur Verfügung. Fragen und
jugendmedienschutzrechtliche Begrifflichkeiten werden durch ausführliche Begleittexte erläutert. Hierdurch wird beim Anbieter eine
Sensibilisierung für jugendmedienschutzrelevante Themen erreicht.
Im Ergebnis generiert das System für den Anbieter neben der Altersstufe die technische Umschreibung, mit der das Tagging der
Angebote und damit die Auslesbarkeit durch Jugendschutzprogramme ermöglicht werden.
Kinder und Jugendliche wachsen in einer Medienwelt auf, die
durch medienübergreifende Angebote und eine Vielzahl von Ausdrucks- und Veröffentlichungswegen geprägt ist. Das als Medienkonvergenz bezeichnete Phänomen meint somit zum einen die
crossmediale Vermarktung von Angeboten der Einzelmedien.
Kino- oder Fernsehfilme werden üblicherweise als Computerspiele,
Zeitschriften und als Internetseite weiterverbreitet. Das Internet ist
dabei eine Art Sammelbecken, von dem aus die einzelnen Angebote auffindbar werden. Zum anderen bietet die konvergente Medienwelt für die Nutzenden vielfältige Möglichkeiten, sich selbst
einzubringen. Das Internet ist auch dabei durch seine Multifunktionalität ausschlaggebend. Internettypische Kommunikationsformen wie Chats und Foren werden genutzt, um sich bspw. über
Fernsehserien und Computerspiele oder selbsterstellte Medienprodukte auszutauschen.
5 . 2 .1
“medien impuls“
Prof. Dr. Burkhard Fuhs
(Universität Erfurt)
V. l. n. r.: Prof. Dr. Winfred Kaminski (Fachhochschule Köln),
Achim Lauber (Erfurter Netcode e. V.), Aydan Özoguz (Mitglied des Deutschen Bundestages)
Claudia Lampert (Hans-Bredow-Institut)
KO O P E R AT I O N M I T D E R F S F
Um der technischen sowie inhaltlichen Medienkonvergenz zwischen Fernsehen und Internet gerecht zu werden und auf dem
Gebiet des Jugendmedienschutzes zu sichern, arbeitet die FSM in
verschiedenen Bereichen intensiv mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e. V. (FSF) zusammen. So haben FSM und FSF
neben der gemeinsamen Veranstaltungsreihe medien impuls und
der verstärkten Zusammenarbeit bei der Fachpublikation tv diskurs
beispielsweise ein Konzept für ein gemeinsames Prüfverfahren für
Telemedien mit Bewegtbildinhalten (Filme) entwickelt. Das darin
vorgesehene gemeinsame Prüfverfahren soll gewährleisten, dass
Inhalte nicht doppelt auf ihre Jugendschutzrelevanz geprüft werden müssen, wenn sie über unterschiedliche Verbreitungswege
(Rundfunk oder Internet) angeboten werden.
5 . 2 .1 .1
Die Idee der Kennzeichnung von Inhalten und anschließender Auslesbarkeit durch nutzerautonome Jugendschutzprogramme ist aus
Sicht der FSM für die Zukunft des Jugendmedienschutzes in den
Telemedien ein Schlüsselkonzept: Hierdurch wird weder in die Infrastruktur des Netzes eingegriffen, noch werden Zugangshürden aufgebaut, die durch den Nutzer aktiv überwunden werden
müssen. Der Ansatz ist in seiner Liberalität damit den Charakteristika des Internets angemessen. Auf der anderen Seite bietet er
z. B. Eltern mit Jugendschutzprogrammen ein Instrument, um ihre
16
Rainer Smits (LfM), Sabine Frank (FSM)
Fotos: E. Moldenhauer
5 .1 . 2
Prof. Dr. Stefan Aufanger (Universität Mainz)
“TV DISKURS“-INTERNETHEFT
“tv diskurs“ ist die vierteljährlich veröffentlichte Fachzeitschrift der
Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). Im Juli 2010 erschien
eine Ausgabe der Publikation unter der Federführung der FSM,
die sich rund um das Thema Internet und Jugendmedienschutz
drehte. Titelthema des Heftes ist der Umgang von Kindern mit Internetwerbung, angelehnt an die “medien impuls“-Veranstaltung
vom Mai 2010. Darüber hinaus enthält die Ausgabe jedoch auch
umfassende Informationen über die Arbeit von INHOPE, inklusive
eines Interviews mit INHOPE-Präsident Ruben Rodriguez. Weitere
Themenbereiche sind die ComputerSpielSchule in Leipzig, die Vorstellung von Studien im Bereich Medienarbeit im Kontext des Social
Web sowie die exzessive Computer- und Internetnutzung Jugendlicher.
5 . 2 .1 . 2
MEDIEN IMPULS
“medien impuls“ ist eine gemeinsame Veranstaltungsreihe von FSF
und FSM, die dreimal jährlich in Berlin zu vielfältigen Themen des
Telemedienbereichs stattfindet. Die erste “medien impuls“-Veranstaltung im Jahr 2010 fand am 29. Januar unter dem Titel: „Alles
nur Spaß? Humor als Wirkungselement in Fernsehen und Internet“
statt. Die Tagung erörterte sowohl durch Referate als auch durch
Podiumsdiskussionen die Fragen nach den Grenzen und Kategorien von Humor. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf der Humorentwicklung und dem Humorverständnis bei Kindern.
Die “medien impuls“-Veranstaltung zum Thema „Huch, was blinkt
denn da? Werbeformen im Internet als Herausforderung für die
Medienpädagogik“ lockte am 19. Mai 2010 zahlreiche Besucher
in das Filmmuseum Berlin. Die Veranstaltungsreihe wurde dieses
Mal in Kooperation mit Media Smart e. V., einer internationalen
Initiative zur Förderung von Medien- und Werbekompetenz bei
Kindern, durchgeführt und bot ein vielfältiges Programm rund um
Kinder und Werbung. Diskutiert wurden unter anderem mögliche
Lösungsansätze für ein werbefinanziertes Kinderprogramm sowie
neue digitale Werbeformen. Dabei standen natürlich vor allem die
Kinder im Mittelpunkt der Diskussion, im Besonderen die Faszination, die Werbung auf sie ausübt, und wie diese von ihnen wahrgenommen wird.
Es diskutierten Sabine Frank (FSM), Paul Mudter (IP Deutschland), Rainer Smits (LfM), Magdalena Stepien (Media Smart U. K.
– Europe) und Jens Wiemken (freier Medienpädagoge) unter der
Moderation von Dr. Torsten Körner.
Die dritte “medien impuls“-Tagung „Digitalisierung sozialer Beziehungen. Wie Social Communities die Kindheit verändern“ fand am
23. September 2010 statt und beschäftigte sich mit dem Thema
Kinder und Social Communities. Dabei wurde sich besonders den
Fragen gewidmet, ob Kinder in Onlinenetzwerken andere soziale
Beziehungen aufbauen und wie sich das Zusammenleben innerhalb von Familien dadurch verändert. Der medien impuls verfolgte
das Ziel, das bislang noch wenig erforschte Feld der Nutzung von
Onlinecommunities durch jüngere Kinder (ca. 6–12 Jahre) aufzuarbeiten und das Angebotsspektrum zu reflektieren. Anknüpfend
daran wurden die sich daraus ergebenden Konsequenzen für den
Medienumgang bzw. die Medienerziehung innerhalb der Familie
thematisiert. Die Veranstaltung fand in Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk e. V. statt.
17
Fotos o. und l. u.: E. Moldenhauer
Hans Ernst Hanten (Ministerialdirigent beim Bundesbeauftragten für Kultur und Medien), Wolfgang Börnsen
(Mitglied des Deutschen Bundestages)
Dr. Klaus-Peter Potthast
(Bayerische Staatskanzlei)
5.3
V. l. n. r.: Heiko Zysk (ProSiebenSat.1 Media AG, Vorstand FSM), Verena Weigand (KJM), Valentina Daiber (Telefónica O2 Germany GmbH
& Co. OHG, Vorstand FSM), Dr. Klaus-Peter Potthast (Bayerische Staatskanzlei)
W E I T E R E V E R A N S TA LT U N G E N
Die FSM wird jedes Jahr vermehrt für Veranstaltungen und Expertenrunden angefragt, um jugendmedienschutzrelevante Expertise
einzubringen. Darüber hinaus organisiert die FSM auch selbst Veranstaltungen, um aktiv über verschiedene Teilbereiche des Jugendmedienschutzes zu informieren und bestimmte Themen auf die öffentliche Agenda zu setzen.
5 . 3 .1
V. l. n. r.: Philippe Gröschel (VZnet Netzwerke Ltd., Vorstand FSM), Dorothee Bär (Mitglied des
Deutschen Bundestages), Sabine Frank (FSM), Christina Brenck (lokalisten media GmbH),
Niels Brüggen (JFF)
Jugendmedienschutz-Frühstück
JUGENDMEDIENSCHUTZFRÜHSTÜCK VON FSM UND
FRAGFINN
Am 25. Februar 2010 luden die FSM und der fragFINN e. V. Mitglieder des Bundestages sowie interessierte Unternehmensvertreter der Mitgliedsunternehmer zu einem JugendmedienschutzFrühstück in Berlin ein. Die FSM-Geschäftsführerin Sabine Frank
vermittelte in einem Referat einen Eindruck über die vielfältigen
Aufgaben und Arbeitsbereiche der FSM und zeigte in diesem Zusammenhang die Perspektiven für den deutschen Jugendmedienschutz auf. Im Programm folgten fragFINN-Vorstandsvorsitzender
Claude Schmit, der die Arbeit von fragFINN vorstellte, und Hans
Ernst Hanten, Ministerialdirigent beim Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, der die notwendige Zusammenarbeit von Industrie, Politik und Gesellschaft herausstellte und dafür fragFINN als
lobendes Beispiel hervortat.
5.3.2
SOCIAL-COMMUNITY
V E R A N S TA LT U N G VO N F S M
U N D F R A U E N - U N I O N B AY E R N
Eine gemeinsame Veranstaltung der FSM und der Frauen-Union
Bayern fand am 22. März 2010 zum Thema „Naivität oder Bewusstsein – wie Jugendliche mit Privatem in Social Communities
umgehen“ in Nürnberg statt.
Das Programm wurde durch ein sehr sympathisches Grußwort des
Nürnberger Schulbürgermeisters eingeleitet. Im Anschluss an die
Vorstellung einer Studie des JFF – Institut für Medienpädagogik in
Forschung und Praxis zum Thema „Web 2.0 als Rahmen für Selbstdarstellung und Vernetzung Jugendlicher“ durch den wissenschaftlichen Mitarbeiter Niels Brüggen verfolgte ein interessiertes
Publikum eine spannende und anregende Podiumsdiskussion.
Diese wurde von FSM-Geschäftsführerin Sabine Frank moderiert.
Teilnehmer waren die CSU-Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär,
die Datenschutz- und Jugendschutzbeauftragte der lokalisten
media GmbH Christina Brenck, Philippe Gröschel, Jugendschutzbeauftragter der VZnet Netzwerke Ltd., sowie Niels Brüggen. Die
Podiumsdiskussion beleuchtete den Jugendmedienschutz in sozialen Netzwerken im Spannungsfeld zwischen den anbietereigenen
Schutzmaßnahmen, der Notwendigkeit des Datenschutzes, der Forderung nach Medienkompetenzförderung bei Kindern, Eltern und
Lehrern sowie daraus resultierende Anforderungen an die Medienpädagogik und die Bildungspolitik.
Sabine Loritz (Frauen-Union Bayern), Sabine Frank (FSM)
5.3.3
V. l. n. r.: Sabine Loritz (Frauen-Union Bayern), Dorothee Bär (Mitglied des Deutschen
Bundestages), Sabine Frank (FSM)
M Ü N C H N E R M E D I E N TAG E
Am 15. Oktober fand im Rahmen der Medientage München eine
von der FSM organisierte Informationsveranstaltung zur Zukunft
des Jugendmedienschutzes nach der Novellierung des JMStV statt.
„Selbstklassifizierung nach dem neuen JMStV – im Spannungsfeld
zwischen Jugendschutz und Anbieterfreiheit“ lautete der Titel des
Panels, unter dem Dr. Klaus-Peter Potthast von der Bayerischen
Staatskanzlei in seinem Impulsreferat auf die Möglichkeiten der
Selbstklassifizierung für Anbieter hinwies und auf die damit einhergehende Stärkung des technischen Jugendmedienschutzes.
Otto Vollmers (FSM) präsentierte dem Publikum daraufhin das FSMAltersklassifizierungssystem. Unter der Moderation von Valentina
Daiber (Telefónica O2) diskutierten anschließend Dr. Klaus-Peter
Potthast, Heiko Zysk (ProSiebenSat1 Media AG) und Verena
Weigand von der KJM über Chancen und Risiken der geplanten
JMStV-Novelle.
Grundsätzlich waren sich alle beteiligten Experten einig, dass die
im JMStV festgesetzten Änderungen mehr Chancen als Risiken
bedeuten und für eine Stärkung des Jugendmedienschutzes in
Deutschland ein elementarer Schritt sind.
5.3.4
GAMES CONVENTION ONLINE UND
GAMESCOM
Auf der Games Convention Online der Messe Leipzig hat die FSM
am 9. Juli 2010 das Altersklassifizierungssystem vorgeführt. Innerhalb des Forums „Wie klassifiziert man Onlinespiele und andere In18
ternetinhalte selbst? Ein System der FSM nach dem neuen JMStV“
wurde die grundsätzliche Funktionsweise des Systems verdeutlicht
und anhand der Alterseinstufung zweier aktueller Browsergames
live vorgeführt.
Darüber hinaus wurde das Klassifizierungssystem am Rande der
vom 18. bis 22. August 2010 in Köln veranstalteten GamesCom
vorgeführt. Die FSM führte vor Ort Gespräche mit Branchenvertretern und zeigte verschiedenen Interessenten den damaligen Entwicklungsstand des Systems.
5.4
DIALOG INTERNET DER
BUNDESFAMILIENMINISTERIN
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Dr. Kristina Schröder, hat am 4. November 2010 ihren „Dialog
Internet – Aufwachsen mit dem Netz“ gestartet. Die hochkarätig besetzte Auftaktveranstaltung fand unter Teilnahme der FSM
in Berlin statt. Die Initiative „Dialog Internet“ bringt in verschiedenen Arbeitsgruppen namhafte Experten der Internetbranche,
Kinder- und Jugendschutzorganisationen und Medienpädagogen
und -wissenschaftler zusammen und bietet zeitgleich eine öffentliche Onlinediskussionsplattform. Dadurch sollen sich Experten wie
Bürger gleichermaßen über die Chancen und Risiken der digitalen
Welt austauschen können.
Im Verlauf des Jahres 2011 werden sich die eingeladenen Experten in Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themengebieten zusammenschließen und erste Schwerpunkte diskutieren. Die Ergebnisse
der Diskussionen werden voraussichtlich im Juni 2011 von Kristina
Schröder vorgestellt werden.
19
6
Medienkompetenzförderung für Kinder
und Erwachsene
Philipp Lahm: „Zu jedem Spaß gehört auch Schutz. Doch im
Internet hilft keine Schutzkleidung. Schützen Sie Ihre Kinder
auch im Internet. FragFINN.de – die sichere Suchmaschine für
Kinder.“
www.fragFINN.de
6 .1
POSITIVER JUGENDMEDIENSCHUTZ
UND MEDIENKOMPETENZFÖRDERUNG
– D E R F R AG F I N N E . V.
Im Rahmen der Initiative „Ein Netz für Kinder“ des Beauftragten
für Kultur und Medien der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben sich im
Jahr 2007 namhafte Unternehmen und Verbände der Telekommunikations- und Medienindustrie unter dem Dach der Freiwilligen
Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) e. V. mit dem
Ziel zusammengeschlossen, einen gesicherten Surfraum für Kinder
zu schaffen. Drei Jahre später liegt mit dem Surfraum von fragFINN
eine umfassende, erprobte Whitelist für Kinder im Alter von 6–12
Jahren im deutschsprachigen Raum vor. Der zwischenzeitlich gegründete gemeinnützige fragFINN e. V. hat es sich ins Programm
geschrieben, weiter für einen positiven Jugendmedienschutz und
die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern einzutreten. Das
Ziel der Mitgliedsunternehmen und -verbände, Kinder dabei zu
unterstützen, den verantwortungsbewussten und kompetenten
Umgang mit dem Internet zu erlernen, ist langfristig auf solide
Beine gestellt worden.
Organisatorisch ist der fragFINN e. V. noch stark an die FSM angebunden. So ist auf der personellen Ebene die FSM-Geschäftsführerin Sabine Frank auch gleichzeitig neben Dr. Friederike Siller zweite
Geschäftsführerin des fragFINN e. V. Darüber hinaus ist mit Dr.
Arnd Haller (Google Deutschland) ein Vorstandsmitglied der FSM
stellvertretender Vorstandsvorsitzender von fragFINN. Neben der
personellen Anbindung gibt es auch thematische Verflechtungen.
So wurde anlässlich des Safer Internet Day am 9. Februar 2010
eine Mission der Internauten zum Thema „Sicher Suchen“ gemeinsam mit fragFINN initiiert. Der Comic „Gesucht, gefunden – und
fast verzockt“ vermittelt verständlich das Wissen rund um sichere
Suchmaschinen und zeigt mit fragFINN.de einen geschützten Surfraum auf, in dem sich die jungen Nutzer ausprobieren können.
20
Die Whitelist bildet einen breiten, vielseitigen Grundstock, um Kinder an das Internet heranzuführen. Dabei lässt sich die Qualität
eines sicheren Surfraums für Kinder, wie fragFINN es ist, an mindestens zwei Punkten bemessen: erstens, wie zuverlässig es gelingt,
entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte von Kindern fernzuhalten.
Zweitens, welchen Spielraum und welche Handlungsmöglichkeiten er Kindern überlässt. Eine Idee, zwei Perspektiven: fragFINN
leistet mit dem Whitelist-basierten Ansatz einen wichtigen Baustein für den Schutz von Kindern im Internet.
Die Whitelist von fragFINN umfasst mittlerweile rund 9.500 Domains und hat sich damit in den vergangenen anderthalb Jahren
in ihrem Umfang fast verdoppelt. Darunter befinden sich 800
sogenannte reine Kinderinternetseiten sowie zahlreiche nach den
fragFINN-Kriterien für Kinder unbedenkliche Internetseiten. Einem
konsequenten Prüfprozedere folgend, werden sämtliche Seiten
von Medienpädagogen nach dem Vier-Augen-Prinzip entlang
eines Kriterienkatalogs geprüft und regelmäßig auf Veränderungen kontrolliert.
Bei der Kindersuchmaschine www.fragFINN.de können Kinder die
Seiten der Whitelist, die für die Suche freigegeben sind, in der Tiefe
durchsuchen. Daraus ergibt sich ein Index von mehreren Millionen
Websites. Die Suche ist insbesondere kindgerecht gestaltet, da die
derzeit ca. 800 Internetseiten, die sich gezielt an Kinder richten
(z. B. www.kinder-ministerium.de; www.clipklapp.de), in den Such-
ergebnissen als erstes ausgespielt werden. FragFINN.de konnte sich
im letzten Jahr als qualitätsvolle Suchmaschine für Kinder und als
Ausgangspunkt für Recherchen im Netz in der Schule wie in der
Freizeit etablieren.
Ein besonderes Highlight für den Verein war im letzten Jahr, dass
Fußballspieler Philipp Lahm dank der Deutschen Telekom für den
Dreh eines neuen fragFINN-Familyspots1 gewonnen werden konnte.
Dieser wird von zahlreichen Fernsehsendern (u. a. Super RTL) sowie
Onlineportalen eingesetzt.
FRAGFINN IN DER SCHULE
Mitte 2010 wurde die Subdomain www.schule.fragFINN.de für
die Nutzung der Suchmaschine im Unterricht gelauncht. Ergänzend zur Suchfunktion werden wöchentlich in drei Boxen Linktipps
präsentiert, die sich Unterrichtsfächern, Themeneinheiten oder Ereignissen widmen und als Ausgangspunkt für weitere Recherche
im Unterrichtskontext genutzt werden können. Als Kooperationspartner für die Schulseite konnten das Internet-ABC und die Klick-
Tipps gewonnen werden. Gemeinsam will man Lehrern und Schülern ein Werkzeug an die Hand geben, um die Einbindung des
Internets im Klassenzimmer an Grundschulen zu erleichtern.
EXPERTISE „POSITIVE CONTENT FOR
CHILDREN“
Auch auf europäischer Ebene konnte fragFINN seine Expertise einbringen, maßgeblich durch die Berufung von Lidia de Reese in das
dreiköpfige Expertenteam „Positive Online Content“ im Rahmen
des Safer Internet Programme der European Commission unter
Leitung von Richard Swetenham. Gemeinsam wurden Guidelines
für kindgerechte Inhalte2 im Internet erarbeitet. Darüber hinaus
beteiligte sich die Expertengruppe an der konzeptionellen Planung für einen europaweiten Wettbewerb zur Prämierung von
Best-Practice-Beispielen, der 2011 erstmals stattfinden wird. Auf
nationaler Ebene wird der Wettbewerb vom deutschen Awareness
Centre Klicksafe in Kooperation mit dem fragFINN e. V. und KlickTipps.net durchgeführt.
C L AU D E S C H M I T,
V O R S TA N D S V O R S I T Z E N D E R F R AG F I N N E . V. :
Internauten-Mission in Kooperation mit fragFINN
1
“fragFINN“-TV-Spot mit Philipp Lahm:
http://www.fragfinn.de/tvspot2/
2
Das Guideline-Dokument „Producing and
providing online content for children and young
people. An inventory“ ist hier abrufbar:
http://ec.europa.eu/information_society/
activities/sip/docs/competition/final_draft.pdf.
„Mit der fragFINN-Whitelist liegt ein wertvolles und starkes Instrument für einen präventiven Jugendmedienschutz an den Schulen
vor. Daher stellt der fragFINN e. V. die Positivliste öffentlichen
Einrichtungen zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Somit
erhalten Schulen, Kinderfreizeiteinrichtungen, Bibliotheken und
andere öffentliche Einrichtungen die Gelegenheit, den sicheren
Surfraum von fragFINN an öffentlich zugänglichen Computerarbeitsplätzen zu integrieren.“
21
Elternbereich des Internauten-Portals
V. l. n. r.: Dr. Severin Löffler (Microsoft Deutschland), Elfriede Ohrnberger (Kultusministerium Bayern), Siegfried Schneider (Leiter Bayerische Staatskanzlei), Prof. Dieter Kempf
(Vorstandsvorsitzender DsiN)
www.internauten.de
Der Internet Guide für Kids
Klix – das Internauten-Magazin
6.2
DIE INTERNAUTEN
Der kritisch-reflektierte Umgang mit Medien stellt einen wichtigen Bestandteil von Medienkompetenz dar und sollte schon
frühzeitig gefördert werden. Das medienpädagogisch begleitete
Portal www.internauten.de hilft jungen Internetanfängern ab acht
Jahren bei ihren ersten Schritten im Internet und gibt ihnen auf
spielerische Art Informationen und Tipps zum Thema Sicherheit im
Umgang mit neuen Medien. 2005 wurde das Projekt Internauten
im Rahmen der Initiative „Deutschland sicher im Netz“ (DsiN) von
Microsoft Deutschland, dem Deutschen Kinderhilfswerk und der
FSM entwickelt. Neben geeigneten Nachrichten und weiterführenden Buch- und Surftipps bietet die Website viel Raum, die Kinder
aktiv einzubinden. Wissenswertes zu vielfältigen Themen, wie
beispielsweise Onlinespiele, soziale Online-Netzwerke oder auch
Cybermobbing, wird spielerisch vermittelt und mithilfe von Comics
und Mitmachangeboten kindgerecht aufgearbeitet. Ergänzend
zur Kinderwebsite gibt es einen getrennten Erwachsenenbereich,
in dem umfassende Informationen und Tipps zu finden sind. Für
2011 steht der Relaunch der Website mit neuen Inhalten und überarbeiteter Gestaltung an. Darüber hinaus entsteht in Zusammenarbeit mit der Jugendzeitschrift „Spiesser“ ein Internauten-Magazin,
das in gedruckter Form an Schulen verteilt werden soll. Es enthält
Informationen und Spiele zum Thema Onlinesicherheit und stellt
eine Verbindung zwischen der Website und der Offlinewelt dar.
22
MEDIENKOFFER
6.3
Lehrer können für ihre schulische Arbeit mit Kindern der 3. bis 6.
Klasse außerdem den Internauten-Medienkoffer bestellen und in
den Unterricht einbauen. In der mittlerweile 5. Auflage des Medienkoffers finden sich viele Materialien und eine Offlineversion der
Website. Der Medienkoffer wird an Grundschulen der Bundesländer Berlin, Rheinland-Pfalz und Saarland flächendeckend eingesetzt. 2010 ist es den Projektbeteiligten gelungen, den Medienkoffer auch nach Bayern zu bringen. Am 28. Juli 2010 übergab der
DsiN-Vorstandsvorsitzende Prof. Dieter Kempf in der Bayerischen
Staatskanzlei symbolisch einen Internauten-Medienkoffer an den
bayerischen Medienminister Siegfried Schneider. Dr. Severin Löffler,
Leiter Recht & Politik und Mitglied der Geschäftsleitung bei Microsoft Deutschland, nahm ebenfalls an der Übergabe teil. Der Koffer
steht stellvertretend für 1.000 Medienkoffer, welche die Softwareund IT-Dienstleistungsfirma DATEV eG bayerischen Schulen zur
Verfügung stellt und die bereits an die etwa 80 medienpädagogisch-informationstechnischen Berater für Grundschulen vor Ort
zur weiteren Verteilung an interessierte Lehrerinnen und Lehrer
versandt wurden.
Im Internet gehören Instant Messenger zu beliebten Kommunikationsmitteln. Allerdings sind die meisten Messenger aus Sicht des
Jugendschutzes für Kinder ungeeignet. Microsoft Deutschland hat
2009 in Kooperation mit jugendschutz.net, der Johanniter Unfallhilfe und der FSM den ersten Kindermessenger entwickelt. Der
erste speziell für Kinder entwickelte Messenger ermöglicht eine sichere Kommunikation mit Freunden und schützt beim Chatten vor
ungeeigneten Inhalten und dem Kontakt mit Fremden. Durch die
direkte Einbindung der „fragFINN“-Suche ist das sichere Surfen
auf interessante und für Kinder unbedenkliche Internetangebote
möglich.
Im Jahr 2010 wurde der Kindermessenger umfassend überarbeitet.
Als neuer Partner kam „Nummer gegen Kummer“ hinzu. In Form
einer Erweiterung des Windows Live Messengers wird den Eltern
eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung gestellt, die Sicherheit ihrer Kinder zu erhöhen. Sie verwalten beispielsweise die Kontaktliste ihrer Kinder und können bestimmen, ob das Austauschen
von Dateien möglich sein soll. Durch ein Zeitkonto legen die Eltern
auch fest, wie lange und zu welchen Zeiten gechattet werden darf.
Neben der kindgerechten Gestaltung des Messengers werden den
Kindern viele Tipps rund um die Themen sicheres Chatten und
Surfen im Internet an die Hand gegeben. 2011 wird der neue Kindermessenger zum kostenlosen Download zur Verfügung stehen.
KINDERMESSENGER
6.4
T E A C H T O D AY
Das medienwissenschaftlich von der FSM unterstützte Vorhaben teachtoday.de ging 2009 aus
dem ursprünglich 2008 von European Schoolnet mit Kooperationspartnern aus der Medienliving with technology
und Kommunikationstechnologiebranche entwickelten Projekt teachtoday.eu hervor. Dieses
ist darauf angelegt, Lehrern und Lehrenden eine umfassende Informationsplattform zur Nutzung und zur Vermittlung dieses Umgangs mit neuen Kommunikations- und Informationstechnologien
und deren Inhalten zu bieten. Die Inhalte und Materialien der deutschen Seite werden derzeit von den Kooperationspartnern überarbeitet und aktualisiert.
6.5
AU F K L Ä R U N G S M AT E R I A L I E N –
INTERNETGUIDE FÜR KIDS
Der Internetguide für Kids wird vom Deutschen Kinderhilfswerk
(DKHW) und der FSM gemeinsam herausgegeben und richtet sich
zur Medienkompetenzvermittlung an Kinder und Heranwachsende.
Mit Themen wie sicherer Umgang mit Suchmaschinen, Chats,
E-Mails, Werbung und soziale Netzwerke gibt der Internetguide
einen umfassenden Überblick über die sichere Mediennutzung.
Der Internetguide ist bereits in der 4. Auflage erschienen und kann
kostenfrei über das DKHW bestellt werden. Außerdem steht er
sowohl auf der Seite des DKHW (www.dkhw.de) als auch auf der
FSM-Website (www.fsm.de) als PDF zum Download zur Verfügung.
23
zweiten Mal eine von INHOPE durchgeführte „Building Collaboration Conference“ an. Die zweitägige Konferenz hatte dieses Mal
den Titel „Building Pathways to a More Productive Global Relationship between Law Enforcement and Industry in Addressing
Online Offenses Against Children“. Teilnehmer der Veranstaltung
waren u. a. Mitarbeiter von Interpol, Europol, Wirtschaftsunternehmen und Industrieverbänden sowie Vertreter der Beschwerdestellen. Weitere Informationen zur Arbeit von INHOPE finden Sie
unter www.inhope.org.
7
Kooperationen
7. 3
7.1
I B S D E U N D S A F E R I N T E R N E T. D E
Die Internet-Beschwerdestelle (IBSDE) wurde im Jahr 2004 von der
FSM und dem Verband der Deutschen Internetwirtschaft e. V. (eco)
eingerichtet, um eine gemeinsame Beschwerdemöglichkeit im Internet zu etablieren. Ziel des Angebots unter www.internet-beschwerdestelle.de ist es, Internetnutzern eine einzige Anlaufstelle
zu bieten, bei der sie sich über unterschiedliche Dienste des Internets beschweren können. Die eingehenden Beschwerden werden
dann je nach Themenbereich von der FSM oder eco bearbeitet. Die
FSM bearbeitet im Wesentlichen alle Beschwerden über Inhalte
im Wold Wide Web. Den Schwerpunkt der Beschwerdenarbeit
von eco bilden E-Mails und Usenet. Des Weiteren werden von
der IBSDE Beschwerden über Peer-to-Peer-Angebote, Chat, mobile
Inhalte oder Newsgroups angenommen. Neben der Beschwerdemöglichkeit bietet IBSDE auf der Webseite in der Rubrik „Ratgeber“
vielfältige Informationen zum Thema Jugendschutz im Internet mit
Tipps zu einer kompetenten Nutzung des Mediums an. Die IBSDE
ist seit 2005 im Rahmen von „Deutschland sicher im Netz” als
Handlungsversprechen vertreten und wird von der Europäischen
Union im Rahmen des „Safer Internet Action Plan“ finanziell gefördert. Den derzeit laufenden Fördervertrag hat IBSDE zusammen
mit den Partnern Klicksafe, jugendschutz.net und Nummer gegen
Kummer mit der EU im Herbst 2010 als Verbund „Saferinternet.de“
abgeschlossen. Die Fördergemeinschaft trifft sich in regelmäßigen
Abständen, hat im vergangenen Jahr am 07. Dezember 2010 die
gemeinsame Tagung „Aufwachsen in digitaler Gesellschaft: Internet
und Werteorientierung“ veranstaltet und unterstützt gegenseitig
die Arbeit der jeweiligen Partner. Diese nationale Zusammenarbeit wird auch auf internationaler Ebene von den Dachverbänden
INHOPE und insafe global vernetzt.
24
7. 2
DSIN
INHOPE
INHOPE ist der weltweite Dachverband von Internet-Beschwerdestellen, die Beschwerden über illegale jugendschutzrelevante
Inhalte im Internet entgegennehmen und vor Ort mit den zuständigen Polizeibehörden zusammenarbeiten. Auch wenn weltweit
unterschiedliche Gesetze zum Jugendschutz im Internet in Kraft
sind, gibt es jedoch zumindest im Bereich der Kinderpornografie Konsens über deren Verbot. Vor diesem Hintergrund wurde
das INHOPE-Netzwerk im November 1999 u. a. durch die FSM
gegründet, um eine internationale Vernetzung herzustellen, die
weltweit gemeinsam gegen kinderpornografische Inhalte effektiv vorgehen kann. Der Zusammenschluss der Beschwerdestellen
bestand zunächst ausschließlich aus europäischen Stellen, konnte
jedoch schnell erweitert werden. Das Netzwerk hat mittlerweile
Mitglieder unter anderem aus den meisten EU-Ländern, aber auch
Australien, USA, Kanada, Korea, Taiwan, Südafrika, Russland und
Japan und umfasst derzeit insgesamt 39 Mitglieder aus 34 Ländern. INHOPE wird finanziell von der Europäischen Kommission
unter dem „Safer Internet Action Plan“ gefördert.
Primäre Zielsetzung von INHOPE ist es, illegale Inhalte, die außerhalb der eigenen Jurisdiktion einer Beschwerdestelle verbreitet
werden, möglichst schnell über die national zuständige Beschwerdestelle im INHOPE-Verbund den zuständigen staatlichen Stellen
zur Strafverfolgung zuzuleiten. Daneben bietet INHOPE auch eine
Plattform, um sich über Entwicklungen in den einzelnen Ländern
und globalen Fragen auszutauschen und einen internationalen
Standard im Umgang mit Beschwerden zu erreichen. INHOPE bietet
zudem vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten und Unterstützung,
gerade für neu gegründete Beschwerdestellen, an. Dies fördert
den Aufbau weiterer Beschwerdestellen weltweit.
Die FSM nimmt regelmäßig an den Mitgliederversammlungen und
anderen Veranstaltungen von INHOPE teil und beteiligt sich an
der Arbeitsgruppe „Alliances and Developments“. 2010 fanden
zwei Mitgliedertreffen statt: im Frühjahr 2010 in Salzburg und im
Herbst 2010 in Amsterdam. An das Herbsttreffen schloss sich zum
Die FSM ist Gründungsmitglied des im Dezember 2006 entstandenen „Deutschland sicher im Netz e. V.“ (DsiN). Im Jahr 2010
wurde Sabine Frank, Geschäftsführerin der FSM, erneut zur Schatzmeisterin gewählt, eine Position, die sie seit Vereinsgründung von
DsiN innehat. Deutschland sicher im Netz konnte mit der OpenLimit SignCubes AG 2010 ein neues Mitglied gewinnen. Die
Schirmherrschaft über DsiN liegt beim Bundesinnenministerium.
Mit den Projekten Internauten und Internet-Beschwerdestelle
(www.internet-beschwerdestelle.de) engagiert sich die FSM in
zwei Handlungsversprechen des Vereins.
7. 4
7. 5
WHITE IT – BÜNDNIS GEGEN
KINDERPORNOGRAPHIE
Die FSM ist Gründungsmitglied des Bündnisses gegen Kinderpornografie White IT – eines Zusammenschlusses des Landes Niedersachsen mit führenden Unternehmen der ITK-Wirtschaft, Verbänden sowie Vertretern der Wissenschaft. Das Bündnis hat sich zum
Ziel gesetzt, eine ganzheitliche Strategie zur Bekämpfung von
Kinderpornografie im Internet zu entwickeln und umzusetzen.
Initiator von White IT ist der Innenminister Niedersachsens Uwe
Schünemann. Die ganzheitliche Strategie wird auf den Ebenen
der Strafverfolgung über die Prävention bis hin zur Hilfe für die
Opfer verfolgt und sowohl durch technische als auch durch rechtliche und politische Instrumente umgesetzt. Am 24./25. November
2010 fand in Hannover der erste White-IT-Gipfel statt. An zwei
Tagen tauschten sich die Experten der Bündnispartner in verschiedenen Workshops über neueste Methoden und Erkenntnisse zur
Bekämpfung von Kinderpornografie aus und diskutierten zusammen die von den Landes- und Bundeskriminalämtern vorgelegten
Statistiken. Zugleich wurden erste Ergebnisse einer Studie veröffentlicht, die sich mit der Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie im Internet beschäftigt. Bislang gab es zu diesem
Thema noch keine Grundlagenforschung.
IZMF
7. 6
Das IZMF ist das Informationszentrum Mobilfunk und ein gemeinnütziger Verein, der in allen Bereichen des Mobilfunks Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Medien sowie öffentliche und
private Institutionen ist. Das IZMF wurde im Jahr 2001 von den
deutschen Mobilfunknetzbetreibern gegründet. Die Geschäftsführerin der FSM Sabine Frank ist stellvertretende Vorsitzende des
Beirats des IZMF. Im Zuge der Aufklärungsarbeit im Mobilfunkbereich und der Richtlinien zum Jugendschutz, die unter anderem
im Verhaltenskodex der FSM für Mobilfunkbetreiber festgeschrieben sind, arbeiten die FSM und das IZMF immer wieder verstärkt
zusammen.
HOCHSCHULE DER
POPULÄREN KÜNSTE
Im Jahr 2010 begann die Zusammenarbeit der FSM mit der Hochschule der populären Künste (hdpk) in Berlin. Die hdpk ist eine
staatlich anerkannte private Fachhochschule mit Schwerpunkt im
Bereich der Medien- und Musikwirtschaft. In die anwendungsorientierten Studiengänge der hdpk sind Projekte mit Industriepartnern
eingebunden.
Die Kooperation der FSM mit der hdpk beinhaltet das Thema der
Sensibilisierung Jugendlicher für das Verhalten in sozialen Netzwerken und beinhaltet zunächst die Aufgabe, mittels Analysen herauszufinden, wie und unter Einsatz welcher Medien jugendliche User
über die Probleme, die durch unbedachtes Verhalten in sozialen
Netzwerken entstehen können, informiert werden können.
25
8
Ausblick
AKTUELLE MITGLIEDER
Stand 31. 12. 2010
Ordentliche Mitglieder:
Sabine Frank
WA S B R I N G T DA S J A H R 2 011 F Ü R D I E F S M ?
Die FSM wird sich auch nach dem Scheitern der Novellierung weiterhin in den Diskurs um den Jugendmedienschutz einbringen. Die in dem Gesetzesentwurf aufgegriffenen sehr guten Ansätze einer Altersklassifizierung von Online-Inhalten und
durch Jugendschutzprogramme auslesbare technische Alterskennzeichen dürfen und werden nicht unter den Tisch fallen.
Daher wird das Jahr 2011 dadurch geprägt sein, die aufgeworfenen Konstrukte weiterzuentwickeln und zu verfeinern.
In die weitere Diskussion werden wir auch die kritischen Stimmen, die es im Novellierungsprozess gegeben hat, aufnehmen
und Anregungen in die Weiterentwicklung des Altersklassifizierungsinstruments einbeziehen.
Die Altersklassifizierung bleibt schon deshalb wichtig, weil auch nach bestehender Rechtslage Anbieter verpflichtet sind,
ihre Angebote auf eine Jugendschutzrelevanz hin zu überprüfen. Da diese Einschätzung nicht einfach ist und für im Jugendschutz Ungeschulte eine Herausforderung darstellt, wird das System der FSM als Hilfestellung sicherlich ein wichtiges
Instrument für Anbieter sein, um sich rechtskonform zu verhalten.
Neben der Altersklassifizierung wird es entscheidend sein, dass es formal rechtlich anerkannte Jugendschutzprogramme
gibt. Wir wollen gerne die Erkenntnisse, die wir durch die durchgeführte Marktanalyse gewonnen haben, einbringen,
um auf Grundlage des gegenwärtigen Standes der Technik und des Machbaren gemeinsam mit der KJM Kriterien für die
Anerkennung solcher Programme festzulegen. Denn nur so kann es gelingen, Eltern endlich ein effektives Mittel an die
Hand zu geben, ihre Kinder zu schützen.
Außerdem wird die FSM ihre wichtige Kernaufgabe der Medienkompetenzvermittlung weiterentwickeln. Die Website
www.internauten.de wird sowohl inhaltlich als auch gestalterisch überarbeitet. Darüber hinaus wird es als ein neues Highlight des Projektes ein neues Internauten-Magazin geben, das an Grundschulen und andere Einrichtungen verteilt wird.
Dadurch wird es möglich, noch mehr Kinder anzusprechen und Zugang zu den wichtigen Informationen der Internauten
über sichere Internet- und Mediennutzung zu erlauben.
Das Jahr 2011 wird sehr spannend und ereignisreich werden und wir freuen uns darauf, es mit Ihnen zusammen zu gestalten. Unser gemeinsames Interesse, den Kindern und Jugendlichen eine sichere Umgebung im Internet, Mobilfunk und
Teletext zu geben und sie vor gefährlichen und unangemessenen Inhalten zu schützen, wird uns auch weiterhin antreiben.
Außerordentliche Mitglieder:
Ihre
SABINE FRANK
Geschäftsführerin der FSM e. V.
Fördernde Mitglieder:
Die aktuelle Mitgliederliste finden Sie unter www.fsm.de.
26
27
Vorstand
VO R S TA N D D E R F S M
Vorsitz | Gabriele Schmeichel
Jugendschutzbeauftragte der Deutschen Telekom AG
Stellvertretender Vorsitz | Harald Geywitz
Leiter Government Relations, Jugendschutzbeauftragter
E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG
Schatzmeister | Philippe Gröschel
Jugendschutzbeauftragter VZnet Netzwerke Ltd.
WEITERE MITGLIEDER
D E M VO R S TA N D KO O P T I E R E N
D ES VO R S TA N D ES
Ursula K. Adelt
Valentina Daiber
Geschäftsführerin des Verbandes privater Rundfunk und
Leiterin Regulierung, Jugendschutzbeauftragte Telefónica O2
Telemedien e. V. (VPRT)
(Germany) GmbH & Co. OHG
Tanja Feller
Angelika Franke
Geschäftsführerin des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft
Leiterin Business & Legal Affairs RTL interactive GmbH
(BVDW)
Antonia Gstrein
Thomas Mosch
Senior Counsel / Legal & Regulatory Affairs Sky Deutschland
Geschäftsleitung Politik & Recht des Bundesverbandes
Fernsehen GmbH & Co. KG
Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue
HERAUSGEBER
FSM – Freiwillige Selbstkontrolle
Medien e. V. (BITKOM)
Dr. Arnd Haller
Multimedia-Diensteanbieter e. V.
Head of Legal Affairs, Jugendschutzbeauftragter Google
Harald Summa
Spreeufer 5
Germany GmbH
Geschäftsführer des Verbandes der deutschen
10178 Berlin
Internetwirtschaft e. V. (eco)
www.fsm.de
Birgit Roth
Director Public Affairs Bigpoint GmbH
L AYO U T
Heiko Zysk
Deputy Director Governmental Relations & Regulatory Affairs
Design Bureau kokliko, Frederike Wagner
ProSiebenSat.1 Media AG
www.kokliko.de
Stand: 31. 12. 2010
28
K O N T A K T A D R E S S E
FSM Geschäftsstelle
Geschäftsführerin Sabine Frank
Spreeufer 5
10178 Berlin
Tel.
+ 49 30 24 04 84 30
Fax
+ 49 30 24 04 84 59
E-Mail
[email protected]
www.fsm.de