FSM-Jahresbericht 2010
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FSM-Jahresbericht 2010
F R E I W I L L I G E S E L B S T K O N T R O L L E M U L T I M E D I A D I E N S T E A N B I E T E R J A H R E S B E R I C H T e . V . 2 0 1 0 Inhalt 1 DIE FSM 1.1 1.2 Über die FSM Aufgaben und Ziele des Vereins 2 MITGLIEDERBETREUUNG 2.1 2.2 2.3 Mitgliederstruktur Stellung des Jugendschutzbeauftragten Die Gutachterkommission 3 V E R H A LT E N S KO D I Z ES 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 Social Communities Teletext Mobilfunk Chat Suchmaschinen Umsetzung des BPjM-Moduls 4 BESCHWERDESTELLE 4.1 4.2 Ablauf des Beschwerdeverfahrens Das Beschwerdeaufkommen und der Beschwerdeausschuss im Jahr 2010 5 EXPERTISE 5–6 Vorwort 7–8 9 –11 Liebe Mitglieder der FSM, sehr geehrte Damen und Herren, 12 –14 15 –19 5.1 Neue Entwicklungen für den Jugendmedienschutz – Jugendschutzprogramme und Altersklassifizierung 5.1.1 Jugendschutzprogramme 5.1.2 Altersklassifizierungssystem 5.2 Medienkonvergenz 5.2.1 Kooperation mit der FSF 5.2.1.1 “tv diskurs”-Internetheft 5.2.1.2 medien impuls 5.3 Weitere Veranstaltungen 5.3.1 Jugendmedienschutz-Frühstück von FSM und fragFINN 5.3.2 Social-Community-Veranstaltung von FSM und Frauen-Union Bayern 5.3.3 Münchner Medientage 5.3.4 Games Convention Online und GamesCom 5.4 Dialog Internet der Bundesfamilienministerin 6 MEDIENKOMPETENZFÖRDERUNG FÜR KINDER UND ERWACHSENE 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 fragFINN Die Internauten Kindermessenger Teachtoday Aufklärungsmaterialien – Internetguide für Kids 7 KO O P E R AT I O N E N 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 IBSDE und saferinternet.de INHOPE DSIN IZMF White IT Hochschule der populären Künste 8 AU S B L I C K , M I TG L I E D E R , VO R S TA N D Gabriele Schmeichel auch das Jahr 2010 war wieder sehr facettenreich, und wir haben den Ansatz der FSM, die verschiedenen Säulen des Jugendmedienschutzes zu fördern, weiter konsequent verfolgt. So ist der fragFINN e. V., ein Projekt, das im Jahr 2007 unter dem Dach der FSM entwickelt und aufgebaut wurde, im ersten Jahr als eigener Verein sehr erfolgreich. Der fragFINN e. V. ist nach wie vor sehr eng an die FSM angegliedert und die beiden Vereine sind personell und inhaltlich stark verzahnt. Daneben stand das Jahr 2010 für die FSM im Zeichen der geplanten Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Mit dem Scheitern im Landtag von Nordrhein-Westfalen ist die Chance für eine wichtige Optimierung des deutschen Jugendmedienschutzes und eine Modernisierung der Regulierungsinstrumente jedoch leider vertan worden. Dass jetzt der Staatsvertrag aus dem Jahr 2003 seine Gültigkeit behält, bedeutet nicht automatisch, dass die Bemühungen, den deutschen Jugendmedienschutz weiter voranzubringen, vertan sind. Die FSM wird diese neue Situation als Chance betrachten, sich in die Diskussionen um die Gesetzesgrundlage und die Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes in Deutschland weiter und intensiver einzubringen. Im letzten Jahr ist vieles erreicht worden. Die FSM hat ein Altersklassifizierungssystem entwickelt, das Anbieter dabei unterstützt, ihre Online-Inhalte einzuschätzen und eine passende Altersstufe zu generieren. Mithilfe dieses Systems kann die technische Kennzeichnung von Webinhalten vorgenommen werden, die durch nutzerautonome Jugendschutzprogramme ausgelesen werden können. Die Entwicklung von Standards für Jugendschutzprogramme ist gerade durch die geplante Novellierung ebenfalls einen entscheidenden Schritt weitergekommen. Die FSM hat eine umfangreiche Marktanalyse von vorhandenen Schutzfiltern durchgeführt, um den Stand der Technik für anerkennungsfähige Jugendschutzprogramme zu eruieren. Die von uns so gewonnenen Erkenntnisse hoffen wir zusammen mit der KJM als Basis nutzen zu können, um das gemeinsame politische Ziel – die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen – zu ermöglichen. 20–23 24–25 Die Mitarbeiter der FSM-Beschwerdestelle bearbeiteten auch 2010 wieder mehr Beschwerden als im Vorjahr. Der Trend im Anstieg der Beschwerdezahl hält sich damit weiterhin. Dagegen haben sich im vergangenen Jahr die Beschwerden über kinderpornografische Inhalte verringert. Eine Tatsache, die wir auf die enge und stetig verbesserte Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Stellen zur Bekämpfung von illegalen Inhalten im Internet zurückführen. Ganz besonders möchte ich hiermit auch die neuen Mitgliedsunternehmen der FSM, die im Jahr 2010 hinzugekommen sind, begrüßen. An sie ebenso wie an alle unsere Mitgliedsunternehmen und Kooperationspartner geht unser besonderer Dank für das Geleistete und die gute Zusammenarbeit im letzten Jahr. Wir schauen nun gespannt und erwartungsvoll in die Zukunft und freuen uns auf die nächsten Gespräche und Entwicklungen. Ihre GABRIELE SCHMEICHEL 2 26–28 Vorstandsvorsitzende des FSM e. V. 3 1 Die FSM Grußwort Dr. Kristina Schröder DR. KRISTINA SCHRÖDER BUNDESMINISTERIN FÜR FAMILIE, SENIOREN, FR AUEN UND JUGEND Chatrooms, Facebook und virtuelle Spiele dürften jenseits der Vorstellungskraft selbst eines so großen Dichters wie Johann Wolfgang von Goethe gelegen haben. Und doch lohnt sich zum Einstieg in Diskussionen über Kinderschutz im Internet ein Blick in Goethes Spruchsammlung Maximen und Reflexionen: „Wer viel mit Kindern lebt, wird finden, dass keine äußere Einwirkung auf sie ohne Gegenwirkung bleibt“, schreibt Goethe. Im Zeitalter der Neuen Medien, wo „äußere Einwirkungen“ nicht mehr nur vom unmittelbaren Umfeld abhängen, sondern per Mausklick in jeder Form jederzeit und überall verfügbar sind, lassen sich Einflüsse auf Kinder längst nicht mehr einfach kontrollieren. Zu den Risiken in den Weiten des Internets zählen nicht nur Bilder, Filme und Spiele, die Kinder zutiefst verstören und in ihrer Entwicklung beeinträchtigen. Auch scheinbar harmlose Chatrooms und soziale Netzwerke bergen Gefahren. Kinder und Jugendliche gehen oft viel zu leichtsinnig mit persönlichen Daten und Fotos um und lassen sich auf Kontakte mit Unbekannten ein. Das stellt Eltern und Pädagogen vor besondere Herausforderungen. Denn nicht hinter jedem Kind, das im Internet surft, kann ein Erwachsener stehen und steuernd eingreifen. Erfolgreiche Medienerziehung setzt deshalb langfristig auf Kompetenz statt Kontrolle – im Vertrauen darauf, dass niemand Kinder und Jugendliche wirksamer vor den Gefahren der virtuellen Welt schützen kann als sie sich selbst. Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM) leistet zur Medienkompetenz junger Leute einen wichtigen Beitrag und hat in Kooperation mit Politik und Wirtschaft bereits viel bewegt, um die Sicherheit im Netz zu erhöhen. Allen, die sich hier für den Kinder- und Jugendmedienschutz engagieren, danke ich herzlich und freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen DR. KRISTINA SCHRÖDER Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 4 1 .1 ÜBER DIE FSM Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e. V.) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit 13 Jahren für die Belange des deutschen Jugendmedienschutzes in Onlinemedien einsetzt. Die FSM ist die einzige nach dem JugendmedienschutzStaatsvertrag (JMStV) anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich Telemedien. Die Bekämpfung illegaler und jugendgefährdender Inhalte im Internet, Mobilfunk und Teletext ist in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsunternehmen und -verbänden Kernaufgabe der FSM. Gegründet 1997 von Medienverbänden und Unternehmen der Online-Wirtschaft, wurde die FSM im Jahr 2010 von 49 reichweitenstarken Unternehmen und Verbänden aus der Telekommunikations-, Rundfunk- und Onlinebranche getragen. 1.2 AUFGABEN UND ZIELE DES VEREINS Die FSM-Geschäftsstelle mit Sitz in Berlin wird von der Geschäftsführerin Sabine Frank geführt. Zudem engagieren sich elf hauptamtliche Mitarbeiter in allen Bereichen der Arbeit als anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle und in der umfassenden Betreuung und Beratung der Mitglieder in Angelegenheiten des Jugendmedienschutzes. Mitglieder der FSM sind neben Anbietern von Onlineinhalten auch Suchmaschinenanbieter, Host- und AccessProvider, Mobilfunkanbieter, Teletextbetreiber sowie Medien- und Telekommunikationsverbände. Die FSM ist für zahlreiche marktbestimmende Unternehmen sowie politische und gesellschaftliche Akteure der etablierte Ansprechpartner in Fragen des Jugendmedienschutzes. Die FSM engagiert sich auch im Rahmen der aktiven Mitgestaltung technischer Jugendschutzinstrumentarien sowie einer umfassenden und praxisnahen Vermittlung von Medienkompetenz an Kinder. FSM-Geschäftsstelle Foto: E. Moldenhauer REGULIERTE SELBSTREGULIERUNG Das System der regulierten Selbstregulierung wurde in Deutschland mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag 2003 eingeführt. Da die FSM im Jahr 2005 von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich der Telemedien anerkannt wurde, ist sie Teil dieses Systems. Das System der regulierten Selbstregulierung sieht ein Zusammenwirken von Staat und Industrie bei der Kontrolle der Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Regelungen und der Erhöhung des Jugendmedienschutzniveaus vor. Anerkannten Selbstkontrollorganisationen ist es in einem gesetzlich festgelegten Rahmen möglich, eigenständig bei jugendschutzrelevanten Inhalten zu agieren und eine Kontrollfunktion gegenüber den Mitgliedern auszuüben. Das System wurde vor dem Hintergrund der Schnelllebigkeit und Komplexität der Inhalte sowie der Funktionalitäten des Internets eingeführt. Ausschlaggebend war die Erkenntnis, dass Unternehmen unter dem Dach einer freiwilligen Selbstkontrolleinrichtung schneller und flexibler auf Veränderungen reagieren können als es dem Staat durch Gesetzgebungsprozesse möglich ist. Die FSM bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich diesem System anzuschließen und somit die im JMStV vorgesehene Privilegierung für Mitglieder einer anerkannten Selbstkontrolle wahrzunehmen. Für die Aufsicht über die Funktionsweise der Arbeit fungiert die KJM als Kontrollinstanz. 5 REGULIERTE SELBSTREGULIERUNG – MODELL DER MEDIENAUFSICHT IN DEUTSCHL AND Z U S TÄ N D I G E BEHÖRDE: KJM – KOMMISSION FÜR JUGENDMEDIENSCHUTZ 2 Mitgliederbetreuung NICHTMITGLIED DER FSM Möglichkeit direkter Sanktionen Befassung der FSM FSM ggf. Sanktionen MITGLIED DER FSM !"PRIVILEGIERUNGSWIRKUNG DER MITGLIEDSCHAFT Die Mitgliederbetreuung ist, basierend auf dem System der regulierten Selbstregulierung, das Kernstück der Arbeit der FSM. Für die Mitgliedsunternehmen der FSM übernimmt die Geschäftsstelle die Beratung in Fragen des Jugendmedienschutzes und die Förderung dessen. Neben der Beratung ist die aktive Unterstützung vonseiten der FSM zur Sicherung der Jugendmedienschutzstandards innerhalb der Unternehmen, beispielsweise durch die Stellung des Jugendschutzbeauftragten, essenziell wichtig. 2 .1 MITGLIEDERSTRUKTUR Die Mitgliedschaft in der FSM kann in drei Kategorien erfolgen. Die Kategorie der ordentlichen Mitglieder bietet dabei die meisten Privilegien und Rechte und richtet sich an Telemedienanbieter. Für einen reduzierten Mitgliedsbeitrag gibt es aber auch die Option auf eine außerordentliche Mitgliedschaft, die allerdings auch nur ein vermindertes Leistungsspektrum durch die FSM abdeckt. Für Verbände besteht die Möglichkeit der fördernden Mitgliedschaft. DIE VIER KERNBEREICHE DER FSM MITGLIEDERBETREUUNG Siehe Seite 7 EXPERTISE Siehe Seite 15 Beratung über rechtliche und technische Entwicklungen im Jugendmedienschutz Aktive Mitgestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung FSM-Gutachterkommission Eigene Veranstaltungen Stellung des Jugendschutzbeauftragten Fachvorträge, Podiumsdiskussionen, Expertenrunden, Anhörungen, Messeauftritte Fortbildung und Erfahrungsaustausch für Jugendschutzbeauftragte Prüfung der Online-Inhalte der Mitglieder auf jugendgefährdende Inhalte Verhaltenskodizes in verschiedenen Bereichen BESCHWERDESTELLE Siehe Seite 12 Eindämmung illegaler und jugendgefährdender Inhalte im Internet Kostenlos und für jedermann Schnelle Reaktionsmöglichkeiten Kooperation mit BKA, BPjM, Landesmedienanstalten und internationalen Stellen (INHOPE) Breite Zielgruppen: Wirtschaft, Politik, Pädagogen, Eltern, Kinder, Journalisten und andere Multiplikatoren AUSSERORDENTLICHE MITGLIEDSCHAFT für Telemedienanbieter für Verbände für Telemedienanbieter PRIVILEGIERUNG Privilegierungsfunktion § 20 Abs. 5 JMStV Aufsichtsrechtliche Beschwerden der KJM) Keine Privilegierungsfunktion nach § 20 Abs. 5 JMStV Keine Privilegierungsfunktion nach § 20 Abs. 5 JMStV SUBKODEX Subkodizes können gezeichnet werden Subkodizes können nicht gezeichnet werden Subkodizes können nicht gezeichnet werden JUGENDSCHUTZBEAUFTRAGTER Jugendschutzbeauftragter kann gemäß § 7 Abs. 2 JMStV durch die FSM ersetzt werden Jugendschutzbeauftragter kann nicht durch die FSM ersetzt werden Jugendschutzbeauftragter kann gemäß § 7 Abs. 2 JMStV durch die FSM ersetzt werden STIMMRECHT Volles Stimmrecht in Mitgliederversammlungen Eingeschränktes Stimmrecht in Mitgliederversammlungen Eingeschränktes Stimmrecht in Mitgliederversammlungen Weiterleitung von Einzelanfragen der Verbandsmitglieder betreffend Jugendschutz in Telemedien an die FSM möglich Reduzierter Mitgliedsbeitrag Gutachterkommission kann beauftragt werden Gutachterkommission kann beauftragt werden Informieren über aktuelle Entwicklungen eines effektiven Jugendmedienschutzes Siehe Seite 20 Die Internauten: Website und Medienkoffer fragFINN – ein geschützter Surfraum für Kinder Internetguide für Kids teachtoday FÖRDERNDE MITGLIEDSCHAFT LEISTUNGEN Erstellung von Prüfgrundsätzen M ED I E N KOM PE T ENZ F Ö RDE RU N G ORDENTLICHE MITGLIEDSCHAFT SONSTIGES Kindermessenger FSM-GUTACHTERKOMMISSION Gutachterkommission kann beauftragt werden Die Mitgliederstruktur 6 7 2.2 STELLUNG DES JUGENDSCHUTZBEAUFTRAGTEN Laut § 7 JMStV sind geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen. Anbieter mit weniger als 50 Mitarbeitern oder weniger als zehn Millionen Zugriffen im Monatsdurchschnitt können diese Aufgabe von einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle wie der FSM wahrnehmen lassen. Elf Mitglieder der FSM nahmen im Jahr 2010 diesen Service in Anspruch. Weil die vielfältigen Aufgaben des Jugendschutzbeauftragten hinaus eine sehr gute und möglichst aktuelle Kenntnis des jeweiligen Angebots erfordern, gibt es über die gesetzlichen Limitierungen eine weitere wichtige Einschränkung: Die Möglichkeit, den Jugendschutzbeauftragten durch die FSM ersetzen zu lassen, besteht nicht bei Angeboten, die besonders umfangreich sind oder vornehmlich aus nutzergenerierten Inhalten bestehen. Bei solchen Angeboten muss der Anbieter selbst auf eine angemessene Ausstattung seines Jugendschutzbeauftragten achten. Häufig ist es in diesen Fällen so, dass der Jugendschutzbeauftragte auf mehrere Mitarbeiter zurückgreifen kann, die ihn bei seiner Arbeit unterstützen. Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten verfügen zudem oft über personell sehr gut ausgestattete Supportabteilungen, die eng mit dem Jugendschutzbeauftragten zusammenarbeiten. Ganz wesentlich ist sowohl für den Anbieter als auch für die Nutzer von Telemedien, dass der jeweilige Jugendschutzbeauftragte über die nötige Fachkunde für die Wahrnehmung seiner vielfältigen Aufgaben verfügt. Welche Kenntnisse und Fähigkeiten dabei konkret erforderlich sind, ist gesetzlich jedoch nicht näher bestimmt. Auch ist festzustellen, dass qualifizierte Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für Jugendschutzbeauftragte nur sehr sporadisch vorhanden sind. Die FSM erarbeitet deshalb ein Konzept zur gezielten Schulung von Jugendschutzbeauftragten. Dabei sollen in mehreren Modulen sowohl Grundlagen als auch vertiefende Spezialkenntnisse des deutschen Jugendmedienschutzrechts vermittelt werden. 2.3 D I E G U TAC H T E R KO M M I SS I O N Für eine umfassende und interdisziplinäre Beantwortung jugendmedienschutzrechtlicher Fragestellungen braucht man Experten, und zwar nicht nur einen. Seit vielen Jahren können die Mitglieder der FSM hierfür ein einzigartiges Serviceangebot nutzen: die FSMGutachterkommission. Unternehmen können rechtliche, medienwissenschaftliche oder technische Fragen von renommierten Fachleuten aus Forschung und Praxis in Gutachtenform klären lassen. Die Gutachterkommission besteht zurzeit aus 27 Personen, darunter Juristen, Medienpädagogen, Vertreter gesellschaftlich relevanter Gruppen und Spezialisten auf bestimmten technischen Gebieten. Alle Mitglieder der Gutachterkommission zeichnen sich durch besonderen Sachverstand, teils langjährige Erfahrung in der Jugendarbeit oder viel Prüfpraxis in den Gremien anderer Selbstkontrolleinrichtungen aus. Für jeden Einzelfall wird ein individueller Gutachterausschuss zusammengestellt, der stets aus drei Personen besteht. Im Jahr 2010 konsultierten fünf Unternehmen die Gutachterkommission. Dabei hatte die Kommission erstmals Gelegenheit, neben klassischen Themen wie der Prüfung von Altersverifikationssystemen und der Beurteilung von Jugendschutzkonzepten im Telemedienbereich auch die Expertise der FSM und ihrer Gremien im Bereich der Onlinegames nachzuweisen. Gegenstand der Begutachtung war ein umfangreiches Spiel, das ausschließlich im Browser gespielt wird und zahlreiche jugendmedienschutzrechtlich beachtenswerte Inhalte aufwies. 3 Verhaltenskodizes Alle Mitglieder der FSM müssen einen allgemeinen Verhaltenskodex zeichnen und sich damit verpflichten, grundsätzliche Vorgaben zur Wahrung und Stärkung des Jugendmedienschutzes einzuhalten. In den vergangenen Jahren haben viele Mitgliedsunternehmen darüber hinaus zusammen mit der FSM freiwillig weitere Selbstverpflichtungserklärungen entwickelt, um jugendgefährdende Inhalte in den verschiedenen Bereichen der Informations- und Kommunikationsmedien einzudämmen. Diese sogenannten Verhaltenssubkodizes sichern brancheneinheitliche Standards bei jugendschutzrechtlichen Fragestellungen für verschiedene Bereiche der Internet- und Mobilfunkbranche. Auf diesem Wege kann schnell und flexibel auf aktuelle Trends reagiert und neuen Technologien entsprochen werden. Die Mitgliedsunternehmen verpflichten sich mit der Unterzeichnung zur Umsetzung der Verhaltensregeln. 3 .1 SOCIAL COMMUNITIES Im Frühjahr 2009 unterzeichneten die Unternehmen VZnet Netzwerke Ltd., lokalisten media GmbH und wer-kennt-wen.de GmbH unter dem Dach der FSM den Verhaltenskodex für Betreiber von Social Communities bei der FSM. Der Kodex umfasst umfangreiche Maßnahmen zum Schutz vor allem junger Nutzer vor Kontakt- und Kommunikationsrisiken in den reichweitenstärksten deutschen sozialen Netzwerken schuelerVZ, studiVZ, meinVZ, lokalisten und wer-kennt-wen. Die Regelungen im Kodex beziehen sich unter anderem auf Gestaltungsmöglichkeiten der Privatsphäreeinstellungen und eine verstärkte Nutzeraufklärung. Das ausführliche Regelwerk wurde bis zum Sommer 2009 von den beteiligten Unternehmen umgesetzt. Durch die Anwendung der freiwilligen Selbstverpflichtung garantieren die Social Communities mit insgesamt ca. 30 User-Accounts auch im Jahr 2010 hohe Standards beim Kinder- und Jugendschutz in Deutschland. Im Jahr 2010 wurde begonnen, den Kodex und seine Durchführung von dem Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft der Universität Leipzig als unabhängige Forschungseinrichtung evaluieren zu lassen. In diesem Zusammenhang wird die 8 Umsetzung der Regelungen in den einzelnen Social Communities erfasst und begutachtet. Für das erste Halbjahr 2011 wird der Evaluierungsbericht erwartet, der eine objektive Einschätzung von außen auf die einzelnen Maßnahmen des Verhaltenskodex und dessen Anwendung beinhaltet. 3.2 TELETEXT Auch wenn das Medium Teletext (verbreitet auch als Videotext bezeichnet) aus heutiger Sicht manchem antiquiert erscheinen mag, erfreuen sich diese Dienste doch weiterhin ungebrochener Beliebtheit: Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass täglich mehr als 16 Millionen Menschen in Deutschland den Teletext aufrufen. Neben zahlreichen und vielgestaltigen Informationen finden Nutzer in diesen Angeboten auch werbliche Inhalte. Gerade diese bedürfen hinsichtlich ihrer jugendmedienschutzrechtlichen Relevanz besonderer Beachtung. Die Kooperation zwischen der FSM und Anbietern oder Dienstleistern, die im Bereich Teletext tätig sind, konnte weiter intensiviert werden. Die FSM-Geschäftsstelle wird häufig dann von den Anbietern konsultiert, wenn vor der Freischaltung einzelner Inhalte Fragen des Jugendschutzes zu klären sind. Hinzu kommen stichprobenartige Überprüfungen, die im Teletext mit der gleichen Sorgfalt wie bei Internetinhalten durchgeführt werden. Früh haben die Unternehmen erkannt, dass die bereits 2008 erstellten FSM-Gutachten über die Zulässigkeit von Wörtern, Wortgruppen und Grafiken in werblichen Teletextinhalten in der täglichen Praxis eine wertvolle Hilfe sind, um den Einsatz problematischer Inhalte zu vermeiden. Die FSM-Gutachterkommission hat bestimmte Formulierungen und Abbildungen als grundsätzlich ungeeignet bzw. unzulässig für den Einsatz im Teletext eingestuft. Dies unterstützt die jugendmedienschutzrechtliche Überprüfung im Einzelfall. Um diesen sehr umfangreichen Datenbestand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Erstellung und Prüfung der Inhalte betraut sind, besser zugänglich zu machen, haben die bei der FSM organisierten Unternehmen der Branche eine Erweiterung in die von allen genutzte Software implementieren lassen: Damit 9 ZEITSTRAHL KODIZES 1997 … 07/1997 Allgemeiner Verhaltenskodex 2004 2005 2006 12/04 Verhaltenssubkodex Suchmaschinen 3.5 www.jugend-und-handy.de Die reichweitenstärksten deutschen Mobilfunkunternehmen sind Mitglied der FSM. Hierzu zählen E-Plus, Telefónica O2, T-Mobile, The Phone House und Vodafone. Die FSM arbeitet gemeinsam mit ihren Mitgliedern an der stetigen Verbesserung des Jugendmedienschutzniveaus im Mobilfunkbereich. Im Rahmen des Runden Tisches zum Thema „Jugendschutz und Prävention im Mobilfunk“ des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur wurde 2007 eine Selbstverpflichtung initiiert, die von der FSM und ihren Mitgliedern bereits Ende des Jahres 2008 umgesetzt wurde. Sie ergänzt den bereits 2005 unterzeichneten Verhaltenskodex. Die Nutzer können nun bereits seit Ende 2008 von den im Kodex festgehaltenen Maßnahmen profitieren, so etwa von der kostenfreien und gemeinsamen Jugendschutzhotline unter der Nummer 22988 oder der Aufklärungswebsite www.jugend-und-handy.de, die von der FSM gemeinsam mit den beteiligten Unternehmen sowie den Kooperationspartnern klicksafe und der Landesstelle für Kinder und Jugendschutz Sachsen-Anhalt erstellt wurde. 10 SUCHMASCHINEN Bereits im Jahr 2005 wurde die Selbstkontrolle Suchmaschinen unter dem Dach der FSM von den Unternehmen AOL Deutschland, Deutsche Telekom AG, Google Germany, Lycos Europe, MSN Deutschland, t-info und Yahoo Deutschland gegründet. Im Jahr 2007 trat der FSM mit aks.com ein weiteres Mitglied zur Selbstkontrolle der Suchmaschinenanbieter bei. Im Jahr 2009 schied mit Lycos Europe ein Unternehmen aus der Selbstkontrolle aus. Zu den bisher bereits sieben Unternehmen, die den FSM-Verhaltenskodex für Teletext-Anbieter gezeichnet haben, kam im Jahr 2010 die DAS VIERTE GmbH hinzu. Damit ist auch weiterhin gewährleistet, dass der Kodex branchenweit gilt. MOBILFUNK 2008 06/07 Verhaltenssubkodex Chat 10/07 Selbstverpflichtung Mobilfunk kann unmittelbar während der Bearbeitung eines Teletext-Motivs überprüft werden, ob bestimmte Formulierungen bereits durch die FSM geprüft wurden. Auch wenn dies nicht die jugendschutzrechtliche Bewertung im Einzelfall ersetzen kann, hilft das System doch sehr dabei, ungeeignete Inhalte schnell und effizient zu identifizieren. 3.3 2007 3.4 C H AT Im Jahr 2008 wurde von den damals in der FSM vertretenen Chatanbietern der Verhaltenssubkodex Chat entwickelt und unterzeichnet, um Kinder vor Übergriffen, Mobbing und anderen Risiken während dieser Form der Onlinekommunikation zu bewahren. Maßnahmen des Kodex sind beispielsweise: die verpflichtende Anwesenheit von Moderatoren, Alarmierungs- und Ignorierfunktionen, der Einsatz einer von der FSM verwalteten Bad-Word-Liste und das Bereithalten von jugendgerechten Informationen, die über angemessenes und bewusstes Verhalten in Chats aufklären. Im Jahr 2004 wurde der Verhaltenssubkodex der Selbstkontrolle der Suchmaschinenanbieter aufgesetzt. Er bildet die Basis der Selbstkontrolle in diesem Bereich: Durch den Kodex verpflichten sich die Unternehmen unter anderem dazu, ihre Nutzer zugunsten einer erhöhten Transparenz verstärkt über die Funktion der Suchmaschinen zu informieren. Ziel ist dabei die Verbesserung des Verbraucherschutzes sowie des Kinder- und Jugendschutzes im Internet. Diese Initiative, in der sich die wichtigsten, den Markt bestimmenden Unternehmen zusammengefunden und im Rahmen eines freiwilligen Engagements über einheitliche, anbieterübergreifende Standards verständigt haben, ist weltweit einmalig. 2009 2010 03/09 Verhaltenssubkodex Social Communities 04/09 Verhaltenssubkodex Teletext 3.6 UMSE T ZUNG DES B PJM - MODULS Wesentlicher Teil des FSM-Verhaltenssubkodex ist das sogenannte „BPjM-Modul“. Durch die Implementierung des Moduls in den deutschen Suchdiensten werden solche Verlinkungen in den Suchergebnissen der deutschen Suchdienste ausgeblendet, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in einem gesetzlich geregelten Verfahren indiziert wurden. Das Modul enthält zur automatisierten Verarbeitung aufbereitete Datensätze, die neben vollständig indizierten Domains auch indizierte Subdomains, Unterverzeichnisse oder einzelne Dateien bezeichnen können. Der Datensatz wird von der BPjM verschlüsselt auf einem Server hinterlegt. Von dort können die jeweils aktuellen Indizierungsdaten nach Authentifizierung nur durch berechtigte Suchmaschinenanbieter zur Implementierung in den Suchdienst abgerufen werden. Diese Kooperation mit der BPjM stellt einen zentralen Aspekt der Selbstkontrolle Suchmaschinen im Bereich des Jugendmedienschutzes dar. Funktionsweise des BPjM-Moduls Auch dieser Verhaltenskodex wurde einer Evaluation unterzogen, mit dem Ergebnis, dass alle Maßnahmen vollständig in den jeweiligen Chatangeboten implementiert wurden. 11 Beschwerden nach Verfahrensstand Stand: 31. 12. 2010 4% 4 Beschwerdestelle unzuständig Weiterleitung BPjM Weiterleitung LMA abgeholfen 28 % oder über die in Kooperation mit dem Branchenverband eco betriebene www.internet-beschwerdestelle.de melden. Für die Meldung genügen eine gültige E-Mail-Adresse und der Name des Beschwerdeführers. In besonderen Fällen kann eine Beschwerde auch anonym aufgegeben werden. Jeder Internetnutzer, der seiner Ansicht nach auf für Kinder und Jugendliche problematische Websites stößt, kann diese kostenfrei über ein Formular der FSM-Beschwerdestelle unter www.fsm.de Nach Eingang der Beschwerde ermitteln Mitarbeiter der Beschwerdestelle den Sachverhalt und prüfen für jede Beschwerde individuell, ob ein Verstoß gegen jugendmedienschutzrechtliche Vorschriften vorliegt. Liegt dieser vor und ist der Beschwerdegegner nicht Mitglied der FSM, wird der Anbieter über den Verstoß informiert und ihm Gelegenheit zur Selbstabhilfe gegeben. Erfolgt diese nicht, beruft die FSM den Beschwerdeausschuss ein oder leitet die Beschwerde in anonymisierter Form an die jeweils zuständige öffentliche Stelle weiter. Jeder Beschwerdeführer wird über diese Das FSM-Beschwerdeverfahren ist einem Schiedsgerichtsverfahren vergleichbar. Den genauen Ablauf zeigt folgendes Schema: Sonderfall FSM-Beschwerdeverfahren: 4 .1 ABL AUF DES BESCHWERDEVERFAHRENS 30 % 8% 10 % 16 % 3% unbegründet Aufteilung der Beschwerden nach Inhalten Stand: 31. 12. 2010 2.180 Beschwerden Kinderpornografie 2009 2010 2.389 Beschwerden 39 % 29 % 12% Pornografie 8% 5% Rechtsradikalismus Jugendgefährdende Inhalte Sonstiges Nicht gefunden / zugangsgeschützt 5% 4% Zivilrecht 4% 21 % 33 % 9% 16 % 6% Schritte informiert und erhält auch nach Abschluss des Verfahrens eine Sachstandmitteilung. Alle Beschwerden, die nicht offensichtlich unbegründet sind, können durch die Beschwerdestelle dem Beschwerdeausschuss zur Entscheidung übertragen werden. Über Beschwerden gegen ein Mitglied der FSM entscheidet stets der Beschwerdeausschuss, sofern das Unternehmen der Beschwerde nicht bereits im Vorfeld selbst abgeholfen hat. Gleichwohl entscheidet der Beschwerdeausschuss immer dann, wenn die Beschwerde durch die KJM an die FSM herangetragen worden ist. Stellt der Beschwerdeausschuss einen Verstoß fest, stehen ihm verschiedene Sanktionsmöglichkeiten gegen das Mitglied zur Verfügung, von denen als Ultima Ratio ein Vereinsausschluss vorgesehen ist. Festgestellte Verstöße von Nichtmitgliedern haben einen Hinweis mit Abhilfeaufforderung zur Folge. Erhält die FSM durch eine Beschwerde Hinweise auf kinderpornografische Inhalte, leitet sie diese nach kurzer Vorprüfung direkt an ihren Ansprechpartner beim Bundeskriminalamt (BKA) weiter. Die Zusammenarbeit mit dem BKA ist seit 2007 im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung auch mit den weiteren Partnern Bun- 12 Weiterleitung BKA/INHOPE 1% Beratung Die Arbeit der Beschwerdestelle stellt den zweiten Kernbereich im Tätigkeitsfeld der FSM dar. Die Beschwerdestelle ist eine Anlaufstelle, an die sich jeder Internetnutzer kostenlos wenden kann, wenn er auf strafbare und jugendgefährdende Online-Inhalte stößt. Diese Beschwerden werden in der FSM in einem geregelten Verfahren bearbeitet. Als anerkannte Einrichtung der Selbstkontrolle stehen der FSM bestimmte Verfahrensweisen zur Verfügung, um bei relevanten Beschwerden abzuhelfen. Duplikat 5% desprüfstelle für jugendgefährdende Medien, eco und jugendschutz.net schriftlich dokumentiert. 2010 gab es unter den Partnern regelmäßige Treffen und einen intensiven Dialog, um das Verfahren weiter zu harmonisieren und gemeinsame Statistiken zu erstellen. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem BKA und den aktiven Austausch wird gewährleistet, dass Kinderpornografie auf gleichbleibend hohem Niveau bekämpft werden kann. Darüber hinaus erfolgt gegebenenfalls auch eine Weiterleitung der Beschwerde im Rahmen des internationalen INHOPE-Netzwerkes, dessen Gründungsmitglied die FSM ist, an die zuständige Partnerbeschwerdestelle. Im Rahmen dieses internationalen Netzwerkes finden jährlich Schulungen für die Mitarbeiter der Beschwerdestellen statt, die wesentlich dazu beitragen, dass illegale Inhalte ermittelt und zurückverfolgt werden können. Seit Gründung der FSM im Jahr 1997 übersteigt die Anzahl der Beschwerden jährlich die des jeweiligen Vorjahres. So wurden seit Bestehen der Beschwerdestelle über 16.000 Beschwerden bearbeitet und damit ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung illegaler und entwicklungsbeeinträchtigender Internetinhalte geleistet. Gleichzeitig werden aber auch Seitenbetreiber und Host Provider im Bereich des Jugendschutzes mehr und mehr sensibilisiert. 13 4.2 DAS BESCHWERDEAUFKOMMEN UND DER BESCHWERDEAUSSCHUSS IM JAHR 2010 Die FSM-Beschwerdestelle bearbeitete im Jahr 2010 insgesamt 2.389 Beschwerden. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um knapp 10 Prozent (2009: 2.180). Gegen Mitglieder der FSM richteten sich lediglich 2,5 Prozent der Beschwerden (2009: 6 Prozent). Das heißt, dass die FSM in 97,5 Prozent aller Fälle tätig wurde, die Verstöße von Nichtmitgliedern betraf. Im Ergebnis wird damit deutlich, welchen bedeutenden Beitrag die FSM-Beschwerdestelle über ihre Mitgliederbetreuung hinaus für die Gewährleistung des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland leistet. 2010 sind Beschwerden über kinderpornografische Inhalte im WWW im Vergleich zum Vorjahr um 10 Prozent auf 29 Prozent zurückgegangen. Nach Erkenntnissen von LKA und BKA, die auf dem White-IT-Gipfel im November 2010 in Hannover veröffentlicht wurden (die FSM ist Bündnispartner von White IT), ist ein allgemeiner Rückgang der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte über das WWW zum Teil durch ein Ausweichen der Täter auf Peer-toPeer-Netzwerke zu erklären. Der Anteil rechtsradikaler Inhalte hat sich ebenfalls nicht erhöht und bleibt weiter bei 5 Prozent. Etwa 17 Prozent aller Beschwerden richteten sich gegen Angebote aus Deutschland, im Vorjahr waren es noch etwa 35 Prozent. Dieses Absinken um etwa die Hälfte der Beschwerden gegen deutsche Seiten könnte damit erklärt werden, dass die Betreiber bewusster und informierter ihre Inhalte verwalten und bestrebt sind, den gesetzlichen Anforderungen zum Jugendmedienschutz gerecht zu werden. Rund 40 Prozent aller Inhalte betrafen Websites, die in den USA betrieben werden, weitere 5 Prozent der Seiten haben ihren Ursprung in den Niederlanden. Der große Anstieg an Beschwerden über jugendgefährdende Inhalte von 21 Prozent im Jahr 2009, auf 33 Prozent im Jahr 2010 erklärt sich durch einen Beschwerdeansturm der Bevölkerung über eine bestimmte Seite, die zum großen Teil Darstellungen über und Aufrufe zur Tierquälerei enthielt. Der kontinuierliche Anstieg an Beschwerden bei der FSM, der sich auch im Jahr 2010 fortgesetzt hat, zeigt deutlich, dass das Bewusstsein und die Sensibilität für jugendmedienschutzrechtlich relevante Sachverhalte in der Bevölkerung weiter gestiegen sind. Zugleich ist aufgrund der weiterhin steigenden Beschwerden festzustellen, dass die FSM in der Öffentlichkeit immer mehr an Akzeptanz gewinnt und der Bekanntheitsgrad weiter gestiegen ist. Die FSM sieht dies als Bestätigung ihrer bereits in der Vergangenheit geleisteten Arbeit auf dem Gebiet des Jugendmedienschutzes und versteht dies auch als Auftrag, zukünftig weiter illegale und jugendgefährdende Inhalte zu bekämpfen und auch auf diese Weise den Jugendmedienschutz in Deutschland weiter zu stärken. 14 5 Expertise Der Beschwerdeausschuss der FSM wurde 2010 insgesamt fünf Mal durch die Beschwerdestelle einberufen, um sich mit komplexen, nicht offensichtlich unbegründeten Beschwerden zu befassen. Die Entscheidungen sind online abrufbar unter http://fsm.de/ de/Entscheidungen_Beschwerdeauschuss. Zusammenfassend hat die FSM auch im Jahr 2010 wieder einen bedeutenden Beitrag zur Aufklärung über Fragen des Jugendmedienschutzes sowohl auf Anbieterseite als auch aufseiten der Beschwerdeführer geleistet, da die Beanstandungen jeweils ausführlich begründet und rechtliche Hintergründe erläutert werden. So wird z. B. stets dargestellt, warum eine beanstandete Seite tatsächlich gegen den Jugendmedienschutz verstößt, auf welcher gesetzlichen Grundlage und welche Maßnahmen jeweils ergriffen werden können, um der Beschwerde abzuhelfen. Ebenso gibt die Beschwerdestelle für den Fall einer Unzuständigkeit Hinweise, an wen sich die Nutzer wenden können, um den richtigen Ansprechpartner zu finden. Diese individuellen Antworten ermöglichen letztlich, komplizierte Zusammenhänge und juristische Schwierigkeiten verständlich zu vermitteln und so Medienkompetenz und Nutzeraufklärung zu schaffen und zu fördern. In der gesellschaftlichen Diskussion um den Jugendmedienschutz ist die FSM als kompetenter Ansprechpartner sehr gefragt. Sei es bei der Bildung von Arbeitsgruppen, der Beteiligung an Runden Tischen oder durch die Teilnahme an Podien, Tagungen und Fachdiskussionen – die FSM bringt sich in den öffentlichen Diskurs verstärkt ein. Dadurch ist es möglich, aktiv an der positiven Gestaltung und nachhaltigen Stärkung des Jugendmedienschutzes in Deutschland mitzuwirken. 5 .1 NEUE ENTWICKLUNGEN FÜR DEN JUGENDMEDIENSCHUTZ – JUGENDSCHUTZPROGRAMME UND A LT E R S K L A S S I F I Z I E R U N G Bereits im Jahr 2009 hatte sich der Runde Tisch Jugendschutzprogramme konstituiert, der der Entwicklung von Jugendschutzprogrammen vor allem durch die Entwicklung eines Klassifizierungsstandards entscheidende Impulse gab. Einberufen vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und den Bundesländern, vertreten durch die Staatskanzlei Hessen, war es Ziel des Runden Tisches, gemeinsam mit Vertretern landes- und bundespolitischer Stellen, Repräsentanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, mit Verbänden und Vertretern der Wirtschaft ein System zur Entwicklung von Standards für Jugendschutzprogramme zu erarbeiten. Die FSM wurde vom Runden Tisch beauftragt, Kriterien für die Entwicklung eines Altersklassifizierungssystems zu entwickeln. Die Arbeit am Altersklassifizierungssystem und an der Bewertung von Jugendschutzprogrammen wurde im Jahr 2010 weitergeführt. Hinsichtlich der Entwicklung von Jugendschutzprogrammen wurden zur Bestandsanalyse verschiedene Arbeitsgruppen gebildet (z. B. AG Blacklist und AG Technik), nach deren Untersuchungen eine Bedarfsanalyse aufgestellt werden konnte. Am Ende stand ein umfangreiches Konzept zur technischen Kennzeichnung („Tagging“) von Webinhalten, die durch nutzerautonome Jugendschutzprogramme ausgelesen werden kann. In diesem Zusammenhang setzte auch die FSM ihre Arbeit in den Bereichen Altersklassifizierung und Jugendschutzprogramme im Jahr 2010 weiter fort. 5 .1 .1 JUGENDSCHUTZPROGRAMME Die FSM hat sich bereits in der Vergangenheit im Rahmen der AG Jugendschutzprogramme intensiv mit dem Thema Klassifizierung beschäftigt. Diese AG hatte Anfang 2008 unter dem Dach der FSM die Arbeit aufgenommen. Ihre Hauptanliegen waren, die Voraussetzungen für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen klarer zu definieren und die Anerkennungskompetenz für solche Programme auf anerkannte Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle auszuweiten. Der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (14. RÄStV) sah eine deutliche Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen ebenso vor wie die von der FSM angestrebte Kompetenzzuweisung an die Selbstkontrolle. Kern der Anerkennungsvoraussetzungen sollte die Gewährung eines altersdifferenzierten Zugangs nach dem jeweiligen Stand der Technik sein. Für die FSM hat ausgehend vom Text des 14. RÄStV und der amtlichen Begründung ein speziell zusammengesetzter Ausschuss der FSM-Gutachterkommission Kriterien zur Interpretation des Gesetzes erarbeitet. Früh wurde deutlich, dass speziell die Bestimmung des Stands der Technik so frühzeitig wie möglich erfolgen musste. Nur so können Filterhersteller in die Lage versetzt werden, vor dem Stellen eines Anerkennungsantrages zu beurteilen, ob ihr Programm die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen kann. Zur Ermittlung des Stands der Technik führte die FSM nach Maßgabe der durch den Gutachterausschuss aufgestellten Vorgaben eine umfangreiche Marktanalyse durch. Dabei wurde eine Vielzahl von in Deutschland verfügbaren Jugendschutzfiltern getestet. Sie mussten eine große Zahl von URLs, die nach einem zuvor abstrakt festgelegten Schema ermittelt worden waren, durchlaufen und abhängig von der jeweils gewählten Alterseinstellung den Zugang ermöglichen oder sperren. Aus dem Verhältnis zwischen Overblocking (Blockieren von geeigneten bzw. unbedenklichen Inhalten) und Underblocking (Durchlassen von ungeeigneten Inhalten) ergibt sich die Gesamtleistungsfähigkeit. Diejenigen Filterprogramme, die dabei insgesamt die besten Ergebnisse erzielen, bilden die Front der technischen Entwicklung und damit den Stand der Technik. 15 Der auf diese Weise definierte Stand der Technik ist keine statische Größe. Er ist vielmehr turnusmäßig neu zu ermitteln. Auch deshalb ist die Vergleichbarkeit der Testszenarien, also der von den Filterprogrammen zu bewertenden URLs, wichtig. Die Methode, nach der die für den FSM-Test maßgeblichen Adressen ausgewählt wurden, ist deshalb streng formalisiert. Somit kann jederzeit, zum Beispiel wenn die Übereinstimmung der Leistungsfähigkeit eines neuen Jugendschutzfilters mit den gesetzlichen Anforderungen zu prüfen ist, ein neues, aber direkt vergleichbares Testszenario erstellt werden. Kinder zu schützen. Nur dort, wo sich der Nutzer selbst für eine solche Lösung entscheidet und dies nach seinen Bedürfnissen am heimischen Rechner einrichtet, wird lokal auf die Angebotsvielfalt per Filterung eingegriffen. Für alle anderen Nutzer hat die Kennzeichnung keinerlei beschränkende Auswirkung. Die FSM ist deshalb der Ansicht, dass dieses Konzept zukunftsweisend ist und nach dem Scheitern des JMStV-2011 in den anstehenden politischen und gesellschaftlichen Diskussionen eine entscheidende Rolle spielen sollte. 5.2 MEDIENKONVERGENZ V. l. n. r.: Jens Wiemken (freier Medienpädagoge), Paul Mudter (IP Deutschland), Dr. Torsten Körner (freier Autor), Magdalena Stepien (Media Smart U. K. – Europe), Rainer Smits (LfM), Sabine Frank (FSM) A LT E R S K L A SS I F I Z I E R U N G SS YS T E M Die bereits 2009 im Rahmen des Runden Tisches geleistete Vorarbeit der FSM, bei der Kriterien zur Bewertung sowie ein Systemund Anwendungskonzept erstellt wurden, bildete die Grundlage für die Programmierung eines Selbstklassifizierungssystems. Die Arbeiten hierzu wurden im Jahr 2010 weitgehend abgeschlossen. Das System ermöglicht die Bewertung von Webinhalten mithilfe eines einfach zu durchlaufenden Online-Fragenkataloges. Dieser Katalog beinhaltet die Kriterien, die im Vorfeld und unter wissenschaftlicher Evaluation der Universität Leipzig als jugendmedienschutzrelevant herausgearbeitet wurden. Es schafft somit eine Lösung für das Problem, dass Anbieter auch nach dem JMStV von 2003 gesetzlich verpflichtet sind zu prüfen, ob die von ihnen angebotenen Inhalte entwicklungsbeeinträchtigend sind, und falls ja, ab welchem Alter. Das System wurde für jegliche telemedialen Inhalte (Texte, Bilder, Spiele, Filme etc.) ausgearbeitet und bietet damit eine einheitliche Lösung. Die Bewertungseinheit, d. h. der Umfang der von der Bewertung betroffenen Inhalte (eine Webpage, mehrere Webpages), kann durch den Nutzer dabei selbst flexibel festgelegt werden. Die Fragen werden durch das System nur im Bedarfsfall gestellt, in dem durch Eingangsfragen im Vorfeld das Vorliegen problematischer Bereiche grundsätzlich abgefragt wird (z. B. das Vorliegen von Gewalt oder Erotik). Neben der Abfrage der Kriterien stellt das System auf ansprechende und eingängige Weise Informationen zur Verfügung. Fragen und jugendmedienschutzrechtliche Begrifflichkeiten werden durch ausführliche Begleittexte erläutert. Hierdurch wird beim Anbieter eine Sensibilisierung für jugendmedienschutzrelevante Themen erreicht. Im Ergebnis generiert das System für den Anbieter neben der Altersstufe die technische Umschreibung, mit der das Tagging der Angebote und damit die Auslesbarkeit durch Jugendschutzprogramme ermöglicht werden. Kinder und Jugendliche wachsen in einer Medienwelt auf, die durch medienübergreifende Angebote und eine Vielzahl von Ausdrucks- und Veröffentlichungswegen geprägt ist. Das als Medienkonvergenz bezeichnete Phänomen meint somit zum einen die crossmediale Vermarktung von Angeboten der Einzelmedien. Kino- oder Fernsehfilme werden üblicherweise als Computerspiele, Zeitschriften und als Internetseite weiterverbreitet. Das Internet ist dabei eine Art Sammelbecken, von dem aus die einzelnen Angebote auffindbar werden. Zum anderen bietet die konvergente Medienwelt für die Nutzenden vielfältige Möglichkeiten, sich selbst einzubringen. Das Internet ist auch dabei durch seine Multifunktionalität ausschlaggebend. Internettypische Kommunikationsformen wie Chats und Foren werden genutzt, um sich bspw. über Fernsehserien und Computerspiele oder selbsterstellte Medienprodukte auszutauschen. 5 . 2 .1 “medien impuls“ Prof. Dr. Burkhard Fuhs (Universität Erfurt) V. l. n. r.: Prof. Dr. Winfred Kaminski (Fachhochschule Köln), Achim Lauber (Erfurter Netcode e. V.), Aydan Özoguz (Mitglied des Deutschen Bundestages) Claudia Lampert (Hans-Bredow-Institut) KO O P E R AT I O N M I T D E R F S F Um der technischen sowie inhaltlichen Medienkonvergenz zwischen Fernsehen und Internet gerecht zu werden und auf dem Gebiet des Jugendmedienschutzes zu sichern, arbeitet die FSM in verschiedenen Bereichen intensiv mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e. V. (FSF) zusammen. So haben FSM und FSF neben der gemeinsamen Veranstaltungsreihe medien impuls und der verstärkten Zusammenarbeit bei der Fachpublikation tv diskurs beispielsweise ein Konzept für ein gemeinsames Prüfverfahren für Telemedien mit Bewegtbildinhalten (Filme) entwickelt. Das darin vorgesehene gemeinsame Prüfverfahren soll gewährleisten, dass Inhalte nicht doppelt auf ihre Jugendschutzrelevanz geprüft werden müssen, wenn sie über unterschiedliche Verbreitungswege (Rundfunk oder Internet) angeboten werden. 5 . 2 .1 .1 Die Idee der Kennzeichnung von Inhalten und anschließender Auslesbarkeit durch nutzerautonome Jugendschutzprogramme ist aus Sicht der FSM für die Zukunft des Jugendmedienschutzes in den Telemedien ein Schlüsselkonzept: Hierdurch wird weder in die Infrastruktur des Netzes eingegriffen, noch werden Zugangshürden aufgebaut, die durch den Nutzer aktiv überwunden werden müssen. Der Ansatz ist in seiner Liberalität damit den Charakteristika des Internets angemessen. Auf der anderen Seite bietet er z. B. Eltern mit Jugendschutzprogrammen ein Instrument, um ihre 16 Rainer Smits (LfM), Sabine Frank (FSM) Fotos: E. Moldenhauer 5 .1 . 2 Prof. Dr. Stefan Aufanger (Universität Mainz) “TV DISKURS“-INTERNETHEFT “tv diskurs“ ist die vierteljährlich veröffentlichte Fachzeitschrift der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). Im Juli 2010 erschien eine Ausgabe der Publikation unter der Federführung der FSM, die sich rund um das Thema Internet und Jugendmedienschutz drehte. Titelthema des Heftes ist der Umgang von Kindern mit Internetwerbung, angelehnt an die “medien impuls“-Veranstaltung vom Mai 2010. Darüber hinaus enthält die Ausgabe jedoch auch umfassende Informationen über die Arbeit von INHOPE, inklusive eines Interviews mit INHOPE-Präsident Ruben Rodriguez. Weitere Themenbereiche sind die ComputerSpielSchule in Leipzig, die Vorstellung von Studien im Bereich Medienarbeit im Kontext des Social Web sowie die exzessive Computer- und Internetnutzung Jugendlicher. 5 . 2 .1 . 2 MEDIEN IMPULS “medien impuls“ ist eine gemeinsame Veranstaltungsreihe von FSF und FSM, die dreimal jährlich in Berlin zu vielfältigen Themen des Telemedienbereichs stattfindet. Die erste “medien impuls“-Veranstaltung im Jahr 2010 fand am 29. Januar unter dem Titel: „Alles nur Spaß? Humor als Wirkungselement in Fernsehen und Internet“ statt. Die Tagung erörterte sowohl durch Referate als auch durch Podiumsdiskussionen die Fragen nach den Grenzen und Kategorien von Humor. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf der Humorentwicklung und dem Humorverständnis bei Kindern. Die “medien impuls“-Veranstaltung zum Thema „Huch, was blinkt denn da? Werbeformen im Internet als Herausforderung für die Medienpädagogik“ lockte am 19. Mai 2010 zahlreiche Besucher in das Filmmuseum Berlin. Die Veranstaltungsreihe wurde dieses Mal in Kooperation mit Media Smart e. V., einer internationalen Initiative zur Förderung von Medien- und Werbekompetenz bei Kindern, durchgeführt und bot ein vielfältiges Programm rund um Kinder und Werbung. Diskutiert wurden unter anderem mögliche Lösungsansätze für ein werbefinanziertes Kinderprogramm sowie neue digitale Werbeformen. Dabei standen natürlich vor allem die Kinder im Mittelpunkt der Diskussion, im Besonderen die Faszination, die Werbung auf sie ausübt, und wie diese von ihnen wahrgenommen wird. Es diskutierten Sabine Frank (FSM), Paul Mudter (IP Deutschland), Rainer Smits (LfM), Magdalena Stepien (Media Smart U. K. – Europe) und Jens Wiemken (freier Medienpädagoge) unter der Moderation von Dr. Torsten Körner. Die dritte “medien impuls“-Tagung „Digitalisierung sozialer Beziehungen. Wie Social Communities die Kindheit verändern“ fand am 23. September 2010 statt und beschäftigte sich mit dem Thema Kinder und Social Communities. Dabei wurde sich besonders den Fragen gewidmet, ob Kinder in Onlinenetzwerken andere soziale Beziehungen aufbauen und wie sich das Zusammenleben innerhalb von Familien dadurch verändert. Der medien impuls verfolgte das Ziel, das bislang noch wenig erforschte Feld der Nutzung von Onlinecommunities durch jüngere Kinder (ca. 6–12 Jahre) aufzuarbeiten und das Angebotsspektrum zu reflektieren. Anknüpfend daran wurden die sich daraus ergebenden Konsequenzen für den Medienumgang bzw. die Medienerziehung innerhalb der Familie thematisiert. Die Veranstaltung fand in Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk e. V. statt. 17 Fotos o. und l. u.: E. Moldenhauer Hans Ernst Hanten (Ministerialdirigent beim Bundesbeauftragten für Kultur und Medien), Wolfgang Börnsen (Mitglied des Deutschen Bundestages) Dr. Klaus-Peter Potthast (Bayerische Staatskanzlei) 5.3 V. l. n. r.: Heiko Zysk (ProSiebenSat.1 Media AG, Vorstand FSM), Verena Weigand (KJM), Valentina Daiber (Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG, Vorstand FSM), Dr. Klaus-Peter Potthast (Bayerische Staatskanzlei) W E I T E R E V E R A N S TA LT U N G E N Die FSM wird jedes Jahr vermehrt für Veranstaltungen und Expertenrunden angefragt, um jugendmedienschutzrelevante Expertise einzubringen. Darüber hinaus organisiert die FSM auch selbst Veranstaltungen, um aktiv über verschiedene Teilbereiche des Jugendmedienschutzes zu informieren und bestimmte Themen auf die öffentliche Agenda zu setzen. 5 . 3 .1 V. l. n. r.: Philippe Gröschel (VZnet Netzwerke Ltd., Vorstand FSM), Dorothee Bär (Mitglied des Deutschen Bundestages), Sabine Frank (FSM), Christina Brenck (lokalisten media GmbH), Niels Brüggen (JFF) Jugendmedienschutz-Frühstück JUGENDMEDIENSCHUTZFRÜHSTÜCK VON FSM UND FRAGFINN Am 25. Februar 2010 luden die FSM und der fragFINN e. V. Mitglieder des Bundestages sowie interessierte Unternehmensvertreter der Mitgliedsunternehmer zu einem JugendmedienschutzFrühstück in Berlin ein. Die FSM-Geschäftsführerin Sabine Frank vermittelte in einem Referat einen Eindruck über die vielfältigen Aufgaben und Arbeitsbereiche der FSM und zeigte in diesem Zusammenhang die Perspektiven für den deutschen Jugendmedienschutz auf. Im Programm folgten fragFINN-Vorstandsvorsitzender Claude Schmit, der die Arbeit von fragFINN vorstellte, und Hans Ernst Hanten, Ministerialdirigent beim Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, der die notwendige Zusammenarbeit von Industrie, Politik und Gesellschaft herausstellte und dafür fragFINN als lobendes Beispiel hervortat. 5.3.2 SOCIAL-COMMUNITY V E R A N S TA LT U N G VO N F S M U N D F R A U E N - U N I O N B AY E R N Eine gemeinsame Veranstaltung der FSM und der Frauen-Union Bayern fand am 22. März 2010 zum Thema „Naivität oder Bewusstsein – wie Jugendliche mit Privatem in Social Communities umgehen“ in Nürnberg statt. Das Programm wurde durch ein sehr sympathisches Grußwort des Nürnberger Schulbürgermeisters eingeleitet. Im Anschluss an die Vorstellung einer Studie des JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis zum Thema „Web 2.0 als Rahmen für Selbstdarstellung und Vernetzung Jugendlicher“ durch den wissenschaftlichen Mitarbeiter Niels Brüggen verfolgte ein interessiertes Publikum eine spannende und anregende Podiumsdiskussion. Diese wurde von FSM-Geschäftsführerin Sabine Frank moderiert. Teilnehmer waren die CSU-Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär, die Datenschutz- und Jugendschutzbeauftragte der lokalisten media GmbH Christina Brenck, Philippe Gröschel, Jugendschutzbeauftragter der VZnet Netzwerke Ltd., sowie Niels Brüggen. Die Podiumsdiskussion beleuchtete den Jugendmedienschutz in sozialen Netzwerken im Spannungsfeld zwischen den anbietereigenen Schutzmaßnahmen, der Notwendigkeit des Datenschutzes, der Forderung nach Medienkompetenzförderung bei Kindern, Eltern und Lehrern sowie daraus resultierende Anforderungen an die Medienpädagogik und die Bildungspolitik. Sabine Loritz (Frauen-Union Bayern), Sabine Frank (FSM) 5.3.3 V. l. n. r.: Sabine Loritz (Frauen-Union Bayern), Dorothee Bär (Mitglied des Deutschen Bundestages), Sabine Frank (FSM) M Ü N C H N E R M E D I E N TAG E Am 15. Oktober fand im Rahmen der Medientage München eine von der FSM organisierte Informationsveranstaltung zur Zukunft des Jugendmedienschutzes nach der Novellierung des JMStV statt. „Selbstklassifizierung nach dem neuen JMStV – im Spannungsfeld zwischen Jugendschutz und Anbieterfreiheit“ lautete der Titel des Panels, unter dem Dr. Klaus-Peter Potthast von der Bayerischen Staatskanzlei in seinem Impulsreferat auf die Möglichkeiten der Selbstklassifizierung für Anbieter hinwies und auf die damit einhergehende Stärkung des technischen Jugendmedienschutzes. Otto Vollmers (FSM) präsentierte dem Publikum daraufhin das FSMAltersklassifizierungssystem. Unter der Moderation von Valentina Daiber (Telefónica O2) diskutierten anschließend Dr. Klaus-Peter Potthast, Heiko Zysk (ProSiebenSat1 Media AG) und Verena Weigand von der KJM über Chancen und Risiken der geplanten JMStV-Novelle. Grundsätzlich waren sich alle beteiligten Experten einig, dass die im JMStV festgesetzten Änderungen mehr Chancen als Risiken bedeuten und für eine Stärkung des Jugendmedienschutzes in Deutschland ein elementarer Schritt sind. 5.3.4 GAMES CONVENTION ONLINE UND GAMESCOM Auf der Games Convention Online der Messe Leipzig hat die FSM am 9. Juli 2010 das Altersklassifizierungssystem vorgeführt. Innerhalb des Forums „Wie klassifiziert man Onlinespiele und andere In18 ternetinhalte selbst? Ein System der FSM nach dem neuen JMStV“ wurde die grundsätzliche Funktionsweise des Systems verdeutlicht und anhand der Alterseinstufung zweier aktueller Browsergames live vorgeführt. Darüber hinaus wurde das Klassifizierungssystem am Rande der vom 18. bis 22. August 2010 in Köln veranstalteten GamesCom vorgeführt. Die FSM führte vor Ort Gespräche mit Branchenvertretern und zeigte verschiedenen Interessenten den damaligen Entwicklungsstand des Systems. 5.4 DIALOG INTERNET DER BUNDESFAMILIENMINISTERIN Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, hat am 4. November 2010 ihren „Dialog Internet – Aufwachsen mit dem Netz“ gestartet. Die hochkarätig besetzte Auftaktveranstaltung fand unter Teilnahme der FSM in Berlin statt. Die Initiative „Dialog Internet“ bringt in verschiedenen Arbeitsgruppen namhafte Experten der Internetbranche, Kinder- und Jugendschutzorganisationen und Medienpädagogen und -wissenschaftler zusammen und bietet zeitgleich eine öffentliche Onlinediskussionsplattform. Dadurch sollen sich Experten wie Bürger gleichermaßen über die Chancen und Risiken der digitalen Welt austauschen können. Im Verlauf des Jahres 2011 werden sich die eingeladenen Experten in Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themengebieten zusammenschließen und erste Schwerpunkte diskutieren. Die Ergebnisse der Diskussionen werden voraussichtlich im Juni 2011 von Kristina Schröder vorgestellt werden. 19 6 Medienkompetenzförderung für Kinder und Erwachsene Philipp Lahm: „Zu jedem Spaß gehört auch Schutz. Doch im Internet hilft keine Schutzkleidung. Schützen Sie Ihre Kinder auch im Internet. FragFINN.de – die sichere Suchmaschine für Kinder.“ www.fragFINN.de 6 .1 POSITIVER JUGENDMEDIENSCHUTZ UND MEDIENKOMPETENZFÖRDERUNG – D E R F R AG F I N N E . V. Im Rahmen der Initiative „Ein Netz für Kinder“ des Beauftragten für Kultur und Medien der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben sich im Jahr 2007 namhafte Unternehmen und Verbände der Telekommunikations- und Medienindustrie unter dem Dach der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) e. V. mit dem Ziel zusammengeschlossen, einen gesicherten Surfraum für Kinder zu schaffen. Drei Jahre später liegt mit dem Surfraum von fragFINN eine umfassende, erprobte Whitelist für Kinder im Alter von 6–12 Jahren im deutschsprachigen Raum vor. Der zwischenzeitlich gegründete gemeinnützige fragFINN e. V. hat es sich ins Programm geschrieben, weiter für einen positiven Jugendmedienschutz und die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern einzutreten. Das Ziel der Mitgliedsunternehmen und -verbände, Kinder dabei zu unterstützen, den verantwortungsbewussten und kompetenten Umgang mit dem Internet zu erlernen, ist langfristig auf solide Beine gestellt worden. Organisatorisch ist der fragFINN e. V. noch stark an die FSM angebunden. So ist auf der personellen Ebene die FSM-Geschäftsführerin Sabine Frank auch gleichzeitig neben Dr. Friederike Siller zweite Geschäftsführerin des fragFINN e. V. Darüber hinaus ist mit Dr. Arnd Haller (Google Deutschland) ein Vorstandsmitglied der FSM stellvertretender Vorstandsvorsitzender von fragFINN. Neben der personellen Anbindung gibt es auch thematische Verflechtungen. So wurde anlässlich des Safer Internet Day am 9. Februar 2010 eine Mission der Internauten zum Thema „Sicher Suchen“ gemeinsam mit fragFINN initiiert. Der Comic „Gesucht, gefunden – und fast verzockt“ vermittelt verständlich das Wissen rund um sichere Suchmaschinen und zeigt mit fragFINN.de einen geschützten Surfraum auf, in dem sich die jungen Nutzer ausprobieren können. 20 Die Whitelist bildet einen breiten, vielseitigen Grundstock, um Kinder an das Internet heranzuführen. Dabei lässt sich die Qualität eines sicheren Surfraums für Kinder, wie fragFINN es ist, an mindestens zwei Punkten bemessen: erstens, wie zuverlässig es gelingt, entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte von Kindern fernzuhalten. Zweitens, welchen Spielraum und welche Handlungsmöglichkeiten er Kindern überlässt. Eine Idee, zwei Perspektiven: fragFINN leistet mit dem Whitelist-basierten Ansatz einen wichtigen Baustein für den Schutz von Kindern im Internet. Die Whitelist von fragFINN umfasst mittlerweile rund 9.500 Domains und hat sich damit in den vergangenen anderthalb Jahren in ihrem Umfang fast verdoppelt. Darunter befinden sich 800 sogenannte reine Kinderinternetseiten sowie zahlreiche nach den fragFINN-Kriterien für Kinder unbedenkliche Internetseiten. Einem konsequenten Prüfprozedere folgend, werden sämtliche Seiten von Medienpädagogen nach dem Vier-Augen-Prinzip entlang eines Kriterienkatalogs geprüft und regelmäßig auf Veränderungen kontrolliert. Bei der Kindersuchmaschine www.fragFINN.de können Kinder die Seiten der Whitelist, die für die Suche freigegeben sind, in der Tiefe durchsuchen. Daraus ergibt sich ein Index von mehreren Millionen Websites. Die Suche ist insbesondere kindgerecht gestaltet, da die derzeit ca. 800 Internetseiten, die sich gezielt an Kinder richten (z. B. www.kinder-ministerium.de; www.clipklapp.de), in den Such- ergebnissen als erstes ausgespielt werden. FragFINN.de konnte sich im letzten Jahr als qualitätsvolle Suchmaschine für Kinder und als Ausgangspunkt für Recherchen im Netz in der Schule wie in der Freizeit etablieren. Ein besonderes Highlight für den Verein war im letzten Jahr, dass Fußballspieler Philipp Lahm dank der Deutschen Telekom für den Dreh eines neuen fragFINN-Familyspots1 gewonnen werden konnte. Dieser wird von zahlreichen Fernsehsendern (u. a. Super RTL) sowie Onlineportalen eingesetzt. FRAGFINN IN DER SCHULE Mitte 2010 wurde die Subdomain www.schule.fragFINN.de für die Nutzung der Suchmaschine im Unterricht gelauncht. Ergänzend zur Suchfunktion werden wöchentlich in drei Boxen Linktipps präsentiert, die sich Unterrichtsfächern, Themeneinheiten oder Ereignissen widmen und als Ausgangspunkt für weitere Recherche im Unterrichtskontext genutzt werden können. Als Kooperationspartner für die Schulseite konnten das Internet-ABC und die Klick- Tipps gewonnen werden. Gemeinsam will man Lehrern und Schülern ein Werkzeug an die Hand geben, um die Einbindung des Internets im Klassenzimmer an Grundschulen zu erleichtern. EXPERTISE „POSITIVE CONTENT FOR CHILDREN“ Auch auf europäischer Ebene konnte fragFINN seine Expertise einbringen, maßgeblich durch die Berufung von Lidia de Reese in das dreiköpfige Expertenteam „Positive Online Content“ im Rahmen des Safer Internet Programme der European Commission unter Leitung von Richard Swetenham. Gemeinsam wurden Guidelines für kindgerechte Inhalte2 im Internet erarbeitet. Darüber hinaus beteiligte sich die Expertengruppe an der konzeptionellen Planung für einen europaweiten Wettbewerb zur Prämierung von Best-Practice-Beispielen, der 2011 erstmals stattfinden wird. Auf nationaler Ebene wird der Wettbewerb vom deutschen Awareness Centre Klicksafe in Kooperation mit dem fragFINN e. V. und KlickTipps.net durchgeführt. C L AU D E S C H M I T, V O R S TA N D S V O R S I T Z E N D E R F R AG F I N N E . V. : Internauten-Mission in Kooperation mit fragFINN 1 “fragFINN“-TV-Spot mit Philipp Lahm: http://www.fragfinn.de/tvspot2/ 2 Das Guideline-Dokument „Producing and providing online content for children and young people. An inventory“ ist hier abrufbar: http://ec.europa.eu/information_society/ activities/sip/docs/competition/final_draft.pdf. „Mit der fragFINN-Whitelist liegt ein wertvolles und starkes Instrument für einen präventiven Jugendmedienschutz an den Schulen vor. Daher stellt der fragFINN e. V. die Positivliste öffentlichen Einrichtungen zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Somit erhalten Schulen, Kinderfreizeiteinrichtungen, Bibliotheken und andere öffentliche Einrichtungen die Gelegenheit, den sicheren Surfraum von fragFINN an öffentlich zugänglichen Computerarbeitsplätzen zu integrieren.“ 21 Elternbereich des Internauten-Portals V. l. n. r.: Dr. Severin Löffler (Microsoft Deutschland), Elfriede Ohrnberger (Kultusministerium Bayern), Siegfried Schneider (Leiter Bayerische Staatskanzlei), Prof. Dieter Kempf (Vorstandsvorsitzender DsiN) www.internauten.de Der Internet Guide für Kids Klix – das Internauten-Magazin 6.2 DIE INTERNAUTEN Der kritisch-reflektierte Umgang mit Medien stellt einen wichtigen Bestandteil von Medienkompetenz dar und sollte schon frühzeitig gefördert werden. Das medienpädagogisch begleitete Portal www.internauten.de hilft jungen Internetanfängern ab acht Jahren bei ihren ersten Schritten im Internet und gibt ihnen auf spielerische Art Informationen und Tipps zum Thema Sicherheit im Umgang mit neuen Medien. 2005 wurde das Projekt Internauten im Rahmen der Initiative „Deutschland sicher im Netz“ (DsiN) von Microsoft Deutschland, dem Deutschen Kinderhilfswerk und der FSM entwickelt. Neben geeigneten Nachrichten und weiterführenden Buch- und Surftipps bietet die Website viel Raum, die Kinder aktiv einzubinden. Wissenswertes zu vielfältigen Themen, wie beispielsweise Onlinespiele, soziale Online-Netzwerke oder auch Cybermobbing, wird spielerisch vermittelt und mithilfe von Comics und Mitmachangeboten kindgerecht aufgearbeitet. Ergänzend zur Kinderwebsite gibt es einen getrennten Erwachsenenbereich, in dem umfassende Informationen und Tipps zu finden sind. Für 2011 steht der Relaunch der Website mit neuen Inhalten und überarbeiteter Gestaltung an. Darüber hinaus entsteht in Zusammenarbeit mit der Jugendzeitschrift „Spiesser“ ein Internauten-Magazin, das in gedruckter Form an Schulen verteilt werden soll. Es enthält Informationen und Spiele zum Thema Onlinesicherheit und stellt eine Verbindung zwischen der Website und der Offlinewelt dar. 22 MEDIENKOFFER 6.3 Lehrer können für ihre schulische Arbeit mit Kindern der 3. bis 6. Klasse außerdem den Internauten-Medienkoffer bestellen und in den Unterricht einbauen. In der mittlerweile 5. Auflage des Medienkoffers finden sich viele Materialien und eine Offlineversion der Website. Der Medienkoffer wird an Grundschulen der Bundesländer Berlin, Rheinland-Pfalz und Saarland flächendeckend eingesetzt. 2010 ist es den Projektbeteiligten gelungen, den Medienkoffer auch nach Bayern zu bringen. Am 28. Juli 2010 übergab der DsiN-Vorstandsvorsitzende Prof. Dieter Kempf in der Bayerischen Staatskanzlei symbolisch einen Internauten-Medienkoffer an den bayerischen Medienminister Siegfried Schneider. Dr. Severin Löffler, Leiter Recht & Politik und Mitglied der Geschäftsleitung bei Microsoft Deutschland, nahm ebenfalls an der Übergabe teil. Der Koffer steht stellvertretend für 1.000 Medienkoffer, welche die Softwareund IT-Dienstleistungsfirma DATEV eG bayerischen Schulen zur Verfügung stellt und die bereits an die etwa 80 medienpädagogisch-informationstechnischen Berater für Grundschulen vor Ort zur weiteren Verteilung an interessierte Lehrerinnen und Lehrer versandt wurden. Im Internet gehören Instant Messenger zu beliebten Kommunikationsmitteln. Allerdings sind die meisten Messenger aus Sicht des Jugendschutzes für Kinder ungeeignet. Microsoft Deutschland hat 2009 in Kooperation mit jugendschutz.net, der Johanniter Unfallhilfe und der FSM den ersten Kindermessenger entwickelt. Der erste speziell für Kinder entwickelte Messenger ermöglicht eine sichere Kommunikation mit Freunden und schützt beim Chatten vor ungeeigneten Inhalten und dem Kontakt mit Fremden. Durch die direkte Einbindung der „fragFINN“-Suche ist das sichere Surfen auf interessante und für Kinder unbedenkliche Internetangebote möglich. Im Jahr 2010 wurde der Kindermessenger umfassend überarbeitet. Als neuer Partner kam „Nummer gegen Kummer“ hinzu. In Form einer Erweiterung des Windows Live Messengers wird den Eltern eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung gestellt, die Sicherheit ihrer Kinder zu erhöhen. Sie verwalten beispielsweise die Kontaktliste ihrer Kinder und können bestimmen, ob das Austauschen von Dateien möglich sein soll. Durch ein Zeitkonto legen die Eltern auch fest, wie lange und zu welchen Zeiten gechattet werden darf. Neben der kindgerechten Gestaltung des Messengers werden den Kindern viele Tipps rund um die Themen sicheres Chatten und Surfen im Internet an die Hand gegeben. 2011 wird der neue Kindermessenger zum kostenlosen Download zur Verfügung stehen. KINDERMESSENGER 6.4 T E A C H T O D AY Das medienwissenschaftlich von der FSM unterstützte Vorhaben teachtoday.de ging 2009 aus dem ursprünglich 2008 von European Schoolnet mit Kooperationspartnern aus der Medienliving with technology und Kommunikationstechnologiebranche entwickelten Projekt teachtoday.eu hervor. Dieses ist darauf angelegt, Lehrern und Lehrenden eine umfassende Informationsplattform zur Nutzung und zur Vermittlung dieses Umgangs mit neuen Kommunikations- und Informationstechnologien und deren Inhalten zu bieten. Die Inhalte und Materialien der deutschen Seite werden derzeit von den Kooperationspartnern überarbeitet und aktualisiert. 6.5 AU F K L Ä R U N G S M AT E R I A L I E N – INTERNETGUIDE FÜR KIDS Der Internetguide für Kids wird vom Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW) und der FSM gemeinsam herausgegeben und richtet sich zur Medienkompetenzvermittlung an Kinder und Heranwachsende. Mit Themen wie sicherer Umgang mit Suchmaschinen, Chats, E-Mails, Werbung und soziale Netzwerke gibt der Internetguide einen umfassenden Überblick über die sichere Mediennutzung. Der Internetguide ist bereits in der 4. Auflage erschienen und kann kostenfrei über das DKHW bestellt werden. Außerdem steht er sowohl auf der Seite des DKHW (www.dkhw.de) als auch auf der FSM-Website (www.fsm.de) als PDF zum Download zur Verfügung. 23 zweiten Mal eine von INHOPE durchgeführte „Building Collaboration Conference“ an. Die zweitägige Konferenz hatte dieses Mal den Titel „Building Pathways to a More Productive Global Relationship between Law Enforcement and Industry in Addressing Online Offenses Against Children“. Teilnehmer der Veranstaltung waren u. a. Mitarbeiter von Interpol, Europol, Wirtschaftsunternehmen und Industrieverbänden sowie Vertreter der Beschwerdestellen. Weitere Informationen zur Arbeit von INHOPE finden Sie unter www.inhope.org. 7 Kooperationen 7. 3 7.1 I B S D E U N D S A F E R I N T E R N E T. D E Die Internet-Beschwerdestelle (IBSDE) wurde im Jahr 2004 von der FSM und dem Verband der Deutschen Internetwirtschaft e. V. (eco) eingerichtet, um eine gemeinsame Beschwerdemöglichkeit im Internet zu etablieren. Ziel des Angebots unter www.internet-beschwerdestelle.de ist es, Internetnutzern eine einzige Anlaufstelle zu bieten, bei der sie sich über unterschiedliche Dienste des Internets beschweren können. Die eingehenden Beschwerden werden dann je nach Themenbereich von der FSM oder eco bearbeitet. Die FSM bearbeitet im Wesentlichen alle Beschwerden über Inhalte im Wold Wide Web. Den Schwerpunkt der Beschwerdenarbeit von eco bilden E-Mails und Usenet. Des Weiteren werden von der IBSDE Beschwerden über Peer-to-Peer-Angebote, Chat, mobile Inhalte oder Newsgroups angenommen. Neben der Beschwerdemöglichkeit bietet IBSDE auf der Webseite in der Rubrik „Ratgeber“ vielfältige Informationen zum Thema Jugendschutz im Internet mit Tipps zu einer kompetenten Nutzung des Mediums an. Die IBSDE ist seit 2005 im Rahmen von „Deutschland sicher im Netz” als Handlungsversprechen vertreten und wird von der Europäischen Union im Rahmen des „Safer Internet Action Plan“ finanziell gefördert. Den derzeit laufenden Fördervertrag hat IBSDE zusammen mit den Partnern Klicksafe, jugendschutz.net und Nummer gegen Kummer mit der EU im Herbst 2010 als Verbund „Saferinternet.de“ abgeschlossen. Die Fördergemeinschaft trifft sich in regelmäßigen Abständen, hat im vergangenen Jahr am 07. Dezember 2010 die gemeinsame Tagung „Aufwachsen in digitaler Gesellschaft: Internet und Werteorientierung“ veranstaltet und unterstützt gegenseitig die Arbeit der jeweiligen Partner. Diese nationale Zusammenarbeit wird auch auf internationaler Ebene von den Dachverbänden INHOPE und insafe global vernetzt. 24 7. 2 DSIN INHOPE INHOPE ist der weltweite Dachverband von Internet-Beschwerdestellen, die Beschwerden über illegale jugendschutzrelevante Inhalte im Internet entgegennehmen und vor Ort mit den zuständigen Polizeibehörden zusammenarbeiten. Auch wenn weltweit unterschiedliche Gesetze zum Jugendschutz im Internet in Kraft sind, gibt es jedoch zumindest im Bereich der Kinderpornografie Konsens über deren Verbot. Vor diesem Hintergrund wurde das INHOPE-Netzwerk im November 1999 u. a. durch die FSM gegründet, um eine internationale Vernetzung herzustellen, die weltweit gemeinsam gegen kinderpornografische Inhalte effektiv vorgehen kann. Der Zusammenschluss der Beschwerdestellen bestand zunächst ausschließlich aus europäischen Stellen, konnte jedoch schnell erweitert werden. Das Netzwerk hat mittlerweile Mitglieder unter anderem aus den meisten EU-Ländern, aber auch Australien, USA, Kanada, Korea, Taiwan, Südafrika, Russland und Japan und umfasst derzeit insgesamt 39 Mitglieder aus 34 Ländern. INHOPE wird finanziell von der Europäischen Kommission unter dem „Safer Internet Action Plan“ gefördert. Primäre Zielsetzung von INHOPE ist es, illegale Inhalte, die außerhalb der eigenen Jurisdiktion einer Beschwerdestelle verbreitet werden, möglichst schnell über die national zuständige Beschwerdestelle im INHOPE-Verbund den zuständigen staatlichen Stellen zur Strafverfolgung zuzuleiten. Daneben bietet INHOPE auch eine Plattform, um sich über Entwicklungen in den einzelnen Ländern und globalen Fragen auszutauschen und einen internationalen Standard im Umgang mit Beschwerden zu erreichen. INHOPE bietet zudem vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten und Unterstützung, gerade für neu gegründete Beschwerdestellen, an. Dies fördert den Aufbau weiterer Beschwerdestellen weltweit. Die FSM nimmt regelmäßig an den Mitgliederversammlungen und anderen Veranstaltungen von INHOPE teil und beteiligt sich an der Arbeitsgruppe „Alliances and Developments“. 2010 fanden zwei Mitgliedertreffen statt: im Frühjahr 2010 in Salzburg und im Herbst 2010 in Amsterdam. An das Herbsttreffen schloss sich zum Die FSM ist Gründungsmitglied des im Dezember 2006 entstandenen „Deutschland sicher im Netz e. V.“ (DsiN). Im Jahr 2010 wurde Sabine Frank, Geschäftsführerin der FSM, erneut zur Schatzmeisterin gewählt, eine Position, die sie seit Vereinsgründung von DsiN innehat. Deutschland sicher im Netz konnte mit der OpenLimit SignCubes AG 2010 ein neues Mitglied gewinnen. Die Schirmherrschaft über DsiN liegt beim Bundesinnenministerium. Mit den Projekten Internauten und Internet-Beschwerdestelle (www.internet-beschwerdestelle.de) engagiert sich die FSM in zwei Handlungsversprechen des Vereins. 7. 4 7. 5 WHITE IT – BÜNDNIS GEGEN KINDERPORNOGRAPHIE Die FSM ist Gründungsmitglied des Bündnisses gegen Kinderpornografie White IT – eines Zusammenschlusses des Landes Niedersachsen mit führenden Unternehmen der ITK-Wirtschaft, Verbänden sowie Vertretern der Wissenschaft. Das Bündnis hat sich zum Ziel gesetzt, eine ganzheitliche Strategie zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet zu entwickeln und umzusetzen. Initiator von White IT ist der Innenminister Niedersachsens Uwe Schünemann. Die ganzheitliche Strategie wird auf den Ebenen der Strafverfolgung über die Prävention bis hin zur Hilfe für die Opfer verfolgt und sowohl durch technische als auch durch rechtliche und politische Instrumente umgesetzt. Am 24./25. November 2010 fand in Hannover der erste White-IT-Gipfel statt. An zwei Tagen tauschten sich die Experten der Bündnispartner in verschiedenen Workshops über neueste Methoden und Erkenntnisse zur Bekämpfung von Kinderpornografie aus und diskutierten zusammen die von den Landes- und Bundeskriminalämtern vorgelegten Statistiken. Zugleich wurden erste Ergebnisse einer Studie veröffentlicht, die sich mit der Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie im Internet beschäftigt. Bislang gab es zu diesem Thema noch keine Grundlagenforschung. IZMF 7. 6 Das IZMF ist das Informationszentrum Mobilfunk und ein gemeinnütziger Verein, der in allen Bereichen des Mobilfunks Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Medien sowie öffentliche und private Institutionen ist. Das IZMF wurde im Jahr 2001 von den deutschen Mobilfunknetzbetreibern gegründet. Die Geschäftsführerin der FSM Sabine Frank ist stellvertretende Vorsitzende des Beirats des IZMF. Im Zuge der Aufklärungsarbeit im Mobilfunkbereich und der Richtlinien zum Jugendschutz, die unter anderem im Verhaltenskodex der FSM für Mobilfunkbetreiber festgeschrieben sind, arbeiten die FSM und das IZMF immer wieder verstärkt zusammen. HOCHSCHULE DER POPULÄREN KÜNSTE Im Jahr 2010 begann die Zusammenarbeit der FSM mit der Hochschule der populären Künste (hdpk) in Berlin. Die hdpk ist eine staatlich anerkannte private Fachhochschule mit Schwerpunkt im Bereich der Medien- und Musikwirtschaft. In die anwendungsorientierten Studiengänge der hdpk sind Projekte mit Industriepartnern eingebunden. Die Kooperation der FSM mit der hdpk beinhaltet das Thema der Sensibilisierung Jugendlicher für das Verhalten in sozialen Netzwerken und beinhaltet zunächst die Aufgabe, mittels Analysen herauszufinden, wie und unter Einsatz welcher Medien jugendliche User über die Probleme, die durch unbedachtes Verhalten in sozialen Netzwerken entstehen können, informiert werden können. 25 8 Ausblick AKTUELLE MITGLIEDER Stand 31. 12. 2010 Ordentliche Mitglieder: Sabine Frank WA S B R I N G T DA S J A H R 2 011 F Ü R D I E F S M ? Die FSM wird sich auch nach dem Scheitern der Novellierung weiterhin in den Diskurs um den Jugendmedienschutz einbringen. Die in dem Gesetzesentwurf aufgegriffenen sehr guten Ansätze einer Altersklassifizierung von Online-Inhalten und durch Jugendschutzprogramme auslesbare technische Alterskennzeichen dürfen und werden nicht unter den Tisch fallen. Daher wird das Jahr 2011 dadurch geprägt sein, die aufgeworfenen Konstrukte weiterzuentwickeln und zu verfeinern. In die weitere Diskussion werden wir auch die kritischen Stimmen, die es im Novellierungsprozess gegeben hat, aufnehmen und Anregungen in die Weiterentwicklung des Altersklassifizierungsinstruments einbeziehen. Die Altersklassifizierung bleibt schon deshalb wichtig, weil auch nach bestehender Rechtslage Anbieter verpflichtet sind, ihre Angebote auf eine Jugendschutzrelevanz hin zu überprüfen. Da diese Einschätzung nicht einfach ist und für im Jugendschutz Ungeschulte eine Herausforderung darstellt, wird das System der FSM als Hilfestellung sicherlich ein wichtiges Instrument für Anbieter sein, um sich rechtskonform zu verhalten. Neben der Altersklassifizierung wird es entscheidend sein, dass es formal rechtlich anerkannte Jugendschutzprogramme gibt. Wir wollen gerne die Erkenntnisse, die wir durch die durchgeführte Marktanalyse gewonnen haben, einbringen, um auf Grundlage des gegenwärtigen Standes der Technik und des Machbaren gemeinsam mit der KJM Kriterien für die Anerkennung solcher Programme festzulegen. Denn nur so kann es gelingen, Eltern endlich ein effektives Mittel an die Hand zu geben, ihre Kinder zu schützen. Außerdem wird die FSM ihre wichtige Kernaufgabe der Medienkompetenzvermittlung weiterentwickeln. Die Website www.internauten.de wird sowohl inhaltlich als auch gestalterisch überarbeitet. Darüber hinaus wird es als ein neues Highlight des Projektes ein neues Internauten-Magazin geben, das an Grundschulen und andere Einrichtungen verteilt wird. Dadurch wird es möglich, noch mehr Kinder anzusprechen und Zugang zu den wichtigen Informationen der Internauten über sichere Internet- und Mediennutzung zu erlauben. Das Jahr 2011 wird sehr spannend und ereignisreich werden und wir freuen uns darauf, es mit Ihnen zusammen zu gestalten. Unser gemeinsames Interesse, den Kindern und Jugendlichen eine sichere Umgebung im Internet, Mobilfunk und Teletext zu geben und sie vor gefährlichen und unangemessenen Inhalten zu schützen, wird uns auch weiterhin antreiben. Außerordentliche Mitglieder: Ihre SABINE FRANK Geschäftsführerin der FSM e. V. Fördernde Mitglieder: Die aktuelle Mitgliederliste finden Sie unter www.fsm.de. 26 27 Vorstand VO R S TA N D D E R F S M Vorsitz | Gabriele Schmeichel Jugendschutzbeauftragte der Deutschen Telekom AG Stellvertretender Vorsitz | Harald Geywitz Leiter Government Relations, Jugendschutzbeauftragter E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG Schatzmeister | Philippe Gröschel Jugendschutzbeauftragter VZnet Netzwerke Ltd. WEITERE MITGLIEDER D E M VO R S TA N D KO O P T I E R E N D ES VO R S TA N D ES Ursula K. Adelt Valentina Daiber Geschäftsführerin des Verbandes privater Rundfunk und Leiterin Regulierung, Jugendschutzbeauftragte Telefónica O2 Telemedien e. V. (VPRT) (Germany) GmbH & Co. OHG Tanja Feller Angelika Franke Geschäftsführerin des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft Leiterin Business & Legal Affairs RTL interactive GmbH (BVDW) Antonia Gstrein Thomas Mosch Senior Counsel / Legal & Regulatory Affairs Sky Deutschland Geschäftsleitung Politik & Recht des Bundesverbandes Fernsehen GmbH & Co. KG Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue HERAUSGEBER FSM – Freiwillige Selbstkontrolle Medien e. V. (BITKOM) Dr. Arnd Haller Multimedia-Diensteanbieter e. V. Head of Legal Affairs, Jugendschutzbeauftragter Google Harald Summa Spreeufer 5 Germany GmbH Geschäftsführer des Verbandes der deutschen 10178 Berlin Internetwirtschaft e. V. (eco) www.fsm.de Birgit Roth Director Public Affairs Bigpoint GmbH L AYO U T Heiko Zysk Deputy Director Governmental Relations & Regulatory Affairs Design Bureau kokliko, Frederike Wagner ProSiebenSat.1 Media AG www.kokliko.de Stand: 31. 12. 2010 28 K O N T A K T A D R E S S E FSM Geschäftsstelle Geschäftsführerin Sabine Frank Spreeufer 5 10178 Berlin Tel. + 49 30 24 04 84 30 Fax + 49 30 24 04 84 59 E-Mail [email protected] www.fsm.de