GEMEINDE HALLBERGMOOS

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GEMEINDE HALLBERGMOOS
GEMEINDE HALLBERGMOOS
Landkreis Freising
Niederschrift
über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
Sitzungsort:
Sitzungssaal Rathaus
am:
11. Dezember 2012
Beginn:
19:00 Uhr
Vorsitzender:
Erster Bürgermeister Klaus Stallmeister
Schriftführer:
Verwaltungsrat Herbert Kestler
Anwesend
Von den 21 Mitgliedern (einschl. Vorsitzender) sind 18 anwesend.
Ende:
21:35 Uhr
Bergmeier Karl-Heinz
Fischer jun. Josef, ab TOP 3.2 nöff
Friedrich Konrad
Gaßner Klaus
Hausler Sebastian
Hettenkofer Alois
Krätschmer Christian
Kronner Stefan, ab TOP 3.2 nöff
Lemer Heinrich
Neumüller Bernhard
Niedermair Josef
Rottmeier Günter
Dr. Schu Georg
Wäger Robert
Wilkowski Martina
Zeilhofer Rudolf
Zenker Karl-Heinz
Es fehlen entschuldigt:
Cole Karla
Ecker Helmut
Dr. Mey Marcus
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 2
TAGESORDNUNG
öffentliche Sitzung
1.
Genehmigung des öffentlichen Protokolls der 16. Gemeinderatssitzung vom
20.11.2012
2012/0750
2.
Bekanntgaben
2012/0751
3.
Naturpark an der Goldach
2012/0763
4.
Energieeinsparung bei der Straßenbeleuchtung - Umbau auf LED und Kompaktleuchtmittel
2012/0764
Bebauungsplan Nr. 60 "Gewerbegebiet Nordumgehung" Abwägungsbeschlüsse
2012/0765
6.
Flächennutzungsplan, 14. Änderung, Abwägungsbeschlüsse
2012/0766
7.
Ausschreibung Erschließungsträgerschaft für das Baugebiet zwischen Weidenweg und Mittermeierweg
2012/0767
Stromlieferung für Kommunale Liegenschaften
Bündelausschreibung durch den Bayerischen Gemeindetag
2012/0768
9.
Beschilderungskonzept und neues Logo für die Gemeinde Hallbergmoos
2012/0769
10.
Umgestaltung der Zufahrt zur Grundschule
Antrag des Elternbeirats
2012/0770
Genehmigung des vom BRK, Ortsverband Freising, eingereichten Haushalts
2013 für den Blumenkindergarten
2012/0771
Genehmigung des von der Sozialen Zukunft gGmbH eingereichten Haushalts
2013 für den Kindergarten "Regenbogen"
2012/0772
Genehmigung des von der Sozialen Zukunft gGmbH eingereichten Haushalts
2013 für den Kindergarten "Sonnenschein"
2012/0773
Genehmigung des vom BRK, Ortsverband Freising, eingereichten Haushalts
2013 für den Kindergarten "Wolkenschlößchen"
2012/0774
Genehmigung des vom BRK, Ortsverband Freising, eingereichten Haushalts
2013 für die Kinderkrippe "Spatzennest"
2012/0775
16.
Genehmigung des Haushalts 2013 der AWO Krippeneinrichtung "Sternentor"
2012/0776
17.
Genehmigung des vom BRK, Ortsverband Freising, eingereichten Haushalts
2013 für den Hort "Meilensteinhaus" und den Schulkindergarten "SchuwiDu"
2012/0777
Genehmigung des vom BRK, Ortsverband Freising, eingereichten Haushalts
2013 für den Kinderhort "Ecksteinhaus"
2012/0778
5.
8.
11.
12.
13.
14.
15.
18.
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
19.
Seite: 3
Genehmigung des Haushaltsentwurfes 2013 der AWO für die offene Ganztagsschule
2012/0779
20.
Bereitstellung von vorübergehenden Krippenplätzen
2012/0780
21.
Genehmigung der Kosten zur Durchführung einer School`s Out-Party und eines Kinoabends durch den Bürgerarbeitskreis
2012/0781
Oberirdische Verlegung von Telefonleitungen in der Hauptstraße und in der
Schönstraße
2012/0782
23.
Anfragen
2012/0783
24.
Bürgerfragestunde (keine)
2012/0787
22.
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 4
Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende erklärte die Sitzung für eröffnet. Er stellte fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und dass Ort, Zeit und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung
gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekannt gemacht worden sind.
Gegen die Ladung und Tagesordnung wurden keine Einwendungen erhoben.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
Genehmigung des öffentlichen Protokolls der 16. Gemeinderatssitzung
vom 20.11.2012
2012/0750
Sachverhalt
Das Protokoll lag der Einladung bei.
Beschluss
Das Protokoll wird genehmigt, mit der Maßgabe, das der Text für das GEP zu TOP 3 ergänzt wird.
Abstimmung:
18:0
2.
Bekanntgaben
2012/0751
2.1.
Neubau Kinderkrippe, Enghoferweg 17 u. Neubau Bogenschützenhaus,
Enghoferweg 19 u. Erweiterung Mittelschule, Vergabe von Bauaufträgen
2012/0752
Bekanntgabe
Neubau Kinderkrippe, Enghoferweg 17 u. Neubau Bogenschützenhaus, Enghoferweg 19
Vergabe: Außenputzarbeiten
Art der Ausschreibung:
Bewerbungen:
Abgegebene Angebote:
Ausgeschiedene Angebote:
Kostenschätzung:
Höchstangebot:
Auftragssumme:
Vergabe an:
Haushaltsmittel:
Bogensch.H.
Beschränkte Ausschreibung
9
5
0
133.151,24 € brutto
138.958,44 € brutto
117.204,85 € brutto
Fa. Halbinger GmbH, 85368 Schweinersdorf
Hoch159 Kinderkrippe u. Hoch079
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 5
Neubau Kinderkrippe, Enghoferweg 17 u. Neubau Bogenschützenhaus, Enghoferweg 19
Vergabe: Innenputzarbeiten
Art der Ausschreibung:
Bewerbungen:
Abgegebene Angebote:
Ausgeschiedene Angebote:
Kostenschätzung:
Höchstangebot:
Auftragssumme:
Vergabe an:
Haushaltsmittel:
Bogensch.H.
Beschränkte Ausschreibung
9
6
0
67.918,12 € brutto
107.151,41 € brutto
62.346,00 € brutto
Fa. SAH Bau u.Verputz GmbH, 96450 Coburg
Hoch159 Kinderkrippe u. Hoch079
Erweiterung Mittelschule, Utzschneiderweg 2
Vergabe: Erdarbeiten
Art der Ausschreibung:
Bewerbungen:
Abgegebene Angebote:
Ausgeschiedene Angebote:
Kostenschätzung:
Höchstangebot:
Auftragssumme:
Vergabe an:
Haushaltsmittel:
Beschränkte Ausschreibung
9
4
0
14.309,75 € brutto
25.787,30 € brutto
14.925,10 € brutto
Fa. Josef Obermeier, 85406 Zolling
Hoch152
Erweiterung Mittelschule, Utzschneiderweg 2
Vergabe: Baumeisterarbeiten
Art der Ausschreibung:
Bewerbungen:
Abgegebene Angebote:
Ausgeschiedene Angebote:
Kostenschätzung:
Höchstangebot:
Auftragssumme:
Vergabe an:
Haushaltsmittel:
2.2.
Öffentliche Ausschreibung
28
14
1
511.494,73 € brutto
739.000,35 € brutto
445.492,33 € brutto
Fa. Mickan GmbH, 92224 Amberg
Hoch152
Anfragen von Gemeinderatsmitglied Kronner
Bekanntgabe
GR Kronner bittet um Beantwortung nachfolgender Anfragen:
2012/0753
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 6
1.
Ich wurde darauf angesprochen, dass die Ortschilder im Umgriff Sportzentrum nicht passen. Nach Ortseinsicht habe ich festgestellt, dass dem so ist. So fehlt ein Ortschild Zufahrt
FS 44/Dornierstraße auf Höhe B&B. Das Ortschild Söldnermoos/Dornierstraße ist dann
ebenso wie das Ortsschild Zepplinstraße/Dornierstraße überflüssig und kann abgebaut
werden. Wann kann dies gemacht werden?
Antwort:
Nach Rücksprache mit dem Bauhof am 29.11.2012 wurde das Ortschild Zeppelin/Dornierstraße in Höhe des B&B-Hotel versetzt und das andere Ortschild wurde abgebaut.
2.
Im Zuge der Arbeiten zum DSL-Ausbau soll die Internetgeschwindigkeit nach Angaben von
Mitbürgern stark abgenommen haben. Ist dem so? Wie ist der aktuelle Sachstand DSLAusbau? Gibt es einen Terminplan mit örtlicher Zuordnung?
Antwort:
Die Tiefbauarbeiten liegen momentan brach, da erst eine neue Tiefbau Firma gefunden
werden muss, die den Ausbau der Infrastruktur mit der „offenen Bauweise“ fortführt. Die bis
dato ausgeführten Arbeiten (Spülbohrungen) stehen in keinem Zusammenhang mit den erwähnten Geschwindigkeitsproblemen der bestehenden DSL Anschlüsse. Bisher wurden
nur Leerrohre entlang der Maximilianstraße eingebaut. Es gibt noch keinerlei physikalische
Verbindung zum bestehenden Netz. Außerdem geht aus der Anfrage nicht hervor bei welchem Anbieter (Kabel Deutschland, Telekom, M-Net, Vodafone, u.s.w) die Performance
Einbußen festgestellt wurden.
Da die Deutsche Telekom ihren Netzausbau in Hallbergmoos/Goldach auch voran treibt,
wir aber darüber nicht informiert werden, ist schlecht zu sagen wer der Verursacher der
„angeblichen“ Verschlechterung ist.
Sicher ist auf jeden Fall, dass es keinen Zusammenhang mit den bis jetzt durchgeführten
Arbeiten bezüglich des Breitbandausbaus für den Ortsteil Goldach und den Geschwindigkeitsverlusten beim Bürger gibt. Wir haben selber keinen Fertigstellungs-Termin. Es gibt
nur grobe Schätzungen. Letzte Aussage war Oktober 2013.
2.3.
Anfrage zur gebundenen Ganztagesklasse an der Grundschule Hallbergmoos
2012/0754
Anlagen zum Beiblatt
Anfrage Fraktion Freie Wähler vom 29.11.2012
Bekanntgabe
Die Fraktion der Freien Wähler hat die Anfrage gestellt, wie die Leitung der Grundschule
Hallbergmoos zu gebundenen Ganztagesklasse an der Grundschule Hallbergmoos steht.
Die Anfrage wird an die Schulleitung zur Beantwortung weitergeleitet.
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
2.4.
Bekanntgabe der durchschnittlichen Realsteuerhebesätze 2011
Seite: 7
2012/0755
Bekanntgabe
Vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung wurden jüngst die Durchschnittshebesätze der Realsteuern aller bayerischen Gemeinden für 2011 bekannt gegeben. Bei kreisangehörigen Gemeinden in der Größenklasse 5.000 bis 10.000 Einwohner
ergibt sich folgendes Bild:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Landesdurchschnitt
330,0%
322,4%
320,4%
Hallbergmoos
275%
275%
320%
Der Vergleich zeigt, dass der örtliche Hebesatz bei der Grundsteuer im vergangenen
Haushaltsjahr deutlich unter dem Landesdurchschnitt lag. Bei der Gewerbesteuer lag die
Gemeinde im Landesdurchschnitt.
2.5.
Seniorenumfrage - Vorstellung der Ergebnisse
2012/0756
Bekanntgabe
Am 19. Februar findet um 18:00 Uhr eine Sondersitzung des Gemeinderats zum Thema
Seniorenumfrage statt. Herr Dr. Jaufmann, Sags-Consult wird die Ergebnisse der durchgeführten Umfrage vorstellen.
2.6.
Multifunktionsfläche im Sport- und Freizeitpark
2012/0757
Bekanntgabe
Aufgrund der Minustemperaturen wurde versucht, auf der Multifunktionsfläche eine Eisfläche aufzubringen. Dieser Versuch ist gescheitert, da möglicherweise eine undichte Stelle
vorhanden war. Letztlich dürfte nicht die Aufbringung einer Eisfläche ein zeitliches und damit personelles Problem darstellen, sondern der Erhalt und die Pflege der Eisfläche. Aus
diesem Grund wäre es sinnvoll, die Multifunktionsfläche z.B. in die Trägerschaft der Stockschützenabteilung des VfB zu übertragen, sodass diese für die Aufbringung und Pflege der
Eisfläche zuständig ist. In Folge dessen wäre dann auf der Multifunktionsfläche Schlittschuhlaufen nicht möglich, Dieses sollte im Bereich des Weihers erlaubt werden, wenn die
entsprechende Eisdicke vorliegt. Für die Überwachung der Eisdicke wären die Hausmeister
zuständig. Es müsste lediglich der Bereich im Bereich der Seebühne gesichert werden.
2.7.
Bundesverkehrswegeplan
2012/0758
Bekanntgabe
Bekanntlich wurde die vom Gemeinderat gewünschte Wunschtrasse der B 388 parallel zur
S 8 in den Entwurf des Bundesverkehrswegeplan 2015 aufgenommen. Staatsminister
Herrmann und sein Ministerium stehen offensichtlich hinter dieser Wunschtrasse. Damit
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 8
dies auch so bleibt, wurde das Straßenbauamt um Mitteilung gebeten, ob der Entwurf akzeptiert oder eine Streichung der Wunschtrasse angestrebt wird. Gleichzeitig wurde angefragt, ob es nicht sachgerecht wäre, diese Wunschtrasse in das Planfeststellungsverfahren
zu geben.
Zudem wurde Stimmkreisabgeordneter Dr. Hermann gebeten, die Gemeinde dahingehend
zu unterstützen, dass die Wunschtrasse im Entwurf des Bundesverkehrswegeplan verbleibt
und diese Wunschtrasse auch realisiert wird.
2.8.
Besucher eines ansässigen Hotels - Anfrage GR Zenker
2012/0759
Bekanntgabe
Ein österreichischer Staatsbürger hat sich mit einer Beschwerde im Zusammenhang seines
kurzfristigen Aufenthalts (Anreise 22.00 Uhr; Abreise um 04.30 Uhr Richtung Flughafen
zwecks Urlaub) an alle per email erreichbaren Mitglieder des Gemeinderates gewandt. GR
Zenker bat die Verwaltung dem Sachverhalt der Beschwerde nachzugehen und in der Sitzung darüber zu informieren.
Dieser Bitte wurde nicht nachgekommen, weil es nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde
liegt, hier tätig zu werden. Es wird angeraten, dass sich interessierte Mitglieder des Gemeinderates unmittelbar an den Hotelbetreiber wenden können.
Zwei Mitglieder des Gemeinderates haben dem Beschwerdeführer bereits eine Antwort zukommen lassen, die als absolut richtig empfunden wird.
2.9.
Zuschuss der Bayer. Landesstiftung für den Ersatzneubau des Jugendwerk Birkeneck
2012/0760
Bekanntgabe
Das Jugendwerk Birkeneck erhielt einen Zuschuss von 440.000 €.
2.10.
Aktualisierung des Entwurfs der Gesamtfortschreibung des LEP Bayern
2012/0761
Bekanntgabe
Das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat alle
Gemeinde, Städte und Landkreise in Bayern in einem weiteren Anhörverfahren zu der Aktualisierung des Entwurfs der Gesamtfortschreibung des LEP Bayern zur Abgabe einer
Stellungnahme bis zum 14.1.2013 aufgefordert.
Eine Durchsicht der aktualisierten Fassung hat ergeben, dass die vom Gemeinderat beschlossenen Einwendungen, Streichungen, Ergänzungen und Änderungen nicht berücksichtigt wurden. Ungeachtet dessen berührt die Aktualisierung die Gemeinde Hallbergmoos
nicht. Dennoch sollen die am 18.9.2012 beschlossenen Einwendungen, Streichungen, Ergänzungen und Änderungen erneut als Stellungnahme im Rahmen dieser Anhörung vorgetragen und aufrechterhalten bleiben. Zudem soll die Durchführung der Anhörung während
der Weihnachtsferien sowie die kurze Frist gerügt werden.
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
2.11.
Kostenverfolgungen
Seite: 9
2012/0762
Bekanntgabe
Die Kostenverfolgungen für den Neubau Kinderkrippe Enghoferweg, Neubau Bogenschützenhaus, Sanierung Gemeindesaal und Anbau Klassentrakt Mittelschule wurden dem Gemeinderat ausgehändigt.
3.
Naturpark an der Goldach
2012/0763
Anlagen zum Beiblatt
Die Vereinbarung mit der Regierung von Oberbayern zur Renaturierung der Goldach wurden in den Fraktionszimmern ausgelegt.
Sachverhalt
Die genauen Förderungen und Kosten liegen jetzt vor. Die Förderung der Regierung von
Oberbayern für die Renaturierung der Goldach beträgt statt der in der Kostenberechnung
angenommenen 450.000,00 € nur 278.000,00 €.
Das Planungsbüro ISA hat Umplanungen zur Kosteneinsparung vorgenommen. Die
Umplanungen wurden dem Gemeinderat bereits vor der Sitzung aufgezeigt.
Neue Erkenntnisse:
Das Bayer. Staatsministerium hat mit Schreiben vom 26.11.2012 AZ 55b-U4452.1-2011/448 mitgeteilt, dass das Projekt mit einem Betrag von 280.000 € (Verpflichtungserklärung)
gefördert wird. Dieser Betrag wird im Jahr 2014 fällig.
Zudem wurde mitgeteilt, dass das Projekt aus rechtlichen Gründen nicht als „Naturpark“
bezeichnet werden darf.
Stellungnahme des Arbeitskreisleiters hinsichtlich Einsparungen:
1. Die verbindlichen Zusagen bzw. Fördergelder für das Projekt setzen
sich wie folgt zusammen:
Leaderförderung 253.781,00 €
Förderung durch den Freistaat 278.000,00 €
Förderung durch Umweltstiftung 12.000,00 €
Anteil Gemeinde 350.000,00 €
Brücke und Verbindungsweg in Höhe der Friedhofsmauer zum Neubaugebiet
Wagnerweg 90.000,00 €
Ergibt gedeckte Kosten in Höhe von rd. 984.000,00 €
2. Die Kostenminderungen gegenüber der Genehmigungsplanung belaufen sich wie folgt:
Baustelleneinrichtung verringert sich
Steg beim Teich ist entfallen
Wegebreiten wurden verringert
-8.000,00 €
-20.000,00 €
-5.500,00 €
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Im Erdbau Geländemodellierungen, Auffüllungen und Aushub reduziert,
Kosteneinsparungen durch genauere Kenntnis des Untergrundes
(Baugrundgutachen), Minimierung durch möglichen Wiedereinbau (nach
Gutachen und Labor-Untersuchungen) von gering arsenhaltigen Oberböden in Böschungsflächen
Bepflanzung wurde reduziert
Wuchsgrößen wurden zurück genommen
1 Fischgitter entfällt
Weitere Kosteneinsparungen, sowie Verschiebungen in den Kostengruppen entstanden durch viele kleine Änderungen, Modifizierungen und
Anpassungen durch die fortgeführte und weiter präzisierte Planung, Reduzierung von Materialkosten und sonstigen Optimierungen.
Baunebenkosten (Planungskosten)verringern sich
Seite: 10
-85.500,00 €
-30.000,00 €
-5.000,00 €
-3.000,00 €
-55.000,00 €
-30.000,00 €
-242.000,00 €
Trotz dieser massiven Kosteneinsparungen beträgt die Kostenschätzung einschließlich
Planungshonorar 1.021.000,00 €. Das heißt wir haben eine vorläufige Finanzierungslücke
i.H.v. 37.000,00 €, was 3,6 % entspricht.
3. Dies rührt daher, weil wir uns eine höhere Kostenbeteiligung durch den Freistaat versprochen haben. Dieser die wasserrechtlichen Kosten komplett, den Umfang der Randflächen zu den Gewässern aber nur begrenzt berücksichtigt hat. Die restlichen Kosten, wie
z.B. Baustelleneinrichtung, Bauvermessung, Baugelände freimachen, Kontrollprüfungen,
Gutachten, etc. wurden ebenfalls nur mit 21 % übernommen.
Dies alles führt dazu, dass die Gemeinde nicht wie geplant 450.000,00 € sondern nur
278.000,00 € an Fördergeld durch den Freistaat erhält.
Auch sind wir davon ausgegangen, dass der Bauhof die fußläufigen Brücken im Park in Eigenleistung baut, was zu einer erheblichen Kosteneinsparung geführt hätte. Lt. Auskunft
von Herrn Kranzeder ist dies aber nicht möglich, da er in diesem Winter eine Brücke für den
Sport- und Freizeitpark bauen muss und er mehr als eine Brücke über die Wintermonate
nicht bauen kann.
4. Da die Kostenschätzung lt. Team Bauwesen eher konservativ ist, gehen wir davon aus,
dass das Submissionsergebnis unter der Kostenschätzung in Höhe von 1.021.000,00 € liegen wird.
5. Vom Leadermanager wurden weitere Leaderfördergelder in Höhe von 20.000,00 € in
Aussicht gestellt. Somit wären wir auf der Einnahmeseite bei 1.004.000,00 € voraus sich
nur noch eine Finanzierungslücke in Höhe von 17.000 € ergibt, was 1,6 % entspricht.
Durch verschiedene Eigenleistungen und in Aussicht gestellte Spenden wird man versuchen, diese Deckungslücke noch zu schließen.
Die Finanzierung der geschätzten Bausumme ist also gesichert >>> das Projekt ist finanzierbar.
6. Das Risiko das verbleibt, kann nur darin liegen, dass das Submissionsergebnis die Kostenschätzung übersteigt, was –wie oben erläutert- nach den Erfahren des Teams Bauwesen in den letzten Jahren nicht zu erwarten ist.
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 11
Weiterhin ist das Projekt durch verschiedene Gutachten so abgesichert, dass Kostensteigerungen nicht zu erwarten sind und folglich auch keine Fakten geschaffen werden, denen
der Gemeinderat später zähneknirschend zustimmen muss.
7. Wir bitten daher der Vereinbarung des WWA sowie der Erlaubnis im Staatsanzeiger auszuschreiben, zuzustimmen.
Beschluss
Den Umplanungen des Planungsbüro ISA wird zugestimmt.
Der Vereinbarung mit der Regierung von Oberbayern zur Renaturierung der Goldach wird
zugestimmt.
Abstimmung:
4.
18:0
Energieeinsparung bei der Straßenbeleuchtung - Umbau auf LED und
Kompaktleuchtmittel
2012/0764
Sachverhalt
Herr Dallmayr von EON Bayern hat das Konzept zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung in
der Gemeinderatssitzung vorgestellt.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Im Haushalt sind insgesamt in den Jahren 2012 bis 2013 150.000,- € für die Umrüstung der
Straßenbeleuchtung eingeplant.
Beschluss
Es soll eine detaillierte Bestandsaufnahme zusammen mit Eon vorgenommen werden.
Abstimmung:
5.
18:0
Bebauungsplan Nr. 60 "Gewerbegebiet Nordumgehung" Abwägungsbeschlüsse
2012/0765
Anlagen zum Beiblatt
Stellungnahme Eheleute Eschenbach und Frau Eschenbach
als vertrauliche
Anlage
Stellungnahme Landratsamt Freising, SG 42, Untere Naturschutzbehörde
“
Stellungnahme Flughafen München GmbH
“
Stellungnahme Staatliches Bauamt Freising
“
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 12
Sachverhalt
Beteiligung der Öffentlichkeit
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind Stellungnahmen eingegangen, die beschlussmäßig zu behandeln sind.
Eschenbach, Oskar und Brigitte
Die Stellungnahmen sind aus der Anlage zu ersehen:
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf die Stellungnahme zum Verfahren zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans wird
verwiesen.
Wandhöhen – der derzeitige Vorentwurf sieht Wandhöhen von 12,00 m und Gebäudehöhen von 14,00 m vor. Darüber hinaus ist ein Vermerk angebracht, dass endgültige
Höhen noch im weiteren Verfahren definiert werden sollen/können. Bei der offenen Bauweise sind grundsätzlich Gebäudelängen von bis zu 50 m zulässig. Hier wird die Möglichkeit eröffnet, diese Beschränkung zu überschreiten. Einerseits haben die Gebäude die gesetzlichen Anstandsflächen einzuhalten. Andererseits ist zwischen den Gebäuden und der
angrenzenden Wohnbebauung vorgesehen, einen Lärmschutzwall mit Bepflanzung zu errichten. Dieser Wall befindet sich in einem großzügigen Grünstreifen, der eine Breite von
etwa 30 m aufweisen wird. Durch den Abstand zu den Privatgärten der angrenzenden
Wohnbebauung und durch den Sichtschutz, der durch den bepflanzten Wall geschaffen
wird, wird die erdrückende Wirkung der Gebäude deutlich abgemildert. Im Ortszentrum befinden sich vergleichbar hohe Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Wohngebäuden. Auch hier führt die Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen dazu, dass die
Nachbarrechte in ausreichendem Maß beachtet werden.
Zufahrten – der Bebauungsplan lässt zu, dass für die Zufahrten öffentliche Grünflächen
durchbrochen werden können. Diese befinden sich entlang der geplanten Nordumgehung
als Straßenbegleitgrün. Die Grünstreifen zwischen dem Baufeld und der angrenzenden
Wohnbebauung sind als private Grünflächen festgesetzt und dürfen zu diesem Zweck nicht
durchbrochen werden. Daher wird die Zufahrt zum geplanten Gewerbegebiet nach derzeitigem Planstand über die neue Nordumgehung führen.
Zusammenfassung: Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.
Beteiligung der Behörden
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden sind Stellungnahmen eingegangen, die beschlussmäßig zu behandeln sind.
1. Landratsamt Freising, SG 12, Tiefbau
Der Planungsbereich sollte auf eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 5165/1 ausgedehnt werden, um später eine mögliche Vorfahrtsänderung zu ermöglichen.
Stellungnahme der Verwaltung
Eine Ausdehnung des Bereiches ist nicht möglich wegen den Wällen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.
2. Landratsamt Freising, SG 41, Altlasten
Die von der Bebauungsplanneuaufstellung betroffenen Flächen sind im Altlastenkataster des Landratsamtes Freising nicht eingetragen. Soweit geogen erhöhte Ar-
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
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Seite: 13
senwerte auf den Flächen festgestellt werden, sind die Handlungsempfehlungen der
Regierung von Oberbayern zu beachten.
Stellungnahme der Verwaltung
Dies wurde bereits im vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes berücksichtigt.
Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.
3. Landratsamt Freising, SG 41, Immissionsschutzbehörde
Die Immissionsschutzbehörde weist darauf hin, dass ein Schallgutachten erforderlich ist.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Gemeinde beabsichtigt, ein Schallschutzgutachten in Auftrag zu geben, mit dem
ein max. zulässiger flächenbezogener Schallleistungspegel festgesetzt wird. Eine
Änderung der Planung ist nicht erforderlich.
4. Landratsamt Freising, SG 42, Untere Naturschutzbehörde
Die Stellungnahme liegt als Anlage bei.
Stellungnahme der Verwaltung
Die untere Naturschutzbehörde weist im Wesentlichen darauf hin, was bei der Erstellung der noch erforderlichen Unterlagen zu beachten ist. Die erforderlichen naturschutzfachlichen Untersuchungen wurden bereits beauftragt. Hierbei werden die
Anregungen der unteren Naturschutzbehörde beachtet. Die Untersuchungen werden mit der unteren Naturschutzbehörde rechtzeitig und regelmäßig abgestimmt.
Eine Abwägung einzelner verbleibender Punkte erfolgt im Rahmen der formellen
Beteiligung der Behörden. Eine Änderung der vorliegenden Planung ist derzeit nicht
erforderlich.
5. Landratsamt Freising, Abt. 4, Ortsplanung
Es ist festzustellen, dass sowohl die zeichnerischen Festsetzungen (z.B. fehlender
Nordpfeil), als auch die Begründung zum Bebauungsplan (Aussage zur städtebaulichen Erforderlichkeit gem. § 1 Abs. 3 BauGB) derzeit noch relativ lückenhaft sind.
Es ist zu überlegen, ob Betriebsleiterwohnungen und Vergnügungsstätten als auch
nicht ausnahmsweise zulässig festgesetzt werden. Falls sich die Gemeinde dafür
entscheidet, diese Empfehlungen im Bebauungsplan umzusetzen, sollten diese in
der Begründung kurz erläutert werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Die zeichnerischen Festsetzungen und auch die Begründung zum Bebauungsplan
werden im Laufe des Verfahrens nochmals überarbeitet.
Die Regelungen für Betriebsleiterwohnung sollten aufrecht zu erhalten und Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden.
6. E.ON Bayern Wärme GmbH
E.ON Bayern Wärme GmbH weist darauf hin, dass in dem geplanten Bereich der
Nordumfahrung über die Fl.Nr. 2858, 2870, 60/2 und 60/9 eine Fernwärmeleitung
läuft.Aus diesem Grund wird um Beachtung folgender Punkte gebeten:
a) Im Zuge der weiteren Planung bzw. den Änderungen in der Planung wird gebeten, einen Streifen von 3m jeweils links und rechts der Trassenmittelachse von
spezieller Gestaltungsüberbauung freizuhalten.
b) Bei der Geländemodellierung ist zu beachten, dass für die Fernwärmeleitung einer Mindestüberdeckung von 1m erforderlich ist. (Ausknickungsgefahr)
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 14
c) Vor Baubeginn muss aufgrund fehlender Bezugspunkte die tatsächliche Lage der
Fernwärmeleitung durch Suchgrabungen festgestellt werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Die vorgebrachte Stellungnahme wird bei der konkretisierenden Straßenplanung
beachtet. Sollte sich dabei die Notwendigkeit ergeben, werden die Festsetzungen
des Bebauungsplans entsprechend angepasst.
Eine Änderung der vorliegenden Planung ist derzeit nicht erforderlich.
7. E.ON Netz GmbH
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes verlaufen 110-kV-Kabeln sowie Fernmeldekabeln. Für die 110-kV-Kabeln ist eine Mindestüberdeckung von 0,90 m erforderlich. Sollten Maßnahmen zur Sicherung des Fernmeldekabels oder eine Verlegung erforderlich sein, so wird um rechtzeitige Mitteilung gebeten.
Stellungnahme der Verwaltung
Die vorgesehenen Schutzmaßnahmen für 110-kV-Kabeln und Fernmeldekabel werden bei der Planung berücksichtigt. Eine Änderung der Planung ist nicht notwendig.
8. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding
Die Flächen im Planungsgebiet werden intensiv landwirtschaftlich bewirtschaftet. Es
wäre wünschenswert, wenn die betroffenen Landwirte (Pächter) bei der Suche nach
Ersatzflächen unterstützt werden würden.
Stellungnahme der Verwaltung
Dies hat keine Auswirkungen auf die vorliegende Planung und somit ist keine Änderung der Planung notwendig.
9. DFS, Deutsche Flugsicherung
Gegen die geplante Bauhöhe von 14 m über Grund bestehen keine grundsätzlichen
Bedenken. Sollten im weiteren Verfahren Anpflanzungen festgelegt werden, die
aufgrund ihrer voraussichtlichen Wuchshöhe eine Betroffenheit von § 12 LuftVG
bewirken könnten, ist eine Vorlage bei der Luftfahrtbehörde erforderlich.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Stellungnahme wird im weiteren Verfahren beachtet. Im Rahmen der Grünordnung werden vorrangig solche Anpflanzungen festgesetzt, deren potentielle Endwuchshöhe die angegebenen Höhenbeschränkungen nicht überschreiten. Eine Abstimmung dieser Festsetzungen mit dem Luftamt Südbayern wird im nächsten Verfahrensschritt erfolgen.
Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.
10. E.ON Bayern
Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen,
wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzungen freizuhalten ist.
Stellungnahme der Verwaltung
Dies wird im weiteren Verfahren beachtet. Eine Änderung der derzeitigen Planung
ist nicht erforderlich.
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
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11. Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising Süd
Im Bereich der geplanten Erschließungsstraße ist eine Hauptwasserleitung DN 400
AZ verlegt. Die genaue Lage dieser Leitung ist vor Beginn des Straßenbaues durch
Suchschlitze festzustellen. Ebenso ist die Leitung von schweren Erschütterungen
durch Verdichtungsgeräte zu schützen. Hierzu sind die Spartengespräche rechtzeitig durchzuführen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Spartengespräche werden rechtzeitig durchgeführt. Eine Änderung der Planung
ist nicht erforderlich.
12. Flughafen München GmbH, Konzerneinheit Recht
Die Stellungnahme ist aus der Anlage zu ersehen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Stellungnahme wird im weiteren Verfahren beachtet. Soweit sich die Notwendigkeit ergibt, wird der Geltungsbereich im Osten (Anbindung der Nordumgehung)
angepasst. Eine Änderung der derzeitigen Planung ist nicht erforderlich.
13. Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern
Das Luftamt Südbayern weist darauf hin, dass sich der räumliche Geltungsbereich
des Bebauungsplanentwurfs Nr. 60 teilweise mit dem Umgriff der mit dem 98. Änderungsplanfeststellungsbeschluss für den Flughafen München vom 05.072011 (98.
ÄPFB; „3. Start- und Landebahn-Bescheid“) planfestgestellten Abschirmungswälle
Nr. 32, 33, 34 und 25 überschneidet bzw. unmittelbar an diese angrenzt.
Zur Vermeidung möglicher Störungen der Flugsicherungseinrichtungen durch im
Plangebiet errichteten Bauwerke wird angeregt, die Begrenzung der Bauwerkshöhe
auf 14 m über Grund sicherzustellen.
Im Bereich des Planungsgebietes wäre eine Zustimmung des Luftamtes erforderlich, wenn Bauwerke mit einer Höhe von 473 m ü.NN errichtet werden. Ausgehend
von einer Geländehöhe von ca. 456 m ü.NN und einer in der Planung vorgesehenen
Gebäudehöhe von max. 14 m wird der zustimmungspflichtige Bereich nicht erreicht.
Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass das Zustimmungserfordernis dann eingreifen könnte, wenn Dachaufbauten die o.g. Höhe überschreiten würden.
Zur Formulierung des Hinweises unter Ziffer 6.2 wurde ein konkreter Vorschlag unterbreitet:
„Zur Prüfung, ob durch die Errichtung von Bauwerken Flugsicherungseinrichtungen
des Flughafens München – z.B. wegen deren Lage, Dimensionierung oder Bauausführung – gestört werden können, sind Bauvorhaben über das Luftamt Südbayern
(Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 Müchen) dem Bundesamt
für Flugsicherung vorzulegen.“
Stellungnahme der Verwaltung
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans überschneidet sich teilweise
mit dem Umgriff der mit dem 98. Änderungsplanfeststellungsbeschluss für den
Flughafen München vom 05.07.2011 (98. ÄPFB; „3. Start- und LandebahnBescheid“) planfestgestellten Abschirmungswälle Nr. 32, 33, 34 und 25 bzw. grenzt
unmittelbar an diese an. Betroffen sind hiervon insbesondere die Restflächen der
durch die Wälle in Anspruch genommenen Grundstücke, die für landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen beansprucht werden. Bei der konkretisierenden Straßenplanung wird diesem Umstand entsprechend Beachtung geschenkt werden. Die
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
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derzeitige Festsetzung des Einmündungsbereichs im Bebauungsplan lässt bewusst
ausreichend Platz für verschiedene Varianten der Anbindung der Nordumgehung in
die bestehende Kreisstraße, um die Straßenplanung nicht vorab einzuengen.
Der Bebauungsplan enthält eine Höhenbeschränkung. Der Formulierungsvorschlag
zu Ziffer 6.2 der Hinweise durch Text wird übernommen. Im Übrigen ist eine Änderung der Planung derzeit nicht erforderlich.
14. Staatliches Bauamt Freising
Die Stellungnahme ist aus der Anlage zum Beiblatt zu ersehen.
Stellungnahme der Verwaltung
Es sollte ein Verkehrsplaner damit beauftragt werden, die Verkehrssituation zu beurteilen und sich mit den vorgebrachten Argumenten auseinanderzusetzen.
15. Handwerkskammer für München und Oberbayern
Die Handwerkskammer regt an, auch kleinen und mittelständischen Betrieben durch
bedarfsgerechte bzw. kleinteilige Parzellierung eine Ansiedlung zu ermöglichen.
Stellungnahme der Verwaltung
Grundsätzlich ist beabsichtigt, zunächst Gewerbebetrieben mit hohem Flächenbedarf eine Ansiedlung zu ermöglichen. Daher wird zunächst keine Untergliederung
vorgenommen. Später kann bei Bedarf eine kleinteilige Parzellierung vorgenommen
werden, um auch kleinen und mittelständischen Betrieben eine Ansiedlung zu ermöglichen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.
16. Regierung von Oberbayern, Landesplanungsbehörde
Nur bei Beachtung der Voraussetzungen (Flächenbilanz und Begründung, warum
das Vorhaben nicht auf bereits ausgewiesenen GE-Flächen realisiert werden kann)
steht die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Änderung des FNP ein Umweltbericht zu
erstellen ist.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Erstellung des Umweltberichts wurde bereits in Auftrag gegeben. Ebenso wird in
der Begründung noch ausführlicher dargelegt, dass es für die Darstellung des Gewerbegebietes an dieser Stelle aus den genannten Gründen aus planerischer Sicht
keine erkennbare Alternative gibt.
Eine Änderung der vorliegenden Planung ist nicht erforderlich.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Keine
Beschluss
Zu Eheleute Eschenbach, Punkt 1 bis 4, 6 bis 12 und 15 bis 16:
Eine Änderung der vorliegenden Planung ist nicht erforderlich.
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
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Zu Punkt 5:
Die zeichnerischen Festsetzungen und auch die Begründung zum Bebauungsplan werden
im Laufe des Verfahrens nochmals überarbeitet.
Die Regelungen für Betriebsleiterwohnung sollten aufrecht zu erhalten und Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden.
Zu Punkt 13:
Der Formulierungsvorschlag zu Ziffer 6.2 der Hinweise durch Text wird übernommen. Im
Übrigen ist eine Änderung der Planung derzeit nicht erforderlich.
Zu Punkt 14:
Es sollte ein Verkehrsplaner damit beauftragt werden, die Verkehrssituation zu beurteilen
und sich mit den vorgebrachten Argumenten auseinanderzusetzen.
Abstimmung:
6.
18:0
Flächennutzungsplan, 14. Änderung, Abwägungsbeschlüsse
2012/0766
Anlagen zum Beiblatt
Stellungnahme Landratsamt Freising, SG 42, Untere Naturschutzbehörde
Anlage
Stellungnahme der Eheleute Eschenbach sowie von Frau Eschenbach
als vertrauliche
“
Sachverhalt
Beteiligung der Öffentlichkeit
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind Stellungnahmen eingegangen, die beschlussmäßig zu behandeln sind.
Eschenbach, Oskar und Brigitte
Die Stellungnahmen sind aus der Anlage zum Beiblatt zu ersehen:
Stellungnahme der Verwaltung:
SO Hotel – Die Aufgabe des SO Hotel und stattdessen die Darstellung eines GE unterliegt
der Planungshoheit der Gemeinde. Aus der bisherigen Darstellung lässt sich kein Rechtsanspruch der Bürger ableiten. Die Interessen der Privateigentümer werden bei der Änderung der Planung beachtet und gerecht untereinander und gegeneinander abgewogen.
Zunahme von Verkehr – Die Lage der Nordumgehung selbst ist nicht Gegenstand des Änderungsverfahrens. Diese Trasse ist bereits im Flächennutzungsplan dargestellt. Der Argumentation, dass der Verkehr auf der Ludwigstraße (im Bereich der Wohnbebauung) zunehmen wird, ist nicht zwingend zu folgen. Dies wird aber im Rahmen der Erstellung des
Umweltberichts näher untersucht.
Lärm – Es ist beabsichtigt, eine immissionschutzrechtliche Beurteilung in Auftrag zu geben
(Schallschutzgutachten) Eine Zunahme des Lärms über das zumutbare Maß hinaus ist
nicht beabsichtigt. Gerade deswegen soll im Plangebiet ein flächenbezogener Schallleistungspegel festgesetzt werden. Dieser regelt, wie viele Immissionen auf dem Baugrundstück entstehen dürfen, damit die zulässigen Immissionsrichtwerte nicht überschritten wer-
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 18
den. Die angesprochenen gültigen Immissionsrichtwerte für Wohngebiete treffen hingegen
eine Aussage darüber, wie viele Immissionen bei den Wohngebäuden „ankommen“ dürfen.
Es handelt sich dabei um zwei grundverschiedenen Aussagen. Die Planungen sehen darüber hinaus vor, einen Lärmschutzwall mit Bepflanzungen zu errichten. Darüber hinaus sollen die Gebäude selbst einen Abschirmungseffekt erzielen. In welchem Umfang Immissionsschutzmaßnahmen erforderlich sein werden, soll durch die immissionschutzrechtliche
Beurteilung ermittelt werden.
Boden und Wasser – Diese Belange werden im Rahmen der Erstellung des Umweltberichts
ausreichend Berücksichtigung finden. Die dort gewonnenen Erkenntnisse werden bei der
weiteren Planung berücksichtigt. Das Niederschlagswasser ist durch geeigneten technische
Maßnahmen auf dem Baugrundstück selbst zu versickern.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit – Die Öffentlichkeit soll so früh wie möglich über
die Planungsabsicht der Gemeinde informiert werden. Diesem Ziel wird mit der durchgeführten Beteiligung auf der Grundlage des Vorentwurfs der Planung hinreichend Genüge
getan. Es liegt in der Natur der Sache, dass zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Ergebnisse
der umfangreichen Fachgutachten vorliegen. Diese werden im nachfolgenden Verfahrensschritt – der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit – dargelegt. Dort werden auch die
Antworten auf die jetzt aufgeworfenen Fragen gegeben.
Rücksichtsnahmegebot und Abwägungsgebot – Diese Verfahrensgrundsätze werden bei
der vorliegenden Planung beachtet. Dennoch können sich die Grundstückseigentümer wegen der fehlenden Außenwirkung des Flächennutzungsplans nicht auf die bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans berufen. Maßgeblich ist allein, ob die jetzige Planung
die Interessen aller hinreichend berücksichtigt oder ob die Rechte des Einzelnen über das
zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt werden Die Interessen der Privaten und die Interessen der Allgemeinheit werden untereinander und gegeneinander gerecht abgewogen.
Zusammenfassung: Die vorgebrachten Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren
beachtet, führen derzeit aber nicht zu einer Änderung der Planung.
Beteiligung der Behörden
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden sind Stellungnahmen eingegangen, die beschlussmäßig zu behandeln sind.
1. Landratsamt Freising, SG 41, Altlasten
Die von der Flächennutzungsplanänderung betroffenen Flächen sind im Altlastenkataster des Landratsamtes Freising nicht eingetragen. Soweit geogen erhöhte Arsenwerte
auf den Flächen festgestellt werden, sind die Handlungsempfehlungen der Regierung
von Obernbayern zu beachten.
Stellungnahme der Verwaltung
Dies wird auf der Ebene des Bebauungsplans berücksichtigt. Dort wird ein entsprechender Hinweis angebracht. Eine Änderung der vorliegenden Planung ist nicht erforderlich.
2. Landratsamt Freising, SG 42, Untere Naturschutzbehörde
Die Stellungnahme liegt als Anlage zum Beiblatt bei.
Stellungnahme der Verwaltung
Die untere Naturschutzbehörde weist im Wesentlichen darauf hin, was bei der Erstellung
der noch erforderlichen Unterlagen zu beachten ist. Die erforderlichen naturschutzfachlichen Untersuchungen wurden bereits beauftragt. Hierbei werden die Anregungen der
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
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unteren Naturschutzbehörde beachtet. Die Untersuchungen werden mit der unteren Naturschutzbehörde rechtzeitig und regelmäßig abgestimmt. Eine Abwägung einzelner
verbleibender Punkte erfolgt im Rahmen der formellen Beteiligung der Behörden. Eine
Änderung der vorliegenden Planung ist derzeit nicht erforderlich.
3. Landratsamt Freising, Abt. 4, Ortsplanung
Die zeichnerische Darstellung des geänderten Bereichs ist sehr schlicht. Die angrenzenden Straßen sind weder beschriftet noch genau erkennbar. Der Nordpfeil fehlt.
Unter 2.2 sollte über folgende Formulierung nachgedacht werden: „Neben der Umwidmung der Fläche in „So Hotel“ in „G“ wird ein Teil der bisherigen „Grünfläche“ aufgrund
der spezifischen Anforderungen des Investors ebenso zu „G“ bzw. wird diese am südlichen und östlichen Rand des Gebiets als Pufferfunktion festgesetzt.
Stellungnahme der Verwaltung
Die zeichnerischen Darstellungen werden aufgrund der Stellungnahme noch einmal
überarbeitet. Insbesondere wird die Darstellung als „G“ abgeändert in „GE“. Damit wird
das Maß der baulichen Nutzung weiter eingeschränkt, so dass sich dort keine immissionsträchtigen Industriebetriebe ansiedeln können. Es soll bereits auf der Ebene des Flächennutzungsplans erkennbar sein, dass hier der Schutzwürdigkeit der angrenzenden
Wohnbebauung Rechnung getragen wird. Außerdem wird der Geltungsberiech der Flächennutzungsplanänderung im Süden angepasst, so dass der Flughafenparkplatz außerhalb des Geltungsbereichs liegen wird.
4. Regierung von Oberbayern
Nur bei Beachtung der Voraussetzungen (Flächenbilanz und Begründung, warum das
Vorhaben nicht auf bereits ausgewiesenen GE-Flächen realisiert werden kann) steht die
Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Änderung des FNP ein Umweltbericht zu erstellen ist.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Erstellung des Umweltberichts wurde bereits in Auftrag gegeben. Ebenso wird in der
Begründung noch ausführlicher dargelegt, dass es für die Darstellung des Gewerbegebietes an dieser Stelle aus den genannten Gründen aus planerischer Sicht keine erkennbare Alternative gibt.
Eine Änderung der vorliegenden Planung ist nicht erforderlich.
5. E.ON Bayern Wärme GmbH
E.ON Bayern Wärme GmbH weist darauf hin, dass in dem geplanten Bereich der Nordumfahrung über die Fl.Nr. 2858, 2870, 60/2 und 60/9 eine Fernwärmeleitung läuft. Aus
diesem Grund wird um Beachtung folgender Punkte gebeten:
a) Im Zuge der weiteren Planung bzw. den Änderungen in der Planung wird gebeten, einen
Streifen von 3m jeweils links und rechts der Trassenmittelachse von spezieller Gestaltungsüberbauung freizuhalten.
b) Bei der Geländemodellierung ist zu beachten, dass für die Fernwärmeleitung eine Mindestüberdeckung von 1m erforderlich ist. (Ausknickungsgefahr)
c) Vor Baubeginn muss aufgrund fehlender Bezugspunkte die tatsächliche Lage der Fernwärmeleitung durch Suchgrabungen festgestellt werden.
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 20
Stellungnahme der Verwaltung
Die vorgebrachte Stellungnahme wird bei der konkretisierenden Straßenplanung beachtet. Sollte sich dabei die Notwendigkeit ergeben, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplans entsprechend angepasst.
Eine Änderung der vorliegenden Planung ist nicht erforderlich.
6. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding
Die Fläche im Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes werden intensiv landwirtschaftlich bewirtschaftet. Es wäre wünschenswert, wenn die betroffenen Landwirte bei
der Suche nach Ersatzflächen unterstützt werden würden.
Stellungnahme der Verwaltung
Dies hat keine Auswirkungen auf die Änderung des Flächennutzungsplanes und somit
ist keine Änderung der Planung notwendig.
7. Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern
Das Luftamt Südbayern weist darauf hin, dass sich der räumliche Geltungsbereich der
14. Änderung des Flächennutzungsplanes teilweise mit dem Umgriff der mit dem 98.
Änderungsplanfeststellungsbeschluss für den Flughafen München vom 05.07.2011 (98.
ÄPFB; „3. Start- und Landebahn-Bescheid“) planfestgestellten Abschirmungswälle Nr.
32, 33, 34 und 25 überschneidet bzw. unmittelbar an diese angrenzt.
Zur Vermeidung möglicher Störungen der Flugsicherungseinrichtungen durch im Plangebiet errichteten Bauwerke wird angeregt, die Begrenzung der Bauwerkshöhe von 14
m über Grund sicherzustellen.
Im Bereich des Planungsgebietes wäre eine Zustimmung des Luftamtes erforderlich,
wenn Bauwerke mit einer Höhe von 473 m ü.NN errichtet werden. Ausgehend von einer
Geländehöhe von ca. 456 m ü.NN und einer in der Planung vorgesehenen Gebäudehöhe von max. 14 m wird der zustimmungspflichtige Bereich nicht erreicht. Gleichwohl
ist zu berücksichtigen, dass das Zustimmungserfordernis dann eingreifen könnte, wenn
Dachaufbauten die o.g. Höhe überschreiten würden.
Stellungnahme der Verwaltung
Der räumliche Geltungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes überschneidet sich teilweise mit dem Umgriff der mit dem 98. Änderungsplanfeststellungsbeschluss für den Flughafen München vom 05.07.2011 (98. ÄPFB; „3. Start- und Landebahn-Bescheid“) planfestgestellten Abschirmungswälle Nr. 32, 33, 34 und 25 bzw.
grenzt unmittelbar an diese an. Betroffen sind hiervon insbesondere die Restflächen der
durch die Wälle in Anspruch genommenen Grundstücke, die für landschaftspflegerische
Begleitmaßnahmen beansprucht werden. Bei der konkretisierenden Straßenplanung
wird diesem Umstand entsprechend Beachtung geschenkt werden. Die derzeitige Darstellung des Einmündungsbereichs im Flächennutzungsplan lässt bewusst ausreichend
Platz für verschiedene Varianten der Anbindung der Nordumgehung in die bestehende
Kreisstraße, um die Straßenplanung nicht vorab einzuengen.
Der Flächennutzungsplan stellt die grundsätzliche Möglichkeit dar, innerhalb dieser Flächen Gewerbegebäude zu errichten. Eine Höhenbeschränkung wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Dort wird auch ein Hinweis angebracht, dass eine Überschreitung
der genannten Bauhöhen eine Genehmigung des Luftamtes erforderlich macht, die wiederum im Baugenehmigungsverfahren einzuholen ist.
Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 21
8. DFS, Deutsche Flugsicherung
Gegen die geplante Bauhöhe von 14 m über Grund bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Sollten im weiteren Verfahren Anpflanzungen festgelegt werden, die aufgrund
ihrer voraussichtlichen Wuchshöhe eine Betroffenheit von § 12 LuftVG bewirken könnten, ist eine Vorlage bei der Luftfahrtbehörde erforderlich.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Stellungnahme wird im Bebauungsplanverfahren beachtet. Im Rahmen der Grünordnung werden vorrangig solche Anpflanzungen festgesetzt, deren potentielle Endwuchshöhe die angegebenen Höhenbeschränkungen nicht überschreiten. Eine Abstimmung dieser Festsetzungen mit dem Luftamt Südbayern wird im nächsten Verfahrensschritt erfolgen.
Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.
9. Verwaltungsgemeinschaft Oberding
Die Verwaltungsgemeinschaft Oberding trägt vor, dass ihre Interessen durch die vorliegende Planung nicht berührt werden. Allerdings wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass der Verkehr, insbesondere bedingt durch die Ausweisung von Gewerbegebieten,
stetig zunimmt und dadurch die Gemeinde Oberding massiv belastet wird.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Bewältigung des zusätzlichen Verkehrs soll hauptsächlich über die Nordumgehung
und deren Anschluss an die Kreisstraßen erfolgen. Eine Zunahme von Verkehr für die
Nachbargemeinden über das zumutbare Maß hinaus wird nicht erwartet, dieser Belang
wird im Rahmend es Umweltberichts gewürdigt. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.
10. Staatliches Bauamt Freising
Die Stellungnahme ist aus der Anlage zum Beiblatt zu ersehen.
Stellungnahme der Verwaltung
Es sollt ein Verkehrsplaner damit beauftragt werden, die Verkehrssituation zu beurteilen
und sich mit den vorgebrachten Argumenten auseinanderzusetzen.
Anfrage von Gemeinderatsmitglied Friedrich:
Hinsichtlich der heutigen Sitzung des Gemeinderates bitte ich zu prüfen, ob bei den TOP 5,
Bebauungsplan Nr. 60 "Gewerbegebiet Nordumgehung"
Abwägungsbeschlüsse und TOP 6,
Flächennutzungsplan, 14. Änderung, Abwägungsbeschlüsse, der zu beauftragende Verkehrsplaner - wie ihn ja in das Staatlichen Bauamtes Freising in seiner Stellunggsnahme
vom 23.11.2012 gefordert hat - die Weiterführung der Nordumgehung bis zur FS 44 untersucht und bewertet.
Dies wurde ja vom Gemeinderatskollegen Karl-Heinz Bergmeier in der letzten Gemeinderatssitzung schon gefordert.
Darüber hinaus wurde ja im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechende Forderungen aufgestellt, auch mit Hinweisen auf das GEP mit den Punkten 13.1.1. sowie 13.2.
Überörtlich, Absatz 4.
Antwort der Verwaltung:
Im Rahmen der Erstellung des Umweltberichts Zu FNP und BPLan werden die Auswirkungen des im Zusammenhang mit der Baufläche zu erwartenden Verkehrs von den Verkehrs-
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 22
planern zu beurteilen sein. Dies wird nach meiner Voraussicht überschlägig geschehen und
auf die Frage ausgerichtet sein, ob die derzeit geplante Verkehrsführung ausreichend ist.
Die Anbindung der Nordumgehung an die FS 44 ist nicht unmittelbar Gegenstand der beiden Verfahren, da die Nordumgehung bereits im FNP enthalten ist. Sollte der Planer zu
dem Ergebnis kommen, dass es ohne unmittelbare Anbindung nicht funktionieren kann,
wird er eine Erweiterung des Geltungsbereichs sowohl der FNP- Änderung als auch des
Bebauungsplans vorschlagen.
Sollte er bei der überschlägigen (groben) Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass die unmittelbare Anbindung zwar wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich ist, so würde
dies nicht zu einer Änderung der Planung führen.
Es bleibt dem Gemeinderat aber unbenommen, den Planungsauftrag zu erweitern, um in
einer umfassenden Prüfung zu ermitteln, wie sich der unmittelbare Anschluss der Nordumgehung an die FS 44 auswirkt. Bei positivem Ausgang sollte dann (bitte in einem gesonderten Verfahren - Änderung des FNP) die neue Trasse planerisch aufgenommen werden.
Sollte dieses gesonderte Verfahren - aus welchen Gründen auch immer - nicht positiv ausgehen, dann bleibt bei den derzeitigen Verfahren die derzeitig geplante Trasse der Nordumgehung bestehen. Die jetzt anstehenden Verfahren zur 14. Änderung des FNP und zur
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 60 sollten die bereits im FNP dargestellte Trasse der
Nordumgehung nicht vollkommen in Zweifel ziehen, diese ist ebenfalls aus einem Flächennutzungsplanverfahren hervorgegangen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
keine
Beschluss
Zu den Anregungen der Eheleute Eschenbach sowie zu den Punkten 1bis 2 und 4 bis 10:
Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich
Zu Punkt 3:
Die zeichnerischen Darstellung werden, wie im Sachverhalt dargestellt, abgeändert
Abstimmung:
18:0
Beschluss
Antrag der SPD-Fraktion
Im Flächennutzungsplanverfahren soll eine zusätzliche Straßenanbindung ab Kreisverkehr
Mövenpick bis FS 44 untersucht werden.
Für den Antrag stimmten 6 Mitglieder des Gemeinderats, dagegen stimmten 12 Mitglieder
des Gemeinderats. Somit ist der Antrag abgelehnt.
Abstimmung:
6:12
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
7.
Ausschreibung Erschließungsträgerschaft für das Baugebiet zwischen
Weidenweg und Mittermeierweg
Seite: 23
2012/0767
Anlagen zum Beiblatt
Lageplan
Sachverhalt
Unmittelbar im Anschluss an die Fläche des zukünftigen Plangebietes für den Bebauungsplan zwischen dem Weidenweg und dem Mittermeierweg befindet sich noch eine Fläche im
Privateigentum, für die bereits Baurecht nach § 34 BauGB (Innenbereich) besteht. Hierfür
existieren bereits planerische Vorstellungen eines Bauwerbers. Die Zufahrt zu dieser Innenbereichsfläche führt unmittelbar über die Straße „Preglerweg“. Die Eigentümer dieser
Fläche haben seit einiger Zeit mehrfach in der Verwaltung vorgesprochen, um eine Aussage zu erhalten, dass das gemeindliche Einvernehmen zu einem einzureichenden Bauantrag erteilt werden wird. Die Verwaltung hat stets darauf verwiesen, dass diese Bebauung
in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bebauungsplangebiet zu sehen ist und aufeinander abzustimmen ist. Die Bauherren wurden über einen längeren Zeitraum dazu bewegt, die Bebauungsplanung abzuwarten. Der Gemeinderat hat diese Bebauungsplanung
jedoch im Zuge der Haushaltsplanung 2012 verschoben.
Nun möchten die Bauherren nicht länger warten und unbedingt zeitnah das Vorhaben realisieren. Damit keine städtebaulichen Unzulänglichkeiten entstehen, die eine Bebauungsplanung erschweren könnten, wird es daher als erforderlich erachtet, die Bebauungsplanung
recht bald in Angriff zu nehmen.
Diese Gebiet sollte ebenfalls über einen Erschließungsträger entwickelt werden, der die
Bebauungsplanung, die Straßenplanung sowie die Herstellung der Erschließungsanlagen
im Auftrag der Gemeinde übernimmt und die entstehenden Kosten über Kostenerstattungsverträge mit den Grundstückseigentümern abrechnet. Die Vergabe der Erschließungsträgerschaft ist entsprechend auszuschreiben, hierfür sind die Ausschreibungsunterlagen zu
erarbeiten.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Dieser TOP hat keine unmittelbaren haushaltsrechtlichen Auswirkungen, da die entstehenden Kosten nach Abschluss der Maßnahme von den Grundstückseigentümern (einschließlich Gemeinde als Grundstückseigentümer) getragen werden. Die Kosten, die der Gemeinde entstehen, werden bei der Veräußerung der entsprechenden Baugrundstücke an die
Erwerber weiter gereicht. Dieser TOP ist mit dem Team Finanzen abgestimmt.
Beschluss
Schriftlicher Geschäftsordnungsantrag von Dr. Mey auf Zurückstellung des TOP bis erste
Erfahrungen mit dem Erschließungsträger im Gebiet Jägerfeld/ Theresienstr./ Tassiloweg/
Mathildenstr. vorliegen.
Für den Antrag stimmten 6 Mitglieder des Gemeinderats, dagegen 12 Mitglieder des Gemeinderats. Somit wird der Antrag abgelehnt.
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Abstimmung:
Seite: 24
6:12
Beschluss
Die Erschließungsträgerschaft wird ausgeschrieben, um die Überplanung und Realsierung
dieses Plangebietes zeitnah zu bewerkstelligen.
Abstimmung:
8.
17:1
Stromlieferung für Kommunale Liegenschaften
Bündelausschreibung durch den Bayerischen Gemeindetag
2012/0768
Sachverhalt
Der Stromliefervertrag der Gemeinde Hallbergmoos endet am 31.12.2013. Der Bayerische
Gemeindetag bietet den Gemeinden an, für den Lieferzeitraum 2014-2016 eine Bündelausschreibung durchzuführen.
Der Gemeindetag hat den Dienstleister für die Bündelausschreibungen nach Empfehlung
des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in einem transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahren mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger ermittelt. Die maßgeblichen Auswahlkriterien waren das optimale Ausschreibungsverfahren für die bayerischen Kommunen und die Preisgestaltung. Das Vergabegremium hat sich einstimmig für
die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH entschieden, deren Gesellschafter der
Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern, die Landkreistage Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern und der Städtebund Schleswig-Holstein sind. Die KUBUS berät seit
15 Jahren Kommunen und ist der derzeit einzige Anbieter eines elektronischen Ausschreibungsportals für die öffentliche Hand.
Es ist beabsichtigt, jeweils die Teilnehmer in einem Bündel pro Regierungsbezirk zusammenzufassen (außer in Oberbayern, wo drei Bündel geplant sind). Die einzelnen Bündel
werden in ein Standardlos und Speziallose für leistungsgemessene Anlagen, Straßenbeleuchtungsanlagen und Anlagen für Heizwärme unterteilt. Jeder Teilnehmer hat für sich zu
entscheiden, ob er alle Anlagen in das Standardlos gibt (Vorteil: In jedem Fall nur ein
Stromlieferant) oder aber sich an mehreren Losen beteiligt (Vorteil: voraussichtlich bessere
Preise; Nachteil: ggf. mehrere Stromlieferanten).
Außerdem kann jeder Teilnehmer wählen, ob er „Normalstrom“, bei dem der Ökostromanteil bei jedem Stromanbieter unterschiedlich ist, oder „100 % Ökostrom“ einkaufen möchte.
Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist für die Beschaffung von 100 % Ökostrom im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten in Höhe
von 5 bis 6 % bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen.
Abänderungen bei der Losbildung und bei den Ausschreibungskonditionen, z.B. die Zulassung von Haupt- und Nebenangeboten sind nicht möglich.
Wenn die Gemeinde an Bündelausschreibungen teilnehmen möchte, muss der Dienstleistungsvertrag bis zum 31.12.2012 abgeschlossen sein.
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 25
Beschluss
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
den Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung einer
Bündelausschreibung für die Lieferung von elektrischer Energie über ein web-basiertes
Beschaffungsportal abzuschließen.
Abstimmung:
17:1
Beschluss
Die Gemeinde überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für
elektrische Energie für die Lieferjahre 2014 bis 2016, die alle verfahrensleitenden
Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.
Abstimmung:
17:1
Beschluss
Im Rahmen der Bündelausschreibung soll 100 % Ökostrom beschafft werden.
Abstimmung:
13:5
Beschluss
Wegen der voraussichtlich günstigeren Preise wird die Ausschreibung in Speziallose aufgeteilt.
Abstimmung:
9.
18:0
Beschilderungskonzept und neues Logo für die Gemeinde Hallbergmoos
2012/0769
Anlagen zum Beiblatt
Angebot (vertrauliche Anlage)
Sachverhalt
Aufgrund von mehreren Beschwerden aus der Bevölkerung, in denen die mangelnde Beschilderung einiger gemeindlichen Gebäude und Einrichtungen (Sportpark, Mittelschule,
Hort 2) beklagt wurde, fand eine Besprechung zwischen der Verwaltung und den entsprechenden Planern statt. Hierbei kam man zu dem Ergebnis, dass es zielführend wäre, in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Kommunikationsdesign, München ein Beschilderungskonzept für alle gemeindlichen Einrichtung und ein neues Gemeindelogo erarbeiten
zu lassen. Die Ausarbeitungen sollen Herrn Prof. Dam in Zusammenarbeit mit den Studenten im Rahmen eines Studienganges erfolgen. Der Kontakt zur Hochschule, Herrn Prof.
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 26
Dam wurde hergestellt. In einer unverbindlichen Vorbesprechung wurde die folgende Ausarbeitungsinhalte definiert:
- Erstellung eines neuen Gemeindelogos
- Ausarbeitung eines Orientierungssystems für das Gemeindegebiet
- Ausarbeitung eines Orientierungssystems für den Sportpark
Auf dieser Grundlage wurde der Verwaltung ein Angebot von Herr Prof. Dam, in einer Gesamthöhe von 25.097,10 € brutto, unterbreitet. Nähere Informationen zu den Kosten können in den vertraulichen Anlagen zum Beiblatt entnommen werden.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Bisher sind keine Haushaltsmittel eingeplant. Sollte der Gemeinderat der Auftragserteilung
zustimmen, müssen Mittel für den Haushalt 2013 eingeplant werden. Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen sind mit dem Team Finanzen abgestimmt.
Beschluss
Die Hochschule für Kommunikationsdesign München, Herr Prof. Dam wird mit der Erstellung eines neuen Gemeindelogos beauftragt.
Abstimmung:
13:5
Beschluss
Die Hochschule für Kommunikationsdesign München, Herr Prof. Dam wird mit der Ausarbeitung eines Orientierungssystems für das Gemeindegebiet und den Sportpark beauftragt.
Die erforderlichen Mittel von 25.100 € werden im Haushalt 2013 aufgenommen.
Abstimmung:
10.
18:0
Umgestaltung der Zufahrt zur Grundschule
Antrag des Elternbeirats
2012/0770
Anlagen zum Beiblatt
Antrag des Elternbeirates
Skizze mit zeichnerischer Darstellung des Antrages
Sachverhalt
Der Elternbeirat der Grundschule Hallbergmoos hat einen Antrag auf Umgestaltung der Zufahrt zur Grundschule gestellt. Der Elternbeirat begründet seinen Antrag mit dem täglichen
Rückstau auf die Theresienstraße und mit der erschwerten Zufahrt der Lehrkräfte zu ihren
Parkplätzen. Von der Verwaltung wurde eine Skizze erstellt, die den Antrag zeichnerisch
darstellen soll. Eine überschlägige Kostenermittlung durch das Team Bauwesen hat erge-
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 27
ben, dass die Kosten für den Umbau in einer Größenordnung von ca. 140.000.- € liegen
werden. Der Antrag und die Skizze können aus der Anlage zum Beiblatt ersehen werden.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Bisher sind keine Mittel im Haushalt eingeplant. Sollte der Gemeinderat einen Umbau beschließen, dann wären entsprechende Mittel im Haushalt einzuplanen. Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen wurden mit dem Team Finanzen abgestimmt.
Beschluss
Der Antrag des Elternbeirates wird abgelehnt.
Abstimmung:
11.
18:0
Genehmigung des vom BRK, Ortsverband Freising, eingereichten Haushalts 2013 für den Blumenkindergarten
2012/0771
Anlagen zum Beiblatt
Haushaltsentwurf
Sachverhalt
In der Anlage wird der Haushaltsentwurf 2013 des Bayerischen Roten Kreuzes, Ortsverband Freising, für den „Blumenkindergarten“ vorgelegt.
Für Investitionen wurden 4.000 Euro beantragt. Dabei entfallen auf eine Erneuerung von
Puppeneckenmöbel (gelbe Gruppe) 1.500 €, auf eine Ersatzbeschaffung von 2 Spielteppichen in 2 Gruppen 1000 € und zusätzlich 1.500 € auf eine Montessori-Grundausstattung.
Diese Grundausstattung wird benötigt zum weiteren Ausbau des Schwerpunktes „Montessori“, der im Kindergartenkonzept enthalten ist.
Die nicht gedeckten Betriebskosten verringern sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig von
105.500 € auf 101.250 €.
GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm)
11. Soziale Aspekte
(2) Die speziellen Bedürfnisse aller Altersgruppen in allen Lebenslagen sind zu achten.
(5) Die Gemeinde stellt zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Angebote zur Verfügung.
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 28
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Investitionen
Ertrag
Aufwand
Differenz
4.000 €
242.000 €
518.000 €
276.000€
In den Erträgen sind Bundesmittel in Höhe von 14.694 Euro sowie die staatliche Förderung,
der Qualitatszuschuß und Elternbeitragszuschüsse (Zuschuß für letztes Kindergartenjahr)
enthalten. Die Bundesmittel reduzieren die Betriebskosten, da diese nicht an den Träger
ausgezahlt werden. Der Aufwand setzt sich zusammen aus der kommunalen und staatlichen Kind- und buchungszeitbezogenen Förderung, den Elternbeitragszuschüssen (durchlaufender Posten), den nicht gedeckten Betriebskosten sowie Kosten für eine Brandschutzunterweisung. Investitionskosten wurden nicht berücksichtigt.
Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen wurden mit dem Team Finanzen abgestimmt.
Beschluss
Der Haushaltsentwurf für den Blumenkindergarten wird genehmigt.
Abstimmung:
17:0
Gemeinderatsmitglied Kronner war nicht anwesend.
12.
Genehmigung des von der Sozialen Zukunft gGmbH eingereichten Haushalts 2013 für den Kindergarten "Regenbogen"
2012/0772
Anlagen zum Beiblatt
Haushaltsentwurf
Sachverhalt
In der Anlage wird der Haushaltsentwurf 2013 der Sozialen Zukunft gGmbH, Gesellschaft
der Arbeiterwohlfahrt, Bezirk Oberbayern, für den Kindergarten „Regenbogen“ am Pappelweg 1 vorgelegt.
Für das Haushaltsjahr 2013 sind Investitionen in Höhe von 7.000,-- Euro. In diesem Betrag
ist die Ersatzbeschaffung eines Tisches mit Stühlen für das Elternsprechzimmer und als
Neuanschaffung die Einrichtung eines Personalraumes im Keller vorgesehen. Der Personalraum im Keller wurde nötig, da mehr Personal vorhanden ist (Einrichtung einer 5. Gruppe) und dieses im Personalraum im 1. OG keinen Platz mehr findet. Der Rest der geplanten
Investitionskosten wird bei Bedarf abgerufen.
Die nicht gedeckten Betriebskosten belaufen sich auf 59.666,16 Euro (incl. Investitionskosen).
Die Betriebskosten vermindern sich gegenüber den letztjährig angesetzten Betriebskosten
um ca. 28.300 Euro. Die Betriebskosten vermindern sich gegenüber den letztjährig angesetzten Betriebskosten um ca. 28.300 Euro. Der Grund dafür liegt in der Erhöhung des Basiswertes auf 920,67 Euro sowie der Gewährung eines Qualitätszuschusses durch das
Land Bayern, wenn mindestens ein Anstellungsschlüssel von 1:11 ganzjährig gehalten
werden kann.
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 29
GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm)
11. Soziale Aspekte
(2) Die speziellen Bedürfnisse aller Altersgruppen in allen Lebenslagen sind zu achten.
(5) Die Gemeinde stellt zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Angebote zur Verfügung.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Investitionen
7.000 €
Ertrag
300.000 €
Aufwand
627.200 €
Differenz
327.200€
In den Erträgen sind Bundesmittel in Höhe von 691,-- Euro sowie die staatliche Förderung,
ein Qualitätszuschuss und Elternbeitragszuschüsse (Zuschuss für letztes Kindergartenjahr)
enthalten. Der Aufwand setzt sich zusammen aus der kommunalen und staatlichen Kindund buchungszeitbezogenen Förderung, den nicht gedeckten Betriebskosten, den Elternbeitragszuschüssen (durchlaufender Posten) sowie Kosten für eine Brandschutzunterweisung. Investitionskosten wurden nicht berücksichtigt.
Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen wurden mit dem Team Finanzen abgestimmt
Beschluss
Der Haushaltsentwurf für den Kindergarten Regenbogen wird genehmigt.
Abstimmung:
17:0
Gemeinderatsmitglied Kronner war nicht anwesend.
13.
Genehmigung des von der Sozialen Zukunft gGmbH eingereichten Haushalts 2013 für den Kindergarten "Sonnenschein"
2012/0773
Anlagen zum Beiblatt
Haushaltsentwurf
Sachverhalt
In der Anlage wird der Haushaltsentwurf 2013 der Sozialen Zukunft gGmbH, Gesellschaft
der Arbeiterwohlfahrt, Bezirk Oberbayern, für den Kindergarten „Sonnenschein“ am Freiherr-von-Hallberg-Platz 2 vorgelegt.
Für das Haushaltsjahr 2013 sind Investitionen in Höhe von 2.800,-- Euro (Ersatzbeschaffung: Dreiräder, Sonnenschirme, Klappmatten, PC für Personal sowie die Neuanschaffung
eines Gummistiefelhalters) vorgesehen. Die Investitionen wurden um 1000,-- Euro für Regale (Garage) gekürzt, da diese in den Haushalt des Teams Bau eingestellt werden.
Die nicht gedeckten Betriebskosten belaufen sich auf 140.105,55 Euro (incl. Investitionskosen).
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 30
Der Betriebskostenausgleich 2013 erhöht sich gegenüber dem Haushaltsentwurf 2012 von
131.032,98 auf 139.105,55 (1000 Euro wurden abgezogen, da dies in den Haushalt Team
Bau fällt). Grundsätzlich würden die Betriebskosten geringer ausfallen, da im Jahr 2011 ein
Plus von 72.512,-- Euro in der Defizitabrechnung aufgezeigt wurde. Dass die Betriebskosten nun dennoch erhöht sind, liegt in der für alle Kindertagesstätten gültigen Erhöhung des
Basiswertes sowie der
- Berücksichtigung von anfallenden Kosten, wenn kein förderfähiger Ersatz für 2 Mitarbeiterinnen gefunden wird, die in die Ruhephase der Altersteilzeit wechseln
- Neureglung bei der Besorgung des Wirtschaftsbedarf (Reinigungs- und Hygienemittel, Einmalhandschuhe, Toilettenpapier usw.) sowie der
- Erhöhung der Gemeinkosten aufgrund des Ansteigens der Aufwendungskosten.
Die Förderzuschüsse für das Personal, welches in Altersteilzeit wechselt, werden gewährt,
wenn eine Berufsanfängerin, eine arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Erzieherin
eingestellt wird. Sollte dies der Fall sein, verringern sich die Betriebskosten im Jahr 2013
um 17.430 Euro.
GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm)
11. Soziale Aspekte
(2) Die speziellen Bedürfnisse aller Altersgruppen in allen Lebenslagen sind zu achten.
(5) Die Gemeinde stellt zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Angebote zur Verfügung.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Investitionen
Ertrag
Aufwand
Differenz
2.800 €
132.260 €
382.500 €
250.240 €
In den Erträgen sind Bundesmittel in Höhe von 575 Euro sowie die staatliche Förderung,
ein Qualitätszuschuß und Elternbeitragszuschüsse (Zuschuss für letztes Kindergartenjahr)
enthalten. Der Aufwand setzt sich zusammen aus der kommunalen und staatlichen Kindund buchungszeitbezogenen Förderung, den nicht gedeckten Betriebskosten, den Elternbeitragszuschüssen (durchlaufender Posten) sowie Kosten für eine Brandschutzunterweisung.
Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen wurden mit dem Team Finanzen abgestimmt.
Beschluss
Der Haushaltsentwurf für den Kindergarten Sonnenschein wird genehmigt.
Abstimmung:
17:0
Gemeinderatsmitglied Kronner war nicht anwesend.
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
14.
Genehmigung des vom BRK, Ortsverband Freising, eingereichten Haushalts 2013 für den Kindergarten "Wolkenschlößchen"
Seite: 31
2012/0774
Anlagen zum Beiblatt
Haushaltsentwurf
Sachverhalt
In der Anlage wird der Haushaltsentwurf 2013 des Bayerischen Roten Kreuzes, Ortsverband Freising, für den Kindergarten „Wolkenschlößchen“ vorgelegt.
Für Investitionen wurden 4.300 Euro beantragt. Für diesen Betrag sollen Bücherregale in
der Bücherei sowie im Gruppenraum, Gartenbänke mit Tisch, ein großer Gong für den Garten, ein Transport- bzw. Servierwagen und eine Blumenampel als Lärmschutz gekauft werden sollen.
Die nicht gedeckten Betriebskosten verringern sich gegenüber dem Vorjahr von 97.374 €
auf 73.950 €. Obwohl die Personalkosten insgesamt gestiegen sind (Einrechnung einer Tariferhöhung von 3 %) führt die Aufstockung auf 62 Kinder zu einem wirtschaftlicheren Einsatz des Personals und einer Reduzierung der Kosten im Verwaltungsbereich (6000 €).
Zudem entstehen Mehreinnahmen bei den Elternbeiträgen und der Kind- und buchungszeitbezogenen Förderung.
GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm)
11. Soziale Aspekte
(2) Die speziellen Bedürfnisse aller Altersgruppen in allen Lebenslagen sind zu achten.
(5) Die Gemeinde stellt zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Angebote zur Verfügung.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Investitionen
Ertrag
Aufwand
Differenz
4.300 €
144.500 €
330.000 €
185.500€
In den Erträgen sind die staatliche Förderung, der Qualitätszusschuß und Elternbeitragszuschüsse (Zuschuß für letztes Kindergartenjahr) enthalten. Der Aufwand setzt sich zusammen aus der kommunalen und staatlichen Kind- und buchungszeitbezogenen Förderung,
den Elternbeitragszuschüssen (durchlaufender Posten), den nicht gedeckten Betriebskosten sowie Kosten für eine Brandschutzunterweisung. Investitionskosten wurden nicht berücksichtigt. Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen wurden mit dem Team Finanzen abgestimmt.
Beschluss
Der Haushaltsentwurf für den Kindergarten Wolkenschlößchen wird genehmigt.
Abstimmung:
17:0
Gemeinderatsmitglied Kronner war nicht anwesend.
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
15.
Seite: 32
Genehmigung des vom BRK, Ortsverband Freising, eingereichten Haushalts 2013 für die Kinderkrippe "Spatzennest"
2012/0775
Anlagen zum Beiblatt
Haushaltsentwurf
Sachverhalt
In der Anlage wird der Haushaltsentwurf 2013 des Bayerischen Roten Kreuzes, Ortsverband Freising, für die Kinderkrippe „Spatzennest“ vorgelegt. Die Krippe ist im August 2011
in das neue Gebäude auf dem Anwesen „ Am Söldnermoos 59“ umgezogen und stellt seit
dem 01.09.2011 für Kinder, deren Eltern im MABP beschäftigt sind, 12 Plätze zur Verfügung. Diese Plätze sind seit Beginn des neuen Betreuungsjahr voll belegt, so dass hier
grundsätzlich keine Ausfallkosten mehr entstehen. Das BRK hat die Einnahmen für diese
12 Plätze im Bereich Elternbeiträge in Höhe von 10.800 Euro und Fördermittel in Höhe von
30.000 Euro eingeplant. Sollte es zu einer Nichtbelegung von Plätzen kommen, erhöht sich
das Betriebsdefizit.
Für das Haushaltsjahr 2013 sind Investitionen in Höhe von 9.000 € vorgesehen. Die Beschaffung von 2 Sonnenschirmen (1.500 €) sowie Verdunklungsrollos im Teamzimmer
(3.000 €) wird hier entnommen und wird in den Haushalt des Teams Bau übernommen. Die
Teppichreinigung (1.500 €) wurde ebenfalls aus den Investitionen gestrichen, da diese zu
den laufenden Kosten gehört. Der restliche Betrag (3.500 €) splittet sich auf für Betten,
Stühle und Bettwäsche (es wurden 3 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen), 1 Beamer
für Teamfortbildungen und auch für Kinderveranstaltungen , 6 Bistrotische, 2 Wärmebehälter und 1 Laminiergerät. Somit verbleiben Investitionskosten in Höhe von 3.500 Euro.
Die nicht gedeckten Betriebskosten verringern sich gegenüber dem Haushaltsentwurf 2012
von 138.850 € auf 126.850 Euro (4.500 € Investitionskosten wurden abgezogen, da sie aus
Haushalt entnommen wurden, siehe oben). Die Verringerung der Kosten ergibt sich durch
die vollständige Belegung der Kinderkrippe und dadurch entstehenden Mehreinnahmen bei
den Elternbeiträgen. Ferner müssen keine Verlusten aus der Bereithaltung von 12 Plätzen
für die Eltern des MABP mehr eingeplant werden.
GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm)
11. Soziale Aspekte
(2) Die speziellen Bedürfnisse aller Altersgruppen in allen Lebenslagen sind zu achten.
(5) Die Gemeinde stellt zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Angebote zur Verfügung.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Investitionen
3.500 €
Ertrag
285.000 €
Aufwand
592.000 €
Differenz
307.000 €
In den Erträgen (staatliche Förderung, Qualitätszuschuß) sind Bundesmittel in Höhe von
46.843 Euro enthalten. Diese vermindern die Betriebskosten, da sie nicht an den Träger
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 33
ausgezahlt werden. Der Aufwand setzt sich zusammen aus den Kind- und buchungszeitbezogenen Zuschüssen und nicht gedeckten Betriebskosten sowie Kosten für Brandschutzunterweisung. Investitionskosten wurden hier nicht berücksichtigt.
Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen wurden mit dem Team Finanzen abgestimmt.
Beschluss
Der Haushaltsentwurf für die Kinderkrippe Spatzennest wird genehmigt.
Abstimmung:
17:0
Gemeinderatsmitglied Kronner war nicht anwesend.
16.
Genehmigung des Haushalts 2013 der AWO Krippeneinrichtung "Sternentor"
2012/0776
Anlagen zum Beiblatt
Haushaltsentwurf
Sachverhalt
In der Anlage wird der Haushaltsentwurf 2013 der Arbeiterwohlfahrt, Bezirk Oberbayern, für
die Kinderkrippe Sternentor am Kiefernweg 2 vorgelegt.
Die Kinderkrippe Sternentor wird voraussichtlich im November 2013 in die neue Einrichtung
am Enghofer Weg umziehen. Ab diesem Zeitpunkt werden 24 zusätzliche Betreuungsplätze
zur Verfügung gestellt (insgesamt 72 in dieser Einrichtung). Um den Anstellungsschlüssel
und die Fachkraftquote einhalten zu können, muss dafür zusätzlich neues Personal eingestellt werden. Die Anstellung erfolgt bereits ab September 2013, da unterjährig die Personalbeschaffung nicht möglich ist. Durch dieses Vorgehen wird die Einarbeitung des Personals sowie der gesamte Organisationsablauf erleichtert.
Für das Haushaltsjahr 2013 sind Investitionen in Höhe von 8.400,-- Euro vorgesehen. 1.800
Euro entfallen auf einen Laptop für die Leitung, eine Kuschelecke und einen Schrank. Die
restlichen Kosten sind für den Umzug und Erstausstattung bzw. bei Bedarf vorsorglich eingestellt.
Die nicht gedeckten Betriebskosten belaufen sich auf 84.263,85 Euro (incl. Investitionskosen). Es wird dabei von einer vollen Belegung (48 Kinder, später 72 Kinder) mit durchschnittlicher Buchungszeit ausgegangen. Ab November wurden im Bereich der Erträge die
Förderzuschüsse, die Gruppenbeiträge sowie die Essensgelder für 72 Kinder berücksichtigt.
Die Betriebskosten erhöhen sich gegenüber den letztjährig angesetzten Betriebskosten um
ca. 27.100 Euro. Die Begründung dafür liegt in der
- Neuanstellung von Personal,
- eingeplanten Tariferhöhungen,
- Neureglung bei der Besorgung des Wirtschaftsbedarf (Reinigungs- und Hygienemittel,
Einmalhandschuhe, Toilettenpapier usw.) sowie der
- Erhöhung der Gemeinkosten aufgrund des Ansteigens der Aufwendungskosten.
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 34
GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm)
11. Soziale Aspekte
(2) Die speziellen Bedürfnisse aller Altersgruppen in allen Lebenslagen sind zu achten.
(5) Die Gemeinde stellt zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Angebote zur Verfügung.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Investitionen
Ertrag
Aufwand
Differenz
8.400 €
195.000 €
432.000 €
237.000€
In den Erträgen (staatliche Förderung, Qualitätszuschuss) sind Bundesmittel in Höhe von
18.225 Euro enthalten. Diese vermindern die Betriebskosten, da sie nicht an den Träger
ausgezahlt werden. Der Aufwand setzt sich zusammen aus den Kind- und buchungszeitbezogenen Zuschüssen und nicht gedeckten Betriebskosten sowie Kosten für Brandschutzunterweisung.
Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen wurden mit dem Team Finanzen abgestimmt.
Beschluss
Der Haushaltsentwurf für die Kinderkrippe Sternentor wird genehmigt.
Abstimmung:
17:0
Gemeinderatsmitglied Kronner war nicht anwesend.
17.
Genehmigung des vom BRK, Ortsverband Freising, eingereichten Haushalts 2013 für den Hort "Meilensteinhaus" und den Schulkindergarten
"SchuwiDu"
2012/0777
Anlagen zum Beiblatt
Haushaltsentwurf
Sachverhalt
In der Anlage wird der Haushaltsentwurf 2013 des Bayerischen Roten Kreuzes, Ortsverband Freising, für den Kinderhort „Meilensteinhaus“ vorgelegt. Mit Gemeinderatsbeschluss
vom 03.05.2011 wurde beschlossen, dass 15 Plätze für einen Schulkindergarten als Bedarf
anerkannt werden. Zusätzlich wurden am 17.07.2012 zusätzlich 25 Hortplätze als Bedarf
anerkannt. Bei der Antragstellung auf Abschlagszahlungen wurde folgende Belegung bekannt gegeben: 10 Kinder im Schulkindergarten SchuwiDu und 137 Kinder im Hortbereich.
Es wurde in früheren Jahren mit dem BRK eine Reinigungspauschale in Höhe von 34.500
Euro vereinbart. Das BRK hatte mit seinem Haushaltsplan 2012 einen Betrag in Höhe von
42.500 Euro beantragt. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Team Bauwesen wurde
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 35
die beantragte Summe auf 38.000 Euro reduziert. Dieser Betrag wurde auch 2013
amgesetzt.
Für das Haushaltsjahr 2013 sind Investitionen in Höhe von 4.900 € vorgesehen. Der Einbau
einer Theke in der Empfangshalle (2.500 €) wird in den Haushalt des Teams Bau eingeplant. 2.400 € werden für Küchenutensilien (500 €), 1 Kinder-Kicker (800 €), Gartenspielmaterial (400 €) sowie für Einrichtungsgegenstände (700 €) benötigt.
Die nicht gedeckten Betriebskosten belaufen sich auf 106.950 Euro (incl. Investitionskosten, die Kosten für die Theke in der Empfangshalle in Höhe von 2.500 € wurden abgezogen). Ein Vergleich der Betriebskostenplanung zum Vorjahr (104.596 €) ist auf Grund der
ständig wechselnden Belegungszahlen und Einrichtungsstätten nicht aussagekräftig.
GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm)
11. Soziale Aspekte
(2) Die speziellen Bedürfnisse aller Altersgruppen in allen Lebenslagen sind zu achten.
(5) Die Gemeinde stellt zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Angebote zur Verfügung.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Investitionen
2.400 €
Ertrag
227.000 €
Aufwand
586.550 €
Differenz
359.550 €
In den Erträgen sind die staatliche Förderung und Elternbeitragszuschüsse (Zuschuß für
letztes Kindergartenjahr) sowie der Qualitätszuschuß enthalten. Der Aufwand setzt sich zusammen aus der kommunalen und staatlichen Kind- und buchungszeitbezogenen Förderung, den nicht gedeckten Betriebskosten und den Elternbeitragszuschüssen (durchlaufender Posten). Investitionskosten wurden nicht berücksichtigt.
Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen wurden mit dem Team Finanzen abgestimmt.
Beschluss
Der Haushaltsentwurf für den Kinderhort Meilensteinhaus wird genehmigt.
Abstimmung:
17:0
Gemeinderatsmitglied Kronner war nicht anwesend.
18.
Genehmigung des vom BRK, Ortsverband Freising, eingereichten Haushalts 2013 für den Kinderhort "Ecksteinhaus"
Anlagen zum Beiblatt
Haushaltsentwurf
2012/0778
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 36
Sachverhalt
In der Anlage wird der Haushaltsentwurf 2013 des Bayerischen Roten Kreuzes, Ortsverband Freising, für den Kinderhort „Ecksteinhaus“ vorgelegt. Der Hort ist mit dem Betreuungsjahr 2011/2012 in Betrieb gegangen. Er verfügt über 100 Betreuungsplätze und ist
voll belegt.
Für das Haushaltsjahr 2013 sind Investitionen in Höhe von 5.000 € vorgesehen. Die Tischtennis-Platte im Außenbereich (fest installiert, 2000 €) wird in den Haushalt des Teams Bau
eingeplant. Die restlichen 3.000 € werden für Küchenutensilien (500 €), 1 Kinder-Kicker
(800 €), Gartenspielmaterial (400 €), Fußballtore für die Turnhalle (800 €) sowie für Einrichtungsgegenstände (700 €) benötigt.
Die nicht gedeckten Betriebskosten belaufen sich auf 83.150,00 Euro (incl. Investitionskosten, abzgl. 2000 €, die in den Haushalt Team Bau übernommen wurden). Die Betriebskosten sind gegenüber der Vorjahr leicht verringert (85.000 Euro). Da das Jahr 2012 noch nicht
abgerechnet ist und das Jahr 2011 nur ein „Rumpfjahr“ war, ist ein Kostenvergleich nicht
möglich.
GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm)
11. Soziale Aspekte
(2) Die speziellen Bedürfnisse aller Altersgruppen in allen Lebenslagen sind zu achten.
(5) Die Gemeinde stellt zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Angebote zur Verfügung.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Investitionen
3.000 €
Ertrag
147.000 €
Aufwand
370.150 €
Differenz
223.150 €
Im Ertrag sind die staatliche Förderung sowie ein Qualitätszuschuss enthalten. Der Aufwand setzt sich zusammen aus der kommunalen und staatlichen Kind- und buchungszeitbezogenen Förderung sowie den ungedeckten Betriebskosten. Investitionen wurden hier
nicht berücksichtigt.
Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen wurden mit dem Team Finanzen abgestimmt.
Beschluss
Der Haushaltsentwurf für den Kinderhort Ecksteinhaus wird genehmigt.
Abstimmung:
17:0
Gemeinderatsmitglied Kronner war nicht anwesend.
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
19.
Seite: 37
Genehmigung des Haushaltsentwurfes 2013 der AWO für die offene
Ganztagsschule
2012/0779
Anlagen zum Beiblatt
Haushaltsplan
Sachverhalt
In der Anlage wird der Haushaltsentwurf 2013 der AWO für die offene Ganztagsschule in
Hallbergmoos vorgelegt.
Der Betriebskostenzuschuss (nur Personalkosten) erhöht sich gegenüber dem Vorjahr von
14.469 € auf 19.962,50 €. Der Grund hierfür liegt in der Neukonzeption der oGTS, bei der
abwechselnd externe Kräfte in den Bereichen Sport, Musik und Kunst in den entsprechenden Bereichen einmal pro Woche eingesetzt werden (Bekanntgabe im Gemeinderat am
07.08.2012). Hierfür fallen 3.000 € an. Ferner wurden für die Festangestellten laut Tarif die
Gehälter erhöht.
Die Trägerschaft ist seit dem Schuljahr 09/10 auf den Freistaat übergegangen. Als Sachaufwandsträger der Schule hat die Gemeinde Hallbergmoos einen Zuschuss in Höhe von
5.000 Euro/Gruppe an den Freistaat zu leisten. Momentan ist eine Gruppe bewilligt.
Transportkosten für Ausflüge, Materialkosten für die Kurse sowie den laufenden Verwaltungsaufwand hat Frau Bauer in einem separaten Haushaltsentwurf der offenen Ganztagsschule festgehalten.
GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm)
11. Soziale Aspekte
(2) Die speziellen Bedürfnisse aller Altersgruppen in allen Lebenslagen sind zu achten.
(5) Die Gemeinde stellt zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Angebote zur Verfügung.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Investitionen
0,00 €
Ertrag
0,00 €
Aufwand
25.000 €
Differenz
25.000 €
Beschluss
Der Gemeinderat wird gebeten, die Haushaltsplanung für 2013 zu genehmigen.
Abstimmung:
17:0
Gemeinderatsmitglied Kronner war nicht anwesend.
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
20.
Bereitstellung von vorübergehenden Krippenplätzen
Seite: 38
2012/0780
Sachverhalt
Die Krippe Sternentor hat vor ca. 4 Wochen darauf aufmerksam gemacht, dass in ihrer Einrichtung verstärkt Anmeldungen eingehen und dabei auch auf die Dringlichkeit der Inanspruchnahme hingewiesen wurde. Daraufhin fand auch in der Krippe Spatzennest eine
Nachfrage statt und es wurde auch von dort bestätigt, dass eine Warteliste besteht. Es hat
sich herausgestellt, dass 17 Anmeldungen (nach Bereinigung von Doppelmeldungen) zum
31.10.2012 vorliegen:
Kinder
5
3
4
1
1
(3
Eintrittsdatum
bis 31.12.2012
ab 01/2013
ab 02/2013
ab 03/2013
ab 07/2013
ziehen erst zu)
Die AWO hat zur Abfrage der Dringlichkeit die Eltern gebeten, eine schriftliche Begründung
auf einen Krippenplatz abzugeben. Es wurden 9 Schreiben an die Gemeinde Hallbergmoos
weitergereicht. Die Dringlichkeit begründet sich grundsätzlich in der Erfordernis (finanzielle
Gründe) oder in dem Willen, die Tätigkeit am früheren Arbeitsplatz wieder aufzunehmen.
Eine Rücksprache mit dem Landratsamt Freising am 31.10.2012 hat ergeben, dass Frau
Pauli aufgrund der hohen finanziellen Kosten und des Fachkräftemangels vorschlägt, auf
die Aufstellung eines Containers zu verzichten. Allerdings könnte sie sich eine Aufstockung
der Kinderkrippe Sternentor auf 52 Plätze und der Krippe Spatzennest auf 78 Plätze vorstellen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der Träger als auch der Krippenleitungen.
Ferner ist der Anstellungs- und Qualifikationsschlüssel einzuhalten. Die Einbeziehung der
Träger zu diesem Schreiben hat folgende Stellungnahmen ergeben:
- Die Arbeiterwohlfahrt befürwortet die Bildung einer neuen Gruppe. Hat aber Bedenken
bezüglich der Erweiterung der bisherigen Betriebserlaubnis, da die Schlafräume (15 qm,
mit 3 Türen) bereits jetzt mit 12 Bettchen/Matratzen überfüllt sind. Eine denkbare Lösung
mit Hochbetten ist problematisch, da die oberen Schlafplätze nur für Säuglinge nutzbar
sind, da bei diesen noch keine Absturzgefahr besteht. Gleichzeitig macht die AWO aber
auch auf die Schwierigkeiten bei der Personalbeschaffung - besonders unter einem laufenden Betreuungsjahr - aufmerksam.
- Das BRK möchte die zusätzlichen Plätze nur belegen, wenn die Kinder 1 Jahr alt sind
und eine wirkliche Dringlichkeit vorliegt. Das BRK verweist darauf, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erst ab dem 01.08.2013 gegeben ist. Nachdem 2013
zusätzlich 24 Plätze zur Verfügung stehen, wird eine Notwendigkeit von Seiten des Trägers nicht gesehen.
Es wurde von der Gemeinde Hallbergmoos gleichzeitig zum Thema „Bereitstellung von
Krippenplätzen“ folgende Fragen beim Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Herrn Porsch, gestellt.
1. Besteht die Möglichkeit der zeitlichen Verschiebung des Rechtsanspruchs zum
01.08.2013 ?
Antwort: Dies ist eine bundesgesetzliche Regelung in § 24 SGB VIII. Es bestehen keine
Hinweise darauf, dass der Rechtsanspruch nicht wie geplant geltend wird.
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 39
2. Könnte es eine Regelung geben, den für die Förderung maßgeblichen Anstellungsschlüssel außer Kraft zu setzen?
Antwort: Es gibt bereits eine Härteregelung mit dem § 17 Abs. 4 Satz 4 AVBayKiBiG. Hier
ist ein ganzes oder teilweises Absehen von einer Förderkürzung möglich. Weitergehende
Regelungen sind aus Gründen der Sicherung des Kindeswohles nicht möglich. Ein vorsätzliches Vorgehen (Schaffung von Plätzen und dann mit zu wenig Personal beginnen) wird
nicht akzeptiert (telefonische Aussage).
3. Wäre eine Erhöhung der Kinderzahl in Krippen auf 15 oder 18 pro Gruppe eine Lösungsmöglichkeit ?
Antwort: Sofern die räumlichen Voraussetzungen im Sinne des § 45 SGB VIII dies zulassen, können die genehmigten Platzzahlen in den Betriebserlaubnisse erweitert werden.
4. Welche Maßnahmen können getroffen werden, um die Tagespflege attraktiver zu gestalten, damit wie vorgesehen, zum 01.08.2013 der Bedarf an Betreuungsplätzen ab 1 Jahr
auch mit Tagespflege abgedeckt werden kann?
Antwort: Um Tagespflegepersonen zu akquirieren, sollte die Bezahlung der Tagespflege
durch eine Erhöhung des Tagespflegeentgelts oder des Qualifizierungszuschlages attraktiver gestaltet werden. Zusätzlich könnte durch die Senkung der Elternbeiträge auf Krippenbzw. Kindergartenniveau durch Zuschüsse der Kommunen die Nachfrage nach Tagespflegeplätzen gesteigert werden. Nachdem hier grundsätzlich der Landkreis zuständig ist, wäre
eine enge Abstimmung zwischen Landkreis und Gemeinde erforderlich.
Der Gemeinderat Hallbergmoos hat in Bezug auf die Tagespflege bereits mit seinem Beschluss vom 20.11.2012 die Attraktivität der Betätigung als Tagesmutter durch die Bezuschussung von Betreuungsstunden gestärkt. Ferner wurde den Eltern durch die Ausweitung der Geschwisterermäßigung eine finanzielle Stärkung gegeben.
Die Bedarfsplanung im Februar 2012 hat ergeben, dass für das Betreuungsjahr 2013/2014
die Krippenplätze und Tagespflegeplätze in ausreichender Form vorhanden sind. Hierbei
wurde berücksichtigt, dass das Betreuungsjahr am 01.09.2013 beginnt, die neue Krippe am
Enghofer Weg mit zusätzlichen 24 Plätzen fertig ist, zusätzlich 12 Plätze in der Kinderkrippe MABP zur Verfügung stehen und im Elterntagesprojekt insgesamt 22 Plätze bereit stehen.
Zwischenzeitlich hat sich nun heraus gestellt, dass die Krippe am Enghofer Weg nicht wie
geplant fertig gestellt werden kann und eine Großtagespflege wegen der Vertragskündigung des Elterntagesprojektes (zum 31.12.2012) bereits Ende Oktober 2012 geschlossen
hat. Damit sind 8 Plätze verloren gegangen und 24 Plätze erst zu einem späteren Zeitpunkt
belegbar. Der Fertigstellungstermin der Krippe im MABP muss noch abgeklärt werden.
An dieser Stelle wird auf ein weiteres Problem hingewiesen, welches sich aus dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs am 01.08.2013 ergibt. In den meisten Bundesländern beginnt die Betreuung zum 1. August, da hier die Ferienzeit beendet ist. In Bayern verschiebt
sich dies in den September, da es das letzte Bundesland ist, welches in Ferien geht. Die
Kindertageseinrichtung schließen demzufolge auch für eine gewisse Zeit im August, um
den Urlaubsanspruch des Personals nicht auf Kosten der Kinder zu gewähren. Bei Aufnahme in die Krippe benötigen die Kinder eine gewisse Eingewöhnungszeit. Diese ist von
Kind zu Kind unterschiedlich. Dies bedeutet für die Eltern, dass sie ca. 2 – 3 Wochen keiner
Beschäftigung nachgehen können, da das Kind nur wenig Zeit in der Einrichtung alleine
verbringt. Eine Eingewöhnung vor der Sommerpause entfällt, da der Eingewöhnungs-Effekt
verloren geht. Dies bedeutet, dass Eltern, deren Kinder im Juni oder Juli ein Jahr werden
ungefähr 2 Monate überbrücken müssen, um ihrem Kind einen guten Start zu ermöglichen.
Dies wird laut Aussagen der Eltern oftmals vom Arbeitgeber nicht akzeptiert.
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 40
Eine ähnliche Problematik ergibt sich bei der Belegung von Krippenplätzen zum Stichtag
„Vollendung des 1. Lebensjahres“. Dies würde bedeuten, dass Plätze während des Betreuungsjahres freigehalten werden müssten und damit erhebliche finanzielle Kosten auf
die Kommunen zukommen würden. In der Praxis wird dies nicht praktiziert und daher gibt
es bereits jetzt Eltern, die bei Nichterhalt eines Betreuungsplatzes mit einer Klage drohen.
Lösungsmöglichkeiten:
1. Erhöhung der Bedarfsanerkennung in der Krippe Spatzennest von 75 auf 78 Kinder und
in der Krippe Sternentor von 48 auf 52 Kinder
Gleichzeitig sollen die 3 für Kinder von Mitarbeitern freigehaltenen Plätze besetzt werden.
Vorteile:
Entfall von Miet- und Aufstellungskosten für einen Container
schnelle Unterbringung von dringenden Fällen
Personalbeschaffung wird erleichtert, da die Betreuungsplätze auf 2 Krippen aufgeteilt ist
Spiel- und Betreuungsgegenstände sind bereits vorhanden
Nachteile:
AWO stimmt dieser Maßnahme aus Platzgründen nicht zu
BRK stimmt dieser Maßnahme nicht zu, da noch kein Rechtsanspruch vorhanden ist
Anschaffung der notwendigen Ausstattung (Betten, Stühle, Tische usw.)
Unterbringung von allen Kindern ist nicht gesichert, dadurch Problematik der
Dringlichkeitsentscheidung
zusätzliche Belastung des bestehenden Personals
eventuelle Gefährdung der Förderung durch Nicht-Einhaltung des Anstellungs- und
Fachkraftschlüssels
Kosten für 7 neue Krippenplätze in den bestehenden Einrichtungen:
Gesamt: ca. 109.698 €/ Jahr
Ausstattung: ca. 3.500 Euro (500 Euro pro Platz)
Personalkosten: ca. 69.800 Euro (lt. Haushaltsplanung 2013, anteilige Berechnung)
Zusätzliches Defizit: ca. 12.289 Euro (Haushaltsplanung 2013)
Kommunale Förderung (Basiswert: 920,67): ca. 24.110 Euro (Berechnung aus Abschlagszahlung)
2. Aufstellung eines Containers bei der Krippe Sternentor und Bedarfsanerkennung von
zusätzlich 12 Plätzen bis zum Bezug der neuen Krippe am Enghofer Weg
Vorteile:
Unterbringung der Mehrzahl der jetzt angemeldeten Kinder
Überbrückung des Zeitraums von Beginn des Betreuungsjahres bis zum Umzug in die neue
Krippe
Nachteile:
Aufstellungs- und Mietkosten für Container
Kosten für die Anschaffung von Einrichtungs- und Spielgegenständen für 12 Kinder
Problematik der Personalbeschaffung wegen Fachkraftmangels
Falls Personal nicht akquiriert werden kann, Entstehung von unnötigen
Containermietkosten
Unterbringung aller Kinder ist nicht möglich und es würde auch hier wieder zu einer
Dringlichkeitsentscheidung kommen müssen
Kosten für 12 neue Krippenplätze in Container am Kiefernweg 2:
Gesamt: ca. 194.498 Euro/Jahr
Ausstattung: ca. 12.000 Euro (Wickeltisch, Tische, Stühle, Regale, Schränke, Kuschelecke, Matratzen und Bettwäsche, Teppich)
Personalkosten: ca. 110.000 Euro (lt. Haushaltsplanung der Krippen, anteilige Berechnung)
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 41
Zusätzliches Defizit: ca. 20.724 Euro
Kommunale Förderung (Basiswert: 920,67): ca. 41.074 Euro (lt. Haushaltsplanung 2013,
Krippe Sternentor)
Das Team Bau hat bereits für die Gemeinderatssitzung am 07.08.2012 bezüglich der Unterbringung von Kindern der Großtagespflege folgende Kosten ermittelt:
Mietkosten für 3 Container für ein Jahr: ca. 7.700 Euro
Lieferung/Auf- und Abbau/Demontage: ca. 2.000 Euro
Unterbau erstellen, Stromanschluss: ca. 1.000 Euro
Gesamt:
10.700 Euro
Das Team Bau rechnet von der Bestellung der Container bis zum Zeitpunkt des Bezuges
mit ca. 8 Wochen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung greift die Thematik trotz des Gemeinderatsbeschlusses vom 07.08.2012
nochmals auf, da erst durch die vorzeitige Auflösung der Großtagespflege „Goldacher Sonnenkäfer“ alle Krippenplätze belegt werden konnten. Es bestand zwar eine Warteliste, aber
es wurde für die meisten Kinder erst eine Betreuung ab 2013 gewünscht. Um keine ungerechtfertigten Kosten zu verursachen, wurde zum damaligen Zeitpunkt noch kein Container
bereit gehalten. Da erst in den Monaten Oktober und November 2012 die Anmeldungen getätigt wurden, ist erst jetzt der Handlungsdruck gestiegen. Allerdings stellt sich nun der Kosten/Nutzenfaktor. Beide Lösungen wären für die Unterbringung von Kindern in gleicher
Weise geeignet. Es wirft jedoch die Frage, ob man in Vorgriff auf den Rechtsanspruch bereits jetzt finanzielle Mittel in die Hand nimmt, um die gewünschte Betreuung sicher zu stellen. Der Bedarf an Krippenplätzen wird immer schwer zu bestimmen sein, da es Kinder betrifft, die noch nicht geboren sind und das ganze System immer auch abhängig vom Schulbeginn und der einzuschulenden Schüler ist. Eine bessere Aussage über den Bedarf an
Plätzen zum 01.08.2013 kann erst nach der Krippen- und Kindergartenanmeldung im März
2013 getroffen werden. Grundsätzlich ist auch der Neubezug in großen Wohnbaugebieten
schwer einzuschätzen und macht zukünftig eine jährliche Bedarfsplanung notwendig.
Derzeit zeigt sich nach dem Einwohnermelderegister folgendes Bild für die Kindergärten
und Krippen:
Kindergartenkinder (gesamt)
01.10.2007 – 31.12.2010
371
vorhandene Kindergartenplätze
371
(incl. 15 Plätze Schulkindergarten)
Info: 01.10.2010 -28.02.2011 52
(können sowohl in Kindergarten als auch Krippe untergebracht werden)
Krippenkinder
01.01.2011 – 29.11.2012
204
vorhandene Krippenplätze
111 (September 2013)
(Sternentor 48, Spatzennest 60 + 3)
147 (Dezember 2013)
(w.v. + 12 MABP + 24 Sternentor)
Im Jahr 2008 ist man bei der Bundesregierung von einem bundesweiten Bedarf an Krippenplätzen von ca. 35 % ausgegangen und dies war auch in der Ausbauphase der Richtwert. Die Gemeinde Hallbergmoos liegt mit derzeit 46 % (Statistik Landratsamt Freising)
und 2013 unter Berücksichtigung von 204 Krippenkindern und 147 Krippenplätzen bei ca.
72 %. Dies ist im Vergleich zu umliegenden Städten und Gemeinden sehr hoch.
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 42
Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, dass bei Wahl der 2. Lösungsvariante und falls
es der AWO nicht gelingt, geeignetes Personal einzustellen, Anmietungskosten für die Container entstehen und eine Aufnahme der Betreuung nicht möglich ist.
Eine Stellungnahme der Sozialreferentin kann im Moment nicht gegeben werden, da sie
sich in Urlaub befindet und erst wieder am 12. Dezember 2012 zurückkehrt.
GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm)
11. Soziale Aspekte
(1) Soziale Aspekte sind bei allen gemeindlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.
(2) Die speziellen Bedürfnisse aller Altersgruppen sind zu achten.
(3) Die Gemeinde setzt sich für die Rechte der Kinder ein.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
In den Haushalt 2013 müssten für
Lösung 1
zusätzlich Fördereinnahmen + Bundesmittel in Höhe von ca. 31.100 und
zusätzliche Ausgaben für Förderung in Höhe von 62.200, für Defizitausgleich von 12.289
und für Ausstattungskosten in Höhe von 3.500 Euro eingeplant werden – insgesamt:
77.989
Lösung 2
zusätzlich Fördereinnahmen + Bundesmittel in Höhe von ca. 48.863,-- und
zusätzliche Ausgaben für Förderung in Höhe von 97.726, für Defizitausgleich von 20.724
und für Ausstattungskosten in Höhe von 12.000 Euro eingeplant werden – insgesamt:
130.450 Euro.
Außerdem fallen noch Ausgaben für die Anmietung der Container, des Auf- und Abbaus,
sowie der verschiedenen Anschlüsse in Höhe von 10.700 Euro an.
Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen wurden mit dem Team Finanzen abgestimmt.
Beschluss
Wenn der Bedarf vorliegt und der Träger das erforderliche Personal hat werden die erforderlichen Container aufgestellt.
Abstimmung:
17:0
Gemeinderatsmitglied Kronner war nicht anwesend.
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
21.
Seite: 43
Genehmigung der Kosten zur Durchführung einer School`s Out-Party
und eines Kinoabends durch den Bürgerarbeitskreis
2012/0781
Anlagen zum Beiblatt
Antrag vom 13.11.2012, 1 Kostenaufstellung der letztjährigen Veranstaltung, GR-Beschluß
vom 15.05.2012
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 13.11.2012 beantragt der Bürgerarbeitskreis, vertreten durch den Kulturreferenten Robert Wäger und die Jugendreferentin Martina Wilkowski, die Genehmigung
zur Durchführung einer School`s Out-Party am 30.07.2013 sowie damit einhergehend eines
Kinoabends am 29.07.2013.
Die School´s Out Party wurde erstmals im Jahr 2012 durchgeführt. Grundsätzlich basiert
die Veranstaltung auf dem Konzept des Vorjahres, aber um die Veranstaltung zu optimieren, soll es folgende Änderungen geben:
- Aufstellung eines Zeltes um wetterunabhängig zu sein und um die abendliche No
Parents-Party durch einen Eingang besser kontrollieren zu können (z.B. Alkoholverbot)
- Verkauf von Essen (z.B. Kaffee und Kuchen, weiterer Umfang noch nicht bekannt)
- Event-Kinoabend mit Darbietung von 2 Filmen (nur möglich, wenn ein Zelt aufgestellt werden kann)
Es wird mit folgenden Kosten gerechnet:
School`s Out-Party incl. der abendlichen No Parents-Party
Auf- und Abbau eines Zeltes, Mietkosten
Eventkino-Abend (Ausfallbürgschaft für Leihgebühren der Filme)
10.000 Euro
7.500 Euro
2.000 Euro
-----------------19.500 Euro
Sämtliche Einnahmen (z.B. Verkauf von Essen und Getränken, Eintritt am EventkinoAbend) werden an die Gemeinde entrichtet. Einzelne Anbieter z.B. Nailart und Schminken
können von den Besuchern direkt Unkostenbeiträge verlangen, diese werden nicht an die
Gemeinde abgeführt.
Die Organisation und Durchführung der Veranstaltung obliegt alleine dem Bürgerarbeitskreis. Er ist verantwortlich für die Einholung eventueller Genehmigungen und Anzeigen
(z.B. Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung, Abklärung der Veranstaltung mit dem Amt
für Jugend und Familie, Anmietung Rathausplatz usw.) und die Erstellung einer Endabrechnung. Die Vermietung des Rathausplatzes ist für ortsansässige Nutzer kostenfrei. Die
Benutzungsgebühren für den WC-Container in Höhe von 150,-- Euro ist für Vereine und
Organisationen ebenfalls kostenlos (Mitteilung Team Bau). In der Einnahmen- und Ausgabenübersicht 2012 sind die angefallenen Kosten für die Reinigung der Toiletten und sowie
die Auf- und Abbauarbeiten durch den Bauhof nicht enthalten, da sie bis jetzt noch nicht
ermittelt werden konnten.
Da der Kostenrahmen 2012 deutlich überschritten wurde, empfiehlt der Rechnungsprüfungs-ausschuss, den Defizitausgleich für die School´s Out-Party auf 3000,-- Euro zu begrenzen.
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 44
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Genehmigung der für die Veranstaltung (29. Und 30.07.2013) anfallenden Kosten
würde es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Hallbergmoos handeln. Die
School`s Out-Partys sind sehr beliebt und mit der Durchführung einer solchen Veranstaltung in Hallbergmoos wird die Attraktivität des Ortes erhöht. Gleichzeitig ist dies eines der
wenigen Angebote für die Jugend – außerhalb von Vereinen oder des JUZ – altersübergreifend zusammen zu kommen und Kontakte zu knüpfen. Das gemeinsame Feiern und Erleben bietet auch ein Forum für Integration sowie Zusammenhalt und kann damit auch den
gesellschaftlichen Zusammenhalt am Ort stärken.
GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm)
11. Soziale Aspekte
(6) Die Gemeinde fördert die verbandliche und offene Kinder- und Jugendarbeit und begrüßt und fördert die Zusammenarbeit von Einrichtungen und deren Interessenvertretungen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Die Kosten in Höhe von 19.500 Euro wurden vorsorglich in die Budgetplanung 2013 des
Arbeitskreises Kultur aufgenommen.
Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen wurden mit dem Team Finanzen abgestimmt.
Beschluss
Abstimmung über den Antrag Wäger/Wilkowski (19.500€).
Für den Antrag stimmten 6 Mitglieder des Gemeinderats, dagegen stimmten 12 Mitglieder
des Gemeinderats. Somit ist der Antrag abgelehnt.
Abstimmung:
6:12
Beschluss
Abstimmung über Vorschlag Gemeinderatsmitglied Lemer (gleiche Summe wie 2012 =
10.000 €).
Für den Antrag stimmten 12 Mitglieder des Gemeinderats, dagegen stimmten 6 Mitglieder
des Gemeinderats. Somit ist der Vorschlag abgenommen.
Abstimmung:
22.
12:6
Oberirdische Verlegung von Telefonleitungen in der Hauptstraße und in
der Schönstraße
Anlagen zum Beiblatt
Schreiben der Deutschen Telekom
2012/0782
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 45
Sachverhalt
Gemäß Telekomunikationsgesetz (TKG) wurde die Gemeinde im Juni um die Zustimmung
zum Verlegen einer Telekomleitung von Hauptstraße 66 bis zum Weißdornweg und von der
Schönstraße 14 bis zur Hauptstraße gebeten. Da die Leitung oberirdisch an Masten verlegt
werden soll, wurde dies von der Verwaltung abgelehnt.
Gemäß § 68 Absatz 3 Satz 2 (TKG) sind bei der Verlegung von oberirdischen Leitungen die
Interessen der Wegebaulastträger, der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und
die Städtebaulichen Belange abzuwägen.
Die Argument der Deutschen Telekom zur Oberirdischen Verlegung sind als Anlage zum
Beiblatt enthalten.
Zu diesen Argumenten gibt die Gemeinde folgende Stellungnahme ab:
Schnellen Realisierbarkeit:
Die Deutsche Telekom hat den Antrag zur Zustimmung im Juni 2012 gestellt. Wäre zu diesem Zeitpunkt mit dem Bau begonnen worden, wäre die Maßnahme seit langem fertiggestellt.
Die Leitung kann durch die Oberirdische Verlegung schneller entstört werden:
Durch eine unterirdische Verlegung ist die Leitung deutlich weniger störanfällig. Eine Lösung bei der Störungen nicht, oder zumindest deutlich weniger, auftreten ist einer Lösung,
die schnell entstört werden kann vorzuziehen.
Kürzeste Verbindung:
Die Trasse wäre bei der unterirdischen Verlegung gleich
Keine Konflikte mit späteren besonderen Anlagen:
Die besonderen Anlagen (Kanalisations-, Wasser-, Gasleitungen) liegen auf einer anderen
Trasse und werden nicht beeinträchtigt.
Keine Oberflächenschäden im Gehweg und im Fahrbahnbereich und Frostschäden
Wenn die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden, sind Oberflächenschäden und Frostschäden nicht zu befürchten. Zusätzlich soll die Straße saniert werden. Die Nahtstellen im
Asphalt werden in diesem Zuge beseitigt.
Innerhalb des Gehweges wird der Raum für Sparten nicht vermindert
Durch das Verlegen eines Kabels auf die bestehende Kabeltrasse wird der Raum im Gehweg für Sparten nicht vermindert.
Die unterirdische Linie ist technisch gleichwertig
Die oberirdische Linie ist deutlich störanfälliger und aus diesem Grund nicht technisch
gleichwertig.
Städtebaulichen Belange:
Aus städtebaulichen Gründen ist eine oberflächige Verlegung der Telekomleitung an Masten bedenklich. Insbesondere aus gestalterischen Gesichtspunkten heraus ist eine oberirdisch Verlegung der Leitungen abzulehnen. Insbesondere bei der Hauptstraße handelt es
sich um eine Hauptzufahrt in die Ortschaft und ist somit zugleich Aushängeschild für die
Gemeinde. Alle neuen Leitungen wurden die letzten Jahrzehnten unterirdisch verlegt. Eine
oberirdische Verlegung wird Grundsätzlich und im Besonderen in der Hauptstraße abgelehnt.
Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates
vom 11.12.2012
Seite: 46
Die Kosten für die unterirdische Verlegung betragen gemäß Angabe der Telekom 91.000,€, die der oberirdischen Verlegung 8.000,- €. Die Telekom fragt zusätzlich ob die Gemeinde
die Mehrkosten für eine unterirdische Verlegung von 83.000,- € trägt.
Beschluss
Die oberflächige Verlegung der Telekomleitung in der Hauptstraße und in Schönstraße wird
aus oben genannten Gründen in der Abwägung gemäß § 68 Absatz 3 Satz 2 (TKG) abgelehnt.
Der Fall soll dem Bayer. Gemeindetag vorgetragen werden zur Prüfung der Rechtslage.
Abstimmung:
18:0
23.
Anfragen
2012/0783
23.1.
Gemeinderatsmitglied Zenker
2012/0784
Gibt es bereits eine Arbeitsgruppe Bürgerzentrum?
Antwort Bürgermeister:
Noch nicht.
23.2.
Gemeinderatsmitglied Gaßner
2012/0785
Anfrage wegen der Vergabe von Hallenteilen an Firmen aus dem MABP.
Antwort Kestler:
Nach einem früheren GR-Beschluss erhalten Firmen aus dem MABP zur Durchführung von
Betriebssport Belegungszeiten in der Hallberghalle. Vom Vorstand des VfB wurde bislang
nicht vorgetragen, dass dadurch für den VfB ein Nachteil entsteht. Ansprechpartner ist nur
der Vorstand des VfB; nicht aber Abteilungsleiter/ Jugendleiter.
23.3.
Gemeinderatsmitglied Bergmeier
2012/0786
Wo ist das Problem mit der Eisfläche im Bereich der Multifunktionsfläche?
Antwort Bürgermeister:
Die Aufbringung und die Pflege der Eisfläche ist für die Hausmeister sehr zeitintensiv.
24.
Bürgerfragestunde (keine)
2012/0787
Vorsitzender:
Schriftführer:
Klaus Stallmeister
Erster Bürgermeister
Herbert Kestler
Verwaltungsrat