GEMEINDE HALLBERGMOOS
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GEMEINDE HALLBERGMOOS
GEMEINDE HALLBERGMOOS Landkreis Freising Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus am: 11. Dezember 2012 Beginn: 19:00 Uhr Vorsitzender: Erster Bürgermeister Klaus Stallmeister Schriftführer: Verwaltungsrat Herbert Kestler Anwesend Von den 21 Mitgliedern (einschl. Vorsitzender) sind 18 anwesend. Ende: 21:35 Uhr Bergmeier Karl-Heinz Fischer jun. Josef, ab TOP 3.2 nöff Friedrich Konrad Gaßner Klaus Hausler Sebastian Hettenkofer Alois Krätschmer Christian Kronner Stefan, ab TOP 3.2 nöff Lemer Heinrich Neumüller Bernhard Niedermair Josef Rottmeier Günter Dr. Schu Georg Wäger Robert Wilkowski Martina Zeilhofer Rudolf Zenker Karl-Heinz Es fehlen entschuldigt: Cole Karla Ecker Helmut Dr. Mey Marcus Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 2 TAGESORDNUNG öffentliche Sitzung 1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der 16. Gemeinderatssitzung vom 20.11.2012 2012/0750 2. Bekanntgaben 2012/0751 3. Naturpark an der Goldach 2012/0763 4. Energieeinsparung bei der Straßenbeleuchtung - Umbau auf LED und Kompaktleuchtmittel 2012/0764 Bebauungsplan Nr. 60 "Gewerbegebiet Nordumgehung" Abwägungsbeschlüsse 2012/0765 6. Flächennutzungsplan, 14. Änderung, Abwägungsbeschlüsse 2012/0766 7. Ausschreibung Erschließungsträgerschaft für das Baugebiet zwischen Weidenweg und Mittermeierweg 2012/0767 Stromlieferung für Kommunale Liegenschaften Bündelausschreibung durch den Bayerischen Gemeindetag 2012/0768 9. Beschilderungskonzept und neues Logo für die Gemeinde Hallbergmoos 2012/0769 10. Umgestaltung der Zufahrt zur Grundschule Antrag des Elternbeirats 2012/0770 Genehmigung des vom BRK, Ortsverband Freising, eingereichten Haushalts 2013 für den Blumenkindergarten 2012/0771 Genehmigung des von der Sozialen Zukunft gGmbH eingereichten Haushalts 2013 für den Kindergarten "Regenbogen" 2012/0772 Genehmigung des von der Sozialen Zukunft gGmbH eingereichten Haushalts 2013 für den Kindergarten "Sonnenschein" 2012/0773 Genehmigung des vom BRK, Ortsverband Freising, eingereichten Haushalts 2013 für den Kindergarten "Wolkenschlößchen" 2012/0774 Genehmigung des vom BRK, Ortsverband Freising, eingereichten Haushalts 2013 für die Kinderkrippe "Spatzennest" 2012/0775 16. Genehmigung des Haushalts 2013 der AWO Krippeneinrichtung "Sternentor" 2012/0776 17. Genehmigung des vom BRK, Ortsverband Freising, eingereichten Haushalts 2013 für den Hort "Meilensteinhaus" und den Schulkindergarten "SchuwiDu" 2012/0777 Genehmigung des vom BRK, Ortsverband Freising, eingereichten Haushalts 2013 für den Kinderhort "Ecksteinhaus" 2012/0778 5. 8. 11. 12. 13. 14. 15. 18. Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 19. Seite: 3 Genehmigung des Haushaltsentwurfes 2013 der AWO für die offene Ganztagsschule 2012/0779 20. Bereitstellung von vorübergehenden Krippenplätzen 2012/0780 21. Genehmigung der Kosten zur Durchführung einer School`s Out-Party und eines Kinoabends durch den Bürgerarbeitskreis 2012/0781 Oberirdische Verlegung von Telefonleitungen in der Hauptstraße und in der Schönstraße 2012/0782 23. Anfragen 2012/0783 24. Bürgerfragestunde (keine) 2012/0787 22. Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 4 Eröffnung der Sitzung Der Vorsitzende erklärte die Sitzung für eröffnet. Er stellte fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und dass Ort, Zeit und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekannt gemacht worden sind. Gegen die Ladung und Tagesordnung wurden keine Einwendungen erhoben. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der 16. Gemeinderatssitzung vom 20.11.2012 2012/0750 Sachverhalt Das Protokoll lag der Einladung bei. Beschluss Das Protokoll wird genehmigt, mit der Maßgabe, das der Text für das GEP zu TOP 3 ergänzt wird. Abstimmung: 18:0 2. Bekanntgaben 2012/0751 2.1. Neubau Kinderkrippe, Enghoferweg 17 u. Neubau Bogenschützenhaus, Enghoferweg 19 u. Erweiterung Mittelschule, Vergabe von Bauaufträgen 2012/0752 Bekanntgabe Neubau Kinderkrippe, Enghoferweg 17 u. Neubau Bogenschützenhaus, Enghoferweg 19 Vergabe: Außenputzarbeiten Art der Ausschreibung: Bewerbungen: Abgegebene Angebote: Ausgeschiedene Angebote: Kostenschätzung: Höchstangebot: Auftragssumme: Vergabe an: Haushaltsmittel: Bogensch.H. Beschränkte Ausschreibung 9 5 0 133.151,24 € brutto 138.958,44 € brutto 117.204,85 € brutto Fa. Halbinger GmbH, 85368 Schweinersdorf Hoch159 Kinderkrippe u. Hoch079 Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 5 Neubau Kinderkrippe, Enghoferweg 17 u. Neubau Bogenschützenhaus, Enghoferweg 19 Vergabe: Innenputzarbeiten Art der Ausschreibung: Bewerbungen: Abgegebene Angebote: Ausgeschiedene Angebote: Kostenschätzung: Höchstangebot: Auftragssumme: Vergabe an: Haushaltsmittel: Bogensch.H. Beschränkte Ausschreibung 9 6 0 67.918,12 € brutto 107.151,41 € brutto 62.346,00 € brutto Fa. SAH Bau u.Verputz GmbH, 96450 Coburg Hoch159 Kinderkrippe u. Hoch079 Erweiterung Mittelschule, Utzschneiderweg 2 Vergabe: Erdarbeiten Art der Ausschreibung: Bewerbungen: Abgegebene Angebote: Ausgeschiedene Angebote: Kostenschätzung: Höchstangebot: Auftragssumme: Vergabe an: Haushaltsmittel: Beschränkte Ausschreibung 9 4 0 14.309,75 € brutto 25.787,30 € brutto 14.925,10 € brutto Fa. Josef Obermeier, 85406 Zolling Hoch152 Erweiterung Mittelschule, Utzschneiderweg 2 Vergabe: Baumeisterarbeiten Art der Ausschreibung: Bewerbungen: Abgegebene Angebote: Ausgeschiedene Angebote: Kostenschätzung: Höchstangebot: Auftragssumme: Vergabe an: Haushaltsmittel: 2.2. Öffentliche Ausschreibung 28 14 1 511.494,73 € brutto 739.000,35 € brutto 445.492,33 € brutto Fa. Mickan GmbH, 92224 Amberg Hoch152 Anfragen von Gemeinderatsmitglied Kronner Bekanntgabe GR Kronner bittet um Beantwortung nachfolgender Anfragen: 2012/0753 Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 6 1. Ich wurde darauf angesprochen, dass die Ortschilder im Umgriff Sportzentrum nicht passen. Nach Ortseinsicht habe ich festgestellt, dass dem so ist. So fehlt ein Ortschild Zufahrt FS 44/Dornierstraße auf Höhe B&B. Das Ortschild Söldnermoos/Dornierstraße ist dann ebenso wie das Ortsschild Zepplinstraße/Dornierstraße überflüssig und kann abgebaut werden. Wann kann dies gemacht werden? Antwort: Nach Rücksprache mit dem Bauhof am 29.11.2012 wurde das Ortschild Zeppelin/Dornierstraße in Höhe des B&B-Hotel versetzt und das andere Ortschild wurde abgebaut. 2. Im Zuge der Arbeiten zum DSL-Ausbau soll die Internetgeschwindigkeit nach Angaben von Mitbürgern stark abgenommen haben. Ist dem so? Wie ist der aktuelle Sachstand DSLAusbau? Gibt es einen Terminplan mit örtlicher Zuordnung? Antwort: Die Tiefbauarbeiten liegen momentan brach, da erst eine neue Tiefbau Firma gefunden werden muss, die den Ausbau der Infrastruktur mit der „offenen Bauweise“ fortführt. Die bis dato ausgeführten Arbeiten (Spülbohrungen) stehen in keinem Zusammenhang mit den erwähnten Geschwindigkeitsproblemen der bestehenden DSL Anschlüsse. Bisher wurden nur Leerrohre entlang der Maximilianstraße eingebaut. Es gibt noch keinerlei physikalische Verbindung zum bestehenden Netz. Außerdem geht aus der Anfrage nicht hervor bei welchem Anbieter (Kabel Deutschland, Telekom, M-Net, Vodafone, u.s.w) die Performance Einbußen festgestellt wurden. Da die Deutsche Telekom ihren Netzausbau in Hallbergmoos/Goldach auch voran treibt, wir aber darüber nicht informiert werden, ist schlecht zu sagen wer der Verursacher der „angeblichen“ Verschlechterung ist. Sicher ist auf jeden Fall, dass es keinen Zusammenhang mit den bis jetzt durchgeführten Arbeiten bezüglich des Breitbandausbaus für den Ortsteil Goldach und den Geschwindigkeitsverlusten beim Bürger gibt. Wir haben selber keinen Fertigstellungs-Termin. Es gibt nur grobe Schätzungen. Letzte Aussage war Oktober 2013. 2.3. Anfrage zur gebundenen Ganztagesklasse an der Grundschule Hallbergmoos 2012/0754 Anlagen zum Beiblatt Anfrage Fraktion Freie Wähler vom 29.11.2012 Bekanntgabe Die Fraktion der Freien Wähler hat die Anfrage gestellt, wie die Leitung der Grundschule Hallbergmoos zu gebundenen Ganztagesklasse an der Grundschule Hallbergmoos steht. Die Anfrage wird an die Schulleitung zur Beantwortung weitergeleitet. Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 2.4. Bekanntgabe der durchschnittlichen Realsteuerhebesätze 2011 Seite: 7 2012/0755 Bekanntgabe Vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung wurden jüngst die Durchschnittshebesätze der Realsteuern aller bayerischen Gemeinden für 2011 bekannt gegeben. Bei kreisangehörigen Gemeinden in der Größenklasse 5.000 bis 10.000 Einwohner ergibt sich folgendes Bild: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Landesdurchschnitt 330,0% 322,4% 320,4% Hallbergmoos 275% 275% 320% Der Vergleich zeigt, dass der örtliche Hebesatz bei der Grundsteuer im vergangenen Haushaltsjahr deutlich unter dem Landesdurchschnitt lag. Bei der Gewerbesteuer lag die Gemeinde im Landesdurchschnitt. 2.5. Seniorenumfrage - Vorstellung der Ergebnisse 2012/0756 Bekanntgabe Am 19. Februar findet um 18:00 Uhr eine Sondersitzung des Gemeinderats zum Thema Seniorenumfrage statt. Herr Dr. Jaufmann, Sags-Consult wird die Ergebnisse der durchgeführten Umfrage vorstellen. 2.6. Multifunktionsfläche im Sport- und Freizeitpark 2012/0757 Bekanntgabe Aufgrund der Minustemperaturen wurde versucht, auf der Multifunktionsfläche eine Eisfläche aufzubringen. Dieser Versuch ist gescheitert, da möglicherweise eine undichte Stelle vorhanden war. Letztlich dürfte nicht die Aufbringung einer Eisfläche ein zeitliches und damit personelles Problem darstellen, sondern der Erhalt und die Pflege der Eisfläche. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll, die Multifunktionsfläche z.B. in die Trägerschaft der Stockschützenabteilung des VfB zu übertragen, sodass diese für die Aufbringung und Pflege der Eisfläche zuständig ist. In Folge dessen wäre dann auf der Multifunktionsfläche Schlittschuhlaufen nicht möglich, Dieses sollte im Bereich des Weihers erlaubt werden, wenn die entsprechende Eisdicke vorliegt. Für die Überwachung der Eisdicke wären die Hausmeister zuständig. Es müsste lediglich der Bereich im Bereich der Seebühne gesichert werden. 2.7. Bundesverkehrswegeplan 2012/0758 Bekanntgabe Bekanntlich wurde die vom Gemeinderat gewünschte Wunschtrasse der B 388 parallel zur S 8 in den Entwurf des Bundesverkehrswegeplan 2015 aufgenommen. Staatsminister Herrmann und sein Ministerium stehen offensichtlich hinter dieser Wunschtrasse. Damit Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 8 dies auch so bleibt, wurde das Straßenbauamt um Mitteilung gebeten, ob der Entwurf akzeptiert oder eine Streichung der Wunschtrasse angestrebt wird. Gleichzeitig wurde angefragt, ob es nicht sachgerecht wäre, diese Wunschtrasse in das Planfeststellungsverfahren zu geben. Zudem wurde Stimmkreisabgeordneter Dr. Hermann gebeten, die Gemeinde dahingehend zu unterstützen, dass die Wunschtrasse im Entwurf des Bundesverkehrswegeplan verbleibt und diese Wunschtrasse auch realisiert wird. 2.8. Besucher eines ansässigen Hotels - Anfrage GR Zenker 2012/0759 Bekanntgabe Ein österreichischer Staatsbürger hat sich mit einer Beschwerde im Zusammenhang seines kurzfristigen Aufenthalts (Anreise 22.00 Uhr; Abreise um 04.30 Uhr Richtung Flughafen zwecks Urlaub) an alle per email erreichbaren Mitglieder des Gemeinderates gewandt. GR Zenker bat die Verwaltung dem Sachverhalt der Beschwerde nachzugehen und in der Sitzung darüber zu informieren. Dieser Bitte wurde nicht nachgekommen, weil es nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde liegt, hier tätig zu werden. Es wird angeraten, dass sich interessierte Mitglieder des Gemeinderates unmittelbar an den Hotelbetreiber wenden können. Zwei Mitglieder des Gemeinderates haben dem Beschwerdeführer bereits eine Antwort zukommen lassen, die als absolut richtig empfunden wird. 2.9. Zuschuss der Bayer. Landesstiftung für den Ersatzneubau des Jugendwerk Birkeneck 2012/0760 Bekanntgabe Das Jugendwerk Birkeneck erhielt einen Zuschuss von 440.000 €. 2.10. Aktualisierung des Entwurfs der Gesamtfortschreibung des LEP Bayern 2012/0761 Bekanntgabe Das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat alle Gemeinde, Städte und Landkreise in Bayern in einem weiteren Anhörverfahren zu der Aktualisierung des Entwurfs der Gesamtfortschreibung des LEP Bayern zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 14.1.2013 aufgefordert. Eine Durchsicht der aktualisierten Fassung hat ergeben, dass die vom Gemeinderat beschlossenen Einwendungen, Streichungen, Ergänzungen und Änderungen nicht berücksichtigt wurden. Ungeachtet dessen berührt die Aktualisierung die Gemeinde Hallbergmoos nicht. Dennoch sollen die am 18.9.2012 beschlossenen Einwendungen, Streichungen, Ergänzungen und Änderungen erneut als Stellungnahme im Rahmen dieser Anhörung vorgetragen und aufrechterhalten bleiben. Zudem soll die Durchführung der Anhörung während der Weihnachtsferien sowie die kurze Frist gerügt werden. Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 2.11. Kostenverfolgungen Seite: 9 2012/0762 Bekanntgabe Die Kostenverfolgungen für den Neubau Kinderkrippe Enghoferweg, Neubau Bogenschützenhaus, Sanierung Gemeindesaal und Anbau Klassentrakt Mittelschule wurden dem Gemeinderat ausgehändigt. 3. Naturpark an der Goldach 2012/0763 Anlagen zum Beiblatt Die Vereinbarung mit der Regierung von Oberbayern zur Renaturierung der Goldach wurden in den Fraktionszimmern ausgelegt. Sachverhalt Die genauen Förderungen und Kosten liegen jetzt vor. Die Förderung der Regierung von Oberbayern für die Renaturierung der Goldach beträgt statt der in der Kostenberechnung angenommenen 450.000,00 € nur 278.000,00 €. Das Planungsbüro ISA hat Umplanungen zur Kosteneinsparung vorgenommen. Die Umplanungen wurden dem Gemeinderat bereits vor der Sitzung aufgezeigt. Neue Erkenntnisse: Das Bayer. Staatsministerium hat mit Schreiben vom 26.11.2012 AZ 55b-U4452.1-2011/448 mitgeteilt, dass das Projekt mit einem Betrag von 280.000 € (Verpflichtungserklärung) gefördert wird. Dieser Betrag wird im Jahr 2014 fällig. Zudem wurde mitgeteilt, dass das Projekt aus rechtlichen Gründen nicht als „Naturpark“ bezeichnet werden darf. Stellungnahme des Arbeitskreisleiters hinsichtlich Einsparungen: 1. Die verbindlichen Zusagen bzw. Fördergelder für das Projekt setzen sich wie folgt zusammen: Leaderförderung 253.781,00 € Förderung durch den Freistaat 278.000,00 € Förderung durch Umweltstiftung 12.000,00 € Anteil Gemeinde 350.000,00 € Brücke und Verbindungsweg in Höhe der Friedhofsmauer zum Neubaugebiet Wagnerweg 90.000,00 € Ergibt gedeckte Kosten in Höhe von rd. 984.000,00 € 2. Die Kostenminderungen gegenüber der Genehmigungsplanung belaufen sich wie folgt: Baustelleneinrichtung verringert sich Steg beim Teich ist entfallen Wegebreiten wurden verringert -8.000,00 € -20.000,00 € -5.500,00 € Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Im Erdbau Geländemodellierungen, Auffüllungen und Aushub reduziert, Kosteneinsparungen durch genauere Kenntnis des Untergrundes (Baugrundgutachen), Minimierung durch möglichen Wiedereinbau (nach Gutachen und Labor-Untersuchungen) von gering arsenhaltigen Oberböden in Böschungsflächen Bepflanzung wurde reduziert Wuchsgrößen wurden zurück genommen 1 Fischgitter entfällt Weitere Kosteneinsparungen, sowie Verschiebungen in den Kostengruppen entstanden durch viele kleine Änderungen, Modifizierungen und Anpassungen durch die fortgeführte und weiter präzisierte Planung, Reduzierung von Materialkosten und sonstigen Optimierungen. Baunebenkosten (Planungskosten)verringern sich Seite: 10 -85.500,00 € -30.000,00 € -5.000,00 € -3.000,00 € -55.000,00 € -30.000,00 € -242.000,00 € Trotz dieser massiven Kosteneinsparungen beträgt die Kostenschätzung einschließlich Planungshonorar 1.021.000,00 €. Das heißt wir haben eine vorläufige Finanzierungslücke i.H.v. 37.000,00 €, was 3,6 % entspricht. 3. Dies rührt daher, weil wir uns eine höhere Kostenbeteiligung durch den Freistaat versprochen haben. Dieser die wasserrechtlichen Kosten komplett, den Umfang der Randflächen zu den Gewässern aber nur begrenzt berücksichtigt hat. Die restlichen Kosten, wie z.B. Baustelleneinrichtung, Bauvermessung, Baugelände freimachen, Kontrollprüfungen, Gutachten, etc. wurden ebenfalls nur mit 21 % übernommen. Dies alles führt dazu, dass die Gemeinde nicht wie geplant 450.000,00 € sondern nur 278.000,00 € an Fördergeld durch den Freistaat erhält. Auch sind wir davon ausgegangen, dass der Bauhof die fußläufigen Brücken im Park in Eigenleistung baut, was zu einer erheblichen Kosteneinsparung geführt hätte. Lt. Auskunft von Herrn Kranzeder ist dies aber nicht möglich, da er in diesem Winter eine Brücke für den Sport- und Freizeitpark bauen muss und er mehr als eine Brücke über die Wintermonate nicht bauen kann. 4. Da die Kostenschätzung lt. Team Bauwesen eher konservativ ist, gehen wir davon aus, dass das Submissionsergebnis unter der Kostenschätzung in Höhe von 1.021.000,00 € liegen wird. 5. Vom Leadermanager wurden weitere Leaderfördergelder in Höhe von 20.000,00 € in Aussicht gestellt. Somit wären wir auf der Einnahmeseite bei 1.004.000,00 € voraus sich nur noch eine Finanzierungslücke in Höhe von 17.000 € ergibt, was 1,6 % entspricht. Durch verschiedene Eigenleistungen und in Aussicht gestellte Spenden wird man versuchen, diese Deckungslücke noch zu schließen. Die Finanzierung der geschätzten Bausumme ist also gesichert >>> das Projekt ist finanzierbar. 6. Das Risiko das verbleibt, kann nur darin liegen, dass das Submissionsergebnis die Kostenschätzung übersteigt, was –wie oben erläutert- nach den Erfahren des Teams Bauwesen in den letzten Jahren nicht zu erwarten ist. Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 11 Weiterhin ist das Projekt durch verschiedene Gutachten so abgesichert, dass Kostensteigerungen nicht zu erwarten sind und folglich auch keine Fakten geschaffen werden, denen der Gemeinderat später zähneknirschend zustimmen muss. 7. Wir bitten daher der Vereinbarung des WWA sowie der Erlaubnis im Staatsanzeiger auszuschreiben, zuzustimmen. Beschluss Den Umplanungen des Planungsbüro ISA wird zugestimmt. Der Vereinbarung mit der Regierung von Oberbayern zur Renaturierung der Goldach wird zugestimmt. Abstimmung: 4. 18:0 Energieeinsparung bei der Straßenbeleuchtung - Umbau auf LED und Kompaktleuchtmittel 2012/0764 Sachverhalt Herr Dallmayr von EON Bayern hat das Konzept zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Haushaltsrechtliche Auswirkungen Im Haushalt sind insgesamt in den Jahren 2012 bis 2013 150.000,- € für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung eingeplant. Beschluss Es soll eine detaillierte Bestandsaufnahme zusammen mit Eon vorgenommen werden. Abstimmung: 5. 18:0 Bebauungsplan Nr. 60 "Gewerbegebiet Nordumgehung" Abwägungsbeschlüsse 2012/0765 Anlagen zum Beiblatt Stellungnahme Eheleute Eschenbach und Frau Eschenbach als vertrauliche Anlage Stellungnahme Landratsamt Freising, SG 42, Untere Naturschutzbehörde “ Stellungnahme Flughafen München GmbH “ Stellungnahme Staatliches Bauamt Freising “ Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 12 Sachverhalt Beteiligung der Öffentlichkeit Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind Stellungnahmen eingegangen, die beschlussmäßig zu behandeln sind. Eschenbach, Oskar und Brigitte Die Stellungnahmen sind aus der Anlage zu ersehen: Stellungnahme der Verwaltung: Auf die Stellungnahme zum Verfahren zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans wird verwiesen. Wandhöhen – der derzeitige Vorentwurf sieht Wandhöhen von 12,00 m und Gebäudehöhen von 14,00 m vor. Darüber hinaus ist ein Vermerk angebracht, dass endgültige Höhen noch im weiteren Verfahren definiert werden sollen/können. Bei der offenen Bauweise sind grundsätzlich Gebäudelängen von bis zu 50 m zulässig. Hier wird die Möglichkeit eröffnet, diese Beschränkung zu überschreiten. Einerseits haben die Gebäude die gesetzlichen Anstandsflächen einzuhalten. Andererseits ist zwischen den Gebäuden und der angrenzenden Wohnbebauung vorgesehen, einen Lärmschutzwall mit Bepflanzung zu errichten. Dieser Wall befindet sich in einem großzügigen Grünstreifen, der eine Breite von etwa 30 m aufweisen wird. Durch den Abstand zu den Privatgärten der angrenzenden Wohnbebauung und durch den Sichtschutz, der durch den bepflanzten Wall geschaffen wird, wird die erdrückende Wirkung der Gebäude deutlich abgemildert. Im Ortszentrum befinden sich vergleichbar hohe Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Wohngebäuden. Auch hier führt die Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen dazu, dass die Nachbarrechte in ausreichendem Maß beachtet werden. Zufahrten – der Bebauungsplan lässt zu, dass für die Zufahrten öffentliche Grünflächen durchbrochen werden können. Diese befinden sich entlang der geplanten Nordumgehung als Straßenbegleitgrün. Die Grünstreifen zwischen dem Baufeld und der angrenzenden Wohnbebauung sind als private Grünflächen festgesetzt und dürfen zu diesem Zweck nicht durchbrochen werden. Daher wird die Zufahrt zum geplanten Gewerbegebiet nach derzeitigem Planstand über die neue Nordumgehung führen. Zusammenfassung: Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. Beteiligung der Behörden Im Rahmen der Beteiligung der Behörden sind Stellungnahmen eingegangen, die beschlussmäßig zu behandeln sind. 1. Landratsamt Freising, SG 12, Tiefbau Der Planungsbereich sollte auf eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 5165/1 ausgedehnt werden, um später eine mögliche Vorfahrtsänderung zu ermöglichen. Stellungnahme der Verwaltung Eine Ausdehnung des Bereiches ist nicht möglich wegen den Wällen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 2. Landratsamt Freising, SG 41, Altlasten Die von der Bebauungsplanneuaufstellung betroffenen Flächen sind im Altlastenkataster des Landratsamtes Freising nicht eingetragen. Soweit geogen erhöhte Ar- Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 13 senwerte auf den Flächen festgestellt werden, sind die Handlungsempfehlungen der Regierung von Oberbayern zu beachten. Stellungnahme der Verwaltung Dies wurde bereits im vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes berücksichtigt. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 3. Landratsamt Freising, SG 41, Immissionsschutzbehörde Die Immissionsschutzbehörde weist darauf hin, dass ein Schallgutachten erforderlich ist. Stellungnahme der Verwaltung Die Gemeinde beabsichtigt, ein Schallschutzgutachten in Auftrag zu geben, mit dem ein max. zulässiger flächenbezogener Schallleistungspegel festgesetzt wird. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 4. Landratsamt Freising, SG 42, Untere Naturschutzbehörde Die Stellungnahme liegt als Anlage bei. Stellungnahme der Verwaltung Die untere Naturschutzbehörde weist im Wesentlichen darauf hin, was bei der Erstellung der noch erforderlichen Unterlagen zu beachten ist. Die erforderlichen naturschutzfachlichen Untersuchungen wurden bereits beauftragt. Hierbei werden die Anregungen der unteren Naturschutzbehörde beachtet. Die Untersuchungen werden mit der unteren Naturschutzbehörde rechtzeitig und regelmäßig abgestimmt. Eine Abwägung einzelner verbleibender Punkte erfolgt im Rahmen der formellen Beteiligung der Behörden. Eine Änderung der vorliegenden Planung ist derzeit nicht erforderlich. 5. Landratsamt Freising, Abt. 4, Ortsplanung Es ist festzustellen, dass sowohl die zeichnerischen Festsetzungen (z.B. fehlender Nordpfeil), als auch die Begründung zum Bebauungsplan (Aussage zur städtebaulichen Erforderlichkeit gem. § 1 Abs. 3 BauGB) derzeit noch relativ lückenhaft sind. Es ist zu überlegen, ob Betriebsleiterwohnungen und Vergnügungsstätten als auch nicht ausnahmsweise zulässig festgesetzt werden. Falls sich die Gemeinde dafür entscheidet, diese Empfehlungen im Bebauungsplan umzusetzen, sollten diese in der Begründung kurz erläutert werden. Stellungnahme der Verwaltung Die zeichnerischen Festsetzungen und auch die Begründung zum Bebauungsplan werden im Laufe des Verfahrens nochmals überarbeitet. Die Regelungen für Betriebsleiterwohnung sollten aufrecht zu erhalten und Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. 6. E.ON Bayern Wärme GmbH E.ON Bayern Wärme GmbH weist darauf hin, dass in dem geplanten Bereich der Nordumfahrung über die Fl.Nr. 2858, 2870, 60/2 und 60/9 eine Fernwärmeleitung läuft.Aus diesem Grund wird um Beachtung folgender Punkte gebeten: a) Im Zuge der weiteren Planung bzw. den Änderungen in der Planung wird gebeten, einen Streifen von 3m jeweils links und rechts der Trassenmittelachse von spezieller Gestaltungsüberbauung freizuhalten. b) Bei der Geländemodellierung ist zu beachten, dass für die Fernwärmeleitung einer Mindestüberdeckung von 1m erforderlich ist. (Ausknickungsgefahr) Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 14 c) Vor Baubeginn muss aufgrund fehlender Bezugspunkte die tatsächliche Lage der Fernwärmeleitung durch Suchgrabungen festgestellt werden. Stellungnahme der Verwaltung Die vorgebrachte Stellungnahme wird bei der konkretisierenden Straßenplanung beachtet. Sollte sich dabei die Notwendigkeit ergeben, werden die Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechend angepasst. Eine Änderung der vorliegenden Planung ist derzeit nicht erforderlich. 7. E.ON Netz GmbH Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes verlaufen 110-kV-Kabeln sowie Fernmeldekabeln. Für die 110-kV-Kabeln ist eine Mindestüberdeckung von 0,90 m erforderlich. Sollten Maßnahmen zur Sicherung des Fernmeldekabels oder eine Verlegung erforderlich sein, so wird um rechtzeitige Mitteilung gebeten. Stellungnahme der Verwaltung Die vorgesehenen Schutzmaßnahmen für 110-kV-Kabeln und Fernmeldekabel werden bei der Planung berücksichtigt. Eine Änderung der Planung ist nicht notwendig. 8. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding Die Flächen im Planungsgebiet werden intensiv landwirtschaftlich bewirtschaftet. Es wäre wünschenswert, wenn die betroffenen Landwirte (Pächter) bei der Suche nach Ersatzflächen unterstützt werden würden. Stellungnahme der Verwaltung Dies hat keine Auswirkungen auf die vorliegende Planung und somit ist keine Änderung der Planung notwendig. 9. DFS, Deutsche Flugsicherung Gegen die geplante Bauhöhe von 14 m über Grund bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Sollten im weiteren Verfahren Anpflanzungen festgelegt werden, die aufgrund ihrer voraussichtlichen Wuchshöhe eine Betroffenheit von § 12 LuftVG bewirken könnten, ist eine Vorlage bei der Luftfahrtbehörde erforderlich. Stellungnahme der Verwaltung Die Stellungnahme wird im weiteren Verfahren beachtet. Im Rahmen der Grünordnung werden vorrangig solche Anpflanzungen festgesetzt, deren potentielle Endwuchshöhe die angegebenen Höhenbeschränkungen nicht überschreiten. Eine Abstimmung dieser Festsetzungen mit dem Luftamt Südbayern wird im nächsten Verfahrensschritt erfolgen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 10. E.ON Bayern Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzungen freizuhalten ist. Stellungnahme der Verwaltung Dies wird im weiteren Verfahren beachtet. Eine Änderung der derzeitigen Planung ist nicht erforderlich. Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 15 11. Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising Süd Im Bereich der geplanten Erschließungsstraße ist eine Hauptwasserleitung DN 400 AZ verlegt. Die genaue Lage dieser Leitung ist vor Beginn des Straßenbaues durch Suchschlitze festzustellen. Ebenso ist die Leitung von schweren Erschütterungen durch Verdichtungsgeräte zu schützen. Hierzu sind die Spartengespräche rechtzeitig durchzuführen. Stellungnahme der Verwaltung Die Spartengespräche werden rechtzeitig durchgeführt. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 12. Flughafen München GmbH, Konzerneinheit Recht Die Stellungnahme ist aus der Anlage zu ersehen. Stellungnahme der Verwaltung Die Stellungnahme wird im weiteren Verfahren beachtet. Soweit sich die Notwendigkeit ergibt, wird der Geltungsbereich im Osten (Anbindung der Nordumgehung) angepasst. Eine Änderung der derzeitigen Planung ist nicht erforderlich. 13. Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern Das Luftamt Südbayern weist darauf hin, dass sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Nr. 60 teilweise mit dem Umgriff der mit dem 98. Änderungsplanfeststellungsbeschluss für den Flughafen München vom 05.072011 (98. ÄPFB; „3. Start- und Landebahn-Bescheid“) planfestgestellten Abschirmungswälle Nr. 32, 33, 34 und 25 überschneidet bzw. unmittelbar an diese angrenzt. Zur Vermeidung möglicher Störungen der Flugsicherungseinrichtungen durch im Plangebiet errichteten Bauwerke wird angeregt, die Begrenzung der Bauwerkshöhe auf 14 m über Grund sicherzustellen. Im Bereich des Planungsgebietes wäre eine Zustimmung des Luftamtes erforderlich, wenn Bauwerke mit einer Höhe von 473 m ü.NN errichtet werden. Ausgehend von einer Geländehöhe von ca. 456 m ü.NN und einer in der Planung vorgesehenen Gebäudehöhe von max. 14 m wird der zustimmungspflichtige Bereich nicht erreicht. Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass das Zustimmungserfordernis dann eingreifen könnte, wenn Dachaufbauten die o.g. Höhe überschreiten würden. Zur Formulierung des Hinweises unter Ziffer 6.2 wurde ein konkreter Vorschlag unterbreitet: „Zur Prüfung, ob durch die Errichtung von Bauwerken Flugsicherungseinrichtungen des Flughafens München – z.B. wegen deren Lage, Dimensionierung oder Bauausführung – gestört werden können, sind Bauvorhaben über das Luftamt Südbayern (Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 Müchen) dem Bundesamt für Flugsicherung vorzulegen.“ Stellungnahme der Verwaltung Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans überschneidet sich teilweise mit dem Umgriff der mit dem 98. Änderungsplanfeststellungsbeschluss für den Flughafen München vom 05.07.2011 (98. ÄPFB; „3. Start- und LandebahnBescheid“) planfestgestellten Abschirmungswälle Nr. 32, 33, 34 und 25 bzw. grenzt unmittelbar an diese an. Betroffen sind hiervon insbesondere die Restflächen der durch die Wälle in Anspruch genommenen Grundstücke, die für landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen beansprucht werden. Bei der konkretisierenden Straßenplanung wird diesem Umstand entsprechend Beachtung geschenkt werden. Die Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 16 derzeitige Festsetzung des Einmündungsbereichs im Bebauungsplan lässt bewusst ausreichend Platz für verschiedene Varianten der Anbindung der Nordumgehung in die bestehende Kreisstraße, um die Straßenplanung nicht vorab einzuengen. Der Bebauungsplan enthält eine Höhenbeschränkung. Der Formulierungsvorschlag zu Ziffer 6.2 der Hinweise durch Text wird übernommen. Im Übrigen ist eine Änderung der Planung derzeit nicht erforderlich. 14. Staatliches Bauamt Freising Die Stellungnahme ist aus der Anlage zum Beiblatt zu ersehen. Stellungnahme der Verwaltung Es sollte ein Verkehrsplaner damit beauftragt werden, die Verkehrssituation zu beurteilen und sich mit den vorgebrachten Argumenten auseinanderzusetzen. 15. Handwerkskammer für München und Oberbayern Die Handwerkskammer regt an, auch kleinen und mittelständischen Betrieben durch bedarfsgerechte bzw. kleinteilige Parzellierung eine Ansiedlung zu ermöglichen. Stellungnahme der Verwaltung Grundsätzlich ist beabsichtigt, zunächst Gewerbebetrieben mit hohem Flächenbedarf eine Ansiedlung zu ermöglichen. Daher wird zunächst keine Untergliederung vorgenommen. Später kann bei Bedarf eine kleinteilige Parzellierung vorgenommen werden, um auch kleinen und mittelständischen Betrieben eine Ansiedlung zu ermöglichen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 16. Regierung von Oberbayern, Landesplanungsbehörde Nur bei Beachtung der Voraussetzungen (Flächenbilanz und Begründung, warum das Vorhaben nicht auf bereits ausgewiesenen GE-Flächen realisiert werden kann) steht die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Änderung des FNP ein Umweltbericht zu erstellen ist. Stellungnahme der Verwaltung Die Erstellung des Umweltberichts wurde bereits in Auftrag gegeben. Ebenso wird in der Begründung noch ausführlicher dargelegt, dass es für die Darstellung des Gewerbegebietes an dieser Stelle aus den genannten Gründen aus planerischer Sicht keine erkennbare Alternative gibt. Eine Änderung der vorliegenden Planung ist nicht erforderlich. Haushaltsrechtliche Auswirkungen Keine Beschluss Zu Eheleute Eschenbach, Punkt 1 bis 4, 6 bis 12 und 15 bis 16: Eine Änderung der vorliegenden Planung ist nicht erforderlich. Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 17 Zu Punkt 5: Die zeichnerischen Festsetzungen und auch die Begründung zum Bebauungsplan werden im Laufe des Verfahrens nochmals überarbeitet. Die Regelungen für Betriebsleiterwohnung sollten aufrecht zu erhalten und Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. Zu Punkt 13: Der Formulierungsvorschlag zu Ziffer 6.2 der Hinweise durch Text wird übernommen. Im Übrigen ist eine Änderung der Planung derzeit nicht erforderlich. Zu Punkt 14: Es sollte ein Verkehrsplaner damit beauftragt werden, die Verkehrssituation zu beurteilen und sich mit den vorgebrachten Argumenten auseinanderzusetzen. Abstimmung: 6. 18:0 Flächennutzungsplan, 14. Änderung, Abwägungsbeschlüsse 2012/0766 Anlagen zum Beiblatt Stellungnahme Landratsamt Freising, SG 42, Untere Naturschutzbehörde Anlage Stellungnahme der Eheleute Eschenbach sowie von Frau Eschenbach als vertrauliche “ Sachverhalt Beteiligung der Öffentlichkeit Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind Stellungnahmen eingegangen, die beschlussmäßig zu behandeln sind. Eschenbach, Oskar und Brigitte Die Stellungnahmen sind aus der Anlage zum Beiblatt zu ersehen: Stellungnahme der Verwaltung: SO Hotel – Die Aufgabe des SO Hotel und stattdessen die Darstellung eines GE unterliegt der Planungshoheit der Gemeinde. Aus der bisherigen Darstellung lässt sich kein Rechtsanspruch der Bürger ableiten. Die Interessen der Privateigentümer werden bei der Änderung der Planung beachtet und gerecht untereinander und gegeneinander abgewogen. Zunahme von Verkehr – Die Lage der Nordumgehung selbst ist nicht Gegenstand des Änderungsverfahrens. Diese Trasse ist bereits im Flächennutzungsplan dargestellt. Der Argumentation, dass der Verkehr auf der Ludwigstraße (im Bereich der Wohnbebauung) zunehmen wird, ist nicht zwingend zu folgen. Dies wird aber im Rahmen der Erstellung des Umweltberichts näher untersucht. Lärm – Es ist beabsichtigt, eine immissionschutzrechtliche Beurteilung in Auftrag zu geben (Schallschutzgutachten) Eine Zunahme des Lärms über das zumutbare Maß hinaus ist nicht beabsichtigt. Gerade deswegen soll im Plangebiet ein flächenbezogener Schallleistungspegel festgesetzt werden. Dieser regelt, wie viele Immissionen auf dem Baugrundstück entstehen dürfen, damit die zulässigen Immissionsrichtwerte nicht überschritten wer- Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 18 den. Die angesprochenen gültigen Immissionsrichtwerte für Wohngebiete treffen hingegen eine Aussage darüber, wie viele Immissionen bei den Wohngebäuden „ankommen“ dürfen. Es handelt sich dabei um zwei grundverschiedenen Aussagen. Die Planungen sehen darüber hinaus vor, einen Lärmschutzwall mit Bepflanzungen zu errichten. Darüber hinaus sollen die Gebäude selbst einen Abschirmungseffekt erzielen. In welchem Umfang Immissionsschutzmaßnahmen erforderlich sein werden, soll durch die immissionschutzrechtliche Beurteilung ermittelt werden. Boden und Wasser – Diese Belange werden im Rahmen der Erstellung des Umweltberichts ausreichend Berücksichtigung finden. Die dort gewonnenen Erkenntnisse werden bei der weiteren Planung berücksichtigt. Das Niederschlagswasser ist durch geeigneten technische Maßnahmen auf dem Baugrundstück selbst zu versickern. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit – Die Öffentlichkeit soll so früh wie möglich über die Planungsabsicht der Gemeinde informiert werden. Diesem Ziel wird mit der durchgeführten Beteiligung auf der Grundlage des Vorentwurfs der Planung hinreichend Genüge getan. Es liegt in der Natur der Sache, dass zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Ergebnisse der umfangreichen Fachgutachten vorliegen. Diese werden im nachfolgenden Verfahrensschritt – der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit – dargelegt. Dort werden auch die Antworten auf die jetzt aufgeworfenen Fragen gegeben. Rücksichtsnahmegebot und Abwägungsgebot – Diese Verfahrensgrundsätze werden bei der vorliegenden Planung beachtet. Dennoch können sich die Grundstückseigentümer wegen der fehlenden Außenwirkung des Flächennutzungsplans nicht auf die bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans berufen. Maßgeblich ist allein, ob die jetzige Planung die Interessen aller hinreichend berücksichtigt oder ob die Rechte des Einzelnen über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt werden Die Interessen der Privaten und die Interessen der Allgemeinheit werden untereinander und gegeneinander gerecht abgewogen. Zusammenfassung: Die vorgebrachten Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren beachtet, führen derzeit aber nicht zu einer Änderung der Planung. Beteiligung der Behörden Im Rahmen der Beteiligung der Behörden sind Stellungnahmen eingegangen, die beschlussmäßig zu behandeln sind. 1. Landratsamt Freising, SG 41, Altlasten Die von der Flächennutzungsplanänderung betroffenen Flächen sind im Altlastenkataster des Landratsamtes Freising nicht eingetragen. Soweit geogen erhöhte Arsenwerte auf den Flächen festgestellt werden, sind die Handlungsempfehlungen der Regierung von Obernbayern zu beachten. Stellungnahme der Verwaltung Dies wird auf der Ebene des Bebauungsplans berücksichtigt. Dort wird ein entsprechender Hinweis angebracht. Eine Änderung der vorliegenden Planung ist nicht erforderlich. 2. Landratsamt Freising, SG 42, Untere Naturschutzbehörde Die Stellungnahme liegt als Anlage zum Beiblatt bei. Stellungnahme der Verwaltung Die untere Naturschutzbehörde weist im Wesentlichen darauf hin, was bei der Erstellung der noch erforderlichen Unterlagen zu beachten ist. Die erforderlichen naturschutzfachlichen Untersuchungen wurden bereits beauftragt. Hierbei werden die Anregungen der Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 19 unteren Naturschutzbehörde beachtet. Die Untersuchungen werden mit der unteren Naturschutzbehörde rechtzeitig und regelmäßig abgestimmt. Eine Abwägung einzelner verbleibender Punkte erfolgt im Rahmen der formellen Beteiligung der Behörden. Eine Änderung der vorliegenden Planung ist derzeit nicht erforderlich. 3. Landratsamt Freising, Abt. 4, Ortsplanung Die zeichnerische Darstellung des geänderten Bereichs ist sehr schlicht. Die angrenzenden Straßen sind weder beschriftet noch genau erkennbar. Der Nordpfeil fehlt. Unter 2.2 sollte über folgende Formulierung nachgedacht werden: „Neben der Umwidmung der Fläche in „So Hotel“ in „G“ wird ein Teil der bisherigen „Grünfläche“ aufgrund der spezifischen Anforderungen des Investors ebenso zu „G“ bzw. wird diese am südlichen und östlichen Rand des Gebiets als Pufferfunktion festgesetzt. Stellungnahme der Verwaltung Die zeichnerischen Darstellungen werden aufgrund der Stellungnahme noch einmal überarbeitet. Insbesondere wird die Darstellung als „G“ abgeändert in „GE“. Damit wird das Maß der baulichen Nutzung weiter eingeschränkt, so dass sich dort keine immissionsträchtigen Industriebetriebe ansiedeln können. Es soll bereits auf der Ebene des Flächennutzungsplans erkennbar sein, dass hier der Schutzwürdigkeit der angrenzenden Wohnbebauung Rechnung getragen wird. Außerdem wird der Geltungsberiech der Flächennutzungsplanänderung im Süden angepasst, so dass der Flughafenparkplatz außerhalb des Geltungsbereichs liegen wird. 4. Regierung von Oberbayern Nur bei Beachtung der Voraussetzungen (Flächenbilanz und Begründung, warum das Vorhaben nicht auf bereits ausgewiesenen GE-Flächen realisiert werden kann) steht die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Änderung des FNP ein Umweltbericht zu erstellen ist. Stellungnahme der Verwaltung Die Erstellung des Umweltberichts wurde bereits in Auftrag gegeben. Ebenso wird in der Begründung noch ausführlicher dargelegt, dass es für die Darstellung des Gewerbegebietes an dieser Stelle aus den genannten Gründen aus planerischer Sicht keine erkennbare Alternative gibt. Eine Änderung der vorliegenden Planung ist nicht erforderlich. 5. E.ON Bayern Wärme GmbH E.ON Bayern Wärme GmbH weist darauf hin, dass in dem geplanten Bereich der Nordumfahrung über die Fl.Nr. 2858, 2870, 60/2 und 60/9 eine Fernwärmeleitung läuft. Aus diesem Grund wird um Beachtung folgender Punkte gebeten: a) Im Zuge der weiteren Planung bzw. den Änderungen in der Planung wird gebeten, einen Streifen von 3m jeweils links und rechts der Trassenmittelachse von spezieller Gestaltungsüberbauung freizuhalten. b) Bei der Geländemodellierung ist zu beachten, dass für die Fernwärmeleitung eine Mindestüberdeckung von 1m erforderlich ist. (Ausknickungsgefahr) c) Vor Baubeginn muss aufgrund fehlender Bezugspunkte die tatsächliche Lage der Fernwärmeleitung durch Suchgrabungen festgestellt werden. Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 20 Stellungnahme der Verwaltung Die vorgebrachte Stellungnahme wird bei der konkretisierenden Straßenplanung beachtet. Sollte sich dabei die Notwendigkeit ergeben, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplans entsprechend angepasst. Eine Änderung der vorliegenden Planung ist nicht erforderlich. 6. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding Die Fläche im Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes werden intensiv landwirtschaftlich bewirtschaftet. Es wäre wünschenswert, wenn die betroffenen Landwirte bei der Suche nach Ersatzflächen unterstützt werden würden. Stellungnahme der Verwaltung Dies hat keine Auswirkungen auf die Änderung des Flächennutzungsplanes und somit ist keine Änderung der Planung notwendig. 7. Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern Das Luftamt Südbayern weist darauf hin, dass sich der räumliche Geltungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes teilweise mit dem Umgriff der mit dem 98. Änderungsplanfeststellungsbeschluss für den Flughafen München vom 05.07.2011 (98. ÄPFB; „3. Start- und Landebahn-Bescheid“) planfestgestellten Abschirmungswälle Nr. 32, 33, 34 und 25 überschneidet bzw. unmittelbar an diese angrenzt. Zur Vermeidung möglicher Störungen der Flugsicherungseinrichtungen durch im Plangebiet errichteten Bauwerke wird angeregt, die Begrenzung der Bauwerkshöhe von 14 m über Grund sicherzustellen. Im Bereich des Planungsgebietes wäre eine Zustimmung des Luftamtes erforderlich, wenn Bauwerke mit einer Höhe von 473 m ü.NN errichtet werden. Ausgehend von einer Geländehöhe von ca. 456 m ü.NN und einer in der Planung vorgesehenen Gebäudehöhe von max. 14 m wird der zustimmungspflichtige Bereich nicht erreicht. Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass das Zustimmungserfordernis dann eingreifen könnte, wenn Dachaufbauten die o.g. Höhe überschreiten würden. Stellungnahme der Verwaltung Der räumliche Geltungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes überschneidet sich teilweise mit dem Umgriff der mit dem 98. Änderungsplanfeststellungsbeschluss für den Flughafen München vom 05.07.2011 (98. ÄPFB; „3. Start- und Landebahn-Bescheid“) planfestgestellten Abschirmungswälle Nr. 32, 33, 34 und 25 bzw. grenzt unmittelbar an diese an. Betroffen sind hiervon insbesondere die Restflächen der durch die Wälle in Anspruch genommenen Grundstücke, die für landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen beansprucht werden. Bei der konkretisierenden Straßenplanung wird diesem Umstand entsprechend Beachtung geschenkt werden. Die derzeitige Darstellung des Einmündungsbereichs im Flächennutzungsplan lässt bewusst ausreichend Platz für verschiedene Varianten der Anbindung der Nordumgehung in die bestehende Kreisstraße, um die Straßenplanung nicht vorab einzuengen. Der Flächennutzungsplan stellt die grundsätzliche Möglichkeit dar, innerhalb dieser Flächen Gewerbegebäude zu errichten. Eine Höhenbeschränkung wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Dort wird auch ein Hinweis angebracht, dass eine Überschreitung der genannten Bauhöhen eine Genehmigung des Luftamtes erforderlich macht, die wiederum im Baugenehmigungsverfahren einzuholen ist. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 21 8. DFS, Deutsche Flugsicherung Gegen die geplante Bauhöhe von 14 m über Grund bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Sollten im weiteren Verfahren Anpflanzungen festgelegt werden, die aufgrund ihrer voraussichtlichen Wuchshöhe eine Betroffenheit von § 12 LuftVG bewirken könnten, ist eine Vorlage bei der Luftfahrtbehörde erforderlich. Stellungnahme der Verwaltung Die Stellungnahme wird im Bebauungsplanverfahren beachtet. Im Rahmen der Grünordnung werden vorrangig solche Anpflanzungen festgesetzt, deren potentielle Endwuchshöhe die angegebenen Höhenbeschränkungen nicht überschreiten. Eine Abstimmung dieser Festsetzungen mit dem Luftamt Südbayern wird im nächsten Verfahrensschritt erfolgen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 9. Verwaltungsgemeinschaft Oberding Die Verwaltungsgemeinschaft Oberding trägt vor, dass ihre Interessen durch die vorliegende Planung nicht berührt werden. Allerdings wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Verkehr, insbesondere bedingt durch die Ausweisung von Gewerbegebieten, stetig zunimmt und dadurch die Gemeinde Oberding massiv belastet wird. Stellungnahme der Verwaltung Die Bewältigung des zusätzlichen Verkehrs soll hauptsächlich über die Nordumgehung und deren Anschluss an die Kreisstraßen erfolgen. Eine Zunahme von Verkehr für die Nachbargemeinden über das zumutbare Maß hinaus wird nicht erwartet, dieser Belang wird im Rahmend es Umweltberichts gewürdigt. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 10. Staatliches Bauamt Freising Die Stellungnahme ist aus der Anlage zum Beiblatt zu ersehen. Stellungnahme der Verwaltung Es sollt ein Verkehrsplaner damit beauftragt werden, die Verkehrssituation zu beurteilen und sich mit den vorgebrachten Argumenten auseinanderzusetzen. Anfrage von Gemeinderatsmitglied Friedrich: Hinsichtlich der heutigen Sitzung des Gemeinderates bitte ich zu prüfen, ob bei den TOP 5, Bebauungsplan Nr. 60 "Gewerbegebiet Nordumgehung" Abwägungsbeschlüsse und TOP 6, Flächennutzungsplan, 14. Änderung, Abwägungsbeschlüsse, der zu beauftragende Verkehrsplaner - wie ihn ja in das Staatlichen Bauamtes Freising in seiner Stellunggsnahme vom 23.11.2012 gefordert hat - die Weiterführung der Nordumgehung bis zur FS 44 untersucht und bewertet. Dies wurde ja vom Gemeinderatskollegen Karl-Heinz Bergmeier in der letzten Gemeinderatssitzung schon gefordert. Darüber hinaus wurde ja im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechende Forderungen aufgestellt, auch mit Hinweisen auf das GEP mit den Punkten 13.1.1. sowie 13.2. Überörtlich, Absatz 4. Antwort der Verwaltung: Im Rahmen der Erstellung des Umweltberichts Zu FNP und BPLan werden die Auswirkungen des im Zusammenhang mit der Baufläche zu erwartenden Verkehrs von den Verkehrs- Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 22 planern zu beurteilen sein. Dies wird nach meiner Voraussicht überschlägig geschehen und auf die Frage ausgerichtet sein, ob die derzeit geplante Verkehrsführung ausreichend ist. Die Anbindung der Nordumgehung an die FS 44 ist nicht unmittelbar Gegenstand der beiden Verfahren, da die Nordumgehung bereits im FNP enthalten ist. Sollte der Planer zu dem Ergebnis kommen, dass es ohne unmittelbare Anbindung nicht funktionieren kann, wird er eine Erweiterung des Geltungsbereichs sowohl der FNP- Änderung als auch des Bebauungsplans vorschlagen. Sollte er bei der überschlägigen (groben) Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass die unmittelbare Anbindung zwar wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich ist, so würde dies nicht zu einer Änderung der Planung führen. Es bleibt dem Gemeinderat aber unbenommen, den Planungsauftrag zu erweitern, um in einer umfassenden Prüfung zu ermitteln, wie sich der unmittelbare Anschluss der Nordumgehung an die FS 44 auswirkt. Bei positivem Ausgang sollte dann (bitte in einem gesonderten Verfahren - Änderung des FNP) die neue Trasse planerisch aufgenommen werden. Sollte dieses gesonderte Verfahren - aus welchen Gründen auch immer - nicht positiv ausgehen, dann bleibt bei den derzeitigen Verfahren die derzeitig geplante Trasse der Nordumgehung bestehen. Die jetzt anstehenden Verfahren zur 14. Änderung des FNP und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 60 sollten die bereits im FNP dargestellte Trasse der Nordumgehung nicht vollkommen in Zweifel ziehen, diese ist ebenfalls aus einem Flächennutzungsplanverfahren hervorgegangen. Haushaltsrechtliche Auswirkungen keine Beschluss Zu den Anregungen der Eheleute Eschenbach sowie zu den Punkten 1bis 2 und 4 bis 10: Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich Zu Punkt 3: Die zeichnerischen Darstellung werden, wie im Sachverhalt dargestellt, abgeändert Abstimmung: 18:0 Beschluss Antrag der SPD-Fraktion Im Flächennutzungsplanverfahren soll eine zusätzliche Straßenanbindung ab Kreisverkehr Mövenpick bis FS 44 untersucht werden. Für den Antrag stimmten 6 Mitglieder des Gemeinderats, dagegen stimmten 12 Mitglieder des Gemeinderats. Somit ist der Antrag abgelehnt. Abstimmung: 6:12 Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 7. Ausschreibung Erschließungsträgerschaft für das Baugebiet zwischen Weidenweg und Mittermeierweg Seite: 23 2012/0767 Anlagen zum Beiblatt Lageplan Sachverhalt Unmittelbar im Anschluss an die Fläche des zukünftigen Plangebietes für den Bebauungsplan zwischen dem Weidenweg und dem Mittermeierweg befindet sich noch eine Fläche im Privateigentum, für die bereits Baurecht nach § 34 BauGB (Innenbereich) besteht. Hierfür existieren bereits planerische Vorstellungen eines Bauwerbers. Die Zufahrt zu dieser Innenbereichsfläche führt unmittelbar über die Straße „Preglerweg“. Die Eigentümer dieser Fläche haben seit einiger Zeit mehrfach in der Verwaltung vorgesprochen, um eine Aussage zu erhalten, dass das gemeindliche Einvernehmen zu einem einzureichenden Bauantrag erteilt werden wird. Die Verwaltung hat stets darauf verwiesen, dass diese Bebauung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bebauungsplangebiet zu sehen ist und aufeinander abzustimmen ist. Die Bauherren wurden über einen längeren Zeitraum dazu bewegt, die Bebauungsplanung abzuwarten. Der Gemeinderat hat diese Bebauungsplanung jedoch im Zuge der Haushaltsplanung 2012 verschoben. Nun möchten die Bauherren nicht länger warten und unbedingt zeitnah das Vorhaben realisieren. Damit keine städtebaulichen Unzulänglichkeiten entstehen, die eine Bebauungsplanung erschweren könnten, wird es daher als erforderlich erachtet, die Bebauungsplanung recht bald in Angriff zu nehmen. Diese Gebiet sollte ebenfalls über einen Erschließungsträger entwickelt werden, der die Bebauungsplanung, die Straßenplanung sowie die Herstellung der Erschließungsanlagen im Auftrag der Gemeinde übernimmt und die entstehenden Kosten über Kostenerstattungsverträge mit den Grundstückseigentümern abrechnet. Die Vergabe der Erschließungsträgerschaft ist entsprechend auszuschreiben, hierfür sind die Ausschreibungsunterlagen zu erarbeiten. Haushaltsrechtliche Auswirkungen Dieser TOP hat keine unmittelbaren haushaltsrechtlichen Auswirkungen, da die entstehenden Kosten nach Abschluss der Maßnahme von den Grundstückseigentümern (einschließlich Gemeinde als Grundstückseigentümer) getragen werden. Die Kosten, die der Gemeinde entstehen, werden bei der Veräußerung der entsprechenden Baugrundstücke an die Erwerber weiter gereicht. Dieser TOP ist mit dem Team Finanzen abgestimmt. Beschluss Schriftlicher Geschäftsordnungsantrag von Dr. Mey auf Zurückstellung des TOP bis erste Erfahrungen mit dem Erschließungsträger im Gebiet Jägerfeld/ Theresienstr./ Tassiloweg/ Mathildenstr. vorliegen. Für den Antrag stimmten 6 Mitglieder des Gemeinderats, dagegen 12 Mitglieder des Gemeinderats. Somit wird der Antrag abgelehnt. Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Abstimmung: Seite: 24 6:12 Beschluss Die Erschließungsträgerschaft wird ausgeschrieben, um die Überplanung und Realsierung dieses Plangebietes zeitnah zu bewerkstelligen. Abstimmung: 8. 17:1 Stromlieferung für Kommunale Liegenschaften Bündelausschreibung durch den Bayerischen Gemeindetag 2012/0768 Sachverhalt Der Stromliefervertrag der Gemeinde Hallbergmoos endet am 31.12.2013. Der Bayerische Gemeindetag bietet den Gemeinden an, für den Lieferzeitraum 2014-2016 eine Bündelausschreibung durchzuführen. Der Gemeindetag hat den Dienstleister für die Bündelausschreibungen nach Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in einem transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahren mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger ermittelt. Die maßgeblichen Auswahlkriterien waren das optimale Ausschreibungsverfahren für die bayerischen Kommunen und die Preisgestaltung. Das Vergabegremium hat sich einstimmig für die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH entschieden, deren Gesellschafter der Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern, die Landkreistage Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern und der Städtebund Schleswig-Holstein sind. Die KUBUS berät seit 15 Jahren Kommunen und ist der derzeit einzige Anbieter eines elektronischen Ausschreibungsportals für die öffentliche Hand. Es ist beabsichtigt, jeweils die Teilnehmer in einem Bündel pro Regierungsbezirk zusammenzufassen (außer in Oberbayern, wo drei Bündel geplant sind). Die einzelnen Bündel werden in ein Standardlos und Speziallose für leistungsgemessene Anlagen, Straßenbeleuchtungsanlagen und Anlagen für Heizwärme unterteilt. Jeder Teilnehmer hat für sich zu entscheiden, ob er alle Anlagen in das Standardlos gibt (Vorteil: In jedem Fall nur ein Stromlieferant) oder aber sich an mehreren Losen beteiligt (Vorteil: voraussichtlich bessere Preise; Nachteil: ggf. mehrere Stromlieferanten). Außerdem kann jeder Teilnehmer wählen, ob er „Normalstrom“, bei dem der Ökostromanteil bei jedem Stromanbieter unterschiedlich ist, oder „100 % Ökostrom“ einkaufen möchte. Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist für die Beschaffung von 100 % Ökostrom im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten in Höhe von 5 bis 6 % bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen. Abänderungen bei der Losbildung und bei den Ausschreibungskonditionen, z.B. die Zulassung von Haupt- und Nebenangeboten sind nicht möglich. Wenn die Gemeinde an Bündelausschreibungen teilnehmen möchte, muss der Dienstleistungsvertrag bis zum 31.12.2012 abgeschlossen sein. Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 25 Beschluss Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung einer Bündelausschreibung für die Lieferung von elektrischer Energie über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen. Abstimmung: 17:1 Beschluss Die Gemeinde überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie für die Lieferjahre 2014 bis 2016, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle. Abstimmung: 17:1 Beschluss Im Rahmen der Bündelausschreibung soll 100 % Ökostrom beschafft werden. Abstimmung: 13:5 Beschluss Wegen der voraussichtlich günstigeren Preise wird die Ausschreibung in Speziallose aufgeteilt. Abstimmung: 9. 18:0 Beschilderungskonzept und neues Logo für die Gemeinde Hallbergmoos 2012/0769 Anlagen zum Beiblatt Angebot (vertrauliche Anlage) Sachverhalt Aufgrund von mehreren Beschwerden aus der Bevölkerung, in denen die mangelnde Beschilderung einiger gemeindlichen Gebäude und Einrichtungen (Sportpark, Mittelschule, Hort 2) beklagt wurde, fand eine Besprechung zwischen der Verwaltung und den entsprechenden Planern statt. Hierbei kam man zu dem Ergebnis, dass es zielführend wäre, in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Kommunikationsdesign, München ein Beschilderungskonzept für alle gemeindlichen Einrichtung und ein neues Gemeindelogo erarbeiten zu lassen. Die Ausarbeitungen sollen Herrn Prof. Dam in Zusammenarbeit mit den Studenten im Rahmen eines Studienganges erfolgen. Der Kontakt zur Hochschule, Herrn Prof. Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 26 Dam wurde hergestellt. In einer unverbindlichen Vorbesprechung wurde die folgende Ausarbeitungsinhalte definiert: - Erstellung eines neuen Gemeindelogos - Ausarbeitung eines Orientierungssystems für das Gemeindegebiet - Ausarbeitung eines Orientierungssystems für den Sportpark Auf dieser Grundlage wurde der Verwaltung ein Angebot von Herr Prof. Dam, in einer Gesamthöhe von 25.097,10 € brutto, unterbreitet. Nähere Informationen zu den Kosten können in den vertraulichen Anlagen zum Beiblatt entnommen werden. Haushaltsrechtliche Auswirkungen Bisher sind keine Haushaltsmittel eingeplant. Sollte der Gemeinderat der Auftragserteilung zustimmen, müssen Mittel für den Haushalt 2013 eingeplant werden. Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen sind mit dem Team Finanzen abgestimmt. Beschluss Die Hochschule für Kommunikationsdesign München, Herr Prof. Dam wird mit der Erstellung eines neuen Gemeindelogos beauftragt. Abstimmung: 13:5 Beschluss Die Hochschule für Kommunikationsdesign München, Herr Prof. Dam wird mit der Ausarbeitung eines Orientierungssystems für das Gemeindegebiet und den Sportpark beauftragt. Die erforderlichen Mittel von 25.100 € werden im Haushalt 2013 aufgenommen. Abstimmung: 10. 18:0 Umgestaltung der Zufahrt zur Grundschule Antrag des Elternbeirats 2012/0770 Anlagen zum Beiblatt Antrag des Elternbeirates Skizze mit zeichnerischer Darstellung des Antrages Sachverhalt Der Elternbeirat der Grundschule Hallbergmoos hat einen Antrag auf Umgestaltung der Zufahrt zur Grundschule gestellt. Der Elternbeirat begründet seinen Antrag mit dem täglichen Rückstau auf die Theresienstraße und mit der erschwerten Zufahrt der Lehrkräfte zu ihren Parkplätzen. Von der Verwaltung wurde eine Skizze erstellt, die den Antrag zeichnerisch darstellen soll. Eine überschlägige Kostenermittlung durch das Team Bauwesen hat erge- Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 27 ben, dass die Kosten für den Umbau in einer Größenordnung von ca. 140.000.- € liegen werden. Der Antrag und die Skizze können aus der Anlage zum Beiblatt ersehen werden. Haushaltsrechtliche Auswirkungen Bisher sind keine Mittel im Haushalt eingeplant. Sollte der Gemeinderat einen Umbau beschließen, dann wären entsprechende Mittel im Haushalt einzuplanen. Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen wurden mit dem Team Finanzen abgestimmt. Beschluss Der Antrag des Elternbeirates wird abgelehnt. Abstimmung: 11. 18:0 Genehmigung des vom BRK, Ortsverband Freising, eingereichten Haushalts 2013 für den Blumenkindergarten 2012/0771 Anlagen zum Beiblatt Haushaltsentwurf Sachverhalt In der Anlage wird der Haushaltsentwurf 2013 des Bayerischen Roten Kreuzes, Ortsverband Freising, für den „Blumenkindergarten“ vorgelegt. Für Investitionen wurden 4.000 Euro beantragt. Dabei entfallen auf eine Erneuerung von Puppeneckenmöbel (gelbe Gruppe) 1.500 €, auf eine Ersatzbeschaffung von 2 Spielteppichen in 2 Gruppen 1000 € und zusätzlich 1.500 € auf eine Montessori-Grundausstattung. Diese Grundausstattung wird benötigt zum weiteren Ausbau des Schwerpunktes „Montessori“, der im Kindergartenkonzept enthalten ist. Die nicht gedeckten Betriebskosten verringern sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig von 105.500 € auf 101.250 €. GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm) 11. Soziale Aspekte (2) Die speziellen Bedürfnisse aller Altersgruppen in allen Lebenslagen sind zu achten. (5) Die Gemeinde stellt zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Angebote zur Verfügung. Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 28 Haushaltsrechtliche Auswirkungen Investitionen Ertrag Aufwand Differenz 4.000 € 242.000 € 518.000 € 276.000€ In den Erträgen sind Bundesmittel in Höhe von 14.694 Euro sowie die staatliche Förderung, der Qualitatszuschuß und Elternbeitragszuschüsse (Zuschuß für letztes Kindergartenjahr) enthalten. Die Bundesmittel reduzieren die Betriebskosten, da diese nicht an den Träger ausgezahlt werden. Der Aufwand setzt sich zusammen aus der kommunalen und staatlichen Kind- und buchungszeitbezogenen Förderung, den Elternbeitragszuschüssen (durchlaufender Posten), den nicht gedeckten Betriebskosten sowie Kosten für eine Brandschutzunterweisung. Investitionskosten wurden nicht berücksichtigt. Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen wurden mit dem Team Finanzen abgestimmt. Beschluss Der Haushaltsentwurf für den Blumenkindergarten wird genehmigt. Abstimmung: 17:0 Gemeinderatsmitglied Kronner war nicht anwesend. 12. Genehmigung des von der Sozialen Zukunft gGmbH eingereichten Haushalts 2013 für den Kindergarten "Regenbogen" 2012/0772 Anlagen zum Beiblatt Haushaltsentwurf Sachverhalt In der Anlage wird der Haushaltsentwurf 2013 der Sozialen Zukunft gGmbH, Gesellschaft der Arbeiterwohlfahrt, Bezirk Oberbayern, für den Kindergarten „Regenbogen“ am Pappelweg 1 vorgelegt. Für das Haushaltsjahr 2013 sind Investitionen in Höhe von 7.000,-- Euro. In diesem Betrag ist die Ersatzbeschaffung eines Tisches mit Stühlen für das Elternsprechzimmer und als Neuanschaffung die Einrichtung eines Personalraumes im Keller vorgesehen. Der Personalraum im Keller wurde nötig, da mehr Personal vorhanden ist (Einrichtung einer 5. Gruppe) und dieses im Personalraum im 1. OG keinen Platz mehr findet. Der Rest der geplanten Investitionskosten wird bei Bedarf abgerufen. Die nicht gedeckten Betriebskosten belaufen sich auf 59.666,16 Euro (incl. Investitionskosen). Die Betriebskosten vermindern sich gegenüber den letztjährig angesetzten Betriebskosten um ca. 28.300 Euro. Die Betriebskosten vermindern sich gegenüber den letztjährig angesetzten Betriebskosten um ca. 28.300 Euro. Der Grund dafür liegt in der Erhöhung des Basiswertes auf 920,67 Euro sowie der Gewährung eines Qualitätszuschusses durch das Land Bayern, wenn mindestens ein Anstellungsschlüssel von 1:11 ganzjährig gehalten werden kann. Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 29 GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm) 11. Soziale Aspekte (2) Die speziellen Bedürfnisse aller Altersgruppen in allen Lebenslagen sind zu achten. (5) Die Gemeinde stellt zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Angebote zur Verfügung. Haushaltsrechtliche Auswirkungen Investitionen 7.000 € Ertrag 300.000 € Aufwand 627.200 € Differenz 327.200€ In den Erträgen sind Bundesmittel in Höhe von 691,-- Euro sowie die staatliche Förderung, ein Qualitätszuschuss und Elternbeitragszuschüsse (Zuschuss für letztes Kindergartenjahr) enthalten. Der Aufwand setzt sich zusammen aus der kommunalen und staatlichen Kindund buchungszeitbezogenen Förderung, den nicht gedeckten Betriebskosten, den Elternbeitragszuschüssen (durchlaufender Posten) sowie Kosten für eine Brandschutzunterweisung. Investitionskosten wurden nicht berücksichtigt. Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen wurden mit dem Team Finanzen abgestimmt Beschluss Der Haushaltsentwurf für den Kindergarten Regenbogen wird genehmigt. Abstimmung: 17:0 Gemeinderatsmitglied Kronner war nicht anwesend. 13. Genehmigung des von der Sozialen Zukunft gGmbH eingereichten Haushalts 2013 für den Kindergarten "Sonnenschein" 2012/0773 Anlagen zum Beiblatt Haushaltsentwurf Sachverhalt In der Anlage wird der Haushaltsentwurf 2013 der Sozialen Zukunft gGmbH, Gesellschaft der Arbeiterwohlfahrt, Bezirk Oberbayern, für den Kindergarten „Sonnenschein“ am Freiherr-von-Hallberg-Platz 2 vorgelegt. Für das Haushaltsjahr 2013 sind Investitionen in Höhe von 2.800,-- Euro (Ersatzbeschaffung: Dreiräder, Sonnenschirme, Klappmatten, PC für Personal sowie die Neuanschaffung eines Gummistiefelhalters) vorgesehen. Die Investitionen wurden um 1000,-- Euro für Regale (Garage) gekürzt, da diese in den Haushalt des Teams Bau eingestellt werden. Die nicht gedeckten Betriebskosten belaufen sich auf 140.105,55 Euro (incl. Investitionskosen). Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 30 Der Betriebskostenausgleich 2013 erhöht sich gegenüber dem Haushaltsentwurf 2012 von 131.032,98 auf 139.105,55 (1000 Euro wurden abgezogen, da dies in den Haushalt Team Bau fällt). Grundsätzlich würden die Betriebskosten geringer ausfallen, da im Jahr 2011 ein Plus von 72.512,-- Euro in der Defizitabrechnung aufgezeigt wurde. Dass die Betriebskosten nun dennoch erhöht sind, liegt in der für alle Kindertagesstätten gültigen Erhöhung des Basiswertes sowie der - Berücksichtigung von anfallenden Kosten, wenn kein förderfähiger Ersatz für 2 Mitarbeiterinnen gefunden wird, die in die Ruhephase der Altersteilzeit wechseln - Neureglung bei der Besorgung des Wirtschaftsbedarf (Reinigungs- und Hygienemittel, Einmalhandschuhe, Toilettenpapier usw.) sowie der - Erhöhung der Gemeinkosten aufgrund des Ansteigens der Aufwendungskosten. Die Förderzuschüsse für das Personal, welches in Altersteilzeit wechselt, werden gewährt, wenn eine Berufsanfängerin, eine arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Erzieherin eingestellt wird. Sollte dies der Fall sein, verringern sich die Betriebskosten im Jahr 2013 um 17.430 Euro. GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm) 11. Soziale Aspekte (2) Die speziellen Bedürfnisse aller Altersgruppen in allen Lebenslagen sind zu achten. (5) Die Gemeinde stellt zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Angebote zur Verfügung. Haushaltsrechtliche Auswirkungen Investitionen Ertrag Aufwand Differenz 2.800 € 132.260 € 382.500 € 250.240 € In den Erträgen sind Bundesmittel in Höhe von 575 Euro sowie die staatliche Förderung, ein Qualitätszuschuß und Elternbeitragszuschüsse (Zuschuss für letztes Kindergartenjahr) enthalten. Der Aufwand setzt sich zusammen aus der kommunalen und staatlichen Kindund buchungszeitbezogenen Förderung, den nicht gedeckten Betriebskosten, den Elternbeitragszuschüssen (durchlaufender Posten) sowie Kosten für eine Brandschutzunterweisung. Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen wurden mit dem Team Finanzen abgestimmt. Beschluss Der Haushaltsentwurf für den Kindergarten Sonnenschein wird genehmigt. Abstimmung: 17:0 Gemeinderatsmitglied Kronner war nicht anwesend. Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 14. Genehmigung des vom BRK, Ortsverband Freising, eingereichten Haushalts 2013 für den Kindergarten "Wolkenschlößchen" Seite: 31 2012/0774 Anlagen zum Beiblatt Haushaltsentwurf Sachverhalt In der Anlage wird der Haushaltsentwurf 2013 des Bayerischen Roten Kreuzes, Ortsverband Freising, für den Kindergarten „Wolkenschlößchen“ vorgelegt. Für Investitionen wurden 4.300 Euro beantragt. Für diesen Betrag sollen Bücherregale in der Bücherei sowie im Gruppenraum, Gartenbänke mit Tisch, ein großer Gong für den Garten, ein Transport- bzw. Servierwagen und eine Blumenampel als Lärmschutz gekauft werden sollen. Die nicht gedeckten Betriebskosten verringern sich gegenüber dem Vorjahr von 97.374 € auf 73.950 €. Obwohl die Personalkosten insgesamt gestiegen sind (Einrechnung einer Tariferhöhung von 3 %) führt die Aufstockung auf 62 Kinder zu einem wirtschaftlicheren Einsatz des Personals und einer Reduzierung der Kosten im Verwaltungsbereich (6000 €). Zudem entstehen Mehreinnahmen bei den Elternbeiträgen und der Kind- und buchungszeitbezogenen Förderung. GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm) 11. Soziale Aspekte (2) Die speziellen Bedürfnisse aller Altersgruppen in allen Lebenslagen sind zu achten. (5) Die Gemeinde stellt zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Angebote zur Verfügung. Haushaltsrechtliche Auswirkungen Investitionen Ertrag Aufwand Differenz 4.300 € 144.500 € 330.000 € 185.500€ In den Erträgen sind die staatliche Förderung, der Qualitätszusschuß und Elternbeitragszuschüsse (Zuschuß für letztes Kindergartenjahr) enthalten. Der Aufwand setzt sich zusammen aus der kommunalen und staatlichen Kind- und buchungszeitbezogenen Förderung, den Elternbeitragszuschüssen (durchlaufender Posten), den nicht gedeckten Betriebskosten sowie Kosten für eine Brandschutzunterweisung. Investitionskosten wurden nicht berücksichtigt. Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen wurden mit dem Team Finanzen abgestimmt. Beschluss Der Haushaltsentwurf für den Kindergarten Wolkenschlößchen wird genehmigt. Abstimmung: 17:0 Gemeinderatsmitglied Kronner war nicht anwesend. Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 15. Seite: 32 Genehmigung des vom BRK, Ortsverband Freising, eingereichten Haushalts 2013 für die Kinderkrippe "Spatzennest" 2012/0775 Anlagen zum Beiblatt Haushaltsentwurf Sachverhalt In der Anlage wird der Haushaltsentwurf 2013 des Bayerischen Roten Kreuzes, Ortsverband Freising, für die Kinderkrippe „Spatzennest“ vorgelegt. Die Krippe ist im August 2011 in das neue Gebäude auf dem Anwesen „ Am Söldnermoos 59“ umgezogen und stellt seit dem 01.09.2011 für Kinder, deren Eltern im MABP beschäftigt sind, 12 Plätze zur Verfügung. Diese Plätze sind seit Beginn des neuen Betreuungsjahr voll belegt, so dass hier grundsätzlich keine Ausfallkosten mehr entstehen. Das BRK hat die Einnahmen für diese 12 Plätze im Bereich Elternbeiträge in Höhe von 10.800 Euro und Fördermittel in Höhe von 30.000 Euro eingeplant. Sollte es zu einer Nichtbelegung von Plätzen kommen, erhöht sich das Betriebsdefizit. Für das Haushaltsjahr 2013 sind Investitionen in Höhe von 9.000 € vorgesehen. Die Beschaffung von 2 Sonnenschirmen (1.500 €) sowie Verdunklungsrollos im Teamzimmer (3.000 €) wird hier entnommen und wird in den Haushalt des Teams Bau übernommen. Die Teppichreinigung (1.500 €) wurde ebenfalls aus den Investitionen gestrichen, da diese zu den laufenden Kosten gehört. Der restliche Betrag (3.500 €) splittet sich auf für Betten, Stühle und Bettwäsche (es wurden 3 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen), 1 Beamer für Teamfortbildungen und auch für Kinderveranstaltungen , 6 Bistrotische, 2 Wärmebehälter und 1 Laminiergerät. Somit verbleiben Investitionskosten in Höhe von 3.500 Euro. Die nicht gedeckten Betriebskosten verringern sich gegenüber dem Haushaltsentwurf 2012 von 138.850 € auf 126.850 Euro (4.500 € Investitionskosten wurden abgezogen, da sie aus Haushalt entnommen wurden, siehe oben). Die Verringerung der Kosten ergibt sich durch die vollständige Belegung der Kinderkrippe und dadurch entstehenden Mehreinnahmen bei den Elternbeiträgen. Ferner müssen keine Verlusten aus der Bereithaltung von 12 Plätzen für die Eltern des MABP mehr eingeplant werden. GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm) 11. Soziale Aspekte (2) Die speziellen Bedürfnisse aller Altersgruppen in allen Lebenslagen sind zu achten. (5) Die Gemeinde stellt zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Angebote zur Verfügung. Haushaltsrechtliche Auswirkungen Investitionen 3.500 € Ertrag 285.000 € Aufwand 592.000 € Differenz 307.000 € In den Erträgen (staatliche Förderung, Qualitätszuschuß) sind Bundesmittel in Höhe von 46.843 Euro enthalten. Diese vermindern die Betriebskosten, da sie nicht an den Träger Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 33 ausgezahlt werden. Der Aufwand setzt sich zusammen aus den Kind- und buchungszeitbezogenen Zuschüssen und nicht gedeckten Betriebskosten sowie Kosten für Brandschutzunterweisung. Investitionskosten wurden hier nicht berücksichtigt. Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen wurden mit dem Team Finanzen abgestimmt. Beschluss Der Haushaltsentwurf für die Kinderkrippe Spatzennest wird genehmigt. Abstimmung: 17:0 Gemeinderatsmitglied Kronner war nicht anwesend. 16. Genehmigung des Haushalts 2013 der AWO Krippeneinrichtung "Sternentor" 2012/0776 Anlagen zum Beiblatt Haushaltsentwurf Sachverhalt In der Anlage wird der Haushaltsentwurf 2013 der Arbeiterwohlfahrt, Bezirk Oberbayern, für die Kinderkrippe Sternentor am Kiefernweg 2 vorgelegt. Die Kinderkrippe Sternentor wird voraussichtlich im November 2013 in die neue Einrichtung am Enghofer Weg umziehen. Ab diesem Zeitpunkt werden 24 zusätzliche Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt (insgesamt 72 in dieser Einrichtung). Um den Anstellungsschlüssel und die Fachkraftquote einhalten zu können, muss dafür zusätzlich neues Personal eingestellt werden. Die Anstellung erfolgt bereits ab September 2013, da unterjährig die Personalbeschaffung nicht möglich ist. Durch dieses Vorgehen wird die Einarbeitung des Personals sowie der gesamte Organisationsablauf erleichtert. Für das Haushaltsjahr 2013 sind Investitionen in Höhe von 8.400,-- Euro vorgesehen. 1.800 Euro entfallen auf einen Laptop für die Leitung, eine Kuschelecke und einen Schrank. Die restlichen Kosten sind für den Umzug und Erstausstattung bzw. bei Bedarf vorsorglich eingestellt. Die nicht gedeckten Betriebskosten belaufen sich auf 84.263,85 Euro (incl. Investitionskosen). Es wird dabei von einer vollen Belegung (48 Kinder, später 72 Kinder) mit durchschnittlicher Buchungszeit ausgegangen. Ab November wurden im Bereich der Erträge die Förderzuschüsse, die Gruppenbeiträge sowie die Essensgelder für 72 Kinder berücksichtigt. Die Betriebskosten erhöhen sich gegenüber den letztjährig angesetzten Betriebskosten um ca. 27.100 Euro. Die Begründung dafür liegt in der - Neuanstellung von Personal, - eingeplanten Tariferhöhungen, - Neureglung bei der Besorgung des Wirtschaftsbedarf (Reinigungs- und Hygienemittel, Einmalhandschuhe, Toilettenpapier usw.) sowie der - Erhöhung der Gemeinkosten aufgrund des Ansteigens der Aufwendungskosten. Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 34 GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm) 11. Soziale Aspekte (2) Die speziellen Bedürfnisse aller Altersgruppen in allen Lebenslagen sind zu achten. (5) Die Gemeinde stellt zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Angebote zur Verfügung. Haushaltsrechtliche Auswirkungen Investitionen Ertrag Aufwand Differenz 8.400 € 195.000 € 432.000 € 237.000€ In den Erträgen (staatliche Förderung, Qualitätszuschuss) sind Bundesmittel in Höhe von 18.225 Euro enthalten. Diese vermindern die Betriebskosten, da sie nicht an den Träger ausgezahlt werden. Der Aufwand setzt sich zusammen aus den Kind- und buchungszeitbezogenen Zuschüssen und nicht gedeckten Betriebskosten sowie Kosten für Brandschutzunterweisung. Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen wurden mit dem Team Finanzen abgestimmt. Beschluss Der Haushaltsentwurf für die Kinderkrippe Sternentor wird genehmigt. Abstimmung: 17:0 Gemeinderatsmitglied Kronner war nicht anwesend. 17. Genehmigung des vom BRK, Ortsverband Freising, eingereichten Haushalts 2013 für den Hort "Meilensteinhaus" und den Schulkindergarten "SchuwiDu" 2012/0777 Anlagen zum Beiblatt Haushaltsentwurf Sachverhalt In der Anlage wird der Haushaltsentwurf 2013 des Bayerischen Roten Kreuzes, Ortsverband Freising, für den Kinderhort „Meilensteinhaus“ vorgelegt. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 03.05.2011 wurde beschlossen, dass 15 Plätze für einen Schulkindergarten als Bedarf anerkannt werden. Zusätzlich wurden am 17.07.2012 zusätzlich 25 Hortplätze als Bedarf anerkannt. Bei der Antragstellung auf Abschlagszahlungen wurde folgende Belegung bekannt gegeben: 10 Kinder im Schulkindergarten SchuwiDu und 137 Kinder im Hortbereich. Es wurde in früheren Jahren mit dem BRK eine Reinigungspauschale in Höhe von 34.500 Euro vereinbart. Das BRK hatte mit seinem Haushaltsplan 2012 einen Betrag in Höhe von 42.500 Euro beantragt. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Team Bauwesen wurde Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 35 die beantragte Summe auf 38.000 Euro reduziert. Dieser Betrag wurde auch 2013 amgesetzt. Für das Haushaltsjahr 2013 sind Investitionen in Höhe von 4.900 € vorgesehen. Der Einbau einer Theke in der Empfangshalle (2.500 €) wird in den Haushalt des Teams Bau eingeplant. 2.400 € werden für Küchenutensilien (500 €), 1 Kinder-Kicker (800 €), Gartenspielmaterial (400 €) sowie für Einrichtungsgegenstände (700 €) benötigt. Die nicht gedeckten Betriebskosten belaufen sich auf 106.950 Euro (incl. Investitionskosten, die Kosten für die Theke in der Empfangshalle in Höhe von 2.500 € wurden abgezogen). Ein Vergleich der Betriebskostenplanung zum Vorjahr (104.596 €) ist auf Grund der ständig wechselnden Belegungszahlen und Einrichtungsstätten nicht aussagekräftig. GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm) 11. Soziale Aspekte (2) Die speziellen Bedürfnisse aller Altersgruppen in allen Lebenslagen sind zu achten. (5) Die Gemeinde stellt zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Angebote zur Verfügung. Haushaltsrechtliche Auswirkungen Investitionen 2.400 € Ertrag 227.000 € Aufwand 586.550 € Differenz 359.550 € In den Erträgen sind die staatliche Förderung und Elternbeitragszuschüsse (Zuschuß für letztes Kindergartenjahr) sowie der Qualitätszuschuß enthalten. Der Aufwand setzt sich zusammen aus der kommunalen und staatlichen Kind- und buchungszeitbezogenen Förderung, den nicht gedeckten Betriebskosten und den Elternbeitragszuschüssen (durchlaufender Posten). Investitionskosten wurden nicht berücksichtigt. Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen wurden mit dem Team Finanzen abgestimmt. Beschluss Der Haushaltsentwurf für den Kinderhort Meilensteinhaus wird genehmigt. Abstimmung: 17:0 Gemeinderatsmitglied Kronner war nicht anwesend. 18. Genehmigung des vom BRK, Ortsverband Freising, eingereichten Haushalts 2013 für den Kinderhort "Ecksteinhaus" Anlagen zum Beiblatt Haushaltsentwurf 2012/0778 Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 36 Sachverhalt In der Anlage wird der Haushaltsentwurf 2013 des Bayerischen Roten Kreuzes, Ortsverband Freising, für den Kinderhort „Ecksteinhaus“ vorgelegt. Der Hort ist mit dem Betreuungsjahr 2011/2012 in Betrieb gegangen. Er verfügt über 100 Betreuungsplätze und ist voll belegt. Für das Haushaltsjahr 2013 sind Investitionen in Höhe von 5.000 € vorgesehen. Die Tischtennis-Platte im Außenbereich (fest installiert, 2000 €) wird in den Haushalt des Teams Bau eingeplant. Die restlichen 3.000 € werden für Küchenutensilien (500 €), 1 Kinder-Kicker (800 €), Gartenspielmaterial (400 €), Fußballtore für die Turnhalle (800 €) sowie für Einrichtungsgegenstände (700 €) benötigt. Die nicht gedeckten Betriebskosten belaufen sich auf 83.150,00 Euro (incl. Investitionskosten, abzgl. 2000 €, die in den Haushalt Team Bau übernommen wurden). Die Betriebskosten sind gegenüber der Vorjahr leicht verringert (85.000 Euro). Da das Jahr 2012 noch nicht abgerechnet ist und das Jahr 2011 nur ein „Rumpfjahr“ war, ist ein Kostenvergleich nicht möglich. GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm) 11. Soziale Aspekte (2) Die speziellen Bedürfnisse aller Altersgruppen in allen Lebenslagen sind zu achten. (5) Die Gemeinde stellt zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Angebote zur Verfügung. Haushaltsrechtliche Auswirkungen Investitionen 3.000 € Ertrag 147.000 € Aufwand 370.150 € Differenz 223.150 € Im Ertrag sind die staatliche Förderung sowie ein Qualitätszuschuss enthalten. Der Aufwand setzt sich zusammen aus der kommunalen und staatlichen Kind- und buchungszeitbezogenen Förderung sowie den ungedeckten Betriebskosten. Investitionen wurden hier nicht berücksichtigt. Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen wurden mit dem Team Finanzen abgestimmt. Beschluss Der Haushaltsentwurf für den Kinderhort Ecksteinhaus wird genehmigt. Abstimmung: 17:0 Gemeinderatsmitglied Kronner war nicht anwesend. Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 19. Seite: 37 Genehmigung des Haushaltsentwurfes 2013 der AWO für die offene Ganztagsschule 2012/0779 Anlagen zum Beiblatt Haushaltsplan Sachverhalt In der Anlage wird der Haushaltsentwurf 2013 der AWO für die offene Ganztagsschule in Hallbergmoos vorgelegt. Der Betriebskostenzuschuss (nur Personalkosten) erhöht sich gegenüber dem Vorjahr von 14.469 € auf 19.962,50 €. Der Grund hierfür liegt in der Neukonzeption der oGTS, bei der abwechselnd externe Kräfte in den Bereichen Sport, Musik und Kunst in den entsprechenden Bereichen einmal pro Woche eingesetzt werden (Bekanntgabe im Gemeinderat am 07.08.2012). Hierfür fallen 3.000 € an. Ferner wurden für die Festangestellten laut Tarif die Gehälter erhöht. Die Trägerschaft ist seit dem Schuljahr 09/10 auf den Freistaat übergegangen. Als Sachaufwandsträger der Schule hat die Gemeinde Hallbergmoos einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro/Gruppe an den Freistaat zu leisten. Momentan ist eine Gruppe bewilligt. Transportkosten für Ausflüge, Materialkosten für die Kurse sowie den laufenden Verwaltungsaufwand hat Frau Bauer in einem separaten Haushaltsentwurf der offenen Ganztagsschule festgehalten. GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm) 11. Soziale Aspekte (2) Die speziellen Bedürfnisse aller Altersgruppen in allen Lebenslagen sind zu achten. (5) Die Gemeinde stellt zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Angebote zur Verfügung. Haushaltsrechtliche Auswirkungen Investitionen 0,00 € Ertrag 0,00 € Aufwand 25.000 € Differenz 25.000 € Beschluss Der Gemeinderat wird gebeten, die Haushaltsplanung für 2013 zu genehmigen. Abstimmung: 17:0 Gemeinderatsmitglied Kronner war nicht anwesend. Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 20. Bereitstellung von vorübergehenden Krippenplätzen Seite: 38 2012/0780 Sachverhalt Die Krippe Sternentor hat vor ca. 4 Wochen darauf aufmerksam gemacht, dass in ihrer Einrichtung verstärkt Anmeldungen eingehen und dabei auch auf die Dringlichkeit der Inanspruchnahme hingewiesen wurde. Daraufhin fand auch in der Krippe Spatzennest eine Nachfrage statt und es wurde auch von dort bestätigt, dass eine Warteliste besteht. Es hat sich herausgestellt, dass 17 Anmeldungen (nach Bereinigung von Doppelmeldungen) zum 31.10.2012 vorliegen: Kinder 5 3 4 1 1 (3 Eintrittsdatum bis 31.12.2012 ab 01/2013 ab 02/2013 ab 03/2013 ab 07/2013 ziehen erst zu) Die AWO hat zur Abfrage der Dringlichkeit die Eltern gebeten, eine schriftliche Begründung auf einen Krippenplatz abzugeben. Es wurden 9 Schreiben an die Gemeinde Hallbergmoos weitergereicht. Die Dringlichkeit begründet sich grundsätzlich in der Erfordernis (finanzielle Gründe) oder in dem Willen, die Tätigkeit am früheren Arbeitsplatz wieder aufzunehmen. Eine Rücksprache mit dem Landratsamt Freising am 31.10.2012 hat ergeben, dass Frau Pauli aufgrund der hohen finanziellen Kosten und des Fachkräftemangels vorschlägt, auf die Aufstellung eines Containers zu verzichten. Allerdings könnte sie sich eine Aufstockung der Kinderkrippe Sternentor auf 52 Plätze und der Krippe Spatzennest auf 78 Plätze vorstellen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der Träger als auch der Krippenleitungen. Ferner ist der Anstellungs- und Qualifikationsschlüssel einzuhalten. Die Einbeziehung der Träger zu diesem Schreiben hat folgende Stellungnahmen ergeben: - Die Arbeiterwohlfahrt befürwortet die Bildung einer neuen Gruppe. Hat aber Bedenken bezüglich der Erweiterung der bisherigen Betriebserlaubnis, da die Schlafräume (15 qm, mit 3 Türen) bereits jetzt mit 12 Bettchen/Matratzen überfüllt sind. Eine denkbare Lösung mit Hochbetten ist problematisch, da die oberen Schlafplätze nur für Säuglinge nutzbar sind, da bei diesen noch keine Absturzgefahr besteht. Gleichzeitig macht die AWO aber auch auf die Schwierigkeiten bei der Personalbeschaffung - besonders unter einem laufenden Betreuungsjahr - aufmerksam. - Das BRK möchte die zusätzlichen Plätze nur belegen, wenn die Kinder 1 Jahr alt sind und eine wirkliche Dringlichkeit vorliegt. Das BRK verweist darauf, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erst ab dem 01.08.2013 gegeben ist. Nachdem 2013 zusätzlich 24 Plätze zur Verfügung stehen, wird eine Notwendigkeit von Seiten des Trägers nicht gesehen. Es wurde von der Gemeinde Hallbergmoos gleichzeitig zum Thema „Bereitstellung von Krippenplätzen“ folgende Fragen beim Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Herrn Porsch, gestellt. 1. Besteht die Möglichkeit der zeitlichen Verschiebung des Rechtsanspruchs zum 01.08.2013 ? Antwort: Dies ist eine bundesgesetzliche Regelung in § 24 SGB VIII. Es bestehen keine Hinweise darauf, dass der Rechtsanspruch nicht wie geplant geltend wird. Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 39 2. Könnte es eine Regelung geben, den für die Förderung maßgeblichen Anstellungsschlüssel außer Kraft zu setzen? Antwort: Es gibt bereits eine Härteregelung mit dem § 17 Abs. 4 Satz 4 AVBayKiBiG. Hier ist ein ganzes oder teilweises Absehen von einer Förderkürzung möglich. Weitergehende Regelungen sind aus Gründen der Sicherung des Kindeswohles nicht möglich. Ein vorsätzliches Vorgehen (Schaffung von Plätzen und dann mit zu wenig Personal beginnen) wird nicht akzeptiert (telefonische Aussage). 3. Wäre eine Erhöhung der Kinderzahl in Krippen auf 15 oder 18 pro Gruppe eine Lösungsmöglichkeit ? Antwort: Sofern die räumlichen Voraussetzungen im Sinne des § 45 SGB VIII dies zulassen, können die genehmigten Platzzahlen in den Betriebserlaubnisse erweitert werden. 4. Welche Maßnahmen können getroffen werden, um die Tagespflege attraktiver zu gestalten, damit wie vorgesehen, zum 01.08.2013 der Bedarf an Betreuungsplätzen ab 1 Jahr auch mit Tagespflege abgedeckt werden kann? Antwort: Um Tagespflegepersonen zu akquirieren, sollte die Bezahlung der Tagespflege durch eine Erhöhung des Tagespflegeentgelts oder des Qualifizierungszuschlages attraktiver gestaltet werden. Zusätzlich könnte durch die Senkung der Elternbeiträge auf Krippenbzw. Kindergartenniveau durch Zuschüsse der Kommunen die Nachfrage nach Tagespflegeplätzen gesteigert werden. Nachdem hier grundsätzlich der Landkreis zuständig ist, wäre eine enge Abstimmung zwischen Landkreis und Gemeinde erforderlich. Der Gemeinderat Hallbergmoos hat in Bezug auf die Tagespflege bereits mit seinem Beschluss vom 20.11.2012 die Attraktivität der Betätigung als Tagesmutter durch die Bezuschussung von Betreuungsstunden gestärkt. Ferner wurde den Eltern durch die Ausweitung der Geschwisterermäßigung eine finanzielle Stärkung gegeben. Die Bedarfsplanung im Februar 2012 hat ergeben, dass für das Betreuungsjahr 2013/2014 die Krippenplätze und Tagespflegeplätze in ausreichender Form vorhanden sind. Hierbei wurde berücksichtigt, dass das Betreuungsjahr am 01.09.2013 beginnt, die neue Krippe am Enghofer Weg mit zusätzlichen 24 Plätzen fertig ist, zusätzlich 12 Plätze in der Kinderkrippe MABP zur Verfügung stehen und im Elterntagesprojekt insgesamt 22 Plätze bereit stehen. Zwischenzeitlich hat sich nun heraus gestellt, dass die Krippe am Enghofer Weg nicht wie geplant fertig gestellt werden kann und eine Großtagespflege wegen der Vertragskündigung des Elterntagesprojektes (zum 31.12.2012) bereits Ende Oktober 2012 geschlossen hat. Damit sind 8 Plätze verloren gegangen und 24 Plätze erst zu einem späteren Zeitpunkt belegbar. Der Fertigstellungstermin der Krippe im MABP muss noch abgeklärt werden. An dieser Stelle wird auf ein weiteres Problem hingewiesen, welches sich aus dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs am 01.08.2013 ergibt. In den meisten Bundesländern beginnt die Betreuung zum 1. August, da hier die Ferienzeit beendet ist. In Bayern verschiebt sich dies in den September, da es das letzte Bundesland ist, welches in Ferien geht. Die Kindertageseinrichtung schließen demzufolge auch für eine gewisse Zeit im August, um den Urlaubsanspruch des Personals nicht auf Kosten der Kinder zu gewähren. Bei Aufnahme in die Krippe benötigen die Kinder eine gewisse Eingewöhnungszeit. Diese ist von Kind zu Kind unterschiedlich. Dies bedeutet für die Eltern, dass sie ca. 2 – 3 Wochen keiner Beschäftigung nachgehen können, da das Kind nur wenig Zeit in der Einrichtung alleine verbringt. Eine Eingewöhnung vor der Sommerpause entfällt, da der Eingewöhnungs-Effekt verloren geht. Dies bedeutet, dass Eltern, deren Kinder im Juni oder Juli ein Jahr werden ungefähr 2 Monate überbrücken müssen, um ihrem Kind einen guten Start zu ermöglichen. Dies wird laut Aussagen der Eltern oftmals vom Arbeitgeber nicht akzeptiert. Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 40 Eine ähnliche Problematik ergibt sich bei der Belegung von Krippenplätzen zum Stichtag „Vollendung des 1. Lebensjahres“. Dies würde bedeuten, dass Plätze während des Betreuungsjahres freigehalten werden müssten und damit erhebliche finanzielle Kosten auf die Kommunen zukommen würden. In der Praxis wird dies nicht praktiziert und daher gibt es bereits jetzt Eltern, die bei Nichterhalt eines Betreuungsplatzes mit einer Klage drohen. Lösungsmöglichkeiten: 1. Erhöhung der Bedarfsanerkennung in der Krippe Spatzennest von 75 auf 78 Kinder und in der Krippe Sternentor von 48 auf 52 Kinder Gleichzeitig sollen die 3 für Kinder von Mitarbeitern freigehaltenen Plätze besetzt werden. Vorteile: Entfall von Miet- und Aufstellungskosten für einen Container schnelle Unterbringung von dringenden Fällen Personalbeschaffung wird erleichtert, da die Betreuungsplätze auf 2 Krippen aufgeteilt ist Spiel- und Betreuungsgegenstände sind bereits vorhanden Nachteile: AWO stimmt dieser Maßnahme aus Platzgründen nicht zu BRK stimmt dieser Maßnahme nicht zu, da noch kein Rechtsanspruch vorhanden ist Anschaffung der notwendigen Ausstattung (Betten, Stühle, Tische usw.) Unterbringung von allen Kindern ist nicht gesichert, dadurch Problematik der Dringlichkeitsentscheidung zusätzliche Belastung des bestehenden Personals eventuelle Gefährdung der Förderung durch Nicht-Einhaltung des Anstellungs- und Fachkraftschlüssels Kosten für 7 neue Krippenplätze in den bestehenden Einrichtungen: Gesamt: ca. 109.698 €/ Jahr Ausstattung: ca. 3.500 Euro (500 Euro pro Platz) Personalkosten: ca. 69.800 Euro (lt. Haushaltsplanung 2013, anteilige Berechnung) Zusätzliches Defizit: ca. 12.289 Euro (Haushaltsplanung 2013) Kommunale Förderung (Basiswert: 920,67): ca. 24.110 Euro (Berechnung aus Abschlagszahlung) 2. Aufstellung eines Containers bei der Krippe Sternentor und Bedarfsanerkennung von zusätzlich 12 Plätzen bis zum Bezug der neuen Krippe am Enghofer Weg Vorteile: Unterbringung der Mehrzahl der jetzt angemeldeten Kinder Überbrückung des Zeitraums von Beginn des Betreuungsjahres bis zum Umzug in die neue Krippe Nachteile: Aufstellungs- und Mietkosten für Container Kosten für die Anschaffung von Einrichtungs- und Spielgegenständen für 12 Kinder Problematik der Personalbeschaffung wegen Fachkraftmangels Falls Personal nicht akquiriert werden kann, Entstehung von unnötigen Containermietkosten Unterbringung aller Kinder ist nicht möglich und es würde auch hier wieder zu einer Dringlichkeitsentscheidung kommen müssen Kosten für 12 neue Krippenplätze in Container am Kiefernweg 2: Gesamt: ca. 194.498 Euro/Jahr Ausstattung: ca. 12.000 Euro (Wickeltisch, Tische, Stühle, Regale, Schränke, Kuschelecke, Matratzen und Bettwäsche, Teppich) Personalkosten: ca. 110.000 Euro (lt. Haushaltsplanung der Krippen, anteilige Berechnung) Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 41 Zusätzliches Defizit: ca. 20.724 Euro Kommunale Förderung (Basiswert: 920,67): ca. 41.074 Euro (lt. Haushaltsplanung 2013, Krippe Sternentor) Das Team Bau hat bereits für die Gemeinderatssitzung am 07.08.2012 bezüglich der Unterbringung von Kindern der Großtagespflege folgende Kosten ermittelt: Mietkosten für 3 Container für ein Jahr: ca. 7.700 Euro Lieferung/Auf- und Abbau/Demontage: ca. 2.000 Euro Unterbau erstellen, Stromanschluss: ca. 1.000 Euro Gesamt: 10.700 Euro Das Team Bau rechnet von der Bestellung der Container bis zum Zeitpunkt des Bezuges mit ca. 8 Wochen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung greift die Thematik trotz des Gemeinderatsbeschlusses vom 07.08.2012 nochmals auf, da erst durch die vorzeitige Auflösung der Großtagespflege „Goldacher Sonnenkäfer“ alle Krippenplätze belegt werden konnten. Es bestand zwar eine Warteliste, aber es wurde für die meisten Kinder erst eine Betreuung ab 2013 gewünscht. Um keine ungerechtfertigten Kosten zu verursachen, wurde zum damaligen Zeitpunkt noch kein Container bereit gehalten. Da erst in den Monaten Oktober und November 2012 die Anmeldungen getätigt wurden, ist erst jetzt der Handlungsdruck gestiegen. Allerdings stellt sich nun der Kosten/Nutzenfaktor. Beide Lösungen wären für die Unterbringung von Kindern in gleicher Weise geeignet. Es wirft jedoch die Frage, ob man in Vorgriff auf den Rechtsanspruch bereits jetzt finanzielle Mittel in die Hand nimmt, um die gewünschte Betreuung sicher zu stellen. Der Bedarf an Krippenplätzen wird immer schwer zu bestimmen sein, da es Kinder betrifft, die noch nicht geboren sind und das ganze System immer auch abhängig vom Schulbeginn und der einzuschulenden Schüler ist. Eine bessere Aussage über den Bedarf an Plätzen zum 01.08.2013 kann erst nach der Krippen- und Kindergartenanmeldung im März 2013 getroffen werden. Grundsätzlich ist auch der Neubezug in großen Wohnbaugebieten schwer einzuschätzen und macht zukünftig eine jährliche Bedarfsplanung notwendig. Derzeit zeigt sich nach dem Einwohnermelderegister folgendes Bild für die Kindergärten und Krippen: Kindergartenkinder (gesamt) 01.10.2007 – 31.12.2010 371 vorhandene Kindergartenplätze 371 (incl. 15 Plätze Schulkindergarten) Info: 01.10.2010 -28.02.2011 52 (können sowohl in Kindergarten als auch Krippe untergebracht werden) Krippenkinder 01.01.2011 – 29.11.2012 204 vorhandene Krippenplätze 111 (September 2013) (Sternentor 48, Spatzennest 60 + 3) 147 (Dezember 2013) (w.v. + 12 MABP + 24 Sternentor) Im Jahr 2008 ist man bei der Bundesregierung von einem bundesweiten Bedarf an Krippenplätzen von ca. 35 % ausgegangen und dies war auch in der Ausbauphase der Richtwert. Die Gemeinde Hallbergmoos liegt mit derzeit 46 % (Statistik Landratsamt Freising) und 2013 unter Berücksichtigung von 204 Krippenkindern und 147 Krippenplätzen bei ca. 72 %. Dies ist im Vergleich zu umliegenden Städten und Gemeinden sehr hoch. Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 42 Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, dass bei Wahl der 2. Lösungsvariante und falls es der AWO nicht gelingt, geeignetes Personal einzustellen, Anmietungskosten für die Container entstehen und eine Aufnahme der Betreuung nicht möglich ist. Eine Stellungnahme der Sozialreferentin kann im Moment nicht gegeben werden, da sie sich in Urlaub befindet und erst wieder am 12. Dezember 2012 zurückkehrt. GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm) 11. Soziale Aspekte (1) Soziale Aspekte sind bei allen gemeindlichen Entscheidungen zu berücksichtigen. (2) Die speziellen Bedürfnisse aller Altersgruppen sind zu achten. (3) Die Gemeinde setzt sich für die Rechte der Kinder ein. Haushaltsrechtliche Auswirkungen In den Haushalt 2013 müssten für Lösung 1 zusätzlich Fördereinnahmen + Bundesmittel in Höhe von ca. 31.100 und zusätzliche Ausgaben für Förderung in Höhe von 62.200, für Defizitausgleich von 12.289 und für Ausstattungskosten in Höhe von 3.500 Euro eingeplant werden – insgesamt: 77.989 Lösung 2 zusätzlich Fördereinnahmen + Bundesmittel in Höhe von ca. 48.863,-- und zusätzliche Ausgaben für Förderung in Höhe von 97.726, für Defizitausgleich von 20.724 und für Ausstattungskosten in Höhe von 12.000 Euro eingeplant werden – insgesamt: 130.450 Euro. Außerdem fallen noch Ausgaben für die Anmietung der Container, des Auf- und Abbaus, sowie der verschiedenen Anschlüsse in Höhe von 10.700 Euro an. Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen wurden mit dem Team Finanzen abgestimmt. Beschluss Wenn der Bedarf vorliegt und der Träger das erforderliche Personal hat werden die erforderlichen Container aufgestellt. Abstimmung: 17:0 Gemeinderatsmitglied Kronner war nicht anwesend. Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 21. Seite: 43 Genehmigung der Kosten zur Durchführung einer School`s Out-Party und eines Kinoabends durch den Bürgerarbeitskreis 2012/0781 Anlagen zum Beiblatt Antrag vom 13.11.2012, 1 Kostenaufstellung der letztjährigen Veranstaltung, GR-Beschluß vom 15.05.2012 Sachverhalt Mit Schreiben vom 13.11.2012 beantragt der Bürgerarbeitskreis, vertreten durch den Kulturreferenten Robert Wäger und die Jugendreferentin Martina Wilkowski, die Genehmigung zur Durchführung einer School`s Out-Party am 30.07.2013 sowie damit einhergehend eines Kinoabends am 29.07.2013. Die School´s Out Party wurde erstmals im Jahr 2012 durchgeführt. Grundsätzlich basiert die Veranstaltung auf dem Konzept des Vorjahres, aber um die Veranstaltung zu optimieren, soll es folgende Änderungen geben: - Aufstellung eines Zeltes um wetterunabhängig zu sein und um die abendliche No Parents-Party durch einen Eingang besser kontrollieren zu können (z.B. Alkoholverbot) - Verkauf von Essen (z.B. Kaffee und Kuchen, weiterer Umfang noch nicht bekannt) - Event-Kinoabend mit Darbietung von 2 Filmen (nur möglich, wenn ein Zelt aufgestellt werden kann) Es wird mit folgenden Kosten gerechnet: School`s Out-Party incl. der abendlichen No Parents-Party Auf- und Abbau eines Zeltes, Mietkosten Eventkino-Abend (Ausfallbürgschaft für Leihgebühren der Filme) 10.000 Euro 7.500 Euro 2.000 Euro -----------------19.500 Euro Sämtliche Einnahmen (z.B. Verkauf von Essen und Getränken, Eintritt am EventkinoAbend) werden an die Gemeinde entrichtet. Einzelne Anbieter z.B. Nailart und Schminken können von den Besuchern direkt Unkostenbeiträge verlangen, diese werden nicht an die Gemeinde abgeführt. Die Organisation und Durchführung der Veranstaltung obliegt alleine dem Bürgerarbeitskreis. Er ist verantwortlich für die Einholung eventueller Genehmigungen und Anzeigen (z.B. Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung, Abklärung der Veranstaltung mit dem Amt für Jugend und Familie, Anmietung Rathausplatz usw.) und die Erstellung einer Endabrechnung. Die Vermietung des Rathausplatzes ist für ortsansässige Nutzer kostenfrei. Die Benutzungsgebühren für den WC-Container in Höhe von 150,-- Euro ist für Vereine und Organisationen ebenfalls kostenlos (Mitteilung Team Bau). In der Einnahmen- und Ausgabenübersicht 2012 sind die angefallenen Kosten für die Reinigung der Toiletten und sowie die Auf- und Abbauarbeiten durch den Bauhof nicht enthalten, da sie bis jetzt noch nicht ermittelt werden konnten. Da der Kostenrahmen 2012 deutlich überschritten wurde, empfiehlt der Rechnungsprüfungs-ausschuss, den Defizitausgleich für die School´s Out-Party auf 3000,-- Euro zu begrenzen. Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 44 Stellungnahme der Verwaltung: Bei der Genehmigung der für die Veranstaltung (29. Und 30.07.2013) anfallenden Kosten würde es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Hallbergmoos handeln. Die School`s Out-Partys sind sehr beliebt und mit der Durchführung einer solchen Veranstaltung in Hallbergmoos wird die Attraktivität des Ortes erhöht. Gleichzeitig ist dies eines der wenigen Angebote für die Jugend – außerhalb von Vereinen oder des JUZ – altersübergreifend zusammen zu kommen und Kontakte zu knüpfen. Das gemeinsame Feiern und Erleben bietet auch ein Forum für Integration sowie Zusammenhalt und kann damit auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt am Ort stärken. GEP (Gemeindeentwicklungsprogramm) 11. Soziale Aspekte (6) Die Gemeinde fördert die verbandliche und offene Kinder- und Jugendarbeit und begrüßt und fördert die Zusammenarbeit von Einrichtungen und deren Interessenvertretungen. Haushaltsrechtliche Auswirkungen Die Kosten in Höhe von 19.500 Euro wurden vorsorglich in die Budgetplanung 2013 des Arbeitskreises Kultur aufgenommen. Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen wurden mit dem Team Finanzen abgestimmt. Beschluss Abstimmung über den Antrag Wäger/Wilkowski (19.500€). Für den Antrag stimmten 6 Mitglieder des Gemeinderats, dagegen stimmten 12 Mitglieder des Gemeinderats. Somit ist der Antrag abgelehnt. Abstimmung: 6:12 Beschluss Abstimmung über Vorschlag Gemeinderatsmitglied Lemer (gleiche Summe wie 2012 = 10.000 €). Für den Antrag stimmten 12 Mitglieder des Gemeinderats, dagegen stimmten 6 Mitglieder des Gemeinderats. Somit ist der Vorschlag abgenommen. Abstimmung: 22. 12:6 Oberirdische Verlegung von Telefonleitungen in der Hauptstraße und in der Schönstraße Anlagen zum Beiblatt Schreiben der Deutschen Telekom 2012/0782 Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 45 Sachverhalt Gemäß Telekomunikationsgesetz (TKG) wurde die Gemeinde im Juni um die Zustimmung zum Verlegen einer Telekomleitung von Hauptstraße 66 bis zum Weißdornweg und von der Schönstraße 14 bis zur Hauptstraße gebeten. Da die Leitung oberirdisch an Masten verlegt werden soll, wurde dies von der Verwaltung abgelehnt. Gemäß § 68 Absatz 3 Satz 2 (TKG) sind bei der Verlegung von oberirdischen Leitungen die Interessen der Wegebaulastträger, der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Städtebaulichen Belange abzuwägen. Die Argument der Deutschen Telekom zur Oberirdischen Verlegung sind als Anlage zum Beiblatt enthalten. Zu diesen Argumenten gibt die Gemeinde folgende Stellungnahme ab: Schnellen Realisierbarkeit: Die Deutsche Telekom hat den Antrag zur Zustimmung im Juni 2012 gestellt. Wäre zu diesem Zeitpunkt mit dem Bau begonnen worden, wäre die Maßnahme seit langem fertiggestellt. Die Leitung kann durch die Oberirdische Verlegung schneller entstört werden: Durch eine unterirdische Verlegung ist die Leitung deutlich weniger störanfällig. Eine Lösung bei der Störungen nicht, oder zumindest deutlich weniger, auftreten ist einer Lösung, die schnell entstört werden kann vorzuziehen. Kürzeste Verbindung: Die Trasse wäre bei der unterirdischen Verlegung gleich Keine Konflikte mit späteren besonderen Anlagen: Die besonderen Anlagen (Kanalisations-, Wasser-, Gasleitungen) liegen auf einer anderen Trasse und werden nicht beeinträchtigt. Keine Oberflächenschäden im Gehweg und im Fahrbahnbereich und Frostschäden Wenn die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden, sind Oberflächenschäden und Frostschäden nicht zu befürchten. Zusätzlich soll die Straße saniert werden. Die Nahtstellen im Asphalt werden in diesem Zuge beseitigt. Innerhalb des Gehweges wird der Raum für Sparten nicht vermindert Durch das Verlegen eines Kabels auf die bestehende Kabeltrasse wird der Raum im Gehweg für Sparten nicht vermindert. Die unterirdische Linie ist technisch gleichwertig Die oberirdische Linie ist deutlich störanfälliger und aus diesem Grund nicht technisch gleichwertig. Städtebaulichen Belange: Aus städtebaulichen Gründen ist eine oberflächige Verlegung der Telekomleitung an Masten bedenklich. Insbesondere aus gestalterischen Gesichtspunkten heraus ist eine oberirdisch Verlegung der Leitungen abzulehnen. Insbesondere bei der Hauptstraße handelt es sich um eine Hauptzufahrt in die Ortschaft und ist somit zugleich Aushängeschild für die Gemeinde. Alle neuen Leitungen wurden die letzten Jahrzehnten unterirdisch verlegt. Eine oberirdische Verlegung wird Grundsätzlich und im Besonderen in der Hauptstraße abgelehnt. Niederschrift über die öffentliche 17. Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2012 Seite: 46 Die Kosten für die unterirdische Verlegung betragen gemäß Angabe der Telekom 91.000,€, die der oberirdischen Verlegung 8.000,- €. Die Telekom fragt zusätzlich ob die Gemeinde die Mehrkosten für eine unterirdische Verlegung von 83.000,- € trägt. Beschluss Die oberflächige Verlegung der Telekomleitung in der Hauptstraße und in Schönstraße wird aus oben genannten Gründen in der Abwägung gemäß § 68 Absatz 3 Satz 2 (TKG) abgelehnt. Der Fall soll dem Bayer. Gemeindetag vorgetragen werden zur Prüfung der Rechtslage. Abstimmung: 18:0 23. Anfragen 2012/0783 23.1. Gemeinderatsmitglied Zenker 2012/0784 Gibt es bereits eine Arbeitsgruppe Bürgerzentrum? Antwort Bürgermeister: Noch nicht. 23.2. Gemeinderatsmitglied Gaßner 2012/0785 Anfrage wegen der Vergabe von Hallenteilen an Firmen aus dem MABP. Antwort Kestler: Nach einem früheren GR-Beschluss erhalten Firmen aus dem MABP zur Durchführung von Betriebssport Belegungszeiten in der Hallberghalle. Vom Vorstand des VfB wurde bislang nicht vorgetragen, dass dadurch für den VfB ein Nachteil entsteht. Ansprechpartner ist nur der Vorstand des VfB; nicht aber Abteilungsleiter/ Jugendleiter. 23.3. Gemeinderatsmitglied Bergmeier 2012/0786 Wo ist das Problem mit der Eisfläche im Bereich der Multifunktionsfläche? Antwort Bürgermeister: Die Aufbringung und die Pflege der Eisfläche ist für die Hausmeister sehr zeitintensiv. 24. Bürgerfragestunde (keine) 2012/0787 Vorsitzender: Schriftführer: Klaus Stallmeister Erster Bürgermeister Herbert Kestler Verwaltungsrat