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18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Kleine Anfrage der Abg. Irmer und Reif (CDU)vom 11.12.2012 betreffend Schulschließungsorgie im Lahn-Dill-Kreis und Antwort der Kultusministerin Vorbemerkung der Fragesteller: SPD-Landrat Schuster plant, im Rahmen der Schutzschirmdebatte die Ludwig-ErkSchule (Grundschule mit Eingangsstufe in Wetzlar) zu schließen, die Grundschule im Amthof in Lahnau, OT Atzbach, die Grundschule in Niederscheld und die Schule am Brunnen in Frohnhausen sowie eine Zusammenlegung der Kooperativen Gesamtschule Eichendorffschule Wetzlar mit der de facto HR-Schule Kestnerschule. Die Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wenn der Kreistag, wie vom SPD-Landrat geplant, diese Maßnahmen als Bestandteil des Schutzschirmantrages beschließen sollte, welche rechtliche Notwendigkeit bezüglich einer Veränderung des Schulentwicklungsplanes ergibt sich daraus? a) Muss der Schulentwicklungsplan für die Grundschulen überarbeitet und neu genehmigt werden? b) Muss der Schulentwicklungsplan für die Mittelstufenschulen in Wetzlar ebenfalls verändert werden? Der Lahn-Dill-Kreis als Schulträger ist für das Vorhalten des Schulangebotes zuständig. Dessen Beschlüsse über die Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen müssen gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz (HSchG) ihre Grundlage in einem Schulentwicklungsplan haben, dem seitens des Hessischen Kultusministeriums zugestimmt worden ist (§ 145 Abs. 6 HSchG). Die Beschlüsse bedürfen wiederum der Zustimmung des Kultusministeriums. Zu a: Dem Hessischen Kultusministerium liegt kein Schulentwicklungsplan für die Grundschulen zur Zustimmung vor, der die o.g. Organisationsmaßnahmen vorsehen würde. Zu b: Dem Lahn-Dill-Kreis liegt keine Zustimmung zu seiner Planung vor, die Eichendorffschule und Kestnerschule zu einer Schule mit zwei Standorten zusammenzulegen. Frage 2. Nach Informationen des Fragestellers hat es eine Gesprächsrunde des Lahn-DillKreises vor wenigen Wochen bezüglich der Fragestellung mit Schulleitern benachbarter Schulen gegeben, ohne dass die betroffenen Schulen eingeladen waren. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: a) Wer war Einladender? b) Welche Schulleiter haben teilgenommen? c) War das Staatliche Schulamt, wenn ja durch wen, vertreten und welche Stellungnahme hat das Staatliche Schulamt diesbezüglich abgegeben? d) Warum wurden die Schulleitungen der betroffenen Schulen zu dieser Runde nicht eingeladen? Am 20. August 2012 fand lediglich eine Besprechung über Möglichkeiten einer Beschulung der Schülerinnen und Schüler der Ludwig-Erk-Schule in der Kernstadt Wetzlar statt. Zu a: Der Schulträger des Lahn-Dill-Kreises lud zu dieser Besprechung ein. Eingegangen am 16. Januar 2013 · Ausgegeben am 22. Januar 2013 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden Drucksache 18/6804 16. 01. 2013 2 Hessischer Landtag · 18. Wahlperiode · Drucksache 18/6804 Zu b: An der Besprechung nahmen der Rektor und die Konrektorin der Albert-Schweitzer-Schule in Wetzlar, die Rektorin der Lotteschule in Wetzlar, der Rektor der Grundschule in Steindorf-Albshausen und der Rektor der Wetzbachtalschule in Nauborn teil. Zu c: Zwei Schulamtsdirektoren nahmen als Vertreter des Staatlichen Schulamtes Weilburg teil. Eine Stellungnahme zu einer vom Schulträger geplanten Schulschließung wurde von den Vertretern des Staatlichen Schulamtes nicht abgegeben. Zu d: Zu dieser Besprechung hatte der Schulträger des Lahn-Dill-Kreises eingeladen und den Personenkreis bestimmt. Wiesbaden, 8. Januar 2013 In Vertretung: Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz