VESTISCHE ARBEIT Jobcenter Kreis Recklinghausen Arbeitsmarkt
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VESTISCHE ARBEIT Jobcenter Kreis Recklinghausen Arbeitsmarkt
VESTISCHE ARBEIT Jobcenter Kreis Recklinghausen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm für das Jahr 2012 1 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen S. 04 2. Zielsetzung der Aufgabenwahrnehmung SGB II 2.1 Bundesweite Zielsetzung S. 06 2.2 Lokale Grundsätze und Ziele der Geschäftspolitik S. 06 2.3 Kommunale Eingliederungsleistungen S. 08 3. Prognose zur Beschäftigungs-und Arbeitsmarktentwicklung 2012 3.1 Allgemeine Entwicklungserwartung S. 09 3.2 Lokale Entwicklung und Handlungsnotwendigkeiten S. 09 4. Ausblick und Wirkung Instrumentenreform 2012 S. 12 5. Besondere Zielgruppen 5.1 Jüngere erwerbsfähige Hilfebedürftige (U25) S. 13 5.2 Migranten S. 15 5.3 Ältere Arbeitslose (Ü50) S. 16 5.4 Alleinerziehende S. 17 6. Neuinstallation eines eigenständigen Arbeitgeberservices S. 18 7. Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit S. 19 8. EGT-Planung 2012 S. 20 9. Ergebnisdialoge mit den lokalen Organisationseinheiten S. 22 10. Unterstützung der lokalen Organisationseinheiten S. 22 2 11. Bürgerarbeit S. 23 12. Schlussbemerkung S. 24 Anlage Bildungszielübersicht S. 25 Raum für Notizen S. 30 3 1. Vorbemerkungen Mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2012 legt die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen erstmals als alleiniger zugelassener kommunaler Träger des Sozialgesetzbuches II die Strategien und Maßnahmen für den Kreis Recklinghausen fest, mit denen der gesetzliche Auftrag und die vereinbarten Ziele regional im Jahr 2012 erreicht werden sollen. Hierzu werden auf der Basis voraussichtlich verfügbarer Haushaltsmittel Mengengerüste für die jeweiligen arbeitsmarktpolitischen Instrumente festgelegt und Zielgrößen im Hinblick auf die im Jahr 2012 zu realisierenden Arbeitsmarktintegrationen vor dem Hintergrund der Entwicklung des Arbeitsmarktes sowie der verfügbaren Haushaltsmittel festgelegt. Daneben werden identifizierte Handlungsnotwendigkeiten und abgeleitete notwendige Maßnahmen zur Überwindung von spezifischen Problemen des regionalen Arbeitsmarktes und der zu betreuenden Hilfebedürftigen im Kreis abgebildet. Das Arbeitsmarkt – und Integrationsprogramm bildet damit einen verbindlichen Handlungsrahmen zur Ausgestaltung der regionalen Arbeitsmarktpolitik ab. Grundlage der finanziellen Planung ist bis zum endgültigen Beschluss des Deutschen Bundestages der Entwurf der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2012 vom 12.08.2011 einhergehend mit einer weiteren Absenkung des Globalbudgets gegenüber 2011. Für die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen bedeutet dies im Hinblick auf die Planungsprozesse für das Jahr 2012, dass statt bisher 45 Mio. € voraussichtlich nur noch 34 Mio. € für arbeitsmarktpolitische Produkte und Programme zur Verfügung stehen. Aufgrund der im Jahr 2011 effektiven und mit hoher unmittelbarer Wirkung ausgestalteten Arbeitsmarktpolitik im Rechtskreis des Sozialgesetzbuches II in der VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen liegen die finanziellen Vorbindungen für das Jahr 2012 deutlich unterhalb der Vorjahresergebnisse, so dass sich die Mittelkürzungen nicht in dieser Größenordnung auf die im Jahr 2012 neu zu installierenden aktiven Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik („Neugeschäft“) auswirken werden. Mit Blick auf weitere absehbare Mittelkürzungen in den Folgejahren wird die strategische Ausrichtung der Geschäftspolitik in der VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen in hohem Maße an Effektivität, Wirtschaftlichkeit und unmittelbarer Arbeitsmarktwirkung gemessen und ausgerichtet, ohne notwendige effiziente und längerfristig angelegte Maßnahmen und Programme aus dem Fokus zu verlieren. Vor dem Hintergrund der Reduzierung des Globalbudgets in den Folgejahren sowie der ambitionierten Orientierungswerte zur Zieldefinition wird die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen im Jahr 2012 unter den Aspekten Verringerung der Hilfebedürftigkeit Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug ihr gesamtes „Know-how“ einbringen, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Diesen Auftrag möchte die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen nicht alleine erfüllen. Dazu bedarf es der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Akteuren vor Ort; diese sind u. a. 4 die Bildungs– und Maßnahmeträger die Unternehmen und Unternehmerverbände die Agentur für Arbeit die Ämter der Stadtverwaltung die freien Träger vor Ort, die im Rahmen der Jugend-und Sozialpolitik gute und differenzierte Angebote vorhalten Die Zulassung des Kreises Recklinghausen als kommunaler Träger der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II ab 01. Januar 2012 stellt für alle am Prozess Beteiligten nicht nur eine besondere fachliche und organisatorische Herausforderung dar; sie ist zugleich Chance und Vision, die regionalen Prozesse am Arbeitsmarkt aktiv und verantwortlich mitzugestalten; soziale Hürden abzubauen und den individuellen Bedürfnissen einer Region mit vielen spezifischen Problemlagen gerecht zu werden. Die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen hat es sich im Sinne ihres veränderten Aufgabenspektrums zur Optimierung der Prozesse und zur Erhöhung der Integrationschancen für ihre Kunden zur Aufgabe gemacht, die Zusammenarbeit mit und zwischen den Akteuren des Arbeitsmarktes zu nutzen. Dabei sollen vorhandene Netzwerke konzeptionell weiterentwickelt, ausgebaut und verfestigt werden mit dem Ziel, transparente, verlässliche und effektive Strukturen für das Zusammenwirken im Kreis Recklinghausen zu schaffen. Die weitere Intensivierung der lokalen Netzwerkarbeit ist daher eine wichtige Herausforderung auch für das Jahr 2012. Hierzu ist es erforderlich, dass sich alle am Arbeitsmarkt tätigen Akteure auch weiterhin konstruktiv einbringen und so ihre Erkenntnisse und Ideen in den kontinuierlichen Weiterentwicklungsprozess mit einfließen zu lassen 5 2. Zielsetzung der Aufgabenwahrnehmung SGB II 2.1 Bundesweite Zielsetzung Die Neuregelungen zur Organisation des Sozialgesetzbuches II als zugelassener kommunaler Träger sehen mit § 48a Sozialgesetzbuch II Vergleiche von Kennzahlen vor, um die Leistungsfähigkeit der örtlichen Aufgabenwahrnehmung durch die Träger der Grundsicherung feststellen und fördern zu können. Die vorgesehenen Kennzahlen wurden in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände sowie der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet und in der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a Sozialgesetzbuch II beschrieben. Der Handlungsrahmen für die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen wird durch die zwischen dem Kreis Recklinghausen und dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW abgeschlossene Zielvereinbarung verbindlich festgelegt. Wesentlich für die Abbildung von Erfolgen sind dabei die realisierten Integrationen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einhergehend mit einer Verringerung oder Beendigung der Hilfebedürftigkeit sowie die präventive Ausrichtung von Maßnahmen zur Vermeidung von Langzeitbezug. Die am 14. Dezember 2011 durch den Kreis Recklinghausen mit dem Ministerium abgeschlossene Zielvereinbarung wird dem Arbeitsmarktprogramm als Anlage beigefügt, sobald die schriftliche Rückmeldung durch das Ministerium erfolgt ist. 2.2 Lokale Grundsätze und Ziele der Geschäftspolitik Grundsätzlich werden die Förderaktivitäten der VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen alle Zielgruppen bedarfsgerecht erreichen. Für den überwiegenden Teil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wird nach wie vor eine Integration in den Arbeitsmarkt nicht sofort zu realisieren sein. Der Anteil an Arbeitslosen im Bereich des Sozialgesetzbuches II mit (multiplen) Vermittlungshemmnissen ist weiterhin hoch. Hier hat die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen die Aufgabe, mit passgenauen Förderaktivitäten Barrieren abzubauen, Integrationsfortschritte zu erzielen und auch zu einer sozialen Stabilisierung bei den Betroffenen beizutragen; dabei wird im Sinne einer perspektivischen Arbeit mit dem Kunden das Ziel verfolgt, die Arbeitsmarktnähe Schritt für Schritt zu entwickeln, soziale Ausgrenzung zu verhindern und die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Für den Teil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die arbeitsmarktnah bzw. arbeitsmarktnäher sind, gilt es vorhandene Chancen, Möglichkeiten und Potentiale zu nutzen, um Integrationen in den Arbeitsmarkt zu realisieren. Entscheidend ist dabei, dass marktnahe aktive Arbeitsmarktinstrumente effektiv und wirkungsorientiert nach den Grundsätzen des Förderns und Forderns eingesetzt werden, um -soweit erforderlichfachliche und auch persönliche Hemmnisse bei den Betroffenen zu überwinden oder auszugleichen. 6 Sowohl der bundesweite als auch der regionale Arbeitsmarkt im Kreis Recklinghausen weist besondere Zielgruppen auf, denen im Jahr 2012 gezielt Aufmerksamkeit gewidmet wird. Hierzu gehören: jüngere Arbeitslose (U25) Ältere Arbeitslose (Ü50) Menschen mit Migrationshintergrund Alleinerziehende Ein besonderer Fokus wird im Jahr 2012 auf den Personenkreis der Alleinerziehenden gelegt. Ziel ist es, mit Blick auf zeitliche, räumliche und zum Teil berufsfachliche Einschränkungen dieses Personenkreises eine Angebotsstruktur fördernder Maßnahmen zu nutzen und auszubauen, durch deren Einsatz die spezifischen Markteinschränkungen überwunden werden. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (s.9 ff), den voraussichtlich verfügbaren Haushaltsmitteln (s.20 ff) als auch mit Blick auf vereinbarte Zielgrößen mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW (MAIS) plant die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen mit folgenden absoluten Integrationszielen in den lokalen Organisationseinheiten: Integrationsplanung gesamt Integrationsplanung U25 Integrationsplanung Ü50 Castrop-Rauxel 1.177 230 100 Datteln 533 115 50 Dorsten 1.095 200 77 Gladbeck 1.203 200 100 Haltern am See 323 32 35 Herten 1.051 190 90 Marl 1.405 287 150 Oer-Erkenschwick 445 65 30 Recklinghausen 2.143 350 221 Waltrop 364 60 20 Kreis Gesamt 9.739 1.729 873 7 2.3 Kommunale Eingliederungsleistungen Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung der Kundinnen und Kunden bei der Eingliederung in Arbeit nehmen kommunale Eingliederungsmaßnahmen in Form nachfolgender Angebote einen entscheidenden Raum ein: die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder und die häusliche Pflege von Angehörigen die Schuldnerberatung die psychosoziale Betreuung die Suchtberatung Diese sozialen Leistungen nach § 16 a Sozialgesetzbuch II sind für den Erfolg der Wiedereingliederung bei vorliegender Langzeitarbeitslosigkeit aber auch bei der Arbeit mit Zielgruppen des Arbeitsmarktes von zentraler Bedeutung, da ohne diese Leistungen einhergehend mit der Lösung individueller Problemlagen Vermittlungsaktivitäten und Eingliederungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt oft nicht funktionieren können. Generell obliegen die benannten Leistungen als auch die Entwicklung von Angeboten den kommunalen Einrichtungen der kreisangehörigen Städte. Um die Wirkung dieser und weiterer kommunaler Leistungen als Teil einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt entfalten zu können, ist ein reibungsloses Zusammenwirken mit den Aufgaben und Arbeitsabläufen im Bereich des Sozialgesetzbuches II außerordentlich wichtig; dabei hat der regelmäßige Austausch zwischen den beratenden Stellen der Städte und den Fachkräften im Bereich des Sozialgesetzbuches II entscheidende Bedeutung. Nur durch die gemeinsame und enge Zusammenarbeit können persönliche Hemmnisse der Kundinnen und Kunden erkannt und berücksichtigt werden. Die unterschiedlichen kommunalen Eingliederungsleistungen werden bisher fachlich und finanziell von verschiedenen Abteilungen der kreisangehörigen Kommunen erbracht. Eine einheitliche Steuerung auf der Grundlage eines kommunalen Gesamtkonzeptes für den Kreis Recklinghausen ist für die erfolgreiche Umsetzung geboten. Es bedarf einer Kooperation der verschiedenen kommunalen Verwaltungsstellen und anderer Akteure und Anbieter, die durch die verbindliche Festlegung von Grundsätzen der Zusammenarbeit weiter auszugestalten ist. Dieses Handlungsfeld einhergehend mit einer Sicherstellung, Ausgestaltung und Optimierung der Angebotsstruktur obliegt laut Optionsantrag –verbunden mit kreisweit hohen Erwartungen – den Häusern der sozialen Leistungen in den Städten des Kreises Recklinghausen. Vor diesem Hintergrund ist es zentrale Aufgabe, im ersten Quartal 2012 gemeinsam mit allen Beteiligten der Städte im Kreis Recklinghausen das Konzept für die Leistungen nach § 16 a Sozialgesetzbuch II weiter zu modifizieren und anschließend in das Gesamtkonzept des Hauses der sozialen Leistungen zu integrieren. 8 3. Prognose zur Beschäftigungs-und Arbeitsmarktentwicklung 2012 3.1 Allgemeine Entwicklungserwartung Entscheidende Bedeutung im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Arbeitskräftenachfrage hat das Bruttoinlandsprodukt (BIP). Nach einer stärkeren Wachstumsphase im Jahr 2011 mit einem Zuwachs von rund 3% gehen führende Wirtschaftsinstitute für das Jahr 2012 von geringeren Wachstumsraten aus. So rechnet das Institut für Weltwirtschaft (IFW) nur noch mit einem Wachstum von 0,8%, das RheinischWestfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) prognostiziert eine Steigerung von 1%, wohingegen die Bundesregierung (1,25%) und auch die EU-Kommission (1,4%) das Wirtschaftswachstum optimistischer einschätzen. Obgleich für das Jahr 2012 eine Rezession nicht zu prognostizieren ist, wird die wirtschaftliche Entwicklung und die damit verbundene Gesamtnachfrage nach Arbeitskräften ganz wesentlich dadurch beeinflusst, ob und wie sich die Schuldenländer und die Finanzmärkte entwickeln werden. Insoweit bleiben verbindliche Vorhersagen zur konkreten Arbeitsmarktnachfrage insgesamt unsicher. Vorhersehbar ist aber die Tatsache, dass sich bei einem abflachenden Wirtschaftswachstum die Integrationsleistung stärker bei geringqualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit ohnehin höherem Zugangs-und Verweilrisiko der Arbeitslosigkeit auswirkt. Gleichsam ist zu erwarten, dass sich der Fachkräftebedarf künftig und auch nachhaltig auf hohem Niveau verfestigen wird. Insgesamt ist prognostizierbar, dass mit Blick auf erwartete geringere Wachstumsraten der Wirtschaft eine geringere Dynamik der Arbeitskräftenachfrage als im Jahr 2010 und 2011 zu erwarten ist, gleichsam aber die Arbeitslosigkeit auch im Rechtskreis des SGB II mit geringerem Tempo weiter reduziert und die Integrationsergebnisse -wenngleich moderaterauch im Jahr 2012 weiter steigen werden. 3.2 Lokale Entwicklung und Handlungsnotwendigkeiten Aktuell betreut die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen in knapp 35.000 Bedarfsgemeinschaften rund 70.000 Leistungsempfänger. Bei einer Gesamteinwohnerzahl von knapp 627.000 Menschen im Kreis befindet sich damit jeder neunte Mitbürger in der Betreuungsobhut der VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen. Von den in der Oktoberstatistik zur Arbeitslosigkeit 2011 für den Kreis Recklinghausen ausgewiesenen 31.557 Arbeitslosen waren über 80% der Betroffenen dem Rechtskreis des Sozialgesetzbuches II zuzuordnen. Obwohl sich die Situation auch kreisweit im Jahr 2011 vor dem Hintergrund verbesserter konjunktureller Rahmenbedingungen einhergehend mit einem Rückgang der Arbeitslosigkeit und der Anzahl Hilfebedürftiger leicht entspannt hat, bleiben die sozial-und arbeitsmarktpolitischen Anforderungen an die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen auf ambitioniert hohem Niveau. Der Arbeitsmarkt im Kreis Recklinghausen hat den Strukturwandel noch nicht vollständig überwunden; die Arbeitslosigkeit ist vor allem konjunkturell aber auch strukturell zu 9 klassifizieren. Letzterer Aspekt hat zur Folge, dass auch im Kreis Recklinghausen Fachkräfte fehlen. Insbesondere in diesem Handlungsfeld hat die VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen den Auftrag durch den gezielten und effektiven Einsatz von Qualifizierungsmaßnahmen bei geeigneten Kunden fachliche Beschäftigungshürden zu überwinden und Beschäftigungspotentiale zu erkennen. Eine Orientierung über identifizierte Qualifizierungsfelder in prosperierenden Bereichen des regional erreichbaren Arbeitsmarktes gibt die als Anlage beigefügte Bildungszielorientierung (s.25 ff); dabei soll durch die genannte Aufzählung von Qualifizierungsmaßnahmen ein globaler Handlungsrahmen abgesteckt werden, der als Hilfestellung in den Beratungsprozess in den lokalen Organisationseinheiten einzubinden ist. Abweichungen sind im Rahmen der individuell festgestellten Qualifizierungsnotwendigkeit möglich; zu beachten ist aber grundsätzlich, dass der Fokus des Vorgehens vor allem mit Blick auf geringere Haushaltsmittel auf Kurz-oder modulare Qualifizierungen mit hoher Integrationswirkung zu legen ist. Betriebliche Einzelumschulungen sind durch ihre Nachhaltigkeit und ihre unmittelbare betriebliche Einbindung in besonderem Maße effizient und gleichsam kostengünstig; zudem wird durch diese Maßnahmen in besonderer Weise dem Fachkräftebedarf begegnet. Ziel muss es sein, dieses Instrument aktiv in den Beratungsprozess einzubeziehen und gleichzeitig darauf zu achten, dass keine Verdrängungseffekte am Ausbildungsstellenmarkt durch den Einsatz dieses Instrumentes auftreten. Der regionale Arbeitsmarkt im Kreis Recklinghausen weist insgesamt zu wenige Arbeitsplätze auf, um seinem gesamten Erwerbspersonenpotential gerecht werden zu können. Dieser im Vergleich zu anderen Regionen geringere Arbeitsplatzbesatz hat zur Folge, dass deutlich mehr Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Kreis zur Tätigkeitsausübung in Nachbarstädte auspendeln als umgekehrt Arbeitnehmer in das Kreisgebiet einpendeln. Einzig erkennbare Ausnahme ist die Stadt Marl, wobei hier die Problematik mit Blick auf die dort angesiedelte chemische Industrie sowie des einzig im Kreis verbliebenen Steinkohlebergwerks mit jeweils hohem Einpendlerpotential leicht abweichend zu sehen ist. Pendlerdaten für den Kreis Recklinghausen Beschäftigte Wohnort Beschäftigte am = aus dem Arbeitsort Arbeitsort Wohnort Castrop-Rauxel Stand 30.06.2010 Einpendler Auspendler Saldo Ein Auspendler Einpendler /Auspendler ** 12.845 6.227 23.107 6.618 16.880 - 10.262 0,39 Datteln 8.928 3.421 10.857 5.507 7.436 - 1.929 0,74 Dorsten 14.976 7.879 24.010 7.097 16.131 - 9.034 0,44 Gladbeck 14.585 6.253 21.975 8.332 15.722 - 7.390 0,53 6.357 3.541 12.243 2.816 8.702 - 5.886 0,32 Herten 15.585 5.267 18.391 10.318 13.124 - 2.806 0,79 Marl 28.603 10.961 25.928 17.642 14.967 + 2.675 1,18 Oer-rkenschwick 4.221 1.627 9.340 2.594 7.713 - 5.119 0,34 Recklinghausen 33.423 13.418 35.616 20.005 22.198 - 2.193 0,90 Waltrop 5.032 2.153 9.297 2.879 7.144 - 4.265 0,40 Kreis * 144.555 60.747 190.764 83.808 130.017 - 46.209 0,64 Kreis ** 144.555 99.554 190.764 45.001 91.210 - 46.209 0,49 Haltern am See *Pendler auf der Basis der zugehörigen Gemeinden 10 **Pendler, die die Kreisgrenzen überschreiten Ein wesentliches Beratungsziel in der Interaktion mit marktnäheren Hilfebedürftigen Leistungsberechtigten ist daher auch die Verdeutlichung oft eingeschränkter Arbeitsmarktchancen bei fehlender Mobilität. Zentrale Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die zielgerichtete Anwendung von Leistungen aus dem Vermittlungsbudget, um nach den Prinzipien des Förderns und Forderns Mobilitätshemmnisse (fehlender Führerschein, fehlender PKW, fehlende Bereitschaft, Rahmenbedingungen) bei den Betroffenen zu überwinden. Fast die Hälfte aller Maßnahmen nach § 46 Sozialgesetzbuch III bei Arbeitgebern führen zu einer Einstellung. Dieses in der Regel im marktnäheren Kundenkreis einzusetzende Instrument verursacht geringe Kosten und wirkt sich durch unmittelbare Arbeitsaufnahmen in besonderer Weise effektiv aus. Ziel muss es sein, dieses Instrument mit Augenmaß in den Beratungsprozess auch vor dem Hintergrund zu vermeidender Mitnahmeeffekte der Arbeitgeber einzubinden. Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante sind kostenintensiv und erzielen im Vergleich zu EGZ und FbW eine durchschnittlich niedrigere Verbleibsquote. Von daher sollten solche Maßnahmen dosiert und ganz gezielt - ggfs. für bestimmte Personenkreise - eingesetzt werden. Im Rahmen der Planungen sollte berücksichtigt werden, dass Neubewilligungen dieser Maßnahmen ab 01.04.2012 im Rahmen der anstehenden Arbeitsmarktreform nicht mehr erfolgen dürfen und ein neuer Zuschuss für Arbeitgeber sowohl die Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante als auch den bisherigen Beschäftigungszuschuss ersetzen wird. Im Bereich der Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante steht den Akteuren in den lokalen Organisationseinheiten der VESTISCHEN ARBEIT in den Städten ein breites Spektrum möglicher Handlungsfelder zur Verfügung. Dabei ist der Einsatz dieses Instrumentes auch in Zeiten knapper werdender Haushaltsmittel einhergehend mit hoher Arbeitsmarktorientierung immens wichtig, um soziale Ausgrenzung zu vermeiden und die Betroffenen Schritt für Schritt –auch mit sozialpädagogischer Begleitung – auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten. Daneben wird durch die Übernahme von zusätzlichen und im öffentlichen Interesse stehenden Arbeiten auch eine Verbesserung der sozialen, kulturellen oder auch ökologischen Infrastruktur im Kreisgebiet erreicht. Ungeachtet der strategischen Ausrichtungen und den mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) vereinbarten Zielen haben die beteiligten Akteure der Arbeitsmarktpolitik in den lokalen Einheiten des Jobcenters eine hohe Entscheidungsfreiheit darüber, die Haushaltsmittel wirkungsorientiert einzusetzen. Entscheidend und zentral für den Erfolg und die Zielrealisierung der VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen bleibt die Tatsache, ob und wie es den lokalen Organisationseinheiten in den Städten gelingt, mit dem vorhandenen Haushaltsvolumen die gesteckten Ziele zu erreichen. Ein zu beachtender Rahmen der Mittelverwendung für das 2012 erfolgt lediglich im Bereich der Arbeitsgelegenheiten und im Bereich der Ausgaben für die Förderung beruflicher Weiterbildungen. Hier gilt, dass für den Bereich Arbeitsgelegenheiten eine Obergrenze des jeweiligen in den lokalen Einheiten verfügbaren Budgets in Höhe 30% (einschließlich Vorbindungen) der Mittel zu verwenden ist. Für den Bereich der Förderung beruflicher Weiterbildungen wird festgelegt, dass zumindest 22,2% der jeweiligen den lokalen Einheiten zugeteilten Haushaltsmittel (einschließlich Vorbindungen) verwendet werden. 11 4. Ausblick Instrumentenreform 2012 Die Bundesregierung hat eine Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zum 01.04.2012 beschlossen. Die Änderungen, die sich aus der Reform ergeben sind bei den Planungen für das Jahr 2012 in den lokalen Organisationseinheiten der VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen zu berücksichtigen. Die Änderungen im Bereich des Sozialgesetzbuches II umfassen insbesondere die folgenden Bereiche: Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante und der bisherige Beschäftigungszuschuss werden zu einer einheitlichen Leistung zusammengefasst (Förderung von Arbeitsverhältnissen [§16e SGB II]). Die derzeitige Differenzierung der Eingliederungszuschüsse wird zum Teil aufgehoben und vereinheitlicht. Die Erstattung von Trägeraufwendungen wird begrenzt auf den Aufwand, der unmittelbar mit der Ausübung der Arbeiten verbunden ist. Die Übernahme von Kosten für sonstige Maßnahmen (z.B. Qualifizierungen) als Bestandteil der Arbeitsgelegenheiten wird ausgeschlossen. Insgesamt ist im Rahmen der Planungen zu kalkulieren, dass sich die Änderungen im wesentlichen auf die Neuinstallation von Maßnahmen ab 01.04.12 beziehen; daneben bleibt zu berücksichtigen, dass die Umwandlung von bisherigen Rechtsanspruchsleistungen in Ermessensleistungen im Bereich des Sozialgesetzbuches III (Vermittlungsgutschein, Existenzgründungszuschuss) auch Auswirkungen auf die Anzahl der Förderungen im Rechtskreis des Sozialgesetzbuches II haben werden. 12 5. Besondere Zielgruppen 5.1 Jüngere erwerbsfähige Hilfebedürftige (U25) Die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen betreut rd. 10.500 erwerbsfähige Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15-24 Jahren. Die nachfolgende Statistik (Stand Juli 2011) weist hierzu die unterschiedlich ausgeprägte Problematik in den Bedarfsgemeinschaften (BG) im Kreis Recklinghausen aus. Angehörige BG Anteil 15 - U25 (absolut) Anteil 15 - U25 (%) Castrop-Rauxel 8.442 1.250 14,8 Datteln 3.903 638 16,3 Dorsten 6.991 1.173 16,8 Gladbeck 9.978 1.534 15,4 Haltern am See 1.766 259 14,7 Herten 7.144 1.063 14,9 Marl 10.391 1.623 15,6 Oer-Erkenschwick 3.303 491 14,9 Recklinghausen 15.350 2.198 14,3 Waltrop 2.777 298 10,7 Kreis Recklinghausen 70.045 10.527 15,0 Um den diversen Problemlagen Jugendlicher wie z. B. · · · · fehlende Auseinandersetzung mit der Berufswahl / fehlende berufliche Orientierung fehlendes Durchhaltevermögen keine / wenig Unterstützung durch die Eltern Fehleinschätzung bzgl. der eigenen Qualifizierung und der Erfordernisse des Arbeitsmarktes gerecht werden zu können, unterbreitet die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen sowohl zielgruppenspezifische als auch individuelle Angebote. Jugendliche und junge Erwachsene werden mit Eintritt der Erwerbsfähigkeit (Vollendung des 15. Lebensjahres) systematisch in die Beratungsdienste eingebunden. Dabei werden traditionelle Angebote wie schulische und betriebliche Ausbildungssysteme, Berufsorientierung und Berufsberatung durch die gezielte Förderung individueller Hilfen für den Personenkreis, der den Anforderungen der Systeme (noch) nicht gerecht werden kann, ergänzt. Maßnahme- und Förderangebote für die Zielgruppe U25 sind u. a.: o o o o o Einstiegsqualifizierungen Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) Werkstattjahr zielgruppenspezifische Arbeitsgelegenheiten 13 o Arbeit Sofort U25. Das Projekt NinA unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene beim Ausstieg aus der rechten Szene durch ein permanentes Beratungs-und Unterstützungsangebot, das auf individuelle Bedürfnisse des/der Jugendlichen ausgerichtet ist. Das Projekt wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds; kofinanziert durch die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen und durch das Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen (IAG) Durch das Projekt „Schulverweigerung – die zweite Chance“ wird das Ziel verfolgt, abschlussgefährdete Schülerinnen und Schüler innerhalb von 12 Monaten in den Schulalltag zu reintegrieren. Gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend als auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und der VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen. Die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen beteiligt sich auch im Jahr 2012 als Partner an dem Projekt EU fit im Zusammenhang zu einem Auslandsaufenthalt Jugendlicher in Irland, soweit diese nach Beendigung ihrer Schullaufbahn an einer Haupt-, Real- oder Gesamtschule noch keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gefunden haben. Durch die Teilnahme sollen die Jugendlichen neue (interkulturelle) Fähigkeiten weiterentwickeln und zudem Ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern; daneben wird die im Berufsleben immer wichtiger werdende Flexibilität und Mobilität gefördert. Jugendliche und junge Erwachsene benötigen sowohl mit Blick auf ihre oft noch fehlende Berufsreife als auch hinsichtlich ihrer Persönlichkeitsentwicklung eine besondere Unterstützung und Förderung. Vor diesem Hintergrund sind arbeitslose Jugendliche (U25) mindestens alle zwei Monate 1) in den Beratungsprozess der Integrationsfachkräfte einzubinden. Wichtig und zentral für den Erfolg bei der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist überdies die Ausgestaltung der Netzwerkarbeit. Vor allem zu den lokalen Organisationseinrichtungen der Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII ergeben sich erhebliche Schnittstellen, die konzeptionell durch konkrete Absprachen zur Einschaltung und Ausgestaltung der Zusammenarbeit zum Beginn des Jahres 2012 in den Häusern der sozialen Leistungen in den Städten zu erschließen sind. 1 diese Kontaktdichte ist bis zur Abstimmung eines neuen Kontaktdichtekonzeptes gültig. 14 5.2 Migranten Grundsätzlich lässt sich sagen, dass es nicht die Gruppe der Migranten und nicht den Arbeitsmarkt für Migranten gibt. Auch hier gibt es viele Menschen, die problemlos die gesellschaftliche und arbeitsmarktliche Integration bewältigen. Die im Kreis Recklinghausen für Migranten vorgehaltenen Angebote (von der Sprachförderung bis zur Ausbildung und Umschulung) sind gut geeignet, die notwendigen Integrationsfortschritte zu ermöglichen. Die arbeitsmarktlichen Integrationsaussichten werden durch die Bereitschaft und die Fähigkeit, die Anforderungen des Arbeitsmarktes zu erfüllen sowie die Aufnahmebereitschaft der Angebotsseite geprägt. Beide Gesichtspunkte werden vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Fachkräftemangels zunehmend an Bedeutung gewinnen. Integrationsarbeit am Arbeitsmarkt kann nur erfolgreich sein, wenn die Akteure von der Sinnhaftigkeit der Instrumente und deren Wirkungsfähigkeit überzeugt sind und sie engagiert intensiv nutzen. Die Aktivitäten der VESTISCHEN ARBEIT werden verstärkt darauf ausgerichtet, den betroffenen Menschen die für sie selbst positiven Aspekte bei der Nutzung dieser Instrumente nahezubringen. Bestehende Netzwerke werden weiter gepflegt und nach Möglichkeit erweitert. Diese Netzwerke werden genutzt, um die Beratung und Information von Menschen mit Migrationshintergrund und damit deren Arbeitsmarktchancen nachhaltig zu verbessern. Geschäftspolitisch wird die VESTISCHE ARBEIT flexibel auf die Berücksichtigung möglicher migrationsspezifischer Bedarfe ausgerichtet. Neben den umfangreichen Angeboten zur Unterstützung bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt - welche Migranten und Nichtmigranten gleichermaßen zur Verfügung stehen – befürwortet und unterstützt die VESTISCHE ARBEIT weitergehende Maßnahmen, die beispielsweise die kulturelle Integration unterstützen. Entsprechende Förderprogramme, die hiesige Weiterbildungsträger akquirieren, werden als ergänzende Förderangebote genutzt. Darüber hinaus gilt es die interkulturellen Kompetenzen der Kunden zu erkennen und für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration zu nutzen. Eine wachsende Bedeutung nimmt die Netzwerkarbeit im Hinblick auf die Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse, einschließlich akademischer Abschlüsse ein, um sowohl dem wachsenden Fachkräftebedarf zu begegnen als auch die Integration zu fördern. Auch im Jahr 2012 ist geplant, gemeinsam mit den entsprechenden Weiterbildungsträgern im Rahmen der „Woche der Weiterbildungen für Migranten“ diese Zielgruppe über die Chancen und Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung zu informieren. Das ESF-Programm des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge richtet sich an Personen mit Migrationshintergrund, die eine sprachliche und fachliche Weiterqualifizierung benötigen; dabei werden sowohl die sprachliche als auch die berufliche Qualifizierung und betriebliche Praktika miteinander verknüpft, um den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern. 15 5.3 Ältere Arbeitnehmer (Ü50) 5.3____ ____ "__ __ ______! _ _ ____ Bewerberinnen und Bewerber über 50 Jahre stellen im Bereich der Grundsicherung eine besondere Zielgruppe dar, die erfahrungsgemäß größere Schwierigkeiten hat, den Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu realisieren. Im Oktober 2011 waren von insgesamt 25.444 hilfebedürftigen Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II rund ein Viertel älter als 50 Jahre. Für die Zielgruppe der Älteren werden grundsätzlich alle Eingliederungsleistungen in Betracht gezogen. Um die Zielgruppe ausreichend in den Fokus der Integrationsbemühungen zu rücken, hat sich die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen bereits ab Juli 2009 dem Projekt „Best Ager“ angeschlossen. Das Projekt ist Bestandteil des Bundesprogramms „Perspektive 50plus“ und hat das Ziel, die Beschäftigungschancen älterer Langzeitarbeitsloser, die einen umfassenden und vor allem individuellen Unterstützungs- und Begleitbedarf haben, zu verbessern und hierbei aktiv die regional vorhandenen Kompetenzen, Ideen, Strukturen und Ressourcen zu nutzen. In der dritten Programmphase (2011 – 2015) hat die VESTISCHE ARBEIT mit einer verstärkten personellen Präsenz in den Job Clubs im Kreis Recklinghausen zu einer umfassenderen Einbindung der Aktivitäten des Bundesprogrammes „Perspektive 50plus“ in die Integrationsbemühungen beigetragen. Aktuell wird das Angebot an den Standorten Marl Gladbeck Recklinghausen Castrop-Rauxel mit einem Mitarbeiterstamm von insgesamt 18 Beraterinnen und Beratern der VESTISCHEN ARBEIT Jobcenter Kreis Recklinghausen sowie 21 Mitarbeitern regionaler Bildungsträger wahrgenommen. Zentrales Ziel der Beratungs-und Integrationsarbeit in den Job Clubs im Kreis Recklinghausen ist es, die lokalen Organisationseinheiten in den Städten des Kreises bei der Integrationsarbeit mit lebensälteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu unterstützen. Aktuell sind im Jahr 2011 rund 2000 lebensältere und leistungsberechtigte Hilfebedürftige in die Beratungsarbeit der Job Clubs nach Zuweisung durch die lokalen Organisationseinheiten einbezogen worden; dabei ist es gelungen 240 Arbeitsaufnahmen der Betroffenen zu realisieren (Stand 07.12.2011). Eine weitere Zielsetzung für das Jahr 2012 liegt darin, die vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Job Clubs und den lokalen Organisationseinheiten in den Städten des Kreises weiter zu verfestigen; dabei wird das ambitionierte Ziel verfolgt, im Jahr 2012 mit 2000 durch die lokalen Organisationseinheiten zuzuweisenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 393 Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt zu realisieren. 16 5.4 Alleinerziehende Die Analyse der Bedarfsgemeinschaften im Kreis Recklinghausen weist auf eine besondere Problematik bei Alleinerziehenden hin. Mit rund 6200 alleinerziehenden Müttern und Vätern umfasst dieser Personenkreis nicht nur rund 17% aller Bedarfsgemeinschaften sondern bildet auch ein wachsendes Potenzial von „Kinderarmut“ einhergehend mit fehlenden Chancen und drohender sozialer Ausgrenzung ab. Ausweislich der vorliegenden Statistik der Bundesagentur für Arbeit aus Juni 2011 leben in den benannten Bedarfsgemeinschaften der Alleinerziehenden im Kreis rund 9500 Kinder. Insgesamt sind über 18.000 Kinder (U 15) im Rahmen ihrer Zugehörigkeit zu Bedarfsgemeinschaften im Kreisgebiet hilfebedürftig. In Relation zu allen Kinder im Kreisgebiet ist damit mehr als jedes fünfte Kind betroffen! Eine besondere Problematik ergibt sich im Bereich der unter Dreijährigen: Hier ist nach den verfügbaren statistischen Erhebungen sogar mehr als jedes vierte Kind im Kreisgebiet von Bedürftigkeit im Rahmen seiner Zugehörigkeit zu Bedarfsgemeinschaften betroffen. SGB2-Quote (Anzahl der Hilfebedürftigen in Relation zu Einwohnern), Kreis & Städte, Stand: 31.12.2010 (Einwohner), 12.2010 (HB) Kreis SGB2-Quote SGB2-Quote (U25) 0 bis unter 3 CAS DAT DOR GLA HAL HER MAR OER REC WAL 14,12% 14,19% 13,61% 11,55% 17,00% 5,94% 14,99% 15,34% 13,73% 16,59% 9,75% 18,63% 17,88% 18,30% 15,42% 22,25% 7,25% 19,80% 20,99% 18,88% 21,72% 12,34% 27,24% 27,53% 26,42% 21,29% 30,31% 10,77% 29,31% 33,14% 28,38% 30,79% 17,97% 3 bis unter 7 25,06% 24,79% 23,63% 19,21% 30,33% 8,67% 27,50% 28,28% 24,97% 29,65% 18,55% 7 bis unter 15 19,95% 18,22% 18,08% 16,18% 24,59% 6,77% 22,40% 22,82% 21,12% 23,79% 13,02% 15 bis unter 20 15,53% 14,98% 15,50% 14,01% 19,47% 6,09% 15,96% 16,72% 14,97% 17,87% 9,72% 20 bis unter 25 13,05% 12,94% 15,01% 11,44% 14,12% 6,81% 12,51% 14,61% 13,14% 14,70% 8,60% HAL WAL Kreis CAS DAT DOR GLA HER MAR OER REC Die Vermeidung von Kinderarmut, die Realisierung von Chancengleichheit und die Schaffung von Möglichkeiten zur Partizipation am gesellschaftlichen Leben ist ein zentrales Anliegen, das die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen mit ihren Maßnahmen und Produkten zu realisieren versucht. Durch die Installation des Teilhabepaketes konnten bereits im Jahr 2011 erste zielführende Schritte unternommen werden. Gleichsam kann ein Ausweg aus der Problematik letztendlich und auch nachhaltig nur über eine Arbeitsaufnahme der (alleinerziehenden) Eltern selbst realisiert werden. Ein vordergründiges (auch bundesweites) Ziel liegt im Jahr 2012 insoweit auch darin, für den Personenkreis der Alleinerziehenden Beschäftigungschancen zu erschließen und diese durch gezielte Beratung und Produktvergabe bei entsprechender Beschäftigungsfähigkeit zu fördern und zu auch zu fordern. Im Mittelpunkt steht dabei neben einer gezielten Beratung und Produktvergabe auch die Bereitstellung geeigneter Betreuungsangebote, die in den lokalen Organisationseinheiten der VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen 17 in enger Kooperation mit den beteiligten Akteuren der Städte (z.B. im Bereich der Kindertagespflege) zu erschließen und in das Haus der Sozialen Leistungen zu integrieren sind. Wichtig ist in einem ersten Schritt, dass der Personenkreis der Alleinerziehenden erfasst und ausgewertet wird. Daraus resultierend ergeben sich vier wesentliche in den lokalen Organisationseinheiten der VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen zu lösenden Handlungsfelder in Jahr 2012: Erschließung von Arbeitskräftepotentialen (Stichwort: Fachkräftebedarf) im Bereich der nichtaktivierten Alleinerziehenden (§ 10 SGB II) Aktive Einbindung arbeitsloser Alleinerziehender in den Beratungsprozess (Termintaktung zumindest zweimonatlich) 2) Entwicklung passgenauer Maßnahmen Erschließung von Beschäftigungsmöglichkeiten durch den neu installierten Arbeitgeberservice unter Einbeziehung möglicher aktiver Arbeitsmarktinstrumente Durch das Projekt TEP (Teilzeitausbildung –Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen- ) wird die Integration von Kundinnen und Kunden mit Kindern oder mit zu betreuenden pflegebedürftigen Angehörigen in den Arbeits- und /oder Ausbildungsmarkt unterstützt. Innerhalb des Projektes wird den Teilnehmern eine umfangreiche individuelle Hilfestellung gegeben, um Elternschaft, Kinderbetreuung als auch familiäre Verpflichtungen mit einer (Teilzeit-) Berufsausbildung zu vereinbaren. Insbesondere alleinerziehende Mütter und Väter im Alter von 18-30 Jahren wird im Rahmen des Projektes JobNET ein permanentes Beratungs-und Unterstützungsangebot im Kreis Recklinghausen angeboten. Das Projekt zielt mit den Handlungsschwerpunkten Aktivierung Integration in das Erwerbsleben Soziale und berufliche Stabilisierung auf einen ganzheitlich und individuell geprägten Ansatz ab, dabei werden multiple Problemlagen der Kundinnen und Kunden aufgearbeitet und durch die Koordination gezielter Aktivitäten in der Netzwerkarbeit mit den Kundinnen und Kunden gelöst. 6. Neuinstallation eines eigenständigen Arbeitgeberservices Die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen wird zu Beginn des Jahres 2012 einen eigenständigen Service für Arbeitgeber in allen lokalen Organisationseinheiten in den Städten des Kreises installieren. Durch dieses zusätzliche Serviceangebot wird die bisweilen ausschließlich bewerberorientierte Vorgehensweise bei der Arbeit mit den Kundinnen und Kunden um einen arbeitgeberseitig nachfrageorientierten Ansatz ergänzt. Durch die systematische Aquise von Stellenangeboten im regionalen Umfeld unter Bezug auf die vorhandene Bewerberstruktur wird durch zielgerichtete Arbeitgeberansprachen nicht nur eine stärkere fachliche Einbindung in den regionalen Arbeitsmarkt erreicht; vielmehr werden auch zielgruppenspezifisch weitere Chancen und Möglichkeiten für die Kundinnen und Kunden der VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen erschlossen. Erst durch die enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den regional ansässigen Arbeitgebern wird eine Grundlage dafür geschaffen, den regionalen Arbeitsmarkt 2 ) diese Kontaktdichte ist bis zur Abstimmung eines neuen Kontaktdichtekonzeptes gültig. 18 eigenständig zu bewerten und Handlungsnotwendigkeiten (so zum Beispiel bei der Qualifizierung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten) zu erkennen. Spätestens im Jahr 2013 ist eine eigenständige Ausbildungsstellenvermittlung aufzubauen und zu etablieren. Eine wesentliche Aufgabe des neu installierten Teams Arbeit Vest liegt damit bereits im Jahr 2012 in einer systematischen Erfassung der Ausbildungsstellen im regionalen Umfeld. 7. Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit Die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen unterstützt ausdrücklich gute und tragfähige Ideen ihrer Kundinnen und Kunden im Hinblick auf die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Diesem innovativen Förderansatz kommt die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen durch gezielte Existenzgründungsberatungen in einer eigens eingerichteten Fachstelle (FEX) sowie zielgruppenspezifischer Qualifikationsangebote in besonderer Weise nach. Durch die Gewährung eines Einstiegsgeldes sowie weiterer möglicher Hilfen in Form von Darlehen und Zuschüssen (vgl. § 16b ff Sozialgesetzbuch II) wird eine Grundlage dafür geschaffen, Existenzgründern während der oft schwierigen ersten Anlaufzeit ihrer Selbständigkeit eine Brücke bis zur vollständigen Existenzsicherung zu bauen. Vordergründiges Ziel der vorgenannten Unterstützung ist die nachhaltige Beendigung der Hilfebedürftigkeit von selbständigen Kundinnen und Kunden. Vor diesem Hintergrund rückt die Beratung hilfebedürftiger selbständiger Bestandskunden in den Fokus des Vorgehens im Jahr 2012. Ziel ist es, das bestehende Angebot um Beratungs-und Qualifizierungsangebote für diese besondere Zielgruppe zu erweitern und durch gezielte Unterstützung die (noch) vorliegende Hilfebedürftigkeit zu überwinden. 19 8. EGT-Planung 2012 / Budget der Bezirksstellen .4 Instrumentengruppe I. Vermittlung, Aktivierung, berufliche Eingliederung 5 000 000,--€ II. Qualifizierung 7 400 000,--€ III. Beschäftigungsbegleitende Leistungen (ohne BEZ) 4 500 000,--€ IV. Beschäftigungszuschuss (BEZ) 2 500 000,--€ V. Spezielle Maßnahmen für Jugendliche 5 600 000,--€ VI. Leistungen für Menschen mit Behinderung 2 100 000,--€ VII. Beschäftigung schaffende Maßnahmen 6 100 000,--€ VIII. Freie Förderung 800 000,--€ Summe Eingliederungsleistungen 34 000 000,--€ 6_ 20 Lokale Bewirtschaftung Castrop-Rauxel 2 830 000,--€ Datteln 1 270 000,--€ Dorsten 2 220 000,--€ Gladbeck 3 390 000,--€ Haltern 520 000,--€ Herten 2 370 000,--€ Marl 3 400 000,--€ Oer-Erkenschwick 1 020 000,--€ Recklinghausen 5 250 000,--€ Waltrop 720 000,--€ Zwischensumme lokale Bewirtschaftung 23 000 000,--€ Regionale Bewirtschaftung BEZ 2 500 000,--€ Reha 2 100 000,--€ Spezielle Maßnahmen für Jüngere 5 600 000,--€ Sonstiges (einschl. FEX) 800 000,--€ Zwischensumme regionale Bewirtschaftung 11 000 000,--€ Gesamtsumme 34 000 000,--€ 34 21 9. Ergebnisdialoge mit den lokalen Organisationseinheiten Der Kreis Recklinghausen ist ab dem 01.01.2012 allein verantwortlicher Träger des Sozialgesetzbuches II. Damit steht er gegenüber dem Bund und dem Land in der Verpflichtung das Sozialgesetzbuch II im Kreis Recklinghausen verantwortlich umzusetzen (s. 2.1 /s.6). Das Verhältnis des Kreises gegenüber den Städten ist in der Heranziehungssatzung definiert. Die Städte sind im eigenen Namen für die Umsetzung auf lokaler Ebene verantwortlich. Grundlage für die Zielerreichung auf Kreisebene insgesamt ist der partnerschaftliche gegenseitige Austausch der Beteiligten, um den sich ändernden unterjährigen Bedingungen und Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht werden zu können. Vor diesem Hintergrund werden im Jahr 2012 - beginnend ab Februar - quartalsweise Ergebnisdialoge auf der Arbeitsebene durch die regionale Organisationseinheit der VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen mit den lokalen Organisationseinheiten durchgeführt, um den Erfolg durchgeführter Maßnahmen sowie realisierte Integrationsergebnisse auch unter Bezug auf die festgelegten Zielgruppen zu reflektieren; dies auch mit dem Ziel, um nach den Prinzipien der bestmöglichen Praktiken gute Erfahrungen als Multiplikator kreisweit transportieren zu können. Bestandteile der Ergebnisdialoge sind im Wesentlichen: Zielerreichung Kennzahlen nach § 48a Sozialgesetzbuch II Senkung KdU Auslastung EGT Förderung und Integration besonderer Zielgruppen, insbesondere Alleinerziehende Neben den Ergebnisdialogen wird regelmäßig monatlich ein „Arbeitskreis Zielerreichung“ unter Regie der Geschäftsführung und Beteiligung aller lokalen Organisationseinheiten der VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen installiert, um ausgewählte ( ggf. kritische) Bereiche der Zielerreichung eingehend zu diskutieren und steuernde Maßnahmen zu entwickeln und vorzuschlagen. Der Arbeitskreis stellt die operative Anbindung der lokalen Organisationseinheiten an die Geschäftsführung sicher. Vorgesehen ist, dass die teilnehmenden Fachkräfte dieses Arbeitskreises die Führungskräfte der lokalen Organisationseinheiten mit Blick auf die Zielerreichung unterstützen und beraten. 10. Unterstützung der lokalen Organisationseinheiten Die zu bewältigenden Aufgaben im Rechtskreis des Sozialgesetzbuches II sind nicht statisch. Sie unterliegen den sich wandelnden Rahmenbedingungen des Arbeits-und Ausbildungsstellenmarktes und sind zugleich von (sich oft ändernden) juristischen Rahmenbedingungen abhängig. Vor diesem Hintergrund werden im Jahr 2012 sowohl Workshops als auch Qualifizierungsmaßnahmen seitens der Geschäftsführung der VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen durchgeführt, um die Kolleginnen und Kollegen in den lokalen Organisationseinheiten fachlich und unter Bezug auf die aktuellen Aufgabenschwerpunkte und Zielsetzungen zu unterstützen. Für das Jahr 2012 sind beginnend im 1. Quartal- Qualifizierungen und Workshops zu folgenden Themenbereichen vorgesehen: 22 Qualifizierung im Bereich Förderung der beruflichen Weiterbildung, einschließlich Einzelumschulungen. Arbeitsmarktmonitoring zur Lage und Entwicklung des regionalen Arbeits-und Ausbildungsstellenmarktes Förderungen aus dem Vermittlungsbudget. Inhalt und Umgang mit ermessenslenkenden Weisungen zu arbeitsmarktpolitischen Produkten und Programmen (Handreichungen) Zusammenarbeit mit dem ab Januar 2012 neu installierten eigenständigen Arbeitgeberservice. Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ab 01.04.2012 11. Bürgerarbeit Die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen hat sich bereits seit 01.09.2010 erfolgreich an dem durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten Modellprojekt beteiligt. Durch die Fokussierung auf die im Rahmen des Modellprojektes erfassten besonderen Personengruppen der Alleinerziehenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaften mit vier und mehr Angehörigen Schwerbehinderten wurden und werden auch im Jahr 2012 weitere Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen, um perspektivisch die Arbeitsmarktchancen besonders für diese Personenkreise zu erhöhen. Die VESTISCHE ARBEIT Jobcenter Kreis Recklinghausen konnte bisher rund 170 Bürgerarbeitsplätze mit zusätzlichen und im öffentlichen Interesse liegenden Tätigkeitsfeldern im Kreisgebiet mit einer grundsätzlich max. dreijährigen Beschäftigungsdauer und einem Förderbeginn im Jahr 2011 und 2012 generieren, von denen im Jahre 2011 bereits gut die Hälfte besetzt wurde bzw. wird. Ein wesentlicher Teil des Modellprojektes ist in der zumindest sechsmonatigen Aktivierungszeit zu sehen, die von den Teilnehmern vor Beginn der eigentlichen Bürgerarbeit zu durchlaufen ist. Erst wenn in der Aktivierungszeit eine Arbeitsaufnahme am ersten Arbeitsmarkt nicht zustande kommt, beginnt die Beschäftigungsphase im Rahmen der Bürgerarbeit als zweite Phase des Projektes. Durch zumindest vierwöchige Gesprächstaktungen der Beratungen während der Aktivierungszeit einhergehend mit einer gezielten Produktvergabe aktiver Arbeitsmarktinstrumente ist es im noch laufenden Jahr 2011 gelungen, rund 25% der über 1.000 am Modellprojekt teilnehmenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Ein Schlüssel zum Erfolg -dies gilt nicht nur für den Bereich der Bürgerarbeit- liegt damit ganz konkret in einer verbindlichen, regelmäßigen, verlässlichen und dichten Gesprächstaktung mit klaren Vereinbarungen unter Bezug auf individuell unterschiedliche erkannte Handlungsnotwendigkeiten sowie eines –wenn erforderlich- gezielten Fördereinsatzes unter Einforderung von Eigenverantwortung des Kunden. 23 12. Schlussbemerkungen Das Jahr 2012 geht einher mit erheblichen Herausforderungen und Anstrengungen für alle Beteiligten. Der Übergang von der gemeinsamen Einrichtung in die kommunale Trägerschaft muss abgeschlossen, der Umgang mit der neuen EDV erst eingeübt, neue (ungewohnte) Strukturen müssen verstetigt und verfestigt werden. Daneben muss im nächsten Jahr die Reform der Arbeitsmarktinstrumente als auch die Übertragung der Ausbildungsstellenvermittlung optimal bewältigt werden. Dennoch sind die Erwartungen an die VESTISCHE ARBEIT; Jobcenter Recklinghausen hoch; die gesetzten Ziele ambitioniert und anspruchsvoll. Kreis Die Kolleginnen und Kollegen der VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen werden ungeachtet der schwierigen Rahmenbedingungen all‘ ihre Erfahrungen einbringen, um die gesetzten Ziele und mit gleicher Priorität die betroffenen hilfebedürftigen Menschen durch ihre Aktivitäten und Maßnahmen zu erreichen. Ihnen zu helfen ist und bleibt das zentrale Anliegen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 24 Anlage Bildungszielübersicht Quelle: In Anlehnung an die Bildungszielplanung Agentur für Arbeit Recklinghausen Bildungsziel Qualifizierungsinhalt Regeldauer Bemerkungen Fertigungstechnik Metall Allg. Metallver-und bearbeitung max. 6 Monate Abgeschlossene Ausbildung in einem Grundkurs Drehen und Fräsen Module wählbar o. Metallberuf Pneumatik und Hydraulik kombinierbar oder CNC-Drehtechnik u. CNC-Frästechnik Berufserfahrung im Fachbereich Metall Grundlagen mechatronische Systeme Beratungsgespräch des Kunden mit dem Bildungsträger ratsam Schweißprüfungen WIG-Schweißen max. 6 Monate MIG-Schweißen Module wählbar o. Träger wird empfohlen MAG-Schweißen kombinierbar Kundenerklärung Bereitschaft für E-Schweißen Handfertigkeitsprüfung durch den Tätigkeiten im Zeitarbeitsbereich Mobilitätserklärung/Montagebereitsch. Rohrvorrichter Vorrichten nach ISO max. 6 Monate Berufserfahrung im Metallbereich Kundenerklärung Bereitschaft für Tätigkeiten im Zeitarbeitsbereich Mobilitätserklärung/Montagebereitschaft Mechatronik / Elektrotechnik Grundlagen Steuerungstechnik max. 6 Monate Abschluss Mechatroniker / Elektro- SPS Technik Module wählbar o. facharbeiter oder mehrjährige BUS-Systeme kombinierbar spezielle Berufserfahrung i.d.R. 3 Monate Bereitschaft für Nah-und Fernverkehr Prozessleittechnik Qualitätssicherung Kraftverkehrsgewerbe Fahrpraxistraining Hänger-und Wechselbrücke mögl. muss vorliegen incl. ADR-Schein und BLACK-BOX Fahrerlaubnis B muss vorh. sein gesundh. Eignung Kraftverkehrsgewerbe Kraftverkehrsgewerbe Fahrerlaubnis max. 6 Monate Bereitschaft für Nah-und Fernverkehr Erwerb Fahrerlaubnis C,CE muss vorliegen oder D, DE und Befähigungsnachweis Fahrerlaubnis B muss vorh. sein für den Güterverkehr gesundh. Eignung Staplerschein max. 1 Monat Befähigungsnachweis zum Führen von Flurförderfahrzeugen Gem. BGV D 27/ADR 25 Fahrerlaubnis B muss vorh. sein Bildungsziel Qualifizierungsinhalt Regeldauer Bemerkungen Kraftverkehrsgewerbe ADR-Schein max. 1 Monat Bereitschaf Nah-und Fernverkehr Bescheinigung für den Transport muss schriftlich vorliegen gefährlicher Güter gesundheitliche Eignung Aufbau: Tank Training 1. Umgang mit Kunden und Schlüsselkompeten- Mitarbeitern zen im gewerblich 2. Qualitätssicherung einschl. technischen Bereich EDV-Training max. 1 Monat Berufserfahrung im gewerblich technischen Bereich 3. Auftragsmanagement IT Weiterbildungen BGS in folgenden Bereichen möglich: max. 1 Monat Förderung im Rahmen individueller Feststellungen Java, J2EE, C++ Es wird vorab eine Weiterbildungs- Netzwerktechnik MCSA/MCSE beratung des Kunden beim Anbieter Datenbanktechnik emfohlen IT-Sicherheit Lager/Logistik Vermittlung von Kenntnissen max. 6 Monate im Bereich Lagerwirtschaft incl. Fachlagerist oder Staplerschein und IHK-Prüfung Fachkraft für Lagerlogistik Sicherheits- Vorbereitungslehrgang zur fachkraft § 34a GewO Sicherheitsfachkraft nach § 34a GewO max. 5 Monate Personen, die in der Sicherheitsbranche eine Tätigkeit ausüben möchten. mit anschließender IHK Prüfung Vorsaussetzung sind sehr gute deutsche Sprachkenntnisse, körperliche Fitness und ein einwandfreies Führungszeugnis Anpassungs- Modulare Auswahl ff. Bereiche qualifizierung im Ein- Warenpräsentation zelhandel Kassentraining i.d.R 1-3 Monate abschluss Bestellwesen und Warenwirtschaft Personalführung und Einsatzplanung E-Office Management in Teilzeit Verkäufer mit und ohne Ausbildungs- Kfm. Qualifizierung in Teilzeit (EDV, Textverarbeitung, Rewe, Bewerbungstraining mit Präsenzunterricht und E-Learning Praktkum 4 Wo 26 max. 7 Monate Bildungsziel Qualifizierungsinhalt Regeldauer Bemerkungen Kaufm. Modulare Weiterbildung max. 6 Monate Abgeschl. kaufm. Berufsausbildung Anpassungsquali- European Computer Driving Licence abhängig von der und fizierung (ECDL) oder vergleichbare Quali- Modulauswahl einschlägige Berufserfahrung fizierung EDV Grundkurs (Word, Excel, Outlook, Internet) Räumliche Mobilität erforderlich; FS und PKW sollte Modul EDV-Aufbaukurs ( Excel, vorhanden sein Access, Power Point) Modul Grundlagen Rechnungswesen Modul Rechnungswesen Aufbaukurs (Fibu, Jahresabschluss mit Datev oder KHK) Modul Rechnungswesen Aufbaukurs (Fibu, Anlagenbuchhaltung, Leistungsrechnung, Jahresabschluss, Controlling mit SAP R3 FI/CO Kaufm. Modul Bilanzbuchhalter Qualifizierung Betriebswirtschaftliche Grund- ca. jew. 6 Monate Abgeschl. kaufm. Berufsausbildung und für Kunden mit mehr- lagen mehrjährige einschlägige jähriger Grundlagen Recht Berufserfahrung Berufserfahrung Jahresabschlussanalyse Steuerrecht und Steuerlehre Räumliche Mobilität Kosten und Leistungsrechnung erforderlich; FS und PKW sollte Finanzwirtschaft vorhanden sein Planungsrechnung Modul Personalwirtschaft Personaladministration u. Personalplanung Arbeits-und Sozialrecht Lohn-und Gehaltsbuchhaltung mit KHK, DATEV oder SAP/R3-MM Einkauf, Logistik (KHK-Auftragsbearbeitung) 27 Bildungsziel Qualifizierungsinhalt Regeldauer Bemerkungen kaufm. Modul Logistik ca. 6 Monate Abgeschl. kaufm. Berufsausbildung Qualifizierung für Beschaffungsmanagement (SAP/R3- und Kunden mit mehr- MM) mehrjährige einschlägige jähriger Einkauf, Logistik (KHK-Auftrags- Berufserfahrung Berufserfahrung Bearbeitung), Vertrieb, Vertriebscontrolling mit SAP/R3-SD und SAP/R3- Räumliche Mobilität CO + Praktikum (2 Wochen) erforderlich; FS und PKW sollte vorhanden sein Modul Auftragssachbearbeitung und Bestellwesen mit KHK oder SAP R/3 SD Anpassungsquali- Röntgenschein nach RÖV § 24 max. 3 Monate Ausbildung als Arzthelfer/in oder fizierung Arzthelfer/in Praxisgerechte Grundlagen EDV medizinische/r Fachangestellte/r bzw. Medizinische/r Grundlagen der Medizin (Diagnose u. oder Fachangestellter Therapie) Berufserfahrung in diesem Bereich Abrechnungssysteme Qualifizierung Alten- Erlangung von Kenntnissen und 12 Monate Gesundheitliche Eignung pflegehelfer/in Fertigkeiten, die für eine qualifizierte Hauptschulabschluss Typ 10A oder Gesundheits- Betreuung und Pflege alter und/oder Hauptschulabschluss Klasse 9 und kranker Menschen unter plus abgeschlossene Krankenpflegehelfer/in Aufsicht einer Pflegefachkraft mindestens 2jährige erforderlich sind Berufsausbildung Qualifizierung über 6 Monate; Zustimmung TL erforderlich 28 Bildungsziel Qualifizierungsinhalt Regeldauer Basisqualifikation Anpassungsqualifikation für die max. 3 Monate Pflege Betreuungsassistenz von dementen Anpassungsqualifi- Pflegeplanung und Bemerkungen Personen max. 1 Monat zierung für Pflegedokumentation Pflegekräfte einschl. EDV-Training Seniorenassistent/in Vermittlung von Grundlagenwissen max. 9 Monate Qualifizierung 7 Monate zur Betreuung von Senioren und integriertes 2monatiges in der Gereontologie und in der Praktikum Hauswirtschaft Umschulung siehe Berufsbild max. 24 Monate Gesundheitliche Eignung Examinierter Fachoberschulreife oder ein als Altenpfleger gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder HSA Typ A plus abgeschlossene mind. 2jährige Berufsausbildung oder HSA Typ 10A plus mind. einj. Ausbildung zum /zur Altenpflegehelfer/in Qualifizierung über 6 Monate; Zustimmung TL erforderlich Es wird empfohlen, dass der TN vorab ein Praktikum absolviert Anpassungsquali- Theorie und Praxis der manuellen fizierung für Lymphhdainage sowie physikalische max. 1 Monat Abgeschlossene Ausbildung Physiotherapeut, Physiotherapeuten Krankengymnast, Masseur oder medizinischer Bademeister Staatlich aner- Lehrgangsinhalte nach den Richtlinien kannter Erzieher und Lehrplänen der Fachschulen max. 10 Monate Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in Erzieher + Vorbereitung auf die Heilerziehungshelfer/in Externenprüfung Externenprüfung vor dem oder Prüfungsausschuss der mindestens 5Jahre einschlägige Fachschulen Berufserfahrung plus Sozialhelfer/in FOR Qualifizierung über 6 Monate; ZuStimmung TL erforderlich 29 Eigene Notizen 30