VESTISCHE ARBEIT Jobcenter Kreis Recklinghausen Arbeitsmarkt

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VESTISCHE ARBEIT Jobcenter Kreis Recklinghausen Arbeitsmarkt
VESTISCHE ARBEIT
Jobcenter
Kreis Recklinghausen
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm
für das Jahr 2012
1
Inhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkungen
S. 04
2. Zielsetzung der Aufgabenwahrnehmung SGB II
2.1 Bundesweite Zielsetzung
S. 06
2.2 Lokale Grundsätze und Ziele der Geschäftspolitik
S. 06
2.3 Kommunale Eingliederungsleistungen
S. 08
3. Prognose zur Beschäftigungs-und Arbeitsmarktentwicklung 2012
3.1 Allgemeine Entwicklungserwartung
S. 09
3.2 Lokale Entwicklung und Handlungsnotwendigkeiten
S. 09
4. Ausblick und Wirkung Instrumentenreform 2012
S. 12
5. Besondere Zielgruppen
5.1 Jüngere erwerbsfähige Hilfebedürftige (U25)
S. 13
5.2 Migranten
S. 15
5.3 Ältere Arbeitslose (Ü50)
S. 16
5.4 Alleinerziehende
S. 17
6. Neuinstallation eines eigenständigen Arbeitgeberservices
S. 18
7. Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit
S. 19
8. EGT-Planung 2012
S. 20
9. Ergebnisdialoge mit den lokalen Organisationseinheiten
S. 22
10. Unterstützung der lokalen Organisationseinheiten
S. 22
2
11. Bürgerarbeit
S. 23
12. Schlussbemerkung
S. 24
Anlage Bildungszielübersicht
S. 25
Raum für Notizen
S. 30
3
1. Vorbemerkungen
Mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2012 legt die VESTISCHE ARBEIT,
Jobcenter Kreis Recklinghausen erstmals als alleiniger zugelassener kommunaler Träger
des Sozialgesetzbuches II die Strategien und Maßnahmen für den Kreis Recklinghausen
fest, mit denen der gesetzliche Auftrag und die vereinbarten Ziele regional im Jahr 2012
erreicht werden sollen. Hierzu werden auf der Basis voraussichtlich verfügbarer
Haushaltsmittel Mengengerüste für die jeweiligen arbeitsmarktpolitischen Instrumente
festgelegt und Zielgrößen im Hinblick auf die im Jahr 2012 zu realisierenden
Arbeitsmarktintegrationen vor dem Hintergrund der Entwicklung des Arbeitsmarktes sowie
der
verfügbaren
Haushaltsmittel
festgelegt.
Daneben
werden
identifizierte
Handlungsnotwendigkeiten und abgeleitete notwendige Maßnahmen zur Überwindung von
spezifischen Problemen des regionalen Arbeitsmarktes und der zu betreuenden
Hilfebedürftigen im Kreis abgebildet. Das Arbeitsmarkt – und Integrationsprogramm bildet
damit einen verbindlichen Handlungsrahmen zur Ausgestaltung der regionalen
Arbeitsmarktpolitik ab.
Grundlage der finanziellen Planung ist bis zum endgültigen Beschluss des Deutschen
Bundestages der Entwurf der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2012 vom 12.08.2011
einhergehend mit einer weiteren Absenkung des Globalbudgets gegenüber 2011.
Für die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen bedeutet dies im Hinblick auf
die Planungsprozesse für das Jahr 2012, dass statt bisher 45 Mio. € voraussichtlich nur noch
34 Mio. € für arbeitsmarktpolitische Produkte und Programme zur Verfügung stehen.
Aufgrund der im Jahr 2011 effektiven und mit hoher unmittelbarer Wirkung ausgestalteten
Arbeitsmarktpolitik im Rechtskreis des Sozialgesetzbuches II in der VESTISCHEN ARBEIT,
Jobcenter Kreis Recklinghausen liegen die finanziellen Vorbindungen für das Jahr 2012
deutlich unterhalb der Vorjahresergebnisse, so dass sich die Mittelkürzungen nicht in dieser
Größenordnung auf die im Jahr 2012 neu zu installierenden aktiven Maßnahmen der
Arbeitsmarktpolitik („Neugeschäft“) auswirken werden.
Mit Blick auf weitere absehbare Mittelkürzungen in den Folgejahren wird die strategische
Ausrichtung der Geschäftspolitik in der VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter Kreis
Recklinghausen in hohem Maße an Effektivität, Wirtschaftlichkeit und unmittelbarer
Arbeitsmarktwirkung gemessen und ausgerichtet, ohne notwendige effiziente und
längerfristig angelegte Maßnahmen und Programme aus dem Fokus zu verlieren.
Vor dem Hintergrund der Reduzierung des Globalbudgets in den Folgejahren sowie der
ambitionierten Orientierungswerte zur Zieldefinition wird die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter
Kreis Recklinghausen im Jahr 2012 unter den Aspekten



Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
ihr gesamtes „Know-how“ einbringen, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Diesen Auftrag
möchte die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen nicht alleine erfüllen.
Dazu bedarf es der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Arbeitsmarkt- und
sozialpolitischen Akteuren vor Ort; diese sind u. a.

4





die Bildungs– und Maßnahmeträger
die Unternehmen und Unternehmerverbände
die Agentur für Arbeit
die Ämter der Stadtverwaltung 
die freien Träger vor Ort, die im Rahmen der Jugend-und Sozialpolitik gute und
differenzierte Angebote vorhalten 
Die Zulassung des Kreises Recklinghausen als kommunaler Träger der Grundsicherung
nach dem Sozialgesetzbuch II ab 01. Januar 2012 stellt für alle am Prozess Beteiligten nicht
nur eine besondere fachliche und organisatorische Herausforderung dar; sie ist zugleich
Chance und Vision, die regionalen Prozesse am Arbeitsmarkt aktiv und verantwortlich
mitzugestalten; soziale Hürden abzubauen und den individuellen Bedürfnissen einer Region
mit vielen spezifischen Problemlagen gerecht zu werden.
Die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen hat es sich im Sinne ihres
veränderten Aufgabenspektrums zur Optimierung der Prozesse und zur Erhöhung der
Integrationschancen für ihre Kunden zur Aufgabe gemacht, die Zusammenarbeit mit und
zwischen den Akteuren des Arbeitsmarktes zu nutzen. Dabei sollen vorhandene Netzwerke
konzeptionell weiterentwickelt, ausgebaut und verfestigt werden mit dem Ziel, transparente,
verlässliche und effektive Strukturen für das Zusammenwirken im Kreis Recklinghausen zu
schaffen. Die weitere Intensivierung der lokalen Netzwerkarbeit ist daher eine wichtige
Herausforderung auch für das Jahr 2012. Hierzu ist es erforderlich, dass sich alle am
Arbeitsmarkt tätigen Akteure auch weiterhin konstruktiv einbringen und so ihre Erkenntnisse
und Ideen in den kontinuierlichen Weiterentwicklungsprozess mit einfließen zu lassen
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2. Zielsetzung der Aufgabenwahrnehmung SGB II
2.1 Bundesweite Zielsetzung
Die Neuregelungen zur Organisation des Sozialgesetzbuches II als zugelassener
kommunaler Träger sehen mit § 48a Sozialgesetzbuch II Vergleiche von Kennzahlen vor, um
die Leistungsfähigkeit der örtlichen Aufgabenwahrnehmung durch die Träger der
Grundsicherung feststellen und fördern zu können. Die vorgesehenen Kennzahlen wurden in
einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände sowie
der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet und in der Verordnung zur Festlegung der
Kennzahlen nach § 48a Sozialgesetzbuch II beschrieben.
Der Handlungsrahmen für die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen wird
durch die zwischen dem Kreis Recklinghausen und dem Ministerium für Arbeit, Integration
und Soziales des Landes NRW abgeschlossene Zielvereinbarung verbindlich festgelegt.
Wesentlich für die Abbildung von Erfolgen sind dabei die realisierten Integrationen von
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
einhergehend mit einer Verringerung oder Beendigung der Hilfebedürftigkeit sowie die
präventive Ausrichtung von Maßnahmen zur Vermeidung von Langzeitbezug.
Die am 14. Dezember 2011 durch den Kreis Recklinghausen mit dem Ministerium
abgeschlossene Zielvereinbarung wird dem Arbeitsmarktprogramm als Anlage beigefügt,
sobald die schriftliche Rückmeldung durch das Ministerium erfolgt ist.
2.2 Lokale Grundsätze und Ziele der Geschäftspolitik
Grundsätzlich werden die Förderaktivitäten der VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter Kreis
Recklinghausen alle Zielgruppen bedarfsgerecht erreichen.
Für den überwiegenden Teil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wird nach wie vor eine
Integration in den Arbeitsmarkt nicht sofort zu realisieren sein. Der Anteil an Arbeitslosen im
Bereich des Sozialgesetzbuches II mit (multiplen) Vermittlungshemmnissen ist weiterhin
hoch. Hier hat die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen die Aufgabe, mit
passgenauen Förderaktivitäten Barrieren abzubauen, Integrationsfortschritte zu erzielen und
auch zu einer sozialen Stabilisierung bei den Betroffenen beizutragen; dabei wird im Sinne
einer perspektivischen Arbeit mit dem Kunden das Ziel verfolgt, die Arbeitsmarktnähe Schritt
für Schritt zu entwickeln, soziale Ausgrenzung zu verhindern und die gesellschaftliche
Teilhabe zu fördern.
Für den Teil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die arbeitsmarktnah bzw.
arbeitsmarktnäher sind, gilt es vorhandene Chancen, Möglichkeiten und Potentiale zu
nutzen, um Integrationen in den Arbeitsmarkt zu realisieren. Entscheidend ist dabei, dass
marktnahe aktive Arbeitsmarktinstrumente effektiv und wirkungsorientiert nach den
Grundsätzen des Förderns und Forderns eingesetzt werden, um -soweit erforderlichfachliche und auch persönliche Hemmnisse bei den Betroffenen zu überwinden oder
auszugleichen.
6
Sowohl der bundesweite als auch der regionale Arbeitsmarkt im Kreis Recklinghausen weist
besondere Zielgruppen auf, denen im Jahr 2012 gezielt Aufmerksamkeit gewidmet wird.
Hierzu gehören:




jüngere Arbeitslose (U25)
Ältere Arbeitslose (Ü50)
Menschen mit Migrationshintergrund
Alleinerziehende
Ein besonderer Fokus wird im Jahr 2012 auf den Personenkreis der Alleinerziehenden
gelegt. Ziel ist es, mit Blick auf zeitliche, räumliche und zum Teil berufsfachliche
Einschränkungen dieses Personenkreises eine Angebotsstruktur fördernder Maßnahmen zu
nutzen und auszubauen, durch deren Einsatz die spezifischen Markteinschränkungen
überwunden werden.
Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (s.9 ff), den voraussichtlich
verfügbaren Haushaltsmitteln (s.20 ff) als auch mit Blick auf vereinbarte Zielgrößen mit dem
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW (MAIS) plant die
VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen mit folgenden absoluten
Integrationszielen in den lokalen Organisationseinheiten:
Integrationsplanung
gesamt
Integrationsplanung
U25
Integrationsplanung
Ü50
Castrop-Rauxel
1.177
230
100
Datteln
533
115
50
Dorsten
1.095
200
77
Gladbeck
1.203
200
100
Haltern am See
323
32
35
Herten
1.051
190
90
Marl
1.405
287
150
Oer-Erkenschwick
445
65
30
Recklinghausen
2.143
350
221
Waltrop
364
60
20
Kreis Gesamt
9.739
1.729
873
7
2.3 Kommunale Eingliederungsleistungen
Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung der
Kundinnen und Kunden bei der Eingliederung in Arbeit nehmen kommunale
Eingliederungsmaßnahmen in Form nachfolgender Angebote einen entscheidenden Raum
ein:
 die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder und die häusliche Pflege von
Angehörigen
 die Schuldnerberatung
 die psychosoziale Betreuung
 die Suchtberatung
Diese sozialen Leistungen nach § 16 a Sozialgesetzbuch II sind für den Erfolg der
Wiedereingliederung bei vorliegender Langzeitarbeitslosigkeit aber auch bei der Arbeit mit
Zielgruppen des Arbeitsmarktes von zentraler Bedeutung, da ohne diese Leistungen
einhergehend mit der Lösung individueller Problemlagen Vermittlungsaktivitäten und
Eingliederungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt oft nicht funktionieren können.
Generell obliegen die benannten Leistungen als auch die Entwicklung von Angeboten den
kommunalen Einrichtungen der kreisangehörigen Städte.
Um die Wirkung dieser und weiterer kommunaler Leistungen als Teil einer Eingliederung in
den Arbeitsmarkt entfalten zu können, ist ein reibungsloses Zusammenwirken mit den
Aufgaben und Arbeitsabläufen im Bereich des Sozialgesetzbuches II außerordentlich wichtig;
dabei hat der regelmäßige Austausch zwischen den beratenden Stellen der Städte und den
Fachkräften im Bereich des Sozialgesetzbuches II entscheidende Bedeutung. Nur durch die
gemeinsame und enge Zusammenarbeit können persönliche Hemmnisse der Kundinnen und
Kunden erkannt und berücksichtigt werden.
Die unterschiedlichen kommunalen Eingliederungsleistungen werden bisher fachlich und
finanziell von verschiedenen Abteilungen der kreisangehörigen Kommunen erbracht. Eine
einheitliche Steuerung auf der Grundlage eines kommunalen Gesamtkonzeptes für den Kreis
Recklinghausen ist für die erfolgreiche Umsetzung geboten. Es bedarf einer Kooperation der
verschiedenen kommunalen Verwaltungsstellen und anderer Akteure und Anbieter, die durch
die verbindliche Festlegung von Grundsätzen der Zusammenarbeit weiter auszugestalten ist.
Dieses Handlungsfeld einhergehend mit einer Sicherstellung, Ausgestaltung und
Optimierung der Angebotsstruktur obliegt laut Optionsantrag –verbunden mit kreisweit hohen
Erwartungen – den Häusern der sozialen Leistungen in den Städten des Kreises
Recklinghausen.
Vor diesem Hintergrund ist es zentrale Aufgabe, im ersten Quartal 2012 gemeinsam mit allen
Beteiligten der Städte im Kreis Recklinghausen das Konzept für die Leistungen nach § 16 a
Sozialgesetzbuch II weiter zu modifizieren und anschließend in das Gesamtkonzept des
Hauses der sozialen Leistungen zu integrieren.
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3. Prognose zur Beschäftigungs-und Arbeitsmarktentwicklung 2012
3.1 Allgemeine Entwicklungserwartung
Entscheidende Bedeutung im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung und die
Arbeitskräftenachfrage hat das Bruttoinlandsprodukt (BIP). Nach einer stärkeren
Wachstumsphase im Jahr 2011 mit einem Zuwachs von rund 3% gehen führende
Wirtschaftsinstitute für das Jahr 2012 von geringeren Wachstumsraten aus. So rechnet das
Institut für Weltwirtschaft (IFW) nur noch mit einem Wachstum von 0,8%, das RheinischWestfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) prognostiziert eine Steigerung von 1%,
wohingegen die Bundesregierung (1,25%) und auch die EU-Kommission (1,4%) das
Wirtschaftswachstum optimistischer einschätzen. Obgleich für das Jahr 2012 eine Rezession
nicht zu prognostizieren ist, wird die wirtschaftliche Entwicklung und die damit verbundene
Gesamtnachfrage nach Arbeitskräften ganz wesentlich dadurch beeinflusst, ob und wie sich
die Schuldenländer und die Finanzmärkte entwickeln werden. Insoweit bleiben verbindliche
Vorhersagen zur konkreten Arbeitsmarktnachfrage insgesamt unsicher.
Vorhersehbar ist aber die Tatsache, dass sich bei einem abflachenden Wirtschaftswachstum
die Integrationsleistung stärker bei geringqualifizierten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern mit ohnehin höherem Zugangs-und Verweilrisiko der Arbeitslosigkeit
auswirkt. Gleichsam ist zu erwarten, dass sich der Fachkräftebedarf künftig und auch
nachhaltig auf hohem Niveau verfestigen wird.
Insgesamt ist prognostizierbar, dass mit Blick auf erwartete geringere Wachstumsraten der
Wirtschaft eine geringere Dynamik der Arbeitskräftenachfrage als im Jahr 2010 und 2011 zu
erwarten ist, gleichsam aber die Arbeitslosigkeit auch im Rechtskreis des SGB II mit
geringerem Tempo weiter reduziert und die Integrationsergebnisse -wenngleich moderaterauch im Jahr 2012 weiter steigen werden.
3.2 Lokale Entwicklung und Handlungsnotwendigkeiten
Aktuell betreut die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen in knapp 35.000
Bedarfsgemeinschaften rund 70.000 Leistungsempfänger. Bei einer Gesamteinwohnerzahl
von knapp 627.000 Menschen im Kreis befindet sich damit jeder neunte Mitbürger in der
Betreuungsobhut der VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen.
Von den in der Oktoberstatistik zur Arbeitslosigkeit 2011 für den Kreis Recklinghausen
ausgewiesenen 31.557 Arbeitslosen waren über 80% der Betroffenen dem Rechtskreis des
Sozialgesetzbuches II zuzuordnen.
Obwohl sich die Situation auch kreisweit im Jahr 2011 vor dem Hintergrund verbesserter
konjunktureller Rahmenbedingungen einhergehend mit einem Rückgang der Arbeitslosigkeit
und der Anzahl Hilfebedürftiger leicht entspannt hat, bleiben die sozial-und
arbeitsmarktpolitischen Anforderungen an die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis
Recklinghausen auf ambitioniert hohem Niveau.
Der Arbeitsmarkt im Kreis Recklinghausen hat den Strukturwandel noch nicht vollständig
überwunden; die Arbeitslosigkeit ist vor allem konjunkturell aber auch strukturell zu
9
klassifizieren. Letzterer Aspekt hat zur Folge, dass auch im Kreis Recklinghausen Fachkräfte
fehlen. Insbesondere in diesem Handlungsfeld hat die VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter
Kreis Recklinghausen den Auftrag durch den gezielten und effektiven Einsatz von
Qualifizierungsmaßnahmen bei geeigneten Kunden fachliche Beschäftigungshürden zu
überwinden und Beschäftigungspotentiale zu erkennen.
Eine Orientierung über identifizierte Qualifizierungsfelder in prosperierenden Bereichen des
regional
erreichbaren
Arbeitsmarktes
gibt
die
als
Anlage
beigefügte
Bildungszielorientierung (s.25 ff); dabei soll durch die genannte Aufzählung von
Qualifizierungsmaßnahmen ein globaler Handlungsrahmen abgesteckt werden, der als
Hilfestellung in den Beratungsprozess in den lokalen Organisationseinheiten einzubinden ist.
Abweichungen sind im Rahmen der individuell festgestellten Qualifizierungsnotwendigkeit
möglich; zu beachten ist aber grundsätzlich, dass der Fokus des Vorgehens vor allem mit
Blick auf geringere Haushaltsmittel auf Kurz-oder modulare Qualifizierungen mit hoher
Integrationswirkung zu legen ist.
Betriebliche Einzelumschulungen sind durch ihre Nachhaltigkeit und ihre unmittelbare
betriebliche Einbindung in besonderem Maße effizient und gleichsam kostengünstig; zudem
wird durch diese Maßnahmen in besonderer Weise dem Fachkräftebedarf begegnet. Ziel
muss es sein, dieses Instrument aktiv in den Beratungsprozess einzubeziehen und
gleichzeitig darauf zu achten, dass keine Verdrängungseffekte am Ausbildungsstellenmarkt
durch den Einsatz dieses Instrumentes auftreten.
Der regionale Arbeitsmarkt im Kreis Recklinghausen weist insgesamt zu wenige
Arbeitsplätze auf, um seinem gesamten Erwerbspersonenpotential gerecht werden zu
können. Dieser im Vergleich zu anderen Regionen geringere Arbeitsplatzbesatz hat zur
Folge, dass deutlich mehr Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Kreis zur Tätigkeitsausübung in
Nachbarstädte auspendeln als umgekehrt Arbeitnehmer in das Kreisgebiet einpendeln.
Einzig erkennbare Ausnahme ist die Stadt Marl, wobei hier die Problematik mit Blick auf die
dort angesiedelte chemische Industrie sowie des einzig im Kreis verbliebenen
Steinkohlebergwerks mit jeweils hohem Einpendlerpotential leicht abweichend zu sehen ist.
Pendlerdaten für den Kreis Recklinghausen
Beschäftigte Wohnort Beschäftigte
am
=
aus dem
Arbeitsort Arbeitsort
Wohnort
Castrop-Rauxel
Stand 30.06.2010
Einpendler
Auspendler
Saldo
Ein Auspendler
Einpendler
/Auspendler
**
12.845
6.227
23.107
6.618
16.880
- 10.262
0,39
Datteln
8.928
3.421
10.857
5.507
7.436
- 1.929
0,74
Dorsten
14.976
7.879
24.010
7.097
16.131
- 9.034
0,44
Gladbeck
14.585
6.253
21.975
8.332
15.722
- 7.390
0,53
6.357
3.541
12.243
2.816
8.702
- 5.886
0,32
Herten
15.585
5.267
18.391
10.318
13.124
- 2.806
0,79
Marl
28.603
10.961
25.928
17.642
14.967
+ 2.675
1,18
Oer-rkenschwick
4.221
1.627
9.340
2.594
7.713
- 5.119
0,34
Recklinghausen
33.423
13.418
35.616
20.005
22.198
- 2.193
0,90
Waltrop
5.032
2.153
9.297
2.879
7.144
- 4.265
0,40
Kreis *
144.555
60.747
190.764
83.808
130.017
- 46.209
0,64
Kreis **
144.555
99.554
190.764
45.001
91.210
- 46.209
0,49
Haltern am See
*Pendler auf der Basis der zugehörigen Gemeinden
10
**Pendler, die die Kreisgrenzen
überschreiten
Ein wesentliches Beratungsziel in der Interaktion mit marktnäheren Hilfebedürftigen
Leistungsberechtigten ist daher auch die Verdeutlichung oft eingeschränkter
Arbeitsmarktchancen bei fehlender Mobilität. Zentrale Bedeutung hat in diesem
Zusammenhang die zielgerichtete Anwendung von Leistungen aus dem Vermittlungsbudget,
um nach den Prinzipien des Förderns und Forderns Mobilitätshemmnisse (fehlender
Führerschein, fehlender PKW, fehlende Bereitschaft, Rahmenbedingungen) bei den
Betroffenen zu überwinden.
Fast die Hälfte aller Maßnahmen nach § 46 Sozialgesetzbuch III bei Arbeitgebern führen zu
einer Einstellung. Dieses in der Regel im marktnäheren Kundenkreis einzusetzende
Instrument verursacht geringe Kosten und wirkt sich durch unmittelbare Arbeitsaufnahmen in
besonderer Weise effektiv aus. Ziel muss es sein, dieses Instrument mit Augenmaß in den
Beratungsprozess auch vor dem Hintergrund zu vermeidender Mitnahmeeffekte
der Arbeitgeber einzubinden.
Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante sind kostenintensiv und erzielen im Vergleich zu
EGZ und FbW eine durchschnittlich niedrigere Verbleibsquote. Von daher sollten solche
Maßnahmen dosiert und ganz gezielt - ggfs. für bestimmte Personenkreise - eingesetzt
werden. Im Rahmen der Planungen sollte berücksichtigt werden, dass Neubewilligungen
dieser Maßnahmen ab 01.04.2012 im Rahmen der anstehenden Arbeitsmarktreform nicht
mehr erfolgen dürfen und ein neuer Zuschuss für Arbeitgeber sowohl die
Arbeitsgelegenheiten
in
der
Entgeltvariante
als
auch
den
bisherigen
Beschäftigungszuschuss ersetzen wird.
Im Bereich der Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante steht den Akteuren in den
lokalen Organisationseinheiten der VESTISCHEN ARBEIT in den Städten ein breites
Spektrum möglicher Handlungsfelder zur Verfügung. Dabei ist der Einsatz dieses
Instrumentes auch in Zeiten knapper werdender Haushaltsmittel einhergehend mit hoher
Arbeitsmarktorientierung immens wichtig, um soziale Ausgrenzung zu vermeiden und die
Betroffenen Schritt für Schritt –auch mit sozialpädagogischer Begleitung – auf die
Anforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten. Daneben wird durch die Übernahme von
zusätzlichen und im öffentlichen Interesse stehenden Arbeiten auch eine Verbesserung der
sozialen, kulturellen oder auch ökologischen Infrastruktur im Kreisgebiet erreicht.
Ungeachtet der strategischen Ausrichtungen und den mit dem Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales (MAIS) vereinbarten Zielen haben die beteiligten Akteure der
Arbeitsmarktpolitik in den lokalen Einheiten des Jobcenters eine hohe Entscheidungsfreiheit
darüber, die Haushaltsmittel wirkungsorientiert einzusetzen. Entscheidend und zentral für
den Erfolg und die Zielrealisierung der VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter Kreis
Recklinghausen
bleibt
die
Tatsache,
ob
und
wie
es
den
lokalen
Organisationseinheiten in den Städten gelingt, mit dem vorhandenen
Haushaltsvolumen die gesteckten Ziele zu erreichen.
Ein zu beachtender Rahmen der Mittelverwendung für das 2012 erfolgt lediglich im Bereich
der Arbeitsgelegenheiten und im Bereich der Ausgaben für die Förderung beruflicher
Weiterbildungen. Hier gilt, dass für den Bereich Arbeitsgelegenheiten eine Obergrenze des
jeweiligen in den lokalen Einheiten verfügbaren Budgets in Höhe 30% (einschließlich
Vorbindungen) der Mittel zu verwenden ist.
Für den Bereich der Förderung beruflicher Weiterbildungen wird festgelegt, dass zumindest
22,2% der jeweiligen den lokalen Einheiten zugeteilten Haushaltsmittel (einschließlich
Vorbindungen) verwendet werden.
11
4. Ausblick Instrumentenreform 2012
Die Bundesregierung hat eine Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zum
01.04.2012 beschlossen.
Die Änderungen, die sich aus der Reform ergeben sind bei den Planungen für das Jahr 2012
in den lokalen Organisationseinheiten der VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter Kreis
Recklinghausen zu berücksichtigen. Die Änderungen im Bereich des Sozialgesetzbuches II
umfassen insbesondere die folgenden Bereiche:



Arbeitsgelegenheiten
in
der
Entgeltvariante
und
der
bisherige
Beschäftigungszuschuss werden zu einer einheitlichen Leistung zusammengefasst
(Förderung von Arbeitsverhältnissen [§16e SGB II]).
Die derzeitige Differenzierung der Eingliederungszuschüsse wird zum Teil
aufgehoben und vereinheitlicht.
Die Erstattung von Trägeraufwendungen wird begrenzt auf den Aufwand, der
unmittelbar mit der Ausübung der Arbeiten verbunden ist. Die Übernahme von Kosten
für sonstige Maßnahmen (z.B. Qualifizierungen) als Bestandteil der
Arbeitsgelegenheiten wird ausgeschlossen.
Insgesamt ist im Rahmen der Planungen zu kalkulieren, dass sich die Änderungen im
wesentlichen auf die Neuinstallation von Maßnahmen ab 01.04.12 beziehen; daneben bleibt
zu berücksichtigen, dass die Umwandlung von bisherigen Rechtsanspruchsleistungen in
Ermessensleistungen im Bereich des Sozialgesetzbuches III (Vermittlungsgutschein,
Existenzgründungszuschuss) auch Auswirkungen auf die Anzahl der Förderungen im
Rechtskreis des Sozialgesetzbuches II haben werden.
12
5. Besondere Zielgruppen
5.1 Jüngere erwerbsfähige Hilfebedürftige (U25)
Die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen betreut rd. 10.500 erwerbsfähige
Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15-24 Jahren.
Die nachfolgende Statistik (Stand Juli 2011) weist hierzu die unterschiedlich ausgeprägte
Problematik in den Bedarfsgemeinschaften (BG) im Kreis Recklinghausen aus.
Angehörige BG
Anteil 15 - U25 (absolut)
Anteil 15 - U25 (%)
Castrop-Rauxel
8.442
1.250
14,8
Datteln
3.903
638
16,3
Dorsten
6.991
1.173
16,8
Gladbeck
9.978
1.534
15,4
Haltern am See
1.766
259
14,7
Herten
7.144
1.063
14,9
Marl
10.391
1.623
15,6
Oer-Erkenschwick
3.303
491
14,9
Recklinghausen
15.350
2.198
14,3
Waltrop
2.777
298
10,7
Kreis Recklinghausen
70.045
10.527
15,0
Um den diversen Problemlagen Jugendlicher wie z. B.
·
·
·
·
fehlende Auseinandersetzung mit der Berufswahl / fehlende berufliche Orientierung
fehlendes Durchhaltevermögen
keine / wenig Unterstützung durch die Eltern
Fehleinschätzung bzgl. der eigenen Qualifizierung und der Erfordernisse des
Arbeitsmarktes
gerecht werden zu können, unterbreitet die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis
Recklinghausen sowohl zielgruppenspezifische als auch individuelle Angebote. Jugendliche
und junge Erwachsene werden mit Eintritt der Erwerbsfähigkeit (Vollendung des 15.
Lebensjahres) systematisch in die Beratungsdienste eingebunden. Dabei werden
traditionelle
Angebote
wie
schulische
und
betriebliche
Ausbildungssysteme,
Berufsorientierung und Berufsberatung durch die gezielte Förderung individueller Hilfen für
den Personenkreis, der den Anforderungen der Systeme (noch) nicht gerecht werden kann,
ergänzt.
Maßnahme- und Förderangebote für die Zielgruppe U25 sind u. a.:
o
o
o
o
o
Einstiegsqualifizierungen
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)
Werkstattjahr
zielgruppenspezifische Arbeitsgelegenheiten
13
o Arbeit Sofort U25.
Das Projekt NinA unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene beim Ausstieg aus der
rechten Szene durch ein permanentes Beratungs-und Unterstützungsangebot, das auf
individuelle Bedürfnisse des/der Jugendlichen ausgerichtet ist. Das Projekt wird gefördert
durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds; kofinanziert durch die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen
und durch das Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen (IAG)
Durch das Projekt „Schulverweigerung – die zweite Chance“ wird das Ziel verfolgt,
abschlussgefährdete Schülerinnen und Schüler innerhalb von 12 Monaten in den Schulalltag
zu reintegrieren. Gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium für Familien, Senioren,
Frauen und Jugend als auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und der
VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen.
Die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen beteiligt sich auch im Jahr 2012
als Partner an dem Projekt EU fit im Zusammenhang zu einem Auslandsaufenthalt
Jugendlicher in Irland, soweit diese nach Beendigung ihrer Schullaufbahn an einer Haupt-,
Real- oder Gesamtschule noch keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gefunden haben.
Durch die Teilnahme sollen die Jugendlichen neue (interkulturelle) Fähigkeiten
weiterentwickeln und zudem Ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern; daneben wird die
im Berufsleben immer wichtiger werdende Flexibilität und Mobilität gefördert.
Jugendliche und junge Erwachsene benötigen sowohl mit Blick auf ihre oft noch fehlende
Berufsreife als auch hinsichtlich ihrer Persönlichkeitsentwicklung eine besondere
Unterstützung und Förderung. Vor diesem Hintergrund sind arbeitslose Jugendliche (U25)
mindestens alle zwei Monate 1) in den Beratungsprozess der Integrationsfachkräfte
einzubinden.
Wichtig und zentral für den Erfolg bei der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen
ist überdies die Ausgestaltung der Netzwerkarbeit. Vor allem zu den lokalen
Organisationseinrichtungen der Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII ergeben sich
erhebliche Schnittstellen, die konzeptionell durch konkrete Absprachen zur Einschaltung und
Ausgestaltung der Zusammenarbeit zum Beginn des Jahres 2012 in den Häusern der
sozialen Leistungen in den Städten zu erschließen sind.
1
diese Kontaktdichte ist bis zur Abstimmung eines neuen Kontaktdichtekonzeptes gültig.
14
5.2 Migranten
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass es nicht die Gruppe der Migranten und nicht den
Arbeitsmarkt für Migranten gibt. Auch hier gibt es viele Menschen, die problemlos die
gesellschaftliche und arbeitsmarktliche Integration bewältigen.
Die im Kreis Recklinghausen für Migranten vorgehaltenen Angebote (von der
Sprachförderung bis zur Ausbildung und Umschulung) sind gut geeignet, die notwendigen
Integrationsfortschritte zu ermöglichen.
Die arbeitsmarktlichen Integrationsaussichten werden durch die Bereitschaft und die
Fähigkeit, die Anforderungen des Arbeitsmarktes zu erfüllen sowie die Aufnahmebereitschaft
der Angebotsseite geprägt. Beide Gesichtspunkte werden vor dem Hintergrund des sich
abzeichnenden Fachkräftemangels zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Integrationsarbeit am Arbeitsmarkt kann nur erfolgreich sein, wenn die Akteure von der
Sinnhaftigkeit der Instrumente und deren Wirkungsfähigkeit überzeugt sind und sie engagiert
intensiv nutzen.
Die Aktivitäten der VESTISCHEN ARBEIT werden verstärkt darauf ausgerichtet, den
betroffenen Menschen die für sie selbst positiven Aspekte bei der Nutzung dieser
Instrumente nahezubringen.
Bestehende Netzwerke werden weiter gepflegt und nach Möglichkeit erweitert. Diese
Netzwerke werden genutzt, um die Beratung und Information von Menschen mit
Migrationshintergrund und damit deren Arbeitsmarktchancen nachhaltig zu verbessern.
Geschäftspolitisch wird die VESTISCHE ARBEIT flexibel auf die Berücksichtigung möglicher
migrationsspezifischer Bedarfe ausgerichtet.
Neben den umfangreichen Angeboten zur Unterstützung bei der Integration in den ersten
Arbeitsmarkt - welche Migranten und Nichtmigranten gleichermaßen zur Verfügung stehen –
befürwortet und unterstützt die VESTISCHE ARBEIT weitergehende Maßnahmen, die
beispielsweise die kulturelle Integration unterstützen. Entsprechende Förderprogramme, die
hiesige Weiterbildungsträger akquirieren, werden als ergänzende Förderangebote genutzt.
Darüber hinaus gilt es die interkulturellen Kompetenzen der Kunden zu erkennen und für
eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration zu nutzen.
Eine wachsende Bedeutung nimmt die Netzwerkarbeit im Hinblick auf die Anerkennung
ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse, einschließlich akademischer Abschlüsse ein,
um sowohl dem wachsenden Fachkräftebedarf zu begegnen als auch die Integration zu
fördern.
Auch im Jahr 2012 ist geplant, gemeinsam mit den entsprechenden Weiterbildungsträgern
im Rahmen der „Woche der Weiterbildungen für Migranten“ diese Zielgruppe über die
Chancen und Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung zu informieren.
Das ESF-Programm des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge richtet sich an Personen
mit Migrationshintergrund, die eine sprachliche und fachliche Weiterqualifizierung benötigen;
dabei werden sowohl die sprachliche als auch die berufliche Qualifizierung und betriebliche
Praktika miteinander verknüpft, um den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern.
15
5.3 Ältere Arbeitnehmer (Ü50)
5.3____ ____
"__ __
______!
_
_
____
Bewerberinnen und Bewerber über 50 Jahre stellen im Bereich der Grundsicherung eine
besondere Zielgruppe dar, die erfahrungsgemäß größere Schwierigkeiten hat, den
Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu realisieren.
Im Oktober 2011 waren von insgesamt 25.444 hilfebedürftigen Arbeitslosen im Rechtskreis
des SGB II rund ein Viertel älter als 50 Jahre.
Für die Zielgruppe der Älteren werden grundsätzlich alle Eingliederungsleistungen in
Betracht gezogen.
Um die Zielgruppe ausreichend in den Fokus der Integrationsbemühungen zu rücken, hat
sich die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen bereits ab Juli 2009 dem
Projekt „Best Ager“ angeschlossen. Das Projekt ist Bestandteil des Bundesprogramms
„Perspektive 50plus“ und hat das Ziel, die Beschäftigungschancen älterer
Langzeitarbeitsloser, die einen umfassenden und vor allem individuellen Unterstützungs- und
Begleitbedarf haben, zu verbessern und hierbei aktiv die regional vorhandenen
Kompetenzen, Ideen, Strukturen und Ressourcen zu nutzen.
In der dritten Programmphase (2011 – 2015) hat die VESTISCHE ARBEIT mit einer
verstärkten personellen Präsenz in den Job Clubs im Kreis
Recklinghausen zu einer umfassenderen Einbindung der Aktivitäten des Bundesprogrammes
„Perspektive 50plus“ in die Integrationsbemühungen beigetragen. Aktuell wird das Angebot
an den Standorten




Marl
Gladbeck
Recklinghausen
Castrop-Rauxel
mit einem Mitarbeiterstamm von insgesamt 18 Beraterinnen und Beratern der VESTISCHEN
ARBEIT Jobcenter Kreis Recklinghausen sowie 21 Mitarbeitern regionaler Bildungsträger
wahrgenommen.
Zentrales Ziel der Beratungs-und Integrationsarbeit in den Job Clubs im Kreis
Recklinghausen ist es, die lokalen Organisationseinheiten in den Städten des Kreises bei der
Integrationsarbeit mit lebensälteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu unterstützen.
Aktuell sind im Jahr 2011 rund 2000 lebensältere und leistungsberechtigte Hilfebedürftige in
die Beratungsarbeit der Job Clubs nach Zuweisung durch die lokalen Organisationseinheiten
einbezogen worden; dabei ist es gelungen 240 Arbeitsaufnahmen der Betroffenen zu
realisieren (Stand 07.12.2011).
Eine weitere Zielsetzung für das Jahr 2012 liegt darin, die vertrauensvolle und
partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Job Clubs und den lokalen
Organisationseinheiten in den Städten des Kreises weiter zu verfestigen; dabei wird das
ambitionierte Ziel verfolgt, im Jahr 2012 mit 2000 durch die lokalen Organisationseinheiten
zuzuweisenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 393 Integrationen in den ersten
Arbeitsmarkt zu realisieren.
16
5.4 Alleinerziehende
Die Analyse der Bedarfsgemeinschaften im Kreis Recklinghausen weist auf eine besondere
Problematik bei Alleinerziehenden hin. Mit rund 6200 alleinerziehenden Müttern und Vätern
umfasst dieser Personenkreis nicht nur rund 17% aller Bedarfsgemeinschaften sondern
bildet auch ein wachsendes Potenzial von „Kinderarmut“ einhergehend mit fehlenden
Chancen und drohender sozialer Ausgrenzung ab. Ausweislich der vorliegenden Statistik der
Bundesagentur für Arbeit aus Juni 2011 leben in den benannten Bedarfsgemeinschaften der
Alleinerziehenden im Kreis rund 9500 Kinder.
Insgesamt sind über 18.000 Kinder (U 15) im Rahmen ihrer Zugehörigkeit zu
Bedarfsgemeinschaften im Kreisgebiet hilfebedürftig. In Relation zu allen Kinder im
Kreisgebiet ist damit mehr als jedes fünfte Kind betroffen!
Eine besondere Problematik ergibt sich im Bereich der unter Dreijährigen: Hier ist nach den
verfügbaren statistischen Erhebungen sogar mehr als jedes vierte Kind im Kreisgebiet von
Bedürftigkeit im Rahmen seiner Zugehörigkeit zu Bedarfsgemeinschaften betroffen.
SGB2-Quote (Anzahl der Hilfebedürftigen in Relation zu Einwohnern), Kreis & Städte, Stand:
31.12.2010 (Einwohner), 12.2010 (HB)
Kreis
SGB2-Quote
SGB2-Quote
(U25)
0 bis unter 3
CAS
DAT
DOR
GLA
HAL
HER
MAR
OER
REC
WAL
14,12% 14,19% 13,61% 11,55% 17,00%
5,94% 14,99% 15,34% 13,73% 16,59%
9,75%
18,63% 17,88% 18,30% 15,42% 22,25%
7,25% 19,80% 20,99% 18,88% 21,72% 12,34%
27,24% 27,53% 26,42% 21,29% 30,31% 10,77% 29,31% 33,14% 28,38% 30,79% 17,97%
3 bis unter 7
25,06% 24,79% 23,63% 19,21% 30,33%
8,67% 27,50% 28,28% 24,97% 29,65% 18,55%
7 bis unter 15
19,95% 18,22% 18,08% 16,18% 24,59%
6,77% 22,40% 22,82% 21,12% 23,79% 13,02%
15 bis unter 20
15,53% 14,98% 15,50% 14,01% 19,47%
6,09% 15,96% 16,72% 14,97% 17,87%
9,72%
20 bis unter 25
13,05% 12,94% 15,01% 11,44% 14,12%
6,81% 12,51% 14,61% 13,14% 14,70%
8,60%
HAL
WAL
Kreis
CAS
DAT
DOR
GLA
HER
MAR
OER
REC
Die Vermeidung von Kinderarmut, die Realisierung von Chancengleichheit und die
Schaffung von Möglichkeiten zur Partizipation am gesellschaftlichen Leben ist ein zentrales
Anliegen, das die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen mit ihren
Maßnahmen und Produkten zu realisieren versucht.
Durch die Installation des Teilhabepaketes konnten bereits im Jahr 2011 erste zielführende
Schritte unternommen werden. Gleichsam kann ein Ausweg aus der Problematik letztendlich
und auch nachhaltig nur über eine Arbeitsaufnahme der (alleinerziehenden) Eltern selbst
realisiert werden.
Ein vordergründiges (auch bundesweites) Ziel liegt im Jahr 2012 insoweit auch darin, für den
Personenkreis der Alleinerziehenden Beschäftigungschancen zu erschließen und diese
durch gezielte Beratung und Produktvergabe bei entsprechender Beschäftigungsfähigkeit zu
fördern und zu auch zu fordern. Im Mittelpunkt steht dabei neben einer gezielten Beratung
und Produktvergabe auch die Bereitstellung geeigneter Betreuungsangebote, die in den
lokalen Organisationseinheiten der VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen
17
in enger Kooperation mit den beteiligten Akteuren der Städte (z.B. im Bereich der
Kindertagespflege) zu erschließen und in das Haus der Sozialen Leistungen zu integrieren
sind.
Wichtig ist in einem ersten Schritt, dass der Personenkreis der Alleinerziehenden erfasst und
ausgewertet wird. Daraus resultierend ergeben sich vier wesentliche in den lokalen
Organisationseinheiten der VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen zu
lösenden Handlungsfelder in Jahr 2012:




Erschließung von Arbeitskräftepotentialen (Stichwort: Fachkräftebedarf) im Bereich
der nichtaktivierten Alleinerziehenden (§ 10 SGB II)
Aktive Einbindung arbeitsloser Alleinerziehender in den Beratungsprozess
(Termintaktung zumindest zweimonatlich) 2)
Entwicklung passgenauer Maßnahmen
Erschließung von Beschäftigungsmöglichkeiten durch den neu installierten
Arbeitgeberservice unter Einbeziehung möglicher aktiver Arbeitsmarktinstrumente
Durch das Projekt TEP (Teilzeitausbildung –Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen- ) wird
die Integration von Kundinnen und Kunden mit Kindern oder mit zu betreuenden
pflegebedürftigen Angehörigen in den Arbeits- und /oder Ausbildungsmarkt unterstützt.
Innerhalb des Projektes wird den Teilnehmern eine umfangreiche individuelle Hilfestellung
gegeben, um Elternschaft, Kinderbetreuung als auch familiäre Verpflichtungen mit einer
(Teilzeit-) Berufsausbildung zu vereinbaren.
Insbesondere alleinerziehende Mütter und Väter im Alter von 18-30 Jahren wird im Rahmen
des Projektes JobNET ein permanentes Beratungs-und Unterstützungsangebot im Kreis
Recklinghausen angeboten. Das Projekt zielt mit den Handlungsschwerpunkten



Aktivierung
Integration in das Erwerbsleben
Soziale und berufliche Stabilisierung
auf einen ganzheitlich und individuell geprägten Ansatz ab, dabei werden multiple
Problemlagen der Kundinnen und Kunden aufgearbeitet und durch die Koordination gezielter
Aktivitäten in der Netzwerkarbeit mit den Kundinnen und Kunden gelöst.
6. Neuinstallation eines eigenständigen Arbeitgeberservices
Die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen wird zu Beginn des Jahres 2012
einen eigenständigen Service für Arbeitgeber in allen lokalen Organisationseinheiten in den
Städten des Kreises installieren. Durch dieses zusätzliche Serviceangebot wird die bisweilen
ausschließlich bewerberorientierte Vorgehensweise bei der Arbeit mit den Kundinnen und
Kunden um einen arbeitgeberseitig nachfrageorientierten Ansatz ergänzt. Durch die
systematische Aquise von Stellenangeboten im regionalen Umfeld unter Bezug auf die
vorhandene Bewerberstruktur wird durch zielgerichtete Arbeitgeberansprachen nicht nur eine
stärkere fachliche Einbindung in den regionalen Arbeitsmarkt erreicht; vielmehr werden auch
zielgruppenspezifisch weitere Chancen und Möglichkeiten für die Kundinnen und Kunden der
VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen erschlossen.
Erst durch die enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den regional ansässigen
Arbeitgebern wird eine Grundlage dafür geschaffen, den regionalen Arbeitsmarkt
2
) diese Kontaktdichte ist bis zur Abstimmung eines neuen Kontaktdichtekonzeptes gültig.
18
eigenständig zu bewerten und Handlungsnotwendigkeiten (so zum Beispiel bei der
Qualifizierung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten) zu erkennen.
Spätestens im Jahr 2013 ist eine eigenständige Ausbildungsstellenvermittlung aufzubauen
und zu etablieren. Eine wesentliche Aufgabe des neu installierten Teams Arbeit Vest liegt
damit bereits im Jahr 2012 in einer systematischen Erfassung der Ausbildungsstellen im
regionalen Umfeld.
7. Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit
Die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen unterstützt ausdrücklich gute und
tragfähige Ideen ihrer Kundinnen und Kunden im Hinblick auf die Aufnahme einer
selbständigen Tätigkeit. Diesem innovativen Förderansatz kommt die VESTISCHE ARBEIT,
Jobcenter Kreis Recklinghausen durch gezielte Existenzgründungsberatungen in einer
eigens
eingerichteten
Fachstelle
(FEX)
sowie
zielgruppenspezifischer
Qualifikationsangebote in besonderer Weise nach. Durch die Gewährung eines
Einstiegsgeldes sowie weiterer möglicher Hilfen in Form von Darlehen und Zuschüssen (vgl.
§ 16b ff Sozialgesetzbuch II) wird eine Grundlage dafür geschaffen, Existenzgründern
während der oft schwierigen ersten Anlaufzeit ihrer Selbständigkeit eine Brücke bis zur
vollständigen Existenzsicherung zu bauen.
Vordergründiges Ziel der vorgenannten Unterstützung ist die nachhaltige Beendigung der
Hilfebedürftigkeit von selbständigen Kundinnen und Kunden. Vor diesem Hintergrund rückt
die Beratung hilfebedürftiger selbständiger Bestandskunden in den Fokus des Vorgehens
im Jahr 2012. Ziel ist es, das bestehende Angebot um Beratungs-und
Qualifizierungsangebote für diese besondere Zielgruppe zu erweitern und durch gezielte
Unterstützung die (noch) vorliegende Hilfebedürftigkeit zu überwinden.
19
8. EGT-Planung 2012 / Budget der Bezirksstellen
.4
Instrumentengruppe
I. Vermittlung, Aktivierung, berufliche Eingliederung
5 000 000,--€
II. Qualifizierung
7 400 000,--€
III. Beschäftigungsbegleitende Leistungen (ohne BEZ) 4 500 000,--€
IV. Beschäftigungszuschuss (BEZ)
2 500 000,--€
V. Spezielle Maßnahmen für Jugendliche
5 600 000,--€
VI. Leistungen für Menschen mit Behinderung
2 100 000,--€
VII. Beschäftigung schaffende Maßnahmen
6 100 000,--€
VIII. Freie Förderung
800 000,--€
Summe Eingliederungsleistungen
34 000 000,--€
6_
20
Lokale Bewirtschaftung
Castrop-Rauxel
2 830 000,--€
Datteln
1 270 000,--€
Dorsten
2 220 000,--€
Gladbeck
3 390 000,--€
Haltern
520 000,--€
Herten
2 370 000,--€
Marl
3 400 000,--€
Oer-Erkenschwick
1 020 000,--€
Recklinghausen
5 250 000,--€
Waltrop
720 000,--€
Zwischensumme lokale Bewirtschaftung
23 000 000,--€
Regionale Bewirtschaftung
BEZ
2 500 000,--€
Reha
2 100 000,--€
Spezielle Maßnahmen für Jüngere
5 600 000,--€
Sonstiges (einschl. FEX)
800 000,--€
Zwischensumme regionale Bewirtschaftung
11 000 000,--€
Gesamtsumme
34 000 000,--€
34
21
9. Ergebnisdialoge mit den lokalen Organisationseinheiten
Der Kreis Recklinghausen ist ab dem 01.01.2012 allein verantwortlicher Träger des
Sozialgesetzbuches II. Damit steht er gegenüber dem Bund und dem Land in der
Verpflichtung das Sozialgesetzbuch II im Kreis Recklinghausen verantwortlich umzusetzen
(s. 2.1 /s.6). Das Verhältnis des Kreises gegenüber den Städten ist in der
Heranziehungssatzung definiert. Die Städte sind im eigenen Namen für die Umsetzung auf
lokaler Ebene verantwortlich. Grundlage für die Zielerreichung auf Kreisebene insgesamt ist
der partnerschaftliche gegenseitige Austausch der Beteiligten, um den sich ändernden
unterjährigen Bedingungen und Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht werden zu
können.
Vor diesem Hintergrund werden im Jahr 2012 - beginnend ab Februar - quartalsweise
Ergebnisdialoge auf der Arbeitsebene durch die regionale Organisationseinheit der
VESTISCHEN
ARBEIT,
Jobcenter
Kreis
Recklinghausen
mit
den
lokalen
Organisationseinheiten durchgeführt, um den Erfolg durchgeführter Maßnahmen sowie
realisierte Integrationsergebnisse auch unter Bezug auf die festgelegten Zielgruppen zu
reflektieren; dies auch mit dem Ziel, um nach den Prinzipien der bestmöglichen Praktiken
gute Erfahrungen als Multiplikator kreisweit transportieren zu können.
Bestandteile der Ergebnisdialoge sind im Wesentlichen:




Zielerreichung Kennzahlen nach § 48a Sozialgesetzbuch II
Senkung KdU
Auslastung EGT
Förderung und Integration besonderer Zielgruppen, insbesondere Alleinerziehende
Neben den Ergebnisdialogen wird regelmäßig monatlich ein „Arbeitskreis Zielerreichung“
unter Regie der Geschäftsführung und Beteiligung aller lokalen Organisationseinheiten der
VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen installiert, um ausgewählte ( ggf.
kritische) Bereiche der Zielerreichung eingehend zu diskutieren und steuernde Maßnahmen
zu entwickeln und vorzuschlagen. Der Arbeitskreis stellt die operative Anbindung der lokalen
Organisationseinheiten an die Geschäftsführung sicher. Vorgesehen ist, dass die
teilnehmenden Fachkräfte dieses Arbeitskreises die Führungskräfte der lokalen
Organisationseinheiten mit Blick auf die Zielerreichung unterstützen und beraten.
10. Unterstützung der lokalen Organisationseinheiten
Die zu bewältigenden Aufgaben im Rechtskreis des Sozialgesetzbuches II sind nicht
statisch. Sie unterliegen den sich wandelnden Rahmenbedingungen des Arbeits-und
Ausbildungsstellenmarktes und sind zugleich von (sich oft ändernden) juristischen
Rahmenbedingungen abhängig.
Vor diesem Hintergrund werden im Jahr 2012 sowohl Workshops als auch
Qualifizierungsmaßnahmen seitens der Geschäftsführung der VESTISCHEN ARBEIT,
Jobcenter Kreis Recklinghausen durchgeführt, um die Kolleginnen und Kollegen in den
lokalen Organisationseinheiten fachlich und unter Bezug auf die aktuellen
Aufgabenschwerpunkte und Zielsetzungen zu unterstützen. Für das Jahr 2012 sind beginnend im 1. Quartal- Qualifizierungen und Workshops zu folgenden Themenbereichen
vorgesehen:
22






Qualifizierung im Bereich Förderung der beruflichen Weiterbildung, einschließlich
Einzelumschulungen.
Arbeitsmarktmonitoring zur Lage und Entwicklung des regionalen Arbeits-und
Ausbildungsstellenmarktes
Förderungen aus dem Vermittlungsbudget.
Inhalt und Umgang mit ermessenslenkenden Weisungen zu arbeitsmarktpolitischen
Produkten und Programmen (Handreichungen)
Zusammenarbeit mit dem ab Januar 2012 neu installierten eigenständigen
Arbeitgeberservice.
Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ab 01.04.2012
11. Bürgerarbeit
Die VESTISCHE ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen hat sich bereits seit 01.09.2010
erfolgreich an dem durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
geförderten Modellprojekt beteiligt. Durch die Fokussierung auf die im Rahmen des
Modellprojektes erfassten besonderen Personengruppen der



Alleinerziehenden
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaften mit vier und mehr
Angehörigen
Schwerbehinderten
wurden und werden auch im Jahr 2012 weitere Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen, um
perspektivisch die Arbeitsmarktchancen besonders für diese Personenkreise zu erhöhen.
Die VESTISCHE ARBEIT Jobcenter Kreis Recklinghausen konnte bisher rund 170
Bürgerarbeitsplätze mit zusätzlichen und im öffentlichen Interesse liegenden
Tätigkeitsfeldern
im
Kreisgebiet
mit
einer
grundsätzlich
max.
dreijährigen
Beschäftigungsdauer und einem Förderbeginn im Jahr 2011 und 2012 generieren, von
denen im Jahre 2011 bereits gut die Hälfte besetzt wurde bzw. wird.
Ein wesentlicher Teil des Modellprojektes ist in der zumindest sechsmonatigen
Aktivierungszeit zu sehen, die von den Teilnehmern vor Beginn der eigentlichen Bürgerarbeit
zu durchlaufen ist.
Erst wenn in der Aktivierungszeit eine Arbeitsaufnahme am ersten Arbeitsmarkt nicht
zustande kommt, beginnt die Beschäftigungsphase im Rahmen der Bürgerarbeit als zweite
Phase des Projektes.
Durch zumindest vierwöchige Gesprächstaktungen der Beratungen während der
Aktivierungszeit
einhergehend
mit
einer
gezielten
Produktvergabe
aktiver
Arbeitsmarktinstrumente ist es im noch laufenden Jahr 2011 gelungen, rund 25% der über
1.000 am Modellprojekt teilnehmenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den ersten
Arbeitsmarkt zu integrieren.
Ein Schlüssel zum Erfolg -dies gilt nicht nur für den Bereich der Bürgerarbeit- liegt damit
ganz konkret in einer verbindlichen, regelmäßigen, verlässlichen und dichten
Gesprächstaktung mit klaren Vereinbarungen unter Bezug auf individuell unterschiedliche
erkannte Handlungsnotwendigkeiten sowie eines –wenn erforderlich- gezielten
Fördereinsatzes unter Einforderung von Eigenverantwortung des Kunden.
23
12. Schlussbemerkungen
Das Jahr 2012 geht einher mit erheblichen Herausforderungen und Anstrengungen für alle
Beteiligten.
Der Übergang von der gemeinsamen Einrichtung in die kommunale Trägerschaft muss
abgeschlossen, der Umgang mit der neuen EDV erst eingeübt, neue (ungewohnte)
Strukturen müssen verstetigt und verfestigt werden. Daneben muss im nächsten Jahr die
Reform
der
Arbeitsmarktinstrumente
als
auch
die
Übertragung
der
Ausbildungsstellenvermittlung optimal bewältigt werden.
Dennoch sind die Erwartungen an die VESTISCHE ARBEIT; Jobcenter
Recklinghausen hoch; die gesetzten Ziele ambitioniert und anspruchsvoll.
Kreis
Die Kolleginnen und Kollegen der VESTISCHEN ARBEIT, Jobcenter Kreis Recklinghausen
werden ungeachtet der schwierigen Rahmenbedingungen all‘ ihre Erfahrungen einbringen,
um die gesetzten Ziele und mit gleicher Priorität die betroffenen hilfebedürftigen Menschen
durch ihre Aktivitäten und Maßnahmen zu erreichen. Ihnen zu helfen ist und bleibt das
zentrale Anliegen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
24
Anlage Bildungszielübersicht
Quelle: In Anlehnung an die Bildungszielplanung Agentur für Arbeit Recklinghausen
Bildungsziel
Qualifizierungsinhalt
Regeldauer
Bemerkungen
Fertigungstechnik Metall
Allg. Metallver-und bearbeitung
max. 6 Monate
Abgeschlossene Ausbildung in einem
Grundkurs Drehen und Fräsen
Module wählbar o.
Metallberuf
Pneumatik und Hydraulik
kombinierbar
oder
CNC-Drehtechnik u. CNC-Frästechnik
Berufserfahrung im Fachbereich Metall
Grundlagen mechatronische Systeme
Beratungsgespräch des Kunden mit
dem Bildungsträger ratsam
Schweißprüfungen
WIG-Schweißen
max. 6 Monate
MIG-Schweißen
Module wählbar o.
Träger wird empfohlen
MAG-Schweißen
kombinierbar
Kundenerklärung Bereitschaft für
E-Schweißen
Handfertigkeitsprüfung durch den
Tätigkeiten im Zeitarbeitsbereich
Mobilitätserklärung/Montagebereitsch.
Rohrvorrichter
Vorrichten nach ISO
max. 6 Monate
Berufserfahrung im Metallbereich
Kundenerklärung Bereitschaft für
Tätigkeiten im Zeitarbeitsbereich
Mobilitätserklärung/Montagebereitschaft
Mechatronik / Elektrotechnik
Grundlagen Steuerungstechnik
max. 6 Monate
Abschluss Mechatroniker / Elektro-
SPS Technik
Module wählbar o.
facharbeiter oder mehrjährige
BUS-Systeme
kombinierbar
spezielle Berufserfahrung
i.d.R. 3 Monate
Bereitschaft für Nah-und Fernverkehr
Prozessleittechnik
Qualitätssicherung
Kraftverkehrsgewerbe
Fahrpraxistraining
Hänger-und Wechselbrücke mögl.
muss vorliegen
incl. ADR-Schein und BLACK-BOX
Fahrerlaubnis B muss vorh. sein
gesundh. Eignung
Kraftverkehrsgewerbe
Kraftverkehrsgewerbe
Fahrerlaubnis
max. 6 Monate
Bereitschaft für Nah-und Fernverkehr
Erwerb Fahrerlaubnis C,CE
muss vorliegen
oder D, DE und Befähigungsnachweis
Fahrerlaubnis B muss vorh. sein
für den Güterverkehr
gesundh. Eignung
Staplerschein
max. 1 Monat
Befähigungsnachweis zum
Führen von Flurförderfahrzeugen
Gem. BGV D 27/ADR
25
Fahrerlaubnis B muss vorh. sein
Bildungsziel
Qualifizierungsinhalt
Regeldauer
Bemerkungen
Kraftverkehrsgewerbe
ADR-Schein
max. 1 Monat
Bereitschaf Nah-und Fernverkehr
Bescheinigung für den Transport
muss schriftlich vorliegen
gefährlicher Güter
gesundheitliche Eignung
Aufbau: Tank
Training
1. Umgang mit Kunden und
Schlüsselkompeten-
Mitarbeitern
zen im gewerblich
2. Qualitätssicherung einschl.
technischen Bereich
EDV-Training
max. 1 Monat
Berufserfahrung im gewerblich
technischen Bereich
3. Auftragsmanagement
IT Weiterbildungen
BGS in folgenden Bereichen möglich:
max. 1 Monat
Förderung im Rahmen individueller
Feststellungen
Java, J2EE, C++
Es wird vorab eine Weiterbildungs-
Netzwerktechnik MCSA/MCSE
beratung des Kunden beim Anbieter
Datenbanktechnik
emfohlen
IT-Sicherheit
Lager/Logistik
Vermittlung von Kenntnissen
max. 6 Monate
im Bereich Lagerwirtschaft incl.
Fachlagerist oder
Staplerschein und IHK-Prüfung
Fachkraft für Lagerlogistik
Sicherheits-
Vorbereitungslehrgang zur
fachkraft § 34a GewO
Sicherheitsfachkraft nach § 34a GewO
max. 5 Monate
Personen, die in der Sicherheitsbranche eine Tätigkeit ausüben möchten.
mit anschließender IHK Prüfung
Vorsaussetzung sind sehr gute
deutsche Sprachkenntnisse, körperliche Fitness und ein einwandfreies
Führungszeugnis
Anpassungs-
Modulare Auswahl ff. Bereiche
qualifizierung im Ein-
Warenpräsentation
zelhandel
Kassentraining
i.d.R 1-3 Monate
abschluss
Bestellwesen und Warenwirtschaft
Personalführung und Einsatzplanung
E-Office
Management in Teilzeit
Verkäufer mit und ohne Ausbildungs-
Kfm. Qualifizierung in Teilzeit (EDV,
Textverarbeitung, Rewe,
Bewerbungstraining mit Präsenzunterricht und E-Learning
Praktkum 4 Wo
26
max. 7 Monate
Bildungsziel
Qualifizierungsinhalt
Regeldauer
Bemerkungen
Kaufm.
Modulare Weiterbildung
max. 6 Monate
Abgeschl. kaufm. Berufsausbildung
Anpassungsquali-
European Computer Driving Licence
abhängig von der
und
fizierung
(ECDL) oder vergleichbare Quali-
Modulauswahl
einschlägige Berufserfahrung
fizierung EDV Grundkurs (Word,
Excel, Outlook, Internet)
Räumliche Mobilität
erforderlich; FS und PKW sollte
Modul EDV-Aufbaukurs ( Excel,
vorhanden sein
Access, Power Point)
Modul Grundlagen Rechnungswesen
Modul
Rechnungswesen Aufbaukurs (Fibu,
Jahresabschluss mit Datev oder KHK)
Modul
Rechnungswesen Aufbaukurs
(Fibu, Anlagenbuchhaltung, Leistungsrechnung, Jahresabschluss, Controlling
mit SAP R3 FI/CO
Kaufm.
Modul Bilanzbuchhalter
Qualifizierung
Betriebswirtschaftliche Grund-
ca. jew. 6 Monate
Abgeschl. kaufm. Berufsausbildung
und
für Kunden mit mehr-
lagen
mehrjährige einschlägige
jähriger
Grundlagen Recht
Berufserfahrung
Berufserfahrung
Jahresabschlussanalyse
Steuerrecht und Steuerlehre
Räumliche Mobilität
Kosten und Leistungsrechnung
erforderlich; FS und PKW sollte
Finanzwirtschaft
vorhanden sein
Planungsrechnung
Modul Personalwirtschaft
Personaladministration u.
Personalplanung
Arbeits-und Sozialrecht
Lohn-und Gehaltsbuchhaltung
mit KHK, DATEV oder SAP/R3-MM
Einkauf, Logistik (KHK-Auftragsbearbeitung)
27
Bildungsziel
Qualifizierungsinhalt
Regeldauer
Bemerkungen
kaufm.
Modul Logistik
ca. 6 Monate
Abgeschl. kaufm. Berufsausbildung
Qualifizierung für
Beschaffungsmanagement (SAP/R3-
und
Kunden mit mehr-
MM)
mehrjährige einschlägige
jähriger
Einkauf, Logistik (KHK-Auftrags-
Berufserfahrung
Berufserfahrung
Bearbeitung), Vertrieb, Vertriebscontrolling mit SAP/R3-SD und
SAP/R3-
Räumliche Mobilität
CO + Praktikum (2 Wochen)
erforderlich; FS und PKW sollte
vorhanden sein
Modul
Auftragssachbearbeitung und
Bestellwesen mit KHK oder
SAP R/3 SD
Anpassungsquali-
Röntgenschein nach RÖV § 24
max. 3 Monate
Ausbildung als Arzthelfer/in oder
fizierung Arzthelfer/in
Praxisgerechte Grundlagen EDV
medizinische/r Fachangestellte/r
bzw. Medizinische/r
Grundlagen der Medizin (Diagnose u.
oder
Fachangestellter
Therapie)
Berufserfahrung in diesem Bereich
Abrechnungssysteme
Qualifizierung Alten-
Erlangung von Kenntnissen und
12 Monate
Gesundheitliche Eignung
pflegehelfer/in
Fertigkeiten, die für eine qualifizierte
Hauptschulabschluss Typ 10A oder
Gesundheits-
Betreuung und Pflege alter und/oder
Hauptschulabschluss Klasse 9
und
kranker Menschen unter
plus abgeschlossene
Krankenpflegehelfer/in
Aufsicht einer Pflegefachkraft
mindestens 2jährige
erforderlich sind
Berufsausbildung
Qualifizierung über 6 Monate; Zustimmung TL erforderlich
28
Bildungsziel
Qualifizierungsinhalt
Regeldauer
Basisqualifikation
Anpassungsqualifikation für die
max. 3 Monate
Pflege
Betreuungsassistenz von dementen
Anpassungsqualifi-
Pflegeplanung und
Bemerkungen
Personen
max. 1 Monat
zierung für
Pflegedokumentation
Pflegekräfte
einschl. EDV-Training
Seniorenassistent/in
Vermittlung von Grundlagenwissen
max. 9 Monate
Qualifizierung 7 Monate
zur Betreuung von Senioren
und integriertes 2monatiges
in der Gereontologie und in der
Praktikum
Hauswirtschaft
Umschulung
siehe Berufsbild
max. 24 Monate
Gesundheitliche Eignung
Examinierter
Fachoberschulreife oder ein als
Altenpfleger
gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
oder
HSA Typ A plus
abgeschlossene mind. 2jährige
Berufsausbildung
oder
HSA Typ 10A plus mind. einj.
Ausbildung zum /zur
Altenpflegehelfer/in
Qualifizierung über 6 Monate; Zustimmung TL erforderlich
Es wird empfohlen, dass der
TN vorab ein Praktikum absolviert
Anpassungsquali-
Theorie und Praxis der manuellen
fizierung für
Lymphhdainage sowie physikalische
max. 1 Monat
Abgeschlossene
Ausbildung Physiotherapeut,
Physiotherapeuten
Krankengymnast, Masseur oder
medizinischer Bademeister
Staatlich aner-
Lehrgangsinhalte nach den Richtlinien
kannter Erzieher
und Lehrplänen der Fachschulen
max. 10 Monate
Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in
Erzieher +
Vorbereitung auf die
Heilerziehungshelfer/in
Externenprüfung
Externenprüfung vor dem
oder
Prüfungsausschuss der
mindestens 5Jahre einschlägige
Fachschulen
Berufserfahrung plus
Sozialhelfer/in
FOR
Qualifizierung über 6 Monate; ZuStimmung TL erforderlich
29
Eigene Notizen
30