Leitartikel als PDF öffnen - GMP
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LOGFILE Nr. 26 / Juli 2013 GMP-Zertifikate von Dr. Stefan Kettelhoit Zertifikate als Nachweisdokumente Zertifizieren stellt die Prüfung der Übereinstimmung mit vorher definierten Anforderungen dar. Wird die Konformität mit diesen Anforderungen bestätigt, kann ein Zertifikat ausgestellt werden. Im Bereich der ISO-Normen bilden Zertifikate, die von akkreditierten Stellen ausgestellt werden, wichtige und anerkannte Nachweisdokumente. Konformitätsbewertungsstellen, die Inspektionen durchführen oder Managementsysteme auditieren und zertifizieren, sind von nationalen Akkreditierungsstellen (in Deutschland der Deutschen Akkreditierungsstelle, DAkkS) in der Regel gemäß der Norm ISO 17020 oder ISO 17021 akkreditiert. So darf die Konformitätsbewertung von Medizinprodukten und Qualitätsmanagementsystemen für Medizinproduktehersteller (ISO 13485) gemäß der Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG in Europa nur von benannten Stellen (notified bodies), die von einem EU-Mitgliedsstaat akkreditiert sind, durchgeführt werden. Demgegenüber sind Zertifikate zum Nachweis der GMP-Konformität (GMP-Zertifikate) von privatwirtschaftlichen Organisationen wie z. B. Beratungsfirmen in der PharmaWelt bisher nicht von Bedeutung. Ausschlaggebend für den Beleg der GMPKonformität ist bisher nur ein spezifisches Audit, das durch qualifizierte Auditoren wie z. B. die Qualified Person durchgeführt wurde, mit einem umfassenden und vollständigen Auditbericht. GMP-Zertifikate werden im Pharma-Umfeld derzeit nach einer erfolgreichen behördlichen Inspektion ausgestellt und dienen somit als Nachweis einer behördlich bestätigten GMPKonformität. Welche Bedeutung hat ein EUGMP-Zertifikat? Ein (EU-)GMP-Zertifikat wird durch eine nationale EU-Gesundheitsbehörde, die verantwortlich für die Durchführung der Inspektion ist, nach der erfolgreichen Absol- Maas & Peither AG – GMP-Verlag vierung einer GMP-Inspektion ausgestellt, um den GMP-Konformitätsstatus der inspizierten Fertigungsstätte zu bestätigen. GMPZertifikate sind spezifisch für bestimmte Fertigungsstätten und können – entsprechend dem Inspektionsumfang – beschränkt werden auf bestimmte Stoffe und/oder Aktivitäten. Es ist in den GMP-Richtlinien 2001/82/EG und 2001/83/EG einschließlich der Ergänzungen festgelegt, dass ein GMPZertifikat innerhalb von 90 Tagen nach einer Inspektion ausgestellt werden soll, wenn das Ergebnis der Inspektion die GMPKonformität eines Herstellers bestätigt. Da die behördliche Überwachung von Wirkstoffherstellern national weltweit unterschiedlich geregelt ist, existiert nicht zwingend für jeden Wirkstoffhersteller aus Drittstaaten ein EU-GMP-Zertifikat. Eine entsprechende Inspektion durch Inspektoren nationaler kompetenter Gesundheitsbehörden ist vor dem Import aus solchen Staaten auch nur für bestimmte Wirkstoffe (d. h. Wirkstoffe, die menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft sind oder die auf gentechnischem Wege hergestellt werden) gemäß EU-nationaler Regelungen erforderlich. Ein gültiges GMP-Zertifikat kann daher dem Inhaber der Herstellungserlaubnis nützliche Informationen im Hinblick auf seine Pflicht zur Qualifizierung des Wirkstoffherstellers liefern. Es kann die Verpflichtung zur Auditierung des Wirkstoffherstellers jedoch nicht aufheben. Ein GMP-Zertifikat ist nicht zu verwechseln mit der so genannten „schriftlichen Bestätigung“ (written confirmation), die seit dem 02. 07. 2013 bei Wirkstoffimporten aus Drittstaaten jedem importierten Wirkstoff unter bestimmten Bedingungen beigefügt werden muss. Welche Bedeutung haben GMP-Zertifikate der PIC/S und der WHO? Ein PIC/S-GMP-Zertifikat bestätigt im Wirkstoffbereich die erfolgreiche Inspektion durch eine Behörde eines PIC/SMitgliedsstaates und damit die GMPKonformität eines Herstellers. Das Ergebnis wird durch die durchführende Behörde mit dem eigenen Behördenbriefkopf und Verweis auf eine PIC/S-Inspektion bescheinigt und soll so möglichst weitere Inspektionen anderer PIC/S-Mitgliedsländer beim gleichen Hersteller vermeiden. Die Gültigkeit des http://www.gmp-verlag.de © 2013 Maas & Peither AG – GMP-Verlag, Schopfheim, Deutschland, Alle Rechte vorbehalten Seite 1/2 LOGFILE Nr. 26 / Juli 2013 Zertifikats beträgt zwei Jahre. Die WHOGMP-Zertifizierung ist ein Schema, das zur Vereinfachung des Arzneimittelimports in Länder mit geringer GMP-Regulierung dienen soll. Die GMP-Zertifikate der WHO sind auf Fertigarzneimittel ausgerichtet und berücksichtigen daher Wirkstoffe nur indirekt. Mit einem WHO-GMP-Zertifikat wird gemäß einer Vorlage der WHO von der kompetenten Gesundheitsbehörde eines exportierenden Landes bestätigt, dass • die Arzneimittelherstellung einer regelmäßigen GMP-Überwachung unterliegt • der Pharma-Hersteller die GMP-Regeln einhält, • das jeweilige Produkt eine Zulassung besitzt (bzw. Gründe für das Nichtvorliegen einer Zulassung), • sämtliche produktrelevanten Informationen (inkl. Verpackung und Kennzeichnung) von der zuständigen Behörde geprüft und bewertet wurden. Maas & Peither AG – GMP-Verlag SOP „Beschaffung (Sour (Sourcing) von WirkWirk- und Hilfsstoffen“ Hilfsstoffen“ Worddokument zum Down Down load GMP-Zertifikate sonstiger nationaler Gesundheitsbehörden aus Drittstaaten Neben den in den bereits dargestellten GMP-Zertifikaten existieren weltweit weitere GMP-Zertifikate, die nach Inspektionen nationaler Gesundheitsbehörden aus Drittstaaten ausgestellt werden. Als Beispiele von Bedeutung seien hier die GMP-Zertifikate indischer oder chinesischer Überwachungsbehörden genannt. Diese GMP-Zertifikate bescheinigen dabei in der Regel die Durchführung einer Inspektion auf der Basis nationaler GMP-Regeln. Die Vergleichbarkeit dieser Inspektionen bzw. Zertifikate mit den EU-GMP-Vorgaben ist nicht automatisch gegeben und muss im Einzelfall geprüft werden. Autor: Dr. Stefan Kettelhoit blue inspection body GmbH Auszug aus dem Kapitel Wirkstoffe des GMP-BERATERs und des Paperbacks Band 8 „GMP für Wirk- und Hilfsstoffe“ Aus dem Inhalt: - Auswahl und Qualifizierung von Lieferanten, Überprüfung der Registrierung eines Lieferanten - Management der Lieferkette - Bestellung, Wareneingang und Lieferdokumentation - Fortlaufende Überwachung der Lieferkette - Beanstandungen, Rückrufe und Rückgaben - QP Declaration - Arbeitsablauf und Verantwortlichkeiten - Führung und Ablage von Dokumenten Autorin: Dr. Stephanie Blum, cirQum Frankfurt 28 Seiten | 139,00 €* zzgl. MwSt. Mehr Informationen & Bestellung: http://www.gmp-verlag.de/de/sopsmaterial/sop-beschaffung-wirkstoffe.html http://www.gmp-verlag.de © 2013 Maas & Peither AG – GMP-Verlag, Schopfheim, Deutschland, Alle Rechte vorbehalten Seite 2/2