- Schweizer Tierschutz STS

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- Schweizer Tierschutz STS
SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS
BOURSE AUX REPTILES VILLENEUVE VD
Bourse aux Reptiles Villeneuve VD
Sonntag, 30. August 2015
Zusammenfassung
An der 1. Bourse aux Reptiles in Villeneuve wurden verschiedene Reptilien angeboten, im Weiteren
standen auch Arachniden, Insekten, Weichtiere und Kleinsäuger zum Verkauf. Die Haltung der
Tiere hinterliess allerdings einen negativen Eindruck. Wie bei Reptilienbörsen üblich, wurden die
Tiere mehrheitlich in Displays gehalten, oder aber in Plastikbehältern oder Bechern zur Schau gestellt. Viele Behälter waren im Verhältnis zum darin gehaltenen Tier zu klein. Die kaum eingerichteten kleinen Boxen und Behälter boten den Tieren kaum bis keine Rückzugsmöglichkeiten; einige
der Behälter waren allseitig einsehbar. Da fast alle der ausgestellten Tiere auch zum Verkauf standen, war es den Ausstellern ein Hauptanliegen, dass interessierte Besucher die Tiere möglichst
eingehend betrachten konnten – da und dort wurden deshalb Tiere den Behältern auch wiederholt
entnommen und von Nahem gezeigt, was für die Tiere eine Belastung darstellt.
Die Mehrheit der Behälter war ungenügend beschriftet, es fehlten wichtige Angaben zur Tierart und
ihrer Haltung. Lediglich einzelne – insbesondere private – Aussteller hielten Informationsblätter zur
Haltung ihrer Tiere bereit.
Im Angebot standen auch lebende Farbmäuse, Ratten und Kaninchen. Eine Anfrage ergab, dass
die Tiere als Reptilienfutter gedacht waren. Informationen zu rechtlichen Aspekten der FuttertierTötung oder Lebendfütterung von Reptilien waren nicht ersichtlich.
Der Allgemein- und Gesundheitszustand der ausgestellten Tiere war – soweit überhaupt beurteilbar
– mehrheitlich unauffällig. Es ist allerdings anzunehmen, dass die Ausstellung für einige Arten oder
Individuen eine erhebliche Stressbelastung darstellte. Manche Tiere kratzten an den Behälterdeckeln (Bartagamen, Wasseragamen) oder unternahmen gelegentlich erfolglose Fluchtversuche (Wasseragamen). Ein Igeltanrek wirkte am Ende der Ausstellung stark erschöpft. Anzumerken ist, dass
bei vielen der reglos kauernden Tiere nicht mit Sicherheit gesagt werden konnte, ob sie nun eher
entspannt oder starr vor Angst waren.
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viduen eine erhebliche Stressbelastung darstellte. Manche Tiere kratzten an den Behälterdeckeln tagamen, Wasseragamen) oder unternahmen gelegentlich erfolglose Fluchtversuche sseragamen). Ein Igeltanrek wirkte am Ende der Ausstellung stark erschöpft. Anzumerken ist, bei vielen der reglos kauernden Tiere nicht mit Sicherheit gesagt werden konnte, ob sie nun SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS
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r entspannt oder starr vor Angst waren. emeines: Allgemeines
1. Bourse aux Reptiles fand am 30. August 2015 von 10:00 bis 16:00 in der Salle de la Tronchenaz Die 1. Bourse aux Reptiles fand am 30. August 2015 von 10.00 bis 16.00 Uhr in der Salle de la
lleneuve statt. DTronchenaz
ie Börse wurde on „Reptiles statt.
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Die Börse
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von Reptilien, wobei auch Giftschlangen
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AuchSkorpione), Arachniden
(Spinnen,
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ubt waren. Auch Arachniden (Spinnen, Insekten, Weichtiere und verschiedene Kleinsäuger
waren
erhältlich.
nsäuger waren erhältlich. In derzwar Schweiz
bestehen
Vorschriften
für die
permanente
Haltung von Tieren (Tierschutzgesetz,
er Schweiz bestehen Vorschriften für dzwar
ie permanente Haltung von Tieren (Tierschutzgesetz, Tierschutzverordnung),
die
temporäre
Unterbringung
von
Reptilien
oder Amphibien – wie sie an
schutzverordnung), die temporäre Unterbringung von Reptilien oder Amphibien – wie sie an einer Börse vorkommt – ist hingegen nicht geregelt. Auch Empfehlungen von Seiten des Bundes
r Börse vorkommt – ist hingegen nicht geregelt. Auch Empfehlungen von Seiten des Bundes existieren nicht. Manche Schweizer Börsen stellen eigene Reglemente auf, wobei sie sich in der
tieren nicht. Manche Börsen stellen eigene Reglemente auf, wobei sich in der Regel RegelSchweizer an den für
Deutschland
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Richtlinien
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rnährung, Landwirtschaft wirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie der Tierärztlichen
Vereinigung für Tierschutz e. V.
Verbraucherschutz (BMELV) sowie der Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT) dass diese zwar gute Ansätze
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orientieren.
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sehr minimalistisch ausgelegt sind. In Villeneuve wan
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erlei Richtlinien, welche Anforderungen an die Haltung und Präsentation der Tiere stellten, In der Salle de la Tronchenaz verteilten sich die Verkaufsstände auf 8 Tische (Grafik 1). Im vordechtlich; erlaubt war wohl alles. ren Teil der Halle befanden sich ein mobiles Tattoo- und ein Fotostudio. Bei letzterem konnten sich
er Salle de la Tronchenaz verteilten sich die Verkaufsstände auf 8 Tische (Grafik 1). Im vorderen die Besucher mit einer Riesenschlange fotografieren lassen. Ausserhalb der Halle befand sich ein
der Halle befanden sich eRestaurant.
in mobiles Tattoo-­‐ und ein Fotostudio. Bei letzterem konnten sich die kleines
ucher mit einer Riesenschlange fotografieren lassen. Ausserhalb der Halle befand sich ein kleines aurant. Zuordnung der Tischnummern gemäss folgender Planskizze:
1 3 2 5 6 4 7 Grafik 1 : Planskizze 8 2 Einzelne Aussteller im Detail
Tischreihe 1: Aussteller A
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An Tisch 1 wurden Königspythons (Python regius) verschiedener Grössen und Farbmorphen und
Leopardgeckos (Eublepharis macularius) sowie Zubehör zum Verkauf angeboten.
Die Jungtiere der Königspythons sowie die Leopardgeckos waren in Displays à ca. 20 x 20 x 10 cm
untergebracht (Abbildung 1). Die Behälter konnten von oben sowie von der Frontseite eingesehen
werden, Versteckmöglichkeiten für die Tiere fehlten. Als Bodengrund dienten Holzschnitzel.
Zwei auf 55 x 40 x 25 cm geschätzte Kunststoffboxen beherbergten je einen adulten Königspy-
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thon. Die Boxen waren nur von vorne einsehbar und verhältnismässig dunkel, was für die Tiere wohl
angenehm gewesen sein dürfte. Verstecke waren für die Tiere allerdings keine vorhanden. Der Bodengrund bestand aus Holzschnitzeln.
Die Behälter waren jeweils mit der Farbvarietät, dem Geschlecht sowie dem Preis des Tieres
beschriftet. Artnamen oder Infos zur Biologie der Art/deren Haltung waren dagegen nicht vorhanden.
In einem mit Wasser gefüllten Kunststoffbehälter (ca. 40 x 25 x 20 cm) schwammen mehrere
Axolotl (Ambystoma mexicanum). Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere waren keine vorhanden. Der
Behälter war mit dem Artnamen sowie dem Preis der Tiere beschriftet, weiter war hier ein Informationsblatt mit Hinweisen zur Haltung der Tiere aufgelegt.
Tischreihe 2: Aussteller B
Am Tisch 2 wurden Leopardgeckos zum Verkauf angeboten. Ein ca. 45 x 45 x 45 cm messendes
Exo-Terra-Terrarium beherbergte mindestens 12 Jungtiere mit einer Kopf-Rumpf-Länge von
ca. 4,5 cm. Sand diente als Bodengrund. Als einer der wenigen Aussteller bot Aussteller B den
Tieren Wasser als Trinkmöglichkeit an – was die Tiere auch nutzten. Weiter war im Terrarium ein
mit vermutlich feuchtem Moos (Verwendung als Wetbox?) gefüllter Napf angebracht. Trotz dieser
minimalen Strukturierung fehlten effektive Versteckmöglichkeiten, das Terrarium indessen konnte
von drei Seiten eingesehen werden.
Weitere, subadulte Leopardgeckos waren in Kunststoffboxen à ca. 11 x 15 x 8 cm untergebracht.
Die Boxen konnten nur von oben eingesehen werden, verfügten jedoch über keine Rückzugsmöglichkeiten. Als Bodengrund diente ein Haushaltspapier. Wasser stand den Tieren zur Verfügung
(Abbildung 2). Die meisten Tiere verhielten sich ruhig, ein Tier kratzte (zur Besuchszeit) jedoch
beharrlich am Deckel.
Einige adulte Tiere waren in ca. 25 x 15 x 10 cm messenden Kunststoffboxen untergebracht.
Die Boxen bestanden aus milchigem Material, waren jedoch trotzdem von allen Seiten einsehbar.
Die Einrichtung war identisch mit derjenigen der vorher beschriebenen Boxen.
Alle Behälter, auch das Terrarium, waren nur mit dem Artnamen und dem Preis sowie teilweise
der Farbmorphe beschriftet. Informationen zur Art resp. deren Haltung waren nicht ersichtlich.
Während des Besuchs wurde beobachtet, wie der Verkäufer Jungtiere aus dem Terrarium entnahm
und den Leuten zum Halten gab. Auch wurde der Deckel einer der Boxen auf Anfrage geöffnet, um
das Tier betrachten zu können.
Abbildung 1: Displays mit Schlangen bei
Aussteller A.
Abbildung 2: Dieser von Aussteller B
präsentierte Leopardgecko verfügte über
keine Rückzugsmöglichkeiten.
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Tischreihe 3: Aussteller C
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Der Aussteller an Tisch 3 bot zahlreiche Schlangen-, Echsen- und Schildkrötenarten, mehrere Vogelspinnen und zwei Igeltanreks (Echinops telfairi) zum Verkauf an.
Abgesehen von den Vogelspinnen, welche in mit Kork und Pflanzen abwechslungsreich strukturierten Transportterrarien angeboten wurden, waren alle Tiere in Kunststoffboxen unterschiedlicher
Grösse untergebracht. Die Mehrheit der Kunststoffboxen, welche nur wenige Lüftungslöcher aufwiesen, waren eng in mit Plexiglas verschlossenen Holzkisten untergebracht. Diese Art der Aufbewahrung verhinderte, dass Besucher die Boxen in die Hand nehmen oder öffnen konnten – was
grundsätzlich zu begrüssen ist – allerdings ist auch fraglich, ob durch die enge Anordnung eine
ausreichende Belüftung erreicht werden konnte. Immerhin waren die Boxen durch diese Aufbewahrungsart nur von oben einsehbar, Versteckmöglichkeiten fehlten den Tieren allerdings.
Verschiedene Exemplare von Königspythons, Kornnattern (Pantherophis guttatus), Abgottschlangen (Boa constrictor) und Leopardgeckos waren teilweise einzeln und teilweise zu mehreren in
Boxen mit ca. 15 x 20 x 12 cm Volumen untergebracht. Als Bodengrund dienten Pinienrindenstücke, Holzspäne oder Sand. Eine Abgottschlange (Abbildung 3) häutete sich während der Börse.
Aus Sicht des STS hätte ein solches Tier zu Hause bleiben sollen. Bei den meisten Schlangenarten
erkennt man die bevorstehende Häutung bereits einige Tage vorher; und in der unstrukturierten Box
bestehen für das Tier kaum Möglichkeiten, die Haut abzustreifen. Auch dürfte sich der durch den
Transport und die Ausstellung (und ggf. den Halterwechsel!) entstandene Stress nicht gerade positiv auf den Häutungsvorgang auswirken.
In ebenfalls ca. 15 x 20 x 12 cm messenden Boxen waren verschiedene Schlangen (u. a. Kornnattern, Hakennasennattern (Heterodon sp.), Taiwan-Schönnatter (Orthriophis taeniurus friesei))
und Schildkrötenarten (u. a. Griechische und Breitrandschildkröten (Testudo hermanni resp. marginata), Köhlerschildkröten (Chelonoidis carbonarius), Zierschildkröten (Chrysemys picta)) untergebracht. Die Schlangen wurden einzeln oder zu zweit gehalten, Schildkröten waren (abgesehen
von den Köhlerschildkröten) zu mehreren in einer Box. Den Schlangen sowie den Landschildkröten
standen Holzschnitzel (welche teilweise mit Sand vermischt waren) als Bodengrund zur Verfügung,
einzelne Boxen enthielten auch Grünfutter. Den Zierschildkröten (Sumpfschildkröten!) stand kein
Wasser zur Verfügung, ihre Boxen waren lediglich mit einem feuchten Haushaltspapier ausgestattet
(Abbildung 4). Mehrere ca. 25 x 35 x 15 cm grosse Kunststoffboxen beherbergten verschiedene
Schlangenarten (u. a. Abgottschlange, Kornnatter (Abbildung 5,) Rautenpython (Morelia spilota),
Dreiecksnatter (Lampropeltis triangulum)), wobei die Tiere teils einzeln, teils zu zweit eine Box
bewohnten. Gemessen an der Körperlänge der Tiere waren die Boxen massiv zu klein. Eine ca.
80 x 60 x 15 cm grosse Kunststoffbox beherbergte zwei Schönnattern. Gemessen an der Körperlänge der Tiere war die Box viel zu klein. Als Bodengrund dienten Holzschnitzel sowie wenig Moos.
«Lose» platzierte Kunststoffboxen verschiedener Grössen (ca. 10 x 10 x 8 cm und ca. 15 x 11 x 10 cm)
enthielten Jungtiere der Arten Grüne Wasseragame (Physignathus coccincinus, Abbildung 6) und
Stirnlappenbasilisk (Basiliscus plumifrons). Als Bodengrund dienten Holzschnitzel / -späne und
gemahlener Mais. Wasserbehälter und Rückzugsmöglichkeiten waren nicht vorhanden. Insbesondere den von Natur aus sowieso schon stressanfälligen Wasseragamen schien die Art der Unterbringung nicht zu gefallen, die Tiere kratzten nervös am Deckel oder unternahmen Fluchtversuche.
Weitere (ebenfalls ohne Holzrahmen platzierte) und mit Holzschnitzeln oder Erde versehene Kunststfoffdosen (geschätzte Grösse ca. 10 x 10 x 8 cm und 25 x 15 x 10 cm) beherbergten u. a.
Bartagamen (Pogona vitticeps), Kornnattern, Siedleragamen (Agama agama) und Kronengeckos
(Correlophus ciliatus). Insbesondere für die Bartagamen waren die Behältnisse viel zu klein. Die
Behälter waren nur von einer Seite einsehbar, wie bei den anderen Unterbringungsformen suchte
man hier die Rückzugsmöglichkeiten vergebens. Eine Siedleragame wies ältere Verletzungen auf
dem Rücken auf.
Hinter dem Tisch, in etwas Abstand zu den Besuchern, waren drei Terrarien à ca. 30 x 30 x 40 cm
untergebracht. Zwei der Behälter enthielten grüne Baumpythons (Morelia viridis), in einem war ein
Jemenchamäleon (Chamaeleo calyptratus, bewilligungspflichtige Art) untergebracht. Die Terrarien
waren mit einer Grundbeleuchtung versehen und nur von vorne einsehbar. Holzschnitzel dienten
als Bodengrund, ein einzelner Ast als Klettermöglichkeit.
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Ein verschlossener und nur von oben einsehbarer Holzbehälter enthielt mehrere Kunststoffboxen
(ca. 10 x 10 x 8 cm bis 11 x 15 x 10 cm) mit verschiedenen jungen Giftschlangen (u. a. gebänderte Kobra (Naja annulifera), Texas-Klapperschlange (Crotalus atrox), Sandviper (Vipera ammodytes)). Beim ersten Besuch waren die Boxen komplett unbeschriftet, beim zweiten Besuch war auf
einem Teil der Boxen der Artname vermerkt worden – Hinweise auf die Giftigkeit sowie die daraus
resultierende Bewilligungspflicht fehlten jedoch. Als Bodengrund dienten wenige Schnitzel, Rückzugsmöglichkeiten fehlten. Eine Kobra verhielt sich sehr nervös und ging sogleich in Angriffsstellung, als ein Besucher die Hand über ihrem Behälter bewegte.
Die Behälter der ausgestellten ungiftigen Reptilien waren in der Regel mit dem lateinischen
Artnamen und dem Preis beschriftet. Auf manchen Behältern war allerdings nur der Preis des Tieres vermerkt. Einzelne Schilder wiesen auf die Art, die Gesamtlänge sowie die benötigte Luftfeuchtigkeit hin, jedoch war diese Beschriftung längst nicht an allen Boxen angebracht und auch nicht
für alle Tierarten verfügbar. Hinweise auf die Bewilligungspflicht einiger Arten (Jemenchamäleon,
Giftschlangen) sowie auf die Giftigkeit der Schlangen waren nicht vorhanden.
Nebst den zahlreichen Reptilien sowie den eingangs erwähnten Vogelspinnen wurden an diesem
Stand auch zwei Igeltanreks angeboten. Den Tieren stand eine ca. 80 x 60 x 15 cm grosse Kunststoffbox zur Verfügung, welche aufgrund des Holzrahmens, in dem sie sich befand, nur von oben
einsehbar war. Versteckmöglichkeiten für die eigentlich nachtaktiven Tiere sowie Klettermöglichkeiten fehlten allerdings gänzlich. Futter und Wasser fehlten ebenfalls. Der Schweizer Tierschutz
STS kritisiert dies scharf, den Tieren hätte zumindest Wasser zur Verfügung stehen müssen! Als
Bodengrund dienten Rindenschnitzel sowie etwas Heu und Stroh. Die Haltung von Igeltanreks ist
in der Schweiz bewilligungspflichtig, es fand sich allerdings nirgends ein Hinweis dazu; die Box
war lediglich mit dem lateinischen Artnamen beschriftet. Auch Informationen zu den Haltungsansprüchen der Tiere fehlten. Die Igeltanreks entzückten viele BesucherInnen, weswegen ein Hinweis
auf die Bewilligungspflicht und die Ansprüche dieser Art umso wichtiger gewesen wäre. Aufgrund
des grossen Interesses wurden die Tiere auch aus ihrem Behälter herausgenommen und Besuchern
in die Hand gegeben. Am Ende des Tages lag eines der Tiere erschöpft auf dem Bauch und atmete
flach (Abbildung 7). Auch Reptilien wurden immer wieder aus ihren Behältern herausgenommen
und den Besuchern gezeigt.
Abbildung 4: Die Behälter der
Sumpfschildkröten enthielten kein
Wasser, sondern lediglich ein feuchtes
Haushaltspapier.
Abbildung 3: Eine von Aussteller C
präsentierte Abgottschlange häutete sich
an der Börse. Aus Sicht des STS hätte
dieses Tier zuhause bleiben sollen.
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Abbildung 5: Gemessen an der Länge der Tiere
war dieser Behälter massiv zu klein.
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Abbildung 6: Den Grünen Wasseragamen
fehlte der Rückzug, die Tiere unternahmen
immer wieder Fluchtversuche.
Abbildung 7: Die von Aussteller C
präsentierten Igeltanreks wurden den
Besuchern in die Hand gedrückt, was für die
Tiere eine erhebliche Belastung darstellte.
Am Ende des Tages schien eines der Tiere
sehr erschöpft.
Tischreihe 4: Aussteller D
6
Der Aussteller präsentierte verschiedene Reptilien (Bartagamen, Königspythons, Südliche Madagaskarboas (Acrantophis dumerili), Griechische und Maurische Landschildkröten (Testudo hermanni resp.
graeca), Breitrandschildkröten und Strahlenschildkröten (Astrochelys radiata, Abbildung 8) in nur von
oben einsehbaren Displays, welche zwischen ca. 25 x 25 x 15 cm und ca. 90 x 25 x 15 cm massen.
Die Echsen und Schlangen bewohnten jeweils einzeln einen Behälter, während die Schildkröten jeweils zu mehreren in einem Behälter untergebracht waren. Als Bodengrund dienten Pinienschnitzel.
Den Schlangen stand als rudimentäre Rückzugsmöglichkeit eine Kunststoffpflanze zur Verfügung, die
Behälter der Echsen und Schildkröten wiesen hingegen keine Verstecke auf. Die meisten Tiere verhielten sich mehrheitlich ruhig, einzelne Bartagamen kratzen jedoch an den Plexiglasdeckeln oder
an den Wänden der Behälter (Abbildungen 9 und 10).
Einige Reptilien (Ägyptische Sandboa (Eryx colubrinus), Dreiecksnatter, Kornnattern) sowie
Skorpione und Arachniden bewohnten Kunststoffdosen, welche geschätzt 10 x 10 x 8 cm bis
15 x 25 x 12 cm massen. Die Boxen enthielten grobe Holzschnitzel (Schlangen), Rindenstücke mit
(Vogelspinnen) oder ohne Aquagranulat (Schlangen, Skorpione) oder feuchtes Haushaltspapier (Skorpione) als Bodengrund. Einige der Boxen waren komplett durchsichtig, Versteckmöglichkeiten für die
Tiere waren nicht vorhanden (Abbildung 11). Die kleineren Schlangen hatten teilweise die Möglichkeit,
sich im Bodengrund einzugraben und nutzten diese auch.
Die Displays und die Mehrheit der Kunststoffboxen waren mit Schildern beschriftet, welche Angaben zur Art, der Zucht (Wildfang oder Nachzucht), dem Preis sowie teilweise dem Geschlecht lieferten. Auf dem Schild war auch ein Feld zum Vermerk der CITES-Kategorie aufgeführt – leider
wurde diese durchaus wichtige Information von den Verkäufern nicht angegeben (obwohl sie auch
CITES-Arten anboten). Hinweise zur Haltung der einzelnen Arten fehlten. Einzelne Kunststoffboxen
(Skorpione) waren nur mit dem lateinischen Artnamen beschriftet.
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Während des Besuchs am Stand wurde beobachtet, wie Tiere interessierten Besuchern in die
Hand gegeben wurden. Auch entnahmen die Aussteller (auf Anfrage von Interessenten) mehrere
Bartagamen ihrem Behälter, um das Geschlecht zu bestimmen (optisch). Aus Sicht des STS ist es
unverständlich, weshalb eine Geschlechtsbestimmung nicht bereits vor dem Börsenbesuch erfolgte. So wäre den Tieren zusätzlicher Stress durch die Manipulationen erspart geblieben.
Abbildung 8: Strahlenschildkröten
sind im Anhang I des Washingtoner
Artenschutzabkommens aufgeführt und dürfen
nur mit Auflagen gehandelt werden. Auch sind
sie äusserst anspruchsvoll in der Haltung.
Abbildung 9: Diese Bartagame kratzte
immer wieder an der Wand ihres Displays und
versuchte erfolglos, daran hochzuklettern.
Abbildung 10: Auch diese Bartagame kratzte
immer wieder am Deckel.
Abbildung 11: Diese minimalistisch
bemessenen Behälter waren von allen Seiten
einsehbar, Rückzugsmöglichkeiten fehlten.
Tischreihe 5: Aussteller E – I
Aussteller E präsentierte zwei Moschusschildkröten (Sternotherus odoratus) sowie zahlreiche Vogelspinnen. Erstere bewohnten ein Glasterrarium à ca. 50 x 50 x 30 cm (Wassertiefe ca. 10 cm,
mit einzelnen schwimmenden Korkstücken als Landteile). Informationen zur Art waren nicht vorhanden. Zwei weitere Glasterrarien (ca. 30 x 30 x 30 cm resp. ca. 25 x 25 x 40 cm) sowie mehrere runde Plastikbehälter zwischen 5 cm und 10 cm Durchmesser enthielten Vogelspinnen verschiedenster Arten. Während die Plastikbehälter lediglich mit Erde ausgestattet waren, verfügten die
Terrarien der Vogelspinnen über eine leichtgradige Strukturierung. Die Behälter der Spinnen wiesen für Börsen verhältnismässig umfangreiche Informationen zur Art und ihrer Haltung auf
(Abbildung 12).
Zusätzlich zu den Sumpfschildkröten und den Spinnen bot dieser Züchter zahlreiche Nager an.
Die Käfige waren teilweise massiv überbelegt: Ein ca. 80 x 40 x 60 cm messender Käfig beherbergte zehn Ratten (Abbildung 13). Zwei juvenile Ratten befanden sich in einem Käfig à ca.
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60 x 40 x 40 cm. In vier ca. 40 x 20 x 20 cm messenden Käfigen waren zahlreiche Futtermäuse
(Käfig 1: ca. 18 Tiere, Käfig 2: ca. 15 Tiere, restliche Käfige: Anzahl Tiere nicht eruierbar) untergebracht. Ca. 15 Natal-Vielzitzenmäuse (Mastomys natalensis) bewohnten einen ca. 30 x 20 x 20 cm
messenden Käfig, weitere 15 Tiere befanden sich in einem Käfig à ca. 40 x 20 x 40 cm. Alle Käfige verfügten über Einstreu, Futter und Wasser. Rückzugsmöglichkeiten oder Beschäftigungsmaterial waren jedoch nicht vorhanden.
Neben den Nagern präsentierte der Verkäufer auch ein von allen Seiten einsehbares Gehege
(ca. 100 x 50 x 40 cm) mit zwei Kaninchen. Den Tieren standen Heu, Stroh, Körnerfutter und
Wasser zur Verfügung. Nagematerial fehlte, auch Rückzugsmöglichkeiten waren nicht vorhanden.
Eine Anfrage ergab, dass alle Tiere (Nager und Kaninchen) als Futtertiere bestimmt waren.
Am benachbarten Stand bot Aussteller F Leopardgeckos und Kornnattern zum Verkauf an. Die
drei Geckos bewohnten ein Kunststoff-Faunarium à ca. 35 x 20 x 12 cm. Als Bodengrund diente
Haushaltspapier, eine Rückzugsmöglichkeit in Form einer Höhle war vorhanden. Eine Kunststoffbox
von ca. 40 x 20 x 10 cm beherbergte eine juvenile Kornnatter. Auch dieser Behälter war mit Haushaltspapier sowie einer Rückzugsmöglichkeit ausgestattet. Dem Tier stand zudem Wasser zur Verfügung. Beide Behälter waren mit dem Artnamen, dem Schlupfdatum der Tiere sowie dem Preis
beschriftet; Informationen zur Haltung fanden sich keine.
Aussteller G präsentierte vier Bartagamen, die Tiere waren einzeln in ca. 20 x 10 x 5 cm grossen
Kunststoffbehältern untergebracht. Die Behälter enthielten lediglich Haushaltspapier; die Beschriftung gab Hinweise zum Schlupfdatum, Geschlecht und Preis der Tiere.
An demselben Tisch verkaufte Aussteller H juvenile gestreifte Blattsteiger (Phyllobates vittatus).
Die Frösche waren in von oben einsehbaren Plastikbehältern à ca. 6 cm Durchmesser untergebracht.
Als Bodengrund diente feuchte Watte, ein Blatt bot den Tieren Rückzug.
Aussteller I stellte einen Leopard- und einen Kronengecko sowie Dreiecksnattern aus. Die Geckos
wurden in Kunststoffboxen à ca. 20 x 10 x 6 cm gehalten, die Behälter der Dreiecksnattern massen
ca. 20 x 10 x 6 cm und 30 x 20 x 6 cm. Alle Behälter waren mit einer Wasserschale sowie einem
als Bodengrund dienenden Haushaltspapier ausgestattet. Rückzugsmöglichkeiten fehlten, immerhin waren die Behälter nur von oben einsehbar. Die Beschriftung beinhaltete den Artnamen, das
Geschlecht und den Preis.
Abbildung 12: Aussteller E führte vorbildlich
Informationen über die präsentierten
Arachnidenarten auf. Leider vernachlässigte
er die Beschriftung der ebenfalls im Angebot
stehenden Moschusschildkröten.
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Abbildung 13: Den von Aussteller E
präsentierten Nagern stand viel zu wenig Platz
zur Verfügung. Angesichts der rechtlichen
Einschränkung der Lebendfütterung ist das
Anbieten von lebendigen Futtertieren an einer
Börse zudem fragwürdig.
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Tischreihe 6: Aussteller J – P
An Tischreihe 6 bot Aussteller J Kettennattern (Lampropeltis californiae), Leopardgeckos sowie eine
Echse (Art nicht bestimmt) zum Verkauf an. Sämtliche Tiere waren in von allen Seiten einsehbaren,
ca. 40 x 30 cm 10 cm messenden Kunststoffbehältern untergebracht (Abbildung 14). Die Behälter enthielten lediglich Bodengrund (Holzspäne bzw. Haushaltspapier), Rückzugsmöglichkeiten
fehlten. Aufgeführt waren lediglich der Artname, der Preis und das Geschlecht.
Nebenan präsentierte Aussteller K juvenile Leopardgeckos; die Tiere waren einzeln oder zu zweit
in Kunststoffbehältern (ca. 15 x 10 x 6 cm sowie 20 x 15 x 6 cm) untergebracht. Lediglich ein
Behälter verfügte über Bodengrund (Haushaltspapier, Abbildung 15)! Auf den Behältern waren
Artname, Geschlecht, Schlupfdatum sowie Abstammung vermerkt, Hinweise zur Haltung der Tiere
fehlten jedoch auch hier.
Züchter L verkaufte an seinem Stand Boa constrictor-Farbzuchten. Die Schlangen waren in
ca. 20 x 15 x 6 cm messenden Kunststoffbehältern untergebracht. Jeder Behälter enthielt ein
Haushaltspapier, eine Wasserschale sowie ein Stück Holz, welches wohl als Dekoration dienen
sollte. Hinweise zur Art oder deren Haltung fehlten, lediglich das Geschlecht war auf den Boxen
notiert.
Der Aussteller M bot zahlreiche Pythons zum Verkauf an. Mehrere mind. 40 cm lange Tiere
waren in Displays (ca. 15 x 15 x 5 cm) untergebracht. Weitere Pythons (mind. 100 cm) bewohnten
von allen Seiten einsehbare Kunststoffboxen à ca. 50 x 30 x 15 cm sowie (mind. 80 cm) nur von
oben einsehbare Kunststoffbehälter à ca. 30 x 20 x 6 cm (Abbildung 16). Allen Tieren stand nur
Bodengrund (Rindenschnitzel) zur Verfügung, Rückzugsmöglichkeiten fehlten. Mit einer Ausnahme
fehlten bei allen Behältern Lüftungslöcher (der Verkäufer erwähnte, dass er die Behälter regelmässig öffne – es stellt sich allerdings die Frage, ob dies auch der Fall war)!
An derselben Tischreihe verkaufte Züchter N Giftschlangen (Ceylon-Lanzenotter (Trimeresurus
trigonocephalus); Kupferkopf (Agkistrodon contortrix) sowie eine unbestimmte Schlangenart).
Die Schlangen waren in Behältern von ca. 20 x 15 x 6 cm und 30 x 20 x 7 cm untergebracht. Die
Behälter enthielten Bodengrund und teilweise auch Äste, Rückzugsmöglichkeiten fehlten allerdings. Als notdürftige «Sicherung» gegen unbefugtes Öffnen der Giftschlangenbehälter diente eine
über den Behältern aufgelegte Plexiglasscheibe (welche den Vermerk «giftig» trug). Abgesehen von
Hinweisen zum Geschlecht sowie dem Artnamen waren keinerlei Informationen über die Tiere (und
auch nicht über die Bewilligungspflicht) vorhanden.
Aussteller O bot verschiedene Schlangen (Rautenpython, Leopardnatter (Zamenis situla), Afrikanische Hausschlangen (Boaedon sp.)) an. Dem Rautenpython stand ein ca. 30 x 30 x 40 cm
messendes Terrarium zur Verfügung, welches mit Pflanzen, Korkstücken, einer Rückwand sowie
einer Wasserschale eingerichtet war (Abbildung 17). Die restlichen Schlangen bewohnten durchsichtige Kunststoffboxen, welche einzelne Blätter sowie teilweise auch Korkstücke als Rückzugsmöglichkeiten enthielten. Als Bodengrund diente ein körniges Substrat (vermutlich Maisstreu). Die
Behälter waren mit dem Artnamen, Geschlecht und Alter der Tiere sowie Hinweisen zur Herkunft
und Haltungstemperatur beschriftet.
Der letzte Aussteller an Tischreihe 6 (P) verkaufte Einsiedlerkrebse (Art unbestimmt), Achatschnecken (Achatina fulica), Sungay-Gespenstschrecken (Sungaya inexpectata) und Afrikanische
Zwergmäuse (Mus minutoides). Die Einsiedlerkrebse (ca. 7 Stück) waren in einem Terrarium à ca.
30 x 30 x 30 cm untergebracht, das Terrarium wies Erde als Bodengrund auf und war mit Ästen
und Blättern strukturiert. Die Achatschnecken bewohnten ca. 25 x 20 x 6 cm messende Behälter.
Die meisten Behälter enthielten Erde sowie Moos als Bodengrund, ein Behälter war mit einem
Haushaltspapier ausgestattet. Mehrere ca. 15 x 10 x 10 cm messende Kunststoffbehälter beherbergten je eine bis zwei Afrikanische Zwergmäuse. Die Behälter waren nur von oben einsehbar und
enthielten Heu. Informationsblätter lieferten Hinweise zur Haltung dieser Tierart.
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Abbildung 14: Aussteller J verwendete von
allen Seiten einsehbare Behälter; den Tieren
standen keine Rückzugsmöglichkeiten zur
Verfügung.
Abbildung 15: Die Behälter dieses
Ausstellers verfügten teilweise nicht einmal
über Bodengrund.
Abbildung 16: Die Behälter waren für die
darin untergebrachten Schlangen zu klein.
Abbildung 17: Die Strukturierung des
Terrariums erlaubte es den Schlangen, zu
klettern und sich zurückzuziehen.
Tischreihe 7: Aussteller Q – T
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An Tisch 7 stellte Aussteller Q Mandarinnattern (Euprepiophis mandarinus) und Mexikanische
Lanzenkopfklapperschlangen (Crotalus polystictus) aus. Beide Schlangenarten waren in Kunststoffbehältern untergebracht (ca. 40 x 30 x 10 cm sowie ca. 20 x 10 x 7 cm), welche nur mit Bodengrund (Holzpartikel) ausgestattet waren. Die Behälter der Mandarinnattern waren von allen Seiten
her einsehbar, diejenigen der Mexikanischen Lanzenkopfklapperschlangen nur von oben. Die Beschriftung führte lediglich den Artnamen, das Geschlecht sowie den Preis auf. Hinweise auf die
Giftigkeit von C. polystictus bzw. die nötige Haltebewilligung fehlten (Abbildung 18), auch waren
die Behälter nicht zusätzlich gesichert.
Aussteller R bot verschiedene (Gift-)Schlangen (Kupferkopf, Taylor Mokassinotter (Agkistrodon
taylori), Kettennatter, Kornnatter, Kap Gophernatter (Pituophis vertebralis)) zum Kauf an. Die
Schlangen waren in nur von oben einsehbaren Kunststoffbehältern (ca. 20 x 10 x 5 cm bis ca.
40 x 30 x 10 cm) untergebracht. Als Bodengrund diente Haushaltspapier oder körniges Substrat.
Einzelne Boxen wiesen Kunststoffblätter als rudimentäre Rückzugsmöglichkeiten auf. Die Behälter
waren jeweils mit dem Artnamen, dem Geschlecht der Tiere sowie dem Preis beschriftet. Bei den
Kupferköpfen sowie den Taylor Mokassinottern wies zudem ein Totenkopf auf die Giftigkeit hin.
Hinweise zur daraus resultierenden Haltebewilligung, oder auch zu den Haltungsansprüchen aller
präsentierten Arten – fanden sich allerdings keine (Abbildung 19). Die Behälter mit den Giftschlangen waren «notdürftig» mit einer Abdeckung aus Plexiglas gesichert.
Aussteller S präsentierte an seinem Stand Reptilien (Griechische und Maurische Landschildkrö-
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ten, Kornnattern, Kettennattern) sowie Amphibien (Axolotl, Östliche Tigersalamander (Ambystoma
tigrinum)). Die Korn- und Kettennattern waren in nur von oben einsehbaren Kunststoffboxen (ca.
10 x 10 x 8 cm bzw. ca. 25 x 15 x 12 cm) untergebracht. Die Behälter der Kornnattern wiesen
lediglich Bodengrund auf, den Kettennattern stand Bodengrund sowie ein kleiner belaubter Zweig
zur Verfügung. Eine Kunststoffkiste (ca. 60 x 40 cm Fläche, nach oben offen) beherbergte drei
Europäische Landschildkröten. Als Bodengrund dienten Holzspäne, weiter war der Behälter mit
Frischfutter sowie Heu ausgestattet. Mangels Rückzugsmöglichkeiten wurde letzteres von den Tieren allerdings als Versteckmöglichkeit zweckentfremdet.
Die Axolotl bewohnten von allen Seiten her einsehbare und mit Wasser gefüllte Kunststoffbehälter
(ca. 30 x 25 x 15 cm). Die Tigersalamander waren in ebenfalls von allen Seiten einsehbaren Kunststoffbehältern (ca. 20 x 15 x 5 cm) untergebracht, welche lediglich ein feuchtes Haushaltspapier
aufwiesen. Bei beiden Behältern fehlten die Versteckmöglichkeiten. Zu den Axolotl waren Informationsblätter vorhanden, zu den restlichen Tieren beschränkte sich die Information auf die Aufführung des Artnamens und des Preises.
Aussteller T bot Futterinsekten (Grillen und Heuschrecken) zum Kauf an, die Tiere waren in
«Standard-Insektendosen» à ca. 10 x 10 x 10 cm untergebracht.
Abbildung 18: Die Behälter dieser
Giftschlangen waren weder speziell gesichert,
noch wurde auf die Giftigkeit oder die
Bewilligungspflicht hingewiesen.
Abbildung 19: Auch hier fehlte der Hinweis
zur Bewilligungspflicht.
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Tischreihe 8: Aussteller U – Z
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Der Züchter U stellte Schlangen aus. Zwei Schönnattern waren in einer Kunststoffbox à
ca. 40 x 25 x 15 cm untergebracht (Abbildung 20), die Königspythons bewohnten ca. 30 x 15 x 7 cm
messende Displays. Alle Behälter enthielten lediglich feine Holzspäne als Bodengrund, Rückzugsmöglichkeiten fehlten. Der Züchter führte bei den Schönnattern den Artnamen, das Geschlecht und
den Preis sowie Angaben zur Körperlänge der Tiere und der Fütterung auf. Im Falle der Königspythons waren Angaben zu Alter, Herkunft und Farbmorphe vermerkt. Die Züchter entnahmen die
Schlangen auf Anfrage aus den Behältern und gaben sie Besuchern in die Hand (Abbildung 21).
Am benachbarten Stand bot Aussteller V verschiedene Reptilien (Kettennattern, Kronengeckos)
und Amphibien (Axolotl) zum Verkauf an. Die Kronengeckos waren in nur von oben einsehbaren
Kunststoffdosen à ca. 20 x 10 x 6 cm untergebracht. Als Bodengrund sowie rudimentäre Rückzugsmöglichkeit diente Moos. Die Kettennatter bewohnte einen von allen Seiten einsehbaren Kunststoffbehälter (ca. 40 x 30 x 15 cm, Abbildung 22). Holzschnitzel dienten als Bodengrund, Rückzugsmöglichkeiten fehlten.
Drei zwischen 40 x 25 x 30 cm und 50 x 30 x 35 cm messende Aquarien beherbergten Axolotl.
Die Behälter waren mit Angaben zum Alter und Geschlecht sowie zur Ernährung und dem ursprünglichen Herkunftsgebiet der Tiere beschriftet.
Aussteller W verkaufte verschiedene Spinnen. Die Tiere waren in Plastikboxen (ca. 7 x 7 x 5 cm
bis ca. 15 x 10 x 6 cm) untergebracht. Die Boxen enthielten Erde als Bodengrund und teilweise
Blätter.
Der Züchter X präsentierte Amurnattern (Elaphe schrenckii) in ca. 40 x 30 x 10 cm messenden
Kunststoffbehältern. Die Behälter waren von allen Seiten einsehbar, abgesehen von wenig Bodengrund (Rindenstücke) enthielten sie keine Einrichtung (Abbildung 23). Der Züchter gab die Tiere
gratis ab.
Nebenan verkaufte Aussteller Y mehrere Kornnattern, diese waren in mehrheitlich von allen
Seiten einsehbaren Kunststoffboxen à ca. 20 x 15 x 5 cm untergebracht. Als Bodengrund dienten
Holzspäne, Rückzugsmöglichkeiten fehlten. Die Behälter waren mit Hinweisen zum Schlupfdatum,
dem Geschlecht und dem Preis beschriftet. Weiter bot der Aussteller Stabschrecken an, die Tiere
bewohnten ein mit Brombeerranken strukturiertes Terrarium à ca. 30 x 12 x 20 cm.
Am letzten Stand dieser Tischreihe bot Aussteller Z diverse Schlangen (Madagaskar-Hundskopfboa (Sanzinia madagascariensis), Geringelte Baumboa (Corallus annulatus), Abgottschlangen, Kornnattern, Schönnattern, Rautenpythons) und Streifengeckos (Gekko vittatus) zum Kauf
an. Einem Teil der Schlangen stellte der Züchter Glasterrarien à ca. 45 x 45 x 30 cm zur Verfügung.
Ein Terrarium enthielt zudem einen Behälter, in dem sich eine weitere Schlange befand (Abbildung
24). Alle Terrarien verfügten über (in einigen Fällen allerdings sehr knapp bemessenen) Bodengrund, teilweise war ein einzelner Ast als rudimentäre Klettermöglichkeit angebracht.
Die restlichen Schlangen sowie die Streifengeckos bewohnten Kunststoffbehälter (ca.
15 x 10 x 6 cm und 20 x 15 x 6 cm). Diejenigen Behälter, welche die Kornnattern sowie die
Rautenpythons beherbergten, verfügten über
keinerlei Einrichtung, sogar Bodengrund fehlte
(Abbildung 25)! Dem Streifengecko standen etwas Moos (welches allerdings den Behälterboden nicht komplett bedeckte) sowie ein kleiner
Ast zur Verfügung. Der leider von allen Seiten
einsehbare Behälter der Geringelten Baumboa
enthielt Rindenschnitzel als Bodengrund sowie
einige Kletteräste.
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Abbildung 20: Für die grossen Schönnattern
war der Behälter zu knapp bemessen.
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Abbildung 21: Bei Interesse wurden den
Besuchern die Königspythons dieses Züchters
gezeigt. Für die Tiere dürfte das Handling aber
eine zusätzliche Stressbelastung dargestellt
haben.
Abbildung 22: Von allen Seiten einsehbarer
Behälter und fehlender Rückzug.
Abbildung 23: Diese Amurnattern wurden
gratis abgegeben. Es ist zu hoffen, dass sich
der Besitzer auch tatsächlich vergewisserte,
dass der Neuhalter gut zu den Tieren schaut.
Die Haltung der Schlangen indessen war
überhaupt nicht tierfreundlich.
Abbildung 24: Die Platzierung des kleinen
Tierbehälters im Terrarium war problematisch;
für das kleinere Tier dürfte die Anwesenheit
des grösseren, verbunden mit dem Mangel an
Versteckmöglichkeiten, eine Belastung
dargestellt haben.
Abbildung 25: So sollte eine Tierhaltung
an einer Börse definitiv nicht aussehen –
kein Bodengrund, kein Rückzug, keine
Informationen zur Tierart.
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Fazit und Forderungen des STS
Die 1. Bourse aux Reptiles in Villeneuve fand heuer zum ersten Mal statt und gestaltete sich in
verhältnismässig kleinem Rahmen. Analog zu den bisher besuchten Börsen gaben sowohl die Haltung der Tiere in Villeneuve wie auch der Umgang mit ihnen in einigen Punkten Anlass zur Kritik:
• Die an der 1. Bourse aux Reptiles angebotenen Reptilien wurden mehrheitlich in Kunststoffboxen sowie in Displays präsentiert. Nur einzelne Anbieter boten ihre Tiere in Terrarien
an. Aus Sicht des STS ist die Haltung in Terrarien allerdings einer Boxenhaltung vorzuziehen, da die Tiere mehr Bewegungsfreiheit haben. Auch bieten sich in Terrarien mehr Möglichkeiten für eine einigermassen «tierfreundliche» Strukturierung, und es lässt sich ein für die
Tiere einigermassen adäquates Klima erzeugen. Die kleinen und unstrukturierten Plastikboxen sind zudem aus pädagogischer Sicht höchst problematisch, da beim Besucher der irreführende Eindruck entstehen kann, dass die Tiere anspruchslos und einfach zu halten seien.
Der Boxenhaltung ist insofern eine gewisse Berechtigung zuzugestehen, als dass die Tiere bei einem Verkauf nicht umplatziert werden müssen (keine Verletzungsgefahr sowie Stressreduktion,
da kein Herausfangen nötig). Dieses Argument zieht allerdings nur dann, wenn die Tiere nicht zu
«Demonstrationszwecken» aus den Boxen entnommen werden. Genau dies wurde in Villeneuve
allerdings mehrmals beobachtet. Einzelnen Arten (höhlenbewohnende Tiere, wie z. B. Königspython) können die engen Boxen allenfalls auch Sicherheit vermitteln (zu diesem Zweck müssten
die Boxen aber vermutlich dunkel sein). Das Gros der ausgestellten Tierarten dürfte sich in den
kleinen Behältern aber vermutlich nicht wohl fühlen.
• Manche Aussteller stellten ihren Tieren Versteckmöglichkeiten in Form von Höhlen oder Korkstücken zur Verfügung. Die Mehrheit der Tiere verweilte allerdings ohne Rückzug, oftmals kamen
auch von allen Seiten einsehbare Behälter zum Einsatz. Der Grund dafür ist wohl, dass bei Börsen in erster Linie der Verkaufsaspekt im Vordergrund steht und Interessenten die Tiere so gut
wie möglich betrachten möchten. Aus Sicht des STS darf die Präsentation von Tieren allerdings
keinesfalls auf Kosten des Tierwohls geschehen, den Tieren sollte zumindest ein Minimum an
Rückzug (z. B. zusammengeknülltes Haushaltspapier, Korkrinden, Höhlen, ausreichend begrabbarer Bodengrund) zugestanden werden. Von allen Seiten einsehbare Behälter sind vehement
abzulehnen. Bodengrund muss immer vorhanden sein, baumbewohnenden Arten sollten Klettermöglichkeiten angeboten werden.
• Während des Besuches wurde mehrmals beobachtet, wie die Aussteller Tiere aus ihren Behältern entnahmen und herumzeigten, manipulierten (Geschlechtsbestimmung) oder interessierten
Personen in die Hand drückten. Ein Grossteil dieser Demonstrationen war sicherlich unnötig (da
nicht mit einem direkten Verkauf verknüpft) und stellte für die Tiere lediglich eine zusätzliche
Stressbelastung dar. Der STS ist der Meinung, dass Manipulationen der Tiere, wenn immer möglich, vermieden werden sollen.
• In diesem Sinne ist auch der Fotostand, an welchem sich Besucher mit einer Schlange um den
Hals fotografieren lassen konnten, abzulehnen.
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Im Gegensatz zu den bisher vom STS besuchten Börsen war in Villeneuve keine Börsenordnung
erstellt worden. Der STS kritisiert dies, zum Schutz der Tiere wäre es dringend nötig, dass die Veranstalter Regelungen (welche nebst einer akzeptablen Haltung der Tiere auch eine adäquate Information der Besucher garantieren würden) aufführen und bei einem Verstoss auch einschreiten
würden.
Aufgrund der fehlenden Börsenordnung existierten in Villeneuve auch keine Richtlinien zur Beschriftung der Behälter. Es ist somit nicht verwunderlich, dass zur Mehrheit der präsentierten
Tiere kaum schriftliche Informationen verfügbar waren. Lediglich einzelne Aussteller beschrifteten
ihre Behälter mit Hinweisen zur Haltung oder boten Informationsblätter an. Da Reptilienbörsen
auch immer Ausflügler anziehen und Spontankäufe von oftmals unerfahrenen Personen getätigt
werden, müsste aus Sicht des STS unbedingt mehr Gewicht auf die Besucherinformation gelegt
werden. Die Veranstalter sollten sicherstellen, dass die Aussteller den Besuchern adäquate mündliche und schriftliche Informationen zur jeweiligen Tierart vermitteln. Weiter müssen die Veranstalter unbedingt darauf hinweisen, dass es sich bei den an der Börse gezeigten Haltungsformen nur
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um temporäre Behältnisse handelt und die permanente Haltung ein viel grösseres Terrarium mit
einer artgerechten Einrichtung erfordert. Zur Verdeutlichung empfiehlt der STS die Präsentation
von einigen «Showterrarien», welche den Besuchern eine wirklich tierfreundliche Haltung vermitteln
und die Diskrepanz zwischen beiden Haltungsformen deutlich aufzeigen.
Aufgrund der fehlenden Börsenordnung gab es in Villeneuve keine Einschränkungen bezüglich des
Verkaufs von Wildfängen oder von bewilligungspflichtigen Tieren. Der STS kritisiert die Zulassung
von Wildfängen an einer Börse, aus arten- und tierschutzrechtlichen Gründen sollte konsequent auf
das Anbieten und den Erwerb von Wildfängen verzichtet werden! Auch das Anbieten von bewilligungspflichtigen Tieren (Giftschlangen, Chamäleons, Igeltanreks) an einer Börse ist fragwürdig. Da
die Mehrheit der Besucher wohl kaum über eine entsprechende Bewilligung verfügt, gehen die
Tiere sozusagen «vergebens» an die Börse und sind unnötigem Stress ausgesetzt.
In Villeneuve wurden zahlreiche durch das Washingtoner Artenschutzabkommen (WA, auch
bekannt unter der Abkürzung CITES) geschützte Arten (z. B. Strahlenschildkröten, Jemenchamäleons, Europäische Landschildkröten, Grüne Baumpythons) angeboten. Aus Sicht des STS muss der
Veranstalter unbedingt gewährleisten, dass der Verkauf legal abläuft, d. h. der Verkäufer die Käufer
über den Schutzstatus informiert und einen Herkunftsnachweis aushändigt.
Nebst den Reptilien, Amphibien, Arachniden und Insekten wurden in Villeneuve auch lebende
Nager und Kaninchen zum Verkauf angeboten. Eine Erkundigung ergab, dass zumindest ein Teil
der Tiere zur Verfütterung gedacht war. Die Verfütterung von lebenden Tieren ist in der Schweiz
allerdings verboten resp. nur bei Wildtieren (Reptilien) erlaubt, welche sich nicht an Totfutter gewöhnen lassen. Es stellt sich die Frage, ob diese Gesetzeslage den Anbietern der Tiere klar ist und
ob allfällige Käufer darüber informiert wurden! Angesichts dieser rechtlichen Einschränkung ist das
Anbieten von lebenden Futtertieren an einer Börse generell fragwürdig.
Aufgrund der in Villeneuve und an anderen Börsen beobachteten Befunde ist der STS der Ansicht,
dass die Tierhaltung an den Börsen stets von Amtsveterinären überprüft werden sollte! Auch müsste kontrolliert werden, ob der Verkauf von bewilligungspflichtigen Arten legal abläuft. Verstösse
gegen die Tierschutzgesetzgebung sollten geahndet und nicht als Bagatelle abgetan werden.
Da in der Schweiz bisher keine allgemein gültigen Regeln für Tierbörsen bestehen, fordert der STS
das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV auf, tierfreundliche und gesamtschweizerisch geltende Regelungen für Börsen aufzustellen.
Offen bleibt die Frage nach dem Schutz der ausgestellten und gehandelten wirbellosen Tiere, z. B.
Vogelspinnen, deren Haltung in der Tierschutzverordnung nicht geregelt ist.
[email protected] · www.tierschutz.com
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