Sicherheitsdatenblatt

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Sicherheitsdatenblatt
PRODUKTINFORMATIONSBLATT
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
Handelsname oder
Bezeichnung des Gemischs
Kupfer Beryllium Legierung geschmiedet
Synonyme
Alloy 10, Alloy 10X (C17500); Alloy 165 (17000); Alloy 170; Alloy 171 (C17450), Alloy C717
(C71700), Brush 60®, BrushForm® 47, BrushForm® 65 (C17460); Alloy 174 (C17400), (C17410),
(C17420); Alloy 25, Alloy 190, BrushForm® 290 (C17200); Alloy 3 (C17510); Alloy 310; Alloy
390®; Alloy 390E, MoldMAX®, PROtherm®, WeldPak®
Aktenzeichen
A10EU
Ausgabedatum
29 Oktober 2013
Versionsnummer
01
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Identifizierte
Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in Zubereitungen an
Industriestandorten
Verwendungen
Offshore Industrie
Metallerzeugung und bearbeitung, einschließlich Legierungen
Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen,
elektrischen Geräten
Allgemeine Herstellung, z. B. Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, sonstiger Fahrzeugbau
Strom, Dampf, Gas, Wasser und Abwasser
Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Sonstiges: Herstellung von medizinischen und Verteidigung
Verwendungen von denen
abgeraten wird
Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung,
Dienstleistungen, Handwerk)
Verbraucherverwendungen: Private Haushalte (= Allgemeinheit = Verbraucher)
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Produktinformationsblatt
Alleinvertreter
Firmenname
Anschrift
Telefonnummer
Fax
E3mail
Kontaktperson
Hersteller
Firmenname
Anschrift
Telefonnummer
Kontaktperson
E3mail
1.4. Notrufnummer
UMCO Umwelt Consult GmbH
Georg Wilhelm Strasse 183
D 21107 Hamburg
Deutschland
+49 (0)40 79 02 36 300
+49 (0)40 79 02 36 357
[email protected]
Susanne Zahn
Materion Brush Inc.
6070 Parkland Boulevard
Mayfield Heights, OH 44124
+1 216 486 4200
Theodore Knudson
[email protected]
Siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Die Mischung wurde auf ihre physischen, gesundheitlichen und Umweltgefahren bewertet und/oder getestet. Es gilt die
nachfolgende Einstufung.
Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG in der geänderten Fassung
Einstufung
Carc. Cat. 2;R49, T;R23, Xn;R48/20, R42/43
Der Volltext für alle R Sätze wird in Abschnitt 16 angegebenen.
Einstufung gemäß der (EG) Richtlinie 1272/2008 in der geänderten Fassung
Gesundheitsgefahren
Akute Toxizität, oral
Akute Toxizität, Einatmung
Kategorie 3
Kategorie 2
Materialname: Kupfer Beryllium Legierung geschmiedet
348
Versionsnummer: 01 Datum der Überarbeitung: 29 Oktober 2013
H330 Lebensgefahr bei
Einatmen.
Druckdatum: 29 Oktober 2013
PIS EU
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Sensibilisierung der Atemwege
Kategorie 1
Sensibilisierung der Haut
Kategorie 1
Kanzerogenität
Kategorie 1B
H350i Kann bei Einatmen Krebs
erzeugen.
Spezifische zielorgan toxizität (einmalige
exposition)
Kategorie 3 Reizung der Atemwege
H335 Kann die Atemwege reizen.
Spezifische zielorgan toxizität wiederholte
exposition
Kategorie 2 (Atmungssystem)
H373 Kann die Organe
(Atmungsorgane) bei längerer oder
wiederholter Exposition schädigen.
Gefahrenübersicht
Physikalische Gefahren
H334 Kann bei Einatmen Allergie,
asthmaartige Symptome oder
Atembeschwerden verursachen.
Das Produkt ist für physikalische Gefahren nicht klassifiziert.
Gesundheitsgefahren
Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. Auch giftig beim Einatmen. Verdacht auf krebserzeugende
Wirkung. Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. Auch gesundheitsschädlich:
Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. Die Exposition am
Arbeitsplatz gegenüber dem Stoff oder der Mischung kann gesundheitsschädigende Wirkungen
verursachen.
Besondere Gefahren
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch
Einatmen. Verursacht Reizungen von Mund, Rachen und Magen. Gefahr ernster Augenschäden.
Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Gefahr ernster
Gesundheitsschäden bei längerer Exposition. Einwirkung über längere Zeit kann chronische
Effekte hervorrufen.
Hauptsymptome
Beschwerden in der Brust. Atemnot. Husten. Ödem. Lebervergrößerung. Gelbsucht
Eiweißausscheidung im Urin. Verursacht Reizungen von Mund, Rachen und Magen. Hautreizung.
Ausschlag. Sensibilisierung. Einwirkung über längere Zeit kann chronische Effekte hervorrufen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 in der geänderten Fassung
Enthält:
Beryllium, Cobalt, Kupfer, Nickel, Zirconium
Gefahrenpiktogramme
Signalwort
Gefahr
Signalwörter
H302
H330
H334
H335
H350i
H373
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Lebensgefahr bei Einatmen.
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
Kann die Atemwege reizen.
Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.
Kann die Organe (Atmungsorgane) bei längerer oder wiederholter Exposition schädigen.
Sicherheitshinweise
Vermeidung
P201
P202
P260
P264
P270
P271
P272
P272
P280
P281
P284
Reaktion
P391
P301 + P310
P302 + P350
P304 + P340
P308 + P313
P311
P320
P330
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
Staub/Rauch nicht einatmen.
Nach dem Handhaben gründlich waschen.
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
Kontaminierte Arbeitskleidung muss am Arbeitsplatz verbleiben.
Schutzhandschuhe tragen.
Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Atemschutz tragen.
Verschüttete Mengen aufnehmen.
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen.
Bei Einatmen: Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,
die das Atmen erleichtert.
Bei Exposition oder falls betroffen: ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Giftinformationszentrum/Arzt anrufen.
Spezielle Behandlung ist eilig (siehe dieses Etikett).
Mund ausspülen.
Materialname: Kupfer Beryllium Legierung geschmiedet
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Versionsnummer: 01 Datum der Überarbeitung: 29 Oktober 2013
Druckdatum: 29 Oktober 2013
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P333 + P313
P342 + P311
P363
Bei Hautreizung oder ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Lagerung
P403 + P233
Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Entsorgung
P501
Entsorgung des Inhalts/Behälters gemäß den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften.
2.3. Sonstige Gefahren
Nicht zugewiesen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Allgemeine Angaben
%
CAS3Nr.
/EG3Nummer
REACH3
Registrierungsnummer
96,3 99,5
7440 50 8
231 159 6
01 2119480154 42 0080
Chemische Bezeichnung
Kupfer
Einstufung:
STOT SE 3;H335
Cobalt
0
0
2,2
7440 02 0
231 111 4
01 2119438727 29 0049
028 002 00 7
Skin Sens. 1;H317, STOT SE 3;H335, Carc. 2;H351, STOT RE 2;H373
0,15
7440 41 7
01 2119487134 37 0000
231 150 7
DSD: Carc. Cat. 2;R49, T+;R26, T;R25 48/23, Xi;R36/37/38, R43
2
004 001 00 7
Acute Tox. 3;H301, Skin Sens. 1;H317, Acute Tox. 2;H330, STOT SE 3;H335, Carc. 1B;H350i
CLP:
Zirconium
Einstufung:
027 001 00 9
DSD: R43
CLP:
Einstufung:
7440 48 4
231 158 0
Skin Sens. 1;H317, Resp. Sens. 1;H334, STOT SE 3;H335, Carc. 2;H351
Nickel
Beryllium
2,7
DSD: R42/43, R53
CLP:
Einstufung:
Hinweise
DSD:
CLP:
Einstufung:
Index3Nr.
0 0,5
7440 67 7
231 176 9
DSD:
CLP:
Flam. Sol. 2;H228, Pyr. Sol. 1;H250
CLP: Verordnung Nr. 1272/2008.
DSD: Richtlinie 67/548 EWG.
M: M Faktor
vPvB: Sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Substanz.
PBT: Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanz.
*Zeigt an, dass eine spezifische chemische Identität und/oder ein Prozentsatz der Zusammensetzung als Betriebsgeheimnis
zurückgehalten wurde. #: Für diesen Stoff wurde/n (ein) gemeinschaftliche/r Grenzwert/e für die Exposition am Arbeitsplatz
festgelegt.
ABSCHNITT 4: Erste3Hilfe3Maßnahmen
Allgemeine Angaben
In Kontakt gekommene oder betroffene Personen unter ärztliche Aufsicht stellen/ärztlichen Rat
einholen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn Symptome auftreten. Kontaminierte Kleidung vor
erneutem Tragen waschen. In der Lieferform werfen Beryllium Keramikprodukte in Artikelform
kein unmittelbares Gesundheitsrisiko auf. Die angegebenen Erste Hilfe Maßnahmen beziehen
sich auf Partikel, die Beryllium enthalten.
4.1. Beschreibung der Erste3Hilfe3Maßnahmen
Einatmen
Bei Auftreten von Symptomen betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei Atemnot kann
Sauerstoff erforderlich sein. Sofort einen Arzt oder ein Vergiftungszentrum anrufen. Bei durch
Einatmen von Partikeln verursachter Atemnot muss die betroffene Person sofort an die frische
Luft gebracht werden. Bei Atemstillstand die Person künstlich beatmen und ärztlich versorgen
lassen.
Materialname: Kupfer Beryllium Legierung geschmiedet
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Versionsnummer: 01 Datum der Überarbeitung: 29 Oktober 2013
Druckdatum: 29 Oktober 2013
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Hautkontakt
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Sofort mit Seife und viel
Wasser abwaschen. Hautschnitte oder Wunden gründlich auswaschen, um alle
Partikelrückstände aus der Wunde zu entfernen. Wunden, die nicht gründlich gereinigt werden
können, müssen ärztlich versorgt werden. Hautschnitte und Wunden vor der Fortsetzung der
Arbeit mit standardgemäßen Erste Hilfe Maßnahmen behandeln, z. B. Reinigung, Desinfektion
und Abdeckung der Wunde, um eine Infektion und Kontamination der Wunde zu verhindern. Bei
anhaltender Reizung einen Arzt zu Rate ziehen. Versehentlich unter der Haut eingepflanztes oder
eingedrungenes Material muss entfernt werden.
Augenkontakt
Augen sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten, unter gelegentlichem heben der unteren
und oberen Augenlider auswaschen. Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen! Ärztliche Hilfe
hinzuziehen, wenn die Symptome anhalten.
Verschlucken
Bei Verschlucken sofort einen Arzt zu Rate ziehen und ihm diesen Behälter oder das Etikett
zeigen. Kein Erbrechen einleiten ohne vorherige Befragung einer Beratungsstelle für
Vergiftungserscheinungen. Sofortiges Erbrechen herbeiführen nach Anweisung durch
medizinisches Personal. Niemals etwas durch den Mund einflößen.
4.3. Hinweise auf ärztliche
Soforthilfe oder
Spezialbehandlung
Behandlung von chronischer Berylliumkrankheit: Es ist keine Behandlung zur Heilung von
chronischer Berylliumerkrankung bekannt. Prednison oder andere Kortikosteroide sind die
spezifischste Behandlung, die zurzeit verfügbar ist. Sie sind auf die Unterdrückung der
Immunreaktion ausgerichtet und können die Anzeichen und Symptome einer chronischen
Berylliumerkrankung möglicherweise wirksam reduzieren. In Fällen, in denen eine Steroidtherapie
nur teilweise oder minimal wirksam war, wurden andere Immunsuppressiva, wie z. B.
Cyclophosphamid, Cyclosporin oder Methotrexat, verwendet. Diese oben genannten Wirkstoffe
befinden sich noch in der Prüfung. Angesichts der potenziellen Nebenwirkungen aller
Immunsuppressiva, einschließlich Steroide wie Prednison, sollten diese nur unter direkter
ärztlicher Behandlung verwendet werden. Im Allgemeinen sollten diese Medikamente für Fälle mit
erheblichen Symptomen und/oder einem signifikanten Verlust der Lungenfunktionsfähigkeit
vorbehalten bleiben. Andere symptomatische Behandlungen, wie z. B. Sauerstoff, inhalierte
Steroide oder Bronchodilatatoren, können von manchen Ärzten verschrieben werden und in
ausgewählten Fällen wirksam sein.
Die Entscheidung über den Zeitpunkt und die zur Behandlung verwendeten Medikamente ist dem
Ermessen des einzelnen Arztes anheimgestellt. In den meisten Fällen ist die Behandlung
Personen mit Symptomen und einem messbaren Verlust der Lungenfunktionsfähigkeit
vorbehalten. Der Wert der Einleitung einer Behandlung mit oralen Steroiden vor Auftreten
offensichtlicher Anzeichen und Symptome ist noch immer nicht medizinisch geklärt.
Die Auswirkungen einer fortgesetzten geringfügigen Berylliumexposition auf Personen, die
gegenüber Beryllium sensibilisiert sind oder die Diagnose einer chronischen Berylliumkrankheit
erhalten haben, sind unbekannt. Es wird im Allgemeinen empfohlen, dass Personen, die
gegenüber Beryllium sensibilisiert wurden oder an chronischer Berylliumkrankheit leiden, ihre
berufsmäßige Berylliumexposition beenden.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Brandbekämpfungsausrüstung
/ Anweisungen
Behälter aus dem Brandbereich entfernen, soweit dies ohne Gefahr möglich ist. Wasserabfluss
kann Umweltschäden verursachen. Kein Wasser verwenden, um Brände und Operationen mit
geschmolzenem Metall aufgrund des Potenzials für Dampfexplosionen löschen.
Allgemeine Brandgefahren
Nicht verfügbar.
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Pulver. Trockener Sand.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder
Gemisch ausgehende
Gefahren
Unbekannt.
Nicht verfügbar.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere
Feuerwehrleute müssen vollständige Schutzausrüstung tragen, einschließlich
umluftunabhängigem Atemschutzgerät.
Schutzausrüstung für die
Brandbekämpfung
Spezielle
Brandbekämpfungs3
maßnahmen
Behälter aus dem Brandbereich entfernen, soweit dies ohne Gefahr möglich ist. Wasserabfluss
kann Umweltschäden verursachen. Kein Wasser verwenden, um Brände und Operationen mit
geschmolzenem Metall aufgrund des Potenzials für Dampfexplosionen löschen.
Materialname: Kupfer Beryllium Legierung geschmiedet
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Versionsnummer: 01 Datum der Überarbeitung: 29 Oktober 2013
Druckdatum: 29 Oktober 2013
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle
Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht eingedämmt werden können, sollen die
lokalen Behörden benachrichtigt werden. Personal sofort an sichere Stelle evakuieren. Personen
geschultes Personal
fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben. Nicht in tiefer gelegene Bereiche begeben.
Während der Entsorgung geeignete Schutzkleidung und ausrüstung tragen. Für Unfälle mit
ausgetretenem Material und Lecks ohne Feuer vollständig abdeckende und vor Dämpfen
schützende Schutzkleidung tragen. Beschädigte Behälter oder ausgetretenes Material nur
berühren, wenn geeignete Schutzkleidung getragen wird. Hautkontakt und Einatmen der Dämpfe
während der Entsorgung von verschüttetem Material vermeiden. Geschlossene Räume vor dem
Betreten lüften.
Einsatzkräfte
Nicht verfügbar.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Beim Eindringen größerer Mengen in die Kanalisation oder
Gewässer, die örtlichen zuständigen Stellen benachrichtigen. Weiteres Auslaufen oder
Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Gewässer nicht verunreinigen.
Eindringen in die Kanalisation, den Boden oder Wasserwege vermeiden.
6.3. Methoden und Material für
Rückhaltung und Reinigung
Falls nicht risikoträchtig, Materialfuss stoppen. Verschüttete Mengen aufnehmen.
6.4. Verweis auf andere
Abschnitte
Angaben zum persönlichen Schutz sind Abschnitt 8 des Produktinformationsblatts zu entnehmen.
Angaben zur Abfallentsorgung sind Abschnitt 13 des Produktinformationsblatts zu entnehmen.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur
sicheren Handhabung
Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. Die Bildung und Ansammlung von
Staub minimieren. Keinen Staub einatmen. Dieses Material darf nicht mit den Augen in Berührung
kommen. Dieses Material darf nicht mit der Haut in Berührung kommen. Nicht probieren oder
schlucken. Kontakt während der Schwangerschaft/und der Stillzeit vermeiden. Längeren Kontakt
vermeiden. Dieses Material darf nicht mit der Kleidung in Berührung kommen. Nur im Freien oder
in gut belüfteten Räumen verwenden. Persönliche Schutzausrüstung tragen. Bei der Verwendung
nicht essen, trinken oder rauchen. Nach dem Handhaben gründlich waschen. Freisetzung in die
Umwelt vermeiden. Nicht in die Kanalisation einleiten.
7.2. Bedingungen zur sicheren
Lagerung unter
Berücksichtigung von
Unverträglichkeiten
VORSICHT Exposition vermeiden vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. In einem
geschlossenen Behälter und getrennt von nicht kompatiblen Substanzen lagern. An einem gut
belüfteten Ort aufbewahren. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Darf
nicht in die Hände von Kindern gelangen.
7.3. Spezifische
Endanwendungen
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Grenzwerte für berufsbedingte Exposition
Österreich, TRK Liste, OEL Ordinance (GwV), BGBl. II, no. 184/2001
Komponenten
Typ
Beryllium (CAS 7440 41 7)
TWA
Überschreitungsfaktor
für
Spitzenbegrenzung
Cobalt (CAS 7440 48 4)
TWA
Überschreitungsfaktor
für
Spitzenbegrenzung
Nickel (CAS 7440 02 0)
TWA
Überschreitungsfaktor
für
Spitzenbegrenzung
Österreich. MAK3Liste, OEL3Verordnung (GwV), BGBl. II, Nr. 184/2001
Komponenten
Typ
Kupfer (CAS 7440 50 8)
MAK
Überschreitungsfaktor
für
Spitzenbegrenzung
Einatembare Fraktion.
Einatembare Fraktion.
0,1 mg/m3
0,4 mg/m3
Einatembare Fraktion.
Einatembare Fraktion.
0,5 mg/m3
2 mg/m3
Inhalierbarer Staub.
Inhalierbarer Staub.
Wert
1 mg/m3
0,1 mg/m3
4 mg/m3
0,4 mg/m3
Zirconium (CAS 7440 67 7)
MAK
Materialname: Kupfer Beryllium Legierung geschmiedet
348
Versionsnummer: 01 Datum der Überarbeitung: 29 Oktober 2013
Form
Wert
0,002 mg/m3
0,008 mg/m3
5 mg/m3
Druckdatum: 29 Oktober 2013
Form
Einatembare Fraktion.
Dampf und
lungengängiger Staub.
Einatembare Fraktion.
Dampf und
lungengängiger Staub.
Einatembare Fraktion.
PIS EU
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Belgien. Expositionsgrenzwerte.
Komponenten
Beryllium (CAS 7440 41 7)
Cobalt (CAS 7440 48 4)
Kupfer (CAS 7440 50 8)
Nickel (CAS 7440 02 0)
Zirconium (CAS 7440 67 7)
Typ
TWA
Überschreitungsfaktor
für
Spitzenbegrenzung
TWA
TWA
TWA
TWA
Überschreitungsfaktor
für
Spitzenbegrenzung
Wert
0,002 mg/m3
0,01 mg/m3
Form
0,02 mg/m3
1 mg/m3
0,2 mg/m3
1 mg/m3
5 mg/m3
10 mg/m3
Staub und Dampf.
Staub und Nebel.
Rauch.
Bulgarien. OEL3Werte. Verordnung Nr. 13 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch chemische
Arbeitsstoffe bei der Arbeit
Komponenten
Typ
Wert
Beryllium (CAS 7440 41 7)
TWA
0,002 mg/m3
Cobalt (CAS 7440 48 4)
TWA
0,1 mg/m3
Kupfer (CAS 7440 50 8)
TWA
0,1 mg/m3
Nickel (CAS 7440 02 0)
TWA
0,05 mg/m3
Zypern OELs. Verordnung zur Kontrolle der Fabrikatmosphäre und von gefährlichen Stoffen in Fabriken, PI 311/73, in
der geänderten Form.
Form
Komponenten
Typ
Wert
Beryllium (CAS 7440 41 7)
Cobalt (CAS 7440 48 4)
Kupfer (CAS 7440 50 8)
Nickel (CAS 7440 02 0)
Zirconium (CAS 7440 67 7)
TWA
TWA
TWA
TWA
TWA
Tschechische Republik OELs. Regierungsdekret 361
Komponenten
Typ
Beryllium (CAS 7440 41 7)
Obergrenze
TWA
Cobalt (CAS 7440 48 4)
Obergrenze
TWA
Kupfer (CAS 7440 50 8)
Obergrenze
TWA
Nickel (CAS 7440 02 0)
Obergrenze
TWA
Dänemark. Expositionsgrenzwerte
Komponenten
Beryllium (CAS 7440 41 7)
Cobalt (CAS 7440 48 4)
Kupfer (CAS 7440 50 8)
Typ
MAK
MAK
MAK
Nickel (CAS 7440 02 0)
MAK
0,002 mg/m3
0,1 mg/m3
0,2 mg/m3
1 mg/m3
5 mg/m3
Wert
0,002 mg/m3
0,001 mg/m3
0,1 mg/m3
0,05 mg/m3
2 mg/m3
0,2 mg/m3
1 mg/m3
0,1 mg/m3
1 mg/m3
0,5 mg/m3
Wert
0,001 mg/m3
0,01 mg/m3
1 mg/m3
0,1 mg/m3
0,05 mg/m3
Staub und Dampf.
Rauch.
Form
Staub.
Rauch.
Staub.
Rauch.
Form
Staub.
Staub und Dampf.
Staub.
Rauch.
Staub.
Estland. OELs. Arbeitsplatzgrenzwerte gefährlicher Stoffe. (Anhang der Verordnung Nr. 293 vom 18. September 2001)
Form
Komponenten
Typ
Wert
Beryllium (CAS 7440 41 7)
TWA
0,002 mg/m3
Cobalt (CAS 7440 48 4)
TWA
0,05 mg/m3
Kupfer (CAS 7440 50 8)
TWA
1 mg/m3
Gesamtstaub.
0,2 mg/m3
Lungengängiger Staub.
Nickel (CAS 7440 02 0)
TWA
0,5 mg/m3
Finnland. Grenzwert für Exposition am Arbeitsplatz
Komponenten
Typ
Beryllium (CAS 7440 41 7)
TWA
Cobalt (CAS 7440 48 4)
TWA
Kupfer (CAS 7440 50 8)
TWA
Nickel (CAS 7440 02 0)
Zirconium (CAS 7440 67 7)
TWA
TWA
Materialname: Kupfer Beryllium Legierung geschmiedet
348
Versionsnummer: 01 Datum der Überarbeitung: 29 Oktober 2013
Wert
0,001 mg/m3
0,05 mg/m3
1 mg/m3
0,1 mg/m3
1 mg/m3
1 mg/m3
Druckdatum: 29 Oktober 2013
Form
Feinstaub und Nebel
PIS EU
6 / 16
Frankreich. Grenzschwellenwerte (VLEP) für berufsbedingte Exposition gegenüber Chemikalien in Frankreich, INRS ED
984
Form
Komponenten
Typ
Wert
Beryllium (CAS 7440 41 7)
Kupfer (CAS 7440 50 8)
VME
VLE
VME
Nickel (CAS 7440 02 0)
VME
0,002 mg/m3
2 mg/m3
1 mg/m3
0,2 mg/m3
1 mg/m3
Staub.
Staub.
Rauch.
Deutschland. DFG3MAK Liste (empfohlene Arbeitsplatzgrenzwerte). Kommission zur Untersuchung gesundheitlicher
Gefahren durch chemische Verbindungen im Arbeitsbereich (DFG)
Form
Komponenten
Typ
Wert
Kupfer (CAS 7440 50 8)
Zirconium (CAS 7440 67 7)
TWA
TWA
Deutschland. TRGS 900, Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz
Komponenten
Typ
Zirconium (CAS 7440 67 7)
AGW
Griechenland. OELs (Dekret3Nr. 90/1999, in der jeweils gültigen Fassung)
Komponenten
Typ
Beryllium (CAS 7440 41 7)
TWA
Cobalt (CAS 7440 48 4)
TWA
Kupfer (CAS 7440 50 8)
TWA
Nickel (CAS 7440 02 0)
Zirconium (CAS 7440 67 7)
Überschreitungsfaktor
für
Spitzenbegrenzung
TWA
TWA
Überschreitungsfaktor
für
Spitzenbegrenzung
0,1 mg/m3
1 mg/m3
Einatembare Fraktion.
Einatembare Fraktion.
Wert
1 mg/m3
Form
Wert
0,005 mg/m3
0,1 mg/m3
1 mg/m3
0,2 mg/m3
2 mg/m3
Form
Nickel (CAS 7440 02 0)
Zirconium (CAS 7440 67 7)
Irland. Arbeitsplatzgrenzwerte
Komponenten
Beryllium (CAS 7440 41 7)
Cobalt (CAS 7440 48 4)
Kupfer (CAS 7440 50 8)
TWA
TWA
Typ
TWA
Überschreitungsfaktor
für
Spitzenbegrenzung
TWA
TWA
Materialname: Kupfer Beryllium Legierung geschmiedet
348
Versionsnummer: 01 Datum der Überarbeitung: 29 Oktober 2013
Staub und Dampf.
Staub.
Rauch.
Staub.
1 mg/m3
5 mg/m3
10 mg/m3
Ungarn. OELs. Gemeinsamer Beschluss zur chemischen Sicherheit der Arbeitsplätze
Komponenten
Typ
Wert
Beryllium (CAS 7440 41 7)
Obergrenze
0,002 mg/m3
Cobalt (CAS 7440 48 4)
TWA
0,1 mg/m3
Überschreitungsfaktor
0,4 mg/m3
für
Spitzenbegrenzung
Kupfer (CAS 7440 50 8)
TWA
1 mg/m3
0,1 mg/m3
Überschreitungsfaktor
4 mg/m3
für
Spitzenbegrenzung
0,4 mg/m3
Nickel (CAS 7440 02 0)
Obergrenze
0,1 mg/m3
Zirconium (CAS 7440 67 7)
TWA
5 mg/m3
Überschreitungsfaktor
20 mg/m3
für
Spitzenbegrenzung
Island. OELs. Verordnung 154/1999 über Arbeitsplatzgrenzwerte
Komponenten
Typ
Beryllium (CAS 7440 41 7)
TWA
Cobalt (CAS 7440 48 4)
TWA
Kupfer (CAS 7440 50 8)
TWA
Einatembare Fraktion.
Wert
0,001 mg/m3
0,02 mg/m3
1 mg/m3
0,1 mg/m3
0,05 mg/m3
5 mg/m3
Wert
0,00005 mg/m3
0,0002 mg/m3
0,1 mg/m3
1 mg/m3
Druckdatum: 29 Oktober 2013
Form
Rauch.
Rauch.
Form
Staub.
Staub und Dampf.
Gesamtstaub.
Lungengängiger Staub.
Staub.
Form
Staub und Nebel.
PIS EU
7 / 16
Irland. Arbeitsplatzgrenzwerte
Komponenten
Typ
Nickel (CAS 7440 02 0)
Überschreitungsfaktor
für
Spitzenbegrenzung
TWA
Italy. Occupational Exposure Limits
Komponenten
Beryllium (CAS 7440 41 7)
Cobalt (CAS 7440 48 4)
Kupfer (CAS 7440 50 8)
Typ
TWA
TWA
TWA
Nickel (CAS 7440 02 0)
Zirconium (CAS 7440 67 7)
TWA
TWA
Überschreitungsfaktor
für
Spitzenbegrenzung
Wert
0,2 mg/m3
2 mg/m3
Form
Rauch.
Staub und Nebel.
0,5 mg/m3
Wert
0,00005 mg/m3
0,02 mg/m3
1 mg/m3
0,2 mg/m3
1,5 mg/m3
5 mg/m3
10 mg/m3
Form
Einatembare Fraktion.
Staub und Nebel.
Rauch.
Einatembare Fraktion.
Lettland. OELs. Arbeitsplatzgrenzwerte chemischer Substanzen in der Arbeitsumgebung
Komponenten
Typ
Wert
Beryllium (CAS 7440 41 7)
TWA
0,001 mg/m3
Cobalt (CAS 7440 48 4)
TWA
0,5 mg/m3
Kupfer (CAS 7440 50 8)
TWA
0,5 mg/m3
Überschreitungsfaktor
1 mg/m3
für
Spitzenbegrenzung
Nickel (CAS 7440 02 0)
TWA
0,05 mg/m3
Lithuania. OELs. Limit Values for Chemical Substances, Allgemeine Anforderungen
Komponenten
Typ
Wert
Beryllium (CAS 7440 41 7)
TWA
0,002 mg/m3
Cobalt (CAS 7440 48 4)
TWA
0,05 mg/m3
Kupfer (CAS 7440 50 8)
TWA
1 mg/m3
0,2 mg/m3
Nickel (CAS 7440 02 0)
TWA
0,5 mg/m3
Zirconium (CAS 7440 67 7)
TWA
6 mg/m3
Niederlande. OEL3Werte (verpflichtend)
Komponenten
Cobalt (CAS 7440 48 4)
Kupfer (CAS 7440 50 8)
Typ
TWA
TWA
Norwegen. Verwaltungstechnische Normen für Schadstoffe am Arbeitsplatz
Komponenten
Typ
Beryllium (CAS 7440 41 7)
MAK
Cobalt (CAS 7440 48 4)
MAK
Kupfer (CAS 7440 50 8)
MAK
Nickel (CAS 7440 02 0)
MAK
Form
Einatembare Fraktion.
Alveolengängige Fraktion.
Wert
0,02 mg/m3
0,1 mg/m3
Form
Wert
0,001 mg/m3
0,02 mg/m3
1 mg/m3
0,1 mg/m3
0,05 mg/m3
Form
Staub und Dampf.
Einatembare Fraktion.
Rauch.
Staub.
Rauch.
Polen. MAK3Werte. Minister für Arbeit und Sozialpolitik Für die Maximal Zulässigen Konzentrationen und Intensitäten in
der Arbeitswelt
Form
Komponenten
Typ
Wert
Beryllium (CAS 7440 41 7)
Cobalt (CAS 7440 48 4)
Kupfer (CAS 7440 50 8)
TWA
TWA
TWA
Nickel (CAS 7440 02 0)
Zirconium (CAS 7440 67 7)
Überschreitungsfaktor
für
Spitzenbegrenzung
TWA
TWA
Überschreitungsfaktor
für
Spitzenbegrenzung
0,0002 mg/m3
0,02 mg/m3
0,2 mg/m3
0,1 mg/m3
0,3 mg/m3
0,25 mg/m3
5 mg/m3
10 mg/m3
Portugal. VLE3Werte. Norm über berufsbedingte Exposition gegenüber Chemikalien (NP 1796)
Komponenten
Typ
Wert
Beryllium (CAS 7440 41 7)
TWA
0,002 mg/m3
Materialname: Kupfer Beryllium Legierung geschmiedet
348
Versionsnummer: 01 Datum der Überarbeitung: 29 Oktober 2013
Staub.
Rauch.
Rauch.
Druckdatum: 29 Oktober 2013
Form
PIS EU
8 / 16
Portugal. VLE3Werte. Norm über berufsbedingte Exposition gegenüber Chemikalien (NP 1796)
Komponenten
Typ
Wert
Überschreitungsfaktor
0,01 mg/m3
für
Spitzenbegrenzung
Cobalt (CAS 7440 48 4)
TWA
0,02 mg/m3
Kupfer (CAS 7440 50 8)
TWA
1 mg/m3
0,2 mg/m3
Nickel (CAS 7440 02 0)
TWA
1,5 mg/m3
Zirconium (CAS 7440 67 7)
TWA
5 mg/m3
Überschreitungsfaktor
10 mg/m3
für
Spitzenbegrenzung
Form
Staub und Nebel.
Rauch.
Einatembare Fraktion.
Rumänien OELs. Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit
Form
Komponenten
Typ
Wert
Beryllium (CAS 7440 41 7)
TWA
0,002 mg/m3
Cobalt (CAS 7440 48 4)
TWA
0,05 mg/m3
Überschreitungsfaktor
0,1 mg/m3
für
Spitzenbegrenzung
Kupfer (CAS 7440 50 8)
TWA
0,5 mg/m3
Staub.
Überschreitungsfaktor
1,5 mg/m3
Staub.
für
Spitzenbegrenzung
0,2 mg/m3
Rauch.
Nickel (CAS 7440 02 0)
TWA
0,1 mg/m3
Überschreitungsfaktor
0,5 mg/m3
für
Spitzenbegrenzung
Zirconium (CAS 7440 67 7)
TWA
5 mg/m3
10 mg/m3
Überschreitungsfaktor
für
Spitzenbegrenzung
Slovakia. OELs. Regulation No. 300/2007 concerning protection of health in work with chemical agents
Form
Komponenten
Typ
Wert
Cobalt (CAS 7440 48 4)
TWA
0,05 mg/m3
Kupfer (CAS 7440 50 8)
TWA
1 mg/m3
Einatembare Fraktion.
0,2 mg/m3
Einatembare Schwaden.
Zirconium (CAS 7440 67 7)
TWA
1 mg/m3
Slowenien OELs. Verordnungen über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe
bei der Arbeit (Amtsblatt der Republik Slowenien)
Form
Komponenten
Typ
Wert
Beryllium (CAS 7440 41 7)
Cobalt (CAS 7440 48 4)
Kupfer (CAS 7440 50 8)
TWA
TWA
TWA
Nickel (CAS 7440 02 0)
Zirconium (CAS 7440 67 7)
TWA
TWA
0,002 mg/m3
0,1 mg/m3
1 mg/m3
0,1 mg/m3
0,5 mg/m3
1 mg/m3
Typ
TWA (VLA ED)
Wert
0,002 mg/m3
Typ
TWA
TWA
Wert
0,02 mg/m3
1 mg/m3
0,2 mg/m3
1 mg/m3
5 mg/m3
10 mg/m3
Spanien
Komponenten
Beryllium (CAS 7440 41 7)
Spanien. Arbeitsplatzgrenzwerte
Komponenten
Cobalt (CAS 7440 48 4)
Kupfer (CAS 7440 50 8)
Nickel (CAS 7440 02 0)
Zirconium (CAS 7440 67 7)
Schweden. Arbeitsplatzgrenzwerte
Komponenten
Beryllium (CAS 7440 41 7)
Cobalt (CAS 7440 48 4)
TWA
TWA
Überschreitungsfaktor
für
Spitzenbegrenzung
Typ
TWA
TWA
Materialname: Kupfer Beryllium Legierung geschmiedet
348
Versionsnummer: 01 Datum der Überarbeitung: 29 Oktober 2013
Wert
0,002 mg/m3
0,02 mg/m3
Druckdatum: 29 Oktober 2013
Einatembare Fraktion.
Einatembare Fraktion.
Einatembare Fraktion.
Einatembare Schwaden.
Einatembare Fraktion.
Inhalierbarer Staub.
Form
Staub und Nebel.
Rauch.
Form
Gesamtstaub.
Inhalierbarer Staub.
PIS EU
9 / 16
Schweden. Arbeitsplatzgrenzwerte
Komponenten
Kupfer (CAS 7440 50 8)
Typ
TWA
Nickel (CAS 7440 02 0)
TWA
Wert
1 mg/m3
0,2 mg/m3
0,5 mg/m3
Sshweiz. SUVA Grenzwerte am Arbeitsplatz
Komponenten
Typ
Beryllium (CAS 7440 41 7)
TWA
Cobalt (CAS 7440 48 4)
TWA
Kupfer (CAS 7440 50 8)
Nickel (CAS 7440 02 0)
Wert
0,002 mg/m3
0,05 mg/m3
TWA
Überschreitungsfaktor
für
Spitzenbegrenzung
TWA
Nickel (CAS 7440 02 0)
Gesamtstaub.
Lungengängiger Staub.
Gesamtstaub.
Form
0,1 mg/m3
0,2 mg/m3
Inhalierbarer Staub.
Staub / Aerosol,
inhalierbare.
Inhalierbarer Staub.
Inhalierbarer Staub.
0,5 mg/m3
Inhalierbarer Staub.
UK. EH40 Grenzwerte für Exposition am Arbeitsplatz (WELs Workplace Exposure Limits)
Komponenten
Typ
Wert
Beryllium (CAS 7440 41 7)
TWA
0,002 mg/m3
Cobalt (CAS 7440 48 4)
TWA
0,1 mg/m3
Kupfer (CAS 7440 50 8)
TWA
1 mg/m3
Überschreitungsfaktor
für
Spitzenbegrenzung
TWA
Form
0,2 mg/m3
2 mg/m3
Form
Inhalierbare Stäube und
Nebel.
Rauch.
Inhalierbare Stäube und
Nebel.
0,5 mg/m3
Biologische Grenzwerte
Frankreich. Biologische Indikatoren einer Exposition (IBE) (National Institute for Research and Security (INRS, ND 2065)
Komponenten
Wert
Determinante
Probekörper Probenahmezeitpunkt
Cobalt (CAS 7440 48 4)
15 Qg/L
Cobalt
Urin
*
1 Qg/L
Cobalt
Blut
*
* Details zur Probenentnahme finden Sie im Quellendokument.
Ungarn. Gemeinsames Dekret Nr. 25/2000 (Anhang 2) über Chemische Sicherheit am Arbeitsplatz: Zulässige Grenzwerte
der Biologischen Expositions (Wirkungs3)indizes
Komponenten
Wert
Determinante
Probekörper Probenahmezeitpunkt
Cobalt (CAS 7440 48 4)
0,03 mg/g
Cobalt
Kreatinin in
*
Urin
Kupfer (CAS 7440 50 8)
25 %
Erythrozyten
Reduktion
*
oder
von dem
individuellen
Gesamtblut
Grundlinie Aktivität
Acetylcholinest
in der roten
eraseaktivität
Blutkörperchen.
(EU. 3.1.1.7.)
Nickel (CAS 7440 02 0)
0,02 mg/g
Nickel
Kreatinin in
*
Urin
* Details zur Probenentnahme finden Sie im Quellendokument.
Spain. Biological Limit Values (VLBs), Occupational Exposure Limits for Chemical Agents, Table 4
Komponenten
Wert
Determinante
Probekörper Probenahmezeitpunkt
Cobalt (CAS 7440 48 4)
15 Qg/L
Cobalto
Urin
*
1 Qg/L
Cobalto
Blut
*
* Details zur Probenentnahme finden Sie im Quellendokument.
Schweiz. BAT3Werte (Biologische Grenzwerte am Arbeitsplatz gemäß SUVA)
Komponenten
Wert
Probekörper Probenahmezeitpunkt
Cobalt (CAS 7440 48 4)
30 Qg/L
Urin
*
Nickel (CAS 7440 02 0)
45 Qg/L
Urin
*
* Details zur Probenentnahme finden Sie im Quellendokument.
Materialname: Kupfer Beryllium Legierung geschmiedet
348
Versionsnummer: 01 Datum der Überarbeitung: 29 Oktober 2013
Druckdatum: 29 Oktober 2013
PIS EU
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Empfohlene
Überwachungsverfahren
ARBEITSPRAKTIKEN: Entwickeln Sie Arbeitspraktiken und Verfahren, die verhindern, dass
Partikel mit der Haut, den Haaren oder der persönlichen Kleidung des Personals in Kontakt
kommen. Wenn die Arbeitspraktiken und/oder Verfahren keine wirksame Kontrolle in Bezug auf
eine Exposition gegenüber lungengängigen oder sichtbaren Partikeln bieten und eine Ablagerung
auf Haut, Haaren oder Kleidung nicht verhindern, müssen angemessene
Reinigung /Wascheinrichtungen bereitgestellt werden. Es sind schriftliche Verfahren zu
implementieren, die die Anforderungen der Einrichtung in Bezug auf Schutzbekleidung und
persönliche Hygiene klar darlegen. Diese Anforderungen zu Bekleidung und persönlicher Hygiene
tragen zum Schutz gegen eine Ausbreitung von Partikeln in Bereiche außerhalb der Produktion
bei und sollen verhindern, dass sie von den Mitarbeitern nach Hause verschleppt werden.
Arbeitskleidung oder andere Flächen dürfen niemals mit Druckluft gereinigt werden.
Herstellungsprozesse können Partikelrückstände auf der Oberfläche von Teilen, Produkten oder
Geräten hinterlassen, die zu einer Exposition von Mitarbeitern bei anschließenden
Materialtransportaktivitäten führen können. Lose Partikel sind ggf. zwischen
Verarbeitungsschritten von Teilen zu entfernen. Zur Standard Hygienepraxis gehört, sich vor dem
Essen oder Rauchen die Hände zu waschen.
Um eine Exposition zu vermeiden, sind Oberflächenablagerungen oder oxidation an gegossenen
oder hitzebehandelten Produkten in einem Verfahren mit angemessener Entlüftung vor
Bearbeitung der Oberfläche zu entfernen.
NASS METHODEN: Bearbeitungsvorgänge werden in der Regel unter einem
Flüssigschmiermittel /Kühlmittel Zustrom durchgeführt, was zur Reduktion von lungengängigen
Partikeln beiträgt. Der Kreislauf eines Maschinenkühlmittels, das fein verteilte, suspendierte
Partikel enthält, kann zum Anstieg der Konzentration auf Werte führen, bei denen die Partikel
während der Verwendung lungengängig werden können. Bestimmte Prozesse, wie z. B. Schleifen
und Schmirgeln, können eine vollständige Eindämmung durch Abzugshaube und örtliche
Abzugsanlage erfordern. Verspritzen von Kühlmittel auf Bodenbereiche, externe Strukturen oder
Kleidung des Bedieners sind zu vermeiden. Die Verwendung eines Kühlmittelfiltersystems zur
Entfernung von Partikeln aus dem Kühlmittel ist geboten.
REINIGUNG: Partikel sind durch Absaugen oder Nassreinigungsverfahren von Oberflächen zu
entfernen. Es ist wichtig, dass elektrische Systeme ggf. vor Beginn der Nassreinigung deaktiviert
(Energiesperrung) werden. Staubsauger mit Schwebstofffilter (HEPA) verwenden. Keine
Druckluft, Besen oder herkömmliche Staubsauger zur Entfernung von Partikeln von Oberflächen
verwenden. Diese Aktivität kann zu erhöhter Exposition gegenüber lungengängigen Partikeln
führen. Wartungsarbeiten an Staubsaugern mit HEPA Filtern zur Reinigung von Gefahrstoffen
müssen gemäß der Herstelleranleitung durchgeführt werden.
Abgeleitetes Null3Effekt Niveau
(Derived No Effect Level,
DNEL)
Nicht verfügbar.
Abgeschätzte
Nicht3Effekt3Konzentrationen
(PNECs, predicted no effect
concentrations)
Nicht verfügbar.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische
Schutzmaßnahmen
Für ausreichende Belüftung sorgen, besonders in geschlossenen Räumen. Die Verwendung
eines örtlichen Absaugsystems oder anderer technischer Kontrollmaßnahmen ist, falls möglich,
die bevorzugte Methode zur Expositionskontrolle für in die Luft freigesetzte Partikel. Bei
entsprechendem Einsatz müssen die Absaugeinlässe der Belüftungsanlage so dicht wie möglich
an der Quelle der erzeugten lungengängigen Partikel positioniert werden. Eine Behinderung der
Luftströmung im Bereich des Einlasses der örtlichen Abzugsanlage durch Geräte wie manuelle
Kühlventilatoren ist zu vermeiden. Die Belüftungsanlage regelmäßig prüfen um sicherzustellen,
dass sie ordnungsgemäß funktioniert. Alle Benutzer müssen in der Verwendung und Bedienung
der Belüftungsanlage geschult werden. Das Design und die Installation von Belüftungsanlagen ist
qualifiziertem Fachpersonal zu übertragen.
Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Augen3/Gesichtsschutz
Berührung mit den Augen vermeiden. Eine zugelassene Schutzbrille, Augenschutz,
Gesichtsschutz und/oder CARA Schweißerschutzhelm ist anzulegen, wenn die Gefahr einer
Augenverletzung besteht, besonders bei Vorgängen, die Partikel erzeugen, z. B. Schmelzen,
Druckguss, Bearbeitung, Mahlen, Schweißen und Pulverhandhabung.
Hautschutz
3 Handschutz
Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Handschuhe tragen, um Kontakt mit Partikeln oder
Lösungen zu vermeiden. Zum Schutz vor Metallschnitten und Hautabschürfungen Handschuhe
tragen.
Materialname: Kupfer Beryllium Legierung geschmiedet
348
Versionsnummer: 01 Datum der Überarbeitung: 29 Oktober 2013
Druckdatum: 29 Oktober 2013
PIS EU
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Atemschutz
Bei tatsächlicher oder potenzieller Überschreitung der Expositionsgrenzen am Arbeitsplatz für
lungengängige Exposition müssen geprüfte Atemgeräte gemäß Anleitung eines
Industriehygienespezialisten oder einer anderen qualifizierten Fachkraft verwendet werden. Die
Benutzer von Atemgeräten müssen ärztlich beurteilt werden, um zu bestimmen, ob sie körperlich
in der Lage sind, ein Atemgerät zu verwenden. Alle Mitarbeiter müssen vor der
Atemgerätverwendung quantitative und/oder qualitative Sitzprüfungen und eine Unterweisung in
der Verwendung des Atemgeräts zufriedenstellend absolvieren. Benutzer von fest sitzenden
Atemgeräten müssen ihr Gesicht in den Bereichen, wo die Dichtung des Atemgeräts mit dem
Gesicht in Kontakt kommt, glatt rasieren. Die Exposition gegenüber unbekannten
Partikelkonzentrationen erfordert die Verwendung eines Druckluft Schlauchgeräts oder eines
umluftunabhängigen Druckluft Atemgeräts (SCBA). Druckluft Schlauchgeräte sind bei der
Durchführung von Arbeiten mit höchsten potenziellen Expositionen, z. B. Filterwechsel in einem
Gewebe Luftreinigungsgerät, zu verwenden.
Thermische Gefahren
Nicht verfügbar.
Hygienemaßnahmen
Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen. Keinen Staub einatmen. Nicht in die
Augen gelangen lassen. Dieses Material darf nicht mit der Haut in Berührung kommen. Kontakt
mit der Kleidung vermeiden. Hände und Gesicht vor Pausen und sofort nach Handhabung des
Produktes waschen. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Die
beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
Begrenzung und Überwachung
der Umweltexposition
Bei Freisetzung großer Mengen muss immer der Umweltschutzbeauftragte benachrichtigt werden.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Aggregatzustand
Feststoff.
Form
Verschiedene Formen.
Farbe
Kupfer
Geruch
Entfällt
Geruchsschwelle
Nicht anwendbar.
pH3Wert
Nicht anwendbar.
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
1083 °C (1981,4 °F) geschätzt
Siedebeginn und Siedebereich
2595 °C (4703 °F) geschätzt
Flammpunkt
Nicht anwendbar.
Verdampfungsgeschwindigkeit
;
Nicht anwendbar.
Entzündbarkeit (fest,
gasförmig)
Nicht anwendbar.
Obere /untere Entflammbarkeit oder Explosionsgrenzen
Untere
Entzündbarkeitsgrenze (%)
Nicht anwendbar.
Obere
Entzündbarkeitsgrenze (%)
Nicht anwendbar.
Dampfdruck
1,08 hPa geschätzt
Dampfdichte
Nicht anwendbar.
relative Dichte
Nicht verfügbar.
Löslichkeit(en)
Nicht anwendbar.
Verteilungskoeffizient
(n3Octanol/Wasser)
Nicht anwendbar.
Zersetzungstemperatur
Nicht anwendbar.
Viskosität
Nicht anwendbar.
explosive Eigenschaften
Nicht anwendbar.
oxidierende Eigenschaften
Nicht verfügbar.
9.2. Sonstige Angaben
Dichte
8,86 g/cm3 geschätzt
Spezifisches Gewicht
8,86 geschätzt
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Nicht anwendbar.
10.2. Chemische Stabilität
Das Material ist unter normalen Bedingungen stabil.
Materialname: Kupfer Beryllium Legierung geschmiedet
348
Versionsnummer: 01 Datum der Überarbeitung: 29 Oktober 2013
Druckdatum: 29 Oktober 2013
PIS EU
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10.3. Möglichkeit gefährlicher
Reaktionen
Eine gefährliche Polymerisation findet nicht statt.
10.4. Zu vermeidende
Bedingungen
Staubbildung vermeiden. Kontakt mit Säuren. Kontakt mit Laugen.
10.5. Unverträgliche
Materialien
Nicht mit anderen Chemikalien mischen.
10.6. Gefährliche
Zersetzungsprodukte
Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Allgemeine Angaben
Die Exposition gegenüber dem Stoff oder der Mischung kann gesundheitsschädigende
Wirkungen verursachen.
Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen
Verschlucken
Giftig bei Verschlucken.
Einatmen
Lebensgefahr bei Einatmen. Sensibilisierung durch Einatmen möglich. Kann bei Einatmen
Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
Hautkontakt
Reizt die Haut. Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Augenkontakt
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit den Augen.
Symptome
Steht nicht zur Verfügung.
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Giftig beim Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Kann die Atemwege reizen. Kann
allergische Reaktionen verursachen.
Ätz/Reizwirkung auf die Haut
Reizt die Haut.
Ätz/Reizwirkung auf die Augen
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit den Augen.
Sensibilisierung der Atemwege
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
Sensibilisierung der Haut
Reizt die Haut. Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Erbgutverändernd
Aufgrund technischer Unmöglichkeit, die Daten zu generieren, ist eine Einstufung nicht möglich.
Kanzerogenität
Krebsgefahr.
IARC Monographs. Overall Evaluation of Carcinogenicity (Gesamtbewertung der Karzinogenität)
Beryllium (CAS 7440 41 7)
1 Krebserzeugend für den Menschen.
Cobalt (CAS 7440 48 4)
2B Möglicherweise krebserzeugend für den Menschen.
Nickel (CAS 7440 02 0)
2B Möglicherweise krebserzeugend für den Menschen.
Reproduktionstoxizität
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
Spezifische zielorgan3toxizität
(einmalige exposition)
Reizung der Atemwege.
Spezifische zielorgan3toxizität 3
wiederholte exposition
Kann die Organe (Atmungsorgane) bei längerer oder wiederholter Exposition durch Einatmen
schädigen.
Aspirationsgefahr
Aufgrund technischer Unmöglichkeit, die Daten zu generieren, ist eine Einstufung nicht möglich.
Gemischbezogene gegenüber
stoffbezogenen Angaben
Nicht verfügbar.
Sonstige Angaben
Die Symptome können verzögert auftreten.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Für den bzw. die Inhaltsstoffe sind keine Daten zur Toxizität angegeben.
12.2. Persistenz und
Abbaubarkeit
Es liegen keine Daten über die Abbaubarkeit des Produktes vor.
12.3.
Bioakkumulationspotenzial
Nicht verfügbar.
Verteilungskoeffizient
n3Oktanol/Wasser (log Kow)
Nicht verfügbar.
Biokonzentrationsfaktor (BCF)
Nicht verfügbar.
12.4. Mobilität im Boden
Nicht verfügbar.
12.5. Ergebnisse der
PBT3 und
vPvB3Beurteilung
Kein PBT oder vPvB Gemisch oder Stoff.
12.6. Andere schädliche
Wirkungen
Nicht verfügbar.
Materialname: Kupfer Beryllium Legierung geschmiedet
348
Versionsnummer: 01 Datum der Überarbeitung: 29 Oktober 2013
Druckdatum: 29 Oktober 2013
PIS EU
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Restabfall
Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen. Leere Behälter oder
Einsätze können etwas Produktrückstand zurückhalten. Dieses Material und sein Behälter
müssen in gesicherter Weise beseitigt werden (siehe: Entsorgungsanweisungen). Ableitung in
den Boden oder in Wasserwege vermeiden.
Verunreinigtes
Verpackungsmaterial
Leere Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen zwecks Wiedergewinnung
oder Entsorgung. Da leere Behälter Produktrückstände enthalten, die Warnbeschriftung auch
nach dem Leeren des Behälters befolgen.
EU Abfallcode
Die Abfallschlüsselnummer soll in Absprache mit dem Verbraucher, dem Hersteller und dem
Entsorger festgelegt werden. Die Abfallschlüsselnummer soll vom Verbraucher, aufgrund des
Verwendungszwecks des Produkts, festgelegt werden.
Entsorgungsmethoden /
Informationen
Entsorgung mit Entsorgungsunternehmen vertraglich vereinbaren, das nach dem geltenden
Abfallentsorgungs und Reinigungsgesetz lizenziert ist. Muß in einer Verbrennungsanlage, die die
dafür notwendigen Genehmigungen von den zuständigen Behörden besitzt, verbrannt werden.
Nicht in die Kanalisation, Wasserwege oder den Boden gelangen lassen. Das Eindringen dieses
Materials ins Abwasser bzw. Wasserversorgungssystem ist zu vermeiden. Keine stehenden oder
fließenden Gewässer mit Chemikalie oder Verpackungsmaterial verunreinigen. Entsorgung des
Inhalts/Behälters gemäß den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften.
Inhalt/Behälter entsorgen (gemäß den entsprechenden Vorschriften ). Steht die eigene
Abwasserbehandlungsanlage nicht zur Verfügung, muss der gesamte Abfall eingesammelt und
zusammen mit einem Begleitschein für Industrieabfall bei einem lizenzierten
Abfallbehandlungsunternehmen entladen werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR
Das Produkt fällt nicht unter die internationalen Regeln über den Transport von Gefahrgütern.
RID
Das Produkt fällt nicht unter die internationalen Regeln über den Transport von Gefahrgütern.
ADN
Das Produkt fällt nicht unter die internationalen Regeln über den Transport von Gefahrgütern.
IATA
Das Produkt fällt nicht unter die internationalen Regeln über den Transport von Gefahrgütern.
IMDG
Das Produkt fällt nicht unter die internationalen Regeln über den Transport von Gefahrgütern.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits3 und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
EU3Vorschriften
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 für Ozonschicht abbauende Stoffe, Anhang I
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 für Ozonschicht abbauende Stoffe, Anhang II
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe, Anhang I
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus3 und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I, Teil 1
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus3 und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I, Teil 2
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus3 und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I, Teil 3
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus3 und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang V
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 166/2006, Anhang II Schadstofffreisetzungs3 und Verbringungsregister
Kupfer (CAS 7440 50 8)
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, REACH Artikel 59(1) Kandidatenliste in der derzeit durch die ECHA veröffentlichten Form
Nicht eingetragen.
Zulassungen
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIV Stoffe, die der Zulassungspflicht unterliegen
Nicht eingetragen.
Nutzungsbeschränkungen
Materialname: Kupfer Beryllium Legierung geschmiedet
348
Versionsnummer: 01 Datum der Überarbeitung: 29 Oktober 2013
Druckdatum: 29 Oktober 2013
PIS EU
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Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Anhang XVII Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der
Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse
Beryllium (CAS 7440 41 7)
Nickel (CAS 7440 02 0)
Zirconium (CAS 7440 67 7)
Richtlinie 2004/37/EG : Über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der
Arbeit
Nicht reguliert.
Richtlinie 92/85/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am
Arbeitsplatz
Nicht reguliert.
Weitere EU Vorschriften
Richtlinie 96/82/EG (Seveso II3Richtlinie) zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen
Nicht reguliert.
Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische
Arbeitsstoffe bei der Arbeit
Beryllium (CAS 7440 41 7)
Cobalt (CAS 7440 48 4)
Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz
Beryllium (CAS 7440 41 7)
Cobalt (CAS 7440 48 4)
15.2.
Stoffsicherheitsbeurteilung
Es wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Ínformationen über
Evaluierungsmethode für die
Einstufung eines Gemischs
Jeder in den Abschnitten 2 bis
15 nicht vollständig
ausgeschriebene Hinweis ist
hier in vollem Wortlaut
wiederzugeben
Nicht verfügbar.
R23 Auch giftig beim Einatmen.
R25 Giftig bei Verschlucken.
R26 Sehr giftig beim Einatmen.
R36/37/38 Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut.
R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
R42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R48/20 Auch gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition
durch Einatmen.
R48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
R49 Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.
R53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
H301 Giftig bei Verschlucken.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H330 Lebensgefahr bei Einatmen.
H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H373 Kann die Organe (Atmungsorgane) bei längerer oder wiederholter Exposition schädigen.
H373 Kann die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition schädigen.
Angaben zur Revision
Keiner/keine.
Schulungsinformationen
Nicht verfügbar.
Materialname: Kupfer Beryllium Legierung geschmiedet
348
Versionsnummer: 01 Datum der Überarbeitung: 29 Oktober 2013
Druckdatum: 29 Oktober 2013
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Weitere Information
Notrufnummern
Austria VergiftungsInformationsZentrale, +431.406.43.43
Belgium Centre Antipoisons +070.245.245
Bulgaria Телефон за спешни случаи / факс, +359.2.9154.409
Cyprus +357.22405611
Czech Republic Toxikologické informační středisko, +420.224.919.293
Denmark Akuthjælp ved forgiftning, +82.12.12.12
Estonia Mürgistusteabekeskuse, 16662
Finland Myrkytystietokeskus, +(0)9.471.977
France numéro ORFILA, +33.(0)1.45.42.59.59
Germany GIZ Nord Poisons Centre, +49.(0)551.383.1876
Greece +30.210.64.79.286
Hungary Az Egészségügyi Toxikológiai Tájékoztató Szolgálat, +36 1 476 6464
Iceland +354.591.2000
Ireland National Poisons Information Centre +353.01.8092566
Italy Istituto Superiore di Sanità, 064990.2423
Liechtenstein +423.236.61.95
Lithuania Neatidėliotina informacija apsinuodijus, +370 5 236 20 52
Luxembourg +352 42 59 91 600
Malta 2545 0000
Netherlands NVIC, 030 2748888
Norway Giftinformasjonen, 22.59.13.00
Poland Biuro ds. Substancji Chemicznych, +48 42 2538 424
Portugal 808.250.143
Romania Biroul RSI si Informare Toxicologica, 021.318.36.06
Slovakia NTIC, +421.2.5477.4166
Slovenia Kemična urad Republike Slovenije + 386.14.00.60.51
Spain Servicio de Información Toxicológica, + 34.91.562.04.20
Sweden 112
United Kingdom nicht verfügbar
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die Informationen werden als korrekt angesehen. Materion gibt keine ausdrücklichen oder
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