EU-Führerschein statt MPU
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EU-Führerschein statt MPU
EU-Führerschein statt MPU ? Oftmals scheitert nach überstandener Führerscheinsperre die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis an der sogenannten MPU, der medizinisch-psychologischen Untersuchung, auch unter dem Namen „Idiotentest“ bekannt. Immerhin liegt die Durchfallquote bei cirka 50%. Findige Autofahrer besorgten sich daher in den benachbarten EU-Ländern einen Führerschein, ohne die lästige MPU machen zu müssen. Meist ist der Aufwand hierfür nicht sehr hoch, da Länder wie Polen und Tschechien zum Teil gar nicht überprüfen, ob der Fahrschüler seinen Hauptwohnsitz im jeweiligen Land hat. In einem bahnbrechenden Urteil vom 15.08.2005 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Koblenz) entschieden, dass diese Führerscheine in Deutschland anerkannt werden müssen, das heißt dass der Besitzer in Deutschland zum Fahren berechtigt ist. Voraussetzung ist lediglich, dass die Sperrfrist abgelaufen ist und der neue Führerschein im EU-Ausland erst nach Ablauf der Frist ausgestellt wurde. Begründet wird dies mit der EU-Führerscheinrichtlinie und dem entsprechenden Urteil des EuGH vom 29.04.2004 („Kapper“-Entscheidung). Das OVG Koblenz hat nun klargestellt, dass die EU-Staaten grundsätzlich verpflichtet sind, die Fahrerlaubnisse der anderen EU-Länder anzuerkennen und es Sache jedes einzelnen Mitgliedsstaates ist, wie streng das Vorliegen der Voraussetzungen wie zum Beispiel des Hauptwohnsitzes im ausstellenden Land überprüft wird. Das Bundesverkehrsministerium versucht nun, auf europäischer Ebene eine Regelung durchzusetzen, die den „FührerscheinTourismus“ verhindern soll. Zumindest bis dahin gilt noch: Gute Fahrt!