EU-Führerschein statt MPU

Transcription

EU-Führerschein statt MPU
EU-Führerschein statt MPU ?
Oftmals
scheitert
nach
überstandener
Führerscheinsperre
die
Wiedererteilung
der
Fahrerlaubnis an der sogenannten MPU, der medizinisch-psychologischen Untersuchung,
auch unter dem Namen „Idiotentest“ bekannt. Immerhin liegt die Durchfallquote bei cirka
50%. Findige Autofahrer besorgten sich daher in den benachbarten EU-Ländern einen
Führerschein, ohne die lästige MPU machen zu müssen. Meist ist der Aufwand hierfür nicht
sehr hoch, da Länder wie Polen und Tschechien zum Teil gar nicht überprüfen, ob der
Fahrschüler seinen Hauptwohnsitz im jeweiligen Land hat. In einem bahnbrechenden Urteil
vom 15.08.2005 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Koblenz) entschieden, dass
diese Führerscheine in Deutschland anerkannt werden müssen, das heißt dass der Besitzer in
Deutschland zum Fahren berechtigt ist. Voraussetzung ist lediglich, dass die Sperrfrist
abgelaufen ist und der neue Führerschein im EU-Ausland erst nach Ablauf der Frist
ausgestellt wurde. Begründet wird dies mit der EU-Führerscheinrichtlinie und dem
entsprechenden Urteil des EuGH vom 29.04.2004 („Kapper“-Entscheidung). Das OVG
Koblenz hat nun klargestellt, dass die EU-Staaten grundsätzlich verpflichtet sind, die
Fahrerlaubnisse der anderen EU-Länder anzuerkennen und es Sache jedes einzelnen
Mitgliedsstaates ist, wie streng das Vorliegen der Voraussetzungen wie zum Beispiel des
Hauptwohnsitzes im ausstellenden Land überprüft wird. Das Bundesverkehrsministerium
versucht nun, auf europäischer Ebene eine Regelung durchzusetzen, die den „FührerscheinTourismus“ verhindern soll. Zumindest bis dahin gilt noch: Gute Fahrt!