Mediadaten - Die Zeitungen

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Mediadaten - Die Zeitungen
64625 BENSHEIM · NIELSEN III B · PREISLISTE NR. 51
Mediadaten
www.bergstraesser -anzeiger.de
G Ü LT I G A B 1 . J A N UA R 2 0 0 9
Ausgaben
Bergsträßer Anzeiger
Rüsselsheim
Mörfelden
Rüsselsheim
Bergsträßer Anzeiger
für Lorsch und Einhausen
Dieburg
Darmstadt
Mörfelden
Groß-Gerau
Pfungstadt
Groß-Gerau
Hähnlein
Kombinationen
Dieburg
Darmstadt
Ober-Ramstadt
Pfungstadt
Ober-Ramstadt Höchst
Alsbach
Zwingenberg
Höchst
Alsbach
Gr.-Rohrheim
Lautertal
Zwingenberg
Einhausen
Lindenfels
Lautertal Michelstadt
Nordheim
Lorsch
Einhausen Heppenheim
Lindenfels
Nordheim
Michelstadt
Erbach
Lorsch
Heppenheim
Gr.-Rohrheim
Hähnlein
Bensheim
Biblis
Biblis
Verbreitungsgebiet
Bensheim
Lampertheim
Erbach
Lampertheim
Viernheim
Viernheim
Bergstraßen Kombination
Bergstraßen
Kombination
Kombination
Ried-Bergstraße
Kombination Ried-Bergstraße
Wirtschaftsraum-Kombination
Wirtschaftsraum-Kombination
Verk.
Mo – Fr
15.111
3.476
Auflage (IVW I/2008)
Verbr.
Verk.
Mo – Fr
Sa
15.221
17.711
15.221
9.579
24.800
17.711
10.531
28.242
3.495
3.842
Verbr.
Sa
17.821
3.864
Bergsträßer Anzeiger
Südhessen Morgen
Ried-Kombination
15.111
9.487
24.598
Bergsträßer Anzeiger
Starkenburger Echo
Südhessen Morgen
Kombination Ried-Bergstraße
15.111
6.157
9.487
30.755
15.221
6.410
9.579
31.210
17.711
6.885
10.531
35.127
95.091
119.689
100.202
125.002
108.637*
108.637
111.366*
139.808
15.111
15.221
17.711
17.821
Bergsträßer Anzeiger
Starkenburger Echo
Bergstraßen-Kombination
Bergsträßer Anzeiger
Südhessen Morgen
Darmstädter Echo gesamt
mit Freitagsanzeiger
Wirtschaftsraum-Kombination
Bergsträßer Anzeiger
Darmstädter Echo
BA plus DE
Bergsträßer Anzeiger
Darmstädter Echo
ohne Freitagsanzeiger
BA plus DE gesamt
Freitagsanzeiger
Bergsträßer Wochenblatt
* ohne Freitagsanzeiger
** Verlagsangabe
15.111
6.157
21.268
15.111
9.487
15.111
54.242
69.353
91.255
106.366
3.836
15.221
6.410
21.631
15.221
9.579
15.221
55.742
70.963
93.993
109.214
6.209
17.821
10.621
28.442
17.711
6.885
24.596
17.821
7.136
24.957
17.711
10.531
17.821
10.621
17.711
67.652
85.363
108.637
126.348
17.821
7.136
10.621
35.578
17.821
69.148
86.969
111.366
129.187
19.000 **
BERGSTRÄSSER ANZEIGER
Grundpreise
s/w
Mo–Fr
Erscheinungstermin
Millimeterpreis
E
1/1 Seitenpreis
E
Mindestberechnung (100 mm)E
Textteil (25-100 mm) je mm
E
–,94
1,06
Ortspreise
s/w
Mo–Fr
–
–
3.635,80 3.704,40
4,10
(Bergsträßer Immobilien- und Stellenmarkt am Wochenende nur in Kombination mit Starkenburger Echo)
Sa
–,95
1,08
–
Bergsträßer Anzeiger
4,14
Sa
Mo–Fr
–
–,81
–,90
–,83
–,92
3.087,–
3.155,60
3,49
Grundpreise
1 Zusatzfarbe
3,57
Ortspreise
1 Zusatzfarbe
Sa
Mo–Fr
122,–
124,–
4,72
4,76
1,08
1,22
1,10
1,24
Grundpreise
3 Zusatzfarben
Sa
Mo–Fr
104,–
106,–
148,–
151,–
126,–
129,–
4,01
4,11
5,74
5,80
4,89
5,–
–,93
1,04
–,95
1,06
Sa
Ortspreise
3 Zusatzfarben
1,32
1,48
1,33
1,51
Mo–Fr
Sa
1,13
1,26
1,16
1,29
4.184,60 4.253,20 3.567,20 3.635,80 5.076,40 5.179,30 4.321,80 4.424,70
BERGSTRÄSSER WOCHENBLATT – Ergänzungsausgabe zum Bergsträßer Anzeiger
Erscheinungstermin: Samstag
Verbreitungsgebiet: Nichtabonnenten-Haushalte in Bensheim, Heppenheim,
Lautertal, Lindenfels, Lorsch, Einhausen, Zwingenberg
Grundpreise
s/w
Millimeterpreis
E
–,41
1/1 Seitenpreis
E
1.406,30
Mindestberechnung (100 mm)E
Textteil (25-100 mm) je mm
Bergsträßer Anzeiger
Bergsträßer Wochenblatt
E
–
1,84
Ortspreise
s/w
–,35
–
1.200,50
1,56
Grundpreise
1 Zusatzfarbe
–,50
50,–
1.715,–
–
Ortspreise
1 Zusatzfarbe
–,42
42,–
1.440,60
–
Grundpreise
3 Zusatzfarben
–,61
61,–
2.092,30
–
Ortspreise
3 Zusatzfarben
–,53
53,–
1.817,90
–
Bergsträßer Anzeiger
BERGSTRASSEN-KOMBINATION
Grundpreise
s/w
Mo–Fr
Erscheinungstermin
Millimeterpreis
E
1/1 Seitenpreis
E
Mindestberechnung (100 mm)E
Textteil (25-100 mm) je mm
E
1,51
–
–
–
6,04
6,20
Mo–Fr
E
1/1 Seitenpreis
E
Mindestberechnung (100 mm)E
E
1,31
1,44
–
5,24
Sa
Mo–Fr
–
1,36
5,44
Ortspreise
s/w
Sa
Mo–Fr
Ortspreise
1 Zusatzfarbe
Sa
Mo–Fr
174,–
178,–
–
–
1,74
1,78
–
–
1,48
1,23
5,79
4,81
Grundpreise
1 Zusatzfarbe
Mo–Fr
–
166,–
1,25
4,90
Grundpreise
3 Zusatzfarben
Sa
Mo–Fr
151,–
156,–
214,–
221,–
187,–
193,–
–
–
–
–
–
–
1,51
1,56
2,14
Sa
Ortspreise
3 Zusatzfarben
2,21
Mo–Fr
1,87
Sa
1,93
5.968,20 6.105,40 5.179,30 5.350,80 7.340,20 7.580,30 6.414,10 6.619,90
Sa
4.939,20 5.076,40 4.218,90 4.287,50
5,67
Grundpreise
1 Zusatzfarbe
= Bergsträsser Anzeiger plus Südhessen Morgen
Grundpreise
s/w
Millimeterpreis
Textteil (25-100 mm) je mm
Mo–Fr
5.179,30 5.316,50 4.493,30 4.664,80
RIED-KOMBINATION
Erscheinungstermin
Ortspreise
s/w
Sa
1,55
= Bergsträsser Anzeiger plus Starkenburger Echo
1,66
5.693,80
–
Ortspreise
1 Zusatzfarbe
Sa
Mo–Fr
170,–
1,70
5.831,–
–
Grundpreise
3 Zusatzfarben
Sa
Mo–Fr
141,–
144,–
202,–
207,–
172,–
175,–
–
–
–
–
–
–
1,41
1,44
2,02
Sa
Ortspreise
3 Zusatzfarben
2,07
Mo–Fr
1,72
Sa
1,75
4.836,30 4.939,20 6.928,60 7.100,10 5.899,60 6.002,50
Bergsträßer Anzeiger
RIED-BERGSTRASSEN-KOMBINATION = Bergsträsser Anzeiger plus Starkenburger Echo plus Südhessen Morgen
Grundpreise
s/w
Mo–Fr
Erscheinungstermin
Millimeterpreis
E
1/1 Seitenpreis
E
Mindestberechnung (100 mm)E
Textteil (25-100 mm) je mm
E
2,08
–
Ortspreise
s/w
Sa
Mo–Fr
–
–
2,12
1,81
Sa
Mo–Fr
–
1,85
7.134,40 7.271,60 6.208,30 6.345,50
8,32
8,48
7,24
Grundpreise
1 Zusatzfarbe
7,40
Sa
Mo–Fr
239,–
243,–
–
–
2,39
2,43
Mo–Fr
Erscheinungstermin
Millimeterpreis
E
1/1 Seitenpreis
E
Mindestberechnung (100 mm)E
Textteil (25-100 mm) je mm
E
6,66
–
Ortspreise
s/w
Sa
Mo–Fr
–
–
6,94
5,96
Grundpreise
1 Zusatzfarbe
Sa
Mo–Fr
–
24,88
6,22
Grundpreise
3 Zusatzfarben
Sa
Mo–Fr
208,–
213,–
291,–
297,–
253,–
259,–
–
–
–
–
–
–
2,08
2,13
2,91
Sa
Ortspreise
3 Zusatzfarben
2,97
Mo–Fr
2,53
Sa
2,59
8.197,70 8.334,90 7.134,40 7.305,90 9.981,30 10.187,10 8.677,90 8.883,70
WIRTSCHAFTSRAUM-KOMBINATION SÜDHESSEN
Grundpreise
s/w
Ortspreise
1 Zusatzfarbe
= Bergsträsser Anzeiger
plus Südhessen Morgen plus Darmstädter Echo gesamt
Ortspreise
1 Zusatzfarbe
Sa
Mo–Fr
766,–
797,–
–
–
7,66
7,97
Grundpreise
3 Zusatzfarben
Sa
Mo–Fr
685,–
714,–
933,–
968,–
837,–
868,–
–
–
–
–
–
–
6,85
7,14
9,33
Sa
Ortspreise
3 Zusatzfarben
9,68
Mo–Fr
8,37
Sa
8,68
22.843,80 23.804,20 20.442,80 21.334,60 26.273,80 27.337,10 23.495,50 24.490,20 32.001,90 33.202,40 28.709,10 29.772,40
26,64
27,76
Bergstraßen Kombination
Kombi Ried-Bergstraße
Wirtschaftsraum Kombi Südhessen
23,84
Bergsträßer Anzeiger
BERGSTRÄSSER ANZEIGER PLUS DARMSTÄDTER ECHO
Grundpreise
s/w
Mo–Fr
Erscheinungstermin
Millimeterpreis
E
1/1 Seitenpreis
E
Mindestberechnung (100 mm)E
Textteil (25-100 mm) je mm
E
3,46
–
Ortspreise
s/w
Sa
Mo–Fr
–
–
3,66
3,08
Sa
Mo–Fr
–
3,27
11.867,80 12.553,80 10.564,40 11.216,10
13,72
14,51
12,23
Grundpreise
1 Zusatzfarbe
12,98
Ortspreise
1 Zusatzfarbe
Sa
Mo–Fr
398,–
420,–
–
–
3,98
4,20
Grundpreise
3 Zusatzfarben
Sa
Mo–Fr
354,–
376,–
483,–
513,–
431,–
457,–
–
–
–
–
–
–
3,54
3,76
4,83
Sa
5,13
Mo–Fr
Erscheinungstermin
Millimeterpreis
E
1/1 Seitenpreis
E
Mindestberechnung (100 mm)E
Textteil (25-100 mm) je mm
E
5,39
–
Ortspreise
s/w
Sa
Mo–Fr
–
–
5,72
4,82
Grundpreise
1 Zusatzfarbe
Sa
Mo–Fr
–
620,–
20,42
–
5,13
6,20
18.487,70 19.619,60 16.532,60 17.595,90 21.266,–
21,44
22,75
19,19
Mo–Fr
4,31
Sa
4,57
13.651,40 14.406,– 12.142,20 12.896,80 16.556,90 17.595,90 14.783,30 15.675,10
BERGSTRÄSSER ANZEIGER PLUS DARMSTÄDTER ECHO GESAMT
Grundpreise
s/w
Ortspreise
3 Zusatzfarben
Ortspreise
1 Zusatzfarbe
Sa
Mo–Fr
670,–
6,70
22.981,–
–
Grundpreise
3 Zusatzfarben
Sa
Mo–Fr
554,–
590,–
754,–
801,–
675,–
718,–
–
–
–
–
–
–
5,54
5,90
19.002,20 20.237,–
7,54
Sa
Ortspreise
3 Zusatzfarben
8,01
Mo–Fr
6,75
Sa
7,18
25.862,20 27.474,30 23.152,50 24.627,40
Bergsträßer Anzeiger
BERGSTRÄSSER ANZEIGER PLUS DARMSTÄDTER ECHO PLUS STARKENBURGER ECHO
Grundpreise
s/w
Mo–Fr
Erscheinungstermin
Millimeterpreis
E
1/1 Seitenpreis
E
Mindestberechnung (100 mm)E
Textteil (25-100 mm) je mm
LOKALE
Tageszeitungen
lokaler Hörfunk
Amts-/Gemeindeblätter
Anzeigenblätter
E
4,12
Sa
Mo–Fr
–
–
4,35
–
Ortspreise
s/w
3,67
Grundpreise
1 Zusatzfarbe
Sa
Mo–Fr
–
15,56
3,89
Ortspreise
1 Zusatzfarbe
Sa
Mo–Fr
474,–
500,–
–
–
4,74
5,–
Grundpreise
3 Zusatzfarben
Sa
Mo–Fr
422,–
447,–
579,–
613,–
517,–
547,–
–
–
–
–
–
–
4,22
4,47
5,79
Sa
Ortspreise
3 Zusatzfarben
6,13
Mo–Fr
5,17
Sa
5,47
14.131,60 14.920,50 12.588,10 13.342,70 16.258,20 17.150,– 14.474,60 15.332,10 19.859,70 21.025,90 17.733,10 18.762,10
16,48
17,40
14,68
KOMPETENZ
20 %
20 %
unverzichtbar
27 %
65 %
52 %
47 %
36 %
sinnvoll, aber nicht notwendig
Bergsträßer Anzeiger
+ Darmstädter Echo
26 %
Die Zeitung ist das unverzichtbare regionale und lokale
Basismedium. Dazu gehört neben den Berichten über
das lokale und regionale Umfeld auch die Werbung.
Anzeigenblätter und Amtsblätter werden als Ergänzungsmedien erlebt, die nicht als unbedingt notwendig
angesehen werden.
Quelle: ZMG Zeitungsmonitor
Basis: Bevölkerung ab 14 Jahre
Prospektbeilagen
TA G E S Z E I T U N G
Preise pro
1000 Exemplare
bis
Grundpreis
Ortspreis
E
E
20 g
90,50
77,-
25 g
97,50
Belegbare
Auflage
83,-
30 g
105,-
89,50
45 g
50 g
je
weitere
5g
95,50 103,50 110,-
116,-
7,50
35 g
112,-
40 g
119,-
126,- 133,50
Montag – Freitag
8,50
Samstag
17.300
Bergsträßer Anzeiger
19.600
Erscheintermin Samstag, Verteilung an Nichtabonnenten durch die Zusteller
des Bergsträßer Anzeiger
Grundpreis
ermäßigter
Ortspreis
E
E
20 g
30 g
40 g
50 g
45,-
47,-
50,-
53,-
50,-
Auflage: 19.000 Exemplare
54,-
58,-
Beilagenaufträge für Darmstädter Echo und Starkenburger Echo
zu den Bedingungen des Verlages
Ansprechpartner
62,-
MANNHEIMER MORGEN
Großdruckerei und Verlag GmbH
Gewerbezentrum Wohlgelegen
Dudenstraße 12 - 26
LKW-Einfahrt
Chr.-Fr.-Schwan-Str.
68167 Mannheim
Cabbar Sürmelioglu, (06 21) 3 92-12 23
Anlieferungstermin frei Haus, frühestens 14 Tage,
jedoch spätestens 3 Tage vor Beilegung
Anlieferung von Montag bis Freitag 7.00 bis 17.00 Uhr
Rücktrittstermin
5 Tage vor dem Beilegetermin
Rabatte
keine
Postgebühren
Bergsträßer Wochenblatt
Ergänzungsausgabe zur Tageszeitung
Preise pro
1000 Exemplare
bis
Lieferanschrift
nein
Prospektbeilagen · Technische Angaben
1. Maximalformat: 330 x 250 mm,
Mindestformat: 105 x 148 mm (DIN A6)
2. Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein
Flächengewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten zwischen DIN
A6 und DIN A4 müssen ein Flächengewicht von
mindestens 150 g/m2 aufweisen. Größere
Formate mit einem Flächengewicht von mindestens 60 g/m2 sind auf eine Größe im Bereich
DIN A4 (210 mm x 297 mm) zu falzen.
3. Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat
müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten
haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten)
ist ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2
erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals
zu falzen.
4. Das Gewicht einer Beilage soll 50 g/Exemplar
nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist eine
Rückfrage mit Muster erforderlich.
5. Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch,
Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet sein.
Leporello-(Z) und Fensterfalz ( ) können
deshalb nicht verarbeitet werden. Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5
(148 mm x 210 mm) müssen den Falz an der
langen Seite haben.
6. Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dürfen am
Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer
aufweisen.
7. Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich
innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im
Falz zum Kopf oder Fuß der Beilage angeklebt
werden. Es sollte keine Punkt-, sondern nur
Strichleimung angewendet werden.
8. Die Draht-Rückenheftung sollte möglichst
vermieden werden. Bei Verwendung muss die
Drahtseite der Rückenstärke der Beilage angemessen und darf keinesfalls stärker als diese
sein. Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit
Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden.
9. Die angelieferten Beilagen müssen in Art und
Form eine einwandfreie, sofortige maschinelle
Verarbeitung gewährleisten, ohne daß eine
zusätzliche, manuelle Aufbereitung notwendig
wird. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder
feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken
(Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder
verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls
nicht verarbeitbar.
10. Die unverschränkten, kantengeraden Lagen
sollen eine Höhe von 80 – 100 mm aufweisen,
damit sie von Hand greifbar sind. Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht
notwendig sein. Das Verschnüren oder Verpacken einzelner Lagen ist nicht erwünscht.
11. Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Mehrweg-Paletten gestapelt sein. Beilagen sollen
gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und ggf. gegen Eindringen
von Feuchtigkeit geschützt sein.
12. Die Anlieferung beim Verarbeiter sollte frühestens 14 Werktage und muss spätestens 3 Werktage (bis 17.00 Uhr) vor dem Erscheinungstermin
erfolgen.
13. Erscheinungstage für Beilagen: Montag bis
Samstag möglich.
14. Eine Termingarantie oder Haftung im Falle
höherer Gewalt, beschädigt gelieferter oder
zusammenklebender Prospekte sowie technischer Störungen kann nicht übernommen
werden.
15. Bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebswege haftet der Verlag nicht, ebenso bei Beilagen, die ohne ordnungsgemäße Versandpapiere
angeliefert werden.
Sonstige Angaben
Zusagen auf die Veröffentlichung von redaktionellen Hinweisen sind unverbindlich.
Bei Belegung von Teilen der Bezirksausgaben
wird keine Gewähr dafür übernommen, dass
das gewünschte Gebiet ausschließlich und vollständig erfasst wird.
Beilagenaufträge werden mit der üblichen
Sorgfalt erledigt. Der Verlag leistet jedoch keine
Gewähr für Beilagen an bestimmten Tagen.
Bei nicht termingerechter Anlieferung der Beilagen oder Abbestellung berechnet der Verlag 50%
des Auftragswertes als Ausfallkosten.
Die Annahme von zeitungsähnlichen Beilagen
behält sich der Verlag vor. Die Beilagen dürfen
keine Fremdanzeigen enthalten. Beilagen, die
für zwei Auftraggeber werben, 100% Zuschlag.
Auch bei bestätigten Terminen für Beilagen ist
der Auftrag erst endgültig angenommen, wenn
der Verlag wenigstens 7 Tage vor Beilegung ein
Muster der Beilage prüfen konnte. Siehe auch
Ziffer 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Prospektbeilagen
Technische Angaben
DER
VERLAG
Anschrift:
Telefon:
Telefax:
Allgemeine Verlagsangaben
Wilhelm Heß & Co. GmbH
Rodensteinstraße 6 , 64625 Bensheim
Postfach 1161, 64601 Bensheim
(0 62 51) 10 08 23 und 10 08 28
(0 62 51) 10 08 74 und 10 0847
Bankverbindungen: Sparkasse Bensheim
Konto 0001 000 397 · Bankleitzahl 509 500 68
IBAN: DE49 5095 0068 0001 0003 97
Volksbank Bergstraße eG
Konto 0000 148 482 · Bankleitzahl 509 601 01
IBAN: DE62 5096 0101 0000 1484 82
Preise:
Zahlungsbedingungen:
Chiffre-Gebühr:
Deutsche Bank Bensheim
Konto 0014 790 000 · Bankleitzahl 509 700 04
IBAN: DE78 5097 0004 0014 7900 00
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Ortspreise gelten für direkt mit dem
Verlag abzuwickelnde Anzeigen und Beilagen von
Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet. Alle Ortspreise sind rabattfähig.
Werbeagenturen gewähren wir bei der Vermittlung
von Anzeigen zum Grundpreis 15 % AE-Provision.
Alle Grundpreise sind rabattfähig.
Sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug,
bei Teilnahme am Bankeinzug 3% Skonto
Je Anzeige 5,– E
NACHLÄSSE
Es gelten folgende Nachlässe für Abschlüsse innerhalb eines Jahres in derselben
Ausgabe.
Malstaffel
für mehrmalige
Veröffentlichungen
bei 12 mal 10%
bei 24 mal 15%
bei 52 mal 20%
Mengenstaffel
bei Mindestabnahme
von
5.000 mm 10%
10.000 mm 15%
20.000 mm 20%
Erweiterte Mengenstaffel*
30.000 mm
40.000 mm
60.000 mm
80.000 mm
100.000 mm
21%
22%
23%
24%
25%
* über 100.000 mm: je 50.000 mm 1% Nachlass zusätzlich; Höchstnachlass 30%
ANZEIGENSCHLUSSTERMINE
Vortag 11.00 Uhr für ET Montag – Freitag
Donnerstag 16.00 Uhr für ET Samstag,
bei Korrekturabzügen 4 Tage v. Erscheinen
ANZEIGENMINDESTGRÖSSEN
ab Blattbreite, 80 mm hoch
ab 700 mm, maximal 350 mm hoch
(1 Textspalte = 1,17 Anzeigenspalten)
Textteilanzeigen:
1- bzw. 2-spaltig,
mind. 25 mm, max. 100 mm hoch
Panoramaanzeigen: 670 mm breit einschließlich Bundsteg ab 160 mm Höhe
Berechnung:
mm-Höhe x 15 Anzeigenspalten x Anzeigenpreis
Platzierung im Text: ab 450 mm Höhe werden Anzeigen mit
der vollen Satzspiegelhöhe (490 mm) berechnet
Farbanzeigen:
Mindestberechnung 100 mm
Textplatzierung:
Eckfeldanzeigen:
S AT Z S P I E G E L
1/1 Seite
Panorama
490 mm x 320 mm (hxb) = 3.430 mm
490 mm x 670 mm (hxb)
S PA LT E N Z A H L
Anzeigenteil 7 Spalten
Textteil
6 Spalten
ANZEIGENBREITEN
1-spaltig =
2-spaltig =
3-spaltig =
4-spaltig =
44 mm
90 mm
136 mm
182 mm
5-spaltig = 228 mm
6-spaltig = 274 mm
7-spaltig = 320 mm
1-spaltig = 50 mm
2-spaltig = 104 mm
3-spaltig = 158 mm
4-spaltig = 212 mm
5-spaltig = 266 mm
6-spaltig = 320 mm
TEXTBREITEN
D R U C K V E R FA H R E N
Zeitungsrollenoffset (Coldset), 45g/qm Zeitungspapier, nur Euroskala, alle Seiten über CTP.
REPRO-VORGABEN
Aufbau:
Raster:
2,625 mm (7,5 pt)
3,281 mm (9,3 pt)
0,15 mm
0,20 mm
2,117 mm (6 pt)
2,822 mm (8 pt)
mind. halbfett
Farbaufbau für Schwarzflächen mit Negativschrift
100% Schwarz
GCR oder UCR
Tonwertsumme max 260%,
Schwarz mind. 85%,
ICC-Profil benutzen.
40 L/cm, autotypisch, gemäßigter
Kettenpunkt, erster Punktschluß
bei 40%, zweiter bei 60%.
Rasterwinkelung: nach ISO: C15º, M75º, Y0º, K135º
Tonwertumfang: 3% bis 90%, im Licht auslaufend
gegen 0% möglich.
Tonwertzunahme: 26% im Mittelton (bei 40% FD)
Schmuckfarben:
Andruck:
TYPOGRAPHIE
Grundschrift: Anzeigenteil:
Textteil:
Mindestgröße: Positivstriche:
Negativstriche:
Positivschrift
Negativschrift
Technische Angaben
Farbdichte:
Proof:
CMYK nach Euroskala, angenähert
an HKS-Standard, Duplexbilder
ebenfalls in CMYK.
2-fach auf Auflagenpapier oder
Bedruckstoff nach ISO 12647-2,
möglichst Zeitungsdruckfarben
nach ISO 2864-2, je Farbe ein Volltonstreifen quer zur Druckrichtung, Mit Fogra-PMS-, Brunneroder Ugra-Keil.
D AT E N A N L I E F E R U N G
Datenübertragung:
ISDN:
Leonardo-Protokoll oder Eurofile-Transfer
(06 21) 3 36 10 50 und 3 36 33 43
Internet:
Ftp-upload als .zip, .sea oder .sit-Archiv auf
den Server ftp://ftp.mamo.de in den Ordner
„incoming“.
gzm-connect
Datenformate:
Pdf:
Alle Schriften einbetten.
Eps:
Schriften mit einem Fontincluder einbetten
oder in Zeichenwege umwandeln.
Postscript:
Beim Erstellen alle Zeichensätze beifügen.
Medien:
CD-ROM
ZIP Disketten 100 MB
C: 1.05, M: 0.9, Y: 0.9, K: 1.2
Mit FOGRA-Medienkeil CMYK
und vorgeschriebenen CIELABWerten.
Allgemeine Verlagsangaben
Technische Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen (für Anzeigen und Fremdbeilagen)
Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge gelten mit ihrer Erteilung die Konditionen der Preisliste, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages. Für den Verlag sind davon abweichende Bedingungen des Auftraggebers unverbindlich,wenn dieser nicht binnen
einer Woche seit der Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen
eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum
Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige
innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten,
den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt,
wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Die über NBRZ
geschalteten Anzeigen werden bei der Gewährung von Rabatten nicht berücksichtigt.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt
werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne daß dies
der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft
oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder
behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,
Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung
bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar
ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche
Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür
gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung
oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer
Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren
Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers,
seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt
unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen
ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht
werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde
gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall
eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung
des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von
dem Ausgleich offenstehender Rechnungbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Es werden nur Vollbelege geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle
eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluß über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder –
wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete)
Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu
100 000 Exemplaren 15 v.H.
50 000 Exemplaren 20 v.H.
bei einer Auflage bis zu
500 000 Exemplaren 5 v.H.
bei einer Auflage über
500 000 Exemplaren 10 v.H.
bei einer Auflage bis zu
beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so
rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an.
Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
„Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart
werden, daß der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.“
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach
Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages; auch für das Mahnverfahren sowie für den
Fall, daß der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des
Verlages vereinbart.
21. Für Anzeigen in Sonderseiten, Sonderbeilagen und Kollektiven können vom Verlag abweichende Preise festgesetzt werden.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen der Tarifgemeinschaft Mannheimer Morgen, Rhein-Neckar-Zeitung, Rheinpfalz
a) Die Verlage handeln den Auftraggebern gegenüber ausschließlich im Namen und Recht der angeschlossenen Mitglieder. Die Verlage haben für die Tarifgemeinschaft Inkassovollmacht.
b) Die vorstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften gelten für die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und den Verlagen.
c) Mit der Erteilung eines Anzeigen- oder Beilagenauftrages anerkennt der Auftraggeber die Preisliste und die Geschäftsbedingungen der Verlage.
d) Die Verlage wenden bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haften jedoch nicht, wenn sie vom Auftraggeber
irregeführt oder getäuscht werden.
Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche
Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
e) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, die Verlage von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus den Ausführungen des Auftrages, auch wenn er nicht
rechtzeitig sistiert wurde, erwachsen. Die Verlage sind nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen oder Beilagen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte
Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber keine Ansprüche gegen die Verlage zu. Der
Auftraggeber hält die Mitglieder auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.
f) Der Anzeigenkunde stellt die Verlage, bei vom Anzeigenkunden gelieferten Vorlagen, von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen die Verlage wegen des
Inhalts oder Gestaltung der Anzeige geltend gemacht werden, insbesondere Ansprüche auf Zahlung von Schadenersatz, Vertragsstrafe oder Ordnungsgeld
sowie auf die Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten.
g) Der Auftraggeber hat den Abdruck seiner Anzeige sofort nach Erscheinen zu prüfen. Die Verlage lehnen Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz
ab, wenn bei zu wiederholenden Aufnahmen der gleiche Fehler unterläuft, ohne daß der Auftraggeber eine Berichtigung vor Wiedergabe der nächsten
Anzeige verlangt.
h) Ein Schadenersatz beschränkt sich im äußersten Fall nur auf die Nachholung der fehlerhaften Anzeige, alle weitergehenden Schadenersatzansprüche sind
ausgeschlossen.
i) Im Falle gänzlichen oder teilweisen Nichterscheinens der Zeitungen und somit der Anzeige infolge höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens
erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz; für nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht veröffentlichte
Anzeigen bzw. Beilagen wird ebenfalls kein Schadenersatz geleistet.
j) Die Verlage behalten sich das Recht vor, die Berichtigung (Gutschriften, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsabrechnungen innerhalb von sechs
Monaten nach Rechnungsstellung vorzunehmen.
k) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die
Preislisten der Verlage zu halten. Die von den Verlagen gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben
werden.
l) Werbeagenturen und Werbungsmittler erhalten Provision für Anzeigen- und Beilagenaufträge von Werbungtreibenden des Handels, Handwerks und
Gewerbes aus dem Verbreitungsgebiet, wenn die Anzeigen zum Grundpreis abgerechnet werden, vorausgesetzt, daß die Werbeagentur und Werbungsmittler auch die gesamte Auftragsabwicklung selbst übernehmen, d.h. die Aufträge den Verlagen unmittelbar erteilen und Texte bzw. Druckunterlagen direkt
anliefern.
m) Bei blatthohen Anzeigen wird die volle Satzspiegelhöhe berechnet.
n) Plazierungsvorschriften sind nur dann verbindlich, wenn ein Plazierungszuschlag von 25% bezahlt wird.
o) Der Verlag behält sich vor, Anzeigen nur gegen Vorkasse zu veröffentlichen.
p) Gerichtsstand für das Mahnverfahren (§§ 688ff, ZPO) ist der Sitz des Verlages.
q) Für die Gewährung eines Konzernrabattes für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Die Verlage gewähren Konzernrabatt nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusammenschluß
verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des Öffentlichen Rechts beteiligt sind.
r) Für Anzeigen in Sonderseiten, Sonderbeilagen und Kollektiven können vom Verlag abweichende Preise festgesetzt werden.
s) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige können die Verlage die entsprechenden Satzkosten berechnen.
t) Beilagen sind gefalzt anzuliefern. Der Verlag behält sich vor, in die gleiche Ausgabe weitere Beilagen einzulegen. Der Verlag hat bei technischen Schwierigkeiten das Recht, den Beilagenauftrag auf verschiedene Termine aufzuteilen. Der Verlag verteilt die Beilagen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt, wobei bis
zu 3% Fehlzustellungen oder Verlust als verkehrsüblich gelten.
u) Datenschutz: Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, daß im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und
Lieferantendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.
v) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, daß die von ihm stammenden Angaben sowohl ergänzend zu der Veröffentlichung in der oder den Druckschriften in elektronischen Medien verbreitet, als auch in Marktanalysen, z.B. Immobilienmarktauswertungen, verarbeitet werden.
w) Für die richtige Wiedergabe undeutlicher Manuskripte und für Übermittlungsfehler bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen und telefonisch veranlaßten
Änderungen wird keine Gewähr übernommen. Abbestellungen – grundsätzlich schriftlich – können nur berücksichtigt werden, wenn dies die technische
Fertigstellung der Zeitung nicht beeinträchtigt.

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