Mediadaten - Die Zeitungen
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64625 BENSHEIM · NIELSEN III B · PREISLISTE NR. 51 Mediadaten www.bergstraesser -anzeiger.de G Ü LT I G A B 1 . J A N UA R 2 0 0 9 Ausgaben Bergsträßer Anzeiger Rüsselsheim Mörfelden Rüsselsheim Bergsträßer Anzeiger für Lorsch und Einhausen Dieburg Darmstadt Mörfelden Groß-Gerau Pfungstadt Groß-Gerau Hähnlein Kombinationen Dieburg Darmstadt Ober-Ramstadt Pfungstadt Ober-Ramstadt Höchst Alsbach Zwingenberg Höchst Alsbach Gr.-Rohrheim Lautertal Zwingenberg Einhausen Lindenfels Lautertal Michelstadt Nordheim Lorsch Einhausen Heppenheim Lindenfels Nordheim Michelstadt Erbach Lorsch Heppenheim Gr.-Rohrheim Hähnlein Bensheim Biblis Biblis Verbreitungsgebiet Bensheim Lampertheim Erbach Lampertheim Viernheim Viernheim Bergstraßen Kombination Bergstraßen Kombination Kombination Ried-Bergstraße Kombination Ried-Bergstraße Wirtschaftsraum-Kombination Wirtschaftsraum-Kombination Verk. Mo – Fr 15.111 3.476 Auflage (IVW I/2008) Verbr. Verk. Mo – Fr Sa 15.221 17.711 15.221 9.579 24.800 17.711 10.531 28.242 3.495 3.842 Verbr. Sa 17.821 3.864 Bergsträßer Anzeiger Südhessen Morgen Ried-Kombination 15.111 9.487 24.598 Bergsträßer Anzeiger Starkenburger Echo Südhessen Morgen Kombination Ried-Bergstraße 15.111 6.157 9.487 30.755 15.221 6.410 9.579 31.210 17.711 6.885 10.531 35.127 95.091 119.689 100.202 125.002 108.637* 108.637 111.366* 139.808 15.111 15.221 17.711 17.821 Bergsträßer Anzeiger Starkenburger Echo Bergstraßen-Kombination Bergsträßer Anzeiger Südhessen Morgen Darmstädter Echo gesamt mit Freitagsanzeiger Wirtschaftsraum-Kombination Bergsträßer Anzeiger Darmstädter Echo BA plus DE Bergsträßer Anzeiger Darmstädter Echo ohne Freitagsanzeiger BA plus DE gesamt Freitagsanzeiger Bergsträßer Wochenblatt * ohne Freitagsanzeiger ** Verlagsangabe 15.111 6.157 21.268 15.111 9.487 15.111 54.242 69.353 91.255 106.366 3.836 15.221 6.410 21.631 15.221 9.579 15.221 55.742 70.963 93.993 109.214 6.209 17.821 10.621 28.442 17.711 6.885 24.596 17.821 7.136 24.957 17.711 10.531 17.821 10.621 17.711 67.652 85.363 108.637 126.348 17.821 7.136 10.621 35.578 17.821 69.148 86.969 111.366 129.187 19.000 ** BERGSTRÄSSER ANZEIGER Grundpreise s/w Mo–Fr Erscheinungstermin Millimeterpreis E 1/1 Seitenpreis E Mindestberechnung (100 mm)E Textteil (25-100 mm) je mm E –,94 1,06 Ortspreise s/w Mo–Fr – – 3.635,80 3.704,40 4,10 (Bergsträßer Immobilien- und Stellenmarkt am Wochenende nur in Kombination mit Starkenburger Echo) Sa –,95 1,08 – Bergsträßer Anzeiger 4,14 Sa Mo–Fr – –,81 –,90 –,83 –,92 3.087,– 3.155,60 3,49 Grundpreise 1 Zusatzfarbe 3,57 Ortspreise 1 Zusatzfarbe Sa Mo–Fr 122,– 124,– 4,72 4,76 1,08 1,22 1,10 1,24 Grundpreise 3 Zusatzfarben Sa Mo–Fr 104,– 106,– 148,– 151,– 126,– 129,– 4,01 4,11 5,74 5,80 4,89 5,– –,93 1,04 –,95 1,06 Sa Ortspreise 3 Zusatzfarben 1,32 1,48 1,33 1,51 Mo–Fr Sa 1,13 1,26 1,16 1,29 4.184,60 4.253,20 3.567,20 3.635,80 5.076,40 5.179,30 4.321,80 4.424,70 BERGSTRÄSSER WOCHENBLATT – Ergänzungsausgabe zum Bergsträßer Anzeiger Erscheinungstermin: Samstag Verbreitungsgebiet: Nichtabonnenten-Haushalte in Bensheim, Heppenheim, Lautertal, Lindenfels, Lorsch, Einhausen, Zwingenberg Grundpreise s/w Millimeterpreis E –,41 1/1 Seitenpreis E 1.406,30 Mindestberechnung (100 mm)E Textteil (25-100 mm) je mm Bergsträßer Anzeiger Bergsträßer Wochenblatt E – 1,84 Ortspreise s/w –,35 – 1.200,50 1,56 Grundpreise 1 Zusatzfarbe –,50 50,– 1.715,– – Ortspreise 1 Zusatzfarbe –,42 42,– 1.440,60 – Grundpreise 3 Zusatzfarben –,61 61,– 2.092,30 – Ortspreise 3 Zusatzfarben –,53 53,– 1.817,90 – Bergsträßer Anzeiger BERGSTRASSEN-KOMBINATION Grundpreise s/w Mo–Fr Erscheinungstermin Millimeterpreis E 1/1 Seitenpreis E Mindestberechnung (100 mm)E Textteil (25-100 mm) je mm E 1,51 – – – 6,04 6,20 Mo–Fr E 1/1 Seitenpreis E Mindestberechnung (100 mm)E E 1,31 1,44 – 5,24 Sa Mo–Fr – 1,36 5,44 Ortspreise s/w Sa Mo–Fr Ortspreise 1 Zusatzfarbe Sa Mo–Fr 174,– 178,– – – 1,74 1,78 – – 1,48 1,23 5,79 4,81 Grundpreise 1 Zusatzfarbe Mo–Fr – 166,– 1,25 4,90 Grundpreise 3 Zusatzfarben Sa Mo–Fr 151,– 156,– 214,– 221,– 187,– 193,– – – – – – – 1,51 1,56 2,14 Sa Ortspreise 3 Zusatzfarben 2,21 Mo–Fr 1,87 Sa 1,93 5.968,20 6.105,40 5.179,30 5.350,80 7.340,20 7.580,30 6.414,10 6.619,90 Sa 4.939,20 5.076,40 4.218,90 4.287,50 5,67 Grundpreise 1 Zusatzfarbe = Bergsträsser Anzeiger plus Südhessen Morgen Grundpreise s/w Millimeterpreis Textteil (25-100 mm) je mm Mo–Fr 5.179,30 5.316,50 4.493,30 4.664,80 RIED-KOMBINATION Erscheinungstermin Ortspreise s/w Sa 1,55 = Bergsträsser Anzeiger plus Starkenburger Echo 1,66 5.693,80 – Ortspreise 1 Zusatzfarbe Sa Mo–Fr 170,– 1,70 5.831,– – Grundpreise 3 Zusatzfarben Sa Mo–Fr 141,– 144,– 202,– 207,– 172,– 175,– – – – – – – 1,41 1,44 2,02 Sa Ortspreise 3 Zusatzfarben 2,07 Mo–Fr 1,72 Sa 1,75 4.836,30 4.939,20 6.928,60 7.100,10 5.899,60 6.002,50 Bergsträßer Anzeiger RIED-BERGSTRASSEN-KOMBINATION = Bergsträsser Anzeiger plus Starkenburger Echo plus Südhessen Morgen Grundpreise s/w Mo–Fr Erscheinungstermin Millimeterpreis E 1/1 Seitenpreis E Mindestberechnung (100 mm)E Textteil (25-100 mm) je mm E 2,08 – Ortspreise s/w Sa Mo–Fr – – 2,12 1,81 Sa Mo–Fr – 1,85 7.134,40 7.271,60 6.208,30 6.345,50 8,32 8,48 7,24 Grundpreise 1 Zusatzfarbe 7,40 Sa Mo–Fr 239,– 243,– – – 2,39 2,43 Mo–Fr Erscheinungstermin Millimeterpreis E 1/1 Seitenpreis E Mindestberechnung (100 mm)E Textteil (25-100 mm) je mm E 6,66 – Ortspreise s/w Sa Mo–Fr – – 6,94 5,96 Grundpreise 1 Zusatzfarbe Sa Mo–Fr – 24,88 6,22 Grundpreise 3 Zusatzfarben Sa Mo–Fr 208,– 213,– 291,– 297,– 253,– 259,– – – – – – – 2,08 2,13 2,91 Sa Ortspreise 3 Zusatzfarben 2,97 Mo–Fr 2,53 Sa 2,59 8.197,70 8.334,90 7.134,40 7.305,90 9.981,30 10.187,10 8.677,90 8.883,70 WIRTSCHAFTSRAUM-KOMBINATION SÜDHESSEN Grundpreise s/w Ortspreise 1 Zusatzfarbe = Bergsträsser Anzeiger plus Südhessen Morgen plus Darmstädter Echo gesamt Ortspreise 1 Zusatzfarbe Sa Mo–Fr 766,– 797,– – – 7,66 7,97 Grundpreise 3 Zusatzfarben Sa Mo–Fr 685,– 714,– 933,– 968,– 837,– 868,– – – – – – – 6,85 7,14 9,33 Sa Ortspreise 3 Zusatzfarben 9,68 Mo–Fr 8,37 Sa 8,68 22.843,80 23.804,20 20.442,80 21.334,60 26.273,80 27.337,10 23.495,50 24.490,20 32.001,90 33.202,40 28.709,10 29.772,40 26,64 27,76 Bergstraßen Kombination Kombi Ried-Bergstraße Wirtschaftsraum Kombi Südhessen 23,84 Bergsträßer Anzeiger BERGSTRÄSSER ANZEIGER PLUS DARMSTÄDTER ECHO Grundpreise s/w Mo–Fr Erscheinungstermin Millimeterpreis E 1/1 Seitenpreis E Mindestberechnung (100 mm)E Textteil (25-100 mm) je mm E 3,46 – Ortspreise s/w Sa Mo–Fr – – 3,66 3,08 Sa Mo–Fr – 3,27 11.867,80 12.553,80 10.564,40 11.216,10 13,72 14,51 12,23 Grundpreise 1 Zusatzfarbe 12,98 Ortspreise 1 Zusatzfarbe Sa Mo–Fr 398,– 420,– – – 3,98 4,20 Grundpreise 3 Zusatzfarben Sa Mo–Fr 354,– 376,– 483,– 513,– 431,– 457,– – – – – – – 3,54 3,76 4,83 Sa 5,13 Mo–Fr Erscheinungstermin Millimeterpreis E 1/1 Seitenpreis E Mindestberechnung (100 mm)E Textteil (25-100 mm) je mm E 5,39 – Ortspreise s/w Sa Mo–Fr – – 5,72 4,82 Grundpreise 1 Zusatzfarbe Sa Mo–Fr – 620,– 20,42 – 5,13 6,20 18.487,70 19.619,60 16.532,60 17.595,90 21.266,– 21,44 22,75 19,19 Mo–Fr 4,31 Sa 4,57 13.651,40 14.406,– 12.142,20 12.896,80 16.556,90 17.595,90 14.783,30 15.675,10 BERGSTRÄSSER ANZEIGER PLUS DARMSTÄDTER ECHO GESAMT Grundpreise s/w Ortspreise 3 Zusatzfarben Ortspreise 1 Zusatzfarbe Sa Mo–Fr 670,– 6,70 22.981,– – Grundpreise 3 Zusatzfarben Sa Mo–Fr 554,– 590,– 754,– 801,– 675,– 718,– – – – – – – 5,54 5,90 19.002,20 20.237,– 7,54 Sa Ortspreise 3 Zusatzfarben 8,01 Mo–Fr 6,75 Sa 7,18 25.862,20 27.474,30 23.152,50 24.627,40 Bergsträßer Anzeiger BERGSTRÄSSER ANZEIGER PLUS DARMSTÄDTER ECHO PLUS STARKENBURGER ECHO Grundpreise s/w Mo–Fr Erscheinungstermin Millimeterpreis E 1/1 Seitenpreis E Mindestberechnung (100 mm)E Textteil (25-100 mm) je mm LOKALE Tageszeitungen lokaler Hörfunk Amts-/Gemeindeblätter Anzeigenblätter E 4,12 Sa Mo–Fr – – 4,35 – Ortspreise s/w 3,67 Grundpreise 1 Zusatzfarbe Sa Mo–Fr – 15,56 3,89 Ortspreise 1 Zusatzfarbe Sa Mo–Fr 474,– 500,– – – 4,74 5,– Grundpreise 3 Zusatzfarben Sa Mo–Fr 422,– 447,– 579,– 613,– 517,– 547,– – – – – – – 4,22 4,47 5,79 Sa Ortspreise 3 Zusatzfarben 6,13 Mo–Fr 5,17 Sa 5,47 14.131,60 14.920,50 12.588,10 13.342,70 16.258,20 17.150,– 14.474,60 15.332,10 19.859,70 21.025,90 17.733,10 18.762,10 16,48 17,40 14,68 KOMPETENZ 20 % 20 % unverzichtbar 27 % 65 % 52 % 47 % 36 % sinnvoll, aber nicht notwendig Bergsträßer Anzeiger + Darmstädter Echo 26 % Die Zeitung ist das unverzichtbare regionale und lokale Basismedium. Dazu gehört neben den Berichten über das lokale und regionale Umfeld auch die Werbung. Anzeigenblätter und Amtsblätter werden als Ergänzungsmedien erlebt, die nicht als unbedingt notwendig angesehen werden. Quelle: ZMG Zeitungsmonitor Basis: Bevölkerung ab 14 Jahre Prospektbeilagen TA G E S Z E I T U N G Preise pro 1000 Exemplare bis Grundpreis Ortspreis E E 20 g 90,50 77,- 25 g 97,50 Belegbare Auflage 83,- 30 g 105,- 89,50 45 g 50 g je weitere 5g 95,50 103,50 110,- 116,- 7,50 35 g 112,- 40 g 119,- 126,- 133,50 Montag – Freitag 8,50 Samstag 17.300 Bergsträßer Anzeiger 19.600 Erscheintermin Samstag, Verteilung an Nichtabonnenten durch die Zusteller des Bergsträßer Anzeiger Grundpreis ermäßigter Ortspreis E E 20 g 30 g 40 g 50 g 45,- 47,- 50,- 53,- 50,- Auflage: 19.000 Exemplare 54,- 58,- Beilagenaufträge für Darmstädter Echo und Starkenburger Echo zu den Bedingungen des Verlages Ansprechpartner 62,- MANNHEIMER MORGEN Großdruckerei und Verlag GmbH Gewerbezentrum Wohlgelegen Dudenstraße 12 - 26 LKW-Einfahrt Chr.-Fr.-Schwan-Str. 68167 Mannheim Cabbar Sürmelioglu, (06 21) 3 92-12 23 Anlieferungstermin frei Haus, frühestens 14 Tage, jedoch spätestens 3 Tage vor Beilegung Anlieferung von Montag bis Freitag 7.00 bis 17.00 Uhr Rücktrittstermin 5 Tage vor dem Beilegetermin Rabatte keine Postgebühren Bergsträßer Wochenblatt Ergänzungsausgabe zur Tageszeitung Preise pro 1000 Exemplare bis Lieferanschrift nein Prospektbeilagen · Technische Angaben 1. Maximalformat: 330 x 250 mm, Mindestformat: 105 x 148 mm (DIN A6) 2. Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Flächengewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten zwischen DIN A6 und DIN A4 müssen ein Flächengewicht von mindestens 150 g/m2 aufweisen. Größere Formate mit einem Flächengewicht von mindestens 60 g/m2 sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 mm x 297 mm) zu falzen. 3. Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen. 4. Das Gewicht einer Beilage soll 50 g/Exemplar nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist eine Rückfrage mit Muster erforderlich. 5. Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet sein. Leporello-(Z) und Fensterfalz ( ) können deshalb nicht verarbeitet werden. Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5 (148 mm x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite haben. 6. Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen. 7. Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der Beilage angeklebt werden. Es sollte keine Punkt-, sondern nur Strichleimung angewendet werden. 8. Die Draht-Rückenheftung sollte möglichst vermieden werden. Bei Verwendung muss die Drahtseite der Rückenstärke der Beilage angemessen und darf keinesfalls stärker als diese sein. Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden. 9. Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige maschinelle Verarbeitung gewährleisten, ohne daß eine zusätzliche, manuelle Aufbereitung notwendig wird. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. 10. Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 80 – 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht notwendig sein. Das Verschnüren oder Verpacken einzelner Lagen ist nicht erwünscht. 11. Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Mehrweg-Paletten gestapelt sein. Beilagen sollen gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und ggf. gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. 12. Die Anlieferung beim Verarbeiter sollte frühestens 14 Werktage und muss spätestens 3 Werktage (bis 17.00 Uhr) vor dem Erscheinungstermin erfolgen. 13. Erscheinungstage für Beilagen: Montag bis Samstag möglich. 14. Eine Termingarantie oder Haftung im Falle höherer Gewalt, beschädigt gelieferter oder zusammenklebender Prospekte sowie technischer Störungen kann nicht übernommen werden. 15. Bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebswege haftet der Verlag nicht, ebenso bei Beilagen, die ohne ordnungsgemäße Versandpapiere angeliefert werden. Sonstige Angaben Zusagen auf die Veröffentlichung von redaktionellen Hinweisen sind unverbindlich. Bei Belegung von Teilen der Bezirksausgaben wird keine Gewähr dafür übernommen, dass das gewünschte Gebiet ausschließlich und vollständig erfasst wird. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Der Verlag leistet jedoch keine Gewähr für Beilagen an bestimmten Tagen. Bei nicht termingerechter Anlieferung der Beilagen oder Abbestellung berechnet der Verlag 50% des Auftragswertes als Ausfallkosten. Die Annahme von zeitungsähnlichen Beilagen behält sich der Verlag vor. Die Beilagen dürfen keine Fremdanzeigen enthalten. Beilagen, die für zwei Auftraggeber werben, 100% Zuschlag. Auch bei bestätigten Terminen für Beilagen ist der Auftrag erst endgültig angenommen, wenn der Verlag wenigstens 7 Tage vor Beilegung ein Muster der Beilage prüfen konnte. Siehe auch Ziffer 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Prospektbeilagen Technische Angaben DER VERLAG Anschrift: Telefon: Telefax: Allgemeine Verlagsangaben Wilhelm Heß & Co. GmbH Rodensteinstraße 6 , 64625 Bensheim Postfach 1161, 64601 Bensheim (0 62 51) 10 08 23 und 10 08 28 (0 62 51) 10 08 74 und 10 0847 Bankverbindungen: Sparkasse Bensheim Konto 0001 000 397 · Bankleitzahl 509 500 68 IBAN: DE49 5095 0068 0001 0003 97 Volksbank Bergstraße eG Konto 0000 148 482 · Bankleitzahl 509 601 01 IBAN: DE62 5096 0101 0000 1484 82 Preise: Zahlungsbedingungen: Chiffre-Gebühr: Deutsche Bank Bensheim Konto 0014 790 000 · Bankleitzahl 509 700 04 IBAN: DE78 5097 0004 0014 7900 00 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ortspreise gelten für direkt mit dem Verlag abzuwickelnde Anzeigen und Beilagen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet. Alle Ortspreise sind rabattfähig. Werbeagenturen gewähren wir bei der Vermittlung von Anzeigen zum Grundpreis 15 % AE-Provision. Alle Grundpreise sind rabattfähig. Sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug, bei Teilnahme am Bankeinzug 3% Skonto Je Anzeige 5,– E NACHLÄSSE Es gelten folgende Nachlässe für Abschlüsse innerhalb eines Jahres in derselben Ausgabe. Malstaffel für mehrmalige Veröffentlichungen bei 12 mal 10% bei 24 mal 15% bei 52 mal 20% Mengenstaffel bei Mindestabnahme von 5.000 mm 10% 10.000 mm 15% 20.000 mm 20% Erweiterte Mengenstaffel* 30.000 mm 40.000 mm 60.000 mm 80.000 mm 100.000 mm 21% 22% 23% 24% 25% * über 100.000 mm: je 50.000 mm 1% Nachlass zusätzlich; Höchstnachlass 30% ANZEIGENSCHLUSSTERMINE Vortag 11.00 Uhr für ET Montag – Freitag Donnerstag 16.00 Uhr für ET Samstag, bei Korrekturabzügen 4 Tage v. Erscheinen ANZEIGENMINDESTGRÖSSEN ab Blattbreite, 80 mm hoch ab 700 mm, maximal 350 mm hoch (1 Textspalte = 1,17 Anzeigenspalten) Textteilanzeigen: 1- bzw. 2-spaltig, mind. 25 mm, max. 100 mm hoch Panoramaanzeigen: 670 mm breit einschließlich Bundsteg ab 160 mm Höhe Berechnung: mm-Höhe x 15 Anzeigenspalten x Anzeigenpreis Platzierung im Text: ab 450 mm Höhe werden Anzeigen mit der vollen Satzspiegelhöhe (490 mm) berechnet Farbanzeigen: Mindestberechnung 100 mm Textplatzierung: Eckfeldanzeigen: S AT Z S P I E G E L 1/1 Seite Panorama 490 mm x 320 mm (hxb) = 3.430 mm 490 mm x 670 mm (hxb) S PA LT E N Z A H L Anzeigenteil 7 Spalten Textteil 6 Spalten ANZEIGENBREITEN 1-spaltig = 2-spaltig = 3-spaltig = 4-spaltig = 44 mm 90 mm 136 mm 182 mm 5-spaltig = 228 mm 6-spaltig = 274 mm 7-spaltig = 320 mm 1-spaltig = 50 mm 2-spaltig = 104 mm 3-spaltig = 158 mm 4-spaltig = 212 mm 5-spaltig = 266 mm 6-spaltig = 320 mm TEXTBREITEN D R U C K V E R FA H R E N Zeitungsrollenoffset (Coldset), 45g/qm Zeitungspapier, nur Euroskala, alle Seiten über CTP. REPRO-VORGABEN Aufbau: Raster: 2,625 mm (7,5 pt) 3,281 mm (9,3 pt) 0,15 mm 0,20 mm 2,117 mm (6 pt) 2,822 mm (8 pt) mind. halbfett Farbaufbau für Schwarzflächen mit Negativschrift 100% Schwarz GCR oder UCR Tonwertsumme max 260%, Schwarz mind. 85%, ICC-Profil benutzen. 40 L/cm, autotypisch, gemäßigter Kettenpunkt, erster Punktschluß bei 40%, zweiter bei 60%. Rasterwinkelung: nach ISO: C15º, M75º, Y0º, K135º Tonwertumfang: 3% bis 90%, im Licht auslaufend gegen 0% möglich. Tonwertzunahme: 26% im Mittelton (bei 40% FD) Schmuckfarben: Andruck: TYPOGRAPHIE Grundschrift: Anzeigenteil: Textteil: Mindestgröße: Positivstriche: Negativstriche: Positivschrift Negativschrift Technische Angaben Farbdichte: Proof: CMYK nach Euroskala, angenähert an HKS-Standard, Duplexbilder ebenfalls in CMYK. 2-fach auf Auflagenpapier oder Bedruckstoff nach ISO 12647-2, möglichst Zeitungsdruckfarben nach ISO 2864-2, je Farbe ein Volltonstreifen quer zur Druckrichtung, Mit Fogra-PMS-, Brunneroder Ugra-Keil. D AT E N A N L I E F E R U N G Datenübertragung: ISDN: Leonardo-Protokoll oder Eurofile-Transfer (06 21) 3 36 10 50 und 3 36 33 43 Internet: Ftp-upload als .zip, .sea oder .sit-Archiv auf den Server ftp://ftp.mamo.de in den Ordner „incoming“. gzm-connect Datenformate: Pdf: Alle Schriften einbetten. Eps: Schriften mit einem Fontincluder einbetten oder in Zeichenwege umwandeln. Postscript: Beim Erstellen alle Zeichensätze beifügen. Medien: CD-ROM ZIP Disketten 100 MB C: 1.05, M: 0.9, Y: 0.9, K: 1.2 Mit FOGRA-Medienkeil CMYK und vorgeschriebenen CIELABWerten. Allgemeine Verlagsangaben Technische Angaben Allgemeine Geschäftsbedingungen (für Anzeigen und Fremdbeilagen) Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge gelten mit ihrer Erteilung die Konditionen der Preisliste, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages. Für den Verlag sind davon abweichende Bedingungen des Auftraggebers unverbindlich,wenn dieser nicht binnen einer Woche seit der Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht. 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Die über NBRZ geschalteten Anzeigen werden bei der Gewährung von Rabatten nicht berücksichtigt. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne daß dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Es werden nur Vollbelege geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluß über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v.H. 50 000 Exemplaren 20 v.H. bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 5 v.H. bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 10 v.H. bei einer Auflage bis zu beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. „Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, daß der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.“ 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages; auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, daß der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. 21. Für Anzeigen in Sonderseiten, Sonderbeilagen und Kollektiven können vom Verlag abweichende Preise festgesetzt werden. Zusätzliche Geschäftsbedingungen der Tarifgemeinschaft Mannheimer Morgen, Rhein-Neckar-Zeitung, Rheinpfalz a) Die Verlage handeln den Auftraggebern gegenüber ausschließlich im Namen und Recht der angeschlossenen Mitglieder. Die Verlage haben für die Tarifgemeinschaft Inkassovollmacht. b) Die vorstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften gelten für die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und den Verlagen. c) Mit der Erteilung eines Anzeigen- oder Beilagenauftrages anerkennt der Auftraggeber die Preisliste und die Geschäftsbedingungen der Verlage. d) Die Verlage wenden bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haften jedoch nicht, wenn sie vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht werden. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. e) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, die Verlage von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus den Ausführungen des Auftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, erwachsen. Die Verlage sind nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen oder Beilagen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber keine Ansprüche gegen die Verlage zu. Der Auftraggeber hält die Mitglieder auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei. f) Der Anzeigenkunde stellt die Verlage, bei vom Anzeigenkunden gelieferten Vorlagen, von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen die Verlage wegen des Inhalts oder Gestaltung der Anzeige geltend gemacht werden, insbesondere Ansprüche auf Zahlung von Schadenersatz, Vertragsstrafe oder Ordnungsgeld sowie auf die Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten. g) Der Auftraggeber hat den Abdruck seiner Anzeige sofort nach Erscheinen zu prüfen. Die Verlage lehnen Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ab, wenn bei zu wiederholenden Aufnahmen der gleiche Fehler unterläuft, ohne daß der Auftraggeber eine Berichtigung vor Wiedergabe der nächsten Anzeige verlangt. h) Ein Schadenersatz beschränkt sich im äußersten Fall nur auf die Nachholung der fehlerhaften Anzeige, alle weitergehenden Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. i) Im Falle gänzlichen oder teilweisen Nichterscheinens der Zeitungen und somit der Anzeige infolge höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz; für nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht veröffentlichte Anzeigen bzw. Beilagen wird ebenfalls kein Schadenersatz geleistet. j) Die Verlage behalten sich das Recht vor, die Berichtigung (Gutschriften, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsabrechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung vorzunehmen. k) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten der Verlage zu halten. Die von den Verlagen gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. l) Werbeagenturen und Werbungsmittler erhalten Provision für Anzeigen- und Beilagenaufträge von Werbungtreibenden des Handels, Handwerks und Gewerbes aus dem Verbreitungsgebiet, wenn die Anzeigen zum Grundpreis abgerechnet werden, vorausgesetzt, daß die Werbeagentur und Werbungsmittler auch die gesamte Auftragsabwicklung selbst übernehmen, d.h. die Aufträge den Verlagen unmittelbar erteilen und Texte bzw. Druckunterlagen direkt anliefern. m) Bei blatthohen Anzeigen wird die volle Satzspiegelhöhe berechnet. n) Plazierungsvorschriften sind nur dann verbindlich, wenn ein Plazierungszuschlag von 25% bezahlt wird. o) Der Verlag behält sich vor, Anzeigen nur gegen Vorkasse zu veröffentlichen. p) Gerichtsstand für das Mahnverfahren (§§ 688ff, ZPO) ist der Sitz des Verlages. q) Für die Gewährung eines Konzernrabattes für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Die Verlage gewähren Konzernrabatt nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusammenschluß verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des Öffentlichen Rechts beteiligt sind. r) Für Anzeigen in Sonderseiten, Sonderbeilagen und Kollektiven können vom Verlag abweichende Preise festgesetzt werden. s) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige können die Verlage die entsprechenden Satzkosten berechnen. t) Beilagen sind gefalzt anzuliefern. Der Verlag behält sich vor, in die gleiche Ausgabe weitere Beilagen einzulegen. Der Verlag hat bei technischen Schwierigkeiten das Recht, den Beilagenauftrag auf verschiedene Termine aufzuteilen. Der Verlag verteilt die Beilagen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt, wobei bis zu 3% Fehlzustellungen oder Verlust als verkehrsüblich gelten. u) Datenschutz: Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, daß im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. v) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, daß die von ihm stammenden Angaben sowohl ergänzend zu der Veröffentlichung in der oder den Druckschriften in elektronischen Medien verbreitet, als auch in Marktanalysen, z.B. Immobilienmarktauswertungen, verarbeitet werden. w) Für die richtige Wiedergabe undeutlicher Manuskripte und für Übermittlungsfehler bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen und telefonisch veranlaßten Änderungen wird keine Gewähr übernommen. Abbestellungen – grundsätzlich schriftlich – können nur berücksichtigt werden, wenn dies die technische Fertigstellung der Zeitung nicht beeinträchtigt.