Amtsblatt, Ausgabe 01/2015
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Amtsblatt, Ausgabe 01/2015
Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Nr. 01/2015 Donnerstag, 08.01.2015 Inhaltsverzeichnis 1B Nr. 01 02 Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Unterer Kleuterbach, Sitz Dülmen, über die Ausführung von Unterhaltungsarbeiten an den sonstigen Gewässern innerhalb des Verbandes bis Ende des Jahres Bekanntmachung des Beschlusses zur Auflösung der städtischen Realschule sowie der Gemeinschaftshauptschule aus der Sitzung des Stadtrates vom 19.12.2014 1 2 3 Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Nr. 01/2015 vom 08.01.2015 01/2015 Stadt Lüdinghausen Der Bürgermeister 2 Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Nr. 01/2015 vom 08.01.2015 02/2015 Stadt Lüdinghausen Der Bürgermeister Bekanntmachung Der Rat der Stadt Lüdinghausen hat in seiner Sitzung am 19.12.2014 folgenden Beschluss gefasst: TOP 4: Beratungsgegenstand: Auflösung der Städtischen Realschule sowie der Gemeinschaftshauptschule Beschluss: „Der Rat der Stadt Lüdinghausen beschließt nach § 81 Abs. 2 SchulG sowie unter dem Vorbehalt der durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW erteilten Genehmigung zur Errichtung der Sekundarschule Lüdinghausen die jahrgangsweise Auflösung der städtischen Realschule Lüdinghausen sowie der Gemeinschaftshauptschule Lüdinghausen ab dem Schuljahr 2015/2016, sodass ab diesem Zeitpunkt keine Eingangsklassen mehr gebildet werden. Zudem beschließt der Rat der Stadt Lüdinghausen gem. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO die Anordnung der sofortigen Vollziehung des v.g. Beschlusses. Die Anordnung liegt im öffentlichen Interesse.“ Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann vor dem Verwaltungsgericht Münster, 48147 Münster, Piusallee 38, binnen einen Monats nach Bekanntgabe dieses Verwaltungsaktes schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle Klage erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag erhalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande NRW eingereicht werden. 3 Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Nr. 01/2015 vom 08.01.2015 Redaktion/Bestellungen/Anzeigen/Vertrieb: Stadt Lüdinghausen Der Bürgermeister Fachbereich 1: Zentrale Dienste Borg 2, 59348 Lüdinghausen Tel.: 02591/926-204, Fax: 02591/926-220 Das Amtsblatt kann kostenlos im Internet unter www.luedinghausen.de angesehen und ausgedruckt werden. Die kostenlose Aufnahme in den E-Mail-Abonnenten-Verteiler ist unter [email protected] möglich. HTU UTH Gedruckte Exemplare können ebenfalls unter der o. g. Adresse bezogen werden: Einzelpreis: 0,70 € Abonnementpreis: 12,00 € jährlich 4