Amtsblatt, Ausgabe 01/2015

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Amtsblatt, Ausgabe 01/2015
Amtsblatt
der Stadt Lüdinghausen
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen
Nr. 01/2015
Donnerstag, 08.01.2015
Inhaltsverzeichnis
1B
Nr.
01
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Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Unterer Kleuterbach,
Sitz Dülmen, über die Ausführung von Unterhaltungsarbeiten an den
sonstigen Gewässern innerhalb des Verbandes bis Ende des Jahres
Bekanntmachung des Beschlusses zur Auflösung der städtischen
Realschule sowie der Gemeinschaftshauptschule aus der Sitzung des
Stadtrates vom 19.12.2014
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Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen
Nr. 01/2015 vom 08.01.2015
01/2015
Stadt Lüdinghausen
Der Bürgermeister
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Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen
Nr. 01/2015 vom 08.01.2015
02/2015
Stadt Lüdinghausen
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
Der Rat der Stadt Lüdinghausen hat in seiner Sitzung am 19.12.2014 folgenden Beschluss
gefasst:
TOP 4:
Beratungsgegenstand:
Auflösung der Städtischen Realschule sowie der Gemeinschaftshauptschule
Beschluss:
„Der Rat der Stadt Lüdinghausen beschließt nach § 81 Abs. 2 SchulG sowie unter dem
Vorbehalt der durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW erteilten
Genehmigung zur Errichtung der Sekundarschule Lüdinghausen die jahrgangsweise
Auflösung der städtischen Realschule Lüdinghausen sowie der Gemeinschaftshauptschule
Lüdinghausen ab dem Schuljahr 2015/2016, sodass ab diesem Zeitpunkt keine
Eingangsklassen mehr gebildet werden.
Zudem beschließt der Rat der Stadt Lüdinghausen gem. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO die
Anordnung der sofortigen Vollziehung des v.g. Beschlusses. Die Anordnung liegt im
öffentlichen Interesse.“
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann vor dem Verwaltungsgericht Münster, 48147 Münster,
Piusallee 38, binnen einen Monats nach Bekanntgabe dieses Verwaltungsaktes schriftlich
oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle Klage erhoben werden. Die Klage muss den
Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen
bestimmten Antrag erhalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel
sollen angegeben werden. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der
Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den
Finanzgerichten im Lande NRW eingereicht werden.
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Nr. 01/2015 vom 08.01.2015
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Der Bürgermeister
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