Altenpflegehelferin, Altenpflegehelfer - Justus-von-Liebig

Transcription

Altenpflegehelferin, Altenpflegehelfer - Justus-von-Liebig
Ausbildungsträger
Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt
bei der Berufsfachschule für Altenpflege der
Justus-von-Liebig-Schule-Waldshut, die als renommierte, staatliche Ausbildungseinrichtung bereits 35 Jahre Erfahrung in der Altenpflegeausbildung vorweisen kann.
Für Ihre Bewerbung benötigen wir folgende
Unterlagen:
Verantwortungsvolle Tätigkeiten während und
nach der Ausbildung:
Altenpflegehelfer/innen unterstützen Altenpfleger/innen bei allen Tätigkeiten rund um die Betreuung und Pflege älterer Menschen.
Hierzu gehört unter anderem:
Ggf. sonstige Tätigkeits- und/oder Ausbildungsnachweise
•
•
•
•
•
Rehabilitation und Aktivierung
Anschreiben
Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung
Angehörigenarbeit
im
Ausbildung
Lückenloser tabellarischer Lebenslauf
Lichtbild
zur
Kopie des aktuellen Schulzeugnisses
Für die endgültige Aufnahme in die Berufsfachschule wird der Ausbildungsvertrag mit der Altenpflegeeinrichtung benötigt.
Informationen und Bewerbung
Begleitung Schwerstkranker und Sterbender
Gemeinschaftliches Arbeiten
risch/therapeutischen Team
•
•
•
•
•
Justus-von-Liebig-Schule
Von-Kilian-Straße 5
D – 79761 Waldshut-Tiengen
Altenpflegehelferin,
zum
Altenpflegehelfer
(in Teilzeit)
pflege-
Mögliche Arbeitsstätten nach der Ausbildung:
Ambulante Betreuungs- und Pflegeangebote:
z. B. Sozialstationen, ambulante Pflegedienste,
betreutes Wohnen, ambulanter Hospizdienst, ambulante Intensivversorgung
Teilstationäre Betreuungs- und Pflegeangebote:
z. B. Tages-, Nacht-, Kurzzeitpflege, geriatrischrehabilitative Tageskliniken
Stationäre Betreuungs- und Pflegeangebote:
z. B. Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser mit
geriatrischen oder gerontopsychiatrischen Stationen, neurologische oder geriatrische Rehakliniken,
stationäre Hospize
Telefon: +49 7751 884-100
Telefax: +49 7751 884-188
E-Mail: [email protected]
Internet: www.jls-wt.de
Ein Beruf mit Zukunft
Ausbildung Altenpflegehilfe
Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage der landesgesetzlichen Regelungen zu Berufsfachschulen
für Altenpflegehilfe sowie der gültigen Ausbildungsund Prüfungsordnung. Sie endet mit einer Abschlussprüfung, die an unserer Schule durchgeführt wird. Nach erfolgreicher Prüfung darf die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Altenpflegehelferin“ bzw. „staatlich anerkannter Altenpflegehelfer“ geführt werden.
Ziel der Ausbildung
Die Ausbildung zur Altenpflegehelferin, zum Altenpflegehelfer soll die Kompetenzen vermitteln, die
für eine qualifizierte Mitwirkung bei Betreuung,
Versorgung und Pflege sowohl gesunder als auch
kranker älterer Menschen benötigt werden.
Zugangsvoraussetzungen:
•
•
•
Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des
Berufes
Hauptschulabschluss oder ein anderer als
gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss,
Zusätzlich
sind
ausreichende
Sprachkenntnisse nachzuweisen
deutsche
Wichtige persönliche Eigenschaften für den
Pflegeberuf:
•
•
•
•
•
Freude im Umgang mit Menschen
Gute Beobachtungsgabe und rasches Auffassungsvermögen
Fähigkeit zur Teamarbeit
Theoretische Ausbildung
Der Unterricht findet in praxisnahen Lernfeldern
statt. Zu den Schwerpunkten in der theoretischen
Ausbildung gehören:
•
Physische und psychische Belastbarkeit
•
Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
•
Dauer und Ausbildungsverlauf
Die Altenpflegehilfeausbildung dauert ein Jahr in
der Vollzeitform und zwei Jahre in der Teilzeitform.
Sie beinhaltet mindestens 700 Stunden theoretischen Unterrichts und 850 Stunden praktischer
Ausbildung. Der theoretische Unterricht wird an
unserer Berufsfachschule für Altenpflege erteilt.
Die praktische Ausbildung findet in stationären und
ambulanten Pflegeeinrichtungen statt.
Die Vollzeitausbildung findet an unserer Schule
an jeweils zwei Tagen pro Woche statt. Die Praxisstunden werden an den übrigen Wochentagen bei
einer Einrichtung der ambulanten oder stationären
Pflege geleistet.
In der Teilzeitausbildung werden die zu leistenden Ausbildungsstunden auf zwei Jahre verteilt.
Die Teilzeitschüler/innen besuchen jeweils einen
Schultag pro Woche. Die Praxis findet nach Absprache mit der ausbildenden Einrichtung ebenfalls
in Teilzeit statt.
Besonderheit der Teilzeitausbildung an der Justusvon-Liebig-Schule Waldshut ist, dass die Schüler/innen in die herkömmlichen Klassen integriert
werden können und so eine Aufnahme der Ausbildung, auch in Teilzeit, stets gesichert ist.
•
•
•
Planung, Durchführung, Dokumentation und
Evaluierung der Pflege alter Menschen
Geriatrische und gerontopsychiatrische Krankheitsbilder
Psychologische und gerontologische Kenntnisse
Rehabilitative Aktivierung und Unterstützung
alter Menschen bei der Tagesgestaltung
Mitwirkung bei der medizinischen Diagnostik
und Therapie
Entwicklung eines beruflichen Selbstverständnisses
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung erfolgt in stationären
und ambulanten Pflegeeinrichtungen der kooperierenden Träger.
In den Einrichtungen der Altenhilfe im Landkreis
Waldshut werden die Schüler/innen von pädagogisch qualifizierten Praxisanleiter/innen betreut, die
in engem Kontakt zu den Klassen- und Praxislehrern stehen.
Ausbildungsvergütung und Rahmenbedingungen
Die Schüler/innen erhalten während der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung vom Träger der
praktischen Ausbildung.
Zusätzlich können unter bestimmten Bedingungen
Ansprüche auf Unterhaltsgeld nach dem Sozialgesetzbuch III oder andere vergleichbare Geldleistungen wie z. B. der Agentur für Arbeit (Bildungsgutschein) bestehen.