Altenpflegehelferin, Altenpflegehelfer - Justus-von-Liebig
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Altenpflegehelferin, Altenpflegehelfer - Justus-von-Liebig
Ausbildungsträger Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei der Berufsfachschule für Altenpflege der Justus-von-Liebig-Schule-Waldshut, die als renommierte, staatliche Ausbildungseinrichtung bereits 35 Jahre Erfahrung in der Altenpflegeausbildung vorweisen kann. Für Ihre Bewerbung benötigen wir folgende Unterlagen: Verantwortungsvolle Tätigkeiten während und nach der Ausbildung: Altenpflegehelfer/innen unterstützen Altenpfleger/innen bei allen Tätigkeiten rund um die Betreuung und Pflege älterer Menschen. Hierzu gehört unter anderem: Ggf. sonstige Tätigkeits- und/oder Ausbildungsnachweise • • • • • Rehabilitation und Aktivierung Anschreiben Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung Angehörigenarbeit im Ausbildung Lückenloser tabellarischer Lebenslauf Lichtbild zur Kopie des aktuellen Schulzeugnisses Für die endgültige Aufnahme in die Berufsfachschule wird der Ausbildungsvertrag mit der Altenpflegeeinrichtung benötigt. Informationen und Bewerbung Begleitung Schwerstkranker und Sterbender Gemeinschaftliches Arbeiten risch/therapeutischen Team • • • • • Justus-von-Liebig-Schule Von-Kilian-Straße 5 D – 79761 Waldshut-Tiengen Altenpflegehelferin, zum Altenpflegehelfer (in Teilzeit) pflege- Mögliche Arbeitsstätten nach der Ausbildung: Ambulante Betreuungs- und Pflegeangebote: z. B. Sozialstationen, ambulante Pflegedienste, betreutes Wohnen, ambulanter Hospizdienst, ambulante Intensivversorgung Teilstationäre Betreuungs- und Pflegeangebote: z. B. Tages-, Nacht-, Kurzzeitpflege, geriatrischrehabilitative Tageskliniken Stationäre Betreuungs- und Pflegeangebote: z. B. Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser mit geriatrischen oder gerontopsychiatrischen Stationen, neurologische oder geriatrische Rehakliniken, stationäre Hospize Telefon: +49 7751 884-100 Telefax: +49 7751 884-188 E-Mail: [email protected] Internet: www.jls-wt.de Ein Beruf mit Zukunft Ausbildung Altenpflegehilfe Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage der landesgesetzlichen Regelungen zu Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe sowie der gültigen Ausbildungsund Prüfungsordnung. Sie endet mit einer Abschlussprüfung, die an unserer Schule durchgeführt wird. Nach erfolgreicher Prüfung darf die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Altenpflegehelferin“ bzw. „staatlich anerkannter Altenpflegehelfer“ geführt werden. Ziel der Ausbildung Die Ausbildung zur Altenpflegehelferin, zum Altenpflegehelfer soll die Kompetenzen vermitteln, die für eine qualifizierte Mitwirkung bei Betreuung, Versorgung und Pflege sowohl gesunder als auch kranker älterer Menschen benötigt werden. Zugangsvoraussetzungen: • • • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, Zusätzlich sind ausreichende Sprachkenntnisse nachzuweisen deutsche Wichtige persönliche Eigenschaften für den Pflegeberuf: • • • • • Freude im Umgang mit Menschen Gute Beobachtungsgabe und rasches Auffassungsvermögen Fähigkeit zur Teamarbeit Theoretische Ausbildung Der Unterricht findet in praxisnahen Lernfeldern statt. Zu den Schwerpunkten in der theoretischen Ausbildung gehören: • Physische und psychische Belastbarkeit • Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit • Dauer und Ausbildungsverlauf Die Altenpflegehilfeausbildung dauert ein Jahr in der Vollzeitform und zwei Jahre in der Teilzeitform. Sie beinhaltet mindestens 700 Stunden theoretischen Unterrichts und 850 Stunden praktischer Ausbildung. Der theoretische Unterricht wird an unserer Berufsfachschule für Altenpflege erteilt. Die praktische Ausbildung findet in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen statt. Die Vollzeitausbildung findet an unserer Schule an jeweils zwei Tagen pro Woche statt. Die Praxisstunden werden an den übrigen Wochentagen bei einer Einrichtung der ambulanten oder stationären Pflege geleistet. In der Teilzeitausbildung werden die zu leistenden Ausbildungsstunden auf zwei Jahre verteilt. Die Teilzeitschüler/innen besuchen jeweils einen Schultag pro Woche. Die Praxis findet nach Absprache mit der ausbildenden Einrichtung ebenfalls in Teilzeit statt. Besonderheit der Teilzeitausbildung an der Justusvon-Liebig-Schule Waldshut ist, dass die Schüler/innen in die herkömmlichen Klassen integriert werden können und so eine Aufnahme der Ausbildung, auch in Teilzeit, stets gesichert ist. • • • Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluierung der Pflege alter Menschen Geriatrische und gerontopsychiatrische Krankheitsbilder Psychologische und gerontologische Kenntnisse Rehabilitative Aktivierung und Unterstützung alter Menschen bei der Tagesgestaltung Mitwirkung bei der medizinischen Diagnostik und Therapie Entwicklung eines beruflichen Selbstverständnisses Praktische Ausbildung Die praktische Ausbildung erfolgt in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen der kooperierenden Träger. In den Einrichtungen der Altenhilfe im Landkreis Waldshut werden die Schüler/innen von pädagogisch qualifizierten Praxisanleiter/innen betreut, die in engem Kontakt zu den Klassen- und Praxislehrern stehen. Ausbildungsvergütung und Rahmenbedingungen Die Schüler/innen erhalten während der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung vom Träger der praktischen Ausbildung. Zusätzlich können unter bestimmten Bedingungen Ansprüche auf Unterhaltsgeld nach dem Sozialgesetzbuch III oder andere vergleichbare Geldleistungen wie z. B. der Agentur für Arbeit (Bildungsgutschein) bestehen.