Sehr geehrte Damen und Herren - Hochschulsport
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Sehr geehrte Damen und Herren - Hochschulsport
Ausschreibung Deutsche Hochschulmeisterschaft Beachvolleyball 2014 23. bis 25. Juni 2014 in Berlin Ausrichter: Freie Universität Berlin Zentraleinrichtung Hochschulsport Meldeschluss: 11. Juni 2014 – 12:00 Uhr Veranstaltungspartner: Ballpartner: Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband VERANSTALTER: Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (adh) AUSRICHTER: Zentraleinrichtung Hochschulsport der Freien Universität Berlin In Zusammenarbeit mit BeachMitte AUSTRAGUNGSORT: Berlin, BeachMitte am Nordbahnhof, Caroline-Michaelis-Str. 8, 10115 Berlin TERMIN: 23. bis 25. Juni 2014 in Berlin Mitte Seite 2 TEILNAHMEBERECHTIGUNG: § 3 der Satzung des adh (Auszug) (1) Mitglieder des adh können in Deutschland tätige staatliche und nach deutschem Recht staatlich anerkannte oder diesen gleichwertige Hochschulen sein. „Die Prüfung der Gleichwertigkeit orientiert sich an den Kriterien der HRK.“ §§ 7, 8 Wettkampfordnung (WO) des adh § 7 (Auszug) (1) Teilnahmeberechtigt an den Wettbewerben des adh sind alle Mitglieder von Einrichtungen, die gemäß Art. 3 (1) der Satzung Mitglied im adh sind. Zweit-, Neben- und Gasthörerinnen sind nicht startberechtigt. (2) Ehemalige Hochschulmitglieder sind darüber hinaus bis höchstens zum Ende des auf einen berufsqualifizierenden Studienabschluss folgenden Kalenderjahres teilnahmeberechtigt. (3) Eine Teilnahmeberechtigung der Mitglieder von Einrichtungen im Sinne des Art. 3 (1) der adh Satzung, die nicht Mitglied im adh sind, ist grundsätzlich möglich. In jedem Fall ist eine deutlich erhöhte Verbandsabgabe festzulegen. Näheres regelt der Verbandsrat. § 8 (Auszug) (1) Als Startausweis der studentischen Teilnehmerinnen/Teilnehmer gilt der Studierendenausweis oder eine im laufenden Semester durch das Immatrikulationsbüro der Hochschule ausgestellte Studienbescheinigung mit Angabe der Matrikel-Nummer, bei ehemaligen Studierenden das Examenszeugnis, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Bei Teilnehmerinnen/Teilnehmern von Hochschulen gem. Art. 3 (1), Satz 3 der Satzung muss aus der Studienbescheinigung zweifelsfrei der Standort der besuchten Hochschuleinrichtung hervorgehen. (2) Als Startausweis gilt bei hauptberuflich tätigen Mitgliedern von Hochschulen eine im laufenden Semester ausgestellte Bestätigung des Personalbüros, aus der ihre hauptberufliche Tätigkeit an der Hochschule hervorgeht, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. (3) Der Startausweis ist bei allen Veranstaltungen vorzulegen und bei Rundenspielen vom örtlichen Ausrichter, ansonsten vom Schiedsgericht zu überprüfen; näheres regelt die Ausschreibung. Die nachträgliche Feststellung des Fehlens einer Startberechtigung führt zur sofortigen Disqualifikation des Teilnehmers/der Teilnehmerin bzw. der Mannschaft für die gesamte Veranstaltung. (4) Kann ein/e Teilnehmer/in seinen/ihren Startausweis nicht vorlegen, so kann die Startgenehmigung unter Vorbehalt erteilt werden, wenn der/die Teilnehmer/in a) eidesstattlich versichert, im Besitz eines gültigen Startausweises zu sein und seine/ihre Startberechtigung binnen acht Tagen (Datum des Poststempels) bei der Geschäftsstelle nachweist, b) ein Reuegeld in Höhe von 15,00 Euro an den Ausrichter zahlt, c) sich durch einen Lichtbildausweis ausgewiesen hat. (5) Die Ergebnisse sind inoffiziell, bis der Nachweis der Startberechtigung geführt ist. Bitte beachten: • Der Konsum von Alkohol sowie anderen Suchtmitteln auf den ausgewiesenen Wettkampfflächen ist während des gesamten Verlaufs einer Veranstaltung untersagt. • Die Wettkampfteilnahme unter Einfluss von Alkohol sowie anderen Suchtmitteln ist untersagt. • Bei Verstößen erfolgt eine Sanktionierung durch das Schiedsgericht auf Grundlage des § 5 RSO. • Die Obleuteversammlung/Teamleitersitzung ist Bestandteil der Veranstaltung. Termin und Ort werden spätestens bei der Anmeldung vor Ort bekannt gegeben. Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 3 Bei adh-Veranstaltungen werden Dopingkontrollen durchgeführt. Laut Vereinbarung zwischen dem adh und der NADA übernimmt die NADA im Auftrag des adh die Organisation und Durchführung des Ergebnismanagementverfahrens. Kommt die NADA im Auftrag des adh nach Durchführung des Ergebnismanagements zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen einer Athletin oder eines Athleten nicht auszuschließen ist, leitet sie beim Deutschen Sportschiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) ein Disziplinarverfahren ein und führt dieses in eigenem Namen durch. Die Durchführung des Schiedsverfahrens richtet sich nach der Sportschiedsgerichtsordnung der DIS (DISSportSchO). Mit Einleitung des Disziplinarverfahrens informiert die NADA den jeweiligen Sportfachverband der betroffenen Athletin oder des Athleten und eröffnet diesem die Möglichkeit, fristgerecht als Partei dem Rechtsstreit vor dem Schiedsgericht beizutreten. MELDUNGEN: Über die jeweiligen Hochschulsporteinrichtungen/ Sportreferate online unter www.adh.de (im passwortgeschützten Bereich) Notwendige Angaben pro Team sind: Vorname, Name sowie DVV-Punkte beider Spieler/innen plus E-Mail-Adresse eines Teammitglieds Nichtmitgliedshochschulen melden formlos per Fax an den Hochschulsport der FU Berlin (Fax-Nr. 030838 57432) und als Kopie an den adh (Fax-Nr. 06071-207578). Die Meldung muss durch die Hochschulleitung oder ein Organ der Studierendenschaft unterzeichnet sein. Mit der Anmeldung erteilen alle Teilnehmerinnen/ Teilnehmer ihr Einverständnis, dass Bildaufnahmen während der Veranstaltung auf denen sie eventuell abgebildet sind, für Berichterstattungen oder eigene Werbezwecke verwendet werden dürfen. Spieler bzw. Spielerinnen verschiedener Hochschulstandorte können nach § 14 (2) der Wettkampfordnung ein Team bilden, wenn beide Hochschulen dem zustimmen. Jede Hochschule/Wettkampfgemeinschaft (WG) kann bis zu zwei Teams pro Wertung (2 Damen, 2 Herren) melden. Sollten mehrere Meldungen pro Hochschule/WG vorliegen, wird abhängig vom Meldergebnis über die Teilnahme weiterer Teams entschieden. Bei zu großer Meldezahl behält sich der Ausrichter eine Reduktion auf ein Team vor. MELDESCHLUSS: 11. Juni 2014 – 12:00 Uhr NACHMELDUNGEN: Nachmeldungen sind nur in Ausnahmefällen und mit Vorlage einer Bestätigung der meldenden Hochschulsporteinrichtung möglich. Bei Nachmeldungen erhöht sich das Meldegeld um 50 %. MELDEGELD: Team nur aus TN von adh-Mitgliedshochschulen: € 50,00 pro Team (Herren bzw. Damen) Team nur aus TN von Nichtmitgliedshochschulen: € 128,00 pro Team (Herren bzw. Damen) Team gemischt aus Mitglied- und Nichtmitgliedshochschule: € 88,00 pro Team (Herren bzw. Damen) Die Meldegeldzahlung erfolgt via Lastschrift durch online Buchung des Teamverantwortlichen unter www.hochschulsport.fu-berlin.de. Ohne diese zusätzliche online Buchung ist die Teilnahme nicht möglich. Die Onlinebuchung muss bis 18.06.14 erfolgt sein. Im Meldegeld enthalten ist der kostenfreie Eintritt für die Party am Montag den 23.06.14 in der Alten Kantine der KULTURBRAUEREI, sowie für das Public Viewing des WM Spiels am 24.06.14 auf BeachMitte. REUEGELD: Die meldende Hochschule hat für jede/n gemeldete/n, jedoch nicht angetretene/n Spielerin/Spieler zusätzlich zum Meldegeld ein Reuegeld pro Konkurrenz in Höhe von € 20,-- an den Ausrichter zu bezahlen. Die Reuegelder werden der entsendenen Hochschule zusammen mit dem Meldegeld in Rechnung gestellt. Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 4 WETTBEWERBE: Damen Herren WETTKAMPF-REGELN: 2 gegen 2 Es wird nach offiziellen DVV-Regeln gespielt. Feldgröße: 8 x 16 m (10 Spielfelder) Zählweise: Rally-Point-System, 2 Gewinnsätze bis 15 Punkte Spielbälle: Molten Beach-Master (MBVBM) SPIELMODUS: Gruppenspiele als Qualifikationsrunde und anschließend Doppel k.o. System, Änderungen nach Eingang der Meldungen sind möglich. QUALIFIKATION: Die Hochschulen melden gem. Regelungen zum Teilnehmerfeld. Im Hauptfeld spielen je 32er Felder, Männer und Frauen. 19 Teams + bis zu 3 Wildcards (max. je 22 Teams) werden nach Setzliste gesetzt. Alle anderen gemeldeten Teams müssen in die Qualifikation. TEILNEHMERFELD: Jede Hochschule/WG erhält zunächst je Wettbewerb zwei Startplätze. Bei der Meldung sind zwingend die DVV Punkte 2014 anzugeben. Sind keine DVV-Punkte vorhanden, zählen die Punkte von der DHM 2013. Für die Setzliste wird in folgender Reihenfolge verfahren: 1. Kriterium: DVV Punkte, Stand 11.06.2014 2. Kriterium: DHM Punkte 2013 Hinweis: Punkte aus Landeslisten zählen nicht!!! Die ausrichtende Hochschule erhält je 3 Startplätze. Zusätzlich 3 Wild-Cards werden vom DC Beachvolleyball bzw. dem Ausrichter vergeben. SPIELPLAN: Die Auslosung und der Spielplan werden den teilnehmenden Hochschulen nach Meldeschluss zugesandt. Der Zeitplan und die Schiedsrichteransetzungen sind einzuhalten. Mannschaften, die nicht rechtzeitig erscheinen, werden in die Verliererrunde gesetzt oder gestrichen. RAHMENPROGRAMM Players Party, am Montagabend 23.06.14 Public Viewing, am Dienstagabend 24.06.14 Klettern im MountMitte am Mittwoch 25.06.14 (Buchung vor Ort) TURNIERLEITUNG: ZE Hochschulsport / Turnierteam BeachMitte SCHIEDSGERICHT: N. N., Vertreterin/Vertreter des adh-Vorstandes Jörg Förster, Direktor der ZE Hochschulsport an der Freien Universität Berlin Bernd Werscheck, Disziplinchef SCHIEDSRICHTER: Bis zum Halbfinale stellen diese die spielfreien Mannschaften, ab Halbfinale werden lizenzierte Schiedsrichter/innen eingesetzt TITEL: Die Sieger erhalten den Titel: ,,DEUTSCHE HOCHSCHULMEISTER/INNEN 2014 im Beachvolleyball". AUSZEICHNUNGEN: Die drei Erstplatzierten erhalten die adh-Siegernadeln in Gold, Silber und Bronze sowie Urkunden. EUC-Qualifikation: Die DHM 2014 in Berlin dient als Qualifikationsturnier Europäische Hochschulmeisterschaft (EUC) Beachvolleyball 2015. Gemäß den EUC Regelungen können nur reine Hochschulteams bzw. Teams einer eingetragenen adh-Wettkampfgemeinschaft an der EUC teilnehmen. Teams deren Spieler an unterschiedlichen Hochschulen studieren und keine eingetragenen adhWettkampfgemeinschaft sind, sind daher von der Qualifikation ausgeschlossen. Zusätzlich wird das Erreichen des Halbfinales bei der DHM vorausgesetzt. 32er Feld 32er Feld 2 gegen 2 2 gegen 2 Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 5 Sofern die Sieger der DHM 2014 in Berlin die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, werden diese zur Nominierung für die Teilnahme an der EUC vorgeschlagen. Haben diese kein Interesse an einer Teilnahme bei der EUC, können die zweit-, dritt- oder viertplatzierten Teams nachrücken. Falls keines der Halbfinalteams der DHM 2014 die Nominierungskriterien erfüllt, kann der adh-Disziplinchef Beachvolleyball Teams zur Nominierung vorschlagen, die nicht an der DHM 2014 teilgenommen haben. In diesem Fall muss die sportliche Leistung aus dem Jahr 2014 über Platzierungen bei Cups und Masters oder entsprechende Ranglistenpunkte nachgewiesen werden. Für die Teilnahme an den EUC 2015 fallen zusätzliche Kosten an. Im Falle einer Entsendung obliegt es der entsendenden Hochschule, die erforderliche Finanzierung sicherzustellen. AKTIVENVERSAMMLUNG: Am 24.06.2014 ab 8:15 Uhr findet im Rahmen des Technical Meetigs eine Aktivenversammlung mit der Wahl eines Aktivensprechers statt. Eingeladen sind alle Aktiven. UNTERKUNFT / VERPFLEGUNG: Die Übernachtung ist auf dem Gelände von BeachMitte in Zelten gegen ein Entgelt von 5,00 € pro Person und Nacht möglich. Frühstück kann für 5,- € pro Tag und Person, Abendessen für 7,00 € pro Person und Tag gebucht werden. Auf weitere Übernachtungsmöglichkeiten in nahe gelegenen Hotels wird auf der Veranstalter Webseite verwiesen Wichtiger Hinweis: Die Buchung für Übernachtungen und Mahlzeiten erfolgt über ein gesondertes Anmeldeformular, das den Teams online unter www.hochschulsport.fu-berlin.de zur Verfügung gestellt wird. Die Zusendung dieses Formulars an den Ausrichter stellt eine verbindliche Buchung dar. Die Bezahlung der gebuchten Leistungen erfolgt in bar vor Ort. Die anhand Buchung errechneten Kosten sind auch im Falle der Nichtwahrnehmung fällig. Änderungen und Abmeldungen müssen bis spätestens Mittwoch, 18.06.2014 schriftlich per mail an [email protected] erfolgen. Infos zu weiteren Unterkünften unter http://www.hrs.de/hotel/de/berlin/ ANREISE: Die Wegbeschreibung ist unter www.hochschulsport.fu-berlin.de zu finden. INFORMATIONEN: Turnierplan etc. wird den Hochschulen nach Meldeschluss durch den Ausrichter zugesandt bzw. im Internet veröffentlicht. AUSKUNFT: ZE Hochschulsport der Freien Universität Berlin E-Mail: [email protected] Tel.: 030-838-50441, 030-838-53320 HAFTUNG: Veranstalter und Ausrichter lehnen eine Haftung für Schadensfälle jeder Art ab. gez.: Bernd Werscheck Disziplinchef Beachvolleyball im adh Jörg Förster Direktor ZE Hochschulsport an der Freien Universität Berlin Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 6 Voraussichtliches Programm (Stand: 24.04.2014) DHM Beachvolleyball 2014 Männer: 32er Feld / Frauen: 32er Feld Montag, 23.06.2014 Anreise ab 07:00 Uhr BeachMitte Frühstück 07:00 - 10:00 Uhr BeachMitte Einschreibung für die Qualifikation 09:00 - 11:00 Uhr WK-Büro Technical Meeting 11:30 Uhr Centercourt Qualifikation mit Spielbeginn 12:00 - 18:00 Uhr BeachMitte Einschreibung für das Hauptfeld 12:00 - 18:00 Uhr WK-Büro Players-Dinner ab 19:00 Uhr BeachMitte Playersparty ab 22:00 Uhr Alte Kantine in der Kulturbrauerei Übernachtung ab. 21:00 Uhr Niedrigseilgarten BeachMitte Ggf. individuelle Arrangements Dienstag, 24.06.2014 Frühstück 07:00 - 08:30 Uhr BeachMitte Einschreibung für das Hauptfeld 07:00 - 08:00 Uhr WK-Büro Technical Meeting 08:15 Uhr Centercourt Hauptrunde 09:00 - 18:00 Uhr BeachMitte Players-Dinner ab 20:00 Uhr BeachMitte Public Vieweing ab 22:00 Uhr BeachMitte Übernachtung ab 21:00 Uhr Niedrigseilgarten BeachMitte Ggf. individuelle Arrangements Mittwoch, 25.06.2014 Frühstück 08:30 - 11:00 Uhr BeachMitte Endrunde 10:00 – 16:00 Uhr BeachMitte Siegerehrung ca. 16:00 Uhr BeachMitte Klettern ab ca. 11:00 Uhr MountMitte (gesonderte Buchung) Abreise nach Veranstaltungsende Ansprechpartner: Bernd Werscheck Disziplinchef Beachvolleyball Jörg Förster Direktor ZE ochschulsport Freie Universität Berlin Eva Schubert Hochschulsport Freie Universität Berlin [email protected] [email protected] [email protected]