Visum für einen Schulbesuch/Schüleraustausch
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Visum für einen Schulbesuch/Schüleraustausch
Stand: 14.01.2013 Visum für einen Schulbesuch/Schüleraustausch (ab 3 Monaten) Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original: Auslandspass und 2 Kopien der Seiten mit den persönlichen Daten Inlandspass und 2 Kopien der Seiten mit den persönlichen Daten Zwei in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit aufgeklebten Passfotos Zwei eigenhändig unterschriebene Erklärungen gemäß § 55 AufenthG Geburtsurkunde des Kindes im Original mit Apostille und zwei Kopien Bei einem Schüleraustausch mit Vermittlung einer Organisation für Schüleraustausch: Bestätigung der Organisation für Schüleraustausch in Deutschland (Original mit zwei Kopien) Bei einem Schüleraustausch ohne Vermittlung einer Organisation für Schüleraustausch: Bestätigung der Schule in der Russischen Föderation und Bestätigung der aufnehmenden Schule in Deutschland, dass es sich um einen internationalen Schüleraustausch handelt, der mit einer deutschen Schule oder einer sonstigen deutschen öffentlichen Stelle vereinbart worden ist (Original mit zwei Kopien) Bei einem Gastschulaufenthalt (d.h. kein Schüleraustausch): Bestätigung der aufnehmenden Schule in Deutschland, dass es sich um eine staatliche oder staatlich anerkannte Schule mit internationaler Ausrichtung handelt oder dass es sich um eine Schule handelt, die ganz oder überwiegend nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, die Schüler auf internationale Abschlüsse, Abschlüsse anderer Staaten oder staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereitet und insbesondere bei Internatsschulen eine Zusammensetzung mit Schülern verschiedener Staatsangehörigkeiten gewährleistet (im Original mit zwei Kopien), Einladungsschreiben der Gastfamilie oder des aufnehmenden Internats, in dem bestätigt wird, dass Unterkunft und Verpflegung dort sichergestellt sind, (Original mit zwei Kopien). Bestätigung der Finanzierung des ersten Schuljahres und Glaubhaftmachung der Finanzierungsmöglichkeiten für die Folgejahre Einladungsschreiben der Gastfamilie oder des aufnehmenden Internats, in dem bestätigt wird, dass Unterkunft und Verpflegung dort sichergestellt sind (mit zwei Kopien) Das Generalkonsulat bittet ferner zu beachten, dass Visa für den Gastschulaufenthalt in der Regel erst ab dem Besuch des 9ten Klassenstufe erteilt werden können Anschrift: Telefon: Telefax: Terminvergabe über die Fa. E-Mail: Internet: [email protected] www.germania.diplo.de/visum-jeka Teleperformance Russia ul. Kuibyschewa 44 620026 Jekaterinburg Russische Föderation +7-343-351 13 30 +7-343-351 13 28 +7-343-378 7393 oder +7-343-310-3788 Bitte beachten Sie unbedingt auch die Erläuterungen im Merkblatt „Allgemeine Hinweise zum Visumsantragsverfahren bei nationalen Visa“! Das Generalkonsulat behält sich vor, gegenebenenfalls die Vorlage weiterer Unterlagen zu verlangen. Unvollständige Antragsunterlagen können grundsätzlich nicht bearbeitet werden und führen zur Zurückweisung; ein neuer Termin muss bei der Terminvergabe vereinbart werden. Die Merkblätter werden ständig aktualisiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und werden ohne Gewähr veröffentlicht.