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AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz für die Stadt Stolberg (Harz), die Gemeinden Bennungen, Breitenstein, Breitungen, Dietersdorf, Drebsdorf, Hainrode, Hayn (Harz), Kleinleinungen, Questenberg, OT Agnesdorf, Roßla, OT Dittichenrode, Rottleberode, Schwenda, Uftrungen, Wickerode Jahrgang 2, Nummer 3 Freitag, den 17. Februar 2006 Der Februar Nordwind bläst. Und Südwind weht. Und es schneit. Und taut. Und schneit. Und indes die Welt vergeht bleibt ja doch nur eins: die Zeit. Pünktlich holt sie aus der Truhe falschen Bart und goldnen Kram. Pünktlich sperrt sie in die Truhe Sorgenkleid und falsche Scham. In Brokat und seidnen Resten, eine Maske vorm Gesicht, kommt sie dann zu unsren Festen. Wir erkennen sie nur nicht. Bei Trompeten und Gitarren drehn wir uns im Labyrinth und sind aufgeputzte Narren um zu scheinen, was wir sind. Unsre Orden sind Attrappe. Bunter Schnee ist aus Papier. Unsre Nasen sind aus Pappe. Und aus welchem Stoff sind wir? Bleich, als sähe er Gespenster, mustert uns Prinz Karneval. Aschermittwoch starrt durchs Fenster. Und die Zeit verlässt den Saal. Pünktlich legt sie in die Truhe das Vorüber und Vorbei. Pünktlich holt sie aus der Truhe Sorgenkleid und Einerlei. Nordwind bläst. Und Südwind weht. Und es schneit. Und taut. und schneit. Und indes die Zeit vergeht, bleibt uns doch nur eins: die Zeit. (Erich Kästner) Sitz der Verwaltungsgemeinschaft: 06536 Roßla, Wilhelmstraße 4 Seite 2 Roßla-Südharz Wichtige Telefonnummern Polizei Feuerwehr und Rettungsstelle Rettungsdienst Rettungsleitstelle Nordhausen Polizeirevier Sangerhausen Polizeistation Roßla Krankenhaus “Am Rosarium” Krankenhaus Nordhausen Wasserwerke “Südharz” im Havariefall Trink- u. Abwasser EnviaM (Energie) Mitgas- bei Störungen Verwaltungsamt Roßla-Südharz Kreisverwaltung Sangerhausen Nr. 3/2006 Ärzte in Hayn (Harz) 110 112 03464/19222 03631/89380 03464/2540 034651/450390 03464/660 03631/410 03464/26100 0171/7217379 03466/2160 01802 2009 01802 600600 034651/3890 03464/5350 Facharzt für Allgemeinmedizin Fa V. Rothe Langenberg 30 Zahnarzt Dipl.-Stom. H. Ptok Roßlaer Str. 23 Tel. 034658/21263 Tel. 034658/21578 Ärzte in Uftrungen Fachärztin für Allgemeinmedizin FA N. Eckstein Am Teich 5 Zahnärztin Dr. med. dent. A. Birkefeld Am Heerstall 14a Tel. 034653/620 Tel. 034653/429 Apotheken Ärzte in Roßla Fachärzte für Allgemeinmedizin Mario Koth Lindenstr. 13 Dr. med. E. Globig Hallesche Straße 21 Dipl.-Med. G. Gasse Hallesche Str. 37 Kinderärztin Dipl.-Med. K. Gasse Hallesche Str. 37 Zahnärzte MR Dr. med. dent. W. Globig Hallesche Str. 21 Dr. med. dent. B. Häcker Hallesche Str. 44 Dipl.-Med. B. Buß Hallesche Str. 45 Tierarzt Dr. med. vet. P. Reineck Lindenstr. 13 Tel. 034651/2200 Tel. 034651/2393 Tel. 034651/2431 Tel. 034653/274 Tel. 034654/327 Tel. 034658/92003 Tel. 034651/2400 Augenoptiker Tel. 034651/2405 Tel. 034651/32024 Tel. 034651/2260 Tel. 034651/2295 Tel. 034651/45451 Ärzte in Rottleberode Fachärzte für Allgemeinmedizin Dr. med. W. Enke Dorfstr. 18a Dr. med. R. Häntze Zum Sportzentrum 1 Zahnärzte Frau M. Diekmann Domäne 1 Dr. med. dent. Chr. Lindner Neue Str. 1 Kyffhäuser-Apotheke in Roßla Hallesche Str. 59 St. Barbara-Apotheke in Rottleberode Hauptstraße 45a Hirsch-Apotheke in Stolberg (Harz) Rittergasse 1 Harz-Apotheke in Hayn (Harz) Rinderplatz 4 Tel. 034653/222 Tel. 034653/232 Tel. 034653/83622 Tel. 034653/234 Ärzte in Stolberg (Harz) Facharzt für Allgemeinmedizin FA D. Köhn Niedergasse 119 Tel. 034654/312 Facharzt für Innere Medizin und Hausarzt MR Dr. med. Th. Kabus Thyrahöhe 16 Tel. 034654/8030 Zahnärztin Dipl.-Med. M. Mewitz Niedergasse 119 Tel. 034654/355 Augenoptiker Waschau in Roßla Hallesche Str. 60 Notdienst und Hausbesuche, Tel. 034651/2294 Mo. - Fr. 9.00 - 18.00 Uhr Sa. 9.00 - 12.00 Uhr Physiotherapeutische Behandlungen Roßla S. George Hallesche Str. Rottleberode A. Boche Hauptstr. 47 Stolberg (Harz) A. Schlisio Niedergasse 51 K. Buchmann Niedergasse 29 Tel. 034651/2333 Tel. 034653/83669 Tel. 034654/10299 Tel. 034654/92277 Bibliotheken Roßla im Schloss Öffnungszeiten Dienstag Donnerstag Rottleberode Hüttenhof 1 Öffnungszeiten Dienstag Donnerstag Stolberg (Harz) Niedergasse 22 Öffnungszeiten Mittwoch Donnerstag Freitag Tel. 034651/2483 17.00 - 19.00 Uhr 17.00 - 19.00 Uhr Tel. 034653/92217 14.00 - 17.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr Tel. 034654/454 oder 85960 15.00 - 18.00 Uhr 9.00 - 11.00 Uhr 15.00 - 17.00 Uhr 9.00 - 11.00 Uhr Roßla-Südharz Nr. 3/2006 Hayn (Harz) Schul- und Gemeindebücherei, Öffnungszeiten Dienstag Dienstag bzw. Donnerstag Schwenda Vordergasse 114 Öffnungszeiten Montag Tel. 034658/21615 Training und Einzelberatung für Kommunikation und Konfliktbewältigung 15.00 - 16.00 Uhr 11.15 - 11.45 Uhr Dr. Susanne Billhardt Dorfstraße 34a, 06536 Dittichenrode Telefon: 034651/32724 Termine nach Vereinbarung 15.30 - 17.30 Uhr Elterntraining für Kinder mit Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS) und Kinder mit oppositionellem Problemverhalten Schulen und Kindertagesstätten Grund- und Sekundarschule Roßla 034651/2466 Grundschule Rottleberode 034653/382, 83443 Sekundarschule Rottleberode 034653/342 Grundschule Stolberg (Harz) 034654/785, 85973 Grundschule Bennungen 034651/2774 Grundschule Hayn (Harz) 034658/21615 Grundschule Großleinungen 034656/31672 Kindertagesstätte Roßla 034651/2391 Integrative Kindertagestätte Rottleberode 034653/264 Kindertagesstätte Stolberg (Harz) 034654/377 Kindertagesstätte Bennungen 034651/2580 Kindertagesstätte Hayn (Harz) 034658/21221 Kindertagesstätte Breitenstein 034654/738 Kindertagesstätte Schwenda 034658/21289 Kindertagesstätte Uftrungen 034653/627 Kindertagesstätte Großleinungen 034656/59402 Kindertagesstätte Questenberg 034651/2891 DRK Sozialstation Sangerhausen Tel. 03464/54822 oder 5418930 Wochenendbereitschaftsdienst (Bereich Roßla) Frau Silke Schade 0160/92916602 Frau Petra Heiroth 0174/4150825 DRK Rottleberode 034653/83601 DRK Schwenda 034658/21835 DRK Stolberg (Harz) 034654/10211 Grit Schwach, Halleschestraße 78, 06536 Roßla Tel.: 034651/93432 (vorzugsweise Mo. bis Mi. von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr) Öffnungszeiten des Verwaltungsamtes in Roßla Montag Dienstag und Mittwoch Donnerstag und Freitag für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am 26.März 2006 1. 0800/1110333 15.00 - 19.00 Uhr Erziehungs- und Familienberatungsstelle in Sangerhausen zuständig für den Landkreis Sangerhausen Träger: Albert-Schweitzer-Familienwerk e. V. Bahnhofstr. 33 (Medizinisches Zentrum) Tel. 03464/572945 Neue Öffnungszeiten: Montag: 13.00 - 18.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch: 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr Freitag: 8.00 - 11.00 Uhr Das Sekretariat ist besetzt: Montag: 13.00 - 17.00 Uhr Dienstag/Mittwoch 13.00 - 18.00 Uhr Für telefonische Mitteilungen steht Ihnen außerhalb der Sprechzeiten der Anrufbeantworter zur Verfügung. Praxis für Familienberatung und systemische Therapie Bereich Roßla bis Breitenstein Ansprechpartner Frau Gabriele B. Lützkendorf Steinweg 16 06548 Rottleberode Telefon: 034653/72942 www.familienbeistand.de Termine nach vorheriger Absprache 9.00 Uhr - 12.00 Uhr 9.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 18.00 Uhr geschlossen 9.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 16.00 Uhr 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen Das Kinder- und Jugendtelefon Die Nummer gegen Kummer Sprechzeiten: Montag - Freitag Seite 3 2. 3. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Stadt Stolberg (Harz) und die Gemeinden Bennungen, Breitenstein, Breitungen, Dietersdorf, Drebsdorf, Hainrode, Hayn (Harz), Kleinleinungen, Questenberg, Roßla, Rottleberode, Schwenda, Uftrungen, Wickerode liegt in der Zeit vom 06.03.06 bis 13.03.06 (20. bis 15. Tag vor der Wahl) während der Dienststunden von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr und am 07.03.06 von 13:00 bis 18:00 Uhr außer Freitag, den 10.03.06 bis 12:00 Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz, Wilhelmstr. 4, 06536 Roßla zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Die wahlberechtigte Person kann verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist der Tag ihrer Geburt unkenntlich gemacht wird. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist, spätestens am 13.03.06, (15. Tag vor der Wahl) bis 16:00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz, Einwohnermeldeamt - Zi. 110, Wilhelmstr. 4, 06536 Roßla einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. Der Antrag kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz oder der Stadt/Gemeinde eingelegt werden. Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 05.03.06 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung der Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wählberechtigte Personen, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Seite 4 4. 5. 5.1. 5.2. 6. Roßla-Südharz einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 31 - Sangerhausen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Einen Wahlschein erhält auf Antrag eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, die aus wichtigem Grund den zuständigen Wahlraum nicht aufsuchen kann. Wichtige Gründe sind zum Beispiel a) wenn sie sich am Wahltag während der Wahlzeit außerhalb ihres Wahlbezirkes aufhält, b) wenn sie ihre Wohnung ab dem 19.02.06 (35. Tag vor der Wahl) in einen anderen Wahlbezirk aa) innerhalb der Gemeinde, bb) außerhalb der Gemeinde, wobei die Eintragung in das Wählerverzeichnis am Ort der neuen Wohnung nicht beantragt worden ist, verlegt, c) wenn sie aus beruflichen Gründen, wegen Freiheitsentziehung, infolge Krankheit, hohen Alters, einer körperlichen Beeinträchtigung oder des sonstigen körperlichen Zustandes wegen nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann; eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 14 Abs. 8 Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LWO) (bis zum 05.03.06) oder die Antragsfrist auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach § 18 Abs. 1 LWO (bis zum 06.03.06 ) versäumt hat, b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfristen nach § 14 Abs. 8 oder nach § 18 Abs. 1 LWO entstanden ist, c) wenn ihr Wahlrecht im Berichtigungsverfahren festgestellt wurde und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen bis zum 24.03.06 (2. Tag vor der Wahl) 18 Uhr, bei der Gemeinde mündlich oder schriftlich beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Personen können aus den unter Nr. 5.2 Buchst. a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, stellen. Stellt eine Person für eine andere Person einen Antrag, muss sie durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie dazu berechtigt ist. Die antragstellende Person muss den Grund für die Erteilung eines Wahlscheines glaubhaft machen. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass die wahlberechtigte Person vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält sie mit dem Wahlschein zugleich: a) einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, b) einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, c) einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und d) ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Wahlunterlagen werden ihr von der Gemeinde auf Verlangen auch noch nachträglich ausgehändigt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist zulässig, wenn die bevollmächtigte Person von der wahlberechtigten Person, bereits auf dem Wahlscheinantrag benannt wurde oder die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Nr. 3/2006 Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegeben Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann übersandt oder auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Roßla, den 17.02.06 Im Auftrag der Bürgermeister gez. Wöbken Leiterin des gemeinsamen Verwaltungsamtes Öffentliche Bekanntmachung Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinschaftsausschusses am Dienstag, dem 28.02.2006, um 19.30 Uhr nach Roßla, Versammlungsraum, Wilhelmstraße 4, Zimmer 301 recht herzlich ein. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3 Genehmigung der Niederschrift vom 24.01.2006 4 Kontrolle der Abarbeitung der Niederschrift 5 Bericht der Verwaltungsamtsleiterin/Amtsleiter 6 Beschlussfassung Umlage Friedhöfe 7 Beschlussfassung Umlage Vermietungen 8 Beschlussfassung Umlage Abwasser 9 Beschlussfassung Umlage Sitzungsdienst 10 Beschlussfassung Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 200 11 Beschlussfassung Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 12 Anfragen und Anregungen, ggf. Einwohnerfragestunde Nichtöffentlicher Teil 13 Beschlussfassung Personalangelegenheit 14 Beschlussfassung Personalangelegenheit 15 Anfragen und Anregungen gez. Heller Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses Bürgermeister Ulrich Franke Sprechzeit: Dienstag Tel. Amt: 034654/85890 Sekretariat Montag - Freitag 15.00 - 18.00 Uhr 8.00 - 12.30 Uhr Museum “Alte Münze” Niedergasse 19, Tel. 034654/85960 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag Mittwoch bis Freitag geschlossen 10.00 - 12.30 Uhr 13.00 - 17.00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertage 10.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 17.00 Uhr Sonderausstellung “Münztechnik auf Münzen und Medaillen - Die Sammlung Peterhänsel” Museum “Kleines Bürgerhaus” Rittergasse 14, Tel.: 034654/85955 Öffnungszeiten: Montag Dienstag bis Freitag Samstag, Sonntag, Feiertage geschlossen 10.00 - 12.30 Uhr 13.00 - 16.30 Uhr 10.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 17.00 Uhr Roßla-Südharz Nr. 3/2006 Ausstellung einer mittelalterlichen Rüstungs- und Waffenschmiede Verein für mittelalterliche Kunst-, Handwerks- und Schmiedetechnik der freien Ritterschaft zu Stolberg Rittergasse 11, Tel. 0163/2980996 Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag, Feiertage 10.00 - 17.00 Uhr Café Maschinen Museum Chalet Waldfrieden, Tel. 034654/8090 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag Mittwoch bis Sonntag, Feiertage geschlossen 14.00 - 17.00 Uhr Freizeitbad Thyragrotte Thyratal, Tel. 034654/92110 Öffnungszeiten: Sonntag - Donnerstag, Feiertage Freitag, Samstag Öffnungszeiten Sauna Montag - Donnerstag Freitag, Samstag Sonntag, Feiertage Mittwoch Damensauna 10.00 - 21.00 Uhr 10.00 - 22.00 Uhr 14.00 - 21.00 Uhr 10.00 - 22.00 Uhr 10.00 - 21.00 Uhr 17.00 - 21.00 Uhr Ausfertigung Amtsgericht Sangerhausen - Nachlassgericht Markt 3 06526 Sangerhausen Seite 5 Sangerhausen, den 23.01.2006 Geschäftszeichen: 10 AR 203/03 Öffentliche Aufforderung Am 18.10.1972 verstarb in Stolberg/Harz, seinem letzten Wohnsitz, der deutsche Staatsangehörige August Heine geb. am 15.08.1888 Bekannte gesetzliche Erben konnten nicht ermittelt werden. Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem unterfertigten Gericht anzumelden, widrigenfalls gem. § 1964 BGB festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als der sachsenanhaltinische Fiskus nicht vorhanden ist. Kalbitz Rechtspflegerin Ausgefertigt Sangerhausen, den 25.01.2006 Josephskreuz Tel. 03454/85963 und 476 Öffnungszeiten: Täglich 10.00 - 16.00 Uhr bzw. bis Einbruch der Dunkelheit geöffnet. Bei starkem Regen, Schneefall, Vereisung, Sturm oder Nebel bleibt das Josephskreuz aus Sicherheitsgründen geschlossen. Griesing, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Tourist-Information und Harzer Verkehrsverband Markt 2 Tel. Tourist-Info 034654/454 Tel. HVV 034654/317 Öffnungszeiten: Montag - Freitag 9.00 - 12.30 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertage 10.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Es werden angeboten: Offene Stadtführungen - Winterhalbjahr Samstag und Feiertage 10.00 Uhr ab Markt Sonntag 14.00 Uhr ab Markt Große Harzrundfahrten wöchentlich, jeden Donnerstag 8.25 Uhr ab Stolberg, Bahnhof 8.30 Uhr ab Stolberg, Bhst. Kaltes Tal - Hexentanzplatz Thale mit Blick ins Bodetal - Weltkulturerbe-Stadt Quedlinburg mit Rundgang und Besuch der Lüdde-Brauerei - Mittagspause beim berühmten “Puparschknall-Bier” - Goslar - Anhörung des Glockenspiels - Hahnenklee - Stabkirche - Ockertalsperre - Kaffeepause im Windbeutelparadies Rückankunft Stolberg ca. 19.00 Uhr Fahrpreis: 15,00 ¤ je Person Voranmeldung bitte in der Tourist-lnformation Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am 26. März 2006 Siehe Seite 3 Bürgermeister Hans-Joachim Rößler Sprechzeiten: Dienstag Donnerstag Tel. Amt: 034651/2312 15.00 - 18.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am 26. März 2006 Siehe Seite 3 Ein Verein zieht Bilanz Jahreshauptversammlung der Ortsgruppe der VS-Bennungen Am 26.01.2006 fand die Jahreshauptversammlung der Volkssolidarität Bennungen statt. Ein wesentlicher Teil der Versammlung war der Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden Herrn Gerhard Wernecke. Er begann seinen Bericht indem er die Bedeutung der VS in den neuen Bundesländern darlegte. Er führte unter anderem aus, dass der 360.000 Mitglieder zählende Verein im sozialen Bereich nicht mehr wegzudenken ist. Altenheime, Kindergärten, Sozialstationen, Essen auf Rädern und Begegnungsstätten zeichnen die Struktur der VS. Zum Geschehen in der Ortsgruppe führte er aus, dass im Jahre 2005 - 215 Veranstaltungen mit mehr als 3100 Teilnehmern durchgeführt wurden. Seite 6 Roßla-Südharz Die Veranstaltungen finden von Montag bis Donnerstag in der Begegnungsstätte statt. Beeindruckend ist die Vielfalt der Veranstaltungen: Malen, wandern, Kartenspielen, Kaffeenachmittage und Reisen sind die Schwerpunkte. Hinzu kommt seit November 2005 eine neugebildete Tanzgruppe, die einen großen Zulauf hat. Im Jahr 2005 wurden auch größere Renovierungsarbeiten an der Außenfassade durchgeführt, sowie Ausstattungsgegenstände repariert oder erneuert. Insgesamt wurden dafür etwa 1.100 ¤ eingesetzt. Die Mitgliederzahl ist mit 140 Mitgliedern konstant geblieben. Nach wie vor ist die Bennunger Ortsgruppe damit eine der größten im Landkreis. Die Revisionskommission legte in ihrem Bericht dar, dass alle Ein- und Ausgaben im Jahr 2005 ordentlich belegt wurden. Besonders betonen möchte ich, dass alle diese Aktivitäten und Tätigkeiten ehrenamtlich durchgeführt werden. Bei der anschließenden Wahl des Vorstandes wurden diese bemerkenswerten Leistungen mit der einstimmigen Wiederwahl des gesamten Vorstandes anerkannt und gewürdigt. Wir wünschen dem alten und neuen Vorstand viel Erfolg für das Jahr 2006 zum Wohle seiner Mitglieder. Christa Koch VS Bennungen Nr. 3/2006 Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am 26. März 2006 Siehe Seite 3 Bürgermeisterin Regina Lammert Sprechzeit: nach Vereinbarung Tel. Amt: 034656/31791 Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am 26. März 2006 Siehe Seite 3 Bürgermeister Norbert Wolf Sprechzeit: Dienstag 16.00 - 18.00 Uhr Tel. Amt: 034654/412 Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am 26. März 2006 Siehe Seite 3 Bürgermeister Klaus Wende Sprechzeit: Donnerstag von 16.00 - 18.00 Uhr Tel. Amt: 034656/30823 Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am 26. März 2006 Siehe Seite 3 Bürgermeister Ulrich Bloßfeld Sprechzeit: Mittwoch 16.00 - 17.30 Uhr Tel. Amt. 034651/2377 Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am 26. März 2006 Siehe Seite 3 Bürgermeister Benno Strucken Neue Sprechzeit seit 01.11.2005: Donnerstag 18.00 - 19.00 Uhr im Wechsel mit dem stellv. Bürgermeister oder nach telefonischer Vereinbarung Tel. Amt: 034658/21421 Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt Bürgermeister Hartwig Röder Sprechzeit: Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr Tel. Amt: 034658/21214 am 26. März 2006 Siehe Seite 3 Nr. 3/2006 Roßla-Südharz Seite 7 Der Gemeinderat der Gemeinde Hayn Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinleinungen hat in seiner Sitzung am 25.01.2006 folgende Beschlüsse gefasst: Beschl.-Nr.: 11-062/2006 - 1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung Der Gemeinderat der Gemeinde Hayn (Harz) beschließt die als Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Hayn (Harz) Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des Bürgermeisters: 11 davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 hat in seiner Sitzung am 27.01.2006 folgende Beschlüsse gefasst: Beschl.-Nr.: 06-028/2006 Der Gemeinderat Kleinleinungen ermächtigt die von ihm bestimmten Vertreter, der Auflösung des Schulzweckvebandes Großleinungen zum 31.01.2006 oder zum nächst möglichen Zeitpunkt in der Verbandsversammlung zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des Bürgermeisters: davon anwesend: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: 8 7 7 0 0 1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Hayn (Harz) Auf der Grundlage der §§ 4, 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBI. LSA S. 568); zuletzt geändert durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts vom 20.12.2005 (GVBI. LSA S. 808) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hayn (Harz) in seiner Sitzung am 25. Jan. 2006 folgende 1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Hayn (Harz) beschlossen: Bürgermeister Ulrich Friedemann Sprechzeit in Questenberg, Dorfstraße 47 1., 2., 3. Donnerstag im Monat ab 17.00 Uhr Sprechzeit in Agnesdorf, Gaststätte “Karstblick” 4. Donnerstag im Monat ab 17.00 Uhr Artikel 1 Der § 4 der Entschädigungssatzung wird wie folgt neu gefasst: Aufwandsentschädigung Feuerwehr 1. Der Wehrleiter erhält eine jährliche Aufwandsentschädigung von 250 ¤. 2. Dem stellvertretenden Wehrleiter wird eine jährliche Aufwandsentschädigung von 125 ¤ gewährt. 3. Dem Jugendwart wird eine jährliche Aufwandsentschädigung von 125 ¤ gewährt. 4. Die Aufwandsentschädigungen werden jährlich nachträglich gezahlt. Artikel 2 Die 1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Hayn (Harz) tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am 26. März 2006 Siehe Seite 3 Öffentliche Bekanntmachung Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Questenberg am Mittwoch, dem 01.03.2006, um 19.30 Uhr nach Agnesdorf, Gaststätte “Karstblick” recht herzlich ein. Tagesordnung: Hayn (Harz), den 25.01.06 Benno Strucken Bürgermeister Gemeinde Kleinleinungen Bürgermeisterin Monika Bruder Sprechzeit: Montag 13.00 - 14.00 Uhr Tel. Amt: 034656/30839 Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am 26. März 2006 Siehe Seite 3 Öffentlicher Teil 1 Eröffnung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Beschlussfähigkeit 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung 3 Genehmigung der Niederschrift vom 06.02.2006 4 Kontrolle der Abarbeitung der Niederschrift 5 Lesung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2006 6 Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 7 Beschlussfassung zum Schreiben des Landkreises Sangerhausen vom 02.02.06 - Ertüchtigung von Verkehrsflächen 8 Beschlussfassung Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002 und Entlastung Bürgermeister 9 Beschlussfassung Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 und Entlastung Bürgermeister 10 Informationen des Bürgermeisters 11 Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Gemeinderates zu einzelnen Angelegenheiten der Gemeinde 12 Einwohnerfragestunde gez. Friedemann Bürgermeister Roßla-Südharz Seite 8 Nr. 3/2006 Kleingartenverein “Goldene Aue” e. V. Bürgermeister Axel Heller Sprechzeit: Dienstag von 17.00 bis 18.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Tel. 034651/92213 S’ ohle Huss - das lebendige Museum Roßla, Wilhelmstr. 18 Öffnungszeiten: nach Absprache Tel. 034651/2294 Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am 26. März 2006 Siehe Seite 3 Öffentliche Bekanntmachung Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau- und Ordnungsangelegenheiten am Montag, dem 06.03.2006, um 19.00 Uhr nach Roßla, “Tölles Ecke”, Hallesche Straße 64 recht herzlich ein. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung 3 Genehmigung der Niederschrift vom 30.01.2006 4 Kontrolle der Abarbeitung der Niederschrift 5 Beratung Baugesuche 6 Informationen des Ausschussvorsitzenden 7 Anfragen und Anregungen gez. Häcker Ausschussvorsitzender An dieser Stelle möchten wir unsere Erfahrungen und Erlebnisse der neuen Mitgliedschaft im Kleingartenverein “Goldene Aue” e. V. Roßla kurz niederschreiben. Anfang Juni letzten Jahres erwogen meine Freundin und ich, uns einen kleinen Pachtgarten der Gartenanlage in Roßla möglichst mit Häuschen zuzulegen. Etwa 2 Wochen später ergab es sich, ein abzugebendes Grundstück zu erwerben, mit kleinem Bungalow, Gartenteichen, Zubehör, sowie Rasen- und Nutzfläche. Wir hatten einen Aushang gelesen. Nach vorangegangener Besichtigung beschlossen wir, als Pächter diese Parzelle zu übernehmen. Der Preis des Grundstückbestandes war angemessen und die Übergabe wurde problemlos abgewickelt. Es war viel und ist immer noch zu tun, aber die Möglichkeit der Erholung und Freizeitgestaltung in der Natur sowie Anbau- und Anlagenerstellung nach eigenen Vorstellungen entschädigt für manche Investition und Aufwendung. Wir haben schon etliche gemütliche schöne Stunden mit Freunden und Bekannten in unserem kleinen Garten oder im Häuschen verbracht. Auch hier möchten wir den Gartennachbarn aus unserem Gang danken, für kleine Tipps und Ratschläge und auch Hilfeleistungen. Wer keine Möglichkeit hat, sich im Grünen aufzuhalten, für den ist ein überschaubarer Pachtgarten wirklich eine gute Alternative zum Aufenthalt in der Wohnung, zum Beispiel sich als Hobbygärtner sinnvoll zu betätigen. So sind auch Spielmöglichkeiten für Kinder in einigen Parzellen praktiziert worden. Interessante Grundstücke sind noch vorhanden, die auf kreative Gestaltung und/oder Anpflanzung warten. Vielleicht schlummern in Ihnen unentdeckte Fähigkeiten?! Der Vielfalt sind keine Grenzen gesetzt, außer finanzielle. Auf gute Nachbarschaft! S. Heise/Jens.-P. Junker, Roßla Bürgermeister Ralf Rettig DRK Seniorenbegegnungsstätte Roßla Veranstaltungsplan für Monat Februar 2006 Öffnungszeiten: Dienstag, Donnerstag, Freitag Montag und Mittwoch 10.00 - 13.00 Uhr 14.00 - 16.30 Uhr Sprechzeit: Mittwoch 16.00 - 19.00 Uhr Tel. Amt: 034653/272 Seniorentreffpunkt/Begegnungsstätte Jeden Mittwoch 14.30 Uhr und 14-täglich Dienstag ab 14.00 Uhr Täglich findet von 11.00 - 13.00 Uhr Mittagstisch statt. Telefon: 034651/2307 Abwasserbetrieb Rottleberode 13.02. Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt 15.02. 20.02. 22.02. 27.02. Ab 14.00 Uhr singt die 2. Gruppe zu alten Volksliedern. Sport hält fit - so das Motto an diesem Tag ab 14.00 Uhr zu Gast ist Frau Erika Herfurth Um 14.00 Uhr treffen wir uns zu einer gemütlichen Plauderstunde. Ab 14.00 Uhr findet unser Monatsgeburtstag statt. Alle Jubilare und Gäste sind recht herzlich eingeladen. Rosenmontagsfeier im DRK Seniorenzentrum “Goldene Aue” ab 14.00 Uhr in Hohlstedt Tel.: 034653/72330 am 26. März 2006 Siehe Seite 3 Nr. 3/2006 Roßla-Südharz Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für den geplanten Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens der Wipper, oberhalb der Ortslage Wippra, im Landkreis Mansfelder Land Vorhabensträger: Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Vorhabensgebiet: Gemeinde Wippra; Kompensationsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gemeinden Rottleberode, Uftrungen und Berga, OT Bösenrode Für das o. g. Bauvorhaben wird auf Antrag des Talsperrenbetriebes Sachsen - Anhalt das Planfeststellungsverfahren gemäß § 89 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) vom 18.11.2005 (GVBI. LSA S. 698, 699) in Verbindung mit den §§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgeselzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.2003 (BGBI. I S. 102), geändert durch Artikel 4 Abs. 8 des Gesetzes vom 5.5.2004 BGBI. I S. 718, 833) durchgeführt. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt in der Zeit vom 20.02.2006 bis zum 19.03.2006 während der üblichen Dienststunden montags: 9.00 - 12.00 Uhr dienstags: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr donnerstags: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr freitags: 9.00 - 12.00 Uhr im Verwaltungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Roßla - Südharz” Zimmer 209 Wilhelmstraße 4 06536 Roßla zur allgemeinen Einsichtnahme aus. 1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 03.04.2006, bei der Verwaltungsgemeinschaft Roßla - Südharz” Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendungen können auch beim Landesverwaltungsarnt, Willy-Lohmann-Straße 7, 06114 Halle (Saale) schriftlich bzw. beim Landesverwaltungsamt, Referat Wasser, Dessauer Str. 70, 06118 Halle (Saale) zur Niederschrift erhoben werden. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf der Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG) 2. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Eingaben, die die vorgenannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, können unberücksichtigt bleiben (§ 17 Abs. 1 und 2 sowie § 72 Abs. 2 VwVfG). Endet die Vertretungsmacht des Vertreters, so kann die Behörde die nicht mehr Vertretenen auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen. Sind mehr als 50 Personen aufzufordern, so kann die Behörde die Aufforderung ortsüblich bekannt machen. Wird der Aufforderung nicht fristgemäß entsprochen, so kann die Behörde von Amts wegen einen gemeinsamen Vertreter bestellen (§ 17 Abs. 4 VwVfG). 3. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden Seite 9 von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 5 Nr. 4a VwVfG). Beim Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht In der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 73 Abs. 5 Nr. 4b VwVfG). Roßla, den 17.02.2006 Leiterin des gemeinsamen Verwaltungsamtes Bürgermeister Jürgen Schanze Sprechzeit: Dienstag 16.00 bis 18.00 Uhr Tel. Amt: 034658/21319 Bekantmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am 26. März 2006 Siehe Seite 3 Bürgermeister Günter Bergner Sprechzeit: Mittwoch 14.00 - 18.00 Uhr Tel. Amt: 034653/625 Gemeindeeigene Trinkwasseranlage Bei Störfällen sind zu informieren: Gemeindeamt, Hauptstraße 20 Tel. 034653/625 Montag bis Donnerstag Freitag Außerhalb der Dienstzeit: Bürgermeister Herr König Herr Siebert Schauhöhle Heimkehle Tel. 034653/305 Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag 10.00 - 17.00 Uhr 9.00 - 16.00 Uhr 9.00 - 12.00 Uhr Tel. 034653/248 Tel. 034653/83758 Tel. 034653/83818 Roßla-Südharz Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am 26. März 2006 Siehe Seite 3 Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für den geplanten Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens der Wipper, oberhalb der Ortslage Wippra, im Landkreis Mansfelder Land Vorhabensträger: Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Vorhabensgebiet: Gemeinde Wippra; Kompensationsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gemeinden Rottleberode, Uftrungen und Berga, OT Bösenrode Für das o. g. Bauvorhaben wird auf Antrag des Talsperrenbetriebes Sachsen-Anhalt das Planfeststellungsverfahren gemäß § 89 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) vom 18.11.2005 (GVBI. LSA S. 698, 699) in Verbindung mit den §§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.2003 (BGBI. I S. 102), geändert durch Artikel 4 Abs. 8 des Gesetzes vom 05.05.2004 BGBI. I 5. 718, 833) durchgeführt. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt in der Zeit vom 20.02.2006 bis zum 19.03.2006 während der üblichen Dienststunden montags: 9.00 - 12.00 Uhr dienstags: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr donnerstags: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr freitags: 9.00 - 12.00 Uhr im Verwaltungsamt der Verwaltungsgemeinschaft “Roßla-Südharz” Zimmer 209 Wilhelmstraße 4 06536 Roßla zur allgemeinen Einsichtnahme aus. 1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 03.04.2006, bei der Verwaltungsgemeinschaft “Roßla-Südharz” Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendungen können auch beim Landesverwaltungsamt, Willy-Lohmann-Straße 7, 06114 Halle (Saale) schriftlich bzw. beim Landesverwaltungsamt, Referat Wasser, Dessauer Str. 70, 06118 Halle (Saale) zur Niederschrift erhoben werden. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf der Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). 2. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Eingaben, die die vorgenannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, können unberücksichtigt bleiben (§ 17 Abs. 1 und 2 sowie § 72 Abs. 2 VwVfG). Endet die Vertretungsmacht des Vertreters, so kann die Behörde die nicht mehr Vertretenen auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen. Nr. 3/2006 Sind mehr als 50 Personen aufzufordern, so kann die Behörde die Aufforderung ortsüblich bekannt machen. Wird der Aufforderung nicht fristgemäß entsprochen, so kann die Behörde von Amts wegen einen gemeinsamen Vertreter bestellen (§ 17 Abs. 4 VwVfG). 3. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 5 Nr. 4a VwVfG). Beim Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 73 Abs. 5 Nr. 4b VwVfG). Roßla, den 17.02.2006 Leiterin des gemeinsamen Verwaltungsamtes Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz IMPRESSUM Seite 10 - Herausgeber, Gesamtherstellung, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (0 35 35) 4 89-0, Telefax: (0 35 35) 4 89-1 15, Fax-Redaktion (03535) 489-155 - Geschäftsführer: Ralf Wirz - Verantwortlich für den amtlichen Teil: amtierende Leiterin der Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz, Frau Calame - Vertretung: An alle zur VGem-Roßla-Südharz gehörenden, erreichbaren Haushalte und im Büro der VGem-Roßla-Südharz in Roßla. - Anzeigenberater: Herr Huke, Tel./Fax (03 47 72) 3 05 95, Funk (01 71) 41 44 049 Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen. Anzeige Liebes goldene Brautpaar Margot und Eberhard Dittmar Vor 50 Jahren habt Ihr Euch gefunden und das Band der Liebe gebunden. Ihr kanntet kein Verzagen, habt Freud und Leid gemeinsam getragen. Hattet Höhen, hattet Tiefen, wart immer da, wenn wir Euch riefen. Es ist ganz einfach Eure Art stets da zu Rat und Tat.und Wir wünschen Euch auch weiterhinsein nurmit schöne Zeiten hoffen, Ihr könnt sie noch lange gemeinsam bestreiten. Von Herzen alles Liebe Eure Kinder, Schwiegerkinder und Enkel Nr. 3/2006 Roßla-Südharz Bürgermeister Peter Niwa Sprechzeit: Mittwoch 17.00 - 18.00 Uhr Tel.: 034651/2527 Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am 26. März 2006 Siehe Seite 3 Öffentliche Bekanntmachung Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Wickerode am Donnerstag, dem 23.02.2006, um 19.30 Uhr nach Wickerode, Kulturraum, Straße n. Ouestenberg 14 recht herzlich ein. Tagesordnung: Öffentlicher Tell 1 Eröffnung und Feststellung der Qrdnungsmäßigkeit der Einladung und Beschlussfähigkeit 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Festslellung 3 Genehmigung der Niederschrift vom 15.12.2005 4 Kontrolle der Abarbeitung der Niederschrift 5 1. Lesung des Haushaltsplanes 2006 6 Beschlussfassung zu außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2004 7 Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2002 und Entlastung des Bürgermeisters 8 Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2003 und Entlastung des Bürgermeisters 9 Informationen des Bürgermeisters 10 Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Gemeinderates zu einzelnen Angelegenheiten der Gemeinde 11 Einwohnerfragestunde gez. Niwa Bürgermeister Satzung über die Erhebung von Beiträgen der Tierbesitzer an die Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt (Beitragssatzung) für das Jahr 2006 Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt, Postfach 320120, 39040 Magdeburg Sitz: Maxim-Gorki-Straße 13, 39108 Magdeburg, Telefon (0391) 7325011 (Bek. dem MLU vom 08.12.2005, MBL. LSA S. ...) Auf Grund des § 3 Absatz 3 Nummer 3 und des § 11 des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tierseuchengesetzes (AG TierSG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 15. Juli 2002 (GVBI. LSA S. 308) hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt am 06.10.2005 folgende Satzung beschlossen: §1 (1) Besitzer von Pferden, Rindern, einschließlich Wasserbüffel, Wisente und Bisons, Schweinen, einschließlich Wildschweinen Seite 11 in Gehegen, Schafen, einschließlich Muffelwild in Gehegen, Ziegen, Hühnergeflügel, Truthühnern, Gänsen, Enten, Laufvögeln, Hirschartigen (Dam-, Sika-, Rot-, Rehwild und Sonstigen) in Gehegen sowie Forellen und Karpfen in Fischhaltungsbetrieben (Anlagen oder Einrichtungen zur Zucht von Forellen oder Karpfen oder Einrichtungen zur Haltung oder Hälterung von Forellen oder Karpfen zum Zwecke der Vermarktung, ausgenommen Anlagen oder Einrichtungen zur Haltung oder Hälterung von Forellen oder Karpfen in geringem Umfang zur Abgabe an den Verbraucher), im Folgenden Tierbesitzer genannt, die diese Tiere im Lande Sachsen-Anhalt halten, sind verpflichtet, der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt (im Folgenden Tierseuchenkasse genannt) jährlich ihren Gesamtbestand an Tieren der genannten Arten, nach Tierarten gegliedert, zu melden. (2) Die Tierbestandsmeldung an die Tierseuchenkasse ist eine amtliche Erhebung; Stichtag der Erhebung für das Jahr 2006 ist der 3.1.2006, im Falle von Forellen und Karpfen der 1.3.2006. Die Bestandsmeldung erfolgt mittels einer von der Tierseuchenkasse zu beziehenden amtlichen Bestandsmeldekarte oder per Internet unter der Adresse http://www.tierseuchenkassesachsenanhalt.de. Die Tierbesitzer haben die Zahl der am Stichtage in ihrem Besitz befindlichen Tiere, bei Forellen und Karpfen die Anzahl der im Vorjahr umgesetzten Satzfische, bei Speisefischen der genannten Arten das im Vorjahr umgesetzte Gewicht, entsprechend der vorgegebenen Gliederung und das Datum der Meldungsausfertigung in die Meldekarte einzutragen sowie bei eingetretenen Änderungen den Namen, die Unternehmensbezeichnung und die Angaben über den Wohn- bzw. Unternehmenssitz zu berichtigen. Die Meldekarte ist spätestens zwei Wochen nach o. g. Stichtag, mit Datum und Unterschrift versehen, an die Tierseuchenkasse zu senden. Bei der Meldung per Internet entfällt die Angabe des Datums, die Unterschrift wird durch eine PIN ersetzt. (3) Tierbesitzer, denen keine amtliche Meldekarte zugegangen ist, sind verpflichtet, eine solche rechtzeitig vor Ablauf der zweiwöchigen Meldefrist bei der Tierseuchenkasse anzufordern oder in der genannten Frist per Internet zu melden. Absatz 2 Satz 3 und 4 gelten entsprechend. Tierbesitzer, die ihren Tierbestand nicht innerhalb der in Absatz 2 genannten Frist zur Tierseuchenkasse gemeldet haben, können unter Zugrundelegung der Tierzahlmeldung des Vorjahres und/oder anderweitig amtlich ermittelter Tierzahlen zum Beitrag für das laufende Jahr veranlagt werden. Dies entbindet die Tierbesitzer nicht von der Pflicht zur Abgabe der Meldung ihres Tierbestandes. § 5 Abs. 1 bleibt unberührt. (4) Erhöht sich während des Jahres 2006 die Anzahl zum Stichtag 3.1.2006 gemeldeter Tiere einer Tierart durch Zugang aus einer anderen Tierhaltung um mehr als fünf Prozent oder um mehr als zehn Tiere, bei Geflügel um mehr als 100 Stück, oder wird ein Tierbestand nach dem Stichtag wieder neu aufgebaut oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhanden gewesenen Tierart, für die Meldepflicht gemäß Absatz 1 besteht, neu oder wieder in die Tierhaltung aufgenommen, so ist der Tierbesitzer verpflichtet, dies der Tierseuchenkasse mittels Nachmeldekarte bzw. Bestandsmeldekarte innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen. Für die Nachmeldung gelten Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend. Bei Bestandserhöhungen ist, soweit Nachmeldepflicht besteht, die Anzahl aller über den Stichtagsbestand hinaus eingestellten Tiere nachzumelden. (5) Tierbesitzer, die im Laufe des Jahres 2006 erstmalig mit der Tierhaltung in Sachsen-Anhalt beginnen, sind verpflichtet, dies der Tierseuchenkasse innerhalb von zwei Wochen nach Tierhaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen und bei dieser eine amtliche Bestandsmeldekarte anzufordern. Absatz 2 Satz 3 und 4 und Absatz 4 gelten entsprechend. (6) Viehhändler mit Geschäftssitz in Sachsen-Anhalt haben sich als Tierbesitzer gemäß Absatz 1 schriftlich bei der Tierseuchenkasse zu melden. Sie haben bis zum 1.3.2006 zum Zwecke der Beitragsveranlagung Art und Anzahl der im Jahre 2005 umgesetzten Tiere anzugeben. Absatz 2 Satz 2 und 4 sowie Absätze 3 und 5 gelten entsprechend. (7) Die Beitragsberechnung erfolgt entsprechend der Angaben über Zahl und Art der gehaltenen Tiere gemäß Absatz 2, 3, 4 und 5. Der Beitragsberechnung im Falle des Absatz 6 werden 4 Prozent der im Jahre 2005 umgesetzten Tiere zu Grunde gelegt. Seite 12 Roßla-Südharz Abweichend davon kann von der Erhebung von Beiträgen für Tiere, die gemäß Absatz 4 oder 5 gemeldet wurden, für das Jahr 2006 auf schriftlichen Antrag des Tierbesitzers abgesehen werden, wenn: 1. für diese Tiere bereits Beiträge zur Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für das Jahr 2006 entrichtet wurden und der Tierbestand a) am bisherigen Standort durch einen anderen Tierbesitzer im Rahmen der Erbfolge oder der Änderung der Rechtsform weitergeführt wird oder b) an einem anderen Standort im Land Sachsen-Anhalt und durch einen anderen Tierbesitzer und dort nur vorübergehend gehalten werden, oder 2. der Tierbesitzer für diese Tiere seiner Melde- und Beitragspflicht gegenüber einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungsbereich des deutschen Tierseuchengesetzes nachgekommen ist und diese Tiere nur vorübergehend in SachsenAnhalt gehalten werden. Das Vorliegen der Voraussetzungen zur Befreiung von der Beitragspflicht zur Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt ist vom Antragsteller nachzuweisen. Abweichend von § 2 Abs. 1 der Satzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt über die Gewährung von Beihilfen (Beihilfesatzung) vom 08.12.1999 i. d. g. Fassung, haben Tierbesitzer für Tiere nach Nummer 2, einschließlich der Nachzucht dieser Tiere, keinen Anspruch auf Beihilfen. (8) Der Beitrag zur Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für das Jahr 2006 kann bei Rindern auf die Beitragssätze des § 2 Nr. 2b und bei Schweinen auf die Beitragssätze des § 2 Nr. 3b ermäßigt werden, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen. 1. Rinder 1.1 Der Rinderbestand muss vor dem 31.12.2005 amtlich als BHV 1-freier Rinderbestand” anerkannt worden sein. 1.2 Die Anerkennung nach Nummer 1.1 ist durch eine amtstierärztliche Bescheinigung zu bestätigen. 1.3 Die Bescheinigung nach Nummer 1.2 muss bis 15.02.2006 bei der Tierseuchenkasse eingegangen sein. 2. Schweine 2.1 Der Schlachtschweine produzierende Betrieb hat im Jahr 2005 an einem Programm zur Reduzierung des Salmonelleneintrags durch Schlachtschweine gemäß der Leitlinien für ein Programm zur Reduzierung des Eintrags von Salmonellen durch Schlachtschweine in die Fleischgewinnung, in der Bek. vom 10.02.1998, BAnz. Nr. 44, S. 2905, teilgenommen. Die Teilnahme ist durch eine amtstierärztliche Bescheinigung zu bestätigen. 2.2 Der Zuchtschweine produzierende Betrieb hat im Jahr 2005 Untersuchungen zum Vorkommen von Salmonellen im Schweinebestand im Rahmen eines zertifizierten Qualitätssicherungs/Managementsystem durchgeführt.Die Durchführung der Untersuchungen ist durch eine Bescheinigung des Hoftierarztes zu bestätigen. 2.3 Die Bescheinigungen nach Nummer 2.1 oder 2.2 müssen bis 15.02.2006 bei der Tierseuchenkasse eingegangen sein. §2 (1) Im Jahre 2006 gelten, vorbehaltlich des Absatz 2, folgende Beitragssätze: 1. Mindestbeitrag Der Mindestbeitrag eines Tierbesitzers beträgt, unabhängig von der gehaltenen Tierart und -zahl 4,00 ¤ 2. Rinder einschließlich Wasserbüffel, Wisente und Bisons Zu entrichten sind a) für jedes Rind 7,90 ¤ b) für jedes Rind gemäß § 1 Abs. 8 1,90 ¤ 3. Schweine einschließlich Wildschweine in Gehegen Zu entrichten sind a) für jedes Schwein, ausgenommen Ferkel an der Sau 0,35 ¤ b) für jedes Schwein, ausgenommen Ferkel an der Sau, gemäß § 1 Abs. 8 0,25 ¤ 4. Pferde Zu entrichten sind für jedes Pferd 1,20 ¤ 5. Schafe einschließlich Muffelwild in Gehegen Zu entrichten sind für Schafe ab dem 9. Lebensmonat je Tier 0,55 ¤ Nr. 3/2006 6. Ziegen Zu entrichten sind für Ziegen ab dem 9. Lebensmonat je Tier 1,00 ¤ 7. Geflügel 7.1. Hühner einschließlich Reb- und Perlhühner, Fasanen, Wachteln) Zu entrichten sind je angefangene 100 Stück 1,90 ¤ 7.2 Masthähnchen Zu entrichten sind je angefangene 100 Stück 0,44 ¤ 7.3. Truthühner, Gänse, Enten Zu entrichten sind je angefangene 100 Stück 2,50 ¤ 7.4. Laufvögel (Flachbrustvögel) Zu entrichten sind je Stück 1,00 ¤ 8. Forellen und Karpfen 8.1. Speisefische Zu entrichten sind je angefangene 100 kg 3,50 ¤ 8.2. Satzfische Zu entrichten sind je angefangene 1.000 Stück in den nachfolgenden Größen 1. Forellen: Rf/Bf 0-v (frisch geschlüpft - vorgestreckt) 0,50 ¤ Rf/Bf 1 (70 g) 1,00 ¤ 2. Karpfen: K0-V (5 g) 0,50 ¤ K 1 (30 - 50 g) 1,00 ¤ K 2 (200 - 300 g) 1,50 ¤ 9. Hirschartige in Gehegen (Dam-, Sika-, Rot-, Rehwild und Sonstige) Zu entrichten sind je Stück 1,00 ¤ (2) Die Tierseuchenkasse kann im Laufe des Jahres 2006 andere Beitragssätze festsetzen, sofern dies auf Grund des Auftretens von Tierseuchen notwendig ist. §3 Für Tiere, die dem Bund oder einem Land gehören, oder für das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführte Schlachtvieh sowie für Tiere in Zoologischen Gärten, werden Beiträge nicht erhoben. §4 Die Beiträge an die Tierseuchenkasse werden mit Zugang des Beitragsbescheides fällig. Die Zahlungsfrist beträgt zwei Wochen. §5 (1) Der Anspruch auf Beihilfen der Tierseuchenkasse entfällt, wenn der Tierbesitzer oder sein Vertreter schuldhaft 1. bei den hierzu vorgeschriebenen Erhebungen einen Tierbestand nicht angibt oder eine zu geringe Tierzahl angibt oder 2. seine Beitragspflicht nicht erfüllt. (2) Darüber hinaus entfällt der Anspruch auf Beihilfen der Tierseuchenkasse, wenn der Tierbesitzer oder sein Vertreter schuldhaft 1. bei den hierzu vorgeschriebenen Erhebungen die Angaben verspätet abgegeben oder 2. seine Beitragspflicht nicht fristgerecht erfüllt hat. (3) Die Beihilfe kann in den Fällen der Abs. 1 und 2 teilweise gewährt werden, wenn die Schuld gering ist oder die Versagung der Beihilfe für den Besitzer eine unbillige Härte bedeuten würde. (4) Die weiteren Regelungen der Satzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt über die Gewährung von Beihilfen (Beihilfesatzung vom 08.12.1999 i. d. g. F.) bleiben hiervon unberührt. §6 Diese Satzung tritt am 1.1.2006 in Kraft. Magdeburg, den 06.10.2005 Der Vorsitzende des Verwaltungsrates der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt Nächster Erscheinungstermin: Freitag, der 3. März 2006 Nächster Redaktionsschluss: Dienstag, der 21. Februar 2006 Roßla-Südharz Nr. 3/2006 19. Internationale Unternehmerbörse OST-WEST Landkreis Sangerhausen. Die 19. Internationale Unternehmerbörse OST-WEST findet am 6. und 7. April dieses Jahres in Torgau (Sachsen) statt, teilt die Wirtschaftsförderung des Landkreises mit. Es sind Unternehmer der Branchen: Metall (Be- und Verarbeitung); Stahlbau; Maschinen- und Anlagenbau; Spedition; Prozesssteuerung; Elektrotechnik; Elektronik; Zulieferer Luft- und Raumfahrt; Umwelttechnik; Bau; Glas-, Holzund Kunststoffverarbeitung sowie Automobilindustrie vertreten. Sie kommen aus Deutschland; den Niederlanden; Belgien; Polen; Tschechien; der Slowakei; Slowenien; Ungarn; Russland. Erwartet werden auch Wirtschaftsleute aus Rumänien, Bulgarien; der Ukraine und vom Baltikum. Die Teilnahme an der Börse kostet 150,- Euro pro Person. In der Gebühr sind Tagungsmaterialien, Getränke sowie abends ein Empfang und Bankett enthalten. Reise- und Aufenthaltskosten trägt jeder selbst. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, auf einer separaten Ausstellungsfläche die eigene Produktpalette sowie Prospekte vorzustellen, 1 m2 Ausstellungsfläche kostet 50,- Euro. Wenn gewünscht, kann der Buchungsservice für das Hotel übernommen werden. Kontakt: OST-WEST Verein e. V. Schloßstraße 19 04860 Torgau Tel.: (03421) 71 52 91; Tel/Fax: (03421) 71 56 47 E-Mail: [email protected] http://www.ost-west. com/Kontaktboerse. htm Die Vorgängerveranstaltung, die 18. Internationale Unternehmerbörse Ost-West im Oktober des Vorjahres, hatte vor allem die Kontakte und die Kooperationen zwischen kleinen und mittelständischen Betrieben aus Deutschland, Italien und den Niederlanden sowie zu solchen aus den EU-Beitrittsländern in Osteuropa, zuzüglich Russland, gefördert. An der Börse hatten 109 Firmenvertreter aus acht Ländern teilgenommen, so aus Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Polen, Russland, Italien, den Niederlanden und Deutschland. 50 kamen aus Deutschland. Es wurden 275 Geschäftsgespräche geführt und 55 vertragsähnliche Vereinbarungen über gemeinsame Geschäftstätigkeiten zwischen Firmen der EU-Beitrittsländer und Deutschland bzw. westeuropäischen Ländern getroffen. Die Wasserwerke Südharz geben folgende geänderte Servicezeiten zur Kenntnis: Dienstag Donnerstag Freitag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr 9.00 - 12.00 Uhr Weiterhin wird mitgeteilt, dass eine Umbenennung der Verbände zum 01.01.2006 in Abwasserzweckverband “Südharz” und Trinkwasserzweckverband “Südharz” erfolgte. Seite 13 Die Agentur für Arbeit informiert Neue Termine für die Bundeswehrberatung Auch im Jahr 2006 werden in der Agentur für Arbeit Sangerhausen, Baumschulenweg 1, Bundeswehrberatungen durchgeführt. Interessierte Schüler, Eltern und Lehrer können sich zu den aufgeführten Terminen in der Zeit von 10.00 bis 15.00 Uhr bei den Beratern der Bundeswehr über Ausbildungsvoraussetzungen, möglichkeiten, Berufe und Einsatzgebiete informieren - Telefon: 03464 / 554-222. Nachfolgend alle Termine auf einen Blick: 23.05.2006 26.09.2006 28.02.2006 13.06.2006 17.10.2006 14.03.2006 11.07.2006 14.11.2006 28.03.2006 15.08.2006 28.11.2006 18.04.2006 12.09.2006 Alle Interessenten sind herzlich eingeladen. Arbeiten im europäischen Ausland Im Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur für Arbeit Sangerhausen, Baumschulenweg 1 findet am Montag, dem 27. Februar, 10.00 Uhr eine Vortragsveranstaltung zu dem Thema “Arbeiten im europäischem Ausland” statt. Der Vortrag richtet sich speziell an Bewerber aus den Berufsbereichen: Bau, Metall, Gastronomie und Gesundheitswesen. Hierzu sind alle Interessenten herzlich eingeladen. Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 03464/554-222. Die Agentur für Arbeit informiert Vortragsveranstaltungen im Berufsinformationszentrum (BIZ) Im Rahmen der Berufsorientierung finden im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Sangerhausen (BIZ), Baumschulenweg 1 folgende Vortragsveranstaltungen statt: Donnerstag, 9. März 2006, 15.00 Uhr “Ausbildungsberufe bei der Deutschen Bahn AG” - Eisenbahnspezifische Berufe - Kaufmännisch-Serviceorientierte Berufe - Gewerblich-technische Berufe - IT-Berufe Referentin: Frau Scheerans; Deutsche Bahn AG, Berlin Donnerstag, 23. März 2006, 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr “Berufe im Hotel- und Gaststättenwesen” - Hotelkaufmann/-frau - Hotelfachmann/-frau - Restaurantfachmann/-frau - Koch/Köchin - Fachmann/-frau für Systemgastronomie - Fachkraft im Gastgewerbe Referentin: Frau Schwanecke; BGZ - Bildungszentrum für das Hotel- und Gaststättengewerbe Ostharz GmbH, Quedlinburg AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHUREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHUREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHUREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHUREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHUREN PROSPEKTE Fragen zur Werbung? Ihr Anzeigenfachberater Information ist unser Geschäft. berät Sie gern. Telefon/Fax: 03 47 72/3 05 95 Funk: 01 71/4 14 40 49 www.wittich.de www.wittich.de Unsere Amtsblätter gibt es 200 x in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Fredi Huke Seite 14 Roßla-Südharz 3. Literaturpreis der Rosenstadt Sangerhausen Literaturpreis der Rosenstadt Sangerhausen in der 3. Runde zum Thema GARTENTRÄUME. Bereits zum dritten Mal wird der “Literaturpreis der Rosenstadt Sangerhausen” ausgeschrieben. Bestimmt wird das Thema des diesjährigen Literaturpreises vom Projekt des Landes Sachsen-Anhalt namens “Gartenträume”. Im Rahmen dieser Aktion wurden die schönsten und bedeutendsten historischen Parks und Gärten zusammengefasst. Schließlich wird “Gartenträume” 2006 das touristische Schwerpunktthema des Landes Sachsen-Anhalt sein, um auf ein großes kulturelles Erbe im Land Sachsen-Anhalt aufmerksam zu machen. In das Landesprojekt “Gartenträume” eingebunden, ist auch das Europa-Rosarium Sangerhausen. So hat man sich entschieden, die Bezeichnung “Gartenträume” im Allgemeinen für den 3. Literaturpreis der Rosenstadt in den Mittelpunkt zu rücken. Gefragt sind Kurzgeschichten rund um das Thema und Zeit zum Schreiben bleibt den Interessierten bis Ende März 2006, denn am 31.03.2006 ist Einsendeschluss. Die ausführlichen Ausschreibungsunterlagen für den 3. Literaturpreis sind hier im Anhang beschrieben oder unter www.sangerhausen.de/sangerhausen/aktu.htm einzusehen. Der Preis wird aller 2 Jahre neu ausgeschrieben. Der Startschuss hierfür fiel bereits im Festjahr 2003, zum 100. Geburtstag des Rosengartens als es galt, Lyrisches und Kurzgeschichten zur “ROSE” zu schreiben. In den letzten Jahren fand der Literaturpreis großen Zuspruch und es war stets eine große Beteiligung zu verzeichnen. Nr. 3/2006 “Wenn eine alte Küche erzählen könnte ...” - Ernährung und Kochen in Sangerhausen von 1950 - 1990 Ausstellungsdauer: 28. Januar bis 30. April 2006 Ausschreibung: Kategorie: Kurzgeschichte Natur ist lehrsam, wer ihre Lehrstund nicht versäumt, der hat zu denken genug, er kriegt die trockenen Lebenswege gar nicht unter die Füße, auf denen andern die Sohlen brennen. (Bettina von Arnim) Bewerbung: Zugelassen sind unveröffentlichte Kurzgeschichten in deutscher Sprache. Der Umfang beträgt maximal 4 Seiten. Jeder Bewerber darf nur einen Beitrag einsenden (Sonst erfolgt keine Wertung). Die Einreichung soll anonym erfolgen und mit einem Kennwort versehen sein. In einem zusätzlichen Umschlag mit demselben Kennwort sind die persönlichen Daten und ein kurzer Lebenslauf beizulegen. Die Preisverleihung verbunden mit einer öffentlichen Lesung der besten Beiträge findet im Rahmen der “Sangerhäuser Literaturtage” im November 2006 statt. Preisgeld: Das Preisgeld beträgt insgesamt 1800 ¤. 1. Preis 1000 ¤ 2. Preis 500 ¤ 3. Preis 300 ¤ Einsendeschluss ist der 31.03.2006 (Poststempel). Schicken Sie Ihre Beiträge in 5facher Ausfertigung. Eine unparteiische Jury bewertet die eingereichten Beiträge und entscheidet über die Zuerkennung der Preise. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Bestätigung des Eingangs und eine Rücksendung der Texte erfolgt nicht. Ihren Wettbewerbsbeitrag schicken Sie an: Rosenstadt Sangerhausen GmbH Am Rosengarten 2a, 06526 Sangerhausen Kennwort: Literaturpreis Ansprechpartner: Frau Otto, Stadtbibliothek Tel.: 03464/565450 Mit der Einreichung eines Manuskriptes erkennen die Autorinnen und Autoren die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs an. Ausdrücklich erklären sie: dass sie ihren Text selbstständig verfasst haben, dass ihr Beitrag noch nicht anderweitig veröffentlicht wurde, dass sie bereit sind ihren Text zur Preisverleihung öffentlich vorzutragen, dass ihr Beitrag unentgeltlich im Rahmen der Berichterstattung veröffentlicht werden darf, dass sie einer eventuellen Veröffentlichung ihres Wettbewerbsbeitrages in einer Anthologie zustimmen. Anzeige Was tun gegen Schuppenflechte und Falten Etwa zwei Prozent der deutschen Bevölkerung leiden unter Schuppenflechte: Gerötete Haut mit hellen Schüppchen ist für die Betroffenen schon belastend genug – doch hinzu kommt oft noch das Schamgefühl, das die Patienten quält. Eine wirksame Hilfe gegen die Pein ist eine tägliche Salbenbehandlung mit orientalischem Baumharz (Mönchbalsam, Apotheke). Seine Inhaltsstoffe wirken entzündungshemmend, zellerneuernd und beugen außerdem frühzeitiger Faltenbildung vor, belegt eine Studie an Frauen. Junge Hansa