lesen - Roßla

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AMTSBLATT
der Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz
für die Stadt Stolberg (Harz), die Gemeinden Bennungen, Breitenstein,
Breitungen, Dietersdorf, Drebsdorf, Hainrode, Hayn (Harz), Kleinleinungen,
Questenberg, OT Agnesdorf, Roßla, OT Dittichenrode, Rottleberode, Schwenda,
Uftrungen, Wickerode
Jahrgang 2, Nummer 3
Freitag, den 17. Februar 2006
Der Februar
Nordwind bläst. Und Südwind weht. Und es schneit.
Und taut. Und schneit.
Und indes die Welt vergeht bleibt ja doch nur eins: die Zeit.
Pünktlich holt sie aus der Truhe falschen Bart
und goldnen Kram.
Pünktlich sperrt sie in die Truhe Sorgenkleid
und falsche Scham.
In Brokat und seidnen Resten, eine Maske vorm Gesicht,
kommt sie dann zu unsren Festen. Wir erkennen sie nur nicht.
Bei Trompeten und Gitarren drehn wir uns im Labyrinth
und sind aufgeputzte Narren um zu scheinen, was wir sind.
Unsre Orden sind Attrappe. Bunter Schnee ist aus Papier.
Unsre Nasen sind aus Pappe. Und aus welchem Stoff sind wir?
Bleich, als sähe er Gespenster, mustert uns Prinz Karneval.
Aschermittwoch starrt durchs Fenster.
Und die Zeit verlässt den Saal.
Pünktlich legt sie in die Truhe das Vorüber und Vorbei.
Pünktlich holt sie aus der Truhe Sorgenkleid und Einerlei.
Nordwind bläst. Und Südwind weht. Und es schneit.
Und taut. und schneit.
Und indes die Zeit vergeht, bleibt uns doch nur eins: die Zeit.
(Erich Kästner)
Sitz der Verwaltungsgemeinschaft: 06536 Roßla, Wilhelmstraße 4
Seite 2
Roßla-Südharz
Wichtige Telefonnummern
Polizei
Feuerwehr und Rettungsstelle
Rettungsdienst
Rettungsleitstelle Nordhausen
Polizeirevier Sangerhausen
Polizeistation Roßla
Krankenhaus “Am Rosarium”
Krankenhaus Nordhausen
Wasserwerke “Südharz”
im Havariefall Trink- u. Abwasser
EnviaM (Energie)
Mitgas- bei Störungen
Verwaltungsamt Roßla-Südharz
Kreisverwaltung Sangerhausen
Nr. 3/2006
Ärzte in Hayn (Harz)
110
112
03464/19222
03631/89380
03464/2540
034651/450390
03464/660
03631/410
03464/26100
0171/7217379
03466/2160
01802 2009
01802 600600
034651/3890
03464/5350
Facharzt für Allgemeinmedizin
Fa V. Rothe
Langenberg 30
Zahnarzt
Dipl.-Stom. H. Ptok
Roßlaer Str. 23
Tel. 034658/21263
Tel. 034658/21578
Ärzte in Uftrungen
Fachärztin für Allgemeinmedizin
FA N. Eckstein
Am Teich 5
Zahnärztin
Dr. med. dent. A. Birkefeld
Am Heerstall 14a
Tel. 034653/620
Tel. 034653/429
Apotheken
Ärzte in Roßla
Fachärzte für Allgemeinmedizin
Mario Koth
Lindenstr. 13
Dr. med. E. Globig
Hallesche Straße 21
Dipl.-Med. G. Gasse
Hallesche Str. 37
Kinderärztin
Dipl.-Med. K. Gasse
Hallesche Str. 37
Zahnärzte
MR Dr. med. dent. W. Globig
Hallesche Str. 21
Dr. med. dent. B. Häcker
Hallesche Str. 44
Dipl.-Med. B. Buß
Hallesche Str. 45
Tierarzt
Dr. med. vet. P. Reineck
Lindenstr. 13
Tel. 034651/2200
Tel. 034651/2393
Tel. 034651/2431
Tel. 034653/274
Tel. 034654/327
Tel. 034658/92003
Tel. 034651/2400
Augenoptiker
Tel. 034651/2405
Tel. 034651/32024
Tel. 034651/2260
Tel. 034651/2295
Tel. 034651/45451
Ärzte in Rottleberode
Fachärzte für Allgemeinmedizin
Dr. med. W. Enke
Dorfstr. 18a
Dr. med. R. Häntze
Zum Sportzentrum 1
Zahnärzte
Frau M. Diekmann
Domäne 1
Dr. med. dent. Chr. Lindner
Neue Str. 1
Kyffhäuser-Apotheke in Roßla
Hallesche Str. 59
St. Barbara-Apotheke in Rottleberode
Hauptstraße 45a
Hirsch-Apotheke in Stolberg (Harz)
Rittergasse 1
Harz-Apotheke in Hayn (Harz)
Rinderplatz 4
Tel. 034653/222
Tel. 034653/232
Tel. 034653/83622
Tel. 034653/234
Ärzte in Stolberg (Harz)
Facharzt für Allgemeinmedizin
FA D. Köhn
Niedergasse 119
Tel. 034654/312
Facharzt für Innere Medizin und Hausarzt
MR Dr. med. Th. Kabus
Thyrahöhe 16
Tel. 034654/8030
Zahnärztin
Dipl.-Med. M. Mewitz
Niedergasse 119
Tel. 034654/355
Augenoptiker Waschau in Roßla
Hallesche Str. 60
Notdienst und Hausbesuche, Tel. 034651/2294
Mo. - Fr.
9.00 - 18.00 Uhr
Sa.
9.00 - 12.00 Uhr
Physiotherapeutische Behandlungen
Roßla
S. George
Hallesche Str.
Rottleberode
A. Boche
Hauptstr. 47
Stolberg (Harz)
A. Schlisio
Niedergasse 51
K. Buchmann
Niedergasse 29
Tel. 034651/2333
Tel. 034653/83669
Tel. 034654/10299
Tel. 034654/92277
Bibliotheken
Roßla
im Schloss
Öffnungszeiten
Dienstag
Donnerstag
Rottleberode
Hüttenhof 1
Öffnungszeiten
Dienstag
Donnerstag
Stolberg (Harz)
Niedergasse 22
Öffnungszeiten
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Tel. 034651/2483
17.00 - 19.00 Uhr
17.00 - 19.00 Uhr
Tel. 034653/92217
14.00 - 17.00 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Tel. 034654/454 oder 85960
15.00 - 18.00 Uhr
9.00 - 11.00 Uhr
15.00 - 17.00 Uhr
9.00 - 11.00 Uhr
Roßla-Südharz
Nr. 3/2006
Hayn (Harz)
Schul- und Gemeindebücherei,
Öffnungszeiten
Dienstag
Dienstag bzw. Donnerstag
Schwenda
Vordergasse 114
Öffnungszeiten
Montag
Tel. 034658/21615
Training und Einzelberatung für
Kommunikation und Konfliktbewältigung
15.00 - 16.00 Uhr
11.15 - 11.45 Uhr
Dr. Susanne Billhardt
Dorfstraße 34a, 06536 Dittichenrode
Telefon: 034651/32724
Termine nach Vereinbarung
15.30 - 17.30 Uhr
Elterntraining für Kinder mit Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS) und Kinder
mit oppositionellem Problemverhalten
Schulen und Kindertagesstätten
Grund- und Sekundarschule Roßla
034651/2466
Grundschule Rottleberode
034653/382, 83443
Sekundarschule Rottleberode
034653/342
Grundschule Stolberg (Harz)
034654/785, 85973
Grundschule Bennungen
034651/2774
Grundschule Hayn (Harz)
034658/21615
Grundschule Großleinungen
034656/31672
Kindertagesstätte Roßla
034651/2391
Integrative Kindertagestätte Rottleberode
034653/264
Kindertagesstätte Stolberg (Harz)
034654/377
Kindertagesstätte Bennungen
034651/2580
Kindertagesstätte Hayn (Harz)
034658/21221
Kindertagesstätte Breitenstein
034654/738
Kindertagesstätte Schwenda
034658/21289
Kindertagesstätte Uftrungen
034653/627
Kindertagesstätte Großleinungen
034656/59402
Kindertagesstätte Questenberg
034651/2891
DRK
Sozialstation Sangerhausen
Tel. 03464/54822 oder 5418930
Wochenendbereitschaftsdienst (Bereich Roßla)
Frau Silke Schade
0160/92916602
Frau Petra Heiroth
0174/4150825
DRK Rottleberode
034653/83601
DRK Schwenda
034658/21835
DRK Stolberg (Harz)
034654/10211
Grit Schwach, Halleschestraße 78, 06536 Roßla
Tel.: 034651/93432 (vorzugsweise Mo. bis Mi. von 18.30 Uhr bis
20.00 Uhr)
Öffnungszeiten des Verwaltungsamtes in Roßla
Montag
Dienstag
und
Mittwoch
Donnerstag
und
Freitag
für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt
am 26.März 2006
1.
0800/1110333
15.00 - 19.00 Uhr
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
in Sangerhausen
zuständig für den Landkreis Sangerhausen
Träger: Albert-Schweitzer-Familienwerk e. V.
Bahnhofstr. 33 (Medizinisches Zentrum)
Tel. 03464/572945
Neue Öffnungszeiten:
Montag:
13.00 - 18.00 Uhr
Dienstag:
8.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch:
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 - 12.00 Uhr
Freitag:
8.00 - 11.00 Uhr
Das Sekretariat ist besetzt:
Montag:
13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch
13.00 - 18.00 Uhr
Für telefonische Mitteilungen steht Ihnen außerhalb der Sprechzeiten der Anrufbeantworter zur Verfügung.
Praxis für Familienberatung
und systemische Therapie
Bereich Roßla bis Breitenstein
Ansprechpartner Frau Gabriele B. Lützkendorf
Steinweg 16
06548 Rottleberode
Telefon: 034653/72942
www.familienbeistand.de
Termine nach vorheriger Absprache
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr - 18.00 Uhr
geschlossen
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr - 16.00 Uhr
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Bekanntmachung über die Auslegung des
Wählerverzeichnisses und die Erteilung von
Wahlscheinen
Das Kinder- und Jugendtelefon
Die Nummer gegen Kummer
Sprechzeiten: Montag - Freitag
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2.
3.
Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Stadt
Stolberg (Harz) und die Gemeinden Bennungen,
Breitenstein, Breitungen, Dietersdorf, Drebsdorf, Hainrode, Hayn (Harz), Kleinleinungen, Questenberg, Roßla,
Rottleberode, Schwenda, Uftrungen, Wickerode
liegt in der Zeit vom 06.03.06 bis 13.03.06
(20. bis 15. Tag vor der Wahl)
während der Dienststunden
von 9:00 bis 12:00 Uhr
und
von 13:00 bis 16:00 Uhr
und am 07.03.06
von 13:00 bis 18:00 Uhr
außer Freitag, den 10.03.06
bis 12:00 Uhr
in der Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz, Wilhelmstr. 4, 06536 Roßla
zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird
im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme
ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Die wahlberechtigte Person kann verlangen, dass in dem
Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist der Tag
ihrer Geburt unkenntlich gemacht wird.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist, spätestens
am 13.03.06, (15. Tag vor der Wahl) bis 16:00 Uhr
bei der Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz, Einwohnermeldeamt - Zi. 110, Wilhelmstr. 4, 06536 Roßla
einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses
stellen.
Der Antrag kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz oder der
Stadt/Gemeinde eingelegt werden.
Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis
eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 05.03.06
(21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,
wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung der Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht
Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben
kann.
Wählberechtigte Personen, die nur auf Antrag in das
Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits
Seite 4
4.
5.
5.1.
5.2.
6.
Roßla-Südharz
einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt
haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 31 - Sangerhausen
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag
eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, die aus wichtigem Grund den zuständigen
Wahlraum nicht aufsuchen kann. Wichtige Gründe sind
zum Beispiel
a) wenn sie sich am Wahltag während der Wahlzeit außerhalb ihres Wahlbezirkes aufhält,
b) wenn sie ihre Wohnung ab dem 19.02.06 (35. Tag vor
der Wahl) in einen anderen Wahlbezirk
aa) innerhalb der Gemeinde,
bb) außerhalb der Gemeinde, wobei die Eintragung in das
Wählerverzeichnis am Ort der neuen Wohnung nicht
beantragt worden ist,
verlegt,
c) wenn sie aus beruflichen Gründen, wegen Freiheitsentziehung, infolge Krankheit, hohen Alters, einer körperlichen Beeinträchtigung oder des sonstigen körperlichen Zustandes wegen nicht oder nur unter nicht
zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann;
eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,
a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die
Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach
§ 14 Abs. 8 Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt
(LWO) (bis zum 05.03.06) oder die Antragsfrist auf
Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach § 18 Abs.
1 LWO (bis zum 06.03.06 ) versäumt hat,
b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach
Ablauf der Antragsfristen nach § 14 Abs. 8 oder nach
§ 18 Abs. 1 LWO entstanden ist,
c) wenn ihr Wahlrecht im Berichtigungsverfahren festgestellt wurde und die Feststellung erst nach Abschluss
des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde
gelangt ist.
Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen bis zum
24.03.06 (2. Tag vor der Wahl) 18 Uhr, bei der Gemeinde
mündlich oder schriftlich beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag
noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Personen können aus den unter Nr. 5.2 Buchst. a bis
c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines
Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, stellen.
Stellt eine Person für eine andere Person einen Antrag,
muss sie durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
nachweisen, dass sie dazu berechtigt ist.
Die antragstellende Person muss den Grund für die Erteilung eines Wahlscheines glaubhaft machen.
Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass die
wahlberechtigte Person vor einem Wahlvorstand wählen
will, so erhält sie mit dem Wahlschein zugleich:
a) einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
b) einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
c) einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief
zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
d) ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Wahlunterlagen werden ihr von der Gemeinde auf Verlangen auch noch nachträglich ausgehändigt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine
andere Person ist zulässig, wenn die bevollmächtigte Person von der wahlberechtigten Person, bereits auf dem
Wahlscheinantrag benannt wurde oder die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen
wird.
Nr. 3/2006
Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den
Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegeben Stelle absenden, dass der Wahlbrief
dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief kann übersandt oder auch bei der auf dem
Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Roßla, den 17.02.06
Im Auftrag der Bürgermeister
gez. Wöbken
Leiterin des gemeinsamen Verwaltungsamtes
Öffentliche Bekanntmachung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung
des Gemeinschaftsausschusses am Dienstag, dem 28.02.2006,
um 19.30 Uhr nach Roßla, Versammlungsraum, Wilhelmstraße 4,
Zimmer 301 recht herzlich ein.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
2
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der
Tagesordnung
3
Genehmigung der Niederschrift vom 24.01.2006
4
Kontrolle der Abarbeitung der Niederschrift
5
Bericht der Verwaltungsamtsleiterin/Amtsleiter
6
Beschlussfassung Umlage Friedhöfe
7
Beschlussfassung Umlage Vermietungen
8
Beschlussfassung Umlage Abwasser
9
Beschlussfassung Umlage Sitzungsdienst
10
Beschlussfassung Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 200
11
Beschlussfassung Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2006
12
Anfragen und Anregungen, ggf. Einwohnerfragestunde
Nichtöffentlicher Teil
13
Beschlussfassung Personalangelegenheit
14
Beschlussfassung Personalangelegenheit
15
Anfragen und Anregungen
gez. Heller
Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses
Bürgermeister Ulrich Franke
Sprechzeit:
Dienstag
Tel. Amt: 034654/85890
Sekretariat
Montag - Freitag
15.00 - 18.00 Uhr
8.00 - 12.30 Uhr
Museum “Alte Münze”
Niedergasse 19, Tel. 034654/85960
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag
Mittwoch bis Freitag
geschlossen
10.00 - 12.30 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertage
10.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
Sonderausstellung “Münztechnik auf Münzen und Medaillen - Die
Sammlung Peterhänsel”
Museum “Kleines Bürgerhaus”
Rittergasse 14, Tel.: 034654/85955
Öffnungszeiten:
Montag
Dienstag bis Freitag
Samstag, Sonntag, Feiertage
geschlossen
10.00 - 12.30 Uhr
13.00 - 16.30 Uhr
10.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
Roßla-Südharz
Nr. 3/2006
Ausstellung einer mittelalterlichen
Rüstungs- und Waffenschmiede
Verein für mittelalterliche Kunst-, Handwerks- und Schmiedetechnik der freien Ritterschaft zu Stolberg
Rittergasse 11, Tel. 0163/2980996
Öffnungszeiten:
Samstag, Sonntag, Feiertage
10.00 - 17.00 Uhr
Café Maschinen Museum
Chalet Waldfrieden, Tel. 034654/8090
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag
Mittwoch bis Sonntag, Feiertage
geschlossen
14.00 - 17.00 Uhr
Freizeitbad Thyragrotte
Thyratal, Tel. 034654/92110
Öffnungszeiten:
Sonntag - Donnerstag, Feiertage
Freitag, Samstag
Öffnungszeiten Sauna
Montag - Donnerstag
Freitag, Samstag
Sonntag, Feiertage
Mittwoch Damensauna
10.00 - 21.00 Uhr
10.00 - 22.00 Uhr
14.00 - 21.00 Uhr
10.00 - 22.00 Uhr
10.00 - 21.00 Uhr
17.00 - 21.00 Uhr
Ausfertigung
Amtsgericht Sangerhausen
- Nachlassgericht Markt 3
06526 Sangerhausen
Seite 5
Sangerhausen, den 23.01.2006
Geschäftszeichen: 10 AR 203/03
Öffentliche Aufforderung
Am 18.10.1972 verstarb in Stolberg/Harz, seinem letzten Wohnsitz, der deutsche Staatsangehörige
August Heine
geb. am 15.08.1888
Bekannte gesetzliche Erben konnten nicht ermittelt werden. Alle
Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei
dem unterfertigten Gericht anzumelden, widrigenfalls gem. § 1964
BGB festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als der sachsenanhaltinische Fiskus nicht vorhanden ist.
Kalbitz
Rechtspflegerin
Ausgefertigt
Sangerhausen, den 25.01.2006
Josephskreuz
Tel. 03454/85963 und 476
Öffnungszeiten:
Täglich
10.00 - 16.00 Uhr
bzw. bis Einbruch der Dunkelheit geöffnet.
Bei starkem Regen, Schneefall, Vereisung, Sturm oder Nebel
bleibt das Josephskreuz aus Sicherheitsgründen geschlossen.
Griesing, Justizangestellte
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Tourist-Information und Harzer Verkehrsverband
Markt 2
Tel. Tourist-Info 034654/454
Tel. HVV 034654/317
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9.00 - 12.30 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertage
10.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Es werden angeboten:
Offene Stadtführungen - Winterhalbjahr
Samstag und Feiertage
10.00 Uhr ab Markt
Sonntag
14.00 Uhr ab Markt
Große Harzrundfahrten wöchentlich, jeden Donnerstag
8.25 Uhr ab Stolberg, Bahnhof
8.30 Uhr ab Stolberg, Bhst. Kaltes Tal
- Hexentanzplatz Thale mit Blick ins Bodetal
- Weltkulturerbe-Stadt Quedlinburg mit Rundgang und Besuch
der Lüdde-Brauerei - Mittagspause beim berühmten
“Puparschknall-Bier”
- Goslar - Anhörung des Glockenspiels
- Hahnenklee - Stabkirche
- Ockertalsperre - Kaffeepause im Windbeutelparadies
Rückankunft Stolberg ca. 19.00 Uhr
Fahrpreis: 15,00 ¤ je Person
Voranmeldung bitte in der Tourist-lnformation
Bekanntmachung über die Auslegung des
Wählerverzeichnisses und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von
Sachsen-Anhalt
am 26. März 2006
Siehe Seite 3
Bürgermeister Hans-Joachim Rößler
Sprechzeiten:
Dienstag
Donnerstag
Tel. Amt: 034651/2312
15.00 - 18.00 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Bekanntmachung über die Auslegung des
Wählerverzeichnisses und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von
Sachsen-Anhalt
am 26. März 2006
Siehe Seite 3
Ein Verein zieht Bilanz
Jahreshauptversammlung der Ortsgruppe
der VS-Bennungen
Am 26.01.2006 fand die Jahreshauptversammlung der Volkssolidarität Bennungen statt.
Ein wesentlicher Teil der Versammlung war der Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden Herrn Gerhard Wernecke.
Er begann seinen Bericht indem er die Bedeutung der VS in den
neuen Bundesländern darlegte. Er führte unter anderem aus, dass
der 360.000 Mitglieder zählende Verein im sozialen Bereich nicht
mehr wegzudenken ist. Altenheime, Kindergärten, Sozialstationen, Essen auf Rädern und Begegnungsstätten zeichnen die
Struktur der VS.
Zum Geschehen in der Ortsgruppe führte er aus, dass im Jahre
2005 - 215 Veranstaltungen mit mehr als 3100 Teilnehmern durchgeführt wurden.
Seite 6
Roßla-Südharz
Die Veranstaltungen finden von Montag bis Donnerstag in der
Begegnungsstätte statt. Beeindruckend ist die Vielfalt der Veranstaltungen: Malen, wandern, Kartenspielen, Kaffeenachmittage und Reisen sind die Schwerpunkte. Hinzu kommt seit November 2005 eine neugebildete Tanzgruppe, die einen großen Zulauf
hat.
Im Jahr 2005 wurden auch größere Renovierungsarbeiten an der
Außenfassade durchgeführt, sowie Ausstattungsgegenstände
repariert oder erneuert. Insgesamt wurden dafür etwa 1.100 ¤
eingesetzt.
Die Mitgliederzahl ist mit 140 Mitgliedern konstant geblieben.
Nach wie vor ist die Bennunger Ortsgruppe damit eine der größten im Landkreis.
Die Revisionskommission legte in ihrem Bericht dar, dass alle
Ein- und Ausgaben im Jahr 2005 ordentlich belegt wurden.
Besonders betonen möchte ich, dass alle diese Aktivitäten und
Tätigkeiten ehrenamtlich durchgeführt werden.
Bei der anschließenden Wahl des Vorstandes wurden diese bemerkenswerten Leistungen mit der einstimmigen Wiederwahl des
gesamten Vorstandes anerkannt und gewürdigt.
Wir wünschen dem alten und neuen Vorstand viel Erfolg für das
Jahr 2006 zum Wohle seiner Mitglieder.
Christa Koch
VS Bennungen
Nr. 3/2006
Bekanntmachung über die Auslegung des
Wählerverzeichnisses und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von
Sachsen-Anhalt
am 26. März 2006
Siehe Seite 3
Bürgermeisterin Regina Lammert
Sprechzeit: nach Vereinbarung
Tel. Amt: 034656/31791
Bekanntmachung über die Auslegung des
Wählerverzeichnisses und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von
Sachsen-Anhalt
am 26. März 2006
Siehe Seite 3
Bürgermeister Norbert Wolf
Sprechzeit: Dienstag 16.00 - 18.00 Uhr
Tel. Amt: 034654/412
Bekanntmachung über die Auslegung des
Wählerverzeichnisses und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von
Sachsen-Anhalt
am 26. März 2006
Siehe Seite 3
Bürgermeister Klaus Wende
Sprechzeit: Donnerstag von 16.00 - 18.00 Uhr
Tel. Amt: 034656/30823
Bekanntmachung über die Auslegung des
Wählerverzeichnisses und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von
Sachsen-Anhalt
am 26. März 2006
Siehe Seite 3
Bürgermeister Ulrich Bloßfeld
Sprechzeit: Mittwoch 16.00 - 17.30 Uhr
Tel. Amt. 034651/2377
Bekanntmachung über die Auslegung des
Wählerverzeichnisses und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von
Sachsen-Anhalt
am 26. März 2006
Siehe Seite 3
Bürgermeister Benno Strucken
Neue Sprechzeit seit 01.11.2005:
Donnerstag 18.00 - 19.00 Uhr
im Wechsel mit dem stellv. Bürgermeister oder nach telefonischer
Vereinbarung
Tel. Amt: 034658/21421
Bekanntmachung über die Auslegung des
Wählerverzeichnisses und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von
Sachsen-Anhalt
Bürgermeister Hartwig Röder
Sprechzeit: Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr
Tel. Amt: 034658/21214
am 26. März 2006
Siehe Seite 3
Nr. 3/2006
Roßla-Südharz
Seite 7
Der Gemeinderat der Gemeinde Hayn
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinleinungen
hat in seiner Sitzung am 25.01.2006 folgende Beschlüsse gefasst:
Beschl.-Nr.: 11-062/2006 - 1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung
Der Gemeinderat der Gemeinde Hayn (Harz) beschließt die als
Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Hayn (Harz)
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des
Gemeinderates einschl. des Bürgermeisters:
11
davon anwesend:
8
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
hat in seiner Sitzung am 27.01.2006 folgende Beschlüsse gefasst:
Beschl.-Nr.: 06-028/2006
Der Gemeinderat Kleinleinungen ermächtigt die von ihm bestimmten Vertreter, der Auflösung des Schulzweckvebandes Großleinungen zum 31.01.2006 oder zum nächst möglichen Zeitpunkt
in der Verbandsversammlung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates
einschl. des Bürgermeisters:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
8
7
7
0
0
1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Hayn (Harz)
Auf der Grundlage der §§ 4, 6 der Gemeindeordnung für das Land
Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBI. LSA S. 568);
zuletzt geändert durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts vom 20.12.2005 (GVBI. LSA S. 808) hat
der Gemeinderat der Gemeinde Hayn (Harz) in seiner Sitzung am
25. Jan. 2006 folgende 1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Hayn (Harz) beschlossen:
Bürgermeister Ulrich Friedemann
Sprechzeit in Questenberg, Dorfstraße 47
1., 2., 3. Donnerstag im Monat ab 17.00 Uhr
Sprechzeit in Agnesdorf, Gaststätte “Karstblick”
4. Donnerstag im Monat ab 17.00 Uhr
Artikel 1
Der § 4 der Entschädigungssatzung wird wie folgt neu gefasst:
Aufwandsentschädigung Feuerwehr
1. Der Wehrleiter erhält eine jährliche Aufwandsentschädigung
von 250 ¤.
2. Dem stellvertretenden Wehrleiter wird eine jährliche Aufwandsentschädigung von 125 ¤ gewährt.
3. Dem Jugendwart wird eine jährliche Aufwandsentschädigung
von 125 ¤ gewährt.
4. Die Aufwandsentschädigungen werden jährlich nachträglich
gezahlt.
Artikel 2
Die 1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der
Gemeinde Hayn (Harz) tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachung über die Auslegung des
Wählerverzeichnisses und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von
Sachsen-Anhalt
am 26. März 2006
Siehe Seite 3
Öffentliche Bekanntmachung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Questenberg am Mittwoch, dem 01.03.2006, um 19.30
Uhr nach Agnesdorf, Gaststätte “Karstblick” recht herzlich ein.
Tagesordnung:
Hayn (Harz), den 25.01.06
Benno Strucken
Bürgermeister
Gemeinde Kleinleinungen
Bürgermeisterin Monika Bruder
Sprechzeit: Montag 13.00 - 14.00 Uhr
Tel. Amt: 034656/30839
Bekanntmachung über die Auslegung des
Wählerverzeichnisses und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von
Sachsen-Anhalt
am 26. März 2006
Siehe Seite 3
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der
Einladung und Beschlussfähigkeit
2
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung
3
Genehmigung der Niederschrift vom 06.02.2006
4
Kontrolle der Abarbeitung der Niederschrift
5
Lesung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2006
6
Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006
7
Beschlussfassung zum Schreiben des Landkreises Sangerhausen vom 02.02.06 - Ertüchtigung von Verkehrsflächen
8
Beschlussfassung Jahresrechnung für das Haushaltsjahr
2002 und Entlastung Bürgermeister
9
Beschlussfassung Jahresrechnung für das Haushaltsjahr
2003 und Entlastung Bürgermeister
10
Informationen des Bürgermeisters
11
Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Gemeinderates zu einzelnen Angelegenheiten der Gemeinde
12
Einwohnerfragestunde
gez. Friedemann
Bürgermeister
Roßla-Südharz
Seite 8
Nr. 3/2006
Kleingartenverein “Goldene Aue” e. V.
Bürgermeister Axel Heller
Sprechzeit: Dienstag von 17.00 bis 18.00 Uhr
nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Tel. 034651/92213
S’ ohle Huss - das lebendige Museum
Roßla, Wilhelmstr. 18
Öffnungszeiten: nach Absprache
Tel. 034651/2294
Bekanntmachung über die Auslegung des
Wählerverzeichnisses und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von
Sachsen-Anhalt
am 26. März 2006
Siehe Seite 3
Öffentliche Bekanntmachung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau- und Ordnungsangelegenheiten am Montag, dem
06.03.2006, um 19.00 Uhr nach Roßla, “Tölles Ecke”, Hallesche
Straße 64 recht herzlich ein.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1 Eröffnung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung
2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung
3 Genehmigung der Niederschrift vom 30.01.2006
4 Kontrolle der Abarbeitung der Niederschrift
5 Beratung Baugesuche
6 Informationen des Ausschussvorsitzenden
7 Anfragen und Anregungen
gez. Häcker
Ausschussvorsitzender
An dieser Stelle möchten wir unsere Erfahrungen und Erlebnisse der neuen Mitgliedschaft im Kleingartenverein “Goldene Aue” e. V. Roßla kurz niederschreiben.
Anfang Juni letzten Jahres erwogen meine Freundin und
ich, uns einen kleinen Pachtgarten der Gartenanlage in
Roßla möglichst mit Häuschen zuzulegen. Etwa 2 Wochen
später ergab es sich, ein abzugebendes Grundstück zu
erwerben, mit kleinem Bungalow, Gartenteichen, Zubehör,
sowie Rasen- und Nutzfläche.
Wir hatten einen Aushang gelesen.
Nach vorangegangener Besichtigung beschlossen wir, als
Pächter diese Parzelle zu übernehmen. Der Preis des
Grundstückbestandes war angemessen und die Übergabe wurde problemlos abgewickelt. Es war viel und ist immer
noch zu tun, aber die Möglichkeit der Erholung und Freizeitgestaltung in der Natur sowie Anbau- und Anlagenerstellung nach eigenen Vorstellungen entschädigt für manche Investition und Aufwendung. Wir haben schon etliche
gemütliche schöne Stunden mit Freunden und Bekannten
in unserem kleinen Garten oder im Häuschen verbracht.
Auch hier möchten wir den Gartennachbarn aus unserem
Gang danken, für kleine Tipps und Ratschläge und auch Hilfeleistungen.
Wer keine Möglichkeit hat, sich im Grünen aufzuhalten, für
den ist ein überschaubarer Pachtgarten wirklich eine gute
Alternative zum Aufenthalt in der Wohnung, zum Beispiel
sich als Hobbygärtner sinnvoll zu betätigen. So sind auch
Spielmöglichkeiten für Kinder in einigen Parzellen praktiziert worden.
Interessante Grundstücke sind noch vorhanden, die auf
kreative Gestaltung und/oder Anpflanzung warten. Vielleicht schlummern in Ihnen unentdeckte Fähigkeiten?! Der
Vielfalt sind keine Grenzen gesetzt, außer finanzielle.
Auf gute Nachbarschaft!
S. Heise/Jens.-P. Junker, Roßla
Bürgermeister Ralf Rettig
DRK Seniorenbegegnungsstätte Roßla
Veranstaltungsplan für Monat Februar 2006
Öffnungszeiten:
Dienstag, Donnerstag, Freitag
Montag und Mittwoch
10.00 - 13.00 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr
Sprechzeit: Mittwoch 16.00 - 19.00 Uhr
Tel. Amt: 034653/272
Seniorentreffpunkt/Begegnungsstätte
Jeden Mittwoch 14.30 Uhr und 14-täglich Dienstag ab 14.00 Uhr
Täglich findet von 11.00 - 13.00 Uhr Mittagstisch statt.
Telefon: 034651/2307
Abwasserbetrieb Rottleberode
13.02.
Bekanntmachung über die Auslegung des
Wählerverzeichnisses und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von
Sachsen-Anhalt
15.02.
20.02.
22.02.
27.02.
Ab 14.00 Uhr singt die 2. Gruppe zu alten
Volksliedern.
Sport hält fit - so das Motto an diesem Tag
ab 14.00 Uhr zu Gast ist Frau Erika Herfurth
Um 14.00 Uhr treffen wir uns zu einer gemütlichen Plauderstunde.
Ab 14.00 Uhr findet unser Monatsgeburtstag statt. Alle Jubilare und Gäste sind recht
herzlich eingeladen.
Rosenmontagsfeier im DRK Seniorenzentrum “Goldene Aue” ab 14.00 Uhr in Hohlstedt
Tel.: 034653/72330
am 26. März 2006
Siehe Seite 3
Nr. 3/2006
Roßla-Südharz
Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren für den geplanten Neubau eines
Hochwasserrückhaltebeckens der Wipper, oberhalb der
Ortslage Wippra, im Landkreis Mansfelder Land
Vorhabensträger: Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt
Vorhabensgebiet: Gemeinde Wippra; Kompensationsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gemeinden
Rottleberode, Uftrungen und Berga,
OT Bösenrode
Für das o. g. Bauvorhaben wird auf Antrag des Talsperrenbetriebes Sachsen - Anhalt das
Planfeststellungsverfahren gemäß § 89 Wassergesetz für das
Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz
1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt (VwVfG
LSA) vom 18.11.2005 (GVBI. LSA S. 698, 699) in Verbindung mit
den §§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgeselzes (VwVfG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.2003 (BGBI. I S.
102), geändert durch Artikel 4 Abs. 8 des Gesetzes vom 5.5.2004
BGBI. I S. 718, 833) durchgeführt.
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt
in der Zeit
vom 20.02.2006 bis zum 19.03.2006
während der üblichen Dienststunden
montags:
9.00 - 12.00 Uhr
dienstags:
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
donnerstags:
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
freitags:
9.00 - 12.00 Uhr
im Verwaltungsamt der
Verwaltungsgemeinschaft Roßla - Südharz”
Zimmer 209
Wilhelmstraße 4
06536 Roßla
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 03.04.2006, bei der Verwaltungsgemeinschaft Roßla - Südharz” Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
Die Einwendungen können auch beim Landesverwaltungsarnt, Willy-Lohmann-Straße 7, 06114 Halle (Saale) schriftlich
bzw. beim Landesverwaltungsamt, Referat Wasser, Dessauer Str. 70, 06118 Halle (Saale) zur Niederschrift erhoben werden.
Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und
das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf
der Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht
auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4
Satz 3 VwVfG)
2. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben),
gilt für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der
übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem
Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit
er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist.
Vertreter kann nur eine natürliche Person sein.
Gleichförmige Eingaben, die die vorgenannten Angaben nicht
deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen
Seite enthalten, können unberücksichtigt bleiben (§ 17 Abs.
1 und 2 sowie § 72 Abs. 2 VwVfG).
Endet die Vertretungsmacht des Vertreters, so kann die Behörde die nicht mehr Vertretenen auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen.
Sind mehr als 50 Personen aufzufordern, so kann die Behörde die Aufforderung ortsüblich bekannt machen. Wird der Aufforderung nicht fristgemäß entsprochen, so kann die Behörde von Amts wegen einen gemeinsamen Vertreter bestellen
(§ 17 Abs. 4 VwVfG).
3. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin
erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird.
Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben,
bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden
Seite 9
von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50
Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 5 Nr. 4a
VwVfG). Beim Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von
Einwendungen oder Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Kosten werden nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht In der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden
nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
6. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden.
Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss)
an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung
ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen
sind (§ 73 Abs. 5 Nr. 4b VwVfG).
Roßla, den 17.02.2006
Leiterin des gemeinsamen Verwaltungsamtes
Bürgermeister Jürgen Schanze
Sprechzeit: Dienstag 16.00 bis 18.00 Uhr
Tel. Amt: 034658/21319
Bekantmachung über die Auslegung des
Wählerverzeichnisses und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von
Sachsen-Anhalt
am 26. März 2006
Siehe Seite 3
Bürgermeister Günter Bergner
Sprechzeit: Mittwoch 14.00 - 18.00 Uhr
Tel. Amt: 034653/625
Gemeindeeigene Trinkwasseranlage
Bei Störfällen sind zu informieren:
Gemeindeamt, Hauptstraße 20
Tel. 034653/625
Montag bis Donnerstag
Freitag
Außerhalb der Dienstzeit:
Bürgermeister
Herr König
Herr Siebert
Schauhöhle Heimkehle
Tel. 034653/305
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Sonntag 10.00 - 17.00 Uhr
9.00 - 16.00 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr
Tel. 034653/248
Tel. 034653/83758
Tel. 034653/83818
Roßla-Südharz
Bekanntmachung über die Auslegung des
Wählerverzeichnisses und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von
Sachsen-Anhalt
am 26. März 2006
Siehe Seite 3
Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren für den geplanten Neubau eines
Hochwasserrückhaltebeckens der Wipper, oberhalb der Ortslage Wippra, im Landkreis Mansfelder Land
Vorhabensträger:
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt
Vorhabensgebiet:
Gemeinde Wippra; Kompensationsmaßnahmen auf dem Gebiet der
Gemeinden Rottleberode, Uftrungen
und Berga, OT Bösenrode
Für das o. g. Bauvorhaben wird auf Antrag des Talsperrenbetriebes Sachsen-Anhalt das Planfeststellungsverfahren gemäß
§ 89 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) in
Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) vom 18.11.2005 (GVBI. LSA
S. 698, 699) in Verbindung mit den §§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.2003 (BGBI. I S. 102), geändert durch Artikel 4 Abs. 8 des Gesetzes vom 05.05.2004 BGBI. I 5. 718, 833)
durchgeführt.
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt
in der Zeit
vom 20.02.2006 bis zum 19.03.2006
während der üblichen Dienststunden
montags:
9.00 - 12.00 Uhr
dienstags:
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
donnerstags:
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
freitags:
9.00 - 12.00 Uhr
im Verwaltungsamt der
Verwaltungsgemeinschaft “Roßla-Südharz”
Zimmer 209
Wilhelmstraße 4
06536 Roßla
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 03.04.2006, bei der Verwaltungsgemeinschaft “Roßla-Südharz” Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
Die Einwendungen können auch beim Landesverwaltungsamt, Willy-Lohmann-Straße 7, 06114 Halle (Saale) schriftlich
bzw. beim Landesverwaltungsamt, Referat Wasser, Dessauer Str. 70, 06118 Halle (Saale) zur Niederschrift erhoben werden.
Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und
das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf
der Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht
auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4
Satz 3 VwVfG).
2. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben),
gilt für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der
übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem
Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit
er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist.
Vertreter kann nur eine natürliche Person sein.
Gleichförmige Eingaben, die die vorgenannten Angaben nicht
deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen
Seite enthalten, können unberücksichtigt bleiben (§ 17 Abs.
1 und 2 sowie § 72 Abs. 2 VwVfG).
Endet die Vertretungsmacht des Vertreters, so kann die Behörde die nicht mehr Vertretenen auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen.
Nr. 3/2006
Sind mehr als 50 Personen aufzufordern, so kann die Behörde die Aufforderung ortsüblich bekannt machen. Wird der Aufforderung nicht fristgemäß entsprochen, so kann die Behörde von Amts wegen einen gemeinsamen Vertreter bestellen
(§ 17 Abs. 4 VwVfG).
3. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin
erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird.
Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben,
bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden
von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50
Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 5 Nr. 4a
VwVfG). Beim Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von
Einwendungen oder Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Kosten werden nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden
nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
6. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden.
Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss)
an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung
ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen
sind (§ 73 Abs. 5 Nr. 4b VwVfG).
Roßla, den 17.02.2006
Leiterin des gemeinsamen Verwaltungsamtes
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz
IMPRESSUM
Seite 10
- Herausgeber, Gesamtherstellung, Druck und Verlag:
Verlag + Druck Linus Wittich KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10,
Telefon (0 35 35) 4 89-0, Telefax: (0 35 35) 4 89-1 15, Fax-Redaktion (03535) 489-155
- Geschäftsführer: Ralf Wirz
- Verantwortlich für den amtlichen Teil:
amtierende Leiterin der Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz, Frau Calame
- Vertretung:
An alle zur VGem-Roßla-Südharz gehörenden, erreichbaren Haushalte und im Büro der
VGem-Roßla-Südharz in Roßla.
- Anzeigenberater:
Herr Huke, Tel./Fax (03 47 72) 3 05 95, Funk (01 71) 41 44 049
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur
Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche
insbesondere aus Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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Margot und Eberhard Dittmar
Vor 50 Jahren habt Ihr Euch gefunden
und das Band der Liebe gebunden.
Ihr kanntet kein Verzagen,
habt Freud und Leid gemeinsam getragen.
Hattet Höhen, hattet Tiefen,
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Es ist ganz einfach Eure Art
stets
da
zu
Rat und
Tat.und
Wir wünschen Euch auch weiterhinsein
nurmit
schöne
Zeiten
hoffen, Ihr könnt sie noch lange gemeinsam bestreiten.
Von Herzen alles Liebe
Eure Kinder, Schwiegerkinder und Enkel
Nr. 3/2006
Roßla-Südharz
Bürgermeister Peter Niwa
Sprechzeit: Mittwoch 17.00 - 18.00 Uhr
Tel.: 034651/2527
Bekanntmachung über die Auslegung des
Wählerverzeichnisses und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von
Sachsen-Anhalt
am 26. März 2006
Siehe Seite 3
Öffentliche Bekanntmachung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Wickerode am Donnerstag, dem 23.02.2006, um 19.30
Uhr nach Wickerode, Kulturraum, Straße n. Ouestenberg 14 recht
herzlich ein.
Tagesordnung:
Öffentlicher Tell
1
Eröffnung und Feststellung der Qrdnungsmäßigkeit der Einladung und Beschlussfähigkeit
2
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Festslellung
3
Genehmigung der Niederschrift vom 15.12.2005
4
Kontrolle der Abarbeitung der Niederschrift
5
1. Lesung des Haushaltsplanes 2006
6
Beschlussfassung zu außerplanmäßigen Ausgaben des
Haushaltsjahres 2004
7
Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2002 und Entlastung des Bürgermeisters
8
Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2003 und Entlastung des Bürgermeisters
9
Informationen des Bürgermeisters
10 Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Gemeinderates zu einzelnen Angelegenheiten der Gemeinde
11 Einwohnerfragestunde
gez. Niwa
Bürgermeister
Satzung über die Erhebung von Beiträgen
der Tierbesitzer an die Tierseuchenkasse
Sachsen-Anhalt (Beitragssatzung) für das
Jahr 2006
Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt,
Postfach 320120, 39040 Magdeburg
Sitz: Maxim-Gorki-Straße 13, 39108 Magdeburg,
Telefon (0391) 7325011
(Bek. dem MLU vom 08.12.2005, MBL. LSA S. ...)
Auf Grund des § 3 Absatz 3 Nummer 3 und des § 11 des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tierseuchengesetzes (AG TierSG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 15. Juli 2002 (GVBI. LSA S. 308) hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt am 06.10.2005 folgende Satzung beschlossen:
§1
(1) Besitzer von Pferden, Rindern, einschließlich Wasserbüffel,
Wisente und Bisons, Schweinen, einschließlich Wildschweinen
Seite 11
in Gehegen, Schafen, einschließlich Muffelwild in Gehegen, Ziegen, Hühnergeflügel, Truthühnern, Gänsen, Enten, Laufvögeln,
Hirschartigen (Dam-, Sika-, Rot-, Rehwild und Sonstigen) in
Gehegen sowie Forellen und Karpfen in Fischhaltungsbetrieben
(Anlagen oder Einrichtungen zur Zucht von Forellen oder Karpfen oder Einrichtungen zur Haltung oder Hälterung von Forellen
oder Karpfen zum Zwecke der Vermarktung, ausgenommen Anlagen oder Einrichtungen zur Haltung oder Hälterung von Forellen
oder Karpfen in geringem Umfang zur Abgabe an den Verbraucher), im Folgenden Tierbesitzer genannt, die diese Tiere im Lande
Sachsen-Anhalt halten, sind verpflichtet, der Tierseuchenkasse
Sachsen-Anhalt (im Folgenden Tierseuchenkasse genannt) jährlich ihren Gesamtbestand an Tieren der genannten Arten, nach
Tierarten gegliedert, zu melden.
(2) Die Tierbestandsmeldung an die Tierseuchenkasse ist eine
amtliche Erhebung; Stichtag der Erhebung für das Jahr 2006 ist
der 3.1.2006, im Falle von Forellen und Karpfen der 1.3.2006. Die
Bestandsmeldung erfolgt mittels einer von der Tierseuchenkasse zu beziehenden amtlichen Bestandsmeldekarte oder per Internet unter der Adresse http://www.tierseuchenkassesachsenanhalt.de. Die Tierbesitzer haben die Zahl der am Stichtage in
ihrem Besitz befindlichen Tiere, bei Forellen und Karpfen die
Anzahl der im Vorjahr umgesetzten Satzfische, bei Speisefischen
der genannten Arten das im Vorjahr umgesetzte Gewicht, entsprechend der vorgegebenen Gliederung und das Datum der Meldungsausfertigung in die Meldekarte einzutragen sowie bei eingetretenen Änderungen den Namen, die Unternehmensbezeichnung und die Angaben über den Wohn- bzw. Unternehmenssitz
zu berichtigen. Die Meldekarte ist spätestens zwei Wochen nach
o. g. Stichtag, mit Datum und Unterschrift versehen, an die Tierseuchenkasse zu senden. Bei der Meldung per Internet entfällt
die Angabe des Datums, die Unterschrift wird durch eine PIN
ersetzt.
(3) Tierbesitzer, denen keine amtliche Meldekarte zugegangen
ist, sind verpflichtet, eine solche rechtzeitig vor Ablauf der zweiwöchigen Meldefrist bei der Tierseuchenkasse anzufordern oder
in der genannten Frist per Internet zu melden. Absatz 2 Satz 3
und 4 gelten entsprechend. Tierbesitzer, die ihren Tierbestand
nicht innerhalb der in Absatz 2 genannten Frist zur Tierseuchenkasse gemeldet haben, können unter Zugrundelegung der Tierzahlmeldung des Vorjahres und/oder anderweitig amtlich ermittelter Tierzahlen zum Beitrag für das laufende Jahr veranlagt werden. Dies entbindet die Tierbesitzer nicht von der Pflicht zur Abgabe der Meldung ihres Tierbestandes. § 5 Abs. 1 bleibt unberührt.
(4) Erhöht sich während des Jahres 2006 die Anzahl zum Stichtag 3.1.2006 gemeldeter Tiere einer Tierart durch Zugang aus
einer anderen Tierhaltung um mehr als fünf Prozent oder um mehr
als zehn Tiere, bei Geflügel um mehr als 100 Stück, oder wird ein
Tierbestand nach dem Stichtag wieder neu aufgebaut oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhanden gewesenen Tierart,
für die Meldepflicht gemäß Absatz 1 besteht, neu oder wieder in
die Tierhaltung aufgenommen, so ist der Tierbesitzer verpflichtet, dies der Tierseuchenkasse mittels Nachmeldekarte bzw.
Bestandsmeldekarte innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen. Für
die Nachmeldung gelten Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.
Bei Bestandserhöhungen ist, soweit Nachmeldepflicht besteht,
die Anzahl aller über den Stichtagsbestand hinaus eingestellten
Tiere nachzumelden.
(5) Tierbesitzer, die im Laufe des Jahres 2006 erstmalig mit der
Tierhaltung in Sachsen-Anhalt beginnen, sind verpflichtet, dies
der Tierseuchenkasse innerhalb von zwei Wochen nach Tierhaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen und bei dieser eine amtliche
Bestandsmeldekarte anzufordern. Absatz 2 Satz 3 und 4 und
Absatz 4 gelten entsprechend.
(6) Viehhändler mit Geschäftssitz in Sachsen-Anhalt haben sich
als Tierbesitzer gemäß Absatz 1 schriftlich bei der Tierseuchenkasse zu melden. Sie haben bis zum 1.3.2006 zum Zwecke der
Beitragsveranlagung Art und Anzahl der im Jahre 2005 umgesetzten Tiere anzugeben. Absatz 2 Satz 2 und 4 sowie Absätze
3 und 5 gelten entsprechend.
(7) Die Beitragsberechnung erfolgt entsprechend der Angaben
über Zahl und Art der gehaltenen Tiere gemäß Absatz 2, 3, 4 und
5. Der Beitragsberechnung im Falle des Absatz 6 werden 4 Prozent der im Jahre 2005 umgesetzten Tiere zu Grunde gelegt.
Seite 12
Roßla-Südharz
Abweichend davon kann von der Erhebung von Beiträgen für
Tiere, die gemäß Absatz 4 oder 5 gemeldet wurden, für das Jahr
2006 auf schriftlichen Antrag des Tierbesitzers abgesehen werden, wenn:
1. für diese Tiere bereits Beiträge zur Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für das Jahr 2006 entrichtet wurden und der Tierbestand
a) am bisherigen Standort durch einen anderen Tierbesitzer
im Rahmen der Erbfolge oder der Änderung der Rechtsform weitergeführt wird oder
b) an einem anderen Standort im Land Sachsen-Anhalt und
durch einen anderen Tierbesitzer und dort nur vorübergehend gehalten werden, oder
2. der Tierbesitzer für diese Tiere seiner Melde- und Beitragspflicht gegenüber einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungsbereich des deutschen Tierseuchengesetzes nachgekommen ist und diese Tiere nur vorübergehend in SachsenAnhalt gehalten werden. Das Vorliegen der Voraussetzungen
zur Befreiung von der Beitragspflicht zur Tierseuchenkasse
Sachsen-Anhalt ist vom Antragsteller nachzuweisen. Abweichend von § 2 Abs. 1 der Satzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt über die Gewährung von Beihilfen (Beihilfesatzung)
vom 08.12.1999 i. d. g. Fassung, haben Tierbesitzer für Tiere
nach Nummer 2, einschließlich der Nachzucht dieser Tiere,
keinen Anspruch auf Beihilfen.
(8) Der Beitrag zur Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für das Jahr
2006 kann bei Rindern auf die Beitragssätze des § 2 Nr. 2b und
bei Schweinen auf die Beitragssätze des § 2 Nr. 3b ermäßigt werden, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen.
1. Rinder
1.1
Der Rinderbestand muss vor dem 31.12.2005 amtlich als
BHV 1-freier Rinderbestand” anerkannt worden sein.
1.2
Die Anerkennung nach Nummer 1.1 ist durch eine amtstierärztliche Bescheinigung zu bestätigen.
1.3
Die Bescheinigung nach Nummer 1.2 muss bis 15.02.2006
bei der Tierseuchenkasse eingegangen sein.
2. Schweine
2.1
Der Schlachtschweine produzierende Betrieb hat im Jahr
2005 an einem Programm zur Reduzierung des Salmonelleneintrags durch Schlachtschweine gemäß der Leitlinien für ein Programm zur Reduzierung des Eintrags von
Salmonellen durch Schlachtschweine in die Fleischgewinnung, in der Bek. vom 10.02.1998, BAnz. Nr. 44, S.
2905, teilgenommen. Die Teilnahme ist durch eine amtstierärztliche Bescheinigung zu bestätigen.
2.2
Der Zuchtschweine produzierende Betrieb hat im Jahr
2005 Untersuchungen zum Vorkommen von Salmonellen
im Schweinebestand im Rahmen eines zertifizierten Qualitätssicherungs/Managementsystem durchgeführt.Die
Durchführung der Untersuchungen ist durch eine Bescheinigung des Hoftierarztes zu bestätigen.
2.3
Die Bescheinigungen nach Nummer 2.1 oder 2.2 müssen bis
15.02.2006 bei der Tierseuchenkasse eingegangen sein.
§2
(1) Im Jahre 2006 gelten, vorbehaltlich des Absatz 2, folgende
Beitragssätze:
1. Mindestbeitrag
Der Mindestbeitrag eines Tierbesitzers beträgt, unabhängig
von der gehaltenen Tierart und -zahl
4,00 ¤
2. Rinder einschließlich Wasserbüffel, Wisente und Bisons
Zu entrichten sind
a) für jedes Rind
7,90 ¤
b) für jedes Rind gemäß § 1 Abs. 8
1,90 ¤
3. Schweine einschließlich Wildschweine in Gehegen
Zu entrichten sind
a) für jedes Schwein, ausgenommen Ferkel an der Sau 0,35 ¤
b) für jedes Schwein, ausgenommen Ferkel an der
Sau, gemäß § 1 Abs. 8
0,25 ¤
4. Pferde
Zu entrichten sind für jedes Pferd
1,20 ¤
5. Schafe einschließlich Muffelwild in Gehegen
Zu entrichten sind für Schafe ab dem 9. Lebensmonat
je Tier
0,55 ¤
Nr. 3/2006
6. Ziegen
Zu entrichten sind für Ziegen ab dem 9. Lebensmonat
je Tier
1,00 ¤
7. Geflügel
7.1. Hühner einschließlich Reb- und Perlhühner, Fasanen,
Wachteln)
Zu entrichten sind je angefangene 100 Stück
1,90 ¤
7.2 Masthähnchen
Zu entrichten sind je angefangene 100 Stück
0,44 ¤
7.3. Truthühner, Gänse, Enten
Zu entrichten sind je angefangene 100 Stück
2,50 ¤
7.4. Laufvögel (Flachbrustvögel)
Zu entrichten sind je Stück
1,00 ¤
8. Forellen und Karpfen
8.1. Speisefische
Zu entrichten sind je angefangene 100 kg
3,50 ¤
8.2. Satzfische
Zu entrichten sind je angefangene 1.000 Stück
in den nachfolgenden Größen
1. Forellen:
Rf/Bf 0-v (frisch geschlüpft - vorgestreckt)
0,50 ¤
Rf/Bf 1 (70 g)
1,00 ¤
2. Karpfen:
K0-V (5 g)
0,50 ¤
K 1 (30 - 50 g)
1,00 ¤
K 2 (200 - 300 g)
1,50 ¤
9. Hirschartige in Gehegen (Dam-, Sika-, Rot-, Rehwild
und Sonstige)
Zu entrichten sind je Stück
1,00 ¤
(2) Die Tierseuchenkasse kann im Laufe des Jahres 2006 andere
Beitragssätze festsetzen, sofern dies auf Grund des Auftretens von
Tierseuchen notwendig ist.
§3
Für Tiere, die dem Bund oder einem Land gehören, oder für das
Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführte Schlachtvieh sowie für
Tiere in Zoologischen Gärten, werden Beiträge nicht erhoben.
§4
Die Beiträge an die Tierseuchenkasse werden mit Zugang des Beitragsbescheides fällig. Die Zahlungsfrist beträgt zwei Wochen.
§5
(1) Der Anspruch auf Beihilfen der Tierseuchenkasse entfällt, wenn
der Tierbesitzer oder sein Vertreter schuldhaft
1. bei den hierzu vorgeschriebenen Erhebungen einen Tierbestand nicht angibt oder eine zu geringe Tierzahl angibt oder
2. seine Beitragspflicht nicht erfüllt.
(2) Darüber hinaus entfällt der Anspruch auf Beihilfen der Tierseuchenkasse, wenn der Tierbesitzer oder sein Vertreter schuldhaft
1. bei den hierzu vorgeschriebenen Erhebungen die Angaben verspätet abgegeben oder
2. seine Beitragspflicht nicht fristgerecht erfüllt hat.
(3) Die Beihilfe kann in den Fällen der Abs. 1 und 2 teilweise gewährt
werden, wenn die Schuld gering ist oder die Versagung der Beihilfe für den Besitzer eine unbillige Härte bedeuten würde.
(4) Die weiteren Regelungen der Satzung der Tierseuchenkasse
Sachsen-Anhalt über die Gewährung von Beihilfen (Beihilfesatzung
vom 08.12.1999 i. d. g. F.) bleiben hiervon unberührt.
§6
Diese Satzung tritt am 1.1.2006 in Kraft.
Magdeburg, den 06.10.2005
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates
der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt
Nächster Erscheinungstermin:
Freitag, der 3. März 2006
Nächster Redaktionsschluss:
Dienstag, der 21. Februar 2006
Roßla-Südharz
Nr. 3/2006
19. Internationale Unternehmerbörse OST-WEST
Landkreis Sangerhausen. Die 19. Internationale Unternehmerbörse OST-WEST findet am 6. und 7. April dieses Jahres in Torgau (Sachsen) statt, teilt die Wirtschaftsförderung des Landkreises mit. Es sind Unternehmer der Branchen:
Metall (Be- und Verarbeitung); Stahlbau; Maschinen- und Anlagenbau; Spedition; Prozesssteuerung; Elektrotechnik; Elektronik;
Zulieferer Luft- und Raumfahrt; Umwelttechnik; Bau; Glas-, Holzund Kunststoffverarbeitung sowie Automobilindustrie vertreten.
Sie kommen aus Deutschland; den Niederlanden; Belgien; Polen;
Tschechien; der Slowakei; Slowenien; Ungarn; Russland. Erwartet werden auch Wirtschaftsleute aus Rumänien, Bulgarien; der
Ukraine und vom Baltikum.
Die Teilnahme an der Börse kostet 150,- Euro pro Person. In der
Gebühr sind Tagungsmaterialien, Getränke sowie abends ein
Empfang und Bankett enthalten. Reise- und Aufenthaltskosten
trägt jeder selbst. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, auf einer
separaten Ausstellungsfläche die eigene Produktpalette sowie
Prospekte vorzustellen, 1 m2 Ausstellungsfläche kostet 50,- Euro.
Wenn gewünscht, kann der Buchungsservice für das Hotel übernommen werden.
Kontakt:
OST-WEST Verein e. V.
Schloßstraße 19
04860 Torgau
Tel.: (03421) 71 52 91; Tel/Fax: (03421) 71 56 47
E-Mail: [email protected]
http://www.ost-west. com/Kontaktboerse. htm
Die Vorgängerveranstaltung, die 18. Internationale Unternehmerbörse Ost-West im Oktober des Vorjahres, hatte vor allem
die Kontakte und die Kooperationen zwischen kleinen und mittelständischen Betrieben aus Deutschland, Italien und den Niederlanden sowie zu solchen aus den EU-Beitrittsländern in Osteuropa, zuzüglich Russland, gefördert. An der Börse hatten 109
Firmenvertreter aus acht Ländern teilgenommen, so aus Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Polen, Russland, Italien, den Niederlanden und Deutschland. 50 kamen aus Deutschland. Es wurden 275 Geschäftsgespräche geführt und 55 vertragsähnliche
Vereinbarungen über gemeinsame Geschäftstätigkeiten zwischen
Firmen der EU-Beitrittsländer und Deutschland bzw. westeuropäischen Ländern getroffen.
Die Wasserwerke Südharz geben folgende geänderte Servicezeiten zur Kenntnis:
Dienstag
Donnerstag
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr
Weiterhin wird mitgeteilt, dass eine Umbenennung der Verbände zum 01.01.2006 in
Abwasserzweckverband “Südharz” und
Trinkwasserzweckverband “Südharz”
erfolgte.
Seite 13
Die Agentur für Arbeit informiert
Neue Termine für die Bundeswehrberatung
Auch im Jahr 2006 werden in der Agentur für Arbeit Sangerhausen, Baumschulenweg 1, Bundeswehrberatungen durchgeführt.
Interessierte Schüler, Eltern und Lehrer können sich zu den aufgeführten Terminen in der Zeit von 10.00 bis 15.00 Uhr bei den
Beratern der Bundeswehr über Ausbildungsvoraussetzungen, möglichkeiten, Berufe und Einsatzgebiete informieren - Telefon:
03464 / 554-222.
Nachfolgend alle Termine auf einen Blick:
23.05.2006
26.09.2006
28.02.2006
13.06.2006
17.10.2006
14.03.2006
11.07.2006
14.11.2006
28.03.2006
15.08.2006
28.11.2006
18.04.2006
12.09.2006
Alle Interessenten sind herzlich eingeladen.
Arbeiten im europäischen Ausland
Im Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur für Arbeit Sangerhausen, Baumschulenweg 1 findet
am Montag, dem 27. Februar, 10.00 Uhr eine Vortragsveranstaltung zu dem Thema “Arbeiten im europäischem Ausland” statt.
Der Vortrag richtet sich speziell an Bewerber aus den Berufsbereichen: Bau, Metall, Gastronomie und Gesundheitswesen.
Hierzu sind alle Interessenten herzlich eingeladen.
Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 03464/554-222.
Die Agentur für Arbeit informiert
Vortragsveranstaltungen
im Berufsinformationszentrum (BIZ)
Im Rahmen der Berufsorientierung finden im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Sangerhausen (BIZ), Baumschulenweg 1 folgende Vortragsveranstaltungen statt:
Donnerstag, 9. März 2006, 15.00 Uhr
“Ausbildungsberufe bei der Deutschen Bahn AG”
- Eisenbahnspezifische Berufe
- Kaufmännisch-Serviceorientierte Berufe
- Gewerblich-technische Berufe
- IT-Berufe
Referentin: Frau Scheerans; Deutsche Bahn AG, Berlin
Donnerstag, 23. März 2006, 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
“Berufe im Hotel- und Gaststättenwesen”
- Hotelkaufmann/-frau
- Hotelfachmann/-frau
- Restaurantfachmann/-frau
- Koch/Köchin
- Fachmann/-frau für Systemgastronomie
- Fachkraft im Gastgewerbe
Referentin: Frau Schwanecke; BGZ - Bildungszentrum für das
Hotel- und Gaststättengewerbe Ostharz GmbH, Quedlinburg
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Roßla-Südharz
3. Literaturpreis
der Rosenstadt Sangerhausen
Literaturpreis der Rosenstadt Sangerhausen in der 3. Runde
zum Thema GARTENTRÄUME. Bereits zum dritten Mal wird
der “Literaturpreis der Rosenstadt Sangerhausen” ausgeschrieben. Bestimmt wird das Thema des diesjährigen Literaturpreises vom Projekt des Landes Sachsen-Anhalt namens
“Gartenträume”. Im Rahmen dieser Aktion wurden die schönsten und bedeutendsten historischen Parks und Gärten zusammengefasst. Schließlich wird “Gartenträume” 2006 das touristische Schwerpunktthema des Landes Sachsen-Anhalt sein,
um auf ein großes kulturelles Erbe im Land Sachsen-Anhalt
aufmerksam zu machen. In das Landesprojekt “Gartenträume”
eingebunden, ist auch das Europa-Rosarium Sangerhausen.
So hat man sich entschieden, die Bezeichnung “Gartenträume” im Allgemeinen für den 3. Literaturpreis der Rosenstadt in
den Mittelpunkt zu rücken. Gefragt sind Kurzgeschichten rund
um das Thema und Zeit zum Schreiben bleibt den Interessierten bis Ende März 2006, denn am 31.03.2006 ist Einsendeschluss. Die ausführlichen Ausschreibungsunterlagen für den
3. Literaturpreis sind hier im Anhang beschrieben oder unter
www.sangerhausen.de/sangerhausen/aktu.htm einzusehen.
Der Preis wird aller 2 Jahre neu ausgeschrieben. Der Startschuss hierfür fiel bereits im Festjahr 2003, zum 100. Geburtstag des Rosengartens als es galt, Lyrisches und Kurzgeschichten zur “ROSE” zu schreiben. In den letzten Jahren fand
der Literaturpreis großen Zuspruch und es war stets eine große
Beteiligung zu verzeichnen.
Nr. 3/2006
“Wenn eine alte Küche erzählen könnte ...”
- Ernährung und Kochen in Sangerhausen von 1950 - 1990
Ausstellungsdauer: 28. Januar bis 30. April 2006
Ausschreibung:
Kategorie: Kurzgeschichte
Natur ist lehrsam, wer ihre Lehrstund nicht versäumt, der
hat zu denken genug, er kriegt die trockenen Lebenswege gar nicht unter die Füße, auf denen andern die Sohlen
brennen.
(Bettina von Arnim)
Bewerbung: Zugelassen sind unveröffentlichte Kurzgeschichten in deutscher Sprache. Der Umfang beträgt maximal 4 Seiten. Jeder Bewerber darf nur einen Beitrag einsenden (Sonst erfolgt keine Wertung). Die Einreichung soll anonym erfolgen und mit einem Kennwort versehen sein. In einem
zusätzlichen Umschlag mit demselben Kennwort sind die persönlichen Daten und ein kurzer Lebenslauf beizulegen.
Die Preisverleihung verbunden mit einer öffentlichen Lesung
der besten Beiträge findet im Rahmen der “Sangerhäuser Literaturtage” im November 2006 statt.
Preisgeld: Das Preisgeld beträgt insgesamt 1800 ¤.
1. Preis
1000 ¤
2. Preis
500 ¤
3. Preis
300 ¤
Einsendeschluss ist der 31.03.2006 (Poststempel).
Schicken Sie Ihre Beiträge in 5facher Ausfertigung.
Eine unparteiische Jury bewertet die eingereichten Beiträge
und entscheidet über die Zuerkennung der Preise. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Bestätigung des Eingangs und
eine Rücksendung der Texte erfolgt nicht.
Ihren Wettbewerbsbeitrag schicken Sie an:
Rosenstadt Sangerhausen GmbH
Am Rosengarten 2a, 06526 Sangerhausen
Kennwort: Literaturpreis
Ansprechpartner: Frau Otto, Stadtbibliothek
Tel.: 03464/565450
Mit der Einreichung eines Manuskriptes erkennen die Autorinnen und Autoren die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs an. Ausdrücklich erklären sie: dass sie ihren Text selbstständig verfasst haben, dass ihr Beitrag noch nicht anderweitig veröffentlicht wurde, dass sie bereit sind ihren Text zur
Preisverleihung öffentlich vorzutragen, dass ihr Beitrag unentgeltlich im Rahmen der Berichterstattung veröffentlicht werden darf, dass sie einer eventuellen Veröffentlichung ihres
Wettbewerbsbeitrages in einer Anthologie zustimmen.
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Was tun gegen Schuppenflechte und
Falten
Etwa zwei Prozent der deutschen Bevölkerung leiden unter
Schuppenflechte: Gerötete Haut mit hellen Schüppchen ist
für die Betroffenen schon belastend genug – doch hinzu
kommt oft noch das Schamgefühl, das die Patienten quält.
Eine wirksame Hilfe gegen die Pein ist eine tägliche Salbenbehandlung mit orientalischem Baumharz (Mönchbalsam, Apotheke). Seine Inhaltsstoffe wirken entzündungshemmend, zellerneuernd und beugen außerdem frühzeitiger Faltenbildung vor, belegt eine Studie an Frauen.
Junge Hansa