Großhandel - IHK Hannover
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Großhandel - IHK Hannover
Gewerbetätigkeiten und Branchen Großhandel Großhandel im funktionellen Sinne liegt vor, wenn Marktteilnehmer Güter, die sie in der Regel nicht selbst be- oder verarbeiten, vom Hersteller oder anderen Lieferanten beschaffen und an Wiederverkäufer, Weiterverarbeiter, gewerbliche Verwender (z. B. Behörden, Bildungsstätten) oder an sonstige Institutionen (z. B. Kantinen, Vereine), soweit es sich nicht um private Haushalte handelt, absetzen. Großhandel im institutionellen Sinne, auch als Großhandelsunternehmung, Großhandelsbetrieb oder Großhandlung bezeichnet, umfasst jene Institutionen, deren wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend dem Großhandel im funktionellen Sinne zuzurechnen ist. Der Großhandel versteht sich als Bindeglied zwischen den verschiedenen Vertriebsstufen. Die Abnehmer des Großhandels können Unternehmen des Einzelhandels, des Handwerks, des Gastgewerbes, regionale Großhändler, industrielle oder sonstige gewerbliche Betriebe sein. Beim Großhandel unterscheidet man folgende Betriebsformen: Abholgroßhandel: Waren werden von Kunden beim Großhändler abgeholt. Cash-and-carry-Großhandel: Kunde sucht sich die gewünschten Waren selbst aus (Selbstbedienungsgroßhandel). Sortimentsgroßhandel: bietet mehrere Warenarten an; das Sortiment ist breit und kann tief oder flach sein. Spezialgroßhandel: bietet nur eine Warenart an; das Sortiment ist schmal und in der Regel tief. Zustellgroßhandel: verkaufte Waren werden den Kunden mit eigenen Fahrzeugen oder durch Frachtführer geliefert. In der Wirtschaftszweigsystematik (NACE 2008) des Statistischen Bundesamtes werden die Unternehmen des Großhandels unter den Wirtschaftszweignummern 46ff. geführt. Die Handelsvermittlung, die unter den Wirtschaftszweignummern 461ff. verzeichnet ist, wird hier im Folgenden nicht berücksichtigt. Hierzu verweisen wir auf das Profil Handelsvertreter. ERLAUBNIS Für die Ausübung einer Großhandelfunktion gilt in der Regel der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Daher ist es hinreichend, eine Gewerbeanzeige gemäß § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt) vorzunehmen. Eine gewerberechtliche Erlaubnis oder Zulassung ist nur in wenigen Fällen erforderlich. Allerdings kann je nach angebotener Warenart ggfs. eine Erlaubnis (z. B. Großhandel mit Arzneimitteln) erforderlich werden. Die standortspezifischen Nutzungsanforderungen bzw. -beschränkungen und möglicherweise erforderliche Verfahren sind rechtzeitig mit dem zuständigen kommunalen Amt bzw. Fachbereich (in der Regel Bauen und Planen) zu klären. WEITERE INFORMATIONEN Gewerbeordnung http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/ Seite 1 von 2 Gewerbetätigkeiten und Branchen Großhandel Hinweis Diese Information soll – als Service Ihrer Industrie- und Handelskammer Hannover – nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl die Angaben mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung auf die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Stand: Oktober 2014 Ansprechpartner Thomas Kreye Abteilung Handel und Dienstleistungen Tel. (0511) 3107-378 Fax (0511) 3107-435 E-Mail: [email protected] Reinhard Wulff Abteilung Handel und Dienstleistungen Tel. (0511) 3107-244 Fax (0511) 3107-435 E-Mail: [email protected] Industrie- und Handelskammer Hannover Schiffgraben 49 30175 Hannover www.hannover.ihk.de Seite 2 von 2