Großhandel - IHK Hannover

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Großhandel - IHK Hannover
Gewerbetätigkeiten und Branchen
Großhandel
Großhandel im funktionellen Sinne liegt vor, wenn Marktteilnehmer Güter, die sie in der Regel nicht
selbst be- oder verarbeiten, vom Hersteller oder anderen Lieferanten beschaffen und an Wiederverkäufer, Weiterverarbeiter, gewerbliche Verwender (z. B. Behörden, Bildungsstätten) oder an
sonstige Institutionen (z. B. Kantinen, Vereine), soweit es sich nicht um private Haushalte handelt,
absetzen.
Großhandel im institutionellen Sinne, auch als Großhandelsunternehmung, Großhandelsbetrieb oder
Großhandlung bezeichnet, umfasst jene Institutionen, deren wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich
oder überwiegend dem Großhandel im funktionellen Sinne zuzurechnen ist.
Der Großhandel versteht sich als Bindeglied zwischen den verschiedenen Vertriebsstufen. Die
Abnehmer des Großhandels können Unternehmen des Einzelhandels, des Handwerks, des
Gastgewerbes, regionale Großhändler, industrielle oder sonstige gewerbliche Betriebe sein.
Beim Großhandel unterscheidet man folgende Betriebsformen:
Abholgroßhandel: Waren werden von Kunden beim Großhändler abgeholt.
Cash-and-carry-Großhandel: Kunde sucht sich die gewünschten Waren selbst aus
(Selbstbedienungsgroßhandel).
Sortimentsgroßhandel: bietet mehrere Warenarten an; das Sortiment ist breit und kann tief
oder flach sein.
Spezialgroßhandel: bietet nur eine Warenart an; das Sortiment ist schmal und in der Regel
tief.
Zustellgroßhandel: verkaufte Waren werden den Kunden mit eigenen Fahrzeugen oder durch
Frachtführer geliefert.
In der Wirtschaftszweigsystematik (NACE 2008) des Statistischen Bundesamtes werden die
Unternehmen des Großhandels unter den Wirtschaftszweignummern 46ff. geführt. Die
Handelsvermittlung, die unter den Wirtschaftszweignummern 461ff. verzeichnet ist, wird hier im
Folgenden nicht berücksichtigt. Hierzu verweisen wir auf das Profil Handelsvertreter.
ERLAUBNIS
Für die Ausübung einer Großhandelfunktion gilt in der Regel der Grundsatz der Gewerbefreiheit.
Daher ist es hinreichend, eine Gewerbeanzeige gemäß § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der
zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt) vorzunehmen. Eine gewerberechtliche
Erlaubnis oder Zulassung ist nur in wenigen Fällen erforderlich. Allerdings kann je nach angebotener
Warenart ggfs. eine Erlaubnis (z. B. Großhandel mit Arzneimitteln) erforderlich werden. Die standortspezifischen Nutzungsanforderungen bzw. -beschränkungen und möglicherweise erforderliche
Verfahren sind rechtzeitig mit dem zuständigen kommunalen Amt bzw. Fachbereich (in der Regel
Bauen und Planen) zu klären.
WEITERE INFORMATIONEN
Gewerbeordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/
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Gewerbetätigkeiten und Branchen
Großhandel
Hinweis
Diese Information soll – als Service Ihrer Industrie- und Handelskammer Hannover – nur erste
Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl die Angaben mit
größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung auf die inhaltliche Richtigkeit nicht
übernommen werden.
Stand: Oktober 2014
Ansprechpartner
Thomas Kreye
Abteilung Handel und Dienstleistungen
Tel. (0511) 3107-378
Fax (0511) 3107-435
E-Mail: [email protected]
Reinhard Wulff
Abteilung Handel und Dienstleistungen
Tel. (0511) 3107-244
Fax (0511) 3107-435
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