New Forest Pony
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Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys B.V Zuchtprogramme für Pony- und Kleinpferderassen B.V.21 Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys Vorbemerkung Die Zucht von New Forest Ponys in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen Teilpopulationen betrieben. Die deutschen Züchtervereinigungen halten im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts die von der New Forest Pony and Cattle Society, Randalls Farm, Burley Street, Ringwood, Hants, BH24 4HJ, Groß Britannien aufgestellten Grundsätze ein. Die New Forest Pony and Cattle Society ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse New Forest Pony führt. Die in dieser ZVO festgelegten Besonderen Bestimmungen sind gemeinsame, verbindliche Anforderungen für die der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen. Im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen werden in dieser ZVO durch die Allgemeinen Bestimmungen sowie die Besonderen Bestimmungen über das Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys die Grundsätze des Zuchtbuches über den Ursprung der Rasse New Forest Pony für a) das System der Abstammungsaufzeichnung durch die Allgemeinen Bestimmungen: ZVO § 4, (5), 7, 8, 9 b) die Definition der Merkmale der Rasse durch die Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys ZVO § 521a Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale ZVO § 521b Zuchtmethode c) die Grundprinzipien des Systems zur Kennzeichnung durch die Allgemeinen Bestimmungen: ZVO § 11, 12, 13 d) die Definition der grundlegenden Zuchtziele durch die Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys ZVO § 521a Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale e) die Unterteilung des Zuchtbuches in Abschnitte durch die Allgemeinen Bestimmungen: ZVO § 4, (5), 7, 8, 9 und Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys ZVO § 521c Unterteilung der Zuchtbücher ZVO § 521d Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher f) die nachzuweisenden Ahnengenerationen durch die Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys ZVO § 521d Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher (1) Zuchtbuch für Hengste (2) Zuchtbuch für Stuten eingehalten. ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009) § 521 / 1 Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys § 521a Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen) Für die Zucht von New Forest Ponys in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel: Rasse New Forest Pony Herkunft England; New Forest, westlich von Southampton Größe maximal 148 cm Farben alle, außer Schecken, Tiger, Palomino mit blauen Augen, Albinos. Palominos oder sehr helle Füchse mit dunklen Augen sind nur als Wallache und Stuten eintragungsfähig; weiße Abzeichen sollten am Kopf nicht über die Gesichtsfläche und an den Beinen nicht über die Mitte des Vorderwurzelgelenkes (knöcherner Vorstoß des Erbsenbeins) bzw. den Sprunggelenkshöcker hinausgehen. Gebäude Kopf edler, mittelgroßer, ausdrucksvoller Kopf; breite Stirn; Nasenlinie gerade bis konkav; keine Ramsnase; Auge groß und klar mit dem Ausdruck von Vertrauen, Ruhe und Intelligenz; mittelgroße Ohren Hals Ganaschenfreiheit; leicht gebogen, gut aufgesetzt Körper Fundament gut ausgebildeter Widerrist; lange, schräge Schulter; kräftiger Rücken; gut bemuskelte Kruppe; ausreichende Gurtentiefe; oval-rippig klar ausgebildete Gelenke; kräftige und korrekte, harte, runde Hufe; Röhrbein mittelstark, nicht zu lang gefesselt; Hinterhand gut gewinkelt, muskulös Bewegungsablauf raumgreifend, elastisch, mit energischem Schub aus der Hinterhand; keine übertriebene Aktion Einsatzmöglichkeiten für alle Freizeit- und Reitsportzwecke von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen besonders geeignet (Vielseitigkeit, Dressur, Springen, Fahren); vermehrt auch Westernreiten gutartig, unkompliziert; guter Futterverwerter; ausgeglichenes Temperament; klug, mutig, lernfreudig, trittsicher, springfreudig, leichtrittig, zuverlässig. Besondere Merkmale Sonderregelung Ab dem Jahr 2000 dürfen nur noch Hengste mit maximal 6,25 % Furzey Lodge Golden Wonder-Blutanteil gekört werden; ab dem Jahr 2013 gelten nur Ponys mit nicht mehr als 6,25 % Furzey Lodge Golden Wonder- Blut als New Forest-Ponys. ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009) § 521 / 2 Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys Zuchtzielbeschreibung des Ursprungszuchtbuches Breed Description: HEIGHT: The upper Height limit is 148 cms. There is no lower limit but New Forest ponies are seldom under 12 hands. (1,20cms) They are normally shown in 2 height sections 13,2 hands and under and over 13,2 hands. COLOUR: New Forest ponies may be any colour except piebald, skewbald, appaloosa or blue eyed cream, palomino or very light chestnut cream ponies with dark eyes are only acceptable as geldings and mares. Blue eyes are not permitted. White markings on the head and legs are permitted. White markings that occur behind the head and above a line parallel to the ground from the point of the hock in the hind leg and above a horizontal line level with the bony protuberance of the accessory carpal bone at the back of the knee in the forelimb are not permitted. TYPE: New Forest ponies should be of riding type with substance. They should have sloping shoulders, strong quarters, plenty of bone, good depth of body, straight limbs and good hard round feet. The large ponies, while narrow enough for small children, are quite capable of carrying adults. The smaller ponies, though not up to so much weight, often show more quality. ACTION: This should be free, active and straight but not exaggerated. TEMPERAMENT: The New Forest Pony has an ideal temperament and is very easy to train. ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009) § 521 / 3 Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys § 521b Zuchtmethode (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen) Das Zuchtbuch der New Forest Pony ist geschlossen. Die Zuchtmethode ist die Reinzucht. § 521c Unterteilung der Zuchtbücher (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen) Das Zuchtbuch für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte • Hengstbuch I, • Hengstbuch II und • Anhang. Das Zuchtbuch für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte • Stutbuch I, • Stutbuch II und • Anhang. § 521d Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen) Für die Eintragung in die Zuchtbücher werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes bewertet (Leistungsprüfung Exterieur). Eintragungsmerkmale: 1. Typ (Rasse -und Geschlechtstyp) 2. Körperbau 3. Korrektheit des Ganges 4. Schritt 5. Trab 6. Galopp (sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst) 7. Springen (sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst) 8. Gesamteindruck (im Hinblick auf die Eignung als Reitpony) Die Gesamtnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der erfassten Eintragungsmerkmale. Es werden Hengste und Stuten nur dann in das Zuchtbuch eingetragen, wenn sie identifiziert sind, ihre Abstammung nach den Regeln des Zuchtbuches festgestellt wurde und sie die nachfolgend aufgeführten Eintragungsbedingungen erfüllen. Ein Tier aus einem anderen Zuchtbuch der Rasse muss in den Abschnitt des Zuchtbuches eingetragen werden, dessen Kriterien es entspricht. (1) Zuchtbuch für Hengste (1.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste, • deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009) § 521 / 4 Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys • • • • • • deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 14 ZVO mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die nicht größer als 148 cm sind, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (8) ZVO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Teil D, Anlage 4) aufweisen, die gemäß § 521f ZVO in einer Hengstleistungsprüfung auf Station eine gewichtete Endnote von 6,5 und besser erzielt haben, wobei keine der Merkmalsnoten unter 5,0 liegen darf, oder die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren erreicht haben. Sechsjährige und ältere Hengste erfüllen die Anforderungen an die Leistungsprüfungen auch dann, wenn sie überdurchschnittliche Eigen- oder Vererbungsleistung gemäß § 521h Weitere Bestimmungen aufweisen. Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres ablegen. Die zuständige Züchtervereinigung kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder eingetragen werden. Fünf- und sechsjährige Hengste, die noch keine vollständige Hengstleistungsprüfung nach § 521f (1) oder (3) ZVO abgelegt haben, aber die übrigen o.g. Voraussetzungen erfüllen, können ohne Beantragung einer Fristverlängerung unter der Bedingung vorläufig in das Zuchtbuch für Hengste (HB I) eingetragen werden, dass sie in einer Kurzprüfung nach § 521f (2) ZVO eine gewichtete Endnote von mindestens 6,5 und besser, wobei keine der Merkmalsnoten unter 5,0 liegen darf, erzielt haben und spätestens 6jährig die Eigenleistungsprüfung vollenden. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder eingetragen werden. Die Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigung ist von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FNMitgliedszüchtervereinigungen zu übernehmen. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung gemäß §521f (1) oder (2) mit einer gewichteten Endnote von 7,5 und besser erzielt haben oder gemäß §521f (3) die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren aufweisen können, erhalten den Titel „Leistungshengst“. (1.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste eingetragen, • die nicht in das Hengstbuch I eingetragen werden können, • deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, • deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009) § 521 / 5 Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys • • die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (8) ZVO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Teil D, Anlage 4) aufweisen. Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden, • wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) angepaart wurden, • die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, • die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 14 ZVO mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben, • die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (8) ZVO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Teil D, Anlage 4) aufweisen. (1.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden alle Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen, • deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind, • die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I und II erfüllen. (2) Zuchtbuch für Stuten (2.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, • deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, • deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, • die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind, • die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. § 14 ZVO mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, • die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Teil D, Anlage 4) aufweisen. Die Eintragung von Stuten in das Stutbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigung ist von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigungen zu übernehmen. Stuten, die die Eigenleistungsprüfung gemäß §521g (1) oder (2) mit einer gewichteten Endnote von 7,5 und besser erzielt haben oder gemäß §521g (3) die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren aufweisen können, erhalten den Titel „Leistungsstute“. (2.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, • die nicht in das Stutbuch I eingetragen werden können, • deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009) § 521 / 6 Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys • • • deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind, die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Teil D, Anlage 4) aufweisen. Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden, • wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) angepaart wurden, • die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden • die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. § 14 ZVO mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, • die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Teil D, Anlage 4) aufweisen. (2.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, • deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind, • die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I und II erfüllen. § 521e Ausstellung von Zuchtbescheinigungen Für jedes Pferd, dessen Eltern im Zuchtbuch (außer Anhang) der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 10 ZVO als Abstammungsnachweis ausgestellt. Für jedes Pferd, von dem mindestens ein Elternteil im Anhang des Zuchtbuches der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen ist, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 10 ZVO als Geburtsbescheinigung ausgestellt. Mutter Hauptabteilung Stutbuch I Vater Stutbuch II Anhang Abstammungs- Haupt-Ab- Hengstbuch I n a c Geburts-bescheinih gung w e i s Abstammungs-nachwei s Hengstbuch II Abstammungs-nach- Abstammungs- wei s ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009) n a c h w e i Geburts-bescheinigung § 521 / 7 Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys s Geburts-beschei- Anhang Geburts-bescheinigu ng n i g u n g Geburts-bescheinigung § 521f Hengstleistungsprüfungen der Zuchtrichtung Reiten Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Stationsprüfung oder als Turniersportprüfung durchgeführt werden. (1) Stationsprüfung (1.1) Dauer Die Prüfung dauert mindestens 30 Tage und besteht aus einer Vorprüfung und einem abschließenden Leistungstest. (1.2) Ort Von den zuständigen Stellen ausgewählte Prüfungsstationen. (1.3) Zulassungsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Hengste, wobei die Zielgruppe vierjährige Hengste sind. Die Hengste müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und geritten sein. (1.4) Vorprüfung Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung (Training) werden die Hengste vor Beginn des abschließenden Leistungstests vom Vorprüfungsleiter in folgenden Merkmalen bewertet: 1. Interieur • Umgänglichkeit • Lern- und Leistungsbereitschaft • Leistungsfähigkeit 2. Trab 3. Galopp 4. Schritt 5. Rittigkeit 6. Springanlage • Freispringen • Parcoursspringen 7. Geländeprüfung ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009) § 521 / 8 Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys (1.5) Leistungstest Der abschließende Leistungstest wird von mindestens zwei Sachverständigen und mindestens zwei Testreitern abgenommen. Im einzelnen werden die Hengste in folgenden Merkmalen bewertet: 1. Trab 2. Galopp 3. Schritt 4. Rittigkeit 5. Springanlage • Freispringen • Parcoursspringen (Hindernishöhen bis 100 cm) 6. Geländeprüfung (1.500 m mit 6 Hindernissen, Hindernishöhe bis 90 cm) (1.6) Beurteilungsrichtlinien Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZVO : 10 = ausgezeichnet 9 = sehr gut 8 = gut 7 = ziemlich gut 6 = befriedigend 5 = genügend 4 = mangelhaft 3 = ziemlich schlecht 2 = schlecht 1 = sehr schlecht Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchthengst im Hinblick auf die Verbesserung der Reiteigenschaften der Rasse. (1.7) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung Die Prüfungsteile werden nach folgender Gewichtung zu einer Gesamtnote sowie zu Merkmalsblöcken zusammengezogen: Merkmale Vorprüfung Umgänglichkeit Lern- und Leistungsbereitschaft Leistungsfähigkeit Trab Galopp Schritt Rittigkeit Springanlage-Freispringen Springanlage-Parcoursspringen Geländeprüfung Summe - Vorprüfung Abschl. Leistungstest Gesamtnote 10,0 10,0 5,0 2,5 2,5 2,5 10,0 5,0 5,0 5,0 57,5 Gewichtungsfaktoren Merkmalsblöcke Interieur Trab Galopp Schritt Rittigkeit Spring-anlage Geländeprüfung 40 40 20 33,3 33,3 ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009) 33,3 44,5 25 25 50 § 521 / 9 Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys Trab 5,0 Galopp 5,0 Schritt 5,0 Rittigkeit 5,0 Springanlage-Freispringen 5,0 Springanlage-Parcoursspringen 5,0 Geländeprüfung 5,0 Summe - Sachverständige 35,0 Rittigkeit - Testreiter 7,5 Summe - Leistungstest 42,5 Gesamtsumme 100,0 66,7 66,7 66,7 22,2 25 25 50 33,3 100 100 100 100 100 100 Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen, wenn der Hengst mindestens in mehr als 3/5 (>60%) der oben genannten Merkmale bewertet worden ist. Die prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an denen der Hengst teilgenommen hat und bewertet wurde, ergibt sich aus der Summe der in obigem Schema aufgeführten wirtschaftlichen Gewichte zur Berechnung des Endergebnisses. Bei Hengsten, die in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die entsprechenden Noten aus der Vorprüfung hochgerechnet. Die hochgerechneten Noten sind im Ergebnisblatt zu kennzeichnen. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt nach Division durch 100 die gewichtete Endnote. Es werden nur Ergebnisse anerkannt, die mit einem von den der FN angeschlossenen Züchtervereinigungen anerkannten Rechenprogramm ausgewertet wurden. Hinweise auf Mängel sowie Verhaltensstörungen im Verlaufe der Prüfung sind vom Vorprüfungsleiter schriftlich festzuhalten und den Züchtervereinigungen mitzuteilen. (1.8) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse Nach Beendigung des abschließenden Leistungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Hengste. Der Besitzer jedes Hengstes erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis des Hengstes, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse ist Angelegenheit der zuständigen Stellen. Sie ist in den Merkmalsblöcken Interieur Trab Galopp Schritt Rittigkeit Springanlage Geländeprüfung zusätzlich zur Endnote vorzunehmen. Den Züchtervereinigungen wird auf Anforderung das Prüfungsergebnis aller Hengste mit den Einzelergebnissen zugesandt. (1.9) Wiederholung einer Prüfung ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009) § 521 / 10 100 Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der wiederholten Stationsprüfung. Scheidet ein Hengst vor Ablauf der Hälfte der Vorprüfungsdauer aus der Stationsprüfung aus, so liegt eine Stationsprüfung nicht vor. (2) Kurzprüfung (2.1) Dauer Die Prüfung dauert mindestens 2 Tage (2.2) Ort Von den zuständigen Stellen ausgewählte Prüfungsstationen. (2.3) Zulassungsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind drei- bis sechsjährige Hengste, wobei die Zielgruppe vierjährige Hengste sind. Die Hengste müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und geritten sein. (2.4) Leistungstest Der Leistungstest wird von mindestens zwei Sachverständigen und mindestens zwei Testreitern abgenommen. Im einzelnen werden die Hengste unter dem eigenen Reiter vorgestellt und in folgenden Merkmalen bewertet: 1. Trab 2. Galopp 3. Schritt 4. Rittigkeit 5. Springanlage • Freispringen • Parcoursspringen (Hindernishöhen bis 100 cm) (2.5) Beurteilungsrichtlinien Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZVO: 10 = ausgezeichnet 5 = genügend 9 = sehr gut 4 = mangelhaft 8 = gut 3 = ziemlich schlecht 7 = ziemlich gut 2 = schlecht 6 = befriedigend 1 = sehr schlecht Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchthengst im Hinblick auf die Verbesserung der Reiteigenschaften der Population. (2.6) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung Die Prüfungsteile werden nach folgender Gewichtung zu einer Gesamtnote sowie zu Merkmalsblöcken zusammengezogen: Merkmale Kurztest Trab Galopp Schritt Rittigkeit Gesamtnote 10,0 10,0 10,0 15,0 Trab Gewichtungsfaktoren Merkmalsblöcke Galopp Schritt Rittigkeit Springanlage 100 100 ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009) 100 37,5 § 521 / 11 Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys Springanlage-Freispringen 20,0 Springanlage-Parcoursspringen 10,0 Summe - Sachverständige 75,0 Rittigkeit - Testreiter 25,0 Gesamtsumme 100,0 66,66 33,33 100 100 100 62,5 100 100 (2.7) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse Nach Beendigung der Kurzprüfung erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Hengste. Der Besitzer jedes Hengstes erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis des Hengstes, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse ist Angelegenheit der zuständigen Stellen. Sie ist in den Merkmalsblöcken Trab Galopp Schritt Rittigkeit Springanlage zusätzlich zur Endnote vorzunehmen. Den Züchtervereinigungen wird auf Anforderung das Prüfungsergebnis aller Hengste mit den Einzelergebnissen zugesandt. (2.8) Wiederholung einer Prüfung Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der wiederholten Prüfung. (3) Turniersportprüfung Alternativ zur Eigenleistungsprüfung auf Station gilt die Leistungsprüfung auch dann als abgelegt, wenn die Hengste Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die Turniersportprüfung wird in den Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren durchgeführt. Folgende Turniersportergebnisse werden berücksichtigt: die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle mindestens in • Dressur Kl. L oder • Springen der Kl. L oder • in der Vielseitigkeit in der Kl. VA. • im Fahren der Kl. M (Einspänner) oder • in Kombination mit einer Kurzprüfung (gem. § 521f (2) ZVO) der Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des fünfjährigen Deutschen Dressurponys, Deutschen Springponys oder Deutschen Vielseitigkeitsponys oder der Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des sechsjährigen Deutschen Dressurponys, Deutschen Springponys oder Deutschen Vielseitigkeitsponys. § 521g Zuchtstutenprüfungen der Zuchtrichtung Reiten Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Stationsprüfung, Feldprüfung oder als Turniersportprüfung durchgeführt werden. (1) Stationsprüfung (1.1) Dauer ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009) § 521 / 12 Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys Die Prüfung dauert mindestens 14 Tage und besteht aus einer Vorprüfung und einem abschließenden Test. (1.2) Orte Von den zuständigen Stellen ausgewählte Prüfungsstationen (1.3) Zulassungsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Stuten. Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und geritten sein. (1.4) Vorprüfung Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung (Training) werden die Stuten vor Beginn des abschließenden Tests vom Vorprüfungsleiter in folgenden Merkmalen bewertet: 1. Interieur 2. Grundgangarten • Trab • Galopp • Schritt 3. Rittigkeit 4. Springanlage • Freispringen (1.5) Abschließender Test Der abschließende Test wird von mindestens zwei Sachverständigen und mindestens einem Testreiter abgenommen. Im einzelnen werden die Stuten in folgenden Merkmalen bewertet: 1. Grundgangarten • Trab • Galopp • Schritt 2. Rittigkeit 3. Springanlage • Freispringen (1.6) Beurteilungsrichtlinien Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZVO : 10 = ausgezeichnet 5 = genügend 9 = sehr gut 4 = mangelhaft 8 = gut 3 = ziemlich schlecht 7 = ziemlich gut 2 = schlecht 6 = befriedigend 1 = sehr schlecht Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstute im Hinblick auf die Verbesserung der Reiteigenschaften der Rasse. (1.7) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jeder einzelnen Stute werden die beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das Endergebnis (gewichtete Endnote). Merkmale Vorprüfungslei- Testreiter Sachverständi- ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009) Gesamt § 521 / 13 Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys Interieur Grundgangarten Rittigkeit Springanlage Insgesamt ter 30 10 10 10 60 7,50 7,50 ge 15 7,50 10 32,50 30 25 25 20 100 Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen, wenn die Stute in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden ist. Die prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an denen die Stute teilgenommen hat und bewertet wurde, ergibt sich aus der Summe der in obigem Schema aufgeführten wirtschaftlichen Gewichte zur Berechnung des Endergebnisses. Bei Stuten, die in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die entsprechenden Noten aus der Vorprüfung übernommen. Die übernommenen Noten sind im Ergebnisblatt zu kennzeichnen. Hinweise auf Mängel sowie Verhaltensstörungen im Verlaufe der Prüfung sind vom Vorprüfungsleiter schriftlich festzuhalten und den Züchtervereinigungen mitzuteilen. (1.8) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse Nach Beendigung des abschließenden Tests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Stuten. Der Besitzer jeder Stute erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. (1.9) Wiederholung einer Prüfung Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der wiederholten Zuchtstutenprüfung. Scheidet eine Stute vor Ablauf der Hälfte der Vorprüfungsdauer aus der Stationsprüfung aus, so liegt eine Stationsprüfung nicht vor. (2) Feldprüfung (2.1) Dauer Die Prüfung wird als mindestens eintägiger Veranlagungstest durchgeführt. (2.2) Orte Von den der FN angeschlossenen Züchtervereinigungen ausgewählte Prüfungsorte (2.3) Zulassungsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Stuten. Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und geritten sein. (2.4) Veranlagungstest Der Veranlagungstest wird von mindestens zwei Sachverständigen und mindestens einem Testreiter abgenommen. Im einzelnen werden die Stuten in folgenden Merkmalen bewertet: 1. Grundgangarten • Trab • Galopp • Schritt 2. Rittigkeit ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009) § 521 / 14 Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys 3. Springanlage • Freispringen (2.5) Beurteilungsrichtlinien Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZVO : 10 = ausgezeichnet 9 = sehr gut 8 = gut 7 = ziemlich gut 6 = befriedigend 5 = genügend 4 = mangelhaft 3 = ziemlich schlecht 2 = schlecht 1 = sehr schlecht Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstute im Hinblick auf die Verbesserung der Reiteigenschaften der Rasse. (2.6) Gewichtungsrahmen der Merkmale und Ergebnisermittlung Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jeder einzelnen Stute werden die beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das Endergebnis (gewichtete Endnote). Merkmale Grundgangarten Rittigkeit Springanlage Insgesamt Sachverständige 30 20 30 80 Testreiter 20 20 Gesamt 30 40 30 100 (2.7) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse Nach Beendigung des Veranlagungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Stuten. Der Besitzer jeder Stute erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. (2.8) Wiederholung einer Prüfung Die Feldprüfung kann wiederholt werden. In diesem Fall gilt das beste Ergebnis der Zuchtstutenprüfungen. (3) Turniersportprüfung Alternativ zur Eigenleistungsprüfung gilt die Leistungsprüfung auch dann als abgelegt, wenn die Stuten Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die Turniersportprüfung wird in den Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren durchgeführt. Folgende Turniersportergebnisse werden berücksichtigt: die 5malige nach § 38 (2) LPO registrierte Platzierung mindestens in • Dressur Kl. A oder • Springen Kl. A oder • Vielseitigkeit Kl. VA oder • im Fahren Kl. A (Einspänner, kombinierte Prüfung). § 521h Weitere Bestimmungen zum New Forest Pony • • • Stuten werden dreijährig und älter anlässlich der Zuchtbucheintragung gemessen. Hengste werden anlässlich der Körung gemessen. Hengste ohne Leistungsprüfung haben fünfjährig einen Pflichttermin zum Nachmessen. ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009) § 521 / 15 Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys • • • • (Die Größe der Eltern wird im Pedigree mit aufgenommen und weitestgehend ausgedruckt) Alle Hengste werden ab 2000 anlässlich der Körung gemessen. Im Abstammungsnachweis wird folgender Vermerk eingetragen: „gekört , wenn beim Nachmessen bis spätestens siebenjährig nicht größer als 148 cm“. Hengste, die größer als 148 cm sind, sind im Hengstbuch II eintragungsfähig. Alle Hengste ab Körjahrgang 2000 müssen siebenjährig nachgemessen und dieses Maß in den Pass eingetragen werden. Nachkommen des Hengstes PASCAL (DE 302023955091) können nicht in ein Zuchtbuch für New Forest- Ponys eingetragen werden. Fohlen aus Embryotransfer können nicht als New Forest- Ponys eingetragen werden. Eintragungsbestimmungen für New Forest Ponys (Übersetzung aus New Forest Pony Breeding and Cattle Society, Original siehe unter weitere Bestimmungen) 1. Ein Pony darf in das New Forest Pony Zuchtbuch eingetragen werden, wenn Vater und Mutter dort ebenfalls eingetragen sind, wenn dieses Pony den Zuchtzielen der Farbe und Größe entspricht. Alle Ponys sollten für Blut- oder DNA Typisierung zur Verfügung stehen. Auch Fotos aller vier Seiten des Ponys können verlangt werden. Nach 1990 sind dunkelhäutige Palominos als Stuten und Wallache eintragungsberechtigt. 2. Ein Fohlen kann nur eingetragen werden, wenn der Hengst eingetragen und anerkannt ist. Die Anerkennung erfolgt normalerweise zweijährig und dann wieder fünfjährig, außer in speziellen Fällen, wenn die Kommissionsentscheidung entgültig ist. Alle Hengste müssen bei der ersten Vorstellung Blut- oder DNA-typisiert sein. 3. FURZEY LODGE GOLDEN WONDER. Die Kommission hat sich überzeugt, dass das Pony, welches in einem niederländischen Gestüt als Furzey Lodge Golden Wonder aufgestellt war, nicht das Pony ist , das unter diesem Namen in das Zuchtbuch der Society eingetragen wurde. Deswegen wurde die Registrierung aller Nachkommen verweigert. Als Kompromiss werden (ab dem Jahr 2013) nur noch Ponys akzeptiert, die nicht mehr als 6,25% Golden Wonder Blut führen, wenn sie die Inspektion durch zwei von der Society berufenen Richtern bestehen. (Ponys mit 1% oder weniger Golden Wonder Blut gelten als „frei“. Ab dem Jahr 2000 dürfen nur noch Hengste mit maximal 6,25% Golden Wonder Blut gekört werden) Prefix-/Suffixregelung für Ponys, Kleinpferde und sonstige Rassen Als Prefix/Suffix wird ein dem Pferdenamen vorangestelltes/nachgestelltes Wort bezeichnet. Es soll eine auf die Zuchtstätte oder den Züchter bezugnehmende Bedeutung haben und darf ausschließlich für von dieser Zuchtstätte oder diesem Züchter gezogene Pferde verwendet werden. Missverständliche Begriffe können abgelehnt werden. Das Prefix/Suffix ist vom Züchter für seine Zuchtstätte ausschließlich bei der FN zu beantragen. Ist das Prefix/Suffix über die FN beim Central Prefix Register eingetragen, so ist es automatisch Eigentum des Antragstellers und darf von keinem anderen Züchter benutzt werden. Es ist dann innerhalb aller diesem Register angeschlossenen Züchtervereinigungen geschützt. Das Prefix/Suffix muss für alle Ponys oder Kleinpferde des Züchters, bei denen er als Züchter in der Zuchtbescheinigung aufgeführt ist, benutzt werden. Prefixe/Suffixe, die bislang von den Züchtervereinigungen nur regional für die Zuchtstätte registriert wurden, werden nicht automatisch in das CPR (Central Prefix Register) übernommen, sondern müssen vom Züchter erneut über die Deutsche Reiterliche Vereinigung beantragt werden. Das Prefix/Suffix muss mindestens drei und darf höchstens 20 Buchstaben umfassen und sollte möglichst aus einem Wort bestehen. ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009) § 521 / 16 Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys Ist ein Name mit einem registrierten Zuchtstättennamen verbunden, so ist dieser bei Eintragung in ein Zuchtbuch ohne Änderungen oder Ergänzungen zu übernehmen. ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009) § 521 / 17 Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys Leistungsnachweis durch überdurchschnittliche Eigen- bzw. Vererbungsleistung beim New Forest Pony Insgesamt muss ein sechsjähriger oder älterer Hengst 10 Punkte erreicht haben, um als leistungsgeprüft zu gelten. Die Punkte können erst ab dreijährig gesammelt werden. Der offizielle Nachweis des jeweiligen Zuchtverbandes oder Veranstalters muss vorgelegt werden. Eigenleistung - pro Schau kann nur eine Punktezählung gewertet werden Bezeichnung Punkte Champion der Royal-Show in Großbritannien 10 Reserve-Champion der Royal-Show in Großbritannien 8 Champion der älteren Hengste – zentrale Körung in Holland 10 Reservesieger der älteren Hengste – zentrale Körung in Holland 8 Bemerkungen Vererbungsleistung Bezeichnung Punkte Tochter / Sohn als Champion der RoyalShow in Großbritannien 5 Tochter / Sohn als Reserve-Champion der Royal-Show in Großbritannien 3 Gekörter Sohn gemäß ZVO oder vergleichbare Körung im Ausland 2,5 Tochter als Staats-prämienstute oder mit Mindesteintragungsnote von 7,5 2,5 Tochter / Sohn als Sieger einer Internationalen Schau 5 Tochter / Sohn als Reserve- Sieger einer Internationalen Schau 2,5 Tochter / Sohn mit 5 registrierten TSPPlatzierungen in Dressur, Springen, Vielseitigkeit in Klasse L bzw. im Fahren in Klasse M 2,5 ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009) Bemerkungen § 521 / 18