New Forest Pony

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New Forest Pony
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
B.V Zuchtprogramme für Pony- und Kleinpferderassen
B.V.21 Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
Vorbemerkung
Die Zucht von New Forest Ponys in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen Teilpopulationen
betrieben. Die deutschen Züchtervereinigungen halten im Sinne der Vorgaben der EU und
des deutschen Tierzuchtrechts die von der New Forest Pony and Cattle Society, Randalls
Farm, Burley Street, Ringwood, Hants, BH24 4HJ, Groß Britannien aufgestellten Grundsätze
ein. Die New Forest Pony and Cattle Society ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben
der EU das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse New Forest Pony führt. Die in dieser
ZVO festgelegten Besonderen Bestimmungen sind gemeinsame, verbindliche Anforderungen für die der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen.
Im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen werden in dieser ZVO durch die Allgemeinen Bestimmungen sowie die Besonderen Bestimmungen über das Zuchtprogramm für
die Rasse des New Forest Ponys die Grundsätze des Zuchtbuches über den Ursprung der
Rasse New Forest Pony für
a) das System der Abstammungsaufzeichnung durch die
Allgemeinen Bestimmungen: ZVO § 4, (5), 7, 8, 9
b) die Definition der Merkmale der Rasse durch die
Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
ZVO § 521a Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale
ZVO § 521b Zuchtmethode
c) die Grundprinzipien des Systems zur Kennzeichnung durch die
Allgemeinen Bestimmungen: ZVO § 11, 12, 13
d) die Definition der grundlegenden Zuchtziele durch die
Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
ZVO § 521a Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale
e) die Unterteilung des Zuchtbuches in Abschnitte durch die
Allgemeinen Bestimmungen: ZVO § 4, (5), 7, 8, 9 und
Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
ZVO § 521c Unterteilung der Zuchtbücher
ZVO § 521d Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher
f) die nachzuweisenden Ahnengenerationen durch die
Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
ZVO § 521d Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher
(1) Zuchtbuch für Hengste
(2) Zuchtbuch für Stuten
eingehalten.
ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009)
§ 521 / 1
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
§ 521a Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale
(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen)
Für die Zucht von New Forest Ponys in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel:
Rasse
New Forest Pony
Herkunft
England; New Forest, westlich von Southampton
Größe
maximal 148 cm
Farben
alle, außer Schecken, Tiger, Palomino mit blauen Augen, Albinos. Palominos oder sehr helle Füchse mit dunklen Augen sind
nur als Wallache und Stuten eintragungsfähig; weiße
Abzeichen sollten am Kopf nicht über
die
Gesichtsfläche und an den Beinen nicht über die Mitte des
Vorderwurzelgelenkes (knöcherner Vorstoß des Erbsenbeins) bzw. den Sprunggelenkshöcker hinausgehen.
Gebäude
Kopf
edler, mittelgroßer, ausdrucksvoller Kopf; breite Stirn; Nasenlinie gerade bis konkav; keine Ramsnase; Auge groß und
klar mit dem Ausdruck von Vertrauen, Ruhe und Intelligenz; mittelgroße Ohren
Hals
Ganaschenfreiheit; leicht gebogen, gut aufgesetzt
Körper
Fundament
gut ausgebildeter Widerrist; lange, schräge Schulter; kräftiger
Rücken; gut bemuskelte Kruppe; ausreichende Gurtentiefe; oval-rippig
klar ausgebildete Gelenke; kräftige und korrekte, harte,
runde Hufe; Röhrbein mittelstark, nicht zu lang gefesselt;
Hinterhand gut gewinkelt, muskulös
Bewegungsablauf
raumgreifend, elastisch, mit energischem Schub aus der Hinterhand; keine übertriebene Aktion
Einsatzmöglichkeiten
für alle Freizeit- und Reitsportzwecke von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen besonders geeignet (Vielseitigkeit, Dressur, Springen, Fahren); vermehrt auch
Westernreiten
gutartig, unkompliziert; guter Futterverwerter; ausgeglichenes
Temperament; klug, mutig, lernfreudig, trittsicher,
springfreudig, leichtrittig, zuverlässig.
Besondere Merkmale
Sonderregelung
Ab dem Jahr 2000 dürfen nur noch Hengste mit maximal 6,25 % Furzey Lodge Golden Wonder-Blutanteil gekört werden; ab dem Jahr 2013 gelten nur Ponys mit nicht mehr als 6,25 %
Furzey Lodge Golden Wonder- Blut als New Forest-Ponys.
ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009)
§ 521 / 2
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
Zuchtzielbeschreibung des Ursprungszuchtbuches
Breed Description:
HEIGHT:
The upper Height limit is 148 cms. There is no lower limit but New Forest ponies are seldom under 12 hands. (1,20cms) They are normally shown in 2 height sections 13,2 hands
and under and over 13,2 hands.
COLOUR:
New Forest ponies may be any colour except piebald, skewbald, appaloosa or blue eyed
cream, palomino or very light chestnut cream ponies with dark eyes are only acceptable as
geldings and mares. Blue eyes are not permitted. White markings on the head and legs are
permitted. White markings that occur behind the head and above a line parallel to the
ground from the point of the hock in the hind leg and above a horizontal line level with the
bony protuberance of the accessory carpal bone at the back of the knee in the forelimb are
not permitted.
TYPE:
New Forest ponies should be of riding type with substance. They should have sloping
shoulders, strong quarters, plenty of bone, good depth of body, straight limbs and good
hard round feet. The large ponies, while narrow enough for small children, are quite capable of carrying adults. The smaller ponies, though not up to so much weight, often show
more quality.
ACTION:
This should be free, active and straight but not exaggerated.
TEMPERAMENT:
The New Forest Pony has an ideal temperament and is very easy to train.
ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009)
§ 521 / 3
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
§ 521b Zuchtmethode
(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen)
Das Zuchtbuch der New Forest Pony ist geschlossen. Die Zuchtmethode ist die Reinzucht.
§ 521c Unterteilung der Zuchtbücher
(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen)
Das Zuchtbuch für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte
• Hengstbuch I,
• Hengstbuch II und
• Anhang.
Das Zuchtbuch für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte
• Stutbuch I,
• Stutbuch II und
• Anhang.
§ 521d Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher
(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen)
Für die Eintragung in die Zuchtbücher werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes bewertet (Leistungsprüfung Exterieur).
Eintragungsmerkmale:
1. Typ (Rasse -und Geschlechtstyp)
2. Körperbau
3. Korrektheit des Ganges
4. Schritt
5. Trab
6. Galopp (sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst)
7. Springen (sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst)
8. Gesamteindruck (im Hinblick auf die Eignung als Reitpony)
Die Gesamtnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der erfassten Eintragungsmerkmale.
Es werden Hengste und Stuten nur dann in das Zuchtbuch eingetragen, wenn sie identifiziert
sind, ihre Abstammung nach den Regeln des Zuchtbuches festgestellt wurde und sie die
nachfolgend aufgeführten Eintragungsbedingungen erfüllen. Ein Tier aus einem anderen
Zuchtbuch der Rasse muss in den Abschnitt des Zuchtbuches eingetragen werden, dessen
Kriterien es entspricht.
(1) Zuchtbuch für Hengste
(1.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,
• deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen
sind,
ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009)
§ 521 / 4
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
•
•
•
•
•
•
deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung
entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen
sind,
die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 14 ZVO mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
die nicht größer als 148 cm sind,
die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (8) ZVO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Teil D, Anlage 4) aufweisen,
die gemäß § 521f ZVO in einer Hengstleistungsprüfung auf Station eine gewichtete
Endnote von 6,5 und besser erzielt haben, wobei keine der Merkmalsnoten unter 5,0
liegen darf, oder die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren erreicht haben.
Sechsjährige und ältere Hengste erfüllen die Anforderungen an die Leistungsprüfungen auch dann, wenn sie überdurchschnittliche Eigen- oder Vererbungsleistung gemäß § 521h Weitere Bestimmungen aufweisen.
Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres ablegen. Die zuständige Züchtervereinigung kann diese Frist im Einzelfall
aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern. Hengste, die die
Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder
eingetragen werden.
Fünf- und sechsjährige Hengste, die noch keine vollständige Hengstleistungsprüfung
nach § 521f (1) oder (3) ZVO abgelegt haben, aber die übrigen o.g. Voraussetzungen erfüllen, können ohne Beantragung einer Fristverlängerung unter der Bedingung vorläufig
in das Zuchtbuch für Hengste (HB I) eingetragen werden, dass sie in einer Kurzprüfung
nach § 521f (2) ZVO eine gewichtete Endnote von mindestens 6,5 und besser, wobei keine der Merkmalsnoten unter 5,0 liegen darf, erzielt haben und spätestens 6jährig die Eigenleistungsprüfung vollenden.
Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf
Antrag wieder eingetragen werden.
Die Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten
FN-Mitgliedszüchtervereinigung ist von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FNMitgliedszüchtervereinigungen zu übernehmen.
Hengste, die die Eigenleistungsprüfung gemäß §521f (1) oder (2) mit einer gewichteten
Endnote von 7,5 und besser erzielt haben oder gemäß §521f (3) die vorgeschriebenen
Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder
Fahren aufweisen können, erhalten den Titel „Leistungshengst“.
(1.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Auf Antrag werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste eingetragen,
• die nicht in das Hengstbuch I eingetragen werden können,
• deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen
sind,
• deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung
entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen
sind,
ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009)
§ 521 / 5
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
•
•
die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind,
die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (8) ZVO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Teil D, Anlage 4) aufweisen.
Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden,
• wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) angepaart wurden,
• die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
• die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 14 ZVO mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben,
• die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (8) ZVO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Teil D, Anlage 4) aufweisen.
(1.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Auf Antrag werden alle Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen,
• deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind,
• die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I und II erfüllen.
(2) Zuchtbuch für Stuten
(2.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
• deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen
sind,
• deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung
entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen
sind,
• die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind,
• die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. § 14 ZVO mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
• die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Teil D, Anlage 4)
aufweisen.
Die Eintragung von Stuten in das Stutbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigung ist von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigungen zu übernehmen.
Stuten, die die Eigenleistungsprüfung gemäß §521g (1) oder (2) mit einer gewichteten
Endnote von 7,5 und besser erzielt haben oder gemäß §521g (3) die vorgeschriebenen
Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder
Fahren aufweisen können, erhalten den Titel „Leistungsstute“.
(2.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
• die nicht in das Stutbuch I eingetragen werden können,
• deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen
sind,
ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009)
§ 521 / 6
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
•
•
•
deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung
entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen
sind,
die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind,
die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Teil D, Anlage 4)
aufweisen.
Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden,
• wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) angepaart wurden,
• die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden
• die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. § 14 ZVO mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
• die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Teil D, Anlage 4)
aufweisen.
(2.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
• deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind,
• die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I und II erfüllen.
§ 521e Ausstellung von Zuchtbescheinigungen
Für jedes Pferd, dessen Eltern im Zuchtbuch (außer Anhang) der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 10 ZVO als Abstammungsnachweis ausgestellt.
Für jedes Pferd, von dem mindestens ein Elternteil im Anhang des Zuchtbuches der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen ist, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 10 ZVO als
Geburtsbescheinigung ausgestellt.
Mutter
Hauptabteilung
Stutbuch I
Vater
Stutbuch II
Anhang
Abstammungs-
Haupt-Ab-
Hengstbuch I
n
a
c
Geburts-bescheinih
gung
w
e
i
s
Abstammungs-nachwei
s
Hengstbuch II Abstammungs-nach-
Abstammungs-
wei
s
ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009)
n
a
c
h
w
e
i
Geburts-bescheinigung
§ 521 / 7
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
s
Geburts-beschei-
Anhang
Geburts-bescheinigu
ng
n
i
g
u
n
g
Geburts-bescheinigung
§ 521f Hengstleistungsprüfungen der Zuchtrichtung Reiten
Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt.
Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Stationsprüfung oder als Turniersportprüfung durchgeführt werden.
(1) Stationsprüfung
(1.1) Dauer
Die Prüfung dauert mindestens 30 Tage und besteht aus einer Vorprüfung und einem abschließenden Leistungstest.
(1.2) Ort
Von den zuständigen Stellen ausgewählte Prüfungsstationen.
(1.3) Zulassungsbedingungen
Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Hengste, wobei die Zielgruppe vierjährige
Hengste sind.
Die Hengste müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und geritten sein.
(1.4) Vorprüfung
Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung (Training) werden die Hengste vor Beginn des abschließenden Leistungstests vom
Vorprüfungsleiter in folgenden Merkmalen bewertet:
1. Interieur
• Umgänglichkeit
• Lern- und Leistungsbereitschaft
• Leistungsfähigkeit
2. Trab
3. Galopp
4. Schritt
5. Rittigkeit
6. Springanlage
• Freispringen
• Parcoursspringen
7. Geländeprüfung
ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009)
§ 521 / 8
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
(1.5) Leistungstest
Der abschließende Leistungstest wird von mindestens zwei Sachverständigen und mindestens zwei Testreitern abgenommen. Im einzelnen werden die Hengste in folgenden
Merkmalen bewertet:
1. Trab
2. Galopp
3. Schritt
4. Rittigkeit
5. Springanlage
• Freispringen
• Parcoursspringen (Hindernishöhen bis 100 cm)
6. Geländeprüfung
(1.500 m mit 6 Hindernissen, Hindernishöhe bis 90 cm)
(1.6) Beurteilungsrichtlinien
Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZVO :
10 = ausgezeichnet
9 = sehr gut
8 = gut
7 = ziemlich gut
6 = befriedigend
5 = genügend
4 = mangelhaft
3 = ziemlich schlecht
2 = schlecht
1 = sehr schlecht
Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchthengst im Hinblick auf die Verbesserung der Reiteigenschaften der Rasse.
(1.7) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung
Die Prüfungsteile werden nach folgender Gewichtung zu einer Gesamtnote sowie zu
Merkmalsblöcken zusammengezogen:
Merkmale
Vorprüfung
Umgänglichkeit
Lern- und Leistungsbereitschaft
Leistungsfähigkeit
Trab
Galopp
Schritt
Rittigkeit
Springanlage-Freispringen
Springanlage-Parcoursspringen
Geländeprüfung
Summe - Vorprüfung
Abschl. Leistungstest
Gesamtnote
10,0
10,0
5,0
2,5
2,5
2,5
10,0
5,0
5,0
5,0
57,5
Gewichtungsfaktoren
Merkmalsblöcke
Interieur
Trab
Galopp
Schritt
Rittigkeit
Spring-anlage
Geländeprüfung
40
40
20
33,3
33,3
ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009)
33,3
44,5
25
25
50
§ 521 / 9
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
Trab
5,0
Galopp
5,0
Schritt
5,0
Rittigkeit
5,0
Springanlage-Freispringen
5,0
Springanlage-Parcoursspringen
5,0
Geländeprüfung
5,0
Summe - Sachverständige
35,0
Rittigkeit - Testreiter
7,5
Summe - Leistungstest
42,5
Gesamtsumme
100,0
66,7
66,7
66,7
22,2
25
25
50
33,3
100
100
100
100
100
100
Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen, wenn
der Hengst mindestens in mehr als 3/5 (>60%) der oben genannten Merkmale bewertet
worden ist. Die prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an denen der Hengst teilgenommen hat und bewertet wurde, ergibt sich aus der Summe der in obigem Schema aufgeführten wirtschaftlichen Gewichte zur Berechnung des Endergebnisses.
Bei Hengsten, die in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet
worden sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die entsprechenden Noten aus der Vorprüfung hochgerechnet. Die hochgerechneten Noten sind im Ergebnisblatt zu kennzeichnen.
Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt nach Division durch 100 die gewichtete Endnote. Es werden nur Ergebnisse anerkannt, die mit einem von den der FN
angeschlossenen Züchtervereinigungen anerkannten Rechenprogramm ausgewertet
wurden.
Hinweise auf Mängel sowie Verhaltensstörungen im Verlaufe der Prüfung sind vom Vorprüfungsleiter schriftlich festzuhalten und den Züchtervereinigungen mitzuteilen.
(1.8) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse
Nach Beendigung des abschließenden Leistungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Hengste. Der Besitzer jedes Hengstes erhält ein
Zeugnis über das erzielte Endergebnis des Hengstes, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind.
Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse ist Angelegenheit der zuständigen Stellen.
Sie ist in den Merkmalsblöcken
Interieur
Trab
Galopp
Schritt
Rittigkeit
Springanlage
Geländeprüfung
zusätzlich zur Endnote vorzunehmen.
Den Züchtervereinigungen wird auf Anforderung das Prüfungsergebnis aller Hengste mit
den Einzelergebnissen zugesandt.
(1.9) Wiederholung einer Prüfung
ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009)
§ 521 / 10
100
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der
wiederholten Stationsprüfung. Scheidet ein Hengst vor Ablauf der Hälfte der Vorprüfungsdauer aus der Stationsprüfung aus, so liegt eine Stationsprüfung nicht vor.
(2) Kurzprüfung
(2.1) Dauer
Die Prüfung dauert mindestens 2 Tage
(2.2) Ort
Von den zuständigen Stellen ausgewählte Prüfungsstationen.
(2.3) Zulassungsbedingungen
Teilnahmeberechtigt sind drei- bis sechsjährige Hengste, wobei die Zielgruppe vierjährige
Hengste sind.
Die Hengste müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und geritten sein.
(2.4) Leistungstest
Der Leistungstest wird von mindestens zwei Sachverständigen und mindestens zwei
Testreitern abgenommen. Im einzelnen werden die Hengste unter dem eigenen Reiter
vorgestellt und in folgenden Merkmalen bewertet:
1. Trab
2. Galopp
3. Schritt
4. Rittigkeit
5. Springanlage
• Freispringen
• Parcoursspringen (Hindernishöhen bis 100 cm)
(2.5) Beurteilungsrichtlinien
Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZVO:
10 = ausgezeichnet
5 = genügend
9 = sehr gut
4 = mangelhaft
8 = gut
3 = ziemlich schlecht
7 = ziemlich gut
2 = schlecht
6 = befriedigend
1 = sehr schlecht
Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchthengst im Hinblick auf die Verbesserung der Reiteigenschaften der Population.
(2.6) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung
Die Prüfungsteile werden nach folgender Gewichtung zu einer Gesamtnote sowie zu
Merkmalsblöcken zusammengezogen:
Merkmale
Kurztest
Trab
Galopp
Schritt
Rittigkeit
Gesamtnote
10,0
10,0
10,0
15,0
Trab
Gewichtungsfaktoren
Merkmalsblöcke
Galopp
Schritt
Rittigkeit
Springanlage
100
100
ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009)
100
37,5
§ 521 / 11
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
Springanlage-Freispringen
20,0
Springanlage-Parcoursspringen 10,0
Summe - Sachverständige
75,0
Rittigkeit - Testreiter
25,0
Gesamtsumme
100,0
66,66
33,33
100
100
100
62,5
100
100
(2.7) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse
Nach Beendigung der Kurzprüfung erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Hengste. Der Besitzer jedes Hengstes erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis des Hengstes, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse ist Angelegenheit der zuständigen Stellen. Sie ist in den
Merkmalsblöcken
Trab
Galopp
Schritt
Rittigkeit
Springanlage
zusätzlich zur Endnote vorzunehmen.
Den Züchtervereinigungen wird auf Anforderung das Prüfungsergebnis aller Hengste mit
den Einzelergebnissen zugesandt.
(2.8) Wiederholung einer Prüfung
Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der wiederholten Prüfung.
(3) Turniersportprüfung
Alternativ zur Eigenleistungsprüfung auf Station gilt die Leistungsprüfung auch dann als
abgelegt, wenn die Hengste Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die
Turniersportprüfung wird in den Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren
durchgeführt.
Folgende Turniersportergebnisse werden berücksichtigt:
die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle mindestens in
• Dressur Kl. L oder
• Springen der Kl. L oder
• in der Vielseitigkeit in der Kl. VA.
• im Fahren der Kl. M (Einspänner) oder
• in Kombination mit einer Kurzprüfung (gem. § 521f (2) ZVO)
der Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des fünfjährigen
Deutschen Dressurponys, Deutschen Springponys oder Deutschen Vielseitigkeitsponys oder
der Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des sechsjährigen Deutschen Dressurponys, Deutschen Springponys oder Deutschen
Vielseitigkeitsponys.
§ 521g Zuchtstutenprüfungen der Zuchtrichtung Reiten
Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt.
Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Stationsprüfung, Feldprüfung oder als Turniersportprüfung durchgeführt werden.
(1) Stationsprüfung
(1.1) Dauer
ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009)
§ 521 / 12
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
Die Prüfung dauert mindestens 14 Tage und besteht aus einer Vorprüfung und einem abschließenden Test.
(1.2) Orte
Von den zuständigen Stellen ausgewählte Prüfungsstationen
(1.3) Zulassungsbedingungen
Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Stuten.
Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und geritten sein.
(1.4) Vorprüfung
Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung (Training) werden die Stuten vor Beginn des abschließenden Tests vom Vorprüfungsleiter in folgenden
Merkmalen bewertet:
1. Interieur
2. Grundgangarten
• Trab
• Galopp
• Schritt
3. Rittigkeit
4. Springanlage
• Freispringen
(1.5) Abschließender Test
Der abschließende Test wird von mindestens zwei Sachverständigen und mindestens einem Testreiter abgenommen. Im einzelnen werden die Stuten in folgenden Merkmalen
bewertet:
1. Grundgangarten
• Trab
• Galopp
• Schritt
2. Rittigkeit
3. Springanlage
• Freispringen
(1.6) Beurteilungsrichtlinien
Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZVO :
10 = ausgezeichnet
5 = genügend
9 = sehr gut
4 = mangelhaft
8 = gut
3 = ziemlich schlecht
7 = ziemlich gut
2 = schlecht
6 = befriedigend
1 = sehr schlecht
Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstute im Hinblick auf die Verbesserung der Reiteigenschaften der Rasse.
(1.7) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung
Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jeder einzelnen Stute werden die beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das Endergebnis (gewichtete Endnote).
Merkmale
Vorprüfungslei-
Testreiter
Sachverständi-
ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009)
Gesamt
§ 521 / 13
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
Interieur
Grundgangarten
Rittigkeit
Springanlage
Insgesamt
ter
30
10
10
10
60
7,50
7,50
ge
15
7,50
10
32,50
30
25
25
20
100
Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen, wenn
die Stute in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden ist.
Die prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an denen die Stute teilgenommen hat und bewertet wurde, ergibt sich aus der Summe der in obigem Schema aufgeführten wirtschaftlichen Gewichte zur Berechnung des Endergebnisses.
Bei Stuten, die in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die entsprechenden
Noten aus der Vorprüfung übernommen. Die übernommenen Noten sind im Ergebnisblatt
zu kennzeichnen.
Hinweise auf Mängel sowie Verhaltensstörungen im Verlaufe der Prüfung sind vom Vorprüfungsleiter schriftlich festzuhalten und den Züchtervereinigungen mitzuteilen.
(1.8) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse
Nach Beendigung des abschließenden Tests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der
Endergebnisse der einzelnen Stuten. Der Besitzer jeder Stute erhält ein Zeugnis über
das erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale
sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind.
(1.9) Wiederholung einer Prüfung
Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der
wiederholten Zuchtstutenprüfung. Scheidet eine Stute vor Ablauf der Hälfte der Vorprüfungsdauer aus der Stationsprüfung aus, so liegt eine Stationsprüfung nicht vor.
(2) Feldprüfung
(2.1) Dauer
Die Prüfung wird als mindestens eintägiger Veranlagungstest durchgeführt.
(2.2) Orte
Von den der FN angeschlossenen Züchtervereinigungen ausgewählte Prüfungsorte
(2.3) Zulassungsbedingungen
Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Stuten.
Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und geritten sein.
(2.4) Veranlagungstest
Der Veranlagungstest wird von mindestens zwei Sachverständigen und mindestens einem Testreiter abgenommen. Im einzelnen werden die Stuten in folgenden Merkmalen
bewertet:
1. Grundgangarten
• Trab
• Galopp
• Schritt
2. Rittigkeit
ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009)
§ 521 / 14
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
3. Springanlage
• Freispringen
(2.5) Beurteilungsrichtlinien
Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZVO :
10 = ausgezeichnet
9 = sehr gut
8 = gut
7 = ziemlich gut
6 = befriedigend
5 = genügend
4 = mangelhaft
3 = ziemlich schlecht
2 = schlecht
1 = sehr schlecht
Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstute im Hinblick auf die Verbesserung der Reiteigenschaften der Rasse.
(2.6) Gewichtungsrahmen der Merkmale und Ergebnisermittlung
Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jeder einzelnen Stute werden die beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das Endergebnis (gewichtete Endnote).
Merkmale
Grundgangarten
Rittigkeit
Springanlage
Insgesamt
Sachverständige
30
20
30
80
Testreiter
20
20
Gesamt
30
40
30
100
(2.7) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse
Nach Beendigung des Veranlagungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Stuten. Der Besitzer jeder Stute erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie
die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind.
(2.8) Wiederholung einer Prüfung
Die Feldprüfung kann wiederholt werden. In diesem Fall gilt das beste Ergebnis der
Zuchtstutenprüfungen.
(3) Turniersportprüfung
Alternativ zur Eigenleistungsprüfung gilt die Leistungsprüfung auch dann als abgelegt,
wenn die Stuten Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die Turniersportprüfung wird in den Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren durchgeführt.
Folgende Turniersportergebnisse werden berücksichtigt:
die 5malige nach § 38 (2) LPO registrierte Platzierung mindestens in
• Dressur Kl. A oder
• Springen Kl. A oder
• Vielseitigkeit Kl. VA oder
• im Fahren Kl. A (Einspänner, kombinierte Prüfung).
§ 521h Weitere Bestimmungen zum New Forest Pony
•
•
•
Stuten werden dreijährig und älter anlässlich der Zuchtbucheintragung gemessen.
Hengste werden anlässlich der Körung gemessen.
Hengste ohne Leistungsprüfung haben fünfjährig einen Pflichttermin zum Nachmessen.
ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009)
§ 521 / 15
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
•
•
•
•
(Die Größe der Eltern wird im Pedigree mit aufgenommen und weitestgehend ausgedruckt)
Alle Hengste werden ab 2000 anlässlich der Körung gemessen. Im Abstammungsnachweis wird folgender Vermerk eingetragen: „gekört , wenn beim Nachmessen bis spätestens siebenjährig nicht größer als 148 cm“. Hengste, die größer als 148 cm sind, sind im
Hengstbuch II eintragungsfähig. Alle Hengste ab Körjahrgang 2000 müssen
siebenjährig nachgemessen und dieses Maß in den Pass eingetragen werden.
Nachkommen des Hengstes PASCAL (DE 302023955091) können nicht in ein Zuchtbuch für New Forest- Ponys eingetragen werden.
Fohlen aus Embryotransfer können nicht als New Forest- Ponys eingetragen werden.
Eintragungsbestimmungen für New Forest Ponys
(Übersetzung aus New Forest Pony Breeding and Cattle Society, Original siehe unter weitere Bestimmungen)
1. Ein Pony darf in das New Forest Pony Zuchtbuch eingetragen werden, wenn Vater und
Mutter dort ebenfalls eingetragen sind, wenn dieses Pony den Zuchtzielen der Farbe und
Größe entspricht. Alle Ponys sollten für Blut- oder DNA Typisierung zur Verfügung stehen. Auch Fotos aller vier Seiten des Ponys können verlangt werden. Nach 1990 sind
dunkelhäutige Palominos als Stuten und Wallache eintragungsberechtigt.
2. Ein Fohlen kann nur eingetragen werden, wenn der Hengst eingetragen und anerkannt
ist. Die Anerkennung erfolgt normalerweise zweijährig und dann wieder fünfjährig, außer
in speziellen Fällen, wenn die Kommissionsentscheidung entgültig ist. Alle Hengste müssen bei der ersten Vorstellung Blut- oder DNA-typisiert sein.
3. FURZEY LODGE GOLDEN WONDER. Die Kommission hat sich überzeugt, dass das
Pony, welches in einem niederländischen Gestüt als Furzey Lodge Golden Wonder aufgestellt war, nicht das Pony ist , das unter diesem Namen in das Zuchtbuch der Society
eingetragen wurde. Deswegen wurde die Registrierung aller Nachkommen verweigert.
Als Kompromiss werden (ab dem Jahr 2013) nur noch Ponys akzeptiert, die nicht mehr
als 6,25% Golden Wonder Blut führen, wenn sie die Inspektion durch zwei von der Society berufenen Richtern bestehen. (Ponys mit 1% oder weniger Golden Wonder Blut gelten
als „frei“. Ab dem Jahr 2000 dürfen nur noch Hengste mit maximal 6,25% Golden Wonder
Blut gekört werden)
Prefix-/Suffixregelung für Ponys, Kleinpferde und sonstige Rassen
Als Prefix/Suffix wird ein dem Pferdenamen vorangestelltes/nachgestelltes Wort bezeichnet.
Es soll eine auf die Zuchtstätte oder den Züchter bezugnehmende Bedeutung haben und
darf ausschließlich für von dieser Zuchtstätte oder diesem Züchter gezogene Pferde verwendet werden. Missverständliche Begriffe können abgelehnt werden.
Das Prefix/Suffix ist vom Züchter für seine Zuchtstätte ausschließlich bei der FN zu beantragen. Ist das Prefix/Suffix über die FN beim Central Prefix Register eingetragen, so ist es automatisch Eigentum des Antragstellers und darf von keinem anderen Züchter benutzt werden. Es ist dann innerhalb aller diesem Register angeschlossenen Züchtervereinigungen geschützt. Das Prefix/Suffix muss für alle Ponys oder Kleinpferde des Züchters, bei denen er
als Züchter in der Zuchtbescheinigung aufgeführt ist, benutzt werden.
Prefixe/Suffixe, die bislang von den Züchtervereinigungen nur regional für die Zuchtstätte registriert wurden, werden nicht automatisch in das CPR (Central Prefix Register) übernommen, sondern müssen vom Züchter erneut über die Deutsche Reiterliche Vereinigung beantragt werden.
Das Prefix/Suffix muss mindestens drei und darf höchstens 20 Buchstaben umfassen und
sollte möglichst aus einem Wort bestehen.
ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009)
§ 521 / 16
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
Ist ein Name mit einem registrierten Zuchtstättennamen verbunden, so ist dieser bei Eintragung in ein Zuchtbuch ohne Änderungen oder Ergänzungen zu übernehmen.
ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009)
§ 521 / 17
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des New Forest Ponys
Leistungsnachweis durch überdurchschnittliche Eigen- bzw. Vererbungsleistung beim New Forest Pony
Insgesamt muss ein sechsjähriger oder älterer Hengst 10 Punkte erreicht haben, um als leistungsgeprüft zu gelten. Die Punkte können erst ab dreijährig gesammelt werden. Der offizielle Nachweis des jeweiligen Zuchtverbandes oder Veranstalters muss vorgelegt werden.
Eigenleistung - pro Schau kann nur eine Punktezählung gewertet werden
Bezeichnung
Punkte
Champion der Royal-Show in Großbritannien
10
Reserve-Champion der Royal-Show in
Großbritannien
8
Champion der älteren Hengste – zentrale
Körung in Holland
10
Reservesieger der älteren Hengste –
zentrale Körung in Holland
8
Bemerkungen
Vererbungsleistung
Bezeichnung
Punkte
Tochter / Sohn als Champion der RoyalShow in Großbritannien
5
Tochter / Sohn als Reserve-Champion
der Royal-Show in Großbritannien
3
Gekörter Sohn gemäß ZVO oder vergleichbare Körung im Ausland
2,5
Tochter als Staats-prämienstute oder mit
Mindesteintragungsnote von 7,5
2,5
Tochter / Sohn als Sieger einer Internationalen Schau
5
Tochter / Sohn als Reserve- Sieger einer
Internationalen Schau
2,5
Tochter / Sohn mit 5 registrierten TSPPlatzierungen in Dressur, Springen, Vielseitigkeit in Klasse L bzw. im Fahren in
Klasse M
2,5
ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2009; Stand Mai 2009)
Bemerkungen
§ 521 / 18