Futtermittelindustrie

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Futtermittelindustrie
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Tarifbereich/ Branche
Futtermittelindustrie
Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner
Arbeitgeberverband der Ernährungsindustrie Nordrhein-Westfalen, Ostwall 227, 47798 Krefeld
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen,
Willstätterstr. 13, 40549, Düsseldorf
Fachlicher Geltungsbereich
Die Tarifverträge gelten für Betriebe der Futtermittelindustrie.
Laufzeit des Manteltarifvertrages:
Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages:
(einschl. Ausbildungsvergütung)
gültig ab 01.02.2006 - in der Fassung ab 01.06.2014
gültig ab 01.05.2015 - kündbar zum 30.04.2017
Anzahl der Lohngruppen:
4
Anzahl der Gehaltsgruppen: 13
Differenzierung der Lohn- und Gehaltsgruppen nach:
Lebensalter: ja
/ Beschäftigungsdauer: ja
Im Juli 2016 wird einmalig eine Erholungsbeihilfe in Höhe von 110,00 € (brutto = netto) gezahlt.
Auszubildende erhalten die Leistung in Höhe von 55,00 € (brutto = netto).
Höhe der Monatslöhne für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen
ab 01.05.2015
ab 01.05.2016
Unterste Lohngruppe
Ungelernte Arbeitskräfte für leichte Arbeiten
12,39 € bis 13,68 €
12,69 € bis 14,01 €
Einstieg nach Ausbildung
Handwerker und Facharbeiter mit abgeschlossener Lehre und Gesellenprüfung, die in ihrem erlernten
Beruf tätig sind. Gleichgestellt sind Arbeitnehmer/-innen ohne Gesellenprüfung, die aufgrund langjähriger
Berufs- und Betriebserfahrung eine dem Handwerker oder Facharbeiter vergleichbare Tätigkeit verrichten.
in den ersten 18 Monaten
16,06 €
16,45 €
danach
16,91 €
17,32 €
Höchste Lohngruppe
Arbeitnehmer/-innen mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder mit
einer gleichwertigen Ausbildung, die in ihrem erlernten Beruf beschäftigt werden sowie Arbeitnehmer,
die aufgrund ihrer Berufs- und Betriebserfahrung einen dem Arbeitnehmer mit abgeschlossener
Berufsausbildung vergleichbare Tätigkeit gleichwertig verrichten (Qualifizierte Facharbeiter).
18,60 €
19,05 €
Höhe der Monatsgehälter für Angestellte
ab 01.05.2015
ab 01.05.2016
Unterste Gehaltsgruppe
Kaufmännische/technische Tätigkeiten, vorwiegend schematischer und/oder mechanischer Art, für
deren Ausführung keine Berufsausbildung erforderlich ist.
1.828,96 € bis 2.151,72 €
1.872,85 € bis 2.203,35 €
Einstieg nach Ausbildung
Kaufmännische/technische Tätigkeiten einfacher Art, deren Ausführung Kenntnis und Fertigkeiten
erfordert, die in der Regel durch eine abgeschlossene Berufsausbildung vermittelt werden.
unter 19 Jahren
2.025,14 €
2.073,74 €
19 Jahre
2.151,72 €
2.203,35 €
www.tarifregister.nrw.de
- ohne Gewähr -
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20 + 21 Jahre
2.278,29 €
2.332,96 €
22 + 23 Jahre
2.404,86 €
2.462,57 €
ab 24 Jahren
2.531,43 €
2.592,18 €
Höchste Gehaltsgruppe
Kaufmännische/technische Tätigkeiten, die durch selbständig zu bearbeitende Aufgabengebiete mit
begrenzten Dispositions- und/oder Leitungsbefugnissen gekennzeichnet sind.
4.556,57 € bis 4.809,72 €
4.665,92 € bis 4.925,14 €
Höhe der Monatsgehälter für Meister
ab 01.05.2015
ab 01.05.2016
Unterste Entgeltgruppe
Meister mit abgeschlossener Lehre oder entsprechend zu wertenden Fachkenntnissen und Berufserfahrung mit einer Tätigkeit in einem umgrenzten Verantwortungsbereich.
3.290,86 €
3.369,83 €
Höchste Entgeltgruppe
Meister mit Meisterprüfung, die mehreren Betriebsabteilungen, von denen mindestens eine von einem
Meister anderer Gruppen geleitet wird, oder Meistern anderer Gruppen vorstehen.
4.556,57 €
4.665,92 €
1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung
ab 01.05.2015
ab 01.05.2016
676,56 €
692,80 €
854,18 €
874,68 €
1.050,71 €
1.075,93 €
Wöchentliche Regelarbeitszeit
38 Stunden
Urlaubsdauer
30 Arbeitstage
zusätzliches Urlaubsgeld
421,82 €
Auszubildende erhalten 50 % des o.a. Betrages.
Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
100 % eines Monatseinkommens bzw. einer Ausbildungsvergütung, wird in mindestens 2 Teilen gezahlt
Vermögenswirksame Leistung
Der Anspruch entsteht erstmals nach einer Betriebszugehörigkeit von 12 vollen Kalendermonaten.
29,91 € Arbeitgeberanteil je Monat
Auszubildende erhalten 14,96 € je Monat.
Der Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen wurde zum 30.09.2002 außer Kraft gesetzt.
Diese Regelung wird durch den Altersvorsorge-Tarifvertrag ersetzt.
www.tarifregister.nrw.de
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