Futtermittelindustrie
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Futtermittelindustrie
Seite 1 Tarifbereich/ Branche Futtermittelindustrie Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Arbeitgeberverband der Ernährungsindustrie Nordrhein-Westfalen, Ostwall 227, 47798 Krefeld Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, Willstätterstr. 13, 40549, Düsseldorf Fachlicher Geltungsbereich Die Tarifverträge gelten für Betriebe der Futtermittelindustrie. Laufzeit des Manteltarifvertrages: Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages: (einschl. Ausbildungsvergütung) gültig ab 01.02.2006 - in der Fassung ab 01.06.2014 gültig ab 01.05.2015 - kündbar zum 30.04.2017 Anzahl der Lohngruppen: 4 Anzahl der Gehaltsgruppen: 13 Differenzierung der Lohn- und Gehaltsgruppen nach: Lebensalter: ja / Beschäftigungsdauer: ja Im Juli 2016 wird einmalig eine Erholungsbeihilfe in Höhe von 110,00 € (brutto = netto) gezahlt. Auszubildende erhalten die Leistung in Höhe von 55,00 € (brutto = netto). Höhe der Monatslöhne für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen ab 01.05.2015 ab 01.05.2016 Unterste Lohngruppe Ungelernte Arbeitskräfte für leichte Arbeiten 12,39 € bis 13,68 € 12,69 € bis 14,01 € Einstieg nach Ausbildung Handwerker und Facharbeiter mit abgeschlossener Lehre und Gesellenprüfung, die in ihrem erlernten Beruf tätig sind. Gleichgestellt sind Arbeitnehmer/-innen ohne Gesellenprüfung, die aufgrund langjähriger Berufs- und Betriebserfahrung eine dem Handwerker oder Facharbeiter vergleichbare Tätigkeit verrichten. in den ersten 18 Monaten 16,06 € 16,45 € danach 16,91 € 17,32 € Höchste Lohngruppe Arbeitnehmer/-innen mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder mit einer gleichwertigen Ausbildung, die in ihrem erlernten Beruf beschäftigt werden sowie Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Berufs- und Betriebserfahrung einen dem Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung vergleichbare Tätigkeit gleichwertig verrichten (Qualifizierte Facharbeiter). 18,60 € 19,05 € Höhe der Monatsgehälter für Angestellte ab 01.05.2015 ab 01.05.2016 Unterste Gehaltsgruppe Kaufmännische/technische Tätigkeiten, vorwiegend schematischer und/oder mechanischer Art, für deren Ausführung keine Berufsausbildung erforderlich ist. 1.828,96 € bis 2.151,72 € 1.872,85 € bis 2.203,35 € Einstieg nach Ausbildung Kaufmännische/technische Tätigkeiten einfacher Art, deren Ausführung Kenntnis und Fertigkeiten erfordert, die in der Regel durch eine abgeschlossene Berufsausbildung vermittelt werden. unter 19 Jahren 2.025,14 € 2.073,74 € 19 Jahre 2.151,72 € 2.203,35 € www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr - Seite 2 20 + 21 Jahre 2.278,29 € 2.332,96 € 22 + 23 Jahre 2.404,86 € 2.462,57 € ab 24 Jahren 2.531,43 € 2.592,18 € Höchste Gehaltsgruppe Kaufmännische/technische Tätigkeiten, die durch selbständig zu bearbeitende Aufgabengebiete mit begrenzten Dispositions- und/oder Leitungsbefugnissen gekennzeichnet sind. 4.556,57 € bis 4.809,72 € 4.665,92 € bis 4.925,14 € Höhe der Monatsgehälter für Meister ab 01.05.2015 ab 01.05.2016 Unterste Entgeltgruppe Meister mit abgeschlossener Lehre oder entsprechend zu wertenden Fachkenntnissen und Berufserfahrung mit einer Tätigkeit in einem umgrenzten Verantwortungsbereich. 3.290,86 € 3.369,83 € Höchste Entgeltgruppe Meister mit Meisterprüfung, die mehreren Betriebsabteilungen, von denen mindestens eine von einem Meister anderer Gruppen geleitet wird, oder Meistern anderer Gruppen vorstehen. 4.556,57 € 4.665,92 € 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung ab 01.05.2015 ab 01.05.2016 676,56 € 692,80 € 854,18 € 874,68 € 1.050,71 € 1.075,93 € Wöchentliche Regelarbeitszeit 38 Stunden Urlaubsdauer 30 Arbeitstage zusätzliches Urlaubsgeld 421,82 € Auszubildende erhalten 50 % des o.a. Betrages. Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) 100 % eines Monatseinkommens bzw. einer Ausbildungsvergütung, wird in mindestens 2 Teilen gezahlt Vermögenswirksame Leistung Der Anspruch entsteht erstmals nach einer Betriebszugehörigkeit von 12 vollen Kalendermonaten. 29,91 € Arbeitgeberanteil je Monat Auszubildende erhalten 14,96 € je Monat. Der Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen wurde zum 30.09.2002 außer Kraft gesetzt. Diese Regelung wird durch den Altersvorsorge-Tarifvertrag ersetzt. www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr -