Schulordnung neu

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Schulordnung neu
Schulordnung der Johannes-Gutenberg-Schule
Stand: 22.06.2011
An der Johannes-Gutenberg-Schule Ehringshausen sollen alle Schülerinnen und Schüler
erfolgreich lernen und gefördert werden. Um die Aufgaben der Schule zu erfüllen und ihre
Bildungs- und Erziehungsziele zu erreichen, sind Regeln für das Zusammenleben und
Zusammenarbeiten erforderlich. Grundsätzlich bemühen wir uns alle um eigenverantwortliches Handeln und Rücksichtnahme, um einen freundlichen Umgangston,
um Verantwortungsgefühl für den gemeinsamen Lebensraum Schule.
Damit alle lernen können und sich wohl fühlen, wollen wir andere in ihrer Persönlichkeit
achten, andere weder körperlich noch seelisch verletzen, Konflikte gewaltfrei austragen,
bei Konflikten nicht wegsehen.
1. Unterrichtszeiten und Schulbusse
Der Unterricht beginnt und endet ohne Gong zu den allen bekannten Zeiten. Alle sollen
pünktlich vor ihrem Klassenraum sein. Einkaufen in der Mensa in den Unterrichtsstunden
ist nicht erlaubt.
Alle Fahrschüler müssen die Schulbusse benutzen, die unmittelbar zu ihrem Unterrichtsbeginn bzw. Unterrichtsende eingesetzt sind. Auch für Schüler aus Ehringshausen ist ein
unbeaufsichtigter Aufenthalt nach Unterrichtsschluss in der Schule nicht erwünscht.
2. Entschuldigung von Fehlzeiten
Die Erziehungsberechtigten sind für den regelmäßigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Ist eine Schülerin/ein Schüler erkrankt, ist spätestens am dritten Tag der Erkrankung eine schriftliche Entschuldigung erforderlich.
3. Die Schulgebäude
Wir alle sind verantwortlich für den Lebensraum Schule. Daher verlassen alle ihre Plätze
sauber und aufgeräumt. In allen Lerngruppen wird ein Ordnungsdienst eingerichtet, der
für Sauberkeit im Unterrichtsraum sorgt.
Kaugummikauen ist nicht erwünscht, weil damit erfahrungsgemäß Fußböden, Tische,
Stühle und der Schulhof verschmutzt werden.
4. Das Schulgebäude, die Pausen
In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Klassenräume und
Flure (Ausnahmen bedürfen einer besonderen Genehmigung). Die Schülerinnen und
Schüler halten sich in dieser Zeit in der Schulstraße oder auf den der jeweiligen Schulstufe zugewiesenen Schulhöfen auf. Das Schulgebäude der Stufe 5-6 ist in den Pausen zu
räumen (Ausnahme: starker Regen). Die Mensa steht in den Pausen nur für den Kioskbetrieb offen, ist aber in diesen Zeiten kein Aufenthaltsort für Schüler.
Das Verlassen des Schulgeländes vor und während der Unterrichtszeit ist nicht gestattet.
Ausnahmen sind nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern und der
Genehmigung durch den Klassenlehrer möglich.
Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Rauchen ist im gesamten Schulbereich verboten.
Grundsätzlich sind Gefahren für andere zu vermeiden, daher ist z. B. das Werfen von
Schneebällen nicht erlaubt.
5. Mitbringen von Gegenständen
Elektronische Geräte jeder Art (Handys, iPod, MP3-Player, Nintendo DS, Digitalkameras
usw.) dürfen zwar mitgebracht werden, müssen aber ausgeschaltet sein, in der Tasche
aufbewahrt werden und dürfen weder im Unterricht, noch in den Pausen benutzt werden.
In Ausnahmefällen und nur mit der Erlaubnis einer Lehrkraft darf ein solches Gerät benutzt werden. Bei Verstößen gegen diese Regelung wird das Gerät von der Lehrerin /
dem Lehrer eingezogen und von der Schulleitung in Verwahrung genommen.
Das Mitbringen von Gegenständen, welche die Unversehrtheit aller Personen (Schüler,
Lehrer usw.) gefährden können, ist strengstens untersagt (Feuerzeuge, Streichhölzer,
Messer, CS-Gas usw.). Im Interesse der Sicherheit aller haben Lehrer/Innen das Recht,
solche Gegenstände einzuziehen. Liegt ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor, erfolgt
eine Anzeige und eine strafrechtliche Verfolgung durch die Polizei.
6. Aufnahmen von Wort und Bild
Die Aufnahme von Wort oder Bild durch Handys, Fotoapparate, Videokameras oder sonstige Geräte ist verboten. Diese Regelung gilt nicht, wenn die Aufnahme von Wort und Bild
im Rahmen des Unterrichts erfolgt und wenn Schüler ausdrücklich von einer Lehrkraft
dazu aufgefordert werden.
7. Besucher der Schule
Alle schulfremden Personen müssen sich im Sekretariat anmelden. Der Besuch von Schülern aus anderen Schulen sowie von Freunden und Bekannten ist nicht erwünscht.
8. Erziehungsmaßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung
Wer gegen diese Schulordnung verstößt, kann u.a. zu besonderen Aufgaben und zu
Diensten für die Schulgemeinschaft herangezogen werden.
Hierzu zählen:
Ausarbeiten von Referaten, die sich mit dem Fehlverhalten beschäftigen,
Reparatur zerstörten Schulinventars,
Reinigungsdienste außerhalb der Unterrichtszeiten,
Nachholen von Versäumnissen,
Information der Eltern über das Fehlverhalten.
Im Wiederholungsfall sind die zu treffenden Maßnahmen schriftlich festzuhalten. Weitere
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind durch Verordnungen und Erlasse des Hessischen Schulgesetzes geregelt.
Grundsätzlich gelten überdies die so genannten „Klassenregeln der JGS“ für den Umgang
miteinander und für das Verhalten im Unterricht.