DER PRIVATKONKURS WIR SIND FÜR SIE E R R E I C H B A R

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DER PRIVATKONKURS WIR SIND FÜR SIE E R R E I C H B A R
FÜR
PROPHYLAKTISCHE
SOZIALARBEIT
Stand 7/2005
VEREIN
WIR SIND FÜR SIE
E R R E I C H B A R
D E R P R I VAT KO N K U R S
Beratungsstelle Linz
Stockhofstraße 9, 4020 Linz
Tel. (0732) 77 77 34
Fax (0732) 77 77 58 - 22
e-Mail: [email protected]
Beratungsstelle Rohrbach
Stadtplatz 16, 4150 Rohrbach
Tel. (07289) 50 00
Fax (07289) 50 00 - 22
e-Mail: [email protected]
Das gerichtliche
Schuldenr
egulierungsv
erfahr
en
Schuldenregulierungsv
egulierungsverfahr
erfahren
Offene Sprechstunde
in der Beratungsstelle Linz
jeden Dienstag
von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Außenstellen in den Bezirken
Freistadt
Anmeldung über Rohrbach, Tel. (07289) 50 00
Perg
Anmeldung über Linz, Tel. (0732) 77 77 34
Kompetente und kkostenfr
ostenfr
eie
ostenfreie
Beratung!
Kirchdorf/Krems
Anmeldung über Linz, Tel. (0732) 77 77 34
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U N D KO
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde ausschließlich die männliche Schreibweise verwendet.
Selbstverständlich sind beide Geschlechter gemeint.
Beratung in Linz • Rohrbach • Freistadt • Perg • Kirchdorf/Krems
Bevorrechtete Schuldnerberatungsstelle. Ver treten in der ASB Schuldnerberatungen GmbH.
Beratung in Linz • Rohrbach • Freistadt • Perg • Kirchdorf/Krems
Bevorrechtete Schuldnerberatungsstelle. Ver treten in der ASB Schuldnerberatungen GmbH.
Beratung im Auftrag des OÖ. Landes-Sozial-Ressort. Finanziert vom Sozial-Ressort des Landes OÖ. und gefördert vom BMSG
Beratung im Auftrag des OÖ. Landes-Sozial-Ressort. Finanziert vom Sozial-Ressort des Landes OÖ. und gefördert vom BMSG
D E R P R I VAT KO N K U R S
I M Ü B E R B L I C K
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Protokollarantrag
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Antrag
FÜR
PROPHYLAKTISCHE
SOZIALARBEIT
Weiter
e wichtige Inf
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Informationen
Zahlungsunfähigkeit
Kosten
schuss
Kostenvv or
orschuss
VEREIN
außergerichtlicher Vergleich
Unterhaltsrückstände
Bestehen bei Konkurseröffnung Unterhaltsrückstände, kann der Unterhaltsgläubiger weiterhin
Exekution bis auf das Unterhaltsexistenzminimum führen, das 25% unter dem normalen
Existenzminimum liegt. Damit dies verhindert wird, ist eine Ratenvereinbarung sinnvoll.
(gescheitert)
Konkur
sf
or
m ulare er
stellen
Konkursf
sfor
orm
erstellen
Eröffnungsantrag
Vermögensverzeichnis
Zahlungsplan
Antrag auf Abschöpfungsverfahren
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens
Zinsenstopp / Exekutionsstopp; gerichtliche Pfandrechte erlöschen;
Abtretungen / Verpfändungen bleiben grundsätzlich zwei Jahre bestehen
Zwangsausgleich
Aufrechn
ungsmöglichk
eit der Sozialv
er
sicher
ungsträger
Aufrechnungsmöglichk
ungsmöglichkeit
Sozialver
ersicher
sicherungsträger
Bestehen bei Sozialversicherungsträgern (GKK, SVA, PVA, ...) Rückstände, so kann bei Bezügen daraus (z.B. einer Pension) trägerübergreifend die Hälfte des Nettoeinkommens einbehalten werden. Bei Gefährdung der Grundbedürfnisse ist unter Umständen eine Ratenvereinbarung mit dem jeweiligen Sozialversicherungsträger möglich.
Strafen
Strafen sind vom Privatkonkurs ausgeschlossene Ansprüche und daher zur Gänze zu zahlen
(z.B. durch Vereinbarung von Raten, die aus dem Existenzminimum geleistet werden müssen).
Schulden aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen oder vorsätzlichen strafgesetzwidrigen Unterlassungen müssen trotz Abschöpfungsverfahren voll bezahlt werden.
20% in zwei Jahren / 30% in fünf Jahren
erf
order
lich: Gläubiger
mehrheit
erforder
orderlich:
Gläubigermehrheit
Vermögensv
erw
er
tung
ermögensverw
erwer
ertung
Gerichtlicher Zahlungsplan (Näheres siehe S. 4-5)
Quote entsprechend Einkommenslage der nächsten fünf Jahre; keine Mindestquote;
Erfolgreiche Schuldenregulierung nach Erfüllung des Zahlungsplans
mehrheit
erf
order
lich: Gläubiger
orderlich:
Gläubigermehrheit
erforder
Einleitung des Abschöpfungsv
erfahr
ens
Abschöpfungsverfahr
erfahrens
(Näheres siehe S. 6)
Abschöpfung des Einkommens bis auf das Existenzminimum;
Restschuldbefreiung bei Bezahlung von mindestens 10% in sieben Jahren
oder nach frühestens drei Jahren zumindest 50%
2
Sanier
ungsgewinn
Sanierungsgewinn
Das Finanzamt geht davon aus, dass Nachlässe seitens der Gläubiger einen Gewinn darstellen. Wenn durch einen Konkurs betrieblich bedingte Verbindlichkeiten wegfallen, ergibt sich
unter Umständen ein steuerlich zu erfassender Sanierungsgewinn. Das Finanzamt kann daher Einkommen- oder Körperschaftssteuer auf den „Gewinn“ festsetzen.
anlagung
Arbeitnehmer v er
eranlagung
Ein Guthaben aus der Arbeitnehmerveranlagung (= „Lohnsteuerausgleich“) kann trotz
Zustandekommen eines Zahlungsplans oder Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens vom
Finanzamt einbehalten werden.
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mehrheit erf
order
lich
Gläubigermehrheit
erforder
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Für weitere Informationen wenden Sie sich rechtzeitig an eine bevorrechtete
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atungsstelle! Dieses Mer
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Anspruch
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Schuldnerberatungsstelle!
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Beratungsgespräch.
ersetzt
Beratung in Linz • Rohrbach • Freistadt • Perg • Kirchdorf/Krems
Bevorrechtete Schuldnerberatungsstelle. Ver treten in der ASB Schuldnerberatungen GmbH.
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VEREIN
Obliegenheiten im gerichtlichen Abschöpfungsv
erfahr
en
Abschöpfungsverfahr
erfahren
erbstätigk
eit ausüben (Vorsicht bei SelbstDer Schuldner muss eine angemessene Erw
Erwerbstätigk
erbstätigkeit
kündigung!).
Wenn er ohne Beschäftigung ist, muss er sich um eine solche bemühen und darf keine
zumutbare Tätigkeit ablehnen.
Erbschaften, Schenkungen auf den Todesfall und nor
male Schenkungen muss der Schuldnormale
ausgeben. Das gleiche gilt für andere
ner dem Treuhänder melden und an diesen her
herausgeben.
zusätzliche Einkommen und Gewinne aus Glückspiel (umstritten).
echsel und/oder Arbeitgeberw
Jeder Wohnsitzw
ohnsitzwechsel
Arbeitgeberwechsel
echsel (auch der Wechsel zum Bezug
icht und dem Treuhänder sof
or t zu melden
von Krankengeld, Pension, ...) ist dem Ger
Gericht
sofor
melden.
icht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über die
Der Schuldner muss dem Ger
Gericht
Erwerbstätigkeit, Bemühungen um eine Arbeitsstelle, sowie über seine Bezüge und sein Vermögen erteilen.
Zahlungen zur Befriedigung der Gläubiger dürfen n ur an den Treuhänder geleistet werden.
Zusätzliche Zahlungen oder Begünstigungen einzelner Konkursgläubiger sind verboten.
Der Schuldner darf keine neuen Schulden eingehen, die er bei Fälligkeit nicht zahlen kann.
FÜR
PROPHYLAKTISCHE
SOZIALARBEIT
Das gerichtliche
Schuldenregulierungsverfahren
Wie geht es ab Antragstellung w
eiter?
weiter?
Prüfung der Konkur
santräge durch das Ger
icht
Konkursanträge
Gericht
(eventuell Verbesserungsauftrag)
Eröffn
ung des Schuldenregulier
ungsv
erfahrens mittels Beschluss
Eröffnung
Schuldenregulierungsv
ungsverfahrens
Bekanntgabe des Tagsatzungs (Verhandlungs-) termins
Folgen der Eröffnung
- Öffentliche Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei
(www.edikte.justiz.gv.at) (rechtsverbindlich),Veröffentlichung in der
Wiener Zeitung (Amtsblatt der Republik Österreich), u.U. in Tageszeitungen
- Verständigung des Arbeitgebers
- Verständigung der Gläubiger und Bekanntgabe der Anmeldefrist
- Verständigung der kontoführenden Bank: Existenzminimum wird in jedem Fall ausbezahlt
- Exekutionssperre und Zinsenstopp
- Vermögensverwertung
- Anhängige Rechtsstreitigkeiten, die sich auf die Konkursmasse
beziehen, können unterbrochen werden
- Geschäfte, die vor Konkurseröffnung eingegangen wurden,
können angefochten bzw. rückabgewickelt werden
licher Zahlungserfahren eingeleitet, so kann ein neuer
Wurde ein Abschöpfungsv
neuerlicher
Abschöpfungsverfahren
st nach 20 Jaherfahren er
plan frühestens nach 10 Jahren gelegt, ein Abschöpfungsv
erst
Abschöpfungsverfahren
ren eingeleitet werden.
eventuell
- Bei Entzug der Eigenverwaltung zwingende Bestellung eines Masseverwalters über das
Vermögen des Schuldners für die Dauerdes Verfahrens (ca. drei bis sechs Monate)
- Postsperre: die gesamte Post geht für die Dauer des Verfahrens an den Masseverwalter,
der diese nach Durchsicht an den Schuldner weiterleitet
- Auflösung von Verträgen (z.B.Versicherungen, Leasingver träge, Handyverträge etc.)
Beratung in Linz • Rohrbach • Freistadt • Perg • Kirchdorf/Krems
Bevorrechtete Schuldnerberatungsstelle. Ver treten in der ASB Schuldnerberatungen GmbH.
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3
VEREIN
FÜR
PROPHYLAKTISCHE
SOZIALARBEIT
Der gerichtliche Zahlungsplan
Wenn ein Massev
erwalter bestellt wird, ist es notw
endig sich umgehend mit ihm in
Masseverwalter
notwendig
Verbindung zu setz
en bezüglich:
setzen
- der Vorgangsweise bei Fixzahlungen (Miete, Strom etc.)
- der Auszahlung des Existenzminimums und
- Besonderheiten der Situation des Schuldners (z.B. laufende Unterhaltsverpflichtungen etc.)
Der Masseverwalter (ein Rechtsanwalt) wird vom Gericht bestellt und prüft unter anderem die
angemeldeten Forderungen dem Grunde und der Höhe nach.
Tagsatzung (V
erhandlungster
min)
(Verhandlungster
erhandlungstermin)
In der Tagsatzung stimmen die anwesenden Gläubiger über den vorgelegten Zahlungsplan ab.
(Kopf- und Summenmehrheit)
- Bei Annahme des Zahlungsplans
Der Arbeitgeber hat in Zukunft den vollen Lohn auszuzahlen und keine Pfändungen mehr
durchzuführen (außer es bestehen Aus- oder Absonderungsrechte). Der Schuldner hat
die in der Tagsatzung bestimmte Quote anzusparen und zum festgelegten Termin an die
Gläubiger auszuzahlen (mehr dazu siehe S. 5).
- Bei Nichtannahme des Zahlungsplans
Wurde ein Abschöpfungsverfahren beantragt und macht kein Gläubiger ein Einleitungshindernis
geltend, wird dieses Verfahren eingeleitet. Es wird ein Treuhänder bestellt, der vom Arbeitgeber
die pfändbaren Gehaltsbestandteile erhält. Der Treuhänder verteilt einmal jährlich die Gelder
aliquot an die Gläubiger und verständigt den Schuldner über die bisher geleisteten Beträge
(mehr dazu siehe S. 6).
Aufheb
ung des Schuldenregulier
ungsv
erfahrens durch Beschluss
Aufhebung
Schuldenregulierungsv
ungsverfahrens
Das Schuldenregulierungsverfahren ist bei Gericht beendet. Folgen der Aufhebung u.a.
- Amt des Masseverwalters endet
- Aufhebung der Postsperre
Der Beschluss ist allen Behörden und Stellen zuzustellen, die auch von der Eröffnung benachrichtigt wurden.
4
Die Massekosten sind innerhalb der vom Gericht festgesetzten Frist auf das Massekonto bei
sonstiger Nichtigkeit des Zahlungsplans zu bezahlen. Der Schuldner wird unter Setzung einer
vierwöchigen Nachfrist aufgefordert, die Masseforderungen zu bezahlen. Nichtzahlung von Masseforderungen führt zur Nichtigkeit des Zahlungsplans. Bei Nichtigkeit des Zahlungsplans stehen
den Gläubigern wieder alle Rechte offen, die sie vor Einleitung des Schuldenregulierungsverfahrens
hatten: alle Forderungen leben wieder auf, Zinsen und Kosten können nachverrechnet werden.
Diese Folgen treten auch ein, wenn der Zahlungsplan trotz unveränderter Einkommens- und
estgesetzten Fr
ist erfüllt werden kann.
Vermögenslage nicht in der ffestgesetzten
Frist
echsel ist dem Ger
icht mitzuteilen
Ein Wohnsitzw
ohnsitzwechsel
Gericht
mitzuteilen.
schlechter
ung der Eink
ommens- und Ver
mögenslage (ohne Verschulden des SchuldBei Ver
erschlechter
schlechterung
Einkommensermögenslage
ners) kann vom Schuldner bei Gericht ein Antrag auf Abstimmung über einen geänderten Zahlungsplan eingebracht werden. Dieser Antrag kann vom Schuldner jederzeit, spätestens jedoch binnen
14 Tagen nach Mahnung durch einen Gläubiger gestellt werden.
ung der Eink
ommens- und Ver
mögenslage muss jener Teil des Einkommens, der
Bei Verbesser
erbesserung
Einkommensermögenslage
mehr pfändbar ist als im Zahlungsplanangebot für die Konkursgläubiger (Gläubiger, denen zur
Zeit der Konkurseröffnung Forderungen gegen den Schuldner zustehen), die ihre Forderungen
im Konkursverfahren nicht angemeldet haben, bereit stehen. Der Anspruch dieser Gläubiger auf
die Quote endet nicht mit der Erfüllung des Zahlungsplans.
Der Schuldner darf keine neuen Schulden eingehen
eingehen, die er nicht wie geplant zurückzahlen
kann, da Exekutionen die Erfüllbarkeit des Zahlungsplans gefährden können.
Konkursgläubiger, die sich am Konkursverfahren nicht beteiligt haben (ihre Forderung nicht angeekution führen. Dies kann bei rechtzeitiger Klärung in den
Exekution
meldet haben), könnten weiterhin Ex
meisten Fällen abgewendet werden.
werden. Nach der letzten ZahDie Einzahlungsbelege müssen zum Nachweis aufgehoben werden
lung sollte sich der Schuldner bezüglich einer Bestätigung der Gläubiger über die Erfüllung des
gerichtlichen Zahlungsplanes an die Schuldnerberatungsstelle wenden.
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