DER PRIVATKONKURS WIR SIND FÜR SIE E R R E I C H B A R
Transcription
DER PRIVATKONKURS WIR SIND FÜR SIE E R R E I C H B A R
FÜR PROPHYLAKTISCHE SOZIALARBEIT Stand 7/2005 VEREIN WIR SIND FÜR SIE E R R E I C H B A R D E R P R I VAT KO N K U R S Beratungsstelle Linz Stockhofstraße 9, 4020 Linz Tel. (0732) 77 77 34 Fax (0732) 77 77 58 - 22 e-Mail: [email protected] Beratungsstelle Rohrbach Stadtplatz 16, 4150 Rohrbach Tel. (07289) 50 00 Fax (07289) 50 00 - 22 e-Mail: [email protected] Das gerichtliche Schuldenr egulierungsv erfahr en Schuldenregulierungsv egulierungsverfahr erfahren Offene Sprechstunde in der Beratungsstelle Linz jeden Dienstag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Außenstellen in den Bezirken Freistadt Anmeldung über Rohrbach, Tel. (07289) 50 00 Perg Anmeldung über Linz, Tel. (0732) 77 77 34 Kompetente und kkostenfr ostenfr eie ostenfreie Beratung! Kirchdorf/Krems Anmeldung über Linz, Tel. (0732) 77 77 34 T N E T E P KOM N E F L E WIR H I! E R F N E T S U N D KO Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde ausschließlich die männliche Schreibweise verwendet. Selbstverständlich sind beide Geschlechter gemeint. Beratung in Linz • Rohrbach • Freistadt • Perg • Kirchdorf/Krems Bevorrechtete Schuldnerberatungsstelle. Ver treten in der ASB Schuldnerberatungen GmbH. Beratung in Linz • Rohrbach • Freistadt • Perg • Kirchdorf/Krems Bevorrechtete Schuldnerberatungsstelle. Ver treten in der ASB Schuldnerberatungen GmbH. Beratung im Auftrag des OÖ. Landes-Sozial-Ressort. Finanziert vom Sozial-Ressort des Landes OÖ. und gefördert vom BMSG Beratung im Auftrag des OÖ. Landes-Sozial-Ressort. Finanziert vom Sozial-Ressort des Landes OÖ. und gefördert vom BMSG D E R P R I VAT KO N K U R S I M Ü B E R B L I C K k ein Kosten schuss Kostenvv or orschuss Protokollarantrag f or mloser Antr ag ormloser Antrag FÜR PROPHYLAKTISCHE SOZIALARBEIT Weiter e wichtige Inf ormationen eitere Informationen Zahlungsunfähigkeit Kosten schuss Kostenvv or orschuss VEREIN außergerichtlicher Vergleich Unterhaltsrückstände Bestehen bei Konkurseröffnung Unterhaltsrückstände, kann der Unterhaltsgläubiger weiterhin Exekution bis auf das Unterhaltsexistenzminimum führen, das 25% unter dem normalen Existenzminimum liegt. Damit dies verhindert wird, ist eine Ratenvereinbarung sinnvoll. (gescheitert) Konkur sf or m ulare er stellen Konkursf sfor orm erstellen Eröffnungsantrag Vermögensverzeichnis Zahlungsplan Antrag auf Abschöpfungsverfahren Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens Zinsenstopp / Exekutionsstopp; gerichtliche Pfandrechte erlöschen; Abtretungen / Verpfändungen bleiben grundsätzlich zwei Jahre bestehen Zwangsausgleich Aufrechn ungsmöglichk eit der Sozialv er sicher ungsträger Aufrechnungsmöglichk ungsmöglichkeit Sozialver ersicher sicherungsträger Bestehen bei Sozialversicherungsträgern (GKK, SVA, PVA, ...) Rückstände, so kann bei Bezügen daraus (z.B. einer Pension) trägerübergreifend die Hälfte des Nettoeinkommens einbehalten werden. Bei Gefährdung der Grundbedürfnisse ist unter Umständen eine Ratenvereinbarung mit dem jeweiligen Sozialversicherungsträger möglich. Strafen Strafen sind vom Privatkonkurs ausgeschlossene Ansprüche und daher zur Gänze zu zahlen (z.B. durch Vereinbarung von Raten, die aus dem Existenzminimum geleistet werden müssen). Schulden aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen oder vorsätzlichen strafgesetzwidrigen Unterlassungen müssen trotz Abschöpfungsverfahren voll bezahlt werden. 20% in zwei Jahren / 30% in fünf Jahren erf order lich: Gläubiger mehrheit erforder orderlich: Gläubigermehrheit Vermögensv erw er tung ermögensverw erwer ertung Gerichtlicher Zahlungsplan (Näheres siehe S. 4-5) Quote entsprechend Einkommenslage der nächsten fünf Jahre; keine Mindestquote; Erfolgreiche Schuldenregulierung nach Erfüllung des Zahlungsplans mehrheit erf order lich: Gläubiger orderlich: Gläubigermehrheit erforder Einleitung des Abschöpfungsv erfahr ens Abschöpfungsverfahr erfahrens (Näheres siehe S. 6) Abschöpfung des Einkommens bis auf das Existenzminimum; Restschuldbefreiung bei Bezahlung von mindestens 10% in sieben Jahren oder nach frühestens drei Jahren zumindest 50% 2 Sanier ungsgewinn Sanierungsgewinn Das Finanzamt geht davon aus, dass Nachlässe seitens der Gläubiger einen Gewinn darstellen. Wenn durch einen Konkurs betrieblich bedingte Verbindlichkeiten wegfallen, ergibt sich unter Umständen ein steuerlich zu erfassender Sanierungsgewinn. Das Finanzamt kann daher Einkommen- oder Körperschaftssteuer auf den „Gewinn“ festsetzen. anlagung Arbeitnehmer v er eranlagung Ein Guthaben aus der Arbeitnehmerveranlagung (= „Lohnsteuerausgleich“) kann trotz Zustandekommen eines Zahlungsplans oder Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens vom Finanzamt einbehalten werden. k eine Gläubiger mehrheit erf order lich Gläubigermehrheit erforder orderlich Für weitere Informationen wenden Sie sich rechtzeitig an eine bevorrechtete uch auf Vollständigkb latt erhebt nicht Anspr atungsstelle! Dieses Mer Schuldnerber Anspruch Merkb kblatt Schuldnerberatungsstelle! einesfalls ein Ber atungsgespräch. setzt kkeinesfalls k eit und er Beratungsgespräch. ersetzt Beratung in Linz • Rohrbach • Freistadt • Perg • Kirchdorf/Krems Bevorrechtete Schuldnerberatungsstelle. Ver treten in der ASB Schuldnerberatungen GmbH. Beratung in Linz • Rohrbach • Freistadt • Perg • Kirchdorf/Krems Bevorrechtete Schuldnerberatungsstelle. Ver treten in der ASB Schuldnerberatungen GmbH. Beratung im Auftrag des OÖ. Landes-Sozial-Ressort. Finanziert vom Sozial-Ressort des Landes OÖ. und gefördert vom BMSG Beratung im Auftrag des OÖ. Landes-Sozial-Ressort. Finanziert vom Sozial-Ressort des Landes OÖ. und gefördert vom BMSG 7 VEREIN Obliegenheiten im gerichtlichen Abschöpfungsv erfahr en Abschöpfungsverfahr erfahren erbstätigk eit ausüben (Vorsicht bei SelbstDer Schuldner muss eine angemessene Erw Erwerbstätigk erbstätigkeit kündigung!). Wenn er ohne Beschäftigung ist, muss er sich um eine solche bemühen und darf keine zumutbare Tätigkeit ablehnen. Erbschaften, Schenkungen auf den Todesfall und nor male Schenkungen muss der Schuldnormale ausgeben. Das gleiche gilt für andere ner dem Treuhänder melden und an diesen her herausgeben. zusätzliche Einkommen und Gewinne aus Glückspiel (umstritten). echsel und/oder Arbeitgeberw Jeder Wohnsitzw ohnsitzwechsel Arbeitgeberwechsel echsel (auch der Wechsel zum Bezug icht und dem Treuhänder sof or t zu melden von Krankengeld, Pension, ...) ist dem Ger Gericht sofor melden. icht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über die Der Schuldner muss dem Ger Gericht Erwerbstätigkeit, Bemühungen um eine Arbeitsstelle, sowie über seine Bezüge und sein Vermögen erteilen. Zahlungen zur Befriedigung der Gläubiger dürfen n ur an den Treuhänder geleistet werden. Zusätzliche Zahlungen oder Begünstigungen einzelner Konkursgläubiger sind verboten. Der Schuldner darf keine neuen Schulden eingehen, die er bei Fälligkeit nicht zahlen kann. FÜR PROPHYLAKTISCHE SOZIALARBEIT Das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren Wie geht es ab Antragstellung w eiter? weiter? Prüfung der Konkur santräge durch das Ger icht Konkursanträge Gericht (eventuell Verbesserungsauftrag) Eröffn ung des Schuldenregulier ungsv erfahrens mittels Beschluss Eröffnung Schuldenregulierungsv ungsverfahrens Bekanntgabe des Tagsatzungs (Verhandlungs-) termins Folgen der Eröffnung - Öffentliche Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) (rechtsverbindlich),Veröffentlichung in der Wiener Zeitung (Amtsblatt der Republik Österreich), u.U. in Tageszeitungen - Verständigung des Arbeitgebers - Verständigung der Gläubiger und Bekanntgabe der Anmeldefrist - Verständigung der kontoführenden Bank: Existenzminimum wird in jedem Fall ausbezahlt - Exekutionssperre und Zinsenstopp - Vermögensverwertung - Anhängige Rechtsstreitigkeiten, die sich auf die Konkursmasse beziehen, können unterbrochen werden - Geschäfte, die vor Konkurseröffnung eingegangen wurden, können angefochten bzw. rückabgewickelt werden licher Zahlungserfahren eingeleitet, so kann ein neuer Wurde ein Abschöpfungsv neuerlicher Abschöpfungsverfahren st nach 20 Jaherfahren er plan frühestens nach 10 Jahren gelegt, ein Abschöpfungsv erst Abschöpfungsverfahren ren eingeleitet werden. eventuell - Bei Entzug der Eigenverwaltung zwingende Bestellung eines Masseverwalters über das Vermögen des Schuldners für die Dauerdes Verfahrens (ca. drei bis sechs Monate) - Postsperre: die gesamte Post geht für die Dauer des Verfahrens an den Masseverwalter, der diese nach Durchsicht an den Schuldner weiterleitet - Auflösung von Verträgen (z.B.Versicherungen, Leasingver träge, Handyverträge etc.) Beratung in Linz • Rohrbach • Freistadt • Perg • Kirchdorf/Krems Bevorrechtete Schuldnerberatungsstelle. Ver treten in der ASB Schuldnerberatungen GmbH. Beratung in Linz • Rohrbach • Freistadt • Perg • Kirchdorf/Krems Bevorrechtete Schuldnerberatungsstelle. Ver treten in der ASB Schuldnerberatungen GmbH. Beratung im Auftrag des OÖ. Landes-Sozial-Ressort. Finanziert vom Sozial-Ressort des Landes OÖ. und gefördert vom BMSG Beratung im Auftrag des OÖ. Landes-Sozial-Ressort. Finanziert vom Sozial-Ressort des Landes OÖ. und gefördert vom BMSG 6 3 VEREIN FÜR PROPHYLAKTISCHE SOZIALARBEIT Der gerichtliche Zahlungsplan Wenn ein Massev erwalter bestellt wird, ist es notw endig sich umgehend mit ihm in Masseverwalter notwendig Verbindung zu setz en bezüglich: setzen - der Vorgangsweise bei Fixzahlungen (Miete, Strom etc.) - der Auszahlung des Existenzminimums und - Besonderheiten der Situation des Schuldners (z.B. laufende Unterhaltsverpflichtungen etc.) Der Masseverwalter (ein Rechtsanwalt) wird vom Gericht bestellt und prüft unter anderem die angemeldeten Forderungen dem Grunde und der Höhe nach. Tagsatzung (V erhandlungster min) (Verhandlungster erhandlungstermin) In der Tagsatzung stimmen die anwesenden Gläubiger über den vorgelegten Zahlungsplan ab. (Kopf- und Summenmehrheit) - Bei Annahme des Zahlungsplans Der Arbeitgeber hat in Zukunft den vollen Lohn auszuzahlen und keine Pfändungen mehr durchzuführen (außer es bestehen Aus- oder Absonderungsrechte). Der Schuldner hat die in der Tagsatzung bestimmte Quote anzusparen und zum festgelegten Termin an die Gläubiger auszuzahlen (mehr dazu siehe S. 5). - Bei Nichtannahme des Zahlungsplans Wurde ein Abschöpfungsverfahren beantragt und macht kein Gläubiger ein Einleitungshindernis geltend, wird dieses Verfahren eingeleitet. Es wird ein Treuhänder bestellt, der vom Arbeitgeber die pfändbaren Gehaltsbestandteile erhält. Der Treuhänder verteilt einmal jährlich die Gelder aliquot an die Gläubiger und verständigt den Schuldner über die bisher geleisteten Beträge (mehr dazu siehe S. 6). Aufheb ung des Schuldenregulier ungsv erfahrens durch Beschluss Aufhebung Schuldenregulierungsv ungsverfahrens Das Schuldenregulierungsverfahren ist bei Gericht beendet. Folgen der Aufhebung u.a. - Amt des Masseverwalters endet - Aufhebung der Postsperre Der Beschluss ist allen Behörden und Stellen zuzustellen, die auch von der Eröffnung benachrichtigt wurden. 4 Die Massekosten sind innerhalb der vom Gericht festgesetzten Frist auf das Massekonto bei sonstiger Nichtigkeit des Zahlungsplans zu bezahlen. Der Schuldner wird unter Setzung einer vierwöchigen Nachfrist aufgefordert, die Masseforderungen zu bezahlen. Nichtzahlung von Masseforderungen führt zur Nichtigkeit des Zahlungsplans. Bei Nichtigkeit des Zahlungsplans stehen den Gläubigern wieder alle Rechte offen, die sie vor Einleitung des Schuldenregulierungsverfahrens hatten: alle Forderungen leben wieder auf, Zinsen und Kosten können nachverrechnet werden. Diese Folgen treten auch ein, wenn der Zahlungsplan trotz unveränderter Einkommens- und estgesetzten Fr ist erfüllt werden kann. Vermögenslage nicht in der ffestgesetzten Frist echsel ist dem Ger icht mitzuteilen Ein Wohnsitzw ohnsitzwechsel Gericht mitzuteilen. schlechter ung der Eink ommens- und Ver mögenslage (ohne Verschulden des SchuldBei Ver erschlechter schlechterung Einkommensermögenslage ners) kann vom Schuldner bei Gericht ein Antrag auf Abstimmung über einen geänderten Zahlungsplan eingebracht werden. Dieser Antrag kann vom Schuldner jederzeit, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Mahnung durch einen Gläubiger gestellt werden. ung der Eink ommens- und Ver mögenslage muss jener Teil des Einkommens, der Bei Verbesser erbesserung Einkommensermögenslage mehr pfändbar ist als im Zahlungsplanangebot für die Konkursgläubiger (Gläubiger, denen zur Zeit der Konkurseröffnung Forderungen gegen den Schuldner zustehen), die ihre Forderungen im Konkursverfahren nicht angemeldet haben, bereit stehen. Der Anspruch dieser Gläubiger auf die Quote endet nicht mit der Erfüllung des Zahlungsplans. Der Schuldner darf keine neuen Schulden eingehen eingehen, die er nicht wie geplant zurückzahlen kann, da Exekutionen die Erfüllbarkeit des Zahlungsplans gefährden können. Konkursgläubiger, die sich am Konkursverfahren nicht beteiligt haben (ihre Forderung nicht angeekution führen. Dies kann bei rechtzeitiger Klärung in den Exekution meldet haben), könnten weiterhin Ex meisten Fällen abgewendet werden. werden. Nach der letzten ZahDie Einzahlungsbelege müssen zum Nachweis aufgehoben werden lung sollte sich der Schuldner bezüglich einer Bestätigung der Gläubiger über die Erfüllung des gerichtlichen Zahlungsplanes an die Schuldnerberatungsstelle wenden. Beratung in Linz • Rohrbach • Freistadt • Perg • Kirchdorf/Krems Bevorrechtete Schuldnerberatungsstelle. Ver treten in der ASB Schuldnerberatungen GmbH. Beratung in Linz • Rohrbach • Freistadt • Perg • Kirchdorf/Krems Bevorrechtete Schuldnerberatungsstelle. Ver treten in der ASB Schuldnerberatungen GmbH. Beratung im Auftrag des OÖ. Landes-Sozial-Ressort. Finanziert vom Sozial-Ressort des Landes OÖ. und gefördert vom BMSG Beratung im Auftrag des OÖ. Landes-Sozial-Ressort. Finanziert vom Sozial-Ressort des Landes OÖ. und gefördert vom BMSG 5