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Werner-von-Siemens-Gymnasium Regensburg Naturwissenschaftlich-technologisches ۰ Sprachliches ۰ Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium Regensburg, 08.06.2016 Unterricht in Religionslehre und Ethik Sehr geehrte Eltern unserer Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9, der Religionsunterricht ist gemäß Bayerischer Verfassung und BayEUG an den Schulen ordentliches Lehrfach, also Pflichtfach. In der Regel besuchen die Schülerinnen und Schüler den Religionsunterricht ihrer jeweiligen Konfession. Nach der Schulordnung haben die Erziehungsberechtigten aber das Recht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres steht dieses Recht den Schülerinnen und Schülern selbst zu. Die Abmeldung vom Religionsunterricht kann nur aus Glaubensgründen erfolgen. Sie muss bis Freitag, 17.06.2016 im Sekretariat angezeigt werden und bedarf der Schriftform (DIN A4, formlos). Da die Abmeldung für die Zeit des Verbleibs an der jeweiligen Schule gilt, ist eine Erklärung der Eltern bzw. des volljährigen Schülers zum Schuljahresende 2015/16 nur dann nötig, wenn eine bereits vorliegende Abmeldung widerrufen wird oder wenn im neuen Schuljahr 2016/17 eine Abmeldung vom besuchten Religionsunterricht erfolgen soll. Im Falle einer ordnungsgemäßen Abmeldung vom Religionsunterricht wird für die betreffenden Schülerinnen und Schüler das Fach Ethik zum Pflichtfach. Bekenntnislose Schülerinnen und Schüler, für deren Religionsgemeinschaft kein Religionsunterricht eingerichtet ist, können auf Antrag am Religionsunterricht eines Bekenntnisses teilnehmen, wenn die zuständige Stelle (Bischöfliches Ordinariat, Evangelisch-Lutherisches Dekanat) zustimmt. Der Antrag muss ebenfalls spätestens bis Freitag, 17.06.2016 schriftlich im Sekretariat abgegeben werden. Achtung Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe! Religionslehre bzw. Ethik kann nur dann Abiturfach sein, wenn in der 10. Jahrgangsstufe der betreffende Unterricht besucht wurde (§79 (1) Ziffer 3 GSO). Dr. Elmar Singer, StD Ständiger Stellvertreter des Schulleiters