Mitteilungsblatt
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Nummer 10 Donnerstag 10. März 2016 Landtagswahl in Baden-Württemberg am 13. März 2016 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am Sonntag, den 13. März 2016 findet die Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg statt. Die Wahlräume in allen vier Ortschaften sind von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie die Adresse Ihres Wahlraums. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mit. Wenn Sie in einem anderen Wahlraum Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen, so beantragen Sie bitte rechtzeitig einen Wahlschein. Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, im Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuhausen Nr. 06/2016 und 08/2016 sowie auf der Homepage www.neuhausen-enzkreis.de. Ein Muster des amtlichen Stimmzettels für unseren Wahlkreis Nr. 44 Enz ist nachfolgend in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt. Sie haben eine Stimme. Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Auf Ihr Kommen freuen sich die ehrenamtlichen Wahlhelfer/-innen in Ihrem Wahlraum. Ich wünsche uns allen einen schönen Wahlsonntag. Ihr Oliver Korz Bürgermeister Seite 2 / Nummer 10 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 10. März 2016 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 10. März 2016 Nummer 10 / Seite 3 8. Fahrradbörse Kinderhilfe Sri Lanka im Biet e.V. Samstag, 12. März 2016 Neuhausen-Hamberg Sportheim lädt ein zum 13. Bücherflohmarkt Monbachhalle Neuhausen 12. + 13. März 2016 jeweils von 14.00 Uhr – 17.30 Uhr Rund 55.000 Bücher warten auf einen neuen Besitzer. Jedes angefangene Kilogramm Buch kostet Sie nur 1,50 €. Für den kleinen Hunger zwischendurch verwöhnen wir Sie mit einem reichhaltigen Kuchenbüfett und Getränken. Kuchen zum Mitnehmen! Verkauf durch den Waldkiga: Abrechnung und Abholung 14.00 - 16.00 Uhr Schirmherr Bürgermeister Korz www.kinderhilfe-srilanka-im-biet.de Info: Spaleck - Tel. 07234 / 949601 www.waldkindergarten-wurzelkinder.de Veranstalter: Waldkindergarten Wurzelkinder e.V. in Neuhausen-Hamberg Seniorennachmittag 2016 – Bildernachlese Wir danken allen Akteuren auf, hinter und vor der Bühne sehr herzlich für ihr großes Engagement beim diesjährigen Seniorennachmittag in der Monbachhalle. Ihre Gemeindeverwaltung Mitteilungsblatt Neuhausen Seite 4 / Nummer 10 Donnerstag, 10. März 2016 Rufnummern der Gemeindeverwaltung Zentrale: Fax: Internet E-Mail: 07234/9510-0 07234/9510-50 www.neuhausen-enzkreis.de [email protected] Adresse: Pforzheimer Str. 20, 75242 Neuhausen Sprechzeiten: Montag - Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr – 18.30 Uhr Abendsprechstunden des Bürgermeisters: findet am Donnerstag, den 17.03.2016 von 18.00 – 19.00 Uhr in NEUHAUSEN, im Rathaus, Pforzheimer Str. 20, statt. Heute, am 10.03.2016 hält Herr Bürgermeister Korz die Ortsteil Sprechstunde in HAMBERG ab. Ihre Ansprechpartner: Zimmer Bereich Name Durchwahl E-Mail 07 (0G) Bürgermeister Oliver Korz 9510-10 [email protected] 08 (OG) Vorzimmer/Sekretariat Mitteilungsblatt Bianca Fröschle Hannelore Lorenz 9510-11 [email protected] 05 (EG) Leiter Hauptamt Joachim Lutz 9510-20 [email protected] 06 (EG) Hannelore Lorenz 9510-21 [email protected] 01 (EG) Melde-/Gewerbe-/Passamt, Fundbüro Beate Ostenrieder 9510-13 [email protected] 02 (EG) Standesamt / Versicherungsamt Andrea Volkert 9510-23 [email protected] 02 (EG) Standesamt / Versicherungsamt Dorothea Scherzinger 9510-26 [email protected] 04 (EG) Verkehrs-/Friedhofswesen, Gebäudeunterhaltung, Abfallentsorgung Joachim Metzenbauer 9510-24 [email protected] 03 (EG) Grundbuchamt und Nachlassangelegenheiten Beate Philipp 9510-25 [email protected] 12 (OG) Leiter Kämmerei Martin Schuler 9510-30 [email protected] Ralf Hildinger 9510-34 [email protected] Jürgen Hermann 9510-31 [email protected] Ludmilla Saitz 9510-32 [email protected] / Martin Wagner 9510-33 [email protected] 16 (DG) 11 (OG) Grundsteuer 09 (OG) Gemeindekasse / Gebühren 10 (OG) Personalamt / Hundesteuer Wasser / Abwasser Furtstr. 11 Leiter Bauhof Wassermeister Heinz Gerber 942800 oder [email protected] 01727183265 Patrick Raisch 01727183316 Bereitschaftsdienst Bauhof außerhalb der üblichen Dienstzeiten Störungen Wasserversorgungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten 0176 84159269 Freibadweg 2 Leiter Freibad Steffen Busch 1277 Revierleiter Martin Fischer 0723170045 Polizeiposten Tiefenbronn 06 (EG) Sprechzeiten Forstdienststelle 4248 [email protected] außerhalb der Schulferien donnerstags von 17.00 – 18.00 Uhr Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarztwagen 112 Polizei 110 Polizeiposten Tiefenbronn 07234 4248 Notfallpraxis im Siloah St. Trudpert Klinikum und Helios Klinikum 116 117 Krankentransport sitzend/liegend 19222 mit dem Handy 07231 Störungsstelle Strom - ENBW 0800 3629477 Störungsstelle Gas - Stadtwerke Pforzheim 0800 797 39-3837 k Wichtige Telefonnummern IM NOTFALL Donnerstag, 10. März 2016 Mitteilungsblatt Neuhausen Amtliche Bekanntmachungen Nummer 10 / Seite 5 Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst Sitzung des Bauausschusses Am Dienstag, 15. März 2016, findet eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses statt. 19.30 Uhr Rathaus Neuhausen, Sitzungszimmer im Obergeschoss, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen TAGESORDNUNG 1.Fragen der Zuhörer 2.Beratung folgender Baugesuche: a) Errichtung eines Anbaus an ein Nurdachferienhaus Wolfseeweg 4 Flst.Nr. 1624 b) Abbruch eines älteren, denkmalgeschützten Gebäudes mit Nebengebäuden -Kenntnisgabeverfahren Pforzheimer Straße 21 Flst.Nr. 262 c) Anbau an eine bestehende Gerätehütte Wendelinstraße 5 Flst.Nr. 5412 d) Abbruch Schuppen und Errichtung eines Carports Hauptstraße 62 Flst.Nr. 47 3. Verdolung Gewässer II. Ordnung „Dollbronnerklinge“ (Teil), Gemarkungen Hamberg und Schellbronn – Vorberatung über die Beauftragung des Ingenieurbüros Kirn, Pforzheim 4.Vorberatung über die a) Anlegung von neuen Urnengrabfeldern auf den Friedhöfen Hamberg, Schellbronn und Steinegg b) Wegesanierung und Anlegung einer Wasserstelle inkl. Grabfelddränage auf dem Friedhof Schellbronn neuer Teil c) Anlegung Stichweg zum Hauptweg (Schöpfstelle) Friedhof Steinegg 5. Erneute Vorberatung über alternative Bestattungsmöglichkeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde Neuhausen 6. Sanierungsgebiet „Ortsmitte Neuhausen“ Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch - Bauvorhaben: Abbruch des Wohnhauses mit Nebenanlagen Anwesen Pforzheimer Straße 21, 75242 Neuhausen, Flst.Nr. 262 Gemarkung Neuhausen 7.Verschiedenes Neuhausen, den 07. März 2016 gez. Korz, Bürgermeister Mobile Geschwindigkeitsanzeige In den Ortsteilen der Gemeinde Neuhausen Messstrecke : Neuhausen Furtstraße 16 erlb. Km/h 50 vom 22.02.2016 bis 29.02.2016 km/hFahrzeugekm/hFahrzeuge < 1615746 – 501263 16 – 20 112 51 – 55 1014 21 – 25 212 56 – 60 491 26 – 30 287 61 – 65 215 31 – 35 257 66 – 70 96 36 – 40 381 71 – 75 27 41 – 45 964 76 – 80 Ärztliche Notfallpraxen - Siloah St. Trudpert Klinikum, Wilferdinger Str. 67, 75179 Pforzheim oder - Klinikum Pforzheim, Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim Die Versorgung wird zu den Bereitschaftsdienstzeiten der Notfallpraxis Pforzheim e.V., auch an den Wochentagen, übernommen. Die Notfallpraxis erreichen Sie unter Tel. 116117. Notruf der Integrierten Leitstelle Pforzheim-Enzkreis (Berufs-feuerwehr und DRK Pforzheim-Enzkreis e.V.) lautet 112 (Euronotruf). Bei Krankentransporten sitzend/liegend lautet die Servicenummer 19222 mit dem Handy: Vorwahl 07231. Siloah St. Trudpert Klinikum: Montag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Dienstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Mittwoch: 14.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Donnerstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Freitag: 16.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag 7.30 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Klinikum Pforzheim: Montag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Dienstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Mittwoch: 14.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Donnerstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Freitag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag7.30 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter: www.notfallpraxis-pforzheim.de Zahnärztlicher Notfalldienst der Zahnärztekammer Die für die Wochenenden und Feiertage für den Notdienst eingeteilten Zahnärzte sind bei der Zahnärztekammer unter der Rufnummer 0621 - 38 000 818 zu erfragen. Wochenenddienst der Apotheken Samstag, den 12. März 2016 Apotheke am Rathaus Neuhausen, Pforzheimer Str. 24, Neuhausen, Tel. 07234/ 98 00 94 Apotheke am Ludwigsplatz, Kriegstraße 2, Pforzheim-DW, Tel. 07231/ 97 7 050 Sonntag, den 13. März 2016 Löwen-Apotheke, Bleichstraße 27, Pforzheim, Tel. 07231/ 2 36 75 Apotheke im Arlinger, Arlingerstr. 37, Pforzheim, Tel. 07231/ 419 71 64 Impressum: Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuhausen Herausgeber: Gemeindeverwaltung Neuhausen Druck & Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048. Internet: www.nussbaummedien.de Redaktion: Verantwortlich für den amtlichen Teil sowie alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Oliver Korz, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen oder sein Vertreter im Amt. Telefon 07234 9510-11, Fax 07234 9510-50, E-Mail: [email protected] Die Redaktion behält sich bei Textbeiträgen Änderungen oder Kürzungen vor. Für unverlangte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Redaktionsschluss: Montags 23.59 Uhr (wenn nicht anders lautend im vorhergehenden Mitteilungsblatt erwähnt). Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: [email protected]. Bezugspreis: halbjährlich € 13,05. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0. E-Mail: [email protected] Internet: www.wdspressevertrieb.de Diese Ausgabe erscheint auch online Das eBlättle ist nur mit einem gesonderten Zugang zu lesen. Seite 6 / Nummer 10 Mitteilungsblatt Neuhausen Die Gemeinde Neuhausen sucht für die Freibadsaison 2016 eine/n Kassierer/in für das Freizeitwellenbad Schellbronn. Es handelt sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis von voraussichtlich Mitte Mai bis Mitte September. Die Arbeitszeit richtet sich nach den Öffnungszeiten des Schwimmbades bzw. nach den Witterungsverhältnissen und beträgt durchschnittlich 25 Wochenstunden im Schicht- und Wochenenddienst. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Ihre Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf richten Sie bitte bis 31. März 2016 an die Gemeindeverwaltung Neuhausen, Pforzheimer Str. 20, 75242 Neuhausen Für Fragen steht Ihnen Herr Wagner gerne zur Verfügung. Tel.: 07234/9510-33, E-Mail: [email protected] Nähere Informationen zu unserer Gemeinde erhalten Sie auch im Internet unter: www.neuhausen-enzkreis.de Öffentliche Bekanntmachung des Umlegungsplanes „Gewerbegebiet Zeil“, Gemarkung Neuhausen Umlegungsverfahren: „Gewerbegebiet Zeil“, Gemeinde Neuhausen, Gemarkung Neuhausen Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 69 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) 1.Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes Nach Erörterung mit den Grundstückseigentümern hat der Umlegungsausschuss mit Beschluss vom 07.03.2016 gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuches, in der jeweils gültigen Fassung, den Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Gewerbegebiet Zeil“ der Gemarkung Neuhausen, aufgestellt. 2.Bekanntmachung Der Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes wird hiermit nach § 69 Abs1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. 3. Der Umlegungsplan Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis. Dem Umlegungsplan liegt der am 04.03.2016 rechtsverbindlich gewordene Bebauungsplan „Gewerbegebiet Zeil“ zugrunde. Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen sowie die der Gemeinde nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die öffentlichen Verkehrsund Grünflächen. Das Umlegungsverzeichnis führt insbesondere die neu zugeteilten Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen Bestandes mit Angabe ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken sowie die geldliche Leistung auf. Donnerstag, 10. März 2016 4. Zustellung von Auszügen aus dem Umlegungsplan Den Beteiligten wird nach § 70 Abs.1 Satz 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt 5.Möglichkeit der Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse Der Umlegungsplan kann bei der Gemeinde Neuhausen, Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen während der allgemeinen Dienststunden, Zimmer 5, eingesehen werden. Bis zur Berichtigung des Grundbuches kann jeder den Umlegungsplan einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt. 6. Frist zur Anmeldung von Rechten abgelaufen. Die Bekanntmachung des Umlegungsausschusses vom 26.11.2015 über den Umlegungsbeschluss enthält in Ziffer III die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Gemäß § 48 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist diese Frist mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes abgelaufen. gez. Oliver Korz Bürgermeister und Vorsitzender des Umlegungsausschusses Die Gemeinde Neuhausen sucht Wohnhäuser bzw. Wohnungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen Aufgrund der steigenden Anzahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen wird das Landratsamt Enzkreis der Gemeinde Neuhausen in absehbarer Zeit weitere Personen zur Anschlussunterbringung zuweisen. Im Hinblick auf eine möglichst dezentrale Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge in kleineren Wohneinheiten ist die Gemeinde daran interessiert, hierfür in den Ortsteilen leer stehende Wohnhäuser bzw. Wohnungen anzumieten. Sofern Sie als Eigentümer einer geeigneten Immobilie Interesse an einer Vermietung für diesen Zweck besitzen, möchten wir Sie bitten, sich bei der Gemeindeverwaltung Neuhausen, Herrn Lutz, Tel. 07234/951020 oder Mail: [email protected] zu melden. Ihre Gemeindeverwaltung Abholung von Ausweispapieren Alle Personalausweise und Reisepässe, die bis zum 19.02.2016 beantragt wurden, liegen im Rathaus Neuhausen, Pforzheimer Str. 20, Zimmer 1, zu den üblichen Öffnungszeiten zur Abholung bereit. Bei Personen ab 16 Jahren ist für die Abholung des Personalausweises der Erhalt des PIN-Briefes der Bundesdruckerei Voraussetzung. Die bisherigen Ausweisdokumente, die noch nicht abgegeben wurden, müssen zur Vernichtung oder Entwertung mitgebracht werden. Protokoll von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 23. Februar 2016 Punkt 1 Fragen der Zuhörer Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt. Punkt 2 Bekanntgaben 1. Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26. Jan. 2016 Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 26. Jan. 2016 beschlossen hat, - den Beschäftigungsumfang einer Erzieherin im Kindergarten Schellbronn zu erhöhen. Weitere Beschlüsse, die der Öffentlichkeit bekannt zu machen sind, wurden nicht gefasst. Donnerstag, 10. März 2016 Mitteilungsblatt Neuhausen 2. Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Verbandsschule im Biet Nach Mitteilung des Bürgermeisters hat das Regierungspräsidium Karlsruhe mit Schreiben vom 01. Febr. 2016 dem Antrag des Schulverbandes Neuhausen auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Verbandsschule im Biet zugestimmt. 3. Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – Jahresprogramm 2016 Wie bereits in der Tagespresse berichtet, hat das Regierungspräsidium Karlsruhe die Entscheidung über die im Jahr 2016 vorgesehenen Projektförderungen im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) bekannt gegeben. Hiernach wurde für das im Ortsteil Hamberg geplante Bauvorhaben „Umbau und Sanierung des bestehenden Gebäudes „Grüner Wald“, Teilabbruch und neue Gebäudeteile; Einbau einer Hausbrauerei; Anlage eines Biergartens“ eine Förderung in Höhe von 200.000.- € in Aussicht gestellt. Punkt 3 Wahl des 3. stellvertretenden Bürgermeisters gem. § 48 Gemeindeordnung In seiner Sitzung am 29. Juli 2014 hatte der Gemeinderat folgende Ratsmitglieder als Stellvertreter des Bürgermeisters bestellt: 1. Stellvertreter des Bürgermeisters: Gemeinderat Reinhold Auer 2. Stellvertreter des Bürgermeisters: Gemeinderat Gerd Philipp 3. Stellvertreter des Bürgermeisters: Gemeinderat Gustav Kern 4. Stellvertreter des Bürgermeisters: Gemeinderat Sascha Jost Gemeinderat Gustav Kern ist am 20. Januar 2016 verstorben. Aus der Mitte des Gremiums wurde vorgeschlagen, Gemeinderat Gebhard Mühlthaler als Nachfolger von Herrn Kern als 3. stellvertretenden Bürgermeister zu bestellen. Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat diesem Vorschlag zu. DieBeschlussfassung erfolgt mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung. Abschließend weist Hauptamtsleiter Lutz darauf hin, dass nach dem Ausscheiden von Herrn Kern aus dem Ratsgremium der Sitz der Erstzuteilung des Wahlvorschlags der Freien Wählervereinigung für den Wohnbezirk Hamberg in den Gemeinderat unbesetzt bleibt, da keine Ersatzperson dieses Wahlvorschlags im Ortsteil Hamberg vorhanden ist. Die entsprechende rechtliche Beurteilung der Verwaltung hat das Kommunalamt des Landratsamtes Enzkreis bestätigt. Nummer 10 / Seite 7 Punkt 6 Beratung und Beschlussfassung über die Bildung von Haushaltsresten für das Rechnungsjahr 2015 Der Gemeinderat beschließt nach Erörterung der einzelnen Planansätze einstimmig wie von der Verwaltung vorgeschlagen a) die Ausgabemittel des Verwaltungshaushalts 2015 entsprechend dem Planvermerk im Haushaltsplan 2015 in das Haushaltsjahr 2016 zu übertragen; b) die Bildung der Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt. Die Beschlussfassung erfolgt jedoch mit der Maßgabe, dass der Planansatz für die Erneuerung des Dachs im Bereich des Umkleide- und Bademeisterraums im Freizeitwellenbad Schellbronn aufgelöst wird, da die Umsetzung der Maßnahme auch im laufenden Jahr nicht vorgesehen ist. Aus der Mitte des Gremiums wird abschließend darauf hingewiesen, dass die Summe der Haushaltsreste das Volumen des Vermögenshaushaltes 2016 übersteigt. Es wird deshalb die Notwendigkeit unterstrichen, die bereits im Haushalt finanzierten Vorhaben zeitnah umzusetzen, um auch Mehrkosten durch zwischenzeitlich eintretende Preissteigerungen zu vermeiden. Ein Schwerpunkt der primär umzusetzenden Maßnahmen wird unter Berücksichtigung der hohen Wasserverluste insbesondere in der Sanierung des Wasserleitungsnetzes gesehen. Punkt 7 Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Zeil“ Ortsteil Neuhausen mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet „Gewerbegebiet Zeil“ a) Behandlung der während der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen b) Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung Die Gemeinderäte Gerd Philipp, Hartmut Lutz und Petra Leicht erklären sich für befangen und rücken vom Sitzungstisch ab in den Zuhörerbereich des Sitzungszimmers. Punkt 5 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 Zu a) Behandlung der während der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen Nach den Ausführungen von Hauptamtsleiter Lutz hatte der Gemeinderat am 26. Januar 2016 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Zeil“ mit Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften i.d.F. vom 26. Januar 2016 gebilligt und eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der vom Gemeinderat gebilligte Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet Zeil“ mit Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften i.d.F. vom 26. Januar 2016, der Umweltbericht und Grünordnungsplan i.d.F. vom 26. Januar 2016, die speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchungen i.d.F. vom 30. Oktober 2015, die Baugrunderkundung und Gründungsberatung i.d.F. vom 22. Oktober 2015 sowie die Abwägungsbeschlüsse des Gemeinderates aus der Sitzung am 26. Januar 2016 über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen wurden in der Zeit vom 05. Februar 2016 – 19. Februar 2016 im Rathaus Neuhausen öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Offenlage benachrichtigt. Die während der erneuten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge des Städteplaners hierzu - die von der Verwaltung erläutert werden - liegen dem Gemeinderat zur heutigen Sitzung vor. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wurde nach Vorberatung im Finanzausschuss vom Gemeinderat in der Sitzung am 26. Jan. 2016 beschlossen. Gegenüber dem Entwurf haben sich keine Veränderungen mehr ergeben. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig die vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 – wird noch an anderer Stelle des Mitteilungsblattes veröffentlicht -. Zu b) Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung Nach dem Sachvortrag der Verwaltung fasst der Gemeinderat ohne weitere Aussprache einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat nimmt die während der erneuten Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Gewerbegebiet Zeil“ nach § 4 a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander, Punkt 4 Neubesetzung der gemeinderätlichen Ausschüsse und Benennung der Mitglieder in den Zweckverbänden Der am 20. Januar 2016 verstorbene Gemeinderat Gustav Kern war ordentliches Mitglied im Finanzausschuss und im Schulverband sowie stellvertretendes Mitglied im Bauausschuss und im Jugend-, Schul- und Sozialausschuss. Die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen haben zur Neubesetzung der Ausschüsse und Verbandsgremien einen gemeinsamen Vorschlag eingereicht. Voraussetzung für die Annahme des Vorschlags ist die Zustimmung aller Mitglieder des Gemeinderates. Ohne weitere Aussprache beschließt das Gremium einstimmig, die gemeinderätlichen Ausschüsse und Verbände gemäß dem gemeinsamen Vorschlag der im Ratsgremium vertretenen Parteien und Wählervereinigungen neu zu besetzen (vgl. Homepage Gemeinde Neuhausen). Seite 8 / Nummer 10 Mitteilungsblatt Neuhausen die vom Städteplaner empfohlenen Anregungen zu berücksichtigen. Den übrigen abgegebenen Stellungnahmen wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander nicht entsprochen. 2. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Zeil“ im Ortsteil Neuhausen mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 26. Januar 2016 wird nach § 10 Baugesetzbuch i.V. mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg als Satzung beschlossen. Der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes wurde bereits im Mitteilungsblatt Nr. 9 vom 03. März 2016 abgedruckt. Punkt 8 Umgestaltung der alten Friedhofsanlage bei der Burg Steinegg – Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfsplan und die Kostenberechnung In seiner Sitzung am 30. Juni 2015 hatte der Gemeinderat beschlossen, die Umgestaltung der alten Friedhofsanlage in Steinegg gemäß dem vom Bauausschuss empfohlenen Entwicklungskonzept vorzunehmen und hierzu Landschaftsarchitekt Klenske aus Tiefenbronn mit der Ausarbeitung der Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung zu beauftragen. Die vom Büro Klenske zwischenzeitlich erarbeitete Entwurfsplanung mit Kostenberechnung liegt dem Gremium zur heutigen Sitzung vor. Ergänzend merkt der Vorsitzende an, dass in der Kostenberechnung über 65.000.-€ die Aufwendungen für die Sanierung der Sandsteinzaunpfosten bzw. die vom Bauausschuss empfohlene Hinweistafel noch nicht enthalten sind. Aus der Mitte des Gremiums wird die Anregung ausgesprochen, die Ausschreibung der Bauarbeiten zurückzustellen und zunächst zu klären, ob und ggfs. in welcher Höhe die Gemeinde Zuschussmittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für die Maßnahme erhalten kann. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Stichtag für die Antragstellung von ELR-Mitteln der 01. Oktober des Jahres ist, so dass das Bauvorhaben in diesem Fall im laufenden Jahr nicht mehr durchgeführt werden kann. Ggfs. könnte beim Regierungspräsidium Karlsruhe nachgefragt werden, ob Fördermittel durch Aufgabe eines bereits bewilligten Projektes frei geworden sind, was jedoch in Anbetracht des Umstandes, dass das Programm überzeichnet ist, nicht zu erwarten ist. Zu dem Hinweis, dass die Kostenberechnung den im Haushalt bereitgestellten Ansatz von 57.000.- € überschreitet, merkt Gemeindekämmerer Schuler an, dass im Vorjahr für die Maßnahme bereits Abschlagszahlungen in Höhe von 6.000.- € geleistet wurden. Nach eingehender Erörterung des Sachverhalts billigt der Gemeinderat die vorliegende Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zur Umgestaltung der alten Friedhofsanlage in Steinegg, spricht sich jedoch dafür aus, von einer Ausschreibung der Arbeiten abzusehen und zunächst zu klären, ob und ggfs. in welchem Umfang die Gemeinde Zuschussmittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) erhalten kann. Die Beschlussfassung erfolgt mit 10 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung. Punkt 9 Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Geldspenden an die Gemeinde Neuhausen Gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung sind seit 01. Jan. 2006 die Annahmen von Spenden an die Gemeinde Neuhausen im Einzelfall durch den Gemeinderat zu beschließen. Die Gemeinde Neuhausen hat folgende Geldspende erhalten: Spender Betrag Verwendungszweck VR Bank im Enzkreis 800,00 € alle 4 Kindergärten Hauptstraße 42 75233 Niefern-Öschelbronn Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat der Annahme und der zweckentsprechenden Verwendung der vorgenannten Spende einstimmig zu. Bürgermeister Korz spricht der Spenderin den Dank der Gemeinde aus. Punkt 10 Bekanntgaben Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Themen vor. Donnerstag, 10. März 2016 Polizeiposten Tiefenbronn Einbruch kath. Pfarramt Neuhausen In der Zeit zwischen Samstag, den 05.03.2016, 19.00 Uhr und Montag, 07.03.2016, 08.15 Uhr, wurde im kath. Pfarramt in der Kirchengasse ein Bürofenster aufgehebelt. Der oder die Täter betraten hierzu den Hof des "Schwalbennest" und begaben sich von dort zu dem Bürofenster. Im Pfarrhaus wurden mehrere Türen aufgebrochen, Räume durchsucht und Bargeld entwendet. Der oder die Täter verließen das Pfarrhaus dann über den Pfarrgarten in Richtung Hintere Dorfstraße. Der Polizeiposten Tiefenbronn sucht Zeugen, die im Tatzeitraum Personen oder Fahrzeuge im Bereich Schwalbennest und Pfarramt gesehen haben. Tel.: 07234/4248 oder E-Mail: [email protected] Freiwillige Feuerwehr Neuhausen - Gesamtwehr Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Neuhausen Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie zur ordentlichen Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Neuhausen recht herzlich einladen. Die Versammlung wird am 19. März 2016 in der Schwarzwaldhalle Schellbronn stattfinden. Beginn 19:00 Uhr. Tagesordnung zur Jahreshauptversammlung 2016 · Begrüßung durch den Kommandanten · Bekanntgabe der Tagesordnung ·Totenehrung · Bericht des Kommandanten · Bericht des Schriftführers · Bericht des Jugendwart · Bericht des Kassiers · Bericht der Kassenprüfer · Entlastung der Verwaltung ·Grußworte ·Beförderungen ·Wahlen · Wünsche und Anträge Wir würden uns freuen, Sie in unserer Mitte begrüßen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen Carsten Kern - Kommandant - Enzkreis Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Enzkreis Weitere Presseinfos und Veranstaltungen des Landratsamtes Enzkreis finden Sie unter www.enzkreis.de/Kreis-Verwaltung/Aktuelles Die Kreishandwerkerschaft Pforzheim-Enzkreis informiert: 10. WÄRMEPUMPENTAG, 9. April 2016 (10-16 Uhr) Sie wollen unabhängiger sein von der Entwicklung des Ölund Gaspreises? Sie wollen etwas für die Umwelt tun und künftig den Energieverbrauch senken? Sie wollen sich unverbindlich und umfassend über die verschiedenen Arten und unterschiedlichsten Einsatzmöglichkeiten von Wärmepumpen informieren? Dann sind Sie richtig beim Wärmepumpentag Donnerstag, 10. März 2016 Mitteilungsblatt Neuhausen im neuen Energie- und Bauberatungszentrum, Am Mühlkanal 16 in Pforzheim. Von 10 – 16 Uhr ist die Ausstellung für alle Besucher geöffnet. Wärmepumpenexperten der Elektro- und der SHK-Branche stehen Ihnen an diesem Tag kostenlos als Berater zur Verfügung. Mit vor Ort auch der große Infotruck der Firma Viessmann. Außerdem werden wieder interessante Vorträge geboten: 11.00 UhrKombination Wärmepumpe und Photovoltaik (Elektro Mürle GmbH) 13.00 UhrPlanung und Aufstellung von Wärmepumpen (Klossas Gebäudesystemtechnik) 15.00 Uhr„Stromerzeugung und -speicherung für den Hausgebrauch - einfach und aus einer Hand!“ (Jochen Hüttler, SWP) Namhafte Hersteller präsentieren auf dem Außengelände zusammen mit Meisterfachbetrieben die unterschiedlichsten Formen von Wärmepumpen. Während der gesamten Zeit ist auch die ständige Ausstellung im EBZ für die Besucher geöffnet. Qualifizierte Energiefachberater des EBZ sowie Fachberater der örtlichen Banken stehen für eine persönliche, kostenlose und unverbindliche Beratung zur Verfügung. Für Ihr leibliches Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Pforzheim. Der Eintritt ist frei! Ort: EBZ – Am Mühlkanal 16 in Pforzheim im Gewerbegebiet Brötzinger Tal - neben SWP - Hauptverwaltungsgebäude (Tel.: 0700 - 32 90 32 90) Am Donnerstag, 17. März, im ebz: Bauen mit alternativen Bau- und Dämmstoffen Ein Hausbau wirft viele Fragen auf: Welche Rohstoffe werden beim Bau verwendet? Welche Energiebilanz haben die unterschiedlichen Dämmstoffe in der Produktion? Welchen Einfluss haben die Baustoffe auf Gesundheit und Wohlbefinden der Bewohner? Antworten auf viele Fragen rund um das Thema „Bauen mit alternativen Bau- und Dämmstoffen“ gibt die freie Architektin Birgit Abrecht am Donnerstag, 17. März, um 19:30 Uhr im Energie- und Bauberatungszentrum (ebz) in Pforzheim. Die Expertin mit jahrelanger Praxiserfahrung fasst in ihrem Vortrag wertvolle Tipps und Entscheidungshilfen für Bauherren zusammen. Der Vortrag ist Teil der Reihe „Bauen und Energie“, die gemeinsam vom ebz und der Stabsstelle Klimaschutz und Kreisentwicklung des Landratsamts aufgelegt wurde. Alle Veranstaltungen sind kostenlos. Anmeldungen nimmt Alexander Greschik entgegen unter Telefon 07231 3971 3600 oder per E-Mail an [email protected]. Alte Mostbirnen naturschutzgerecht schneiden - warum und wie? Einladung zum Demonstrationsschnitt in Tiefenbronn am Samstag, 12. März Große Mostbirnbäume prägen unsere Landschaft und sind wertvolle Lebensräume für Vögel, Kleintiere und Insekten. Aufgrund ihrer Größe und der geringen obstbaulichen Bedeutung werden Mostbirnen meist nicht mehr gepflegt. Dadurch vergreisen die Bäume. Kronenteile oder der ganze Baum können absterben. Gefördert vom Projekt „LIFE rund ums Heckengäu“ werden bei Tiefenbronn nun einige dieser Baumriesen von Obstbaumpflegern naturschutzorientiert ausgelichtet, was die Vitalität und die Lebenserwartung der Bäume verbessern soll. Aufgrund der Baumgröße arbeiten die Fachleute mit einer speziellen Seilklettertechnik. Wer Interesse hat, ist herzlich eingeladen, am Samstag, 12. März, ab 11 Uhr die Baumpfleger bei ihrer Arbeit zu beobachten und mehr über den Sinn dieser besonderen Pflegemaßnahme zu erfahren. Die Baumwiese befindet sich unmittelbar neben der Landesstraße von Tiefenbronn nach Heimsheim, etwa 200 Meter nach dem Gewerbegebiet Tiefenbronn links an der Zufahrt zum Häckselplatz. Die Schnittvorführung erfolgt nur bei trockener Witterung. Bei Regenwetter wird die Veranstaltung auf einen späteren Nummer 10 / Seite 9 Termin verschoben. Der Ausweichtermin wird rechtzeitig im Gemeindemitteilungsblatt veröffentlicht. Weitere Auskünfte zur Aktion gibt es bei Bernhard Reisch vom Landwirtschaftsamt des Enzkreises unter Telefon 07231 308-1831 oder per Mail an [email protected]. Noch freie Plätze: Jugendamt bietet ab 6. April Bewerberkurs für Pflegefamilien an 154 Kinder und Jugendliche leben in Pflegefamilien im Enzkreis – aus ganz unterschiedlichen Gründen: Das können eine Drogen- oder Alkoholsucht der Eltern, eine psychische Erkrankung, eine finanzielle Notlage oder die Häufung mehrerer Probleme sein. Die Kinder oder Jugendliche können nicht mehr in ihrer eigenen Familie bleiben und benötigen die Unterstützung einer Pflegefamilie – vorübergehend oder auf Dauer. In jüngster Zeit sucht das Landratsamt auch verstärkt Pflegefamilien für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. „Um das Mädchen oder den Jungen in eine passende Familie vermitteln zu können, brauchen wir Menschen, die bereit sind, ein fremdes Kind oder einen Jugendlichen in Vollzeitpflege aufzunehmen“, beschreibt Susanne Wendlberger die Aufgabe. Deshalb bietet die Sozialarbeiterin beginnend ab Mittwoch, 6. April, den nächsten Bewerberkurs an, für Menschen, die sich überlegen, ein Pflegekind aufzunehmen. Der Kurs umfasst sieben Abende von 18 bis 21 Uhr sowie einen Freitagnachmittag von 15 bis 21 Uhr. „Ein Pflegekind lebt für einige Monate, vielleicht auch Jahre, wie alle Familienmitglieder in der Pflegefamilie. In der Regel hat es aber weiterhin Kontakt zu seinen Eltern.“ Die Häufigkeit und die Gestaltung dieser Besuchskontakte werde vom Sozialen Dienst des Jugendamtes gemeinsam mit Eltern und Pflegeeltern vereinbart. Grundsätzlich können verheiratete und unverheiratete Paare, aber auch Alleinstehende Pflegepersonen werden; ob eigene Kinder vorhanden sind, ist nicht entscheidend. In jedem Fall sollen die Bewerberinnen und Bewerber finanziell sichergestellt sein – unabhängig vom Pflegegeld. Zudem sollte die Wohnung so groß sein, dass mit der Aufnahme eines Pflegekindes keine beengte Situation entsteht und genügend Bewegungsraum erhalten bleibt. Toleranz gegenüber anderen Nationalitäten, Religionen und Lebensformen gehört zum Selbstverständnis einer geeigneten Pflegefamilie. Wichtig ist für Susanne Wendlberger auch, dass die Pflegefamilie zur Zusammenarbeit mit den Eltern, dem Pflegekind und dem Jugendamt bereit ist: „Dazu gehört die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen wie Bewerberkurs, Referentenabenden und Supervision.“ Vor allem aber sollte eine Pflegefamilie Freude am Zusammenleben mit Kindern haben. Informationen gibt es bei Susanne Wendlberger im Landratsamt unter Telefon 07231 308-9571 sowie per E-Mail an [email protected]. Einen achtzehnminütigen Film mit Interviews von Pflegefamilien aus dem Enzkreis gibt es auf www.youtube.com, Suchwort „Pflegeeltern werden“. Enzkreis: Eine Veranstaltung der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Argumentationstraining Mit Zivilcourage gegen Extremismus Rechtsextremistische Argumentationen, politische (Pseudo-) Erklärungen und populistische Sprüche werden in der Fortbildung auf ihre emotionale Basis, ihren inhaltlichen Gehalt und ihre Wirkung überprüft. Ziel ist es, angemessene und in der Praxis anwendbare Gegenstrategien kennenzulernen und deren Anwendung zu üben. Termin: Mittwoch, 06.04.2016, 8:30 - 16:30 Uhr Leitung: Referenten des Team meX, Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg Anmeldungen bitte unter Tel. Nr. 07231-308 70 oder per E-Mail an [email protected] Die Teilnahme ist kostenfrei. (enz) Seite 10 / Nummer 10 Mitteilungsblatt Neuhausen Regierungspräsidium Karlsruhe Ausschreibungen/Wettbewerbe Ministerium für Finanzen und Wirtschaft schreibt Innovationspreis für kleine und mittlere Unternehmen aus „Mit dem Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg zeigen wir, welche innovativen und tollen Ideen die mittelständischen Unternehmen in Baden-Württemberg jedes Jahr umsetzen und auf den Markt bringen. Wir wollen die klugen Köpfe und guten Ideen der baden-württembergischen Wirtschaft sichtbar machen. Mit dem Preis sollen aber nicht nur großartige Ideen, Innovationen und unternehmerische Leistungen unserer mittelständischen Unternehmen gewürdigt werden. Wir wollen vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen motivieren, sich immer wieder neu zu erfinden und so ihre Wettbewerbsfähigkeit auszubauen. Der Preis ist ein wichtiges Symbol der Innovationskultur in Baden-Württemberg“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid zum Start der Ausschreibung des mit insgesamt 50.000 Euro dotierten Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg 2016 - Dr.-Rudolf-Eberle-Preis. Mit dem Preis sollen kleine und mittlere Unternehmen der Industrie und des Handwerks für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung oder Anwendung neuer Produkte und technischer Verfahren moderner Technologien ausgezeichnet werden. Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2016 eingereicht werden. An dem Wettbewerb können Unternehmen teilnehmen, die in Baden-Württemberg sitzen und mit nicht mehr als 500 Beschäftigten einen maximalen Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro erzielen. Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet. Die Preise sollen im Herbst 2016 verliehen werden. Ergänzend dazu hat die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro ausgelobt, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll. Weitere Informationen zum Wettbewerb sowie die Ausschreibungsunterlagen gibt es im Internet unter www.innovationspreis-bw.de oder bei den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern und dem Informationszentrum Patente des Regierungspräsidiums Stuttgart. Schulen Verbandsschule im Biet Grund- und Werkrealschule Telefon: 07234 / 980100 Telefax: 07234 / 980102 Website:www.vib-neuhausen.de E-Mail:[email protected] Bürozeiten der Schule Montag - Freitag 07.30 Uhr – 12.00 Uhr Anmeldetermine für das Schuljahr 2016/2017 an der Gemeinschaftsschule im Biet Die Bürozeiten zur Anmeldung der Grundschülerinnen und Grundschüler der 4. Klassen für die Klasse 5 im Schuljahr 2016/2017 durch die Erziehungsberechtigten sind: Mittwoch, 16.03.2016, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Donnerstag, 17.03.2016, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Anmeldeformulare erhalten Sie an beiden Tagen direkt in der Schule. Donnerstag, 10. März 2016 Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihres Kindes folgende Unterlagen mit: - Blatt 4 und 5 der Grundschulempfehlung - Identitätsnachweis Ihres Kindes (z.B. Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde) - Passbild für die Bestellung der Schülerfahrkarten Ludwig-Uhland-Schule Heimsheim Anmeldungen in die Klasse 5 der Realschule Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen. 1.Den Vordruck für das schriftliche Anmeldeverfahren finden Sie auf unserer Internetseite. Dieser muss mit dem Blatt 4 und 5 der Grundschulempfehlung bis zum 17. März 2016 der Ludwig-Uhland-Schule Heimsheim vorliegen. 2. Eine persönliche Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten ist zu nachfolgenden Terminen möglich. Das Blatt 4 und 5 der Grundschulempfehlung ist hierbei vorzulegen. Mittwoch, 16. März 2016 von 8.00 Uhr - 13.00 Uhr und 16.00 Uhr - 18.00 Uhr; Donnerstag, 17. März 2016 von 8.00 Uhr - 13.00 Uhr Peter Hemmer, Schulleiter Gab es schon früher Flüchtlinge in Württemberg? Zu diesem Thema besuchte der Journalist und Autor Patrick Batarilo nun bereits zum zweiten Mal die Ludwig-UhlandSchule in Heimsheim und las uns aus seinem Jugendbuch „Das Vermächtnis“ vor. Thomas Papon möchte mehr über seine Familiengeschichte erfahren. Da sein Vater früh verstorben ist, muss er sich alleine auf die Spurensuche machen. Wer waren die Waldenser? Wo kamen sie her? Warum mussten sie im 17. Jahrhundert aus ihrer Heimat flüchten? Warum kamen sie ausgerechnet in unsere Gegend hier? Mit seiner Freundin Paula taucht er in die Vergangenheit ein und löst einige überraschende Rätsel. Dabei findet er auch die fehlende Hälfte einer Münze, die einst als Pfand der Freundschaft in zwei Hälften gebrochen worden war. Herr Batarilo knüpfte geschickt an das Schicksal heutiger Flüchtlinge an, die allerorts auf Städte und Gemeinden verteilt werden, so wie damals auch vom Herzog von Württemberg. So konnten die Schülerinnen und Schüler unserer 6. Klassen schnell Parallelen erkennen und sich in die schwierigen Situationen eindenken. Damals wie heute gab es Ängste, Vorurteile, Ungerechtigkeiten, aber auch Zivilcourage, Unterstützung und Hoffnung. In der anschließenden Diskussion stellten die Schülerinnen und Schüler Herrn Batarilo noch etliche Fragen zu seiner Arbeit als Journalist. An dieser Stelle möchten wir uns ausdrücklich beim Förderverein der Ludwig-Uhland-Schule herzlich bedanken, der uns diese Lesung wieder finanziert hat. /JS Donnerstag, 10. März 2016 Mitteilungsblatt Neuhausen Neue Kurse zum Meister und Techniker an der Heinrich-Hübsch-Schule Karlsruhe Karlsruhe. Die Handwerksordnung ermöglicht es, direkt nach der Gesellenprüfung eine Meisterschule zu besuchen und anschließend die Meisterprüfung abzulegen. Damit wird für interessierte Gesellen der Weg zum Meister erheblich verkürzt. Im September 2016 beginnen an der HeinrichHübsch-Schule Karlsruhe wieder neue Kurse zum Meister und zur Meisterin im Tischler-, Maler- und Lackiererhandwerk in Vollzeit (ein Jahr) und zum/ zur staatlich geprüften Bautechniker/in bzw. staatlich geprüften Holztechniker/in ebenfalls in Vollzeit (zwei Jahre). Für diese Qualifizierungsmaßnahmen kann Meister-BAföG beantragt werden. Anfragen, Informationen und Anmeldung im Sekretariat der Heinrich-Hübsch-Schule Karlsruhe, Fritz-Erler-Str. 16, 76133 Karlsruhe, Tel. 0721/ 133-4801, per Fax 0721/ 133-4809 oder unter www.huebsch.karlsruhe.de bzw. E-Mail [email protected]. Hinweise: Kurse zum Bautechniker bzw. Meisterkurse im Metallbauer- und Zimmerhandwerk beginnen ab Februar 2017. Die bestandenen Meister- und Technikerprüfungen ermöglichen einen Hochschulzugang. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Handwerkskammern und Hochschulen. Nummer 10 / Seite 11 sen letzten Mittwoch mit dem Bus nach Neuhausen fahren konnten, um den Osterschmuck selbst anzubringen. Doch die Mühe hat sich gelohnt. Nicht nur, dass der Strauß nun wirklich schön aussieht, nein auch die Brezeln und das Apfelsaftschorle, das uns die netten Mitarbeiter der Bank zur Stärkung bereitstellten, schmeckte den Kindern und Erzieherinnen wirklich gut. Vielen Dank dafür. Aus den Ortsteilen Bis bald und schöne Ostern wünschen Ihnen die Kindergärten ORTSTEIL NEUHAUSEN Soziale Einrichtungen Goldene Hochzeit Die Eheleute Adam und Helga Eisele feierten am 4. März 2016 ihre Goldene Hochzeit. Herr Bürgermeister Oliver Korz besuchte das Ehepaar und überbrachte die Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten sowie die Glückwünsche der Gemeinde. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute und vor allen Dingen viel Gesundheit. ORTSTEIL STEINEGG Kindergarten Steinegg Schauinslandstr. 5, 75242 Neuhausen-Steinegg, Leitung: Veronique Picardat Tel. 07234/8844, E-Mail: [email protected] Bei der VR-Bank zieht der Frühling ein! Dafür sorgten die Kinder von drei Kindergärten der Gemeinde - der Waldkindergarten Hamberg, der Kindergarten Hamberg und der Kindergarten Steinegg - die mit selbsthergestellten österlichen Bastelarbeiten den Osterstrauß der Gemeinde schmückten. Da wurde in den letzten Wochen in den Kindergärten gearbeitet und gewerkt, damit die Rie- Krankenpflegeverein e.V. Vorsitzender: Alex Hirn, Tel: 4459 Neuhausener Str. 12, Neuhausen-Hamberg Kontakt: Katharina Waibel, Tel: 981123 Eichendorffstr. 6, Neuhausen-Steinegg Unser Leistungsangebot Der Krankenpflegeverein ergänzt die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes St.Josef, vor allem für Menschen, die keinen Anspruch auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen haben. Die Leistungen des KPV richten sich vorrangig an Mitglieder und sind grundsätzlich kostenlos. Unser Leistungsangebot: * Beratung rund um die Pflegebedürftigkeit * Hilfsmittelverelih (z.B. Rollstuhl, Badelifter, Pflegebett, Rollator) * Vermittlung weiterführender Dienstleistungen * Besucherdienste * Fahr-und Begleitdienste für Notfälle * Mitfinanzierung der Beratungsstelle "Hilfen im Alter" * Kooperation mit dem ambulanten Hospizdienst * Preisnachlass auf Leistungen der Nachbarschaftshilfe des Ambulanten Pflegedienstes St.Josef * Bevorzugte Aufnahme ins Landhaus für Senioren * Offenes Frauenfühstück jeden 1. Dienstag im Monat * Mittagstreff für Alt und Jung jeden 2. Mittwoch im Monat (Fahrdienst nach tel. Anmeldung möglich) Auskunft und Organisation Katharina Waibel Eichendorffstr. 6, 75242 Neuhausen-Steinegg Tel.: 07234 - 98 11 23, Fax: 07234 - 98 11 24 Ambulanter Pflegedienst St. Josef Liebenzeller Straße 28 75242 Neuhausen-Steinegg Einsatzleitung: Maria Gutsch/ Elvira Maisenbacher 07234/ 9451201 Seite 12 / Nummer 10 Mitteilungsblatt Neuhausen Beratungsstelle Hilfen im Alter Markus Schweizer Dipl. Sozialarbeiter (FH) 07231/ 128130 Ambulante Hospizgruppe Biet Einsatzleitung: Andrea Raible-Kardinal 07234/ 1419 Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Neuhausen Bereitschaftsleitung: W. Schmidt, Pallottistr. 3 75242 Neuhausen-Steinegg, Tel. 07234 7691 http://neuhausen.drk-pforzheim.de Liebe Fördermitglieder, liebe Mitbürger, das Rote Kreuz lädt Sie zu seiner diesjährigen Jahresversammlung herzlich ein. Donnerstag, 17. März 2016 19:00 Uhr im Vereinsheim des FC Hamberg Tagesordnung: 1.Begrüßung durch den Bereitschaftsleiter 2.Totenehrung 3.Bericht des Schriftführers 4.Bericht über das Jugend-Rot-Kreuz 5.Bericht des Kassiers 6.Bericht der Kassenprüfer 7.Entlastung des Kassiers 8.Aussprache über den Jahresbericht 9.Entlastung des Vorstandes 10. Neuwahlen des Vorstandes 11. Ehrungen 12. Anträge 13. Verschiedenes 14. Schlusswort des Vorsitzenden Anträge können bis zum Beginn der Versammlung beim Vorsitzenden eingereicht werden. bwlv - Zentrum Pforzheim im Haus der seelischen Gesundheit „Lore Perls“, Fachstelle für psychisch kranke Menschen, Tagesklinik – Offene Sprechstunde (Mo. 13.00 – 15.00 Uhr). Arbeitskreis Leben Pforzheim und Region – Hilfe in Lebenskrisen und bei Selbsttötungsgefahr. Luisenstr. 54 – 56; 75172 Pforzheim Tel.: 07231 1394080 Fax.: 07231 13940899 Donnerstag, 10. März 2016