Mitteilungsblatt

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Mitteilungsblatt
Nummer 10
Donnerstag
10. März 2016
Landtagswahl in Baden-Württemberg
am 13. März 2016
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Sonntag, den 13. März 2016 findet die Wahl zum 16. Landtag von
Baden-Württemberg statt.
Die Wahlräume in allen vier Ortschaften sind von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
geöffnet.
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie die Adresse Ihres Wahlraums.
Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder
Reisepass zur Wahl mit.
Wenn Sie in einem anderen Wahlraum Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl
wählen wollen, so beantragen Sie bitte rechtzeitig einen Wahlschein. Weitere
Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, im Mitteilungsblatt der
Gemeinde Neuhausen Nr. 06/2016 und 08/2016 sowie auf der Homepage
www.neuhausen-enzkreis.de.
Ein Muster des amtlichen Stimmzettels für unseren Wahlkreis Nr. 44 Enz ist
nachfolgend in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt.
Sie haben eine Stimme. Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!
Auf Ihr Kommen freuen sich die ehrenamtlichen Wahlhelfer/-innen in Ihrem
Wahlraum.
Ich wünsche uns allen einen schönen Wahlsonntag.
Ihr
Oliver Korz
Bürgermeister
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Mitteilungsblatt Neuhausen
Donnerstag, 10. März 2016
Mitteilungsblatt Neuhausen
Donnerstag, 10. März 2016
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8. Fahrradbörse
Kinderhilfe Sri Lanka im Biet e.V.
Samstag, 12. März 2016
Neuhausen-Hamberg Sportheim
lädt ein zum
13. Bücherflohmarkt
Monbachhalle Neuhausen
12. + 13. März 2016
jeweils von 14.00 Uhr – 17.30 Uhr
Rund 55.000 Bücher warten
auf einen neuen Besitzer.
Jedes angefangene Kilogramm
Buch kostet Sie nur 1,50 €.
Für den kleinen Hunger zwischendurch
verwöhnen wir Sie mit einem reichhaltigen
Kuchenbüfett und Getränken.
Kuchen zum Mitnehmen!
Verkauf durch den Waldkiga:
Abrechnung und Abholung
14.00 - 16.00 Uhr
Schirmherr
Bürgermeister Korz
www.kinderhilfe-srilanka-im-biet.de
Info: Spaleck - Tel. 07234 / 949601
www.waldkindergarten-wurzelkinder.de
Veranstalter: Waldkindergarten Wurzelkinder e.V. in Neuhausen-Hamberg
Seniorennachmittag 2016 – Bildernachlese
Wir danken allen Akteuren auf, hinter und vor der Bühne sehr herzlich für ihr großes Engagement beim diesjährigen
Seniorennachmittag in der Monbachhalle.
Ihre Gemeindeverwaltung
Mitteilungsblatt Neuhausen
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Donnerstag, 10. März 2016
Rufnummern der Gemeindeverwaltung
Zentrale:
Fax:
Internet
E-Mail:
07234/9510-0
07234/9510-50
www.neuhausen-enzkreis.de
[email protected]
Adresse: Pforzheimer Str. 20,
75242 Neuhausen
Sprechzeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 Uhr – 18.30 Uhr
Abendsprechstunden des Bürgermeisters: findet am Donnerstag, den
17.03.2016 von 18.00 – 19.00 Uhr in NEUHAUSEN, im Rathaus,
Pforzheimer Str. 20, statt. Heute, am 10.03.2016 hält Herr Bürgermeister
Korz die Ortsteil Sprechstunde in HAMBERG ab.
Ihre Ansprechpartner:
Zimmer
Bereich
Name
Durchwahl
E-Mail
07 (0G)
Bürgermeister
Oliver Korz
9510-10
[email protected]
08 (OG)
Vorzimmer/Sekretariat
Mitteilungsblatt
Bianca Fröschle
Hannelore Lorenz
9510-11
[email protected]
05 (EG)
Leiter Hauptamt
Joachim Lutz
9510-20
[email protected]
06 (EG)
Hannelore Lorenz
9510-21
[email protected]
01 (EG)
Melde-/Gewerbe-/Passamt,
Fundbüro
Beate Ostenrieder
9510-13
[email protected]
02 (EG)
Standesamt / Versicherungsamt
Andrea Volkert
9510-23
[email protected]
02 (EG)
Standesamt / Versicherungsamt
Dorothea Scherzinger
9510-26
[email protected]
04 (EG)
Verkehrs-/Friedhofswesen, Gebäudeunterhaltung, Abfallentsorgung
Joachim Metzenbauer
9510-24
[email protected]
03 (EG)
Grundbuchamt und
Nachlassangelegenheiten
Beate Philipp
9510-25
[email protected]
12 (OG)
Leiter Kämmerei
Martin Schuler
9510-30
[email protected]
Ralf Hildinger
9510-34
[email protected]
Jürgen Hermann
9510-31
[email protected]
Ludmilla Saitz
9510-32
[email protected]
/ Martin Wagner
9510-33
[email protected]
16 (DG)
11 (OG)
Grundsteuer
09 (OG)
Gemeindekasse / Gebühren
10 (OG)
Personalamt / Hundesteuer
Wasser / Abwasser
Furtstr. 11 Leiter Bauhof
Wassermeister
Heinz Gerber
942800 oder [email protected]
01727183265
Patrick Raisch
01727183316
Bereitschaftsdienst Bauhof außerhalb der üblichen Dienstzeiten Störungen Wasserversorgungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten 0176 84159269
Freibadweg 2 Leiter Freibad
Steffen Busch
1277
Revierleiter
Martin Fischer
0723170045
Polizeiposten Tiefenbronn
06 (EG)
Sprechzeiten Forstdienststelle
4248
[email protected]
außerhalb der Schulferien
donnerstags von 17.00 – 18.00 Uhr
Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarztwagen
112
Polizei
110
Polizeiposten Tiefenbronn
07234 4248
Notfallpraxis im Siloah St. Trudpert Klinikum und Helios Klinikum
116 117
Krankentransport sitzend/liegend
19222 mit dem Handy 07231
Störungsstelle Strom - ENBW
0800 3629477
Störungsstelle Gas - Stadtwerke Pforzheim
0800 797 39-3837
k
Wichtige Telefonnummern IM NOTFALL
Donnerstag, 10. März 2016
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Amtliche Bekanntmachungen
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Notdienste
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Sitzung des Bauausschusses
Am Dienstag, 15. März 2016, findet eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses statt. 19.30 Uhr Rathaus Neuhausen, Sitzungszimmer im Obergeschoss, Pforzheimer
Straße 20, 75242 Neuhausen
TAGESORDNUNG
1.Fragen der Zuhörer
2.Beratung folgender Baugesuche:
a) Errichtung eines Anbaus an ein Nurdachferienhaus
Wolfseeweg 4
Flst.Nr. 1624
b)
Abbruch eines älteren, denkmalgeschützten Gebäudes mit Nebengebäuden
-Kenntnisgabeverfahren Pforzheimer Straße 21
Flst.Nr. 262
c) Anbau an eine bestehende Gerätehütte
Wendelinstraße 5
Flst.Nr. 5412
d) Abbruch Schuppen und Errichtung eines Carports
Hauptstraße 62
Flst.Nr. 47
3.
Verdolung Gewässer II. Ordnung „Dollbronnerklinge“
(Teil), Gemarkungen Hamberg und Schellbronn –
Vorberatung über die Beauftragung des Ingenieurbüros
Kirn, Pforzheim
4.Vorberatung über die
a)
Anlegung von neuen Urnengrabfeldern auf den
Friedhöfen Hamberg, Schellbronn und Steinegg
b)
Wegesanierung und Anlegung einer Wasserstelle
inkl. Grabfelddränage auf dem Friedhof Schellbronn
neuer Teil
c)
Anlegung Stichweg zum Hauptweg (Schöpfstelle)
Friedhof Steinegg 5. Erneute Vorberatung über alternative Bestattungsmöglichkeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde Neuhausen
6.
Sanierungsgebiet „Ortsmitte Neuhausen“
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung der
sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch - Bauvorhaben: Abbruch des Wohnhauses mit
Nebenanlagen
Anwesen Pforzheimer Straße 21, 75242 Neuhausen,
Flst.Nr. 262 Gemarkung Neuhausen
7.Verschiedenes
Neuhausen, den 07. März 2016
gez. Korz, Bürgermeister
Mobile Geschwindigkeitsanzeige
In den Ortsteilen der Gemeinde Neuhausen
Messstrecke : Neuhausen Furtstraße 16 erlb.
Km/h 50 vom 22.02.2016 bis 29.02.2016
km/hFahrzeugekm/hFahrzeuge
< 1615746 – 501263
16 – 20 112 51 – 55 1014
21 – 25 212 56 – 60
491
26 – 30 287 61 – 65
215
31 – 35 257 66 – 70
96
36 – 40 381 71 – 75
27
41 – 45 964 76 – 80
Ärztliche Notfallpraxen
- Siloah St. Trudpert Klinikum, Wilferdinger Str. 67,
75179 Pforzheim oder
- Klinikum Pforzheim, Kanzlerstr. 2-6,
75175 Pforzheim
Die Versorgung wird zu den Bereitschaftsdienstzeiten der
Notfallpraxis Pforzheim e.V., auch an den Wochentagen, übernommen. Die Notfallpraxis erreichen Sie unter Tel. 116117.
Notruf der Integrierten Leitstelle Pforzheim-Enzkreis (Berufs-feuerwehr und DRK Pforzheim-Enzkreis e.V.) lautet
112 (Euronotruf).
Bei Krankentransporten sitzend/liegend lautet die Servicenummer 19222 mit dem Handy: Vorwahl 07231.
Siloah St. Trudpert Klinikum:
Montag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Dienstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Donnerstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Freitag: 16.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag 7.30 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Klinikum Pforzheim:
Montag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Dienstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Donnerstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Freitag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag7.30 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Internet
unter: www.notfallpraxis-pforzheim.de
Zahnärztlicher Notfalldienst der Zahnärztekammer
Die für die Wochenenden und Feiertage für den Notdienst eingeteilten Zahnärzte sind bei der Zahnärztekammer unter der Rufnummer 0621 - 38 000 818 zu erfragen.
Wochenenddienst der Apotheken
Samstag, den 12. März 2016
Apotheke am Rathaus Neuhausen, Pforzheimer Str. 24,
Neuhausen, Tel. 07234/ 98 00 94
Apotheke am Ludwigsplatz, Kriegstraße 2, Pforzheim-DW,
Tel. 07231/ 97 7 050
Sonntag, den 13. März 2016
Löwen-Apotheke, Bleichstraße 27, Pforzheim,
Tel. 07231/ 2 36 75
Apotheke im Arlinger, Arlingerstr. 37, Pforzheim,
Tel. 07231/ 419 71 64
Impressum:
Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuhausen
Herausgeber:
Gemeindeverwaltung Neuhausen
Druck & Verlag:
Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger
Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048.
Internet: www.nussbaummedien.de
Redaktion:
Verantwortlich für den amtlichen Teil sowie alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Oliver
Korz, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen oder sein Vertreter im Amt. Telefon 07234 9510-11, Fax 07234 9510-50, E-Mail:
[email protected]
Die Redaktion behält sich bei Textbeiträgen Änderungen
oder Kürzungen vor. Für unverlangte Manuskripte und
Fotos wird keine Haftung übernommen.
Redaktionsschluss: Montags 23.59 Uhr (wenn nicht anders lautend im vorhergehenden Mitteilungsblatt erwähnt). Verantwortlich
für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte
Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt.
Anzeigenannahme: [email protected].
Bezugspreis: halbjährlich € 13,05.
Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.
Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH,
Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0.
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Internet: www.wdspressevertrieb.de
Diese Ausgabe erscheint auch online
Das eBlättle ist nur mit einem gesonderten Zugang zu lesen.
Seite 6 / Nummer 10
Mitteilungsblatt Neuhausen
Die Gemeinde Neuhausen sucht für die Freibadsaison 2016
eine/n
Kassierer/in
für das Freizeitwellenbad Schellbronn. Es handelt sich um
ein befristetes Arbeitsverhältnis von voraussichtlich Mitte
Mai bis Mitte September. Die Arbeitszeit richtet sich nach
den Öffnungszeiten des Schwimmbades bzw. nach den
Witterungsverhältnissen und beträgt durchschnittlich 25
Wochenstunden im Schicht- und Wochenenddienst.
Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Ihre Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf richten Sie
bitte bis
31. März 2016
an die
Gemeindeverwaltung Neuhausen,
Pforzheimer Str. 20, 75242 Neuhausen
Für Fragen steht Ihnen Herr Wagner gerne zur Verfügung.
Tel.: 07234/9510-33, E-Mail: [email protected]
Nähere Informationen zu unserer Gemeinde erhalten Sie
auch im Internet unter: www.neuhausen-enzkreis.de
Öffentliche Bekanntmachung
des Umlegungsplanes „Gewerbegebiet Zeil“,
Gemarkung Neuhausen
Umlegungsverfahren: „Gewerbegebiet Zeil“,
Gemeinde Neuhausen, Gemarkung Neuhausen
Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des
Umlegungsplanes nach § 69 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
1.Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes
Nach Erörterung mit den Grundstückseigentümern hat
der Umlegungsausschuss mit Beschluss vom 07.03.2016
gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuches, in der jeweils
gültigen Fassung, den Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Gewerbegebiet Zeil“ der Gemarkung Neuhausen, aufgestellt.
2.Bekanntmachung
Der Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes
wird hiermit nach § 69 Abs1 BauGB ortsüblich bekannt
gemacht.
3. Der Umlegungsplan
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und
dem Umlegungsverzeichnis.
Dem Umlegungsplan liegt der am 04.03.2016 rechtsverbindlich gewordene Bebauungsplan „Gewerbegebiet Zeil“
zugrunde.
Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen sowie die
der Gemeinde nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen
Flächen; das sind insbesondere die öffentlichen Verkehrsund Grünflächen.
Das Umlegungsverzeichnis führt insbesondere die neu
zugeteilten Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen
Bestandes mit Angabe ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den
Grundstücken sowie die geldliche Leistung auf.
Donnerstag, 10. März 2016
4. Zustellung von Auszügen aus dem Umlegungsplan
Den Beteiligten wird nach § 70 Abs.1 Satz 1 BauGB ein
ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan
zugestellt
5.Möglichkeit der Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse
Der Umlegungsplan kann bei der Gemeinde Neuhausen,
Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, Pforzheimer
Straße 20, 75242 Neuhausen während der allgemeinen
Dienststunden, Zimmer 5, eingesehen werden. Bis zur Berichtigung des Grundbuches kann jeder den Umlegungsplan einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
6.
Frist zur Anmeldung von Rechten abgelaufen.
Die Bekanntmachung des Umlegungsausschusses vom
26.11.2015 über den Umlegungsbeschluss enthält in Ziffer III die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten.
Gemäß § 48 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist diese Frist mit
dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes abgelaufen.
gez. Oliver Korz
Bürgermeister und Vorsitzender
des Umlegungsausschusses
Die Gemeinde Neuhausen sucht Wohnhäuser
bzw. Wohnungen zur Unterbringung von
Asylbewerbern und Flüchtlingen
Aufgrund der steigenden Anzahl von Asylbewerbern und
Flüchtlingen wird das Landratsamt Enzkreis der Gemeinde
Neuhausen in absehbarer Zeit weitere Personen zur Anschlussunterbringung zuweisen.
Im Hinblick auf eine möglichst dezentrale Unterbringung der
Asylbewerber und Flüchtlinge in kleineren Wohneinheiten ist
die Gemeinde daran interessiert, hierfür in den Ortsteilen leer
stehende Wohnhäuser bzw. Wohnungen anzumieten.
Sofern Sie als Eigentümer einer geeigneten Immobilie Interesse an einer Vermietung für diesen Zweck besitzen,
möchten wir Sie bitten, sich bei der Gemeindeverwaltung
Neuhausen, Herrn Lutz, Tel. 07234/951020 oder Mail:
[email protected] zu melden.
Ihre Gemeindeverwaltung
Abholung von Ausweispapieren
Alle Personalausweise und Reisepässe, die bis zum
19.02.2016 beantragt wurden, liegen im Rathaus Neuhausen,
Pforzheimer Str. 20, Zimmer 1, zu den üblichen Öffnungszeiten zur Abholung bereit.
Bei Personen ab 16 Jahren ist für die Abholung des Personalausweises der Erhalt des PIN-Briefes der Bundesdruckerei Voraussetzung.
Die bisherigen Ausweisdokumente, die noch nicht abgegeben wurden, müssen zur Vernichtung oder Entwertung
mitgebracht werden.
Protokoll von der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates am 23. Februar 2016
Punkt 1
Fragen der Zuhörer
Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt.
Punkt 2
Bekanntgaben
1. Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26. Jan. 2016
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner
nicht öffentlichen Sitzung am 26. Jan. 2016 beschlossen hat,
- den Beschäftigungsumfang einer Erzieherin im Kindergarten Schellbronn zu erhöhen.
Weitere Beschlüsse, die der Öffentlichkeit bekannt zu machen sind, wurden nicht gefasst.
Donnerstag, 10. März 2016
Mitteilungsblatt Neuhausen
2. Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Verbandsschule im Biet
Nach Mitteilung des Bürgermeisters hat das Regierungspräsidium Karlsruhe mit Schreiben vom 01. Febr. 2016 dem
Antrag des Schulverbandes Neuhausen auf Einrichtung einer
Gemeinschaftsschule an der Verbandsschule im Biet zugestimmt.
3. Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum –
Jahresprogramm 2016
Wie bereits in der Tagespresse berichtet, hat das Regierungspräsidium Karlsruhe die Entscheidung über die im Jahr
2016 vorgesehenen Projektförderungen im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) bekannt gegeben. Hiernach wurde für das im Ortsteil Hamberg geplante
Bauvorhaben „Umbau und Sanierung des bestehenden Gebäudes „Grüner Wald“, Teilabbruch und neue Gebäudeteile; Einbau
einer Hausbrauerei; Anlage eines Biergartens“ eine Förderung
in Höhe von 200.000.- € in Aussicht gestellt.
Punkt 3
Wahl des 3. stellvertretenden Bürgermeisters
gem. § 48 Gemeindeordnung
In seiner Sitzung am 29. Juli 2014 hatte der Gemeinderat
folgende Ratsmitglieder als Stellvertreter des Bürgermeisters
bestellt:
1. Stellvertreter des Bürgermeisters: Gemeinderat Reinhold Auer
2. Stellvertreter des Bürgermeisters: Gemeinderat Gerd Philipp
3. Stellvertreter des Bürgermeisters: Gemeinderat Gustav Kern
4. Stellvertreter des Bürgermeisters: Gemeinderat Sascha Jost
Gemeinderat Gustav Kern ist am 20. Januar 2016 verstorben. Aus der Mitte des Gremiums wurde vorgeschlagen,
Gemeinderat Gebhard Mühlthaler als Nachfolger von Herrn
Kern als 3. stellvertretenden Bürgermeister zu bestellen.
Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat diesem
Vorschlag zu. DieBeschlussfassung erfolgt mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.
Abschließend weist Hauptamtsleiter Lutz darauf hin, dass
nach dem Ausscheiden von Herrn Kern aus dem Ratsgremium der Sitz der Erstzuteilung des Wahlvorschlags der
Freien Wählervereinigung für den Wohnbezirk Hamberg in
den Gemeinderat unbesetzt bleibt, da keine Ersatzperson
dieses Wahlvorschlags im Ortsteil Hamberg vorhanden ist.
Die entsprechende rechtliche Beurteilung der Verwaltung hat
das Kommunalamt des Landratsamtes Enzkreis bestätigt.
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Punkt 6
Beratung und Beschlussfassung über die Bildung
von Haushaltsresten für das Rechnungsjahr 2015
Der Gemeinderat beschließt nach Erörterung der einzelnen
Planansätze einstimmig wie von der Verwaltung vorgeschlagen
a) die Ausgabemittel des Verwaltungshaushalts 2015 entsprechend dem Planvermerk im Haushaltsplan 2015 in
das Haushaltsjahr 2016 zu übertragen;
b) die Bildung der Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt. Die Beschlussfassung
erfolgt jedoch mit der Maßgabe, dass der Planansatz für
die Erneuerung des Dachs im Bereich des Umkleide- und
Bademeisterraums im Freizeitwellenbad Schellbronn aufgelöst wird, da die Umsetzung der Maßnahme auch im
laufenden Jahr nicht vorgesehen ist.
Aus der Mitte des Gremiums wird abschließend darauf hingewiesen, dass die Summe der Haushaltsreste das Volumen
des Vermögenshaushaltes 2016 übersteigt. Es wird deshalb die
Notwendigkeit unterstrichen, die bereits im Haushalt finanzierten Vorhaben zeitnah umzusetzen, um auch Mehrkosten durch
zwischenzeitlich eintretende Preissteigerungen zu vermeiden.
Ein Schwerpunkt der primär umzusetzenden Maßnahmen wird
unter Berücksichtigung der hohen Wasserverluste insbesondere
in der Sanierung des Wasserleitungsnetzes gesehen.
Punkt 7
Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Zeil“ Ortsteil Neuhausen mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet „Gewerbegebiet Zeil“
a) Behandlung der während der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit örtlichen
Bauvorschriften als Satzung
Die Gemeinderäte Gerd Philipp, Hartmut Lutz und Petra
Leicht erklären sich für befangen und rücken vom Sitzungstisch ab in den Zuhörerbereich des Sitzungszimmers.
Punkt 5
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung
mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016
Zu a) Behandlung der während der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen
Nach den Ausführungen von Hauptamtsleiter Lutz hatte der
Gemeinderat am 26. Januar 2016 den geänderten Entwurf des
Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Zeil“ mit Textteil, Begründung
und örtlichen Bauvorschriften i.d.F. vom 26. Januar 2016 gebilligt
und eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der vom Gemeinderat gebilligte Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet Zeil“ mit Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften i.d.F. vom 26. Januar 2016, der Umweltbericht und
Grünordnungsplan i.d.F. vom 26. Januar 2016, die speziellen
artenschutzrechtlichen Untersuchungen i.d.F. vom 30. Oktober
2015, die Baugrunderkundung und Gründungsberatung i.d.F.
vom 22. Oktober 2015 sowie die Abwägungsbeschlüsse des
Gemeinderates aus der Sitzung am 26. Januar 2016 über die
während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Anregungen wurden in der Zeit vom 05. Februar 2016 – 19.
Februar 2016 im Rathaus Neuhausen öffentlich ausgelegt.
Gleichzeitig wurden auch die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange von der Offenlage benachrichtigt.
Die während der erneuten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge des Städteplaners hierzu - die von der Verwaltung erläutert werden - liegen dem Gemeinderat zur heutigen Sitzung vor.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2016 wurde nach Vorberatung im Finanzausschuss vom Gemeinderat in der Sitzung am 26. Jan. 2016
beschlossen. Gegenüber dem Entwurf haben sich keine Veränderungen mehr ergeben.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig die vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 – wird noch an anderer Stelle des Mitteilungsblattes veröffentlicht -.
Zu b) Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung
Nach dem Sachvortrag der Verwaltung fasst der Gemeinderat
ohne weitere Aussprache einstimmig folgende Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat nimmt die während der erneuten Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Gewerbegebiet Zeil“ nach
§ 4 a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur
Kenntnis und beschließt nach Abwägung der öffentlichen
und privaten Belange untereinander und gegeneinander,
Punkt 4
Neubesetzung der gemeinderätlichen Ausschüsse und
Benennung der Mitglieder in den Zweckverbänden
Der am 20. Januar 2016 verstorbene Gemeinderat Gustav
Kern war ordentliches Mitglied im Finanzausschuss und im
Schulverband sowie stellvertretendes Mitglied im Bauausschuss und im Jugend-, Schul- und Sozialausschuss.
Die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen haben zur Neubesetzung der Ausschüsse und
Verbandsgremien einen gemeinsamen Vorschlag eingereicht.
Voraussetzung für die Annahme des Vorschlags ist die Zustimmung aller Mitglieder des Gemeinderates.
Ohne weitere Aussprache beschließt das Gremium einstimmig, die gemeinderätlichen Ausschüsse und Verbände gemäß dem gemeinsamen Vorschlag der im Ratsgremium vertretenen Parteien und Wählervereinigungen neu zu besetzen
(vgl. Homepage Gemeinde Neuhausen).
Seite 8 / Nummer 10
Mitteilungsblatt Neuhausen
die vom Städteplaner empfohlenen Anregungen zu berücksichtigen. Den übrigen abgegebenen Stellungnahmen
wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
untereinander und gegeneinander nicht entsprochen.
2. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Zeil“ im Ortsteil Neuhausen mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom
26. Januar 2016 wird nach § 10 Baugesetzbuch i.V. mit
§ 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg als
Satzung beschlossen.
Der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes wurde bereits
im Mitteilungsblatt Nr. 9 vom 03. März 2016 abgedruckt.
Punkt 8
Umgestaltung der alten Friedhofsanlage bei der Burg Steinegg
– Beratung und Beschlussfassung über den
Entwurfsplan und die Kostenberechnung
In seiner Sitzung am 30. Juni 2015 hatte der Gemeinderat
beschlossen, die Umgestaltung der alten Friedhofsanlage in
Steinegg gemäß dem vom Bauausschuss empfohlenen Entwicklungskonzept vorzunehmen und hierzu Landschaftsarchitekt Klenske aus Tiefenbronn mit der Ausarbeitung der Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung zu beauftragen.
Die vom Büro Klenske zwischenzeitlich erarbeitete Entwurfsplanung mit Kostenberechnung liegt dem Gremium zur heutigen Sitzung vor. Ergänzend merkt der Vorsitzende an, dass in
der Kostenberechnung über 65.000.-€ die Aufwendungen für
die Sanierung der Sandsteinzaunpfosten bzw. die vom Bauausschuss empfohlene Hinweistafel noch nicht enthalten sind.
Aus der Mitte des Gremiums wird die Anregung ausgesprochen, die Ausschreibung der Bauarbeiten zurückzustellen
und zunächst zu klären, ob und ggfs. in welcher Höhe die
Gemeinde Zuschussmittel aus dem Entwicklungsprogramm
Ländlicher Raum (ELR) für die Maßnahme erhalten kann.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Stichtag für die
Antragstellung von ELR-Mitteln der 01. Oktober des Jahres
ist, so dass das Bauvorhaben in diesem Fall im laufenden
Jahr nicht mehr durchgeführt werden kann. Ggfs. könnte
beim Regierungspräsidium Karlsruhe nachgefragt werden, ob
Fördermittel durch Aufgabe eines bereits bewilligten Projektes
frei geworden sind, was jedoch in Anbetracht des Umstandes,
dass das Programm überzeichnet ist, nicht zu erwarten ist.
Zu dem Hinweis, dass die Kostenberechnung den im Haushalt bereitgestellten Ansatz von 57.000.- € überschreitet,
merkt Gemeindekämmerer Schuler an, dass im Vorjahr für
die Maßnahme bereits Abschlagszahlungen in Höhe von
6.000.- € geleistet wurden.
Nach eingehender Erörterung des Sachverhalts billigt der Gemeinderat die vorliegende Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zur Umgestaltung der alten Friedhofsanlage in Steinegg,
spricht sich jedoch dafür aus, von einer Ausschreibung der
Arbeiten abzusehen und zunächst zu klären, ob und ggfs.
in welchem Umfang die Gemeinde Zuschussmittel aus dem
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) erhalten kann.
Die Beschlussfassung erfolgt mit 10 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung.
Punkt 9
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von
Geldspenden an die Gemeinde Neuhausen
Gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung sind seit 01. Jan.
2006 die Annahmen von Spenden an die Gemeinde Neuhausen im Einzelfall durch den Gemeinderat zu beschließen.
Die Gemeinde Neuhausen hat folgende Geldspende erhalten:
Spender
Betrag
Verwendungszweck
VR Bank im Enzkreis
800,00 € alle 4 Kindergärten
Hauptstraße 42
75233 Niefern-Öschelbronn
Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat der Annahme und der zweckentsprechenden Verwendung der vorgenannten Spende einstimmig zu. Bürgermeister Korz spricht
der Spenderin den Dank der Gemeinde aus.
Punkt 10
Bekanntgaben
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Themen vor.
Donnerstag, 10. März 2016
Polizeiposten Tiefenbronn
Einbruch kath. Pfarramt Neuhausen
In der Zeit zwischen Samstag, den 05.03.2016, 19.00 Uhr
und Montag, 07.03.2016, 08.15 Uhr, wurde im kath. Pfarramt
in der Kirchengasse ein Bürofenster aufgehebelt. Der oder
die Täter betraten hierzu den Hof des "Schwalbennest" und
begaben sich von dort zu dem Bürofenster.
Im Pfarrhaus wurden mehrere Türen aufgebrochen, Räume
durchsucht und Bargeld entwendet. Der oder die Täter verließen das Pfarrhaus dann über den Pfarrgarten in Richtung
Hintere Dorfstraße.
Der Polizeiposten Tiefenbronn sucht Zeugen, die im Tatzeitraum Personen oder Fahrzeuge im Bereich Schwalbennest
und Pfarramt gesehen haben.
Tel.: 07234/4248 oder E-Mail: [email protected] Freiwillige Feuerwehr
Neuhausen - Gesamtwehr Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung der
Feuerwehr Neuhausen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich darf Sie zur ordentlichen Jahreshauptversammlung der
Feuerwehr Neuhausen recht herzlich einladen.
Die Versammlung wird am 19. März 2016 in der Schwarzwaldhalle Schellbronn stattfinden.
Beginn 19:00 Uhr.
Tagesordnung zur Jahreshauptversammlung 2016
· Begrüßung durch den Kommandanten
· Bekanntgabe der Tagesordnung
·Totenehrung
· Bericht des Kommandanten
· Bericht des Schriftführers
· Bericht des Jugendwart
· Bericht des Kassiers
· Bericht der Kassenprüfer
· Entlastung der Verwaltung
·Grußworte
·Beförderungen
·Wahlen
· Wünsche und Anträge
Wir würden uns freuen, Sie in unserer Mitte begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Kern - Kommandant -
Enzkreis
Öffentliche Bekanntmachung
des Landratsamtes Enzkreis
Weitere Presseinfos und Veranstaltungen des Landratsamtes Enzkreis finden Sie unter
www.enzkreis.de/Kreis-Verwaltung/Aktuelles
Die Kreishandwerkerschaft Pforzheim-Enzkreis informiert:
10. WÄRMEPUMPENTAG, 9. April 2016
(10-16 Uhr)
Sie wollen unabhängiger sein von der Entwicklung des Ölund Gaspreises? Sie wollen etwas für die Umwelt tun und
künftig den Energieverbrauch senken? Sie wollen sich unverbindlich und umfassend über die verschiedenen Arten und
unterschiedlichsten Einsatzmöglichkeiten von Wärmepumpen
informieren? Dann sind Sie richtig beim Wärmepumpentag
Donnerstag, 10. März 2016
Mitteilungsblatt Neuhausen
im neuen Energie- und Bauberatungszentrum, Am Mühlkanal 16 in Pforzheim.
Von 10 – 16 Uhr ist die Ausstellung für alle Besucher geöffnet. Wärmepumpenexperten der Elektro- und der SHK-Branche stehen Ihnen an diesem Tag kostenlos als Berater zur
Verfügung. Mit vor Ort auch der große Infotruck der Firma
Viessmann. Außerdem werden wieder interessante Vorträge
geboten:
11.00 UhrKombination Wärmepumpe und Photovoltaik
(Elektro Mürle GmbH)
13.00 UhrPlanung und Aufstellung von Wärmepumpen
(Klossas Gebäudesystemtechnik)
15.00 Uhr„Stromerzeugung und -speicherung für den Hausgebrauch - einfach und aus einer Hand!“
(Jochen Hüttler, SWP)
Namhafte Hersteller präsentieren auf dem Außengelände
zusammen mit Meisterfachbetrieben die unterschiedlichsten
Formen von Wärmepumpen. Während der gesamten Zeit ist
auch die ständige Ausstellung im EBZ für die Besucher geöffnet. Qualifizierte Energiefachberater des EBZ sowie Fachberater der örtlichen Banken stehen für eine persönliche,
kostenlose und unverbindliche Beratung zur Verfügung. Für
Ihr leibliches Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Pforzheim.
Der Eintritt ist frei!
Ort: EBZ – Am Mühlkanal 16 in Pforzheim im Gewerbegebiet Brötzinger Tal - neben SWP - Hauptverwaltungsgebäude (Tel.: 0700 - 32 90 32 90)
Am Donnerstag, 17. März, im ebz:
Bauen mit alternativen Bau- und Dämmstoffen
Ein Hausbau wirft viele Fragen auf: Welche Rohstoffe werden beim Bau verwendet? Welche Energiebilanz haben die
unterschiedlichen Dämmstoffe in der Produktion? Welchen
Einfluss haben die Baustoffe auf Gesundheit und Wohlbefinden der Bewohner?
Antworten auf viele Fragen rund um das Thema „Bauen mit alternativen Bau- und Dämmstoffen“ gibt die freie Architektin Birgit Abrecht am Donnerstag, 17. März, um 19:30 Uhr im Energie- und Bauberatungszentrum (ebz) in Pforzheim. Die Expertin
mit jahrelanger Praxiserfahrung fasst in ihrem Vortrag wertvolle
Tipps und Entscheidungshilfen für Bauherren zusammen.
Der Vortrag ist Teil der Reihe „Bauen und Energie“, die
gemeinsam vom ebz und der Stabsstelle Klimaschutz und
Kreisentwicklung des Landratsamts aufgelegt wurde. Alle
Veranstaltungen sind kostenlos. Anmeldungen nimmt Alexander Greschik entgegen unter Telefon 07231 3971 3600 oder
per E-Mail an [email protected].
Alte Mostbirnen naturschutzgerecht
schneiden - warum und wie?
Einladung zum Demonstrationsschnitt in Tiefenbronn am
Samstag, 12. März
Große Mostbirnbäume prägen unsere Landschaft und sind
wertvolle Lebensräume für Vögel, Kleintiere und Insekten.
Aufgrund ihrer Größe und der geringen obstbaulichen Bedeutung werden Mostbirnen meist nicht mehr gepflegt. Dadurch vergreisen die Bäume. Kronenteile oder der ganze
Baum können absterben. Gefördert vom Projekt „LIFE rund
ums Heckengäu“ werden bei Tiefenbronn nun einige dieser Baumriesen von Obstbaumpflegern naturschutzorientiert
ausgelichtet, was die Vitalität und die Lebenserwartung der
Bäume verbessern soll. Aufgrund der Baumgröße arbeiten
die Fachleute mit einer speziellen Seilklettertechnik.
Wer Interesse hat, ist herzlich eingeladen, am Samstag,
12. März, ab 11 Uhr die Baumpfleger bei ihrer Arbeit zu
beobachten und mehr über den Sinn dieser besonderen
Pflegemaßnahme zu erfahren. Die Baumwiese befindet sich
unmittelbar neben der Landesstraße von Tiefenbronn nach
Heimsheim, etwa 200 Meter nach dem Gewerbegebiet Tiefenbronn links an der Zufahrt zum Häckselplatz.
Die Schnittvorführung erfolgt nur bei trockener Witterung.
Bei Regenwetter wird die Veranstaltung auf einen späteren
Nummer 10 / Seite 9
Termin verschoben. Der Ausweichtermin wird rechtzeitig im
Gemeindemitteilungsblatt veröffentlicht.
Weitere Auskünfte zur Aktion gibt es bei Bernhard Reisch
vom Landwirtschaftsamt des Enzkreises unter Telefon 07231
308-1831 oder per Mail an [email protected].
Noch freie Plätze: Jugendamt bietet ab
6. April Bewerberkurs für Pflegefamilien an
154 Kinder und Jugendliche leben in Pflegefamilien im Enzkreis – aus ganz unterschiedlichen Gründen: Das können
eine Drogen- oder Alkoholsucht der Eltern, eine psychische
Erkrankung, eine finanzielle Notlage oder die Häufung mehrerer Probleme sein. Die Kinder oder Jugendliche können
nicht mehr in ihrer eigenen Familie bleiben und benötigen die
Unterstützung einer Pflegefamilie – vorübergehend oder auf
Dauer. In jüngster Zeit sucht das Landratsamt auch verstärkt
Pflegefamilien für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
„Um das Mädchen oder den Jungen in eine passende Familie vermitteln zu können, brauchen wir Menschen, die bereit
sind, ein fremdes Kind oder einen Jugendlichen in Vollzeitpflege aufzunehmen“, beschreibt Susanne Wendlberger die
Aufgabe. Deshalb bietet die Sozialarbeiterin beginnend ab
Mittwoch, 6. April, den nächsten Bewerberkurs an, für Menschen, die sich überlegen, ein Pflegekind aufzunehmen. Der
Kurs umfasst sieben Abende von 18 bis 21 Uhr sowie einen
Freitagnachmittag von 15 bis 21 Uhr.
„Ein Pflegekind lebt für einige Monate, vielleicht auch Jahre,
wie alle Familienmitglieder in der Pflegefamilie. In der Regel
hat es aber weiterhin Kontakt zu seinen Eltern.“ Die Häufigkeit und die Gestaltung dieser Besuchskontakte werde vom
Sozialen Dienst des Jugendamtes gemeinsam mit Eltern und
Pflegeeltern vereinbart.
Grundsätzlich können verheiratete und unverheiratete Paare,
aber auch Alleinstehende Pflegepersonen werden; ob eigene
Kinder vorhanden sind, ist nicht entscheidend.
In jedem Fall sollen die Bewerberinnen und Bewerber finanziell sichergestellt sein – unabhängig vom Pflegegeld. Zudem
sollte die Wohnung so groß sein, dass mit der Aufnahme
eines Pflegekindes keine beengte Situation entsteht und genügend Bewegungsraum erhalten bleibt. Toleranz gegenüber
anderen Nationalitäten, Religionen und Lebensformen gehört
zum Selbstverständnis einer geeigneten Pflegefamilie.
Wichtig ist für Susanne Wendlberger auch, dass die Pflegefamilie zur Zusammenarbeit mit den Eltern, dem Pflegekind
und dem Jugendamt bereit ist: „Dazu gehört die Teilnahme
an Qualifizierungsmaßnahmen wie Bewerberkurs, Referentenabenden und Supervision.“ Vor allem aber sollte eine
Pflegefamilie Freude am Zusammenleben mit Kindern haben.
Informationen gibt es bei Susanne Wendlberger im Landratsamt unter Telefon 07231 308-9571 sowie per E-Mail an
[email protected]. Einen achtzehnminütigen
Film mit Interviews von Pflegefamilien aus dem Enzkreis gibt
es auf www.youtube.com, Suchwort „Pflegeeltern werden“.
Enzkreis: Eine Veranstaltung der
Beratungsstelle für Eltern, Kinder
und Jugendliche
Argumentationstraining
Mit Zivilcourage gegen Extremismus
Rechtsextremistische Argumentationen, politische (Pseudo-)
Erklärungen und populistische Sprüche werden in der Fortbildung auf ihre emotionale Basis, ihren inhaltlichen Gehalt
und ihre Wirkung überprüft. Ziel ist es, angemessene und in
der Praxis anwendbare Gegenstrategien kennenzulernen und
deren Anwendung zu üben.
Termin: Mittwoch, 06.04.2016, 8:30 - 16:30 Uhr
Leitung: Referenten des Team meX, Landeszentrale für
politische Bildung Baden-Württemberg
Anmeldungen bitte unter Tel. Nr. 07231-308 70 oder
per E-Mail an [email protected]
Die Teilnahme ist kostenfrei. (enz)
Seite 10 / Nummer 10
Mitteilungsblatt Neuhausen
Regierungspräsidium Karlsruhe
Ausschreibungen/Wettbewerbe
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
schreibt Innovationspreis für kleine und
mittlere Unternehmen aus
„Mit dem Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg
zeigen wir, welche innovativen und tollen Ideen die mittelständischen Unternehmen in Baden-Württemberg jedes
Jahr umsetzen und auf den Markt bringen. Wir wollen die
klugen Köpfe und guten Ideen der baden-württembergischen Wirtschaft sichtbar machen. Mit dem Preis sollen
aber nicht nur großartige Ideen, Innovationen und unternehmerische Leistungen unserer mittelständischen Unternehmen gewürdigt werden. Wir wollen vor allem die kleinen und
mittleren Unternehmen motivieren, sich immer wieder neu
zu erfinden und so ihre Wettbewerbsfähigkeit auszubauen.
Der Preis ist ein wichtiges Symbol der Innovationskultur in
Baden-Württemberg“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid zum Start der Ausschreibung des mit insgesamt 50.000 Euro dotierten Innovationspreis des Landes
Baden-Württemberg 2016 - Dr.-Rudolf-Eberle-Preis.
Mit dem Preis sollen kleine und mittlere Unternehmen der
Industrie und des Handwerks für beispielhafte Leistungen
bei der Entwicklung oder Anwendung neuer Produkte und
technischer Verfahren moderner Technologien ausgezeichnet
werden. Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2016 eingereicht werden.
An dem Wettbewerb können Unternehmen teilnehmen, die
in Baden-Württemberg sitzen und mit nicht mehr als 500
Beschäftigten einen maximalen Jahresumsatz von bis zu 100
Millionen Euro erzielen.
Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury
aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet. Die Preise sollen im
Herbst 2016 verliehen werden.
Ergänzend dazu hat die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro ausgelobt, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll.
Weitere Informationen zum Wettbewerb sowie die Ausschreibungsunterlagen gibt es im Internet unter
www.innovationspreis-bw.de oder bei den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern und dem Informationszentrum
Patente des Regierungspräsidiums Stuttgart.
Schulen
Verbandsschule im Biet
Grund- und Werkrealschule
Telefon: 07234 / 980100 Telefax: 07234 / 980102
Website:www.vib-neuhausen.de
E-Mail:[email protected]
Bürozeiten der Schule
Montag - Freitag 07.30 Uhr – 12.00 Uhr
Anmeldetermine für das Schuljahr 2016/2017 an der Gemeinschaftsschule im Biet
Die Bürozeiten zur Anmeldung der Grundschülerinnen und
Grundschüler der 4. Klassen für die Klasse 5 im Schuljahr
2016/2017 durch die Erziehungsberechtigten sind:
Mittwoch, 16.03.2016, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr
bis 17.00 Uhr sowie
Donnerstag, 17.03.2016, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Anmeldeformulare erhalten Sie an beiden Tagen direkt in
der Schule.
Donnerstag, 10. März 2016
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihres Kindes folgende Unterlagen mit:
- Blatt 4 und 5 der Grundschulempfehlung
-
Identitätsnachweis Ihres Kindes (z.B. Personalausweis,
Reisepass, Geburtsurkunde)
- Passbild für die Bestellung der Schülerfahrkarten
Ludwig-Uhland-Schule
Heimsheim
Anmeldungen in die Klasse 5 der Realschule
Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
1.Den Vordruck für das schriftliche Anmeldeverfahren finden
Sie auf unserer Internetseite. Dieser muss mit dem Blatt 4
und 5 der Grundschulempfehlung bis zum 17. März 2016
der Ludwig-Uhland-Schule Heimsheim vorliegen.
2.
Eine persönliche Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten ist zu nachfolgenden Terminen möglich. Das Blatt 4
und 5 der Grundschulempfehlung ist hierbei vorzulegen.
Mittwoch, 16. März 2016 von 8.00 Uhr - 13.00 Uhr
und 16.00 Uhr - 18.00 Uhr;
Donnerstag, 17. März 2016 von 8.00 Uhr - 13.00 Uhr
Peter Hemmer, Schulleiter
Gab es schon früher Flüchtlinge
in Württemberg?
Zu diesem Thema besuchte der Journalist und Autor Patrick
Batarilo nun bereits zum zweiten Mal die Ludwig-UhlandSchule in Heimsheim und las uns aus seinem Jugendbuch
„Das Vermächtnis“ vor.
Thomas Papon möchte mehr über seine Familiengeschichte erfahren. Da sein Vater früh verstorben ist, muss er sich alleine
auf die Spurensuche machen. Wer waren die Waldenser? Wo
kamen sie her? Warum mussten sie im 17. Jahrhundert aus ihrer Heimat flüchten? Warum kamen sie ausgerechnet in unsere
Gegend hier?
Mit seiner Freundin Paula taucht er in die Vergangenheit ein und
löst einige überraschende Rätsel. Dabei findet er auch die fehlende Hälfte einer Münze, die einst als Pfand der Freundschaft in
zwei Hälften gebrochen worden war.
Herr Batarilo knüpfte geschickt an das
Schicksal heutiger
Flüchtlinge an, die
allerorts auf Städte und Gemeinden
verteilt werden, so
wie damals auch
vom Herzog von
Württemberg.
So
konnten die Schülerinnen und Schüler
unserer 6. Klassen
schnell
Parallelen
erkennen und sich
in die schwierigen
Situationen
eindenken.
Damals
wie heute gab es
Ängste, Vorurteile,
Ungerechtigkeiten,
aber auch Zivilcourage, Unterstützung
und Hoffnung.
In der anschließenden Diskussion stellten die Schülerinnen
und Schüler Herrn Batarilo noch etliche Fragen zu seiner
Arbeit als Journalist.
An dieser Stelle möchten wir uns ausdrücklich beim Förderverein der Ludwig-Uhland-Schule herzlich bedanken, der uns
diese Lesung wieder finanziert hat. /JS
Donnerstag, 10. März 2016
Mitteilungsblatt Neuhausen
Neue Kurse zum Meister und Techniker an
der Heinrich-Hübsch-Schule Karlsruhe
Karlsruhe. Die Handwerksordnung ermöglicht es, direkt
nach der Gesellenprüfung eine Meisterschule zu besuchen
und anschließend die Meisterprüfung abzulegen. Damit wird
für interessierte Gesellen der Weg zum Meister erheblich
verkürzt. Im September 2016 beginnen an der HeinrichHübsch-Schule Karlsruhe wieder neue Kurse zum Meister
und zur Meisterin im Tischler-, Maler- und Lackiererhandwerk in Vollzeit (ein Jahr) und zum/ zur staatlich geprüften
Bautechniker/in bzw. staatlich geprüften Holztechniker/in
ebenfalls in Vollzeit (zwei Jahre).
Für diese Qualifizierungsmaßnahmen kann Meister-BAföG
beantragt werden.
Anfragen, Informationen und Anmeldung im Sekretariat der
Heinrich-Hübsch-Schule Karlsruhe, Fritz-Erler-Str. 16, 76133
Karlsruhe, Tel. 0721/ 133-4801, per Fax 0721/ 133-4809
oder unter www.huebsch.karlsruhe.de bzw. E-Mail
[email protected].
Hinweise: Kurse zum Bautechniker bzw. Meisterkurse im
Metallbauer- und Zimmerhandwerk beginnen ab Februar
2017. Die bestandenen Meister- und Technikerprüfungen
ermöglichen einen Hochschulzugang. Weitere Informationen
erhalten Sie bei den Handwerkskammern und Hochschulen.
Nummer 10 / Seite 11
sen letzten Mittwoch mit dem Bus nach Neuhausen fahren
konnten, um den Osterschmuck selbst anzubringen. Doch
die Mühe hat sich gelohnt. Nicht nur, dass der Strauß nun
wirklich schön aussieht, nein auch die Brezeln und das Apfelsaftschorle, das uns die netten Mitarbeiter der Bank zur
Stärkung bereitstellten, schmeckte den Kindern und Erzieherinnen wirklich gut. Vielen Dank dafür.
Aus den Ortsteilen
Bis bald und schöne Ostern
wünschen Ihnen die Kindergärten
ORTSTEIL NEUHAUSEN
Soziale Einrichtungen
Goldene Hochzeit
Die Eheleute Adam und Helga Eisele feierten am 4. März
2016 ihre Goldene Hochzeit.
Herr Bürgermeister Oliver Korz besuchte das Ehepaar und
überbrachte die Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten sowie
die Glückwünsche der Gemeinde.
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute und vor allen
Dingen viel Gesundheit.
ORTSTEIL STEINEGG
Kindergarten Steinegg
Schauinslandstr. 5, 75242 Neuhausen-Steinegg,
Leitung: Veronique Picardat
Tel. 07234/8844, E-Mail: [email protected]
Bei der VR-Bank zieht der Frühling ein!
Dafür sorgten die Kinder von drei Kindergärten der Gemeinde - der Waldkindergarten Hamberg, der Kindergarten
Hamberg und der Kindergarten Steinegg - die mit selbsthergestellten österlichen Bastelarbeiten den Osterstrauß der
Gemeinde schmückten. Da wurde in den letzten Wochen
in den Kindergärten gearbeitet und gewerkt, damit die Rie-
Krankenpflegeverein e.V.
Vorsitzender: Alex Hirn, Tel: 4459
Neuhausener Str. 12, Neuhausen-Hamberg
Kontakt: Katharina Waibel, Tel: 981123
Eichendorffstr. 6, Neuhausen-Steinegg
Unser Leistungsangebot
Der Krankenpflegeverein ergänzt die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes St.Josef, vor allem für Menschen, die
keinen Anspruch auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen haben.
Die Leistungen des KPV richten sich vorrangig an Mitglieder und sind grundsätzlich kostenlos.
Unser Leistungsangebot:
* Beratung rund um die Pflegebedürftigkeit
* Hilfsmittelverelih (z.B. Rollstuhl, Badelifter, Pflegebett, Rollator)
* Vermittlung weiterführender Dienstleistungen
* Besucherdienste
* Fahr-und Begleitdienste für Notfälle
* Mitfinanzierung der Beratungsstelle "Hilfen im Alter"
* Kooperation mit dem ambulanten Hospizdienst
* Preisnachlass auf Leistungen der Nachbarschaftshilfe des
Ambulanten Pflegedienstes St.Josef
* Bevorzugte Aufnahme ins Landhaus für Senioren
* Offenes Frauenfühstück jeden 1. Dienstag im Monat
* Mittagstreff für Alt und Jung jeden 2. Mittwoch im Monat
(Fahrdienst nach tel. Anmeldung möglich)
Auskunft und Organisation
Katharina Waibel
Eichendorffstr. 6, 75242 Neuhausen-Steinegg
Tel.: 07234 - 98 11 23, Fax: 07234 - 98 11 24
Ambulanter
Pflegedienst St. Josef
Liebenzeller Straße 28
75242 Neuhausen-Steinegg
Einsatzleitung:
Maria Gutsch/ Elvira Maisenbacher
07234/ 9451201
Seite 12 / Nummer 10
Mitteilungsblatt Neuhausen
Beratungsstelle Hilfen im Alter
Markus Schweizer Dipl. Sozialarbeiter (FH)
07231/ 128130
Ambulante Hospizgruppe Biet
Einsatzleitung: Andrea Raible-Kardinal
07234/ 1419
Deutsches Rotes Kreuz
Ortsverein Neuhausen
Bereitschaftsleitung: W. Schmidt, Pallottistr. 3
75242 Neuhausen-Steinegg, Tel. 07234 7691
http://neuhausen.drk-pforzheim.de
Liebe Fördermitglieder, liebe Mitbürger, das Rote Kreuz lädt
Sie zu seiner diesjährigen Jahresversammlung herzlich ein.
Donnerstag, 17. März 2016 19:00 Uhr im Vereinsheim des
FC Hamberg
Tagesordnung:
1.Begrüßung durch den Bereitschaftsleiter
2.Totenehrung
3.Bericht des Schriftführers
4.Bericht über das Jugend-Rot-Kreuz
5.Bericht des Kassiers
6.Bericht der Kassenprüfer
7.Entlastung des Kassiers
8.Aussprache über den Jahresbericht
9.Entlastung des Vorstandes
10. Neuwahlen des Vorstandes
11. Ehrungen
12. Anträge
13. Verschiedenes
14. Schlusswort des Vorsitzenden
Anträge können bis zum Beginn der Versammlung beim
Vorsitzenden eingereicht werden.
bwlv - Zentrum Pforzheim
im Haus der seelischen Gesundheit „Lore Perls“, Fachstelle
für psychisch kranke Menschen,
Tagesklinik – Offene Sprechstunde (Mo. 13.00 – 15.00 Uhr).
Arbeitskreis Leben Pforzheim und Region –
Hilfe in Lebenskrisen und bei Selbsttötungsgefahr.
Luisenstr. 54 – 56; 75172 Pforzheim
Tel.: 07231 1394080
Fax.: 07231 13940899
Donnerstag, 10. März 2016

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