Positivliste für die umlagefähigen Betriebskosten für § 35a EStG

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Positivliste für die umlagefähigen Betriebskosten für § 35a EStG
Positivliste für die Umlagefähigen Betriebskosten im
Zusammenhang mit § 35a EStG
Folgende Betriebskosten sind als haushaltsnahe Dienstleistungen i.S.d. § 35a Abs.2 Satz 1
EStG unter anderem anzusehen:
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Kosten der Straßenreinigung und Schneebeseitigung
Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
Kosten der Gartenpflege
Kosten eines Hauswarts
Als Handwerkerleistungen i.S.d. § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG sind unter anderem einzustufen:
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Teile der Kosten der Wasserversorgung (z.B. Wartung hauseigener
Wasserversorgungsanlagen)
Teile der Kosten der Entwässerung (z.B. Wartung einer privaten
Abwasserentsorgungsanlage oder einer privaten Entwässerungspumpe)
Teile der Kosten der Heizungsversorgung (z.B. Kosten der Bedienung, Überwachung
und Pflege der Heizungsanlage, Kosten der Betriebsbereitschafts- und
Betriebssicherheitsprüfung sowie Einstellungen, Kosten der Reinigung der
Heizungsanlage und des Betriebsraumes, der vorgeschriebenen Messungen, die
Eichkosten und Verbrauchserfassungs-, Berechnungs- und Umlagekosten),
Teile der Kosten der Warmwasserversorgung (wie vorstehend bei den Heizkosten),
Teile der Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen (wie
vorstehend Heizung und Warmwasser)
Kosten des Betriebs des Personen- und Lastenaufzugs (die Kosten der
Beaufsichtigung, Bedienung und Überwachung des Aufzugs, der Pflege, die Kosten
der Betriebsbereitschafts- und Betriebssicherheitsprüfung sowie der Einstellung der
Anlage),
Kosten der Schornsteinreinigung
Teile der Kosten des Betriebs der Einrichtung der maschinellen Wascheinrichtung (die
Kosten der Überwachung und Pflege der Maschinen sowie die Kosten für Prüfung der
Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit),
Soweit vertraglich vereinbart und ausgeführt, gehören dazu auch sonstige
Betriebskosten wie beispielsweise die Kosten für die Wartung von Feuerlöschern, die
Reinigung von Dachrinnen, die Prüfung von Elektroanlagen, die Spülung von
Fußbodenheizungen oder die Wartung von Notstromaggregaten.
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