Republik Costa Rica - bei Justiz Online in MV

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Republik Costa Rica - bei Justiz Online in MV
Der Präsident
des Oberlandesgerichts Rostock
Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gemäß § 1309 Abs. 2 BGB
Costa Rica (Republik Costa Rica)
Folgende Unterlagen sind im Befreiungsverfahren im Original einzureichen:
A) Reisepass, gegebenenfalls beglaubigte vollständige Reisepasskopie
B) Geburtsurkunde (Certificado de Nacimento),
ausgestellt durch die zuständige Heimatbehörde (Registro Civil)
C) Ledigkeits- bzw. Familienstandsbescheinigung
1.)
in Form eines Certificado de Estado Civil,
ausgestellt durch die zuständige Heimatbehörde (Registro Civil)
oder
2.)
in Form eines Zivilstandszeugnisses - Certification de libertad de estado,
ausgestellt durch die zuständige Heimatbehörde (Registro Civil)
oder
3.)
ausgestellt durch die zuständige konsularische Vertretung.
Costa Rica ist Vertragsstaat des „Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer
öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1961“, so dass die Unterlagen zu
B) und C 1.-2.) mit Apostille einzureichen sind.
Stand: 12.05.2014
Eine verbindliche Prüfung kann erst nach Vorlage des ordnungsgemäßen Befreiungsantrages und der
vollständigen Antragsunterlagen erfolgen.