Brandschutz_-_Vorschriften_fr_ffentliche_Anlsse_0212
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Brandschutz_-_Vorschriften_fr_ffentliche_Anlsse_0212
Brandschutz - Vorschriften für öffentliche Anlässe DER PROFI FÜR IHRE SICHERHEIT Februar 12 RIEDENMATT 1 POSTFACH 6371 STANS FON 041 618 50 50 www.nsv.ch GROSSE PERSONENANSAMMLUNG PANIKGEFAHR Zulässige Personenbelegung Die maximale Personenbelegung richtet sich nach den vorhandenen Ausgangsbreiten. Die massgebende Personenbelegung ist schriftlich und verbindlich festzuhalten. Flucht- und Rettungswege Flucht- und Rettungswege sind auch Zugangswege für Feuerwehr und Sanität. Die Anzahl und die Breiten sind abhängig von der Anzahl Personen im Raum. Fluchtwege sind jederzeit in voller Breite frei benützbar zu halten. Sie dürfen weder durch Einbauten noch durch bewegliche Einrichtungen oder irgendwelche Gegenstände beeinträchtigt werden. Die Mindestbreite der Korridore und Treppen beträgt 1.2 m, die Mindestbreite der Ausgänge 0.90 m. Türen müssen sich in Fluchtrichtung jederzeit und ohne Werkzeug oder Schlüssel, mit einem Handgriff öffnen lassen. Für die Anzahl und Breiten der Raumausgänge sind mindestens folgende Anforderungen zu beachten: Anzahl Personen Bis 50 Personen Von 50 bis 100 Von 100 bis 200 Personen 1 Ausgang mit 0.90 m und Über 200 Personen Aus Obergeschossen Aus Erdgeschossen Aus Untergeschossen Anzahl Ausgänge und Breiten 1 Ausgang mit 0.90 m 2 Ausgänge mit je 0,90 m. 3 Ausgänge mit je 0.90 m, oder 1 Ausgang mit 1.20 m Mindestens 2 Ausgänge mit je 1.20 m 0.60.m pro 60 Personen 0.60 m pro 100 Personen 0.60 m pro 50 Personen Ausgänge und Notausgänge sind deutlich zu kennzeichnen. In Frage kommen dafür normale oder nachleuchtende Fluchtweg-Hinweisschilder. Bei grösseren Festanlässen ist zusätzlich eine Sicherheitsbeleuchtung des Festraumes und der Hauptfluchtwege notwendig. Die Raumausgänge sind so anzulegen, dass der Fluchtweg max. 20 m, bei 1 Ausgang; max. 35 m bei mehreren Ausgängen beträgt. Die Türen müssen sich in Fluchtrichtung öffnen. Der Festbereich ist festzulegen und die dem Publikum zugänglichen Bereiche sind abzutrennen. BESTUHLUNG SO SITZEN SIE RICHTIG Bauliche Massnahmen Werden Räume in bestehenden Gebäuden für temporäre Veranstaltungen benutzt, so ist das Sicherheitskonzept frühzeitig mit den zuständigen Stellen (Gemeinde, Feuerwehrinspektorat, Feuerwehr) abzuklären. Findet die Veranstaltung in Zelten statt, müssen die Blachen aus schwerbrennbarem Material der Brandschutzklasse 5.2 bestehen. Der Abstand zu brennbaren Fassaden muss min. 10 m, zu nichtbrennbaren Fassaden 7.5 m betragen. Die Gebäude und Konstruktionen sind nach den SIA Normen zu erstellen und müssen den Naturgefahren (Wind, Schnee, Hagel, Blitz) standhalten. Metallkonstruktionen von Zelten, Tribünen und anderen Einrichtungen sind gemäss den SEV Richtlinien zu erden. Zufahrten für Feuerwehr und Rettungskräfte müssen sichergestellt sein. Bestuhlung Sitzplätze sind so in Reihen anzuordnen und durch Zwischengänge zu unterbrechen, dass die Ausgänge auf möglichst direktem Weg erreichbar sind. Der freie Durchgang zwischen den Sitzreichen darf 0.45 m nicht unterschreiten. Verkehrswege (Durchgänge, Korridore, etc.) müssen eine lichte Breite von 1.20 m aufweisen. In einer Sitzreihe, welche von zwei Seiten zugänglich ist, dürfen nicht mehr als 32 Sitze angeordnet sein. Ist der Zugang ausnahmsweise nur von einer Seite her möglich, sind höchstens 16 Sitze zulässig. Die Bestuhlung ist am Boden unverrückbar zu befestigen. Wo dies nicht möglich ist, sind die Stühle einer Sitzreihe so zu verbinden, dass die Verbindung vom Publikum nicht gelöst werden kann. Die Aufstellung von Stühlen in den Verkehrswegen ist verboten. Klappsitze an den Verkehrswegen müssen selbsttätig hochklappen. Sind bei Bankettbestuhlung die Tische in Reihen angeordnet, so muss der Abstand zwischen den Tischreihen mindestens 1.40 m betragen. . BESTUHLUNG SO SITZEN SIE RICHTIG Beispiel: Konzertbestuhlung im Erdgeschoss (z.B. Turnhalle) 20 Stuhlreihen à 17 Personen = 340 Personen Erforderliche Ausgangsbreite: (340 x 60) / 100 = 204 cm Es sind mindestens 2 Ausgänge erforderlich; die einzelnen Ausgänge sind 1.2 m breit Beispiel: Bankettbestuhlung im Untergeschoss (z.B. Turnhalle) 50 Tische à 6 Personen = 300 Personen Erforderliche Ausgangsbreite: (300 x 60) / 50 = 360 cm Es sind mindestens 2 Ausgänge erforderlich; z.B. 2 x 1.8 m oder 1 x 2:4 m und 1.2 m oder 3 x 1.2 m Abstände zwischen den Tischreihen = 1.4 m DEKORATION SO KONTROLLIEREN SIE DIE BRENNBARKEIT Dekorationen Zum Dekorieren von Sälen, Restaurants, Freizeitlokalen und dergleichen dürfen nur schwer entflammbare Materialien (Brandkennziffer 5.2), welche unter Hitze- oder Brandeinwirkung nicht abtropfen, verwendet werden. Auf Verlangen sind die Nachweise für Brennbarkeit und Abtropfverhalten durch Prüfberichte einer anerkannten Prüfanstalt vorzulegen. Dekorationen in Räumen mit grosser Personenbelegung sind so anzubringen, dass Fluchtwege und Ausgänge jederzeit in ihrer ganzen Breite frei begehbar sind und deren Kennzeichnung sichtbar bleibt. Dekorationsstoffe und -papiere (z.B. Girlanden, Luftschlangen etc.) sind durch geeignete Imprägnierung – z.B. mit Wasserglas – so zu behandeln, dass sie nicht leicht brennbar sind. Stroh, ungeschältes Schilf, Tannenreisig und dergleichen sowie Kunststoff-Folien, -Netze, mit Kunststoff Fasern veredelte Textilien usw., die brennend oder heiss abtropfen, sind für Dekorationen verboten. Sie könnten zu schwersten Verletzungen führen. Beim Dekorieren von Lampen und beim Einsatz von Spotleuchten ist besondere Vorsicht geboten. Vermeiden Sie Wärmestaus und direkte Wärmestrahlung auf brennbares Material. In Räumen mit grosser Personenbelegung dürfen weder offenes Feuer verwendet noch Feuerwerksartikel abgebrannt werden. So kontrollieren Sie Ihr Dekorationsmaterial Der Entflammbarkeitstest ist möglichst im Freien durchzuführen. Mit Zündholz oder Feuerzeug wird ein Abschnitt des Dekorationsmaterials entzündet und die Entflammbarkeit wie folgt beurteilt: Positiv: Lässt sich das Material nicht anzünden oder verlöscht die Flamme nach dem Entfernen der Zündquelle selbständig und sofort, darf das Material eingesetzt werden. Negativ: Brennt das Material nach dem Entflammen selbstständigweiter, so ist das Dekorationsmaterial nicht zulässig und muss entfernt werden. Imprägnierungsmittel Achten Sie bereits beim Einkauf darauf, dass Ihr Dekorationsmaterial schwer entflammbar ist. Nötigenfalls können Dekorationen nachträglich schwerentflammbar imprägniert werden, indem das Material in flammhemmenden Lösungen getaucht oder mit solchen eingesprüht wird. Dieses Verfahren ist jedoch aufwändiger und setzt eine sorgfältige Ausführung nach Anleitung des Produkte-Lieferanten voraus. Nach dem Austrocknen der Imprägnierung Entflammbarkeitstest zu unterziehen! sind die Dekorationen einem nochmaligen ORGANISATION UND KONTROLLE WER IST VERANTWORTLICH? Pyrotechnische Artikel Das Abbrennen von Feuerwerk im Innern von Bauten und Anlagen mit Publikumsverkehr ist verboten. Heizung und Kochen Die zum betreffenden Gerät vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien und Einrichtungen, sowie andere Sicherheitsmassnahmen sind strikte einzuhalten. Die offene Aufstellung mobiler Feuerungsaggregate in Räumen mit grosser Personenbelegung ist nicht gestattet. Gas-Installationen dürfen nur von Personen ausgeführt werden, welche dazu eine entsprechende Bewilligung haben. Die EKAS Richtlinien sind zu beachten. Bei den Geräten dürfen nur die für den störungsfreien Betrieb angeschlossenen Flaschen gelagert werden. Flaschenwechsel dürfen nur von instruiertem Personal vorgenommen werden. Organisation und Kontrolle Der Veranstalter hat einen Sicherheitsverantwortlichen zu bestimmen. Er wirkt bei der Planung des Festanlasses mit und ist dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Brandschutzbewilligung und der weiteren Richtlinien eingehalten werden. Die Organisatoren einer Veranstaltung sind für den Brandschutz und die Personensicherheit verantwortlich. Bei Veranstaltungen ist ein Sicherheitsbeauftragter zu ernennen und in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr ein Einsatzplan zu erstellen. Während den Veranstaltungen und solange sich Publikum in den Räumen befindet, müssen die Notausgänge von Innen unverschlossen und jederzeit benutzbar sein. Fluchtwege und Treppenhäuser müssen sofort und sicher benutzbar, sowie frei von Hindernissen sein. Es darf kein Material (auch nicht kurzzeitig) abgestellt werden. Die schriftlich abgefassten Sicherheitsbestimmungen sind allen an der Organisation beteiligten Personen abzugeben. Diese Bestimmungen müssen in Kurzform die Aufgaben jedes Mitarbeiters im Ereignisfall enthalten. Der Evakuationsablauf ist zu definieren. Die Vorgenannten Massnahmen müssen während der ganzen Dauer der Veranstaltung eingehalten werden. Löschgeräte Anzahl und Art der Löschgeräte sind der Art der Nutzung und der Grösse der Räume anzupassen. Es sind jedoch mindestens 2 Handfeuerlöscher (Nasslöscher) mit je 8 Liter Inhalt in der Nähe des Hauptausganges, gut sichtbar, aufzustellen. Der äussere Brandschutz ist in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr festzulegen. DIE PROFIS FÜR IHRE SICHERHEIT Alarmorganisation In jeder Phase der Veranstaltung ist die rechtzeitige Meldung und Bekämpfung von Bränden, die sofortige Alarmierung der Löschkräfte und die Rettung von Personen sicherzustellen. Die Rufnummern der Feuerwehr, der Ambulanz, des Notarztes, der Rega, usw. sind dauerhaft, deutlich und gut sichtbar anzuschlagen. Sicherheitskonzept Als Organisator eines öffentlichen Anlasses sind Sie nicht nur für die Unterhaltung und Verpflegung Ihrer Gäste verantwortlich, sondern auch für deren Sicherheit. Grundlagen: Diese Broschüre soll Ihnen bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung eines Anlasses als Hilfsmittel bezüglich der Sicherheitsaspekte dienen. Für die Bewilligung von öffentlichen Anlässen ist die Gemeinde zuständig, welche je nach Bedarf verbindliche Auflagen in Sicherheitsbelangen vorschreiben kann. Vorgehen: Schon bei der Planung eines Anlasses muss die Sicherheit beachtet werden. In der Praxis hat sich das Einsetzen eines Sicherheitsverantwortlichen bewährt, welcher die Koordination der Sicherheitsmassnahmen übernimmt. Er ist auch für die frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Behörden und Sicherheitsorganisationen zuständig und tritt als Ansprechpartner auf. Planungsphase: Vorbereitungsphase: Durchführungsphase: Beurteilen des Anlasses bezüglich Gefahren und Risiken Kontaktaufnahme mit den Behörden Information der Sicherheitsvorkehrungen Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen Instruktion der Helfer Eventuelle Begehung mit den Sicherheitsorganisationen Regelmässige Kontrollgänge / Einflussnahme Im Ereignisfall Alarmierung der Sicherheitsorganisationen Hilfeleistung bis zum Eintreffen der Sicherheitsorganisationen Weitere Auskünfte Wir hoffen Ihnen mit diesen Unterlagen zu dienen und freuen uns mit Ihnen auf einen erfolgreichen und sicheren Anlass. Haben Sie Fragen, dann zögen Sie nicht uns zu kontaktieren. ES BRENNT – WAS TUN? RUHE BEWAHREN UND HANDLEN 1. Feuerwehr alarmieren Wo brennt’s? Was brennt? 2. Personen retten Lift nicht benützen 3. Türen schliessen Ruhe bewahren 4. Brand bekämpfen Mit Decken, Wassereimern und Löschposten DER PROFI FÜR IHRE SICHERHEIT RIEDENMATT 1 POSTFACH 6371 STANS FON 041 618 50 50 www.nsv.ch