Brandschutz_-_Vorschriften_fr_ffentliche_Anlsse_0212

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Brandschutz_-_Vorschriften_fr_ffentliche_Anlsse_0212
Brandschutz - Vorschriften
für öffentliche Anlässe
DER PROFI
FÜR IHRE SICHERHEIT
Februar 12
RIEDENMATT 1
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6371 STANS
FON 041 618 50 50
www.nsv.ch
GROSSE PERSONENANSAMMLUNG
PANIKGEFAHR
Zulässige Personenbelegung
Die maximale Personenbelegung richtet sich nach den vorhandenen Ausgangsbreiten. Die massgebende
Personenbelegung ist schriftlich und verbindlich festzuhalten.
Flucht- und Rettungswege
Flucht- und Rettungswege sind auch Zugangswege für Feuerwehr und Sanität. Die Anzahl und die Breiten sind
abhängig von der Anzahl Personen im Raum. Fluchtwege sind jederzeit in voller Breite frei benützbar zu halten.
Sie dürfen weder durch Einbauten noch durch bewegliche Einrichtungen oder irgendwelche Gegenstände
beeinträchtigt werden. Die Mindestbreite der Korridore und Treppen beträgt 1.2 m, die Mindestbreite der
Ausgänge 0.90 m. Türen müssen sich in Fluchtrichtung jederzeit und ohne Werkzeug oder Schlüssel, mit einem
Handgriff öffnen lassen.
Für die Anzahl und Breiten der Raumausgänge sind mindestens folgende Anforderungen zu beachten:
Anzahl Personen
Bis 50 Personen
Von 50 bis 100
Von 100 bis 200 Personen
1 Ausgang mit 0.90 m und
Über 200 Personen
Aus Obergeschossen
Aus Erdgeschossen
Aus Untergeschossen
Anzahl Ausgänge und Breiten
1 Ausgang mit 0.90 m
2 Ausgänge mit je 0,90 m.
3 Ausgänge mit je 0.90 m, oder
1 Ausgang mit 1.20 m
Mindestens 2 Ausgänge mit je 1.20 m
0.60.m pro 60 Personen
0.60 m pro 100 Personen
0.60 m pro 50 Personen
Ausgänge und Notausgänge sind deutlich zu kennzeichnen. In Frage kommen dafür normale oder
nachleuchtende Fluchtweg-Hinweisschilder. Bei grösseren Festanlässen ist zusätzlich eine Sicherheitsbeleuchtung des Festraumes und der Hauptfluchtwege notwendig.
Die Raumausgänge sind so anzulegen, dass der Fluchtweg max. 20 m, bei 1 Ausgang; max. 35 m bei mehreren
Ausgängen beträgt. Die Türen müssen sich in Fluchtrichtung öffnen.
Der Festbereich ist festzulegen und die dem Publikum zugänglichen Bereiche sind abzutrennen.
BESTUHLUNG
SO SITZEN SIE RICHTIG
Bauliche Massnahmen
Werden Räume in bestehenden Gebäuden für temporäre Veranstaltungen benutzt, so ist das Sicherheitskonzept
frühzeitig mit den zuständigen Stellen (Gemeinde, Feuerwehrinspektorat, Feuerwehr) abzuklären.
Findet die Veranstaltung in Zelten statt, müssen die Blachen aus schwerbrennbarem Material der Brandschutzklasse 5.2 bestehen. Der Abstand zu brennbaren Fassaden muss min. 10 m, zu nichtbrennbaren Fassaden 7.5 m
betragen.
Die Gebäude und Konstruktionen sind nach den SIA Normen zu erstellen und müssen den Naturgefahren (Wind,
Schnee, Hagel, Blitz) standhalten.
Metallkonstruktionen von Zelten, Tribünen und anderen Einrichtungen sind gemäss den SEV Richtlinien zu erden.
Zufahrten für Feuerwehr und Rettungskräfte müssen sichergestellt sein.
Bestuhlung
Sitzplätze sind so in Reihen anzuordnen und durch Zwischengänge zu unterbrechen, dass die Ausgänge auf
möglichst direktem Weg erreichbar sind.
Der freie Durchgang zwischen den Sitzreichen darf
0.45 m nicht unterschreiten. Verkehrswege
(Durchgänge, Korridore, etc.) müssen eine lichte
Breite von 1.20 m aufweisen.
In einer Sitzreihe, welche von zwei Seiten zugänglich
ist, dürfen nicht mehr als 32 Sitze angeordnet sein. Ist
der Zugang ausnahmsweise nur von einer Seite her
möglich, sind höchstens 16 Sitze zulässig.
Die Bestuhlung ist am Boden unverrückbar zu befestigen. Wo dies nicht möglich ist, sind die Stühle einer
Sitzreihe so zu verbinden, dass die Verbindung vom Publikum nicht gelöst werden kann. Die Aufstellung von
Stühlen in den Verkehrswegen ist verboten. Klappsitze an den Verkehrswegen müssen selbsttätig hochklappen.
Sind bei Bankettbestuhlung die Tische in Reihen angeordnet, so muss der Abstand zwischen den Tischreihen
mindestens 1.40 m betragen. .
BESTUHLUNG
SO SITZEN SIE RICHTIG
Beispiel: Konzertbestuhlung im Erdgeschoss (z.B. Turnhalle)
20 Stuhlreihen à 17 Personen = 340 Personen
Erforderliche Ausgangsbreite: (340 x 60) / 100 = 204 cm
Es sind mindestens 2 Ausgänge erforderlich; die einzelnen Ausgänge sind
1.2 m breit
Beispiel: Bankettbestuhlung im Untergeschoss (z.B. Turnhalle)
50 Tische à 6 Personen = 300 Personen
Erforderliche Ausgangsbreite: (300 x 60) / 50 = 360 cm
Es sind mindestens 2 Ausgänge erforderlich;
z.B. 2 x 1.8 m oder 1 x 2:4 m und 1.2 m oder 3 x 1.2 m
Abstände zwischen den Tischreihen = 1.4 m
DEKORATION
SO KONTROLLIEREN SIE DIE BRENNBARKEIT
Dekorationen
Zum Dekorieren von Sälen, Restaurants, Freizeitlokalen und dergleichen dürfen nur schwer entflammbare
Materialien (Brandkennziffer 5.2), welche unter Hitze- oder Brandeinwirkung nicht abtropfen, verwendet werden.
Auf Verlangen sind die Nachweise für Brennbarkeit und Abtropfverhalten durch Prüfberichte einer anerkannten
Prüfanstalt vorzulegen.
Dekorationen in Räumen mit grosser Personenbelegung sind so anzubringen, dass Fluchtwege und Ausgänge
jederzeit in ihrer ganzen Breite frei begehbar sind und deren Kennzeichnung sichtbar bleibt.
Dekorationsstoffe und -papiere (z.B. Girlanden, Luftschlangen etc.) sind durch geeignete Imprägnierung – z.B. mit
Wasserglas – so zu behandeln, dass sie nicht leicht brennbar sind.
Stroh, ungeschältes Schilf, Tannenreisig und dergleichen sowie Kunststoff-Folien, -Netze, mit Kunststoff
Fasern veredelte Textilien usw., die brennend oder heiss abtropfen, sind für Dekorationen verboten. Sie
könnten zu schwersten Verletzungen führen.
Beim Dekorieren von Lampen und beim Einsatz von Spotleuchten ist besondere Vorsicht geboten. Vermeiden Sie
Wärmestaus und direkte Wärmestrahlung auf brennbares Material.
In Räumen mit grosser Personenbelegung dürfen weder offenes Feuer verwendet noch Feuerwerksartikel
abgebrannt werden.
So kontrollieren Sie Ihr Dekorationsmaterial
Der Entflammbarkeitstest ist möglichst im Freien durchzuführen. Mit Zündholz oder Feuerzeug wird ein Abschnitt
des Dekorationsmaterials entzündet und die Entflammbarkeit wie folgt beurteilt:
Positiv:
Lässt sich das Material nicht anzünden oder verlöscht die Flamme nach dem Entfernen der Zündquelle
selbständig und sofort, darf das Material eingesetzt werden.
Negativ:
Brennt das Material nach dem Entflammen selbstständigweiter, so ist das Dekorationsmaterial nicht zulässig und
muss entfernt werden.
Imprägnierungsmittel
Achten Sie bereits beim Einkauf darauf, dass Ihr Dekorationsmaterial schwer entflammbar ist.
Nötigenfalls können Dekorationen nachträglich schwerentflammbar imprägniert werden, indem das Material in
flammhemmenden Lösungen getaucht oder mit solchen eingesprüht wird. Dieses Verfahren ist jedoch
aufwändiger und setzt eine sorgfältige Ausführung nach Anleitung des Produkte-Lieferanten voraus.
Nach dem Austrocknen der Imprägnierung
Entflammbarkeitstest zu unterziehen!
sind
die
Dekorationen
einem
nochmaligen
ORGANISATION UND KONTROLLE
WER IST VERANTWORTLICH?
Pyrotechnische Artikel
Das Abbrennen von Feuerwerk im Innern von Bauten und Anlagen mit Publikumsverkehr ist verboten.
Heizung und Kochen
Die zum betreffenden Gerät vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien und Einrichtungen,
sowie andere Sicherheitsmassnahmen sind strikte einzuhalten. Die offene Aufstellung mobiler Feuerungsaggregate in Räumen mit grosser Personenbelegung ist nicht gestattet.
Gas-Installationen dürfen nur von Personen ausgeführt werden, welche dazu eine entsprechende Bewilligung
haben. Die EKAS Richtlinien sind zu beachten. Bei den Geräten dürfen nur die für den störungsfreien Betrieb
angeschlossenen Flaschen gelagert werden. Flaschenwechsel dürfen nur von instruiertem Personal
vorgenommen werden.
Organisation und Kontrolle
Der Veranstalter hat einen Sicherheitsverantwortlichen zu bestimmen. Er wirkt bei der Planung des Festanlasses
mit und ist dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Brandschutzbewilligung und
der weiteren Richtlinien eingehalten werden. Die Organisatoren einer Veranstaltung sind für den Brandschutz und
die Personensicherheit verantwortlich.
Bei Veranstaltungen ist ein Sicherheitsbeauftragter zu ernennen und in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr ein
Einsatzplan zu erstellen.
Während den Veranstaltungen und solange sich Publikum in den Räumen befindet, müssen die Notausgänge von
Innen unverschlossen und jederzeit benutzbar sein.
Fluchtwege und Treppenhäuser müssen sofort und sicher benutzbar, sowie frei von Hindernissen sein. Es darf
kein Material (auch nicht kurzzeitig) abgestellt werden.
Die schriftlich abgefassten Sicherheitsbestimmungen sind allen an der Organisation beteiligten Personen
abzugeben. Diese Bestimmungen müssen in Kurzform die Aufgaben jedes Mitarbeiters im Ereignisfall enthalten.
Der Evakuationsablauf ist zu definieren.
Die Vorgenannten Massnahmen müssen während der ganzen Dauer der Veranstaltung eingehalten werden.
Löschgeräte
Anzahl und Art der Löschgeräte sind der Art der Nutzung und der Grösse der Räume anzupassen. Es sind jedoch
mindestens 2 Handfeuerlöscher (Nasslöscher) mit je 8 Liter Inhalt in der Nähe des Hauptausganges, gut sichtbar,
aufzustellen. Der äussere Brandschutz ist in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr festzulegen.
DIE PROFIS
FÜR IHRE SICHERHEIT
Alarmorganisation
In jeder Phase der Veranstaltung ist die rechtzeitige Meldung und Bekämpfung von Bränden, die sofortige
Alarmierung der Löschkräfte und die Rettung von Personen sicherzustellen.
Die Rufnummern der Feuerwehr, der Ambulanz, des Notarztes, der Rega, usw. sind dauerhaft, deutlich und gut
sichtbar anzuschlagen.
Sicherheitskonzept
Als Organisator eines öffentlichen Anlasses sind Sie nicht nur für die Unterhaltung und Verpflegung Ihrer Gäste
verantwortlich, sondern auch für deren Sicherheit.
Grundlagen: Diese Broschüre soll Ihnen bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung eines Anlasses als
Hilfsmittel bezüglich der Sicherheitsaspekte dienen.
Für die Bewilligung von öffentlichen Anlässen ist die Gemeinde zuständig, welche je nach Bedarf verbindliche
Auflagen in Sicherheitsbelangen vorschreiben kann.
Vorgehen: Schon bei der Planung eines Anlasses muss die Sicherheit beachtet werden. In der Praxis hat sich
das Einsetzen eines Sicherheitsverantwortlichen bewährt, welcher die Koordination der Sicherheitsmassnahmen
übernimmt. Er ist auch für die frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Behörden und Sicherheitsorganisationen
zuständig und tritt als Ansprechpartner auf.
Planungsphase:
Vorbereitungsphase:
Durchführungsphase:
Beurteilen des Anlasses bezüglich Gefahren und Risiken
Kontaktaufnahme mit den Behörden
Information der Sicherheitsvorkehrungen
Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen
Instruktion der Helfer
Eventuelle Begehung mit den Sicherheitsorganisationen
Regelmässige Kontrollgänge / Einflussnahme
Im Ereignisfall Alarmierung der Sicherheitsorganisationen
Hilfeleistung bis zum Eintreffen der Sicherheitsorganisationen
Weitere Auskünfte
Wir hoffen Ihnen mit diesen Unterlagen zu dienen und freuen uns mit Ihnen auf einen erfolgreichen und sicheren
Anlass.
Haben Sie Fragen, dann zögen Sie nicht uns zu kontaktieren.
ES BRENNT – WAS TUN?
RUHE BEWAHREN UND HANDLEN
1.
Feuerwehr alarmieren
Wo brennt’s? Was brennt?
2.
Personen retten
Lift nicht benützen
3.
Türen schliessen
Ruhe bewahren
4.
Brand bekämpfen
Mit Decken, Wassereimern und Löschposten
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