Service Kompakt Varianten der Unternehmensnachfolge1.​pdf

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Varianten der Unternehmensnachfolge
Ihr Ansprechpartner:
Am Ende einer langen und anspruchsvollen unternehmerischen Karriere möchten
Mariann Ludewig
Markus Nacke
Unternehmer in den Ruhestand eintreten und die Früchte ihrer Arbeit ernten.
Mario Goedhart (Kreis Kleve)
Doch je konkreter die Vorbereitung des eigenen Ruhestandes wird, umso stärker
wird vielen Unternehmern die Komplexität der Nachfolgeregelung bewusst. Die
bisher anvisierte Lösung erweist sich plötzlich als nicht realisierbar. Eine erhebliche Herausforderung für den Senior-Unternehmer, denn bei der Unternehmens-
Telefon:
0203 2821-325
0203 2821-435
02821 22233 (Kleve)
nachfolge gibt es keinen „Königsweg“, sondern nur die für den individuellen
E-Mail:
Einzelfall am besten geeignete Lösung. Und gelegentlich sind Situationen derart
[email protected]
individuell, dass keine der klassischen Nachfolgelösungen (Übergabe an die Kin-
[email protected]
der oder einen Existenzgründer als Nachfolger) die optimale Lösung darstellt.
[email protected]
Dann sollten mögliche Sonderformen der Nachfolgeregelungen in Betracht ge-
Stand: September 2011
zogen werden.
Owner-Buy-Out (OBO): Alteigentümer bleibt Minderheitsgesellschafter
Beim Owner-Buy-Out (OBO) verkauft der Unternehmer seinen Betrieb und
kauft wiederum einen Teil der Gesellschaftsanteile vom neuen Inhaber zurück.
Ein OBO kann in unterschiedlichen Ausgestaltungen erfolgen. Üblicherweise fungiert der Altinhaber als „stiller Gesellschafter“ ohne Geschäftsführungsauftrag
oder –befugnisse. Diese Form des Unternehmensverkaufs kann eine Kompromisslösung sein, wenn der Nachfolger den Kaufpreis nicht sofort zur Gänze
finanzieren kann.
Bei einer anderen Form der Ausgestaltung verkauft der Senior-Unternehmer seine Gesellschaftsanteile schrittweise an eine Erwerbergesellschaft, an der er
selbst wiederum beteiligt ist. Diese Form ermöglicht dem Unternehmer eine langsame, schrittweise Übergabe bei gleichzeitiger Partizipation am Unternehmenserfolg und –risiko.
Plant-Buy-Out (PBO): Verkauf an einen Konkurrenten
Von einem Plant-Buy-Out (PBO) spricht man, wenn das Unternehmen an einen bisherigen
Mitbewerber verkauft wird. Der Konkurrent kann auf diese Weise Marktanteile gewinnen,
seine Marktposition festigen und Synergie- bzw. Größendegressionseffekte erzielen. Die
gemeinsame Übergabephase verkürzt sich erheblich gegenüber anderen Nachfolgevarianten, da der Nachfolger das Geschäft bereits kennt und über sehr gute Markt- und Branchenkenntnisse verfügt. Diese Form ermöglicht dem Senior-Unternehmer einen raschen Rückzug
aus der Geschäftstätigkeit.
Institutional-Buy-Out (IBO): Verkauf an einen Finanzinvestor
Beim Institutional-Buy-Out (IBO) wird das Unternehmen von einem Finanzinvestor
übernommen. Solche Finanzinvestoren können Beteiligungsgesellschaften oder sogenannte
„Venture Capital Gesellschaften“ sein. Die Belegschaft, insbesondere das Führungspersonal,
bleibt häufig erhalten, da diesen das Unternehmen, die Geschäftsprozesse, Kunden und
Lieferanten vertraut sind. Die Erwerbsinitiative geht dennoch stets vom Beteiligungsunternehmen aus. Nähere Informationen hierzu und über derartige Finanzinvestoren hält der
Bundesverband deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) im Internet unter
www.bvkap.de/ bereit.
Management-Buy-Out (MBO): Verkauf an eigene Führungskräfte
Als Management-Buy-Out bezeichnet man die Übernahme von Unternehmen oder Teilbereichen von Unternehmen durch dessen angestellte Führungskräfte. Da den bisherigen Führungskräften der Betrieb und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sehr genau bekannt
sind, können die Verkaufsverhandlungen schneller und unkomplizierter ablaufen.
Employee-Buy-Out (EBO): Übernahme durch Belegschaftsinitative
Das Employee-Buy-Out ist eine besondere Variante des MBO. Hier übernimmt die gesamte
bisherige Belegschaft, d.h. Führungskräfte und sonstige Mitarbeiter, das Unternehmen gemeinsam. Ein EBO resultiert oftmals aus dem Bestreben der Mitarbeiter, den eigenen Arbeitsplatz zu sichern. Hintergrund kann beispielsweise die erfolglose Suche nach einem
Nachfolger oder eine drohende Insolvenz sein.
Verkauf an Kunden
Bei dieser Variante wird der Betrieb an ein Unternehmen übergeben, das bisher zum Kundenkreis gehörte. Diese Variante kommt vor allem dann in Frage, wenn ein Kunde sein Angebots- oder Dienstleistungsspektrum erweitern möchte. Beispiel: Die Rechtsanwaltskanzlei
kauft eine Steuerberatungskanzlei zu.
Eine weitere Motivation ist eine auf Kundenseite beabsichtigte vertikale Diversifikation. Vorleistungen, die bisher zugekauft wurden, werden künftig selbst erbracht.
Verkauf an ausländische Investoren
Bekannte Motive für die Übernahme deutscher Unternehmen durch ausländische Investoren
sind die Möglichkeit des (erleichterten) Marktzugangs oder der Zugang zu Know-How. Eine
weitere Motivation liegt in der Veredelung der eigenen Produkte in Deutschland. „Made in
Germany“ stellt nach wie vor ein Qualitätsmerkmal für ausländische Unternehmen dar. Für
einen Verkauf an ausländische Investoren sollten Senior-Unternehmer ausreichend Zeit für
Vertragsverhandlungen einplanen, zumal je nach Herkunftsland des Käufers die kulturellen
Hürden sehr hoch sein können. Daher ist es Vorteilhaft, wenn das Unternehmen bereits Auslandskontakte pflegt.
Verpachtung
In allen Fällen der Veräußerung des Unternehmens sowie im Fall der Schenkung geht das
Eigentum an den Nachfolger über. Ist der Unternehmer oder der Nachfolger nicht oder noch
nicht bereit, diesen Schritt zu gehen, besteht die Möglichkeit, das Unternehmen zu verpachten. Dem Unternehmer können somit laufende Einnahmen gesichert werden. Andererseits
partizipiert der Senior-Unternehmer indirekt weiterhin am unternehmerischen Risiko. Gelingt
es dem Pächter nicht, erfolgreich zu wirtschaften, besteht das Risiko des Ausfalls der Pachtzahlungen.
Vermietung
Die Vermietung ist ähnlich gestaltet wie die Verpachtung. Im Unterschied zur Verpachtung
werden lediglich die Betriebsräume vom Altinhaber gemietet, die Betriebsausstattung usw.
jedoch vom Nachfolger gekauft. Diese Variante eignet sich, wenn der Nachfolger den Kaufpreis für die Immobilie nicht finanzieren kann oder kein Interesse an der Übernahme des
Immobilienvermögens hat. Scheitert der Nachfolger oder verlagert seinen Betriebssitz, muss
die Gewerbeimmobilie weitervermietet werden.
Liquidation
Bei einer Liquidation werden alle Vermögensgegenstände des Unternehmens verkauft. Dazu
zählen zum Beispiel Anlagen und Maschinen, aber auch die Betriebs- und Geschäftsausstattung (Büromöbel, Schränke) und das Warenlager. Zweck der Liquidation ist es, durch die
darin gebundenen finanziellen Mittel einen Veräußerungserlös zu erzielen.
Wurde das Unternehmen bisher in einer bestimmten Gesellschaftsform geführt, beispielsweise in Form einer GmbH, wird gelegentlich auch die bestehende Rechtsform als solche
(Stichwort: Firmenmantel, GmbH-Mantel, Vorratsgesellschaft) verkauft. Die Liquidation stellt
oftmals die letztmögliche Ausstiegsstrategie dar und kommt vor allem dann zum Tragen,
wenn das Unternehmen mangels Nachfolgers aufgegeben werden muss.