Absetzbeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

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Absetzbeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
ABSETZBETRÄGE, SONDERAUSGABEN und
AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN
Steuervorteile, die Sie nutzen sollten
ABSETZBETRÄGE
Alleinverdienerabsetzbetrag: EUR 364 pro Jahr
Anspruch
□ JA
□ NEIN
Er steht zu wenn die Partnerschaft mit dem Ehepartner bzw. Partner (bei Partnerschaft mit mindestens einem Kind) im Kalenderjahr
mindestens 6 Monate gedauert hat und der Partner Einkünfte von höchstens EUR 2.200 (EUR 6.000 bei mindestens einem Kind für das
der Kinderabsetzbetrag zusteht) erzielt hat.
Alleinerzieherabsetzbetrag: EUR 494 pro Jahr mit 1 Kind
Anspruch
□ JA
□ NEIN
Alleinerzieher ist jeder Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer
Gemeinschaft mit einem (Ehe-) Partner lebt. Dabei sind keine Einkommensgrenzen zu beachten.
Unterhaltsabsetzbetrag
Anspruch
□ JA
□ NEIN
Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag hat, wer für ein nicht haushaltszugehöriges Kind – für das weder ihm noch seinem mit ihm im
selben Haushalt lebenden (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird – nachweislich den gesetzlichen Unterhalt leistet. Der volle
Unterhaltsabsetzbetrag steht nur dann zu, wenn der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung auch im vollen Umfang entsprochen wurde.
Mehrkinderzuschlag
Anspruch
□ JA
□ NEIN
Anspruch auf den Mehrkinderzuschlag besteht bei mindestens 3 Kindern, wenn das Familieneinkommen im Jahr 2009 den Betrag von
EUR 55.000 nicht übersteigt.
Falls Sie Kinder haben beachten Sie bitte auch unsere Checkliste zu den Steuerbegünstigungen für Kinder.
SONDERAUSGABEN:
Sonderausgaben vermindern die Steuer nicht direkt, verringern aber die Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung.
Folgende Sonderausgaben kommen in Betracht
Sonderausgaben mit gemeinsamen Höchstbetrag:
(EUR 2.920 + weitere EUR 2.920 für Alleinverdiener + ab drei Kinder weitere EUR 1.460)
Bei diesen Sonderausgaben ist nur ein Viertel der tatsächlich geleisteten Sonderausgaben abzugsfähig. Dieses Sonderausgabenviertel ist wiederum mit einem Viertel des beschriebenen Höchstbetrages begrenzt.
Bei einem Einkommen zwischen EUR 36.400 und EUR 60.000 wird dieses Viertel kontinuierlich verringert. Ab einem
Einkommen von EUR 60.000 fällt die Absetzbarkeit zur Gänze weg.
Sonderausgabe
Bestätigung
liegt bei trifft nicht zu
Freiwillige Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen
Versicherungsbestätigung
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Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung
- eigenfinanziert
- Finanzierung über Darlehen
Rechnungen
Jahresauszug der Bank
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Ender & Zuggal Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H
Sonderberg 10, A-6840 Götzis, Telefon: 05523 - 623 08 oder 523 69, Fax 05523 - 62 30 85, Mail: [email protected]
Firmenbuch LG Feldkirch FN 49034i, DVR 653951, WT-Code 800431, UID-Nummer ATU36555802
Sonstige
Sonderausgabe
Bestätigung
Kirchenbeitrag (Höchstbetrag ab 2009 EUR 200)
Steuerberatungskosten
Zahlungsbestätigung
Rechnung
liegt bei trifft nicht zu
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(Rechnungen und Zahlungen an unsere Kanzlei sind uns selbstverständlich bekannt und müssen nicht angegeben werden)
Spenden an begünstigte Spendenempfänger (www.bmf.gv.at)
Renten und dauernde Lasten
Zahlungsbestätigung
Zahlungsbestätigung
AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN:
Außergewöhnliche Belastungen reduzieren die Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung, meist wird ein zumutbarer
Selbstbehalt abgezogen.
Ohne Abzug eines Selbstbehalts
Auswärtige Berufsausbildung von Kindern (pauschal EUR 110 pro Kind und Monat): sh. Checkliste zu den Steuerbegünstigungen
für Kinder
Kosten aufgrund von Behinderungen (eigene, des Ehegatten oder Kindern):
Behinderung – bitte um Übermittlung der amtlichen Bescheinigung
Freibetrag abhängig vom Grad der
Ein Steuerpflichtiger gilt als Behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 % beträgt. Die Behinderung und ihr Ausmaß sind
durch eine amtliche Bescheinigung (Bundessozialamt, Sozialversicherungsträger, Amtsarzt) nachzuweisen.
Diätkosten mit eigenem Pauschale:
□ Zuckerkrankheit
□ Tuberkulose
□ Zöliakie
□ Aids
□ Gallenleiden
□ Leberleiden
□ Nierenleiden
□ andere vom Arzt verordnete Diäten
Katastrophenschäden
Mit Abzug eines Selbstbehalts
Der Selbstbehalt beträgt
- bei einem Jahreseinkommen bis EUR 7.300
6%
Jahreseinkommen EUR 14.600 bis EUR 36.400 10 %
- Jahreseinkommen über EUR 7.300 bis EUR 14.600 8 %
Jahreseinkommen über EUR 36.400
12 %
Der Selbstbehalt vermindert sich um je einen Prozentpunkt, wenn der Alleinverdiener/-erzieherabsetzbetrag zusteht sowie für jedes
Kind. Überschreiten Ihre Ausgaben den Selbstbehalt nicht wirken sie sich leider nicht auf die Steuerberechnung aus.
Folgende außergewöhnliche Belastungen kommen nach Abzug des Selbstbehalts in Betracht
□ Alters- oder Pflegeheim
□ Krankheitskosten
□ Zahnbehandlungskosten
□ Pflegekosten (abzüglich Pflegegeld)
□ Arztkosten incl. Akupunktur und Psychotherapie
□ Medikamente, Rezeptgebühren
□ Kurkosten
□ Heilbehelfe (Brille, Kontaktlinsen, Hörgerät..)
□ Hausgehilfin (in Ausnahmefällen zur Pflege….)
□ Krankenhauskosten
□ Kinderbetreuung (in Ausnahmefällen)
□ Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital
Kostenersätze durch die gesetzliche Kranken/Unfallversicherung oder eine freiwillige Zusatzversicherung sind abzuziehen.
Sofern Sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen können bitte um Übermittlung der entsprechenden
Rechnungen und Zahlungsbelegen sowie allfälliger Gutschriften von Versicherungen. Maßgeblich ist jeweils der
Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung.
Diesen Fragebogen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.ender-zuggal.at
Ender & Zuggal Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H
Sonderberg 10, A-6840 Götzis, Telefon: 05523 - 623 08 oder 523 69, Fax 05523 - 62 30 85, Mail: [email protected]
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