Faltblatt_Fahrdienst_2008
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Faltblatt_Fahrdienst_2008
So erreichen Sie uns Das Büro des Fahrdienstes ist werktags von 08:00 - 16:00 Uhr durchgehend besetzt. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Fahrten anmelden wollen, rufen Sie bitte die folgende Telefonnummer an: Telefon Telefax (0 23 81) 9 73 70 15 oder 9 73 70 45 (0 23 81) 9 73 70 33 Deutsches Rotes Kreuz Weitere Angebote Die Zentrale des Kreisverbandes mit Informationen über die weiteren Angebote des DRK wie z.B.: Fahrdienst Der betreute Fahrdienst für Behinderte Aussiedlerbetreuung Blutspenden Erste-Hilfe-Kurse Kindertagesstätten Autismusambulanz Seniorenreisen mit Begleitung Sanitätsdienste und vieles mehr erreichen Sie wie folgt: Kreisverband Hamm e.V. Fahrdienst Deutsches Rotes Kreuz Pferdekamp 11 59075 Hamm Kreisverband Hamm e.V. Brüderstraße 59 59065 Hamm Telefon Telefax (0 23 81) 9 20 50 10 (0 23 81) 9 20 50 11 Email : [email protected] Besuchen Sie uns auch im Internet: www.drk-hamm.de Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Hamm e.V. Fahrdienst Fahrdienst Zielgruppe Möglichkeiten der Teilnahme Zielgruppe des betreuten Fahrdienstes für Behinderte sind gehbehinderte Personen aus Hamm und näherer Umgebung. Um die Dienste des Fahrdienstes in Anspruch nehmen zu können gibt es mehrere Möglichkeiten. Dabei spielt es keine Rolle ob Sie - evtl. mit Hilfe - noch selber laufen können oder im Rollstuhl sitzen. 1. Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „aG“ für außergewöhnlich gehbehindert haben, können Sie unabhängig vom Grad der Behinderung und Ihrem Einkommen bei der Stadt Hamm einen Berechtigungsausweis für die Teilnahme am Fahrdienst beantragen. Dieser Ausweis berechtigt Sie zu 12 Fahrten im Monat die Sie, je nach Einkommen, entweder nichts oder aber 2,00 € Eigenanteil pro Fahrt kosten. Beantragen können Sie diesen Berechtigungsausweis in jedem Bürgeramt oder beim Amt für soziale Integration (Sachsenweg 6 in Heessen). Denkbar sind Fahrten zu allen Anlässen, so z.B. zum Arzt, Einkaufen, zum Arbeitsplatz, zu Verwandten, Kino, Restaurant oder jeden anderen beliebigen Zielort. Auch Fahrten zu Kurorten sind möglich. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse über eine evtl. Kostenübernahme. Durchführung Im betreuten Fahrdienst sind engagierte Mitarbeiter im Einsatz, die mit modernen, behindertengerechten Spezialfahrzeugen dafür sorgen, dass Sie Ihr Ziel sicher und entspannt erreichen. Die Beförderung im Rollstuhl stellt aufgrund von Rampen und hydraulischen Hebevorrichtungen kein Problem dar. 2. Ärzte können bei medizinischer Indikation einen Transportschein (Verordnung einer Krankenbeförderung) ausstellen. Diese Fahrten müssen jedoch seit dem 01.01.2004 vorab bei der Krankenkasse genehmigt werden. Fahrdienst 3. Die Beförderungskosten für Privatfahrten werden nach Stadtbezirken (8 Euro pro Bezirk) abgerechnet. Bezirksübergreifende Fahrten werden zusammenaddiert (Beispiel: Fahrt von Rhynern nach Uentrop 8 Euro + 8 Euro = 16 Euro). Für Fahren außerhalb Hamm kostet jeder gefahrene Kilometer 1,35 Euro. Hinzu kommen noch 5 Euro Anfahrtkosten. Alle Fahrten sind Einzelfahrtpreise. 4. Sollten Sie ein körperbehindertes schulpflichtiges Kind haben, kann eine Kostenübernahme durch das Schulamt möglich sein. Interesse ? Haben Sie Interesse den Fahrdienst in Anspruch zu nehmen? Rufen Sie noch heute die umseitig angegebene Telefonnummer an und lassen Sie sich weitere Informationen geben.