Faltblatt_Fahrdienst_2008

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Faltblatt_Fahrdienst_2008
So erreichen Sie uns
Das Büro des Fahrdienstes ist
werktags von 08:00 - 16:00 Uhr
durchgehend besetzt.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder
Fahrten anmelden wollen, rufen Sie bitte die
folgende Telefonnummer an:
Telefon
Telefax
(0 23 81) 9 73 70 15
oder
9 73 70 45
(0 23 81) 9 73 70 33
Deutsches Rotes Kreuz
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Weitere Angebote
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Die Zentrale des Kreisverbandes mit Informationen über die weiteren Angebote des
DRK wie z.B.:
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Fahrdienst
Der betreute Fahrdienst
für Behinderte
Aussiedlerbetreuung
Blutspenden
Erste-Hilfe-Kurse
Kindertagesstätten
Autismusambulanz
Seniorenreisen mit Begleitung
Sanitätsdienste
und vieles mehr
erreichen Sie wie folgt:
Kreisverband Hamm e.V.
Fahrdienst
Deutsches Rotes Kreuz
Pferdekamp 11
59075 Hamm
Kreisverband Hamm e.V.
Brüderstraße 59
59065 Hamm
Telefon
Telefax
(0 23 81) 9 20 50 10
(0 23 81) 9 20 50 11
Email : [email protected]
Besuchen Sie uns auch im Internet:
 www.drk-hamm.de
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Hamm e.V.
Fahrdienst
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Fahrdienst
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Zielgruppe
Möglichkeiten der Teilnahme
Zielgruppe des betreuten Fahrdienstes für
Behinderte sind gehbehinderte Personen
aus Hamm und näherer Umgebung.
Um die Dienste des Fahrdienstes in
Anspruch nehmen zu können gibt es
mehrere Möglichkeiten.
Dabei spielt es keine Rolle ob Sie - evtl. mit
Hilfe - noch selber laufen können oder im
Rollstuhl sitzen.
1. Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „aG“ für
außergewöhnlich gehbehindert haben,
können Sie unabhängig vom Grad
der Behinderung und Ihrem Einkommen bei der Stadt Hamm einen
Berechtigungsausweis für die Teilnahme am Fahrdienst beantragen.
Dieser Ausweis berechtigt Sie zu 12
Fahrten im Monat die Sie, je nach
Einkommen, entweder nichts oder
aber 2,00 € Eigenanteil pro Fahrt
kosten.
Beantragen können Sie diesen Berechtigungsausweis in jedem Bürgeramt oder beim Amt für soziale Integration (Sachsenweg 6 in Heessen).
Denkbar sind Fahrten zu allen Anlässen, so
z.B. zum Arzt, Einkaufen, zum Arbeitsplatz,
zu Verwandten, Kino, Restaurant oder
jeden anderen beliebigen Zielort. Auch
Fahrten zu Kurorten sind möglich. Sprechen
Sie mit Ihrer Krankenkasse über eine evtl.
Kostenübernahme.
Durchführung
Im betreuten Fahrdienst sind engagierte
Mitarbeiter im Einsatz, die mit modernen,
behindertengerechten
Spezialfahrzeugen
dafür sorgen, dass Sie Ihr Ziel sicher und
entspannt erreichen.
Die Beförderung im Rollstuhl stellt aufgrund
von Rampen und hydraulischen Hebevorrichtungen kein Problem dar.
2. Ärzte können bei
medizinischer
Indikation einen Transportschein
(Verordnung
einer
Krankenbeförderung)
ausstellen.
Diese
Fahrten müssen jedoch seit dem
01.01.2004 vorab bei der Krankenkasse genehmigt werden.
Fahrdienst
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3. Die Beförderungskosten für Privatfahrten werden nach Stadtbezirken
(8 Euro pro Bezirk) abgerechnet.
Bezirksübergreifende Fahrten werden
zusammenaddiert (Beispiel: Fahrt
von Rhynern nach Uentrop 8 Euro +
8 Euro = 16 Euro). Für Fahren
außerhalb Hamm kostet jeder
gefahrene Kilometer 1,35 Euro.
Hinzu kommen noch 5 Euro Anfahrtkosten.
Alle Fahrten sind Einzelfahrtpreise.
4. Sollten Sie ein körperbehindertes
schulpflichtiges Kind haben, kann
eine Kostenübernahme durch das
Schulamt möglich sein.
Interesse ?
Haben Sie Interesse den Fahrdienst in
Anspruch zu nehmen?
Rufen Sie noch heute die umseitig
angegebene Telefonnummer an und lassen
Sie sich weitere Informationen geben.

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