Dorffest in Weiler Dorffest in Weiler Dorffest in Weiler Dorffest in
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Dorffest in Weiler Dorffest in Weiler Dorffest in Weiler Dorffest in
Mit den Kreisnachrichten des Kreises Cochem-Zell Jahrgang 43/127 Samstag, den 19. Juli 2014 Ausgabe 29/2014 Dorffest in Weiler Dorffest in Weiler Dorffest in Weiler Freitag, 25.07.2014 15.00 Uhr Handwerkerabend Pavilloneröffnung und geselliges Beisammensein Samstag, 26.07.2014 15.00 Uhr Pavilloneröffnung und geselliges Beisammensein Sonntag, 27.07.2014 09.30 Uhr nachmittags abends Frühschoppen, anschließendes Mittagessen Kaffee und Kuchen, Kinderbelustigung und Kutschfahrt Dämmerschoppen Dorffest in Weiler Dorffest in Weiler Wir freuen uns auf euer Kommen um mit euch ein paar fröhliche Stunden zu verbringen! Es lädt ein die Freiwillige Feuerwehr Weiler Ulmen -2- Ausgabe 29/2014 Sportfest SV Büchel Freitag, 25.07.2014 18.15 Uhr SG Büchel/Beuren II-Spvgg Cochem II 20.00 Uhr SG Büchel/Beuren I-Spvgg Cochem I Samstag, 26.07.2014 14.00 Uhr C-Jugend-Turnier: JSG Büchel/TuS Hausen/JSG Maifeld/TuS Kaisersesch 15.00 Uhr E-Jugend-Spiel: JSG Büchel-JSG Lutzerath 16.00 Uhr C-Jugend-Turnier: Endspiele 17.00 Uhr Jugendspiel: A-Jugend JSG Büchel-B-Jugend JSG Faid 17.00 Uhr AH-Spiel SV Büchel-Spvgg Cochem anschl. Dämmerschoppen Sonntag, 27.07.2014 11.00 Uhr Turnier Bambinimannschaften 12.00 Uhr Mittagessen auf dem Sportplatz 13.30 Uhr 16. Bäcker Lutz Cup Gruppe 1: SG Büchel/Beuren, DJK Kelberg, SG Lutzerath Gruppe 2: SG Weiler-Gevenich/Faid, TuS Daun, SG Zell/Bullay II Siegerehrung: 18.00 Uhr Für das leibliche Wohl wird an allen Tagen bestens gesorgt. Samstag und Sonntag servieren wir ab 14.00 Uhr Kaffee und Kuchen Ulmen -3- SV Beurener Höhe 1923 e.V. Sportfest vom 19.07.2014 bis 20.07.2014 Samstag, 19.07.2014 15.00 Uhr Eröffnung des Pavillons 16.00 Uhr Blitzturnier zwischen SG Weiler-Gevenich-Faid, Spvgg Cochem, Fortuna Ulmen 16.00 Uhr Fortuna Ulmen - Spvgg Cochem 17.00 Uhr SG Weiler-Gevenich-Faid - Fortuna Ulmen 18.00 Uhr SG Weiler-Gevenich-Faid - Spvgg Cochem 19.00 Uhr AH SV Beurener Höhe - AH SV Büchel Sonntag, 20.07.2014 10.00 Uhr Frühschoppen 10.30 Uhr Bambinispiel 11.30 Uhr F-Jugendspiel 14.00 Uhr SSG Lutzerath - SV Strimmig 16.00 Uhr SG Büchel-Beuren - SG Zell-Bullay-Alf II 18.00 Uhr Damenmannschaftsspiel Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt, unter anderem Sonntag ab 12.00 Uhr Erbseneintopf und ab 14.30 Uhr Kaffee und Kuchen. Ausgabe 29/2014 Hüttenfest an der Drei-Eichenhütte im Lutzerather Wald Sonntag, 20.07.2014 Festprogramm 10:30 Uhr Wortgottesdienst an der „Drei-Eichen-Hütte“ gestaltet durch die „Liturgie gruppe Lutzerath“ und die Jagdmusikfreunde „Hubertusbläser Eifel“ 11:30 Uhr Frühschoppen mit Unterhaltung durch den Spielmannszug Lutzerath 12:00 Uhr Mittagessen Heute bleibt die Küche kalt, wir essen im Lutzerather Wald! Im Angebot: Deftiger Erbseneintopf und Eifler Grillspezialitäten Nach dem Mittagessen Offenes Singen mit dem MGV-Lutzerath für alle Gäste 14:00 Kaffee, Kuchen und frische Waffeln Unterhaltung durch den Musikverein Kennfus ca.14Uhr30 Kinderbelustigung u.a. mit Feuerwehrmann Willi! Eingeladen sind alle Gäste und Feriengäste mit den Vereinigten Ortsvereinen Lutzerath einen schönen Tag in der freien Natur zu erleben. Ulmen -4- BEREITSCHAFTSDIENSTE Polizei Notruf:........................................................................................ 110 Polizeiinspektion Cochem:..........Tel.: 02671-9840, FAX 984100 Polizeiinspektion Zell:................Tel.: 06542-98670, FAX 986750 Polizeiautobahnstation Kaisersesch:...............Tel.: 02653-99010 Kriminalpolizeiinspektion Mayen:....................Tel.: 02651-8010 Feuer und Rettungsdienst Ausgabe 29/2014 Notdienste Ärztlicher Notdienst Bereich Lutzerath........................................... Tel. 02671 9171591 Versorgung der Orte: Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, Büchel,Gevenich, Kliding, Lutzerath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler Bereich Kelberg-Ulmen ...............................Tel.: 0180 - 5112077 (14 ct./Min.) Versorgung folgender Orte aus der Verbandsgemeinde Ulmen: Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz und Auderath Notruf ........................................................................................ 112 Notdienstbereitschaft der Zahnärzte: Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: 0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen) Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten: Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr Samstag früh 08.00 bis Montag früh 08.00 Uhr Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich. Notdienst der Apotheken im Land: Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gültige Rufnummern eingerichtet aus demdeutschen Festnetz 0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.) (zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und aus dem Mobilfunknetz 0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig) Das Verfahren ist denkbar einfach: Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt. Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden. Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfsfall immer zuverlässig zur Hand hat Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen. Aber wie auch der Name schon sagt: Notdienst ist Sonderdienst! Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Notdienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen werden. Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rheinland-Pfalz www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienstplan verfügbar, der nach Eingabe der Postleitzahl des Standortes die umliegenden dienstbereiten Apotheken anzeigt. Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefonnummer erfragt werden: .............................................................................Tel.: 06531-94477 Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen: .............................................................................. Tel.: 0261-19222 Über die angegebene Nummer werden Sie auch mit der ärztlichen Bereitschaftsdienstzentrale im Krankenhaus Daun verbunden. Dienstzeiten der Bereitschaftsdienstzentrale: Mittwoch 13.00 Uhr bis Donnerstag 08.00 Uhr Freitag 18.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr Vor Feiertagen 18.00 Uhr bis Folgetag 08.00 Uhr. Um telefonische Anmeldung wird gebeten. NOTDIENSTE Kreiswasserwerk Cochem-Zell Bereitschaftsdienst Bezirk Eifel:............................................. Handy 0160-9786 9515 Erdgasversorgung Energieversorgung Mittelrhein GmbH, Cochem ............................................................Tel. 02671/6007-55 Notrufnummer bei Stromstörungen Westnetz GmbH, Rauschermühle, 56648 Saffig.................................. 0800 4112244 Störungen bzgl. Kabel - TV für Ulmen: KEVAG Telekom, 56073 Koblenz, Cusanusstr. 7 ....................................................................... Tel. 0261/20 16 22 22 für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Niederlassung Trier ...............................................................................Tel. 0651/1457-0 Schiedsperson Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen) Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, 56766 Ulmen, Tel. 02676-1385 Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollmerath) Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel. 02677/448 Hinweis: Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedspersonen gegenseitig. SONSTIGE RUFNUMMERN Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Marktplatz 1, 56766 Ulmen Postfach 1244, 56763 Ulmen Tel.: 02676/409-0 (Zentrale) Fax-Nr.: 02676/409501 Fax-Nr.: 02676/409500 (Vulkanecho) Fax-Nr.: 02676/409502 (Abwasserwerk) Ulmen -5- Mitteilungen aus dem GesundLand Vulkaneifel Ausgabe 29/2014 Ulmen -6- Clara-Viebig-Pavillon Lesungen Freitags 15.00 - 16.00 Uhr Autobiographisches, Raritäten, Unbekanntes, Märchen, Noveletten alles rund um Clara Viebig Lassen Sie sich überraschen! Lesung mit anschließendem Gedankenaustausch Clara-Viebig-Pavillon, 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstr. 21 Wirkungsvolles Wellness Wandern Während einer kleinen Entspannungsreise durch die Natur können Sie Abstand nehmen von Zeitdruck, Reizüberflutung und Leistungsdruck des Alltags. Öffnen Sie Ihre Sinne für die wunderschöne Landschaft der Vulkaneifel, denn viele Menschen haben verlernt, aus der Begegnung mit der Natur Kraft zu schöpfen. Entspannungscoach Marita Arens lädt Sie am 24. Juli 2014 um 10:00 Uhr ein, achtsam einen Weg mit ihr durch die ursprüngliche Eifellandschaft zu gehen. Lockerungsübungen, Atemübungen, Entspannungsübungen, Körperwahrnehmung und meditative Impulse runden das gemeinsame Landschaftserlebnis ab. Ihr Entspannungscoach/ Entspannungspädagogin Name: Marita Arens Termine: Do., 24. Juli und Do., 23. Oktober Treffpunkt: Naturerlebniszentrum Darscheid Dauer: ca. 1,5 Std. Teilnehmer: max. 6 Personen Preis: 10,— € pro Person Dieses Angebot kann nach Absprache auch für Gruppen gebucht werden. Information und Anmeldung Name: Marita Arens Tel.: 02671/5472 E-Mail: [email protected] VERBANDSGEMEINDE VERBANDSGEMEINDE Ulmen AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Altersjubilare Ausgabe 29/2014 Reisepässe können abgeholt werden! Die bis zum 24.06.2014 beantragten Reisepässe können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden. Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen. $ Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses Ich ............................................................................................................. Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft in ............................................................................................................. Ort, Straße bevollmächtige hiermit Herrn/Frau ............................................................................................................. Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft ............................................................................................................. Ort, Straße ausgewiesen durch ............................................................................................................. meinen Reisepass in Empfang zu nehmen. ............................................................................................................. Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift $ Hinweis zur Abholung der Personalausweise Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst nach Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei übersandt wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung kann grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, setzen sie sich bitte mit uns in Verbindung (Tel. 02676/409-0) Information zum Jakobskreuzkraut Wir gratulieren am 20.07. am 22.07. am 24.07. zum 84. Geburtstag Frau Helga Liedtke 56864 Bad Bertrich, Kirchstraße 9 zum 86. Geburtstag Frau Lydia Holzknecht 56825 Kliding, Hauptstraße 6 zum 83. Geburtstag Frau Ilse Risser 56864 Bad Bertrich OT Kennfus, Auf dem Gang 6 Schließung der Sporthalle Lutzerath in den Sommerferien In der Zeit vom 28.07.2014 bis einschließlich 07.09.2014 ist die Sporthalle der Schule in Lutzerath geschlossen. Wir bitten um Verständnis und Beachtung. Ulmen 15.07.2014 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Sachbereich 1.1.5 Schön anzusehen, aber sehr giftig: Das Jakobskreuzkraut Besonders auf wenig genutzten Weiden, Brachflächen, Wegrändern und Böschungen breitet sich diese zweijährige Giftpflanze aus. Jakobskreuzkraut, auch als Jakobsgreiskraut bekannt, hat löwenzahnähnliche Blätter. Die Pflanze ist giftig und verursacht Leberschäden. Die jüngsten Pflanzen und die gelben Blüten sind am giftigsten. Pferde und Rinder reagieren auf das Kraut empfindlicher als Schafe und Ziegen. Besonders gefährlich für die Tiere ist die Zeit vor der Blüte, denn die jungen, besonders giftstoffreichen Blätter werden auf der Weide gefressen. Sobald die Pflanzen blühen, dann sind sie etwa einen Meter groß und haben gelbe, margeritenartige Blüten, rühren die Tiere sie nicht mehr an. Wenn die Blüten Samen bilden, weil die Weide nicht gemäht wird, ist die Ausbreitung im kommenden Jahr vorprogrammiert. Ulmen -7- Ministerin Höfken eröffnet neues Bewerbungsverfahren für Initiative „Erfolgreich auf dem Land“ Zu den Stärken unserer ländlichen Räume gehören die kleinen und mittelständischen Betriebe in Landwirtschaft, Handwerk oder Gastronomie. Eine weitere Stärke sind ihre Bürgerinnen und Bürger. Sie erhalten kreativ und engagiert die Lebensfähigkeit und Attraktivität ihrer Region. „Das wollen wir unterstützen“, sagte Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken und startete zum vierten Mal die Initiative „Erfolgreich auf dem Land“. Diesmal lauten die Schwerpunkte: Regionalvermarktung, Grundversorgung, Qualifizierung. „Wir wollen die Wertschöpfung in den ländlichen Räumen steigern und neue Einkommensquellen erschließen. Gleichzeitig sollen hochwertige regionale Lebensmittel und eine gute Ernährung gefördert werden. Bis Mitte September können landwirtschaftliche Betriebe, Caterer, Gastronomen und andere regionale Wirtschaftsakteure ihre Projekte einreichen, gab die Ministerin bekannt. Höfken stellt dafür zwei Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) bereit, die über das Landesentwicklungsprogramm PAUL vergeben werden. Die Mittel werden durch Bundes- und Landesmittel kofinanziert und damit verdoppelt, so Höfken. Gefördert werden können beispielsweise gemeinschaftliche Vermarktungseinrichtungen, Netzwerke zwischen Kitas, Schulen, Seniorenheimen und Direktvermarktern oder Zusammenschlüsse von Landwirtschaft, Ernährungshandwerk und Tourismus. Ebenso förderfähig sind Investitionen zur Verbesserung der Grundversorgung in Kommunen oder die Qualifizierung von ehrenamtlich Aktiven. Regionale Wertschöpfungsketten haben aus Sicht der Ausgabe 29/2014 Ministerin eine besondere Bedeutung für Rheinland-Pfalz, weil von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zum Verkauf wertvolle Produkte entstehen, die sich deutlich von anonymen Massenprodukten unterscheiden. Sie werden zunehmend von den Kundinnen und Kunden honoriert. Damit könne vielen Betrieben, insbesondere in den Mittelgebirgsregionen und im Mittelstand Perspektiven eröffnet werden, am Markt erfolgreich zu sein. Es eröffne insbesondere für Frauen in Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft und des ländlichen Handwerks eine Chance als Unternehmerinnen. Die Beschreibung der Initiative sowie das Bewerbungsformular stehen zum Download unter www.leaderregion-vulkaneifel.de/aktuelles zur Verfügung. Anmeldeschluss mit vollständigen Unterlagen ist der 19. September 2014. Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Email an: [email protected]. Bei Bedarf werden ein Vorbereitungsworkshop bzw. Einzelgespräche zur Bewerbung angeboten. Auf regelmäßig gemähtem Grünland hat das Jakobskreuzkraut keine Chance, sich zu vermehren. Optimale Bedingungen findet es auf Weiden, die nicht regelmäßig nachgemäht werden. Besonders häufig ist es auf wenig gepflegten Pferdeweiden zu finden. Es wird empfohlen, durch regelmäßiges Nachmähen der Weideflächen die Samenbildung der Pflanzen zu verhindern. Um das Jakobskreuzkraut zu bekämpfen, muss es ausgerissen oder ausgestochen und die Pflanzenreste entsorgt werden, damit die Weidetiere diese nicht mehr fressen können. Dabei sollten die Wurzeln mit entfernt werden, da Jakobskreuzkraut auch aus im Boden verbliebenen Wurzelresten erneut austreiben kann. Die Samen des Jakobskreuzkrautes können sich aber nur in lückigen Narben etablieren. Fehlstellen sollten daher schnellstmöglich durch Nachsaat repariert werden. Nachsaaten ab Mitte August gelingen in der Regel durch günstige Witterungsbedingungen mit ausreichender Bodenfeuchte relativ sicher. Nähere Informationen finden Sie im Internet - u.a. bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen -Örtliches OrdnungsamtSachbereich 3.3 Ulmen -8- Ausgabe 29/2014 Anmeldungen ab sofort beim Ferienspaßteam der VG Ulmen: Andrea Saxler 02676/409-260 und Uli Esper 02676/409-210 Dienstag, 29.07.2014 – Fahrt in den Wild- und Freizeitpark Klotten Tiere zum Greifen nah Wir besuchen den Tierpark mit seiner Vielzahl an Tier- und Vogelarten. U.a. gibt es eine Falknerei, wo Greifvögel aus unterschiedlichen Ländern gehegt werden. Diese werden wir bei einer Freiflugschau aus nächster Nähe beobachten. Natürlich werden wir auch genügend Zeit für den Freizeitpark mit seinen vielen Attraktionen wie Wildwasserbahn, Achterbahn, Pferdereitbahn, Spielplatz etc. einplanen. Abfahrt: 9:45 Uhr Busparkplatz Kiga Lutzerath, 10:00 Uhr Marktplatz Ulmen Rückkehr: gegen 15:30 Ulmen/ 15:45 Lutzerath Alter: 8-14 Jahre Kosten: 20,00 € (für Busfahrt und Eintritt) TN-Zahl: max. 30 Kinder Veranstalter: Verbandsgemeinde Ulmen Anmeldung: Andrea Saxler, Tel. 02676/409-260 oder Uli Esper 02676/409-210 Mittwoch, 30.07. – Freitag, 01.08.2014 – Sommernachts-räumchen 2014 Einmal Künstler sein! Ist das nicht ein Gedicht? Die Gillenbeurener Künstler Detlef Backhaus, Dorothea Kirsch und Oreste bieten wieder in der Gartenwerkstatt in Gillenbeuren 20 Kindern die Möglichkeit, für ein paar Tage voll und ganz Künstler zu sein. „Poesie in den Dingen des Alltags und in unserer Umgebung entdecken“ ist unser Ansatz – dabei werden verschiedenste künstlerische Techniken und Medien spielerisch erprobt und ausgelotet. Zur Abschlussausstellung am Freitag um 18:00 Uhr sind nicht nur Eltern herzlich willkommen! Wann: Wo: Mittwoch, 30.07.- Freitag, 01.08.2014 Gartenwerkstatt Gillenbeuren, Kirchstr. 1 Uhrzeit: täglich von 10:00-16:30 Uhr, freitags ab 18:00 Uhr Abschlussausstellung Kosten: 40,00 Euro (inkl. Verpflegung/Getränke/Material) Alter: ab 8 Jahren Veranstalter: Bande Gillenbeuren, VGV Ulmen, Kreisjugendpflege Cochem-Zell Anmeldung: Andrea Saxler, Tel. 02676/409-260 oder Uli Esper 02676/409-210 Donnerstag, 31.07.2014 - Großeltern-Enkel-Fahrt Barfußpfad Bad Sobernheim und Draisinenfahrt entlang der Glan Habt ihr Lust auf einen tollen Tag ganz alleine mit euren Großeltern? Morgens starten wir mit einer erlebnisreichen Fahrrad-Draisinentour entlang der Glan. Auf einer Strecke von ca. 20 km könnt ihr in Familien-Teams abwechselnd zeigen, welche Kraft in euren Beinen steckt (aber keine Angst- leichtes Radeln!!). Nachmittags besuchen wir den 3,5 km langen Barfusspfad in Bad Sobernheim, wo wir die müden Beine u.a. in kühlem Wasser erfrischen können. Abfahrt: 8:15 Uhr Busparkplatz Kindergarten Lutzerath / 8:30 Uhr Marktplatz Ulmen Rückkehr: gg. 19:00 Uhr Alter: Großeltern mit Kindern ab 8 Jahren (wenn die Kinder selbst treten wollen ist eine Größe von ca. 1,50 m erforderlich) Max. TN: 40 Personen Kosten: 20,00 Euro / TN Anmeldung: Andrea Saxler, Tel. 02676/409-260 oder Uli Esper 02676/409-210 Ulmen -9- Ausgabe 29/2014 Ulmen Donnerstag, 07.08 – Freitag, 08.08.2014 - 10 - Ausgabe 29/2014 Fußballcamp 2 Tage Fußball pur – Spielen – Techniktraining – Torschusstraining - Abschlussturnier Uhrzeit: 07.08.: 9:00 – 17:00 Uhr 08.08.: 9:00 – ca. 18:30 Uhr Treffpunkt: Sportplatz Gevenich Alter: 10-12 Jahre (Jahrg. 2004-2002) Kosten: 20,00 € (inkl. Mittagessen, Getränke, T-Shirt) Anmeldung: Andrea Saxler, Tel. 02676/409-260 oder Uli Esper 02676/409-210 Veranstalter: VGV Ulmen / Kreisjugendpflege Cochem-Zell Dienstag, 12.08 bis Samstag, 16.08.2014 Zirkus-Workshop Casselly Auf zum Zirkusworkshop mit dem aus dem Fernsehen bekannten Mitmachzirkus Casselly Hier könnt Ihr 1 Woche jonglieren, mit Tieren arbeiten, Clownerie und Akrobatik lernen uvm. Am Samstag gibt es dann die gemeinsame große Zirkus-Gala für Eure Eltern und Freunde. Treffpunkt: täglich von 10.00 – 15.00 Uhr am Zirkuszelt vor Schulzentrum Ulmen Kosten 80 EUR incl. warmem Mittagessen Alter: 7 – 13 Jahre Veranstalter: Verbandsgemeinde Ulmen/Kreisjugendpflege Cochem-Zell Anmeldung: Andrea Saxler, Tel. 02676/409-260 oder Uli Esper 02676/409-210 Montag, 18.08.2014 - Zauberhafte Seifen für Groß und Klein Lust eure eigene Seife herzustellen?Ganz natürlich…..ohne Chemie!!! Seifensieden kann sich zu einem tollen Hobby entwickeln. Erlebe welche tolle Seife Du zaubern kannst. Erlerne wie diese hergestellt wird und werde süchtig. Bringe einfach deine Silikonform und gute Laune mit. Seifen sind auch tolle Geschenke!! Zauberstube: Realschule Plus in Ulmen 1. Gruppe: 9.:30 Uhr - 12.30 Uhr (Alter von 5 – 8 Jahren) 2. Gruppe: 14:00-18:00 Uhr (ab 9 Jahren- offen) Kosten: 5,00 Euro (inkl. Seifen) Veranstalter: VGV Ulmen & Tanja Bönning Bitte eigene Silikonformen mitbringen! Anmeldung: Andrea Saxler, Tel. 02676/409-260 oder Uli Esper 02676/409-210 Dienstag, 19.08.2014 Fahrt ins Taunuswunderland Abfahrt: 8:45 Uhr Busparkplatz Kindergarten Lutzerath, 9.00 Uhr Marktplatz Ulmen Rückkehr: ca. 17:00 Uhr Ulmen, 17:15 Lutzerath Alter: 6 – 10 Jahre Max. TN: 30 Kinder Kosten: 15,00 EUR Veranstalter: Verbandsgemeinde Ulmen/Kreisjugendpflege Cochem-Zell Anmeldung: Andrea Saxler, Tel. 02676/409-260 oder Uli Esper 02676/ 409210 Mittwoch, 20.08.2014 – „Wasserratten-Tag“ in der Vulkaneifeltherme Einen ganzen Nachmittag habt ihr hier die Möglichkeit, die Vulkaneifeltherme von innen und außen zu erkunden. Es gibt Wasser-Wettspiele, Hüpfburg, Verlosung, Musik, eine Rallye durch das Bad, Sauna-Ritter uvm. (Hinweis: Saunabetrieb an diesem Tag mit normaler Badekleidung) Uhrzeit: von 14:00 – 18:00 Uhr Ort: Vulkaneifeltherme in Bad Bertrich Alter: Kinder ab 8 Jahren (Begleitung der Eltern gerne möglich) Kosten: 5,00 Euro Kinder müssen schwimmen können!! (Wassertiefe 1,35 m) Anmeldung: Andrea Saxler, Tel. 02676/409-260 oder Uli Esper 02676/409-210 Ulmen - 11 - Ausgabe 29/2014 Donnerstag, 21.08.2014 – für Modellbaufreunde: Modellautos – Open-AirRennen Die Modellbaufreunde „RC Racing“ aus Gevenich veranstalten einen Schnupperkurs in Umgang und Handhabung ferngesteuerter elektr. Modellautos (Maßstab 1 : 10) auf der Open-AirRennstrecke bis hin zum gemeinsamen Rennen mit Siegerehrung. Treffen: 14.00 Uhr Rennstrecke Gevenich (am Sportplatz) Ende: ca. 18:00 Uhr – 18:30 Uhr Alter: 8 – 16 Jahre Max. TN: 20 Kinder Kosten: 10,00 € (Startgeld incl. 1 Getränk und Grillwurst) Veranstalter: RC-Racing Gevenich und Verbandsgemeinde Ulmen Infos/Anmeldung: RC-Racing, Hans-Werner Reiser, Tel. 02678/ 16 11 und Klaus Mann, 13 78 Samstag, 23. 08.2014 & Montag, 25.08.2014 – Nähkurs für Kids (über 2 Nachmittage) - Gestaltet Euch Eure eigenen Kissen & Taschen mit schönen Motiven - ganz nach Eurem Geschmack. Frau Meier von der „Stofftruhe“ aus Ulmen führt Euch in die Techniken des Nähens ein. Uhrzeit: samstags und montags je von 14:00-18:00 Uhr Alter: ab 10 Jahren Max TN: 8 Kinder Kosten: 15,00 Euro inkl. Kissen/Tasche Treffpunkt: Nähraum in der Realschule Plus in Ulmen Bitte mitbringen: Eigene Nähmaschine – Vorkenntnisse sind nicht erforderlich! Veranstalter: VGV Ulmen / Frau Meier, Stofftruhe Ulmen Anmeldung: Uli Esper, Tel.: 02676/409-210, Andrea Saxler 409-260 Montag, 25.08 und Dienstag, 26.08.2014 – Kunst am Zaun ……………….wir machen Ulmen bunter Wir verschönern den Holz-Bretter-Zaun am ehemaligen Hotel Hages in Ulmen! Macht mit und gestaltet Ulmen ein bisschen bunter!! Treffpunkt: Uhrzeit: Alter: Kosten: TN-Zahl: Veranstalter: Anmeldung: Hotel Hages, Ulmen 2 Tage jeweils 14:00 – 18:00 Uhr ab 8 Jahren – offen 10,00 Euro max. 20 Kinder VGV Ulmen / Kreisjugendpflege / Diana Saxler, Kunstschule Filz Uli Esper, Tel.: 02676/409-210, Andrea Saxler 409-260 Dienstag, 26.08.2014 Beginn: Kosten: Veranstalter: Anmeldung: Nachtwanderung in Lutzerath 21:00 Uhr an der Drei-Eichen-Hütte in Lutzerath keine (jedes Kind erhält eine Grillwurst und 1 Getränk) Eifelverein und Verkehrsverein Lutzerath/VGV Ulmen nicht erforderlich Bitte Taschenlampen mitbringen ! Ulmen - 12 - Ausgabe 29/2014 Mittwoch, 27.08.2014 - "Einmal Archäologe sein" Wir fahren mit der Gondel auf die Festung Ehrenbreitstein in Koblenz und besuchen dort im Museum die Ausstellung "Tatort Archäologie". Dort lösen wir mit unserem Forscherheft viele Fragen und Aufgaben. Anschließend dürft ihr in einem Workshop noch selber an einem Ausgrabungskasten arbeiten.Bringt bitte Essen und Trinken für ein Abschlusspicknick mit Blick aufs Deutsche Eck mit! Abfahrt : Alter : Kosten: Veranstalter : Anmeldung: 9.00 Marktplatz Ulmen / Rückkehr gegen 15:30 Uhr ab 8 Jahre 10 Euro Kreisjugendpflege Cochem – Zell / Verbandsgemeinde Ulmen Andrea Saxler, Tel. 02676/409-260 oder Uli Esper 02676/409-210 Donnerstag, 28.08.2014 - „Tour de Abwasser“ von der Spüle bis zur Kläranlage“ Was passiert mit dem Wasser aus Waschbecken und Toilette? Läuft es unters Haus oder wo läuft es hin?“ Heute verfolgen wir den Weg des Abwassers aus der Spüle bis zur neuen Kläranlage in Ulmen: kurze Filmvorführung, Wanderung zur Kläranlage, Führung im Außenbereich der KA , Laborarbeiten, Mikroskopieren von Bakterien, Kleinstlebewesen und Mikroorganismen und zum Schluss als Belohnung eine Grillwurst! Treffen: 13:30 Uhr Marktplatz Rathaus Ulmen Ende: ca. 17:30 Uhr Alter: ab 10 Jahre (gerne auch in Begleitung von Eltern oder Großeltern) Max. TN: 15 Personen Kosten: keine Kosten Veranstalter: Jugendbüro und Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Ulmen Anmeldung: Andrea Saxler, Tel. 02676/409-260 oder Uli Esper 02676/409-210 Dienstag, 02.09.2014 Fahrt ins Phantasialand nach Brühl Abfahrt: 7.45 Uhr Busparkplatz Kindergarten Lutzerath, 8.00 Uhr Marktplatz Ulmen Rückkehr: Alter: Max.TN: Kosten: Veranstalter: ca. 18:30 Uhr Ulmen, 18:45 Lutzerath ab 12 Jahre 45 35,00 EUR Verbandsgemeinde Ulmen/Kreisjugendpflege Cochem-Zell Donnerstag, 04.09.2014 - Ferienspaßabschlussfest Clowntheater mit Zirkuszelt & Mitmachzirkus (Zauberei, Fakir & Slapstick), Fußball-Menschenkicker XXL, Riesen-Hüpfburg, Bastel-Kreativ-Stand, Kletterwand, Spielmobil Sportbund, Vorführung Jugendfeuerwehr, Drehleiter uvm. Veranstalter: Verbandsgemeinde Ulmen / Kreisjugendpflege Cochem-Zell Uhrzeit: 15.oo Uhr – 18:00 Uhr Eintritt: keine Kosten (Getränke und Verpflegung werden zum Verkauf angeboten) Hinweis: Bei schlechtem Wetter findet die Veranstaltung in der Turnhalle statt (bitte saubere Schuhe mitbringen) Ulmen - 13 - 60 NA KLAR Seniorinnen und Senioren der Verbandsgemeinde Ulmen Programm 2. Halbjahr Vorab ein Hinweis: Für die Fahrt nach Berlin vom 24. bis 30.08.2014 sind noch wenige Plätze frei. Interesse? 02676/1706 Fahrt in die Steiermark im Sept. 2014: Hier sind wegen Krankheit 4 Personen ausgefallen. Wer hat noch Interesse mitzufahren? 02676/1706. Geplante Shoppingtour Leider hatte dieses Angebot für Ende Juli 2014 keine breite Resonanz, wir werden diese Fahrt nochmals im Sept./Okt. anbieten, damit mehr Planungszeit vorhanden ist. Die meisten Interessierten haben nämlich wegen der beginnenden Sommerferien um Verschiebung gebeten. Ich bitte diejenigen, die sich bereits fest angemeldet haben, um Verständnis. Wir werden diesen Pogrammpunkt auf jeden Fall durchführen. Theaternachmittag für Senioren mit den Auderather Plattspillern Hier liegt bereits ein Termin vor: Sonntag, 16. November 2014 im Bürgerhaus Auderath. Nunmehr können wir auch die Weihnachtsfeier entsprechend terminieren. Für nächste bzw. übernächste Woche hoffe ich auch Termine für den Besuch bei Herrn Pater Hemken in Neustadt, für das Volksliedersingen und auch die Info-Veranstaltungen zum Thema ÖPNV benennen zu können. Mit freundlichen Grüßen Inge Krämer Ausgabe 29/2014 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Marktplatz 1, 56766 Ulmen Postanschrift: Postfach 1244, 56763 Ulmen, Tel.: 02676/409-0, Fax: 02676/409-501, Vorzimmer 409-500, Abwasserwerk 409-502 Öffnungszeiten der Verwaltung: Montag - Donnerstag 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16 Uhr Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr Besondere Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Montag- Freitag 08.00 - 12.30 Uhr Montag- MIttwoch 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr, 1. Samstag im Monat: 10.00 bis 12.00 Uhr Verbandsgemeinde Ulmen im Internet Adresse: www.ulmen.de E-Mail: [email protected] Sie können uns Ihr Anliegen auch gerne per E-Mail zukommen lassen! Ulmen - 14 - Ausgabe 29/2014 AUDERATH Aus den Gemeinden $/)/(1 Bürozeiten des Ortsbürgermeisters im Gemeindebüro dienstags von 18.30 - 20.00 Uhr im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle, Schulstraße, Tel. 02678/953661, Fax: 953659. Außerhalb der Bürozeiten: Termine jederzeit nach tel. Vereinbarung 02678/365 o. 0172/8887124, E-Mail: [email protected] Nachvergabe von Brennholz Die Nachvergabe von Brennholz erfolgt am Dienstag, den 22.07.2014. Wir treffen uns um 18.00 Uhr vor dem Bürgerhaus. Zur Vergabe kommt Laub- und Nadelholz in kurzer und langer Form sowie Kronenholz. Jedes Los wird vor Ort besichtigt. Paul Michael Kruff, Revierförster BAD BERTRICH Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Gemeinderates Alflen Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Alflen ein, die am Donnerstag, den 24.07.2014, um 19:30 Uhr im „Backes“, Moselweg 49a, 56828 Alflen stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes Nicht öffentlicher Teil 2. Vetragsangelegenheit Öffentlicher Teil 3. Beratung und Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ober Peterskaul“ a) über die Anregungen aus der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss 4. Beratung und Beschlussfassung über die Fortführung der Hausaufgabenbetreuung im Schuljahr 2014/2015 5. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Planungsauftrages für Dorferneuerungsmaßnahmen „Verbesserung der Wohnqualität und Förderung der Innenentwicklung“ (Neuerrichtung Infotafel und Neugestaltung Spielplätze am Kindergarten und „Im Bungert“) 6. Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung von Wohnraumbeschaffung zur Belebung der Ortsmitte 7. Information über das „Planspiel Flächenhandel“durch den Arbeitskreis Dorfentwicklung 8. Beantwortung von Anfragen durch den Ortsbürgermeister 9. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 10. Bauangelegenheit 11. Grundstücksangelegenheit 12. Mitteilungen gez. Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister Nutzung Mehrzweckhalle Am Mittwoch, 23. Juli findet in der Mehrzweckhalle eine Veranstaltung statt. Die Halle ist daher für die Übungsstunden der Vereine abends nicht nutzbar. Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister Sprechstunden im Gemeindebüro Das Gemeindebüro ist wie folgt geöffnet: dienstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Meine Sprechstunde ist jeweils donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Zur Sprechzeit bin ich telefonisch unter 02674-932290 erreichbar. Gerne können sie auch eine Email senden an: [email protected] oder an [email protected] Ich bitte davon abzusehen, mich im Hotel „Alte Mühle“ zu kontaktieren, da es mir dort - vor Publikumsverkehr- nicht möglich ist, ihre Angelegenheiten vertraulich zu behandeln. Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin Sprechstunden der Polizei in Bad Bertrich Der Bezirksdienst der Polizeiinspektion Zell bietet für Rat suchende Bürger Sprechstunden in Bad Bertrich, Kurfürstenstraße, TouristInformation, an. Nächster Termin: Mittwoch, 23. Juli 2014 von 14.30 bis 15.00 Uhr Es werden • Auskünfte erteilt • Beratungen durchgeführt • Anzeigen aufgenommen • Erkenntnisse entgegengenommen Weitere Terminabsprache bitte mit Herrn Spier, Polizeiinspektion Zell, Tel.: 06542/986741 oder 98670, vereinbaren. Auszug aus der Niederschrift über die konstituierende öffentliche Sitzung des Gemeinderates Bad Bertrich Sitzungsdatum: Beginn: Ende: Ort: Anwesend waren: Ortsbürgermeisterin Frau Beatrix Lauxen Montag, den 07.07.2014 19:00 Uhr 20:07 Uhr Karlsbadsaal im Kurfürstlichen Schlösschen, Kurfürstenstr. 34, 56864 Bad Bertrich Impressum: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Verantwortlich: Adresse: Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Alfred Steimers 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: Anzeigenannahme:Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240, Fax: 0 65 02 - 91 47-250 Redaktion:Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40 Internet und E-Mail: Postanschrift: www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Postfach 11 54, 54343 Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. übriger redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten. Ulmen - 15 - Ratsmitglieder Herr Christian Arnold, Herr Wilhelm Bußmann, Herr Michael Franzen, Herr Klaus-Jürgen Hellhake, Herr Karl-Josef Ilgen, Herr Christian Johann, Herr Gerd Johann, Herr Friedhelm Justen, Frau Marie-Louise Kälker-Prakke, Herr Volker Laux, Frau Marita Moll, Herr Martin Probst, Herr Christoph Rohs, Frau Angelika Simon, Herr Peter Sondermann, Frau Svjetlana Volic von der Verwaltung Herr Bürgermeister Alfred Steimers Herr Büroleiter Michael Schneider, Protokollführer Frau Julia Bannach Frau Viktoria Ullrich Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder 2. Information über die Bildung von Fraktionen 3. Ernennung der Ortsbürgermeisterin 4. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt 5. Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Wahlperiode 2014-2019 6. Mitteilungen Öffentlicher Teil TOP 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder Gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder, auch die wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO). Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen: Die Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen der Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO). Die Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO). Verletzt ein Ratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO). Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 haben folgende Personen die Wahl in den Gemeinderat angenommen und wurden in der Sitzung durch Ortsbürgermeisterin Beatrix Lauxen per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet: • Angelika Simon • Karl-Josef Ilgen • Klaus-Jürgen Hellhake • Marie-Louise Kälker-Prakke • Wilhelm Bußmann • Christian Arnold • Volker Laux • Christian Johann • Michael Franzen • Friedhelm Justen • Christoph Rohs • Martin Probst • Gerd Johann • Marita Moll • Svjetlana Volic • Peter Sondermann TOP 2: Information über die Bildung von Fraktionen Sachverhalt: Gemäß § 30 a Abs. 1 Gemeindeordnung können sich Ratsmitglieder zu Fraktionen zusammenschließen Eine Fraktion muss mindestens aus zwei Mitgliedern bestehen. Die Bildung von Fraktionen, die Namen der Fraktionsmitglieder sowie des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter sind nach § 30 a Abs. 2 GemO der/dem Bürgermeisterin/Bürgermeister mitzuteilen. Ausgabe 29/2014 Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, über die Fraktionsbildung im Rahmen der konstituierenden Sitzung die übrigen Ratsfraktionen und Ratsmitglieder sowie die Öffentlichkeit zu informieren. Folgende Fraktionssprecher wurden bekannt gegeben: FWG Lauxen Frau Angelika Simon FWG Arnold Herr Volker Laux FWG Justen Herr Friedhelm Justen FWG Moll Frau Marita Moll TOP 3: Ernennung der Ortsbürgermeisterin Sachverhalt: Gemäß § 54 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist die am 25. Mai 2014 unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde für die Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Gemeinderates 2014 bis 2019 gewählte ehrenamtliche Ortsbürgermeisterin in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zur Ehrenbeamtin zu ernennen, zu vereidigen und in ihr Amt einzuführen. Da es sich im vorliegenden Fall um eine Wiederwahl handelt, entfallen Vereidigung und Amtseinführung. Erst mit der Ernennung der neu gewählten Bürgermeisterin endet die geschäftsführende Tätigkeit der bisherigen Bürgermeisterin. Die Ernennung obliegt im vorliegenden Fall dem „geschäftsführenden“ 1. Beigeordneten. Kenntnisnahme: Der „geschäftsführende“ 1. Beigeordnete Gerd Johann fertigte die Ernennungsurkunde aus und ernannte die am 25.05.2014 aufs Neue gewählte ehrenamtliche Ortsbürgermeisterin Beatrix Lauxen nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamtin. TOP 4: Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt Sachverhalt: Die Ortsgemeinde Bad Bertrich hat entsprechend den Bestimmungen ihrer Hauptsatzung vom 07.09.2004 drei Beigeordnete. Deren Wahl erfolgt gemäß § 40 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In der Sitzung werden Personalvorschläge unterbreitet. Eindeutige Hinweise auf den technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Beigeordnetenwahl erfolgen durch die Vorsitzende in der Sitzung. Die Stimmenauszählung erfolgt durch die Vorsitzende und mindestens zwei von ihr beauftragte Ratsmitglieder. Beschluss: I. Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu beauftragenden Ratsmitglieder in offener Abstimmung durchzuführen. Abstimmungsergebnis: 16 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen Vorgeschlagen und mit der Auszählung der beauftragt wurden sodann folgende Ratsmitglieder: 1. Martin Probst 2. Marie-Luise Kälker-Prakke Abstimmungsergebnis: 14 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen II. In besonderer Wahlhandlung wurden gewählt: 1. als ehrenamtlicher 1. Beigeordneter Herr Christian Arnold Abstimmungsergebnis: 15 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltungen (Das Stimmrecht von Frau Ortsbürgermeisterin Beatrix Lauxen als Vorsitzende ruhte gem. § 36 Abs. 3 GemO.) Herr Christian Arnold nahm die Wahl an und wurde sodann durch Ortsbürgermeisterin Beatrix Lauxen nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt. 2. als weiterer (2.) ehrenamtlicher Beigeordneter Frau Angelika Simon und Herr Wilhelm Bußmann Frau Simon erhielt 11 Stimmen und Herr Bußmann 5 Stimmen. (Das Stimmrecht von Frau Ortsbürgermeisterin Beatrix Lauxen als Vorsitzende ruhte gem. § 36 Abs. 3 GemO.) Frau Angelika Simon nahm die Wahl an und wurde sodann durch Ortsbürgermeisterin Beatrix Lauxen nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt. Da es sich um eine Wiederwahl handelt, entfallen Vereidigung und Amtseinführung. Abweichender Beschluss: Es wurde der Antrag gestellt in der heutigen Sitzung keinen 3. Beigeordneten zu wählen. Anlässlich der nächsten Sitzung soll bei der Änderung der Hauptsatzung über eine evtl. Reduzierung auf 2. Beigeordnete beraten und beschlossen werden. Abstimmungsergebnis: Ja 14, Nein 1, Enthaltung 1, Befangen 0 Ulmen - 16 - TOP 5: Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Wahlperiode 2014-2019 Sachverhalt: In der Geschäftsordnung trifft der Gemeinderat organisationsinterne Regelungen mit dem Ziel der Straffung und Beschleunigung der Organisationsabläufe im Gemeinderat. Die Geltung der Geschäftsordnung ist gem. § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt. Deshalb hat der neu gewählte Gemeinderat mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen. Für die vergangene Wahlzeit hatte der Gemeinderat die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur unverändert übernommen. Die Mustergeschäftordnung in ihrer aktuellen Fassung ist im „Kommunalbrevier 2014“, das den Ratsmitgliedern mit der Einladung ausgehändigt wird, auf den Seiten 247 bis 269 abgedruckt. Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die vom Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur erlassene Mustergeschäftsordnung (MGeschO) in der Änderungsfassung vom 05. Mai 2009 mit folgender Abweichung: Vor dem Hintergrund einer geplanten Gesetzesänderung in § 45 Abs. 3 GemO die Worte „nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer-Verfahren)“ zu streichen, beschließt der Rat analog hierzu § 27 Abs. 7 MGeschO ohne die Worte „nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer-Verfahren)“. Abstimmungsergebnis: Ja 17, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 6: Mitteilungen In der Sitzung wird über folgende Themen informiert: 1. Bildung der Ausschüsse / Wahl der Vertreter für weitere Gremien Die Wahl der Mitglieder /Stellvertreter für die nach der Hauptsatzung zu bildenden Ausschüsse des Gemeinderates sowie die Wahl der Vertreter der Gemeinde für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Diana-Freibad Bad Bertrich und den Aufsichtsrat der Touristikagentur Bad Bertrich GmbH soll in der nächsten regulären Gemeinderatssitzung erfolgen. Dem Rat bzw. dem im Rat vertretenen Wählergruppen werden hierzu seitens der Verwaltung vorab noch entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt. 2. Der Gemeinderat bittet die Sitzungsunterlagen auch den stellv. Ausschussmitglieder zuzusenden. Hier ist zunächst rechtlich zu prüfen, ob dies auch an die nicht gewählten Ratsmitglieder erfolgen kann. Dies gilt insbesondere für nichtöffentliche Angelegenheiten. 3. Den neuen Ratsmitgliedern sollen die aktuellen Haushaltspläne zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin wurde der Wunsch geäußert, dass die Doppik und der Haushaltsplan den Ratsmitglieder anlässlich einer Besprechung vorgestellt und erläutert wird. 4. Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 22.07.2014, 19.30 Uhr, in Kennfus statt. Wichtige Information! In der Ortsgemeinde Bad Bertrich wird die Kirchstraße wegen Ausbaumaßnahmen in der Zeit vom 27.7.2014 bis zum 16.08.2014 voll gesperrt. Wir bitten um Ihr Verständnis. Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen - Tiefbauamt - Aufruf von Gräbern auf dem Friedhof in Bad Bertrich Nach § 10 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Bad Bertrich vom 13. November 2013, in der z.Zt. gültigen Fassung, beträgt die Ruhefrist der Grabstätten 30 Jahre. Die Gräber, die bis einschließlich 31.07.1984 angelegt wurden, werden hiermit aufgerufen. Es wird gebeten, die Grabeinfassung sowie Grabstein bzw. Grabkreuz -einschließlich Fundamente - bis zum 31. Oktober 2014 zu beseitigen. Grabeinfassungen bzw. Grabstein oder Kreuze, die bis zu dem v.g. Zeitpunkt nicht geräumt sind, werden durch die Gemeinde, zu Lasten der Angehörigen eingeebnet und geräumt. Bad Bertrich, 14.07.2014 Ortsgemeinde Bad Bertrich Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin Ausgabe 29/2014 Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Gemeinderates Bad Bertrich Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Bad Bertrich ein, die am Dienstag, den 22.07.2014, um 19:30 Uhr im Bürgerhaus „Falkenlay“, Birkenweg 12, 56864 Bad Bertrich-Kennfus stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Beratung und Beschlussfassung über die Zahlung des Verlustausgleiches an die Staatsbad Bad Bertrich GmbH für das Jahr 2014 2. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO 3. Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bad Bertrich 4. Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter in die Ausschüsse des Gemeinderates 5. Wahl der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Touristikagentur Bad Bertrich GmbH 6. Wahl der Mitglieder für die Verbandsversammlungdes Zweckverbandes Diana-Freibad Bad Bertrich 7. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 8. Bekanntgabe einer Eilentscheidung (Grundstücksangelegenheit) 9. Mitteilungen gez. Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin Ortsvorsteher von Kennfus Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnummern 02674/1373 oder mobil unter 0176-56230546 sowie im Internet unter [email protected] zu erreichen. In dringenden Fällen auch dienstlich unter 06571/9536-13419. Auszug aus der Niederschrift über die konstituierende öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Kennfus Sitzungsdatum: Beginn: Ende: Ort: Montag, den 07.07.2014 18:00 Uhr 18:19 Uhr Bürgerhaus „Falkenlay“, Birkenweg 12, 56864 Bad Bertrich-Kennfus Anwesend waren: Ortsvorsteher Herr Friedhelm Justen Ortsbürgermeisterin Frau Beatrix Lauxen Mitglieder Herr Christian Arnold, Herr Simon Burgard, Herr Michael Franzen, Herr Gerd Johann - ab TOP 4, Herr Volker Laux, Herr John Mac Nelly, Herr Martin Probst von der Verwaltung Herr Bürgermeister Alfred Steimers Herr Büroleiter Michael Schneider, Protokollführer Frau Julia Bannach Frau Viktoria Ullrich Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung der Ortsbeiratsmitglieder 2. Ernennung des Ortsvorstehers 3. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt 4. Mitteilungen Öffentlicher Teil TOP 1: Verpflichtung der Ortsbeiratsmitglieder Sachverhalt: Gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ortsbeiratsmitglieder, auch die wiedergewählten, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO) i.V.m. § 75 Abs. 8 Satz 4 GemO. Die Verpflichtung obliegt dem geschäftsführenden Ortsvorsteher (s. VV Nr. 4 zu § 75 GemO). Vor der Verpflichtung sind die Ortsbeiratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen: Die Ortsbeiratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Ulmen - 17 - Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen der Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO). Die Ortsbeiratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO). Verletzt ein Ortsbeiratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO). Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 haben folgende Personen die Wahl in den Ortsbeirat angenommen und wurden in der Sitzung durch den geschäftsführenden Ortsvorsteher Friedhelm Justen per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet: • Christian Arnold • John Mac Nelly • Michael Franzen • Volker Laux • Martin Probst • Gerd Johann • Simon Burgard TOP 2: Ernennung des Ortsvorstehers Sachverhalt: Gemäß § 54 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist der am 25. Mai 2014 unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern des Ortsbezirks Kennfus für die Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Ortsbeirates 2014 bis 2019 gewählte ehrenamtliche Ortsvorsteher in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Ortsbeirates nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum Ehrenbeamten zu ernennen, zu vereidigen und in sein Amt einzuführen. Da es sich im vorliegenden Fall um eine Wiederwahl handelt, entfallen Vereidigung und Amtseinführung. Erst mit der Ernennung des neu gewählten Ortsvorstehers endet die geschäftsführende Tätigkeit des bisherigen Ortsvorstehers. Die Ernennung obliegt im vorliegenden Fall der „geschäftsführenden“ Ortsbürgermeisterin (s. VV Nr. 3 zu § 76 GemO). Kenntnisnahme: Die „geschäftsführende“ Ortsbürgermeisterin Beatrix Lauxen fertigte die Ernennungsurkunde aus und ernannte den am 25.05.2014 aufs Neue gewählten ehrenamtlichen Ortsvorsteher Friedhelm Justen nach den Bestimmungen des Ladesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten. TOP 3: Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt Sachverhalt: Gem. § 76 Abs. 1 Satz 2 GemO wählt der Ortsbeirat aus seiner Mitte nach den für die Wahl ehrenamtlicher Beigeordneter geltenden Bestimmungen einen oder zwei stellvertretende Ortsvorsteher. Die Wahl erfolgt gemäß § 40 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In der Sitzung werden Personalvorschläge unterbreitet. Eindeutige Hinweise auf den technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Beigeordnetenwahl erfolgen durch den Vorsitzenden in der Sitzung. Die Stimmenauszählung erfolgt durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragte Ratsmitglieder. Beschluss: I. Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu beauftragenden Ratsmitglieder abweichend von § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung durchzuführen. Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen Vorgeschlagen und mit der Auszählung beauftragt wurden sodann folgende Ratsmitglieder: 1. Michael Franzen 2. Simon Burgard Abstimmungsergebnis: 4 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen II. In besonderer Wahlhandlung wurde als stellvertretender Ortsvorsteher gewählt: Herr Volker Laux Abstimmungsergebnis: 4 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen (Das Stimmrecht von Herrn Ortsvorsteher Friedhelm Justen als Vorsitzendem ruhte hierbei gem. § 36 Abs. 3 GemO.) Herr Volker Laux nahm die Wahl an und wurde sodann durch die geschäftsführende Ortsbürgermeisterin Beatrix Lauxen nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt. Ausgabe 29/2014 III. Von der Möglichkeit einen zweiten stellvertretenden Ortsvorsteher zu wählen sieht der Rat ab. Abstimmungsergebnis: - einstimmig TOP 4: Mitteilungen Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben: 1. Der Ortsteil Kennfus hatte sich für den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ beworben. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell teilt nun mit, dass aufgrund dessen, dass nur die Bewerbung von Kennfus vorliegt der Wettbewerb in diesem Jahr nicht stattfindet. 2. Am 16.07.2014 findet ein Termin zum 3. Nachtrag im Rahmen der Flurbereinigung statt. Da zeitgleich die konstituierende Sitzung des Verbandsgemeinderates stattfindet, wird der stellv. Ortsvorsteher den Termin wahrnehmen. 3. Im Anschluss wurde das Ratsmitglieder Gerd Johann verpflichtet. Ortsbeirat von Kennfus Am 07.07.2014 hat sich der Ortsbeirat von Kennfus neu konstituiert. Aus diesem Anlass möchte ich mich bei den scheidenden Ortsbeiratsmitgliedern herzlich für die geleistete Arbeit bedanken und gleichzeitig die neuen Mitglieder willkommen heißen. Ich freue mich auf einen gute, konstruktive Zusammenarbeit zum Wohl unserer Gemeinde. Um Arbeitsschwerpunkte zu ermitteln, bitte ich die Mitglieder des neuen Ortsbeirates am Donnerstag, den 24.07.2013 um 19:30 Uhr zu einer Ortsbegehung. Start ist an der Kirche. Zu dieser Begehung sind natürlich unsere Bürgermeisterin und die Beigeordneten ebenso willkommen. Friedhelm Justen, Ortsvorsteher BEUREN Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Freitags von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Bürgerhaus Termine nach telefonischer Vereinbarung Tel. 02675/911202 oder 0172/2300324 www.beuren-eifel.de Brennholzabfuhr Leider haben es einige Brennholzkunden bisher nicht geschafft ihr Brennholz aufzuarbeiten und abzufahren. Da das Holz oberhalb „Hommeswald“ auf privaten Grundstücken lagert wird gebeten, den Abtransport spätestens bis zum Monatsende vorzunehmen. Uebereck, Ortsbürgermeister Herzog, Revierförster bücheL Sprechstunde des Ortsbürgermeisters dienstags von 18.00 bis 19.00 Uhr Gemeindebüro im Betriebsgebäude, Auf der Kunn 1, Tel. 02678/953 8670, Fax 02678/953 8671 Jagdgenossenschaft Büchel Bekanntmachung Die Niederschrift über die Jahreshauptversammlung vom 15. März 2014, der Haushaltsplan 2014/2015 und der Verteilungsplan für die Auszahlung des Reinertrages aus dem Jagdjahr 2013/2014 liegen in der Zeit vom 22. Juli bis 5. August 2014 beim Jagdvorsteher Herbert Benz in Büchel öffentlich zu Einsichtnahme aus. Die Jagdgenossenschaft hat in ihrer letzten Versammlung beschlossen, dass eine Auszahlung des Reinertrages aus der Jagdnutzung des Jagdjahres 2013/2014 nicht erfolgen soll. Jeder Jagdgenosse kann innerhalb eines Monats nach dem Erscheinen dieser Anzeige, die Auszahlung seines anteiligen Reinertrages verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb dieser Frist schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend gemacht wird. Spießbraten 2014 In diesem Jahr richtet die Jagdgenossenschaft wieder einen Spießbraten auf dem Sportplatz aus. Zu der Veranstaltung laden wir alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen ein. Der Spießbraten findet am Samstag, dem 9. August statt. Wir bitten die Teilnehmer/innen sich in den nächsten 14 Tagen bei einem Mitglied des Vorstandes anzumelden. Der Jagdvorstand Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger bei der Wahl zum Ortsbürgermeister am 25. Mai wurde ich mit über 86% der abgegebenen Wählerstimmen zum künftigen Bürgermeister wiedergewählt. Für diesen hohen Vertrauensbeweis möchte ich mich bei allen Wählerinnen und Wählern ganz herzlich bedanken. Ulmen - 18 - Dieses Ergebnis konnte jedoch nur erreicht werden, weil die Bürger mit der Arbeit des gesamten Gemeindrates zufrieden waren. Es wurde daher nach meiner Einschätzung die Gemeinschaftsleistung aller mit dieser sehr hohen Zustimmung honoriert. Danke dafür! Der neue Gemeinderat ist gewillt, alle anstehenden Entscheidungen im Sinne der Bürger zu treffen. Ich fordere alle Bürger auf, sich mit Ihren Anregungen/ Wünschen/ Vorschlägen und Beschwerden an Ortsbürgermeister oder die Mitglieder des Gemeinderates zu wenden, damit rechtzeitig erforderliche Maßnahmen in die Wege geleitet werden können. Für Anregungen aber auch für Kritik haben wir jederzeit ein offenes Ohr. Den ehemaligen Gemeinderatsmitgliedern Rita Simon, Marko Arnoldi, Herbert Gabler, Herbert Pauly, Ralf Risswig, Bernhard Wagener und Helmut Zimmer möchte ich hiermit im Namen der Ortsgemeinde für ihr Engagement im Gemeinderat herzlich danken. Sie haben viele Stunden ihrer Freizeit opfern müssen um sich für das Wohl aller Bürger einsetzen zu können. Ich wünsche ihnen für die Zukunft alles Gute und vor allem Gesundheit. Wir werden die ehemaligen Gemeinderatsmitglieder noch in einem würdigen Rahmen verabschieden. Public Viewing Party am 13. Juli Herzlichen Glückwunsch an die Organisatoren zu dieser tollen Veranstaltung, die weit über unsere Dorfgrenzen hinaus viel Applaus und Anerkennung erhalten hat und dadurch eine sehr gute Werbung für unsere Dorfgemeinschaft war. Tino Pfitzner hat es mit seinem Organisationsteam geschafft, ein Programm auf die Beine zu stellen, bei dem für alle Bürger etwas dabei war. Einen besonderen Dank auch an die vielen freiwilligen Helfer, die teilweise bis 2:30 Uhr am Morgen durchhalten mussten. Die meisten dieser Helfer durften sich am Montag das Endspiel in der Wiederholung ansehen, da am Sonntagabend zum Zuschauen keine Zeit war. Ein weiteres Lob muss den Nachbarn des Festplatzes gezollt werden. Ihr habt alle Beeinträchtigungen an diesem Tag aber auch in der Nacht ohne Widerworte ertragen. Ein ganz besonders Dankeschön an euch. Willi Rademacher, Ortsbürgermeister GeVenich Sprechstunden des Ortsbürgermeisters dienstags von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürgerhaus Termine jederzeit nach telefonischer Vereinbarung Tel. 02678/953264 oder 0171/7169860 www.gevenich.com Auszug aus der Niederschrift über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates Gevenich Sitzungsdatum: Donnerstag, den 10.07.2014 Beginn: 19:09 Uhr Ende: 20:00 Uhr Ort: Feuerwehrhaus, Hauptstr. 35, 56825 Gevenich Anwesend waren: Geschäftsführender Ortsbürgermeister u. Vorsitzender bis einschl. TOP 2 sowie gewähltes Ratsmitglied Herr Karl-Josef Fischer Ortsbürgermeister u. Vorsitzender ab TOP 3 Herr Walter Brauns Ratsmitglieder Herr Bernhard Allar, Herr Ralf Dannert, Herr Mario Eberhard, Herr Joachim Franzen, Herr Bernhard Heep, Herr Walter Heep, Herr Günther Keßeler, Herr Johannes Keßeler, Herr Walter Müller, Herr Alfons Schneiders, Herr Rainer Theobald von der Verwaltung Herr Bürgermeister Alfred Steimers Herr Büroleiter Michael Schneider, Protkollführer Frau Julia Bannach Frau Theresa Keßeler Vor Eintritt in die Tagesordnung wurden die ausgeschiedenen Ratsmitglieder Peter Rielau, Ferdinand Linden und Ewald Jahnen für ihre langjährige ehrenamtliche Tätigkeit für die Ortsgemeinde Gevenich mit der Ehrenurkunde des Gemeinde-und Städtebundes und einem Präsent der Ortsgemeinde Gevenich und Herrn Ortsbürgermeister Karl-Josef Fischer und Bürgermeister Alfred Steimers geehrt. Weiterhin erhielt Herr Günter Kesseler wegen seiner 30-jährigen Mitgliedschaft im Gemeinderat die Ehrenurkunde des Gemeinde- und Städebundes. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder 2. Ernennung des Ortsbürgermeisters, Ausgabe 29/2014 Vereidigung und Einführung in das Amt 3. Wahl der Beigeordneten, Ernennung und Einführung in das Amt 4. Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Wahlperiode 2014-2019 5. Mitteilungen Öffentlicher Teil TOP 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder Gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder, auch die wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO). Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen: Die Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO). Die Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO). Verletzt ein Ratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO). Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 haben folgende Personen die Wahl in den Gemeinderat angenommen und wurden in der Sitzung durch den geschäftsführenden Ortsbürgermeister Karl-Josef Fischer per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet: • Bernhard Heep • Johannes Kesseler • Walter Heep • Bernhard Allar • Walter Müller • Günther Keßeler • Ralf Dannert • Mario Eberhard • Rainer Theobald • Alfons Schneiders • Joachim Franzen Die Verpflichtung von Herrn Karl-Josef Fischer als Ratsmitglied erfolgte durch den neuen Ortsbürgermeister Walter Brauns nach dessen Ernennung. TOP 2: Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt Sachverhalt: Gemäß § 54 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist der am 25. Mai 2014 unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde für die Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Gemeinderates 2014 bis 2019 gewählte ehrenamtliche Ortsbürgermeister in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum Ehrenbeamten zu ernennen, zu vereidigen und in sein Amt einzuführen. Erst mit der Ernennung des neu gewählten Bürgermeisters endet die geschäftsführende Tätigkeit des bisherigen Bürgermeisters. Die Ernennung obliegt im vorliegenden Fall dem „geschäftsführenden“ Ortsbürgermeister Karl-Josef Fischer. Kenntnisnahme: Der „geschäftsführende“ Ortsbürgermeister Karl-Josef Fischer fertigte die Ernennungsurkunde aus und ernannte den am 25.05.2014 neu gewählten ehrenamtlichen Ortsbürgermeister Walter Brauns nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten. TOP 3: Wahl der Beigeordneten, Ernennung und Einführung in das Amt Sachverhalt: Die Ortsgemeinde Gevenich hat entsprechend den Bestimmungen ihrer Hauptsatzung vom 23.03.1995 zwei Beigeordnete. Deren Wahl erfolgt gemäß § 40 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In der Sitzung werden Personalvorschläge unterbreitet. Ulmen - 19 - Eindeutige Hinweise auf den technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Beigeordnetenwahl erfolgen durch den Vorsitzenden in der Sitzung. Die Stimmenauszählung erfolgt durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragte Ratsmitglieder. Beschluss: I. Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu beauftragenden Ratsmitglieder in offener Abstimmung durchzuführen. Abstimmungsergebnis: 12 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen Vorgeschlagen und mit der Auszählung der beauftragt wurden sodann folgende Ratsmitglieder: 1. Rainer Theobald 2. Joachim Franzen Abstimmungsergebnis: 10 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen II. In besonderer Wahlhandlung wurden gewählt: 1. als ehrenamtlicher 1. Beigeordneter Herr Karl-Josef Fischer Abstimmungsergebnis: 11 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltungen (Das Stimmrecht von Herrn Ortsbürgermeister Walter Brauns als Vorsitzendem ruhte gem. § 36 Abs. 3 GemO.) Herr Karl-Josef Fischer nahm die Wahl an und wurde sodann durch Ortsbürgermeister Walter Brauns nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt. 2. als weiterer (2.) ehrenamtlicher Beigeordneter Herr Bernhard Heep Abstimmungsergebnis: 10 Ja, 2 Nein, 0 Enthaltungen (Das Stimmrecht von Herrn Ortsbürgermeister Walter Brauns als Vorsitzendem ruhte gem. § 36 Abs. 3 GemO.) Herr Bernhard Heep nahm die Wahl an und wurde sodann durch Ortsbürgermeister Walter Brauns nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt. Da es sich um eine Wiederwahl handelt, entfallen Vereidigung und Amtseinführung. TOP 4: Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Wahlperiode 2014-2019 Sachverhalt: In der Geschäftsordnung trifft der Gemeinderat organisationsinterne Regelungen mit dem Ziel der Straffung und Beschleunigung der Organisationsabläufe im Gemeinderat. Die Geltung der Geschäftsordnung ist gem. § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt. Deshalb hat der neu gewählte Gemeinderat mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen. Für die vergangene Wahlzeit hatte der Gemeinderat die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur unverändert übernommen. Die Mustergeschäftordnung in ihrer aktuellen Fassung ist im „Kommunalbrevier 2014“, das den Ratsmitgliedern mit der Einladung ausgehändigt wird, auf den Seiten 247 bis 269 abgedruckt. Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die vom Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur erlassene Mustergeschäftsordnung (MGeschO) in der Änderungsfassung vom 05. Mai 2009 mit folgender Abweichung: Vor dem Hintergrund einer geplanten Gesetzesänderung in § 45 Abs. 3 GemO die Worte „nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer-Verfahren)“ zu streichen, beschließt der Rat analog hierzu § 27 Abs. 7 MGeschO ohne die Worte „nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer-Verfahren)“. Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 TOP 5: Mitteilungen Folgende Mitteilung wurden bekannt gegeben: 1. Die Bauarbeiten im Kommunikationsraum wurden begonnen. Die Submission für die zu vergebenden Gewerke findet am 15.07.2014 statt. Damit die Arbeiten noch vor den Sommerferien vergeben werden können, findet die nächste Gemeinderatssitzung am 24.07.2014, 20.00 Uhr, statt. 2. Die folgenden Gemeinderatssitzungen sind für den 11.09., 23.10. und 11.12., jeweils um 20.00 Uhr, vorgesehen. 3. Es wurde darum gebeten, dass von Seiten der Verbandsgemeinde in einer Veröffentlichung mit Bild auf die Gefährlichkeit des Jakobskreuzkrautes hingewiesen wird. Weiterhin soll der Landesbetrieb Mobilität gebeten werden die Straßenränder, -gräben und Böschungen zu mähen, da sich dieses Kraut überwiegend hier verbreitet. Ausgabe 29/2014 Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Gemeinderates Gevenich Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Gevenich ein, die am Donnerstag, den 24.07.2014, um 20:00 Uhr im Feuerwehrhaus, Hauptstr. 35, 56825 Gevenich stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Auftragsvergaben Kommunikationsraum 2. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise im Zusammenhang mit dem eingelegten Widerspruch gegen den Einleitungsbeschluss zum Flurbereinigungsverfahren „Büchel - Gevenich - Weiler“ 3. Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Zuweisungen aus dem Investitionsstock für das Jahr 2015 4. Erschließung „Auf der Steinkaul“ - Erhebung von Vorausleitungen 5. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 6. Beratung und Beschlussfassung über eine Pachtangelegenheit 7. Mitteilungen gez. Walter Brauns, Ortsbürgermeister Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gevenich für das Haushaltsjahr 2014 vom 15.07.2014 Der Ortsgemeinderat hat am 13.02.2014 aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVB1. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell als Aufsichtsbehörde vom 27.06.2014 hiermit bekannt gemacht wird: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 765.759,00 EUR 700.714,00 EUR + 65.045,00 EUR 605.270,00 EUR 609.854,00 EUR - 4.584,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 372.738,00 EUR 487.895,00 EUR - 115.157,00 EUR 128.475,00 EUR 8.734,00 EUR + 119.741,00EUR 1.106.483,00 EUR 1.106.483,00 EUR 0,00 EUR §2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf 20.000,00 EUR Ulmen - 20 - §3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten wird festgesetzt auf 30.000,00 EUR. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 30.000,00 EUR. §4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 365 v. H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 40,00 EUR für den zweiten Hund 50,00 EUR für jeden weiteren Hund 60,00 EUR Das Halten von gefährlichen Hunden wird besonders besteuert: Die Steuer beträgt jährlich: für den ersten gefährlichen Hund 480,00 EUR für jeden weiteren gefährlichen Hund 650,00 EUR Ausgabe 29/2014 Gem. den §§ 95 Abs. 4 Nr. 2 i.V. m. § 103 Abs. 2 GemO wurde die Genehmigung zur Festsetzung des Gesamtbetrages der verzinsten Investitionskredite erteilt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.07.2014 bis einschließlich 30.07.2014 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 104, öffentlich aus. Ebenfalls kann eine Ausfertigung beim Ortsbürgermeister eingesehen werden. 56766 Ulmen, den 15.07.2014 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen gez. Steimers, Bürgermeister Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. GiLLenbeuren §5 Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel. + Fax: 02677/724 oder 0174/9428668 E-Mail: [email protected] Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. 175) in der derzeit gültigen Fassung werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: - entfällt – §6 Altersteilzeit Für die Altersteilzeit von Arbeitnehmern werden 0 Fälle zugelassen. §7 Eigenkapital Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres (noch nicht bekannt) (noch nicht bekannt) (noch nicht bekannt) §8 Deckungsvermerke Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind innerhalb eines Teilhaushaltes die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist. 1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt (§ 16 Abs. 2 GemHVO). 2. Alle Aufwandskonten (mit Ausnahme der Abschreibungskonten) innerhalb eines Teilergebnishaushaltes werden gem. § 16 Abs. 1 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Gleichzeitig sind auch die entsprechenden Ansätze der Auszahlungskonten innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes gem. § 16 Abs. 1 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. 3. Gem. § 16 Abs. 2 GemHVO werden alle Abschreibungskonten im Ergebnishaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 4. Mehrerträge (mit Ausnahme der Ertragskonten aus der Auflösung von Sonderposten bzw. Rückstellungen) bzw. Mehreinzahlungen innerhalb eines Teilhaushaltes dienen der Deckung von Mehraufwendungen (mit Ausnahme der Abschreibungskonten) bzw. von Mehrauszahlungen innerhalb desselben Teilhaushaltes. 5. In den Teilfinanzhaushalten werden gem. § 16 Abs. 3 GemHVO die Auszahlungsansätze aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 56766 Ulmen, den 15.07.2014. Ortsgemeinde Gevenich gez. Brauns, Ortsbürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Auszug aus der Niederschrift über die konstituierende öffentliche Sitzung des Gemeinderates Gillenbeuren Sitzungsdatum: Beginn: Ende: Ort: Dienstag, den 08.07.2014 18:02 Uhr 18:42 Uhr Gemeindehaus, Hauptstr. 18, 56825 Gillenbeuren Anwesend waren: Geschäftsführender Ortsbürgermeister als Vorsitzender bis einschl. TOP 2 und Ratsmitglied Herr Bernhard Rodenkirch Ortsbürgermeister ab TOP 2 und Vorsitzender ab TOP 3 Herr Paul Haubrichs 1. Beigeordneter ab TOP 4 Herr Lothar Risser Ratsmitglieder Herr Herbert Mertes, Herr Martin Meyer, Herr Norbert Schneider, Frau Iris Maas-Schneider von der Verwaltung Herr Bürgermeister Alfred Steimers Herr Büroleiter Michael Schneider, Protokollführer Frau Carina Wagner Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder 2. Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters,Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt 3. Verpflichtung eines ggf. nachrückenden Ratsmitgliedes 4. Wahl der/des 1. Beigeordneten, Ernennung und Einführung in das Amt 5. Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Wahlperiode 2014-2019 6. Mitteilungen und Anregungen Öffentlicher Teil TOP 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder Gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder, auch die wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO). Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen: Ulmen - 21 - Die Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO). Die Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO). Verletzt ein Ratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO). Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 haben folgende Personen die Wahl in den Gemeinderat angenommen und wurden in der Sitzung durch den geschäftsführenden Ortsbürgermeister Bernhard Rodenkirch per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet: • Lothar Risser • Martin Meyer • Paul Haubrichs • Herbert Mertes • Norbert Schneider Die Verpflichtung von Herrn Bernhard Rodenkirch als Ratsmitglied erfolgt durch den geschäftsführenden 1. Beigeordneten Herrn Paul Haubrichs. TOP 2: Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt Sachverhalt: Anlässlich der Kommunalwahlen am 25.05.2014 wurde für die Ortsbürgermeisterwahl in der Ortsgemeinde Gillenbeuren kein Wahlvorschlag eingereicht. Gemäß § 53 Abs. 2 GemO wird in diesem Fall die Ortsbürgermeisterin / der Ortsbürgermeister vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt. Zur Ortsbürgermeisterin / zum Ortsbürgermeister können sowohl Ratsmitglieder als auch andere Bürger der Gemeinde gewählt werden. Die persönlichen Voraussetzungen für den künftigen ehrenamtlichen Bürgermeister sind in § 53 Abs. 3 und 4 Gemeindeordnung (GemO) geregelt: Wählbar sind alle Bürger der Gemeinde, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen und am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar sind u.a. Personen, die gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde oder der Verbandsgemeinde stehen. Das Wahlverfahren ist in § 40 GemO geregelt: Gewählt ist der Bewerber, der im 1. Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält im 1. Wahlgang niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch im 2. Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben eine Stichwahl; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Führt auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenzahl, so entscheidet das Los, wer gewählt ist. Wird nur ein Bewerber vorgeschlagen und erhält dieser nicht mehr als die Hälfte der Stimmen, so ist gemäß § 40 Abs. 3 Satz 2 die Wahl mit demselben Wahlvorschlag zu wiederholen. Erhält der Wahlvorschlag auch im zweiten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit, ist er endgültig abgelehnt. Danach können Vorschläge für eine neue Wahl gemacht werden (s. VV Nr. 4 zu § 40 GemO). Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In der Sitzung können Personalvorschläge unterbreitet werden. Eindeutige Hinweise auf den technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Ortsbürgermeisterwahl erfolgen durch den Vorsitzenden in der Sitzung. Die Stimmenauszählung erfolgt durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragte Ratsmitglieder. Beschluss: I. Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu beauftragenden Ratsmitglieder abweichend von § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung durchzuführen. Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen Vorgeschlagen und mit der Auszählung beauftragt wurden sodann folgende Ratsmitglieder: Ausgabe 29/2014 1. Norbert Schneider 2. Martin Meyer Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen II. In besonderer Wahlhandlung wurde gewählt: 1. als ehrenamtlicher Ortsbürgermeister Herr Paul Haubrichs Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen Herr Paul Haubrichs nahm die Wahl an und wurde sodann durch den geschäftsführenden Ortsbürgermeister Bernhard Rodenkirch nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt. TOP 3: Verpflichtung eines ggf. nachrückenden Ratsmitgliedes Sofern der Gemeinderat unter TOP 2 aus der Mitte des Rates eine Person zur/zum Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister wählt, scheidet dieses aufgrund der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 5 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KWG) kraft Gesetzes als gewähltes Ratsmitglied aus dem Gemeinderat aus und es ist eine Ersatzperson in den Gemeinderat zu berufen. Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 wurde Frau Iris Maas-Schneider als Ersatzperson für den Gemeinderat festgestellt. Frau Iris Maas- Schneider hat die Wahl in den Gemeinderat angenommen und wurde in der Sitzung durch Ortsbürgermeister Paul Haubrichs per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet. TOP 4: Wahl der/des 1. Beigeordneten, Ernennung und Einführung in das Amt Sachverhalt: Die Ortsgemeinde Gillenbeuren hat entsprechend den Bestimmungen ihrer Hauptsatzung vom 07.03.1995 eine/n Beigeordnete/n. Die Wahl erfolgt gemäß § 40 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In der Sitzung werden Personalvorschläge unterbreitet. Eindeutige Hinweise auf den technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Beigeordnetenwahl erfolgen durch den Vorsitzenden in der Sitzung. Die Stimmenauszählung erfolgt durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragte Ratsmitglieder. Beschluss: I. Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu beauftragenden Ratsmitglieder abweichend von § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung durchzuführen. Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen Vorgeschlagen und mit der Auszählung der beauftragt wurden sodann folgende Ratsmitglieder: 1. Norbert Schneider 2. Martin Meyer Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen II. In besonderer Wahlhandlung wurde als ehrenamtliche/r 1. Beigeordnete/r vorgeschlagen: Kandidaten: Herr Lothar Risser und Frau Iris Maas-Schneider Es erfolgten zwei Wahlgänge die jeweils mit dem Stimmenergebnis 3 zu 3 endeten. Daraufhin folgte ein Losentscheid. Das durch den Vorsitzenden Herr Paul Haubrichs gezogene Los entfiel auf Lothar Risser. (Das Stimmrecht des unter TOP 2 gewählten Ortsbürgermeisters Paul Haubrichs als Vorsitzendem ruhte hierbei gem. § 36 Abs. 3 GemO.) Herr Lothar Risser nahm die Wahl an und wurde sodann durch Ortsbürgermeister Paul Haubrichs nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt. TOP 5: Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Wahlperiode 2014-2019 Sachverhalt: In der Geschäftsordnung trifft der Gemeinderat organisationsinterne Regelungen mit dem Ziel der Straffung und Beschleunigung der Organisationsabläufe im Gemeinderat. Die Geltung der Geschäftsordnung ist gem. § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt. Deshalb hat der neu gewählte Gemeinderat mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen. Für die vergangene Wahlzeit hatte der Gemeinderat die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur unverändert übernommen. Die Mustergeschäftordnung in ihrer aktuellen Fassung ist im „Kommunalbrevier 2014“, das den Ratsmitgliedern mit der Einladung ausgehändigt wird, auf den Seiten 247 bis 269 abgedruckt. Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich. Ulmen - 22 - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die vom Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur erlassene Mustergeschäftsordnung (MGeschO) in der Änderungsfassung vom 05. Mai 2009 mit folgender Abweichung: Vor dem Hintergrund einer geplanten Gesetzesänderung in § 45 Abs. 3 GemO die Worte „nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer-Verfahren)“ zu streichen, beschließt der Rat analog hierzu § 27 Abs. 7 MGeschO ohne die Worte „nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer-Verfahren)“. Abstimmungsergebnis: Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 TOP 6: Mitteilungen und Anregungen Es wurden folgende Mitteilungen bekannt gegeben: 1. Hauptsatzung der Gemeinde Seitens der Verwaltung wird eine redaktionelle Überarbeitung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Gillenbeuren vom 07.03.1995 angelehnt an die aktuelle Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes und eine entsprechende Neufassung angeregt. Ein entsprechender Satzungsentwurf wird erarbeitet und dem Rat sodann zur Beschlussfassung vorgelegt. 2. Ausschüsse der Gemeinde In der vergangenen Wahlperiode des Gemeinderates wurden keine Ausschüsse gebildet. Seitens der Verwaltung wird für die aktuelle Wahlzeit des Gemeinderates die Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses angeregt. Nachvergabe von Brennholz Die Nachvergabe von Brennholz erfolgt am Montag, den 21.07.2014. Wir treffen uns um 18.00 Uhr vor dem Gemeindehaus. Zur Vergabe kommen Reiserschläge im „Buchholz“ sowie das Eichenholz an der Gillenbeurener Mühle. Die Lose werden vor Ort besichtigt. Paul Michael Kruff, Revierförster Lutzerath Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel.: 02677/226, Fax: 02677/910387, Mobil: 0151/17134740 E-Mail: [email protected] Regelmäßige Dienstzeiten des Ortsbürgermeisters im Bürgerbüro finden immer mittwochs von 17.30 bis 19.00 Uhr statt. Zusätzlich, für alle Berufstätigen, jeden 1. Freitag im Monat von 17.00 bis 19.00 Uhr. Kulturhaus „Alte Schule“, Trierer Straße 36 Tel. 02677/226, Fax 02677/910387. Handy 0151-17134740 In dringenden Angelegenheiten können selbstverständlich jederzeit Termine telefonisch vereinbart werden. Immer bürgernah und für Sie da! Ihr Ortsbürgermeister, Günter Welter Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Gemeinderates Lutzerath Hiermit lade ich zu einer öffentlichen / nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Lutzerath ein, die am Donnerstag, den 24.07.2014, um 19:30 Uhr im Sitzungssaal im Kulturhaus „Alte Schule“, Trierer Str. 36, 56826 Lutzerath stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder 2. Schaltung einer Anzeige im Heimatjahrbuch des Kreises Cochem-Zell 2015 3. Benutzungsordnung für den Jugendraum 4. Auftragsvergabe Sanierung Alte Schule/Kulturhaus 5. Namensänderung der Alten Schule/Kulturhaus 6. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 7. Grundstücksangelegenheit 8. Grundstücksangelegenheit 9. Grundstücksangelegenheit 10. Bauangelegenheit 11. Aufwandsentschädigung 12. Mitteilungen gez. Günter Welter, Ortsbürgermeister Ausgabe 29/2014 Die Fraktionssitzungen finden wie folgt statt: CDU-Fraktion: Mittwoch, 23.07.2014, 20:00 Uhr, Hotel Maas, Lutzerath FWG Hommes: Mittwoch, 23.07.2014, 20:00 Uhr, Hotel Maas, Lutzerath SCHMITT Auszug aus der Niederschrift über die konstituierende öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Schmitt Sitzungsdatum: Dienstag, den 08.07.2014 Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:54 Uhr Ort: Gemeindehaus, Hauptstr. 16, 56825 Schmitt Anwesend waren: Ortsbürgermeister Herr Wilfried Linden Ratsmitglieder Herr Walter Hendges, Herr Heinz Jahnen, Herr Walter Jahnen, Herr Andreas Peifer, Herr Stefan Savioli, Herr Alfons Ternes von der Verwaltung Herr Bürgermeister Alfred Steimers Herr Büroleiter Michael Schneider, Protokollführer Frau Carina Wagner Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgenden Punkt erweitert: Nicht öffentlicher Teil TOP 7: Grundstücksangelegenheit - einstimmiger Beschluss Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder 2. Ernennung des Ortsbürgermeisters 3. Wahl der/des 1. Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt 4. Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Wahlperiode 2014-2019 5. Mitteilungen und Anregungen Nicht öffentlicher Teil 6. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Spende gem. § 94 Abs. 3 GemO 7. Grundstücksangelegenheit Öffentlicher Teil TOP 1 Verpflichtung der Ratsmitglieder Gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder, auch die wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO). Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen: Die Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen der Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO). Die Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO). Verletzt ein Ratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO). Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 haben folgende Personen die Wahl in den Gemeinderat angenommen und wurden in der Sitzung durch Ortsbürgermeister Wilfried Linden per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet: Ulmen - 23 - • Andreas Peifer • Alfons Ternes • Walter Hendges • Heinz Jahnen • Walter Jahnen • Stefan Savioli TOP 2 Ernennung des Ortsbürgermeisters Sachverhalt: Gemäß § 54 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist der am 25. Mai 2014 unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde für die Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Gemeinderates 2014 bis 2019 gewählte ehrenamtliche Ortsbürgermeister in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum Ehrenbeamten zu ernennen, zu vereidigen und in sein Amt einzuführen. Da es sich im vorliegenden Fall um eine Wiederwahl handelt, entfallen Vereidigung und Amtseinführung. Erst mit der Ernennung des neu gewählten Bürgermeisters endet die geschäftsführende Tätigkeit des bisherigen Bürgermeisters. Die Ernennung obliegt im vorliegenden Fall dem „geschäftsführenden“ 1. Beigeordneten. Kenntnisnahme: Der „geschäftsführende“ 1. Beigeordneten Herr Andreas Peifer fertigte die Ernennungsurkunde aus und ernannte den am 25.05.2014 aufs Neue gewählten ehren-amtlichen Ortsbürgermeister Wilfried Linden nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten. TOP 3: Wahl der/des 1. Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt Sachverhalt: Die Ortsgemeinde Schmitt hat entsprechend den Bestimmungen ihrer Hauptsatzung vom 04.09.1995 eine/n Beigeordnete/n. Die Wahl erfolgt gemäß § 40 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In der Sitzung werden Personalvorschläge unterbreitet. Eindeutige Hinweise auf den technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Beigeordnetenwahl erfolgen durch den Vorsitzenden in der Sitzung. Die Stimmenauszählung erfolgt durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragte Ratsmitglieder. Beschluss: I. Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu beauftragenden Ratsmitglieder abweichend von § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung durchzuführen. Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen Vorgeschlagen und mit der Auszählung beauftragt wurden sodann folgende Ratsmitglieder: 1. Heinz Jahnen 2. Stefan Savioli Abstimmungsergebnis: 5 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltungen II. In besonderer Wahlhandlung wurde als ehrenamtlicher 1. Beigeordneter gewählt: Herr Andreas Peifer Abstimmungsergebnis: 5 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltungen (Das Stimmrecht von Herrn Ortsbürgermeister Wilfried Linden als Vorsitzendem ruhte hierbei gem. § 36 Abs. 3 GemO.) Herr Andreas Peifer nahm die Wahl an und wurde sodann durch Ortsbürgermeister Wilfried Linden nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt. Da es sich um eine Wiederwahl handelt, entfallen Vereidigung und Amtseinführung. TOP 4: Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Wahlperiode 2014-2019 Sachverhalt: In der Geschäftsordnung trifft der Gemeinderat organisationsinterne Regelungen mit dem Ziel der Straffung und Beschleunigung der Organisationsabläufe im Gemeinderat. Die Geltung der Geschäftsordnung ist gem. § 37 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt. Deshalb hat der neu gewählte Gemeinderat mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen. Für die vergangene Wahlzeit hatte der Gemeinderat die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur unverändert übernommen. Die Mustergeschäftordnung in ihrer derzeitigen Fassung ist im „Kommunalbrevier 2014“, das den Ratsmitgliedern mit der Einladung ausgehändigt wird, auf den Seiten 247 bis 269 abgedruckt. Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich. Ausgabe 29/2014 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die vom Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur erlassene Mustergeschäftsordnung (MGeschO) in der Änderungsfassung vom 5. Mai 2009 mit folgender Abweichung: Vor dem Hintergrund einer geplanten Gesetzesänderung in § 45 Abs. 3 GemO die Worte „nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer-Verfahren)“ zu streichen, beschließt der Rat analog hierzu § 27 Abs. 7 MGeschO ohne die Worte „nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Ha-re/Niemeyer-Verfahren)“. Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 5 Mitteilungen und Anregungen Es wurden folgende Mitteilungen bekannt gegeben: 1. Hauptsatzung der Gemeinde Seitens der Verwaltung wird eine redaktionelle Überarbeitung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Schmitt vom 04.09.1995 angelehnt an die aktuelle Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes und eine entsprechende Neufassung angeregt. Ein entsprechender Satzungsentwurf wird erarbeitet und dem Rat sodann zur Beschlussfassung vorgelegt. 2. Ausschüsse des Gemeinderates In der vergangenen Wahlperiode des Gemeinderates wurden keine Ausschüsse gebildet. Seitens der Verwaltung wird für die aktuelle Wahlzeit des Gemeinderates die Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses angeregt. 3. Breitbandversorgung Sachstand der Kabelverlegung wurde bekannt gegeben. 4. Friedhof Die Kosten 2013 für den Friedhof wurden mit der Ortsgemeinde Gillenbeuren abgerechnet. Der 1/3 Anteil der Ortsgemeinde Schmitt beträgt 158,00 €. 5. Oberflächenwasser Die Oberflächenentwässerung der Gemeindestraßen wurde vom Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Ulmen für 2013 mit 1.332,26 € abgerechnet. 6. Litzbach Der Litzbach wurde neu verpachtet. Der Pachtpreis beträgt 420,00 € pro Jahr. Dies entspricht einem Gemeindeanteil von Schmitt in Höhe von 50,37 € 7. Vor Tour der Hoffnung Es handelt sich hier um eine Benefiz-Radtour von Promis und Sportler. Der Erlös ist für die Villa Kunterbunt in Trier und Kinderkrebsstation im Kemperhof Koblenz und wird am 05.08.2014 in Ulmen von Herrn Bgm. Steimers übergeben. 8. Feuerwehrgerätehaus Der Sachstand wurde bekannt gegeben. Es soll kurzfristig ein Termin mit der Ortsgemeinde stattfinden. Es folgte der nicht öffentliche Teil der Sitzung. ULMEN Auszug aus der Niederschrift über die konstituierende öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Meiserich Sitzungsdatum: Beginn: Ende: Ort: Mittwoch, den 09.07.2014 18:00 Uhr 18:20 Uhr Jugendheim Meiserich, Ulmener Str. 20, 56766 Ulmen-Meiserich Anwesend waren: Ortsvorsteher Herr Klaus Kutscheid Stadtbürgermeister Herr Günther Wagner Mitglieder Herr Erhard Fuhrmann, Herr Manfred Kutscheid, Herr Reinhold Mohr, Herr Uwe Stolz, Herr Andreas Willwer von der Verwaltung Herr Bürgermeister Alfred Steimers Herr Büroleiter Michael Schneider, Protokollführer Frau Julia Bannach Frau Viktoria Ullrich Ulmen - 24 - Gäste Herr Thomas Kerpen, geschäftsführender 1. Beigeordneter der Stadt Ulmen Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung der Ortsbeiratsmitglieder 2. Ernennung des Ortsvorstehers 3. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt 4. Mitteilungen Öffentlicher Teil TOP 1 Verpflichtung der Ortsbeiratsmitglieder Sachverhalt: Gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ortsbeiratsmitglieder, auch die wiedergewählten, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO) i.V.m. § 75 Abs. 8 Satz 4 GemO. Die Verpflichtung obliegt dem geschäftsführenden Ortsvorsteher (s. VV Nr. 4 zu § 75 GemO). Vor der Verpflichtung sind die Ortsbeiratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen: Die Ortsbeiratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen der Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO). Die Ortsbeiratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO). Verletzt ein Ortsbeiratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO). Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 haben folgende Personen die Wahl in den Ortsbeirat angenommen und wurden in der Sitzung durch den geschäftsführenden Ortsvorsteher Klaus Kutscheid per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet: • Erhard Fuhrmann • Reinhold Mohr • Manfred Kutscheid • Uwe Stolz • Andreas Willwer TOP 2 Ernennung des Ortsvorstehers Sachverhalt: Gemäß § 54 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist der am 25. Mai 2014 unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern des Ortsbezirks Meiserich für die Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Ortsbeirates 2014 bis 2019 gewählte ehrenamtliche Ortsvorsteher in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Ortsbeirates nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum Ehrenbeamten zu ernennen, zu vereidigen und in sein Amt einzuführen. Da es sich im vorliegenden Fall um eine Wiederwahl handelt, entfallen Vereidigung und Amtseinführung. Erst mit der Ernennung des neu gewählten Ortsvorstehers endet die geschäftsführende Tätigkeit des bisherigen Ortsvorstehers. Die Ernennung obliegt im vorliegenden Fall dem „geschäftsführenden“ Stadtbürgermeister (s. VV Nr. 3 zu § 76 GemO). Kenntnisnahme: Der „geschäftsführende“ Stadtbürgermeister Günther Wagner fertigte die Ernennungsurkunde aus und ernannte den am 25.05.2014 aufs Neue gewählten ehren-amtlichen Ortsvorsteher nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten. TOP 3: Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt Sachverhalt: Gem. § 76 Abs. 1 Satz 2 GemO wählt der Ortsbeirat aus seiner Mitte nach den für die Wahl ehrenamtlicher Beigeordneter geltenden Bestimmungen einen oder zwei stellvertretende Ortsvorsteher. Die Wahl erfolgt gemäß § 40 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Ausgabe 29/2014 Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In der Sitzung werden Personalvorschläge unterbreitet. Eindeutige Hinweise auf den technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Beigeordnetenwahl erfolgen durch den Vorsitzenden in der Sitzung.Die Stimmenauszählung erfolgt durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragte Ratsmitglieder. Beschluss: I. Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu beauftragenden Ratsmitglieder abweichend von § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung durchzuführen. Abstimmungsergebnis: 5 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen Vorgeschlagen und mit der Auszählung beauftragt wurden sodann folgende Ratsmitglieder: 1. Andreas Willwer 2. Manfred Kutscheid Abstimmungsergebnis: 4 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltungen II. In besonderer Wahlhandlung wurde als stellvertretender Ortsvorsteher gewählt: Zur Wahl stellten sich Herr Erhard Fuhrmann und Herr Uwe Stolz. Herr Erhard Fuhrmann erhielt 3 Ja-Stimmen und Herr Uwe Stolz 2 Ja-Stimmen. Damit ist Herr Erhard Fuhrmann gewählt. (Das Stimmrecht von Herrn Ortsvorsteher Klaus Kutscheid als Vorsitzendem ruhte hierbei gem. § 36 Abs. 3 GemO.) Herr Erhard Fuhrmann nahm die Wahl an und wurde sodann durch den geschäftsführenden Stadtbürgermeister Günther Wagner nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt. III. Von der Möglichkeit einen zweiten stellvertretenden Ortsvorsteher zu wählen sieht der Rat ab. TOP 4: Mitteilungen Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben. Auszug aus der Niederschrift über die konstituierende öffentliche Sitzung des Stadtrates Ulmen Sitzungsdatum: Mittwoch, den 09.07.2014 Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:10 Uhr Ort: Bürgersaal, Weidenstr., 56766 Ulmen Anwesend waren: Geschäftsführender Stadtbürgermeister bis einschl. TOP 2 Herr Günther Wagner Stadtbürgermeister ab TOP 3 Herr Thomas Kerpen zugleich geschäftsf. 1. Beig. bis TOP 3 SPD Herr Lothar Friedrich, Herr Albert Klein, geschäftsf. Beigeordneter, Herr Christian Laux, Herr Mario Schoenemann, Herr Rudolf Steffes-tun, Herr Günther Wagner CDU Herr Daniel Dreis, Herr Michael Kerpen, Herr Alois Keßeler, Herr Stefan Keßeler, Herr Klaus Kutscheid, Herr Uwe Schaaf, Herr Michael Schug, Frau Dorothea Vollrath WG Bürger für Ulmen e.V. Herr Karl Eckardt, Herr Peter Wallebohr, Herr Rolf Weber, Herr Hubert Willems WG Mohr Herr Reinhold Mohr von der Verwaltung Herr Bürgermeister Alfred Steimers Herr Büroleiter Michael Schneider, Protokollführer Frau Julia Bannach Frau Viktoria Ullrich Abwesend waren: Es fehlten entschuldigt Herr Sascha Denkel Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder 2. Information über die Bildung von Fraktionen 3. Ernennung des Stadtbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt 4. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt 5. Geschäftsordnung des Stadtrates für die Wahlperiode 2014-2019 6. Mitteilungen und Anregungen Ulmen - 25 - Öffentlicher Teil TOP 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder Gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder, auch die wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO). Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen: Die Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO). Die Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO). Verletzt ein Ratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO). Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 haben folgende Personen die Wahl in den Gemeinderat angenommen und wurden in der Sitzung durch den geschäftsführenden Stadtbürgermeister Günther Wagner per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet: • Albert Klein • Lothar Friedrich • Mario Schoenemann • Christian Laux • Rudolf Steffes-tun • Dorothe Vollrath • Uwe Schaaf • Klaus Kutscheid • Michael Kerpen • Daniel Dreis • Michael Schug • Alois Keßeler • Stephan Keßeler • Hubert Willems • Peter Wallebohr • Karl Eckardt • Rolf Weber • Reinhold Mohr Die Verpflichtung von Herrn Günther Wagner als Ratsmitglied erfolgt durch den geschäftsführenden 1. Beigeordneten Thomas Kerpen. Herr Sascha Denkel fehlte entschuldigt. Die Verpflichtung erfolgt anlässlich der nächsten Sitzung. TOP 2: Information über die Bildung von Fraktionen Sachverhalt: Die Bildung von Fraktionen, die Namen der Fraktionsmitglieder sowie des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter sind nach § 30 a Abs. 2 GemO dem Bürgermeister mitzuteilen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, über die Fraktionsbildung im Rahmen der konstituierenden Sitzung die übrigen Ratsfraktionen und Ratsmitglieder sowie die Öffentlichkeit zu informieren. Kenntnisnahme: Folgende Fraktionen wurden gebildet: SPD-Fraktion bilden die Stadtratsmitglieder Günther Wagner, Albert Klein, Lothar Friedrich, Mario Schoenemann, Christian Laux und Rudolf Steffes-tun Fraktionssprecher ist Herr Lothar Friedrich und stellvertretender Fraktionssprecher Herr Mario Schoenemann. Wählergruppe „Bürger für Ulmen e.V.“ bilden die Stadtratsmitglieder Karl Eckardt, Peter Wallebohr, Rolf Weber und Hubert Willems. Fraktionsvorsitzender ist Herr Rolf Weber und Stellvertreter Herr Peter Wallebohr. CDU und FWG Mohr bilden eine Fraktion mit den Stadtratsmitglieder Dorothe Vollrath, Uwe Schaaf, Klaus Kutscheid, Michael Kerpen, Daniel Dreis, Michael Schug, Alois Keßeler, Stephan Keßeler, Sascha Denkel, Reinhold Mohr Vorsitzender ist Herr Michael Kerpen und Stellvertreter Uwe Schaaf. Ausgabe 29/2014 TOP 3: Ernennung des Stadtbürgermeisters, V ereidigung und Einführung in das Amt Sachverhalt: Gemäß § 54 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist der am 25. Mai 2014 unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde für die Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Gemeinderates 2014 bis 2019 gewählte ehrenamtliche Bürgermeister in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum Ehrenbeamten zu ernennen, zu vereidigen und in sein Amt einzuführen. Erst mit der Ernennung des neu gewählten Stadtbürgermeisters endet die geschäftsführende Tätigkeit des bisherigen Bürgermeisters. Die Ernennung obliegt im vorliegenden Fall dem „geschäftsführenden“ Stadtbürgermeister Günther Wagner. Kenntnisnahme: Der „geschäftsführende“ Stadtbürgermeister Günther Wagner fertigte die Ernennungsurkunde aus und ernannte den am 25.05.2014 neu gewählten ehrenamtlichen Stadtbürgermeister Thomas Kerpen nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten. TOP 4: Wahl der Beigeordneten, Ernennung, V ereidigung und Einführung in das Amt Sachverhalt: Die Stadt Ulmen hat entsprechend den Bestimmungen ihrer Hauptsatzung vom 07.11.2012 bis zu drei Beigeordnete. Deren Wahl erfolgt gemäß § 40 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) erfolgt Wahl durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In der Sitzung werden Personalvorschläge unterbreitet. Eindeutige Hinweise auf den technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Beigeordnetenwahl erfolgen durch den Vorsitzenden in der Sitzung. Die Stimmenauszählung erfolgt durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragte Ratsmitglieder. Beschluss: I. Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu beauftragenden Ratsmitglieder abweichend von § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung durchzuführen. Abstimmungsergebnis: 19 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen Vorgeschlagen und mit der Auszählung der beauftragt wurden sodann folgende Ratsmitglieder: 1. Christian Laux 2. Stefan Keßeler Abstimmungsergebnis: 17 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen II. In besonderer Wahlhandlung wurden gewählt: 1. als ehrenamtlicher 1. Beigeordneter Zur Wahl stellten sich Herr Karl Eckardt und Herr Albert Klein. Herr Karl Eckardt erhielt 13 Ja-Stimmen und Herr Albert Klein 6 Ja-Stimmen. Damit war Herr Karl Eckardt gewählt. (Das Stimmrecht von Herrn Stadtbürgermeister Thomas Kerpen als Vorsitzendem ruhte gem. § 36 Abs. 3 GemO.)Herr Karl Eckardt nahm die Wahl an und wurde sodann durch Stadtbürgermeister Thomas Kerpen nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt. 2. als weitere (2.) ehrenamtliche Beigeordnete Zur Wahl stellten sich Frau Dorothea Vollrath und Herr Albert Klein. Frau Dorothea Vollrath erhielt 13 Ja-Stimmen und Herr Albert Klein 6 Ja-Stimmen. Damit war Frau Dorothea Vollrath gewählt. (Das Stimmrecht von Herrn Stadtbürgermeister Thomas Kerpen als Vorsitzendem ruhte gem. § 36 Abs. 3 GemO.) Frau Dorothea Vollrath nahm die Wahl an und wurde sodann durch Stadtbürgermeister Thomas Kerpen nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt. 3. als weiterer (3.) ehrenamtlicher Beigeordneter Zur Wahl stellten sich Herr Alois Keßeler und Herr Albert Klein. Herr Alois Keßeler erhielt 13 Ja-Stimmen und Herr AlbertKlein 6 Ja-Stimmen. Damit war Herr Alois Keßeler gewählt. (Das Stimmrecht von Herrn Stadtbürgermeister Thomas Kerpen als Vorsitzendem ruhte gem. § 36 Abs. 3 GemO.) Herr Alois Keßeler nahm die Wahl an und wurde sodann durch Stadtbürgermeister Thomas Kerpen nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt. TOP 5: Geschäftsordnung des Stadtrates für die Wahlperiode 2014-2019 Sachverhalt: In der Geschäftsordnung trifft der Gemeinderat organisationsinterne Regelungen mit dem Ziel der Straffung und Beschleunigung der Organisationsabläufe im Gemeinderat. Die Geltung der Geschäftsordnung ist gem. § 37 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt. Deshalb hat der neu gewählte Stadtrat mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen. Ulmen - 26 - Für die vergangene Wahlzeit hatte der Stadtrat bzw. der damalige Ortsgemeinderat die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur unverändert übernommen. Die Mustergeschäftordnung in ihrer derzeitigen Fassung ist im „Kommunalbrevier 2014“, das den Ratsmitgliedern mit der Einladung ausgehändigt wird, auf den Seiten 247 bis 269 abgedruckt. Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich. Beschluss: Der Stadtrat beschließt, die vom Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur erlassene Mustergeschäftsordnung (MGeschO) in der Änderungsfassung vom 05. Mai 2009 mit folgender Abweichung: Vor dem Hintergrund einer geplanten Gesetzesänderung in § 45 Abs. 3 GemO die Worte „nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer-Verfahren)“ zu streichen, beschließt der Rat analog hierzu § 27 Abs. 7 MGeschO ohne die Worte „nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer-Verfahren)“. Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 TOP 6: Mitteilungen und Anregungen In der Sitzung wurde über folgende Themen informiert: 1. Bildung der Ausschüsse / Wahl der Ausschussmitglieder Die Wahl der Mitglieder / Stellvertreter für die nach der Hauptsatzung zu bildenden Ausschüsse des Stadtrates soll in der nächsten regulären Stadtratssitzung erfolgen. Den Fraktionsvorsitzenden werden hierzu seitens der Verwaltung vorab noch entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt. 2. Jubiläum Musikverein Ulmen Der Vorsitzende teilte mit, dass der Musikverein Ulmen am 12. und 13.07.2014 das Kreismusikfest ausrichtet. Der Musikverein feiert gleichzeitig sein 44-jähriges Jubiläum. Meiserich Infolge einer Veranstaltung des MSC Daun e. V. im ADAC am Samstag, dem 26. Juli 2014, werden folgende Straßen für den allgemeinen Verkehr gesperrt: Die K22 von Meiserich nach Demerath und von Meiserich nach Steiningen. Sperrung: von ca. 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr Besichtigung der Wertungsprüfungen am Donnerstag, dem 24. Juli, von ca. 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Ausgabe 29/2014 Vermietung von Wohnraum in der Stadt Ulmen Die Stadt Ulmen vermietet die zum 01.10.2014 frei werdende Obergeschoss-Wohnung im Gemeindehaus „Am Maar“, In der Lay 4 in 56766 Ulmen, Größe 75,27 qm. Die Wohnung besteht aus 3 Zimmern, Küche, Bad, WC, Flur. Schriftliche Bewerbungen können an Herrn Stadtbürgermeister Thomas Kerpen, Gemeindehaus „Am Maar“, In der Lay 4, 56766 Ulmen, Tel. 02676-249 oder an die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen gerichtet werden. 56766 Ulmen, den 16.07.2014 Stadt Ulmen Kerpen, Stadtbürgermeister Ulmener Bauernmarkt Auf dem „Alten Postplatz“ Jeden Samstag von 8.00 - 13.00 Uhr Südfrüchte Obst, Gemüse, Südfrüchte, Eier Geflügel Eier, Geflügel, Nudeln, Honig Gemüse Nudeln Honig, frischer Fisch Obst Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Stadtrates Ulmen Hiermit lade ich zu einer öffentlichen / nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Ulmen ein, die am Montag, den 21.07.2014, um 19:00 Uhr im Gemeindehaus „AM MAAR“, In der Lay, 56766 Ulmen stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung 2. Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für die Ausschüsse des Stadtrates 3. Mitteilungen und Anfragen Nicht öffentlicher Teil 4. Bekanntgabe einer Eilentscheidung (Grundstücksangelegenheit) 5. Bekanntgabe einer Eilentscheidung (Grundstücksangelegenheit) 6. Bauangelegenheit 7. Bauangelegenheit 8. Bauangelegenheit 9. Mitteilungen und Anfragen gez. Thomas Kerpen, Stadtbürgermeister Sprechstunden des Stadtbürgermeisters Die Sprechstunden des Ulmener Stadtbürgermeisters Thomas Kerpen finden dienstags von 9.00 bis 11.30 Uhr, donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr, oder nach telefonischer Vereinbarung im Gemeindebüro, In der Lay 4, statt. Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch an 02676-249, per Fax an 02676-8521 oder per E-mail an [email protected] wenden. Diamantene Hochzeit der Eheleute Christel und Otto Majoreck Am Donnerstag, dem 24.07.2014 feiern die Eheleute Otto und Christel Majoreck ihren 60. Hochzeitstag. Im Namen aller Mitbürgerinnen und Mitbürger gratulieren wir dem Jubelpaar ganz herzlich und wünschen ihnen, dass sie noch viele gemeinsame gesunde Jahre erleben dürfen. Stadt Ulmen Thomas Kerpen Stadtbürgermeister Verbandsgemeinde Ulmen Alfred Steimers Bürgermeister WAGENHAUSEN Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Wagenhausen für das Haushaltsjahr 2014 vom 10.07.2014 Der Ortsgemeinderat hat am 30.01.2014 aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVB1. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell als Aufsichtsbehörde vom 02.07.2014 hiermit bekannt gemacht wird: Ulmen - 27 - §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 71.408,00 EUR 81.086,00 EUR - 9.678,00 EUR 64.369,00 EUR 68.540,00 EUR - 4.171,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 38.500,00 EUR 39.527,00 EUR - 1.027,00 EUR 8.450,00 EUR 3.252,00 EUR + 5.198,00 EUR 111.319,00 EUR 111.319,00 EUR 0,00 EUR §2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für - verzinste Kredite auf 1.027,00 EUR §3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 365 v. H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 50,00 EUR für den zweiten Hund 75,00 EUR für jeden weiteren Hund 100,00 EUR §5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. 175) in der derzeit gültigen Fassung werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: 1. Benutzung des Vorkühlraumes: pro angefangener Tag 5,00 EUR. §6 Eigenkapital Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres (noch nicht bekannt) (noch nicht bekannt) (noch nicht bekannt) §7 Deckungsvermerke Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind innerhalb eines Teilhaushaltes die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist. Ausgabe 29/2014 1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt (§ 16 Abs. 2 GemHVO). 2. Alle Aufwandskonten (mit Ausnahme der Abschreibungskonten) innerhalb eines Teilergebnishaushaltes werden gem. § 16 Abs. 1 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Gleichzeitig sind auch die entsprechenden Ansätze der Auszahlungskonten innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes gem. § 16 Abs. 1 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. 3. Gem. § 16 Abs. 2 GemHVO werden alle Abschreibungskonten im Ergebnishaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 4. Mehrerträge (mit Ausnahme der Ertragskonten aus der Auflösung von Sonderposten bzw. Rückstellungen) bzw. Mehreinzahlungen innerhalb eines Teilhaushaltes dienen der Deckung von Mehraufwendungen (mit Ausnahme der Abschreibungskonten) bzw. von Mehrauszahlungen innerhalb desselben Teilhaushaltes. 5. In den Teilfinanzhaushalten werden gem. § 16 Abs. 3 GemHVO die Auszahlungsansätze aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 56766 Ulmen, den 10.07.2014 Ortsgemeinde Wagenhausen gez. Hendges, Ortsbürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Festsetzung des Gesamtbetrages der verzinsten Investitionskredite wurde gem. den §§ 95 Abs. 4 Nr. 2 i.V. m. § 103 Abs. 2 GemO erteilt. Der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt sowie die Unterdeckung im Finanzhaushalt wurde von der Aufsichtsbehörde gem. § 121 GemO beanstandet und die Ortsgemeinde aufgefordert durch eine sparsame Mittelbewirtschaftung den Fehlbetrag zurückzuführen. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.07.2014 bis einschließlich 30.07.2014 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 104, öffentlich aus. Ebenfalls kann eine Ausfertigung beim Ortsbürgermeister eingesehen werden. 56766 Ulmen, den 10.07.2014 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen gez. Steimers, Bürgermeister Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrensoder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. WeiLer Ortsbürgermeister Otto Schneiders Tel. 02678/1064 o. 0151/52072522, Fax 02678/952955 E-Mail: [email protected] Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Weiler für das Haushaltsjahr 2014 vom 14.07.2014 Der Ortsgemeinderat hat am 28.01.2014 aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVB1. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell als Aufsichtsbehörde vom 02.07.2014 hiermit bekannt gemacht wird: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf 308.807,00 EUR 326.309,00 EUR - 17.502,00 EUR 281.267,00 EUR 288.384,00 EUR Ulmen - 28 - der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Abnahme Liquidität) die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf - 7.117,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 2.000,00 EUR 10.180,00 EUR - 8.180,00 EUR 16.797,00 EUR 1.500,00 EUR + 15.297,00 EUR 300.064,00 EUR 300.064,00 EUR 0,00 EUR §2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für - verzinste Kredite auf 0,00 EUR §3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten wird festgesetzt auf 0,00 EUR. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 EUR. §4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 365 v. H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 40,00 EUR für den zweiten Hund 50,00 EUR für jeden weiteren Hund 60,00 EUR Das Halten von gefährlichen Hunden wird besonders besteuert: Die Steuer beträgt jährlich: für den ersten gefährlichen Hund 480,00 EUR für jeden weiteren gefährlichen Hund 650,00 EUR §5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. 175) in der derzeit gültigen Fassung werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: - entfällt- §6 Altersteilzeit Für die Altersteilzeit von Arbeitnehmern werden 0 Fälle zugelassen. §7 Eigenkapital Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres (noch nicht bekannt) (noch nicht bekannt) (noch nicht bekannt) Ausgabe 29/2014 §8 Deckungsvermerke Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind innerhalb eines Teilhaushaltes die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist. 1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt (§ 16 Abs. 2 GemHVO). 2. Alle Aufwandskonten (mit Ausnahme der Abschreibungskonten) innerhalb eines Teilergebnishaushaltes werden gem. § 16 Abs. 1 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Gleichzeitig sind auch die entsprechenden Ansätze der Auszahlungskonten innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes gem. § 16 Abs. 1 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. 3. Gem. § 16 Abs. 2 GemHVO werden alle Abschreibungskonten im Ergebnishaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 4. Mehrerträge (mit Ausnahme der Ertragskonten aus der Auflösung von Sonderposten bzw. Rückstellungen) bzw. Mehreinzahlungen innerhalb eines Teilhaushaltes dienen der Deckung von Mehraufwendungen (mit Ausnahme der Abschreibungskonten) bzw. von Mehrauszahlungen innerhalb desselben Teilhaushaltes. 5. In den Teilfinanzhaushalten werden gem. § 16 Abs. 3 GemHVO die Auszahlungsansätze aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 56766 Ulmen, den 14.07.2014 Ortsgemeinde Weiler gez. Schneiders, Ortsbürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung sieht keine Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2014 vor. Eine Genehmigung der verzinsten Investitionskredite gem. den §§ 95 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. 103 Abs. 2 GemO entfällt daher. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.07.2014 bis einschließlich 30.07.2014 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 104, öffentlich aus. Ebenfalls kann eine Ausfertigung beim Ortsbürgermeister eingesehen werden. 56766 Ulmen, den 14.07.2014 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen gez. Steimers, Bürgermeister Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrensoder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich Geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Gemeinderates Weiler Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Weiler ein, die am Donnerstag, den 24.07.2014, um 19:30 Uhr im Gemeindehaus, Kirchstr. 1b, 56825 Weiler stattfindet. Tagesordnung: - Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung 2. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung derSatzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Ortsgemeinde Weiler 3. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 4. Grundstücksangelegenheit 5. Mitteilungen gez. Otto Schneiders, Ortsbürgermeister Fundsache Im Bereich Heistert ist ein Anreiß-Meterstock und ein blauer s.Oliver Schirm gefunden worden. Die Verlierer können ihre Sachen bei der Gemeindeverwaltung abholen. Mit freundlichen Grüßen Otto Schneiders, Ortsbürgermeister Ulmen - 29 - WOLLMERATH Vermietung von Wohnraum und / oder Geschäftsraum (Gaststätte) Die Ortsgemeinde Wollmerath vermietet ab sofort eine Dachgeschosswohnung im Bürgerhauses, Hauptstr. 10 in 56826 Wollmerath. Die Wohnung hat eine Größe von 90 m2 (4 Zimmer, Küche, Bad, Diele). Weiter vermietet die Ortsgemeinde Wollmerath sofort die im Erdgeschoss befindliche möblierte Gaststätte. Die Nutzfläche beträgt 50 qm zuzüglich Vorraum und Toiletten. Die Einrichtung ist brauereifrei. Anfragen, schriftliche Bewerbungen sowie weitere Infos unter: Ortsgemeinde Wollmerath, Herrn Ortsbürgermeister Wolfgang Schmitz, Hauptstraße 20, 56826 Wollmerath, Telefon 02677-522 oder 0171-2351753 eMail: [email protected] oder an die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen, Zimmer 153, Tel.Nr. 02676-409 153, eMail: [email protected] Kinderspielplatz Am heutigen Wochenende wollen wir bei super Wetter mit dem Anstrich der Spielgeräte beginnen. Material ist vorhanden. Starten wollen wir um 10.00 Uhr. Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen. Wolfgang Schmitz, Ortsbürgermeister Nachvergabe von Brennholz Die Nachvergabe von Brennholz erfolgt am Freitag den 25.07.2014. Wir treffen uns um 18.00 Uhr vor dem Gemeindehaus. Die Lose werden vor Ort besichtigt. Paul Michael Kruff, Revierförster ANDERE BEHÖRDEN Manöverankündigung Die Bundeswehr beabsichtigt am 29.07.2014, von 13.30 Uhr – 16.00 Uhr einen Leistungsmarsch in der Verbandsgemeinde Ulmen und Kaisersesch durchzuführen. Übungsbereich: Gräfin von Maltzan-Kaserne – Laubach An dieser Übung sind 15 Soldaten mit 1 Kfz beteiligt. Es werden nur Feld- und Wanderwege genutzt. Landkreis Cochem-Zell warnt vor Reifen-Aktion In den letzten Tagen wurden in verschiedenen Gemeinden im Landkreis Cochem-Zell Flugblätter über kostenlose Reifensammlungen verteilt. Der Absender gibt vor, die Altreifen vor dem Haus abzuholen und kostenlos zu entsorgen. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell weist darauf hin, dass diese Sammlung illegal ist und es sich hierbei nicht um eine Sammlung des Landkreises handelt. Der Sammler hat keine Genehmigung für die Sammlung der Altreifen. Bei dieser Reifen-Aktion kann nicht davon ausgegangen werden, dass die gesammelten Reifen anschließend einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Im Landkreis Cochem-Zell können Altreifen beim Reifenfachhandel oder auf den Bauschuttdeponien Faid, Zell, Lieg und Klotten fachgerecht entsorgt werden. Für weitere Rückfragen steht die Kreisverwaltung Cochem-Zell, Abfallberatung unter 02671/61-456 oder per E-Mail: [email protected] zur Verfügung. Ausgabe 29/2014 Energiekosten ratlos, ob und welche Maßnahme einer Wärmedämmung sinnvoll ist. Auf der Grundlage der EU-Gebäuderichtlinie und der Energieeinsparverordnung stellen die unterschiedlichen baulichen Maßnahmen zum Wärmeschutz ein politisches Ziel dar. Inzwischen gibt es ein breites Angebot auf dem Markt des energieeffizienten Bauens und Sanierens. Dabei stehen nicht nur die CO2-Reduktion und die Einsparung von fossilen Brennstoffen im Vordergrund. Ebenso sind die hygienischen Lebensbedingungen des Menschen und die Behaglichkeit in Räumen wichtige Kriterien des baulichen Wärmeschutzes. Die Energieagentur des Landkreises Cochem-Zell „unser-klima-cochem-zell e.V.“ geht zusammen mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. Vorurteilen zum baulichen Wärmeschutz auf den Grund. Weitere Experten der Branche sind zu einer Podiumsdiskussion eingeladen, an der auch Staatssekretär Uwe Hüser vom rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium teilnimmt. Weitere Informationen finden Sie online unter: www.ukcz.de/waermedaemmung Termin: 23.09.2014, 19.00 Uhr Ort: Kapuzinerkloster Cochem Die Geschäftsstelle der Energieagentur nimmt Ihre Anmeldung gerne entgegen: E-Mail: [email protected] Online: www.ukcz.de/waermedaemmung Tel.: 02671/61-694, Fax: 02671/61-5694 Taktisches Luftwaffengeschwader 33 Überführung der Bundeswehrfeuerwehr Büchel in das Zentrum Brandschutz der Bundeswehr Neue Strukturen im Brandschutz der Bundeswehr Im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr wurde am 25. Juni 2014 die auf dem Fliegerhorst Büchel ansässige Bundeswehrfeuerwehr aus dem Taktischen Luftwaffengeschwader 33 herausgelöst und in einem kleinen Festakt offiziell dem Zentrum für Brandschutz der Bundeswehr in Sonthofen unterstellt. Zugleich übernahm Brandamtmann Kai Vering die Leitung der Feuerwache in Büchel. Das Zentrum für Brandschutz der Bundeswehr gehört dem ebenfalls neu geschaffenen Organisationsbereich Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD) der Bundeswehr an. In der neuen Struktur werden alle 72 Feuerwehren und damit alle 3.400 Feuerwehrleute der Bundeswehr unter einem einheitlichen Kommando zusammengeführt. Die Ausbildung und der Einsatz des gesamten Personals sowie die Ausrüstung und Ausstattung mit Feuerwehrfahrzeugen usw. werden damit künftig zentral gesteuert. Außer dass die Bundeswehrfeuerwehr nicht mehr zum Taktischen Luftwaffengeschwader 33 gehört und nunmehr als eigenständiger Dienstleister ihre wichtigen Aufgaben für den Verband erfüllt, ändert sich kaum etwas. Sie bleibt in ihrer bisherigen Personalstärke für die Menschenrettung und den Brandschutz im Flugbetrieb sowie darüber hinaus für den Brandschutz der Gebäude und Anlagen auf dem Fliegerhorst verantwortlich. Damit ist und bleibt die Bundeswehrfeuerwehr Büchel für das Geschwader unverzichtbar. Auch an der engen Zusammenarbeit mit zivilen Feuerwehren, z.B. im Rahmen der nachbarschaftlichen Löschhilfe, wird sich nichts ändern. Die weithin bekannte Fliegerhorstfeuerwehr hat in den vergangenen Jahrzehnten ihre außerordentliche Einsatzbereitschaft unter Beweis gestellt und dabei innerhalb und außerhalb des Fliegerhorstes erfolgreich als Retter in und aus der Not fungiert. Auch zukünftig werden die Feuerwehrmänner (derzeit gibt es noch keine Feuerwehrfrauen in Büchel) ihren festen Platz am Standort haben. Klimaschutzaktivitäten des Kreises und der Verbandsgemeinde Wärmedämmung JA oder NEIN? Der Wirbel in den Medien um die Wärmedämmung reißt nicht ab: „Dämmen ist teuer und schlecht fürs Gebäude“, so oder ähnlich verunsichern immer wieder Meldungen den sanierungswilligen Hausbesitzer. Die sind angesichts der Diskussion über steigende Die Führung des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 übergibt die Fliegerhorstfeuerwehr Büchel offiziell an das Zentrum für Brandschutz der Bundeswehr. Ulmen - 30 - Schließung der Zulassungsstelle wegen Änderung der Zulassungssoftware Alle rheinland-pfälzischen Zulassungsstellen werden im Laufe des Jahres 2014 auf eine neue Zulassungssoftware umgestellt. Die Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Cochem-Zell ist hiervon in der Woche vom 21.07. – 25.07.2014 betroffen. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass an folgenden Tagen sowohl die Zulassungsstelle in Cochem als auch die Außenstelle in Zell für den Publikumsverkehr geschlossen ist: Dienstag, 22.07.2014 ab 14.00 Uhr Mittwoch, 23.07.2014 ganztags Donnerstag, 24.07.2014 ganztags Am 25.07.2014 ist die Zulassungsstelle in Cochem wieder geöffnet. Die Außenstelle in Zell bleibt an diesem Tag noch geschlossen. Es wird um Verständnis gebeten, wenn es am 25.07.2014 noch zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann. Entgegen der üblichen Öffnungszeit bleibt die Zulassungsstelle an diesem Tag für den allgemeinen Publikumsverkehr bis 16.00 Uhr geöffnet. SONSTIGE MITTEILUNGEN Sprechtag Deutsche Rentenversicherung Haben Sie Fragen zur Sozialversicherung? Dann sollten Sie den nächsten Besuch des Versicherungsältesten Franz-Josef Schmitz der Deutschen Rentenversicherung Bund, im Hause der BARMER GEK Markt 32 -34 in Mayen am Montag, den 04.08.14 ab 14.00 Uhr nicht versäumen. Herr Schmitz berät in allen Renten- und Versicherungsangelegenheiten der Deutschen Rentenversicherung (früher BfA/LVA). Er hilft bei der Beschaffung fehlender Unterlagen, nimmt Rentenanträge entgegen und führt Kontenklärungen durch. Zur Terminvereinbarung rufen Sie bitte die BARMER GEK unter der kostenfreien Rufnummer 0800 332060 606 453 an. Pflegestützpunkt Gillenbeuren Angehörigengruppe Demenz Nächstes Treffen der Gesprächsgruppe für Angehörige von Menschen mit Demenz: Dienstag, 22.07.14, 15.30-17.00 Uhr, im Pflegestützpunkt, Gartenstr. 17, 56825 Gillenbeuren. Die Gesprächsgruppe bietet Angehörigen von Menschen mit Demenz die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. Informationen über das Krankheitsbild, der Umgang mit dem an Demenz erkrankten Angehörigen, sowie praktische Hilfs- und Unterstützungsangebote sind Inhalte der Treffen. Durch diesen Informations- und Erfahrungsaustausch sollen Angehörige zum Einen bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützt werden, aber auch die Möglichkeit haben, sich bereits bei den ersten Anzeichen einer Demenz Rat zu holen. Es ist eine offene Gruppe, in der jeder willkommen ist, der einen demenzkranken Menschen betreut und/oder pflegt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Angehörigengruppe findet immer ohne die Erkrankten statt! Gesprächsgruppe für Angehörige von Menschen mit Demenz jeden vierten Dienstag im Monat, 15.30-17.00 Uhr Ansprechpartnerin: Brigitte Boost, Gartenstr. 17, 56825 Gillenbeuren Telefon: 02677-951888, 952870 Email: [email protected] Forum Daun Donnerstag, 17. Juli Abendkonzert 20:00 Uhr des Musikvereins Waldkönigen Eintritt frei Montag, 21. Juli Klassenvorspiel 18:00 Uhr der Musikschule „Spiel mit“ gGmbH Eintritt frei Donnerstag, 24. Juli Eifel Rallye Festival Bis Samstag, 26. Juli Donnerstag, 31. Juli Abendkonzert 20:00 Uhr des Musikvereins Waldkönigen Eintritt frei Samstag, 16. August, Greenpeace Live-Multivisionsshow 21:00 Uhr „Naturwunder Erde“ mit Markus Mauthe - Eine Weltreise voller Bilder, Erlebnisse und Musik im Rahmen der Dauner Fototage OpenAir auf dem Laurentiusplatz Daun Eintritt frei Ausgabe 29/2014 Sonntag, 14. September Preview „Aus dem Häuschen“ 19:00 Uhr neues Programm des Kabarettisten Ralf Schmitz Veranstalter: Meyer Konzerte Freitag, 26. September „Mia Mauseschwanz“ 15:00 Uhr Gesundheitsmusical für Kinder ab 4 Jahre Veranstalter: Kur- und Freizeitbetriebe Daun Mittwoch, 1. Oktober Seniorennachmittag 14:00 Uhr der Stadt Daun Freitag, 03. Oktober Klavierkonzert mit Justus Frantz „Ludwig van Beethoven – Sein Weg zur Meisterschaft“ 20:00 Uhr Veranstalter: Kur- und Freizeitbetriebe Daun Programmänderungen sind möglich! Mit freundlicher Unterstützung der Volksbank RheinAhrEifel eG Für weitere Informationen zu den Veranstaltungen steht Ihnen das Team des Gäste- und Veranstaltungszentrums FORUM DAUN, Leopoldstr. 5, 54550 Daun, 06592 951313 oder 951312 gerne zur Verfügung. Eintrittskarten erhalten Sie im Forum Daun und an allen Ticket-Regional-Vorverkaufsstellen sowie im Internet: www.forumdaun.de oder www.ticket-regional.de. Das Sommer-Kultur-Festival „Klassik auf dem Vulkan“ findet im Rahmen des Kultursommers Rheinland-Pfalz statt! Wenn Sie stets aktuell informiert sein möchten, empfehlen wir Ihnen die Anmeldung zu unserem Newsletter unter http://www.klassikaufdemvulkan.de/newsletter Öffnungszeiten des Veranstaltungsbüros: Montag bis Freitag 09:00 bis 17:00 Uhr Samstag 09:00 bis 15:00 Uhr Sonntag 10:00 bis 13:00 Uhr Klassik auf dem Vulkan - Kultursommer Rheinladn-Pfalz Samstag, 19. Juli ABBA Gold – The Concert Show 20:30 Uhr Klassik auf dem Vulkan OpenAir am Gemündener Maar Samstag, 2. August Giora Feidman & das Gershwin Quartett 20:30 Uhr Klassik auf dem Vulkan OpenAir am Gemündener Maar Klinikum Mittelmosel St. Josef-Krankenhaus Zell bietet Kurse für Mütter und Babys Rückbildungsgymnastik und Babymassage für junge Familien Zell. Für frisch gebackene Mütter bietet die Zeller Hebammengemeinschaft einen Rückbildungskurs, der am Montag, den 28. Juli, startet. Durch gezielte Gymnastik erfahren die Teilnehmerinnen, deren Entbindung acht bis zwölf Wochen zurückliegen sollte, an insgesamt acht Abenden mehr über die eigene Körperwahrnehmung. Die Übungen finden jeweils zwischen 15:00 und 16:15 Uhr im Gymnastikraum statt und stärken die Muskulatur an Beckenboden, Bauch, Rücken und Po. Weitere Kursreihen starten am 29. September und am 1. Dezember. Bei der Babymassage, für die das Kind zwischen acht und zwölf Wochen alt sein sollte, geht es um Wohlfühlen und Intensivierung der Beziehung zwischen Mutter/Eltern und Kind. Neben Spaß und Entspannung erhalten die Teilnehmer hier für eine Kursgebühr in Höhe von 40,00 € auch Anleitung zur Indischen Massagetechnik gegen Blähungen sowie Yogaübungen. Der nächste Kurs im Klinikum Mittelmosel St. Josef-Krankenhaus Zell beginnt am Samstag, den 2. August, von 10:30 bis 11:15 Uhr im Gymnastikraum. Weitere Kursreihen starten am 11. Oktober und am 13. Dezember. Informationen und Anmeldemöglichkeit zur Rückbildungsgymnastik sowie zum Babymassagekurs unter 0171/79 39 004 oder kontakt(at)hebammengemeinschaft-zell.de. Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Urheberrechtsverstöße im Internet und Abmahnung – was tun? Verbraucherzentrale bietet Vortrag und Einzelberatung Haben Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwälten im Namen der Musik,- Computerspiele-, Fotografie- oder Filmindustrie erhalten? Ihnen wird vorgeworfen eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, indem Sie rechtswidrig, also ohne eine Erlaubnis des/ der Rechteinhaber/s, Dateien wie Musikstücke, Filme, Computerspiele oder Fotos im Internet in Tauschbörsen zum Herunterladen (Download) angeboten und/oder selbst heruntergeladen haben? Solche Anfragen häufen sich seit geraumer Zeit bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Urheberrechtsinhaber dieser Werke, meistens große Unternehmen gehen strikt gegen solche Urheberrechtsverletzungen vor und beauftragen ihre Anwälte, die angeblichen Rechteverletzer mittels eines Abmahnschreibens unter Fristsetzung abzumahnen. Ulmen - 31 - Oftmals drohen die Anwälte mit Schadensersatzforderungen im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich und machen Anwaltskosten von mehreren hundert Euro oder mehr geltend. Sollten Sie ein solches anwaltliches Abmahnschreiben erhalten haben, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich, dieses nicht einfach zu ignorieren, sondern umgehend tätig zu werden. Was Sie unternehmen müssen und worauf Sie achten sollten, erläutert ein auf Urheberrecht spezialisierter Honoraranwalt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. am 04. August um 16 Uhr im Rahmen eines Vortrages bei der Verbraucherzentrale in Cochem, Brückenstr. 2 (Gebäude der Sparkasse), 3. Obergeschoss, Raum 3.9. . Die Teilnahme ist kostenlos. Wegen begrenzter Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung über unser Servicetelefon 0651 / 44802 oder 02671 / 605784 per E-Mail an [email protected] erforderlich. Am gleichen Tag bietet der Honoraranwalt Termine zur Einzelberatung an. Diese Beratung wird mit 35 Euro berechnet. Es ist hier eine Terminvereinbarung erforderlich, da zur Bearbeitung der Rechtsfragen vorab Unterlagen einzusenden sind. Terminvereinbarung hier über 0651 / 48802. Ausgabe 29/2014 Nach dem Durchlauf aller Stationen fand sowohl ein Schüler-Staffellauf der jeweiligen Klassenstufen als auch ein Schüler-ElternLehrer-Staffellauf statt. Im Anschluss gab es für alle Beteiligten ein Würstchen, ein Getränk (hier ein Dankeschön an den Förderverein) und eine wohlverdiente Pause während der Auswertung der Gruppenergebnisse. Schließlich warteten alle gespannt auf die Ergebnisse und Urkundenverteilung, die dann durch die jeweiligen Klassenlehrer mitgeteilt wurden. Es war ein sehr erfolgreicher und harmonischer Sportvormittag, der ohne die zahlreiche Unterstützung der Eltern nicht geklappt hätte. Vielen Dank dafür an alle Beteiligten! Ein besonderes Dankeschön geht an Herrn Stilla, der bestens für die Verpflegung der Schüler und Erwachsenen gesorgt hat! Sommerkonzert in Springiersbach Am Sonntag, dem 27.7.14, findet um 16,00 Uhr im für diese Instrumente akustisch ausgezeichneten Kapitelsaal des Karmelitenklosters Springiersbach ein Meisterkonzert mit den internationalen Solisten Natalia Gerakis – Querflöte, Mirjam Riedberg - Harfe, Prof. Sebastian Schmidt – Violine, und Volker Höh – Gitarre statt. Neu im Quartett ist Prof. Schmidt, 1. Geiger im berühmten MandelringQuartett. Eintritt: EUR 16,00 – EUR 14,00 Mitglieder. Karten bei allen bekannten Vorverkaufsstellen oder Tel. 06532-2731 SCHULNACHRICHTEN Schulen Grundschule Lutzerath................................................ Tel.: 02677-422 Schulstr. 2.................................................................. Fax: 02677-910045 E-Mail...................................................... [email protected] Grundschule Ulmen....................................................Tel.: 02676-8177 Bahnhofstr. 35-37..................................................... Fax: 02676-951784 E-Mail....................................................................... [email protected] Grundschule Alflen...................................................... Tel.: 02678-562 Schulstr. 14 E-Mail.......................................................grundschule-alflen@gmx.de Grundschule Büchel......................................................Tel.: 02678-228 Schulstr. 2 E-Mail............................................................... [email protected] Realschule Plus Vulkaneifel (Ganztagsschule) Schulstandort Lutzerath................................................ Tel. 02677/422 Schulstr. 2................................................................. Fax: 02677/910045 E-Mail...................................................... [email protected] Schulstandort Ulmen................................................... Tel. 02676/1551 Am Jungferweiher 2................................................... Fax: 02676/8299 E-Mail............................................................ [email protected] Förderverein der Grundschule Ulmen e.V. Am Mittwoch, 23. Juli 2014 findet unsere Jahreshauptversammlung ab 19.00 Uhr in der Grundschule in Ulmen statt. Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Jahresbericht 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Neuwahlen 7. Verschiedenes Wir freuen uns über eine zahlreiche Teilnahme. Burg-Grundschule Ulmen Sonniges Sportfest an der Burg- Grundschule Ulmen! Bei strahlendem Sonnenschein fand am 03. Juli das Sportfest der Burg-Grundschule Ulmen statt. Nach einer kurzen Einstimmung der Klasse 3b und der Begrüßung von Frau Kutscheid nahm Herr Breuning für den restlichen Tag die Leitung in die Hand. Nach einigen organisatorischen Informationen und Erklärungen ging es auch gleich los und die Schülerinnen und Schüler begaben sich mit ihren Gruppen an die jeweiligen Stationen und konnten dort ihr sportliches Können zeigen. Informationen zur Schulbuchausleihe 1. Schulbuchrücknahme Für die Teilnehmer an der Schulbuchausleihe im Schuljahr 2013/2014 findet die Rücknahme der Schulbücher an den jeweiligen Grundschulen wie folgt statt: Grundschule Alflen Donnerstag, den 24.07.2014 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 08.30 Uhr Grundschule Büchel Mittwoch, den 23.07.2014 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 09.00 Uhr Grundschule Lutzerath Montag, den 21.07.2014 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr Grundschule Ulmen Dienstag, den 22.07.2014 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr Die Schüler/innen haben in der Schule einen Rücknahmeschein erhalten, aus dem ersichtlich ist, welche Bücher zurückgegeben werden müssen. Bitte vergleichen Sie vor der Rückgabe die Exemplarbarcodes auf dem Rücknahmeschein mit dem Barcode auf den Büchern. Schutzumschläge sind vorher rückstandsfrei zu entfernen. Verunreinigungen an dem Bucheinband sollten mit einem feuchten Tuch entfernt werden. Bei der Rücknahme erfolgt eine Zustandsprüfung der Bücher, ob sie weiter verwendbar sind. Die Schüler/innen erhalten hierüber eine Quittung. Arbeitshefte müssen nicht zurückgegeben werden. Für beschädigte oder fehlende Lernmittel wird der Schulträger Schadensersatz geltend machen. Als Beschädigungen gelten insbesondere Eintragungen, Unterstreichungen, Markierungen oder Verunreinigungen. 2. Ausgabe der Buchpakete für das Schuljahr 2014/2015 Die Ausgabe der neuen Buchpakete für das Schuljahr 2014/2015 erfolgt in der letzten Ferienwoche, am 01. und 02.09.2014 während den Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen. Buchpakete, die in diesem Zeitraum nicht abgeholt werden können, werden nach den Ferien, am Dienstag, den 09.09.2014 in der Schule ausgehändigt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen, Frau Zimmer, Tel.: 02676-409 212 oder per E-Mail an [email protected] Ulmen - 32 - KINDERGARTENNACHRICHTEN Förderverein Kindergarten Kliding e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung des Förderverein Kindergarten Kliding e.V. Wir möchten hiermit alle Mitglieder, aber auch Interessierte zur Jahreshauptversammlung (Mitgliederversammlung) am Donnerstag, 07. August 2014 um 19.00 Uhr in den Kindergarten Kliding einladen. Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung 2. Kassenbericht 3. Kassenprüfbericht 4. Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer 5. Satzungsänderung der § 6 und § 7 6. Neuwahlen des Vorstandes 7. Neuwahlen der Kassenprüfer 8. Beratung und Beschlussfassung über den Zuschuss zur Spielanlage 9. Verschiedenes Damit der Verein weiterbestehen kann, brauchen wir dringend Nachwuchs für die Weiterführung unseres Fördervereins. Es macht Spaß, aber wir haben unsere Kinder bereits einige Jahre in der Schule und würden uns freuen, wenn sich Interessierte zur Mitarbeit im Vorstand bereiterklären würden. Euer Vorstand des Fördervereins Kindergarten Kliding e.V. Ausgabe 29/2014 Nach dem Frühstück in der Kindertagesstätte, zu dem der Bauernhof Heep ganz frische Milch beisteuerte, spazierten die Kinder zum Gelände des Sportfestes auf dem Gevenicher Bolzplatz. Hier wurden die Kinder vom Elternbeirat begrüßt und dann ging es auch schon los. Der Staffellauf, der Eierlauf und das Ball werfen waren ein Riesenspaß für die Kinder und wie nebenbei wurden auch noch Schnelligkeit, Hand-/Fuß-Koordination und Zielsicherheit geübt. Zwischendrin stärkten sich die Kinder gerne mit kleinen, gesunden Leckereien. Sehr stolz waren die Kinder auf die tolle Medaille und die Urkunde die sie zum Abschluss bei der Siegerehrung erhielten. Die Projekttage haben allen sehr viel Freude bereitet und waren eine große Bereicherung für den Kita-Alltag. Kindertagesstätte Gevenich Projekttage „Bewegung in der Natur“ der Kindertagesstätte Gevenich Vom 23.6. – 25.6.2014 gab es für alle Kinder der Kindertagesstätte verschiedene Angebote zum Thema „Bewegung in der Natur“. Am 23.6. wanderten die Kinder morgens zur Grillhütte am Schützenhaus in Gevenich. Nach einem kleinen Frühstück an der frischen Luft wurden auf der Wiese verschiedene Bewegungsspiele, wie ein lustiges Wettrennen oder „über das Heu springen“ durchgeführt. Die Kinder nahmen eifrig daran teil und feuerten sich gegenseitig an. Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Bad Bertrich Fußball WM im Kindergarten Bad Bertrich Viele kleine Weltmeister hatten wir auch im Kindergarten „Sonnenschein“ Bad Bertrich. Bei uns gab es in den letzten Wochen kein anderes Thema. Wir erstellten zusammen mit den Kindern eine „Fanwand“. Dort hatten wir eine Kinderlandkarte mit allen Ländern, die bei der WM dabei waren, einen Spielplan, in den wir alle Ergebnisse eingetragen haben und viele Fotos von unseren kleinen Deutschlandfans. Zusammen gestalteten wir Deutschlandtrikots für unser Fußballtunier, welches ein echter Höhepunkt für unsere Kinder war. Alle waren Sieger und nahmen stolz ihre Urkunde und ihre Siegermedaille entgegen. Zum krönenden Abschluß schauten wir uns gemeinsam die Ankunft der Nationalmannschaft auf Leinwand an. Alle unsere großen und kleinen Fußballer freuen sich mit unserer Nationalmannschaft über den Weltmeistertitel und den vierten Stern. Einen Tag später war die ehemalige Rübenwasche das Ziel der Wanderung. Auch diesmal genossen die Kinder zuerst ein Frühstück bei strahlendem Sonnenschein. Danach erkundeten sie den Wald, der viel Interessantes zu bieten hat und spielten am kleinen Bach. Zum Abschluss der Projekttage fand in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat das Sportfest statt. - 33 - Ausgabe 29/2014 l Neu- u. Gebrauchtwagen l Jahreswagenvermittlung Ihr Partner rund umS auto 56856 Zell-Kaimt St. Johannisgraben 19 Tel.: 0 65 42 - 44 54 • Fax 0 65 42 - 4 12 86 E-Mail: [email protected] Internet: www.ford-hillen-zell.de für alle Fahrzeuge und seit über 48 Jahren FORD l Reparatur und Wartung aller Marken l HU / AU l Leasing und Finanzierung l Teile und Zubehör l Karosserie und Lack l Abschlepp- u. Mietwagen Ulmen Ulmen - 34 - Ausgabe 29/2014 Sa. 19. Juli 2014 ab 11 Uhr in der Balduinstraße, Zell/Mosel KIRCH ANWALTSKANZLEI Industrie- u. Gewerbegebiet Barl • Barlstr. 12 Telefon: +49 (6542) 9870 - 0 Telefax: +49 (6542) 9870 - 70 www.kanzlei-zell.de Wir wünschen allen Besuchern und Gästen viel Spaß an der „Langen Tafel“ Gebrauchtfahrzeuge Neufahrzeuge PKW-Instandsetzung Unfallinstandsetzung Wartung Reifenservice „Lange Tafel 2014“ in Zell Ein langer Tag – eine lange Nacht Zell an der Moselschleife. Am Samstag, dem 19. Juli 2014 ab 11 Uhr lädt der Zeller Gewerbeverein, der in diesem Jahr seinen 170. Geburtstag feiert, wieder zur traditionellen „Langen Tafel“ in die Zeller Altstadt ein. Auf vierhundert laufende Meter reihen sich in der Balduinstraße Tisch an Tisch. Hier lässt sich gut essen und trinken. An den festlich geschmückten Tischen heißt es „Schlemmen und Genießen“. Die Vielfalt der Köstlichkeiten wird von Gastronomen, Winzern und Vereinen angeboten. Dazu darf die „Zeller Schwarze Katz“ aus den Kellern der Zeller Winzer nicht fehlen. Sie wird nicht nur in Flasche und Glas serviert, sondern auch anlässlich der historischen Aufführung um die Entstehung des Zeller Weinnamens zu den Aachener Weineinkäufern und zum kautzigen Winzer mit seiner resoluten Ehefrau auf die Bühne springen. Die „Zeller Schwarze Katz“ von trocken bis edelsüß: für alle Geschmäcker ist gesorgt. Und was an regionalen Spezialitäten aus den unzähligen Küchen entlang der Balduinstraße gezaubert wird, ist nicht alltäglich. Am Abend ist noch lange nicht Schluss! Mit Einbruch der Dunkelheit sorgen hunderte von Laternen mit ihrem Kerzenschimmer für warmes Licht und besondere Gemütlichkeit in einer langen Nacht. Also: Termin vormerken: Samstag, 19. Juli in der Zeller Altstadt. „Füllt die Stadt mit frohem Leben, speist und trinkt den Saft von Reben!” Man sieht sich! Gedicht zur Langen Tafel Auch in diesem Jahr zur selben Zeit steht für euch die „Lange Tafel" bereit. Vielleicht wird sie diesmal nicht wie sonst dort stehen, da die Umbauten am Marktplatz noch immer geschehen. Doch die Feier wird dies nicht weiter stören, denn gute Laune ist überall zu hören. Wir machen, wie stets, das Beste daraus und gehen am Abend noch lang nicht nach Haus'. Der Gewerbeverein feiert sein Jubelfest in unserem Städtchen mit vielen Gäst. In der Balduinstraße stehen die Anbieter bereit, sie haben dann für euch nicht nur Zeit. Denn sie bieten euch Speisen und vielfältigen Trank, für ihre Mühen gebührt ihnen schon jetzt unser Dank. Am 19.Juli 2014 um 11 Uhr wollen wir beginnen und uns auf einen schönen Tag einstimmen. Das Motto auch in diesem Jahr: „Füllt die Stadt mit frohem Leben speist und trinkt den Saft von Reben!” Ulmen - 35 - Ausgabe 29/2014 Sa. 19. Juli 2014 ab 11 Uhr in der Balduinstraße, Zell/Mosel Programm „Lange Tafel 2014“ www.elektro-konrath.de · [email protected] Wir wünschen viel Spaß an der „Langen Tafel“ Samstag, 19. Juli 2014 “Lange Tafel” in der Altstadt - eine Veranstaltung des Gewerbevereins Zell. Vierhundert laufende Meter Tisch an Tisch mit köstlichen regionalen Spezialitäten und natürlich Moselriesling von der “Zeller Schwarze Katz”. Für viele Gäste eine der schönsten Veranstaltungen in Zell und einmalig an der Mosel. Ab 28.07.2014 übernehmen wir die Fa. Lauterborn & Höllen und erweitern unser Leistungsspektrum mit Unterhaltungselektronik (TV, Receiver, etc.) 11.00 Uhr - Eröffnung der Langen Tafel 12.00 Uhr - Stadtführung für Kinder mit anschließendem Spaghettiessen - Treffpunkt: “Zeller-Schwarze-Katz”-Brunnen mit der Weinhexe - anschließend Wanderung - 200 Meter - zu einem historischen Keller mit einer musikalischen Überraschung - Besuch des Zeller Wasserfalls - Wasserspiele im Zeller Bach - Spaghettiessen am “Zeller Schwarze Katz Brunnen” - Malwettbewerb - Preise - eine leckere Tüte Eis aus der Eisdiele - Ende ca. 14 Uhr Fliehburgstrasse 13a · 56856 Zell-Barl · Tel. 06542-99099-0 · Fax 99099-11 17.00 Uhr - 1. Aufführung der Geschichte der “Zeller-Schwarze-Katz” durch Laienspieler 19.00 Uhr - 2. Aufführung der Geschichte der “Zeller-Schwarze-Katz” durch Laienspieler 22.00 Uhr - Laternengang mit dem “Riwigmännche” - Kellerführung mit der “Zeller Kelterlaus” - Treffpunkt: “Zeller-Schwarze-Katz”-Brunnen Nehmen Sie Platz und erleben und genießen Sie mit dem 170 Jahre alten Zeller Gewerbeverein Zell und seine „Zeller Schwarze Katz“! Mehr unter: www.bestzeller.de Hendrik Adam Kfz-Meisterbetrieb Fliehburgstraße 7 • 56856 Zell/Barl Telefon: 0 65 42 - 96 14 86 Industriestraße 1 (ehem. Thomas Haus) 56858 Tellig • Telefon: 01 51 / 70613589 Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 8.00 - 18.00 Uhr 8.00 - 14.00 Uhr Sa. Wir bieten Ihnen: Viel Spaß an der „Langen Tafel“... ...wünscht das Wirtz-Team vom Barl Barlstraße 30 56856 Zell (Mosel)-Barl 0 65 42 - 98 73 - 0 [email protected] Schauen Sie mal wieder in www-wirtz-online.de rein! • Reparaturen aller Fabrikate • HU & AU • Räder & Reifen • Karosseriearbeiten • Tuning, Auto Hi-Fi • Fahrzeugaufbereitung • mob. Diagnoseservice Ulmen - 36 - KIRCHLICHE NACHRICHTEN St. Martin Ulmen Freitag, 18. Juli 2014 Gastronomie 17:00 Uhr Disco Dienstag, 22. Juli 2014 Kapelle 07:00 Uhr hl. Messe Freitag, 25. Juli 2014 Kindertagesstätte Ulmen 10:00 Uhr Einsegnung der Kindertagesstätte Ulmen Sonntag, 27. Juli 2014 Kapelle 10:00 Uhr hl. Messe Pfarreiengemeinschaft Ulmen Gottesdienste Samstag 19. Juli 2014 15:00 Uhr Alflen, Trauung 17:30 Uhr Dohr, Vorabendmesse 19:00 Uhr Beuren, Vorabendmesse 19:00 Uhr Ulmen, Vorabendmesse 19:00 Uhr Alflen, Vorabendmesse Sonntag 20. Juli 2014 09:00 Uhr Waldfrieden, hl. Messe 09:30 Uhr Faid, Einführungsgottesdienst neue Messdiener 09:30 Uhr Gevenich, Wort-Gottes-Feier 09:30 Uhr Gillenbeuren, Wort-Gottes-Feier 10:00 Uhr Kliding, Wort-Gottes-Feier 10:00 Uhr Weiler, Wort-Gottes-Feier 10:30 Uhr Lutzerath (Drei Eichen-Hütte), Wort-Gottes-Feier 10:45 Uhr Büchel, Hochamt 14:30 Uhr Faid, Taufe Ausgabe 29/2014 Kloster Maria Martental Freitag, 18.07.2014 16.30 Uhr Rosenkranz, 17.00 Uhr Messbundmesse Samstag, 19.07.2014 17.00 Uhr Vorabendmesse Sonntag, 20.07.2014 16. Sonntag im Jahreskreis – Anliegensonntag 08.30 Uhr Frühmesse, 11.00 Uhr Hochamt 14.00 Uhr Anbetung - Beichte - Rosenkranz 15.00 Uhr Andacht mit Predigt von P. Ludwig Lipp, Schönstatt 17.00 Uhr Abendmesse Dienstag, 22.07.2014 14.30 Uhr Rosenkranz, 15.00 Uhr Pilgermesse Mittwoch, 23.07.2014 19.00 Uhr Glaubenskurs mit Pater Schädle SCJ Freitag, 25.07.2014 16.30 Uhr Rosenkranz, 17.00 Uhr Messbundmesse Samstag, 26.07.2014 17.00 Uhr Vorabendmesse Sonntag, 27.072014. 17. Sonntag im Jahreskreis 08.30 Uhr Frühmesse, 11.00 Uhr Hochamt 15.00 Uhr Andacht, 17.00 Uhr Abendmesse Waldgottesdienst in Hochpochten Der Waldgottesdienst, verbunden mit einem Waldgang, findet wieder an zwei Terminen statt, am 20.07.2014 und am 27.07.2014, jeweils um 06.30 Uhr. Treffpunkt ist das Forsthaus Hochpochten. Festes Schuhwerk ist erforderlich. Die Gottesdienste werden gehalten von Pastor Paul Freialdenhoven und Pater Francis OFM und mitgestaltet von Förster Fohl. Wie immer gibt es im Anschluss ein gemeinsames Frühstück. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, melden Sie sich bitte bei Förster Fohl unter der Telefonnummer 02676/1666 an. Pfarrgemeinderat Bad Bertrich-Kennfus Jubiläumswallfahrt nach Klausen Zum 60. Mal seit der Erneuerung des Gelöbnisses im Jahre 1954 begehen Kennfuser Pilger dieses Jahr ihre Wallfahrt nach Klausen. Der Pilgertag beginnt zu diesem besonderen Anlass um 06.30 Uhr mit einem Morgenlob zum Thema Frieden und abschließendem Pilgersegen in der Marienkirche von Kennfus. Der weitere Ablauf ist zunächst in der gewohnten Weise geplant. Nach Begrüßung und Segen in Klausen ist diesmal eine ausgedehnte Kaffeepause vorgesehen. Daran schließt sich im 18.00 Uhr der Besuch der Vorabendmesse in Klausen an. Um auch Nichtpilgern die Teilnahme an diesem Gottesdienst zu ermöglichen, ist der Einsatz eines Busses ab Kennfus geplant. Die voraussichtliche Abfahrt ist gegen 15.30 Uhr, damit diese Pilger ebenfalls noch die Möglichkeit haben, in Klausen Kaffee zu trinken. Die gemeinsame Rückfahrt erfolgt nach der hl. Messe. Um vorab zu ermitteln, wie viele Pilger den Bus in Anspruch nehmen werden, wird um Voranmeldung (Familie Dillenburg, Tel. 913529) bis spätestens 1. August gebeten. Wir würden uns freuen, wenn sich viele Pilger an dieser Jubiläumswallfahrt nach Klausen beteiligen würden. Mitpilger aus anderen Gemeinden unserer Pfarreiengemeinschaft sind herzlich willkommen. AgCH - Arbeitsgemeinschaft Christliche Hauskreise Bibelkreis wann und wo? Bibelkreis, jeweils donnerstags (19.30 Uhr) in Hambuch oder Polch. Nähere Info: AgCH, Siegfried Skubski, Tel. 02653-6122. Zuhörtelefon die Telefonandacht (Tel 02653/4378) Eine drei Minuten Andacht. Jeden Freitag ein neues Thema. Anrufen können Sie rund um die Uhr. Thema ab 18. Juli: Jeder sollte zu seiner Schuld stehen. Geschichtentelefon - für Kinder (Tel 02653/9119090) Die drei Minuten Kurzgeschichten für Kids! Briefseelsorge Menschen suchen Hilfe bei der Telefon- oder Briefseelsorge. Gerne können Sie uns schreiben. Briefseelsorge, Siegfried Skubski, Postfach 1101, 56755 Kaisersesch. Internet Sie finden uns auch im Internet: www.AgCH.de Die Bibel im Internet lesen und auch als Hörbibel: www.bibleserver.com Ulmen Anzeige - 37 - Ausgabe 29/2014 Immobilien Region Anzeigenannahme aus der gion für die Re 0 65 02/9147-0 ULMEN • Wohnung Kaufen · Verkaufen · Vermietung · Mietgesuche sep. Eingang, 4 ZKB, G-WC, Terrasse, Balkon und 2 Stellpl., ab 01. Oktober 2014 zu vermieten. Telefon: 0 26 76 / 3 19 Mietwohnung in Uersfeld Neubauwohnung, ca. 110 m2, 3 ZKB, Abstellraum, 2 PKW-Stellplätze, 450,- € Warmmiete, ab 01.07.2014 frei. Bei Interesse bitte 02657 / 310 anrufen. Wohnung in Kennfus ab 01.10.2014 zu vermieten. 3 ZKB, 114 m2, großer Kellerraum und Stellplatz im Carport. Wohnung in Kelberg zu vermieten Tel.: 01 51 / 70 03 49 67 oder 0 26 74 / 9 13 82 28 54 m2, 2 Zimmer, Balkon, Kellerraum, Waschraum, Trockenraum, PKW-Stellplatz, Kaltmiete 260,- Euro, NK-VZ 70,- Euro. 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Kirchengemeinde Zell-Bad Bertrich-Blankenrath KöB Gevenich KöB Lutzerath Haus der Dorfgeschichte Hauptstr. 21 56825 Gevenich Tel. 02678-9534464 Geöffnet: Freitag 15:30 - 17.00 Sonntag: 10:45 - 12:15 Altes Pfarrhaus Trierer Str. 34 56826 Lutzerath Tel. 02677-9519933 Geöffnet: Freitag 14:30 - 18.00 Sonntag: 11:30 - 13:00 Gottesdienstnachrichten vom 19.07.2014 bis 27.07.2014 vom 18.7.2014 bis zum 14.9.2014 in der Bücherei Lutzerath Lesespaß in den Sommerferien für alle Kinder, die schon lesen können Wer mindestens drei Bücher liest und bewertet, erhält eine Urkunde und nimmt an der Verlosung teil. Es gibt viele neue Bücher extra für den Lesesommer. Wer mehr wissen will, schaut bei www.lesesommer.de. Preise der Verlosung in unserer Bücherei: 1.Preis: Familieneintritt Wild- und Freizeitpark Klotten 2.Preis: Eintrittsgutschein Kletterwald Mayen-Kürrenberg 3.Preis: Eintrittsgutschein Erlebnisbad Zell Am 27.9.2014 um 16:00 Uhr startet die Abschlussveranstaltung im Pfarrsaal der Alten Schule mit einer Lesung der Autorin Florentine Hein, der Verlosung und der Ausgabe der Teilnehmerurkunden und Preise für die Lesesieger. Ab sofort könnt ihr euch in der Bücherei anmelden. Wir freuen uns auf alle, die dabei mitmachen wollen. Das Bücherei-Team KöB Lutzerath Altes Pfarrhaus Trierer Str. 34 Lutzerath Geöffnet: Freitag 14:30 – 18:00 Sonntag 11:30 – 13:00 Helfer gesucht Für die Befragung der Kinder bei Rückgabe der gelesenen Bücher suchen wir noch freiwillige Helfer (Jugendliche oder Erwachsene). In einem kleinen Interview abseits der Ausleih-Theke soll festgestellt werden, ob das Buch tatsächlich gelesen wurde. Das wird dann mit Stempel bestätigt. Hierfür sind keine besonderen Kenntnisse erforderlich. Vielleicht haben Sie Lust, uns an ein paar Ausleihtagen während des Lesesommers zu unterstützen. Sie können sich telefonisch (026779519933) oder per E-Mail ([email protected]) oder persönlich in der Bücherei melden. Wir freuen uns auf Ihre Mithilfe. Das Bücherei-Team Ev. Kirchengemeinde Cochem Gottesdienste: Samstag, 19. Juli 2014 19.00 Uhr Gemeindehaus Cochem WonWay Sonntag, 20. Juli 2014 10.30 Uhr Katharina-von-Bora-Haus Ulmen Gottesdienst mit Kindergottesdienst Veranstaltungen: Jeden Freitag (außer Ferien) 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr Gemeindehaus Cochem Jungschar für 8-11-Jährige Jeden Samstag (außer Ferien) 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr Katharina-von-Bora- Haus Ulmen Jungschar für 8-11-Jährige Gemeindeamt Cochem, Oberbachstraße 59 Öffnungszeiten: montags, dienstags, mittwochs, freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 15.00 – 18.00 Uhr. Die regelmäßigen Veranstaltungen bitte dem „Kreuz und Quer“ entnehmen. Wer den Gemeindebrief „Kreuz und Quer“ nicht erhält, wendet sich bitte an das Gemeindeamt in Cochem Tel. 02671 – 7114. Internet: www.ev-kirchengemeinde-cochem.de Samstag, 19.07.2014 18.00 Uhr Gottesdienst in Blankenrath 18.00 Uhr Gottesdienst in Zell Dieser Gottesdienst wurde von Sonntag auf Samstag vorverlegt! Sonntag, 27.07.2014, 09.00 Uhr Gottesdienst in Blankenrath 10.30 Uhr Gottesdienst in Zell Neuapostolische Kirche Gemeinde Kaisersesch, Cochemer Straße Gottesdienste: Sonntag, 09.30 Uhr, Mittwoch, 19.30 Uhr FachstellePlus Marienburg, Kirche der Jugend Marienburg Gottesdienste in der Kirche der Jugend Marienburg während den Sommerferien Während den Sommerferien finden zu Beginn und am Ende der Ferien (27. Juli und 3. August und dann wieder am 31.08. und 3. September) die Sonntagsgottesdienste um 11.30 Uhr auf der Marienburg ganz normal statt. Keine Gottesdienste sind in den drei Kernwochen der Sommerferien (10.08., 17.08. und 24.08.). Da die MitarbeiterInnen der Kirche der Jugend zu Ferienlagern, Messdienerwallfahrt oder selbst in Ferien sind. Der nächste Gottesdienst ist am 27. Juli 2014. Rückfragen über das Büro der FachstellePlus Marienburg, 06542/901353. Nachrichten aus RELIGIONSGEMEINSCHAFTEN Zeugen Jehovas in Zell (Mosel) Königreichssaal Zell-Barl, Fliehburgstraße 21 Programm für den 25. Juli 2014: Freitag, 25. Juli 2014: 19:30 Uhr, Bibelstudium Thema: „Innerhalb der Familie.“ 20:05 Uhr, Schulungsprogramm Wöchentliches Bibellesen: 3. Mose 25 bis 27 Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind jederzeit willkommen. Internet: www.jw.org FEUERWEHRNACHRICHTEN Freiwillige Feuerwehr Alflen Am Freitag, dem 25. Juli 2014 findet um 20.00 Uhr die nächste Monatsübung statt. Wir treffen uns pünktlich an unserem Feuerwehrgerätehaus. Um eine zahlreiche Beteiligung wird gebeten. Freiwillige Feuerwehr Büchel Monatsübung Unsere nächste Monatsübung findet an diesem Freitag, den 18.07.2014 um 19.00 Uhr statt. Die Alarmierung erfolgt durch die Sirene. Spielmannszug der FFW Lutzerath Die nächste Probe findet diesen Freitag, 18. Juli 2014 zu den gewohnten Zeiten statt. Am Sonntag, 20. Juli 2014 treffen wir uns um 11:30 Uhr in Jeans und T-shirt an der Dreieichenhütte. Die Instrumente können vorher im Übungsraum abgeholt werden. Stützpunktfeuerwehr Lutzerath Feuerwehrübung am 20.07.2014 An diesem Sonntag, 20.07.2014 findet um 09:00 Uhr unsere nächste Feuerwehrübung im Feuerwehrgerätehaus in Luzterath statt. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten, da diese Übung bei Huhtamaki stattfindet. Ulmen - 39 - Ausgabe 29/2014 Erfolg Bildung Wir suchen eine/n zuverlässige/n Zeitungszusteller/in für die Verbandsgemeinde Ulmen in Büchel: Hauptstr., Schulstr., Endertstr., ... Beruf Zukunft Stellen Anzeigenannahme 0 65 02/91 47-0 Wir suchen für sofort: 1 Auszubildende oder Auszubildenden zum Einzelhandelskaufmann oder Verkäufer. Wir bitten um Bewerbung Sie sind jede Woche am Freitag für uns tätig. Wir liefern die Zeitungen an Ihr Haus. Die Bezahlung erfolgt monatlich, Beilagen werden extra vergütet. Der Zustellervertrag wird im Rahmen der Minijobs geregelt. Wir suchen Schüler/-innen, Rentner/-innen sowie Hausfrauen/-männer. Bewerben können Sie sich per E-Mail: [email protected] oder Telefon: 06502 / 9147-713 oder 06502 / 9147-716 bei Firma Willi Karst GmbH E-Frische-Markt Hauptstraße 16 56767 Uersfeld Flexible Verkäuferin gesucht für ca. 7 Tage im Monat (auch an Wochenenden). Kann angelernt werden, gerne auch Studenten od. Rentner. >Las Bella< Moden, Bad Bertrich ✆ 0160 / 1581637 Europaallee 2 • 54343 Föhren Größen S - XXXL ausgefallene Mode aus Paris Ulmen - 40 - Feuerwehr & FZM Meiserich Ausgabe 29/2014 Am Samstag, den 26. Juli 2014 haben wir wieder einen Zuschauerpunkt für die diesjährige Eifel Rallye zugeteilt bekommen. Der 1. Start ist um 08.30 Uhr und der 2. Start ist um 14.00 Uhr. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Dabei bleibt die Mannschaft in den orangenen Trikots weiterhin ungeschlagen. Anschließend ging es zum gemütlichen Teil, zum Grillen über. Die Nacht sollte eigentlich in den Zelt verbracht werden, diese wurden dann aber wenig benutzt. Das Wochenende stand dann leider auch im Zeichen von Verabschiedungen. Leider muss sich die D Jugend von Henrik Schneider und Leon Peters verabschieden, die in der kommenden Saison in die C Jugend wechseln. An dieser Stelle nochmals einen großen Dank an euch, ihr werdet dem Team fehlen. Nochmals der Dank an die Mannschaft, die abgesehen von einem kleinen Durchhänger eine super Saison gespielt hat und abschließend der Dank an die Eltern, ohne die vieles nicht möglich wäre. Vielen Dank und auf eine weitere erfolgreiche Saison! Freiwillige Feuerwehr Urschmitt SV Alemannia Auderath Hallo Feuerwehrmitglieder, am Freitag, den 25.07.2014 gehen wir wie jedes Jahr zum Dorffest nach Weiler. Abmarsch ist um 19:30 Uhr am Feuerwehrgerätehaus. Unser diesjähriges Familienfest findet am Samstag, den 26.07.2014 statt. Wie in den letzten Jahren werden wir eine kleine Wanderung zur Schutzhütte machen. Dort werden wir den Tag mit Mittagessen, Kaffee und Kuchen und Abendessen verbringen. Alle Feuerwehrmitglieder, Frauen oder Freundinnen und Kinder bis 16 Jahre sind recht herzlich eingeladen. Abmarsch wird ca. 11:00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus sein. Es freut sich auf euer Kommen: Der Vorstand der FFW Urschmitt Freiwillige Feuerwehr Wollmerath Am Dienstag, den 22.07.2014 findet um 20.00 Uhr im Feuerwehrhaus eine Versammlung zwecks Einteilung für die Kirmes statt. Bitte um vollständiges Erscheinen. Kirmes in Wollmerath vom Samstag, den 26. bis Montag, den 28.07.2014. Gez. Wehrführer VEREINE UND VERBÄNDE SG Auderath/Alflen Bambini-Schnupper-Training Unter der Leitung von Willi Barbara veranstaltete die SG Auderath/Alflen und JSG Eifelhöhe am 04.07.2014 ein Bambini-Schnupper-Training auf dem Sportplatz in Auderath. Waren es beim ersten Treffen doch gleich 13 Kinder im Alter von 3-6 Jahren, die großen Spaß am Fußball hatten. Der nächste Termin findet nach den Ferien im September statt. Fahrradtour 2014 In diesem Jahr möchten wir unsere Fahrradtour am 19.07.2014 starten. Wir treffen uns um 10.30 Uhr am Buswendeplatz. Um Anmeldung bei Kurt oder Natalie wird bis zum 15.07.2014 wird gebeten. Einladung Alle Aktiven des KV Schaute sind eingeladen zu einem gemütlichen Beisammensein. Wir treffen uns am Freitag, den 25.07.2014 um 18.30 Uhr auf der Elfenmühle zum Grillen Kind und Kegel sind willkommen. Bitte gebt rechtzeitig bis zum 23.07.2014 Bescheid, ob ihr kommt, damit wir planen können. Thomas Sperling, Tel. 0152/56140723. Möhnenverein Beuren Da wir nächstes Jahr eine Obermöhn haben und den Möhnenverein noch mal „neu“ aufleben lassen wollen, bitten wir alle, die dabei mitwirken wollen am Mittwoch, den 23.07.2014 ab 19:30 Uhr zur Grillhütte Schneiders zu kommen. SV Beurener Höhe 1923 e.V. Abbau Sportfest Hallo Sportfreunde, am Dienstag, dem 22.07.2014 um 18.00 Uhr treffen wir uns zum Abbau des Sportfestes. Über zahlreiches Erscheinen der Mitglieder und freiwilligen Helfern würden wir uns sehr freuen. Vorbereitungsspiele der SG Büchel/Beuren in Beuren: Freitag 18.07.2014, 19.30 Uhr SG Büchel/Beuren - DJK Kelberg Montag 21.07.2014, 19.30 Uhr SG Büchel/Beuren - SG Mehren/Darscheid Alte Herren JSG Eifelhöhe/Auderath/Alflen/Büchel D Jugend JSG Alflen II Unentschieden zum Saisonabschluss gegen Bezirksliga Aufsteiger Zell Am vergangenen Wochenende feierte die D2 ihren Saisonabschluss in Büchel. Gleichzeitig waren auch die Spieler schon eingeladen, die zur neuen Saison dazustoßen werden. Erstmals seit Jahren, spielt in der kommenden Saison auch wieder ein Mädchen in unserer Mannschaft. Los ging es am Freitag bei einem Kleinspielfeldturnier in Dohr. Samstags wurde dann in Büchel gegen den Bezirksligaaufsteiger Zell gespielt. Gegen Zell sind alle anwesenden Spieler zum Einsatz gekommen. Für das Trainer-Gespann galt der Focus hierbei besonders den neuen Spielern. Obwohl wir durch die vielen Wechsel oftmals etwas Zeit benötigten um uns neu zu organisieren, waren wir, vor allem der drei Pfostentreffer wegen, im 2. Abschnitt der eingespielten Mannschaft aus Zell einen kleinen Tick überlegen. Das Spiel endete schließlich mit einem gerechten 2:2 unentschieden (unsere Treffer: Eric und Felix). Leider musste unsere AH Fahrt in diesem Jahr wegen Mangels an Beteiligung abgesagt werden. Geplant ist nun eine Fahrt im nächsten Jahr vom 09.10.-11.10.2015 nach Leiwen. Für diese Fahrt müssen die Zusagen allerdings bis zum 31.07.2014 vorliegen. Bitte melden bei Domi, 01605875732 BCC Büchel e.V. Nachwuchs gesucht! Hallo Mädels, für die kommende Session suchen wir wieder engagierte Tänzerinnen für die BCC- Funken. Du bist also 16 Jahre alt, tanzt gerne in einer Gruppe und hast Spaß am Vereinsleben? Dann bist du bei uns genau richtig. Melde dich bitte bis zum 20.07.2014 unter 0160-97002724 (Laura Bell)! Wir freuen uns auf dich! Möhnenverein Büchel Wir machen am Samstag, den 26.07.2014 eine Wanderung nach EllenzPoltersdorf mit anschließender Weinprobe im Weingut Emil Dieterichs. Bei der Weinprobe gibt es eine Kleinigkeit zu Essen, deshalb bitten wir darum, euch bei Brigitte Rademacher anzumelden. Diejenigen, die wandern wollen, treffen sich um 16.00 Uhr am Golf-Resort. Ulmen - 41 - Die anderen können sich um 18.00 Uhr im Weingut Dieterichs einfinden. Eine Fahrgemeinschaft von Büchel nach Poltersdorf müsste privat erfolgen. Für den Heimweg stellt der Möhnenverein ein Sammeltaxi zur Verfügung, welches dann auch in Kleingruppen benutzt werden sollte. Im Anschluss an die Weinprobe besteht die Möglichkeit, das Poltersdorfer Weinfest zu besuchen. Der Vorstand wünscht allen Möhnen und deren Partnern viel Spaß an diesem Wandertag. SV Büchel e.V. Alte Herren Samstag, den 19.07.2014, 19:00 Uhr AH Beuren - AH Büchel Treffpunkt: 18:00 Uhr „Bistro am Turm“ Musikverein Gevenich e.V. www.mvgevenich.com Seniorenkapelle Nächste Proben: Freitag, 18. Juli um 20:00 Uhr; Freitag, 25. Juli um 20:00 Uhr; Freitag, 1. August um 20:00 Uhr; Freitag, 8. August um 20:00 Uhr; anschließend Sommerpause; Nächste Auftritte: Sonntag 3. August um 14:00 Uhr Weinfest in Alf - Unterhaltungsmusik; Sonntag 3. August um 18:00 Uhr Goldene Hochzeit in Gevenich - Fackelzug und Ständchen; Sonntag, 10. August um 11:00 Uhr Kirmes im Kloster Ebernach - Frühschoppen; Sonntag, 10. August um 14:30 Uhr Weinfest in Ediger - Festzug und Unterhaltungsmusik; Nachwuchsgruppe Nächste Proben: Freitag, 18. Juli um 20:00 Uhr; Freitag, 25. Juli um 20:00 Uhr; Freitag, 1. August um 20:00 Uhr; Freitag, 8. August um 20:00 Uhr; anschließend Sommerpause; Fahrt ins Boobejaanland Am Samstag, 19. Juli 2014 geht es endlich ins Boobejaanland nach Belgien. Damit wir etwas vom Tag haben, starten wir bereits um 07:00 Uhr am Probelokal. Unterwegs machen wir eine Frühstückspause bei unserem Dirigenten Markus Preußer in Bleialf. Von dort aus geht es nach Lichtaart/Belgien in den Boobejaanland-Freizeitpark. Die Rückfahrt ist für 18:00 Uhr geplant. Ankunft in Gevenich ca. 23.00 Uhr. FZM Gillenbeuren Die FZM Gillenbeuren richtet am Freitag, 24. Juli und Samstag, 25 Juli 2014 ihr traditionelles Sportfest aus. Freitag ab 19.00 Uhr: Dämmerschoppen Samstag ab 13.00 Uhr: Kleinfeldturnier der Freizeitmannschaften Ausgabe 29/2014 Wir fahren am Samstag, 6. September 2014 um 13.00 Uhr ab Dorfmitte mit dem Escher Kleinbusunternehmen nach Remagen. Ankunft dort ist um ca. 14.30 Uhr. Wir haben dann die Möglichkeit, uns die Beine auf einem kleinen Spaziergang zu vertreten, durch den dortigen Hofladen zu stöbern oder mit Kaffee und Kuchen den Nachmittag gemütlich zu beginnen. Um ca. 15.30 Uhr fahren wir mit einer Bimmelbahn über 250.000 qm große Wiesen. Auf dieser Fahrt werden wir alles über den Strauß erfahren. Die Bahn hält gelegentlich an Aussichtspunkten, von denen wir einen besonderen Weitblick über die Farm haben. Die Fahrt dauert ca. 2 Stunden. Wenn wir wieder am Ausgangspunkt angelangt sind, kann sich noch einmal jeder etwas ausruhen oder die Beine vertreten, bevor es zu einem speziellen Straußenbuffet geht (Keine Angst - gibt auch Schwein und Geflügel). Hier stärken wir uns für die Heimfahrt um ca. 20.00 - 20.30 Uhr. Weitere Informationen folgen zeitnah. Anmeldungen werden ab sofort von Nadine entgegengenommen - Tel.: 95 15 18. Eifelverein Ortsgruppe Lutzerather Höhe Wanderung Ernstberg Am Sonntag, dem 27. Juli 2014 wollen wir zum Gipfel des zweithöchsten Berges der Eifel wandern (Ernstberg, 699 m). Wir treffen uns um 09.00 Uhr auf dem Parkplatz am Lutzerather Kindergarten und fahren dann in Fahrgemeinschaften etwa 35 km zum Ausgangspunkt unserer Wanderung in der Nähe von Waldkönigen. Dort beginnt unsere etwa zweistündige, leichte Rundwanderung über den Gipfel des Berges. Wer danach noch Lust dazu hat, kann von dort aus die etwa 8 km zur Kasselburg weiterwandern. Die anderen fahren mit dem Auto. Dort kann man zum Essen einkehren und/oder den Adler- und Wolfspark besuchen (Eintritt Erwachsene 6 Euro). Der Rücktransport zu den Fahrzeugen der „Langstreckenwanderer“ wird vor Ort geregelt. Die Rückkehr nach Lutzerath ist am späten Nachmittag vorgesehen. Wanderführer ist Siegfried Hoffmann, Telefon 02677 468. Männergesangverein Lutzerath Die Chorprobe am Freitag, den 18.07.2014 fällt aus, da der Chorleiter verhindert ist. Wir treffen uns aber am Sonntag, den 20.07.2014 - hoffentlich möglichst zahlreich - auf dem Hüttenfest der Vereinigten Ortsvereine an der Drei-Eichen-Hütte zum Offenen Singen. Die nächste Chorprobe ist dann am Freitag, den 25.07.2014. Das ist dann die letzte Chorprobe vor der Sommerpause. Die erste Chorprobe nach der Sommerpause ist dann wieder am 5. September. Bitte auch hier zahlreich erscheinen, da wir am nächsten Tag noch ein Geburtstagsständchen für Frau Hieronimus in Winkel singen wollen! SSG Lutzerather Höhe e.V. E-Jugend Die E-Jugend Büchel II aus Lutzerath bedankt sich beim Sponsor KMW der Fa. Klein und für die Unterstützung in der laufenden Saison von Fa. Sebastian/ Bad Bertrich u. Fa. Zirwes/Wollmerath und bei allen Eltern. Kirchenchor Gillenbeuren-Schmitt Chorfaht nach Aachen am 26.07.2014 Liebe Sängerinnen und Sänger, das Programm für unsere Fahrt steht fest: 07:30 Uhr Abfahrt in Gillenbeuren 07:35 Uhr Abfahrt in Schmitt - unterwegs Frühstück Beginn der Stadtrundfahrt in Aachen - Dauer 1,5 Std. 11:00 Uhr 12:30 Zeit zur freien Verfügung einschließlich Mittagessen 15:30 Uhr 15:30 Uhr Abfahrt nach Monschau zum Kaffeetrinken 17:00 Uhr Abfahrt nach Ahrweiler 18:30 Uhr Abendessen in Ahrweiler - danach Zeit zur freien Verfügung 23:00 Uhr Rückfahrt Auf einen schönen gemeinsamen Tag! Frauengemeinschaft Kliding Liebe Frauen, auch in diesem Jahr haben wir wieder einige Veranstaltungen. Hier folgt der nächste Termin, den ihr euch notieren müsst. Unsere diesjährige Vereinsfahrt steht fest. Es geht nach Remagen auf die Straußenfarm. Tennisclub Lutzerath - Familientag am 27.07.2014 Hauseinweihung Liebe Tennisclubmitglieder, fleißige Hände haben in letzter Zeit am TC-Gelände einige Veränderungen geschaffen, die zur Verschönerung der Anlage beigetragen haben - insbesondere wurde ein neues Gerätehaus aufgebaut. Ulmen - 42 - Um all dies einzuweihen - treffen sich alle, die Zeit und Interesse haben am Sonntag, 27. Juli 2014, ab 11.00 Uhr am Tennisplatz. Für Fleisch und Getränke ist ausreichend gesorgt. Ein Salat kann gerne mitgebracht werden. Interessierte, die noch nicht im Tennisclub sind, können auch gerne kommen - sollten sich aber vorher bei Dietmar Johann -02677-1641 - oder Reinhard Laux - 02677-1497 - melden. Mitbringen sollten natürlich auch alle Freunde des weißen Sports ihre Tennissachen - denn spielen wollen wir natürlich auch Alt und Jung, denn beim Tennis gibt es keine Altersgrenzen - Vorteil TC Lutzerath. Wir freuen uns auf euer Kommen. VdK Ortsverband Lutzerath Einladung Zum VdK-Waldfest an der Drei-Eichen-Hütte am Sonntag, den 27.07.2014 ab 14:00 Uhr. Zu unserem gemeinsamen Grillnachmittag laden wir alle Mitglieder, Partner und Freunde herzlich ein. Wir möchten gemeinsam einige schöne Stunden mit Ihnen in unserer Waldhütte verbringen. Unabhängig vom Wetter können wir im Freien oder in der Hütte feiern. Um besser planen zu können, bitten wir den unteren Abschnitt dieser Einladung auszufüllen, abzutrennen und umgehend bei Helga Pohl abzugeben oder schriftlich zuzustellen. Die Preise für Getränke und Essen sind wie folgt: Cola, Limo und Sprudel 1,00 € Bier 1,50 € Kaffee 0,50 € Steak 2,50 € Bratwurst, Würstchen mit Brötchen 1,50 € Jedes anwesende Mitglied erhält einen Verzehrbon von 5 € Die Vorstandmitglieder freuen sich über eine rege Teilnahme. Name: .......................................................................................... Ich/Wir nehmen mit …… Personen am Grillnachmittag des VdK am 27.07.2014 in Lutzerath teil. Steak mit Bötchen...................................................................... Portionen Bratwurst mit Brötchen............................................................. Portionen Mettwurst mit Brötchen............................................................. Portionen Unterschrift:������������������������������������������������������������������������������� Aussichten und Auenlandschaften entlang des Elzbachtales sowie dem Naturdenkmal Burg Eltz ausgewählt wurde. Es wird die Mitnahme von Rucksackverpflegung angeraten; eine Einkehr ist aber vorgesehen. Die Wanderführung übernehmen Mathilde und FranzJosef Marx (Tel.: 02676 – 952595), die nach Möglichkeit um telefonische Anmeldung bitten, damit Fahrgemeinschaften gebildet werden können. Zum Mitwandern sind alle Interessierten ganz herzlich eingeladen. (wp) „GV -Ulmen ist für ALLE da!“ Gemeinsam sind wir stark, nutzen Sie darum unsere Werbe- und Aktionsgemeinschaft, als Mitglied mit tollen Vergünstigungen Termine im Juli 2014 18. - 20.07.2014 Irish Folk Familien Festival auf der Burg Wir laden Sie alle auf die Ulmener Burg ein. Beim Erwerb einer Eintrittskarte erhalten Sie das Ulmener Gutscheinheft mit vielen Vergünstigungen in Ulmen und Ulmen herum kostenlos vom GV-Ulmen überreicht. Diese Aktion wird durch die Mitgliedsbetriebe des GV-Ulmen getragen. ab 25.07.2014 Ferienbeginn viele Gäste werden Ulmen sowie das GesundLand Vulkaneifel besuchen und verweilen. Wir planen eine weitere Werbeaktion, um den Besuchern hier einen angenehmen Einkauf zu ermöglichen, mit verschiedenen Mottos, 2. Aktion: „Ulmen – Einkaufstadt, wo parken nix kostet!“ Interessierte Mitglieder und auch Nicht-Mitglieder bitte bis zum 21.07.2014 beim Vorsitzenden melden. Handy 0171-646 0 939 oder Email Einladung 15.07.2014 Anmeldung Ausgabe 29/2014 Waldcafe-Club Lutzerath Achtung liebe Kaffee-, Natur- und Wanderfreunde! Der nächste Kaffeenachmittag für 2014 an der Drei-Eichen-Hütte im Lutzerather Wald findet am Donnerstag, 24. Juli 2014 ab 14.00 Uhr statt. Bürgerinnen und Bürger sowie alle Feriengäste sind herzlich zu diesem Stelldichein im Lutzerather Wald eingeladen und wir würden uns sehr freuen, viele Gäste begrüßen zu können. Eifelverein Ulmen e.V. Zur Burg Eltz wandern Der Eifelverein Ulmen lädt am Sonntag, 27. Juli zu einer Wanderung auf dem Traumpfad zur Burg Eltz ein. Treffpunkt hierzu ist um 10.00 Uhr am Marktplatz in Ulmen. Von dort geht es in Fahrgemeinschaften zum Ausgangspunkt dieser rund 13 Kilometer langen und teilweise als mittelschwer einzustufenden Wanderung, deren Stecke im vergangenen Jahr zum schönsten Rundwanderweg Deutschlands mit herrlichen hiermit lade ich im Namen des Vorstandes satzungsgemäß zu der Jahresmitgliederversammlung 2014 ein. Am 03.09.2014 Ort: Pellenz Haus am Maar Tagesordnung: 1. Begrüßung und Festellung der ordnungsgemäßen Einladung 2. Bericht des Vorstandes durch den Vorsitzenden 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung des Vorstandes 5. Neuwahl: - Wahlleiter - 1. Vorsitzender/in - 2. Vorsitzender/in - Schatzmeister/in - 2 Beisitzer/in - Kassenprüfer/in vor jeder Wahl Kandidatenvorstellung, anschließend Wahl 6. Vorstellung der geplanten Aktivitäten und Aktionen 2014 / 2015 Neue Mottos für Ulmen: „Einkaufen und Erholen bei kurzen Wegen“ bitte weitere Vorschläge 7. Aussprache geschäftliche Entwicklungen in und um Ulmen herum 2014 Postkarten und andere Andenken von Ulmen 8. Anregungen und Vorschläge bitte Anregungen und Vorschläge bis zum 20.08.2014 per Email [email protected] oder schriftlich Marian Chruscz 1. Vorsitzender GV-Ulmen Wir suchen interessierte Mitglieder, die sich in die Arbeit im Vorstand & Verein einbringen möchten. Eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit für „Deinen“ Verein ist sicher GV-Ulmen e.V. 56766 Ulmen email: [email protected] Diese Einladung erfolgt frist- und formgerecht gemäß § 8 2. der Satzung des GV-Ulmen Musikverein Ulmen 1969 e.V. 100 Prozent Musik Am Samstag, den 12. Juli fand im Rahmen des 45-jährigen Vereinsjubiläums des Musikverein Ulmen im Bürgersaal ein Benefizkonzert mit des Landespolizeiorchester Hessen zugunsten der Caritas Werkstatt St. Anna in Ulmen statt. Ab 17.30 Uhr füllte sich der Bürgersaal und nach einigen eher weniger gut besuchten Veranstaltungen der letzten Monate in Ulmen waren die Veranstalter zufrieden, so viele Ulmener und auch Auswärtige begrüßen zu dürfen. Der 1. Vorsitzende des Musikvereins, Rolf Denkel, begrüßte die anwesenden Zuhörer, insbesondere den Leiters der Caritas Werkstatt St. Anna, Thomas Zenner, der mit 35 seiner Mitarbeiter erschienen war. Ulmen - 43 - Ausgabe 29/2014 Und sie alle sollten einen lockeren und humorvollen musikalischen Abend erleben. Um Punkt 18.00 Uhr eröffnete der Dirigent des Landespolizeiorchesters, Alfred Herr, das musikalische Feuerwerk. Klassische Märsche, Polkas, Musicals und Medleys von bekannten Rock- und Pop-Melodien wechselten sich stets ab. Alfred Herr führte das Orchester in professioneller Art und Weise durch den Abend. Auch ließ er es sich nicht nehmen, jedes Stück persönlich anzumoderieren und mit dem Publikum in Kontakt zu bleiben. Die Zuhörer waren sichtlich begeistert und klatschten mit, wann immer es auch möglich war. Um 20.15 Uhr beendete das Orchester nach einer Zugabe unter standing ovations das Konzert. Rolf Denkel bedankte sich in einer spontanen Ansprache bei den Gästen und auch bei den Musikern. Er hofft, dass dies nicht der letzte Auftritt der hessischen Delegation in Ulmen war. Auch der Dirigent war von der Veranstaltung und der Stimmung im Ulmener Bürgersaal sehr positiv beeindruckt und erklärte, er würde sich auf ein Wiedersehen in Ulmen freuen. Der Musikverein Ulmen bedankt sich an dieser Stelle bei allen Gästen und auch den Musikern, die diesen bunten Abend erst möglich gemacht haben. Und wenn es den Zuhörern gefallen hat, sollen sie sich nicht scheuen, dies weiterzugeben. Am Sonntag ging das musikalische Wochenende weiter. In diesem Jahr fand das alljährliche Kreismusikfest des Kreismusikverbandes Cochem-Zell, unter der Schirmherrschaft von Landrat Manfred Schnur, in Ulmen statt, bei dem die Besucher ein abwechslungsreicher Tag erwartete. Das mittlerweile zur Tradition gewordene Sommernachtskonzert wurde vom Musikverein Ulmen für die Feierlichkeiten von der Burg in den Bürgersaal verlegt. Um 11.30 Uhr begann der Musikverein unter der Leitung von Thomas Wagner und bot einen Querschnitt aus den vergangenen 45 Jahren Musikverein-Geschichte. Für dieses Jubiläumskonzert wurde extra auf neue Stücke verzichtet und aus den Archiven wurden alte Klassiker wieder hervorgekramt und in frischer Art und Weise dem anwesenden Publikum präsentiert. Nach einer kurzen Umbaupause nahmen die Gäste vom Musikverein Gevenich auf der Bühne Platz und unterhielten die Anwesenden eine Stunde lang mit schwungvoller Musik. Der Vorsitzende des Kreismusikverbandes Cochem-Zell, Robert Michels, begrüßte im Anschluss die Gäste und bedankte sich bei den Verantwortlichen für die bis dahin gut vorbereitete und gelungene Veranstaltung. Auch der 1. Vorsitzende des Musikverein Ulmen, Rolf Denkel, ergriff das Wort und bat nach der Begrüßung der Gäste die Vereinsmitglieder Berthold Stolz und Klaus Mohr auf die Bühne. Daraufhin verlieh er den beiden Mitgliedern in Anerkennung ihrer 45-jährigen treuen Mitgliedschaft sowie in Würdigung ihrer langjährigen Verdienste für den Verein die Ehrenmitgliedschaft. Zusammen mit der stellvertretenden Vorsitzenden, Melanie Hirschler, überreichte er den beiden die Urkunde. Nach dem offiziellen Teil ging es musikalisch weiter. Die Jagdmusikfreunde Wilde Endert und im Anschluss der Spielmannszug Lutzerath unterhielten das anwesende Publikum mit schwungvollen Klängen und eindringlichen Rhythmen. Ab 16.30 Uhr präsentierte sich dann das Jugendorchester des Musikverein Ulmen und feuerte eine halbe Stunde lang weltbekannte Filmmelodien ab. Unter der Leitung von Bodo Schwoll zeigten die Nachwuchsmusiker, wie sehr sich die Proben der letzten Wochen gelohnt haben. Nach dem Jugendorchester betraten die Musiker des Spielmannszuges Illerich die Bühne und boten eine Stunde lang bekannte Unterhaltungsmusik. Den Abschluss des musikalischen Tages lieferte das Stadtorchester Zell, die sich ebenfalls mit einer Bandbreite an bekannten Melodien beim Kreismusikfest 2014 präsentierten. Und ganz nebenbei ist auch noch an diesem Wochenende Deutschland Fußball-Weltmeister geworden. Der Musikverein Ulmen bedankt sich bei allen Helfern vor, hinter und auf der Bühne, ohne die ein solches Event nicht durchführbar gewesen wäre. Bilder der beiden Veranstaltungstage sind auf der Homepage des Musikvereins „www.mv-ulmen.de“ eingestellt. ...und bitte nehmen Sie sich für den 27. September 2014 nichts vor... SV Fortuna Ulmen e.V. D-Jugend des SV Fortuna Ulmen beendet Saison Die Fußballer der D-Jugend vom SV Fortuna Ulmen beenden die Saison 2013/2014. Während die Mannschaft in der Meisterschaft nicht immer ihre volle Leistungsfähigkeit zeigen konnte, erreichte sie im Kreispokal sogar das Halbfinale. Zum Abschluss der Saison wartete auf die Spieler noch ein ganz besonderes Event. Am 11.07.2014 hatte der Trainer die Kartbahn in Wittlich für die Mannschaft eine Stunde reserviert. Die Kids begannen die ersten Runden zunächst sehr zurückhaltend in ihren „Rennwagen“. Sie wurden jedoch mit jeder Runde sicherer und vor allem schneller. Einmal vom Rennfieber erfasst, lieferten sie sich ein hartes Rennen. Dabei wurde schnell klar, Kartfahren ist richtiger Sport. Nach 3 Rennen über jeweils 8 Minuten waren die Kräfte am Ende. Zur anschließenden Abschlussfeier mit den Eltern auf dem Sportplatz waren die Anstrengungen jedoch schnell vergessen. Ein Ball, zwei Tore und ein guter Platz, da kann kein Fußballer wiederstehen. Das Trainerteam dankt allen Eltern für die Unterstützung während der Saison 2013/2014 und freut sich auf eine erfolgreiche kommende Saison. Ulmen - 44 - Ausgabe 29/2014 Tennis Club RW Ulmen Einladung zum Sommerfest 2014 am Samstag, den 26.07.2014 auf die Tennisanlage im Eifel-Maar-Park ab 14:00 Uhr wird Tennis gespielt um 15:00 Uhr wird das Kuchenbuffet eröffnet ab 18:00 Uhr gegrillt und ab 20:00 Uhr wird Party gemacht mit Cocktails und den neuesten Sommerhits Das org. Team freut sich auf euer Kommen. Schön wäre eine Anmeldung, damit wir besser planen können. Kuchen- und andere Spenden sind wie immer willkommen (zählen auch als Arbeitsstunde). Bis dann das Org. Team Anmeldung bitte an G. Sänger [email protected] Tel. 02676/8345, Mobil 015233987092 Dorfakademie Hambuch e.V. Was Verbraucher beim Online-Einkauf jetzt beachten müssen Infos für Fortgeschrittene und Internet-Neulinge Ein Vortrag der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Mittwoch, 30. Juli 2014 um 19.30 Uhr Seit dem 13. Juni 2014 gelten für Verbraucher neue Regeln im Versandhandel. Die Verbraucherzentrale informiert in ihrem Vortrag „Einkaufen im Internet“ über wichtige Änderungen beim Widerrufsrecht. Verbraucher müssen wissen: Der Rücktritt von Verträgen, die online, per Telefon oder per Brief geschlossen werden, ist umständlicher und teurer geworden. Die Verbraucherzentrale gibt in dem Vortrag nicht nur Tipps für den Widerruf, sondern informiert zusätzlich über die Fallstricke beim Kauf im Internet. Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Fortgeschrittene als auch an InternetNeulinge. Bitte melden Sie sich unter Telefon Nr. 590582 bis zum 25. Juli an. Der Eintritt ist frei! www.dorfakademie-hambuch.de Veranstaltungsort: Haus Probstei, Hauptstr. 35, 56761 Hambuch Der Kreisimkerverband informiert Feuerwehr & FZM Meiserich Am Samstag, den 26. Juli 2014 haben wir wieder einen Zuschauerpunkt für die diesjährige Eifel Rallye zugeteilt bekommen. Der 1. Start ist um 08.30 Uhr und der 2. Start ist um 14.00 Uhr. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Naturfreunde Weiler-Gevenich Liebe Wanderfreunde, unsere Juliwanderung - die Kriminalwanderung in Hillesheim - steht an: Termin: Sonntag, 20. Juli 2014 Treffpunkt: 10.00 Uhr Gevenich, Bürgerhaus Wir bilden ab Gevenich Fahrgemeinschaften und fahren nach Hillesheim. Gewandert wird der kleine „Kriminalweg“ (10 km) - ca. 3 Std. - bitte Rucksackverpflegung mitnehmen. Nach der Wanderung Einkehr im Cafe Sherlock mit anschließender Besichtigung des Kriminalhauses (Eintritt frei). Alle Naturfreunde, aber auch Urlaubsgäste und Krimifans sind herzlich eingeladen. Wanderführer: Klaus Wendt, Kliding - Tel.: 02677-550 Besonders in diesem Jahr müssen wir Imker unmittelbar nach der letzten Honigschleuderung eine Sommerbehandlung der Bienen gegen die Varroamilbe durchführen. Damit diese Behandlung optimal verläuft und die Möglichkeit einer Reinvasion deutlich eingeschränkt wird, rufen wir zur zeitgleichen, gemeinschaftlichen Varroabehandlung auf. Da in diesem Jahr die Entwicklung der Vegetation und der Bienenvölker zügig voran ging, sollte der Behandlungsbeginn so früh, als möglich beginnen. Dieses hat zur Folge, dass sehr genau und umsichtig der tatsächliche Varroabefall erfasst werden muss, damit eine gezielte Behandlung erfolgen kann. Der daraus resultierende optimale Behandlungsbeginn, liegt je nach Höhenlage der auf-gestellten Bienenvölker, zwischen dem 15.07. und dem 30.07.2014. Eventuell muss im Einzelfall eine Behandlung schon früher erfolgen. Bedenkt bitte, dass eine verzögerte spätere Behandlung das Risiko von Völkerverlusten stark erhöht. Die idealen Umgebungsbedingungen sind für alle Sommerbehandlungsmethoden von großer Wichtigkeit. Die Außentemperaturen sollten nicht unter 15 Grad und nicht über 25 Grad liegen. Diese vorausschauenden Daten, angepasst für eure Region, findet ihr auch unter: www.bienenkunde.rlp.de und dem Klick auf „Varroawetter“. Seniorenverband BRH Cochem Mehrtagesbusreise zu den Schlössern der Loire In der Zeit vom 08.09. bis zum 14.09.2014 unternimmt der Seniorenverband BRH Kreis Cochem eine Mehrtagesbusreise ins Loiretal und zu den dortigen Schlössern. Bei dieser Reise sind noch einige Plätze frei, die wir hiermit Interessierten anbieten. Wegen der Schönheit des Tales ließ sich der französische Adel seit dem Beginn der Renaissance im 16. Jahrhundert bevorzugt an der Loire nieder und errichtete prachtvolle Schlösser. Das Loiretal, südwestlich von Paris gelegen, wurde wegen seiner wunderschönen Naturlandschaft und der zahlreichen Schlösser zwischenzeitlich zum Weltkulturerbe der UNESCO erklärt. Wir haben, wie wir finden, ein unterhaltsames Programm zusammengestellt und werden dabei vor Ort von kundigen Reiseleitern begleitet. Sollten Sie Interesse an einer Mitreise haben, melden Sie sich bitte bei Franz Braun unter der Rufnummer 02671/1423. Ulmen - 45 - Radtour der BRH-Seniorengruppe Cochem Die nächste Radtour des Seniorenverbandes ist am 23. Juli 2014. Treffpunkt um 09:00 Uhr am Bahnhof in Cochem. Von dort aus fahren wir mit unseren Rädern zunächst der Mosel entlang bis Hatzenport, von dort aus weiter das Schrumpftal hoch bis Münstermaifeld, evtl. dann noch weiter bis Polch und zurück über Mörz nach Cochem. Unterwegs werden, wie immer, ausreichende Pausen eingelegt. Die Fahrtstrecke beträgt ca. 60 km. Weitere Auskünfte bei Dieter Arenz aus Cochem unter der Telefonnummer 02671/605047 oder bei Willi Denter aus Treis-Karden unter der Telefonnummer 02672/9130405. Ausgabe 29/2014 CDU-Kreisgeschäftsstelle Tel.: 02671-975510 Fax: 02671-980332 E-Mail [email protected] Peter Bleser, Parl. Staatssekretär 030-22773308 [email protected] Mitglied des Deutschen Bundestages: www.peter-bleser.de Anke Beilstein 02671-975515 Mitglied des Rheinland-Pfälzischen Landtages: www.anke-beilstein.de Dr. Werner Langen 0261-8896153 Mitglied des Europäischen Parlaments: [email protected] Junge Union Cochem-Zell: Jens Münster [email protected] www.ju-cochem-zell.de Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft: Alfred Pantenburg 02678-391 Ludolf Oster 02653-915536 Frauen-Union-Cochem-Zell Gaby Franzen 02675-712 Senioren Union Cochem-Zell: Manfred Klein 06545-8507 E-Mail: [email protected] CDU-Gemeindeverband Ulmen Heinz-Werner Hendges 02677 / 307 [email protected] CDU-Ortsverband Ulmen/Auderath Klaus Mohr als Vorsitzender 02676/ 1067 (Ulmen) Michael Kerpen als 1. Stellvertreter 02676/ 799 (Ulmen) Inge Krämer als 2. Stellvertreterin 02676/ 1706 (Auderath) Alfons Weber als Schriftführer 02676/ 1045 (Auderath) FDP - Die Liberalen Konzert in Cochem 23.07.2014 North Somerset Youth Sinfonia und Blasorchester wird ein Konzert in der Pater Martin Saal, Kapuzinerkloster Cochem am Mittwoch, 23. Juli um 19:30 Uhr spielen. Der Eintritt ist frei. Der North Somerset Music Service ist die größte Musik Organisation in der Grafschaft und bietet holistische Musikedukation für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Neben Weiterbildungskursen für Lehrer und Erzieher, ermöglicht sie vor allem jungen Menschen in einer musikreichen Umgebung aufzuwachsen, eine Vorliebe für Musik zu bilden und ein Teil vieler musikalischer Erlebnisse zu werden. Einen grossen Teil der Organisation bilden jugendliche Orchester und Bands die neben dem spannenden Konzertprogramm in England auch auf Tournee in mehreren Ländern Europas gehen. In diesem Jahr ist das Orchester erfreut das Rheinland besuchen zu dürfen und eine Serie von erlebnisreichen Konzerten mit einem vielseitigen Repertoire zu präsentieren. „Wir sind begeistert, dass wir das schöne Rheinland und Mosel besuchen können und freuen uns riesig auf einen abwechslungsreichen Abend. PARTEIEN Die Abgeordneten der CDU Cochem-Zell bieten Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern ihre Hilfe an. Sie erreichen die Abgeordneten unter folgenden Rufnummern: www.fdp-cochem-zell.de Über diese Web-Adresse erreichen Sie die FDP Cochem-Zell Der FDP-Kreisvorsitzende Jürgen Hoffmann, Hauptstraße 17, 56858 Sosberg, bietet ratsuchenden Bürgern seine Hilfe an. Tel.: 06545 – 6383, Email: [email protected] Kreistagsmitglied Dr. Hans-Georg Schuh, Hesweilerstraße 1, 56865 Blankenrath, steht ratsuchenden Bürgern gerne mit Rat zur Seite. Tel.: 06545 – 93660, Fax: 06545 – 936633, Email: [email protected] Der FDP-Bezirksvorsitzende im Bezirk Eifel-Hunsrück und Vorsitzende im FDP Landeshauptausschuss Thomas Auler Haben Sie Fragen, Anregungen, Probleme? Hier können Sie Kontakt aufnehmen: Tel.: 06761 – 14842, Email: [email protected] SPD Cochem-Zell Wir sind für Sie da! Ob Sie einen Rat suchen oder das politische Gespräch, ob Sie Sorgen haben oder mit gestalten wollen: SPD Kreisverband Cochem-Zell............................Tel: 02671-603837 Ravenéstraße 41, 56812 Cochem Email:........................................................... [email protected] Die Vorsitzende Heike Raab Staatssekretärin im Ministerium des Inneren für den Sport und Infrastruktur........................................Email: [email protected] SPD Fraktionsvorsitzender im Kreistag Bernd Schuwerack..............Email: [email protected] Abgeordnete Mitglied des Landtages ...........................................Tel: 02671-603838 Benedikt Oster................................ Email: [email protected] Mitglied des Bundestages.................................... Tel: 02632 / 94 52 49 Andrea Nahles..................Email: [email protected] Mitglied des Europäischen Parlamentes……Tel: 67 42 / 80 44 37 Norbert Neuser.................. Email: [email protected] Arbeitsgemeinschaften / Ortsvereine: JUSOS - Die Jungsozialisten Markus Müller......................................................... Tel.: 0170/3473909 E-Mail: [email protected] AG 60 plus Gerd Gansen.............................................................. Tel.: 02653/ 3427, E-Mail: ............................................................... [email protected] Ulmen - 46 - SGK Karl-Heinz Simon................................E-Mail: [email protected] Ansprechpartner für Sie im Verbandsgemeinderat Ulmen: Bernhard Rodenkirch................................................... Tel.: 02677/639 Rudolf Steffes-tun......................................................... Tel.: 02676/724 Marita Benz, ..................................................................Tel.02677/1571 Lothar Friedrich,............................................................ Tel.: 02676/373 Albert Lumm,................................................................. Tel.: 02674/347 Hans Bauer,.................................................................... Tel.: 02677/309 Günther Wagner,.......................................................... Tel.: 02676/1381 Ansprechpartner für Sie im Stadtrat Ulmen: Lothar Friedrich............................................................ Tel.: 02676/373 Lydia Mohr,.................................................................... Tel.: 02676/752 Albert Klein,................................................................. Tel.: 02676/1887 Lars Metzen,................................................................. Tel.: 02676/8062 Rudolf Steffes-tun,......................................................... Tel.: 02676/724 Veranstaltung mit der SPD 60 + Besichtigung Seniorenheim St. Elisabeth, Düngenheim Das nächste Treffen von SPD 60 + ist am Montag, dem 28. Juli 2014. Folgender Ablauf ist vorgesehen: Treffpunkt ist um 14.00 Uhr auf dem Parkplatz von St. Martin, (direkt an der Landesstr. L 98 von Kaisersesch nach Monreal.) Der Leiter des Seniorenheims St. Elisabeth, Herr Axel Mohrs, wird uns dann durch das Seniorenheim führen. Ab ca. 15.00 Uhr ist in der Zeno Gastronomie für Kaffee und Kuchen gesorgt. Interessierte, die an diesem Treffen teilnehmen möchten, melden sich bitte beim Vorsitzenden Gerd Gansen, Telefon 02653 /3427 oder bei Renate Klünder, Telefon 02653/ 910133 Bündnis 90/Die Grünen im Kreis Cochem-Zell www.gruene-cochemzell.de twitter: GrueneCochemZ Kreisvorstand: Peter Minnebeck, Auf den Äckern 3, 56761 Kaifenheim, Tel. 02653/4122 Horst Pullich, In der Märtschelt 34, 56812 Cochem, Tel: 0163/6798558 Kassenwart Joscha Pullich, Grubenstr. 76, 56759 Leienkaul,Tel: 02653/4019029 Kreistagsfraktion: Holger Haupt, Cochem, Tel. 02671/7063, E-Mail: [email protected] Udo Marx, Ernst, Tel. 02671/5551, E-Mail:[email protected] Landtagsabgeordneter Nils Wiechmann Wahlkreisbüro, Hohenzollernstr. 137, 56068 Koblenz Tel.:0261/914 85 54 ,Fax: 0261/914 30 52 [email protected] Bundestagsabgeordneter Josef Winkler Wahlkreisbüro, Hohenzollernstraße 137,56068 Koblenz Tel.: 0261/9144980;Fax: 0261/9144981 [email protected] Landesverband Rheinland-Pfalz Frauenlobstraße 59-61, 55118 Mainz Tel.: 06131/89 243 0;Fax: 06131/89 243 30 Montag bis Freitag: 10:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr DIE LINKE. Cochem-Zell Sprechstunde des Kreisvorsitzenden Martin Krötz: Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere Positionen oder möchten Mitglied werden? - Jeden Dienstag, 18.30 – 20.00 Uhr, steht der Kreisvorsitzende für Fragen der Bewohner unseres Kreises zu sozialen, ökologischen und politischen Themen zur Verfügung. Telefonnummer: 02653 – 914 880, E-Mail: [email protected] Für Sie im Bundestag: Katrin Werner, Tel.: 0651 – 1459225, [email protected], www.katrinwerner.de Alexander Ulrich, [email protected], www.mdb-alexander-ulrich.de DIE LINKE. im Internet: DIE LINKE. Cochem-Zell: www.dielinke-coc.de DIE LINKE. Rheinland-Pfalz: www.dielinke-rhlp.de DIE LINKE. Bund: www.die-linke.de DIE LINKE. im Bundestag: www.linksfraktion.de Ausgabe 29/2014 Linksjugend [‚solid] Du möchtest für Deine demokratischen und sozialen Rechte kämpfen und suchst Mitstreiter? Dann komm zu uns! Kontakt: [email protected] Die Linksjugend [‚solid] im WWW: http://koblenz.linksjugend-solid-rlp.de www.linksjugend-solid-rlp.de www.linksjugend-solid.de Alternative für Deutschland Wir sind für Sie da! Ob Sie Rat suchen oder das politische Gespräch, ob Sie Sorgen haben oder mitgestalten wollen: Sie haben Fragen interessieren sich für unsere Positionen oder möchten Mitglied werden? Martin Fischer; Illerich E-Mail........................................................... [email protected] AfD Kreisvorsitzender Cochem-Zell................ Mobil: 0175/1601369 Dr. Klaus-Werner Lay; Panzweiler E-Mail:.......................................................................... [email protected] AfD stellv. Vorsitzender Cochem-Zell…….............. Tel.: 06545/6795 Alfred Fischer; Illerich E-Mail: ............................................................................fimoal@aol.de AfD Kreisschatzmeister Cochem-Zell.............. Mobil: 0171/1755441 Michael Hahn; Schauren E-Mail:..................................................... [email protected] AfD Schriftführer Cochem-Zell...................... Mobil: 0151/70302508 Willi Rademacher; Büchel E-Mail........................................................wirademacher@t-online.de AfD 1. Beisitzer Cochem-Zell............................. Tel.: 02678/ 910 555 Werner Müller; Cochem E-Mail:....................................................................pappa@congstar.de AfD 3. Beisitzer Cochem-Zell WÄHLERGRUPPEN FWG Cochem-Zell e.V. Kreistagsmitglieder: Vorsitzender Matthias Müller, Graf-Beisel.Str. 4, 56859 Bullay, Tel. 06542-96 32 20; Norbert Krötz, Ediger-Eller, Tel. 02675-255 Johannes Hallebach, Zell, Tel. 06542-5391 Dr. Markus Rink, Alf, Tel. 06542-900404 Siegfried Niederelz, Kaisersesch, Tel. 02653-910106 www.fwg-cochem-zell.de BÜRGER FÜR ULMEN e.V. www.bürger-für-ulmen.de Die Wählergruppe „BÜRGER FÜR ULMEN e.V. (BFU e.V.) will für alle Ulmener Bürgerinnen und Bürger jederzeit Ansprechstelle bei Fragen, Kritik und Anregungen zur Kommunalpolitik sein. Hierzu stehen Ihnen unsere Vertreter im Stadtrat Ulmen als Ansprechpartner zur Verfügung: Karl Eckardt, 1.Beigeordneter, Tel. 8124 Rolf Weber, Fraktionsvorsitzender, Tel. 8058 Peter Wallebohr, stv. Fraktionsvorsitzender, Tel. 1719 Hubert Willems, Tel. 1373 Machen Sie bitte von unserem Angebot regen Gebrauch! Besuchen Sie auch unsere „Offenen Fraktionssitzungen“! Die Termine werden im „Vulkanecho“ veröffentlicht. Freie Wählergruppe Büchel e.V. Die Freie Wählergruppe Büchel e.V. will für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Büchel jederzeit Ansprechpartner bei Fragen, Kritik und Anregungen zur Kommunalpolitik sein.Wir würden uns freuen, wenn Sie von unserem Angebot regen Gebrauch machen würden. Ihre Ansprechpartner sind: Manfred Nehren, Tel. 732 Rudi Hieronimus, Tel. 1234 Rita Simon, Tel. 1529 Friedhelm Gerhartz, 631 Ulmen - 47 - AUSSCHREIBUNGEN anderer Behörden Öffentliche Ausschreibung Baumaßnahme: Neubau eines Geröllfanges in einem namenlosen Gewässer III. Ordnung im Bereich des Baugebietes „Auf Dauphaus“ in TreisKarden, Ortsteil Karden Maßnahmeträger und Vergabestelle: Verbandsgemeindeverwaltung Cochem Ravenéstr. 61, 56812 Cochem Tel.: 02671/608-0, Fax: 02671/608-140 Planung/Bauüberwachung: Ingenieurbüro Senger Consult GmbH, Gewerbepark Hinter Mont, 56253 Treis-Karden Tel.: 02672/9361-0, Fax: 02672/9361-61 Leistungsumfang: ca. 100 cbm Erdaushub ca. 20 cbm Betonarbeiten ca. 12 cbm Natursteinmauerwerk Ausführungszeit: Baubeginn: 01.09.2014 Bauende: 24.10.2014 Vergabe: nach VOB Angebotsanforderung: Angebotsunterlagen können ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Zimmer 302, Markt 1, 56812 Cochem angefordert werden. Die Ausschreibungsunterlagen werden ab dem 21.07.2014, versandt bzw. können nach Voranmeldung abgeholt werden. Schutzgebühr: Die Schutzgebühr für das Leistungsverzeichnis mit allen digitalen Unterlagen (auf CD-ROM) beträgt 15,— €. Der Betrag ist auf das Konto der Verbandsgemeinde Cochem, Sparkasse Mittelmosel, Konto-Nr. 000-006346, BLZ: 587 512 30, IBAN: DE37587512300000006346, BIC: MALADE51BKS, unter Angabe des Verwendungszwecks „Neubau Geröllfang Karden“ zu überweisen. Der Einzahlungsschein ist der Anforderung beizufügen. Eine Rückerstattung des Kostenbeitrages ist in jedem Fall ausgeschlossen. Angebotsabgabe: bis zum Eröffnungstermin am Donnerstag, dem 07.08. 2014, 10.30 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Raum Nr. 201 (kleiner Sitzungssaal), Markt 1 (Rathaus Stadt Cochem), 56812 Cochem. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Zur Eröffnung der Angebote nach VOB sind der Bieter und seine Bevollmächtigten zugelassen. Zuschlags- und Bindefrist: bis zum 05.09.2014 sind die Bieter an ihre Angebote gebunden. Auftragserteilung: Der Auftrag wird nur an Firmen erteilt, die nachweislich bereits gleichartige Arbeiten mit Erfolg ausgeführt haben. Auf Anforderung sind Nachweise der Eignung gemäß § 8 Ziffer 3 VOB/A vorzulegen. Bietergemeinschaften sind nur als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit einem bevollmächtigten Vertreter zugelassen. Sicherheitsleistung: Gewährleistungsbürgschaft (3 %) in Form einer unbefristeten selbstschuldnerischen Bankbürgschaft in Höhe der Brutto-Abrechnungssumme Vergabeprüfstelle: Nachprüfstelle, gem. VOB/A § 21, bei behaupteten Verstößen gegen die Vergabebestimmungen ist die Kreisverwaltung Cochem-Zell, Kommunalaufsicht, Endertplatz 2, 56812 Cochem. Cochem, 11.07.2014 Verbandsgemeindeverwaltung Cochem Helmut Probst, Bürgermeister Öffentliche Ausschreibung (VOB) Baumaßnahme: Neubau einer 5-Gruppen-Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde Treis-Karden, Ortsteil Treis Bauherr: Kindergartenzweckverband Treis-Karden, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem Ausgabe 29/2014 Vergabestelle: Kindergartenzweckverband Treis-Karden, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem Planung, Bauleitung: Architektur- und Ingenieurbüro Jakobs-Fuchs, Zur Lay 4 + 6, 54497 Morbach, Tel.: 06533/9379-0, Telefax: 06533/9379-50, e-mail: [email protected] Ausschreibung: Öffentliche Ausschreibung nach § 3 VOB, Teil A, DIN 1960 Leistungen: Gewerke Kosten je Uhrzeit der Angebot Submission 1. Estricharbeiten 25,00 € 10.00 Uhr ca. 925 qm Zementestrich als schwimmender Heizestrich ca. 25 qm Zementestrich als Trittschall- und Wärmedämmung 2. Innenputzarbeiten 25,00 € 10.20 Uhr ca. 900 qm Gipsputz ca. 100 qm Kalk-Zementputz 3. Außenputzarbeiten 30,00 € 10.40 Uhr ca. 1.000 qm Gerüst ca. 700 qm Mineraledelputz auf Holzfaserdämmplatten ca. 100 qm Wärmedämmverbundsystem mit Mineraledelputz 4. Trockenbauarbeiten 30,00 € 11.00 Uhr ca. 850 qm Akustikdecken ca. 110 qm Gipskartondecke ca. 265 qm Gipskartonständerwände ca. 125 qm Gipskarton-Vorsatzschale ca. 45 m Innenfensterbänke ca. 12 St. Innentüren, Größe: 0,885 x 2,135 m Ausführungsbeginn: zu Gewerk 1 - 45. KW 2014 zu Gewerk 2 - 39. KW 2014 zu Gewerk 3 - 38. KW 2014 zu Gewerk 4 - 38. KW 2014 Ausführungszeitraum: zu Gewerk 1 - ca. 5 Arbeitstage zu Gewerk 2 - ca. 20 Arbeitstage zu Gewerk 3 - ca. 40 Arbeitstage zu Gewerk 4 - ca. 55 Arbeitstage Angebotsanforderung: Angebotsunterlagen können ab Dienstag, dem 22. Juli 2014, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Zimmer 1.07, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, angefordert werden. Schutzgebühr: Die Schutzgebühr beträgt zu: Gewerk 1 - 25,00 €, Gewerk 2 - 25,00 €, Gewerk 3 - 30,00 € Gewerk 4 - 30,00 € (für die Doppelausfertigung einschl. Porto - keine Rückerstattung GAEB D.83 - Dateien werden bei Anforderung per email zugesandt). Einzahlung: Die Schutzgebühr ist auf das Konto der Verbandsgemeindekasse Cochem, Sparkasse Mittelmosel EHM, Konto-Nr. 000-006346, BLZ: 587 512 30, IBAN: DE37587512300000006346, BIC: MALADE51BKS, unter Angabe des Verwendungszwecks „Neubau Kita Treis-Karden“ zu überweisen. Der Einzahlungsschein ist der Anforderung beizufügen. Eine Rückerstattung des Kostenbeitrages ist in jedem Fall ausgeschlossen. Angebotsabgabe: bis zur Submission am Donnerstag, dem 7. August 2014, zu den o. g. Zeiten, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Zimmer-Nr. 1.09, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem Später eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Zur Eröffnung der Angebote nach VOB sind der Bieter oder ein Bevollmächtigter zugelassen. Vergabeprüfstelle: Nachprüfstelle, gem. VOB/A § 31, bei behaupteten Verstößen gegen die Vergabebestimmungen ist die Kreisverwaltung Cochem-Zell, Endertplatz 2, 56812 Cochem Ulmen - 48 - Auftragserteilung: Der Auftrag wird nur an Firmen erteilt, die nachweislich bereits gleichwertige Arbeiten mit Erfolg ausgeführt haben. Zuschlags- und Bindefrist: 21. September 2014 Der Bieter ist an sein Angebot gebunden. Alternativvorschläge und Nebenangebote sind zugelassen. Auf Anforderung sind Nachweise der Eignung gemäß § 8, Ziffer 3 VOB/A vorzulegen. Bietergemeinschaften sind nur als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit einem bevollmächtigten Vertreter zugelassen. Cochem, den 14.7.2014 Kindergartenzweckverband Treis-Karden Philipp Thönnes, geschäftsführender stellvertretender Verbandsvorsteher Ausgabe 29/2014 Rat und Tat! In allen Fragen rund um Ihre Familienanzeigen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Verlagshauses Linus Wittich sowie in den Annahmestellen des Mitteilungsblatts mit Rat und Tat zur Seite. tel. 0 65 02 / 91 47 -0 Zahnarztpraxis Dr. Lay Bullay Texte und Bilder für ulmen Die Praxis bleibt während unseren Sommerferien vom 28.07. - 15.08.2014 geschlossen. Vertretung und Notdienste für diesen Zeitraum erfahren Sie auf unserem AB. Telefon: 0 65 42 / 90 00 50 online aufgeben!! www.cms.wittich.de Danke sagen – mit einer Anzeige in Ihrem Mitteilungsblatt Von der Erde gegangen, im Herzen geblieben. Ernst Welter * 10.02.1924 † 20.06.2014 Herzlichen Dank sagen wir allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten, ihre Anteilnahme in vielfältiger Weise bekundeten und gemeinsam mit uns von unserem lieben Verstorbenen Abschied nahmen. Im Namen aller Angehörigen: Elisabeth Welter Ursula mit Familie Hiltrud mit Familie Müllenbach, im Juli 2014 Das Sechswochenamt ist am Sonntag, dem 27. Juli 2014 um 10.30 Uhr in der Pfarrkirche St. Hubertus in Müllenbach. Mit einer Danksagung stellen Sie sicher, niemanden zu vergessen. 29/2014 Konstituierende Kreistagssitzung am 04.07.2014 Neuer Kreisvorstand gewählt – Ausschüsse neu besetzt Zu Beginn der Sitzung läutete Landrat Manfred Schnur die 10. Wahlperiode ein und verpflichtete die neu gewählten Kreistagsmitglieder. Nach der Änderung der Hauptsatzung stand die Wahl der Kreisbeigeordneten auf der Tagesordnung. Der Kreistag wählte erneut Hans-Jürgen Sehn zum Ersten Kreisbeigeordneten sowie Thomas Welter und Anke Beilstein als weitere Kreisbeigeordnete. Der neue Kreisvorstand v.l.n.r.: Kreisbeigeordne- • • • • • • Kreisausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Ausschuss für Schulen und Kultur Umweltausschuss Werkausschuss des Kreiswasserwerkes Jugendhilfeausschuss Aufhebung der Förderschule Blankenrath und Erweiterung der Förderschule Kaisersesch zum Schuljahr 2014/2015 Einstimmig hat der Kreistag der Aufhebung der Förderschule Blankenrath und Erweiterung der Förderschule Kaisersesch zum Schuljahr 2014/2015 zugestimmt. Vorgeschlagen wurde dies von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD), da nach dem Ausscheiden von Schulleiter Rautenberg im vergangenen Schuljahr trotz wiederholter Ausschreibung keine neue Schulleitung gefunden werden konnte. ter Thomas Welter, Landrat Manfred Schnur, Kreisbeigeordnete Anke Beilstein und Erster Kreisbeigeordneter Hans-Jürgen Sehn. Zwei neue Ausschüsse gebildet Im Rahmen der Änderung der Hauptsatzung stimmte der Kreistag für die Bildung von zwei neuen Ausschüssen. Künftig soll ein Ausschuss „Kreisentwicklung und Demografie“ unter anderem die Themenfelder Wirtschaft/Strukturentwicklung, Infrastruktur, Energie und Klimaschutz, Tourismus abbilden und diskutieren. Zudem soll ein Ausschus „Soziales Miteinander“ das Zusammenleben in unserem Landkreis gestalten. Neben so wichtigen Bereichen wie Teilhabe, Inklusion, Pflegestruktur sollen hier erstmals die Bereiche ältere Menschen, Menschen mit Beeinträchtigungen, Menschen mit Migrationshintergrund ein parlamentarisches Forum finden. Neben der Besetzung der neuen Ausschüsse wurden auch für folgende Ausschüsse des Landkreises Cochem-Zell neue Mitglieder und ihre Stellvertreter gewählt: Im Rahmen der organisatorischen Zusammenführung der beiden Schulen sollen beide Schulstandorte bestehen bleiben. Lediglich die Leitung der Schule erfolgt zukünftig am Standort Kaisersesch. Dies bedeutet, dass an beiden Schulstandorten nach wie vor alle Jahrgangsstufen unterrichtet werden wie bisher. Ein Pendeln der Schüler ist nicht vorgesehen. Schultoilette Schulgebäude Jahnstraße Cochem – Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschäftigte sich der Kreistag auch mit dem Thema Schultoilette Schulgebäude Jahnstraße Cochem. Nach gemeinsamen Beratungen stimmte der Kreistag einstimmig dafür, dass die Verwaltung gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Cochem die Alternativlösung „Bau einer Toilettenanlage für die Grundschule“ prüft und plant. Dabei beteiligt sich der Landkreis anteilig an den Planungskosten. Nach Vorliegen der Planung wird diese den Kreisgremien zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Schließung der Zulassungsstelle wegen Änderung der Zulassungssoftware Alle rheinland-pfälzischen Zulassungsstellen werden im Laufe des Jahres 2014 auf eine neue Zulassungssoftware umgestellt. Die Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Cochem-Zell ist hiervon in der Woche vom 21.07. – 25.07.2014 betroffen. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass an folgenden Tagen sowohl die Zulassungsstelle in Cochem als auch die Außenstelle in Zell für den Publikumsverkehr geschlossen ist: • Dienstag, 22.07.2014 ab 14.00 Uhr • Mittwoch, 23.07.2014 ganztags • Donnerstag, 24.07.2014 ganztags Am 25.07.2014 ist die Zulassungsstelle in Cochem wieder geöffnet. Die Außenstelle in Zell bleibt an diesem Tag noch geschlossen. Es wird um Verständnis gebeten, wenn es am 25.07.2014 noch zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann. Entgegen der üblichen Öffnungszeit bleibt die Zulassungsstelle an diesem Tag für den allgemeinen Publikumsverkehr bis 16.00 Uhr geöffnet. Impressum Herausgeber: Kreisverwaltung Cochem Zell, Endertplatz 2, 56812 Cochem, www.cochem-zell.de Redaktion: Büro Landrat, Pressestelle, Telefon: 02671/61-231, bzw. 730, Fax: 02671/5250, E-Mail: [email protected] Verlag + Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark), Telefon: 06502/9147-0 od. -240, Fax: -250, Internet: www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Aus Ihrer Kreisverwaltung ABC Unsere Schulen Führerschein fürs Leben: BBS Cochem verabschiedet Absolventen Am Samstag, dem 5. Juli 2014 erhielten, 100 Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schule von Schulleiter Andreas Zietz und ihren jeweiligen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern die Abschlusszeugnisse der Bildungsgänge Höhere Berufsfachschule, Berufsoberschule I und II und Duale Berufsoberschule. Diese Bildungsgänge ermöglichen die Erlangung des Fachabiturs und des Abiturs, in der Dualen Berufsoberschule berufs- oder ausbildungsbegleitend im Abendunterricht. In seiner Rede betonte Zietz den Fleiß und die Zielstrebigkeit, die den guten Ergebnissen vorausgingen und wünschte den Absolventinnen und Absolventen einen guten Start in ihr Berufs- oder Studienleben. Schülersprecher Edgar Kunst fragte mit Worten des Dichters Friedrich Schiller: „Was tun? sprach Zeus.“ Als Antwort wünschte er seinen Mitschülerinnen und Mitschülern den Mut, die Zukunft mit Vertrauen ins Leben zu gestalten. Auch Landrat Schnur ließ es sich nicht nehmen, persönlich seine guten Wünsche zu übermitteln und bezeichnete die schulischen Abschlüsse der jungen Menschen als Führerschein fürs Leben. Für die gelungene musikalische Untermalung sorgte die Band TRIOPHON. Kreismusikschule Cochem-Zell Musik in einer der wichtigsten Lebensphasen • • • Musikgarten für die Kleinsten (2 bis 4 Jahre) Musikalische Früherziehung (4 bis 5 Jahre) Vorinstrumentalunterricht (6 Jahre) In diesem wichtigen Lebensabschnitt der Kinder bietet die Musik- und Bewegungspädagogik besonders vielfältige Möglichkeiten, die Entwicklung Ihres Kindes zu unterstützen. Musik ist viel mehr als nur ein Zeitvertreib. Musik kann Balsam für die Seele sein. Die Kreativität und Sozialkompetenz ihres Kindes werden durch die Musik optimal gefördert. Es mobilisiert das Gehirn und produziert Glückshormone. Kein Wunder, dass Musik heute von vielen Experten nicht nur als schönes Hobby angesehen, sondern in der Medizin auch als therapeutisches Hilfsmittel eingesetzt wird. Die Rückgabe der Buchpakete für alle, die an der Schulbuchausleihe im Schuljahr 2013/2014 an den unten aufgelisteten Schulen teilnehmen, findet an folgenden Schultagen statt: Martin-von-Cochem-Gymnasium • Montag, 21.07. - Klassenstufe 10 • Dienstag, 22.07. - Klassenstufe 12 u. 13 • Mittwoch, 23.07. - Klassenstufe 11 Realschule plus Cochem • Donnerstag,17.07.- Klassenstufe 7 • Montag, 21.07. - Klassen 6a, 6b, 6c, 6d • Dienstag, 22.07. - Klassen 6e, 6f, 6g, 6h • Mittwoch, 23.07. - Klassen 5a, 5b, 5c, 5d • Donnerstag, 24.07. - Klassen 5e, 5f, 5g, 5h BBS Cochem • Bücher können in der Zeit vom 14. – 25.07. abgegeben werden. Realschule plus Kaisersesch • Donnerstag, 17.07. - Klassenstufe 7 • Montag, 21.07. - Klassenstufe 6 • Dienstag, 22.07. - Klassenstufe 12 • Donnerstag, 24.07. - Klassenstufe 5 Grund- und Realschule plus Blankenrath • Dienstag, 22.07. - Klassenstufe 1 - 5 Grund- und Realschule plus Treis-Karden • Montag, 21.07. - Klassenstufen 1 - 6 Integrierte Gesamtschule Zell • Dienstag, 22.07. - Klassenstufe 5 • Mittwoch, 23.07. - Klassenstufe 6 • Donnerstag, 24.07. - Klassenstufe 7 Diese Erkenntnisse wurden durch mehrere wissenschaftliche Studien belegt und bestätigt. Realschule plus Vulkaneifel (Lutzerath) • Mittwoch, 23.07. - Klassenstufen 5 - 7 Die Kreismusikschule mit ihren qualifizierten Lehrkräften steht Ihnen mit Fachwissen und Kompetenz an vielen Unterrichtsorten im gesamten Kreis zur Verfügung. Die Ausgabe der Buchpakete für das Schuljahr 2014/2015 findet in der letzten Ferienwoche und an den ersten Schultagen statt. Weitere Informationen werden rechtzeitig bekanntgegeben. Für Fragen zur Schulbuchausleihe stehen Ihnen folgende Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung: • Christina Anselm, Tel.: 02671/61-226 • Gabi Schmitz, Tel.: 02671/61-227. Wir laden Sie und Ihr Kind zu einer kostenlosen Schnupperstunde ein. Weitere Infos und Unterlagen bei der Kreismusikschule Cochem-Zell, Tel.: 02671/61-147 Melden Sie sich schnell und einfach online an unter www.kms-cochem-zell.de 2 Rückgabetermine Schulbücher im Rahmen der Schulbuchausleihe Kreisnachrichten Cochem-Zell Aus Ihrer Kreisverwaltung Abschluss der Grundausbildung der Feuerwehrklasse der Realschule plus Treis-Karden Einladung zum Internationalen Frauenfrühstück Ein Demografieprojekt mit Vorbildcharakter Auf Einladung von Landrat Manfred Schnur erhielten nun neun frisch gebackene Truppmänner des Wahlpflichtfachs „Feuerwehrtechnik“ der Realschule plus Treis-Karden die Lehrgangsbescheinigungen zur bestandenen „Grundausbildung“ in der Feuerwehr. Mit der abgeschlossenen „Truppmannausbildung Teil 1“können die Schüler nun ab dem 16. Lebensjahr in den aktiven Feuerwehrdienst einsteigen. Das Wahlpflichtfach, das im Schuljahr 2011/2012 an der Realschule plus in Treis-Karden eingeführt wurde, ermöglicht den Schülerinnen und Schülern im Rahmen ihres Stundenplanes die zusätzlichen Qualifikationen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie der Ersten Hilfe zu erwerben. Aber nicht nur das technische Wissen steht hier im Vordergrund. Gefördert und gestärkt werden auch soziale Kompetenzen, wie Teamgeist und Kommunikationsfähigkeit. Die schriftliche Prüfung wurde durch Kreisausbilder Michael Mosig abgenommen und ausgewertet. Fachlehrer und Ausbilder Markus Freiwald, Rektor Eugen Herrmann und Kreisfeuerwehrinspekteur Hans-Werner Thomas konnten sich anlässlich der praktischen Prüfung persönlich über den hohen Ausbildungsstand überzeugen. Landrat Manfred Schnur freute sich über die guten Prüfungsergebnisse und lobte das hohe soziale Engagement der „Floriansschüler“: „Die Feuerwehr benötigt Nachwuchs mehr denn je. Es ist schön, dass Ihr schon in der Schule für dieses wichtige Ehrenamt vorbereitet werdet. Mit dem Abschluss dieser Ausbildung seid Ihr nun alle bestens gerüstet, in den aktiven Feuerwehrdienst einzusteigen“. Als Geschenk überreichten die Schüler zusammen mit Kreisfeuerwehrinspekteur Hans-Werner Thomas und Fachlehrer Markus Freiwald dem Landrat das Poster zum Cochem-Zeller Projekt „Rette aus Leidenschaft“, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 23.06.2014 in Berlin im Rahmen der Veranstaltung „Daseinsvorsorge 2030“ zu Demografie-Projekten mit Vorbildcharakter vorgestellt wurde. Innovationspreis Rheinland-Pfalz 2014 Bewerbungen bis 1. August 2014 Das Ministerium für Wirtschaft , Klimaschutz, Energie und Landesplanung des Landes Rheinland-Pfalz vergibt in Kooperation mit den Arbeitsgemeinschaften der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern des Landes den Innovationspreis Rheinland-Pfalz an besonders innovative Akteure aus RheinlandPfalz in Anerkennung ihrer Leistungen und ihres Einsatzes für Innovationen in der Wirtschaft des Landes. Der Innovationspreis existiert seit über 26 Jahren und ist im Jahr 2014 mit 40.000 Euro dotiert. In den folgenden Kategorien werden Preise und Anerkennungen verliehen: • Unternehmen • Handwerk Kreisnachrichten Cochem-Zell • • • Kooperation Sonderpreis Industrie Sonderpreis der Wirtschaftsministerin 2014 „Umwelttechnik – innovative Produkte und Verfahren“ Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Institutionen etc., die ihren Firmensitz/ Standort/ Wohnort in Rheinland-Pfalz haben und dort innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln, fertigen, einsetzen und vermarkten. Bewerber richten ihre Online-Bewerbung an www.innovationspreis-rlp.de/onlinebewerbung.html Weitere Informationen erhalten Sie unter www.innovationspreisrlp.de oder unter Tel.:06131 – 165295. Beim Internationalen Frauenfrühstück in Zell und Cochem treffen sich Frauen aus ganz unterschiedlichen Herkunftsländern, um bei einer Tasse Kaffee oder Tee und frischen Brötchen über „Gott und die Welt“ zu reden. Beim letzten Frauenfrühstück in Zell erzählte Claire Mitchel, warum sie nach Deutschland gekommen ist: „Vor zwei Jahren sind mein Mann und ich aus England ausgewandert. Meine Schwester lebt schon seit 27 Jahren in Deutschland und hat die Neugierde auf dieses Land in uns geweckt. Wir haben hier oft unseren Urlaub verbracht und das Land lieben gelernt. In Alf an der Mosel wurden wir sesshaft. Es gefällt uns hier ganz besonders gut. Die Menschen sind freundlich und offen. Um die Sprache zu lernen, habe ich vor zwei Jahren einen Integrationskurs in Zell besucht. Es ist wichtig, die Sprache zu beherrschen, damit wir uns hier integrieren können.“ Wenn auch Sie gerne im Gespräch Ihre Sprachkenntnisse verbessern, andere Menschen kennenlernen oder gerne Wissenswertes über andere Kulturen erfahren möchten, dann kommen Sie zum Internationalen Frauenfrühstück. Wir freuen uns über Ihr Interesse und auf einen regen Austausch. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Angebot ist kostenlos. Gerne dürfen landestypische Brotaufstriche aus Ihrem Heimatland mitgebracht werden. Termine: • In Zell: jeden ersten Freitag im Monat von 10.00 - 11.30 Uhr im Ideen-Treff in der Schlossstr. 22. • In Cochem: 23.07. / 17.09. / 15.10. / 19.11. / 10.12.14 von 09.00 – 11.00 Uhr im Seminarraum im Gebäude des Job-Centers, Briederweg Infos erhalten Sie bei: Caritas Nebenstelle Zell, Tel.06542/9697790 und bei Hedwig Brengmann, Integrationsbeauftragte des Landkreises, Tel. 02671/61-307, E-Mail: [email protected] 3 Aus Ihrer Kreisverwaltung Gebrauchsgüter- und Bodenbörse Die Gebrauchsgüter- und Bodenbörse ist ein kostenloser Service der Kreisverwaltung zur Vermittlung von weiter verwendbaren Materialien (wie z.B. Baustoffe, Möbel etc.) und von unbelasteten Böden. Nicht vermittelt werden Reifen, Tiere, Autoteile, Anhänger, Bücher, Kleidung, Eintrittskarten, Schmuck, Immobilien etc.Anmeldung bei der Abteilung Abfallwirtschaft, Telefon: 02671/61-153, Telefax: 02671/61-177 oder per E-Mail: [email protected]. Achtung: Anzeigenschluss montags; 1 Woche vor Veröffentlichung. Ihr Text wird automatisch 2 x in den Kreisnachrichten veröffentlicht. Bei erfolgreicher Vermittlung muss aus organisatorischen Gründen eine Rückmeldung (Tel.: 02671/61-153) bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell erfolgen! Für die vermittelten Gegenstände übernehmen wir keine Gewährleistung. Biete: Gebrauchtgüter Boden: A 850: 1000 cbm Mutterboden, Kaisersesch, tagsüber 02671-61-152 Gebrauchsgüter: A 805: Jogger komplett mit Regenschutz, Babyschaukel 3-1 verstellbar, 0-3 Jahre, Illerich, 02653-912412 A 806: 1000 l Wassertank Kunststoff, alte Dezimalwaage, Alflen, 02678-688 A 807: Benzin Rasenmäher mit Radantrieb, 60 l Fangkorb, Düngenheim, 01622823211 A 808: 2 Damenfahrräder 28", 26", 3 Gang, m. Rücktritt, 0170-1466774 A 811: Baby-Weithalsflaschen, 02653915808 A 813: Küche m. E-Geräten, Esstische, Stühle, Wohnzimmertische, Ledersessel, Schlafcouch m. Bettkasten, Wohnzimmerschrank, Lampen, Geschirr, Bücherschrank massiv, Kleiderschr. 2m, versch. Betten, 2 Lichtschächte, elektr. Fuchsschwanzsäge, 0152-53998878 A 814: Paneelenstreichgeräte, 2 Zelte, 2 Surfboards m. versch. Segeln u. ZB, Masburg, 0152-53998878 A 815: Seilwinde, Zilshausen, 06762-6955 A 816: Rasenmäheraufsitzer, Büchel, 02678398 A 818: Phönix-Palme ca. 2,50 m, (25 J.) Ellenz, 02673-1845 A 819: dunkelbraune Leder-Schlafcouch mit Bettkasten, Liegefläche 200 x 140 cm, Bullay, 06542-901182 A 820: 85 l Aquarium incl. Zubehör, Schaukelstuhl Edelholz mit Rosenschnitzerei, Videorecorder, Auderath, 0173-6765529 A 823: Mädchenfahrrad 20", Kaifenheim, 02653-915330 4 A 824: 12 Deckenlampen im Landhausstil, Stoffbezug, Büchel, 02678-260 A 825: Kreiselmäher, Arbeitsbreite 1 m, 0170-29505222 A 826: 2 Lautsprecherboxen, schwarz, 45 x 26 x 20, 50-120 W, Scheinwiderstand 4 Ohm, Büchel, 02678-1029 A 827: 2 Babybetten umbaubar z. Jugendbett, Dreirad luftbereift m. Schiebestange, Buggy grau/schw., Vogelkäfig groß, Bügelstuhl, Mittelstrimmig, 06545-1537 A 829: Kinderbuggy, 3 Räder, dunkellbau, Kinderbuggy, schwarz/beige, Duschwanne 120x90 cm, weiß, Masburg, 026531289 A 831: Laminat Landhausdiele Eiche Natur geölt 17 qm, Dunstabzugshaube Edelstahl 90 cm Inselhaube, Treppenschutzgitter Buche massiv, Edelstahl-Spüle, Ulmen, 02676-952964 A 832: Kleiderbüsten mit Holzfuß f. Deko o. Heimschneiderinnen, Cochem, 026717209 A 833: Alu-Mehrzweckleiter 3-teilig, Höhe insges. 8,61 m, Lutzerath, 02677-1381 A 834: 3.000 l stehender Kunststoff-Weintank, Neef, 06542-21825 A 835: Baby-Federwiege, Vaporisator, Stillkissen, Waschbeckenunterschrank, div. Säuglingsbedarf, Cochem, 026715066041 A 837: Bett, buche, Edelstahl kombiniert, mit Lattenrost und Matratze, 120 x 200 cm, Cochem, 02671-4768 A 838: Basaltlava- und Pflastersteine, ca. 60 qm, Kaifenheim, 0160-7996243 A 839: Vertikutierer Elektro (230V) inkl. Fangkorb, Leistung 1300 Watt, Arbeitsbreite ca. 28 cm, Tiefenverstellung 4-fach, Treis-Karden, 02672-914581 A 840: Jugendfahrrad, 26", 21 G., RH 46 cm, 02671-5354 A 841: Trockenausbauschleifer für Decken, 02673-4369 A 843: Esszimmertisch 1,6 x 0,9m + 6 Rattanstühle, Laufstall 8 eckig höhenverstellb., 3 Paar Walkingstöcke, Herrenfahrrad 28" , Alu, 21 G., Moselkern, 02672-1458 A 845: Babywippe lila-grau, Spielbogen (-decke) grün, Maxi-Cosi Babyschale schwarz-grau, Briedern, 0151-52572761 A 846: Kompl. Kinderbett/Umbaubett 70x140 cm, Buche massiv, lackiert, höhenverstellb. Lattenrost, Schlupfsprossen, Matratze, Matratzenschoner, Ki.-Reisebett, Ulmen, 02676-951585 A 848: Damenfahrrad City-Bike, 7 G., Lütz, 02672-2364 A 851: Kiefernetagenbett 1 x 2 m, Lutzerath, 02677-665 A 852: Kiefernbett 1 x 2 m + Lattenrost, Haustür braun 2,10 x1 m + Seitenteil, Juniorkinderbett Buche 1,4 x 0,7m, Blankenrath, 06545-7285 A 855: Babyhochstuhl, Glas-Messing Servierwagen, Doppelbettschlafzimmer, Wohnraumlampen, Sammlertrucks, Kaifenheim, 02653-914515 A 856: Futonbett, Metallgestell, 1,60 x 2,05 m, Computertisch, bucheoptik, 93 b, 40 t, Kieferregal 77 b, 30 t, 173 h, Metallwohnraumregale Edelstahl, 1 m b, 36 t, 75 h u. 54 b, 22 t, 91 h, Lederdesignersofa dunkelblau, Masburg, 02653-4019227 A 857: Wohnzimmerschrank Kiefer massiv, 1,77 h, 1,13 b, 36 t, links Holztüre, rechts Glastüre, mittig zwei Schubladen, Kirschholzschrank, früher Jugendstil, Masburg, 02653-4019227 Kreisnachrichten Cochem-Zell Aus Ihrer Kreisverwaltung A 858: weißes Eisendoppelbett, Kaltschaummatratzen + Lattenrost, Kaisersesch, 02653-590895 A 860: Aquarium 180 l mit Außenfilter und Unterbauschrank, Stubenwagen maxi mit Himmel und Nest, Cochem, 02671607616 A 861: 2 Kinderschreibtische, höhenverstellbar mit grauem oder blauem Fuß, passender Container mit 4 Schubladen, Stifteschublade mit blauen Griffen, Schreibtischstuhl, höhenverstellbar, blau, Cochem, 02671-916886 A 862: Holzkohle Räucherofen/Grill, Bohlen versch. Längen, Alflen, 02678-910195 A 863: Waschmaschine, E-Bike mit 2 Lithium-Ionen Akkus, Alflen, 0157-72675669 A 864: Weck-Rundrandgläser, versch. Größen, 02675-1569 A 865: Hundebuggy bis 15 kg, Alf, 015203179668 A 866: Basalt Pflastersteine, Kaifenheim, 02653-9147071 A 867: Tischmarmorplatte 1,50 m l, 70 cm b, Ediger-Eller, 02675-1393 A 868: Gelenkarmmarkise 4 m x 2,50 m (eine Bahn Naht offen), Cochem, 026717502 A 869: Bettgestell 180x200cm, Farbton bräunlich, 0175-2443247 A 870: Schutzhülle f. 3 Sitzer Hollywoodschaukel, Panzweiler, 06545-7179 A 871: Terassentisch weiß, Terassenstühle, Kinderfahrrad, Eichentisch, Flaschenkühlschrank, Zell, 06542-964384 Suche N 853: Klappfahrrad, Briedern, 026739625564 Bauschuttdeponie Bruttig-Fankel am 18.07.2014 geschlossen Die Bauschuttdeponie Bruttig-Fankel ist am Freitag, dem 18.07.2014, geschlossen. Bei Bedarf weichen Sie an diesem Tag bitte auf die Bauschuttdeponien Faid und Blankenrath aus. Weitere Informationen zu den Öffnungszeiten und Entsorgungsmöglichkeiten finden Sie im Internet unter www.cochem-zell.de/abfallwirtschaft > Bauschuttdeponien. Kreisnachrichten Cochem-Zell Breitband für alle in Cochem-Zell“ Kreis punktet beim bundesweiten Wettbewerb „Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen“ Das von Landkreis und den Verbandsgemeinden gemeinsam getragene Breitbandprojekt gehört zu einem der 100 besten Ideenprojekte in Deutschland. Dies ist das Resultat einer Bewerbung des Kreises beim Bundeswettbewerb „Deutschland – Land der Ideen“, der von der Bundesregierung und der Deutschen Bank seit 2006 durchgeführt wird. Über 1.000 Bewerbungen lagen in diesem Jahr der 18-köpfigen Jury zur Entscheidung vor. Das Cochem-Zeller Projekt zur flächendeckenden Versorgung aller Bürger mit der schnellen Datenautobahn wurde dabei in der Kategorie „Wirtschaft“ prämiert. Der Wettbewerb Die Wettbewerbsträger suchten in diesem Jahr 100 Innovationen, die die Zukunftsperspektiven ländlicher Regionen stärken: “Innovationen querfeldein – ländliche Räume neu gedacht”. Gefragt waren gute Ideen und Projekte aus allen Regionen Deutschlands, ob Projekte in der Landwirtschaft, Ökologie oder technologischen Innovationen. „Mit vielen Innovationen querfeldein zeigen uns die Preisträger die ganze Bandbreite an Ideenvielfalt insbesondere für den ländlichen Raum“, so die Jury. Und diese Ideen sollen nationalen und internationalen Vorbildcharakter haben und als Inspiration für andere dienen. Der Landkreis Cochem-Zell bewarb sich Ende April für diesen Wettbewerb. Anfang Juli erfolgte die offizielle Bekanntgabe der Preisträger, die gleichzeitig zu einem Netzwerktreffen nach Berlin eingeladen wurden. Die offizielle Preisverleihung ist Anfang März 2015 im Rahmen einer Veranstaltung in Cochem. Im Oktober und November wählt die Öffentlichkeit per Online-Abstimmung einen Publikumssieger. Darüber hinaus findet im November auch noch die Ehrung der Bundessieger statt. Hier kann aus jeder Kategorie ein Preisträger zum Leuchtturmprojekt Deutschlands werden. Ziel des Wettbewerbes ist es in erster Linie von einem umfangreichen Netzwerk, das durch den Wettbewerb geboten wird, zu profitieren. Jährliche Treffen sollen Gelegenheit bieten, Kontakte zu anderen Preisträgern zu knüpfen, Erfahrungen auszutauschen und neue Ideen zu entwickeln. Weiterhin soll das Projekt noch mehr Aufmerksamkeit bekommen. Eine finanzielle Förderung ist mit der Auszeichnung nicht verbunden. Öffentliche Ausschreibung Art der Vergabe: Öffentlicher Wettbewerb um die Teilnahme an einem Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen gemäß VOF unterhalb der Schwellenwerte Maßnahme: Erarbeitung eines Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (LILE) einschließlich eines partizipativen Beteiligungsprozesses (bottomup) zur Bewerbung und Anerkennung als LEADER-Region Vulkaneifel im Förderzeitraum 2014-2020 Angebotseröffnung: Mittwoch, 06.08.2014, 10.00 Uhr Ausführungsfrist: Mit den Arbeiten ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 5 Monate. Der Langtext dieser Bekanntmachung kann kostenlos im Internet unter www. leaderregion-vulkaneifel.de abgerufen werden. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun 5 Kreisvolkshochschule w w w. k v h s - c o c h e m - z e l l . d e Kontakt Medizinisches Pendeln für FortgeSternenwanderung mit 30557C Älter werden leicht Politik - Gesellschaft - Umwelt Politik - Gesellschaft - Umwelt schrittene GPS-Geräten Rund um die Uhr gemacht! buchen über: 10713C 11608C In preußische sieben Flaschen um die -Entdecken Sie die geheime Mischung 11108Cvon Cochem - die Kreisstadt Leitung: HeddaBewegung Edel Pflege, und Ernährung. Leitung: Wernerwww.kvhs-cochem-zell.de Welt Benz von 1915 bis 1945 Termin: Sa., 11.10.2014 [email protected] Termin: Leitung: Ilona Nehm, Kosmetikerin und Fr., 10.10.14 Eine Weltreise ist ein Traum, den viele von uns Uhrzeit: 09.00 – 15.00 Uhr Visagistin Uhrzeit: 17.45 -Fax: 21.0002671/ Uhr 61 -467 gerne in edie A l t b üeinmal rgerm i s Tat t e rumsetzen würden. Doch Ort: Termin: KVHS Cochem Mi., 11.12.13 nur wenige verwirklichen dieses bereichernde Treff: Sesselbahn in Cochem Herbert Hilken erzählt Gebühr: 38 EUR 18.15 - 20.15 Uhr Erlebnis von Freiheit Anrufbeantworter Gebühr: 25 EURunser incl. Fahrt, Wein, die Geschichte seiner und Abenteuer, das Uhrzeit: Ort: KVHS Cochem vermutlich zu den erinnerungswürdigsten 02671/ 61 - 466 Wasser,unter: Brot, fachkundige Heimatstadt. An diesem Erfahrungen gehört,die die man im Leben machen Gebühr: 10 EUR Einführung in die GPS-Geräte Abend erfahren „Lebensnachmittag“ – Vortrag kann. Zuhörer mehr über Louis Anmeldungen Auch unsere Weltreise der Wein-Genüsse Ravené, Wiedererbauer 10801C 30604C Lebensmittelhygiene soll für Sie zu einem unvergesslichen Erlebnis richten Sie bitte an und Eigentümer Reichsburg Leitung: Dr. phil. Mathias Jung und HygienePersonalBillig oder teuer? 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(FH) Leitung: Uhrzeit: der 19.00 - 21.30 Uhr Leitung: Herbert Kulinarische, historische WandeLebensmittelhygiene geschult werden müssen. Weinbau und(10110C) Oenologie und Ort: KVHS Cochem Iris Fritzen Termin: Sa., 15.11.2014 dieses Kursesvon ist Eller es, durch Information, ehem. Gebietsweinkönigin rung EinZiel „Seitensprung“ Gebühr: 11 EURTel.: zzgl.02671/ 20 EUR 61 für -Weine, 464 Termin: Sa., 22.11.2014 (10111C ) Aufklärung und Schulung, Fehlverhalten im Termin: Mo., 09.12.13 nach Senheim Wasser, Brot und Seminarunterlagen Termin: Sa., 29.11.2014 (10112C) Hygienebereich zu vermeiden und gleichzeitig Uhrzeit: 19.00 – 21.30 Uhr an die Kursleiterin zu zahlen Uhrzeit: 19.00 - 22.00 Uhr die Beteiligten zu hygienischem Handeln zu Leitung Ort: KVHS Cochem 11106C Ort: Weingut motivieren. Gebühr: 11 EURDaniel bei 8Bach Teilnehmern, Leitung: Werner BenzDie Teilnahme wird durch einen Heidrun Baltes Straußwirtschaft , Brausestr. 1 zzgl. 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Ort: Grundschule Zell Kreisvolkshochschule Kultur - Gestalten Ausdrucksmalen Leitung: Edith Krötz-Gilles, Kunstpädagogin und Malbegleiterin Termin: Mi., 06.08.2014 und Do., 07.08.2014 (20502C) oder Mi., 27.08.2014 und Do., 28.08.2014 (20503C) Uhrzeit: 14.00 - 17.45 Uhr Ort: Atelier Edith Krötz-Gilles in Ediger-Eller Gebühr: 54 EUR Aquarellmalerei für Anfänger 20504C Leitung: Maria Ursulet-Laurence Beginn: Fr., 26.09.14 Uhrzeit: 19.00 – 20.30 Uhr Dauer: 10 x 2 Ustd. Ort: BBS Cochem Gebühr: 68 EUR Digitale Fotographie 21104Z Leitung: Burkhard Busch Beginn: Mo., 08.09.2014 Uhrzeit: 18.30 - 20.45 Uhr U-Tage: Mo. und Mi. Dauer: 4 x 3 Ustd. Ort: Grundschule Zell Gebühr: 55 EUR Künstlerisches Gestalten in Ton Modellieren und Entwurf 21202C Leitung: Dieter Arenz sen., Bildhauer Beginn: Di., 30.09.2014 Uhrzeit: 18.00 - 20.15 Uhr Dauer: 7 x 3 Ustd. Ort: BBS Cochem Gebühr: 71 EUR Gesundheit - Sport Yoga und Leben Leitung: Martha Schoenki Beginn: Mo., 08.09.14 (30115TK) Uhrzeit: 16.30 – 18.00 Uhr oder Beginn: Mo., 08.09.14 (30116TK) Uhrzeit: 18.00 – 19.30 Uhr Dauer: 10 x 2 Ustd. Ort: Realschule plus Treis-Karden Gebühr: 94 EUR Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Mo., 08.09.14 (30117C) 20.15 – 21.45 Uhr 10 x 2 Ustd. Pro Seniore Residenz Cochem 94 EUR Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Di., 09.09.14 (30118C) 20.00 – 21.30 Uhr 10 x 2 Ustd. Grundschule Ulmen 94 EUR Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Mi., 10.09.14 (30119K) 17.30 – 19.00 Uhr 10 x 2 Ustd. St. J osef Alten- und Pflegeheim Kaisersesch Gebühr: 94 EUR Beinn: Do., 11.09.14 (30120Z) Uhrzeit: 17.30 – 19.00 Uhr oder Beinn: Do., 11.09.14 (30121Z) Uhrzeit: 19.15 – 20.45 Uhr Dauer: 10 x 2Ustd. Ort: Grundschule Zell Gebühr: 94 EUR Yoga gegen Rückenschmerzen Leitung: Hildegard Rieger Beginn: Mo., 08.09.14 (30126K) Uhrzeit: 17.45 – 19.15 Uhr oder Beginn: Mo., 08.09.14 (30132K) Uhrzeit: 19.30 – 21.00 Uhr oder Beginn: Di., 09.09.14 (30138K) Uhrzeit: 17.45 – 19.15 Uhr oder Beginn: Di., 09.09.14 (30144K) Uhrzeit: 19.30 – 21.00 Uhr Dauer: 6 x 2 Ustd Ort: Alte Probstei Hambuch Gebühr: 62 EUR Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Di., 09.09.14 (30148K) 09.00 – 10.30 Uhr 6 x 2 Ustd. Gemeindehaus Illerich 56 EUR Yoga für Mollige - eine erfolgreiche Ganzheitsmethode – 30154U Leitung: Doris Griebler Beginn: Mo., 08.09.2014 Uhrzeit: 17.00 - 18.30 Uhr Dauer: 12 x 2 Ustd. Ort: Grundschule Ulmen Gebühr: 82 EUR Yoga für Jedermann/-frau - eine erfolgreiche Ganzheitsmethode – 30157U Leitung: Doris Griebler Beginn: Mo., 08.09.2014 (30157U) Uhrzeit: 19.00 - 20.30 Uhr Dauer: 12 x 2 Ustd. Ort: Grundschule Ulmen Gebühr: 82 EUR oder Beginn: Di., 09.09.2014 (30160U) Uhrzeit: 19.00 - 20.30 Uhr Dauer: 12 x 2 Ustd. Ort: Grundschule Ulmen Gebühr: 82 EUR Atemgymnastik 30162Z Leitung: Monika Simon Beginn: Mo., 06.10.14 Uhrzeit: 19.00 – 20.00 Uhr Dauer: 6 x 1 Zstd. Ort: Grundschule Zell Gebühr: 27 EUR Tiefenentspannung mit der Kraft der Phantasie 30164C Leitung: Katrin Walter, Heilpraktikerin Beginn: Mi., 10.09.2014 Uhrzeit: 19.30 - 20.30 Uhr Dauer: 6 x 1 Zstd. Ort: Praxis Walter in Dohr Gebühr: 38 EUR Physiotherapie Arnold J. Braun 56812 Cochem Ravenéstr. 26 Tel. 02671/ 4893 Kreisnachrichten Cochem-Zell 7 Kreisvolkshochschule Meditation 30165C Leitung: Katrin Walter, Heilpraktikerin Beginn: Mi., 05.11.2014 Uhrzeit: 19.30 - 21.00 Uhr Dauer: 6 x 2 Ustd. Ort: Praxis Walter in Dohr Gebühr: 56 EUR Tai Chi I - für Anfänger „PekingForm“ 30167Z Leitung: Irma Kling Beginn: Fr., 12.09.2014 Uhrzeit: 18.00 - 19.30 Uhr Dauer: 10 x 2 Ustd. Ort: Grundschule Zell Gebühr: 68 EUR Tai Chi - 85er Form 30173Z Leitung: Irma Kling Beginn: Fr., 12.09.2014 Uhrzeit: 19.30 - 21.00 Uhr Dauer: 10 x 2 Ustd. Ort: Grundschule Zell Gebühr: 68 EUR Der Weg des Bogens - der Weg zu sich selbst - Bogenschießen als körperliche und geistige Übung Leitung: Dr. Ekkehard Nau langjähriger Kyudoka Termin: So., 07.09.2014 (30180U) Uhrzeit: 14.00 – 17.00 Uhr Ort: Seminarhaus Vulkaneifel in Immerath Gebühr: 52 EUR incl. Getränke oder Termin: So., 28.09.14 (30181U) Uhrzeit: 11.00 – 17.00 Uhr Ort: Seminarhaus Vulkaneifel in Immerath Gebühr: 105 EUR incl. Mittagsimbiss und Getränke Meditatives Trommeln auf Schamanentrommeln Leitung: Termin: Termin: Uhrzeit: Ort: Barbara Nau, Heilpraktikerin Sa., 06.09.2014 (30186U) Sa., 04.10.2014 (30187U) 15.00 – 18.00 Uhr Seminarhaus Vulkaneifel in Immerath Gebühr: 20 EUR Yoga ist Atem, Bewegung und Leben 30190K Leitung: Christine Müller Beginn: Mi., 10.09.2014 Uhrzeit: 19.00 - 20.30 Uhr Dauer: 10 x 2 Ustd. Ort: Mehrgenerationenhaus Kaisersesch Gebühr: 68 EUR Hatha-Yoga für einen gesunden Rücken 30199C Leitung: Petra Schneider Beginn: Fr., 12.09.2014 Uhrzeit: 16.30 - 18.00 Uhr Dauer: 6 x 2 Ustd. Ort: BBS Cochem Gebühr: 41 EUR Wirbelsäulengymnastik 30203C Leitung: Joelle Volarik-Jaquet Beginn: Di., 23.09.14 Uhrzeit: 18.15 – 19.15 Uhr Dauer: 8 x 1 Zstd. Ort: Realschule plus Cochem Gebühr: 50 EUR Wirbelsäulengymnastik 30205Z Leitung: Monika Simon Beginn: Mi., 05.11.2014 Uhrzeit: 19.00 - 20.00 Uhr Dauer: 6 x 1 Zstd. Ort: Grundschule Zell Gebühr: 27 EUR www.kvhs-cochem-zell.de Zell/Mosel 8 Öffnungszeiten SB-Warenhaus Montag-Donnerstag: 8.00 - 20.00 Uhr Freitag und Samstag: 8.00 - 21.00 Uhr Schwimmkurs für Erwachsene 30213C Leitung: Dieter Franzen Beginn: Di., 09.09.2014 Uhrzeit: 18.50 - 20.20 Uhr U-Tage: Di. und Do. Dauer: 12 x 2 Ustd. Ort: Förderschule Dohr Gebühr: 82 EUR Nordic Walking - Einsteigerkurs 30239C Leitung: Ellen Lehmann Beginn: Do., 18.09.2014 Uhrzeit: 15.30 - 17.00 Uhr Dauer: 8 x 2 Ustd. Treff: KVHS Cochem Gebühr: 54 EUR Fit for Fun „Bewegung macht Spaß“ 30242C Leitung: Agneta Olah Beginn: Mo., 08.09.2014 Uhrzeit: 19.30 - 21.00 Uhr Dauer: 12 x 2 Ustd. Ort: Realschule plus Cochem Gebühr: 60 EUR Salsa-Latino-Aerobic für Anfänger 30243C Leitung: Agneta Olah Beginn: Do., 11.09.2014 Uhrzeit: 19.30 - 21.00 Uhr Dauer: 6 x 2 Ustd. Ort: BBS Cochem Gebühr: 30 EUR Selbstverteidigung für Frauen 30245C Leitung: Michael Kern Termin: Sa., 11.10.2014 Uhrzeit: 10.00 – 16.30 Uhr Ort: BBS Cochem Gebühr: 45 EUR Wirbelsäulengymnastik Prävention Rückenschule Abschleppdienst Fair-Cars GbR H. Christ und H. Petry Autohandel und Altfahrzeugankauf Calmontstr. 100, 56814 Bremm Tel.: 02675/911333, 0162/8977485 Kreisnachrichten Cochem-Zell Kreisvolkshochschule 30255C Leitung: Petra Schneider Beginn: Fr., 12.09.2014 Uhrzeit: 18.00 - 19.30 Uhr Dauer: 6 x 2 Ustd. Ort: BBS Cochem Gebühr: 41 EUR Pilates für Fortgeschrittene 30265TK Leitung: Sonja Germann Beginn: Di., 09.09.2014 Uhrzeit: 19.35 - 21.05 Uhr Dauer: 11 x 2 Ustd. Ort: Realschule plus Treis-Karden Gebühr: 81 EUR Philippino Boxing Workout - Level 1 30257Z Leitung: Michael Kern Beginn: Do., 14.08.2014 Uhrzeit. 19.00 - 20.15 Uhr Dauer: 8 x 75 Minuten Ort: Grundschule Alf Gebühr: 45 EUR Pilates meets Yoga 30258TK Leitung: Sonja Germann Beginn: Fr., 12.09.2014 Uhrzeit: 17.00 - 18.30 Uhr Dauer: 8 x 2 Ustd. Ort: Realschule plus Treis-Karden Gebühr: 54 EUR Bodyforming für Anfänger - Bauch, Beine, Po Leitung: Jacqueline Brixius Beginn: Di., 09.09.2014 (30263C) Uhrzeit: 19.30 - 21.00 Uhr Dauer: 10 x 2 Ustd. Ort: BBS Cochem Gebühr: 68 EUR oder Beginn: Mo., 08.09.2014 (30266TK) Uhrzeit: 19.00 - 20.30 Uhr Dauer: 10 x 2 Ustd. Ort: Realschule plus Treis-Karden Gebühr: 68 EUR Pilates für Anfänger 30264TK Leitung: Sonja Germann Beginn: Di., 09.09.2014 Uhrzeit: 18.00 - 19.30 Uhr Dauer: 11 x 2 Ustd. Ort: Realschule plus Treis-Karden Gebühr: 81 EUR Lebensmittelhygiene Personal- und Hygieneschulung nach DIN 10514 30602C Leitung: Dr. Markus Wacker Termin: Sa., 08.11.2014 Uhrzeit: 08.00 – 13.00 Ustd. Ort: KVHS Cochem Gebühr: 37 EUR incl. Schulungsmaterial Raucherentwöhnung – Vortrag 30306U Leitung: Robert Rehnelt, Heilpraktiker Termin: Mi., 08.10.2014 Uhrzeit: 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Naturheilpraxis Elsen & Rehnelt in Lutzerath Gebühr: 10 EUR Stressbewältigung für mehr Lebensqualität- Burnout-Prävention durch Achtsamkeit und Meditation 30406C Leitung: Barbara Nau, Heilpraktikerin Termin: Sa., 27.09.14, 10.30 - 18.00 Uhr Ort: Seminarhaus Vulkaneifel in Immerath Gebühr: 93 EUR inkl. Skript, Getränke u. ayurvedischer Mittagstisch Klopfen Sie sich frei! 30410C Leitung: Robert Rehnelt, Heilpraktiker Termin: Sa., 27.09.2014 Uhrzeit: 09.00 - 18.00 Uhr Ort: Naturheilpraxis Elsen & Rehnelt in Lutzerath Gebühr: 80 EUR Sonnenschäden beheben – Reparaturmaßnahmen 30509C Leitung: Ilona Nehm Termin: Mi., 27.08.2014 Uhrzeit: 17.00 - 19.00 Uhr Ort: KVHS Cochem Gebühr: 12 EUR zzgl. 5 EUR Materialkosten www.kvhs-cochem-zell.de Heilkräuter und ihre Handhabe Grundkurs 30704C Leitung: Hedda Edel Termin: Mo., 15.09., Di., 16.09. und Mi., 17.09.2014 Uhrzeit: 19.00 - 21.00 Uhr Ort: KVHS Cochem Gebühr: 38 EUR Vitalkost-Zubereitung mit Herstellung von grünen Smoothies 30711C Leitung: Simone Münich Termin: Fr., 12.09.2014 Uhrzeit: 17.30 - 21.30 Uhr Ort: BBS Cochem Gebühr: 14 EUR zzgl. 15 EUR Lebensmittelumlage Pasta selbst gemacht 30712C Leitung: Sonja Germann Termin: Sa., 27.09.2014 Uhrzeit: 10.30 - 14.30 Uhr Ort: BBS Cochem Gebühr: 20 EUR zzgl. 10 EUR Warenkosten Kartoffel-Menü 30713C Leitung: Termin: Uhrzeit: Ort: Gebühr: Sonja Germann Sa., 08.11.2014 10.30 - 14.30 Uhr BBS Cochem 20 EUR zzgl. 10€ Warenkosten Physiotherapie Arnold J. Braun 56812 Cochem Ravenéstr. 26 Tel. 02671/ 4893 Kreisnachrichten Cochem-Zell 9 Kreisvolkshochschule Sprachen Deutsch für Fortgeschrittene Niveau A2 - B1 40416C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Hildegard Reichertz Di., 05.08.2014 17.00 - 18.30 Uhr 10 x 2 Ustd. KVHS Cochem 68 EUR Deutsch für Anfänger mit leichten Vorkenntnissen Niveau 3/A1 40419Z Leitung: Julia Schmitz Beginn: Mo., 03.11.2014 Uhrzeit: 19.30 - 21.00 Uhr Dauer: 6 x 2 Ustd. Ort: IGS Zell Gebühr: 44 EUR Deutsch für Anfänger Niveau 1/A1 40420C Leitung: Kurt Schenk Beginn: Do., 11.09.2014 Uhrzeit: 18.00 - 19.30 Uhr Dauer: 10 x 2 Ustd. Ort: BBS Cochem Gebühr: 68 EUR Englisch für Anfänger Niveau A1/2 40614C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Victoria Müllenmeister Do., 11.09.2014 18.30 - 20.00 Uhr 10 x 2 Ustd. KVHS Cochem 68 EUR Englisch für Leichtfortgeschrittene Niveau A1/5 40615C Leitung: Victoria Müllenmeister Beginn: Do., 11.09.2014 Uhrzeit: 09.30 - 11.00 Uhr Dauer: 10 x 2 Ustd. Ort: KVHS Cochem Gebühr: 68 EUR Englisch mit Vorkenntnissen, Teil 2/ A1 40616Z 40616Z Leitung: Reinhard Müller Beginn: Di., 21.10.2014 Uhrzeit: 18.30 - 20.00 Uhr Dauer: 9 x 2 Ustd. Ort: IGS Zell Gebühr: 61 EUR Englisch für Anfänger Niveau 1/A1 40618C Leitung: Kurt Schenk Beginn: Do., 11.09.2014 Uhrzeit: 19.30 - 21.00 Uhr Dauer: 10 x 2 Ustd. Ort: BBS Cochem Gebühr: 68 EUR Französisch für Fortgeschrittene Niveau B1 40806C Leitung: Peter Rielau Beginn: Di., 09.09.2014 Uhrzeit: 18.00 - 19.30 Uhr Dauer: 10 x 2 Ustd. Ort: BBS Cochem Gebühr: 68 EUR Italienisch Vertiefungskurs Niveau A2/8 40910C Leitung: Michaela Stöckl Beginn: Mi., 03.09.2014 Uhrzeit: 18.00 – 19.30 Uhr Dauer: 8 x 2 Ustd. Ort: BBS Cochem Gebühr: 54 EUR Portugiesisch für Anfänger Niveau 2/A1 41802C Leitung: Viviane Marx Beginn: Mo., 08.09.2014 Uhrzeit: 19.30 - 21.00 Uhr Dauer: 7 x 2 Ustd. Ort: BBS Cochem Gebühr: 48 EUR Zell/Mosel 10 Öffnungszeiten SB-Warenhaus Montag-Donnerstag: 8.00 - 20.00 Uhr Freitag und Samstag: 8.00 - 21.00 Uhr Spanisch für Anfänger Niveau 1/A1 42205C Leitung: Marie-Helen Thiel Beginn: Di., 16.09.2014 Uhrzeit. 17.30 - 19.00 Uhr Dauer: 10 x 2 Ustd. Ort: KVHS Cochem Gebühr: 68 EUR Hablamos - Spanisch - Auffrischerkurs 42206C Leitung: Marie-Helen Thiel Beginn: Di., 16.09.2014 Uhrzeit: 19.00 - 20.30 Uhr Dauer: 10 x 2 Ustd. Ort: KVHS Cochem Gebühr: 68 EUR Spanisch für den Urlaub - Anfängerkurs 42207Z Leitung: Julia Schmitz Beginn: Mo., 03.11.2014 Uhrzeit: 18.00 - 19.30 Uhr Dauer: 6 x 2 Ustd. Ort: IGS Zell Gebühr: 44 EUR Arbeit - Beruf - EDV Alltagsaufgaben mit dem PC erledigen 50102Z Leitung: Ralf Müllen Beginn: Di., 09.09.2014 Uhrzeit: 18.00 - 20.15 Uhr Dauer: 5 x 3 Ustd. Ort: Grundschule Zell Gebühr: 62 EUR Dateien ordentlich verwalten 50111C Leitung: Thomas Borgmann Termin: Sa., 20.09.2014 Uhrzeit: 09.00 - 12.15 Uhr Ort: KVHS Cochem Gebühr: 16 EUR Abschleppdienst Fair-Cars GbR H. Christ und H. Petry Autohandel und Altfahrzeugankauf Calmontstr. 100, 56814 Bremm Tel.: 02675/911333, 0162/8977485 Kreisnachrichten Cochem-Zell Kreisvolkshochschule Textverarbeitung mit Word 2010 – Grundkurs 50203C Leitung: Hartmut Blank Beginn: Di., 23.09.2014 Uhrzeit: 09.00 – 12.15 Uhr U-Tage: Di., Mi. und Fr. Dauer: 3 x 4 Ustd. Ort: KVHS Cochem Gebühr: 56 EUR Textverarbeitung mit Word 2010 – Aufbaukurs 50204C Leitung: Hartmut Blank Beginn: Di., 07.10.2014 Uhrzeit: 09.00 – 12.15 Uhr U-Tage: Di., Mi. und Fr. Dauer: 3 x 4 Ustd. Ort: KVHS Cochem Gebühr: 56 EUR Tabellenkalkulation mit Excel (Auffrischer- und Vertiefungskurs) 50245Z Leitung: Ralf Müllen Beginn: Di., 04.11.2014 Uhrzeit: 18.00 – 20.15 Uhr Dauer: 6 x 3 Ustd. Ort: Grundschule Zell Gebühr: 74 EUR Digitale Bildbearbeitung mit Adobe Photoshop Elements 50282C Leitung: Burkhard Busch Beginn: Mo., 22.09.14 Uhrzeit: 18.30 - 20.45 Uhr U-Tage: Mo. und Mi. Dauer: 4 x 3 Ustd. Ort: KVHS Cochem Gebühr: 55 EUR Internet im Alltag Leitung: Werner Benz Termin: Mo., 06.10.14 und Mi., 08.10.14 Uhrzeit: 17.00 – 20.15 Uhr Ort: KVHS Cochem Gebühr: 33 EUR Excel 2010 - Grundkurs Leitung: Hartmut Blank Beginn: Di., 09.09.14 Uhrzeit. 18.00 - 21.15 Uhr U-Tage: Di. und Do. Dauer: 4 x 4 Ustd. Ort: KVHS Cochem Gebühr: 75 EUR Computerschreiben 10-Fingersystem lernen für Erwachsene 50405C Leitung: Melanie Schermann Beginn: Sa., 08.11.14 Uhrzeit: 10.00 – 11.30 Uhr Dauer: 4 x 2 Ustd. Ort: KVHS Cochem Gebühr: 60 EUR zzgl. online-Tipptrainer (Preis 25,00 EUR incl. Lizenzgebühr sind an die Kursleiterin zu zahlen) Rhetorik für die Praxis – Wochenendseminar für Anfänger 50901C Leitung: Albrecht Reckzet Termin: Sa., 27.09. und So. 28.09.14 Uhrzeit: 10.00 - 18.00 Uhr Ort: KVHS Cochem Gebühr: 89 EUR 50248C Leitung: Hartmut Blank Beginn: Di., 04.11.2014 Uhrzeit: 09.00 – 12.15 Uhr U-Tage: Di., Mi. und Fr. Ort: KVHS Cochem Gebühr: 56 EUR Schwimmkurse für Kinder von 6 – 10 Jahren 60307C Leitung: Gerd Huber Beginn: Mo., 06.10.2014 Uhrzeit: 17.30 – 18.30 Uhr U-Tage: Mo. und Fr. Dauer: 14 x 1 Zstd. Ort: Förderschule Dohr Gebühr: 48 EUR 50303C Excel 2010 – Grundlagen 50247C Spezial: Kinder u. Jugendliche Besuchen Sie uns im Internet www.kvhs-cochem-zell.de Wassergewöhnungskurs für Kinder ab 4 Jahre 60311C Leitung: Gerd Huber Beginn: Fr., 10.10.2014 Uhrzeit: 16.00 – 17.00 Uhr Dauer: 8 x 1 Zstd. Ort: Förderschule Dohr Gebühr: 27 EUR Rhetorikseminar für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende 60503C Leitung: Gerd Pochert Termin: Sa., 22. und So., 23.11.14 Uhrzeit: 09.00 – 16.00 Uhr Ort: KVHS Cochem Gebühr: 65 EUR Computerschreiben 10-Fingersystem lernen für Jugendliche 60505C Leitung: Melanie Schermann Beginn: Mo., 25.08.14, 11.00 - 12.30 Uhr U-Tage: Mo. und Do. Dauer: 4 x 2 Ustd. Ort: KVHS Cochem Gebühr: 45 EUR zzgl. online-Tipptrainer (Preis 25,00 EUR incl. Lizenzgebühr sind an die Kursleiterin zu zahlen) www.kvhs-cochem-zell.de Physiotherapie Arnold J. Braun 56812 Cochem Ravenéstr. 26 Tel. 02671/ 4893 Kreisnachrichten Cochem-Zell 11 Kreisvolkshochschule Senioren - Akademie 50+ Erste Schritte am PC Wir suchen Kursleiter/innen in verschiedenen Bereichen! 70506C Yoga für ältere Menschen 70306K Leitung: Christine Müller Beginn: Do., 11.09.2014 Uhrzeit: 14.00 - 15.30 Uhr Dauer: 10 x 2 Ustd. 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