Dorffest in Weiler Dorffest in Weiler Dorffest in Weiler Dorffest in

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Dorffest in Weiler Dorffest in Weiler Dorffest in Weiler Dorffest in
Mit den Kreisnachrichten des Kreises Cochem-Zell
Jahrgang 43/127
Samstag, den 19. Juli 2014
Ausgabe 29/2014
Dorffest
in
Weiler
Dorffest
in
Weiler
Dorffest in Weiler
Freitag, 25.07.2014
15.00 Uhr
Handwerkerabend
Pavilloneröffnung und geselliges Beisammensein
Samstag, 26.07.2014
15.00 Uhr
Pavilloneröffnung und geselliges Beisammensein
Sonntag, 27.07.2014
09.30 Uhr
nachmittags
abends
Frühschoppen,
anschließendes Mittagessen
Kaffee und Kuchen, Kinderbelustigung und Kutschfahrt
Dämmerschoppen
Dorffest in Weiler
Dorffest in Weiler
Wir freuen uns auf euer Kommen um mit euch
ein paar fröhliche Stunden zu verbringen!
Es lädt ein die Freiwillige Feuerwehr Weiler
Ulmen
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Ausgabe 29/2014
Sportfest
SV Büchel
Freitag, 25.07.2014
18.15 Uhr
SG Büchel/Beuren II-Spvgg Cochem II
20.00 Uhr
SG Büchel/Beuren I-Spvgg Cochem I
Samstag, 26.07.2014
14.00 Uhr
C-Jugend-Turnier:
JSG Büchel/TuS Hausen/JSG Maifeld/TuS
Kaisersesch
15.00 Uhr
E-Jugend-Spiel:
JSG Büchel-JSG Lutzerath
16.00 Uhr
C-Jugend-Turnier:
Endspiele
17.00 Uhr
Jugendspiel: A-Jugend
JSG Büchel-B-Jugend JSG Faid
17.00 Uhr
AH-Spiel
SV Büchel-Spvgg Cochem
anschl.
Dämmerschoppen
Sonntag, 27.07.2014
11.00 Uhr
Turnier Bambinimannschaften
12.00 Uhr
Mittagessen auf dem Sportplatz
13.30 Uhr
16. Bäcker Lutz Cup
Gruppe 1: SG Büchel/Beuren,
DJK Kelberg, SG Lutzerath
Gruppe 2: SG Weiler-Gevenich/Faid,
TuS Daun, SG Zell/Bullay II
Siegerehrung: 18.00 Uhr
Für das leibliche Wohl wird an allen Tagen
bestens gesorgt. Samstag und Sonntag servieren
wir ab 14.00 Uhr Kaffee und Kuchen
Ulmen
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SV Beurener
Höhe 1923 e.V.
Sportfest vom 19.07.2014 bis 20.07.2014
Samstag, 19.07.2014
15.00 Uhr
Eröffnung des Pavillons
16.00 Uhr
Blitzturnier zwischen SG Weiler-Gevenich-Faid, Spvgg Cochem, Fortuna Ulmen
16.00 Uhr
Fortuna Ulmen - Spvgg Cochem
17.00 Uhr
SG Weiler-Gevenich-Faid - Fortuna
Ulmen
18.00 Uhr
SG Weiler-Gevenich-Faid - Spvgg Cochem
19.00 Uhr
AH SV Beurener Höhe - AH SV Büchel
Sonntag, 20.07.2014
10.00 Uhr
Frühschoppen
10.30 Uhr
Bambinispiel
11.30 Uhr
F-Jugendspiel
14.00 Uhr
SSG Lutzerath - SV Strimmig
16.00 Uhr
SG Büchel-Beuren - SG Zell-Bullay-Alf II
18.00 Uhr
Damenmannschaftsspiel
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt, unter anderem
Sonntag ab 12.00 Uhr Erbseneintopf
und ab 14.30 Uhr Kaffee und Kuchen.
Ausgabe 29/2014
Hüttenfest an der Drei-Eichenhütte
im Lutzerather Wald
Sonntag, 20.07.2014
Festprogramm
10:30 Uhr
Wortgottesdienst an der „Drei-Eichen-Hütte“ gestaltet durch die
„Liturgie gruppe Lutzerath“ und die
Jagdmusikfreunde „Hubertusbläser Eifel“
11:30 Uhr
Frühschoppen mit Unterhaltung durch den Spielmannszug Lutzerath
12:00 Uhr
Mittagessen
Heute bleibt die Küche kalt, wir essen im
Lutzerather Wald!
Im Angebot: Deftiger Erbseneintopf und
Eifler Grillspezialitäten
Nach dem Mittagessen Offenes Singen mit dem MGV-Lutzerath für alle
Gäste
14:00
Kaffee, Kuchen und frische Waffeln
Unterhaltung durch den Musikverein Kennfus
ca.14Uhr30 Kinderbelustigung u.a. mit Feuerwehrmann Willi!
Eingeladen sind alle Gäste und Feriengäste mit den Vereinigten
Ortsvereinen Lutzerath einen schönen Tag in der freien Natur zu erleben.
Ulmen
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BEREITSCHAFTSDIENSTE
Polizei
Notruf:........................................................................................ 110
Polizeiinspektion Cochem:..........Tel.: 02671-9840, FAX 984100
Polizeiinspektion Zell:................Tel.: 06542-98670, FAX 986750
Polizeiautobahnstation Kaisersesch:...............Tel.: 02653-99010
Kriminalpolizeiinspektion Mayen:....................Tel.: 02651-8010
Feuer und Rettungsdienst
Ausgabe 29/2014
Notdienste
Ärztlicher Notdienst
Bereich Lutzerath........................................... Tel. 02671 9171591
Versorgung der Orte: Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren,
Büchel,Gevenich, Kliding, Lutzerath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler
Bereich Kelberg-Ulmen ...............................Tel.: 0180 - 5112077
(14 ct./Min.)
Versorgung folgender Orte aus der Verbandsgemeinde Ulmen:
Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz und Auderath
Notruf ........................................................................................ 112
Notdienstbereitschaft der Zahnärzte:
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:
0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen)
Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten:
Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Samstag früh 08.00 bis Montag früh 08.00 Uhr
Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr und an
Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr
an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8.00 Uhr
bis Samstag 8.00 Uhr
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen.
Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist
wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Notdienst der Apotheken im Land:
Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gültige Rufnummern eingerichtet
aus demdeutschen Festnetz
0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.)
(zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und
aus dem Mobilfunknetz
0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig)
Das Verfahren ist denkbar einfach:
Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes
über die Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung
werden drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des
Standortes mit vollständiger Adresse und Telefonnummer
angesagt und zweimal wiederholt. Sollte die direkte Eingabe
der Postleitzahl vergessen werden, so wird sie vom System
erfragt und kann nachträglich eingegeben werden. Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon
jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im
Bedarfsfall immer zuverlässig zur Hand hat Zu beachten ist,
dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.
Aber wie auch der Name schon sagt:
Notdienst ist Sonderdienst!
Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte
der Notdienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch
genommen werden.
Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rheinland-Pfalz www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer
Notdienstplan verfügbar, der nach Eingabe der Postleitzahl des
Standortes die umliegenden dienstbereiten Apotheken anzeigt.
Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am Wochenende und am Mittwochnachmittag
unter folgender Telefonnummer erfragt werden:
.............................................................................Tel.: 06531-94477
Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist
über das Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:
.............................................................................. Tel.: 0261-19222
Über die angegebene Nummer werden Sie auch mit der ärztlichen
Bereitschaftsdienstzentrale im Krankenhaus Daun verbunden.
Dienstzeiten der Bereitschaftsdienstzentrale:
Mittwoch 13.00 Uhr bis Donnerstag 08.00 Uhr
Freitag 18.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr
Vor Feiertagen 18.00 Uhr bis Folgetag 08.00 Uhr.
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.
NOTDIENSTE
Kreiswasserwerk Cochem-Zell
Bereitschaftsdienst
Bezirk Eifel:............................................. Handy 0160-9786 9515
Erdgasversorgung
Energieversorgung Mittelrhein GmbH,
Cochem ............................................................Tel. 02671/6007-55
Notrufnummer bei Stromstörungen
Westnetz GmbH,
Rauschermühle, 56648 Saffig.................................. 0800 4112244
Störungen bzgl. Kabel - TV
für Ulmen: KEVAG Telekom, 56073 Koblenz, Cusanusstr. 7
....................................................................... Tel. 0261/20 16 22 22
für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Niederlassung Trier
...............................................................................Tel. 0651/1457-0
Schiedsperson
Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten:
Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen)
Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a,
56766 Ulmen, Tel. 02676-1385
Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen,
Weiler und Wollmerath)
Hans Schmitz, Am Wäldchen 14,
Lutzerath, Tel. 02677/448
Hinweis: Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden
Schiedspersonen gegenseitig.
SONSTIGE RUFNUMMERN
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Marktplatz 1, 56766 Ulmen
Postfach 1244, 56763 Ulmen
Tel.: 02676/409-0 (Zentrale)
Fax-Nr.: 02676/409501
Fax-Nr.: 02676/409500 (Vulkanecho)
Fax-Nr.: 02676/409502 (Abwasserwerk)
Ulmen
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Mitteilungen aus dem
GesundLand Vulkaneifel
Ausgabe 29/2014
Ulmen
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Clara-Viebig-Pavillon
Lesungen
Freitags 15.00 - 16.00 Uhr
Autobiographisches, Raritäten, Unbekanntes, Märchen, Noveletten alles rund um
Clara Viebig
Lassen Sie sich überraschen!
Lesung mit anschließendem Gedankenaustausch
Clara-Viebig-Pavillon, 56864 Bad Bertrich,
Kurfürstenstr. 21
Wirkungsvolles Wellness Wandern
Während einer kleinen Entspannungsreise durch die Natur können
Sie Abstand nehmen von Zeitdruck, Reizüberflutung und Leistungsdruck des Alltags. Öffnen Sie Ihre Sinne für die wunderschöne
Landschaft der Vulkaneifel, denn viele Menschen haben verlernt,
aus der Begegnung mit der Natur Kraft zu schöpfen.
Entspannungscoach Marita Arens lädt Sie am 24. Juli 2014 um 10:00
Uhr ein, achtsam einen Weg mit ihr durch die ursprüngliche Eifellandschaft zu gehen.
Lockerungsübungen, Atemübungen, Entspannungsübungen, Körperwahrnehmung und meditative Impulse runden das gemeinsame
Landschaftserlebnis ab.
Ihr Entspannungscoach/ Entspannungspädagogin
Name: Marita Arens
Termine: Do., 24. Juli und Do., 23. Oktober
Treffpunkt: Naturerlebniszentrum Darscheid
Dauer: ca. 1,5 Std.
Teilnehmer: max. 6 Personen
Preis: 10,— € pro Person
Dieses Angebot kann nach Absprache auch für Gruppen gebucht
werden.
Information und Anmeldung
Name: Marita Arens
Tel.: 02671/5472
E-Mail: [email protected]
VERBANDSGEMEINDE
VERBANDSGEMEINDE
Ulmen
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Altersjubilare
Ausgabe 29/2014
Reisepässe können abgeholt werden!
Die bis zum 24.06.2014 beantragten Reisepässe können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden.
Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen.
$
Vollmacht
zur Abholung eines Reisepasses
Ich
.............................................................................................................
Familienname, Vorname, Geburtsdatum
wohnhaft in
.............................................................................................................
Ort, Straße
bevollmächtige hiermit
Herrn/Frau
.............................................................................................................
Familienname, Vorname, Geburtsdatum
wohnhaft
.............................................................................................................
Ort, Straße
ausgewiesen durch
.............................................................................................................
meinen Reisepass in Empfang zu nehmen.
.............................................................................................................
Ort, Datum
Eigenhändige Unterschrift
$
Hinweis zur Abholung der Personalausweise
Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst nach
Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei übersandt wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung kann
grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Sollte
dies nicht möglich sein, setzen sie sich bitte mit uns in Verbindung
(Tel. 02676/409-0)
Information zum Jakobskreuzkraut
Wir gratulieren
am 20.07.
am 22.07.
am 24.07.
zum 84. Geburtstag
Frau Helga Liedtke
56864 Bad Bertrich, Kirchstraße 9
zum 86. Geburtstag
Frau Lydia Holzknecht
56825 Kliding, Hauptstraße 6
zum 83. Geburtstag
Frau Ilse Risser
56864 Bad Bertrich OT Kennfus,
Auf dem Gang 6
Schließung der Sporthalle Lutzerath in
den Sommerferien
In der Zeit vom 28.07.2014 bis einschließlich 07.09.2014 ist die
Sporthalle der Schule in Lutzerath geschlossen.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung.
Ulmen 15.07.2014
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Sachbereich 1.1.5
Schön anzusehen, aber sehr giftig: Das Jakobskreuzkraut
Besonders auf wenig genutzten Weiden, Brachflächen, Wegrändern
und Böschungen breitet sich diese zweijährige Giftpflanze aus.
Jakobskreuzkraut, auch als Jakobsgreiskraut bekannt, hat löwenzahnähnliche Blätter. Die Pflanze ist giftig und verursacht Leberschäden. Die jüngsten Pflanzen und die gelben Blüten sind am
giftigsten. Pferde und Rinder reagieren auf das Kraut empfindlicher
als Schafe und Ziegen. Besonders gefährlich für die Tiere ist die Zeit
vor der Blüte, denn die jungen, besonders giftstoffreichen Blätter
werden auf der Weide gefressen. Sobald die Pflanzen blühen, dann
sind sie etwa einen Meter groß und haben gelbe, margeritenartige
Blüten, rühren die Tiere sie nicht mehr an. Wenn die Blüten Samen
bilden, weil die Weide nicht gemäht wird, ist die Ausbreitung im
kommenden Jahr vorprogrammiert.
Ulmen
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Ministerin Höfken eröffnet neues Bewerbungsverfahren
für Initiative „Erfolgreich auf dem Land“
Zu den Stärken unserer ländlichen Räume gehören die kleinen und
mittelständischen Betriebe in Landwirtschaft, Handwerk oder Gastronomie. Eine weitere Stärke sind ihre Bürgerinnen und Bürger.
Sie erhalten kreativ und engagiert die Lebensfähigkeit und Attraktivität ihrer Region. „Das wollen wir unterstützen“, sagte Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken und startete zum vierten Mal die
Initiative „Erfolgreich auf dem Land“. Diesmal lauten die Schwerpunkte: Regionalvermarktung, Grundversorgung, Qualifizierung.
„Wir wollen die Wertschöpfung in den ländlichen Räumen steigern und neue Einkommensquellen erschließen. Gleichzeitig sollen hochwertige regionale Lebensmittel und eine gute Ernährung
gefördert werden. Bis Mitte September können landwirtschaftliche
Betriebe, Caterer, Gastronomen und andere regionale Wirtschaftsakteure ihre Projekte einreichen, gab die Ministerin bekannt.
Höfken stellt dafür zwei Millionen Euro aus dem Europäischen
Landwirtschaftsfonds (ELER) bereit, die über das Landesentwicklungsprogramm PAUL vergeben werden. Die Mittel werden
durch Bundes- und Landesmittel kofinanziert und damit verdoppelt, so Höfken. Gefördert werden können beispielsweise gemeinschaftliche Vermarktungseinrichtungen, Netzwerke zwischen Kitas,
Schulen, Seniorenheimen und Direktvermarktern oder Zusammenschlüsse von Landwirtschaft, Ernährungshandwerk und Tourismus.
Ebenso förderfähig sind Investitionen zur Verbesserung der Grundversorgung in Kommunen oder die Qualifizierung von ehrenamtlich Aktiven. Regionale Wertschöpfungsketten haben aus Sicht der
Ausgabe 29/2014
Ministerin eine besondere Bedeutung für Rheinland-Pfalz, weil von
der Erzeugung über die Verarbeitung bis zum Verkauf wertvolle
Produkte entstehen, die sich deutlich von anonymen Massenprodukten unterscheiden. Sie werden zunehmend von den Kundinnen
und Kunden honoriert. Damit könne vielen Betrieben, insbesondere in den Mittelgebirgsregionen und im Mittelstand Perspektiven
eröffnet werden, am Markt erfolgreich zu sein. Es eröffne insbesondere für Frauen in Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft
und des ländlichen Handwerks eine Chance als Unternehmerinnen.
Die Beschreibung der Initiative sowie das Bewerbungsformular stehen zum Download unter www.leaderregion-vulkaneifel.de/aktuelles zur Verfügung. Anmeldeschluss mit vollständigen Unterlagen ist
der 19. September 2014. Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Email
an: [email protected]. Bei Bedarf werden ein Vorbereitungsworkshop bzw. Einzelgespräche zur Bewerbung angeboten.
Auf regelmäßig gemähtem Grünland hat das Jakobskreuzkraut
keine Chance, sich zu vermehren. Optimale Bedingungen findet es
auf Weiden, die nicht regelmäßig nachgemäht werden. Besonders
häufig ist es auf wenig gepflegten Pferdeweiden zu finden.
Es wird empfohlen, durch regelmäßiges Nachmähen der Weideflächen die Samenbildung der Pflanzen zu verhindern. Um das Jakobskreuzkraut zu bekämpfen, muss es ausgerissen oder ausgestochen
und die Pflanzenreste entsorgt werden, damit die Weidetiere diese
nicht mehr fressen können. Dabei sollten die Wurzeln mit entfernt
werden, da Jakobskreuzkraut auch aus im Boden verbliebenen
Wurzelresten erneut austreiben kann.
Die Samen des Jakobskreuzkrautes können sich aber nur in lückigen
Narben etablieren. Fehlstellen sollten daher schnellstmöglich durch
Nachsaat repariert werden. Nachsaaten ab Mitte August gelingen in
der Regel durch günstige Witterungsbedingungen mit ausreichender Bodenfeuchte relativ sicher. Nähere Informationen finden Sie
im Internet - u.a. bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
-Örtliches OrdnungsamtSachbereich 3.3
Ulmen
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Ausgabe 29/2014
Anmeldungen ab sofort beim Ferienspaßteam der VG Ulmen:
Andrea Saxler 02676/409-260 und Uli Esper 02676/409-210
Dienstag, 29.07.2014 – Fahrt in den Wild- und Freizeitpark Klotten
Tiere zum Greifen nah
Wir besuchen den Tierpark mit seiner Vielzahl an Tier- und Vogelarten. U.a. gibt es eine Falknerei, wo
Greifvögel aus unterschiedlichen Ländern gehegt werden. Diese werden wir bei einer Freiflugschau
aus nächster Nähe
beobachten. Natürlich werden wir auch genügend Zeit für den Freizeitpark mit
seinen vielen Attraktionen wie Wildwasserbahn, Achterbahn, Pferdereitbahn,
Spielplatz etc. einplanen.
Abfahrt: 9:45 Uhr Busparkplatz Kiga Lutzerath, 10:00 Uhr Marktplatz Ulmen
Rückkehr: gegen 15:30 Ulmen/ 15:45 Lutzerath
Alter:
8-14 Jahre
Kosten: 20,00 € (für Busfahrt und Eintritt)
TN-Zahl: max. 30 Kinder
Veranstalter: Verbandsgemeinde Ulmen
Anmeldung: Andrea Saxler, Tel. 02676/409-260 oder Uli Esper 02676/409-210
Mittwoch, 30.07. – Freitag, 01.08.2014 – Sommernachts-räumchen 2014
Einmal Künstler sein! Ist das nicht ein Gedicht?
Die Gillenbeurener Künstler Detlef Backhaus, Dorothea Kirsch und Oreste bieten wieder in der
Gartenwerkstatt in Gillenbeuren 20 Kindern die Möglichkeit, für ein paar Tage voll und ganz Künstler
zu sein. „Poesie in den Dingen des Alltags und in unserer Umgebung entdecken“ ist unser
Ansatz – dabei werden verschiedenste künstlerische Techniken und Medien spielerisch erprobt und
ausgelotet. Zur Abschlussausstellung am Freitag um 18:00 Uhr sind nicht nur Eltern herzlich
willkommen!
Wann:
Wo:
Mittwoch, 30.07.- Freitag, 01.08.2014
Gartenwerkstatt Gillenbeuren, Kirchstr. 1
Uhrzeit: täglich von 10:00-16:30 Uhr, freitags ab 18:00 Uhr Abschlussausstellung
Kosten: 40,00 Euro (inkl. Verpflegung/Getränke/Material)
Alter:
ab 8 Jahren
Veranstalter: Bande Gillenbeuren, VGV Ulmen, Kreisjugendpflege Cochem-Zell
Anmeldung: Andrea Saxler, Tel. 02676/409-260 oder Uli Esper 02676/409-210
Donnerstag, 31.07.2014 - Großeltern-Enkel-Fahrt
Barfußpfad Bad Sobernheim und Draisinenfahrt entlang der Glan
Habt ihr Lust auf einen tollen Tag ganz alleine mit euren Großeltern?
Morgens starten wir mit einer erlebnisreichen Fahrrad-Draisinentour entlang der Glan. Auf einer
Strecke von ca. 20 km könnt ihr in Familien-Teams abwechselnd zeigen, welche Kraft in euren Beinen
steckt (aber keine Angst- leichtes Radeln!!).
Nachmittags besuchen wir den 3,5 km langen Barfusspfad in Bad Sobernheim, wo wir die müden
Beine u.a. in kühlem Wasser erfrischen können.
Abfahrt:
8:15 Uhr Busparkplatz Kindergarten Lutzerath / 8:30 Uhr Marktplatz Ulmen
Rückkehr:
gg. 19:00 Uhr
Alter:
Großeltern mit Kindern ab 8 Jahren (wenn die Kinder selbst treten wollen
ist eine Größe von ca. 1,50 m erforderlich)
Max. TN:
40 Personen
Kosten:
20,00 Euro / TN
Anmeldung: Andrea Saxler, Tel. 02676/409-260 oder Uli Esper 02676/409-210
Ulmen
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Ausgabe 29/2014
Ulmen
Donnerstag, 07.08 – Freitag, 08.08.2014
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Ausgabe 29/2014
Fußballcamp
2 Tage Fußball pur – Spielen – Techniktraining – Torschusstraining - Abschlussturnier
Uhrzeit:
07.08.: 9:00 – 17:00 Uhr
08.08.: 9:00 – ca. 18:30 Uhr
Treffpunkt:
Sportplatz Gevenich
Alter:
10-12 Jahre (Jahrg. 2004-2002)
Kosten:
20,00 € (inkl. Mittagessen, Getränke, T-Shirt)
Anmeldung:
Andrea Saxler, Tel. 02676/409-260 oder Uli Esper 02676/409-210
Veranstalter:
VGV Ulmen / Kreisjugendpflege Cochem-Zell
Dienstag, 12.08 bis Samstag, 16.08.2014
Zirkus-Workshop Casselly
Auf zum Zirkusworkshop mit dem aus dem Fernsehen bekannten Mitmachzirkus Casselly
Hier könnt Ihr 1 Woche jonglieren, mit Tieren arbeiten, Clownerie und Akrobatik lernen uvm.
Am Samstag gibt es dann die gemeinsame große Zirkus-Gala für Eure Eltern und Freunde.
Treffpunkt:
täglich von 10.00 – 15.00 Uhr am Zirkuszelt vor Schulzentrum Ulmen
Kosten
80 EUR incl. warmem Mittagessen
Alter:
7 – 13 Jahre
Veranstalter:
Verbandsgemeinde Ulmen/Kreisjugendpflege Cochem-Zell
Anmeldung: Andrea Saxler, Tel. 02676/409-260 oder Uli Esper 02676/409-210
Montag, 18.08.2014 - Zauberhafte Seifen für Groß und Klein
Lust eure eigene Seife herzustellen?Ganz natürlich…..ohne Chemie!!!
Seifensieden kann sich zu einem tollen Hobby entwickeln. Erlebe welche tolle Seife Du zaubern
kannst. Erlerne wie diese hergestellt wird und werde süchtig. Bringe einfach deine Silikonform
und gute Laune mit. Seifen sind auch tolle Geschenke!!
Zauberstube: Realschule Plus in Ulmen
1. Gruppe:
9.:30 Uhr - 12.30 Uhr (Alter von 5 – 8 Jahren)
2. Gruppe:
14:00-18:00 Uhr
(ab 9 Jahren- offen)
Kosten:
5,00 Euro (inkl. Seifen)
Veranstalter: VGV Ulmen & Tanja Bönning
Bitte eigene Silikonformen mitbringen!
Anmeldung: Andrea Saxler, Tel. 02676/409-260 oder Uli Esper 02676/409-210
Dienstag, 19.08.2014 Fahrt ins Taunuswunderland
Abfahrt:
8:45 Uhr Busparkplatz Kindergarten Lutzerath, 9.00 Uhr Marktplatz Ulmen
Rückkehr:
ca. 17:00 Uhr Ulmen, 17:15 Lutzerath
Alter:
6 – 10 Jahre
Max. TN:
30 Kinder
Kosten:
15,00 EUR
Veranstalter:
Verbandsgemeinde Ulmen/Kreisjugendpflege Cochem-Zell
Anmeldung: Andrea Saxler, Tel. 02676/409-260 oder Uli Esper 02676/ 409210
Mittwoch, 20.08.2014 – „Wasserratten-Tag“ in der Vulkaneifeltherme
Einen ganzen Nachmittag habt ihr hier die Möglichkeit, die Vulkaneifeltherme von innen und
außen zu erkunden. Es gibt Wasser-Wettspiele, Hüpfburg, Verlosung, Musik, eine Rallye durch das
Bad, Sauna-Ritter uvm. (Hinweis: Saunabetrieb an diesem Tag mit normaler Badekleidung)
Uhrzeit: von 14:00 – 18:00 Uhr
Ort:
Vulkaneifeltherme in Bad Bertrich
Alter:
Kinder ab 8 Jahren (Begleitung der Eltern gerne möglich)
Kosten: 5,00 Euro
Kinder müssen schwimmen können!! (Wassertiefe 1,35 m)
Anmeldung: Andrea Saxler, Tel. 02676/409-260 oder Uli Esper 02676/409-210
Ulmen
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Ausgabe 29/2014
Donnerstag, 21.08.2014 – für Modellbaufreunde: Modellautos – Open-AirRennen
Die Modellbaufreunde „RC Racing“ aus Gevenich veranstalten einen Schnupperkurs in Umgang und
Handhabung ferngesteuerter elektr. Modellautos (Maßstab 1 : 10) auf der Open-AirRennstrecke bis hin zum gemeinsamen Rennen mit Siegerehrung.
Treffen:
14.00 Uhr Rennstrecke Gevenich (am Sportplatz)
Ende:
ca. 18:00 Uhr – 18:30 Uhr
Alter:
8 – 16 Jahre
Max. TN:
20 Kinder
Kosten:
10,00 € (Startgeld incl. 1 Getränk und Grillwurst)
Veranstalter:
RC-Racing Gevenich und Verbandsgemeinde Ulmen
Infos/Anmeldung: RC-Racing, Hans-Werner Reiser, Tel. 02678/ 16 11 und Klaus Mann, 13 78
Samstag, 23. 08.2014 & Montag, 25.08.2014 – Nähkurs für Kids
(über 2 Nachmittage) - Gestaltet Euch Eure eigenen Kissen & Taschen mit schönen Motiven - ganz
nach Eurem Geschmack. Frau Meier von der „Stofftruhe“ aus Ulmen führt Euch in die Techniken des
Nähens ein.
Uhrzeit: samstags und montags je von 14:00-18:00 Uhr
Alter:
ab 10 Jahren
Max TN: 8 Kinder
Kosten: 15,00 Euro inkl. Kissen/Tasche
Treffpunkt: Nähraum in der Realschule Plus in Ulmen
Bitte mitbringen: Eigene Nähmaschine – Vorkenntnisse sind nicht erforderlich!
Veranstalter: VGV Ulmen / Frau Meier, Stofftruhe Ulmen
Anmeldung:
Uli Esper, Tel.: 02676/409-210, Andrea Saxler 409-260
Montag, 25.08 und Dienstag, 26.08.2014 – Kunst am Zaun
……………….wir machen Ulmen bunter
Wir verschönern den Holz-Bretter-Zaun am ehemaligen Hotel Hages in Ulmen!
Macht mit und gestaltet Ulmen ein
bisschen bunter!!
Treffpunkt:
Uhrzeit:
Alter:
Kosten:
TN-Zahl:
Veranstalter:
Anmeldung:
Hotel Hages, Ulmen
2 Tage jeweils 14:00 – 18:00 Uhr
ab 8 Jahren – offen
10,00 Euro
max. 20 Kinder
VGV Ulmen / Kreisjugendpflege / Diana Saxler, Kunstschule Filz
Uli Esper, Tel.: 02676/409-210, Andrea Saxler 409-260
Dienstag, 26.08.2014
Beginn:
Kosten:
Veranstalter:
Anmeldung:
Nachtwanderung in Lutzerath
21:00 Uhr an der Drei-Eichen-Hütte in Lutzerath
keine (jedes Kind erhält eine Grillwurst und 1 Getränk)
Eifelverein und Verkehrsverein Lutzerath/VGV Ulmen
nicht erforderlich
Bitte Taschenlampen mitbringen !
Ulmen
- 12 -
Ausgabe 29/2014
Mittwoch, 27.08.2014 - "Einmal Archäologe sein"
Wir fahren mit der Gondel auf die Festung Ehrenbreitstein in Koblenz und besuchen dort im Museum
die Ausstellung "Tatort Archäologie". Dort lösen wir mit unserem Forscherheft viele Fragen und
Aufgaben. Anschließend dürft ihr in einem Workshop noch selber an einem Ausgrabungskasten
arbeiten.Bringt bitte Essen und Trinken für ein Abschlusspicknick mit Blick
aufs Deutsche Eck mit!
Abfahrt :
Alter :
Kosten:
Veranstalter :
Anmeldung:
9.00 Marktplatz Ulmen / Rückkehr gegen 15:30 Uhr
ab 8 Jahre
10 Euro
Kreisjugendpflege Cochem – Zell / Verbandsgemeinde Ulmen
Andrea Saxler, Tel. 02676/409-260 oder Uli Esper 02676/409-210
Donnerstag, 28.08.2014 - „Tour de Abwasser“ von der Spüle bis zur Kläranlage“
Was passiert mit dem Wasser aus Waschbecken und Toilette? Läuft es unters Haus oder wo läuft es
hin?“ Heute verfolgen wir den Weg des Abwassers aus der Spüle bis zur neuen Kläranlage in Ulmen:
kurze Filmvorführung, Wanderung zur Kläranlage, Führung im Außenbereich der KA , Laborarbeiten,
Mikroskopieren von Bakterien, Kleinstlebewesen und Mikroorganismen und zum Schluss als
Belohnung eine Grillwurst!
Treffen:
13:30 Uhr Marktplatz Rathaus Ulmen
Ende:
ca. 17:30 Uhr
Alter:
ab 10 Jahre (gerne auch in Begleitung von Eltern oder Großeltern)
Max. TN:
15 Personen
Kosten:
keine Kosten
Veranstalter:
Jugendbüro und Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Ulmen
Anmeldung: Andrea Saxler, Tel. 02676/409-260 oder Uli Esper 02676/409-210
Dienstag,
02.09.2014
Fahrt ins Phantasialand nach Brühl
Abfahrt:
7.45 Uhr Busparkplatz Kindergarten Lutzerath, 8.00 Uhr Marktplatz Ulmen
Rückkehr:
Alter:
Max.TN:
Kosten:
Veranstalter:
ca. 18:30 Uhr Ulmen, 18:45 Lutzerath
ab 12 Jahre
45
35,00 EUR
Verbandsgemeinde Ulmen/Kreisjugendpflege Cochem-Zell
Donnerstag, 04.09.2014 - Ferienspaßabschlussfest
Clowntheater mit Zirkuszelt & Mitmachzirkus (Zauberei, Fakir & Slapstick), Fußball-Menschenkicker
XXL, Riesen-Hüpfburg, Bastel-Kreativ-Stand, Kletterwand, Spielmobil Sportbund, Vorführung
Jugendfeuerwehr, Drehleiter uvm.
Veranstalter:
Verbandsgemeinde Ulmen / Kreisjugendpflege Cochem-Zell
Uhrzeit:
15.oo Uhr – 18:00 Uhr
Eintritt:
keine Kosten (Getränke und Verpflegung werden zum Verkauf angeboten)
Hinweis:
Bei schlechtem Wetter findet die Veranstaltung in der Turnhalle statt (bitte
saubere Schuhe mitbringen)
Ulmen
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60 NA KLAR
Seniorinnen und Senioren
der Verbandsgemeinde Ulmen
Programm 2. Halbjahr
Vorab ein Hinweis:
Für die Fahrt nach Berlin vom 24. bis 30.08.2014 sind noch
wenige Plätze frei.
Interesse? 02676/1706
Fahrt in die Steiermark im Sept. 2014:
Hier sind wegen Krankheit 4 Personen ausgefallen.
Wer hat noch Interesse mitzufahren?
02676/1706.
Geplante Shoppingtour
Leider hatte dieses Angebot für Ende Juli 2014 keine breite
Resonanz, wir werden diese Fahrt nochmals im Sept./Okt.
anbieten, damit mehr Planungszeit vorhanden ist.
Die meisten Interessierten haben nämlich wegen der beginnenden Sommerferien um Verschiebung gebeten. Ich bitte diejenigen, die sich bereits fest angemeldet haben, um Verständnis.
Wir werden diesen Pogrammpunkt auf jeden Fall durchführen.
Theaternachmittag für Senioren mit den Auderather Plattspillern
Hier liegt bereits ein Termin vor:
Sonntag, 16. November 2014 im Bürgerhaus Auderath.
Nunmehr können wir auch die Weihnachtsfeier entsprechend
terminieren. Für nächste bzw. übernächste Woche hoffe ich
auch Termine für den Besuch bei Herrn Pater Hemken in Neustadt, für das Volksliedersingen und auch die Info-Veranstaltungen zum Thema ÖPNV benennen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Inge Krämer
Ausgabe 29/2014
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Marktplatz 1, 56766 Ulmen
Postanschrift: Postfach 1244, 56763 Ulmen, Tel.: 02676/409-0,
Fax: 02676/409-501, Vorzimmer 409-500, Abwasserwerk 409-502
Öffnungszeiten der Verwaltung:
Montag - Donnerstag
8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 13.00 Uhr
Besondere Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Montag- Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Montag- MIttwoch 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 - 17.00 Uhr,
1. Samstag im Monat: 10.00 bis 12.00 Uhr
Verbandsgemeinde Ulmen im Internet
Adresse: www.ulmen.de
E-Mail: [email protected]
Sie können uns Ihr Anliegen auch gerne
per E-Mail zukommen lassen!
Ulmen
- 14 -
Ausgabe 29/2014
AUDERATH
Aus den Gemeinden
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Bürozeiten des Ortsbürgermeisters im Gemeindebüro
dienstags von 18.30 - 20.00 Uhr
im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle, Schulstraße,
Tel. 02678/953661, Fax: 953659.
Außerhalb der Bürozeiten: Termine jederzeit nach tel.
Vereinbarung 02678/365 o. 0172/8887124,
E-Mail: [email protected]
Nachvergabe von Brennholz
Die Nachvergabe von Brennholz erfolgt am Dienstag, den
22.07.2014. Wir treffen uns um 18.00 Uhr vor dem Bürgerhaus. Zur
Vergabe kommt Laub- und Nadelholz in kurzer und langer Form
sowie Kronenholz.
Jedes Los wird vor Ort besichtigt.
Paul Michael Kruff, Revierförster
BAD BERTRICH
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Gemeinderates Alflen
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates der Ortsgemeinde Alflen ein, die am
Donnerstag, den 24.07.2014, um 19:30 Uhr
im „Backes“, Moselweg 49a, 56828 Alflen
stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
Nicht öffentlicher Teil
2. Vetragsangelegenheit
Öffentlicher Teil
3. Beratung und Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Ober Peterskaul“
a) über die Anregungen aus der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs.
2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
4. Beratung und Beschlussfassung über die Fortführung der
Hausaufgabenbetreuung im Schuljahr 2014/2015
5. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Planungsauftrages für Dorferneuerungsmaßnahmen „Verbesserung der
Wohnqualität und Förderung der Innenentwicklung“ (Neuerrichtung Infotafel und Neugestaltung Spielplätze am Kindergarten und „Im Bungert“)
6. Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung einer
Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung von Wohnraumbeschaffung zur Belebung der Ortsmitte
7. Information über das „Planspiel Flächenhandel“durch den
Arbeitskreis Dorfentwicklung
8. Beantwortung von Anfragen durch den Ortsbürgermeister
9. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
10. Bauangelegenheit
11. Grundstücksangelegenheit
12. Mitteilungen
gez.
Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister
Nutzung Mehrzweckhalle
Am Mittwoch, 23. Juli findet in der Mehrzweckhalle eine Veranstaltung statt. Die Halle ist daher für die Übungsstunden der Vereine
abends nicht nutzbar.
Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister
Sprechstunden im Gemeindebüro
Das Gemeindebüro ist wie folgt geöffnet:
dienstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr und
donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Meine Sprechstunde ist jeweils
donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Zur Sprechzeit bin ich telefonisch unter 02674-932290 erreichbar.
Gerne können sie auch eine Email senden an: [email protected] oder an [email protected]
Ich bitte davon abzusehen, mich im Hotel „Alte Mühle“ zu kontaktieren, da es mir dort - vor Publikumsverkehr- nicht möglich ist, ihre
Angelegenheiten vertraulich zu behandeln.
Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin
Sprechstunden der Polizei in Bad Bertrich
Der Bezirksdienst der Polizeiinspektion Zell bietet für Rat suchende
Bürger Sprechstunden in Bad Bertrich, Kurfürstenstraße, TouristInformation, an.
Nächster Termin:
Mittwoch, 23. Juli 2014 von 14.30 bis 15.00 Uhr
Es werden
• Auskünfte erteilt
• Beratungen durchgeführt
• Anzeigen aufgenommen
• Erkenntnisse entgegengenommen
Weitere Terminabsprache bitte mit Herrn Spier, Polizeiinspektion
Zell, Tel.: 06542/986741 oder 98670, vereinbaren.
Auszug aus der Niederschrift
über die konstituierende öffentliche
Sitzung des Gemeinderates Bad Bertrich
Sitzungsdatum:
Beginn:
Ende:
Ort:
Anwesend waren:
Ortsbürgermeisterin
Frau Beatrix Lauxen
Montag, den 07.07.2014
19:00 Uhr
20:07 Uhr
Karlsbadsaal im Kurfürstlichen Schlösschen,
Kurfürstenstr. 34, 56864 Bad Bertrich
Impressum:
Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für
Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG
Verantwortlich:
Adresse:
Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Alfred Steimers
54343 Föhren, Europaallee 2
(Industriepark Region Trier)
Telefon und Fax:
Anzeigenannahme:Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,
Fax: 0 65 02 - 91 47-250
Redaktion:Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40
Internet und E-Mail:
Postanschrift:
www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
Postfach 11 54, 54343 Föhren
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht
gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur
Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
übriger redaktioneller Teil:
Dietmar Kaupp
Anzeigenteil:
Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)
Erscheinungsweise:
in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf.
Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis
von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.
Ulmen
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Ratsmitglieder
Herr Christian Arnold, Herr Wilhelm Bußmann, Herr Michael
Franzen, Herr Klaus-Jürgen Hellhake, Herr Karl-Josef Ilgen, Herr
Christian Johann, Herr Gerd Johann, Herr Friedhelm Justen, Frau
Marie-Louise Kälker-Prakke, Herr Volker Laux, Frau Marita Moll,
Herr Martin Probst, Herr Christoph Rohs, Frau Angelika Simon,
Herr Peter Sondermann, Frau Svjetlana Volic
von der Verwaltung
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
Herr Büroleiter Michael Schneider, Protokollführer
Frau Julia Bannach
Frau Viktoria Ullrich
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
2. Information über die Bildung von Fraktionen
3. Ernennung der Ortsbürgermeisterin
4. Wahl der Beigeordneten, Ernennung,
Vereidigung und Einführung in das Amt
5. Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Wahlperiode
2014-2019
6. Mitteilungen
Öffentlicher Teil
TOP 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder
Gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder, auch die wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem
Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister
namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte
Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1
GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).
Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen:
Die Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder
deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom
Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies
gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die
Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder
ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen der Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner
Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten.
Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben
unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO).
Die Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber
der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen
die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher
Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO).
Verletzt ein Ratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann
ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21
Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 haben
folgende Personen die Wahl in den Gemeinderat angenommen und
wurden in der Sitzung durch Ortsbürgermeisterin Beatrix Lauxen
per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet:
• Angelika Simon
• Karl-Josef Ilgen
• Klaus-Jürgen Hellhake
• Marie-Louise Kälker-Prakke
• Wilhelm Bußmann
• Christian Arnold
• Volker Laux
• Christian Johann
• Michael Franzen
• Friedhelm Justen
• Christoph Rohs
• Martin Probst
• Gerd Johann
• Marita Moll
• Svjetlana Volic
• Peter Sondermann
TOP 2: Information über die Bildung von Fraktionen
Sachverhalt:
Gemäß § 30 a Abs. 1 Gemeindeordnung können sich Ratsmitglieder
zu Fraktionen zusammenschließen Eine Fraktion muss mindestens
aus zwei Mitgliedern bestehen.
Die Bildung von Fraktionen, die Namen der Fraktionsmitglieder
sowie des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter sind nach § 30 a
Abs. 2 GemO der/dem Bürgermeisterin/Bürgermeister mitzuteilen.
Ausgabe 29/2014
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, über die Fraktionsbildung im Rahmen der konstituierenden Sitzung die übrigen
Ratsfraktionen und Ratsmitglieder sowie die Öffentlichkeit zu
informieren. Folgende Fraktionssprecher wurden bekannt gegeben:
FWG Lauxen
Frau Angelika Simon
FWG Arnold
Herr Volker Laux
FWG Justen
Herr Friedhelm Justen
FWG Moll
Frau Marita Moll
TOP 3: Ernennung der Ortsbürgermeisterin
Sachverhalt:
Gemäß § 54 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist die am 25. Mai
2014 unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde
für die Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Gemeinderates 2014
bis 2019 gewählte ehrenamtliche Ortsbürgermeisterin in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates nach den
Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zur
Ehrenbeamtin zu ernennen, zu vereidigen und in ihr Amt einzuführen. Da es sich im vorliegenden Fall um eine Wiederwahl handelt,
entfallen Vereidigung und Amtseinführung.
Erst mit der Ernennung der neu gewählten Bürgermeisterin endet
die geschäftsführende Tätigkeit der bisherigen Bürgermeisterin.
Die Ernennung obliegt im vorliegenden Fall dem „geschäftsführenden“ 1. Beigeordneten.
Kenntnisnahme:
Der „geschäftsführende“ 1. Beigeordnete Gerd Johann fertigte die
Ernennungsurkunde aus und ernannte die am 25.05.2014 aufs Neue
gewählte ehrenamtliche Ortsbürgermeisterin Beatrix Lauxen nach
den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamtin.
TOP 4: Wahl der Beigeordneten, Ernennung,
Vereidigung und Einführung in das Amt
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Bad Bertrich hat entsprechend den Bestimmungen ihrer Hauptsatzung vom 07.09.2004 drei Beigeordnete. Deren
Wahl erfolgt gemäß § 40 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) durch
Stimmzettel in geheimer Abstimmung.
Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor
der Wahl vorgeschlagen worden sind.
In der Sitzung werden Personalvorschläge unterbreitet.
Eindeutige Hinweise auf den technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Beigeordnetenwahl erfolgen durch die Vorsitzende in
der Sitzung. Die Stimmenauszählung erfolgt durch die Vorsitzende
und mindestens zwei von ihr beauftragte Ratsmitglieder.
Beschluss:
I. Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu beauftragenden Ratsmitglieder in offener Abstimmung
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Vorgeschlagen und mit der Auszählung der beauftragt wurden
sodann folgende Ratsmitglieder:
1. Martin Probst
2. Marie-Luise Kälker-Prakke
Abstimmungsergebnis: 14 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen
II. In besonderer Wahlhandlung wurden gewählt:
1. als ehrenamtlicher 1. Beigeordneter
Herr Christian Arnold
Abstimmungsergebnis: 15 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltungen
(Das Stimmrecht von Frau Ortsbürgermeisterin Beatrix
Lauxen als Vorsitzende ruhte gem. § 36 Abs. 3 GemO.)
Herr Christian Arnold nahm die Wahl an und wurde sodann durch
Ortsbürgermeisterin Beatrix Lauxen nach den Bestimmungen des
Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und
in das Amt eingeführt.
2. als weiterer (2.) ehrenamtlicher Beigeordneter
Frau Angelika Simon und Herr Wilhelm Bußmann
Frau Simon erhielt 11 Stimmen und Herr Bußmann 5 Stimmen.
(Das Stimmrecht von Frau Ortsbürgermeisterin Beatrix Lauxen als
Vorsitzende ruhte gem. § 36 Abs. 3 GemO.)
Frau Angelika Simon nahm die Wahl an und wurde sodann durch
Ortsbürgermeisterin Beatrix Lauxen nach den Bestimmungen des
Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt.
Da es sich um eine Wiederwahl handelt, entfallen Vereidigung und
Amtseinführung.
Abweichender Beschluss:
Es wurde der Antrag gestellt in der heutigen Sitzung keinen 3. Beigeordneten zu wählen. Anlässlich der nächsten Sitzung soll bei der
Änderung der Hauptsatzung über eine evtl. Reduzierung auf 2. Beigeordnete beraten und beschlossen werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja 14, Nein 1, Enthaltung 1, Befangen 0
Ulmen
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TOP 5: Geschäftsordnung des Gemeinderates
für die Wahlperiode 2014-2019
Sachverhalt:
In der Geschäftsordnung trifft der Gemeinderat organisationsinterne Regelungen mit dem Ziel der Straffung und Beschleunigung
der Organisationsabläufe im Gemeinderat.
Die Geltung der Geschäftsordnung ist gem. § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO
auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt. Deshalb hat der
neu gewählte Gemeinderat mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit
eine Geschäftsordnung zu beschließen. Für die vergangene Wahlzeit
hatte der Gemeinderat die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur unverändert übernommen. Die Mustergeschäftordnung in ihrer aktuellen Fassung ist im
„Kommunalbrevier 2014“, das den Ratsmitgliedern mit der Einladung ausgehändigt wird, auf den Seiten 247 bis 269 abgedruckt.
Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die
Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen
Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die vom Ministeriums des Innern, für
Sport und Infrastruktur erlassene Mustergeschäftsordnung (MGeschO) in der Änderungsfassung vom 05. Mai 2009 mit folgender
Abweichung:
Vor dem Hintergrund einer geplanten Gesetzesänderung in § 45 Abs.
3 GemO die Worte „nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer-Verfahren)“ zu streichen, beschließt der Rat
analog hierzu § 27 Abs. 7 MGeschO ohne die Worte „nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer-Verfahren)“.
Abstimmungsergebnis:
Ja 17, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 6: Mitteilungen
In der Sitzung wird über folgende Themen informiert:
1. Bildung der Ausschüsse / Wahl der Vertreter für weitere Gremien
Die Wahl der Mitglieder /Stellvertreter für die nach der Hauptsatzung zu bildenden Ausschüsse des Gemeinderates sowie die Wahl
der Vertreter der Gemeinde für die Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Diana-Freibad Bad Bertrich und den Aufsichtsrat
der Touristikagentur Bad Bertrich GmbH soll in der nächsten regulären Gemeinderatssitzung erfolgen. Dem Rat bzw. dem im Rat
vertretenen Wählergruppen werden hierzu seitens der Verwaltung
vorab noch entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt.
2. Der Gemeinderat bittet die Sitzungsunterlagen auch den stellv.
Ausschussmitglieder zuzusenden. Hier ist zunächst rechtlich zu prüfen, ob dies auch an die nicht gewählten Ratsmitglieder erfolgen
kann. Dies gilt insbesondere für nichtöffentliche Angelegenheiten.
3. Den neuen Ratsmitgliedern sollen die aktuellen Haushaltspläne
zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin wurde der Wunsch geäußert, dass die Doppik und der Haushaltsplan den Ratsmitglieder
anlässlich einer Besprechung vorgestellt und erläutert wird.
4. Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 22.07.2014, 19.30
Uhr, in Kennfus statt.
Wichtige Information!
In der Ortsgemeinde Bad Bertrich wird die
Kirchstraße
wegen Ausbaumaßnahmen in der Zeit
vom 27.7.2014 bis zum 16.08.2014 voll gesperrt.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
- Tiefbauamt -
Aufruf von Gräbern auf dem
Friedhof in Bad Bertrich
Nach § 10 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Bad Bertrich
vom 13. November 2013, in der z.Zt. gültigen Fassung, beträgt die
Ruhefrist der Grabstätten 30 Jahre.
Die Gräber, die bis einschließlich 31.07.1984 angelegt wurden, werden hiermit aufgerufen. Es wird gebeten, die Grabeinfassung sowie
Grabstein bzw. Grabkreuz -einschließlich Fundamente - bis zum 31.
Oktober 2014 zu beseitigen.
Grabeinfassungen bzw. Grabstein oder Kreuze, die bis zu dem v.g.
Zeitpunkt nicht geräumt sind, werden durch die Gemeinde, zu Lasten der Angehörigen eingeebnet und geräumt.
Bad Bertrich, 14.07.2014
Ortsgemeinde Bad Bertrich
Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin
Ausgabe 29/2014
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Gemeinderates Bad Bertrich
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates Bad Bertrich ein, die am Dienstag, den 22.07.2014,
um 19:30 Uhr im Bürgerhaus „Falkenlay“, Birkenweg 12, 56864 Bad
Bertrich-Kennfus stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung über die Zahlung des Verlustausgleiches an die Staatsbad Bad Bertrich GmbH für das Jahr 2014
2. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO
3. Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bad Bertrich
4. Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter in die Ausschüsse
des Gemeinderates
5. Wahl der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Touristikagentur
Bad Bertrich GmbH
6. Wahl der Mitglieder für die Verbandsversammlungdes Zweckverbandes Diana-Freibad Bad Bertrich
7. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
8. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
(Grundstücksangelegenheit)
9. Mitteilungen
gez.
Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin
Ortsvorsteher von Kennfus
Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnummern 02674/1373 oder mobil unter 0176-56230546 sowie im
Internet unter [email protected] zu erreichen.
In dringenden Fällen auch dienstlich unter 06571/9536-13419.
Auszug aus der Niederschrift
über die konstituierende öffentliche
Sitzung des Ortsbeirates Kennfus
Sitzungsdatum:
Beginn:
Ende:
Ort:
Montag, den 07.07.2014
18:00 Uhr
18:19 Uhr
Bürgerhaus „Falkenlay“, Birkenweg 12,
56864 Bad Bertrich-Kennfus
Anwesend waren:
Ortsvorsteher
Herr Friedhelm Justen
Ortsbürgermeisterin
Frau Beatrix Lauxen
Mitglieder
Herr Christian Arnold, Herr Simon Burgard, Herr Michael Franzen,
Herr Gerd Johann - ab TOP 4, Herr Volker Laux, Herr John Mac
Nelly, Herr Martin Probst
von der Verwaltung
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
Herr Büroleiter Michael Schneider, Protokollführer
Frau Julia Bannach
Frau Viktoria Ullrich
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Verpflichtung der Ortsbeiratsmitglieder
2. Ernennung des Ortsvorstehers
3. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers,
Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
4. Mitteilungen
Öffentlicher Teil
TOP 1: Verpflichtung der Ortsbeiratsmitglieder
Sachverhalt:
Gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ortsbeiratsmitglieder, auch die wiedergewählten, vor ihrem Amtsantritt in
öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde durch Handschlag auf die
gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten
der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30
Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO) i.V.m. § 75 Abs. 8 Satz 4
GemO. Die Verpflichtung obliegt dem geschäftsführenden Ortsvorsteher (s. VV Nr. 4 zu § 75 GemO). Vor der Verpflichtung sind die Ortsbeiratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen:
Die Ortsbeiratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche
Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen
oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder
vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist.
Ulmen
- 17 -
Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die
Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder
ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen der Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner
Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten.
Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben
unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO).
Die Ortsbeiratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht
gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen
Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als
gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO).
Verletzt ein Ortsbeiratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so
kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden
(§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 haben
folgende Personen die Wahl in den Ortsbeirat angenommen und
wurden in der Sitzung durch den geschäftsführenden Ortsvorsteher
Friedhelm Justen per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung
ihrer Pflichten verpflichtet:
• Christian Arnold
• John Mac Nelly
• Michael Franzen
• Volker Laux
• Martin Probst
• Gerd Johann
• Simon Burgard
TOP 2: Ernennung des Ortsvorstehers
Sachverhalt:
Gemäß § 54 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist der am 25. Mai
2014 unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern des Ortsbezirks Kennfus für die Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Ortsbeirates 2014 bis 2019 gewählte ehrenamtliche Ortsvorsteher in der
konstituierenden Sitzung des neu gewählten Ortsbeirates nach den
Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum
Ehrenbeamten zu ernennen, zu vereidigen und in sein Amt einzuführen. Da es sich im vorliegenden Fall um eine Wiederwahl handelt, entfallen Vereidigung und Amtseinführung.
Erst mit der Ernennung des neu gewählten Ortsvorstehers endet die
geschäftsführende Tätigkeit des bisherigen Ortsvorstehers.
Die Ernennung obliegt im vorliegenden Fall der „geschäftsführenden“ Ortsbürgermeisterin (s. VV Nr. 3 zu § 76 GemO).
Kenntnisnahme:
Die „geschäftsführende“ Ortsbürgermeisterin Beatrix Lauxen fertigte die Ernennungsurkunde aus und ernannte den am 25.05.2014
aufs Neue gewählten ehrenamtlichen Ortsvorsteher Friedhelm
Justen nach den Bestimmungen des Ladesbeamtengesetzes zum
Ehrenbeamten.
TOP 3: Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers,
Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Sachverhalt:
Gem. § 76 Abs. 1 Satz 2 GemO wählt der Ortsbeirat aus seiner Mitte
nach den für die Wahl ehrenamtlicher Beigeordneter geltenden
Bestimmungen einen oder zwei stellvertretende Ortsvorsteher.
Die Wahl erfolgt gemäß § 40 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO)
durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Es können nur solche
Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen
worden sind. In der Sitzung werden Personalvorschläge unterbreitet.
Eindeutige Hinweise auf den technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Beigeordnetenwahl erfolgen durch den Vorsitzenden in
der Sitzung. Die Stimmenauszählung erfolgt durch den Vorsitzenden
und mindestens zwei von ihm beauftragte Ratsmitglieder.
Beschluss:
I. Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu beauftragenden Ratsmitglieder abweichend von § 40 Abs. 5
GemO in offener Abstimmung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Vorgeschlagen und mit der Auszählung beauftragt wurden sodann
folgende Ratsmitglieder:
1. Michael Franzen
2. Simon Burgard
Abstimmungsergebnis: 4 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen
II. In besonderer Wahlhandlung wurde als stellvertretender Ortsvorsteher gewählt:
Herr Volker Laux
Abstimmungsergebnis: 4 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
(Das Stimmrecht von Herrn Ortsvorsteher Friedhelm Justen als
Vorsitzendem ruhte hierbei gem. § 36 Abs. 3 GemO.)
Herr Volker Laux nahm die Wahl an und wurde sodann durch die
geschäftsführende Ortsbürgermeisterin Beatrix Lauxen nach den
Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten
ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt.
Ausgabe 29/2014
III. Von der Möglichkeit einen zweiten stellvertretenden Ortsvorsteher zu wählen sieht der Rat ab.
Abstimmungsergebnis: - einstimmig TOP 4: Mitteilungen
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
1. Der Ortsteil Kennfus hatte sich für den Wettbewerb „Unser Dorf
hat Zukunft“ beworben. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell teilt
nun mit, dass aufgrund dessen, dass nur die Bewerbung von Kennfus vorliegt der Wettbewerb in diesem Jahr nicht stattfindet.
2. Am 16.07.2014 findet ein Termin zum 3. Nachtrag im Rahmen
der Flurbereinigung statt. Da zeitgleich die konstituierende
Sitzung des Verbandsgemeinderates stattfindet, wird der stellv.
Ortsvorsteher den Termin wahrnehmen.
3. Im Anschluss wurde das Ratsmitglieder Gerd Johann verpflichtet.
Ortsbeirat von Kennfus
Am 07.07.2014 hat sich der Ortsbeirat von Kennfus neu konstituiert.
Aus diesem Anlass möchte ich mich bei den scheidenden Ortsbeiratsmitgliedern herzlich für die geleistete Arbeit bedanken und
gleichzeitig die neuen Mitglieder willkommen heißen.
Ich freue mich auf einen gute, konstruktive Zusammenarbeit zum
Wohl unserer Gemeinde. Um Arbeitsschwerpunkte zu ermitteln,
bitte ich die Mitglieder des neuen Ortsbeirates am Donnerstag, den
24.07.2013 um 19:30 Uhr zu einer Ortsbegehung. Start ist an der Kirche. Zu dieser Begehung sind natürlich unsere Bürgermeisterin und
die Beigeordneten ebenso willkommen.
Friedhelm Justen, Ortsvorsteher
BEUREN
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Freitags von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Bürgerhaus
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Tel. 02675/911202 oder 0172/2300324
www.beuren-eifel.de
Brennholzabfuhr
Leider haben es einige Brennholzkunden bisher nicht geschafft ihr
Brennholz aufzuarbeiten und abzufahren. Da das Holz oberhalb
„Hommeswald“ auf privaten Grundstücken lagert wird gebeten,
den Abtransport spätestens bis zum Monatsende vorzunehmen.
Uebereck, Ortsbürgermeister
Herzog, Revierförster
bücheL
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags von 18.00 bis 19.00 Uhr
Gemeindebüro im Betriebsgebäude, Auf der Kunn 1,
Tel. 02678/953 8670, Fax 02678/953 8671
Jagdgenossenschaft Büchel
Bekanntmachung
Die Niederschrift über die Jahreshauptversammlung vom 15. März
2014, der Haushaltsplan 2014/2015 und der Verteilungsplan für die
Auszahlung des Reinertrages aus dem Jagdjahr 2013/2014 liegen in
der Zeit vom 22. Juli bis 5. August 2014 beim Jagdvorsteher Herbert
Benz in Büchel öffentlich zu Einsichtnahme aus.
Die Jagdgenossenschaft hat in ihrer letzten Versammlung beschlossen, dass eine Auszahlung des Reinertrages aus der Jagdnutzung des
Jagdjahres 2013/2014 nicht erfolgen soll. Jeder Jagdgenosse kann
innerhalb eines Monats nach dem Erscheinen dieser Anzeige, die
Auszahlung seines anteiligen Reinertrages verlangen. Der Anspruch
erlischt, wenn er nicht innerhalb dieser Frist schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend gemacht wird.
Spießbraten 2014
In diesem Jahr richtet die Jagdgenossenschaft wieder einen Spießbraten auf dem Sportplatz aus. Zu der Veranstaltung laden wir alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen ein. Der Spießbraten findet am Samstag,
dem 9. August statt. Wir bitten die Teilnehmer/innen sich in den nächsten 14 Tagen bei einem Mitglied des Vorstandes anzumelden.
Der Jagdvorstand
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
bei der Wahl zum Ortsbürgermeister am 25. Mai wurde ich mit über
86% der abgegebenen Wählerstimmen zum künftigen Bürgermeister wiedergewählt. Für diesen hohen Vertrauensbeweis möchte ich
mich bei allen Wählerinnen und Wählern ganz herzlich bedanken.
Ulmen
- 18 -
Dieses Ergebnis konnte jedoch nur erreicht werden, weil die Bürger mit der Arbeit des gesamten Gemeindrates zufrieden waren. Es
wurde daher nach meiner Einschätzung die Gemeinschaftsleistung
aller mit dieser sehr hohen Zustimmung honoriert. Danke dafür!
Der neue Gemeinderat ist gewillt, alle anstehenden Entscheidungen
im Sinne der Bürger zu treffen. Ich fordere alle Bürger auf, sich mit
Ihren Anregungen/ Wünschen/ Vorschlägen und Beschwerden an
Ortsbürgermeister oder die Mitglieder des Gemeinderates zu wenden, damit rechtzeitig erforderliche Maßnahmen in die Wege geleitet werden können. Für Anregungen aber auch für Kritik haben wir
jederzeit ein offenes Ohr. Den ehemaligen Gemeinderatsmitgliedern Rita Simon, Marko Arnoldi, Herbert Gabler, Herbert Pauly,
Ralf Risswig, Bernhard Wagener und Helmut Zimmer möchte
ich hiermit im Namen der Ortsgemeinde für ihr Engagement im
Gemeinderat herzlich danken. Sie haben viele Stunden ihrer Freizeit opfern müssen um sich für das Wohl aller Bürger einsetzen zu
können. Ich wünsche ihnen für die Zukunft alles Gute und vor allem
Gesundheit. Wir werden die ehemaligen Gemeinderatsmitglieder
noch in einem würdigen Rahmen verabschieden.
Public Viewing Party am 13. Juli
Herzlichen Glückwunsch an die Organisatoren zu dieser tollen Veranstaltung, die weit über unsere Dorfgrenzen hinaus viel Applaus
und Anerkennung erhalten hat und dadurch eine sehr gute Werbung für unsere Dorfgemeinschaft war. Tino Pfitzner hat es mit seinem Organisationsteam geschafft, ein Programm auf die Beine zu
stellen, bei dem für alle Bürger etwas dabei war. Einen besonderen
Dank auch an die vielen freiwilligen Helfer, die teilweise bis 2:30
Uhr am Morgen durchhalten mussten. Die meisten dieser Helfer
durften sich am Montag das Endspiel in der Wiederholung ansehen,
da am Sonntagabend zum Zuschauen keine Zeit war. Ein weiteres
Lob muss den Nachbarn des Festplatzes gezollt werden. Ihr habt
alle Beeinträchtigungen an diesem Tag aber auch in der Nacht ohne
Widerworte ertragen. Ein ganz besonders Dankeschön an euch.
Willi Rademacher, Ortsbürgermeister
GeVenich
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürgerhaus
Termine jederzeit nach telefonischer Vereinbarung
Tel. 02678/953264 oder 0171/7169860
www.gevenich.com
Auszug aus der Niederschrift
über die konstituierende Sitzung
des Gemeinderates Gevenich
Sitzungsdatum:
Donnerstag, den 10.07.2014
Beginn:
19:09 Uhr
Ende:
20:00 Uhr
Ort:
Feuerwehrhaus, Hauptstr. 35, 56825 Gevenich
Anwesend waren:
Geschäftsführender Ortsbürgermeister u. Vorsitzender bis einschl.
TOP 2 sowie gewähltes Ratsmitglied
Herr Karl-Josef Fischer
Ortsbürgermeister u. Vorsitzender ab TOP 3
Herr Walter Brauns
Ratsmitglieder
Herr Bernhard Allar, Herr Ralf Dannert, Herr Mario Eberhard,
Herr Joachim Franzen, Herr Bernhard Heep, Herr Walter Heep,
Herr Günther Keßeler, Herr Johannes Keßeler, Herr Walter Müller,
Herr Alfons Schneiders, Herr Rainer Theobald
von der Verwaltung
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
Herr Büroleiter Michael Schneider, Protkollführer
Frau Julia Bannach
Frau Theresa Keßeler
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurden die ausgeschiedenen
Ratsmitglieder Peter Rielau, Ferdinand Linden und Ewald Jahnen
für ihre langjährige ehrenamtliche Tätigkeit für die Ortsgemeinde
Gevenich mit der Ehrenurkunde des Gemeinde-und Städtebundes
und einem Präsent der Ortsgemeinde Gevenich und Herrn Ortsbürgermeister Karl-Josef Fischer und Bürgermeister Alfred Steimers geehrt. Weiterhin erhielt Herr Günter Kesseler wegen seiner
30-jährigen Mitgliedschaft im Gemeinderat die Ehrenurkunde des
Gemeinde- und Städebundes.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
2. Ernennung des Ortsbürgermeisters,
Ausgabe 29/2014
Vereidigung und Einführung in das Amt
3. Wahl der Beigeordneten, Ernennung und Einführung in das Amt
4. Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Wahlperiode 2014-2019
5. Mitteilungen
Öffentlicher Teil
TOP 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder
Gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder, auch die wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem
Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister
namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte
Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1
GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).
Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen:
Die Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder
deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom
Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies
gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die
Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder
ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und
Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind
stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der
Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO).
Die Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber
der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen
die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher
Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO).
Verletzt ein Ratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann
ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21
Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 haben
folgende Personen die Wahl in den Gemeinderat angenommen und
wurden in der Sitzung durch den geschäftsführenden Ortsbürgermeister Karl-Josef Fischer per Handschlag auf die gewissenhafte
Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet:
• Bernhard Heep
• Johannes Kesseler
• Walter Heep
• Bernhard Allar
• Walter Müller
• Günther Keßeler
• Ralf Dannert
• Mario Eberhard
• Rainer Theobald
• Alfons Schneiders
• Joachim Franzen
Die Verpflichtung von Herrn Karl-Josef Fischer als Ratsmitglied
erfolgte durch den neuen Ortsbürgermeister Walter Brauns nach
dessen Ernennung.
TOP 2: Ernennung des Ortsbürgermeisters,
Vereidigung und Einführung in das Amt
Sachverhalt:
Gemäß § 54 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist der am 25. Mai
2014 unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde
für die Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Gemeinderates 2014
bis 2019 gewählte ehrenamtliche Ortsbürgermeister in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates nach den
Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum
Ehrenbeamten zu ernennen, zu vereidigen und in sein Amt einzuführen. Erst mit der Ernennung des neu gewählten Bürgermeisters
endet die geschäftsführende Tätigkeit des bisherigen Bürgermeisters. Die Ernennung obliegt im vorliegenden Fall dem „geschäftsführenden“ Ortsbürgermeister Karl-Josef Fischer.
Kenntnisnahme:
Der „geschäftsführende“ Ortsbürgermeister Karl-Josef Fischer fertigte die Ernennungsurkunde aus und ernannte den am 25.05.2014
neu gewählten ehrenamtlichen Ortsbürgermeister Walter Brauns
nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten.
TOP 3: Wahl der Beigeordneten,
Ernennung und Einführung in das Amt
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Gevenich hat entsprechend den Bestimmungen
ihrer Hauptsatzung vom 23.03.1995 zwei Beigeordnete. Deren Wahl
erfolgt gemäß § 40 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Es können nur solche Personen
gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind.
In der Sitzung werden Personalvorschläge unterbreitet.
Ulmen
- 19 -
Eindeutige Hinweise auf den technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Beigeordnetenwahl erfolgen durch den Vorsitzenden
in der Sitzung. Die Stimmenauszählung erfolgt durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragte Ratsmitglieder.
Beschluss:
I. Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu beauftragenden Ratsmitglieder in offener Abstimmung
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Vorgeschlagen und mit der Auszählung der beauftragt wurden
sodann folgende Ratsmitglieder:
1. Rainer Theobald
2. Joachim Franzen
Abstimmungsergebnis: 10 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen
II. In besonderer Wahlhandlung wurden gewählt:
1. als ehrenamtlicher 1. Beigeordneter
Herr Karl-Josef Fischer
Abstimmungsergebnis: 11 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltungen
(Das Stimmrecht von Herrn Ortsbürgermeister Walter Brauns als
Vorsitzendem ruhte gem. § 36 Abs. 3 GemO.)
Herr Karl-Josef Fischer nahm die Wahl an und wurde sodann durch
Ortsbürgermeister Walter Brauns nach den Bestimmungen des
Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und
in das Amt eingeführt.
2. als weiterer (2.) ehrenamtlicher Beigeordneter
Herr Bernhard Heep
Abstimmungsergebnis: 10 Ja, 2 Nein, 0 Enthaltungen
(Das Stimmrecht von Herrn Ortsbürgermeister Walter Brauns als
Vorsitzendem ruhte gem. § 36 Abs. 3 GemO.) Herr Bernhard Heep
nahm die Wahl an und wurde sodann durch Ortsbürgermeister Walter Brauns nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes
zum Ehrenbeamten ernannt. Da es sich um eine Wiederwahl handelt, entfallen Vereidigung und Amtseinführung.
TOP 4: Geschäftsordnung des Gemeinderates
für die Wahlperiode 2014-2019
Sachverhalt:
In der Geschäftsordnung trifft der Gemeinderat organisationsinterne Regelungen mit dem Ziel der Straffung und Beschleunigung
der Organisationsabläufe im Gemeinderat.
Die Geltung der Geschäftsordnung ist gem. § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO
auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt. Deshalb hat der
neu gewählte Gemeinderat mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit
eine Geschäftsordnung zu beschließen. Für die vergangene Wahlzeit
hatte der Gemeinderat die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur unverändert übernommen. Die Mustergeschäftordnung in ihrer aktuellen Fassung ist im
„Kommunalbrevier 2014“, das den Ratsmitgliedern mit der Einladung ausgehändigt wird, auf den Seiten 247 bis 269 abgedruckt.
Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die
Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen
Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die vom Ministeriums des Innern, für
Sport und Infrastruktur erlassene Mustergeschäftsordnung (MGeschO) in der Änderungsfassung vom 05. Mai 2009 mit folgender
Abweichung:
Vor dem Hintergrund einer geplanten Gesetzesänderung in § 45 Abs.
3 GemO die Worte „nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer-Verfahren)“ zu streichen, beschließt der Rat
analog hierzu § 27 Abs. 7 MGeschO ohne die Worte „nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer-Verfahren)“.
Abstimmungsergebnis:
Ja 13 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 5:
Mitteilungen
Folgende Mitteilung wurden bekannt gegeben:
1. Die Bauarbeiten im Kommunikationsraum wurden begonnen.
Die Submission für die zu vergebenden Gewerke findet am
15.07.2014 statt. Damit die Arbeiten noch vor den Sommerferien vergeben werden können, findet die nächste Gemeinderatssitzung am 24.07.2014, 20.00 Uhr, statt.
2. Die folgenden Gemeinderatssitzungen sind für den 11.09., 23.10.
und 11.12., jeweils um 20.00 Uhr, vorgesehen.
3. Es wurde darum gebeten, dass von Seiten der Verbandsgemeinde in einer Veröffentlichung mit Bild auf die Gefährlichkeit des Jakobskreuzkrautes hingewiesen wird. Weiterhin soll
der Landesbetrieb Mobilität gebeten werden die Straßenränder,
-gräben und Böschungen zu mähen, da sich dieses Kraut überwiegend hier verbreitet.
Ausgabe 29/2014
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Gemeinderates Gevenich
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates der Ortsgemeinde Gevenich ein, die am
Donnerstag, den 24.07.2014, um 20:00 Uhr
im Feuerwehrhaus, Hauptstr. 35, 56825 Gevenich
stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Auftragsvergaben Kommunikationsraum
2. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise im Zusammenhang mit dem eingelegten Widerspruch
gegen den Einleitungsbeschluss zum Flurbereinigungsverfahren
„Büchel - Gevenich - Weiler“
3. Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von
Zuweisungen aus dem Investitionsstock für das Jahr 2015
4. Erschließung „Auf der Steinkaul“ - Erhebung von Vorausleitungen
5. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
6. Beratung und Beschlussfassung
über eine Pachtangelegenheit
7. Mitteilungen
gez.
Walter Brauns, Ortsbürgermeister
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde
Gevenich für das Haushaltsjahr 2014
vom 15.07.2014
Der Ortsgemeinderat hat am 13.02.2014 aufgrund der §§ 95 ff. der
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVB1. S.
153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung
beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung
Cochem-Zell als Aufsichtsbehörde vom 27.06.2014 hiermit bekannt
gemacht wird:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
die ordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf
die außerordentlichen Einzahlungen auf
die außerordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf
die Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
die Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit
die Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf
die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf
765.759,00 EUR
700.714,00 EUR
+ 65.045,00 EUR
605.270,00 EUR
609.854,00 EUR
- 4.584,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
372.738,00 EUR
487.895,00 EUR
- 115.157,00 EUR
128.475,00 EUR
8.734,00 EUR
+ 119.741,00EUR
1.106.483,00 EUR
1.106.483,00 EUR
0,00 EUR
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
verzinste Kredite auf
20.000,00 EUR
Ulmen
- 20 -
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Verpflichtungsermächtigungen) belasten wird festgesetzt
auf 30.000,00 EUR.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 30.000,00 EUR.
§4
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
300 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
365 v. H.
2. Gewerbesteuer auf
365 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund
40,00 EUR
für den zweiten Hund
50,00 EUR
für jeden weiteren Hund
60,00 EUR
Das Halten von gefährlichen Hunden wird besonders besteuert:
Die Steuer beträgt jährlich:
für den ersten gefährlichen Hund
480,00 EUR
für jeden weiteren gefährlichen Hund
650,00 EUR
Ausgabe 29/2014
Gem. den §§ 95 Abs. 4 Nr. 2 i.V. m. § 103 Abs. 2 GemO wurde die
Genehmigung zur Festsetzung des Gesamtbetrages der verzinsten
Investitionskredite erteilt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.07.2014 bis einschließlich 30.07.2014 während der
Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen,
Rathaus, Zimmer 104, öffentlich aus. Ebenfalls kann eine Ausfertigung beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.
56766 Ulmen, den 15.07.2014
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
gez. Steimers, Bürgermeister
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO),
gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann
diese Verletzung geltend machen.
GiLLenbeuren
§5
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel. + Fax: 02677/724 oder 0174/9428668
E-Mail: [email protected]
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995
(GVBl. 175) in der derzeit gültigen Fassung werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:
- entfällt –
§6
Altersteilzeit
Für die Altersteilzeit von Arbeitnehmern werden 0 Fälle zugelassen.
§7
Eigenkapital
Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorvorjahres
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorjahres
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsjahres
(noch nicht bekannt)
(noch nicht bekannt)
(noch nicht bekannt)
§8
Deckungsvermerke
Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind innerhalb eines Teilhaushaltes
die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im
Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist.
1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für
gegenseitig deckungsfähig erklärt (§ 16 Abs. 2 GemHVO).
2. Alle Aufwandskonten (mit Ausnahme der Abschreibungskonten) innerhalb eines Teilergebnishaushaltes werden gem. § 16
Abs. 1 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Gleichzeitig sind auch die entsprechenden Ansätze der Auszahlungskonten innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes gem. § 16 Abs. 1
GemHVO gegenseitig deckungsfähig.
3. Gem. § 16 Abs. 2 GemHVO werden alle Abschreibungskonten
im Ergebnishaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
4. Mehrerträge (mit Ausnahme der Ertragskonten aus der Auflösung von Sonderposten bzw. Rückstellungen) bzw. Mehreinzahlungen innerhalb eines Teilhaushaltes dienen der Deckung von
Mehraufwendungen (mit Ausnahme der Abschreibungskonten)
bzw. von Mehrauszahlungen innerhalb desselben Teilhaushaltes.
5. In den Teilfinanzhaushalten werden gem. § 16 Abs. 3 GemHVO
die Auszahlungsansätze aus Investitionstätigkeit innerhalb eines
Teilfinanzhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
56766 Ulmen, den 15.07.2014.
Ortsgemeinde Gevenich
gez. Brauns, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird
hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Auszug aus der Niederschrift
über die konstituierende öffentliche
Sitzung des Gemeinderates Gillenbeuren
Sitzungsdatum:
Beginn:
Ende:
Ort:
Dienstag, den 08.07.2014
18:02 Uhr
18:42 Uhr
Gemeindehaus, Hauptstr. 18, 56825 Gillenbeuren
Anwesend waren:
Geschäftsführender Ortsbürgermeister als Vorsitzender
bis einschl. TOP 2 und Ratsmitglied
Herr Bernhard Rodenkirch
Ortsbürgermeister ab TOP 2 und Vorsitzender ab TOP 3
Herr Paul Haubrichs
1. Beigeordneter ab TOP 4
Herr Lothar Risser
Ratsmitglieder
Herr Herbert Mertes, Herr Martin Meyer, Herr Norbert Schneider,
Frau Iris Maas-Schneider
von der Verwaltung
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
Herr Büroleiter Michael Schneider, Protokollführer
Frau Carina Wagner
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
2. Wahl der Ortsbürgermeisterin / des
Ortsbürgermeisters,Ernennung, Vereidigung
und Einführung in das Amt
3. Verpflichtung eines ggf. nachrückenden Ratsmitgliedes
4. Wahl der/des 1. Beigeordneten, Ernennung
und Einführung in das Amt
5. Geschäftsordnung des Gemeinderates
für die Wahlperiode 2014-2019
6. Mitteilungen und Anregungen
Öffentlicher Teil
TOP 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder
Gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder, auch die wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der
Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer
Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben
sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV
Nr. 2 zu § 30 GemO). Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder
auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen:
Ulmen
- 21 -
Die Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder
deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom
Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies
gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die
Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder
ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und
Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind
stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der
Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO).
Die Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber
der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen
die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher
Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO).
Verletzt ein Ratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann
ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21
Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 haben
folgende Personen die Wahl in den Gemeinderat angenommen und
wurden in der Sitzung durch den geschäftsführenden Ortsbürgermeister Bernhard Rodenkirch per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet:
• Lothar Risser
• Martin Meyer
• Paul Haubrichs
• Herbert Mertes
• Norbert Schneider
Die Verpflichtung von Herrn Bernhard Rodenkirch als Ratsmitglied erfolgt durch den geschäftsführenden 1. Beigeordneten Herrn
Paul Haubrichs.
TOP 2: Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters,
Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Sachverhalt:
Anlässlich der Kommunalwahlen am 25.05.2014 wurde für die
Ortsbürgermeisterwahl in der Ortsgemeinde Gillenbeuren kein
Wahlvorschlag eingereicht. Gemäß § 53 Abs. 2 GemO wird in diesem Fall die Ortsbürgermeisterin / der Ortsbürgermeister vom
Gemeinderat in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer
Abstimmung gewählt. Zur Ortsbürgermeisterin / zum Ortsbürgermeister können sowohl Ratsmitglieder als auch andere Bürger der
Gemeinde gewählt werden. Die persönlichen Voraussetzungen für
den künftigen ehrenamtlichen Bürgermeister sind in § 53 Abs. 3 und
4 Gemeindeordnung (GemO) geregelt:
Wählbar sind alle Bürger der Gemeinde, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
besitzen und am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet haben.
Nicht wählbar sind u.a. Personen, die gegen Entgelt im Dienst der
Gemeinde oder der Verbandsgemeinde stehen.
Das Wahlverfahren ist in § 40 GemO geregelt: Gewählt ist der
Bewerber, der im 1. Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen
Stimmen erhält. Erhält im 1. Wahlgang niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch im 2. Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen
den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben
eine Stichwahl; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in
die Stichwahl kommt. Führt auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenzahl, so entscheidet das Los, wer gewählt ist.
Wird nur ein Bewerber vorgeschlagen und erhält dieser nicht mehr
als die Hälfte der Stimmen, so ist gemäß § 40 Abs. 3 Satz 2 die Wahl
mit demselben Wahlvorschlag zu wiederholen. Erhält der Wahlvorschlag auch im zweiten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit,
ist er endgültig abgelehnt. Danach können Vorschläge für eine neue
Wahl gemacht werden (s. VV Nr. 4 zu § 40 GemO).
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.
Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor
der Wahl vorgeschlagen worden sind. In der Sitzung können Personalvorschläge unterbreitet werden. Eindeutige Hinweise auf den
technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Ortsbürgermeisterwahl erfolgen durch den Vorsitzenden in der Sitzung. Die Stimmenauszählung erfolgt durch den Vorsitzenden und mindestens
zwei von ihm beauftragte Ratsmitglieder.
Beschluss:
I. Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu beauftragenden Ratsmitglieder abweichend von § 40 Abs. 5
GemO in offener Abstimmung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Vorgeschlagen und mit der Auszählung beauftragt wurden sodann
folgende Ratsmitglieder:
Ausgabe 29/2014
1. Norbert Schneider
2. Martin Meyer
Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
II. In besonderer Wahlhandlung wurde gewählt:
1. als ehrenamtlicher Ortsbürgermeister
Herr Paul Haubrichs
Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Herr Paul Haubrichs nahm die Wahl an und wurde sodann durch
den geschäftsführenden Ortsbürgermeister Bernhard Rodenkirch
nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt.
TOP 3: Verpflichtung eines ggf. nachrückenden Ratsmitgliedes
Sofern der Gemeinderat unter TOP 2 aus der Mitte des Rates eine
Person zur/zum Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister wählt,
scheidet dieses aufgrund der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 5 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KWG) kraft Gesetzes
als gewähltes Ratsmitglied aus dem Gemeinderat aus und es ist eine
Ersatzperson in den Gemeinderat zu berufen.
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 wurde
Frau Iris Maas-Schneider als Ersatzperson für den Gemeinderat
festgestellt. Frau Iris Maas- Schneider hat die Wahl in den Gemeinderat angenommen und wurde in der Sitzung durch Ortsbürgermeister Paul Haubrichs per Handschlag auf die gewissenhafte
Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet.
TOP 4: Wahl der/des 1. Beigeordneten,
Ernennung und Einführung in das Amt
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Gillenbeuren hat entsprechend den Bestimmungen ihrer Hauptsatzung vom 07.03.1995 eine/n Beigeordnete/n. Die
Wahl erfolgt gemäß § 40 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) durch
Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In der Sitzung werden Personalvorschläge unterbreitet.
Eindeutige Hinweise auf den technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Beigeordnetenwahl erfolgen durch den Vorsitzenden
in der Sitzung. Die Stimmenauszählung erfolgt durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragte Ratsmitglieder.
Beschluss:
I. Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu beauftragenden Ratsmitglieder abweichend von § 40 Abs. 5
GemO in offener Abstimmung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Vorgeschlagen und mit der Auszählung der beauftragt wurden
sodann folgende Ratsmitglieder:
1. Norbert Schneider
2. Martin Meyer
Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
II. In besonderer Wahlhandlung wurde als ehrenamtliche/r 1.
Beigeordnete/r vorgeschlagen:
Kandidaten: Herr Lothar Risser und Frau Iris Maas-Schneider
Es erfolgten zwei Wahlgänge die jeweils mit dem Stimmenergebnis 3
zu 3 endeten. Daraufhin folgte ein Losentscheid. Das durch den Vorsitzenden Herr Paul Haubrichs gezogene Los entfiel auf Lothar Risser.
(Das Stimmrecht des unter TOP 2 gewählten Ortsbürgermeisters Paul
Haubrichs als Vorsitzendem ruhte hierbei gem. § 36 Abs. 3 GemO.)
Herr Lothar Risser nahm die Wahl an und wurde sodann durch
Ortsbürgermeister Paul Haubrichs nach den Bestimmungen des
Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und
in das Amt eingeführt.
TOP 5: Geschäftsordnung des Gemeinderates
für die Wahlperiode 2014-2019
Sachverhalt:
In der Geschäftsordnung trifft der Gemeinderat organisationsinterne Regelungen mit dem Ziel der Straffung und Beschleunigung
der Organisationsabläufe im Gemeinderat.
Die Geltung der Geschäftsordnung ist gem. § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO
auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt. Deshalb hat der
neu gewählte Gemeinderat mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit
eine Geschäftsordnung zu beschließen.
Für die vergangene Wahlzeit hatte der Gemeinderat die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur unverändert übernommen. Die Mustergeschäftordnung
in ihrer aktuellen Fassung ist im „Kommunalbrevier 2014“, das den
Ratsmitgliedern mit der Einladung ausgehändigt wird, auf den Seiten 247 bis 269 abgedruckt. Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die
Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von
zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.
Ulmen
- 22 -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die vom Ministeriums des Innern, für
Sport und Infrastruktur erlassene Mustergeschäftsordnung (MGeschO) in der Änderungsfassung vom 05. Mai 2009 mit folgender
Abweichung:
Vor dem Hintergrund einer geplanten Gesetzesänderung in § 45 Abs.
3 GemO die Worte „nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer-Verfahren)“ zu streichen, beschließt der Rat
analog hierzu § 27 Abs. 7 MGeschO ohne die Worte „nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer-Verfahren)“.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 6: Mitteilungen und Anregungen
Es wurden folgende Mitteilungen bekannt gegeben:
1. Hauptsatzung der Gemeinde
Seitens der Verwaltung wird eine redaktionelle Überarbeitung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Gillenbeuren
vom 07.03.1995 angelehnt an die aktuelle Mustersatzung des
Gemeinde- und Städtebundes und eine entsprechende Neufassung angeregt. Ein entsprechender Satzungsentwurf wird erarbeitet und dem Rat sodann zur Beschlussfassung vorgelegt.
2. Ausschüsse der Gemeinde
In der vergangenen Wahlperiode des Gemeinderates wurden
keine Ausschüsse gebildet. Seitens der Verwaltung wird für die
aktuelle Wahlzeit des Gemeinderates die Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses angeregt.
Nachvergabe von Brennholz
Die Nachvergabe von Brennholz erfolgt am Montag, den 21.07.2014.
Wir treffen uns um 18.00 Uhr vor dem Gemeindehaus.
Zur Vergabe kommen Reiserschläge im „Buchholz“ sowie das
Eichenholz an der Gillenbeurener Mühle.
Die Lose werden vor Ort besichtigt.
Paul Michael Kruff, Revierförster
Lutzerath
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel.: 02677/226, Fax: 02677/910387, Mobil: 0151/17134740
E-Mail: [email protected]
Regelmäßige Dienstzeiten
des Ortsbürgermeisters im Bürgerbüro finden immer mittwochs von
17.30 bis 19.00 Uhr statt. Zusätzlich, für alle Berufstätigen, jeden 1.
Freitag im Monat von 17.00 bis 19.00 Uhr.
Kulturhaus „Alte Schule“, Trierer Straße 36
Tel. 02677/226, Fax 02677/910387.
Handy 0151-17134740
In dringenden Angelegenheiten können selbstverständlich jederzeit Termine telefonisch vereinbart werden. Immer bürgernah und für Sie da!
Ihr Ortsbürgermeister, Günter Welter
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Gemeinderates Lutzerath
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen / nicht öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates der Ortsgemeinde Lutzerath ein, die am
Donnerstag, den 24.07.2014, um 19:30 Uhr
im Sitzungssaal im Kulturhaus „Alte Schule“,
Trierer Str. 36, 56826 Lutzerath
stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1.
Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder
2.
Schaltung einer Anzeige im Heimatjahrbuch des Kreises
Cochem-Zell 2015
3.
Benutzungsordnung für den Jugendraum
4.
Auftragsvergabe Sanierung Alte Schule/Kulturhaus
5.
Namensänderung der Alten Schule/Kulturhaus
6.
Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
7.
Grundstücksangelegenheit
8.
Grundstücksangelegenheit
9.
Grundstücksangelegenheit
10.
Bauangelegenheit
11.
Aufwandsentschädigung
12.
Mitteilungen
gez. Günter Welter, Ortsbürgermeister
Ausgabe 29/2014
Die Fraktionssitzungen finden wie folgt statt:
CDU-Fraktion:
Mittwoch, 23.07.2014, 20:00 Uhr, Hotel Maas, Lutzerath
FWG Hommes:
Mittwoch, 23.07.2014, 20:00 Uhr, Hotel Maas, Lutzerath
SCHMITT
Auszug aus der Niederschrift
über die konstituierende öffentliche / nichtöffentliche
Sitzung des Gemeinderates Schmitt
Sitzungsdatum:
Dienstag, den 08.07.2014
Beginn:
19:00 Uhr
Ende:
19:54 Uhr
Ort:
Gemeindehaus, Hauptstr. 16, 56825 Schmitt
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
Herr Wilfried Linden
Ratsmitglieder
Herr Walter Hendges, Herr Heinz Jahnen, Herr Walter Jahnen, Herr
Andreas Peifer, Herr Stefan Savioli, Herr Alfons Ternes
von der Verwaltung
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
Herr Büroleiter Michael Schneider, Protokollführer
Frau Carina Wagner
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgenden Punkt
erweitert:
Nicht öffentlicher Teil
TOP 7: Grundstücksangelegenheit
- einstimmiger Beschluss Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
2. Ernennung des Ortsbürgermeisters
3. Wahl der/des 1. Beigeordneten,
Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
4. Geschäftsordnung des Gemeinderates
für die Wahlperiode 2014-2019
5. Mitteilungen und Anregungen
Nicht öffentlicher Teil
6. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer
Spende gem. § 94 Abs. 3 GemO
7. Grundstücksangelegenheit
Öffentlicher Teil
TOP 1 Verpflichtung der Ratsmitglieder
Gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder, auch die wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem
Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister
namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte
Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1
GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).
Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen:
Die Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren
Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch
dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht
gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung
nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen der
Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen
über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt (§
20 Abs. 1 GemO). Die Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass
sie als gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO).
Verletzt ein Ratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann
ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21
Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 haben
folgende Personen die Wahl in den Gemeinderat angenommen und
wurden in der Sitzung durch Ortsbürgermeister Wilfried Linden
per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet:
Ulmen
- 23 -
• Andreas Peifer
• Alfons Ternes
• Walter Hendges
• Heinz Jahnen
• Walter Jahnen
• Stefan Savioli
TOP 2 Ernennung des Ortsbürgermeisters
Sachverhalt:
Gemäß § 54 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist der am 25. Mai
2014 unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde
für die Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Gemeinderates 2014
bis 2019 gewählte ehrenamtliche Ortsbürgermeister in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates nach den
Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum
Ehrenbeamten zu ernennen, zu vereidigen und in sein Amt einzuführen. Da es sich im vorliegenden Fall um eine Wiederwahl handelt, entfallen Vereidigung und Amtseinführung.
Erst mit der Ernennung des neu gewählten Bürgermeisters endet
die geschäftsführende Tätigkeit des bisherigen Bürgermeisters.
Die Ernennung obliegt im vorliegenden Fall dem „geschäftsführenden“ 1. Beigeordneten.
Kenntnisnahme:
Der „geschäftsführende“ 1. Beigeordneten Herr Andreas Peifer fertigte die Ernennungsurkunde aus und ernannte den am 25.05.2014
aufs Neue gewählten ehren-amtlichen Ortsbürgermeister Wilfried
Linden nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum
Ehrenbeamten.
TOP 3: Wahl der/des 1. Beigeordneten, Ernennung,
Vereidigung und Einführung in das Amt
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Schmitt hat entsprechend den Bestimmungen
ihrer Hauptsatzung vom 04.09.1995 eine/n Beigeordnete/n. Die
Wahl erfolgt gemäß § 40 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) durch
Stimmzettel in geheimer Abstimmung.
Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor
der Wahl vorgeschlagen worden sind. In der Sitzung werden Personalvorschläge unterbreitet. Eindeutige Hinweise auf den technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Beigeordnetenwahl
erfolgen durch den Vorsitzenden in der Sitzung.
Die Stimmenauszählung erfolgt durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragte Ratsmitglieder.
Beschluss:
I. Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu beauftragenden Ratsmitglieder abweichend von § 40 Abs. 5
GemO in offener Abstimmung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Vorgeschlagen und mit der Auszählung beauftragt wurden sodann
folgende Ratsmitglieder:
1. Heinz Jahnen
2. Stefan Savioli
Abstimmungsergebnis: 5 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltungen
II. In besonderer Wahlhandlung wurde als ehrenamtlicher 1. Beigeordneter gewählt:
Herr Andreas Peifer
Abstimmungsergebnis: 5 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltungen
(Das Stimmrecht von Herrn Ortsbürgermeister Wilfried Linden als
Vorsitzendem ruhte hierbei gem. § 36 Abs. 3 GemO.)
Herr Andreas Peifer nahm die Wahl an und wurde sodann durch
Ortsbürgermeister Wilfried Linden nach den Bestimmungen des
Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt.
Da es sich um eine Wiederwahl handelt, entfallen Vereidigung und
Amtseinführung.
TOP 4: Geschäftsordnung des Gemeinderates
für die Wahlperiode 2014-2019
Sachverhalt:
In der Geschäftsordnung trifft der Gemeinderat organisationsinterne Regelungen mit dem Ziel der Straffung und Beschleunigung
der Organisationsabläufe im Gemeinderat.
Die Geltung der Geschäftsordnung ist gem. § 37 Abs. 2 Satz 1
Gemeindeordnung (GemO) auf die Wahlzeit des Gemeinderates
beschränkt. Deshalb hat der neu gewählte Gemeinderat mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen. Für die vergangene Wahlzeit hatte der Gemeinderat die
Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern, für Sport
und Infrastruktur unverändert übernommen.
Die Mustergeschäftordnung in ihrer derzeitigen Fassung ist im
„Kommunalbrevier 2014“, das den Ratsmitgliedern mit der Einladung ausgehändigt wird, auf den Seiten 247 bis 269 abgedruckt.
Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die
Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen
Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.
Ausgabe 29/2014
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die vom Ministeriums des Innern, für
Sport und Infrastruktur erlassene Mustergeschäftsordnung (MGeschO) in der Änderungsfassung vom 5. Mai 2009 mit folgender
Abweichung: Vor dem Hintergrund einer geplanten Gesetzesänderung in § 45 Abs. 3 GemO die Worte „nach dem Verfahren der
mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer-Verfahren)“ zu streichen, beschließt der Rat analog hierzu § 27 Abs. 7 MGeschO ohne
die Worte „nach dem Verfahren der mathematischen Proportion
(Ha-re/Niemeyer-Verfahren)“.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 5 Mitteilungen und Anregungen
Es wurden folgende Mitteilungen bekannt gegeben:
1. Hauptsatzung der Gemeinde
Seitens der Verwaltung wird eine redaktionelle Überarbeitung
der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Schmitt vom 04.09.1995
angelehnt an die aktuelle Mustersatzung des Gemeinde- und
Städtebundes und eine entsprechende Neufassung angeregt.
Ein entsprechender Satzungsentwurf wird erarbeitet und dem
Rat sodann zur Beschlussfassung vorgelegt.
2. Ausschüsse des Gemeinderates
In der vergangenen Wahlperiode des Gemeinderates wurden
keine Ausschüsse gebildet.
Seitens der Verwaltung wird für die aktuelle Wahlzeit des
Gemeinderates die Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses angeregt.
3. Breitbandversorgung
Sachstand der Kabelverlegung wurde bekannt gegeben.
4. Friedhof
Die Kosten 2013 für den Friedhof wurden mit der Ortsgemeinde
Gillenbeuren abgerechnet. Der 1/3 Anteil der Ortsgemeinde
Schmitt beträgt 158,00 €.
5. Oberflächenwasser
Die Oberflächenentwässerung der Gemeindestraßen wurde
vom Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Ulmen für 2013 mit
1.332,26 € abgerechnet.
6. Litzbach
Der Litzbach wurde neu verpachtet. Der Pachtpreis beträgt
420,00 € pro Jahr. Dies entspricht einem Gemeindeanteil von
Schmitt in Höhe von 50,37 €
7. Vor Tour der Hoffnung
Es handelt sich hier um eine Benefiz-Radtour von Promis und
Sportler. Der Erlös ist für die Villa Kunterbunt in Trier und Kinderkrebsstation im Kemperhof Koblenz und wird am 05.08.2014
in Ulmen von Herrn Bgm. Steimers übergeben.
8. Feuerwehrgerätehaus
Der Sachstand wurde bekannt gegeben. Es soll kurzfristig ein
Termin mit der Ortsgemeinde stattfinden.
Es folgte der nicht öffentliche Teil der Sitzung.
ULMEN
Auszug aus der Niederschrift
über die konstituierende öffentliche
Sitzung des Ortsbeirates Meiserich
Sitzungsdatum:
Beginn:
Ende:
Ort:
Mittwoch, den 09.07.2014
18:00 Uhr
18:20 Uhr
Jugendheim Meiserich, Ulmener Str. 20,
56766 Ulmen-Meiserich
Anwesend waren:
Ortsvorsteher
Herr Klaus Kutscheid
Stadtbürgermeister
Herr Günther Wagner
Mitglieder
Herr Erhard Fuhrmann, Herr Manfred Kutscheid, Herr Reinhold
Mohr, Herr Uwe Stolz, Herr Andreas Willwer
von der Verwaltung
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
Herr Büroleiter Michael Schneider, Protokollführer
Frau Julia Bannach
Frau Viktoria Ullrich
Ulmen
- 24 -
Gäste
Herr Thomas Kerpen, geschäftsführender 1. Beigeordneter
der Stadt Ulmen
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Verpflichtung der Ortsbeiratsmitglieder
2. Ernennung des Ortsvorstehers
3. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers, Ernennung,
Vereidigung und Einführung in das Amt
4. Mitteilungen
Öffentlicher Teil
TOP 1 Verpflichtung der Ortsbeiratsmitglieder
Sachverhalt:
Gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ortsbeiratsmitglieder, auch die wiedergewählten, vor ihrem Amtsantritt
in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde durch Handschlag
auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die
Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§
20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO) i.V.m. §
75 Abs. 8 Satz 4 GemO. Die Verpflichtung obliegt dem geschäftsführenden Ortsvorsteher (s. VV Nr. 4 zu § 75 GemO).
Vor der Verpflichtung sind die Ortsbeiratsmitglieder auf folgende
gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen:
Die Ortsbeiratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche
Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen
oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder
vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist.
Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die
Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder
ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen der Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner
Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten.
Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben
unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO).
Die Ortsbeiratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht
gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen
Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als
gesetzlicher Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO).
Verletzt ein Ortsbeiratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so
kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden
(§ 21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 haben
folgende Personen die Wahl in den Ortsbeirat angenommen und
wurden in der Sitzung durch den geschäftsführenden Ortsvorsteher
Klaus Kutscheid per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung
ihrer Pflichten verpflichtet:
• Erhard Fuhrmann
• Reinhold Mohr
• Manfred Kutscheid
• Uwe Stolz
• Andreas Willwer
TOP 2 Ernennung des Ortsvorstehers
Sachverhalt:
Gemäß § 54 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist der am 25. Mai
2014 unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern des Ortsbezirks Meiserich für die Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Ortsbeirates 2014 bis 2019 gewählte ehrenamtliche Ortsvorsteher in der
konstituierenden Sitzung des neu gewählten Ortsbeirates nach den
Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum
Ehrenbeamten zu ernennen, zu vereidigen und in sein Amt einzuführen. Da es sich im vorliegenden Fall um eine Wiederwahl handelt, entfallen Vereidigung und Amtseinführung.
Erst mit der Ernennung des neu gewählten Ortsvorstehers endet die
geschäftsführende Tätigkeit des bisherigen Ortsvorstehers.
Die Ernennung obliegt im vorliegenden Fall dem „geschäftsführenden“ Stadtbürgermeister (s. VV Nr. 3 zu § 76 GemO).
Kenntnisnahme:
Der „geschäftsführende“ Stadtbürgermeister Günther Wagner fertigte die Ernennungsurkunde aus und ernannte den am 25.05.2014
aufs Neue gewählten ehren-amtlichen Ortsvorsteher nach den
Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten.
TOP 3: Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers,
Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Sachverhalt:
Gem. § 76 Abs. 1 Satz 2 GemO wählt der Ortsbeirat aus seiner Mitte
nach den für die Wahl ehrenamtlicher Beigeordneter geltenden
Bestimmungen einen oder zwei stellvertretende Ortsvorsteher.
Die Wahl erfolgt gemäß § 40 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO)
durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung.
Ausgabe 29/2014
Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor
der Wahl vorgeschlagen worden sind.
In der Sitzung werden Personalvorschläge unterbreitet.
Eindeutige Hinweise auf den technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Beigeordnetenwahl erfolgen durch den Vorsitzenden
in der Sitzung.Die Stimmenauszählung erfolgt durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragte Ratsmitglieder.
Beschluss:
I. Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu beauftragenden Ratsmitglieder abweichend von § 40 Abs. 5
GemO in offener Abstimmung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Vorgeschlagen und mit der Auszählung beauftragt wurden sodann
folgende Ratsmitglieder:
1. Andreas Willwer
2. Manfred Kutscheid
Abstimmungsergebnis: 4 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltungen
II. In besonderer Wahlhandlung wurde als stellvertretender Ortsvorsteher gewählt:
Zur Wahl stellten sich Herr Erhard Fuhrmann und Herr Uwe Stolz.
Herr Erhard Fuhrmann erhielt 3 Ja-Stimmen und Herr Uwe Stolz
2 Ja-Stimmen. Damit ist Herr Erhard Fuhrmann gewählt.
(Das Stimmrecht von Herrn Ortsvorsteher Klaus Kutscheid als
Vorsitzendem ruhte hierbei gem. § 36 Abs. 3 GemO.)
Herr Erhard Fuhrmann nahm die Wahl an und wurde sodann durch
den geschäftsführenden Stadtbürgermeister Günther Wagner nach
den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt.
III. Von der Möglichkeit einen zweiten stellvertretenden Ortsvorsteher zu wählen sieht der Rat ab.
TOP 4: Mitteilungen
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
Auszug aus der Niederschrift
über die konstituierende öffentliche
Sitzung des Stadtrates Ulmen
Sitzungsdatum:
Mittwoch, den 09.07.2014
Beginn:
19:00 Uhr
Ende:
20:10 Uhr
Ort:
Bürgersaal, Weidenstr., 56766 Ulmen
Anwesend waren:
Geschäftsführender Stadtbürgermeister bis einschl. TOP 2
Herr Günther Wagner
Stadtbürgermeister ab TOP 3
Herr Thomas Kerpen zugleich geschäftsf. 1. Beig. bis TOP 3
SPD
Herr Lothar Friedrich, Herr Albert Klein, geschäftsf. Beigeordneter, Herr Christian Laux, Herr Mario Schoenemann, Herr Rudolf
Steffes-tun, Herr Günther Wagner
CDU
Herr Daniel Dreis, Herr Michael Kerpen, Herr Alois Keßeler, Herr
Stefan Keßeler, Herr Klaus Kutscheid, Herr Uwe Schaaf, Herr
Michael Schug, Frau Dorothea Vollrath
WG Bürger für Ulmen e.V.
Herr Karl Eckardt, Herr Peter Wallebohr, Herr Rolf Weber, Herr
Hubert Willems
WG Mohr
Herr Reinhold Mohr
von der Verwaltung
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
Herr Büroleiter Michael Schneider, Protokollführer
Frau Julia Bannach
Frau Viktoria Ullrich
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Sascha Denkel
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
2. Information über die Bildung von Fraktionen
3. Ernennung des Stadtbürgermeisters,
Vereidigung und Einführung in das Amt
4. Wahl der Beigeordneten, Ernennung,
Vereidigung und Einführung in das Amt
5. Geschäftsordnung des Stadtrates für die Wahlperiode 2014-2019
6. Mitteilungen und Anregungen
Ulmen
- 25 -
Öffentlicher Teil
TOP 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder
Gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder, auch die wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem
Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister
namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte
Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1
GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).
Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen:
Die Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder
deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom
Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies
gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die
Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder
ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und
Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind
stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der
Schweigepflicht bleiben unberührt (§ 20 Abs. 1 GemO).
Die Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber
der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen
die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher
Vertreter handeln (§ 21 Abs. 1 GemO).
Verletzt ein Ratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann
ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden (§ 21
Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 haben
folgende Personen die Wahl in den Gemeinderat angenommen und
wurden in der Sitzung durch den geschäftsführenden Stadtbürgermeister Günther Wagner per Handschlag auf die gewissenhafte
Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet:
• Albert Klein
• Lothar Friedrich
• Mario Schoenemann
• Christian Laux
• Rudolf Steffes-tun
• Dorothe Vollrath
• Uwe Schaaf
• Klaus Kutscheid
• Michael Kerpen
• Daniel Dreis
• Michael Schug
• Alois Keßeler
• Stephan Keßeler
• Hubert Willems
• Peter Wallebohr
• Karl Eckardt
• Rolf Weber
• Reinhold Mohr
Die Verpflichtung von Herrn Günther Wagner als Ratsmitglied
erfolgt durch den geschäftsführenden 1. Beigeordneten Thomas
Kerpen. Herr Sascha Denkel fehlte entschuldigt. Die Verpflichtung
erfolgt anlässlich der nächsten Sitzung.
TOP 2: Information über die Bildung von Fraktionen
Sachverhalt:
Die Bildung von Fraktionen, die Namen der Fraktionsmitglieder
sowie des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter sind nach § 30 a
Abs. 2 GemO dem Bürgermeister mitzuteilen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, über die Fraktionsbildung im Rahmen der
konstituierenden Sitzung die übrigen Ratsfraktionen und Ratsmitglieder sowie die Öffentlichkeit zu informieren.
Kenntnisnahme:
Folgende Fraktionen wurden gebildet:
SPD-Fraktion bilden die Stadtratsmitglieder Günther Wagner,
Albert Klein, Lothar Friedrich, Mario Schoenemann, Christian
Laux und Rudolf Steffes-tun
Fraktionssprecher ist Herr Lothar Friedrich und stellvertretender
Fraktionssprecher Herr Mario Schoenemann.
Wählergruppe „Bürger für Ulmen e.V.“ bilden die Stadtratsmitglieder Karl Eckardt, Peter Wallebohr, Rolf Weber und Hubert Willems.
Fraktionsvorsitzender ist Herr Rolf Weber und Stellvertreter Herr
Peter Wallebohr.
CDU und FWG Mohr bilden eine Fraktion mit den Stadtratsmitglieder Dorothe Vollrath, Uwe Schaaf, Klaus Kutscheid, Michael
Kerpen, Daniel Dreis, Michael Schug, Alois Keßeler, Stephan Keßeler, Sascha Denkel, Reinhold Mohr
Vorsitzender ist Herr Michael Kerpen und Stellvertreter Uwe Schaaf.
Ausgabe 29/2014
TOP 3: Ernennung des Stadtbürgermeisters, V
ereidigung und Einführung in das Amt
Sachverhalt:
Gemäß § 54 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist der am 25. Mai
2014 unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde
für die Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Gemeinderates 2014 bis
2019 gewählte ehrenamtliche Bürgermeister in der konstituierenden
Sitzung des neu gewählten Gemeinderates nach den Bestimmungen
des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum Ehrenbeamten
zu ernennen, zu vereidigen und in sein Amt einzuführen.
Erst mit der Ernennung des neu gewählten Stadtbürgermeisters
endet die geschäftsführende Tätigkeit des bisherigen Bürgermeisters. Die Ernennung obliegt im vorliegenden Fall dem „geschäftsführenden“ Stadtbürgermeister Günther Wagner.
Kenntnisnahme:
Der „geschäftsführende“ Stadtbürgermeister Günther Wagner fertigte die Ernennungsurkunde aus und ernannte den am 25.05.2014 neu
gewählten ehrenamtlichen Stadtbürgermeister Thomas Kerpen nach
den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten.
TOP 4: Wahl der Beigeordneten, Ernennung, V
ereidigung und Einführung in das Amt
Sachverhalt:
Die Stadt Ulmen hat entsprechend den Bestimmungen ihrer Hauptsatzung vom 07.11.2012 bis zu drei Beigeordnete. Deren Wahl erfolgt
gemäß § 40 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) erfolgt Wahl durch
Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In der Sitzung werden Personalvorschläge unterbreitet.
Eindeutige Hinweise auf den technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Beigeordnetenwahl erfolgen durch den Vorsitzenden in
der Sitzung. Die Stimmenauszählung erfolgt durch den Vorsitzenden
und mindestens zwei von ihm beauftragte Ratsmitglieder.
Beschluss:
I. Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu beauftragenden Ratsmitglieder abweichend von § 40 Abs. 5
GemO in offener Abstimmung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 19 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen
Vorgeschlagen und mit der Auszählung der beauftragt wurden
sodann folgende Ratsmitglieder:
1. Christian Laux
2. Stefan Keßeler
Abstimmungsergebnis: 17 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen
II. In besonderer Wahlhandlung wurden gewählt:
1. als ehrenamtlicher 1. Beigeordneter
Zur Wahl stellten sich Herr Karl Eckardt und Herr Albert Klein.
Herr Karl Eckardt erhielt 13 Ja-Stimmen und Herr Albert Klein 6
Ja-Stimmen. Damit war Herr Karl Eckardt gewählt.
(Das Stimmrecht von Herrn Stadtbürgermeister Thomas Kerpen
als Vorsitzendem ruhte gem. § 36 Abs. 3 GemO.)Herr Karl Eckardt
nahm die Wahl an und wurde sodann durch Stadtbürgermeister Thomas Kerpen nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes
zum Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt.
2. als weitere (2.) ehrenamtliche Beigeordnete
Zur Wahl stellten sich Frau Dorothea Vollrath und Herr Albert Klein.
Frau Dorothea Vollrath erhielt 13 Ja-Stimmen und Herr Albert
Klein 6 Ja-Stimmen. Damit war Frau Dorothea Vollrath gewählt.
(Das Stimmrecht von Herrn Stadtbürgermeister Thomas Kerpen
als Vorsitzendem ruhte gem. § 36 Abs. 3 GemO.)
Frau Dorothea Vollrath nahm die Wahl an und wurde sodann durch
Stadtbürgermeister Thomas Kerpen nach den Bestimmungen des
Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und
in das Amt eingeführt.
3. als weiterer (3.) ehrenamtlicher Beigeordneter
Zur Wahl stellten sich Herr Alois Keßeler und Herr Albert Klein.
Herr Alois Keßeler erhielt 13 Ja-Stimmen und Herr AlbertKlein 6
Ja-Stimmen. Damit war Herr Alois Keßeler gewählt.
(Das Stimmrecht von Herrn Stadtbürgermeister Thomas Kerpen als
Vorsitzendem ruhte gem. § 36 Abs. 3 GemO.)
Herr Alois Keßeler nahm die Wahl an und wurde sodann durch Stadtbürgermeister Thomas Kerpen nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt.
TOP 5: Geschäftsordnung des Stadtrates für die Wahlperiode 2014-2019
Sachverhalt:
In der Geschäftsordnung trifft der Gemeinderat organisationsinterne Regelungen mit dem Ziel der Straffung und Beschleunigung
der Organisationsabläufe im Gemeinderat.
Die Geltung der Geschäftsordnung ist gem. § 37 Abs. 2 Satz 1
Gemeindeordnung (GemO) auf die Wahlzeit des Gemeinderates
beschränkt. Deshalb hat der neu gewählte Stadtrat mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen.
Ulmen
- 26 -
Für die vergangene Wahlzeit hatte der Stadtrat bzw. der damalige
Ortsgemeinderat die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des
Innern, für Sport und Infrastruktur unverändert übernommen.
Die Mustergeschäftordnung in ihrer derzeitigen Fassung ist im
„Kommunalbrevier 2014“, das den Ratsmitgliedern mit der Einladung ausgehändigt wird, auf den Seiten 247 bis 269 abgedruckt.
Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die
Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen
Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die vom Ministeriums des Innern, für Sport
und Infrastruktur erlassene Mustergeschäftsordnung (MGeschO) in
der Änderungsfassung vom 05. Mai 2009 mit folgender Abweichung:
Vor dem Hintergrund einer geplanten Gesetzesänderung in § 45 Abs.
3 GemO die Worte „nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer-Verfahren)“ zu streichen, beschließt der Rat
analog hierzu § 27 Abs. 7 MGeschO ohne die Worte „nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer-Verfahren)“.
Abstimmungsergebnis:
Ja 19 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 6: Mitteilungen und Anregungen
In der Sitzung wurde über folgende Themen informiert:
1. Bildung der Ausschüsse / Wahl der Ausschussmitglieder
Die Wahl der Mitglieder / Stellvertreter für die nach der Hauptsatzung zu bildenden Ausschüsse des Stadtrates soll in der
nächsten regulären Stadtratssitzung erfolgen. Den Fraktionsvorsitzenden werden hierzu seitens der Verwaltung vorab noch
entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt.
2. Jubiläum Musikverein Ulmen
Der Vorsitzende teilte mit, dass der Musikverein Ulmen am 12.
und 13.07.2014 das Kreismusikfest ausrichtet. Der Musikverein
feiert gleichzeitig sein 44-jähriges Jubiläum.
Meiserich
Infolge einer Veranstaltung des MSC Daun e. V. im ADAC am
Samstag, dem 26. Juli 2014, werden folgende Straßen für den allgemeinen Verkehr gesperrt: Die K22 von Meiserich nach Demerath
und von Meiserich nach Steiningen.
Sperrung: von ca. 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Besichtigung der Wertungsprüfungen am Donnerstag, dem 24. Juli,
von ca. 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Ausgabe 29/2014
Vermietung von Wohnraum
in der Stadt Ulmen
Die Stadt Ulmen vermietet die zum 01.10.2014 frei werdende
Obergeschoss-Wohnung im Gemeindehaus „Am Maar“, In
der Lay 4 in 56766 Ulmen, Größe 75,27 qm.
Die Wohnung besteht aus 3 Zimmern, Küche, Bad, WC, Flur.
Schriftliche Bewerbungen können an Herrn Stadtbürgermeister Thomas Kerpen, Gemeindehaus „Am Maar“, In der Lay 4,
56766 Ulmen, Tel. 02676-249 oder an die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen gerichtet werden.
56766 Ulmen, den 16.07.2014
Stadt Ulmen
Kerpen, Stadtbürgermeister
Ulmener
Bauernmarkt
Auf dem „Alten Postplatz“
Jeden Samstag von 8.00 - 13.00 Uhr
Südfrüchte
Obst,
Gemüse,
Südfrüchte,
Eier
Geflügel
Eier, Geflügel, Nudeln,
Honig
Gemüse
Nudeln
Honig, frischer Fisch
Obst
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Stadtrates Ulmen
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen / nicht öffentlichen Sitzung
des Stadtrates der Stadt Ulmen ein, die am
Montag, den 21.07.2014, um 19:00 Uhr
im Gemeindehaus „AM MAAR“, In der Lay, 56766 Ulmen
stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung
2. Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für die Ausschüsse des Stadtrates
3. Mitteilungen und Anfragen
Nicht öffentlicher Teil
4. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
(Grundstücksangelegenheit)
5. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
(Grundstücksangelegenheit)
6. Bauangelegenheit
7. Bauangelegenheit
8. Bauangelegenheit
9. Mitteilungen und Anfragen
gez. Thomas Kerpen, Stadtbürgermeister
Sprechstunden des Stadtbürgermeisters
Die Sprechstunden des Ulmener Stadtbürgermeisters Thomas
Kerpen finden
dienstags von 9.00 bis 11.30 Uhr,
donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr,
oder nach telefonischer Vereinbarung im Gemeindebüro, In
der Lay 4, statt. Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie
sich telefonisch an 02676-249, per Fax an 02676-8521 oder per
E-mail an [email protected] wenden.
Diamantene Hochzeit
der Eheleute
Christel und
Otto Majoreck
Am Donnerstag, dem 24.07.2014 feiern die Eheleute Otto und
Christel Majoreck ihren 60. Hochzeitstag.
Im Namen aller Mitbürgerinnen und Mitbürger gratulieren wir
dem Jubelpaar ganz herzlich und wünschen ihnen, dass sie noch
viele gemeinsame gesunde Jahre erleben dürfen.
Stadt Ulmen
Thomas Kerpen
Stadtbürgermeister
Verbandsgemeinde Ulmen
Alfred Steimers
Bürgermeister
WAGENHAUSEN
Haushaltssatzung der
Ortsgemeinde Wagenhausen
für das Haushaltsjahr 2014 vom 10.07.2014
Der Ortsgemeinderat hat am 30.01.2014 aufgrund der §§ 95 ff. der
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVB1. S.
153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung
beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung
Cochem-Zell als Aufsichtsbehörde vom 02.07.2014 hiermit bekannt
gemacht wird:
Ulmen
- 27 -
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
die ordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
die außerordentlichen Einzahlungen auf
die außerordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit
die Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf
die Veränderung des Finanzmittelbestands
im Haushaltsjahr auf
71.408,00 EUR
81.086,00 EUR
- 9.678,00 EUR
64.369,00 EUR
68.540,00 EUR
- 4.171,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
38.500,00 EUR
39.527,00 EUR
- 1.027,00 EUR
8.450,00 EUR
3.252,00 EUR
+ 5.198,00 EUR
111.319,00 EUR
111.319,00 EUR
0,00 EUR
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- verzinste Kredite auf
1.027,00 EUR
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
350 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
400 v. H.
2. Gewerbesteuer auf
365 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund
50,00 EUR
für den zweiten Hund
75,00 EUR
für jeden weiteren Hund
100,00 EUR
§5
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995
(GVBl. 175) in der derzeit gültigen Fassung werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:
1. Benutzung des Vorkühlraumes:
pro angefangener Tag
5,00 EUR.
§6
Eigenkapital
Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorvorjahres
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorjahres
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsjahres
(noch nicht bekannt)
(noch nicht bekannt)
(noch nicht bekannt)
§7
Deckungsvermerke
Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind innerhalb eines Teilhaushaltes
die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im
Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist.
Ausgabe 29/2014
1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für
gegenseitig deckungsfähig erklärt (§ 16 Abs. 2 GemHVO).
2. Alle Aufwandskonten (mit Ausnahme der Abschreibungskonten) innerhalb eines Teilergebnishaushaltes werden gem. § 16
Abs. 1 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Gleichzeitig sind auch die entsprechenden Ansätze der Auszahlungskonten innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes gem. § 16 Abs. 1
GemHVO gegenseitig deckungsfähig.
3. Gem. § 16 Abs. 2 GemHVO werden alle Abschreibungskonten
im Ergebnishaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
4. Mehrerträge (mit Ausnahme der Ertragskonten aus der Auflösung von Sonderposten bzw. Rückstellungen) bzw. Mehreinzahlungen innerhalb eines Teilhaushaltes dienen der Deckung von
Mehraufwendungen (mit Ausnahme der Abschreibungskonten)
bzw. von Mehrauszahlungen innerhalb desselben Teilhaushaltes.
5. In den Teilfinanzhaushalten werden gem. § 16 Abs. 3 GemHVO
die Auszahlungsansätze aus Investitionstätigkeit innerhalb eines
Teilfinanzhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
56766 Ulmen, den 10.07.2014
Ortsgemeinde Wagenhausen
gez. Hendges, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird
hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Festsetzung des Gesamtbetrages der verzinsten Investitionskredite wurde gem. den §§ 95 Abs.
4 Nr. 2 i.V. m. § 103 Abs. 2 GemO erteilt. Der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt sowie die Unterdeckung im Finanzhaushalt wurde von
der Aufsichtsbehörde gem. § 121 GemO beanstandet und die Ortsgemeinde aufgefordert durch eine sparsame Mittelbewirtschaftung
den Fehlbetrag zurückzuführen. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.07.2014 bis einschließlich 30.07.2014 während
der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen,
Rathaus, Zimmer 104, öffentlich aus. Ebenfalls kann eine Ausfertigung beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.
56766 Ulmen, den 10.07.2014
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
gez. Steimers, Bürgermeister
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
(GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrensoder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein
Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann
diese Verletzung geltend machen.
WeiLer
Ortsbürgermeister Otto Schneiders
Tel. 02678/1064 o. 0151/52072522, Fax 02678/952955
E-Mail: [email protected]
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Weiler
für das Haushaltsjahr 2014
vom 14.07.2014
Der Ortsgemeinderat hat am 28.01.2014 aufgrund der §§ 95 ff. der
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVB1. S. 153),
in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen,
die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell als
Aufsichtsbehörde vom 02.07.2014 hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
die ordentlichen Auszahlungen auf
308.807,00 EUR
326.309,00 EUR
- 17.502,00 EUR
281.267,00 EUR
288.384,00 EUR
Ulmen
- 28 -
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
die außerordentlichen Einzahlungen auf
die außerordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
auf (Abnahme Liquidität)
die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf
die Veränderung des Finanzmittelbestands
im Haushaltsjahr auf
- 7.117,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
2.000,00 EUR
10.180,00 EUR
- 8.180,00 EUR
16.797,00 EUR
1.500,00 EUR
+ 15.297,00 EUR
300.064,00 EUR
300.064,00 EUR
0,00 EUR
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- verzinste Kredite auf
0,00 EUR
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Verpflichtungsermächtigungen)
belasten wird festgesetzt auf
0,00 EUR.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
0,00 EUR.
§4
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
300 v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf
365 v. H.
2. Gewerbesteuer auf
365 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund
40,00 EUR
für den zweiten Hund
50,00 EUR
für jeden weiteren Hund
60,00 EUR
Das Halten von gefährlichen Hunden wird besonders besteuert:
Die Steuer beträgt jährlich:
für den ersten gefährlichen Hund
480,00 EUR
für jeden weiteren gefährlichen Hund
650,00 EUR
§5
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995
(GVBl. 175) in der derzeit gültigen Fassung werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:
- entfällt-
§6
Altersteilzeit
Für die Altersteilzeit von Arbeitnehmern werden 0 Fälle zugelassen.
§7
Eigenkapital
Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorvorjahres
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorjahres
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsjahres
(noch nicht bekannt)
(noch nicht bekannt)
(noch nicht bekannt)
Ausgabe 29/2014
§8
Deckungsvermerke
Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind innerhalb eines Teilhaushaltes
die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im
Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist.
1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für
gegenseitig deckungsfähig erklärt (§ 16 Abs. 2 GemHVO).
2. Alle Aufwandskonten (mit Ausnahme der Abschreibungskonten) innerhalb eines Teilergebnishaushaltes werden gem. § 16
Abs. 1 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Gleichzeitig sind auch die entsprechenden Ansätze der Auszahlungskonten innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes gem. § 16 Abs. 1
GemHVO gegenseitig deckungsfähig.
3. Gem. § 16 Abs. 2 GemHVO werden alle Abschreibungskonten
im Ergebnishaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
4. Mehrerträge (mit Ausnahme der Ertragskonten aus der Auflösung von Sonderposten bzw. Rückstellungen) bzw. Mehreinzahlungen innerhalb eines Teilhaushaltes dienen der Deckung von
Mehraufwendungen (mit Ausnahme der Abschreibungskonten)
bzw. von Mehrauszahlungen innerhalb desselben Teilhaushaltes.
5. In den Teilfinanzhaushalten werden gem. § 16 Abs. 3 GemHVO
die Auszahlungsansätze aus Investitionstätigkeit innerhalb eines
Teilfinanzhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
56766 Ulmen, den 14.07.2014
Ortsgemeinde Weiler
gez. Schneiders, Ortsbürgermeister
Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2014 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung
sieht keine Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2014 vor. Eine Genehmigung der verzinsten Investitionskredite gem. den §§ 95 Abs. 4 Nr.
2 i.V.m. 103 Abs. 2 GemO entfällt daher. Der Haushaltsplan liegt
zur Einsichtnahme vom 21.07.2014 bis einschließlich 30.07.2014
während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung
in Ulmen, Rathaus, Zimmer 104, öffentlich aus. Ebenfalls kann eine
Ausfertigung beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.
56766 Ulmen, den 14.07.2014
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
gez. Steimers, Bürgermeister
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
(GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrensoder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein
Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich Geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann
diese Verletzung geltend machen.
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Gemeinderates Weiler
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates der Ortsgemeinde Weiler ein, die am
Donnerstag, den 24.07.2014, um 19:30 Uhr
im Gemeindehaus, Kirchstr. 1b, 56825 Weiler
stattfindet.
Tagesordnung: - Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung
2. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung derSatzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Ortsgemeinde Weiler
3. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
4. Grundstücksangelegenheit
5. Mitteilungen
gez. Otto Schneiders, Ortsbürgermeister
Fundsache
Im Bereich Heistert ist ein Anreiß-Meterstock und ein blauer
s.Oliver Schirm gefunden worden. Die Verlierer können ihre Sachen
bei der Gemeindeverwaltung abholen.
Mit freundlichen Grüßen
Otto Schneiders, Ortsbürgermeister
Ulmen
- 29 -
WOLLMERATH
Vermietung von Wohnraum
und / oder Geschäftsraum (Gaststätte)
Die Ortsgemeinde Wollmerath vermietet ab sofort eine Dachgeschosswohnung im Bürgerhauses, Hauptstr. 10 in 56826 Wollmerath.
Die Wohnung hat eine Größe von 90 m2
(4 Zimmer, Küche, Bad, Diele).
Weiter vermietet die Ortsgemeinde Wollmerath sofort die im
Erdgeschoss befindliche möblierte Gaststätte. Die Nutzfläche
beträgt 50 qm zuzüglich Vorraum und Toiletten. Die Einrichtung ist brauereifrei. Anfragen, schriftliche Bewerbungen
sowie weitere Infos unter: Ortsgemeinde Wollmerath, Herrn
Ortsbürgermeister Wolfgang Schmitz, Hauptstraße 20, 56826
Wollmerath, Telefon 02677-522 oder 0171-2351753 eMail:
[email protected] oder an die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen, Zimmer 153, Tel.Nr. 02676-409 153, eMail: [email protected]
Kinderspielplatz
Am heutigen Wochenende wollen wir bei super Wetter mit dem
Anstrich der Spielgeräte beginnen. Material ist vorhanden. Starten
wollen wir um 10.00 Uhr.
Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Wolfgang Schmitz, Ortsbürgermeister
Nachvergabe von Brennholz
Die Nachvergabe von Brennholz erfolgt am Freitag den 25.07.2014.
Wir treffen uns um 18.00 Uhr vor dem Gemeindehaus.
Die Lose werden vor Ort besichtigt.
Paul Michael Kruff, Revierförster
ANDERE BEHÖRDEN
Manöverankündigung
Die Bundeswehr beabsichtigt
am 29.07.2014, von 13.30 Uhr – 16.00 Uhr einen Leistungsmarsch
in der Verbandsgemeinde Ulmen und Kaisersesch durchzuführen.
Übungsbereich: Gräfin von Maltzan-Kaserne – Laubach
An dieser Übung sind
15 Soldaten mit 1 Kfz beteiligt.
Es werden nur Feld- und Wanderwege genutzt.
Landkreis Cochem-Zell
warnt vor Reifen-Aktion
In den letzten Tagen wurden in verschiedenen Gemeinden im Landkreis Cochem-Zell Flugblätter über kostenlose Reifensammlungen
verteilt. Der Absender gibt vor, die Altreifen vor dem Haus abzuholen und kostenlos zu entsorgen.
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell weist darauf hin, dass diese
Sammlung illegal ist und es sich hierbei nicht um eine Sammlung
des Landkreises handelt. Der Sammler hat keine Genehmigung für
die Sammlung der Altreifen. Bei dieser Reifen-Aktion kann nicht
davon ausgegangen werden, dass die gesammelten Reifen anschließend einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.
Im Landkreis Cochem-Zell können Altreifen beim Reifenfachhandel oder auf den Bauschuttdeponien Faid, Zell, Lieg und Klotten
fachgerecht entsorgt werden. Für weitere Rückfragen steht die
Kreisverwaltung Cochem-Zell, Abfallberatung unter 02671/61-456
oder per E-Mail: [email protected] zur Verfügung.
Ausgabe 29/2014
Energiekosten ratlos, ob und welche Maßnahme einer Wärmedämmung sinnvoll ist. Auf der Grundlage der EU-Gebäuderichtlinie
und der Energieeinsparverordnung stellen die unterschiedlichen
baulichen Maßnahmen zum Wärmeschutz ein politisches Ziel dar.
Inzwischen gibt es ein breites Angebot auf dem Markt des energieeffizienten Bauens und Sanierens. Dabei stehen nicht nur die
CO2-Reduktion und die Einsparung von fossilen Brennstoffen im
Vordergrund. Ebenso sind die hygienischen Lebensbedingungen
des Menschen und die Behaglichkeit in Räumen wichtige Kriterien
des baulichen Wärmeschutzes. Die Energieagentur des Landkreises
Cochem-Zell „unser-klima-cochem-zell e.V.“ geht zusammen mit
der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. Vorurteilen zum baulichen Wärmeschutz auf den Grund. Weitere Experten der Branche
sind zu einer Podiumsdiskussion eingeladen, an der auch Staatssekretär Uwe Hüser vom rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium teilnimmt. Weitere Informationen finden Sie online unter:
www.ukcz.de/waermedaemmung
Termin: 23.09.2014, 19.00 Uhr
Ort: Kapuzinerkloster Cochem
Die Geschäftsstelle der Energieagentur nimmt
Ihre Anmeldung gerne entgegen:
E-Mail: [email protected]
Online: www.ukcz.de/waermedaemmung
Tel.: 02671/61-694, Fax: 02671/61-5694
Taktisches
Luftwaffengeschwader 33
Überführung der Bundeswehrfeuerwehr
Büchel in das Zentrum Brandschutz der
Bundeswehr
Neue Strukturen im Brandschutz der Bundeswehr
Im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr wurde am 25. Juni
2014 die auf dem Fliegerhorst Büchel ansässige Bundeswehrfeuerwehr aus dem Taktischen Luftwaffengeschwader 33 herausgelöst
und in einem kleinen Festakt offiziell dem Zentrum für Brandschutz
der Bundeswehr in Sonthofen unterstellt. Zugleich übernahm
Brandamtmann Kai Vering die Leitung der Feuerwache in Büchel.
Das Zentrum für Brandschutz der Bundeswehr gehört dem ebenfalls neu geschaffenen Organisationsbereich Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD) der Bundeswehr an. In der
neuen Struktur werden alle 72 Feuerwehren und damit alle 3.400
Feuerwehrleute der Bundeswehr unter einem einheitlichen Kommando zusammengeführt. Die Ausbildung und der Einsatz des
gesamten Personals sowie die Ausrüstung und Ausstattung mit Feuerwehrfahrzeugen usw. werden damit künftig zentral gesteuert.
Außer dass die Bundeswehrfeuerwehr nicht mehr zum Taktischen
Luftwaffengeschwader 33 gehört und nunmehr als eigenständiger Dienstleister ihre wichtigen Aufgaben für den Verband erfüllt,
ändert sich kaum etwas. Sie bleibt in ihrer bisherigen Personalstärke
für die Menschenrettung und den Brandschutz im Flugbetrieb sowie
darüber hinaus für den Brandschutz der Gebäude und Anlagen auf
dem Fliegerhorst verantwortlich. Damit ist und bleibt die Bundeswehrfeuerwehr Büchel für das Geschwader unverzichtbar.
Auch an der engen Zusammenarbeit mit zivilen Feuerwehren, z.B.
im Rahmen der nachbarschaftlichen Löschhilfe, wird sich nichts
ändern. Die weithin bekannte Fliegerhorstfeuerwehr hat in den vergangenen Jahrzehnten ihre außerordentliche Einsatzbereitschaft
unter Beweis gestellt und dabei innerhalb und außerhalb des Fliegerhorstes erfolgreich als Retter in und aus der Not fungiert. Auch
zukünftig werden die Feuerwehrmänner (derzeit gibt es noch keine
Feuerwehrfrauen in Büchel) ihren festen Platz am Standort haben.
Klimaschutzaktivitäten
des Kreises
und der Verbandsgemeinde
Wärmedämmung JA oder NEIN?
Der Wirbel in den Medien um die Wärmedämmung reißt nicht ab:
„Dämmen ist teuer und schlecht fürs Gebäude“, so oder ähnlich
verunsichern immer wieder Meldungen den sanierungswilligen
Hausbesitzer. Die sind angesichts der Diskussion über steigende
Die Führung des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 übergibt die
Fliegerhorstfeuerwehr Büchel offiziell an das Zentrum für Brandschutz der Bundeswehr.
Ulmen
- 30 -
Schließung der Zulassungsstelle wegen
Änderung der Zulassungssoftware
Alle rheinland-pfälzischen Zulassungsstellen werden im Laufe
des Jahres 2014 auf eine neue Zulassungssoftware umgestellt. Die
Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Cochem-Zell ist hiervon in
der Woche vom 21.07. – 25.07.2014 betroffen. Wir weisen bereits
jetzt darauf hin, dass an folgenden Tagen sowohl die Zulassungsstelle in Cochem als auch die Außenstelle in Zell für den Publikumsverkehr geschlossen ist:
Dienstag, 22.07.2014 ab 14.00 Uhr
Mittwoch, 23.07.2014 ganztags
Donnerstag, 24.07.2014 ganztags
Am 25.07.2014 ist die Zulassungsstelle in Cochem wieder geöffnet.
Die Außenstelle in Zell bleibt an diesem Tag noch geschlossen.
Es wird um Verständnis gebeten, wenn es am 25.07.2014 noch zu
Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann. Entgegen der
üblichen Öffnungszeit bleibt die Zulassungsstelle an diesem Tag für
den allgemeinen Publikumsverkehr bis 16.00 Uhr geöffnet.
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Sprechtag Deutsche Rentenversicherung
Haben Sie Fragen zur Sozialversicherung?
Dann sollten Sie den nächsten Besuch des Versicherungsältesten
Franz-Josef Schmitz der Deutschen Rentenversicherung Bund, im
Hause der BARMER GEK Markt 32 -34 in Mayen am
Montag, den 04.08.14 ab 14.00 Uhr
nicht versäumen. Herr Schmitz berät in allen Renten- und Versicherungsangelegenheiten der Deutschen Rentenversicherung (früher BfA/LVA). Er hilft bei der Beschaffung fehlender Unterlagen,
nimmt Rentenanträge entgegen und führt Kontenklärungen durch.
Zur Terminvereinbarung rufen Sie bitte die BARMER GEK unter
der kostenfreien Rufnummer 0800 332060 606 453 an.
Pflegestützpunkt Gillenbeuren
Angehörigengruppe Demenz
Nächstes Treffen der Gesprächsgruppe für Angehörige von Menschen mit Demenz: Dienstag, 22.07.14, 15.30-17.00 Uhr, im Pflegestützpunkt, Gartenstr. 17, 56825 Gillenbeuren.
Die Gesprächsgruppe bietet Angehörigen von Menschen mit
Demenz die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. Informationen
über das Krankheitsbild, der Umgang mit dem an Demenz erkrankten Angehörigen, sowie praktische Hilfs- und Unterstützungsangebote sind Inhalte der Treffen. Durch diesen Informations- und
Erfahrungsaustausch sollen Angehörige zum Einen bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützt werden, aber auch die Möglichkeit
haben, sich bereits bei den ersten Anzeichen einer Demenz Rat zu
holen. Es ist eine offene Gruppe, in der jeder willkommen ist, der
einen demenzkranken Menschen betreut und/oder pflegt.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Die Angehörigengruppe findet immer ohne die Erkrankten statt!
Gesprächsgruppe für Angehörige von Menschen mit Demenz jeden
vierten Dienstag im Monat, 15.30-17.00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Brigitte Boost, Gartenstr. 17, 56825 Gillenbeuren
Telefon: 02677-951888, 952870
Email: [email protected]
Forum Daun
Donnerstag, 17. Juli Abendkonzert
20:00 Uhr
des Musikvereins Waldkönigen
Eintritt frei
Montag, 21. Juli Klassenvorspiel
18:00 Uhr
der Musikschule „Spiel mit“ gGmbH
Eintritt frei
Donnerstag, 24. Juli Eifel Rallye Festival
Bis Samstag, 26. Juli
Donnerstag, 31. Juli Abendkonzert
20:00 Uhr
des Musikvereins Waldkönigen
Eintritt frei
Samstag, 16. August, Greenpeace Live-Multivisionsshow
21:00 Uhr
„Naturwunder Erde“
mit Markus Mauthe - Eine Weltreise voller Bilder,
Erlebnisse und Musik im Rahmen der Dauner Fototage
OpenAir auf dem Laurentiusplatz Daun
Eintritt frei
Ausgabe 29/2014
Sonntag, 14. September Preview „Aus dem Häuschen“
19:00 Uhr
neues Programm des Kabarettisten Ralf Schmitz
Veranstalter: Meyer Konzerte
Freitag, 26. September „Mia Mauseschwanz“
15:00 Uhr
Gesundheitsmusical für Kinder ab 4 Jahre
Veranstalter: Kur- und Freizeitbetriebe Daun
Mittwoch, 1. Oktober Seniorennachmittag
14:00 Uhr
der Stadt Daun
Freitag, 03. Oktober Klavierkonzert mit Justus Frantz
„Ludwig van Beethoven – Sein Weg zur Meisterschaft“
20:00 Uhr
Veranstalter: Kur- und Freizeitbetriebe Daun
Programmänderungen sind möglich!
Mit freundlicher Unterstützung der Volksbank RheinAhrEifel eG
Für weitere Informationen zu den Veranstaltungen steht Ihnen das
Team des Gäste- und Veranstaltungszentrums FORUM DAUN,
Leopoldstr. 5, 54550 Daun, 06592 951313 oder 951312 gerne zur Verfügung. Eintrittskarten erhalten Sie im Forum Daun und an allen
Ticket-Regional-Vorverkaufsstellen sowie im Internet: www.forumdaun.de oder www.ticket-regional.de. Das Sommer-Kultur-Festival
„Klassik auf dem Vulkan“ findet im Rahmen des Kultursommers
Rheinland-Pfalz statt! Wenn Sie stets aktuell informiert sein möchten, empfehlen wir Ihnen die Anmeldung zu unserem Newsletter
unter http://www.klassikaufdemvulkan.de/newsletter
Öffnungszeiten des Veranstaltungsbüros:
Montag bis Freitag
09:00 bis 17:00 Uhr
Samstag
09:00 bis 15:00 Uhr
Sonntag
10:00 bis 13:00 Uhr
Klassik auf dem Vulkan - Kultursommer Rheinladn-Pfalz
Samstag, 19. Juli ABBA Gold – The Concert Show
20:30 Uhr
Klassik auf dem Vulkan
OpenAir am Gemündener Maar
Samstag, 2. August Giora Feidman & das Gershwin Quartett
20:30 Uhr
Klassik auf dem Vulkan
OpenAir am Gemündener Maar
Klinikum Mittelmosel St. Josef-Krankenhaus
Zell bietet Kurse für Mütter und Babys
Rückbildungsgymnastik
und Babymassage für junge Familien
Zell. Für frisch gebackene Mütter bietet die Zeller Hebammengemeinschaft einen Rückbildungskurs, der am Montag, den 28. Juli, startet.
Durch gezielte Gymnastik erfahren die Teilnehmerinnen, deren
Entbindung acht bis zwölf Wochen zurückliegen sollte, an insgesamt
acht Abenden mehr über die eigene Körperwahrnehmung. Die
Übungen finden jeweils zwischen 15:00 und 16:15 Uhr im Gymnastikraum statt und stärken die Muskulatur an Beckenboden, Bauch,
Rücken und Po.
Weitere Kursreihen starten am 29. September und am 1. Dezember.
Bei der Babymassage, für die das Kind zwischen acht und zwölf
Wochen alt sein sollte, geht es um Wohlfühlen und Intensivierung
der Beziehung zwischen Mutter/Eltern und Kind. Neben Spaß und
Entspannung erhalten die Teilnehmer hier für eine Kursgebühr in
Höhe von 40,00 € auch Anleitung zur Indischen Massagetechnik
gegen Blähungen sowie Yogaübungen. Der nächste Kurs im Klinikum Mittelmosel St. Josef-Krankenhaus Zell beginnt am Samstag,
den 2. August, von 10:30 bis 11:15 Uhr im Gymnastikraum.
Weitere Kursreihen starten am 11. Oktober und am 13. Dezember.
Informationen und Anmeldemöglichkeit zur Rückbildungsgymnastik sowie zum Babymassagekurs unter 0171/79 39 004 oder
kontakt(at)hebammengemeinschaft-zell.de.
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Urheberrechtsverstöße
im Internet und Abmahnung – was tun?
Verbraucherzentrale bietet Vortrag und Einzelberatung
Haben Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwälten im Namen
der Musik,- Computerspiele-, Fotografie- oder Filmindustrie erhalten? Ihnen wird vorgeworfen eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, indem Sie rechtswidrig, also ohne eine Erlaubnis des/
der Rechteinhaber/s, Dateien wie Musikstücke, Filme, Computerspiele oder Fotos im Internet in Tauschbörsen zum Herunterladen
(Download) angeboten und/oder selbst heruntergeladen haben?
Solche Anfragen häufen sich seit geraumer Zeit bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Urheberrechtsinhaber dieser
Werke, meistens große Unternehmen gehen strikt gegen solche
Urheberrechtsverletzungen vor und beauftragen ihre Anwälte, die
angeblichen Rechteverletzer mittels eines Abmahnschreibens unter
Fristsetzung abzumahnen.
Ulmen
- 31 -
Oftmals drohen die Anwälte mit Schadensersatzforderungen im
fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich und machen Anwaltskosten
von mehreren hundert Euro oder mehr geltend.
Sollten Sie ein solches anwaltliches Abmahnschreiben erhalten
haben, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich, dieses nicht einfach zu
ignorieren, sondern umgehend tätig zu werden.
Was Sie unternehmen müssen und worauf Sie achten sollten, erläutert
ein auf Urheberrecht spezialisierter Honoraranwalt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. am 04. August um 16 Uhr im Rahmen
eines Vortrages bei der Verbraucherzentrale in Cochem, Brückenstr.
2 (Gebäude der Sparkasse), 3. Obergeschoss, Raum 3.9. .
Die Teilnahme ist kostenlos. Wegen begrenzter Teilnehmerzahl ist
eine Anmeldung über unser Servicetelefon 0651 / 44802 oder 02671
/ 605784 per E-Mail an [email protected] erforderlich.
Am gleichen Tag bietet der Honoraranwalt Termine zur Einzelberatung an. Diese Beratung wird mit 35 Euro berechnet. Es ist hier eine
Terminvereinbarung erforderlich, da zur Bearbeitung der Rechtsfragen vorab Unterlagen einzusenden sind.
Terminvereinbarung hier über 0651 / 48802.
Ausgabe 29/2014
Nach dem Durchlauf aller Stationen fand sowohl ein Schüler-Staffellauf der jeweiligen Klassenstufen als auch ein Schüler-ElternLehrer-Staffellauf statt. Im Anschluss gab es für alle Beteiligten ein
Würstchen, ein Getränk (hier ein Dankeschön an den Förderverein)
und eine wohlverdiente Pause während der Auswertung der Gruppenergebnisse. Schließlich warteten alle gespannt auf die Ergebnisse
und Urkundenverteilung, die dann durch die jeweiligen Klassenlehrer mitgeteilt wurden. Es war ein sehr erfolgreicher und harmonischer Sportvormittag, der ohne die zahlreiche Unterstützung der
Eltern nicht geklappt hätte. Vielen Dank dafür an alle Beteiligten!
Ein besonderes Dankeschön geht an Herrn Stilla, der bestens für die
Verpflegung der Schüler und Erwachsenen gesorgt hat!
Sommerkonzert in Springiersbach
Am Sonntag, dem 27.7.14, findet um 16,00 Uhr im für diese Instrumente akustisch ausgezeichneten Kapitelsaal des Karmelitenklosters Springiersbach ein Meisterkonzert mit den internationalen
Solisten Natalia Gerakis – Querflöte, Mirjam Riedberg - Harfe, Prof.
Sebastian Schmidt – Violine, und Volker Höh – Gitarre statt. Neu
im Quartett ist Prof. Schmidt, 1. Geiger im berühmten MandelringQuartett. Eintritt: EUR 16,00 – EUR 14,00 Mitglieder.
Karten bei allen bekannten Vorverkaufsstellen oder Tel. 06532-2731
SCHULNACHRICHTEN
Schulen
Grundschule Lutzerath................................................ Tel.: 02677-422
Schulstr. 2.................................................................. Fax: 02677-910045
E-Mail...................................................... [email protected]
Grundschule Ulmen....................................................Tel.: 02676-8177
Bahnhofstr. 35-37..................................................... Fax: 02676-951784
E-Mail....................................................................... [email protected]
Grundschule Alflen...................................................... Tel.: 02678-562
Schulstr. 14
E-Mail.......................................................grundschule-alflen@gmx.de
Grundschule Büchel......................................................Tel.: 02678-228
Schulstr. 2
E-Mail............................................................... [email protected]
Realschule Plus Vulkaneifel (Ganztagsschule)
Schulstandort Lutzerath................................................ Tel. 02677/422
Schulstr. 2................................................................. Fax: 02677/910045
E-Mail...................................................... [email protected]
Schulstandort Ulmen................................................... Tel. 02676/1551
Am Jungferweiher 2................................................... Fax: 02676/8299
E-Mail............................................................ [email protected]
Förderverein der
Grundschule Ulmen e.V.
Am Mittwoch, 23. Juli 2014 findet unsere Jahreshauptversammlung
ab 19.00 Uhr in der Grundschule in Ulmen statt. Hierzu sind alle
Mitglieder herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Jahresbericht
3. Kassenbericht
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Neuwahlen
7. Verschiedenes
Wir freuen uns über eine zahlreiche Teilnahme.
Burg-Grundschule Ulmen
Sonniges Sportfest an der Burg- Grundschule Ulmen!
Bei strahlendem Sonnenschein fand am 03. Juli das Sportfest der
Burg-Grundschule Ulmen statt. Nach einer kurzen Einstimmung
der Klasse 3b und der Begrüßung von Frau Kutscheid nahm Herr
Breuning für den restlichen Tag die Leitung in die Hand. Nach einigen organisatorischen Informationen und Erklärungen ging es auch
gleich los und die Schülerinnen und Schüler begaben sich mit ihren
Gruppen an die jeweiligen Stationen und konnten dort ihr sportliches Können zeigen.
Informationen zur Schulbuchausleihe
1. Schulbuchrücknahme
Für die Teilnehmer an der Schulbuchausleihe im Schuljahr
2013/2014 findet die Rücknahme der Schulbücher an den jeweiligen Grundschulen wie folgt statt:
Grundschule Alflen
Donnerstag, den 24.07.2014 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 08.30 Uhr
Grundschule Büchel
Mittwoch, den 23.07.2014 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 09.00 Uhr
Grundschule Lutzerath
Montag, den 21.07.2014 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Grundschule Ulmen
Dienstag, den 22.07.2014 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Die Schüler/innen haben in der Schule einen Rücknahmeschein
erhalten, aus dem ersichtlich ist, welche Bücher zurückgegeben
werden müssen.
Bitte vergleichen Sie vor der Rückgabe die Exemplarbarcodes
auf dem Rücknahmeschein mit dem Barcode auf den Büchern.
Schutzumschläge sind vorher rückstandsfrei zu entfernen. Verunreinigungen an dem Bucheinband sollten mit einem feuchten Tuch entfernt werden. Bei der Rücknahme erfolgt eine
Zustandsprüfung der Bücher, ob sie weiter verwendbar sind.
Die Schüler/innen erhalten hierüber eine Quittung. Arbeitshefte
müssen nicht zurückgegeben werden. Für beschädigte oder fehlende Lernmittel wird der Schulträger Schadensersatz geltend
machen. Als Beschädigungen gelten insbesondere Eintragungen,
Unterstreichungen, Markierungen oder Verunreinigungen.
2. Ausgabe der Buchpakete für das Schuljahr 2014/2015
Die Ausgabe der neuen Buchpakete für das Schuljahr 2014/2015
erfolgt in der letzten Ferienwoche, am 01. und 02.09.2014 während
den Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen.
Buchpakete, die in diesem Zeitraum nicht abgeholt werden können, werden nach den Ferien, am Dienstag, den 09.09.2014 in der
Schule ausgehändigt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766
Ulmen, Frau Zimmer, Tel.: 02676-409 212 oder per E-Mail an
[email protected]
Ulmen
- 32 -
KINDERGARTENNACHRICHTEN
Förderverein Kindergarten Kliding e.V.
Einladung zur Mitgliederversammlung des
Förderverein Kindergarten Kliding e.V.
Wir möchten hiermit alle Mitglieder, aber auch Interessierte zur Jahreshauptversammlung (Mitgliederversammlung) am Donnerstag,
07. August 2014 um 19.00 Uhr in den Kindergarten Kliding einladen.
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung
2. Kassenbericht
3. Kassenprüfbericht
4. Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer
5. Satzungsänderung der § 6 und § 7
6. Neuwahlen des Vorstandes
7. Neuwahlen der Kassenprüfer
8. Beratung und Beschlussfassung
über den Zuschuss zur Spielanlage
9. Verschiedenes
Damit der Verein weiterbestehen kann, brauchen wir dringend
Nachwuchs für die Weiterführung unseres Fördervereins.
Es macht Spaß, aber wir haben unsere Kinder bereits einige Jahre
in der Schule und würden uns freuen, wenn sich Interessierte zur
Mitarbeit im Vorstand bereiterklären würden.
Euer Vorstand des
Fördervereins Kindergarten Kliding e.V.
Ausgabe 29/2014
Nach dem Frühstück in der Kindertagesstätte, zu dem der Bauernhof Heep ganz frische Milch beisteuerte, spazierten die Kinder zum
Gelände des Sportfestes auf dem Gevenicher Bolzplatz. Hier wurden die Kinder vom Elternbeirat begrüßt und dann ging es auch
schon los. Der Staffellauf, der Eierlauf und das Ball werfen waren
ein Riesenspaß für die Kinder und wie nebenbei wurden auch noch
Schnelligkeit, Hand-/Fuß-Koordination und Zielsicherheit geübt.
Zwischendrin stärkten sich die Kinder gerne mit kleinen, gesunden
Leckereien. Sehr stolz waren die Kinder auf die tolle Medaille und
die Urkunde die sie zum Abschluss bei der Siegerehrung erhielten.
Die Projekttage haben allen sehr viel Freude bereitet und waren
eine große Bereicherung für den Kita-Alltag.
Kindertagesstätte Gevenich
Projekttage „Bewegung in der Natur“
der Kindertagesstätte Gevenich
Vom 23.6. – 25.6.2014 gab es für alle Kinder der Kindertagesstätte
verschiedene Angebote zum Thema „Bewegung in der Natur“.
Am 23.6. wanderten die Kinder morgens zur Grillhütte am Schützenhaus in Gevenich. Nach einem kleinen Frühstück an der frischen Luft
wurden auf der Wiese verschiedene Bewegungsspiele, wie ein lustiges
Wettrennen oder „über das Heu springen“ durchgeführt. Die Kinder
nahmen eifrig daran teil und feuerten sich gegenseitig an.
Kindertagesstätte
„Sonnenschein“ Bad Bertrich
Fußball WM im Kindergarten Bad Bertrich
Viele kleine Weltmeister hatten wir auch im Kindergarten „Sonnenschein“ Bad Bertrich. Bei uns gab es in den letzten Wochen
kein anderes Thema. Wir erstellten zusammen mit den Kindern eine
„Fanwand“. Dort hatten wir eine Kinderlandkarte mit allen Ländern, die bei der WM dabei waren, einen Spielplan, in den wir alle
Ergebnisse eingetragen haben und viele Fotos von unseren kleinen
Deutschlandfans. Zusammen gestalteten wir Deutschlandtrikots für
unser Fußballtunier, welches ein echter Höhepunkt für unsere Kinder war. Alle waren Sieger und nahmen stolz ihre Urkunde und ihre
Siegermedaille entgegen. Zum krönenden Abschluß schauten wir uns
gemeinsam die Ankunft der Nationalmannschaft auf Leinwand an.
Alle unsere großen und kleinen Fußballer freuen sich mit unserer
Nationalmannschaft über den Weltmeistertitel und den vierten Stern.
Einen Tag später war die ehemalige Rübenwasche das Ziel der
Wanderung. Auch diesmal genossen die Kinder zuerst ein Frühstück
bei strahlendem Sonnenschein. Danach erkundeten sie den Wald,
der viel Interessantes zu bieten hat und spielten am kleinen Bach.
Zum Abschluss der Projekttage fand in Zusammenarbeit mit dem
Elternbeirat das Sportfest statt.
- 33 -
Ausgabe 29/2014
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Ulmen
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Ausgabe 29/2014
Sa. 19. Juli 2014
ab 11 Uhr in der Balduinstraße, Zell/Mosel
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Wir wünschen allen Besuchern und Gästen
viel Spaß an der „Langen Tafel“
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„Lange Tafel 2014“ in Zell
Ein langer Tag – eine lange Nacht
Zell an der Moselschleife. Am Samstag, dem 19. Juli 2014 ab 11
Uhr lädt der Zeller Gewerbeverein, der in diesem Jahr seinen 170.
Geburtstag feiert, wieder zur traditionellen „Langen Tafel“ in die
Zeller Altstadt ein. Auf vierhundert laufende Meter reihen sich in der
Balduinstraße Tisch an Tisch. Hier lässt sich gut essen und trinken.
An den festlich geschmückten Tischen heißt es „Schlemmen und
Genießen“. Die Vielfalt der Köstlichkeiten wird von Gastronomen,
Winzern und Vereinen angeboten. Dazu darf die „Zeller Schwarze
Katz“ aus den Kellern der Zeller Winzer nicht fehlen. Sie wird
nicht nur in Flasche und Glas serviert, sondern auch anlässlich der
historischen Aufführung um die Entstehung des Zeller Weinnamens
zu den Aachener Weineinkäufern und zum kautzigen Winzer mit
seiner resoluten Ehefrau auf die Bühne springen.
Die „Zeller Schwarze Katz“ von trocken bis edelsüß: für alle
Geschmäcker ist gesorgt. Und was an regionalen Spezialitäten aus
den unzähligen Küchen entlang der Balduinstraße gezaubert wird,
ist nicht alltäglich.
Am Abend ist noch lange nicht Schluss! Mit Einbruch der Dunkelheit
sorgen hunderte von Laternen mit ihrem Kerzenschimmer für
warmes Licht und besondere Gemütlichkeit in einer langen Nacht.
Also: Termin vormerken: Samstag, 19. Juli in der Zeller Altstadt.
„Füllt die Stadt mit frohem Leben, speist und trinkt den Saft von
Reben!” Man sieht sich!
Gedicht zur Langen Tafel
Auch in diesem Jahr zur selben Zeit
steht für euch die „Lange Tafel" bereit.
Vielleicht wird sie diesmal nicht wie sonst dort stehen,
da die Umbauten am Marktplatz noch immer geschehen.
Doch die Feier wird dies nicht weiter stören,
denn gute Laune ist überall zu hören.
Wir machen, wie stets, das Beste daraus
und gehen am Abend noch lang nicht nach Haus'.
Der Gewerbeverein feiert sein Jubelfest
in unserem Städtchen mit vielen Gäst.
In der Balduinstraße stehen die Anbieter bereit,
sie haben dann für euch nicht nur Zeit.
Denn sie bieten euch Speisen und vielfältigen Trank,
für ihre Mühen gebührt ihnen schon jetzt unser Dank.
Am 19.Juli 2014 um 11 Uhr wollen wir beginnen
und uns auf einen schönen Tag einstimmen.
Das Motto auch in diesem Jahr:
„Füllt die Stadt mit frohem Leben
speist und trinkt den Saft von Reben!”
Ulmen
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Ausgabe 29/2014
Sa. 19. Juli 2014
ab 11 Uhr in der Balduinstraße, Zell/Mosel
Programm „Lange Tafel 2014“
www.elektro-konrath.de · [email protected]
Wir wünschen
viel Spaß an der
„Langen Tafel“
Samstag, 19. Juli 2014
“Lange Tafel” in der Altstadt - eine Veranstaltung des Gewerbevereins
Zell. Vierhundert laufende Meter Tisch an Tisch mit köstlichen
regionalen Spezialitäten und natürlich Moselriesling von der “Zeller
Schwarze Katz”. Für viele Gäste eine der schönsten Veranstaltungen
in Zell und einmalig an der Mosel.
Ab 28.07.2014 übernehmen
wir die Fa. Lauterborn &
Höllen und erweitern unser
Leistungsspektrum mit
Unterhaltungselektronik
(TV, Receiver, etc.)
11.00 Uhr - Eröffnung der Langen Tafel
12.00 Uhr - Stadtführung für Kinder mit anschließendem Spaghettiessen - Treffpunkt: “Zeller-Schwarze-Katz”-Brunnen mit der
Weinhexe - anschließend Wanderung - 200 Meter - zu einem historischen Keller mit einer musikalischen Überraschung - Besuch des
Zeller Wasserfalls - Wasserspiele im Zeller Bach - Spaghettiessen am
“Zeller Schwarze Katz Brunnen” - Malwettbewerb - Preise - eine
leckere Tüte Eis aus der Eisdiele - Ende ca. 14 Uhr
Fliehburgstrasse 13a · 56856 Zell-Barl · Tel. 06542-99099-0 · Fax 99099-11
17.00 Uhr - 1. Aufführung der Geschichte der
“Zeller-Schwarze-Katz” durch Laienspieler
19.00 Uhr - 2. Aufführung der Geschichte der
“Zeller-Schwarze-Katz” durch Laienspieler
22.00 Uhr - Laternengang mit dem “Riwigmännche” - Kellerführung
mit der “Zeller Kelterlaus” - Treffpunkt: “Zeller-Schwarze-Katz”-Brunnen
Nehmen Sie Platz und erleben und genießen Sie mit dem 170 Jahre
alten Zeller Gewerbeverein Zell und seine „Zeller Schwarze Katz“!
Mehr unter: www.bestzeller.de
Hendrik Adam
Kfz-Meisterbetrieb
Fliehburgstraße 7 • 56856 Zell/Barl
Telefon: 0 65 42 - 96 14 86
Industriestraße 1 (ehem. Thomas Haus)
56858 Tellig • Telefon: 01 51 / 70613589
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 8.00 - 18.00 Uhr
8.00 - 14.00 Uhr
Sa.
Wir bieten Ihnen:
Viel Spaß an der „Langen Tafel“...
...wünscht das Wirtz-Team vom Barl
Barlstraße 30
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Ulmen
- 36 -
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
St. Martin Ulmen
Freitag, 18. Juli 2014
Gastronomie
17:00 Uhr Disco
Dienstag, 22. Juli 2014
Kapelle
07:00 Uhr hl. Messe
Freitag, 25. Juli 2014
Kindertagesstätte Ulmen
10:00 Uhr Einsegnung der Kindertagesstätte Ulmen
Sonntag, 27. Juli 2014
Kapelle
10:00 Uhr hl. Messe
Pfarreiengemeinschaft Ulmen
Gottesdienste
Samstag 19. Juli 2014
15:00 Uhr Alflen, Trauung
17:30 Uhr Dohr, Vorabendmesse
19:00 Uhr Beuren, Vorabendmesse
19:00 Uhr Ulmen, Vorabendmesse
19:00 Uhr Alflen, Vorabendmesse
Sonntag 20. Juli 2014
09:00 Uhr Waldfrieden, hl. Messe
09:30 Uhr Faid, Einführungsgottesdienst neue Messdiener
09:30 Uhr Gevenich, Wort-Gottes-Feier
09:30 Uhr Gillenbeuren, Wort-Gottes-Feier
10:00 Uhr Kliding, Wort-Gottes-Feier
10:00 Uhr Weiler, Wort-Gottes-Feier
10:30 Uhr Lutzerath (Drei Eichen-Hütte), Wort-Gottes-Feier
10:45 Uhr Büchel, Hochamt
14:30 Uhr Faid, Taufe
Ausgabe 29/2014
Kloster Maria Martental
Freitag, 18.07.2014
16.30 Uhr Rosenkranz, 17.00 Uhr Messbundmesse
Samstag, 19.07.2014
17.00 Uhr Vorabendmesse
Sonntag, 20.07.2014 16. Sonntag im Jahreskreis – Anliegensonntag
08.30 Uhr Frühmesse, 11.00 Uhr Hochamt
14.00 Uhr Anbetung - Beichte - Rosenkranz
15.00 Uhr Andacht mit Predigt von P. Ludwig Lipp, Schönstatt
17.00 Uhr Abendmesse
Dienstag, 22.07.2014
14.30 Uhr Rosenkranz, 15.00 Uhr Pilgermesse
Mittwoch, 23.07.2014
19.00 Uhr Glaubenskurs mit Pater Schädle SCJ
Freitag, 25.07.2014
16.30 Uhr Rosenkranz, 17.00 Uhr Messbundmesse
Samstag, 26.07.2014
17.00 Uhr Vorabendmesse
Sonntag, 27.072014. 17. Sonntag im Jahreskreis
08.30 Uhr Frühmesse, 11.00 Uhr Hochamt
15.00 Uhr Andacht, 17.00 Uhr Abendmesse
Waldgottesdienst in Hochpochten
Der Waldgottesdienst, verbunden mit einem Waldgang, findet wieder an zwei Terminen statt, am 20.07.2014 und am 27.07.2014, jeweils
um 06.30 Uhr. Treffpunkt ist das Forsthaus Hochpochten. Festes
Schuhwerk ist erforderlich.
Die Gottesdienste werden gehalten von Pastor Paul Freialdenhoven
und Pater Francis OFM und mitgestaltet von Förster Fohl.
Wie immer gibt es im Anschluss ein gemeinsames Frühstück. Da die
Teilnehmerzahl begrenzt ist, melden Sie sich bitte bei Förster Fohl
unter der Telefonnummer 02676/1666 an.
Pfarrgemeinderat Bad Bertrich-Kennfus
Jubiläumswallfahrt nach Klausen
Zum 60. Mal seit der Erneuerung des Gelöbnisses im Jahre 1954
begehen Kennfuser Pilger dieses Jahr ihre Wallfahrt nach Klausen.
Der Pilgertag beginnt zu diesem besonderen Anlass um 06.30 Uhr
mit einem Morgenlob zum Thema Frieden und abschließendem
Pilgersegen in der Marienkirche von Kennfus. Der weitere Ablauf
ist zunächst in der gewohnten Weise geplant. Nach Begrüßung
und Segen in Klausen ist diesmal eine ausgedehnte Kaffeepause
vorgesehen. Daran schließt sich im 18.00 Uhr der Besuch der Vorabendmesse in Klausen an. Um auch Nichtpilgern die Teilnahme an
diesem Gottesdienst zu ermöglichen, ist der Einsatz eines Busses ab
Kennfus geplant. Die voraussichtliche Abfahrt ist gegen 15.30 Uhr,
damit diese Pilger ebenfalls noch die Möglichkeit haben, in Klausen
Kaffee zu trinken. Die gemeinsame Rückfahrt erfolgt nach der hl.
Messe. Um vorab zu ermitteln, wie viele Pilger den Bus in Anspruch
nehmen werden, wird um Voranmeldung (Familie Dillenburg, Tel.
913529) bis spätestens 1. August gebeten. Wir würden uns freuen,
wenn sich viele Pilger an dieser Jubiläumswallfahrt nach Klausen
beteiligen würden. Mitpilger aus anderen Gemeinden unserer Pfarreiengemeinschaft sind herzlich willkommen.
AgCH - Arbeitsgemeinschaft Christliche
Hauskreise
Bibelkreis wann und wo?
Bibelkreis, jeweils donnerstags (19.30 Uhr) in Hambuch oder Polch.
Nähere Info: AgCH, Siegfried
Skubski, Tel. 02653-6122.
Zuhörtelefon die Telefonandacht
(Tel 02653/4378)
Eine drei Minuten Andacht. Jeden Freitag ein neues Thema. Anrufen können Sie rund um die Uhr.
Thema ab 18. Juli: Jeder sollte zu seiner Schuld stehen.
Geschichtentelefon - für Kinder
(Tel 02653/9119090)
Die drei Minuten Kurzgeschichten für Kids!
Briefseelsorge
Menschen suchen Hilfe bei der Telefon- oder Briefseelsorge. Gerne
können Sie uns schreiben. Briefseelsorge, Siegfried Skubski, Postfach 1101, 56755 Kaisersesch.
Internet
Sie finden uns auch im Internet: www.AgCH.de
Die Bibel im Internet lesen und auch als Hörbibel: www.bibleserver.com
Ulmen
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Ausgabe 29/2014
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Ulmen
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Ausgabe 29/2014
Katholische öffentliche Bücherei
der Pfarrgemeinschaft Ulmen
Ev. Kirchengemeinde
Zell-Bad Bertrich-Blankenrath
KöB Gevenich
KöB Lutzerath
Haus der Dorfgeschichte Hauptstr. 21
56825 Gevenich
Tel. 02678-9534464
Geöffnet:
Freitag
15:30 - 17.00
Sonntag: 10:45 - 12:15
Altes Pfarrhaus
Trierer Str. 34
56826 Lutzerath
Tel. 02677-9519933
Geöffnet:
Freitag
14:30 - 18.00
Sonntag: 11:30 - 13:00
Gottesdienstnachrichten
vom 19.07.2014 bis 27.07.2014
vom 18.7.2014
bis zum 14.9.2014
in der Bücherei
Lutzerath
Lesespaß in den Sommerferien
für alle Kinder, die schon lesen können
Wer mindestens drei Bücher liest und bewertet, erhält eine
Urkunde und nimmt an der Verlosung teil. Es gibt viele
neue Bücher extra für den Lesesommer. Wer mehr wissen
will, schaut bei www.lesesommer.de.
Preise der Verlosung in unserer Bücherei:
1.Preis: Familieneintritt Wild- und Freizeitpark Klotten
2.Preis: Eintrittsgutschein Kletterwald Mayen-Kürrenberg
3.Preis: Eintrittsgutschein Erlebnisbad Zell
Am 27.9.2014 um 16:00 Uhr startet die Abschlussveranstaltung im Pfarrsaal der Alten Schule mit einer Lesung der
Autorin Florentine Hein, der Verlosung und der Ausgabe der
Teilnehmerurkunden und Preise für die Lesesieger. Ab sofort
könnt ihr euch in der Bücherei anmelden. Wir freuen uns auf
alle, die dabei mitmachen wollen.
Das Bücherei-Team
KöB Lutzerath Altes Pfarrhaus Trierer Str. 34 Lutzerath
Geöffnet: Freitag 14:30 – 18:00 Sonntag 11:30 – 13:00
Helfer gesucht
Für die Befragung der Kinder bei Rückgabe der gelesenen Bücher
suchen wir noch freiwillige Helfer (Jugendliche oder Erwachsene). In
einem kleinen Interview abseits der Ausleih-Theke soll festgestellt werden, ob das Buch tatsächlich gelesen wurde. Das wird dann mit Stempel
bestätigt. Hierfür sind keine besonderen Kenntnisse erforderlich.
Vielleicht haben Sie Lust, uns an ein paar Ausleihtagen während des
Lesesommers zu unterstützen. Sie können sich telefonisch (026779519933) oder per E-Mail ([email protected]) oder persönlich in der Bücherei melden. Wir freuen uns auf Ihre Mithilfe.
Das Bücherei-Team
Ev. Kirchengemeinde Cochem
Gottesdienste:
Samstag, 19. Juli 2014
19.00 Uhr Gemeindehaus Cochem WonWay
Sonntag, 20. Juli 2014
10.30 Uhr Katharina-von-Bora-Haus Ulmen
Gottesdienst mit Kindergottesdienst
Veranstaltungen:
Jeden Freitag (außer Ferien) 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Gemeindehaus Cochem Jungschar für 8-11-Jährige
Jeden Samstag (außer Ferien) 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Katharina-von-Bora- Haus Ulmen Jungschar für 8-11-Jährige
Gemeindeamt Cochem, Oberbachstraße 59
Öffnungszeiten: montags, dienstags, mittwochs, freitags von 09.00
Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 15.00 – 18.00 Uhr.
Die regelmäßigen Veranstaltungen bitte dem „Kreuz und Quer“
entnehmen. Wer den Gemeindebrief „Kreuz und Quer“ nicht erhält,
wendet sich bitte an das Gemeindeamt in Cochem Tel. 02671 – 7114.
Internet: www.ev-kirchengemeinde-cochem.de
Samstag, 19.07.2014
18.00 Uhr Gottesdienst in Blankenrath
18.00 Uhr Gottesdienst in Zell
Dieser Gottesdienst wurde von Sonntag auf Samstag vorverlegt!
Sonntag, 27.07.2014,
09.00 Uhr Gottesdienst in Blankenrath
10.30 Uhr Gottesdienst in Zell
Neuapostolische Kirche
Gemeinde Kaisersesch, Cochemer Straße
Gottesdienste: Sonntag, 09.30 Uhr, Mittwoch, 19.30 Uhr
FachstellePlus Marienburg, Kirche der
Jugend Marienburg
Gottesdienste in der Kirche der Jugend
Marienburg während den Sommerferien
Während den Sommerferien finden zu Beginn und am Ende der
Ferien (27. Juli und 3. August und dann wieder am 31.08. und 3.
September) die Sonntagsgottesdienste um 11.30 Uhr auf der Marienburg ganz normal statt. Keine Gottesdienste sind in den drei
Kernwochen der Sommerferien (10.08., 17.08. und 24.08.). Da die
MitarbeiterInnen der Kirche der Jugend zu Ferienlagern, Messdienerwallfahrt oder selbst in Ferien sind. Der nächste Gottesdienst ist
am 27. Juli 2014. Rückfragen über das Büro der FachstellePlus Marienburg, 06542/901353.
Nachrichten aus
RELIGIONSGEMEINSCHAFTEN
Zeugen Jehovas in Zell (Mosel)
Königreichssaal Zell-Barl, Fliehburgstraße 21
Programm für den 25. Juli 2014:
Freitag, 25. Juli 2014:
19:30 Uhr, Bibelstudium
Thema: „Innerhalb der Familie.“
20:05 Uhr, Schulungsprogramm
Wöchentliches Bibellesen: 3. Mose 25 bis 27
Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind
jederzeit willkommen. Internet: www.jw.org
FEUERWEHRNACHRICHTEN
Freiwillige Feuerwehr Alflen
Am Freitag, dem 25. Juli 2014 findet um 20.00 Uhr die nächste
Monatsübung statt. Wir treffen uns pünktlich an unserem Feuerwehrgerätehaus. Um eine zahlreiche Beteiligung wird gebeten.
Freiwillige Feuerwehr Büchel
Monatsübung
Unsere nächste Monatsübung findet an diesem Freitag, den 18.07.2014
um 19.00 Uhr statt. Die Alarmierung erfolgt durch die Sirene.
Spielmannszug der FFW Lutzerath
Die nächste Probe findet diesen Freitag, 18. Juli 2014 zu den gewohnten Zeiten statt. Am Sonntag, 20. Juli 2014 treffen wir uns um 11:30
Uhr in Jeans und T-shirt an der Dreieichenhütte. Die Instrumente
können vorher im Übungsraum abgeholt werden.
Stützpunktfeuerwehr Lutzerath
Feuerwehrübung am 20.07.2014
An diesem Sonntag, 20.07.2014 findet um 09:00 Uhr unsere nächste
Feuerwehrübung im Feuerwehrgerätehaus in Luzterath statt. Um
pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten, da diese
Übung bei Huhtamaki stattfindet.
Ulmen
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Ausgabe 29/2014
Erfolg
Bildung
Wir suchen eine/n zuverlässige/n
Zeitungszusteller/in
für die Verbandsgemeinde Ulmen in
Büchel: Hauptstr., Schulstr., Endertstr., ...
Beruf
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Wir suchen für sofort:
1 Auszubildende oder Auszubildenden
zum Einzelhandelskaufmann oder Verkäufer.
Wir bitten um Bewerbung
Sie sind jede Woche am Freitag für uns tätig.
Wir liefern die Zeitungen an Ihr Haus. Die Bezahlung erfolgt
monatlich, Beilagen werden extra vergütet.
Der Zustellervertrag wird im Rahmen der Minijobs geregelt.
Wir suchen Schüler/-innen, Rentner/-innen sowie
Hausfrauen/-männer. Bewerben können Sie sich per E-Mail:
[email protected] oder Telefon: 06502 / 9147-713
oder 06502 / 9147-716
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Willi Karst GmbH
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für ca. 7 Tage im Monat (auch an Wochenenden).
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Ulmen
- 40 -
Feuerwehr & FZM Meiserich
Ausgabe 29/2014
Am Samstag, den 26. Juli 2014 haben wir wieder einen Zuschauerpunkt für die diesjährige Eifel Rallye zugeteilt bekommen. Der 1.
Start ist um 08.30 Uhr und der 2. Start ist um 14.00 Uhr.
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
Dabei bleibt die Mannschaft in den orangenen Trikots weiterhin
ungeschlagen. Anschließend ging es zum gemütlichen Teil, zum Grillen über. Die Nacht sollte eigentlich in den Zelt verbracht werden,
diese wurden dann aber wenig benutzt. Das Wochenende stand dann
leider auch im Zeichen von Verabschiedungen. Leider muss sich die
D Jugend von Henrik Schneider und Leon Peters verabschieden, die
in der kommenden Saison in die C Jugend wechseln. An dieser Stelle
nochmals einen großen Dank an euch, ihr werdet dem Team fehlen.
Nochmals der Dank an die Mannschaft, die abgesehen von einem
kleinen Durchhänger eine super Saison gespielt hat und abschließend der Dank an die Eltern, ohne die vieles nicht möglich wäre.
Vielen Dank und auf eine weitere erfolgreiche Saison!
Freiwillige Feuerwehr Urschmitt
SV Alemannia Auderath
Hallo Feuerwehrmitglieder,
am Freitag, den 25.07.2014 gehen wir wie jedes Jahr zum Dorffest
nach Weiler. Abmarsch ist um 19:30 Uhr am Feuerwehrgerätehaus.
Unser diesjähriges Familienfest findet am Samstag, den 26.07.2014
statt. Wie in den letzten Jahren werden wir eine kleine Wanderung
zur Schutzhütte machen. Dort werden wir den Tag mit Mittagessen,
Kaffee und Kuchen und Abendessen verbringen. Alle Feuerwehrmitglieder, Frauen oder Freundinnen und Kinder bis 16 Jahre sind
recht herzlich eingeladen. Abmarsch wird ca. 11:00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus sein. Es freut sich auf euer Kommen:
Der Vorstand der FFW Urschmitt
Freiwillige Feuerwehr Wollmerath
Am Dienstag, den 22.07.2014 findet um 20.00 Uhr im Feuerwehrhaus eine Versammlung zwecks Einteilung für die Kirmes statt.
Bitte um vollständiges Erscheinen. Kirmes in Wollmerath vom
Samstag, den 26. bis Montag, den 28.07.2014.
Gez. Wehrführer
VEREINE UND VERBÄNDE
SG Auderath/Alflen
Bambini-Schnupper-Training
Unter der Leitung von Willi Barbara veranstaltete die
SG Auderath/Alflen und JSG Eifelhöhe am 04.07.2014
ein Bambini-Schnupper-Training auf dem Sportplatz in
Auderath. Waren es beim ersten Treffen doch gleich 13
Kinder im Alter von 3-6 Jahren, die großen Spaß am Fußball hatten.
Der nächste Termin findet nach den Ferien im September statt.
Fahrradtour 2014
In diesem Jahr möchten wir unsere Fahrradtour am 19.07.2014 starten. Wir treffen uns um 10.30 Uhr am Buswendeplatz. Um Anmeldung bei Kurt oder Natalie wird bis zum 15.07.2014 wird gebeten.
Einladung
Alle Aktiven des KV Schaute sind eingeladen zu einem gemütlichen Beisammensein. Wir treffen uns am Freitag, den 25.07.2014
um 18.30 Uhr auf der Elfenmühle zum Grillen Kind und Kegel sind
willkommen. Bitte gebt rechtzeitig bis zum 23.07.2014 Bescheid, ob
ihr kommt, damit wir planen können.
Thomas Sperling, Tel. 0152/56140723.
Möhnenverein Beuren
Da wir nächstes Jahr eine Obermöhn haben und den Möhnenverein noch mal „neu“ aufleben lassen wollen, bitten wir alle, die dabei
mitwirken wollen am Mittwoch, den 23.07.2014 ab 19:30 Uhr zur
Grillhütte Schneiders zu kommen.
SV Beurener Höhe 1923 e.V.
Abbau Sportfest
Hallo Sportfreunde,
am Dienstag, dem 22.07.2014 um 18.00 Uhr treffen
wir uns zum Abbau des Sportfestes. Über zahlreiches Erscheinen der Mitglieder und freiwilligen
Helfern würden wir uns sehr freuen.
Vorbereitungsspiele der SG Büchel/Beuren in Beuren:
Freitag 18.07.2014, 19.30 Uhr
SG Büchel/Beuren - DJK Kelberg
Montag 21.07.2014, 19.30 Uhr
SG Büchel/Beuren - SG Mehren/Darscheid
Alte Herren
JSG Eifelhöhe/Auderath/Alflen/Büchel
D Jugend
JSG Alflen II
Unentschieden zum Saisonabschluss gegen Bezirksliga Aufsteiger Zell
Am vergangenen Wochenende feierte die D2 ihren Saisonabschluss
in Büchel. Gleichzeitig waren auch die Spieler schon eingeladen, die
zur neuen Saison dazustoßen werden. Erstmals seit Jahren, spielt
in der kommenden Saison auch wieder ein Mädchen in unserer
Mannschaft. Los ging es am Freitag bei einem Kleinspielfeldturnier
in Dohr. Samstags wurde dann in Büchel gegen den Bezirksligaaufsteiger Zell gespielt. Gegen Zell sind alle anwesenden Spieler
zum Einsatz gekommen. Für das Trainer-Gespann galt der Focus
hierbei besonders den neuen Spielern. Obwohl wir durch die vielen
Wechsel oftmals etwas Zeit benötigten um uns neu zu organisieren,
waren wir, vor allem der drei Pfostentreffer wegen, im 2. Abschnitt
der eingespielten Mannschaft aus Zell einen kleinen Tick überlegen.
Das Spiel endete schließlich mit einem gerechten 2:2 unentschieden
(unsere Treffer: Eric und Felix).
Leider musste unsere AH Fahrt in diesem Jahr wegen Mangels an
Beteiligung abgesagt werden. Geplant ist nun eine Fahrt im nächsten Jahr vom 09.10.-11.10.2015 nach Leiwen. Für diese Fahrt müssen
die Zusagen allerdings bis zum 31.07.2014 vorliegen.
Bitte melden bei Domi, 01605875732
BCC Büchel e.V.
Nachwuchs gesucht!
Hallo Mädels,
für die kommende Session suchen wir wieder
engagierte Tänzerinnen für die BCC- Funken. Du bist also 16 Jahre
alt, tanzt gerne in einer Gruppe und hast Spaß am Vereinsleben?
Dann bist du bei uns genau richtig. Melde dich bitte bis zum
20.07.2014 unter 0160-97002724 (Laura Bell)!
Wir freuen uns auf dich!
Möhnenverein Büchel
Wir machen am Samstag, den 26.07.2014 eine Wanderung nach EllenzPoltersdorf mit anschließender Weinprobe im Weingut Emil Dieterichs. Bei der Weinprobe gibt es eine Kleinigkeit zu Essen, deshalb
bitten wir darum, euch bei Brigitte Rademacher anzumelden. Diejenigen, die wandern wollen, treffen sich um 16.00 Uhr am Golf-Resort.
Ulmen
- 41 -
Die anderen können sich um 18.00 Uhr im Weingut Dieterichs einfinden. Eine Fahrgemeinschaft von Büchel nach Poltersdorf müsste
privat erfolgen. Für den Heimweg stellt der Möhnenverein ein Sammeltaxi zur Verfügung, welches dann auch in Kleingruppen benutzt
werden sollte. Im Anschluss an die Weinprobe besteht die Möglichkeit, das Poltersdorfer Weinfest zu besuchen. Der Vorstand wünscht
allen Möhnen und deren Partnern viel Spaß an diesem Wandertag.
SV Büchel e.V.
Alte Herren
Samstag, den 19.07.2014, 19:00 Uhr
AH Beuren - AH Büchel
Treffpunkt: 18:00 Uhr „Bistro am Turm“
Musikverein Gevenich e.V.
www.mvgevenich.com
Seniorenkapelle
Nächste Proben:
Freitag, 18. Juli um 20:00 Uhr;
Freitag, 25. Juli um 20:00 Uhr;
Freitag, 1. August um 20:00 Uhr;
Freitag, 8. August um 20:00 Uhr;
anschließend Sommerpause;
Nächste Auftritte:
Sonntag 3. August um 14:00 Uhr
Weinfest in Alf - Unterhaltungsmusik;
Sonntag 3. August um 18:00 Uhr
Goldene Hochzeit in Gevenich - Fackelzug und Ständchen;
Sonntag, 10. August um 11:00 Uhr
Kirmes im Kloster Ebernach - Frühschoppen;
Sonntag, 10. August um 14:30 Uhr
Weinfest in Ediger - Festzug und Unterhaltungsmusik;
Nachwuchsgruppe
Nächste Proben:
Freitag, 18. Juli um 20:00 Uhr;
Freitag, 25. Juli um 20:00 Uhr;
Freitag, 1. August um 20:00 Uhr;
Freitag, 8. August um 20:00 Uhr;
anschließend Sommerpause;
Fahrt ins Boobejaanland
Am Samstag, 19. Juli 2014 geht es endlich ins Boobejaanland nach
Belgien. Damit wir etwas vom Tag haben, starten wir bereits um
07:00 Uhr am Probelokal. Unterwegs machen wir eine Frühstückspause bei unserem Dirigenten Markus Preußer in Bleialf. Von dort
aus geht es nach Lichtaart/Belgien in den Boobejaanland-Freizeitpark. Die Rückfahrt ist für 18:00 Uhr geplant. Ankunft in Gevenich
ca. 23.00 Uhr.
FZM Gillenbeuren
Die FZM Gillenbeuren richtet am Freitag,
24. Juli und Samstag, 25 Juli 2014 ihr traditionelles Sportfest aus.
Freitag ab 19.00 Uhr: Dämmerschoppen
Samstag ab 13.00 Uhr: Kleinfeldturnier der Freizeitmannschaften
Ausgabe 29/2014
Wir fahren am Samstag, 6. September 2014 um 13.00 Uhr ab
Dorfmitte mit dem Escher Kleinbusunternehmen nach Remagen.
Ankunft dort ist um ca. 14.30 Uhr. Wir haben dann die Möglichkeit,
uns die Beine auf einem kleinen Spaziergang zu vertreten, durch
den dortigen Hofladen zu stöbern oder mit Kaffee und Kuchen den
Nachmittag gemütlich zu beginnen.
Um ca. 15.30 Uhr fahren wir mit einer Bimmelbahn über 250.000
qm große Wiesen. Auf dieser Fahrt werden wir alles über den Strauß
erfahren. Die Bahn hält gelegentlich an Aussichtspunkten, von
denen wir einen besonderen Weitblick über die Farm haben. Die
Fahrt dauert ca. 2 Stunden. Wenn wir wieder am Ausgangspunkt
angelangt sind, kann sich noch einmal jeder etwas ausruhen oder
die Beine vertreten, bevor es zu einem speziellen Straußenbuffet
geht (Keine Angst - gibt auch Schwein und Geflügel).
Hier stärken wir uns für die Heimfahrt um ca. 20.00 - 20.30 Uhr.
Weitere Informationen folgen zeitnah. Anmeldungen werden ab
sofort von Nadine entgegengenommen - Tel.: 95 15 18.
Eifelverein Ortsgruppe
Lutzerather Höhe
Wanderung Ernstberg
Am Sonntag, dem 27. Juli 2014 wollen wir zum Gipfel
des zweithöchsten Berges der Eifel wandern (Ernstberg, 699 m). Wir treffen uns um 09.00 Uhr auf dem Parkplatz am
Lutzerather Kindergarten und fahren dann in Fahrgemeinschaften
etwa 35 km zum Ausgangspunkt unserer Wanderung in der Nähe
von Waldkönigen. Dort beginnt unsere etwa zweistündige, leichte
Rundwanderung über den Gipfel des Berges. Wer danach noch Lust
dazu hat, kann von dort aus die etwa 8 km zur Kasselburg weiterwandern. Die anderen fahren mit dem Auto. Dort kann man zum
Essen einkehren und/oder den Adler- und Wolfspark besuchen
(Eintritt Erwachsene 6 Euro). Der Rücktransport zu den Fahrzeugen der „Langstreckenwanderer“ wird vor Ort geregelt. Die Rückkehr nach Lutzerath ist am späten Nachmittag vorgesehen.
Wanderführer ist Siegfried Hoffmann, Telefon 02677 468.
Männergesangverein Lutzerath
Die Chorprobe am Freitag, den 18.07.2014 fällt aus,
da der Chorleiter verhindert ist. Wir treffen uns
aber am Sonntag, den 20.07.2014 - hoffentlich möglichst zahlreich - auf dem Hüttenfest der Vereinigten
Ortsvereine an der Drei-Eichen-Hütte zum Offenen
Singen. Die nächste Chorprobe ist dann am Freitag, den 25.07.2014.
Das ist dann die letzte Chorprobe vor der Sommerpause. Die erste
Chorprobe nach der Sommerpause ist dann wieder am 5. September.
Bitte auch hier zahlreich erscheinen, da wir am nächsten Tag noch ein
Geburtstagsständchen für Frau Hieronimus in Winkel singen wollen!
SSG Lutzerather Höhe e.V.
E-Jugend
Die E-Jugend Büchel II aus Lutzerath bedankt sich
beim Sponsor KMW der Fa. Klein und für die Unterstützung in der laufenden Saison von Fa. Sebastian/
Bad Bertrich u. Fa. Zirwes/Wollmerath und bei allen Eltern.
Kirchenchor Gillenbeuren-Schmitt
Chorfaht nach Aachen am 26.07.2014
Liebe Sängerinnen und Sänger,
das Programm für unsere Fahrt steht fest:
07:30 Uhr
Abfahrt in Gillenbeuren
07:35 Uhr
Abfahrt in Schmitt - unterwegs Frühstück
Beginn der Stadtrundfahrt in Aachen - Dauer 1,5 Std.
11:00 Uhr
12:30 Zeit zur freien Verfügung einschließlich Mittagessen
15:30 Uhr
15:30 Uhr
Abfahrt nach Monschau zum Kaffeetrinken
17:00 Uhr
Abfahrt nach Ahrweiler
18:30 Uhr
Abendessen in Ahrweiler - danach Zeit zur freien
Verfügung
23:00 Uhr
Rückfahrt
Auf einen schönen gemeinsamen Tag!
Frauengemeinschaft Kliding
Liebe Frauen,
auch in diesem Jahr haben wir wieder einige Veranstaltungen. Hier folgt
der nächste Termin, den ihr euch notieren müsst. Unsere diesjährige
Vereinsfahrt steht fest. Es geht nach Remagen auf die Straußenfarm.
Tennisclub Lutzerath
- Familientag am 27.07.2014 Hauseinweihung Liebe Tennisclubmitglieder,
fleißige Hände haben in letzter Zeit am TC-Gelände
einige Veränderungen geschaffen, die zur Verschönerung der Anlage beigetragen haben - insbesondere wurde ein
neues Gerätehaus aufgebaut.
Ulmen
- 42 -
Um all dies einzuweihen - treffen sich alle, die Zeit und Interesse
haben am Sonntag, 27. Juli 2014, ab 11.00 Uhr am Tennisplatz. Für
Fleisch und Getränke ist ausreichend gesorgt. Ein Salat kann gerne
mitgebracht werden. Interessierte, die noch nicht im Tennisclub sind,
können auch gerne kommen - sollten sich aber vorher bei Dietmar
Johann -02677-1641 - oder Reinhard Laux - 02677-1497 - melden.
Mitbringen sollten natürlich auch alle Freunde des weißen Sports
ihre Tennissachen - denn spielen wollen wir natürlich auch Alt und
Jung, denn beim Tennis gibt es keine Altersgrenzen - Vorteil TC Lutzerath. Wir freuen uns auf euer Kommen.
VdK Ortsverband Lutzerath
Einladung
Zum VdK-Waldfest an der Drei-Eichen-Hütte am Sonntag, den
27.07.2014 ab 14:00 Uhr. Zu unserem gemeinsamen Grillnachmittag laden wir alle Mitglieder, Partner und Freunde herzlich ein. Wir
möchten gemeinsam einige schöne Stunden mit Ihnen in unserer
Waldhütte verbringen. Unabhängig vom Wetter können wir im
Freien oder in der Hütte feiern. Um besser planen zu können, bitten
wir den unteren Abschnitt dieser Einladung auszufüllen, abzutrennen und umgehend bei Helga Pohl abzugeben oder schriftlich zuzustellen. Die Preise für Getränke und Essen sind wie folgt:
Cola, Limo und Sprudel 1,00 €
Bier 1,50 €
Kaffee 0,50 €
Steak 2,50 €
Bratwurst, Würstchen mit Brötchen 1,50 €
Jedes anwesende Mitglied erhält einen Verzehrbon von 5 €
Die Vorstandmitglieder freuen sich über eine rege Teilnahme.
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
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Name: ..........................................................................................
Ich/Wir nehmen mit …… Personen am Grillnachmittag
des VdK am 27.07.2014 in Lutzerath teil.
Steak mit Bötchen......................................................................
Portionen
Bratwurst mit Brötchen.............................................................
Portionen
Mettwurst mit Brötchen.............................................................
Portionen
Unterschrift:�������������������������������������������������������������������������������
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Aussichten und Auenlandschaften entlang des Elzbachtales sowie
dem Naturdenkmal Burg Eltz ausgewählt wurde. Es wird die Mitnahme von Rucksackverpflegung angeraten; eine Einkehr ist aber
vorgesehen. Die Wanderführung übernehmen Mathilde und FranzJosef Marx (Tel.: 02676 – 952595), die nach Möglichkeit um telefonische Anmeldung bitten, damit Fahrgemeinschaften gebildet werden
können. Zum Mitwandern sind alle Interessierten ganz herzlich eingeladen. (wp)
„GV -Ulmen
ist für ALLE da!“
Gemeinsam sind wir stark, nutzen Sie darum
unsere Werbe- und Aktionsgemeinschaft, als
Mitglied mit tollen Vergünstigungen
Termine im Juli 2014
18. - 20.07.2014 Irish Folk Familien Festival auf der Burg
Wir laden Sie alle auf die Ulmener Burg ein.
Beim Erwerb einer Eintrittskarte erhalten Sie das Ulmener Gutscheinheft mit vielen Vergünstigungen in Ulmen und Ulmen herum
kostenlos vom GV-Ulmen überreicht. Diese Aktion wird durch die
Mitgliedsbetriebe des GV-Ulmen getragen.
ab 25.07.2014 Ferienbeginn
viele Gäste werden Ulmen sowie das GesundLand Vulkaneifel
besuchen und verweilen. Wir planen eine weitere Werbeaktion, um
den Besuchern hier einen angenehmen Einkauf zu ermöglichen, mit
verschiedenen Mottos, 2. Aktion:
„Ulmen – Einkaufstadt, wo parken nix kostet!“
Interessierte Mitglieder und auch Nicht-Mitglieder bitte bis zum
21.07.2014 beim Vorsitzenden melden.
Handy 0171-646 0 939 oder Email
Einladung 15.07.2014
Anmeldung
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Ausgabe 29/2014

Waldcafe-Club Lutzerath
Achtung liebe Kaffee-,
Natur- und Wanderfreunde!
Der nächste Kaffeenachmittag für 2014 an
der Drei-Eichen-Hütte im Lutzerather Wald
findet am Donnerstag, 24. Juli 2014 ab 14.00
Uhr statt. Bürgerinnen und Bürger sowie alle
Feriengäste sind herzlich zu diesem Stelldichein im Lutzerather Wald eingeladen und wir würden uns sehr
freuen, viele Gäste begrüßen zu können.
Eifelverein Ulmen e.V.
Zur Burg Eltz wandern
Der Eifelverein Ulmen lädt am Sonntag, 27.
Juli zu einer Wanderung auf dem Traumpfad
zur Burg Eltz ein. Treffpunkt hierzu ist um 10.00 Uhr am Marktplatz
in Ulmen. Von dort geht es in Fahrgemeinschaften zum Ausgangspunkt dieser rund 13 Kilometer langen und teilweise als mittelschwer einzustufenden Wanderung, deren Stecke im vergangenen
Jahr zum schönsten Rundwanderweg Deutschlands mit herrlichen
hiermit lade ich im Namen des Vorstandes satzungsgemäß
zu der Jahresmitgliederversammlung 2014 ein.
Am 03.09.2014
Ort: Pellenz Haus am Maar
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Festellung der ordnungsgemäßen Einladung
2. Bericht des Vorstandes durch den Vorsitzenden
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Entlastung des Vorstandes
5. Neuwahl:
- Wahlleiter
- 1. Vorsitzender/in
- 2. Vorsitzender/in
- Schatzmeister/in
- 2 Beisitzer/in
- Kassenprüfer/in
vor jeder Wahl Kandidatenvorstellung, anschließend Wahl
6. Vorstellung der geplanten Aktivitäten und Aktionen 2014 / 2015
Neue Mottos für Ulmen: „Einkaufen und Erholen bei kurzen
Wegen“ bitte weitere Vorschläge
7. Aussprache
geschäftliche Entwicklungen in und um Ulmen herum 2014
Postkarten und andere Andenken von Ulmen
8. Anregungen und Vorschläge
bitte Anregungen und Vorschläge bis zum 20.08.2014 per Email
[email protected] oder schriftlich Marian Chruscz 1. Vorsitzender GV-Ulmen
Wir suchen interessierte Mitglieder, die sich in die Arbeit im Vorstand & Verein einbringen möchten. Eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit für „Deinen“ Verein ist sicher
GV-Ulmen e.V. 56766 Ulmen email: [email protected]
Diese Einladung erfolgt frist- und formgerecht gemäß § 8 2. der Satzung des GV-Ulmen
Musikverein Ulmen 1969 e.V.
100 Prozent Musik
Am Samstag, den 12. Juli fand im Rahmen des 45-jährigen Vereinsjubiläums des Musikverein Ulmen im
Bürgersaal ein Benefizkonzert mit des Landespolizeiorchester Hessen zugunsten der Caritas Werkstatt St. Anna
in Ulmen statt. Ab 17.30 Uhr füllte sich der Bürgersaal und nach
einigen eher weniger gut besuchten Veranstaltungen der letzten
Monate in Ulmen waren die Veranstalter zufrieden, so viele Ulmener und auch Auswärtige begrüßen zu dürfen. Der 1. Vorsitzende
des Musikvereins, Rolf Denkel, begrüßte die anwesenden Zuhörer,
insbesondere den Leiters der Caritas Werkstatt St. Anna, Thomas
Zenner, der mit 35 seiner Mitarbeiter erschienen war.
Ulmen
- 43 -
Ausgabe 29/2014
Und sie alle sollten einen lockeren und humorvollen musikalischen
Abend erleben. Um Punkt 18.00 Uhr eröffnete der Dirigent des
Landespolizeiorchesters, Alfred Herr, das musikalische Feuerwerk.
Klassische Märsche, Polkas, Musicals und Medleys von bekannten
Rock- und Pop-Melodien wechselten sich stets ab. Alfred Herr
führte das Orchester in professioneller Art und Weise durch den
Abend. Auch ließ er es sich nicht nehmen, jedes Stück persönlich
anzumoderieren und mit dem Publikum in Kontakt zu bleiben.
Die Zuhörer waren sichtlich begeistert und klatschten mit, wann
immer es auch möglich war. Um 20.15 Uhr beendete das Orchester
nach einer Zugabe unter standing ovations das Konzert. Rolf Denkel bedankte sich in einer spontanen Ansprache bei den Gästen und
auch bei den Musikern. Er hofft, dass dies nicht der letzte Auftritt
der hessischen Delegation in Ulmen war. Auch der Dirigent war von
der Veranstaltung und der Stimmung im Ulmener Bürgersaal sehr
positiv beeindruckt und erklärte, er würde sich auf ein Wiedersehen
in Ulmen freuen. Der Musikverein Ulmen bedankt sich an dieser
Stelle bei allen Gästen und auch den Musikern, die diesen bunten
Abend erst möglich gemacht haben. Und wenn es den Zuhörern
gefallen hat, sollen sie sich nicht scheuen, dies weiterzugeben.
Am Sonntag ging das musikalische Wochenende weiter. In diesem
Jahr fand das alljährliche Kreismusikfest des Kreismusikverbandes
Cochem-Zell, unter der Schirmherrschaft von Landrat Manfred
Schnur, in Ulmen statt, bei dem die Besucher ein abwechslungsreicher Tag erwartete.
Das mittlerweile zur Tradition gewordene Sommernachtskonzert
wurde vom Musikverein Ulmen für die Feierlichkeiten von der Burg
in den Bürgersaal verlegt. Um 11.30 Uhr begann der Musikverein
unter der Leitung von Thomas Wagner und bot einen Querschnitt
aus den vergangenen 45 Jahren Musikverein-Geschichte. Für dieses
Jubiläumskonzert wurde extra auf neue Stücke verzichtet und aus
den Archiven wurden alte Klassiker wieder hervorgekramt und in
frischer Art und Weise dem anwesenden Publikum präsentiert.
Nach einer kurzen Umbaupause nahmen die Gäste vom Musikverein Gevenich auf der Bühne Platz und unterhielten die Anwesenden eine Stunde lang mit schwungvoller Musik.
Der Vorsitzende des Kreismusikverbandes Cochem-Zell, Robert
Michels, begrüßte im Anschluss die Gäste und bedankte sich bei den
Verantwortlichen für die bis dahin gut vorbereitete und gelungene
Veranstaltung. Auch der 1. Vorsitzende des Musikverein Ulmen,
Rolf Denkel, ergriff das Wort und bat nach der Begrüßung der
Gäste die Vereinsmitglieder Berthold Stolz und Klaus Mohr auf die
Bühne. Daraufhin verlieh er den beiden Mitgliedern in Anerkennung ihrer 45-jährigen treuen Mitgliedschaft sowie in Würdigung
ihrer langjährigen Verdienste für den Verein die Ehrenmitgliedschaft. Zusammen mit der stellvertretenden Vorsitzenden, Melanie
Hirschler, überreichte er den beiden die Urkunde.
Nach dem offiziellen Teil ging es musikalisch weiter. Die Jagdmusikfreunde Wilde Endert und im Anschluss der Spielmannszug Lutzerath unterhielten das anwesende Publikum mit schwungvollen
Klängen und eindringlichen Rhythmen.
Ab 16.30 Uhr präsentierte sich dann das Jugendorchester des Musikverein Ulmen und feuerte eine halbe Stunde lang weltbekannte
Filmmelodien ab. Unter der Leitung von Bodo Schwoll zeigten die
Nachwuchsmusiker, wie sehr sich die Proben der letzten Wochen
gelohnt haben. Nach dem Jugendorchester betraten die Musiker
des Spielmannszuges Illerich die Bühne und boten eine Stunde lang
bekannte Unterhaltungsmusik. Den Abschluss des musikalischen
Tages lieferte das Stadtorchester Zell, die sich ebenfalls mit einer
Bandbreite an bekannten Melodien beim Kreismusikfest 2014 präsentierten. Und ganz nebenbei ist auch noch an diesem Wochenende Deutschland Fußball-Weltmeister geworden.
Der Musikverein Ulmen bedankt sich bei allen Helfern vor, hinter
und auf der Bühne, ohne die ein solches Event nicht durchführbar
gewesen wäre. Bilder der beiden Veranstaltungstage sind auf der
Homepage des Musikvereins „www.mv-ulmen.de“ eingestellt.
...und bitte nehmen Sie sich für den 27. September 2014 nichts vor...
SV Fortuna Ulmen e.V.
D-Jugend des SV Fortuna
Ulmen beendet Saison
Die Fußballer der D-Jugend vom SV Fortuna Ulmen
beenden die Saison 2013/2014. Während die Mannschaft in der Meisterschaft nicht immer ihre volle Leistungsfähigkeit zeigen konnte, erreichte sie im Kreispokal sogar das Halbfinale.
Zum Abschluss der Saison wartete auf die Spieler noch ein ganz
besonderes Event. Am 11.07.2014 hatte der Trainer die Kartbahn
in Wittlich für die Mannschaft eine Stunde reserviert. Die Kids
begannen die ersten Runden zunächst sehr zurückhaltend in ihren
„Rennwagen“. Sie wurden jedoch mit jeder Runde sicherer und vor
allem schneller. Einmal vom Rennfieber erfasst, lieferten sie sich ein
hartes Rennen. Dabei wurde schnell klar, Kartfahren ist richtiger
Sport. Nach 3 Rennen über jeweils 8 Minuten waren die Kräfte am
Ende. Zur anschließenden Abschlussfeier mit den Eltern auf dem
Sportplatz waren die Anstrengungen jedoch schnell vergessen. Ein
Ball, zwei Tore und ein guter Platz, da kann kein Fußballer wiederstehen. Das Trainerteam dankt allen Eltern für die Unterstützung
während der Saison 2013/2014 und freut sich auf eine erfolgreiche
kommende Saison.
Ulmen
- 44 -
Ausgabe 29/2014
Tennis Club RW Ulmen
Einladung zum Sommerfest 2014
am Samstag, den 26.07.2014
auf die Tennisanlage im Eifel-Maar-Park
ab 14:00 Uhr wird Tennis gespielt
um 15:00 Uhr wird das Kuchenbuffet eröffnet
ab 18:00 Uhr gegrillt
und ab 20:00 Uhr wird Party gemacht mit Cocktails und den
neuesten Sommerhits Das org. Team freut sich auf euer Kommen. Schön wäre eine Anmeldung, damit wir besser planen
können. Kuchen- und andere Spenden sind wie immer willkommen (zählen auch als Arbeitsstunde).
Bis dann
das Org. Team
Anmeldung bitte an G. Sänger
[email protected]
Tel. 02676/8345, Mobil 015233987092
Dorfakademie Hambuch e.V.
Was Verbraucher beim Online-Einkauf
jetzt beachten müssen
Infos für Fortgeschrittene und Internet-Neulinge
Ein Vortrag der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Mittwoch, 30. Juli 2014 um 19.30 Uhr
Seit dem 13. Juni 2014 gelten für Verbraucher neue Regeln im Versandhandel. Die Verbraucherzentrale informiert in ihrem Vortrag
„Einkaufen im Internet“ über wichtige Änderungen beim Widerrufsrecht. Verbraucher müssen wissen: Der Rücktritt von Verträgen, die online, per Telefon oder per Brief geschlossen werden, ist
umständlicher und teurer geworden. Die Verbraucherzentrale gibt
in dem Vortrag nicht nur Tipps für den Widerruf, sondern informiert
zusätzlich über die Fallstricke beim Kauf im Internet. Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Fortgeschrittene als auch an InternetNeulinge. Bitte melden Sie sich unter Telefon Nr. 590582 bis zum 25.
Juli an. Der Eintritt ist frei!
www.dorfakademie-hambuch.de
Veranstaltungsort: Haus Probstei, Hauptstr. 35, 56761 Hambuch
Der Kreisimkerverband informiert
Feuerwehr & FZM Meiserich
Am Samstag, den 26. Juli 2014 haben wir wieder einen Zuschauerpunkt für die diesjährige Eifel Rallye zugeteilt bekommen. Der
1. Start ist um 08.30 Uhr und der 2. Start ist um 14.00 Uhr. Für das
leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
Naturfreunde Weiler-Gevenich
Liebe Wanderfreunde,
unsere Juliwanderung - die Kriminalwanderung in
Hillesheim - steht an:
Termin: Sonntag, 20. Juli 2014
Treffpunkt: 10.00 Uhr Gevenich, Bürgerhaus
Wir bilden ab Gevenich Fahrgemeinschaften und fahren nach Hillesheim. Gewandert wird der kleine „Kriminalweg“ (10 km) - ca. 3
Std. - bitte Rucksackverpflegung mitnehmen. Nach der Wanderung
Einkehr im Cafe Sherlock mit anschließender Besichtigung des Kriminalhauses (Eintritt frei). Alle Naturfreunde, aber auch Urlaubsgäste und Krimifans sind herzlich eingeladen.
Wanderführer: Klaus Wendt, Kliding - Tel.: 02677-550
Besonders in diesem Jahr müssen wir Imker unmittelbar nach
der letzten Honigschleuderung eine Sommerbehandlung der Bienen gegen die Varroamilbe durchführen. Damit diese Behandlung
optimal verläuft und die Möglichkeit einer Reinvasion deutlich
eingeschränkt wird, rufen wir zur zeitgleichen, gemeinschaftlichen Varroabehandlung auf. Da in diesem Jahr die Entwicklung
der Vegetation und der Bienenvölker zügig voran ging, sollte der
Behandlungsbeginn so früh, als möglich beginnen. Dieses hat zur
Folge, dass sehr genau und umsichtig der tatsächliche Varroabefall
erfasst werden muss, damit eine gezielte Behandlung erfolgen kann.
Der daraus resultierende optimale Behandlungsbeginn, liegt je nach
Höhenlage der auf-gestellten Bienenvölker, zwischen dem 15.07.
und dem 30.07.2014. Eventuell muss im Einzelfall eine Behandlung
schon früher erfolgen. Bedenkt bitte, dass eine verzögerte spätere
Behandlung das Risiko von Völkerverlusten stark erhöht. Die idealen Umgebungsbedingungen sind für alle Sommerbehandlungsmethoden von großer Wichtigkeit. Die Außentemperaturen sollten
nicht unter 15 Grad und nicht über 25 Grad liegen. Diese vorausschauenden Daten, angepasst für eure Region, findet ihr auch unter:
www.bienenkunde.rlp.de und dem Klick auf „Varroawetter“.
Seniorenverband BRH Cochem
Mehrtagesbusreise zu den Schlössern der Loire
In der Zeit vom 08.09. bis zum 14.09.2014 unternimmt der Seniorenverband BRH Kreis Cochem eine Mehrtagesbusreise ins Loiretal und zu
den dortigen Schlössern. Bei dieser Reise sind noch einige Plätze frei,
die wir hiermit Interessierten anbieten. Wegen der Schönheit des Tales
ließ sich der französische Adel seit dem Beginn der Renaissance im 16.
Jahrhundert bevorzugt an der Loire nieder und errichtete prachtvolle
Schlösser. Das Loiretal, südwestlich von Paris gelegen, wurde wegen
seiner wunderschönen Naturlandschaft und der zahlreichen Schlösser zwischenzeitlich zum Weltkulturerbe der UNESCO erklärt. Wir
haben, wie wir finden, ein unterhaltsames Programm zusammengestellt und werden dabei vor Ort von kundigen Reiseleitern begleitet.
Sollten Sie Interesse an einer Mitreise haben, melden Sie sich bitte bei
Franz Braun unter der Rufnummer 02671/1423.
Ulmen
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Radtour der BRH-Seniorengruppe Cochem
Die nächste Radtour des Seniorenverbandes ist am 23. Juli 2014.
Treffpunkt um 09:00 Uhr am Bahnhof in Cochem.
Von dort aus fahren wir mit unseren Rädern zunächst der Mosel
entlang bis Hatzenport, von dort aus weiter das Schrumpftal hoch
bis Münstermaifeld, evtl. dann noch weiter bis Polch und zurück
über Mörz nach Cochem. Unterwegs werden, wie immer, ausreichende Pausen eingelegt. Die Fahrtstrecke beträgt ca. 60 km.
Weitere Auskünfte bei Dieter Arenz aus Cochem unter der Telefonnummer 02671/605047 oder bei Willi Denter aus Treis-Karden unter
der Telefonnummer 02672/9130405.
Ausgabe 29/2014
CDU-Kreisgeschäftsstelle Tel.: 02671-975510
Fax: 02671-980332
E-Mail [email protected]
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär 030-22773308
[email protected]
Mitglied des Deutschen Bundestages: www.peter-bleser.de
Anke Beilstein 02671-975515
Mitglied des Rheinland-Pfälzischen Landtages: www.anke-beilstein.de
Dr. Werner Langen 0261-8896153
Mitglied des Europäischen Parlaments:
[email protected]
Junge Union Cochem-Zell:
Jens Münster [email protected]
www.ju-cochem-zell.de
Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft:
Alfred Pantenburg 02678-391
Ludolf Oster 02653-915536
Frauen-Union-Cochem-Zell
Gaby Franzen 02675-712
Senioren Union Cochem-Zell:
Manfred Klein 06545-8507
E-Mail: [email protected]
CDU-Gemeindeverband Ulmen
Heinz-Werner Hendges 02677 / 307
[email protected]
CDU-Ortsverband Ulmen/Auderath
Klaus Mohr als Vorsitzender 02676/ 1067 (Ulmen)
Michael Kerpen als 1. Stellvertreter 02676/ 799 (Ulmen)
Inge Krämer als 2. Stellvertreterin 02676/ 1706 (Auderath)
Alfons Weber als Schriftführer 02676/ 1045 (Auderath)
FDP - Die Liberalen
Konzert in Cochem 23.07.2014
North Somerset Youth Sinfonia und Blasorchester wird ein Konzert
in der Pater Martin Saal, Kapuzinerkloster Cochem am Mittwoch,
23. Juli um 19:30 Uhr spielen. Der Eintritt ist frei.
Der North Somerset Music Service ist die größte Musik Organisation in der Grafschaft und bietet holistische Musikedukation für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Neben Weiterbildungskursen
für Lehrer und Erzieher, ermöglicht sie vor allem jungen Menschen
in einer musikreichen Umgebung aufzuwachsen, eine Vorliebe für
Musik zu bilden und ein Teil vieler musikalischer Erlebnisse zu werden. Einen grossen Teil der Organisation bilden jugendliche Orchester und Bands die neben dem spannenden Konzertprogramm in
England auch auf Tournee in mehreren Ländern Europas gehen.
In diesem Jahr ist das Orchester erfreut das Rheinland besuchen
zu dürfen und eine Serie von erlebnisreichen Konzerten mit einem
vielseitigen Repertoire zu präsentieren. „Wir sind begeistert, dass
wir das schöne Rheinland und Mosel besuchen können und freuen
uns riesig auf einen abwechslungsreichen Abend.
PARTEIEN
Die Abgeordneten der CDU Cochem-Zell bieten Rat suchenden
Bürgerinnen und Bürgern ihre Hilfe an. Sie erreichen die Abgeordneten unter folgenden Rufnummern:
www.fdp-cochem-zell.de
Über diese Web-Adresse erreichen Sie die FDP Cochem-Zell
Der FDP-Kreisvorsitzende Jürgen Hoffmann,
Hauptstraße 17, 56858 Sosberg, bietet ratsuchenden Bürgern seine Hilfe
an. Tel.: 06545 – 6383, Email: [email protected]
Kreistagsmitglied Dr. Hans-Georg Schuh,
Hesweilerstraße 1, 56865 Blankenrath, steht ratsuchenden Bürgern
gerne mit Rat zur Seite. Tel.: 06545 – 93660, Fax: 06545 – 936633,
Email: [email protected]
Der FDP-Bezirksvorsitzende im Bezirk Eifel-Hunsrück und Vorsitzende im FDP Landeshauptausschuss Thomas Auler
Haben Sie Fragen, Anregungen, Probleme? Hier können Sie Kontakt aufnehmen: Tel.: 06761 – 14842, Email: [email protected]
SPD Cochem-Zell
Wir sind für Sie da! Ob Sie einen Rat suchen
oder das politische Gespräch, ob Sie Sorgen
haben oder mit gestalten wollen:
SPD Kreisverband Cochem-Zell............................Tel: 02671-603837
Ravenéstraße 41, 56812 Cochem
Email:........................................................... [email protected]
Die Vorsitzende
Heike Raab
Staatssekretärin im Ministerium des Inneren für den Sport und
Infrastruktur........................................Email: [email protected]
SPD Fraktionsvorsitzender im Kreistag
Bernd Schuwerack..............Email: [email protected]
Abgeordnete
Mitglied des Landtages ...........................................Tel: 02671-603838
Benedikt Oster................................ Email: [email protected]
Mitglied des Bundestages.................................... Tel: 02632 / 94 52 49
Andrea Nahles..................Email: [email protected]
Mitglied des Europäischen Parlamentes……Tel: 67 42 / 80 44 37
Norbert Neuser.................. Email: [email protected]
Arbeitsgemeinschaften / Ortsvereine:
JUSOS - Die Jungsozialisten
Markus Müller......................................................... Tel.: 0170/3473909
E-Mail: [email protected]
AG 60 plus
Gerd Gansen.............................................................. Tel.: 02653/ 3427,
E-Mail: ............................................................... [email protected]
Ulmen
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SGK
Karl-Heinz Simon................................E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner für Sie im Verbandsgemeinderat Ulmen:
Bernhard Rodenkirch................................................... Tel.: 02677/639
Rudolf Steffes-tun......................................................... Tel.: 02676/724
Marita Benz, ..................................................................Tel.02677/1571
Lothar Friedrich,............................................................ Tel.: 02676/373
Albert Lumm,................................................................. Tel.: 02674/347
Hans Bauer,.................................................................... Tel.: 02677/309
Günther Wagner,.......................................................... Tel.: 02676/1381
Ansprechpartner für Sie im Stadtrat Ulmen:
Lothar Friedrich............................................................ Tel.: 02676/373
Lydia Mohr,.................................................................... Tel.: 02676/752
Albert Klein,................................................................. Tel.: 02676/1887
Lars Metzen,................................................................. Tel.: 02676/8062
Rudolf Steffes-tun,......................................................... Tel.: 02676/724
Veranstaltung mit der SPD 60 +
Besichtigung Seniorenheim St. Elisabeth, Düngenheim
Das nächste Treffen von SPD 60 + ist am Montag, dem 28. Juli 2014.
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
Treffpunkt ist um 14.00 Uhr auf dem Parkplatz von St. Martin,
(direkt an der Landesstr. L 98 von Kaisersesch nach Monreal.)
Der Leiter des Seniorenheims St. Elisabeth, Herr Axel Mohrs, wird
uns dann durch das Seniorenheim führen. Ab ca. 15.00 Uhr ist in der
Zeno Gastronomie für Kaffee und Kuchen gesorgt.
Interessierte, die an diesem Treffen teilnehmen möchten, melden
sich bitte beim Vorsitzenden Gerd Gansen, Telefon 02653 /3427 oder
bei Renate Klünder, Telefon 02653/ 910133
Bündnis 90/Die Grünen im
Kreis Cochem-Zell
www.gruene-cochemzell.de
twitter: GrueneCochemZ
Kreisvorstand:
Peter Minnebeck, Auf den Äckern 3,
56761 Kaifenheim, Tel. 02653/4122
Horst Pullich, In der Märtschelt 34, 56812 Cochem, Tel: 0163/6798558
Kassenwart Joscha Pullich, Grubenstr. 76, 56759 Leienkaul,Tel:
02653/4019029
Kreistagsfraktion:
Holger Haupt, Cochem, Tel. 02671/7063,
E-Mail: [email protected]
Udo Marx, Ernst, Tel. 02671/5551,
E-Mail:[email protected]
Landtagsabgeordneter Nils Wiechmann
Wahlkreisbüro, Hohenzollernstr. 137, 56068 Koblenz
Tel.:0261/914 85 54 ,Fax: 0261/914 30 52
[email protected]
Bundestagsabgeordneter Josef Winkler
Wahlkreisbüro, Hohenzollernstraße 137,56068 Koblenz
Tel.: 0261/9144980;Fax: 0261/9144981
[email protected]
Landesverband Rheinland-Pfalz
Frauenlobstraße 59-61, 55118 Mainz
Tel.: 06131/89 243 0;Fax: 06131/89 243 30
Montag bis Freitag: 10:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
DIE LINKE. Cochem-Zell
Sprechstunde des
Kreisvorsitzenden Martin Krötz:
Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere Positionen oder
möchten Mitglied werden? - Jeden Dienstag, 18.30 – 20.00 Uhr, steht
der Kreisvorsitzende für Fragen der Bewohner unseres Kreises zu
sozialen, ökologischen und politischen Themen zur Verfügung. Telefonnummer: 02653 – 914 880, E-Mail: [email protected]
Für Sie im Bundestag:
Katrin Werner, Tel.: 0651 – 1459225,
[email protected], www.katrinwerner.de
Alexander Ulrich, [email protected],
www.mdb-alexander-ulrich.de
DIE LINKE. im Internet:
DIE LINKE. Cochem-Zell: www.dielinke-coc.de
DIE LINKE. Rheinland-Pfalz: www.dielinke-rhlp.de
DIE LINKE. Bund: www.die-linke.de
DIE LINKE. im Bundestag: www.linksfraktion.de
Ausgabe 29/2014
Linksjugend [‚solid]
Du möchtest für Deine demokratischen und
sozialen Rechte kämpfen und suchst Mitstreiter? Dann komm zu uns!
Kontakt:
[email protected]
Die Linksjugend [‚solid] im WWW:
http://koblenz.linksjugend-solid-rlp.de
www.linksjugend-solid-rlp.de
www.linksjugend-solid.de
Alternative für Deutschland
Wir sind für Sie da! Ob Sie Rat suchen oder das
politische Gespräch, ob Sie Sorgen haben oder
mitgestalten wollen: Sie haben Fragen interessieren sich für unsere
Positionen oder möchten Mitglied werden?
Martin Fischer; Illerich
E-Mail........................................................... [email protected]
AfD Kreisvorsitzender Cochem-Zell................ Mobil: 0175/1601369
Dr. Klaus-Werner Lay; Panzweiler
E-Mail:.......................................................................... [email protected]
AfD stellv. Vorsitzender Cochem-Zell…….............. Tel.: 06545/6795
Alfred Fischer; Illerich
E-Mail: ............................................................................fimoal@aol.de
AfD Kreisschatzmeister Cochem-Zell.............. Mobil: 0171/1755441
Michael Hahn; Schauren
E-Mail:..................................................... [email protected]
AfD Schriftführer Cochem-Zell...................... Mobil: 0151/70302508
Willi Rademacher; Büchel
E-Mail........................................................wirademacher@t-online.de
AfD 1. Beisitzer Cochem-Zell............................. Tel.: 02678/ 910 555
Werner Müller; Cochem
E-Mail:....................................................................pappa@congstar.de
AfD 3. Beisitzer Cochem-Zell
WÄHLERGRUPPEN
FWG Cochem-Zell e.V.
Kreistagsmitglieder:
Vorsitzender Matthias Müller, Graf-Beisel.Str.
4, 56859 Bullay, Tel. 06542-96 32 20;
Norbert Krötz, Ediger-Eller, Tel. 02675-255
Johannes Hallebach, Zell, Tel. 06542-5391
Dr. Markus Rink, Alf, Tel. 06542-900404
Siegfried Niederelz, Kaisersesch, Tel. 02653-910106
www.fwg-cochem-zell.de
BÜRGER FÜR ULMEN e.V.
www.bürger-für-ulmen.de
Die Wählergruppe „BÜRGER FÜR ULMEN e.V. (BFU e.V.) will
für alle Ulmener Bürgerinnen und Bürger jederzeit Ansprechstelle
bei Fragen, Kritik und Anregungen zur Kommunalpolitik sein.
Hierzu stehen Ihnen unsere Vertreter im Stadtrat Ulmen als
Ansprechpartner zur Verfügung:
Karl Eckardt, 1.Beigeordneter, Tel. 8124
Rolf Weber, Fraktionsvorsitzender, Tel. 8058
Peter Wallebohr, stv. Fraktionsvorsitzender, Tel. 1719
Hubert Willems, Tel. 1373
Machen Sie bitte von unserem Angebot regen Gebrauch!
Besuchen Sie auch unsere „Offenen Fraktionssitzungen“!
Die Termine werden im „Vulkanecho“ veröffentlicht.
Freie Wählergruppe Büchel e.V.
Die Freie Wählergruppe Büchel e.V. will für alle Mitbürgerinnen und
Mitbürger aus Büchel jederzeit Ansprechpartner bei Fragen, Kritik
und Anregungen zur Kommunalpolitik sein.Wir würden uns freuen,
wenn Sie von unserem Angebot regen Gebrauch machen würden.
Ihre Ansprechpartner sind:
Manfred Nehren, Tel. 732
Rudi Hieronimus, Tel. 1234
Rita Simon, Tel. 1529
Friedhelm Gerhartz, 631
Ulmen
- 47 -
AUSSCHREIBUNGEN
anderer Behörden
Öffentliche Ausschreibung
Baumaßnahme:
Neubau eines Geröllfanges in einem namenlosen Gewässer III.
Ordnung im Bereich des Baugebietes „Auf Dauphaus“ in TreisKarden, Ortsteil Karden
Maßnahmeträger und Vergabestelle:
Verbandsgemeindeverwaltung Cochem
Ravenéstr. 61, 56812 Cochem
Tel.: 02671/608-0, Fax: 02671/608-140
Planung/Bauüberwachung:
Ingenieurbüro Senger Consult GmbH,
Gewerbepark Hinter Mont, 56253 Treis-Karden
Tel.: 02672/9361-0, Fax: 02672/9361-61
Leistungsumfang:
ca. 100 cbm Erdaushub
ca. 20 cbm Betonarbeiten
ca. 12 cbm Natursteinmauerwerk
Ausführungszeit:
Baubeginn: 01.09.2014
Bauende:
24.10.2014
Vergabe:
nach VOB
Angebotsanforderung:
Angebotsunterlagen können ab sofort bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Zimmer 302, Markt 1,
56812 Cochem angefordert werden.
Die Ausschreibungsunterlagen werden ab dem 21.07.2014, versandt
bzw. können nach Voranmeldung abgeholt werden.
Schutzgebühr:
Die Schutzgebühr für das Leistungsverzeichnis mit allen digitalen
Unterlagen (auf CD-ROM) beträgt 15,— €. Der Betrag ist auf das
Konto der Verbandsgemeinde Cochem, Sparkasse Mittelmosel,
Konto-Nr. 000-006346, BLZ: 587 512 30,
IBAN: DE37587512300000006346, BIC: MALADE51BKS,
unter Angabe des Verwendungszwecks „Neubau Geröllfang Karden“ zu überweisen.
Der Einzahlungsschein ist der Anforderung beizufügen. Eine Rückerstattung des Kostenbeitrages ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Angebotsabgabe:
bis zum Eröffnungstermin am Donnerstag, dem 07.08. 2014, 10.30
Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Raum Nr. 201
(kleiner Sitzungssaal), Markt 1 (Rathaus Stadt Cochem), 56812
Cochem.
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
Zur Eröffnung der Angebote nach VOB sind der Bieter und seine
Bevollmächtigten zugelassen.
Zuschlags- und Bindefrist:
bis zum 05.09.2014 sind die Bieter an ihre Angebote gebunden.
Auftragserteilung:
Der Auftrag wird nur an Firmen erteilt, die nachweislich bereits
gleichartige Arbeiten mit Erfolg ausgeführt haben.
Auf Anforderung sind Nachweise der Eignung gemäß § 8 Ziffer 3
VOB/A vorzulegen.
Bietergemeinschaften sind nur als gesamtschuldnerisch haftende
Arbeitsgemeinschaft mit einem bevollmächtigten Vertreter zugelassen.
Sicherheitsleistung:
Gewährleistungsbürgschaft (3 %) in Form einer unbefristeten
selbstschuldnerischen Bankbürgschaft in Höhe der Brutto-Abrechnungssumme
Vergabeprüfstelle:
Nachprüfstelle, gem. VOB/A § 21, bei behaupteten Verstößen gegen
die Vergabebestimmungen ist die Kreisverwaltung Cochem-Zell,
Kommunalaufsicht, Endertplatz 2, 56812 Cochem.
Cochem, 11.07.2014
Verbandsgemeindeverwaltung Cochem
Helmut Probst, Bürgermeister
Öffentliche Ausschreibung (VOB)
Baumaßnahme:
Neubau einer 5-Gruppen-Kindertagesstätte
in der Ortsgemeinde Treis-Karden, Ortsteil Treis
Bauherr:
Kindergartenzweckverband Treis-Karden,
Ravenéstraße 61,
56812 Cochem
Ausgabe 29/2014
Vergabestelle:
Kindergartenzweckverband Treis-Karden, Ravenéstraße 61,
56812 Cochem
Planung, Bauleitung:
Architektur- und Ingenieurbüro Jakobs-Fuchs, Zur Lay 4 + 6,
54497 Morbach, Tel.: 06533/9379-0, Telefax: 06533/9379-50,
e-mail: [email protected]
Ausschreibung:
Öffentliche Ausschreibung nach § 3 VOB, Teil A, DIN 1960
Leistungen:
Gewerke
Kosten je
Uhrzeit der
Angebot
Submission
1. Estricharbeiten
25,00 €
10.00 Uhr
ca. 925 qm
Zementestrich als schwimmender Heizestrich
ca. 25 qm
Zementestrich als Trittschall- und
Wärmedämmung
2. Innenputzarbeiten
25,00 €
10.20 Uhr
ca. 900 qm
Gipsputz
ca. 100 qm
Kalk-Zementputz
3. Außenputzarbeiten
30,00 €
10.40 Uhr
ca. 1.000 qm Gerüst
ca. 700 qm
Mineraledelputz auf Holzfaserdämmplatten
ca. 100 qm
Wärmedämmverbundsystem mit
Mineraledelputz
4. Trockenbauarbeiten
30,00 €
11.00 Uhr
ca. 850 qm
Akustikdecken
ca. 110 qm
Gipskartondecke
ca. 265 qm
Gipskartonständerwände
ca. 125 qm
Gipskarton-Vorsatzschale
ca. 45 m
Innenfensterbänke
ca. 12 St.
Innentüren, Größe: 0,885 x 2,135 m
Ausführungsbeginn:
zu Gewerk 1 - 45. KW 2014
zu Gewerk 2 - 39. KW 2014
zu Gewerk 3 - 38. KW 2014
zu Gewerk 4 - 38. KW 2014
Ausführungszeitraum:
zu Gewerk 1 - ca. 5 Arbeitstage
zu Gewerk 2 - ca. 20 Arbeitstage
zu Gewerk 3 - ca. 40 Arbeitstage
zu Gewerk 4 - ca. 55 Arbeitstage
Angebotsanforderung:
Angebotsunterlagen können ab Dienstag, dem 22. Juli 2014, bei
der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Zimmer 1.07, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, angefordert werden.
Schutzgebühr:
Die Schutzgebühr beträgt zu:
Gewerk 1 - 25,00 €,
Gewerk 2 - 25,00 €,
Gewerk 3 - 30,00 €
Gewerk 4 - 30,00 €
(für die Doppelausfertigung einschl. Porto - keine Rückerstattung GAEB D.83 - Dateien werden bei Anforderung per email zugesandt).
Einzahlung:
Die Schutzgebühr ist auf das Konto der Verbandsgemeindekasse
Cochem,
Sparkasse Mittelmosel EHM,
Konto-Nr. 000-006346,
BLZ: 587 512 30,
IBAN: DE37587512300000006346,
BIC: MALADE51BKS,
unter Angabe des Verwendungszwecks „Neubau Kita Treis-Karden“ zu überweisen. Der Einzahlungsschein ist der Anforderung
beizufügen. Eine Rückerstattung des Kostenbeitrages ist in jedem
Fall ausgeschlossen.
Angebotsabgabe:
bis zur Submission am
Donnerstag, dem 7. August 2014, zu den o. g. Zeiten,
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Zimmer-Nr. 1.09,
Ravenéstraße 61, 56812 Cochem
Später eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt.
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
Zur Eröffnung der Angebote nach VOB sind der Bieter oder ein
Bevollmächtigter zugelassen.
Vergabeprüfstelle:
Nachprüfstelle, gem. VOB/A § 31, bei behaupteten Verstößen gegen
die Vergabebestimmungen ist die Kreisverwaltung Cochem-Zell,
Endertplatz 2, 56812 Cochem
Ulmen
- 48 -
Auftragserteilung:
Der Auftrag wird nur an Firmen erteilt, die nachweislich bereits
gleichwertige Arbeiten mit Erfolg ausgeführt haben.
Zuschlags- und Bindefrist:
21. September 2014
Der Bieter ist an sein Angebot gebunden. Alternativvorschläge und
Nebenangebote sind zugelassen. Auf Anforderung sind Nachweise
der Eignung gemäß § 8, Ziffer 3 VOB/A vorzulegen. Bietergemeinschaften sind nur als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit einem bevollmächtigten Vertreter zugelassen.
Cochem, den 14.7.2014
Kindergartenzweckverband Treis-Karden
Philipp Thönnes,
geschäftsführender stellvertretender Verbandsvorsteher
Ausgabe 29/2014
Rat und Tat!
In allen Fragen rund um Ihre Familienanzeigen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Verlagshauses Linus Wittich sowie in den Annahmestellen des Mitteilungsblatts mit Rat
und Tat zur Seite.
tel. 0 65 02 / 91 47 -0
Zahnarztpraxis Dr. Lay
Bullay
Texte und Bilder für
ulmen
Die Praxis bleibt während unseren Sommerferien
vom 28.07. - 15.08.2014 geschlossen.
Vertretung und Notdienste für diesen Zeitraum
erfahren Sie auf unserem AB.
Telefon: 0 65 42 / 90 00 50
online aufgeben!!
www.cms.wittich.de
Danke
sagen – mit einer Anzeige in Ihrem Mitteilungsblatt
Von der Erde gegangen,
im Herzen geblieben.
Ernst Welter
* 10.02.1924
† 20.06.2014
Herzlichen Dank
sagen wir allen, die sich in stiller
Trauer mit uns verbunden fühlten,
ihre Anteilnahme in vielfältiger Weise
bekundeten und gemeinsam mit uns
von unserem lieben Verstorbenen
Abschied nahmen.
Im Namen aller Angehörigen:
Elisabeth Welter
Ursula mit Familie
Hiltrud mit Familie
Müllenbach, im Juli 2014
Das Sechswochenamt ist am Sonntag, dem 27. Juli 2014 um
10.30 Uhr in der Pfarrkirche St. Hubertus in Müllenbach.
Mit einer Danksagung stellen Sie sicher,
niemanden zu vergessen.
29/2014
Konstituierende Kreistagssitzung am 04.07.2014
Neuer Kreisvorstand gewählt – Ausschüsse neu besetzt
Zu Beginn der Sitzung läutete Landrat
Manfred Schnur die 10. Wahlperiode ein
und verpflichtete die neu gewählten Kreistagsmitglieder. Nach der Änderung der
Hauptsatzung stand die Wahl der Kreisbeigeordneten auf der Tagesordnung.
Der Kreistag wählte erneut Hans-Jürgen
Sehn zum Ersten Kreisbeigeordneten sowie Thomas Welter und Anke Beilstein als
weitere Kreisbeigeordnete.
Der neue Kreisvorstand v.l.n.r.: Kreisbeigeordne-
•
•
•
•
•
•
Kreisausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Ausschuss für Schulen und Kultur
Umweltausschuss
Werkausschuss des Kreiswasserwerkes
Jugendhilfeausschuss
Aufhebung der Förderschule Blankenrath
und Erweiterung der Förderschule Kaisersesch zum Schuljahr 2014/2015
Einstimmig hat der Kreistag der Aufhebung der Förderschule Blankenrath und
Erweiterung der Förderschule Kaisersesch zum Schuljahr 2014/2015 zugestimmt. Vorgeschlagen wurde dies von
der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD), da nach dem Ausscheiden von Schulleiter Rautenberg im vergangenen Schuljahr trotz wiederholter
Ausschreibung keine neue Schulleitung
gefunden werden konnte.
ter Thomas Welter, Landrat Manfred Schnur, Kreisbeigeordnete Anke Beilstein und Erster Kreisbeigeordneter Hans-Jürgen Sehn.
Zwei neue Ausschüsse gebildet
Im Rahmen der Änderung der Hauptsatzung stimmte der Kreistag für die Bildung
von zwei neuen Ausschüssen. Künftig
soll ein Ausschuss „Kreisentwicklung und
Demografie“ unter anderem die Themenfelder
Wirtschaft/Strukturentwicklung,
Infrastruktur, Energie und Klimaschutz,
Tourismus abbilden und diskutieren. Zudem soll ein Ausschus „Soziales Miteinander“ das Zusammenleben in unserem
Landkreis gestalten. Neben so wichtigen
Bereichen wie Teilhabe, Inklusion, Pflegestruktur sollen hier erstmals die Bereiche
ältere Menschen, Menschen mit Beeinträchtigungen, Menschen mit Migrationshintergrund ein parlamentarisches Forum
finden.
Neben der Besetzung der neuen Ausschüsse wurden auch für folgende Ausschüsse des Landkreises Cochem-Zell
neue Mitglieder und ihre Stellvertreter
gewählt:
Im Rahmen der organisatorischen Zusammenführung der beiden Schulen sollen
beide Schulstandorte bestehen bleiben.
Lediglich die Leitung der Schule erfolgt
zukünftig am Standort Kaisersesch. Dies
bedeutet, dass an beiden Schulstandorten nach wie vor alle Jahrgangsstufen unterrichtet werden wie bisher. Ein Pendeln
der Schüler ist nicht vorgesehen.
Schultoilette Schulgebäude Jahnstraße
Cochem – Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen beschäftigte sich der Kreistag
auch mit dem Thema Schultoilette Schulgebäude Jahnstraße Cochem. Nach
gemeinsamen Beratungen stimmte der
Kreistag einstimmig dafür, dass die Verwaltung gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Cochem die Alternativlösung „Bau
einer Toilettenanlage für die Grundschule“
prüft und plant. Dabei beteiligt sich der
Landkreis anteilig an den Planungskosten. Nach Vorliegen der Planung wird
diese den Kreisgremien zur weiteren Entscheidung vorgelegt.
Schließung der
Zulassungsstelle wegen
Änderung der Zulassungssoftware
Alle rheinland-pfälzischen Zulassungsstellen werden im Laufe des
Jahres 2014 auf eine neue Zulassungssoftware umgestellt. Die Zulassungsstelle der Kreisverwaltung
Cochem-Zell ist hiervon in der Woche
vom 21.07. – 25.07.2014 betroffen.
Wir weisen bereits jetzt darauf hin,
dass an folgenden Tagen sowohl die
Zulassungsstelle in Cochem als auch
die Außenstelle in Zell für den Publikumsverkehr geschlossen ist:
•
Dienstag, 22.07.2014 ab 14.00 Uhr
•
Mittwoch, 23.07.2014 ganztags
•
Donnerstag, 24.07.2014 ganztags
Am 25.07.2014 ist die Zulassungsstelle in Cochem wieder geöffnet.
Die Außenstelle in Zell bleibt an
diesem Tag noch geschlossen.
Es wird um Verständnis gebeten,
wenn es am 25.07.2014 noch zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann.
Entgegen der üblichen Öffnungszeit
bleibt die Zulassungsstelle an diesem
Tag für den allgemeinen Publikumsverkehr bis 16.00 Uhr geöffnet.
Impressum
Herausgeber:
Kreisverwaltung Cochem Zell, Endertplatz 2,
56812 Cochem, www.cochem-zell.de
Redaktion:
Büro
Landrat,
Pressestelle,
Telefon:
02671/61-231, bzw. 730, Fax: 02671/5250,
E-Mail: [email protected]
Verlag + Druck:
Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark), Telefon:
06502/9147-0 od. -240, Fax: -250, Internet:
www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
Aus Ihrer Kreisverwaltung
ABC
Unsere Schulen
Führerschein fürs Leben: BBS Cochem verabschiedet
Absolventen
Am Samstag, dem 5. Juli 2014 erhielten,
100 Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schule von Schulleiter Andreas
Zietz und ihren jeweiligen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern die Abschlusszeugnisse der Bildungsgänge Höhere
Berufsfachschule, Berufsoberschule I und
II und Duale Berufsoberschule. Diese Bildungsgänge ermöglichen die Erlangung
des Fachabiturs und des Abiturs, in der
Dualen Berufsoberschule berufs- oder
ausbildungsbegleitend im Abendunterricht. In seiner Rede betonte Zietz den
Fleiß und die Zielstrebigkeit, die den guten
Ergebnissen vorausgingen und wünschte
den Absolventinnen und Absolventen einen guten Start in ihr Berufs- oder Studienleben.
Schülersprecher Edgar Kunst fragte mit
Worten des Dichters Friedrich Schiller:
„Was tun? sprach Zeus.“ Als Antwort
wünschte er seinen Mitschülerinnen und
Mitschülern den Mut, die Zukunft mit
Vertrauen ins Leben zu gestalten. Auch
Landrat Schnur ließ es sich nicht nehmen,
persönlich seine guten Wünsche zu übermitteln und bezeichnete die schulischen
Abschlüsse der jungen Menschen als
Führerschein fürs Leben. Für die gelungene musikalische Untermalung sorgte die
Band TRIOPHON.
Kreismusikschule Cochem-Zell
Musik in einer der wichtigsten Lebensphasen
•
•
•
Musikgarten für die Kleinsten (2 bis 4 Jahre)
Musikalische Früherziehung (4 bis 5 Jahre)
Vorinstrumentalunterricht (6 Jahre)
In diesem wichtigen Lebensabschnitt der Kinder bietet die Musik- und Bewegungspädagogik besonders vielfältige Möglichkeiten, die Entwicklung Ihres Kindes zu
unterstützen.
Musik ist viel mehr als nur ein Zeitvertreib. Musik kann Balsam für die Seele sein.
Die Kreativität und Sozialkompetenz ihres Kindes werden durch die Musik optimal
gefördert. Es mobilisiert das Gehirn und produziert Glückshormone. Kein Wunder,
dass Musik heute von vielen Experten nicht nur als schönes Hobby angesehen,
sondern in der Medizin auch als therapeutisches Hilfsmittel eingesetzt wird.
Die Rückgabe der Buchpakete für alle,
die an der Schulbuchausleihe im Schuljahr 2013/2014 an den unten aufgelisteten
Schulen teilnehmen, findet an folgenden
Schultagen statt:
Martin-von-Cochem-Gymnasium
• Montag, 21.07. - Klassenstufe 10
• Dienstag, 22.07. - Klassenstufe 12 u. 13
• Mittwoch, 23.07. - Klassenstufe 11
Realschule plus Cochem
• Donnerstag,17.07.- Klassenstufe 7
• Montag, 21.07. - Klassen 6a, 6b, 6c, 6d
• Dienstag, 22.07. - Klassen 6e, 6f, 6g, 6h
• Mittwoch, 23.07. - Klassen 5a, 5b, 5c, 5d
• Donnerstag, 24.07. - Klassen 5e, 5f, 5g,
5h
BBS Cochem
• Bücher können in der Zeit vom 14. –
25.07. abgegeben werden.
Realschule plus Kaisersesch
• Donnerstag, 17.07. - Klassenstufe 7
• Montag, 21.07. - Klassenstufe 6
• Dienstag, 22.07. - Klassenstufe 12
• Donnerstag, 24.07. - Klassenstufe 5
Grund- und Realschule plus Blankenrath
• Dienstag, 22.07. - Klassenstufe 1 - 5
Grund- und Realschule plus Treis-Karden
• Montag, 21.07. - Klassenstufen 1 - 6
Integrierte Gesamtschule Zell
• Dienstag, 22.07. - Klassenstufe 5
• Mittwoch, 23.07. - Klassenstufe 6
• Donnerstag, 24.07. - Klassenstufe 7
Diese Erkenntnisse wurden durch mehrere wissenschaftliche Studien belegt und
bestätigt.
Realschule plus Vulkaneifel (Lutzerath)
• Mittwoch, 23.07. - Klassenstufen 5 - 7
Die Kreismusikschule mit ihren qualifizierten Lehrkräften steht Ihnen mit Fachwissen und Kompetenz an vielen Unterrichtsorten im gesamten Kreis zur Verfügung.
Die Ausgabe der Buchpakete für das
Schuljahr 2014/2015 findet in der letzten
Ferienwoche und an den ersten Schultagen statt. Weitere Informationen werden
rechtzeitig bekanntgegeben.
Für Fragen zur Schulbuchausleihe stehen
Ihnen folgende Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung:
• Christina Anselm, Tel.: 02671/61-226
• Gabi Schmitz, Tel.: 02671/61-227.
Wir laden Sie und Ihr Kind zu einer kostenlosen Schnupperstunde ein.
Weitere Infos und Unterlagen bei der Kreismusikschule
Cochem-Zell, Tel.: 02671/61-147
Melden Sie sich schnell und einfach online an
unter www.kms-cochem-zell.de
2
Rückgabetermine Schulbücher im Rahmen der Schulbuchausleihe
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Aus Ihrer Kreisverwaltung
Abschluss der Grundausbildung der Feuerwehrklasse der
Realschule plus Treis-Karden
Einladung zum Internationalen Frauenfrühstück
Ein Demografieprojekt mit Vorbildcharakter
Auf Einladung von Landrat Manfred
Schnur erhielten nun neun frisch gebackene Truppmänner des Wahlpflichtfachs
„Feuerwehrtechnik“ der Realschule plus
Treis-Karden die Lehrgangsbescheinigungen zur bestandenen „Grundausbildung“ in der Feuerwehr. Mit der abgeschlossenen „Truppmannausbildung Teil
1“können die Schüler nun ab dem 16.
Lebensjahr in den aktiven Feuerwehrdienst einsteigen.
Das Wahlpflichtfach, das im Schuljahr
2011/2012 an der Realschule plus in
Treis-Karden eingeführt wurde, ermöglicht den Schülerinnen und Schülern im
Rahmen ihres Stundenplanes die zusätzlichen Qualifikationen im vorbeugenden
und abwehrenden Brandschutz sowie
der Ersten Hilfe zu erwerben. Aber nicht
nur das technische Wissen steht hier
im Vordergrund. Gefördert und gestärkt
werden auch soziale Kompetenzen, wie
Teamgeist und Kommunikationsfähigkeit. Die schriftliche Prüfung wurde durch
Kreisausbilder Michael Mosig abgenommen und ausgewertet. Fachlehrer und
Ausbilder Markus Freiwald, Rektor Eugen
Herrmann und Kreisfeuerwehrinspekteur
Hans-Werner Thomas konnten sich anlässlich der praktischen Prüfung persönlich über den hohen Ausbildungsstand
überzeugen.
Landrat Manfred Schnur freute sich über
die guten Prüfungsergebnisse und lobte
das hohe soziale Engagement der „Floriansschüler“: „Die Feuerwehr benötigt
Nachwuchs mehr denn je. Es ist schön,
dass Ihr schon in der Schule für dieses
wichtige Ehrenamt vorbereitet werdet. Mit
dem Abschluss dieser Ausbildung seid Ihr
nun alle bestens gerüstet, in den aktiven
Feuerwehrdienst einzusteigen“.
Als Geschenk überreichten die Schüler
zusammen mit Kreisfeuerwehrinspekteur
Hans-Werner Thomas und Fachlehrer
Markus Freiwald dem Landrat das Poster zum Cochem-Zeller Projekt „Rette
aus Leidenschaft“, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am
23.06.2014 in Berlin im Rahmen der Veranstaltung „Daseinsvorsorge 2030“ zu
Demografie-Projekten mit Vorbildcharakter vorgestellt wurde.
Innovationspreis Rheinland-Pfalz 2014
Bewerbungen bis 1. August 2014
Das Ministerium für Wirtschaft , Klimaschutz, Energie und Landesplanung des
Landes Rheinland-Pfalz vergibt in Kooperation mit den Arbeitsgemeinschaften
der Industrie- und Handelskammern und
Handwerkskammern des Landes den Innovationspreis Rheinland-Pfalz an besonders innovative Akteure aus RheinlandPfalz in Anerkennung ihrer Leistungen
und ihres Einsatzes für Innovationen in
der Wirtschaft des Landes. Der Innovationspreis existiert seit über 26 Jahren und
ist im Jahr 2014 mit 40.000 Euro dotiert. In
den folgenden Kategorien werden Preise
und Anerkennungen verliehen:
•
Unternehmen
•
Handwerk
Kreisnachrichten Cochem-Zell
•
•
•
Kooperation
Sonderpreis Industrie
Sonderpreis der Wirtschaftsministerin 2014 „Umwelttechnik – innovative
Produkte und Verfahren“
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen,
Forschungseinrichtungen,
Institutionen
etc., die ihren Firmensitz/ Standort/ Wohnort in Rheinland-Pfalz haben und dort innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln, fertigen, einsetzen
und vermarkten.
Bewerber richten ihre Online-Bewerbung
an
www.innovationspreis-rlp.de/onlinebewerbung.html Weitere Informationen
erhalten Sie unter www.innovationspreisrlp.de oder unter Tel.:06131 – 165295.
Beim Internationalen Frauenfrühstück in
Zell und Cochem treffen sich Frauen aus
ganz unterschiedlichen Herkunftsländern,
um bei einer Tasse Kaffee oder Tee und
frischen Brötchen über „Gott und die Welt“
zu reden. Beim letzten Frauenfrühstück
in Zell erzählte Claire Mitchel, warum sie
nach Deutschland gekommen ist: „Vor
zwei Jahren sind mein Mann und ich aus
England ausgewandert. Meine Schwester
lebt schon seit 27 Jahren in Deutschland
und hat die Neugierde auf dieses Land in
uns geweckt. Wir haben hier oft unseren
Urlaub verbracht und das Land lieben gelernt. In Alf an der Mosel wurden wir sesshaft. Es gefällt uns hier ganz besonders
gut. Die Menschen sind freundlich und
offen. Um die Sprache zu lernen, habe ich
vor zwei Jahren einen Integrationskurs in
Zell besucht. Es ist wichtig, die Sprache
zu beherrschen, damit wir uns hier integrieren können.“
Wenn auch Sie gerne im Gespräch Ihre
Sprachkenntnisse verbessern, andere
Menschen kennenlernen oder gerne Wissenswertes über andere Kulturen erfahren
möchten, dann kommen Sie zum Internationalen Frauenfrühstück. Wir freuen uns
über Ihr Interesse und auf einen regen
Austausch. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Angebot ist kostenlos. Gerne
dürfen landestypische Brotaufstriche aus
Ihrem Heimatland mitgebracht werden.
Termine:
•
In Zell: jeden ersten Freitag im Monat
von 10.00 - 11.30 Uhr im Ideen-Treff
in der Schlossstr. 22.
•
In Cochem: 23.07. / 17.09. / 15.10.
/ 19.11. / 10.12.14 von 09.00 – 11.00
Uhr im Seminarraum im Gebäude
des Job-Centers, Briederweg
Infos erhalten Sie bei: Caritas Nebenstelle
Zell, Tel.06542/9697790 und bei Hedwig
Brengmann, Integrationsbeauftragte des
Landkreises, Tel. 02671/61-307, E-Mail:
[email protected]
3
Aus Ihrer Kreisverwaltung
Gebrauchsgüter- und Bodenbörse
Die Gebrauchsgüter- und Bodenbörse ist ein kostenloser Service der Kreisverwaltung zur Vermittlung von weiter verwendbaren
Materialien (wie z.B. Baustoffe, Möbel etc.) und von unbelasteten Böden. Nicht vermittelt werden Reifen, Tiere, Autoteile, Anhänger,
Bücher, Kleidung, Eintrittskarten, Schmuck, Immobilien etc.Anmeldung bei der Abteilung Abfallwirtschaft, Telefon: 02671/61-153,
Telefax: 02671/61-177 oder per E-Mail: [email protected].
Achtung: Anzeigenschluss montags; 1 Woche vor Veröffentlichung. Ihr Text wird automatisch 2 x in den Kreisnachrichten veröffentlicht. Bei erfolgreicher Vermittlung muss aus organisatorischen Gründen eine Rückmeldung (Tel.: 02671/61-153) bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell erfolgen! Für die vermittelten Gegenstände übernehmen wir keine Gewährleistung.
Biete: Gebrauchtgüter
Boden:
A 850: 1000 cbm Mutterboden, Kaisersesch, tagsüber 02671-61-152
Gebrauchsgüter:
A 805: Jogger komplett mit Regenschutz,
Babyschaukel 3-1 verstellbar, 0-3 Jahre,
Illerich, 02653-912412
A 806: 1000 l Wassertank Kunststoff, alte
Dezimalwaage, Alflen, 02678-688
A 807: Benzin Rasenmäher mit Radantrieb, 60 l Fangkorb, Düngenheim, 01622823211
A 808: 2 Damenfahrräder 28", 26", 3 Gang,
m. Rücktritt, 0170-1466774
A 811: Baby-Weithalsflaschen, 02653915808
A 813: Küche m. E-Geräten, Esstische,
Stühle, Wohnzimmertische, Ledersessel,
Schlafcouch m. Bettkasten, Wohnzimmerschrank, Lampen, Geschirr, Bücherschrank massiv, Kleiderschr. 2m, versch.
Betten, 2 Lichtschächte, elektr. Fuchsschwanzsäge, 0152-53998878
A 814: Paneelenstreichgeräte, 2 Zelte, 2
Surfboards m. versch. Segeln u. ZB, Masburg, 0152-53998878
A 815: Seilwinde, Zilshausen, 06762-6955
A 816: Rasenmäheraufsitzer, Büchel, 02678398
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Kreisnachrichten Cochem-Zell
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N 853: Klappfahrrad, Briedern, 026739625564
Bauschuttdeponie
Bruttig-Fankel am
18.07.2014 geschlossen
Die Bauschuttdeponie Bruttig-Fankel
ist am Freitag, dem 18.07.2014, geschlossen. Bei Bedarf weichen Sie
an diesem Tag bitte auf die Bauschuttdeponien Faid und Blankenrath
aus. Weitere Informationen zu den
Öffnungszeiten und Entsorgungsmöglichkeiten finden Sie im Internet
unter www.cochem-zell.de/abfallwirtschaft > Bauschuttdeponien.
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Breitband für alle in Cochem-Zell“
Kreis punktet beim bundesweiten Wettbewerb „Ausgezeichnete Orte im
Land der Ideen“
Das von Landkreis und den Verbandsgemeinden gemeinsam getragene Breitbandprojekt gehört zu einem der 100 besten Ideenprojekte in Deutschland. Dies ist
das Resultat einer Bewerbung des Kreises beim Bundeswettbewerb „Deutschland – Land der Ideen“, der von der Bundesregierung und der Deutschen Bank
seit 2006 durchgeführt wird. Über 1.000
Bewerbungen lagen in diesem Jahr der
18-köpfigen Jury zur Entscheidung vor.
Das Cochem-Zeller Projekt zur flächendeckenden Versorgung aller Bürger mit der
schnellen Datenautobahn wurde dabei in
der Kategorie „Wirtschaft“ prämiert.
Der Wettbewerb
Die Wettbewerbsträger suchten in diesem
Jahr 100 Innovationen, die die Zukunftsperspektiven ländlicher Regionen stärken: “Innovationen querfeldein – ländliche
Räume neu gedacht”. Gefragt waren gute
Ideen und Projekte aus allen Regionen
Deutschlands, ob Projekte in der Landwirtschaft, Ökologie oder technologischen
Innovationen. „Mit vielen Innovationen
querfeldein zeigen uns die Preisträger die
ganze Bandbreite an Ideenvielfalt insbesondere für den ländlichen Raum“, so die
Jury. Und diese Ideen sollen nationalen
und internationalen Vorbildcharakter haben und als Inspiration für andere dienen.
Der Landkreis Cochem-Zell bewarb sich
Ende April für diesen Wettbewerb. Anfang
Juli erfolgte die offizielle Bekanntgabe
der Preisträger, die gleichzeitig zu einem
Netzwerktreffen nach Berlin eingeladen
wurden. Die offizielle Preisverleihung ist
Anfang März 2015 im Rahmen einer Veranstaltung in Cochem. Im Oktober und
November wählt die Öffentlichkeit per Online-Abstimmung einen Publikumssieger.
Darüber hinaus findet im November auch
noch die Ehrung der Bundessieger statt.
Hier kann aus jeder Kategorie ein Preisträger zum Leuchtturmprojekt Deutschlands werden.
Ziel des Wettbewerbes ist es in erster Linie von einem umfangreichen Netzwerk,
das durch den Wettbewerb geboten wird,
zu profitieren. Jährliche Treffen sollen
Gelegenheit bieten, Kontakte zu anderen Preisträgern zu knüpfen, Erfahrungen
auszutauschen und neue Ideen zu entwickeln. Weiterhin soll das Projekt noch
mehr Aufmerksamkeit bekommen. Eine
finanzielle Förderung ist mit der Auszeichnung nicht verbunden.
Öffentliche Ausschreibung
Art der Vergabe:
Öffentlicher Wettbewerb um die Teilnahme an einem Vergabeverfahren
für freiberufliche Leistungen gemäß
VOF unterhalb der Schwellenwerte
Maßnahme:
Erarbeitung eines Lokalen Integrierten
Ländlichen
Entwicklungskonzeptes
(LILE) einschließlich eines partizipativen Beteiligungsprozesses (bottomup) zur Bewerbung und Anerkennung
als LEADER-Region Vulkaneifel im
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Ausführungsfrist:
Mit den Arbeiten ist unverzüglich nach
Zuschlagserteilung zu beginnen. Die
Projektlaufzeit beträgt maximal 5 Monate.
Der Langtext dieser Bekanntmachung
kann kostenlos im Internet unter www.
leaderregion-vulkaneifel.de abgerufen
werden.
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Leitung: Maria Ursulet-Laurence
Beginn: Fr., 26.09.14
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Beginn: Mo., 08.09.2014
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Grundschule Zell
Gebühr: 55 EUR
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Leitung: Dieter Arenz sen., Bildhauer
Beginn: Di., 30.09.2014
Uhrzeit: 18.00 - 20.15 Uhr
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Leitung: Martha Schoenki
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Leitung: Katrin Walter, Heilpraktikerin
Beginn: Mi., 10.09.2014
Uhrzeit: 19.30 - 20.30 Uhr
Dauer: 6 x 1 Zstd.
Ort:
Praxis Walter in Dohr
Gebühr: 38 EUR
Physiotherapie Arnold J. Braun
56812 Cochem Ravenéstr. 26
Tel. 02671/ 4893
Kreisnachrichten Cochem-Zell
7
Kreisvolkshochschule
Meditation
30165C
Leitung: Katrin Walter, Heilpraktikerin
Beginn: Mi., 05.11.2014
Uhrzeit: 19.30 - 21.00 Uhr
Dauer: 6 x 2 Ustd.
Ort:
Praxis Walter in Dohr
Gebühr: 56 EUR
Tai Chi I - für Anfänger „PekingForm“
30167Z
Leitung: Irma Kling
Beginn: Fr., 12.09.2014
Uhrzeit: 18.00 - 19.30 Uhr
Dauer: 10 x 2 Ustd.
Ort:
Grundschule Zell
Gebühr: 68 EUR
Tai Chi - 85er Form
30173Z
Leitung: Irma Kling
Beginn: Fr., 12.09.2014
Uhrzeit: 19.30 - 21.00 Uhr
Dauer: 10 x 2 Ustd.
Ort:
Grundschule Zell
Gebühr: 68 EUR
Der Weg des Bogens - der Weg zu
sich selbst - Bogenschießen als körperliche und geistige Übung
Leitung: Dr. Ekkehard Nau
langjähriger Kyudoka
Termin: So., 07.09.2014 (30180U)
Uhrzeit: 14.00 – 17.00 Uhr
Ort:
Seminarhaus Vulkaneifel in
Immerath
Gebühr: 52 EUR incl. Getränke
oder
Termin: So., 28.09.14 (30181U)
Uhrzeit: 11.00 – 17.00 Uhr
Ort:
Seminarhaus Vulkaneifel in
Immerath
Gebühr: 105 EUR incl. Mittagsimbiss
und Getränke
Meditatives Trommeln auf Schamanentrommeln
Leitung:
Termin:
Termin:
Uhrzeit:
Ort:
Barbara Nau, Heilpraktikerin
Sa., 06.09.2014 (30186U)
Sa., 04.10.2014 (30187U)
15.00 – 18.00 Uhr
Seminarhaus Vulkaneifel in
Immerath
Gebühr: 20 EUR
Yoga ist Atem, Bewegung und
Leben
30190K
Leitung: Christine Müller
Beginn: Mi., 10.09.2014
Uhrzeit: 19.00 - 20.30 Uhr
Dauer: 10 x 2 Ustd.
Ort:
Mehrgenerationenhaus
Kaisersesch
Gebühr: 68 EUR
Hatha-Yoga für einen gesunden
Rücken
30199C
Leitung: Petra Schneider
Beginn: Fr., 12.09.2014
Uhrzeit: 16.30 - 18.00 Uhr
Dauer: 6 x 2 Ustd.
Ort:
BBS Cochem
Gebühr: 41 EUR
Wirbelsäulengymnastik
30203C
Leitung: Joelle Volarik-Jaquet
Beginn: Di., 23.09.14
Uhrzeit: 18.15 – 19.15 Uhr
Dauer: 8 x 1 Zstd.
Ort:
Realschule plus Cochem
Gebühr: 50 EUR
Wirbelsäulengymnastik
30205Z
Leitung: Monika Simon
Beginn: Mi., 05.11.2014
Uhrzeit: 19.00 - 20.00 Uhr
Dauer: 6 x 1 Zstd.
Ort:
Grundschule Zell
Gebühr: 27 EUR
www.kvhs-cochem-zell.de
Zell/Mosel
8
Öffnungszeiten SB-Warenhaus
Montag-Donnerstag: 8.00 - 20.00 Uhr
Freitag und Samstag: 8.00 - 21.00 Uhr
Schwimmkurs für Erwachsene
30213C
Leitung: Dieter Franzen
Beginn: Di., 09.09.2014
Uhrzeit: 18.50 - 20.20 Uhr
U-Tage: Di. und Do.
Dauer: 12 x 2 Ustd.
Ort:
Förderschule Dohr
Gebühr: 82 EUR
Nordic Walking - Einsteigerkurs
30239C
Leitung: Ellen Lehmann
Beginn: Do., 18.09.2014
Uhrzeit: 15.30 - 17.00 Uhr
Dauer: 8 x 2 Ustd.
Treff:
KVHS Cochem
Gebühr: 54 EUR
Fit for Fun „Bewegung macht Spaß“
30242C
Leitung: Agneta Olah
Beginn: Mo., 08.09.2014
Uhrzeit: 19.30 - 21.00 Uhr
Dauer: 12 x 2 Ustd.
Ort:
Realschule plus Cochem
Gebühr: 60 EUR
Salsa-Latino-Aerobic für Anfänger
30243C
Leitung: Agneta Olah
Beginn: Do., 11.09.2014
Uhrzeit: 19.30 - 21.00 Uhr
Dauer: 6 x 2 Ustd.
Ort:
BBS Cochem
Gebühr: 30 EUR
Selbstverteidigung für Frauen
30245C
Leitung: Michael Kern
Termin: Sa., 11.10.2014
Uhrzeit: 10.00 – 16.30 Uhr
Ort:
BBS Cochem
Gebühr: 45 EUR
Wirbelsäulengymnastik Prävention Rückenschule
Abschleppdienst Fair-Cars GbR
H. Christ und H. Petry
Autohandel und Altfahrzeugankauf
Calmontstr. 100, 56814 Bremm
Tel.: 02675/911333, 0162/8977485
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Kreisvolkshochschule
30255C
Leitung: Petra Schneider
Beginn: Fr., 12.09.2014
Uhrzeit: 18.00 - 19.30 Uhr
Dauer: 6 x 2 Ustd.
Ort:
BBS Cochem
Gebühr: 41 EUR
Pilates für Fortgeschrittene
30265TK
Leitung: Sonja Germann
Beginn: Di., 09.09.2014
Uhrzeit: 19.35 - 21.05 Uhr
Dauer: 11 x 2 Ustd.
Ort:
Realschule plus Treis-Karden
Gebühr: 81 EUR
Philippino Boxing Workout - Level 1
30257Z
Leitung: Michael Kern
Beginn: Do., 14.08.2014
Uhrzeit. 19.00 - 20.15 Uhr
Dauer: 8 x 75 Minuten
Ort:
Grundschule Alf
Gebühr: 45 EUR
Pilates meets Yoga
30258TK
Leitung: Sonja Germann
Beginn: Fr., 12.09.2014
Uhrzeit: 17.00 - 18.30 Uhr
Dauer: 8 x 2 Ustd.
Ort:
Realschule plus Treis-Karden
Gebühr: 54 EUR
Bodyforming für Anfänger - Bauch,
Beine, Po
Leitung: Jacqueline Brixius
Beginn: Di., 09.09.2014 (30263C)
Uhrzeit: 19.30 - 21.00 Uhr
Dauer: 10 x 2 Ustd.
Ort:
BBS Cochem
Gebühr: 68 EUR
oder
Beginn: Mo., 08.09.2014 (30266TK)
Uhrzeit: 19.00 - 20.30 Uhr
Dauer: 10 x 2 Ustd.
Ort:
Realschule plus Treis-Karden
Gebühr: 68 EUR
Pilates für Anfänger
30264TK
Leitung: Sonja Germann
Beginn: Di., 09.09.2014
Uhrzeit: 18.00 - 19.30 Uhr
Dauer: 11 x 2 Ustd.
Ort:
Realschule plus Treis-Karden
Gebühr: 81 EUR
Lebensmittelhygiene Personal- und
Hygieneschulung nach DIN 10514
30602C
Leitung: Dr. Markus Wacker
Termin: Sa., 08.11.2014
Uhrzeit: 08.00 – 13.00 Ustd.
Ort:
KVHS Cochem
Gebühr: 37 EUR incl.
Schulungsmaterial
Raucherentwöhnung – Vortrag
30306U
Leitung: Robert Rehnelt, Heilpraktiker
Termin: Mi., 08.10.2014
Uhrzeit: 19.00 - 20.30 Uhr
Ort:
Naturheilpraxis Elsen &
Rehnelt in Lutzerath
Gebühr: 10 EUR
Stressbewältigung für mehr Lebensqualität- Burnout-Prävention
durch Achtsamkeit und Meditation
30406C
Leitung: Barbara Nau, Heilpraktikerin
Termin: Sa., 27.09.14, 10.30 - 18.00 Uhr
Ort:
Seminarhaus Vulkaneifel in
Immerath
Gebühr: 93 EUR inkl. Skript, Getränke
u. ayurvedischer Mittagstisch
Klopfen Sie sich frei!
30410C
Leitung: Robert Rehnelt, Heilpraktiker
Termin: Sa., 27.09.2014
Uhrzeit: 09.00 - 18.00 Uhr
Ort:
Naturheilpraxis Elsen &
Rehnelt in Lutzerath
Gebühr: 80 EUR
Sonnenschäden beheben –
Reparaturmaßnahmen
30509C
Leitung: Ilona Nehm
Termin: Mi., 27.08.2014
Uhrzeit: 17.00 - 19.00 Uhr
Ort:
KVHS Cochem
Gebühr: 12 EUR zzgl. 5 EUR
Materialkosten
www.kvhs-cochem-zell.de
Heilkräuter und ihre Handhabe Grundkurs
30704C
Leitung: Hedda Edel
Termin: Mo., 15.09., Di., 16.09. und
Mi., 17.09.2014
Uhrzeit: 19.00 - 21.00 Uhr
Ort:
KVHS Cochem
Gebühr: 38 EUR
Vitalkost-Zubereitung mit Herstellung von grünen Smoothies
30711C
Leitung: Simone Münich
Termin: Fr., 12.09.2014
Uhrzeit: 17.30 - 21.30 Uhr
Ort:
BBS Cochem
Gebühr: 14 EUR zzgl. 15 EUR
Lebensmittelumlage
Pasta selbst gemacht
30712C
Leitung: Sonja Germann
Termin: Sa., 27.09.2014
Uhrzeit: 10.30 - 14.30 Uhr
Ort:
BBS Cochem
Gebühr: 20 EUR zzgl. 10 EUR
Warenkosten
Kartoffel-Menü
30713C
Leitung:
Termin:
Uhrzeit:
Ort:
Gebühr:
Sonja Germann
Sa., 08.11.2014
10.30 - 14.30 Uhr
BBS Cochem
20 EUR zzgl. 10€ Warenkosten
Physiotherapie Arnold J. Braun
56812 Cochem Ravenéstr. 26
Tel. 02671/ 4893
Kreisnachrichten Cochem-Zell
9
Kreisvolkshochschule
Sprachen
Deutsch für Fortgeschrittene Niveau A2 - B1
40416C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Hildegard Reichertz
Di., 05.08.2014
17.00 - 18.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
KVHS Cochem
68 EUR
Deutsch für Anfänger mit leichten
Vorkenntnissen Niveau 3/A1
40419Z
Leitung: Julia Schmitz
Beginn: Mo., 03.11.2014
Uhrzeit: 19.30 - 21.00 Uhr
Dauer: 6 x 2 Ustd.
Ort:
IGS Zell
Gebühr: 44 EUR
Deutsch für Anfänger Niveau 1/A1
40420C
Leitung: Kurt Schenk
Beginn: Do., 11.09.2014
Uhrzeit: 18.00 - 19.30 Uhr
Dauer: 10 x 2 Ustd.
Ort:
BBS Cochem
Gebühr: 68 EUR
Englisch für Anfänger Niveau A1/2
40614C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Victoria Müllenmeister
Do., 11.09.2014
18.30 - 20.00 Uhr
10 x 2 Ustd.
KVHS Cochem
68 EUR
Englisch für Leichtfortgeschrittene
Niveau A1/5
40615C
Leitung: Victoria Müllenmeister
Beginn: Do., 11.09.2014
Uhrzeit: 09.30 - 11.00 Uhr
Dauer: 10 x 2 Ustd.
Ort:
KVHS Cochem
Gebühr: 68 EUR
Englisch mit Vorkenntnissen, Teil 2/
A1
40616Z
40616Z
Leitung: Reinhard Müller
Beginn: Di., 21.10.2014
Uhrzeit: 18.30 - 20.00 Uhr
Dauer: 9 x 2 Ustd.
Ort:
IGS Zell
Gebühr: 61 EUR
Englisch für Anfänger Niveau 1/A1
40618C
Leitung: Kurt Schenk
Beginn: Do., 11.09.2014
Uhrzeit: 19.30 - 21.00 Uhr
Dauer: 10 x 2 Ustd.
Ort:
BBS Cochem
Gebühr: 68 EUR
Französisch für Fortgeschrittene
Niveau B1
40806C
Leitung: Peter Rielau
Beginn: Di., 09.09.2014
Uhrzeit: 18.00 - 19.30 Uhr
Dauer: 10 x 2 Ustd.
Ort:
BBS Cochem
Gebühr: 68 EUR
Italienisch Vertiefungskurs Niveau
A2/8
40910C
Leitung: Michaela Stöckl
Beginn: Mi., 03.09.2014
Uhrzeit: 18.00 – 19.30 Uhr
Dauer: 8 x 2 Ustd.
Ort:
BBS Cochem
Gebühr: 54 EUR
Portugiesisch für Anfänger Niveau
2/A1
41802C
Leitung: Viviane Marx
Beginn: Mo., 08.09.2014
Uhrzeit: 19.30 - 21.00 Uhr
Dauer: 7 x 2 Ustd.
Ort:
BBS Cochem
Gebühr: 48 EUR
Zell/Mosel
10
Öffnungszeiten SB-Warenhaus
Montag-Donnerstag: 8.00 - 20.00 Uhr
Freitag und Samstag: 8.00 - 21.00 Uhr
Spanisch für Anfänger Niveau 1/A1
42205C
Leitung: Marie-Helen Thiel
Beginn: Di., 16.09.2014
Uhrzeit. 17.30 - 19.00 Uhr
Dauer: 10 x 2 Ustd.
Ort:
KVHS Cochem
Gebühr: 68 EUR
Hablamos - Spanisch - Auffrischerkurs
42206C
Leitung: Marie-Helen Thiel
Beginn: Di., 16.09.2014
Uhrzeit: 19.00 - 20.30 Uhr
Dauer: 10 x 2 Ustd.
Ort:
KVHS Cochem
Gebühr: 68 EUR
Spanisch für den Urlaub - Anfängerkurs
42207Z
Leitung: Julia Schmitz
Beginn: Mo., 03.11.2014
Uhrzeit: 18.00 - 19.30 Uhr
Dauer: 6 x 2 Ustd.
Ort:
IGS Zell
Gebühr: 44 EUR
Arbeit - Beruf - EDV
Alltagsaufgaben mit dem PC
erledigen
50102Z
Leitung: Ralf Müllen
Beginn: Di., 09.09.2014
Uhrzeit: 18.00 - 20.15 Uhr
Dauer: 5 x 3 Ustd.
Ort:
Grundschule Zell
Gebühr: 62 EUR
Dateien ordentlich verwalten
50111C
Leitung: Thomas Borgmann
Termin: Sa., 20.09.2014
Uhrzeit: 09.00 - 12.15 Uhr
Ort:
KVHS Cochem
Gebühr: 16 EUR
Abschleppdienst Fair-Cars GbR
H. Christ und H. Petry
Autohandel und Altfahrzeugankauf
Calmontstr. 100, 56814 Bremm
Tel.: 02675/911333, 0162/8977485
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Kreisvolkshochschule
Textverarbeitung mit Word 2010 –
Grundkurs
50203C
Leitung: Hartmut Blank
Beginn: Di., 23.09.2014
Uhrzeit: 09.00 – 12.15 Uhr
U-Tage: Di., Mi. und Fr.
Dauer: 3 x 4 Ustd.
Ort:
KVHS Cochem
Gebühr: 56 EUR
Textverarbeitung mit Word 2010 –
Aufbaukurs
50204C
Leitung: Hartmut Blank
Beginn: Di., 07.10.2014
Uhrzeit: 09.00 – 12.15 Uhr
U-Tage: Di., Mi. und Fr.
Dauer: 3 x 4 Ustd.
Ort:
KVHS Cochem
Gebühr: 56 EUR
Tabellenkalkulation mit Excel (Auffrischer- und Vertiefungskurs)
50245Z
Leitung: Ralf Müllen
Beginn: Di., 04.11.2014
Uhrzeit: 18.00 – 20.15 Uhr
Dauer: 6 x 3 Ustd.
Ort:
Grundschule Zell
Gebühr: 74 EUR
Digitale Bildbearbeitung mit Adobe
Photoshop Elements
50282C
Leitung: Burkhard Busch
Beginn: Mo., 22.09.14
Uhrzeit: 18.30 - 20.45 Uhr
U-Tage: Mo. und Mi.
Dauer: 4 x 3 Ustd.
Ort:
KVHS Cochem
Gebühr: 55 EUR
Internet im Alltag
Leitung: Werner Benz
Termin: Mo., 06.10.14 und
Mi., 08.10.14
Uhrzeit: 17.00 – 20.15 Uhr
Ort:
KVHS Cochem
Gebühr: 33 EUR
Excel 2010 - Grundkurs
Leitung: Hartmut Blank
Beginn: Di., 09.09.14
Uhrzeit. 18.00 - 21.15 Uhr
U-Tage: Di. und Do.
Dauer: 4 x 4 Ustd.
Ort:
KVHS Cochem
Gebühr: 75 EUR
Computerschreiben 10-Fingersystem
lernen für Erwachsene
50405C
Leitung: Melanie Schermann
Beginn: Sa., 08.11.14
Uhrzeit: 10.00 – 11.30 Uhr
Dauer: 4 x 2 Ustd.
Ort:
KVHS Cochem
Gebühr: 60 EUR
zzgl. online-Tipptrainer
(Preis 25,00 EUR incl. Lizenzgebühr
sind an die Kursleiterin zu zahlen)
Rhetorik für die Praxis – Wochenendseminar für Anfänger
50901C
Leitung: Albrecht Reckzet
Termin: Sa., 27.09. und So. 28.09.14
Uhrzeit: 10.00 - 18.00 Uhr
Ort:
KVHS Cochem
Gebühr: 89 EUR
50248C
Leitung: Hartmut Blank
Beginn: Di., 04.11.2014
Uhrzeit: 09.00 – 12.15 Uhr
U-Tage: Di., Mi. und Fr.
Ort:
KVHS Cochem
Gebühr: 56 EUR
Schwimmkurse für Kinder von
6 – 10 Jahren
60307C
Leitung: Gerd Huber
Beginn: Mo., 06.10.2014
Uhrzeit: 17.30 – 18.30 Uhr
U-Tage: Mo. und Fr.
Dauer: 14 x 1 Zstd.
Ort:
Förderschule Dohr
Gebühr: 48 EUR
50303C
Excel 2010 – Grundlagen
50247C
Spezial: Kinder u. Jugendliche
Besuchen Sie
uns im Internet
www.kvhs-cochem-zell.de
Wassergewöhnungskurs für Kinder
ab 4 Jahre
60311C
Leitung: Gerd Huber
Beginn: Fr., 10.10.2014
Uhrzeit: 16.00 – 17.00 Uhr
Dauer: 8 x 1 Zstd.
Ort:
Förderschule Dohr
Gebühr: 27 EUR
Rhetorikseminar für Schülerinnen
und Schüler sowie Auszubildende
60503C
Leitung: Gerd Pochert
Termin: Sa., 22. und So., 23.11.14
Uhrzeit: 09.00 – 16.00 Uhr
Ort:
KVHS Cochem
Gebühr: 65 EUR
Computerschreiben 10-Fingersystem lernen für Jugendliche
60505C
Leitung: Melanie Schermann
Beginn: Mo., 25.08.14, 11.00 - 12.30 Uhr
U-Tage: Mo. und Do.
Dauer: 4 x 2 Ustd.
Ort:
KVHS Cochem
Gebühr: 45 EUR zzgl. online-Tipptrainer
(Preis 25,00 EUR incl. Lizenzgebühr
sind an die Kursleiterin zu zahlen)
www.kvhs-cochem-zell.de
Physiotherapie Arnold J. Braun
56812 Cochem Ravenéstr. 26
Tel. 02671/ 4893
Kreisnachrichten Cochem-Zell
11
Kreisvolkshochschule
Senioren - Akademie
50+
Erste Schritte am PC
Wir suchen Kursleiter/innen
in verschiedenen Bereichen!
70506C
Yoga für ältere Menschen
70306K
Leitung: Christine Müller
Beginn: Do., 11.09.2014
Uhrzeit: 14.00 - 15.30 Uhr
Dauer: 10 x 2 Ustd.
Ort:
Mehrgenerationenhaus
Kaisersesch
Gebühr: 68 EUR
Englisch für Leichtfortgeschrittene
Niveau A1
70412C
Leitung: Lisa Möntenich
Beginn: Mi., 10.09.14
Uhrzeit: 16.30 - 18.00 Uhr
Dauer: 10 x 2 Ustd.
Ort:
KVHS Cochem
Gebühr: 68 EUR
www.kvhs-cochem-zell.de
Leitung: Werner Benz
Beginn: Mo., 08.09.2014
Uhrzeit: 09.00 - 12.15 Uhr
U-Tage: Mo. - Fr.
Dauer: 5 x 4 Ustd.
Ort:
KVHS Cochem
Gebühr: 82 EUR
Bei Interesse melden Sie
sich bitte bei Heidrun Baltes,
Leiterin der KVHS Cochem-Zell,
unter der Rufnummer:
02671/61-463.
Wir freuen uns auf Sie!
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Anfänger
„Wir bieten jedem Unternehmer
im Landkreis Cochem-Zell die
Möglichkeit einer Kooperation.
70507TK
Leitung: Thomas Lippe
Beginn: Di., 09.09.14, 18.30 - 20.00 Uhr
U-Tage: Di. und Do.
Dauer: 10 x 2 Ustd.
Ort:
Realschule plus Treis-Karden
Gebühr: 68 EUR
Wir bevorzugen insbesondere
auch Existenzgründer“.
Bitte melden Sie sich bei
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Kursnr. Titel
Dozent
Beginn/Uhrzeit
Ort
Gebühr
11606C
Welcher Wein ist seinen Preis wert?
Janine Reichert
Mo., 08.12.14 von 19.00 - 21.30 Uhr
KVHS Cochem
11 EUR
21105C
Digitale Fotographie
Burkhard Busch
Mo., 03.11.14 von 18.30 - 20.45 Uhr
KVHS Cochem
55 EUR
30127K
Yoga gegen Rückenschmerzen
Hildegard Rieger
Mo., 03.11.14 von 17.45 - 19.15 Uhr
Alte Probstei in Hambuch
62 EUR
30133K
Yoga gegen Rückenschmerzen
Hildegard Rieger
Mo., 03.11.14 von 19.30 - 21.00 Uhr
Alte Probstei in Hambuch
62 EUR
30221Z
Pilates
Monika Simon
Mo., 06.10.14 von 20.00 - 21.00 Uhr
Grundschule Zell
36 EUR
30244C
Salsa-Latino-Aerobic
Agneta Olah
Do., 06.11.14 von 19.30 - 21.00 Uhr
BBS Cochem
30 EUR
30411C
Klopfen Sie sich frei!
Robert Rehnelt
Sa., 15.11.14 von 09.00 - 18.00 Uhr
Naturheilpraxis Elsen & Rehnelt in Lutzerath
80 EUR
30534C
Top im Job - Schminkkurs
Ilona Nehm
Mi., 19.11.14 von 14.30 - 16.30 Uhr
KVHS Cochem
12 EUR
30603C
HACCP-Prinzipien
Dr. Markus Wacker
Fr., 12.12.14 von 17.00 - 20.15 Uhr
KVHS Cochem
27 EUR
40617C
Englisch für Hotel- und Gastronomie
Lisa Möntenich
Di., 04.11.14 von 17.00 - 18.30 Uhr
BBS Cochem
41 EUR
50249C
Excel 2010 - Aufbaukurs
Hartmut Blank
Di., 18.11.14 von 09.00 - 12.15 Uhr
KVHS Cochem
56 EUR
50304C
Kommunikation mit Outlook 2010
Hartmut Blank
Di., 02.12.14 von 09.00 - 12.15 Uhr
KVHS Cochem
56 EUR
50361C
GPS-Kurs für Radfahrer und Wanderer
Werner Benz
Sa., 06.12.14 von 09.00 - 12.15 Uhr
KVHS Cochem
38 EUR
50903C
Rhetorikseminar
Gerd Pochert
Fr., 28.11.14 von 17.00 - 20.00 Uhr
KVHS Cochem
178 EUR
Zell/Mosel
12
Öffnungszeiten SB-Warenhaus
Montag-Donnerstag: 8.00 - 20.00 Uhr
Freitag und Samstag: 8.00 - 21.00 Uhr
Abschleppdienst Fair-Cars GbR
H. Christ und H. Petry
Autohandel und Altfahrzeugankauf
Calmontstr. 100, 56814 Bremm
Tel.: 02675/911333, 0162/8977485
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Ulmen
- 61 -
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Tschechien
Jubiläums-Comedy-Power der „Kultur- + Genuss-Woche
Do. 18. 9. „Ladies-
Comedy-Night“
mit gleich 3 hochrangigen
Komikerinnen, die schon
mit ihren Soloprogram- Margie Kinsky Lioba Albus Patrizia Moresco
men größte Hallen füllen
Konzert-Highlight erleben + gleichzeitig Gutes tun
Fr. 26. 9.
Benefiz-Gala zugunsten
Kinderhilfsprojekten
„Django Reinhardt in concert“
mit großer Besetzung und
besonderen Überraschungen.
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