St. Barbara K i n d e r h e i m
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St. Barbara Kinderheim Leistungsbeschreibung Januar 2012 Inhaltsverzeichnis: Seite: 0 Vorwort 03 1 Leitbild 04 2 Leistungsbeschreibung 05 2.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4 Formen der Leistungserbringung Wohngruppen Trainingswohnen Sozialpädagogisch betreutes Wohnen Flexible Hilfen 05 06 13 16 19 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 2.2.6 2.2.7 2.2.8 2.2.9 2.2.10 Leistungsbereiche Aufnahme Erziehungs- und Hilfeplanung Gestaltung des Alltags Kindergarten, Schule, Ausbildung und Beruf Netzwerkpflege und soziale Integration Emotional-sozialer Bereich Gesundheitspflege Hauswirtschaftliche Leistungen und Verpflegung Beratung, Leitung Entlassung 21 21 22 22 23 23 24 25 25 25 26 3 Qualitätsentwicklungsbeschreibung 27 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 Zielorientierung ‚Kunden’ – Orientierung Prozessorientierung Kontinuierliche Verbesserung Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenorientierung 27 28 29 29 30 4 Anhang 31 4.1 Anschriften- und Telefonverzeichnis 31 2.1.1 2 0 Vorwort Mit der Gründung im Jahre 1908 weist das St. Barbara Kinderheim eine lange Tradition auf und hat selbst viel ‘Heimerziehungsgeschichte’ erlebt und aktiv mit gestaltet. Bis Ende 2007 stand das Kinderheim unter der Trägerschaft der Katholischem Klinikum Duisburg GmbH. Seit Januar 2008 gehört die Einrichtung dem Caritasverband Duisburg e. V. an und ist seit dem eingebettet in das stationäre und ambulante Jugendhilfeangebot dieses Fachverbandes. Heute bieten wir 67 Plätze in differenzierten und dezentralisierten Formen. Zudem betreuen wir je nach Bedarf Jugendliche / junge Volljährige ambulant in eigenen Wohnungen und entwickeln kurzfristig Hilfeangebote passgenau entsprechend angefragter Problemlagen. Zielgruppe unserer Arbeit sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit ihren Familien im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach § 27 KJHG in Verbindung mit § 34 und § 41 KJHG sowie §§ 5, 8, 36 und 37 KJHG. Mit der Einfügung der §§ 78a-g in das Achte Buch ‚Sozialgesetzbuch’ forderte der Gesetzgeber die Beschreibung von Leistungen, Qualitäten und Entgelten. Vor dem Hintergrund fachlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen nahmen und nehmen dabei Erwartungen um die Herstellung von Ziel-, Leistungs-, Qualitäts-, Ergebnis- und Kostentransparenz zu. Diese Gedanken nimmt die vorliegende Konzeption explizit auf, indem in dem Teil 2 die Leistungsbeschreibung und in dem Teil 3 die Qualitätsentwicklungsbeschreibung in den Mittelpunkt gesetzt wird. Die Auflistung in einzelne Leistungsbereiche ist theoretisch herbeigeführt. Dabei lassen sich Überschneidungen nicht immer vermeiden und Erziehung im eigentlichen Sinne nicht segmentieren. Bei allem wollen wir uns nicht nur als Sozialisationsinstanz verstanden wissen, sondern definieren unseren Auftrag bewusst als normativen Erziehungsauftrag, der ausgehend von einem komplexen Menschenbild sich christlicher Werteorientierung verpflichtet fühlt. In der nachstehenden Konzeption wird zunächst das Leitbild unseres Hauses vorgestellt. Daran schließen sich Darstellungen zu den Formen der Leistungserbringung an, bevor im Kapitel 2 die einzelnen Leistungsbereiche beschrieben werden. Im 3. Abschnitt werden mit den Bereichen der Ziel-, Kunden-, Prozessorientierung sowie der ‚Kontinuierlichen Verbesserung’ und ‚MitarbeiterInnenorientierung’ wesentliche Maximen der Qualitätsentwicklungsbeschreibung konturiert. Im Anhang findet der Leser das Anschriftenverzeichnis zur Orientierung. Wir danken für Ihr Interesse an unserer Arbeit, lassen Ihnen heute gerne unsere Angebote zukommen und freuen uns auf die Begegnung mit Ihnen. Duisburg, im Januar 2012 3 1 Leitbild Das St. Barbara Kinderheim ist eine Einrichtung der stationären Jugendhilfe nach Maßgabe der §§ 27, 32, 33, 34, 35a, 41 und 42 SGB VIII. Darüber hinaus bieten wir auch ambulante, flexible Hilfen zur Erziehung an. Als Kinderheim sind wir Teil des Caritasverbandes, dem Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche, und legen die christlichen Grundwerte der Nächstenliebe und der Achtung vor der Würde des Menschen zugrunde. In unserer Arbeit wenden wir uns den Kindern und Jugendlichen und deren Familien zu, die unsere Angebote in Anspruch nehmen und verwirklichen die Grundsätze unseres Leitbildes: Wir, Wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung im pädagogischen, technischen, hauswirtschaftlichen und administrativen Bereich, tragen Verantwortung dafür, eine positive Zusammenarbeit mit den zu Betreuenden und deren Familien zu ermöglichen. Wir nehmen jedes Kind, jede Jugendliche und jeden Jugendlichen als einzigartige Persönlichkeit an. Wir begegnen ihnen und ihren Familien mit Wertschätzung und Respekt. Wir begleiten und unterstützen sie auf ihrem Lebensweg unter Berücksichtigung ihrer individuellen Schwächen und Stärken. Wir tragen dazu bei, dass die Kinder und Jugendlichen ihre eigene Persönlichkeit einschätzen und annehmen können. Auf dieser Grundlage wollen wir sie befähigen, Verantwortung für sich selbst und andere zu übernehmen. Wir bieten den Kindern und Jugendlichen Verlässlichkeit, Sicherheit, Geborgenheit, Zeit und vertrauensvolle Beziehung an. In unserem Handeln haben wir immer auch die Herkunftsfamilien der Kinder und Jugendlichen im Blick, die eine elementar wichtige und dauerhafte Bedeutung für sie haben und geben Hilfestellung zur Entwicklung und Stärkung von Erziehungskompetenzen. Wir sind offen und tolerant gegenüber allen Kulturen und Religionen. Wir pflegen eine verlässliche Zusammenarbeit mit unseren regionalen und überregionalen Kooperationspartnern und allen am Hilfeprozess Beteiligten. Wir gewährleisten eine ständige Überprüfung und Weiterentwicklung der Qualität unserer Arbeit durch ein kontinuierliches Qualitätsmanagement, Dokumentation, Fort- und Weiterbildung, Supervision, Teamarbeit, Fachberatung und Personalführung. Leitung und MitarbeiterInnen des St. Barbara Kinderheimes 4 2 Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung 2.1 Formen der Leistungserbringung Wir bieten Leistungen der Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz [§§ 27, 34, 41, 42 KJHG] an, die sich auf sieben differenzierte und dezentralisierte Wohngruppen und ein Trainingsapartment beziehen. Zudem betreuen wir je nach Bedarf Jugendliche / junge Volljährige ambulant in eigenen Wohnungen und entwickeln kurzfristig Hilfeangebote passgenau entsprechend angefragter Problemlagen. Zwei unserer Wohngruppen stellen zudem die vorläufige Notversorgung von minderjährigen Kindern im Alter von 1 -13 Jahren zu jeder TagesTages- und Nacht Nachtzeit sicher: Wohngruppe Villa Sonnenschein: 0203 / 600 123 06 Mädchenwohngruppe Violetta: 0203 / 70 90 10 80 unter: nter: Außerhalb der Geschäftszeiten sind die Wohngruppen mobil erreichbar u 01522/ 2 775 775 Die Zeitdauer und Perspektive orientiert sich innerhalb der Leistungsformen konsequent an den Erfordernissen des Einzelfalls bzw. an den Maßgaben des Hilfeplans. Anspruch auf Hilfe besteht, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Die Leistungen sind vom Inhaber der Personensorge als Jugendhilfe-Leistung beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe zu beantragen. Sie werden im Bedarfsfall formell aufgrund der Hilfeplanung nach § 36 KJHG bewilligt. Die Finanzierung erfolgt aufgrund eines kostendeckenden Leistungsentgeltes. Der derzeitige Entgeltsatz liegt bei 115,06 Euro [ab 01.01.2011]. Bei mehr als 3tägiger Abwesenheit stellen wir ein Bettengeld in Höhe von 80 % des Entgeltsatzes in Rechnung. Die Fachleistungsstunde liegt bei 46,10 Euro [ab 01.01.2011]. Der Einzugsbereich erstreckt sich auf das Duisburger Stadtgebiet sowie auf die umliegenden Nachbarstädte. 5 2.1.1 Wohngruppen Jugendwohngruppe Freestyle gesetzliche Grundlage: §§ 34, 41 KJHG Zielgruppe: Jugendliche ab 14 Jahre Zielsetzung: Jugendliche werden umfassend gefördert, so dass entweder (1) eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie möglich ist oder (2) die Erziehung in einer anderen Familie vorbereitet wird oder (3) eine auf längere Zeit angelegte Lebensform geboten wird, die auf ein selbständiges Leben vorbereitet. Dieses Angebot dient zur Ergänzung unseres integrierten Handlungskonzeptes zur Verselbstständigung junger Menschen. Mitarbeiter: 4 pädagogische MitarbeiterInnen, 1 JahrespraktikantIn 1 Hauswirtschaftskraft sowie anteilig ZDL, Hausmeister, Verwaltung, Beratung und Leitung Platzzahl: Lage: 10 (2,0) Benediktstr. Benediktstr. 2, 47059 Duisburg (Neuenkamp) Die Wohngruppe befindet sich in einem umgebauten und sanierten ehemaligen Kindergarten mit entsprechender Gartenfläche. Der Stadtteilkern ist innerhalb weniger Minuten gut zu Fuß zu erreichen. Alle wesentlichen Schulformen sind unproblematisch erreichbar. Infrastrukturell sind zudem viele Freizeitmöglichkeiten und Vereinsanbindungen gegeben. Eine Bushaltestelle befindet sich in direkter Nähe der Wohngruppe. Innerhalb vorgegebener Budgets sind zudem die privaten PKW der MitarbeiterInnen und die heimeigenen Kleinbusse nutzbar. Räume: Die Wohngruppe verfügt über eine Küche, Esszimmer, Vorratsraum, ein Wohnzimmer, einen Freizeitraum, für Jungen und Mädchen getrennte WCund Badbereiche sowie ein Bereitschaftsappartement einschließlich Bad und WC für den die Nachtbereitschaften übernehmenden MitarbeiterInnen. An der individuellen Zimmerausgestaltung können sich die Jugendlichen beteiligen. Die Jugendzimmer verteilen sich hinsichtlich Einzel- und Doppelzimmer wie folgt: 6 Einzelzimmer, 2 Doppelzimmer Versorgung: Die Wohngruppe organisiert budgetgebunden den gesamten hauswirtschaftlichen Bereich unter altersgerechter und entwicklungsentsprechender Beteiligung der Jugendlichen selbsttätig. 6 Mädchenwohngruppe Violetta gesetzliche Grundlage: §§ 34, 41, 42 Zielgruppe: weibliche Kinder, Jugendliche Zielsetzung: Kinder und Jugendliche werden umfassend gefördert, so dass entweder (1) eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie möglich ist oder (2) die Erziehung in einer anderen Familie vorbereitet wird oder (3) eine auf längere Zeit angelegte Lebensform geboten wird, die auf ein selbständiges Leben vorbereitet. Unter Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Bedürfnisse bietet „Violetta“ Mädchen Schutz, Struktur, Halt und Orientierung. Die Mädchenwohngruppe Violetta stellt zudem die vorläufige Versorgung von Mädchen im Alter von 1 – 13 Jahren sicher. Mitarbeiter: 4 pädagogische MitarbeiterInnen, 1 JahrespraktikantIn 1 Hauswirtschaftskraft sowie anteilig ZDL, Hausmeister, Verwaltung, Beratung und Leitung Platzzahl: Lage: 10 (2,0) / 1 Notaufnahmeplatz Kantstr. 14, 47166 Duisburg (Hamborn) Die Wohngruppe befindet sich in einem umgebauten Mehrfamilienhaus zur alleinigen Nutzung. Der Stadtteilkern ist innerhalb weniger Minuten gut zu Fuß zu erreichen. Alle wesentlichen Schulformen befinden sich in unmittelbarer Nähe. Infrastrukturell sind zudem viele Freizeitmöglichkeiten und Vereinsanbindungen gegeben. Eine Bushaltestelle befindet sich direkt gegenüber dem Kinderheim. Innerhalb vorgegebener Budgets sind zudem die privaten PKW der MitarbeiterInnen und die heimeigenen Kleinbusse nutzbar. Räume: Die Wohngruppe verfügt jeweils über eine Küche, Esszimmer, Vorratsraum, ein Wohnzimmer, einen Freizeitraum, 3 WC- und Badbereiche sowie ein Bereitschaftszimmer mit separatem Bad und WC für den die Nachtbereitschaften übernehmenden MitarbeiterInnen. An der individuellen Zimmerausgestaltung können sich die Kinder und Jugendlichen beteiligen. Die Kinder- und Jugendzimmer verteilen sich hinsichtlich Einzel- und Doppelzimmer wie folgt: 8 Einzelzimmer, 1 Doppelzimmer, 1 Notaufnahmezimmer Versorgung: Die Wohngruppe organisiert budgetgebunden den gesamten hauswirtschaftlichen Bereich unter altersgerechter und entwicklungsentsprechender Beteiligung der Kinder und Jugendlichen selbsttätig. 7 Wohngruppe Grillopark gesetzliche Grundlage: §§ 34, 41 KJHG Zielgruppe: Kinder, Jugendliche Zielsetzung: Kinder und Jugendliche werden umfassend gefördert, so dass entweder (1) eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie möglich ist oder (2) die Erziehung in einer anderen Familie vorbereitet wird oder (3) eine auf längere Zeit angelegte Lebensform geboten wird, die auf ein selbständiges Leben vorbereitet. Mitarbeiter: 4 pädagogische MitarbeiterInnen [ErzieherInnen, Heilpädagoginnen], 1 hauswirtschaftliche Mitarbeiterin sowie anteilig ZDL, Hausmeister, Verwaltung, Beratung und Leitung Platzzahl: Lage: 9 [2,0] Am Grillopark 25, 47169 Duisburg (Marxloh) Die Wohngruppe befindet sich in einem großzügig gestalteten Einfamilienhaus mit Garten in unmittelbarer Stadt- bzw. Stadtteilnähe. Alle wesentlichen Schulformen sind gut erreichbar. Freizeitund Vereinsmöglichkeiten sind im nahen Umfeld gegeben. Innerhalb vorgegebener Budgets sind zudem die privaten PKW der MitarbeiterInnen und die heimeigenen Kleinbusse nutzbar. Räume: Die Wohngruppe verfügt über eine Küche, Esszimmer, Vorratsraum, ein Wohnzimmer, für Jungen und Mädchen getrennte WC- und Badbereiche sowie ein Bereitschaftsappartement einschließlich Bad für den die Nachtbereitschaften übernehmenden Mitarbeiter. An der individuellen Zimmerausgestaltung können sich die Kinder und Jugendlichen beteiligen. Die eingerichteten Kinder- und Jugendzimmer verteilen sich hinsichtlich Einzel- und Doppelzimmer wie folgt: 2 Doppelzimmer, 5 Einzelzimmer Versorgung: Die Wohngruppe organisiert budgetgebunden den gesamten hauswirtschaftlichen Bereich unter altersgerechter und entwicklungsentsprechender Beteiligung der Kinder und Jugendlichen selbsttätig. 8 Wohngruppe Regenbogen Regenbogen gesetzliche Grundlage: §§ 34, 41 KJHG Zielgruppe: Kinder, Jugendliche Zielsetzung: Kinder und Jugendliche werden umfassend gefördert, so dass entweder (1) eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie möglich ist oder (2) die Erziehung in einer anderen Familie vorbereitet wird oder (3) eine auf längere Zeit angelegte Lebensform geboten wird, die auf ein selbständiges Leben vorbereitet. Mitarbeiter: 4 pädagogische MitarbeiterInnen [ErzieherInnen, Heilpädagoginnen], 1 hauswirtschaftliche Mitarbeiterin sowie anteilig ZDL, Hausmeister, Verwaltung, Beratung und Leitung Platzzahl: Lage: 9 [2,0] PrinzPrinz-HeinrichHeinrich-Str. 8, 47139 Duisburg (Beeck) Die Wohngruppe befindet sich in einem großzügig gestalteten Einfamilienhaus mit kleinem Garten in unmittelbarer Stadt- bzw. Stadtteilnähe. Alle wesentlichen Schulformen sind gut erreichbar. Freizeitund Vereinsmöglichkeiten sind im nahen Umfeld gegeben. Innerhalb vorgegebener Budgets sind zudem die privaten PKW der MitarbeiterInnen und die heimeigenen Kleinbusse nutzbar. Räume: Die Wohngruppe verfügt jeweils über eine Küche, Vorratsraum, ein Wohnzimmer, für Jungen und Mädchen getrennte WC- und Badbereiche sowie ein Bereitschaftsappartement für den die Nachtbereitschaften übernehmenden Mitarbeiter. An der individuellen Zimmerausgestaltung können sich die Kinder und Jugendlichen beteiligen. Die eingerichteten Kinder- und Jugendzimmer verteilen sich hinsichtlich Einzel- und Doppelzimmer wie folgt: 3 Doppelzimmer, 3 Einzelzimmer Versorgung: Die Wohngruppe organisiert budgetgebunden den gesamten hauswirtschaftlichen Bereich unter altersgerechter und entwicklungsentsprechender Beteiligung der Kinder und Jugendlichen selbsttätig. 9 Wohngruppe Moers gesetzliche Grundlage: §§ 34, 41 KJHG Zielgruppe: Kinder, Jugendliche Zielsetzung: Kinder und Jugendliche werden umfassend gefördert, so dass entweder (1) eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie möglich ist oder (2) die Erziehung in einer anderen Familie vorbereitet wird oder (3) eine auf längere Zeit angelegte Lebensform geboten wird, die auf ein selbständiges Leben vorbereitet. Mitarbeiter: 4 pädagogische MitarbeiterInnen [ErzieherInnen, Heilpädagoginnen], 1 hauswirtschaftliche Mitarbeiterin sowie anteilig ZDL, Hausmeister, Verwaltung, Beratung und Leitung Platzzahl: Lage: 9 [2,0] Hülsdonkerstr. 32, 47441 Moers Die Wohngruppe befindet sich in einem großzügig gestalteten Einfamilienhaus mit kleinem Garten in unmittelbarer Stadt- bzw. Stadtteilnähe. Alle wesentlichen Schulformen sind gut erreichbar. Freizeitund Vereinsmöglichkeiten sind im nahen Umfeld gegeben. Innerhalb vorgegebener Budgets sind zudem die privaten PKW der MitarbeiterInnen und die heimeigenen Kleinbusse nutzbar. Räume: Die Wohngruppe verfügt jeweils über eine Küche, Esszimmer, Vorratsraum, ein Wohnzimmer, einen Freizeitraum, für Jungen und Mädchen getrennte WC- und Badbereiche sowie ein Bereitschaftsappartement für den die Nachtbereitschaften übernehmenden Mitarbeiter. An der individuellen Zimmerausgestaltung können sich die Kinder und Jugendlichen beteiligen. Die eingerichteten Kinder- und Jugendzimmer verteilen sich hinsichtlich Einzel- und Doppelzimmer wie folgt: 1 Doppelzimmer, 7 Einzelzimmer Versorgung: Die Wohngruppe organisiert budgetgebunden den gesamten hauswirtschaftlichen Bereich unter altersgerechter und entwicklungsentsprechender Beteiligung der Kinder und Jugendlichen selbsttätig. 10 Wohngruppe Villa Sonnenschein gesetzliche Grundlage: §§ 34, 41, 42 KJHG Zielgruppe: Kinder, Jugendliche Zielsetzung: Kinder und Jugendliche werden umfassend gefördert, so dass entweder (1) eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie möglich ist oder (2) die Erziehung in einer anderen Familie vorbereitet wird oder (3) eine auf längere Zeit angelegte Lebensform geboten wird, die auf ein selbständiges Leben vorbereitet. Die Wohngruppe Villa Sonnenschein stellt zudem die vorläufige Versorgung von Kindern im Alter von 1 – 13 Jahren sicher. sicher. Mitarbeiter: 4 pädagogische MitarbeiterInnen, 1 JahrespraktikantIn 1 Hauswirtschaftskraft sowie anteilig ZDL, Hausmeister, Verwaltung, Beratung und Leitung Platzzahl: Lage: 10 [2,0] / 1 Notaufnahmeplatz Am Grillopark 21, 21, 47169 Duisburg (Marxloh) (Marxloh) Die Wohngruppe befindet sich in einer großzügig gestalteten Villa mit Garten in unmittelbarer Stadt- bzw. Stadtteilnähe. Alle wesentlichen Schulformen sind gut erreichbar. Freizeit- und Vereinsmöglichkeiten sind im nahen Umfeld gegeben. Innerhalb vorgegebener Budgets sind zudem die privaten PKW der MitarbeiterInnen und die heimeigenen Kleinbusse nutzbar. Räume: Die Wohngruppe verfügt jeweils über eine Küche, Esszimmer, Vorratsraum, ein Wohnzimmer, einen Freizeitraum, für Jungen und Mädchen getrennte WC- und Badbereiche sowie ein Bereitschaftsappartement für den die Nachtbereitschaften übernehmenden Mitarbeiter. An der individuellen Zimmerausgestaltung können sich die Kinder und Jugendlichen beteiligen. Die eingerichteten Kinder- und Jugendzimmer verteilen sich hinsichtlich Einzel- und Doppelzimmer wie folgt: 2 Doppelzimmer, 6 Einzelzimmer, 1Notaufnahmezimmer Versorgung: Die Wohngruppe organisiert budgetgebunden den gesamten hauswirtschaftlichen Bereich unter altersgerechter und entwicklungsentsprechender Beteiligung der Kinder und Jugendlichen selbsttätig. 11 Kleinkinder-Notaufnahme (Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft) gesetzliche Grundlage: §§ 34, 42 KJHG Zielgruppe: Kinder im Alter von 0 – 6 Jahre Zielsetzung: In akuten Krisensituationen, in denen Eltern ihre Erziehungsaufgabe nicht wahrnehmen können oder in denen Kinder körperliche oder seelische Misshandlung erleiden, können bis zu 4 Kinder unter 6 Jahren in Obhut genommen werden. Die Kinder werden in einer geschützten Umgebung versorgt und betreut. Sie können so lange in der Wohngruppe verbleiben, bis die weiteren Perspektiven geklärt sind. Mitarbeiter: 1 pädagogischer leben,, pädagogischer Mitarbeiter und Ehefrau, die in der Wohngruppe leben 2 pädagogische MitarbeiterInnen, 1 JahrespraktikantIn 1 Hauswirtschaftskraft, 1 FSJ sowie anteilig ZDL, Hausmeister, Verwaltung, Beratung und Leitung Platzzahl: 4 [2,0] Lage: Die Wohngruppe befindet sich in einem großzügig gestalteten Einfamilienhaus (ehemaliges Pfarrhaus) mit großem Garten in unmittelbarer Stadt- bzw. Stadtteilnähe. Bei der Wahl des Standortes wurde das Vorhandensein einer guten Infrastruktur (Kindergarten, Kinderärzte, Bewegungsmöglichkeiten, etc.) berücksichtigt. Innerhalb vorgegebener Budgets sind zudem die privaten PKW der MitarbeiterInnen und die heimeigenen Kleinbusse nutzbar. Räume: Holtener Str. 160, 47167 Duisburg (Neumühl) Die Wohngruppe verfügt jeweils über eine Küche, Esszimmer, Vorratsraum, ein Wohnzimmer, 2 Bäder sowie ein Bereitschaftszimmer und Büro. Die liebevoll und kindgerecht eingerichteten Kinderzimmer verteilen sich hinsichtlich Einzel- und Doppelzimmer wie folgt: 2 Doppelzimmer Versorgung: Die Wohngruppe organisiert budgetgebunden hauswirtschaftlichen Bereich selbsttätig. den gesamten 12 2.1.2 Trainingswohnen Die Konzeption des Trainingswohnens (Trainingsapartment) zielt darauf ab, dem Jugendlichen (jungen Erwachsenen) ein auf Selbsterfahrung basierendes Lernfeld zu schaffen, das die Möglichkeit eröffnet, pädagogisch begleitete Entwicklungsschritte in Richtung selbstständiger Lebensführung zu gehen. Innerhalb des Trainingswohnens wird dem jungen Menschen verdeutlicht, das Autonomie unmittelbar an die Bereitschaft geknüpft ist, Verantwortung für die eigene Lebensgestaltung zu übernehmen. Unter dieser Prämisse stellt das Trainingswohnen eine weitere Stufe zwischen den Verselbstständigungsbemühungen innerhalb unserer Wohngruppen und dem Sozialpädagogisch Betreuten Wohnen (SBW) außerhalb unserer Einrichtung dar. • Zielgruppe Das Trainingswohnen ist eine geeignete Hilfeform für Jugendliche und junge Volljährige, in der Regel ab 16 Jahre, die aufgrund ihrer Reifeentwicklung noch nicht völlig selbstständig leben können, insbesondere für: - Jugendliche / junge Volljährige, die auf dem Weg zur Verselbstständigung sind, aber noch nicht ganz allein leben können - Jugendliche / junge Volljährige mit vielen Beziehungsabbrüchen - Jugendliche / junge Volljährige, deren Eltern ihnen keine stabile Beziehung bieten können. • Zielsetzung Zielsetzung - Mithilfe bei der Entwicklung von Perspektiven des/der Jugendlichen und Sinnfindung für ein selbstständiges Leben - Krisen-/Konfliktbewältigung im unmittelbaren Lebensumfeld - Aufarbeitung negativer sozialer Erfahrungen und individueller Problemlagen/Unterstützung bei der Bewältigung emotionaler Krisen - Sicherung der sozialen, materiellen und finanziellen Existenzgrundlage des jungen Menschen - Unterstützung bei der Strukturierung des Alltags des jungen Menschen - Übernahme von Selbstverantwortung durch den/die Jugendlichen • Rechtliche Grundlage §§ 34, 35 und 41 KJHG • Klientenbezogene Leistungen Pädagogische Leis Leistungen Die pädagogische Arbeit basiert auf einer engen Zusammenarbeit zwischen dem jungen Menschen, Schule, Jugendamt und anderen Beteiligten und den Betreuungsfachkräften. Die Hilfe findet im Trainingsapartment des Jugendlichen und seinem unmittelbaren sozialen Umfeld statt. Voraussetzung für den Einzug in diese betreute Wohnform ist, dass sich die/der Jugendliche in Ausbildung befindet bzw. eine Schule besucht. Sollte dies nicht der Fall sein, wird mit Beginn der Aufnahme gemeinsam mit dem/der Jugendlichen nach einem Ausbildungs- bzw. Schulplatz gesucht. 13 Das sozialpädagogische Handeln der pädagogischen Mitarbeiter/-innen beruht auf unterschiedlichen fachlichen Ansätzen: - situations- und handlungsorientiert - lebenswelt- und gemeinwesenorientiert - wachstums- und entwicklungsorientiert - verhaltensorientiert Das Angebot bietet die Möglichkeit folgende Fertigkeiten zur selbstständigen Haushalts- und Lebensführung zu erlangen: - Haushaltsplanung, Einkaufen, Preisvergleich, Haushaltsbuchführung - den Alltag strukturieren und planen - Wäsche waschen, bügeln, putzen, spülen, kochen - Behördengänge erledigen - schulische/berufliche Integration - Freizeitgestaltung - Beziehungsgestaltung Weitere unmittelbare Leistungen sind: - Mitwirkung beim Hilfeplan, der Betreuungsplanung, Zielabstimmung und Zielformulierung - Planung, Organisation und Begleitung des pädagogischen Prozesses. Schulische / Berufliche Förderung Die Kooperation mit den Schulen ist in Fällen von negativen Schulkarrieren von besonderer Bedeutung. Ein regelmäßiger Kontakt und Austausch mit den zuständigen Lehrer/-innen soll dazu führen, dass sie sich auf die Besonderheiten der pädagogischen Versorgung und auf Maßnahmen zur sozialen Integration der Jugendlichen einlassen können. Arbeitsinhalte in der Betreuung junger Menschen in der beruflichen Ausbildung sind vor allem: - Motivierung zur und Begleitung bei der Jobsuche - Motivierung und Vermittlung von berufsbegleitenden oder –fördernden Maßnahmen - flexibler Umgang mit Störungen und Krisen im Lern- und Leistungsbereich • PersonalPersonal- und Leistungsorganisation Standort / Räumlichkeiten Das eineinhalb Zimmer umfassende Trainingsapartment ist an unserer Außenwohngruppe „Villa Sonnenschein“ (Am Grillopark 21, 47169 Duisburg) angegliedert und befindet sich im Souterrain des Hauses. Das Apartment hat einen separaten Eingang und ist somit unabhängig von der Außenwohngruppe, bietet aber durch die räumliche Nähe zur Wohngruppe einen durchaus geschützten Rahmen. Das Apartment liegt in einem Umfeld mit guter Infrastruktur, wie Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangeboten. 14 Mit den betreffenden Jugendlichen wird ein Betreuungs- und Wohnraumnutzungsvertrag abgeschlossen. Zugang Diese betreute Wohnform muss als Jugendhilfeleistung beim öffentlichen Jugendhilfeträger beantragt und von ihm aufgrund von Hilfeplanung gemäß § 36 KJHG gewährt werden. Einzugsbereich Einzugsbereich Stadtgebiet Duisburg sowie auch umliegende Städte und Gemeinden. ÖffnungsÖffnungs-/Betreuungszeiten Die Betreuungszeiten werden auf den Bedarf der jungen Menschen abgestimmt – dazu gehören auch Kriseninterventionen in den Abendstunden und an Wochenenden. Personalausstattung Pädagogische Fachkräfte: Pädagogische / Leitung: 0,25 VB 0,05 VB _______ Gesamt Personalaufwand: 0,30 VB Leistungsumfang Leistungsumfang Das Trainingsapartment bietet Platz für 1jungen Menschen im Alter ab 16 Jahren. Finanzierung Zwischen dem Jugendamt Duisburg und dem Caritasverband Duisburg als Träger des St. Barbara Kinderheims ist ein Tagesentgelt in Höhe von 65,00 Euro (01.01.2011) zuzüglich Taschengeld und Bekleidungsgeld vereinbart. 15 2.1.3 SozialpädagogischSozialpädagogisch-Betreutes Wohnen (SBW) Grundsätzlich steht unser Angebot „Sozialpädagogisch betreutes Wohnen“ im Kontext unserer Leistungs- u. Qualitätsentwicklungsbeschreibung, so dass im Folgenden nur die spezifischen konzeptionellen Inhalte dargestellt werden. Das Angebot ist sowohl für Jugendliche, junge Volljährige aus den ‚eigenen Heimgruppen’ als auch für Jugendliche, junge Volljährige offen, die nicht zuvor im St. Barbara Kinderheim gelebt haben. • Zielgruppe Jugendliche, junge Erwachsene als Fortsetzung vorausgegangener Hilfen zur Erziehung Jugendliche, junge Volljährige aus der Herkunftsfamilie zum Aufbau einer selbständigen Lebensführung Jugendliche, junge Volljährige, bei denen im Hilfeplanverfahren individuelle und flexible Hilfen vereinbart werden Jugendliche, junge Volljährige bei denen lt. Hilfeplan der Betreuungsschlüssel aufgrund erfolgreicher Verselbständigungsarbeit reduziert werden kann Jugendliche, junge Volljährige mit mangelnder Gruppenfähigkeit, Schulund Ausbildungsproblematiken, etc. • Zielsetzung Jugendliche, junge Volljährige erhalten sozialpädagogische Hilfestellungen, um ein eigenes selbständiges Leben führen zu können. • Rechtliche Grundlage Grundlage §§ 34, 35 und 41 KJHG • Betreuungsdichte Die Betreuungsstunden werden im Hilfeplanverfahren entsprechend dem individuellen Hilfebedarf vereinbart. Als Finanzierungsinstrument dient die Fachleistungsstunde. Der Fachleistungsstundensatz liegt derzeit bei 46,10 Euro. Über das Steuerungselement der Fachleistungsstunde lässt sich das Angebot sowohl intensiv-pädagogisch als auch ausgesprochen niederschwellig konzipieren. • Mitarbeiterqualifikation Sozial- oder heilpädagogische Fachkraft mit FHS-Abschluss • Betreuungsform Die Jugendlichen, jungen Volljährigen werden in angemieteten Wohnungen betreut. Bei Volljährigkeit unterzeichnen die Klienten selbst den Mietvertrag; bei minderjährigen unterzeichnet der gesetzliche Vertreter. Der Caritasverband Duisburg e.V. als Rechtsträger des Kinderheimes 16 mietet selbst keine Wohnungen an. Eine Wohnungsanmietung und damit auch Fallübernahme setzt die Zustimmung der betreuenden Stelle voraus. Als Wohnungsgröße gelten 45 qm als Höchstgrenze vereinbart; die Höchstgrenze für Miet- und Mietnebenkosten wird durch die Rahmenbedingungen des Arbeitslosengeldes II bestimmt. Anpassungen erfolgen bei der Erhöhung des Arbeitslosengeldes II automatisch. Der Träger des Kinderheimes geht hier in Vorleistung, überweist zur Sicherstellung des Wohnraumes die Wohnungsmiete unmittelbar auf das Konto des Vermieters und stellt dem Jugendamt mit der Heimkostenabrechnung den Betrag in Rechnung. Hinsichtlich evt. geforderter Kautionszahlungen des Vermieters besteht gegenüber dem Jugendamt ein Erstattungsanspruch von maximal 900,00 Euro. Das JA sichert seine Rechte durch eine Abtretungserklärung. Auch hier geht der Träger des Kinderheimes in Vorleistung, überweist den Betrag unmittelbar auf das Konto des Vermieters und fordert den Betrag zum Monatsende mit der Heimkostenabrechnung wieder an. Je nach Höhe des Einkommens des Jugendlichen, jungen Volljährigen erfolgt nach Aufforderung an ihn durch die wirtschaftliche Jugendhilfe die Ratenrückzahlung der Kaution. Hinsichtlich der Erstausstattung gilt eine Obergrenze von 920,00 Euro bei einer Wohnung, 614 Euro bei einem Appartement und 205 Euro bei einem Zimmer als vereinbart. Der Betrag ist nicht wieder zurückzuzahlen. Der Träger des Kinderheimes geht in Vorleistung und fordert mit der Heimkostenabrechnung den Betrag wieder an. • Leistungsbereiche -siehe Leistungs- u. Qualitätsentwicklungsbeschreibung• Hauswirtschaftliche, technische Leistungen Die Jugendlichen, jungen Volljährigen erhalten Hilfen bei der Beschaffung von Wohnraum, Unterstützung zur Ausstattung, zum Bezug und zur Gestaltung der eigenen Wohnung, Anleitung zur Selbstversorgung [Einkaufen, Kochen, Wäsche- u. Raumpflege] und Hilfestellungen zur eigenverantwortlichen Gestaltung eines Mietverhältnisses und bei klärenden Gesprächen mit Vermietern und Nachbarn. • Sonstige Leistungen Der Jugendliche, junge Volljährige erhält über den Träger des Kinderheimes den jeweils gültigen Regelsatz des Haushaltsvorstandes auf sein Konto zu Beginn des Monats überwiesen [374,00 Euro]. Sofern der Jugendliche, junge Volljährige zur eigenverantwortlichen Geldverwendung noch nicht in der Lage ist, erfolgt eine Budgetierung durch den betreuenden Mitarbeiter des Kinderheimes. Der Träger des Kinderheimes geht in Vorleistung und fordert mit der Heimkostenabrechnung den Betrag wieder an. Sofern die jungen Menschen im Kontext ihrer Schul-, Berufsausbildung Fahrtkosten haben und diese durch Dritte nicht finanziert werden, geht auch hier der Träger des Kinderheimes in Vorleistung und fordert mit der Heimkostenabrechnung den Betrag wieder an. Weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit der Schul-, Berufsausbildung stehen sind über Anträge an das jeweilige Jugendamt ggf. refinanzierbar. Der Jugendliche, junge Volljährige wird von dem betreuenden Mitarbeiter darauf hingewiesen, dass er dem Mitarbeiter der wirtschaftlichen Jugendhilfe gegenüber durch Vorlage der jeweils gültigen Verdienstbescheinigung seine Einkünfte offen zu legen hat. Von diesem erhält er einen Bescheid zur Heranziehung an den Kosten. Der Einkommen erzielende Jugendliche, junge Volljährige richtet bei seiner Bank einen Dauerauftrag in Höhe des Eigenanteils ein. Der Eigenanteil geht auf das Konto des Caritasverbandes Duisburg e.V. Mit der mtl. Heimkostenabrechnung wird dem Kostenträger der Betrag gut geschrieben. Sofern der Eigenanteilsbetrag von einem Jugendlichen, jungen Volljährigen nicht dem Caritasverband 17 Duisburg e.V. zugeht, hat sich der Kostenträger selbst um den Erhalt der Zahlungen zu bemühen. Als Einkünfte gelten auch evt. Kindergeldzahlungen, etc … .Telefon-, Kabel- u. Rundfunkgebühren sind nicht refinanzierbar. • Beendigung der Hilfe Die Hilfe endet, wenn im Hilfeplangespräch festgestellt wird, dass die Hilfe ihr Ziel erreicht hat oder der zu Betreuende die Hilfeleistungen nicht mehr wünscht. 18 2.1.4 • Flexible Flexible Hilfen Grundgedanke Beim Konzept flexibler Erziehungshilfen stand das Arbeitsprinzip zentral und dieses soll zugleich auch Paradigma des Verständnisses flexibler Erziehungshilfen im St. Barbara Kinderheim sein, für jeden Einzelfall entsprechend seinen Bedürfnissen und Bedarf, Wünschen und Notwendigkeiten ein einmaliges Betreuungssetting zu konstruieren und zu realisieren. • Rechtsgrundlage Hier wird in dem § 27, Abs. 1 KJHG der Hauptbezugspunkt gesehen und gefolgert, dass Jugendhilfe strukturell so zu organisieren sei, dass maßgeschneiderte sozialpädagogische Arrangements für den Einzelfall kreativ neu zu schaffen sein könnten. Damit ändere sich der Blickwinkel: Nicht das ‘Vorhalten' von einzelnen Hilfeformen, denen dann Kinder und Jugendliche zugewiesen werden, wäre strukturell sicherzustellen sondern die Einrichtungen der Jugendhilfe wären so lern- und wandlungsfähig zu organisieren, dass sie ad hoc in der Lage sind, für jeden Jugendlichen und für jedes Kind eine Betreuungsform zu generieren. Eine solche Sichtweise bedeute, dass die Organisationen und die in ihnen enthaltenen Ressourcen an die Bedarfe und Problemlagen der Klientel angepasst würden. Auch orientiere sich so eine erzieherische Hilfe eher nach dem Bedarf im Einzelfall unter Einbeziehung des engeren sozialen Umfeldes und passt sich flexibel den verändernden Bedürfnissen der Leistungsempfänger im Verlaufe der Leistungsgewährung an. Erzieherische Hilfen orientieren sich so an den Lebenswelten der Leistungsempfänger, sind individuell, flexibel und werden unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes, also ortsnah und sozialraumbezogen, durchgeführt. • Definition In Anlehnung an das skizzierte theoretische Modell werden im St. Barbara Kinderheim Hilfen zur Erziehung dann als ,Flexible Erziehungshilfen’ definiert, wenn mit einer Hilfe zur Erziehung die sozialräumlichen Verhältnisse, die maßgeblichen Anteil an den Lebensbedingungen der Klientel haben, in die Arbeit mit einbezogen werden [Sozialraumbezogenheit], unmittelbar aufgrund konkreter Problemlagen von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und / oder ihrer Familien mit Hilfeangebote reagiert wird [Individualität], im Hilfeverlauf selbst ggf. veränderten Bedürfnissen solange Rechnung getragen wird bis Unterstützungsleistungen des formellen Systems in keiner Weise mehr erforderlich sind [Flexibilität] und trotz der veränderten Hilfebedarfe der zu Betreuenden zu einem Vermeiden eines Einrichtungsund Personenwechsels beigetragen wird [Kontinuität oder auch ‘Exklusivität einer Beziehung’]. Dabei wird eine Hilfe zur Erziehung abgegolten aufgrund einer quantitativ und qualitativ dem Einzelfall angemessene Finanzierung [Fachleistungsstunde]. • Zielgruppe Im Kontext von Heimerziehung spezifizieren sich die Zielgruppen wie folgt: Familien, in denen eine Heimunterbringung eines oder mehrerer Kinder ansteht, Familien, in denen Kinder und / oder Mitglieder des Familiensystems auf eine anstehende oder bereits erfolgte außerfamiliäre Unterbringung mit massivem Widerstand reagieren, Familien, in denen eine Rückführung der Kinder in den elterlichen bzw. teilelterlichen Haushalt ansteht, wobei die Eltern jedoch ohne weitere Unterstützungen überfordert sind, sowie Jugendliche, die sich auf eine Heimgruppe nicht einlassen können und junge Erwachsene mit Bedarf hinsichtlich eines Angebotes mit niedrigem Betreuungsaufwand [SBW-Schnittstelle]. 19 Grundsätzliche Voraussetzung der Hilfen ist die prinzipielle Bereitschaft zur Annahme. • LeistungsLeistungs- und Zielkatalog Vermeidung einer außerhäuslichen Unterbringung, Verkürzung von außerhäuslicher Unterbringung, Reintegration in das familiäre Umfeld, Krisen- und Konfliktbewältigung, Sicherung der sozialen und materiell / finanziellen Existenzgrundlage von Familien, Sicherung und Förderung der Entwicklung der Kinder in der Familie, Unterstützung der Eltern bei Erziehungsfragen, Beratung der Bezugspersonen und der Kinder und Jugendlichen, Verselbständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Unterstützung in Schule und Ausbildung, Clearingphase zur Überprüfung des Hilfebedarfes, Übernahme von Selbstverantwortung durch die Familie, Neustrukturierung des Alltags junger Menschen, Mithilfe bei der Perspektiventwicklung und Sinnfindung für ein eigenständiges Leben des jungen Menschen, Menschen mit Konflikten, Stütze von Hilfesuchenden, Berater und Helfer zur Selbsthilfe, Einbeziehung von Bezugspersonen, Vermittlung therapeutisch ausgebildeter Kräfte, Fähigkeit zur selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung, Begleitung bei der Wohnraumbeschaffung, Hilfestellung bei der Wohnraumsicherung, Sicherstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Beratung und Begleitung im Umgang mit Ämtern und Behörden, Organisation des alltäglichen Lebens, Hilfen bei der Überwindung sozialer Krisen, Integration in Schule und Beruf, Hilfsangebote zur Lösung individueller Schwierigkeiten. 20 2.2 Leistungsbereiche Im Folgenden werden wir auf wesentliche Leistungsbereiche, die wir als Schlüsselprozesse definieren, genauer eingehen: • ‚Aufnahme’ • ‚Erziehungs- und Hilfeplanung’ • ‚Gestaltung des Alltags’ • ‚Kindergarten, Schule, Ausbildung und Beruf’ • ‚Netzwerkpflege und soziale Integration’ • ‚Emotional - sozialer Bereich’ • ‚Gesundheitspflege’ • ‚Hauswirtschaftliche Leistungen und Verpflegung’ • ‚Beratung, Leitung’ • ‚Entlassung’ 2.2.1 ‘Aufnahme’ Am Anfang steht die die Welt ‚Kopf’: ‚Trennung’ von der eigenen Familie, ‚Verlust’ bisheriger Freunde und Klassenkameraden, ‚Abschied’ vom bisher gewohnten Umfeld, traumatische Erlebnisse und Angst vor dem ‚Neuen’. Der Gestaltung der Aufnahme und Aufnahmephase kommt daher große große Relevanz hinsichtlich des Gelingens einer erzieherischen Hilfe zu. Ziel: Jede Aufnahme wird sorgfältig vorbereitet. Qualitätsstandard [[-merkmal]: -Zur Aufnahmevorbereitungsphase • • • • • Erörterung der telefonischen Anfrage des Jugendamtsmitarbeiters / der Jugendamtsmitarbeiterin, Erfragung der Problemlage und kurzfristige Rückmeldung zur Aufnahmemöglichkeit Aneignung von Fallkompetenz aufgrund der vor dem Aufnahmegespräch eingegangenen Unterlagen Klärung der Raumfrage Vorbereitung der Gruppe auf den Neuzugang [Information der anderen Mitbewohner, Vorbereitung des Zimmers, etc.] Sekretariatsprozedere -Zum Aufnahmegespräch • • • • • Bewusste Gestaltung des ‚klimatischen Kontextes’ des Aufnahmegespräches Vorstellung und Besichtigung der Gruppe Schaffung eines Raumes für Fragen von Kindern und Eltern und ihrer Artikulation von Wünschen, Vorstellungen und Bedürfnissen Herstellung einer objektiven Wirklichkeit über die Fremdunterbringung und der Erwartungen Phase konkreter Aufnahmemodalitäten [Probewohnmöglichkeit, Einzugsdatum u. – weise, Unterlagen] -Zur Aufnahme • • • • • Kennen lernen der Hauptbezugspersonen des Kindes Führung eines Austauschgespräches mit der bisherigen Schule und Kontaktgestaltung zur neuen Schule Gesundheitlichen Zustand checken lassen Vertraut machen mit den Mitbewohnern Durchführung des umfassenden Antrags-, Organisationsund Datenerfassungsprozedere 21 -Zur Nachbereitung der Aufnahme: • • 2.2.2 Einholung von Zufriedenheitsrückmeldungen des Kindes und der Eltern Heiminterne, fachliche Reflexionsgespräche zum bisherigen Hilfeverlauf ‚Erziehungs‚Erziehungs- und Hilfeplanung’ Streit, unvereinbare Positionen, festgefahrene Bahnen, Übergriffe, Verletzungen und Entbehrungen, unangemessene Verhaltensweisen sowohl auf Seiten des Kindes, des Jugendlichen als auch auf Seiten der Eltern und und fehlgeschlagene bisherige Hilfeangebote Erziehungs-- und Hilfeplanung kennzeichnen die schwierige Aufgabe, wenn es im Bereich der Erziehungs um das gemeinsame Aushandeln von Zielen und Perspektiven geht. Entsprechend des in unserem Leitbild skizzierten Verständnisses Verständnisses von Erziehung kommt der ErziehungsErziehungs- und Hilfeplanung große Bedeutung zu. Ziel: Für jedes Kind, jeden Jugendlichen wird Erziehung geplant und die Effekte geprüft sowie eine umfassende Hilfeplanung durchgeführt. Qualitätsstandard [[-merkmal]: -Zur Erziehungsplanung: • • • • Reflexion der intendierten Erziehungswirkungen innerhalb Teamsitzungen Permanenter Abgleich mit der Hilfeplanung Besprechung von Rückschritten, Stagnationen und Fortschritten mit dem Kind, den Jugendlichen und den Eltern Dokumentation der Erziehungsplanungen -Zur Hilfeplanung, Vorbereitung: • Vorbereitung der in der Regel halbjährlich stattfindenden Hilfeplangespräche innerhalb der einzelnen Teams [Informationen einholen, Evaluation des bisherigen Zielerreichungsgrades, Erstellung der Vorlage, Besprechung der Vorlage mit dem Kind, dem Jugendlichen, etc.] -Zur Hilfeplanung, Hilfeplangespräch • • Informationen zum Hilfeverlauf geben Zielvereinbarungen für zukünftigen Zeitraum treffen -Zur Hilfeplanung, Nachbereitung • • • • 2.2.3 Schriftliche Erfassung neuer Daten und Perspektiven Dokumentation Information der anderen Teammitglieder Besprechung des HPG-Protokolls mit dem Kind / dem Jugendlichen ‚Gestaltung des Alltags’ Die Gestaltung und Bewältigung des Alltags ist ein zentrales Leistungsmerkmal unseres Hauses. Hauses. Junge Menschen leben in den Wohngruppen und haben hier für eine wichtige Entwicklungsphase ihr Zuhause. Hierzu sind normale, altersentsprechende Wohnräume ebenso notwendig wie gestaltete Beziehungen in einem auf eine bestimmte Zeit hin angelegten Beziehungssystem. Beziehungssystem. Strukturmerkmale des Alltags sind wiederkehrende Rhythmen, Aufgaben und Standardsituationen wie etwa Hausaufgaben, Mahlzeiten, Freizeit und Routinen etc., die der Erfüllung von Grundbedürfnissen der bei uns lebenden Kinder dienen. Ziel: Der Alltag wird geplant, strukturiert, atmosphärisch gestaltet, schafft elementare Voraussetzungen des sich Wohl- und Zuhausefühlens und trägt als Lern- und Übungsfeld zur 22 Gestaltung des eigenen Lebens und eigenverantwortlicher Lebensführung bei. Der komplexe Leistungsbereich beinhaltet die Teilbereiche: ‚Nahrung und Malzeiten’, ‚Kleidung’, ‚Zimmergestaltung und Zimmerpflege’, ‚Umgang mit Geld’, ‚Verkehrserziehung’, ‚Kulturtechniken’ und ‚Dokumentenmappe’. Qualitätsstandard [[-merkmal]: • ‘Nahrung und Mahlzeiten’ [Hilfestellungen u. a. bei: Planung und Durchführung von Einkäufen, Zubereitung von Mahlzeiten] • ‘Kleidung’ [Hilfestellungen u. a. bei: Einkauf und Budgetgrenzen, Zweckmäßigkeit von Kleidung, Kleidungspflege] • ‘Zimmergestaltung und Zimmerpflege’ [Hilfestellungen u. a. bei: Individuellen Ausgestaltungsmöglichkeiten des Zimmers, Aufräumen und Pflegen eines Zimmers, umweltgerechter Müllentsorgung] • ‘Umgang mit Geld’ [Hilfestellungen u. a. bei: Einrichtung eines Taschen- und Bekleidungsgeldkontos, Führung eines Kontos, Training von Bankgeschäften] • ’Verkehrserziehung’ [Hilfestellungen u. a. bei: Lesen eines Stadtplans, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel] • ‘Kulturtechniken’ [Hilfestellungen u. a. bei: Umgangsformen, Verhaltensweisen in Restaurant, Theater- und Konzertbesuchen] • ‘Dokumentenmappe’ [Hilfestellungen u. a. bei: Anlage und Führung eines Ordners zur Sammlung wichtiger Unterlagen]. 2.2.4 ‘Kindergarten, Schule, Ausbildung und Beruf’ Schule’, ule’, erhebliche In vielen Fällen sind gerade diese Bereiche defizitär: ‚Kein Bock auf Sch Wissenslücken, gepaart mit Problemen im Sozialverhalten. Ziel: Jedes Kind, jeder Jugendliche erhält schulische Förderung und Begleitung, weil heute mehr denn je Bildung über soziale Teilhabechancen definiert wird. Qualitätsstandard [[-merkmal]: merkmal]: • Regelmäßige Kontaktpflege zu Erziehungs-, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen • Hilfestellungen bei den Hausaufgaben, ohne jedoch speziellen Nachhilfeunterricht – Zusatzleistung• Unterstützungen bei Ausbildungs- und Stellengesuchen • Hilfestellungen beim Bearbeiten von Anträgen 2.2.5 ‘Netzwerkpflege und soziale Integration’ Nicht nur hinsichtlich der Kinder und Jugendlichen, sondern auch bezüglich ihrer Eltern ist festzustellen, dass sie nur unzureichend in unsere Gesellschaft integriert sind. Vielfach Vielfach sind sie stigmatisiert und ausgegrenzt. Netzwerke definieren sich in der Anzahl und in der Qualität der Beziehungen derjenigen Personen, zu denen ein Individuum Kontakt unterhält. Das Netzwerkkonzept erweitert somit den engen familiären Bezug auf die vielfältigen Netzwerkkonfigurationen bei der gesamten sozialen Einbettung eines Individuums. Die Bedeutsamkeit des Netzwerkgedankens wird einführend in vielen Veröffentlichungen mit historisch gehaltvollen Rekursen antiker und biblischer Zitate belegt: „Und Gott der Herr sprach: Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei, ich will ihm eine Hilfe schaffen als sein gegenüber.“ Auch bei Aristoles sind Ansätze eines sozialen Unterstützungsgedankens zu finden: „Außerdem aber gilt uns der Freund als eines der größten Güter, umgekehrt Freundlosigkeit und Einsamkeit als schlimmstes Übel.“ 23 Kernaussage des Netzwerkkonzeptes ist, dass in Netzwerken soziale Ressourcen vorhanden sind. Diese in Netzwerken vorhandene soziale Unterstützung meint die psychosoziale Unterstützung und Hilfe in nichtprofessionellen Beziehungen zwischen Menschen in ihren alltäglichen Netzwerkbezügen. Es sind Fremdhilfen, die dem einzelnen durch Beziehungen und Kontakte mit seiner sozialen Umwelt zugänglich sind und die dazu beitragen, Probleme zu lösen und das Leben zu meistern. Es sind Bewältigungsbeträge aus Hilfe- und Unterstützungsquellen der Lebenswelt der einzelnen. Ziel: Ziel Wir betreiben aktiv Netzwerkpflege, um Kindern und Eltern soziale informelle Hilfebezüge zukommen zu lassen, damit sie langfristig unabhängig von formellen Hilfegebern werden. Zugleich wollen wir damit Kinder und Eltern in unsere Gesellschaft integrieren. Qualitätsstandard [[-merkmal]: • Hilfestellungen beim Beachten von Grenzen • Vermittlung von Werten und Normen [Kooperationsfähigkeit, Empathie, etc.] • Interessengebundene Initiierung und Begleitung von Mitgliedschaften des Kindes, des Jugendlichen und Einbeziehung der Eltern bei dieser Aufgabe • Hilfestellungen beim Aufbau eines Freundeskreises • Gruppenabende [Erarbeitung von Konfliktstrategien, Aufbau von Sozialverhalten, Partizipation, etc.] • Begleitung von Maßnahmen zur Legalbewährung • Regelmäßige telefonische und persönliche Kontakte des Bezugserziehers zu den Eltern des Kindes [Hausbesuche, Tür- und Angelgespräche beim Abholen und Zurückbringen der Kinder, gemeinsame Ausrichtung von Festen und Feiern, Beteiligung der Eltern bei alltäglichen Aufgabenbereiche wie beispielsweise Bekleidungseinkäufe, Elternsprechtagen] • Sofern sinnvoll, Einbeziehung von Freunden und Verwandten des Familiensystems • Dokumentation der Beurlaubungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht 2.2.6 ‚Emotional‚Emotional-sozialer Bereich’ Kinder und Jugendliche sind manches Mal in ihrem ‚Innern’ tief gekränkt. Verletzungen werden auf ganz unterschiedliche Weisen ausagiert. ausagiert. Daher kommt dem emotional – sozialen Bereich eine große Bedeutung zu. Ziel: Ziel Kinder und Jugendliche sollen sich angenommen und verstanden fühlen. Qualitätsstandard [[-merkmal]: • Dienstplangestaltung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen • Aufbau von Beziehungen und Anbieten von Verlässlichkeit • Aktive Ansprache der Kinder und Jugendlichen durch die MitarbeiterInnen • Schaffen von Freiräumen für Gespräche • Ansprechpartner bei Problemen • Abkehr von ausschließlich defizitorientierten Sichtweisen und Orientierung an den Stärken der Kinder und Jugendlichen 24 2.2.7 ‘Gesundheitspflege’ Vielfach ist zum Zeitpunkt der Aufnahme der Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend. Schlechter allgemeiner Gesundheitszustand, Gesundheitszustand, ‚schlimme Zähne’, kein ausreichender Impfschutz, kein Gesundheitsbewusstsein für den eigenen Körper und schon lang zurück liegende Arztbesuche sind nur einige Beispiele. Ziel: Kinder und Jugendliche werden in ihrer gesundheitlichen Entwicklung umfassend gefördert. Qualitätsstandard [[-merkmal]: • Initiierung und Begleitung regelmäßiger Arztbesuche, Gesundheits - Check up bei Aufnahme • Anleitung zum selbständigen Aufsuchen eines Arztes • Dokumentation der Arztbesuche • Anleitung zu Körperpflege und Körperbewusstsein • Erklärungen zum Umgang mit AU-Bescheinigungen • Ggf. Initiierung, Begleitung und Motivationshilfen zur Wahrnehmung therapeutischer Angebote • Weiterführung der therapeutischen Empfehlungen in der Gruppe und Protokollierung der Therapiemaßnahmen 2.2.8 ‚Hauswirtschaftliche Leistungen und Verpflegung’ Hauswirtschaftliche Leistungen tragen wesentlich zum Gelingen des pädagogischen Alltags bei. Vielfach sind es die ‚kleinen Dinge’ des Lebens, die für die Bewohner wichtig sind, damit sie sich in den den verschiedenen Lebensgruppen wohlfühlen können. Ziel: Alle Leistungen, die sich auf die materielle Versorgung beziehen, werden in einem unmittelbaren Zusammenhang mit unserem pädagogischen Auftrag gesehen. Verpflegung, Wäsche- und Raumpflege und in einigen Wohngruppen auch ‚Gartenarbeit’ sind wesentliche Lernfelder, in denen junge Menschen das Heineinwachsen in selbstverantwortliches Handeln üben können. Daher ist der hauswirtschaftliche Bereich auch ganz in dezentraler Selbstversorgung organisiert. Qualitätsstandard Qualitätsstandard [[-merkmal]: • Beteiligung junger Menschen an den nachstehenden Aufgabenbereichen je nach Alter und Entwicklungstand [Einkauf und Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigung der Räumlichkeiten, etc. sowie Kleidungseinkauf, -pflege und –wäsche] 2.2.9 2.2.9 • • • • • • • • • • ‚Beratung, Leitung’ Konzeptionsentwicklung Unterstützung der Leistungsbereiche Fachliches Controlling und Qualitätsentwicklung Interne Vernetzung Externe Vernetzung und Jugendhilfeplanung Jugendhilfeplanung Krisenintervention Fort- und Weiterbildung Einbindung der Einrichtung in die Trägerstruktur Öffentlichkeitsarbeit 25 • Social-Sponsoring • Allgemeine Sekretariats-, Büro- und Verwaltungsarbeiten [Korrespondenz, Ablage, Bescheinigungen, Stammblätter, Materialbestellungen, Besucherbetreuung, Bearbeitung Versicherungsfälle, etc.] An-, Ab- und Ummeldungen Belegstatistiken, Gruppengeldabrechnungen und Antragswesen • • 2.2.10 2.2.10 ‘Entlassung’ Ein Abschnitt in der Lebensbiografie geht zu Ende. Freude und Hoffnung auf das ‚neue, alte Zuhause’, Erinnerungen an den Heimaufenthalt, Heimaufenthalt, an MitbewohnerInnen und ErzieherInnen, an schöne und auch an ‚stressige Zeiten’ – aber auch Unsicherheit und Zweifel, wie es in Zukunft wohl weitergehen wird, prägen diese gefühlsintensive Phase. Ziel: Ziel Entsprechend der individuellen Perspektive werden Kinder und Jugendliche in der Entlassungsphase intensiv begleitet. Qualitätsstandard [[-merkmal]: • Ausrichtung einer Abschiedsfeier in der Gruppe • Vergabe eines Fotoalbums als Abschiedspräsent • Unterstützung des Rückführungsprozesses in den elterlichen oder teilelterlichen Haushalt • Erstellung eines Abschlussberichtes • bei Bedarf: Informationsweitergabe und Abstimmungsgespräche bei Anschlusshilfen 26 3 Qualitätsentwicklungsbeschreibung Bereits im vorhergehenden Kapitel sind wir auf Teile der Qualitätsentwicklungsbeschreibung eingegangen. Dies haben wir getan, weil nach unserem Verständnis Leistungsund Qualitätsentwicklungsbeschreibungen –sofern es um die inhaltliche Sichtweise geht- eine Einheit bilden. Insofern wurde diese inhaltliche Perspektive schon in unserer Leistungsbeschreibung zielorientiert durch Qualitätsmerkmale hinsichtlich identifizierter Schlüsselprozesse beschrieben und Grundsätze sowie Maßstäbe der Bewertung der Qualität von Leistungsangeboten transparent gemacht. Daher geht es in diesem nun folgenden Kapitel nicht mehr darum, Qualitätsstandards für pädagogische Inhalte festzulegen, sondern um die Beschreibung installierter und für sinnvoll erachteter Qualitätsentwicklungsmaßnahmen. Die Motivation hierzu sehen wir einerseits darin, dass die mit sozialer Arbeit notwendig einhergehenden Unschärfen zur Lösung gebracht werden sollen. Dies geschieht quasi dadurch, dass Unschärfen umschleust werden durch die Einführung sichtbarer Markierungen im Organisationsablauf, durch die das Verfahren der Qualitätsentwicklung –nicht aber die Qualität selbst- festgelegt wird. Die dem betriebswirtschaftlichen Verständnis suggerierte immanente Verfahrensperfektion tritt also als kompensatorische Antwort neben diese Unschärfen. Damit kann andererseits Qualität selbst mit Mitteln der Qualitätsentwicklung nicht unmittelbar eingesehen werden; vielmehr wird unterstellt, dass zwischen der Gestaltung der Organisationsverhältnisse und der Dienstleistungsqualität ein starker korrelativer Zusammenhang besteht. Unter Qualitätsentwicklung verstehen wir einen einrichtungsinternen, praxisorientierten und partizipativen Evaluationsprozess, bei dem Konsequenzen aus gemeinsamen Bewertungen immer gleich in Verbesserungsprozesse umgesetzt werden. Vor dem Hintergrund des damit skizzierten und unseren Ausführungen zugrundeliegenden TQM-Modells ergeben sich die nachstehenden Grundpositionen: 3.1 Zielorientierung Die Formulierung und Verfolgung von Zielen ist für uns ein wichtiger Bestandteil zur Qualitätsentwicklung. Ziele leiten sich aus unserem Leitbild ab und berühren sowohl die strategische als auch die operationale Ebene. Auf der letzten Ebene formulieren wir Ziele operational, damit sie als Handlungsorientierung nutzbar werden und eine Beurteilung hinsichtlich der Zielerreichung –gerade auch im Sinne der Selbstevaluation- möglich wird. Mit der Zielorientierung ergibt sich zugleich unser grundlegendes Modell zur Qualitätsentwicklung: Interne u. externe Vorgaben 1 Qualitätsoptimierung 6 Zielsetzung: Soll 2 Soll-Ist-Abstimmung 5 Leistung 4 Qualitätsstandards 3 27 Ziel: Der Zielerreichungsgrad der Leistungserbringung soll regelmäßig festgestellt werden. Maßnahmen: • Erziehungs- und Hilfeplangespräche: Die Ergebnisse des Hilfeprozesses werden anhand der festgelegten Ziele im Rahmen der Erziehungs- und Hilfeplanung regelmäßig geprüft und schriftlich dokumentiert. Angestrebte Ziele werden mit dem tatsächlich erreichten Zustand verglichen. • Entwicklung von Merkmalen und Indikatoren zur Qualitätssicherung 3.2 3.2 ‚Kunden’‚Kunden’- Orientierung Die in der Erwerbswirtschaft fest installierte Maxime der Kundenorientierung als eine wesentliche Erfolgsgröße hat auch den sozialen Sektor erreicht. Konstituierend im erwerbswirtschaftlichen Bereich war, dass sich die Wirtschaft von einem Nachfrage- in einen Anbietermarkt gewandelt hatte, was zu einem verschärften Wettbewerb um die Gunst des Kunden führte, den Wandel zur Kundenorientierung zur Folge hatte und so zum bedeutsamen Garant wirtschaftlichen Wachstums avancierte. Die Zunahme der Hilfeempfänger, zu deren Versorgung den öffentlichen Haushalten immer weniger Mittel zur Verfügung stehen, beklagte Managementdefizite im tertiären Bereich, nur schwer nachzuweisende Wirkungen sozialer Arbeit, Erfolge verschiedenster Selbsthilfebewegungen, Umstrukturierungsbemühungen öffentlicher Verwaltungen, erhöhte Anforderungen der Nutzer sozialer Organisationen, Hoffnungen auf Einspareffekte, Paradigmenwechsel und der Verlust allgemeingültiger Werte sind nur einige Ursachen, die zur Adaption des in der Erwerbswirtschaft verankerten Qualitätsmanagements mit Betonung der Kundenorientierung im sozialen Bereich beigetragen haben. Sozialpädagogische Arbeit vollzieht sich aber vielfach in anderen sachlogischen Zusammenhängen. Zu nennen ist insbesondere, dass - die Wertigkeiten der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität im pädagogischen Bereich anders sind als im erwerbswirtschaftlichen Sektor, - QM - Konzepte an Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge ausgerichtet sind, Jugendhilfe hingegen über keine kausal wirkenden Techniken zur planmäßigen Veränderung von Menschen verfügt, wegen der Personenbezüge in der Erziehung auch gar nicht über solche Methode verfügen kann und unter dem Aspekt der Würde des Menschen auch gar nicht verfügen sollte, - sich Wünsche durchaus widersprechen können, - Bedarfe subjektiv und objektiv definiert sein können, - es bei der Erfassung von Qualität im sozialpädagogischen Bereich immer zugleich auch um Werte und Normen geht, - die Erfassung der Kundenzufriedenheit durch alters- und entwicklungsbedingt eingeschränktes Vermögen erschwert sein kann, - Kundenorientierung nur schwerlich umzusetzen ist, wenn Maßnahmen gegen den Willen der Nutzer durchgeführt werden und - es grundsätzlich keine Affinitäten zwischen der Kunden- und Klientenrolle gibt. Insofern votieren wir eher für den ‚einheimischen’ Begriff der Klientenrolle bzw. Klientenorientierung, verschaffen uns aber über die Einführung der ’Kunden’-Orientierung innerhalb der Qualitätsentwicklung die Möglichkeit, über regelmäßige Daten aus Feedbackprozessen zu verfügen. Wir erhalten Anhaltspunkte wie sich das Anforderungsprofil der ’Kunden’ darstellt und entwickelt; denn –so schon lang währende sozialpädagogische Erkenntnis- ohne Einbeziehung der Betroffenen wird Hilfegestaltung ein vergebliches Unterfangen sein. 28 Ziel: Es sollen ’Kunden’-Wahrnehmungen ermittelt und bedarfs- und ’kunden’-orientierte Qualitätsziele entwickelt werden. Maßnahmen: • Beschwerdenanalyse: Mündliche und schriftliche Beschwerden werden schriftlich dokumentiert, hinsichtlich der Problemhäufigkeit und der Bedeutung des Problems analysiert und an MitarbeiterInnen-Konferenzen rückgebunden. • Analyse von Hilfeabbrüche: Hilfeabbrüche werden schriftlich dokumentiert und hinsichtlich der Ursachen analysiert. 3.3 Prozessorientierung Prozessorientierung Mit dieser Maxime konzentrieren wir uns im Kontext von Qualitätsentwicklung auf die Prozesse, die einer Leistungserbringung zugrunde liegen. Dabei gehen wir davon aus, dass gut geregelte Prozesse zu einer guten Dienstleistung beitragen und Qualität nicht erst durch nachträgliche Kontrolle entsteht, sondern direkt entsteht. Es gilt vor allem solche Prozesse zu regeln, zu beschreiben und zu verbessern, die häufig und regelmäßig im Alltag vorkommen und tatsächlich wesentlich sind- sogenannte Schlüsselprozesse-. Dabei sollen möglichst alle Prozessbeteiligte miteinbezogen werden. Ziel: Schlüsselprozesse sollen identifiziert und beschrieben werden, sie sollen regelmäßig überprüft werden, um festzustellen, ob sie tatsächlich so, wie sie geregelt sind, ablaufen bzw. verbessert werden können. Prozessbeschreibungen und Arbeitshinweise in Form von Checklisten, Formularen und Vorlagen werden in einem Handbuch dokumentiert, dienen der Orientierung und erleichtern neuen MitarbeiterInnen die Einarbeitungsphase. Maßnahmen: • Auflistung und Beschreibung von Schlüsselprozessen Prozessablaufskizzen und Arbeitshinweisen • Mit dem örtlichen Jugendamt werden regelmäßige Qualitätsdialoge geführt. 3.4 mittels Kontinuierliche Verbesserung Hiermit betonen wir, dass Vorgänge im Allgemeinen immer verbesserungswürdig sind. Die tägliche Verbesserung findet an den Arbeitsplätzen statt. Es kommt dabei nicht darauf an, auf den genialen Einfall zu warten sondern sofort wirksam, in vielen kleinen Taten die Veränderung im Sinne der gemeinsamen Ziele zu unterstützen. Zudem zielt kontinuierliche Verbesserung darauf ab, vermeidbare Fehler bereits im Vorfeld zu erkennen und bedeutet letztlich eine dauernde Quelle der Innovation. Ziel: Bereits bei der Prozessbeschreibung werden vielfach aktuelle Probleme erkannt, die bereits dort Verbesserungsvorschläge und entsprechende Umsetzungen nach sich ziehen. Unabhängig davon führt die Prozessbeschreibung nicht selten zur Entdeckung von Problemstellen, die gesondert angegangen werden müssen. Ziel ist dabei, in einem überschaubaren Rahmen mit lösungsorientierten Ansätzen an aktuellen Problemen oder Prozessverbesserung zu arbeiten. Maßnahmen: • Qualitätszirkel • ErzieherInnen- / MitarbeiterInnenkonferenz 29 3.5 MitarbeiterInnen MitarbeiterInnenorientierung Innenorientierung MitarbeiterInnen bringen ihr Fachwissen zur ständigen Verbesserung sämtlicher Prozesse im Hinblick auf Qualität und Produktivität ein. Eine systematische Wahrnehmung, Sicherung und Verbesserung der Qualität sozialer Arbeit hängt neben der fachlichen Kompetenz auch von sozialer Kompetenz, weitsichtigem und innovativem Denken, der ’Gabe’ der richtigen Erfassung der ’Kunden’-Wünsche und ’Kunden’-Bedürfnisse und dem organisatorischen Umfeld, in dem die Dienstleistungen erbracht wird, zusammen. Ziel: Ziel MitarbeiterInnen sollen sich im umfassenden Sinne als Person zur ständigen Verbesserung sämtlicher Prozesse im Hinblick auf Qualität und Produktivität einbringen können. Maßnahmen: • Ausbildung: MitarbeiterInnen verfügen über eine qualifizierte pädagogische Ausbildung. • Einführungskurs ’Neue MitarbeiterInnen’ • MitarbeiterInnen-Pflege / Betriebsfest / Betriebsausflug • Mitarbeiterbeteiligung • Teamberatung • GruppenleiterInnenrunde • ErzieherInnen / MitarbeiterInnenkonferenz: • Interne und externe Fort- und Weiterbildung, Supervision • Ad-hoc Dienstbesprechungen 30 4 Anhang 4.1 AnschriftenAnschriften- und Telefonverzeichnis Träger: Caritasverband Duisburg e. V., Wieberplatz 2, 47051 Duisburg, Tel.: 0203 – 295920, Fax: 0203 – 2959270 [email protected] Vorstand: Vorstand: Caritasdirektor Ulrich Fuest, Thomas Güttner, Adresse, Telefon wie oben Einrichtungsleitung Einrichtungsleitung: tungsleitung: Andreas Kollöchter Kantstr. 14, 47166 Duisburg, Tel.: 0203 / 70 90 10 - 10, Fax: 0203 / 70 90 10 - 70 [email protected] [email protected] Päd. Leitung und stv. Einrichtungsleitung: Einrichtungsleitung: Susanne Grabowski Kantstr. 14, 47166 Duisburg, Tel: 0203 / 70 90 10 - 20, Fax: 0203 / 70 90 10 - 70 [email protected] Verwaltung/Sekretariat Verwaltung/Sekretariat: Sekretariat Brigitte Wichmann Kantstr. 14, 47166 Duisburg, Tel: 0203 / 70 90 10 - 0, Fax: 0203 / 70 90 10 - 70 [email protected] Jugendwohngruppe Freestyle, Freestyle Benediktstr. 2, 47059 Duisburg, Tel: 0203 / 79 91 15 – 10 [email protected] Mädchenwohngruppe Violetta, Violetta Kantstr. 14, 47166 Duisburg, Tel: 0203 / 70 90 10 – 80 [email protected] Wohngruppe Grillopark, Am Grillopark 25, 47169 Duisburg, Tel: 0203 / 40 14 52 [email protected] Wohngruppe Regenbogen, Regenbogen, Prinz-Heinrich-Str. 8, 47139 Duisburg, Tel: 0203 / 600 12 88 [email protected] Wohngruppe Moers, Hülsdonkerstraße 32, 47441 Moers, Tel: 02841 / 94 999 05 [email protected] Wohngruppe Villa Sonnenschein, Sonnenschein Am Grillopark 21, 47169 Duisburg, Tel: 0203 / 600 123 06 [email protected] KleinkinderKleinkinder-Notaufnahme Notaufnahme, taufnahme Holtener Str. 160, 47167 Duisburg, Tel: 0203 / 799 118 35 [email protected] SozialpädagogischSozialpädagogisch-Betreutes Wohnen / Ambulante Erzieherische Hilfen Shabije Reuter Kantstr. 14, 47166 Duisburg, Tel: 0203 / 70 90 10 - 30 oder 0173/5925462, Fax: 0203 / 70 90 10 - 70 [email protected] 31