St. Barbara K i n d e r h e i m

Transcription

St. Barbara K i n d e r h e i m
St. Barbara
Kinderheim
Leistungsbeschreibung
Januar 2012
Inhaltsverzeichnis:
Seite:
0
Vorwort
03
1
Leitbild
04
2
Leistungsbeschreibung
05
2.1
2.1.2
2.1.3
2.1.4
Formen der Leistungserbringung
Wohngruppen
Trainingswohnen
Sozialpädagogisch betreutes Wohnen
Flexible Hilfen
05
06
13
16
19
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
2.2.6
2.2.7
2.2.8
2.2.9
2.2.10
Leistungsbereiche
Aufnahme
Erziehungs- und Hilfeplanung
Gestaltung des Alltags
Kindergarten, Schule, Ausbildung und Beruf
Netzwerkpflege und soziale Integration
Emotional-sozialer Bereich
Gesundheitspflege
Hauswirtschaftliche Leistungen und Verpflegung
Beratung, Leitung
Entlassung
21
21
22
22
23
23
24
25
25
25
26
3
Qualitätsentwicklungsbeschreibung
27
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
Zielorientierung
‚Kunden’ – Orientierung
Prozessorientierung
Kontinuierliche Verbesserung
Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenorientierung
27
28
29
29
30
4
Anhang
31
4.1
Anschriften- und Telefonverzeichnis
31
2.1.1
2
0
Vorwort
Mit der Gründung im Jahre 1908 weist das St. Barbara Kinderheim eine lange Tradition auf und
hat selbst viel ‘Heimerziehungsgeschichte’ erlebt und aktiv mit gestaltet.
Bis Ende 2007 stand das Kinderheim unter der Trägerschaft der Katholischem Klinikum
Duisburg GmbH. Seit Januar 2008 gehört die Einrichtung dem Caritasverband Duisburg e. V.
an und ist seit dem eingebettet in das stationäre und ambulante Jugendhilfeangebot dieses
Fachverbandes.
Heute bieten wir 67 Plätze in differenzierten und dezentralisierten Formen. Zudem betreuen wir
je nach Bedarf Jugendliche / junge Volljährige ambulant in eigenen Wohnungen und entwickeln
kurzfristig Hilfeangebote passgenau entsprechend angefragter Problemlagen.
Zielgruppe unserer Arbeit sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit ihren Familien im
Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach § 27 KJHG in Verbindung mit § 34 und § 41 KJHG sowie
§§ 5, 8, 36 und 37 KJHG.
Mit der Einfügung der §§ 78a-g in das Achte Buch ‚Sozialgesetzbuch’ forderte der Gesetzgeber
die Beschreibung von Leistungen, Qualitäten und Entgelten. Vor dem Hintergrund fachlicher
und rechtlicher Rahmenbedingungen nahmen und nehmen dabei Erwartungen um die
Herstellung von Ziel-, Leistungs-, Qualitäts-, Ergebnis- und Kostentransparenz zu. Diese
Gedanken nimmt die vorliegende Konzeption explizit auf, indem in dem Teil 2 die
Leistungsbeschreibung und in dem Teil 3 die Qualitätsentwicklungsbeschreibung in den
Mittelpunkt gesetzt wird.
Die Auflistung in einzelne Leistungsbereiche ist theoretisch herbeigeführt. Dabei lassen sich
Überschneidungen nicht immer vermeiden und Erziehung im eigentlichen Sinne nicht
segmentieren. Bei allem wollen wir uns nicht nur als Sozialisationsinstanz verstanden wissen,
sondern definieren unseren Auftrag bewusst als normativen Erziehungsauftrag, der ausgehend
von einem komplexen Menschenbild sich christlicher Werteorientierung verpflichtet fühlt.
In der nachstehenden Konzeption wird zunächst das Leitbild unseres Hauses vorgestellt. Daran
schließen sich Darstellungen zu den Formen der Leistungserbringung an, bevor im Kapitel 2 die
einzelnen Leistungsbereiche beschrieben werden. Im 3. Abschnitt werden mit den Bereichen
der Ziel-, Kunden-, Prozessorientierung sowie der ‚Kontinuierlichen Verbesserung’ und
‚MitarbeiterInnenorientierung’ wesentliche Maximen der Qualitätsentwicklungsbeschreibung
konturiert. Im Anhang findet der Leser das Anschriftenverzeichnis zur Orientierung.
Wir danken für Ihr Interesse an unserer Arbeit, lassen Ihnen heute gerne unsere Angebote
zukommen und freuen uns auf die Begegnung mit Ihnen.
Duisburg, im Januar 2012
3
1
Leitbild
Das St. Barbara Kinderheim ist eine Einrichtung der stationären Jugendhilfe nach Maßgabe der
§§ 27, 32, 33, 34, 35a, 41 und 42 SGB VIII. Darüber hinaus bieten wir auch ambulante, flexible
Hilfen zur Erziehung an.
Als Kinderheim sind wir Teil des Caritasverbandes, dem Wohlfahrtsverband der katholischen
Kirche, und legen die christlichen Grundwerte der Nächstenliebe und der Achtung vor der
Würde des Menschen zugrunde.
In unserer Arbeit wenden wir uns den Kindern und Jugendlichen und deren Familien zu, die
unsere Angebote in Anspruch nehmen und verwirklichen die Grundsätze unseres Leitbildes:
Wir,
Wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung im pädagogischen, technischen,
hauswirtschaftlichen und administrativen Bereich, tragen Verantwortung dafür, eine positive
Zusammenarbeit mit den zu Betreuenden und deren Familien zu ermöglichen.
Wir nehmen jedes Kind, jede Jugendliche und jeden Jugendlichen als einzigartige Persönlichkeit
an.
Wir begegnen ihnen und ihren Familien mit Wertschätzung und Respekt.
Wir begleiten und unterstützen sie auf ihrem Lebensweg unter Berücksichtigung ihrer
individuellen Schwächen und Stärken.
Wir tragen dazu bei, dass die Kinder und Jugendlichen ihre eigene Persönlichkeit einschätzen
und annehmen können. Auf dieser Grundlage wollen wir sie befähigen, Verantwortung für sich
selbst und andere zu übernehmen.
Wir bieten den Kindern und Jugendlichen Verlässlichkeit, Sicherheit, Geborgenheit, Zeit und
vertrauensvolle Beziehung an.
In unserem Handeln haben wir immer auch die Herkunftsfamilien der Kinder und Jugendlichen
im Blick, die eine elementar wichtige und dauerhafte Bedeutung für sie haben und geben
Hilfestellung zur Entwicklung und Stärkung von Erziehungskompetenzen.
Wir sind offen und tolerant gegenüber allen Kulturen und Religionen.
Wir pflegen eine verlässliche Zusammenarbeit mit unseren regionalen und überregionalen
Kooperationspartnern und allen am Hilfeprozess Beteiligten.
Wir gewährleisten eine ständige Überprüfung und Weiterentwicklung der Qualität unserer Arbeit
durch ein kontinuierliches Qualitätsmanagement, Dokumentation, Fort- und Weiterbildung,
Supervision, Teamarbeit, Fachberatung und Personalführung.
Leitung und MitarbeiterInnen des St. Barbara Kinderheimes
4
2
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
2.1
Formen der Leistungserbringung
Wir bieten Leistungen der Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz [§§ 27, 34, 41,
42 KJHG] an, die sich auf sieben differenzierte und dezentralisierte Wohngruppen und ein
Trainingsapartment beziehen.
Zudem betreuen wir je nach Bedarf Jugendliche / junge Volljährige ambulant in eigenen
Wohnungen und entwickeln kurzfristig Hilfeangebote passgenau entsprechend angefragter
Problemlagen.
Zwei unserer Wohngruppen stellen zudem die vorläufige Notversorgung von minderjährigen
Kindern im Alter von 1 -13 Jahren zu jeder TagesTages- und Nacht
Nachtzeit sicher:
Wohngruppe Villa Sonnenschein:
0203 / 600 123 06
Mädchenwohngruppe Violetta:
0203 / 70 90 10 80
unter:
nter:
Außerhalb der Geschäftszeiten sind die Wohngruppen mobil erreichbar u
01522/ 2 775 775
Die Zeitdauer und Perspektive orientiert sich innerhalb der Leistungsformen konsequent an den
Erfordernissen des Einzelfalls bzw. an den Maßgaben des Hilfeplans.
Anspruch auf Hilfe besteht, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende
Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Die Leistungen sind vom Inhaber der Personensorge als Jugendhilfe-Leistung beim öffentlichen
Träger der Jugendhilfe zu beantragen. Sie werden im Bedarfsfall formell aufgrund der
Hilfeplanung nach § 36 KJHG bewilligt.
Die Finanzierung erfolgt aufgrund eines kostendeckenden Leistungsentgeltes. Der derzeitige
Entgeltsatz liegt bei 115,06 Euro [ab 01.01.2011]. Bei mehr als 3tägiger Abwesenheit stellen wir
ein Bettengeld in Höhe von 80 % des Entgeltsatzes in Rechnung. Die Fachleistungsstunde liegt
bei 46,10 Euro [ab 01.01.2011].
Der Einzugsbereich erstreckt sich auf das Duisburger Stadtgebiet sowie auf die umliegenden
Nachbarstädte.
5
2.1.1
Wohngruppen
Jugendwohngruppe Freestyle
gesetzliche
Grundlage:
§§ 34, 41 KJHG
Zielgruppe:
Jugendliche ab 14 Jahre
Zielsetzung:
Jugendliche werden umfassend gefördert, so dass entweder (1) eine
Rückkehr in die Herkunftsfamilie möglich ist oder (2) die Erziehung in einer
anderen Familie vorbereitet wird oder (3) eine auf längere Zeit angelegte
Lebensform geboten wird, die auf ein selbständiges Leben vorbereitet.
Dieses
Angebot
dient
zur
Ergänzung
unseres
integrierten
Handlungskonzeptes zur Verselbstständigung junger Menschen.
Mitarbeiter:
4 pädagogische MitarbeiterInnen, 1 JahrespraktikantIn
1 Hauswirtschaftskraft
sowie anteilig ZDL, Hausmeister, Verwaltung, Beratung und Leitung
Platzzahl:
Lage:
10 (2,0)
Benediktstr.
Benediktstr. 2, 47059 Duisburg (Neuenkamp)
Die Wohngruppe befindet sich in einem umgebauten und sanierten
ehemaligen Kindergarten mit entsprechender Gartenfläche. Der Stadtteilkern
ist innerhalb weniger Minuten gut zu Fuß zu erreichen. Alle wesentlichen
Schulformen sind unproblematisch erreichbar. Infrastrukturell sind zudem
viele Freizeitmöglichkeiten und Vereinsanbindungen gegeben. Eine
Bushaltestelle befindet sich in direkter Nähe der Wohngruppe. Innerhalb
vorgegebener Budgets sind zudem die privaten PKW der MitarbeiterInnen
und die heimeigenen Kleinbusse nutzbar.
Räume:
Die Wohngruppe verfügt über eine Küche, Esszimmer, Vorratsraum, ein
Wohnzimmer, einen Freizeitraum, für Jungen und Mädchen getrennte WCund Badbereiche sowie ein Bereitschaftsappartement einschließlich Bad und
WC für den die Nachtbereitschaften übernehmenden MitarbeiterInnen. An
der individuellen Zimmerausgestaltung können sich die Jugendlichen
beteiligen. Die Jugendzimmer verteilen sich hinsichtlich Einzel- und
Doppelzimmer wie folgt:
6 Einzelzimmer, 2 Doppelzimmer
Versorgung:
Die
Wohngruppe
organisiert
budgetgebunden
den
gesamten
hauswirtschaftlichen
Bereich
unter
altersgerechter
und
entwicklungsentsprechender Beteiligung der Jugendlichen selbsttätig.
6
Mädchenwohngruppe Violetta
gesetzliche
Grundlage:
§§ 34, 41, 42
Zielgruppe:
weibliche Kinder, Jugendliche
Zielsetzung:
Kinder und Jugendliche werden umfassend gefördert, so dass entweder (1)
eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie möglich ist oder (2) die Erziehung in
einer anderen Familie vorbereitet wird oder (3) eine auf längere Zeit angelegte
Lebensform geboten wird, die auf ein selbständiges Leben vorbereitet. Unter
Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Bedürfnisse bietet „Violetta“
Mädchen Schutz, Struktur, Halt und Orientierung. Die Mädchenwohngruppe
Violetta stellt zudem die vorläufige Versorgung von Mädchen im Alter von 1 –
13 Jahren sicher.
Mitarbeiter:
4 pädagogische MitarbeiterInnen, 1 JahrespraktikantIn
1 Hauswirtschaftskraft
sowie anteilig ZDL, Hausmeister, Verwaltung, Beratung und Leitung
Platzzahl:
Lage:
10 (2,0) / 1 Notaufnahmeplatz
Kantstr. 14, 47166 Duisburg (Hamborn)
Die Wohngruppe befindet sich in einem umgebauten Mehrfamilienhaus zur
alleinigen Nutzung. Der Stadtteilkern ist innerhalb weniger Minuten gut zu
Fuß zu erreichen. Alle wesentlichen Schulformen befinden sich in
unmittelbarer Nähe. Infrastrukturell sind zudem viele Freizeitmöglichkeiten
und Vereinsanbindungen gegeben. Eine Bushaltestelle befindet sich direkt
gegenüber dem Kinderheim. Innerhalb vorgegebener Budgets sind zudem
die privaten PKW der MitarbeiterInnen und die heimeigenen Kleinbusse
nutzbar.
Räume:
Die Wohngruppe verfügt jeweils über eine Küche, Esszimmer, Vorratsraum,
ein Wohnzimmer, einen Freizeitraum, 3 WC- und Badbereiche sowie ein
Bereitschaftszimmer mit separatem Bad und WC für den die
Nachtbereitschaften übernehmenden MitarbeiterInnen. An der individuellen
Zimmerausgestaltung können sich die Kinder und Jugendlichen beteiligen.
Die Kinder- und Jugendzimmer verteilen sich hinsichtlich Einzel- und
Doppelzimmer wie folgt:
8 Einzelzimmer, 1 Doppelzimmer, 1 Notaufnahmezimmer
Versorgung:
Die
Wohngruppe
organisiert
budgetgebunden
den
gesamten
hauswirtschaftlichen
Bereich
unter
altersgerechter
und
entwicklungsentsprechender Beteiligung der Kinder und Jugendlichen
selbsttätig.
7
Wohngruppe Grillopark
gesetzliche
Grundlage:
§§ 34, 41 KJHG
Zielgruppe:
Kinder, Jugendliche
Zielsetzung:
Kinder und Jugendliche werden umfassend gefördert, so dass entweder (1)
eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie möglich ist oder (2) die Erziehung in
einer anderen Familie vorbereitet wird oder (3) eine auf längere Zeit angelegte
Lebensform geboten wird, die auf ein selbständiges Leben vorbereitet.
Mitarbeiter:
4 pädagogische MitarbeiterInnen [ErzieherInnen, Heilpädagoginnen],
1 hauswirtschaftliche Mitarbeiterin
sowie anteilig ZDL, Hausmeister, Verwaltung, Beratung und Leitung
Platzzahl:
Lage:
9 [2,0]
Am Grillopark 25, 47169 Duisburg (Marxloh)
Die Wohngruppe befindet sich in einem großzügig gestalteten
Einfamilienhaus mit Garten in unmittelbarer Stadt- bzw. Stadtteilnähe. Alle
wesentlichen
Schulformen
sind
gut
erreichbar.
Freizeitund
Vereinsmöglichkeiten sind im nahen Umfeld gegeben. Innerhalb
vorgegebener Budgets sind zudem die privaten PKW der MitarbeiterInnen
und die heimeigenen Kleinbusse nutzbar.
Räume:
Die Wohngruppe verfügt über eine Küche, Esszimmer, Vorratsraum, ein
Wohnzimmer, für Jungen und Mädchen getrennte WC- und Badbereiche
sowie ein Bereitschaftsappartement einschließlich Bad für den die
Nachtbereitschaften übernehmenden Mitarbeiter. An der individuellen
Zimmerausgestaltung können sich die Kinder und Jugendlichen beteiligen.
Die eingerichteten Kinder- und Jugendzimmer verteilen sich hinsichtlich
Einzel- und Doppelzimmer wie folgt:
2 Doppelzimmer, 5 Einzelzimmer
Versorgung:
Die
Wohngruppe
organisiert
budgetgebunden
den
gesamten
hauswirtschaftlichen
Bereich
unter
altersgerechter
und
entwicklungsentsprechender Beteiligung der Kinder und Jugendlichen
selbsttätig.
8
Wohngruppe Regenbogen
Regenbogen
gesetzliche
Grundlage:
§§ 34, 41 KJHG
Zielgruppe:
Kinder, Jugendliche
Zielsetzung:
Kinder und Jugendliche werden umfassend gefördert, so dass entweder (1)
eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie möglich ist oder (2) die Erziehung in
einer anderen Familie vorbereitet wird oder (3) eine auf längere Zeit angelegte
Lebensform geboten wird, die auf ein selbständiges Leben vorbereitet.
Mitarbeiter:
4 pädagogische MitarbeiterInnen [ErzieherInnen, Heilpädagoginnen],
1 hauswirtschaftliche Mitarbeiterin
sowie anteilig ZDL, Hausmeister, Verwaltung, Beratung und Leitung
Platzzahl:
Lage:
9 [2,0]
PrinzPrinz-HeinrichHeinrich-Str. 8, 47139 Duisburg (Beeck)
Die Wohngruppe befindet sich in einem großzügig gestalteten
Einfamilienhaus mit kleinem Garten in unmittelbarer Stadt- bzw.
Stadtteilnähe. Alle wesentlichen Schulformen sind gut erreichbar. Freizeitund Vereinsmöglichkeiten sind im nahen Umfeld gegeben. Innerhalb
vorgegebener Budgets sind zudem die privaten PKW der MitarbeiterInnen
und die heimeigenen Kleinbusse nutzbar.
Räume:
Die Wohngruppe verfügt jeweils über eine Küche, Vorratsraum, ein
Wohnzimmer, für Jungen und Mädchen getrennte WC- und Badbereiche
sowie ein Bereitschaftsappartement für den die Nachtbereitschaften
übernehmenden Mitarbeiter. An der individuellen Zimmerausgestaltung
können sich die Kinder und Jugendlichen beteiligen. Die eingerichteten
Kinder- und Jugendzimmer verteilen sich hinsichtlich Einzel- und
Doppelzimmer wie folgt:
3 Doppelzimmer, 3 Einzelzimmer
Versorgung:
Die
Wohngruppe
organisiert
budgetgebunden
den
gesamten
hauswirtschaftlichen
Bereich
unter
altersgerechter
und
entwicklungsentsprechender Beteiligung der Kinder und Jugendlichen
selbsttätig.
9
Wohngruppe Moers
gesetzliche
Grundlage:
§§ 34, 41 KJHG
Zielgruppe:
Kinder, Jugendliche
Zielsetzung:
Kinder und Jugendliche werden umfassend gefördert, so dass entweder (1)
eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie möglich ist oder (2) die Erziehung in
einer anderen Familie vorbereitet wird oder (3) eine auf längere Zeit angelegte
Lebensform geboten wird, die auf ein selbständiges Leben vorbereitet.
Mitarbeiter:
4 pädagogische MitarbeiterInnen [ErzieherInnen, Heilpädagoginnen],
1 hauswirtschaftliche Mitarbeiterin
sowie anteilig ZDL, Hausmeister, Verwaltung, Beratung und Leitung
Platzzahl:
Lage:
9 [2,0]
Hülsdonkerstr. 32, 47441 Moers
Die Wohngruppe befindet sich in einem großzügig gestalteten
Einfamilienhaus mit kleinem Garten in unmittelbarer Stadt- bzw.
Stadtteilnähe. Alle wesentlichen Schulformen sind gut erreichbar. Freizeitund Vereinsmöglichkeiten sind im nahen Umfeld gegeben. Innerhalb
vorgegebener Budgets sind zudem die privaten PKW der MitarbeiterInnen
und die heimeigenen Kleinbusse nutzbar.
Räume:
Die Wohngruppe verfügt jeweils über eine Küche, Esszimmer, Vorratsraum,
ein Wohnzimmer, einen Freizeitraum, für Jungen und Mädchen getrennte
WC- und Badbereiche sowie ein Bereitschaftsappartement für den die
Nachtbereitschaften übernehmenden Mitarbeiter. An der individuellen
Zimmerausgestaltung können sich die Kinder und Jugendlichen beteiligen.
Die eingerichteten Kinder- und Jugendzimmer verteilen sich hinsichtlich
Einzel- und Doppelzimmer wie folgt:
1 Doppelzimmer, 7 Einzelzimmer
Versorgung:
Die
Wohngruppe
organisiert
budgetgebunden
den
gesamten
hauswirtschaftlichen
Bereich
unter
altersgerechter
und
entwicklungsentsprechender Beteiligung der Kinder und Jugendlichen
selbsttätig.
10
Wohngruppe Villa Sonnenschein
gesetzliche
Grundlage:
§§ 34, 41, 42 KJHG
Zielgruppe:
Kinder, Jugendliche
Zielsetzung:
Kinder und Jugendliche werden umfassend gefördert, so dass entweder (1)
eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie möglich ist oder (2) die Erziehung in
einer anderen Familie vorbereitet wird oder (3) eine auf längere Zeit angelegte
Lebensform geboten wird, die auf ein selbständiges Leben vorbereitet.
Die Wohngruppe Villa Sonnenschein stellt zudem die vorläufige Versorgung
von Kindern im Alter von 1 – 13 Jahren sicher.
sicher.
Mitarbeiter:
4 pädagogische MitarbeiterInnen, 1 JahrespraktikantIn
1 Hauswirtschaftskraft
sowie anteilig ZDL, Hausmeister, Verwaltung, Beratung und Leitung
Platzzahl:
Lage:
10 [2,0] / 1 Notaufnahmeplatz
Am Grillopark 21,
21, 47169 Duisburg (Marxloh)
(Marxloh)
Die Wohngruppe befindet sich in einer großzügig gestalteten Villa mit Garten
in unmittelbarer Stadt- bzw. Stadtteilnähe. Alle wesentlichen Schulformen
sind gut erreichbar. Freizeit- und Vereinsmöglichkeiten sind im nahen Umfeld
gegeben. Innerhalb vorgegebener Budgets sind zudem die privaten PKW
der MitarbeiterInnen und die heimeigenen Kleinbusse nutzbar.
Räume:
Die Wohngruppe verfügt jeweils über eine Küche, Esszimmer, Vorratsraum,
ein Wohnzimmer, einen Freizeitraum, für Jungen und Mädchen getrennte
WC- und Badbereiche sowie ein Bereitschaftsappartement für den die
Nachtbereitschaften übernehmenden Mitarbeiter. An der individuellen
Zimmerausgestaltung können sich die Kinder und Jugendlichen beteiligen.
Die eingerichteten Kinder- und Jugendzimmer verteilen sich hinsichtlich
Einzel- und Doppelzimmer wie folgt:
2 Doppelzimmer, 6 Einzelzimmer, 1Notaufnahmezimmer
Versorgung:
Die
Wohngruppe
organisiert
budgetgebunden
den
gesamten
hauswirtschaftlichen
Bereich
unter
altersgerechter
und
entwicklungsentsprechender Beteiligung der Kinder und Jugendlichen
selbsttätig.
11
Kleinkinder-Notaufnahme
(Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft)
gesetzliche
Grundlage:
§§ 34, 42 KJHG
Zielgruppe:
Kinder im Alter von 0 – 6 Jahre
Zielsetzung:
In akuten Krisensituationen, in denen Eltern ihre Erziehungsaufgabe nicht
wahrnehmen können oder in denen Kinder körperliche oder seelische
Misshandlung erleiden, können bis zu 4 Kinder unter 6 Jahren in Obhut
genommen werden. Die Kinder werden in einer geschützten Umgebung
versorgt und betreut. Sie können so lange in der Wohngruppe verbleiben,
bis die weiteren Perspektiven geklärt sind.
Mitarbeiter:
1 pädagogischer
leben,,
pädagogischer Mitarbeiter und Ehefrau, die in der Wohngruppe leben
2 pädagogische MitarbeiterInnen, 1 JahrespraktikantIn
1 Hauswirtschaftskraft, 1 FSJ
sowie anteilig ZDL, Hausmeister, Verwaltung, Beratung und Leitung
Platzzahl:
4 [2,0]
Lage:
Die Wohngruppe befindet sich in einem großzügig gestalteten
Einfamilienhaus (ehemaliges Pfarrhaus) mit großem Garten in unmittelbarer
Stadt- bzw. Stadtteilnähe. Bei der Wahl des Standortes wurde das
Vorhandensein einer guten Infrastruktur (Kindergarten, Kinderärzte,
Bewegungsmöglichkeiten, etc.) berücksichtigt. Innerhalb vorgegebener
Budgets sind zudem die privaten PKW der MitarbeiterInnen und die
heimeigenen Kleinbusse nutzbar.
Räume:
Holtener Str. 160, 47167 Duisburg (Neumühl)
Die Wohngruppe verfügt jeweils über eine Küche, Esszimmer, Vorratsraum,
ein Wohnzimmer, 2 Bäder sowie ein Bereitschaftszimmer und Büro. Die
liebevoll und kindgerecht eingerichteten Kinderzimmer verteilen sich
hinsichtlich Einzel- und Doppelzimmer wie folgt:
2 Doppelzimmer
Versorgung:
Die
Wohngruppe
organisiert
budgetgebunden
hauswirtschaftlichen Bereich selbsttätig.
den
gesamten
12
2.1.2
Trainingswohnen
Die Konzeption des Trainingswohnens (Trainingsapartment) zielt darauf ab, dem Jugendlichen
(jungen Erwachsenen) ein auf Selbsterfahrung basierendes Lernfeld zu schaffen, das die
Möglichkeit eröffnet, pädagogisch begleitete Entwicklungsschritte in Richtung selbstständiger
Lebensführung zu gehen. Innerhalb des Trainingswohnens wird dem jungen Menschen
verdeutlicht, das Autonomie unmittelbar an die Bereitschaft geknüpft ist, Verantwortung für die
eigene Lebensgestaltung zu übernehmen.
Unter dieser Prämisse stellt das Trainingswohnen eine weitere Stufe zwischen den Verselbstständigungsbemühungen innerhalb unserer Wohngruppen und dem Sozialpädagogisch
Betreuten Wohnen (SBW) außerhalb unserer Einrichtung dar.
•
Zielgruppe
Das Trainingswohnen ist eine geeignete Hilfeform für Jugendliche und junge Volljährige, in der
Regel ab 16 Jahre, die aufgrund ihrer Reifeentwicklung noch nicht völlig selbstständig leben
können, insbesondere für:
- Jugendliche / junge Volljährige, die auf dem Weg zur Verselbstständigung sind, aber noch
nicht ganz allein leben können
- Jugendliche / junge Volljährige mit vielen Beziehungsabbrüchen
- Jugendliche / junge Volljährige, deren Eltern ihnen keine stabile Beziehung bieten können.
•
Zielsetzung
Zielsetzung
- Mithilfe bei der Entwicklung von Perspektiven des/der Jugendlichen und Sinnfindung für ein
selbstständiges Leben
- Krisen-/Konfliktbewältigung im unmittelbaren Lebensumfeld
- Aufarbeitung negativer sozialer Erfahrungen und individueller Problemlagen/Unterstützung bei
der Bewältigung emotionaler Krisen
- Sicherung der sozialen, materiellen und finanziellen Existenzgrundlage des jungen Menschen
- Unterstützung bei der Strukturierung des Alltags des jungen Menschen
- Übernahme von Selbstverantwortung durch den/die Jugendlichen
•
Rechtliche Grundlage
§§ 34, 35 und 41 KJHG
•
Klientenbezogene Leistungen
Pädagogische Leis
Leistungen
Die pädagogische Arbeit basiert auf einer engen Zusammenarbeit zwischen dem jungen
Menschen, Schule, Jugendamt und anderen Beteiligten und den Betreuungsfachkräften. Die
Hilfe findet im Trainingsapartment des Jugendlichen und seinem unmittelbaren sozialen Umfeld
statt.
Voraussetzung für den Einzug in diese betreute Wohnform ist, dass sich die/der Jugendliche in
Ausbildung befindet bzw. eine Schule besucht. Sollte dies nicht der Fall sein, wird mit Beginn
der Aufnahme gemeinsam mit dem/der Jugendlichen nach einem Ausbildungs- bzw. Schulplatz
gesucht.
13
Das sozialpädagogische Handeln der pädagogischen Mitarbeiter/-innen beruht auf
unterschiedlichen fachlichen Ansätzen:
- situations- und handlungsorientiert
- lebenswelt- und gemeinwesenorientiert
- wachstums- und entwicklungsorientiert
- verhaltensorientiert
Das Angebot bietet die Möglichkeit folgende Fertigkeiten zur selbstständigen Haushalts- und
Lebensführung zu erlangen:
- Haushaltsplanung, Einkaufen, Preisvergleich, Haushaltsbuchführung
- den Alltag strukturieren und planen
- Wäsche waschen, bügeln, putzen,
spülen, kochen
- Behördengänge erledigen
- schulische/berufliche Integration
- Freizeitgestaltung
- Beziehungsgestaltung
Weitere unmittelbare Leistungen sind:
- Mitwirkung beim Hilfeplan, der
Betreuungsplanung, Zielabstimmung
und Zielformulierung
- Planung, Organisation und Begleitung
des pädagogischen Prozesses.
Schulische / Berufliche Förderung
Die Kooperation mit den Schulen ist in Fällen von negativen Schulkarrieren von besonderer
Bedeutung. Ein regelmäßiger Kontakt und Austausch mit den zuständigen Lehrer/-innen soll
dazu führen, dass sie sich auf die Besonderheiten der pädagogischen Versorgung und auf
Maßnahmen zur sozialen Integration der Jugendlichen einlassen können.
Arbeitsinhalte in der Betreuung junger Menschen in der beruflichen Ausbildung sind vor allem:
- Motivierung zur und Begleitung bei der
Jobsuche
- Motivierung und Vermittlung von
berufsbegleitenden oder –fördernden
Maßnahmen
- flexibler Umgang mit Störungen und
Krisen im Lern- und Leistungsbereich
•
PersonalPersonal- und Leistungsorganisation
Standort / Räumlichkeiten
Das eineinhalb Zimmer umfassende Trainingsapartment ist an unserer Außenwohngruppe „Villa
Sonnenschein“ (Am Grillopark 21, 47169 Duisburg) angegliedert und befindet sich im Souterrain
des Hauses. Das Apartment hat einen separaten Eingang und ist somit unabhängig von der
Außenwohngruppe, bietet aber durch die räumliche Nähe zur Wohngruppe einen durchaus
geschützten Rahmen. Das Apartment liegt in einem Umfeld mit guter Infrastruktur, wie Schulen,
Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangeboten.
14
Mit den betreffenden Jugendlichen wird ein Betreuungs- und Wohnraumnutzungsvertrag
abgeschlossen.
Zugang
Diese betreute Wohnform muss als Jugendhilfeleistung beim öffentlichen Jugendhilfeträger
beantragt und von ihm aufgrund von Hilfeplanung gemäß § 36 KJHG gewährt werden.
Einzugsbereich
Einzugsbereich
Stadtgebiet Duisburg sowie auch umliegende Städte und Gemeinden.
ÖffnungsÖffnungs-/Betreuungszeiten
Die Betreuungszeiten werden auf den Bedarf der jungen Menschen abgestimmt – dazu gehören
auch Kriseninterventionen in den Abendstunden und an Wochenenden.
Personalausstattung
Pädagogische Fachkräfte:
Pädagogische / Leitung:
0,25 VB
0,05 VB
_______
Gesamt Personalaufwand:
0,30 VB
Leistungsumfang
Leistungsumfang
Das Trainingsapartment bietet Platz für 1jungen Menschen im Alter ab 16 Jahren.
Finanzierung
Zwischen dem Jugendamt Duisburg und dem Caritasverband Duisburg als Träger des
St. Barbara Kinderheims ist ein Tagesentgelt in Höhe von 65,00 Euro (01.01.2011) zuzüglich
Taschengeld und Bekleidungsgeld vereinbart.
15
2.1.3
SozialpädagogischSozialpädagogisch-Betreutes Wohnen (SBW)
Grundsätzlich steht unser Angebot „Sozialpädagogisch betreutes Wohnen“ im Kontext unserer
Leistungs- u. Qualitätsentwicklungsbeschreibung, so dass im Folgenden nur die spezifischen
konzeptionellen Inhalte dargestellt werden.
Das Angebot ist sowohl für Jugendliche, junge Volljährige aus den ‚eigenen Heimgruppen’ als
auch für Jugendliche, junge Volljährige offen, die nicht zuvor im St. Barbara Kinderheim gelebt
haben.
•
Zielgruppe
Jugendliche, junge Erwachsene als Fortsetzung vorausgegangener Hilfen zur Erziehung
Jugendliche, junge Volljährige aus der Herkunftsfamilie zum Aufbau einer selbständigen
Lebensführung
Jugendliche, junge Volljährige, bei denen im Hilfeplanverfahren individuelle und flexible Hilfen
vereinbart werden
Jugendliche, junge Volljährige bei denen lt. Hilfeplan der Betreuungsschlüssel aufgrund
erfolgreicher Verselbständigungsarbeit reduziert werden kann
Jugendliche,
junge
Volljährige
mit
mangelnder
Gruppenfähigkeit,
Schulund
Ausbildungsproblematiken, etc.
•
Zielsetzung
Jugendliche, junge Volljährige erhalten sozialpädagogische Hilfestellungen, um ein eigenes
selbständiges Leben führen zu können.
•
Rechtliche Grundlage
Grundlage
§§ 34, 35 und 41 KJHG
•
Betreuungsdichte
Die Betreuungsstunden werden im Hilfeplanverfahren entsprechend dem individuellen
Hilfebedarf vereinbart. Als Finanzierungsinstrument dient die Fachleistungsstunde. Der
Fachleistungsstundensatz liegt derzeit bei 46,10 Euro. Über das Steuerungselement der
Fachleistungsstunde lässt sich das Angebot sowohl intensiv-pädagogisch als auch
ausgesprochen niederschwellig konzipieren.
•
Mitarbeiterqualifikation
Sozial- oder heilpädagogische Fachkraft mit FHS-Abschluss
•
Betreuungsform
Die Jugendlichen, jungen Volljährigen werden in angemieteten Wohnungen betreut. Bei
Volljährigkeit unterzeichnen die Klienten selbst den Mietvertrag; bei minderjährigen unterzeichnet
der gesetzliche Vertreter. Der Caritasverband Duisburg e.V. als Rechtsträger des Kinderheimes
16
mietet selbst keine Wohnungen an. Eine Wohnungsanmietung und damit auch Fallübernahme
setzt die Zustimmung der betreuenden Stelle voraus.
Als Wohnungsgröße gelten 45 qm als Höchstgrenze vereinbart; die Höchstgrenze für Miet- und
Mietnebenkosten wird durch die Rahmenbedingungen des Arbeitslosengeldes II bestimmt.
Anpassungen erfolgen bei der Erhöhung des Arbeitslosengeldes II automatisch. Der Träger des
Kinderheimes geht hier in Vorleistung, überweist zur Sicherstellung des Wohnraumes die
Wohnungsmiete unmittelbar auf das Konto des Vermieters und stellt dem Jugendamt mit der
Heimkostenabrechnung den Betrag in Rechnung.
Hinsichtlich evt. geforderter Kautionszahlungen des Vermieters besteht gegenüber dem
Jugendamt ein Erstattungsanspruch von maximal 900,00 Euro. Das JA sichert seine Rechte
durch eine Abtretungserklärung. Auch hier geht der Träger des Kinderheimes in Vorleistung,
überweist den Betrag unmittelbar auf das Konto des Vermieters und fordert den Betrag zum
Monatsende mit der Heimkostenabrechnung wieder an. Je nach Höhe des Einkommens des
Jugendlichen, jungen Volljährigen erfolgt nach Aufforderung an ihn durch die wirtschaftliche
Jugendhilfe die Ratenrückzahlung der Kaution.
Hinsichtlich der Erstausstattung gilt eine Obergrenze von 920,00 Euro bei einer Wohnung, 614
Euro bei einem Appartement und 205 Euro bei einem Zimmer als vereinbart. Der Betrag ist
nicht wieder zurückzuzahlen. Der Träger des Kinderheimes geht in Vorleistung und fordert mit
der Heimkostenabrechnung den Betrag wieder an.
•
Leistungsbereiche
-siehe Leistungs- u. Qualitätsentwicklungsbeschreibung•
Hauswirtschaftliche, technische Leistungen
Die Jugendlichen, jungen Volljährigen erhalten Hilfen bei der Beschaffung von Wohnraum,
Unterstützung zur Ausstattung, zum Bezug und zur Gestaltung der eigenen Wohnung,
Anleitung zur Selbstversorgung [Einkaufen, Kochen, Wäsche- u. Raumpflege] und
Hilfestellungen zur eigenverantwortlichen Gestaltung eines Mietverhältnisses und bei klärenden
Gesprächen mit Vermietern und Nachbarn.
•
Sonstige Leistungen
Der Jugendliche, junge Volljährige erhält über den Träger des Kinderheimes den jeweils gültigen
Regelsatz des Haushaltsvorstandes auf sein Konto zu Beginn des Monats überwiesen [374,00
Euro]. Sofern der Jugendliche, junge Volljährige zur eigenverantwortlichen Geldverwendung
noch nicht in der Lage ist, erfolgt eine Budgetierung durch den betreuenden Mitarbeiter des
Kinderheimes. Der Träger des Kinderheimes geht in Vorleistung und fordert mit der
Heimkostenabrechnung den Betrag wieder an.
Sofern die jungen Menschen im Kontext ihrer Schul-, Berufsausbildung Fahrtkosten haben und
diese durch Dritte nicht finanziert werden, geht auch hier der Träger des Kinderheimes in
Vorleistung und fordert mit der Heimkostenabrechnung den Betrag wieder an. Weitere
Leistungen, die im Zusammenhang mit der Schul-, Berufsausbildung stehen sind über Anträge
an das jeweilige Jugendamt ggf. refinanzierbar.
Der Jugendliche, junge Volljährige wird von dem betreuenden Mitarbeiter darauf hingewiesen,
dass er dem Mitarbeiter der wirtschaftlichen Jugendhilfe gegenüber durch Vorlage der jeweils
gültigen Verdienstbescheinigung seine Einkünfte offen zu legen hat. Von diesem erhält er einen
Bescheid zur Heranziehung an den Kosten. Der Einkommen erzielende Jugendliche, junge
Volljährige richtet bei seiner Bank einen Dauerauftrag in Höhe des Eigenanteils ein. Der
Eigenanteil geht auf das Konto des Caritasverbandes Duisburg e.V. Mit der mtl.
Heimkostenabrechnung wird dem Kostenträger der Betrag gut geschrieben. Sofern der
Eigenanteilsbetrag von einem Jugendlichen, jungen Volljährigen nicht dem Caritasverband
17
Duisburg e.V. zugeht, hat sich der Kostenträger selbst um den Erhalt der Zahlungen zu
bemühen.
Als Einkünfte gelten auch evt. Kindergeldzahlungen, etc … .Telefon-, Kabel- u.
Rundfunkgebühren sind nicht refinanzierbar.
•
Beendigung der Hilfe
Die Hilfe endet, wenn im Hilfeplangespräch festgestellt wird, dass die Hilfe ihr Ziel erreicht hat
oder der zu Betreuende die Hilfeleistungen nicht mehr wünscht.
18
2.1.4
•
Flexible
Flexible Hilfen
Grundgedanke
Beim Konzept flexibler Erziehungshilfen stand das Arbeitsprinzip zentral und dieses soll zugleich
auch Paradigma des Verständnisses flexibler Erziehungshilfen im St. Barbara Kinderheim sein,
für jeden Einzelfall entsprechend seinen Bedürfnissen und Bedarf, Wünschen und
Notwendigkeiten ein einmaliges Betreuungssetting zu konstruieren und zu realisieren.
•
Rechtsgrundlage
Hier wird in dem § 27, Abs. 1 KJHG der Hauptbezugspunkt gesehen und gefolgert, dass
Jugendhilfe strukturell so zu organisieren sei, dass maßgeschneiderte sozialpädagogische
Arrangements für den Einzelfall kreativ neu zu schaffen sein könnten. Damit ändere sich der
Blickwinkel: Nicht das ‘Vorhalten' von einzelnen Hilfeformen, denen dann Kinder und
Jugendliche zugewiesen werden, wäre strukturell sicherzustellen sondern die Einrichtungen der
Jugendhilfe wären so lern- und wandlungsfähig zu organisieren, dass sie ad hoc in der Lage
sind, für jeden Jugendlichen und für jedes Kind eine Betreuungsform zu generieren. Eine solche
Sichtweise bedeute, dass die Organisationen und die in ihnen enthaltenen Ressourcen an die
Bedarfe und Problemlagen der Klientel angepasst würden. Auch orientiere sich so eine
erzieherische Hilfe eher nach dem Bedarf im Einzelfall unter Einbeziehung des engeren sozialen
Umfeldes und passt sich flexibel den verändernden Bedürfnissen der Leistungsempfänger im
Verlaufe der Leistungsgewährung an. Erzieherische Hilfen orientieren sich so an den
Lebenswelten der Leistungsempfänger, sind individuell, flexibel und werden unter Einbeziehung
des sozialen Umfeldes, also ortsnah und sozialraumbezogen, durchgeführt.
•
Definition
In Anlehnung an das skizzierte theoretische Modell werden im St. Barbara Kinderheim Hilfen zur
Erziehung dann als ,Flexible Erziehungshilfen’ definiert, wenn mit einer Hilfe zur Erziehung
die sozialräumlichen Verhältnisse, die maßgeblichen Anteil an den Lebensbedingungen der
Klientel haben, in die Arbeit mit einbezogen werden [Sozialraumbezogenheit],
unmittelbar aufgrund konkreter Problemlagen von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen
und / oder ihrer Familien mit Hilfeangebote reagiert wird [Individualität],
im Hilfeverlauf selbst ggf. veränderten Bedürfnissen solange Rechnung getragen wird bis
Unterstützungsleistungen des formellen Systems in keiner Weise mehr erforderlich sind
[Flexibilität] und
trotz der veränderten Hilfebedarfe der zu Betreuenden zu einem Vermeiden eines Einrichtungsund Personenwechsels beigetragen wird [Kontinuität oder auch ‘Exklusivität einer Beziehung’].
Dabei wird eine Hilfe zur Erziehung abgegolten aufgrund einer quantitativ und qualitativ dem
Einzelfall angemessene Finanzierung [Fachleistungsstunde].
•
Zielgruppe
Im Kontext von Heimerziehung spezifizieren sich die Zielgruppen wie folgt: Familien, in denen
eine Heimunterbringung eines oder mehrerer Kinder ansteht, Familien, in denen Kinder und /
oder Mitglieder des Familiensystems auf eine anstehende oder bereits erfolgte außerfamiliäre
Unterbringung mit massivem Widerstand reagieren, Familien, in denen eine Rückführung der
Kinder in den elterlichen bzw. teilelterlichen Haushalt ansteht, wobei die Eltern jedoch ohne
weitere Unterstützungen überfordert sind, sowie Jugendliche, die sich auf eine Heimgruppe
nicht einlassen können und junge Erwachsene mit Bedarf hinsichtlich eines Angebotes mit
niedrigem Betreuungsaufwand [SBW-Schnittstelle].
19
Grundsätzliche Voraussetzung der Hilfen ist die prinzipielle Bereitschaft zur Annahme.
•
LeistungsLeistungs- und Zielkatalog
Vermeidung einer außerhäuslichen Unterbringung, Verkürzung von außerhäuslicher
Unterbringung, Reintegration in das familiäre Umfeld, Krisen- und Konfliktbewältigung,
Sicherung der sozialen und materiell / finanziellen Existenzgrundlage von Familien, Sicherung
und Förderung der Entwicklung der Kinder in der Familie, Unterstützung der Eltern bei
Erziehungsfragen, Beratung der Bezugspersonen und der Kinder und Jugendlichen,
Verselbständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Unterstützung in Schule und
Ausbildung, Clearingphase zur Überprüfung des Hilfebedarfes, Übernahme von
Selbstverantwortung durch die Familie, Neustrukturierung des Alltags junger Menschen, Mithilfe
bei der Perspektiventwicklung und Sinnfindung für ein eigenständiges Leben des jungen
Menschen, Menschen mit Konflikten, Stütze von Hilfesuchenden, Berater und Helfer zur
Selbsthilfe, Einbeziehung von Bezugspersonen, Vermittlung therapeutisch ausgebildeter Kräfte,
Fähigkeit zur selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung, Begleitung bei der
Wohnraumbeschaffung, Hilfestellung bei der Wohnraumsicherung, Sicherstellung der
wirtschaftlichen Verhältnisse, Beratung und Begleitung im Umgang mit Ämtern und Behörden,
Organisation des alltäglichen Lebens, Hilfen bei der Überwindung sozialer Krisen, Integration in
Schule und Beruf, Hilfsangebote zur Lösung individueller Schwierigkeiten.
20
2.2
Leistungsbereiche
Im Folgenden werden wir auf wesentliche Leistungsbereiche, die wir als Schlüsselprozesse
definieren, genauer eingehen:
• ‚Aufnahme’
• ‚Erziehungs- und Hilfeplanung’
• ‚Gestaltung des Alltags’
• ‚Kindergarten, Schule, Ausbildung und Beruf’
• ‚Netzwerkpflege und soziale Integration’
• ‚Emotional - sozialer Bereich’
• ‚Gesundheitspflege’
• ‚Hauswirtschaftliche Leistungen und Verpflegung’
• ‚Beratung, Leitung’
• ‚Entlassung’
2.2.1
‘Aufnahme’
Am Anfang steht die
die Welt ‚Kopf’: ‚Trennung’ von der eigenen Familie, ‚Verlust’ bisheriger
Freunde und Klassenkameraden, ‚Abschied’ vom bisher gewohnten Umfeld, traumatische
Erlebnisse und Angst vor dem ‚Neuen’. Der Gestaltung der Aufnahme und Aufnahmephase
kommt daher große
große Relevanz hinsichtlich des Gelingens einer erzieherischen Hilfe zu.
Ziel: Jede Aufnahme wird sorgfältig vorbereitet.
Qualitätsstandard [[-merkmal]:
-Zur Aufnahmevorbereitungsphase
•
•
•
•
•
Erörterung der telefonischen Anfrage des Jugendamtsmitarbeiters / der
Jugendamtsmitarbeiterin, Erfragung der Problemlage und kurzfristige Rückmeldung zur
Aufnahmemöglichkeit
Aneignung von Fallkompetenz aufgrund der vor dem Aufnahmegespräch
eingegangenen Unterlagen
Klärung der Raumfrage
Vorbereitung der Gruppe auf den Neuzugang [Information der anderen Mitbewohner,
Vorbereitung des Zimmers, etc.]
Sekretariatsprozedere
-Zum Aufnahmegespräch
•
•
•
•
•
Bewusste Gestaltung des ‚klimatischen Kontextes’ des Aufnahmegespräches
Vorstellung und Besichtigung der Gruppe
Schaffung eines Raumes für Fragen von Kindern und Eltern und ihrer Artikulation von
Wünschen, Vorstellungen und Bedürfnissen
Herstellung einer objektiven Wirklichkeit über die Fremdunterbringung und der
Erwartungen
Phase konkreter Aufnahmemodalitäten [Probewohnmöglichkeit, Einzugsdatum u. –
weise, Unterlagen]
-Zur Aufnahme
•
•
•
•
•
Kennen lernen der Hauptbezugspersonen des Kindes
Führung eines Austauschgespräches mit der bisherigen Schule und Kontaktgestaltung
zur neuen Schule
Gesundheitlichen Zustand checken lassen
Vertraut machen mit den Mitbewohnern
Durchführung
des
umfassenden
Antrags-,
Organisationsund
Datenerfassungsprozedere
21
-Zur Nachbereitung der Aufnahme:
•
•
2.2.2
Einholung von Zufriedenheitsrückmeldungen des Kindes und der Eltern
Heiminterne, fachliche Reflexionsgespräche zum bisherigen Hilfeverlauf
‚Erziehungs‚Erziehungs- und Hilfeplanung’
Streit, unvereinbare Positionen, festgefahrene Bahnen, Übergriffe, Verletzungen und
Entbehrungen, unangemessene Verhaltensweisen sowohl auf Seiten des Kindes, des
Jugendlichen als auch auf Seiten der Eltern und
und fehlgeschlagene bisherige Hilfeangebote
Erziehungs-- und Hilfeplanung
kennzeichnen die schwierige Aufgabe, wenn es im Bereich der Erziehungs
um das gemeinsame Aushandeln von Zielen und Perspektiven geht. Entsprechend des in
unserem Leitbild skizzierten Verständnisses
Verständnisses von Erziehung kommt der ErziehungsErziehungs- und
Hilfeplanung große Bedeutung zu.
Ziel: Für jedes Kind, jeden Jugendlichen wird Erziehung geplant und die Effekte geprüft sowie
eine umfassende Hilfeplanung durchgeführt.
Qualitätsstandard [[-merkmal]:
-Zur Erziehungsplanung:
•
•
•
•
Reflexion der intendierten Erziehungswirkungen innerhalb Teamsitzungen
Permanenter Abgleich mit der Hilfeplanung
Besprechung von Rückschritten, Stagnationen und Fortschritten mit dem Kind, den
Jugendlichen und den Eltern
Dokumentation der Erziehungsplanungen
-Zur Hilfeplanung, Vorbereitung:
•
Vorbereitung der in der Regel halbjährlich stattfindenden Hilfeplangespräche innerhalb
der einzelnen Teams [Informationen einholen, Evaluation des bisherigen
Zielerreichungsgrades, Erstellung der Vorlage, Besprechung der Vorlage mit dem Kind,
dem Jugendlichen, etc.]
-Zur Hilfeplanung, Hilfeplangespräch
•
•
Informationen zum Hilfeverlauf geben
Zielvereinbarungen für zukünftigen Zeitraum treffen
-Zur Hilfeplanung, Nachbereitung
•
•
•
•
2.2.3
Schriftliche Erfassung neuer Daten und Perspektiven
Dokumentation
Information der anderen Teammitglieder
Besprechung des HPG-Protokolls mit dem Kind / dem Jugendlichen
‚Gestaltung des Alltags’
Die Gestaltung und Bewältigung des Alltags ist ein zentrales Leistungsmerkmal unseres
Hauses.
Hauses. Junge Menschen leben in den Wohngruppen und haben hier für eine wichtige
Entwicklungsphase ihr Zuhause. Hierzu sind normale, altersentsprechende Wohnräume ebenso
notwendig wie gestaltete Beziehungen in einem auf eine bestimmte Zeit hin angelegten
Beziehungssystem.
Beziehungssystem. Strukturmerkmale des Alltags sind wiederkehrende Rhythmen, Aufgaben
und Standardsituationen wie etwa Hausaufgaben, Mahlzeiten, Freizeit und Routinen etc., die
der Erfüllung von Grundbedürfnissen der bei uns lebenden Kinder dienen.
Ziel: Der Alltag wird geplant, strukturiert, atmosphärisch gestaltet, schafft elementare
Voraussetzungen des sich Wohl- und Zuhausefühlens und trägt als Lern- und Übungsfeld zur
22
Gestaltung des eigenen Lebens und eigenverantwortlicher Lebensführung bei. Der komplexe
Leistungsbereich beinhaltet die Teilbereiche: ‚Nahrung und Malzeiten’, ‚Kleidung’,
‚Zimmergestaltung und Zimmerpflege’, ‚Umgang mit Geld’, ‚Verkehrserziehung’,
‚Kulturtechniken’ und ‚Dokumentenmappe’.
Qualitätsstandard [[-merkmal]:
• ‘Nahrung und Mahlzeiten’ [Hilfestellungen u. a. bei: Planung und Durchführung von
Einkäufen, Zubereitung von Mahlzeiten]
• ‘Kleidung’ [Hilfestellungen u. a. bei: Einkauf und Budgetgrenzen, Zweckmäßigkeit von
Kleidung, Kleidungspflege]
• ‘Zimmergestaltung und Zimmerpflege’ [Hilfestellungen u. a. bei: Individuellen
Ausgestaltungsmöglichkeiten des Zimmers, Aufräumen und Pflegen eines Zimmers,
umweltgerechter Müllentsorgung]
• ‘Umgang mit Geld’ [Hilfestellungen u. a. bei: Einrichtung eines Taschen- und
Bekleidungsgeldkontos, Führung eines Kontos, Training von Bankgeschäften]
• ’Verkehrserziehung’ [Hilfestellungen u. a. bei: Lesen eines Stadtplans, Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel]
• ‘Kulturtechniken’ [Hilfestellungen u. a. bei: Umgangsformen, Verhaltensweisen in Restaurant, Theater- und Konzertbesuchen]
• ‘Dokumentenmappe’ [Hilfestellungen u. a. bei: Anlage und Führung eines Ordners zur
Sammlung wichtiger Unterlagen].
2.2.4
‘Kindergarten, Schule, Ausbildung und Beruf’
Schule’,
ule’, erhebliche
In vielen Fällen sind gerade diese Bereiche defizitär: ‚Kein Bock auf Sch
Wissenslücken, gepaart mit Problemen im Sozialverhalten.
Ziel: Jedes Kind, jeder Jugendliche erhält schulische Förderung und Begleitung, weil heute mehr
denn je Bildung über soziale Teilhabechancen definiert wird.
Qualitätsstandard [[-merkmal]:
merkmal]:
• Regelmäßige Kontaktpflege zu Erziehungs-, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen
• Hilfestellungen bei den Hausaufgaben, ohne jedoch speziellen Nachhilfeunterricht –
Zusatzleistung• Unterstützungen bei Ausbildungs- und Stellengesuchen
• Hilfestellungen beim Bearbeiten von Anträgen
2.2.5
‘Netzwerkpflege und soziale Integration’
Nicht nur hinsichtlich der Kinder und Jugendlichen, sondern auch bezüglich ihrer Eltern ist
festzustellen, dass sie nur unzureichend in unsere Gesellschaft integriert sind. Vielfach
Vielfach sind sie
stigmatisiert und ausgegrenzt.
Netzwerke definieren sich in der Anzahl und in der Qualität der Beziehungen derjenigen
Personen, zu denen ein Individuum Kontakt unterhält. Das Netzwerkkonzept erweitert somit
den engen familiären Bezug auf die vielfältigen Netzwerkkonfigurationen bei der gesamten
sozialen Einbettung eines Individuums.
Die Bedeutsamkeit des Netzwerkgedankens wird einführend in vielen Veröffentlichungen mit
historisch gehaltvollen Rekursen antiker und biblischer Zitate belegt: „Und Gott der Herr sprach:
Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei, ich will ihm eine Hilfe schaffen als sein gegenüber.“
Auch bei Aristoles sind Ansätze eines sozialen Unterstützungsgedankens zu finden: „Außerdem
aber gilt uns der Freund als eines der größten Güter, umgekehrt Freundlosigkeit und Einsamkeit
als schlimmstes Übel.“
23
Kernaussage des Netzwerkkonzeptes ist, dass in Netzwerken soziale Ressourcen vorhanden
sind. Diese in Netzwerken vorhandene soziale Unterstützung meint die psychosoziale
Unterstützung und Hilfe in nichtprofessionellen Beziehungen zwischen Menschen in ihren
alltäglichen Netzwerkbezügen. Es sind Fremdhilfen, die dem einzelnen durch Beziehungen und
Kontakte mit seiner sozialen Umwelt zugänglich sind und die dazu beitragen, Probleme zu lösen
und das Leben zu meistern. Es sind Bewältigungsbeträge aus Hilfe- und Unterstützungsquellen
der Lebenswelt der einzelnen.
Ziel:
Ziel Wir betreiben aktiv Netzwerkpflege, um Kindern und Eltern soziale informelle Hilfebezüge
zukommen zu lassen, damit sie langfristig unabhängig von formellen Hilfegebern werden.
Zugleich wollen wir damit Kinder und Eltern in unsere Gesellschaft integrieren.
Qualitätsstandard [[-merkmal]:
• Hilfestellungen beim Beachten von Grenzen
• Vermittlung von Werten und Normen [Kooperationsfähigkeit, Empathie, etc.]
• Interessengebundene Initiierung und Begleitung von Mitgliedschaften des Kindes, des
Jugendlichen und Einbeziehung der Eltern bei dieser Aufgabe
• Hilfestellungen beim Aufbau eines Freundeskreises
• Gruppenabende [Erarbeitung von Konfliktstrategien, Aufbau von Sozialverhalten,
Partizipation, etc.]
• Begleitung von Maßnahmen zur Legalbewährung
• Regelmäßige telefonische und persönliche Kontakte des Bezugserziehers zu den Eltern
des Kindes [Hausbesuche, Tür- und Angelgespräche beim Abholen und Zurückbringen
der Kinder, gemeinsame Ausrichtung von Festen und Feiern, Beteiligung der Eltern bei
alltäglichen
Aufgabenbereiche
wie
beispielsweise
Bekleidungseinkäufe,
Elternsprechtagen]
• Sofern sinnvoll, Einbeziehung von Freunden und Verwandten des Familiensystems
• Dokumentation der Beurlaubungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht
2.2.6
‚Emotional‚Emotional-sozialer Bereich’
Kinder und Jugendliche sind manches Mal in ihrem ‚Innern’ tief gekränkt. Verletzungen werden
auf ganz unterschiedliche Weisen ausagiert.
ausagiert. Daher kommt dem emotional – sozialen Bereich
eine große Bedeutung zu.
Ziel:
Ziel Kinder und Jugendliche sollen sich angenommen und verstanden fühlen.
Qualitätsstandard [[-merkmal]:
• Dienstplangestaltung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern und
Jugendlichen
• Aufbau von Beziehungen und Anbieten von Verlässlichkeit
• Aktive Ansprache der Kinder und Jugendlichen durch die MitarbeiterInnen
• Schaffen von Freiräumen für Gespräche
• Ansprechpartner bei Problemen
• Abkehr von ausschließlich defizitorientierten Sichtweisen und Orientierung an den
Stärken der Kinder und Jugendlichen
24
2.2.7
‘Gesundheitspflege’
Vielfach ist zum Zeitpunkt der Aufnahme der Gesundheitszustand von Kindern und
Jugendlichen nicht ausreichend. Schlechter allgemeiner Gesundheitszustand,
Gesundheitszustand, ‚schlimme
Zähne’, kein ausreichender Impfschutz, kein Gesundheitsbewusstsein für den eigenen Körper
und schon lang zurück liegende Arztbesuche sind nur einige Beispiele.
Ziel: Kinder und Jugendliche werden in ihrer gesundheitlichen Entwicklung umfassend
gefördert.
Qualitätsstandard [[-merkmal]:
• Initiierung und Begleitung regelmäßiger Arztbesuche, Gesundheits - Check up bei
Aufnahme
• Anleitung zum selbständigen Aufsuchen eines Arztes
• Dokumentation der Arztbesuche
• Anleitung zu Körperpflege und Körperbewusstsein
• Erklärungen zum Umgang mit AU-Bescheinigungen
• Ggf. Initiierung, Begleitung und Motivationshilfen zur Wahrnehmung therapeutischer
Angebote
• Weiterführung der therapeutischen Empfehlungen in der Gruppe und Protokollierung der
Therapiemaßnahmen
2.2.8
‚Hauswirtschaftliche Leistungen und Verpflegung’
Hauswirtschaftliche Leistungen tragen wesentlich zum Gelingen des pädagogischen Alltags bei.
Vielfach sind es die ‚kleinen Dinge’ des Lebens, die für die Bewohner wichtig sind, damit sie
sich in den
den verschiedenen Lebensgruppen wohlfühlen können.
Ziel: Alle Leistungen, die sich auf die materielle Versorgung beziehen, werden in einem
unmittelbaren Zusammenhang mit unserem pädagogischen Auftrag gesehen. Verpflegung,
Wäsche- und Raumpflege und in einigen Wohngruppen auch ‚Gartenarbeit’ sind wesentliche
Lernfelder, in denen junge Menschen das Heineinwachsen in selbstverantwortliches Handeln
üben können. Daher ist der hauswirtschaftliche Bereich auch ganz in dezentraler
Selbstversorgung organisiert.
Qualitätsstandard
Qualitätsstandard [[-merkmal]:
• Beteiligung junger Menschen an den nachstehenden Aufgabenbereichen je nach Alter
und Entwicklungstand [Einkauf und Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigung der
Räumlichkeiten, etc. sowie Kleidungseinkauf, -pflege und –wäsche]
2.2.9
2.2.9
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
‚Beratung, Leitung’
Konzeptionsentwicklung
Unterstützung der Leistungsbereiche
Fachliches Controlling und Qualitätsentwicklung
Interne Vernetzung
Externe Vernetzung und Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeplanung
Krisenintervention
Fort- und Weiterbildung
Einbindung der Einrichtung in die Trägerstruktur
Öffentlichkeitsarbeit
25
•
Social-Sponsoring
•
Allgemeine Sekretariats-, Büro- und Verwaltungsarbeiten [Korrespondenz, Ablage,
Bescheinigungen, Stammblätter, Materialbestellungen, Besucherbetreuung, Bearbeitung
Versicherungsfälle, etc.]
An-, Ab- und Ummeldungen
Belegstatistiken, Gruppengeldabrechnungen und Antragswesen
•
•
2.2.10
2.2.10
‘Entlassung’
Ein Abschnitt in der Lebensbiografie geht zu Ende. Freude und Hoffnung auf das ‚neue, alte
Zuhause’, Erinnerungen an den Heimaufenthalt,
Heimaufenthalt, an MitbewohnerInnen und ErzieherInnen, an
schöne und auch an ‚stressige Zeiten’ – aber auch Unsicherheit und Zweifel, wie es in Zukunft
wohl weitergehen wird, prägen diese gefühlsintensive Phase.
Ziel:
Ziel Entsprechend der individuellen Perspektive werden Kinder und Jugendliche in der
Entlassungsphase intensiv begleitet.
Qualitätsstandard [[-merkmal]:
• Ausrichtung einer Abschiedsfeier in der Gruppe
• Vergabe eines Fotoalbums als Abschiedspräsent
• Unterstützung des Rückführungsprozesses in den elterlichen oder teilelterlichen
Haushalt
• Erstellung eines Abschlussberichtes
• bei Bedarf: Informationsweitergabe und Abstimmungsgespräche bei Anschlusshilfen
26
3
Qualitätsentwicklungsbeschreibung
Bereits im vorhergehenden Kapitel sind wir auf Teile der Qualitätsentwicklungsbeschreibung
eingegangen.
Dies
haben
wir
getan,
weil
nach
unserem
Verständnis
Leistungsund
Qualitätsentwicklungsbeschreibungen –sofern es um die inhaltliche Sichtweise geht- eine
Einheit bilden. Insofern wurde diese inhaltliche Perspektive schon in unserer
Leistungsbeschreibung zielorientiert durch Qualitätsmerkmale hinsichtlich identifizierter
Schlüsselprozesse beschrieben und Grundsätze sowie Maßstäbe der Bewertung der Qualität
von Leistungsangeboten transparent gemacht.
Daher geht es in diesem nun folgenden Kapitel nicht mehr darum, Qualitätsstandards für
pädagogische Inhalte festzulegen, sondern um die Beschreibung installierter und für sinnvoll
erachteter Qualitätsentwicklungsmaßnahmen.
Die Motivation hierzu sehen wir einerseits darin, dass die mit sozialer Arbeit notwendig
einhergehenden Unschärfen zur Lösung gebracht werden sollen. Dies geschieht quasi dadurch,
dass Unschärfen umschleust werden durch die Einführung sichtbarer Markierungen im
Organisationsablauf, durch die das Verfahren der Qualitätsentwicklung –nicht aber die Qualität
selbst- festgelegt wird. Die dem betriebswirtschaftlichen Verständnis suggerierte immanente
Verfahrensperfektion tritt also als kompensatorische Antwort neben diese Unschärfen.
Damit kann andererseits Qualität selbst mit Mitteln der Qualitätsentwicklung nicht unmittelbar
eingesehen werden; vielmehr wird unterstellt, dass zwischen der Gestaltung der
Organisationsverhältnisse und der Dienstleistungsqualität ein starker korrelativer
Zusammenhang besteht.
Unter Qualitätsentwicklung verstehen wir einen einrichtungsinternen, praxisorientierten und
partizipativen Evaluationsprozess, bei dem Konsequenzen aus gemeinsamen Bewertungen
immer gleich in Verbesserungsprozesse umgesetzt werden. Vor dem Hintergrund des damit
skizzierten und unseren Ausführungen zugrundeliegenden TQM-Modells ergeben sich die
nachstehenden Grundpositionen:
3.1
Zielorientierung
Die Formulierung und Verfolgung von Zielen ist für uns ein wichtiger Bestandteil zur
Qualitätsentwicklung. Ziele leiten sich aus unserem Leitbild ab und berühren sowohl die
strategische als auch die operationale Ebene. Auf der letzten Ebene formulieren wir Ziele
operational, damit sie als Handlungsorientierung nutzbar werden und eine Beurteilung
hinsichtlich der Zielerreichung –gerade auch im Sinne der Selbstevaluation- möglich wird.
Mit der Zielorientierung ergibt sich zugleich unser grundlegendes Modell zur
Qualitätsentwicklung:
Interne u. externe Vorgaben 1
Qualitätsoptimierung 6
Zielsetzung: Soll 2
Soll-Ist-Abstimmung 5
Leistung 4
Qualitätsstandards 3
27
Ziel: Der Zielerreichungsgrad der Leistungserbringung soll regelmäßig festgestellt werden.
Maßnahmen:
• Erziehungs- und Hilfeplangespräche: Die Ergebnisse des Hilfeprozesses werden anhand
der festgelegten Ziele im Rahmen der Erziehungs- und Hilfeplanung regelmäßig geprüft
und schriftlich dokumentiert. Angestrebte Ziele werden mit dem tatsächlich erreichten
Zustand verglichen.
• Entwicklung von Merkmalen und Indikatoren zur Qualitätssicherung
3.2
3.2
‚Kunden’‚Kunden’- Orientierung
Die in der Erwerbswirtschaft fest installierte Maxime der Kundenorientierung als eine wesentliche
Erfolgsgröße hat auch den sozialen Sektor erreicht. Konstituierend im erwerbswirtschaftlichen
Bereich war, dass sich die Wirtschaft von einem Nachfrage- in einen Anbietermarkt gewandelt
hatte, was zu einem verschärften Wettbewerb um die Gunst des Kunden führte, den Wandel
zur Kundenorientierung zur Folge hatte und so zum bedeutsamen Garant wirtschaftlichen
Wachstums avancierte.
Die Zunahme der Hilfeempfänger, zu deren Versorgung den öffentlichen Haushalten immer
weniger Mittel zur Verfügung stehen, beklagte Managementdefizite im tertiären Bereich, nur
schwer
nachzuweisende
Wirkungen
sozialer
Arbeit,
Erfolge
verschiedenster
Selbsthilfebewegungen, Umstrukturierungsbemühungen öffentlicher Verwaltungen, erhöhte
Anforderungen der Nutzer sozialer Organisationen, Hoffnungen auf Einspareffekte,
Paradigmenwechsel und der Verlust allgemeingültiger Werte sind nur einige Ursachen, die zur
Adaption des in der Erwerbswirtschaft verankerten Qualitätsmanagements mit Betonung der
Kundenorientierung im sozialen Bereich beigetragen haben.
Sozialpädagogische Arbeit vollzieht sich aber vielfach in anderen sachlogischen
Zusammenhängen. Zu nennen ist insbesondere, dass
- die Wertigkeiten der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität im pädagogischen Bereich
anders sind als im erwerbswirtschaftlichen Sektor,
- QM - Konzepte an Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge ausgerichtet sind, Jugendhilfe
hingegen über keine kausal wirkenden Techniken zur planmäßigen Veränderung von
Menschen verfügt, wegen der Personenbezüge in der Erziehung auch gar nicht über solche
Methode verfügen kann und unter dem Aspekt der Würde des Menschen auch gar nicht
verfügen sollte,
- sich Wünsche durchaus widersprechen können,
- Bedarfe subjektiv und objektiv definiert sein können,
- es bei der Erfassung von Qualität im sozialpädagogischen Bereich immer zugleich auch um
Werte und Normen geht,
- die Erfassung der Kundenzufriedenheit durch alters- und entwicklungsbedingt
eingeschränktes Vermögen erschwert sein kann,
- Kundenorientierung nur schwerlich umzusetzen ist, wenn Maßnahmen gegen den Willen der
Nutzer durchgeführt werden und
- es grundsätzlich keine Affinitäten zwischen der Kunden- und Klientenrolle gibt.
Insofern votieren wir eher für den ‚einheimischen’ Begriff der Klientenrolle bzw.
Klientenorientierung, verschaffen uns aber über die Einführung der ’Kunden’-Orientierung
innerhalb der Qualitätsentwicklung die Möglichkeit, über regelmäßige Daten aus
Feedbackprozessen zu verfügen. Wir erhalten Anhaltspunkte wie sich das Anforderungsprofil
der ’Kunden’ darstellt und entwickelt; denn –so schon lang währende sozialpädagogische
Erkenntnis- ohne Einbeziehung der Betroffenen wird Hilfegestaltung ein vergebliches
Unterfangen sein.
28
Ziel: Es sollen ’Kunden’-Wahrnehmungen ermittelt und bedarfs- und ’kunden’-orientierte
Qualitätsziele entwickelt werden.
Maßnahmen:
• Beschwerdenanalyse: Mündliche und schriftliche Beschwerden werden schriftlich
dokumentiert, hinsichtlich der Problemhäufigkeit und der Bedeutung des Problems
analysiert und an MitarbeiterInnen-Konferenzen rückgebunden.
• Analyse von Hilfeabbrüche: Hilfeabbrüche werden schriftlich dokumentiert und
hinsichtlich der Ursachen analysiert.
3.3
Prozessorientierung
Prozessorientierung
Mit dieser Maxime konzentrieren wir uns im Kontext von Qualitätsentwicklung auf die Prozesse,
die einer Leistungserbringung zugrunde liegen. Dabei gehen wir davon aus, dass gut geregelte
Prozesse zu einer guten Dienstleistung beitragen und Qualität nicht erst durch nachträgliche
Kontrolle entsteht, sondern direkt entsteht.
Es gilt vor allem solche Prozesse zu regeln, zu beschreiben und zu verbessern, die häufig und
regelmäßig im Alltag vorkommen und tatsächlich wesentlich sind- sogenannte
Schlüsselprozesse-. Dabei sollen möglichst alle Prozessbeteiligte miteinbezogen werden.
Ziel: Schlüsselprozesse sollen identifiziert und beschrieben werden, sie sollen regelmäßig
überprüft werden, um festzustellen, ob sie tatsächlich so, wie sie geregelt sind, ablaufen bzw.
verbessert werden können. Prozessbeschreibungen und Arbeitshinweise in Form von
Checklisten, Formularen und Vorlagen werden in einem Handbuch dokumentiert, dienen der
Orientierung und erleichtern neuen MitarbeiterInnen die Einarbeitungsphase.
Maßnahmen:
• Auflistung
und
Beschreibung
von
Schlüsselprozessen
Prozessablaufskizzen und Arbeitshinweisen
• Mit dem örtlichen Jugendamt werden regelmäßige Qualitätsdialoge geführt.
3.4
mittels
Kontinuierliche Verbesserung
Hiermit betonen wir, dass Vorgänge im Allgemeinen immer verbesserungswürdig sind. Die
tägliche Verbesserung findet an den Arbeitsplätzen statt. Es kommt dabei nicht darauf an, auf
den genialen Einfall zu warten sondern sofort wirksam, in vielen kleinen Taten die Veränderung
im Sinne der gemeinsamen Ziele zu unterstützen. Zudem zielt kontinuierliche Verbesserung
darauf ab, vermeidbare Fehler bereits im Vorfeld zu erkennen und bedeutet letztlich eine
dauernde Quelle der Innovation.
Ziel: Bereits bei der Prozessbeschreibung werden vielfach aktuelle Probleme erkannt, die bereits
dort Verbesserungsvorschläge und entsprechende Umsetzungen nach sich ziehen. Unabhängig
davon führt die Prozessbeschreibung nicht selten zur Entdeckung von Problemstellen, die
gesondert angegangen werden müssen. Ziel ist dabei, in einem überschaubaren Rahmen mit
lösungsorientierten Ansätzen an aktuellen Problemen oder Prozessverbesserung zu arbeiten.
Maßnahmen:
• Qualitätszirkel
• ErzieherInnen- / MitarbeiterInnenkonferenz
29
3.5
MitarbeiterInnen
MitarbeiterInnenorientierung
Innenorientierung
MitarbeiterInnen bringen ihr Fachwissen zur ständigen Verbesserung sämtlicher Prozesse im
Hinblick auf Qualität und Produktivität ein. Eine systematische Wahrnehmung, Sicherung und
Verbesserung der Qualität sozialer Arbeit hängt neben der fachlichen Kompetenz auch von
sozialer Kompetenz, weitsichtigem und innovativem Denken, der ’Gabe’ der richtigen Erfassung
der ’Kunden’-Wünsche und ’Kunden’-Bedürfnisse und dem organisatorischen Umfeld, in dem
die Dienstleistungen erbracht wird, zusammen.
Ziel:
Ziel MitarbeiterInnen sollen sich im umfassenden Sinne als Person zur ständigen Verbesserung
sämtlicher Prozesse im Hinblick auf Qualität und Produktivität einbringen können.
Maßnahmen:
• Ausbildung: MitarbeiterInnen verfügen über eine qualifizierte pädagogische Ausbildung.
• Einführungskurs ’Neue MitarbeiterInnen’
• MitarbeiterInnen-Pflege / Betriebsfest / Betriebsausflug
• Mitarbeiterbeteiligung
• Teamberatung
• GruppenleiterInnenrunde
• ErzieherInnen / MitarbeiterInnenkonferenz:
• Interne und externe Fort- und Weiterbildung, Supervision
• Ad-hoc Dienstbesprechungen
30
4
Anhang
4.1
AnschriftenAnschriften- und Telefonverzeichnis
Träger: Caritasverband Duisburg e. V., Wieberplatz 2, 47051 Duisburg,
Tel.: 0203 – 295920, Fax: 0203 – 2959270
[email protected]
Vorstand:
Vorstand: Caritasdirektor Ulrich Fuest, Thomas Güttner, Adresse, Telefon wie oben
Einrichtungsleitung
Einrichtungsleitung:
tungsleitung: Andreas Kollöchter
Kantstr. 14, 47166 Duisburg, Tel.: 0203 / 70 90 10 - 10, Fax: 0203 / 70 90 10 - 70
[email protected]
[email protected]
Päd. Leitung und stv. Einrichtungsleitung:
Einrichtungsleitung: Susanne Grabowski
Kantstr. 14, 47166 Duisburg, Tel: 0203 / 70 90 10 - 20, Fax: 0203 / 70 90 10 - 70
[email protected]
Verwaltung/Sekretariat
Verwaltung/Sekretariat:
Sekretariat Brigitte Wichmann
Kantstr. 14, 47166 Duisburg, Tel: 0203 / 70 90 10 - 0, Fax: 0203 / 70 90 10 - 70
[email protected]
Jugendwohngruppe Freestyle,
Freestyle Benediktstr. 2, 47059 Duisburg, Tel: 0203 / 79 91 15 – 10
[email protected]
Mädchenwohngruppe Violetta,
Violetta Kantstr. 14, 47166 Duisburg, Tel: 0203 / 70 90 10 – 80
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Wohngruppe Grillopark, Am Grillopark 25, 47169 Duisburg, Tel: 0203 / 40 14 52
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Wohngruppe Regenbogen,
Regenbogen, Prinz-Heinrich-Str. 8, 47139 Duisburg, Tel: 0203 / 600 12 88
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Wohngruppe Moers, Hülsdonkerstraße 32, 47441 Moers, Tel: 02841 / 94 999 05
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Wohngruppe Villa Sonnenschein,
Sonnenschein Am Grillopark 21, 47169 Duisburg, Tel: 0203 / 600 123 06
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KleinkinderKleinkinder-Notaufnahme
Notaufnahme,
taufnahme Holtener Str. 160, 47167 Duisburg, Tel: 0203 / 799 118 35
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SozialpädagogischSozialpädagogisch-Betreutes Wohnen / Ambulante Erzieherische Hilfen
Shabije Reuter
Kantstr. 14, 47166 Duisburg, Tel: 0203 / 70 90 10 - 30 oder 0173/5925462,
Fax: 0203 / 70 90 10 - 70
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