Landrat des Ennepe-Ruhr
Transcription
Landrat des Ennepe-Ruhr
Antragsteller (Name und Vorname oder Firma, Anschrift, Telefon) Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises -Untere WasserbehördePostfach 420 Drucken 58317 Schwelm Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Verwendung und den Einbau von Recycling-Material Angaben zur Einbaustelle Eigentümer des Grundstückes, auf dem das Material eingebaut werden soll, sofern vom Antragsteller abweichend (Name und Vorname oder Firma, Anschrift, Telefon) Bezeichnung des Grundstückes, auf dem das Material eingebaut werden soll Gemarkung: Flur: Straße: Nr.: PLZ: Ort: Wasserschutzgebiet: Abstand zum nächsten Oberflächengewässer: Flurstück(e): Schutzzone: < 20 m > 20 m Beschreibung der vorgesehenen Verwendung des Materials (z.B. als Tragschicht unter asphaltierter Verkehrsfläche) Einbaumenge: m³ t Mittlere Einbaumächtigkeit: m Max. Einbautiefe (unter Geländeoberfläche): m Größe der Einbaufläche: m² Schadstoffvorbelastung des Einbaugrundstückes: ja (Untersuchungsergebnisse sind beigefügt) nein nicht bekannt Gegenwärtige Nutzung: Höchster zu erwartender Grundwasserstand unter Geländeoberfläche m Angaben zum Einbaumaterial Genaue Bezeichnung des Materials (z.B. RCL 1) Gütenachweise/Analysen liegen vor ja (beigefügt) nein Herstellwerk/Lieferbaustelle Straße: Nr.: PLZ: Ort: Baustellenbezogene Angaben Lieferant des Einbaumaterials (Name, Anschrift, Telefon) Einbaufirma (Name, Anschrift, Telefon) Voraussichtlicher Beginn/Voraussichtliches Ende der Einbaumaßnahme Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers/des Grundstückeigentümers (falls abweichend) Drucken Beiblatt zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis Antragsunterlagen Folgende Unterlagen sind dem Antrag in 3-facher Ausfertigung beizufügen: ♦ Übersichtsplan mit Kennzeichnung des Einbaugrundstückes ♦ Amtlicher Lageplan mit Grundrissdarstellung der Einbaubereiche ♦ Zeichnerische Darstellung der Einbaubereiche und -tiefen (Schnitte) ♦ Gütenachweis bzw. Analysenergebnisse (Feststoff und Eluat) des Einbau-materials ♦ Angaben zu Grundwasserständen im Einbaubereich Ansprechpartner für das Erlaubnisverfahren: Herr Basta Tel. : 02336/932343, Fax: 02336/9312343, E-Mail: [email protected] Merkblatt für die Verwendung von Recycling-Materialien Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW und das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr NRW haben in verschiedenen gemeinsamen Runderlassen die Anforderungen für die Verwendung von Recycling-Materialien im Straßenund Erdbau festgelegt. Diese Erlasse beziehen sich primär auf güteüberwachte Materialien - welche in mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten (RCL 1- und RCL 2-Baustoffe) sowie in mineralische Stoffe aus industriellen Prozessen (z.B. Hochofenstückschlacke, Gießereirestsand, GießereiKupolofenschlacken, Hüttensand u.a.) unterteilt sind – und legen die Einbaukriterien für verschiedene Verwendungsbereiche sowie die einzuhaltende Materialgüte der einzelnen Stoffe (Schadstoffgrenzwerte) fest. Da eine Verwendung der vorgenannten Materialien Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Grundwassers sowie von Oberflächengewässern haben könnte, ist vor dem Einbau von Recycling-Materialien eine wasserwirtschaftliche Prüfung erforderlich. Diese Prüfung erfolgt im Rahmen eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens. Die wasserrechtliche Erlaubnis ist bei der zuständigen unteren Wasserbehörde zu beantragen. Zur Vereinfachung für den Antragsteller hat die untere Wasserbehörde des Ennepe-RuhrKreises einen Antragsvordruck entwickelt, in welchen die für das Erlaubnisverfahren relevanten Angaben eingetragen werden können. Die zusätzlich zum Antrag beizufügenden Unterlagen sowie der Ansprechpartner für das Erlaubnisverfahren bei der unteren Wasserbehörde sind auf dem Beiblatt zum Antrag aufgeführt. Sofern bei einer Baumaßnahme andere Materialien als o.g. eingebaut werden sollen, z.B. vor Ort aufbereitete Abbruchmaterialien, ist ebenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Der Antragsvordruck kann analog verwendet werden. Die Eignung des Materials ist dann mittels einer aussagefähigen Analytik nachzuweisen. Hinweis Beim Einbau von Recycling-Materialien in Wasserschutzgebieten ist folgendes zu beachten: In den Schutzzonen I und II ist ein Einbau dieser Materialien grundsätzlich nicht zulässig. Ein Einbau in der Schutzzone III ist in Abhängigkeit von dem Material, der geplanten Verwendung und der Vorgaben der entsprechenden Wasserschutzgebietsverordnung möglich. Es wird daher empfohlen, bei geplanten Einbaumaßnahmen in Wasserschutzgebieten vor Antragstellung Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter der unteren Wasserbehörde aufzunehmen.