Ärzteblatt Baden-Württemberg 02-2015

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Ärzteblatt Baden-Württemberg 02-2015
www.ärzteblatt-bw.de
Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Foto: © F. Hoffmann-La Roche AG, alle Rechte vorbehalten.
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 70. Jahrgang | Gentner Verlag
02 | 2015
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zteblatt
Baden-Württemberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften
Editorial
Messküvette für fotometrische Tests und
Wascheinheit am cobas c 501 Modul
Blutproben für die Routinediagnostik werden
je nach Anforderungen durch klinisch che­
mische oder immunologische Messverfahren
analysiert. Die Klinische Chemie deckt dabei
eher die Basisparameter und die Immunolo­
gie die Spezialparameter eines diagnos­
tischen Labors ab.
Die in der Klinischen Chemie verwendeten
Methoden beruhen auf chemischen Reak­
tionen der nachzuweisenden Analyten in
der Probe mit einem Reagenz. Ein durch
den Reaktionsansatz geschickter Lichtstrahl
wird konzentrationsabhängig absorbiert und
gestreut. Durch die Messung der Färbung
(Fotometrie), Trübung (Turbidimetrie)
oder der Lichtstreuung (Nephelometrie) ist
eine quantitative Auswertung der Analytkon­
zentration im Reaktionsgemisch möglich.
Nach Abschluss der fotometrischen Mes­
sungen werden die Küvetten durch die
­Wascheinheit gereinigt, gespült und getrock­
net, und stehen schnell wieder für weitere
Analysen bereit. Moderne klinische-che­
mische Analysensysteme erreichen einen
Durchsatz von bis zu 8.000 Tests pro Stunde.
Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite faszi­
nierende Einblicke in die Labor-Diagnostik.
Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Be­
ziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württem­
berg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezi­
alisten für Heilberufe seit vielen Jahren
kompetente Unterstützung und Beratung in
allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern
bieten.
Die BW-Bank ist mit 29 Heilberufe Centern
und knapp 200 Filialen im Land vor Ort.
Mehr Informationen zum umfangreichen
Leistungsangebot für Heilberufler sowie
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02 | 2015
Wirtschaft
 96Die Krankenhäuser vor
der nächsten Reform
103
Neues aus der Finanzwelt
Kammern und KV
 96Neues von den Kammerwahlen
 97Neue Struktur im ärztlichen
Arzt und Recht aktuell
104
Update: Arztbewertungsportale
im Internet
Notdienst erfolgreich
Aus Fehlern lernen
105
Echinokokkose –
­Fuchsbandwurm
 97Medizin im Grenzbereich
 98Vorstände der Bezirksärzte­
kammern neu gewählt
100
Niederlassung leicht gemacht (4)
Vermischtes
104
Baden-Württembergischer
Hausärztetag
106
Namen und Nachrichten
107
Ärzte und Sterbehilfe
107
Ulmer Forscher entdecken
neue Krankheit
108
Ein Schuss und die Folgen
100
Ausgezeichneter Service
Veranstaltungsübersicht
und gute Beratung
101
Jubiläum für die MEDIZIN
101
Honorarplus und
110
Strukturförderung ausgebaut
102
„Rezept für Bewegung“
vereinbart
102
Boys‘Day –
Jungen-Zukunftstag
Wahlergebnisse
112
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23. April 2015
Bekanntmachungen
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GEFÖRDERT VOM
Impressum
140
EINE AKTION VON
ÄBW 02 • 2015
95
Editorial
Licht und Schatten im Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Die Krankenhäuser vor der nächsten Reform
D
Landrat
Thomas Reumann
as Jahr 2015 wird für die Kran­
kenhäuser ganz im Zeichen
der nächsten Krankenhaus­
reform stehen. Um die Rahmenbedin­
gungen für die Krankenhäuser grund­
legend neu zu strukturieren, hat die
Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor eini­
gen Wochen ihr Eckpunktepapier
vorgelegt. Darin gibt es aus Kranken­
haussicht Licht und Schatten. Es wird
deshalb noch viele Diskussionen um
den richtigen Weg geben, an denen
sich die Krankenhäuser gerne kon­
struktiv beteiligen.
Alle Beteiligten sind sich sicher­
lich einig, dass die Qualität der Be­
handlung und die Patientensicher­
heit im Krankenhaus ganz oben auf
der Agenda stehen müssen. Beides
sind die zentralen Aufgaben der
Krankenhausträger und die Kern­
kompetenzen der Krankenhäuser.
Aus den Eckpunkten könnte man
demgegenüber den Eindruck ge­
winnen, dass es sich dabei um ein
gänzlich neues Thema handelt. Ein
immer Mehr an Indikatoren, Verfah­
ren und Auflagen wird nicht unbe­
dingt mehr Qualität bringen, kostet
aber Geld und Zeit, die letztlich beim
Patienten fehlen. Durch neue Quali­
tätsindikatoren muss ein Mehrwert
an Qualität entstehen. Um einen er­
Neues von den Kammerwahlen
A
m 7. Februar fanden in den Bezirksärztekammern Nord­
baden, Nordwürttemberg, Südbaden und Südwürttem­
berg die konstituierenden Vertreterversammlungen
statt. Die neu gewählten Vorstände werden in dieser Ausgabe
auf Seite 98 und 99 in Wort und Bild vorgestellt.
Die Vertreterversammlungen haben zudem die Delegier­
ten zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer BadenWürttemberg (Seite 112) und die Delegierten zum Deutschen
Ärztetag (Seite 118) gewählt.
Am 28. Februar wird sich dann das baden-württembergische
Ärzteparlament konstituieren und den Vorstand der Landesärz­
tekammer wählen. Die Ergebnisse dieser Wahlen werden voraus­
sichtlich noch am gleichen Tag im Internetauftritt der Landesärz­
tekammer veröffentlicht. Zudem werden der neue Vorstand und
alle Delegierten der Landesärztekammer Baden-Württemberg
in der März-Ausgabe des Ärzteblattes vorgestellt.
Weitere Informationen:
www.ärztekammer-bw.de
96
ÄBW 02 • 2015
C
heblichen Bürokratieschub durch die
Eckpunkte zu verhindern, müssen
beispielsweise die bestehenden In­
strumente der gesetzlichen und der
freiwilligen Qualitätssicherung be­
wertet und möglicherweise auch
reduziert werden. Mit Blick auf
­
die bewährte und sehr gute Arbeit
der Landesgeschäftsstelle Qualitäts­
sicherung ist eine Ausweitung der
Kontrollaktivitäten des MDK aus
Krankenhaussicht im Übrigen keines­
falls akzeptabel.
Die Präambel des Bund-LänderEckpunkte-Papiers ist von einem
spürbaren Misstrauen in die Qualität
der Krankenhäuser und in die Arbeit
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
geprägt. Und das, obwohl die Unter­
stellungen zu unnötigen Operati­
onen, massiven Hygieneproblemen
und einem hohen Maß an Intranspa­
renz einem Faktencheck nicht stand­
halten. Dies ärgert und verletzt die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Krankenhaus zu Recht, die sich jeden
Tag rund um die Uhr für die Behand­
lung und Pflege der Menschen ein­
setzen.
Positiv an den Eckpunkten ist,
dass sich die Rahmenbedingungen
für die Betriebskostenfinanzierung
für die überwiegende Zahl der Kran­
kenhäuser in den nächsten zwei
Jahren bis Ende 2016 verbessern
werden und damit Planungssicher­
heit besteht. Begrüßt wird außerdem
die Finanzierung von Mehrkosten, die
durch Beschlüsse des Gemeinsamen
Bundesausschusses entstehen. Zuge­
stimmt wird auch dem Pflegestellen­
förderprogramm, mit dem die ange­
spannte Personalsituation in den
Krankenhäusern abgemildert werden
soll. Es sollte aber möglichst bürokra­
tiearm umgesetzt und die zusätz­
lichen Stellen zu einhundert Prozent
finanziert werden. Eine Aufnahme
weiterer Absenkungstatbestände im
Rahmen der Landesbasisfallwertver­
handlungen würde die genannten
Verbesserungen konterkarieren und
ist daher abzulehnen.
Der Umgang der Bund-LänderArbeitsgruppe mit dem Thema Mehr­
mengen ist zweischneidig. Es ist gut,
dass die Preise eines Krankenhauses
nicht mehr abgesenkt werden sollen,
wenn die Menge im Nachbarkran­
kenhaus zunimmt. Gleichzeitig muss
es im Qualitätswettbewerb aber
möglich sein, dass ein Krankenhaus,
das aufgrund seiner guten Qualität
mehr Fälle erbringt, auch davon
­profitiert.
Der im Eckpunktepapier vorgese­
hene Strukturfonds ist sicher hilfreich,
wird aber nicht das Problem der
­unzureichenden Investitionsfinanzie­
rung lösen. Der Fonds greift mit sei­
nem Gesamtvolumen von einer Milli­
arde Euro zu kurz, denn bundesweit
wird der Investitionsbedarf der Kran­
kenhäuser auf sechs Milliarden Euro
im Jahr beziffert, von denen gerade
einmal 2,7 Milliarden Euro finanziert
werden. Die Politik darf sich hier nicht
wegducken.
Die Krankenhäuser stellen sich
unverändert der Herausforderung,
ständig nach Verbesserungspotenzia­
len zu suchen und natürlich dürfen
wir uns notwendigen strukturellen
Veränderungen nicht verschließen.
Dabei müssen aber auch das Ziel einer
flächendeckenden Versorgung der
Menschen und die steigende Nachfra­
ge nach Gesundheitsleistungen durch
den medizinischen Fortschritt und
den demografischen Wandel im Blick
bleiben.
Die Krankenhäuser werden die
Reform daran messen, ob sie hilft,
die zentralen Herausforderungen zu
bewältigen. Es liegt auf der Hand,
dass eine gute, am Bedarf der
Patienten orientierte Krankenhaus­
­
struktur mit motivierten und enga­
gierten Mitarbeiterinnen und Mitar­
beitern ihren Preis hat. Nachwuchs­
kräfte wie auch erfahrenes und rou­
tiniertes Personal werden wir nur
dann für uns gewinnen und lang­
fristig an uns binden können, wenn
die Arbeitsbedingungen stimmen.
Dazu brauchen wir die entspre­
chenden politischen und finanziellen
Rahmenbedingungen.
Landrat Thomas Reumann
Vorstandsvorsitzender der Baden-Württem­
bergischen Krankenhausgesellschaft
und seit 1. Januar 2015 Präsident
der Deutschen Krankenhausgesellschaft
Kammern und KV
Verbesserungen für die Patienten, die Ärzte und die Krankenhäuser
Neue Struktur im ärztlichen Notfalldienst
erfolgreich
D
ie Kassenärztliche Vereinigung
Baden-Württemberg (KVBW)
hat eine positive Zwischenbi­
lanz zur 2014 in Kraft getretenen
neuen Struktur des ärztlichen Bereit­
schaftsdienstes gezogen: Mit der
­Reform des ärztlichen Bereitschafts­
dienstes hätten die Patienten am
Wochenende und an den Feiertagen
in allen Stadt- und Landkreisen
(derzeit bis auf Tübingen) insgesamt
114 zentrale Notfallpraxen als Anlauf­
stellen, die meist an Krankenhäusern
angesiedelt seien. Diese Struktur ha­
be sich bewährt und werde von den
Patienten gut angenommen, sagte
KVBW-Vize Dr. Johannes Fechner vor
der Landespresse.
Vor allem habe sich gezeigt, dass
die neue Struktur für alle Beteiligten
Vorteile mit sich bringe, denn durch
die festen Anlaufstellen müssten die
Patienten nicht mehr recherchieren,
welcher Arzt Bereitschaftsdienst habe.
Sie könnten ohne Voranmeldung in
eine der Notfallpraxen kommen und
würden dort versorgt. Auch die län­
Dr. C. Hermann, Dr. J. Fechner und W. Scheller vor der Presse
geren Anfahrtswege hätten sich nicht
negativ ausgewirkt, denn es sei ge­
währleistet, dass die Patienten in Ba­
den-Württemberg innerhalb von etwa
30 Minuten eine Notfallpraxis errei­
chen. Nach Dr. Fechners Worten sei die
Zufriedenheit unter den Patienten
hoch; eine Umfrage habe in fast allen
Kategorien Bestnoten ergeben.
Auch die Krankenkassen zeigten
sich zufrieden. Dr. Christopher Her­
mann, Vorstandsvorsitzender der AOK
Baden-Württemberg, betonte, dass
alleine sein Haus 2014 und 2015 je­
weils rund 5 Millionen Euro für die
Finanzierung bereitgestellt habe. Er
begrüßte ferner, dass die Notfallver­
sorgung auch Patienten in Selektiv­
verträgen umfasse. Für die B 52-Ver­
bändekooperation begrüßte Walter
Scheller, Leiter der vdek-Landesver­
tretung Baden-Württemberg, den
Nutzen und die Verbesserung der
Versorgung der Versicherten. Die Re­
form erhöhe durch die gleichmäßige
Verteilung der Notfalldienste auch die
Attraktivität des Arztberufes und lei­
ste damit einen Beitrag, dass junge
Mediziner sich auch in Zukunft in
Baden-Württemberg niederlassen.
Aus diesem Grund stelle man für die
Neuorganisation des Notfalldienstes
jährlich über 6 Millionen Euro zusätz­
lich zur Verfügung.
Der zehnte Esslinger Ärztetag widmet sich der Kunst, ein guter Arzt zu sein
Medizin im Grenzbereich
D
ie Jubiläumsauflage des Esslin­
ger Ärztetags steht unter dem
Motto „Medizin im Grenzbe­
reich“. Wie immer steht die Kunst, ein
guter Arzt zu sein, im Mittelpunkt. So
will auch die zehnte Veranstaltung
ihrer Art wieder Ärztinnen und Ärzte
aus Klinik und Niederlassung zusam­
menbringen, um Gelegenheit zu
bieten, sich über die Rahmenbedin­
gungen ihrer täglichen Arbeit aus­
zutauschen.
Prof. Dr. Dr. Reimer Gronemeyer
vom Institut für Soziologie der Ju­
stus-Liebig Universität Gießen wid­
met sich in seinem Festvortrag dem
großen Zukunftsthema unserer Ge­
sellschaft: „Die Demenz – das vierte
Lebensalter“. Prof. Dr. Christian von
Schnakenburg, Chefarzt der Klinik für
Kinder und Jugendliche des Klini­
kums Esslingen, analysiert die Früh­
geburtlichkeit an der Grenze zur
­Lebensfähigkeit.
Dr. Franz Bihr vom Palliativ-Ver­
bund Ostfildern beschreibt in seinem
Vortrag, dass es in der Palliativsituati­
on eines Schwerkranken nicht immer
leicht ist zu entscheiden, welche
therapeutischen Maßnahmen noch
sinnvoll sind und welche nicht. Dr.
Volker Neuhoff aus Oberboihingen
berichtet aus seiner Tätigkeit bei
„Ärzte ohne Grenzen“: Kann ein Ope­
rateur auch eine Operation verwei­
gern, obwohl technisch machbar, die
aber für den Patienten kein Benefit
bedeutet?
Im zweiten Teil der Veranstaltung geht es aus unterschiedlichen
Fachperspektiven unter anderem
um die Frage, wann Ärztinnen und
Ärzte einen Patienten sterben lassen
dürfen. Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden gesetzlichen Regelungen zur Sterbehilfe
sind spannende Diskussionen zu
­erwarten.
Der zehnte Esslinger Ärztetag
wird von der lokalen Ärzteschaft
veranstaltet und findet statt am
14. März 2015 im Alten Rathaus
Esslingen. Die Teilnahme ist
­
k­
ostenfrei; Anmeldung erbeten
per Fax an (07 11) 31 03 26 04
oder per E-Mail: [email protected].
ÄBW 02 • 2015
97
Kammern und KV
Regionale Vertreterversammlungen konstituieren sich
Vorstände der Bezirksärztekammern gewählt
Dr. J. de Laporte,
Prof. Dr. W. Linhart,
Dr. M. Fabian,
Dr. B. Kraft,
Rechnungsführer
Dr. W. Miller,
Kammerpräsident
Dr. K. Baier,
Dr. Udo Schuss,
Kammervizepräsident
Dr. S. Roder
D
ie Vertreterversammlungen
der
Bezirksärztekammern
Nordwürttemberg, Nordba­
den, Südbaden und Südwürttemberg
haben sich am 7. Februar neu konsti­
tuiert und ihre Vorstände gewählt.
Auf dieser Doppelseite stellen wir die
neuen Führungsspitzen der vier Be­
zirksärztekammern vor.
Ebenfalls gewählt wurden die
Delegierten zur Vertreterversamm­
lung der Landesärztekammer BadenWürttemberg und die Delegierten
zum Deutschen Ärztetag: Die amt­
lichen Bekanntmachungen des Lan­
deswahlleiters mit den Ergebnissen
dieser Wahlen sind in der vorlie­
genden Ausgabe (Erscheinungster­
min 16. 02. 2015) ab Seite 112 zu fin­
den.
Eine statistische Auswertung der
Ergebnisse der Wahlen zu den Be­
zirksvertreterversammlungen Nord­
württemberg, Nordbaden, Südbaden
und Südwürttemberg ist auf Seite 122
abgedruckt.
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Dr. Klaus Baier aus Sindelfingen
ist zum fünften Mal in Folge in
seinem Amt als Präsident der Bezirks­ärztekammer Nordwürttemberg
bestätigt worden. Als Vizepräsident
wählten die Vertreter erneut Dr.
Stephan Roder aus Talheim. Dr.
­
Wolfgang Miller aus Leinfelden­
Echterdingen bekleidet wieder das
Amt des Rechnungsführers. Als
weitere Mitglieder gehören dem
­
neuen Vorstand an: Dr. Jürgen de
­
Laporte (Esslingen), Dr. Matthias
Fabian (Stuttgart), Prof. Dr. Wolf­
gang Linhart (Heilbronn), Dr. Barbara
Kraft (Stuttgart) und Dr. Udo Schuss
(Stuttgart).
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Dr. Michael Schulze aus Tübingen
ist zum Präsidenten der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg wiederge­
wählt worden. Dr. Dipl.-Phys. Manfred
Eissler aus Reutlingen wurde in sei­
nem Amt als Vizepräsident bestätigt,
ebenso Dr. Norbert Fischer in seiner
Funktion als Rechnungsführer. Die
weiteren Mitglieder des Vorstands
sind: Dr. Frank Reuther (Ulm), Andreas
Knöll (Zwiefalten), Dr. Bernd Prieshof
(Ravensburg), PD Dr. Marko Wilke
(Tübingen) und Sophia Blankenhorn
(Allmendingen).
PD Dr. M. Wilke, Kammervizepräsident
Dr. M. Eissler, Dr. B. Prieshof,
Kammerpräsident Dr. M. Schulze,
Rechnungsführer Dr. N. Fischer,
S. Blankenhorn, A. Knöll, Dr. F. Reuther
98
ÄBW 02 • 2015
Kammern und KV
Bezirksärztekammer Nordbaden
Dr. Herbert Zeuner aus Heidelberg,
bisheriger Vizepräsident der Bezirks­
ärztekammer Nordbaden, ist zum
Präsidenten der Bezirksärztekammer
Nordbaden gewählt worden. Neuer
Vizepräsident ist Prof. Dr. Dr. Christoph
Hofele aus Heidelberg. Dr. Jürgen
Braun aus Mannheim wurde in seinem
Amt als Rechnungsführer bestätigt.
Auf Beschluss der Vertreterversamm­
lung wurde die Mitgliederzahl des
Vorstandes auf einen weiteren Platz
erhöht. Der Vorstand der Bezirksärzte­
kammer Nordbaden besteht nunmehr
aus 14 Ärztinnen und Ärzten. Die
weiteren Mitglieder des Vorstandes
sind: Dr. Stephan Bilger (Dossenheim),
Dr. Detlef Lorenzen (Heidelberg),
Carsten
Mohrhardt
(Karlsruhe),
­Marianne Difflipp-Eppele (Karlsruhe),
Dr. Stephanie Gösele (Heidelberg), Dr.
Nicole Geiger (Mannheim), Dr. Thomas
Lohmann (Calw), Prof. Dr. Kathrin Yen
(Heidelberg), Dr. Dorothee Müller-Müll
(Freudenstadt), Agnes Trasselli (Karls­
ruhe) und Markus Haist (Pforzheim).
Der bisherige Präsident, Priv.-Doz.
Dr. Christian Benninger, wurde zum
Ehrenpräsidenten der Bezirksärzte­
kammer Nordbaden ernannt.
Prof. Dr. K. Yen,
Dr. N. Geiger,
Kammerpräsident
Dr. H. Zeuner,
C. Mohrhardt,
M. Difflipp-Eppele,
Dr. D. Lorenzen,
Kammervizepräsident
Prof. Dr. Dr. C. Hofele,
Dr. T. Lohmann,
Dr. D. Müller-Müll,
A. Trasselli,
M. Haist,
Dr. S. Bilger,
Ehrenpräsident
Prof. Dr. S. Wysocki,
Dr. S. Gösele,
Rechnungsführer
Dr. J. Braun
Bezirksärztekammer Südbaden
Dr. Ulrich Voshaar aus Offenburg,
bisher Vizepräsident der Bezirksärzte­
kammer, ist zum Präsidenten der Be­
zirksärztekammer Südbaden gewählt
worden. Neue Vizepräsidentin ist
Dr. Paula Hezler-Rusch aus Konstanz.
Zum Rechnungsführer wählten die
Delegierten Dr. Christina GroßeRuyken aus Freiburg. Die weiteren
Mitglieder im Vorstand: Prof. Dr.
Wilhelm Niebling (Titisee-Neustadt),
Dr. Jens Thiel (Freiburg), Dr. Michael
Ehret (Villingen-Schwenningen), Prof.
Dr. Klaus-Dieter Rückauer (Freiburg),
Dr. Nora Bartholomä (Freiburg), Dr.
Ingolf Lenz (Lörrach), Dr. Ulrike Bös
(Staufen) und Dr. Peter Tränkle (Bad
Krozingen).
Dr. I. Lenz,
Dr. U. Bös,
Dr. N. Bartholomä,
Kammervizepräsidentin
Dr. P. Hezler-Rusch,
Dr. M. Ehret,
Kammerpräsident
Dr. U. Voshaar,
Dr. J. Thiel,
Prof. Dr. K.-D. Rückauer,
Prof. Dr. W. Niebling,
Dr. P. Tränkle,
Rechnungsführerin
Dr. C. Große-Ruyken
ÄBW 02 • 2015
99
Kammern und KV
Serie der KVBW (4): Jobsharing
I
n überversorgten Planungsbe­
reichen ist Jobsharing die einzige
Möglichkeit, in der ambulanten
Versorgung trotz Zulassungssperre
Fuß zu fassen, da der Versorgungsum­
fang gleich bleibt. Jobsharing bringt
Freizeitgewinn und mehr Flexibilität
für beide Partner. Ärzte in gesperrten
Gebieten verschaffen sich damit Ent­
lastung im Praxisalltag. Für den Tan­
dempartner ist es eine Gelegenheit,
in Teilzeit als Arzt zu praktizieren und
dabei Einblick in eine Vertragsarzt­
praxis zu bekommen.
Persönliche Beratung
zur Niederlassung
Die Niederlassungs- und Koope­
rationsberatung der Kassen­
ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg informiert neutral,
kostenlos und kompetent.
Sie ist erreichbar von 8 bis 16 Uhr
unter Telefon (07 61) 8 84-42 20
oder per E-Mail an
[email protected].
Im Internet: www.kvbawue.de/
selbststaendigkeit
Die Zusammenarbeit eignet sich
auch zur Vorbereitung einer späteren
Praxisübernahme: Im Fall einer Praxis­
nachbesetzung berücksichtigen die
Zulassungsausschüsse die Zeiten als
Jobsharing-Juniorpartner oder Job­
sharing-Angestellter. Der JobsharingPartner gehört im Auswahlverfahren
zum Kreis der Bevorrechtigten (siehe
auch Folge 3 dieser Serie in Ausgabe
01/2015).
Wichtige Voraussetzung für Job­
sharing ist neben der Eintragung
im Arztregister die Fachidentität.
Die Partner müssen sowohl in den
Facharztbezeichnungen als auch
in den Schwerpunktbezeichnungen
zwingend übereinstimmen. Das Job­
sharing kann als zugelassener Job­
sharing-Juniorpartner in einer Berufs­
ausübungsgemeinschaft (BAG) über
einen BAG-Vertrag, aber auch als
Angestellter über einen Arbeitsver­
trag realisiert werden.
Die Zulassung einer JobsharingPartnerschaft bzw. die Genehmigung
einer Jobsharing-Anstellung wird
beim Zulassungsausschuss für Ärzte
beantragt. Alle BAG-Partner und an­
stellenden Vertragsärzte müssen sich
schriftlich verpflichten, ihr bisheriges
Abrechnungsvolumen einzuhalten.
Aber Ausdauer wird belohnt. Nach
zehn Jahren als Jobsharing-Junior­
Foto: Thinkstock – Fuse
Niederlassung leicht gemacht
partner desselben Seniorpartners
fallen die Leistungsbegrenzungen
weg und der Junior-BAG-Partner er­
hält eine eigene Zulassung. Diese
Regelung gilt allerdings nicht für
den angestellten Arzt mit Leistungs­
begrenzung.
Reizvoll ist auch die gesetzlich
geregelte Berücksichtigung von Job­
sharing-Praxen, wenn die Zulassungs­
sperre aufgehoben wird. Auf diesem
Weg konnte schon manche Praxis
unverhofft zu einem zusätzlichen
Vertragsarztsitz kommen. Bevor der
Planungsbereich für Neuzulassungen
geöffnet wird, verwandelt der Zulas­
sungsausschuss die Jobsharing-Zu­
lassungen in Vollzulassungen. Gibt es
im Planungsbereich mehr Jobsharer
als neue Sitze, ist die Dauer der Tätig­
keit ausschlaggebend. Junior-BAGPartner werden hierbei vorrangig vor
angestellten Ärzten behandelt.
Jobsharing-Angebote sind in den
online-Börsen der KVBW ausgeschrie­
ben (www.kvbawue.de/boersen/su­
chen). Was diese Börsen sonst noch
bieten, darüber berichten wir in der
nächsten Folge.
QM-Rezertifizierung für die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Ausgezeichneter Service und sehr gute Beratung
D
ie Themen „Service und Be­
ratung“ werden in der Kas­
senärztlichen Vereinigung Ba­
den-Württemberg (KVBW) weiterhin
großgeschrieben: Im gleichnamigen
Geschäftsbereich konnten in den
vergangenen vier Jahren zahlreiche
Qualitätsentwicklungsverfahren erar­
beitet beziehungsweise ausgebaut
werden. Neben strukturierten Kun­
deninterviews und dem dazugehö­
rigen Beschwerdemanagement wur­
de ein Verfahren zur Evaluation von
100
ÄBW 02 • 2015
Beratungen und Dienstleistungen
implementiert. Durch ein umfas­
sendes Controlling- und Berichtssy­
stem wurden alle Arbeitsabläufe be­
schrieben und Schnittstellen zu ande­
ren Organisationseinheiten aufge­
zeigt. Die Prozessverantwortlichen
waren so stets in der Lage zu über­
prüfen, ob die gesteckten (Qualitäts-)
Ziele eingehalten wurden oder ob
nachjustiert werden musste.
Das Ergebnis ist ein qualitätsopti­
miertes Service- und Beratungsange­
bot für die niedergelassenen Ärzte
und Psychotherapeuten bzw. für
Niederlassungswillige. Die KVBW er­
hielt hierfür im vergangenen Novem­
ber nach erfolgreicher Retestierung
bereits ihr zweites QM-Zertifikat als
kundenorientierte Beratungsorgani­
sation. Damit wurde der engagierte
Einsatz der KVBW-Mitarbeiter für den
intensivierten Aufbau eines internen
Qualitätsmanagements im Geschäfts­
bereich Service und Beratung be­
lohnt.
management akademie
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen
Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung
für Mediziner ein.
Veranstaltungstitel:
Ärzte online – rechtssicher im Internet auftreten
Ziele:
Immer mehr Ärzte nutzen das Internet als effizientes und
kostengünstiges Marketinginstrument. Doch im digitalen
Zeitalter reicht eine eigene Homepage längst nicht mehr aus,
um im Web 2.0 wahrgenommen zu werden. Für eine wirksame
Internetpräsenz werden soziale Netzwerke wie Facebook,
Twitter oder XING immer wichtiger. In diesem Seminar erfahren
Sie das Wichtigste über den strategischen Einsatz der neuen
Kommunikationsmedien. Wir informieren über die Möglichkeiten der Internetpräsenz in Anbetracht des geltenden
Werbe- und Berufsrechts und gehen auf die Bedeutsamkeit
des Datenschutzes in sozialen Netzwerken ein.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie
im Internet unter www.mak-bw.de.
Referent:
• Jens Pätzold, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
Termin und Veranstaltungsort:
• 22. April 2015 (17.00 Uhr bis ca. 19.30 Uhr)
• KVBW Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe
Information und Anmeldung:
• Management Akademie der KV Baden-Württemberg,
Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88,
E-Mail: [email protected]
• oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de
Teilnahmegebühr:
Die Teilnahme ist kostenlos, setzt jedoch eine Anmeldung voraus.
Festschrift zeichnet die Geschichte des Ärztekongresses nach
Jubiläum für die MEDIZIN
A
JAHRE
Ärztekongress der
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
VOM „KILLESBERGKONGRESS“ ZUR „MEDIZIN“
1964 - 2015
läums in diesem Jahr hat die Standes­
vertretung die Historie ihrer erfolg­
reichen Veranstaltung nachgezeichnet:
Auf 84 Seiten bietet die Publikation
„Vom ‚Killesberg-Kongress‘ zur ‚MEDI­
ZIN‘“ einen kurzweiligen und informa­
tiven Einblick in die Geschichte des
Fachkongresses. Das Büchlein kann
online unter www.baek-nw.de einge­
sehen oder in gedruckter Form ange­
fordert werden (Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg, Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart, Telefon 0711-769810,
E-Mail [email protected]).
Foto: Messe Stuttgart
nfang Februar ist die fünfzigste
MEDIZIN zu Ende gegangen.
Der Ärztekongress der Bezirks­
ärztekammer Nordwürttemberg zog
in diesem Jahr über 9000 Fachbesu­
cher in die Messe Stuttgart, wo ihnen
ein umfangreiches und breit gefä­
chertes Fortbildungsprogramm ge­
boten wurde. Zudem nutzten wieder
zahlreiche Mitglieder die Möglichkeit,
am Stand ihrer Ärztekammern die
haupt- und ehrenamtlichen Mitarbei­
ter der Kammer kennenzulernen, sich
über berufsbezogene Themen zu in­
formieren oder einen neuen Arztaus­
weis zu beantragen. Und natürlich
wurde mit allen Besuchern der runde
Geburtstag gebührend gefeiert.
Bereits seit 1964 bietet der Kon­
gress den Ärztinnen und Ärzten aus
Baden-Württemberg und weit darüber
einmal jährlich die Möglichkeit zur
Präsenzfortbildung mit ständig wech­
selnden und aktuellen Themenschwer­
punkten. Aus Anlass des runden Jubi­
Veranstaltungshinweis
Anzeige
Im Zentrum der MEDIZIN 2015:
der gemeinsame Messestand
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
mit den Bezirksärztekammern
Nordbaden, Nordwürttemberg,
Südbaden und Südwürttemberg
KVBW hat Honorarverhandlungen rechtzeitig für 2015 abgeschlossen
Honorarplus und Strukturförderungen ausgebaut
D
ie Kassenärztliche Vereinigung
Baden-Württemberg (KVBW)
hat bei den Honorarverhand­
lungen für 2015 rechtzeitig eine Eini­
gung herbeigeführt: Ergebnisse sind
ein Honorarplus in Höhe von 3,5 Pro­
zent auf die morbiditätsorientierte Ge­
samtvergütung sowie der Erhalt sämt­
licher extrabudgetärer Leistungen und
Zusatzverträge, insbesondere DMP.
Der KVBW-Vorstand bewertete
die Übereinkunft unter den aktuellen
Rahmenbedingungen als ein gutes
Ergebnis, das zusätzlich vom Umfang
der Einzelleistungen in den einzelnen
Praxen abhängig ist.
Übersichten besonders förde­
rungswürdiger Leistungen sowie von
Einzelleistungen im ersten Quartal
2015 sind auf der Website der KVBW
zu finden.
Weitere Informationen:
www.kvbawue.de
C
ÄBW 02 • 2015
101
Kammern und KV
Ärzte und Sportvereine spielen künftig Doppelpass
„Rezept für Bewegung“ vereinbart
K
Foto: Messe Stuttgart
Dr. U. Clever,
K. Tappeser, H. Janalik
und Dr. Erwin Grom
präsentieren die Kooperationsvereinbarung
ünftig können Ärztinnen und
Ärzte in vier baden-württem­
bergischen Modellregionen ih­
ren Patienten mit dem „Rezept für
Bewegung“ eine schriftliche Empfeh­
lung für körperliche Aktivität geben.
Anlässlich der Messe MEDIZIN unter­
zeichneten Dr. Ulrich Clever, Präsident
der Landesärztekammer BadenWürttemberg, sowie Dr. Erwin Grom,
Heinz Janalik und Klaus Tappeser als
Vertreter der drei Sportbünde eine
entsprechende Kooperationsverein­
barung.
Das „Rezept für Bewegung“ wird
in den kommenden drei Jahren zu­
nächst in den vier Sportkreisen Biber­
ach, Freiburg, Karlsruhe und Ravens­
burg umgesetzt. Dr. Clever sieht in
der Arzt-Patienten-Beziehung den
Schlüssel zum Erfolg: „Wenn der Arzt
den richtigen Moment findet, einen
Anstoß zu einer Veränderung bei den
Lebensgewohnheiten zugeben, dann
nimmt der Patient diese Anregung
mit nach Hause“. Klaus Tappeser,
Präsident des Württembergischen
Landessportbundes, sieht die 11.500
Vereine und ihre insgesamt 60.000
Übungsleiter und Trainer gut vorbe­
reitet für die Aufgabe. „Die Sport­
vereine bieten vielfältige qualitäts­
gesicherte Bewegungsangebote, die
mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO
GESUNDHEIT ausgezeichnet sind.“ Die
entsprechenden Angebote für das
Herz-Kreislauf-System, das MuskelSkelett-System sowie Entspannung
und Stressbewältigung können jeder­
zeit auch von Ungeübten begonnen
werden.
In unzähligen Untersuchungen
wurde nachgewiesen, dass Bewe­
gung gegen viele Zivilisationskrank­
heiten wie Diabetes und Herz-Kreis­
lauf-Probleme wie auch Rücken­
schmerzen hilft. Entscheidend am
„Rezept für Bewegung“ ist deshalb, dass es rechtzeitig zur Präven­
tion verordnet wird und nicht
zur Rehabilitation. Dr. Clever gab
deshalb als Parole aus: „Einmal am
Tag aktiv schwitzen ist das, was
wir wollen.“
BD_Anzeige_A4_Beschnitt_2015 neue Farben_Layout 1 25.07.14 15:36 Seite 1
23. April 2015
Berufsorientierung für Jungen in Arztpraxen
Boys’Day – Jungen-Zukunftstag
A
m 23. April 2015 ist wieder
Boys’Day. Ziel des bundeswei­
ten Aktionstages ist es, Jungen
für Jobs in den Bereichen Erziehung,
Soziales und Gesundheit zu interes­
sieren – jenseits von Geschlechter­
klischees und traditionellen Männer­
rollen.
Die Landesärztekammer unter­
stützt den Boys’Day in Baden-Württ­
emberg in diesem Jahr zum zweiten
Mal. Öffnen auch Sie am 23. April 2015
Ihre Arztpraxis, damit Jungen in
einem Tages- oder Halbtagesprakti­
kum den Beruf des Medizinischen
Fachangestellten kennenlernen kön­
nen. Und mit etwas Glück treffen Sie
an diesem Tag vielleicht sogar Ihren
zukünftigen Auszubildenden.
Offene Praktikumsplätze können
auf www.boys-day.de kostenlos in die
Aktionslandkarte, den sogenannten
„Boys’Day Radar“, eingetragen wer­
102
ÄBW 02 • 2015
den. Von der Rubrik „Einrichtungen &
Unternehmen“ ausgehend wird man
automatisch durch die Registrierung
geführt. Interessierte Jungen, Eltern
und Lehrkräfte nutzen diese Plattform
zur Kontaktaufnahme.
Der Boys’Day gilt in der Regel als
Schulveranstaltung, weshalb die Teil­
nehmer von der Schule freigestellt
und über die Schule gesetzlich un­
fallversichert sind. Boys’Day-Prakti­
kanten in der Arztpraxis unterliegen
der Schweigepflicht. Hierzu sowie zu
weiteren Themen sind Informationen
im „Merkblatt zum Schülerpraktikum“
der Landesärztekammer BadenWürttemberg zu finden, das unter
www.aerztekammer-bw.de herunter­
geladen werden kann.
Für Fragen rund um den Boys’Day
in Baden-Württemberg stehen
­Martina Eres und Christian Tomschitz
von der Regionaldirektion Baden-
dein Leben
Gesundheit, Pflege,
Erziehung, Soziales
Entdecke deine Zukunft!
www.boys-day.de
GEFÖRDERT VOM
EINE AKTION VON
Württemberg der Bundesagentur für
Arbeit als Ansprechpartner zur Verfü­
gung, E-Mail: baden-wuerttemberg.
[email protected], Telefon
(07 11) 9 41-19 73 oder -15 15.
Auskünfte in der Ärztekammer
gibt Dr. phil. Susanne Hoffmann,
Bezirksärztekammer Nordwürttem­
berg, E-Mail: [email protected],
Telefon (07 11) 7 69 81-5 63.
Wirtschaft
Informationen der Baden-Württembergischen Bank
Neues aus der Finanzwelt
Münzen sammeln:
Hobby oder Wertanlage?
Wer sein Geld in Münzen anlegen
möchte, sollte sich den Unterschied
von Anlagemünze und Sammler­
münze vergegenwärtigen. Eine
Sammlermünze wird über den reinen
Materialwert hinaus danach bewer­
tet, wie begehrt sie bei Sammlern
ist. Die Gründe für die Beliebtheit
sind vielfältig, mitunter sogar Ge­
schmackssache. Manche Münzsamm­
lungen werden mit System angelegt.
Andere Sammler achten auf Qualität
oder Wertsteigerungspotenzial. Aus
dieser vielfältigen Sammlermotivati­
on kann abgeleitet werden, wie un­
berechenbar die Preisentwicklung
von Münzen ist und wie sehr der Wert
einer Münze schwanken kann – bis
hin zu Booms, Flauten, Stagnation
und Preisblasen. Entsprechend leidet
der Erlös, wenn Sammlermünzen
schnell verkauft werden müssen.
Auch sind Käufer in Krisenzeiten meist
nicht bereit, Aufschläge zu zahlen.
Damit fällt der Preis.
Die teuerste Münze, die im Edelmetall- und Münzkabinett der BW-Bank
gezeigt wird, ist ein württembergisches 4 Dukaten Stück von 1844 (Abb. 1).
Es nimmt Bezug auf den Besuch König Wilhelms I. bei der neu eröffneten
Münzstätte in der Neckarstraße 19 in Stuttgart. Der Golddukat ist sowohl
von hoher Qualität als auch äußerst selten: Nur 17 Exemplare wurden ge­
prägt. Heute kostet er 49 000 Euro. Sein silbernes Ebenbild (Abb. 2) wurde
dagegen 116 Mal geprägt. Dieses 1 Gulden Stück kann man für 3300 Euro
erwerben. Auch andere wichtige Ereignisse führten zu Sonderprägungen.
So gab die Vermählung von Kronprinz Karl mit Olga von Russland 1846 den
Anlass für einen doppelten Vereinstaler (Abb. 3). Einen anderen silbernen
Doppeltaler (Abb. 4) ließ er als König Karl 1870 zur „Wiederherstellung“ des
Münsters in Ulm prägen. Der seit dem Mittelalter unvollendete Kirchenbau
war zuvor mit steinernen Strebebögen über den Seitenschiffen stabilisiert
worden und konnte zwanzig Jahre später fertiggestellt werden.
Abb 1: 4 Dukaten, Gold, 1844
König Wilhelm. Auf den Besuch der
neu errichteten Münze in Stuttgart
in der Neckarstraße
(Auflage 17 Exemplare).
Abb 2: 1 Gulden, Silber, 1844
König Wilhelm. Auf den Besuch der
neu errichteten Münze in Stuttgart
in der Neckarstraße
(Auflage 116 Exemplare).
Abb 3: Doppeltaler Vereinstaler,
Silber, 1846. Auf der Hochzeit
des Kronprinzen Karl
mit Olga von Russland
(Auflage 5600 Exemplare).
Abb 4: Doppeltaler, Silber, 1871
König Karl (1864 –1891).
Zur Erinnerung an die Wieder­
herstellung des Münsters in Ulm
(Auflage 4051 Exemplare).
Zu den wichtigsten Preisfaktoren
zählen Seltenheit und Qualität. Je
nach Erhaltungsgrad können sich hier
Wertunterschiede bis zum 100-fa­
chen oder darüber hinaus ergeben.
Allerdings ist dieser Erhaltungsgrad
nicht exakt messbar. Es kann zu einem
subjektiv abweichenden Urteil und
somit zu Preisabschlägen oder -auf­
schlägen kommen.
Mit Blick auf Wertschwankungen
sollte der Hobby-Charakter beim
Münzensammeln immer im Vorder­
grund stehen. Münzen sind zwar kein
Garant für Wertsteigerungen, haben
jedoch für Liebhaber einen hohen
Erinnerungswert und einen durchaus
bleibenden Charakter. Allgemein wird
Münzkäufern empfohlen, sich von
anerkannten Fachleuten beraten zu
lassen – zum Beispiel von den lang­
jährig erfahrenen Münzexperten der
Baden-Württembergischen
Bank
(BW-Bank) in der Königstraße 3 in
Stuttgart.
Schon vor knapp 40 Jahren hat
sich die Bank auf den Münz- und
Edelmetallhandel spezialisiert und
bietet damit einen einmaligen Service
in der Bankenlandschaft. Die Münzex­
perten verfügen über ein großes
Fachwissen: Sie kümmern sich um den
professionellen An- und Verkauf von
Einzelstücken, Sammlungen und
Nachlässen. Die Bank prüft die Echt­
heit von Stücken und schätzt den Wert
von Sammlungen. Auch auf Aukti­
onen sind die Numismatiker aktiv:
Durch ihre enge Vernetzung mit ande­
ren Münzhändlern und Auktionshäu­
sern können sie für ihre Kunden auch
seltenere Stücke beschaffen. Aktuell
umfasst das Angebot des Edelmetallund Münzkabinetts rund 12 
000
Münzen und Medaillen aus Gold oder
anderen edlen Metallen. Ein Schwer­
punkt liegt auf Gold- und Silbermün­
zen ab 19. Jahrhundert bis hin zu ak­
tuellen Europrägungen. Neben Mün­
zen werden auch Barren aus Gold,
Silber, Platin und Palladium gehan­
delt. Eine Auswahl des Münzschatzes
ist im Münzkabinett der BW-Bank
ausgestellt, das montags bis freitags
von 9 bis 18 Uhr geöffnet ist. Beratung
und Verkauf erfolgen von 10 bis 13 Uhr
sowie von 14 bis 17 Uhr.
ÄBW 02 • 2015
Thomas Wolter
Baden-Württembergische Bank
Edelmetall- und
Münzkabinett
Telefon
(07 11) 1 24-4 24 74
Telefax
(07 11) 1 24-4 46 59
E-Mail: thomas.wolter@
bw-bank.de
www.bw-bank.de/
numismatik
103
Arzt und Recht aktuell
Anmeldedaten der Nutzer bleiben anonym. Kein Löschungsanspruch des eigenen Profils
Update: Arztbewertungs-Portale im Internet
F
Heiko Schönsiegel
Fachanwalt für Versicherungsrecht und IT-Recht
Der Autor ist bei der
Depré RECHTSANWALTS AG
in Mannheim
als Rechtsanwälte tätig.
ragestellungen im Zusammen­
hang mit den üblichen Arzt­
bewertungsportalen – ob nun
jameda.de, sanego.de oder docinsi­
der.de – waren bereits Thema von
Arzt und Recht aktuell in Heft 2/2014.
In zwei neuerlichen Entscheidungen
im Jahr 2014 hatte sich der Bundes­
gerichtshof (BGH) mit dieser Frage zu
befassen. Er hatte zunächst zu ent­
scheiden, ob ein Arzt, der in seinem
Persönlichkeitsrecht verletzt wurde,
vom Betreiber eines entsprechenden
Internetportals neben der Löschung
der Bewertung auch Auskunft über
die dort gespeicherten Anmelde­
daten des Nutzers beanspruchen
kann.
Ein – wie so oft – anonymer Nut­
zer veröffentlichte in einem Ärztebe­
wertungsportal in den Jahren 2011
und 2012 mehrere Bewertungen, die
unrichtige Tatsachenbehauptungen
über einen Arzt enthielten. Der Arzt
forderte das Bewertungsportal zur
Löschung und Unterlassung auf. Da
dies ohne Erfolg blieb, erhob er Klage
gegen den Betreiber des Portals und
forderte zusätzlich Auskunft über den
fraglichen Nutzer. In den beiden un­
teren Instanzen (Landgericht und
Oberlandesgericht Stuttgart) war das
Bewertungsportal verurteilt worden,
die beanstandeten Behauptungen
über den Arzt nicht weiter zu verbrei­
ten. Auch hatten beide Gerichte das
Baden-Württembergischer
­Hausärztetag
A
m 6. und 7. März 2015 veranstaltet der Hausärztever­
band Baden-Württemberg in Stuttgart seinen 13. Haus­
ärztetag. Neben zahlreichen Seminaren für Ärzte und
MFA findet am Samstag ab 10.00 Uhr die traditionelle gesund­
heitspolitische Podiumsdiskussion statt, diesmal zum Thema
„Hausarzt der Zukunft – Perspektiven für ländliche Regionen“.
Referenten sind Prof. Dr. Ferdinand Gerlach (Direktor des Insti­
tut für Allgemeinmedizin, Goethe-Universität Frankfurt a. M.)
und Dr. Alexis von Komorowski (stv. Hauptgeschäftsführer,
Landkreistag Baden-Württemberg).
Weitere Informationen:
www.hausarzt-bw.de
104
ÄBW 02 • 2015
C
Portal zur Auskunftserteilung über
Name und Anschrift des Nutzers ver­
urteilt. Das Oberlandesgericht hat die
Revision zum BGH, allerdings be­
schränkt auf den Auskunftsanspruch,
zugelassen. Der BGH hat einer
solchen Auskunftsverpflichtung des
­
Betreibers eine klare Absage erteilt (BGH, Urteil vom 01. 07. 2014 –
VI ZR 345/13).
Auskunftspflicht zwar
­grundsätzlich denkbar …
Der BGH stellt zunächst klar, dass
zwar nach dem Grundsatz von Treu
und Glauben eine Auskunftspflicht
bei einem solchen Rechtsverhältnis
bestehen kann, das es mit sich bringt,
dass der Berechtigte (hier: der Arzt) in
entschuldbarer Weise über Bestehen
oder Umfang seines Rechts im Unge­
wissen ist und der Verpflichtete (hier:
das Portal) in der Lage ist, unschwer
die zur Beseitigung dieser Ungewiss­
heit erforderlichen Auskünfte zu
­erteilen.
… aber – keine gesetzliche
Grundlage für Auskunft
Allerdings stellt der BGH mit Blick
auf die geltende Rechtslage fest: Der
Betreiber eines Internetportals ist in
Ermangelung einer gesetzlichen Er­
mächtigungsgrundlage im Sinne des
§ 12 Abs. 2 Telemediengesetz (TMG)
grundsätzlich nicht befugt, ohne
Einwilligung des Portalnutzers des­
sen personenbezogene Daten (Na­
me, Anschrift usw.) zur Erfüllung
eines Auskunftsanspruchs wegen ei­
ner Persönlichkeitsrechtsverletzung
an den betroffenen Arzt zu übermit­
teln. Mit anderen Worten: Selbst
wenn der Portalbetreiber möchte, er
darf die fraglichen Auskünfte nicht
erteilten, ohne selbst gegen gesetz­
liche Bestimmungen zu verstoßen.
Denn nach dem sogenannten Gebot
der engen Zweckbindung des § 12
Abs. 2 TMG dürfen für die Bereitstel­
lung von Telemedien erhobene per­
sonenbezogene Daten für „andere
Zwecke“ nur verwendet werden, so­
weit eine Rechtsvorschrift dies er­
laubt oder der Nutzer eingewilligt
hat. Eine Einwilligung fehlte hier. Eine
Erlaubnis durch Rechtsvorschrift
kommt außerhalb des Telemedienge­
setzes nach dem Gesetzeswortlaut
lediglich dann in Betracht, wenn sich
eine solche Vorschrift ausdrücklich
auf Telemedien bezieht. Eine solche
Vorschrift hat der Gesetzgeber bisher
nicht geschaffen. Allerdings darf der
Diensteanbieter nach § 14 Abs. 2,
§ 15 Abs. 5 Satz 4 TMG auf Anordnung der zuständigen Stellen im
Einzelfall Auskunft über Bestands-,
Nutzungs- und Abrechnungsdaten
erteilen, soweit dies unter anderem
für Zwecke der Strafverfolgung
­erforderlich ist.
Kein Löschungsanspruch
­hinsichtlich eigener Daten
Eine weitere Entscheidung des
BGH aus dem September 2014 brach­
te nun jedenfalls Klarheit zu einer
anderen Fragestellung. Ein Arzt wur­
de in dem Bewertungsportal www.
jameda.de unter anderem mit Na­
men, Fachrichtung und Praxisan­
schrift aufgeführt. Der Arzt verlangte
von dem Betreiber die vollständige
Löschung seiner Daten und seines
Profils. Zu Unrecht, wie der BGH nun
entschieden hat (BGH, Urteil vom
23. 09. 2014 – VI ZR 358/13). Ein An­
spruch auf Löschung scheidet aus, da
die Speicherung der personenbezo­
genen Daten über den Arzt §§ 35,
29 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
zulässig sei.
Der BGH wägt bei seiner Entschei­
dung die jeweiligen Interessen im
Lichte des Grundgesetzes gegenei­
nander ab. Im Ergebnis, so die Auffas­
sung des BGH, überwiege das Kom­
munikationsinteresse des Betreibers,
die als „unverzichtbare Mittlerperson“
zu mehr Transparenz im Gesundheits­
wesen beitrage und damit dem ganz
erheblichen Interesse der Öffentlich­
keit an Informationen über ärztliche
Dienstleistungen diene. Zudem, so
der BGH, sei der Arzt den Gefahren
eines solchen Bewertungsportals
nicht schutzlos ausgeliefert. Er kann
gegen unwahre Tatsachenbehaup­
tungen und beleidigende oder sonst
unzulässige Bewertungen vorgehen.
Aus Fehlern lernen
Echinokokkose – Fuchsbandwurm
Fall
Der 38 Jahre alte Patient wurde 2006 in die Medi­
zinische Abteilung eines Krankenhauses aufgenommen
und dann in die Chirurgische Abteilung verlegt mit der
Anamnese: „Stechender Bauch SZ mit Ausstrahlung in die
linke Schulter. Halbjährlich auftretende krampfartige
Bauch SZ ca. zwei Std.“.
Im Ultraschall zeigt sich eine zystische rundliche Struk­
tur im Bereich Pankreas/Duodenum mit einer Größe von
6 x 3,6 cm. Die CT-Untersuchung ergab im Leberhilus eine
circa 7 cm große polyzystisch erscheinende Formation,
zum Teil gegenüber dem Pankreas und insbesondere ge­
genüber der Leber unscharf abzugrenzen. Computertomo­
grafisch sei eine sichere Differenzierung zwischen einem
entzündlichen und einem neoplastischen Tumor nicht
möglich. Differentialdiagnostisch wurde eine Pankreas­
erkrankung erwogen, allerdings spreche gegen eine
­Pankreatitis das Erscheinungsbild und die fehlende Exsu­
dation. Die angrenzende Verkalkung im Leberparenchym
lasse einen Ausschluss serologischer Hinweise für eine
Echinokokkose ratsam erscheinen. Erwähnt wurde auch
die Möglichkeit eines mikrozystischen Adenoms sowie
eines hepatozellulären Karzinoms. Die Leukozyten waren
auf 15,9/nl, das CRP auf 12,7 mg/l erhöht.
Trotz des Hinweises im CT-Befund unterblieb eine se­
rologische Untersuchung. Unter der Indikation eines akuten
Abdomens erfolgte eine Oberbauchquerlaparotomie, bei
der sich überall im Bauchraum trübes Sekret zeigte. Zwi­
schen Leberhilus, Pankreas und Magenantrum befand sich
eine spontan perforierte Abszessformation, ohne klare
Zuordnung, aus der sich weißlich rahmiges Sekret entleerte.
Die histologische Untersuchung ergab eine chronischrezidivierende Entzündung ohne Bösartigkeit.
Zwei Jahre später, 2008, ergab eine erneute CT-Unter­
suchung des Oberbauchs Verkalkungen im 4. und 2. Leber­
segment, ferner zwischen Leberhilus und Pankreaskopf bis
zum Pankreaskorpus reichend eine zystische Formation
von ca. 4,3 x 5,2 cm. Diese Formation stellte sich bei einer
erneuten CT sieben Monate später identisch dar, hatte sich
Zudem stünde ihm gegebenenfalls
Schadensersatzansprüche gegen den
Betreiber zu.
Auswirkungen für die Praxis
Mit der Entscheidung des BGH
aus dem September 2014 hat sich
jedenfalls eine oftmals diskutierte
„taktische“ Variante bei negativen
Bewertungen erledigt: Ein Anspruch
auf Löschung des Profils (und damit
zugleich der mit diesem verbundenen
Bewertungen) besteht nicht. Die Be­
mühungen sollten primär auf die
29
aber zwei Jahre später (2010) vergrößert unter Einbe­
ziehung des Pankreascorpus und des Pankreasschwanzes.
Der Befund wurde als dringend abklärungsbedürftig
­eingestuft.
Zwei Monate später wurde der Patient in einer Univer­
sitätsklinik explorativ laparotomiert. Es fanden sich zwei
zystische Raumforderungen, einmal im Pankreaskopf-Be­
reich, zum anderen dorsal des Pankreas-Schwanzes. Nach
Inzision entleerte sich eitriges Sekret. Die Aufarbeitung der
intraoperativ entnommenen Leberbiopsie ergab einen
hohen Verdacht auf das Vorliegen einer Echinokokkus­
zyste. Bei der anschließenden Serologie wurden Anti­
körper gegen Echinokokkus multilocularis nachgewiesen.
Es wurde eine Therapie mit Albendazol begonnen.
Der Patient muss alle zwei Wochen den Wirkspiegel des
Medikaments ärztlich bestimmen lassen, um eine Leber­
schädigung zu vermeiden.
Aus Fehlern lernen: In loser Folge
veröffent­licht das Ärzteblatt
Baden-Württemberg ausgewählte
und ­interessante Fälle aus der
Arbeit der G
­ utachterkommissionen
für Fragen ärztlicher Haftpflicht.
Diskussion
Die Kommission hatte keinen Zweifel, dass die Echino­
kokkose – was der Antragsgegner infrage stellt – schon
vorlag, als der Patient erstmals in der Klinik von dem An­
tragsgegner behandelt wurde. Zwar war die Erkrankung
die ganze Zeit über untypisch manifestiert dergestalt, dass
die Leber nur zu einem kleinen Anteil befallen war, wäh­
rend die Hauptmanifestation mit Zystenbildung zwischen
Leber, Duodenum und Pankreas lag. Durch die, vom Radi­
ologen schon nach der ersten CT-Untersuchung vorge­
schlagene serologische Untersuchung, hätte sich die
Echinokokkose feststellen lassen. Diese Untersuchung zu
unterlassen, war fehlerhaft.
Angesichts der beschränkten Erfolgsaussichten sowohl
der chirurgischen als auch der medikamentösen Behand­
lung konnte die Kommission nicht mit Sicherheit davon
ausgehen, eine schon etwa vier Jahre zuvor einsetzende
zutreffende Behandlung hätte zu einem wesentlich besse­
ren Ablauf geführt. Somit hat die Kommission zwar einen
Behandlungsfehler, nicht aber dessen Kausalität für den
Krankheitsverlauf festgestellt.
Löschung der (unberechtigten) nega­
tiven Bewertung selbst gerichtet
werden. Die negativen Bewertungen
aus den Portalen zu löschen, ist eine
Sache. Den verantwortlichen Nutzer
zu ermitteln, der seine Bewertungen
gegebenenfalls in leicht geänderter
Form immer wieder und auch bei
anderen Portalen einstellen könnte,
ist eine andere Sache.
Für die Praxis in entsprechenden
Fallkonstellationen bedeutet dies,
dass im Fall einer unwahren Tatsa­
chenbehauptung zum einen natür­
lich der Unterlassungsanspruch ge­
Autorenteam:
Dr. iur. Eberhard Foth,
Ulrike Hespeler,
Matthias Felsenstein,
Dr. med. Manfred Eissler
gen den Portalbetreiber wirksam
geltend zu machen ist. Enthält die
angegriffene Bewertung zudem straf­
rechtliche Inhalte, zum Beispiel Belei­
digungen o. ä., so kann als Konse­
quenz dieses Urteils nur dazu geraten
werden, zugleich Strafanzeige gegen
Unbekannt zu erstatten. Nach Ab­
schluss der Ermittlungen kann der
betroffene Arzt über seinen Anwalt
Akteneinsicht erlangen und im gün­
stigen Fall auf diesem Wege erforder­
liche Informationen (Name, Anschrift
des Users) zur weiteren Anspruchs­
durchsetzung erlangen.
ÄBW 02 • 2015
105
Vermischtes
Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen
Namen & Nachrichten
Foto: Britt Schilling / FRIAS
1,5 Millionen Euro gegen den Zelltod
Dem Zelltod auf der
Spur: Dr. M. Erlacher
Die Kinderärztin Dr. Miriam Erlacher (Foto) von der
Klinik für Pädiatrische Hämatologie und Onkologie
des Universitätsklinikums Freiburg wird mit einem „ERC
Starting Grant“ der Europäischen Union in Höhe von
1,5 Millionen Euro für fünf Jahre unterstützt. Der ERC
Starting Grant ist die höchste Förderung der Europäischen
Union für junge Wissenschaftler.
Dr. Erlacher untersucht, welche Rolle die Apoptose bei
angeborenem Knochenmarkversagen und myelodysplas­
tischen Syndromen spielt. Im Projekt ApoptoMDS sollen
Zelltod-Mechanismen in unterschiedlichen Erkrankungssta­
dien untersucht und daraus Therapie-Wege entwickelt
werden. So könnten durch Hemmung des programmierten
Zelltodes in frühen Erkrankungsstadien mehr Stammzellen
für die normale Blutzellen-Bildung zu Verfügung stehen.
Die Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin hat
bereits eine Reihe von Auszeichnungen und Stipendien
erhalten, unter anderem ein Margarete-von-Wrangell Sti­
pendium vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung
und Kunst Baden-Württemberg und vom Freiburg Institute
for Advanced Studies (FRIAS) der Universität Freiburg.
Neue Impfstoffe gegen Viren und Krebs
In den vergangenen drei Jahren entwickelte die Klinik
für Hämatologie, Onkologie, Rheumatologie des Universi­
tätsklinikums Heidelberg Prototypen für Impfstoffe gegen
bestimmte Hirntumoren sowie gegen Viren, die besonders
für Patienten nach einer Stammzelltransplantation gefähr­
lich werden können. Auch eine neuartige Therapiestrate­
gie, die verhindert, dass nach einer Nierentransplantation
das fremde Organ abgestoßen wird, konnten die Wissen­
schaftler im Rahmen klinischer Studien erproben.
Grund genug für die Joachim-Siebeneicher-Stiftung,
ihre langjährige Förderung der Klinik im Bereich Stamm­
zell- und Immuntherapien weiter aufzustocken. So verlän­
gerte sie die Finanzierung einer Stiftungsprofessur, die
ursprünglich auf fünf Jahre ausgelegt war, auf unbegrenzte
Zeit. Zusätzlich übernimmt die Heidelberger Stiftung die
Hälfte der anfallenden Modernisierungskosten von
250 000 Euro des für die Herstellung von Impfstoffen und
Zellprodukten nötigen Speziallabors.
Gürkan ist „Managerin des Jahres”
Das Gesundheitswirtschaftsmagazin kma hat Irmtraut
Gürkan (Foto), Kaufmännische Direktorin und stellvertretende
Vorstandsvorsitzende des Universitätsklinikums Heidelberg
zur Managerin des Jahres gekürt.„Während andere Unikliniken
in der Sinn- und Finanzkrise stecken, packt Gürkan ein zu­
kunftsweisendes Projekt nach dem anderen an. Sie scheut
auch vor ungewöhnlichen Kooperationen und Expansionen
nicht zurück“, heißt es in der Begründung der Jury. Die gebür­
tige Nordhessin leitet die Uniklinik Heidelberg bereits seit elf
Jahren. Ihr Haus steht wirtschaftlich im Vergleich zu vielen
anderen Unikliniken mit einem Bilanzgewinn von 2,6 Millio­
nen Euro – bei einem Umsatz von rund 650 Millionen Euro
(über 1 Milliarde Euro Konzernumsatz) – gut da. Die Bilanz ist
umso bemerkenswerter, als die Heidelberger nebenbei noch
umfassend – etwa in Neubauprojekte – investiert haben. So
hat das Klinikum 61 Prozent der Baukosten für die rund
100-Millionen-Euro teure Frauen- und Hautklinik selbst getra­
gen. Außerdem zahlt es 90 Millionen Euro der Baukosten für
die neue Chirurgie selbst (Gesamtkosten: 170 Millionen Euro).
„Irmtraut Gürkan hat mit intelligent konzipierten Klinik­
kooperationen das Universitätsklinikum Heidelberg vorbild­
lich in der Region vernetzt. Ihr Modell ist effizient und pati­
entenorientiert und könnte als Vorbild für künftige Versor­
gungsstrukturen dienen“, begründete die kma-Jury die Wahl.
50 Jahre Tübinger Arbeitsmedizin
Im Januar 1965 nahm das „Institut für Arbeitsmedizin“
am Universitätsklinikum Tübingen als erste in der Bundes­
republik Deutschland gegründete universitäre Einrichtung
für Arbeitsmedizin seine Arbeit auf. Die Initiative dazu war
vom Landtag und der Landesregierung Baden-Württem­
berg ausgegangen. Seitdem widmet sich das Institut
kontinuierlich den wissenschaftlichen und praktischen
Belangen der Arbeitsmedizin, wobei seit 1977 auch sozi­
almedizinische Fragen in den Fokus gerückt sind. Seit 2012
nennt sich die Einrichtung daher „Institut für Arbeitsmedi­
zin, Sozialmedizin und Versorgungsforschung“.
Heute präsentiert sich das Tübinger Institut als breit
aufgestellte und gut mit der betrieblichen Praxis verzahnte
Forschungseinrichtung mit den Forschungsschwerpunk­
ten „Gesundheitsversorgung für Menschen im Erwerbsal­
ter“ und „Arbeitsbedingte Belastungen – Arbeitsgestal­
tung“, einer Vielzahl von Lehrangeboten für verschiedene
Studierendengruppen und einem breiten Angebot an ar­
beits- und sozialmedizinischen Dienstleistungen. Ärztliche
Direktorin ist seit 2009 Prof. Dr. med. Monika A. Rieger.
Serendipity 2015
Unter dem Motto „Examen: Mehr drin als
draufsteht“ sammeln Medizinstudenten aus
Tübingen Spendengelder für Gesundheitsprojekte des
Deutschen Instituts für Ärztliche Mission e. V. (Difäm).
Die Idee zu der Aktion „Serendipity 2015“ entstand aus
dem Wunsch der Studenten, für ihre Ausbildung etwas
zurückzugeben. Ähnlich wie bei einem Sponsorenlauf
werben sie Spenden für jede richtige Antwort in ihrem
Examen ein. Die Medizinstudenten gehen dafür bis April
nicht nur auf Freunde und Bekannte zu, sondern wollen
auch Firmen als Sponsoren gewinnen.
Unterstützung erhält das Projekt vom Difäm: Die
Organisation für weltweite christliche Gesundheitsarbeit stellt neben Knowhow im Fundraising und in der
Organisation auch das Spendenprojekt. Demnach fließt
der Erlös der Aktion in die Ausstattung eines Labor­
gebäudes an einem Krankenhaus in Nebobongo im
Osten der Demokratischen Republik Kongo, das im
­kommenden Jahr gebaut werden soll. Die Ausbildung
von einheimischen Krankenpflegern soll ebenfalls mit
den Geldern aus Tübingen unterstützt werden.
Weitere Informationen:
www.difaem.de
106
ÄBW 02 • 2015
C
Vermischtes
Interview mit Kammerpräsident Dr. Clever
Ärzte und Sterbehilfe
D
er Präsident der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, Dr. Ulrich Clever,
hat Ende Januar in einem Interview mit
den Stuttgarter Nachrichten eine gesetzliche
Neuregelung der Sterbehilfe abgelehnt. Sowohl
die ärztlichen Richtlinien zur Sterbebegleitung
als auch das Strafgesetzbuch eröffneten Medi­
zinern, die in einem langjährigen Vertrauensver­
hältnis zu ihren Patienten stehen, bereits heute
ausreichende Handlungsspielräume.
„Die Beihilfe zum Suizid ist nicht die erste
ärztliche Handlungsoption“, sagte Dr. Clever,
„aber Ärzte, die einen Patienten lange kennen,
finden einen Weg.“ Er nannte Behandlungsab­
bruch und Schmerzlinderung. Aber im Einzelfall
seien auch weitere Hilfen jenseits der palliativen
Versorgung denkbar, so der Kammerchef.
Dr. Clever befürwortete hingegen ein Verbot
der organisierten und geschäftsmäßigen Ster­
behilfe, „weil das Sterben nicht normierbar ist.“
Es sei immer ein Einzelfall, und jeder Einzelfall
WIR
müsse in seiner Besonderheit erfasst werden.
Das gebiete die Würde des Menschen. „Den
Menschen im Leiden und Sterben zu begleiten,
ihm dabei zu helfen, den richtigen Weg zu fin­
den, auch gemeinsam mit Angehörigen, ist eine
urärztliche Aufgabe. Das kann nur gelingen,
wenn es zwischen Patient und Arzt ein Vertrau­
ensverhältnis gibt“, betonte Dr. Clever.
Er fügte hinzu, die Ärzte könnten dank der
modernen Medizin das Leben um beträchtliche
Jahre verlängern. Die Ärzteschaft habe aber
vielleicht zu lange auf die technischen Möglich­
keiten gesetzt: „Wir erkennen heute mehr und
mehr, dass dem auch Grenzen gesetzt sind – und
gesetzt sein müssen. Das ist ein Lernprozess,
auch in Reaktion auf die Angst der Menschen,
medizinischen Apparaten ausgeliefert zu sein.
Die Selbstbestimmung des Menschen hat heute
einen anderen Stellenwert, auch am Lebens­
ende, und wird auch juristisch durchgesetzt.
Das haben wir Ärzte zu respektieren.“
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BERATUNG
Inaktives Leptin führt zu extremer Adipositas
APPLIKATION
WARTUNG
Ulmer Forscher entdecken
neue Krankheit
VERKAUF
AUSWAHL SCHULUNG
weisbar, wurde die Diagnose des Leptin-Man­
gels gestellt. Bei dem oben beschriebenen Kind
aber wurden normale, sogar hohe Werte des
Hormons gemessen. Entgegen gängiger Richt­
linien wurde daraufhin das Leptin-Gen unter­
sucht. Völlig unerwartet konnte eine Mutation
festgestellt werden.
Die endokrinologische Forschergruppe an
der Kinderklinik führte daraufhin in Kooperation
mit dem Institut für Pharmakologie und Toxiko­
logie des Universitätsklinikums zahlreiche Expe­
rimente durch. Letztendlich konnte gezeigt
werden, dass das defekte Hormon im Fettgewe­
be des Patienten produziert und in die Blutbahn
abgegeben wird, jedoch an den Zielorganen
keine Wirkung entfaltet.
Nach Vorliegen der experimentellen Ergeb­
nisse wurde beschlossen, den Patienten mit
biotechnologisch hergestelltem Leptin zu be­
handeln. Bereits nach wenigen Tagen war eine
eindeutige Wirkung zu erkennen. Die ausge­
prägte Nahrungssuche und der übermäßige
Appetit verschwanden vollständig. Im Verlauf
der nächsten Wochen nahm der Patient deutlich an Gewicht ab und sein Stoffwechsel
­gesundete zusehends.
GARANTIE
FINANZIERUNG
QUALITÄT
GÜNSTIGER PREIS
WAHRE VIELFALT
IM ULTRASCHALL
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m Universitätsklinikum Ulm wurde jüngst
eine neue Krankheit beschrieben: Bei
einem Kind, das im Alter von drei Jahren
bereits über 40 kg wog, konnte ein biologisch
inaktives Sättigungshormon als Ursache für
extremes Übergewicht identifiziert werden.
Dieses neue Krankheitsbild und die dazugehö­
rigen physiologischen Zusammenhänge, die
Ergebnisse der durchgeführten Experimente
und der Therapieerfolg wurden im „New Eng­
land Journal of Medicine“ publiziert.
Das Hormon Leptin wurde 1994 in genetisch
adipösen Mäusen entdeckt. Es wird im Fettgewe­
be in Abhängigkeit von der Fettzellgröße und der
Fettmasse produziert und hemmt im Gehirn die
Nahrungsaufnahme. Sind die Energiespeicher gut
gefüllt, wird viel Leptin produziert und der Appe­
tit wird gezügelt, wodurch die Fettspeicher wie­
der leerer werden. Kann das Hormon wegen einer
Veränderung im Erbgut nicht produziert werden,
erhält das Gehirn kein Sättigungssignal. In der
Folge wird ungebremst Nahrung aufgenommen,
und es entsteht extremes Übergewicht.
Bislang wurden Patienten mit dieser ver­
erbten Erkrankung durch einen Bluttest identi­
fiziert. War Leptin in der Blutbahn nicht nach­
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Vermischtes
Eine ganz außergewöhnliche Kasuistik
Ein Schuss und die Folgen
G
edemütigt und lebensmüde
entschließt sich ein Mann zum
Selbstmord. Er setzt die klein­
kalibrige Pistole unter dem Mund­
boden an und schießt sich durch
den Kopf. Er überlebt – ohne neuro­
logische Ausfälle.
Der Schuss
Diese Geschichte ist wirklich so
geschehen, wie ich sie hier schildere.
Sie ist medizinisch so unglaubhaft, dass
auch jeder Nichtmediziner sofort sa­
gen würde, sie sei schlecht erfunden.
Ich kenne den Betroffenen und seine
Computertomografien gut, weil er ei­
nige Wochen mein Patient in der Reha­
bilitationsklinik war. Er und seine Frau
haben mir erlaubt, die Handlung zu
erzählen, die Namen sind geändert.
Herr Berger ist Diplombetriebs­
wirt und lebt mit seiner Frau mit er­
stem Wohnsitz in Ulm. Sie sind seit
fast 17 Jahren verheiratet und führen
seit vielen Jahren eine Wochenend­
ehe. Er leitet von München aus, sei­
nem zweiten Wohnsitz, für eine inter­
nationale Firma das Osteuropage­
schäft. Frau Berger betreibt in Ulm
eine Rechtsanwaltskanzlei. Das Ehe­
paar ist im Freundeskreis als glück­
liches, unterhaltsames Paar beliebt.
Berger ist ein begeisterter Waffen­
liebhaber mit einer großen, legal er­
worbenen Gewehrsammlung. Was nur
er weiß: Er hatte sich zusätzlich illegal
eine russische kleinkalibrige Pistole
gekauft, die in wenigen Metern Entfer­
nung durch hohe Anfangsgeschwin­
digkeit und Aufpilzung des Projektils
eine zerstörerische Wirkung entfaltet.
Leben in einer Parallelwelt
Frau Berger ahnt nicht, dass ihr
Mann sich seit Jahren mit einer ande­
ren Frau in München eine Parallelwelt
aufgebaut hat. Diese Partnerschaft
verläuft ebenso stürmisch wie wech­
selvoll, die Freundin ist alleinerzie­
hende Mutter von zwei Kindern. Das
gefällt Berger nicht. Immer wieder
geht die Beziehung auseinander,
und ebenso kommt es – durch die
Leidenschaft getrieben – zu neuen
Ver­söhnungen.
108
ÄBW 02 • 2015
Die berufliche Situation von Berger
spitzt sich zu, als er einen neuen Chef
bekommt, den er für fachlich unquali­
fiziert hält. Er fühlt sich von seinem
Chef gemobbt. Eines Tages wird Berger
unvorbereitet zu einem Gespräch ge­
beten. Eine halbe Stunde bleibt ihm
danach noch, um seinen Schreibtisch
zu räumen und den Auflösungsvertrag
zu unterschreiben. Berger ist wie vor
den Kopf geschlagen, aber geistes­
gegenwärtig genug, den Vertrag nicht
zu unterschreiben. Er verlässt tief ge­
kränkt und wütend die Firma und sucht
bei einem Rechtsanwalt Rat.
Wieder eine Zurückweisung
In den nächsten Wochen spitzt
sich auch die Beziehung mit der
Freundin zu. Berger stellt ihr ein
schriftliches Ultimatum: Wenn sie sich
bis zum angegebenen Datum nicht
endgültig für ihn entscheide, werde
er sich erschießen. Die Freundin rea­
giert mit Rückzug, antwortet nicht.
Das Ultimatum verstreicht.
Berger passt sie vor dem Haus ab.
Er trägt in seiner Jacke die geladene
Pistole. Er will mit ihr in die Wohnung
gehen, mit ihr reden. Ein Gedanke
schießt ihm durch den Kopf: Warum
soll er nicht nur sich, sondern auch
sie erschießen, wenn sie seiner
Forderung nicht nachkommt? Ein
erweiterter Suizid?
Die Freundin weist ihn entschie­
den ab, will keinen Kontakt mehr. Sie
lasse sich nicht erpressen. Sie schickt
ihn weg, geht allein ins Haus. Gekränkt
und zurückgewiesen setzt Berger sich
in sein Auto, das gegenüber auf dem
Parkstreifen steht. Später sagt er: „Da
ich es versprochen hatte, musste ich
es tun! Ein Mann, ein Wort!“ Er zieht
die Pistole und schießt durch den
Mundboden, die Zunge, die Siebbein­
zellen, das Frontalhirn, die Schädel­
decke, das Autodach.
Ein Passant sieht, wie Berger aus
dem Auto aussteigt (!) und über den
Gehweg taumelt. Er denkt, es sei ein
Betrunkener. Erst als der Fußgänger
Blut in Bergers Gesicht sieht, alarmiert
er den Notarzt. 20 Minuten später liegt
Berger in der Neurochirurgischen Kli­
nik. Im Arztbrief stehen sachlich die
Diagnosen: Schädelbasisfraktur mit
Liquorleck, Fraktur von Orbitadach
und Orbitaboden beidseits, Kalotten­
fraktur Os frontalis, traumatisches
Hirnödem, hochparietal betonte
traumatische Subarachnoidalblutung,
frontobasales Hämatom und sub­
durales Hämatom links.
Der Schädel wird eröffnet, die
Knochensplitter werden entfernt, die
Durchschüsse im Mund-Kieferbereich
verschlossen. Das Liquorleck an der
Schädelbasis wird gedeckt. Der
Mund-Kiefer-Gesichtschirurg stellt
fest: Obwohl die knöchernen Begren­
zungen der Augenhöhlen beidseits
durch den Schuss gesprengt waren,
sind die Augen unverletzt. Eine wei­
tere operative Stabilisierung der Au­
genhöhlen ist nicht nötig. Die Kugel
war so schnell, unbewusst so ge­
schickt gezielt, der Schusskanal so
schmal, dass sie keine tödlichen
­Verletzungen hinterlassen konnte.
Saubere Lösung
Als ich Berger später fragte, warum
er denn kein Gewehr verwendet habe,
davon habe er doch einige, die illegale
Beschaffung der Pistole sei unnötig
gewesen, meint er trocken und ganz
logisch: „Das hätte mit dem viel größe­
ren Kaliber zu viel Schweinerei im Auto
oder in der Wohnung gemacht. Ich
wollte eine saubere Lösung! Außerdem
ist ein Gewehr im Auto unhandlich.“
Berger erlebte einen unkompli­
zierten Verlauf. Da ein psychiatrisches
Konsil ergab, er sei nicht mehr suizid­
gefährdet, wurde er knapp sechs Wo­
chen nach dem Schuss in die Neurolo­
gische Rehaklinik überwiesen. Dort
war ich sein Stationsarzt. Das Erstaun­
liche: Er kam als sicherer Fußgänger
ohne Hilfsmittel, reagierte adäquat
und zeigte keine neurologischen Aus­
fälle. Er schilderte den Hergang der
Geschichte bereitwillig mit freund­
lichem, regem Mitteilungsbedürfnis –
ÄBW 07 • 2012
Vermischtes
klar, logisch nachvollziehbar, aber
ohne merkbare Gefühlsreaktionen.
Am meisten störten ihn ein Mund­
soor und eine minimale Sprechstö­
rung, da die Zunge wegen des Durch­
schusses noch einen Defekt aufwies.
Nach den unruhigen Nächten in der
Klinik fühlte er sich sehr müde. Er
wollte möglichst bald wieder normal
essen können und voll arbeitsfähig
entlassen werden, da er sich nicht
wesentlich beeinträchtigt fühlte.
„Eine Riesendummheit“
Nachdem ich ihm erklärt hatte, wie
groß sein Glück war, den Schuss so
knapp an den lebenswichtigsten Funk­
tionsstellen vorbei gezielt zu haben,
meinte er: „Ja, die Ärzte in München
haben auch gesagt, das sei ein Sechser
im Lotto mit Sonderzahl gewesen.
Dieser Schuss war eine Riesendumm­
heit. Ich weiß jetzt, dass ich leben und
das neue Leben vernünftig nützen will.
Auf jeden Fall will ich mit meiner Frau
ins Reine kommen. Ich werde sie um
eine zweite Chance bitten.“ Sie habe in
den vergangenen Wochen seine Be­
treuung übernommen und sich sehr
um ihn gekümmert, obwohl „sie alles
Recht hat, nie wieder ein Wort mit mir
zu sprechen“. Berger wollte sich um
eine neue Arbeitsstelle bemühen. Die
Abfindung, die seine Firma ihm ange­
boten hatte, war so hoch, dass er auch
ohne Arbeit für den Rest seines Lebens
zurechtkommen würde.
Seine Frau hatte in der Nacht nach
dem Suizidversuch Besuch von zwei
Polizisten, die der Ahnungslosen in
Ulm eröffneten, ihr Mann habe sich
zu erschießen versucht und werde
wahrscheinlich in dieser Nacht ster­
ben. Ein Notfallseelsorger begleitete
sie im Auto nach München. In der
Klinik reimte sie sich anhand einiger
Indizien und den Nummern auf dem
Handy ihres Mannes zusammen, dass
da eine andere Frau im Spiel gewesen
sein musste – eine Bekannte des
Ehepaares. Frau Berger rief sie an und
erfuhr, was sich am vergangenen Tag
vor dem Haus zugetragen hatte.
In dem ersten langen Gespräch, das
wir gemeinsam mit ihrem Mann in der
Klinik führten, sagte sie: „Ich entschloss
mich, alles daranzusetzen, dass er über­
lebt, um den riesigen Schaden, den er
ÄBW 07 • 2012
auf ganz verschiedenen Ebenen ange­
richtet hatte, auch wieder gutmachen
zu können. Er muss alles selbst wieder
ins Reine bringen!“ Wenig Einfühlungs­
vermögen – Berger saß daneben und
spürte offensichtlich nicht, welches
Gefühlschaos er bei seiner Frau ange­
richtet hatte. Sie drehte sich zu ihm,
Tränen in den Augen, mit einem Blick
aus Wut und Trauer und fragte mit ge­
presster Stimme: „Ist dir eigentlich klar,
dass ich in deinem Leben überhaupt
keinen Platz mehr hatte? Du hast nicht
eine Sekunde an mich gedacht! Nicht
einmal einen Abschiedsbrief hast du
mir hinterlassen. Ich war gar nicht mehr
existent für dich! Welchen Platz habe
ich noch neben dir?“
Sie versuchte, sich zu fassen. Nach
einer Pause setzte sie nach: „Kannst
du dir vorstellen, wie ich mich fühle?
Ich dachte, ich sei eine intelligente
Frau, die ein gutes Gespür hat, wie es
um ihre Mitmenschen steht und be­
sonders, wie es meinem Mann geht!
Und du zeigst mir, dass ich nichts, gar
nichts geahnt habe von dieser Frau
und dir! Ist dir klar, wie sehr ich mich
da selbst infrage stelle?“
Ihre Stimme bebte, mühsam unter­
drückte sie Verzweiflung, Wut und
Hilflosigkeit. Sie sank in sich zusammen
und versuchte, die erbarmungslose
Demütigung und Tränen zu verbergen.
Er antwortete sachlich, total an ihren
Gefühlen vorbei. Da wir kaum glauben
konnten, dass Berger neurologisch und
neuropsychologisch so unbeschadet
davongekommen war, untersuchten
ihn die Therapeuten besonders sorgfäl­
tig. Sie stellten lediglich leichte Teillei­
stungsstörungen wie Einschränkungen
der Aufmerksamkeit bei sehr komple­
xen Handlungsabläufen fest.
Viel auffälliger war die deutliche
narzisstische Grundhaltung des Pati­
enten, der erst durch unsere Ge­
spräche erkennen konnte, wie sehr er
seine Frau gekränkt, wie wenig er
darüber nachgedacht hatte, was er
bei seiner Frau mit seiner Tat auslösen
würde. Erst jetzt kam er langsam auf
die Idee, außer seiner eigenen Ent­
wertung durch die Ablehnung in der
Firma und durch die Freundin, auch
die Gefühle seiner ahnungslosen und
tief verletzten Frau wenigstens ein
bisschen zu verstehen.
Ich wollte ihm verdeutlichen, mit
welch rücksichtsloser, gewaltbereiter
Selbstverständlichkeit er versucht
hatte, seine Probleme zu lösen: „Kön­
nen Sie erkennen, dass das eine
krankhafte Lebenseinstellung ist, mit
solcher Gewalt gegen sich und ande­
re vorzugehen?“ Er dachte eine Weile
nach: „Nein, eigentlich nicht.“ Im
weiteren Verlauf zeigte er sich jedoch
ziemlich betroffen und war auch
bereit zu einer Psychotherapie.
Zwei Wochen später, an einem
Sonntagnachmittag, sagte Berger sei­
ner Frau bei einem Spaziergang, er
spüre klare Flüssigkeit aus der Nase
laufen. Ich stellte am nächsten Morgen
mit einem Teststäbchen fest, dass die
Flüssigkeit Liquor war (Eiweiß, Erythro­
zyten und Leukozyten positiv). Wenige
Stunden später brachte Frau Berger
ihren Mann wieder in die Neurochirur­
gische Klinik nach München. Die ganze
Schädelbasis wurde in einer sechs­
stündigen Operation revidiert und das
Liquorleck in der Schädelbasis mit
MESH-Graft verschlossen. Zwei Wo­
chen später kam Berger mit Freude zur
Anschlussheilbehandlung zurück.
Nach der Reha in unserer Klinik
verlegten wir ihn in eine Psychosoma­
tische Klinik in München. Dort erhielt
Berger allerdings nur wenige Einzelge­
spräche und war ansonsten überwie­
gend mit essgestörten Mädchen und
jungen Frauen in Gruppentherapiesit­
zungen zusammen. Er verließ nach
zwei Wochen auf eigenen Wunsch die
Klinik, da er sich von dieser Therapie
nichts Nützliches versprach.
Warten auf die Therapie
Noch ist offen, ob die Bergers
wieder zusammenfinden. Frau Berger
lehnte es bei seiner Entlassung aus der
Klinik strikt ab, mit ihrem Mann eine
Wohnung zu teilen: „Ich bin total ver­
unsichert. Ich muss erst herausfinden,
wie mein Leben weitergehen soll. Du
musst für dich klären, was du mit
deinem Leben machen willst. Was ist,
wenn ich dich auch ablehne? Erschießt
du mich dann auch?“, hatte sie ihn in
einem unserer Gespräche gefragt.
Heute, dreieinhalb Monate nach
dem Schuss, ist Berger mit einem
Freund auf einer mehrtägigen Radtour
unterwegs. Die psycho- und ergothe­
rapeutischen Stunden haben noch
nicht begonnen, weil er trotz inten­
siver Bemühungen um einen Therapie­
platz noch keinen erhalten hat. Die
Wartezeiten sind einfach zu lang. Er
lebt jetzt wieder in München und hält
weiter Kontakt mit seiner Frau.
Dr. Dietrich Weller
Allgemeinarzt, Kinderarzt und
Palliativmediziner aus Leonberg
ÄBW 02 • 2015
Nachdruck aus dem
Hamburger Ärzteblatt –
mit freundlicher
­Genehmigung
der Herausgeber.
109
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24. / 25. 04. 2015
22. / 23. 05. 2015
03. / 04. 07. 2015
25. / 26. 09. 2015
30. / 31. 10. 2015
11. / 12. 12. 2015
13. – 18. 04. 2015
13. – 17. 04. 2015
13. – 17. 04. 2015
18. 04. 2015
08. – 10. 05. 2015
10. – 15. 05. 2015
30. 05. – 06. 06. 2015
Balint-Termin:
22. 02. 2015
Kurs 2:
13. – 15. 03. 2015
Kurs 3:
17. – 19. 04. 2015
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17. 05. 2015
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und am St. Josefskran­kenhaus Freiburg
Am Vogelherd 14, 8239 Wangen/Allgäu
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Das ÄBW erscheint zum 15. eines Monats,
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Forststr. 131
Postfach 10 17 42
70193 Stuttgart
70015 Stuttgart
Wahlergebnisse
Wahl zur Vertreterversammlung
der Landesärztekammer Baden-Württemberg
16. Wahlperiode – 2015/2019 –
Bekanntmachung des Landeswahlleiters
Die Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern haben am
07.02.2015 die Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg gewählt.
Gemäß § 7 Abs. 2 der Wahlordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg gebe ich nachstehend das Wahlergebnis und die Namen
der gewählten Mitglieder der Landesvertreterversammlung der
Landesärztekammer Baden-Württemberg und deren Ersatzpersonen
(Ersatzvertreter) bekannt.
Hält ein Wahlberechtigter die Wahl für ungültig, kann er binnen einer
Woche nach der Bekanntmachung dieses Wahlergebnisses den
Landeswahlausschuss bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg,
Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart anrufen (§ 8 Abs. 1 der Wahlordnung).
Stuttgart, 9. Februar 2015
Gernot Blessing, Landeswahlleiter
Wahlbezirk Nordwürttemberg
Anzahl der Wahlvorschläge: 7
Anzahl der zu wählenden Vertreter: 28
1. Wahlvorschlag: MARBURGER BUND Angestellte und
beamtete Ärztinnen und Ärzte
Vertreter: 7
1. Dr. med. Matthias Fabian
2. Dr. med. Walter Imrich
3. Dr. med. Udo Schuss
4. Dr. med. Margit Runck
5. Dr. med. Martina Hoeft, MBA
6. Sylvia Ottmüller
7. Dr. med. Kristina Zimmermann
Stimmen
Stuttgart
71
Esslingen am Neckar
69
Stuttgart
65
Stuttgart
65
Stuttgart
61
Stuttgart
61
Grafenau
60
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Jürgen Kußmann
2. Verena Bitter
3. Dr. med. Maike Munz
4. Dr. med. Christoph Wasser
5. Dr. med. Harduin Weber
6. Dr. med. Stephan Illing
7. Dr. med. Armin Wöhrle
8. Dr. med. Thomas Dittus
9. Clemens Henze
10. Dr. med. Eike-Carl Marzi
11. Dr. med. Thomas Klein
12. Dr. med. Brigitte Gehrlein
13. Dr. med. Silke Leonhardt-Schwarz
14. Dr. med. Hans Roth
15. Dr. med. Markus Wilbs
16. Hermann Siegert
17. Dr. med. Ulrich Köster
Stimmen
Untergruppenbach
42
Stuttgart
42
Kirchheim unter Teck
39
Stuttgart
39
Stuttgart
31
Stuttgart
13
Esslingen am Neckar
12
Heidenheim an der Brenz 11
Ludwigsburg
10
Aalen
10
Kirchheim unter Teck
9
Winnenden
8
Kirchheim unter Teck
7
Göppingen
7
Stuttgart
6
Stuttgart
4
Stuttgart
4
112
ÄBW 02 • 2015
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
Dr. med. Martina Fabian
Dr. med. Jutta Müller
Dr. med. Hannes Vüllers
Dr. med. Benedikt Garvelmann
Dr. med. Edgar Hartung
dr./Univ. Banja Luka Jutta Zwaschka
Claudia Böhler
Hans-Ulrich Gruber
Sindelfingen
Weinsberg
Bad Mergentheim
Mutlangen
Bad Mergentheim
Ostfildern
Ludwigsburg
Schwäbisch Hall
4
4
4
3
3
2
1
1
2. Wahlvorschlag: Ärztinnen und Ärzte in sozialer
Verantwortung
Vertreter: 4
1. Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger
2. Dr. med. Robin Maitra, MPH
3. Dr. med. Rudolf von Butler
4. Thomas Jansen
Stimmen
Stuttgart
39
Hemmingen
39
Esslingen am Neckar
39
Stuttgart
39
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Andreas Oberle
2. Dr. med. Hans Ulrich Stechele
3. Dr. med. Christoph Ehrensperger
4. Dr. med. Doris Heinmüller
5. Dr. med. Ursula Endreß-Wach
6. Verena Wollmann-Wohlleben
7. Dr. med. Thomas Kauth
8. Dr. med. Michael Mühlschlegel
9. Dr. med. Thomas Schlipf
Stuttgart
Heilbronn
Sindelfingen
Stuttgart
Stuttgart
Stuttgart
Ludwigsburg
Lauffen am Neckar
Winnenden
Stimmen
39
39
37
37
33
16
3
3
1
3. Wahlvorschlag: Gemeinsame Zukunft
Vertreter: 8
1. Dr. med. Klaus Baier
2. Dr. med. Norbert Metke
3. Dr. med. Stephan Roder
4. Dr. med. Wolfgang Miller
5. Dr. med. Werner Baumgärtner
6. Dr. med.
Anne Gräfin Vitzthum von Eckstädt
7. Dr. med. Markus Klett
8. Dr. med. Michael Oertel
Stimmen
Sindelfingen
77
Stuttgart
74
Talheim
70
Leinfelden-Echterdingen 67
Stuttgart
64
Weinstadt
60
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Michael Ruland
2. Rainer Michael Gräter
3. Dr. med. Ludwig Braun
4. Dr. med. Norbert Smetak
5. Dr. med. Dieter Haack
6. Dr. med. Michael Friederich
7. Dr. med. Elisabeth Koerber-Kröll
8. Dr. med. Robert Heger
9. Dr. med. Hans Joachim Rühle
10. Dr. med. Ewald Hommel
11. Dr. med. Michael Peter Jaumann
12. Thomas Dubowy
13. Reinhard Deinfelder
Stimmen
Korntal-Münchingen
32
Essingen
32
Wertheim
30
Kirchheim unter Teck
24
Stuttgart
20
Markgröningen
18
Schwäbisch Hall
18
Leonberg
15
Sindelfingen
14
Stuttgart
13
Göppingen
11
Krautheim
10
Donzdorf
8
Stuttgart
Stuttgart
36
33
Wahlergebnisse
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
Dr. med. Martin Uellner
Dr. med. Ulrich Hofmann
PD Dr. med. Heinrich Lenders
Dr. med. Jochen Selbach
Dr. med. Uwe Mauz
Dr. med. Markus Schuler
Dr. med. Götz Basse
Dr. med. Thomas Ulshöfer
Thorsten Lukaschewski
Dr. med. Robert Rudolph
Dr. med. Heinz Herbst
Heilbronn
Ilsfeld
Schwäbisch Hall
Bad Mergentheim
Kirchheim unter Teck
Leutenbach
Sindelfingen
Ludwigsburg
Kirchheim unter Teck
Kirchheim unter Teck
Stuttgart
7
7
7
7
7
5
4
3
3
3
3
4. Wahlvorschlag: Die Hausarztliste
Vertreter: 4
1. Marc Lux
2. Dr. med. Johannes Fechner
3. Dr. med. Jürgen de Laporte
4. Daniela-Ursula Ibach
Stimmen
Heiningen
48
Stuttgart
46
Esslingen am Neckar
44
Filderstadt
40
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Markus Quintela Schneider
2. Dr.-medic/IMF Iasi Silvia Noller
3. Dr. med. Christian Schmidt
4. Dr. med. Jürgen Herbers
5. Dr. med. Sieglind Zehnle
6. Dr. med. Thomas Heyer
7. Dr. med. Karin Eckert
8. Dr. med. Cornelia Ikker-Spiecker
9. Dr. med. Ulrich Ikker
10. Michael Brenner
11. Dr. med. Sabine Ladner-Merz
12. Dr. med. Utz-Friedrich Blickle
13. Dr. med. Thomas Ledig
14. Dr. med. Friedrich Umrath
15. Dr. med. Ante Rimac
16. Dr. med. Christian Sommer
17. Dr. med. Roger Klingel
18. Dr. med. Karl-Eckard Wolf
19. Dr. med. Peter Faust
20. Dr. med. Kurt Weber
21. Masood Talebiazar-Biermann
22. Dr. med. Rudolf Seisenberger
23. Tip Dr./Ägäis Univ. Ismet Aydemir
24. Johannes Gantner
25. Dr. med. Robert Hutt
26. Dr. med. Michael Kurz
27. Dr. med. Georg Kenntner
28. Dr. med. Manfred Klimm
Stimmen
Heilbronn
40
Leinfelden-Echterdingen 39
Weinstadt
38
Pleidelsheim
34
Ostfildern
21
Stuttgart
20
Geislingen an der Steige
9
Bondorf
8
Bondorf
6
Waiblingen
6
Stuttgart
6
Neckartailfingen
5
Ditzingen
4
Göppingen
4
Stuttgart
3
Bartholomä
3
Ludwigsburg
3
Bietigheim-Bissingen
3
Künzelsau
2
Weissach
2
Aspach
2
Wernau (Neckar)
1
Göppingen
1
Schwäbisch Gmünd
1
Schönaich
1
Kohlberg
1
Filderstadt
1
Gemmingen
1
5. Wahlvorschlag: Liste der ermächtigten Ärzte und
Krankenhausärzte
Vertreter: 3
1. Prof. Dr. med.
Christian von Schnakenburg
2. Prof. Dr. med. Wolfgang Linhart
3. Prof. Dr. med. Albrecht Hettenbach
Heilbronn
Göppingen
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Peter Schraube
2. Prof. Dr. med. Burkard Lippert
3. Dr. med. Volker Laible
4. Dr. med. Barbara Kraft
Ludwigsburg
Heilbronn
Stuttgart
Stuttgart
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
PD Dr. med. Leopold Hermle
Prof. Dr. med. Stefan Krämer
Dr. med. Brita Arlt
Prof. Dr. med. Ludger Staib
Prof. Dr. med. Rainer Meierhenrich
Prof. Dr. med. Manfred Teufel
Dr. med. Askan Hendrischke
Prof. Dr. med. Götz Geldner
Prof. Dr. med. Andreas Schuler
Prof. Dr. med. Lutz Hesse
Prof. Dr. med. Monika Kellerer
Prof. Dr. med. Mark Dominik Alscher
Prof. Dr. med. Markus Zähringer
Dr. med. Olaf Raecke
Dr. med. Klaus-Dieter Hanel
Prof. Dr. med. Hans-Georg Leser
Prof. Dr. med. Walter Aulitzky
Dr. med. Simon Novak
Dr. med. Gunter Joas
Dr. med. Björn Nolting
Prof. Dr. med. Philippe Lucien Pereira
Prof. Dr. med. Michael Geißler
39
35
Stimmen
35
34
24
24
19
14
11
9
9
7
6
6
6
5
5
5
3
3
3
2
2
2
2
2
1
1
6. Wahlvorschlag: Ärztinnen in die Gremien
Vertreter: 1
1. Dr. med. Gabriele du Bois
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Gisela Dahl
2. Prof. Dr. med. Else Heidemann
3. Dr. med. Dipl. Biol. Doris Reick
4. Dr. med.
Iris-Tatjana Bäckert-Sifeddine
5. Dr. med. univ. Elisabeth Aichinger
6. Dr. med. Maria Knott
7. Dr. med. Claudia Lange
8. Dr. med. Marion Janke
9. Dr. med. Irmtraut Kruck
10. Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Birgit Zirn
11. Dr. med. Yvette Ziemendorff
12. Dr. med. Claudia Hugger
13. Tanja Karbe
14. Dr. med. Astrid Pfeiler
15. Dr.-medic/UMF Klausenburg
Manuela Almen
16. Dr. med. Hannelore Wagner
Stuttgart
Stimmen
9
Stuttgart
Stuttgart
Stuttgart
Herrenberg
Stimmen
9
9
9
9
Stuttgart
Stuttgart
Stuttgart
Stuttgart
Ludwigsburg
Stuttgart
Leinfelden-Echterdingen
Esslingen am Neckar
Geislingen an der Steige
Stuttgart
Stuttgart
9
6
6
3
3
3
3
3
3
1
1
Stuttgart
1
7. Wahlvorschlag: Niedergelassene Fachärzte SpiFa
Vertreter: 1
1. Dr. med. Bernd Salzer
Stimmen
Esslingen am Neckar
42
Göppingen
Esslingen am Neckar
Ludwigsburg
Esslingen am Neckar
Stuttgart
Böblingen
Aalen
Ludwigsburg
Geislingen an der Steige
Heilbronn
Stuttgart
Stuttgart
Stuttgart
Esslingen am Neckar
Göppingen
Böblingen
Stuttgart
Esslingen am Neckar
Esslingen am Neckar
Esslingen am Neckar
Heilbronn
Esslingen am Neckar
Heilbronn
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Rolf-Armin Stiasny
2. Dr. med. Constanze Richter
3. Dr. med. Frido Mütsch
4. Prof. Dr. med. Rüdiger Braun
5. Dr. med. Marcus Ksoll
6. Prof. Dr. med. Christian Termeer
7. Dr. med. Andreas Lang
8. Dr. med. Thomas Engels
9. PD Dr. med. Dott./ Univ. Bologna
Stefan Gratz
Stimmen
14
Stimmen
Leinfelden-Echterdingen
9
Stuttgart
8
Heilbronn
6
Ludwigsburg
6
Heilbronn
5
Stuttgart
5
Bad Friedrichshall
5
Ludwigsburg
4
Stuttgart
4
ÄBW 02 • 2015
113
Wahlergebnisse
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
Dr. med. Martin Henzler
Dr. med. Falk von Zitzewitz
Dr. med. Oliver Eckardt
Dr. med. Hartmut Finkbeiner
Dr. med. Andreas Pfeifer
Dr. med. Georg Förch
Dr. med. Ulrich Kohler
Dr. med. Ina Pfeifer
Christian Fleischer
Dr. med. Kurt Ohl
Dr. med. Thomas Moritz Schmidt
Dr. med. Peter Schaetzle
Dr. med. Michael Arnold
Dr. med. Boris Geiger
Dr. med. Peter Kindermann
Dr. med. Fabian Blecher
Uhingen
Ludwigsburg
Heilbronn
Stuttgart
Neckarsulm
Bietigheim-Bissingen
Heilbronn
Weinsberg
Asperg
Vaihingen an der Enz
Ludwigsburg
Heilbronn
Heilbronn
Heilbronn
Heilbronn
Heilbronn
4
4
4
4
4
4
4
4
4
3
2
2
2
1
1
1
Beachte:
Null-Stimmen werden nicht veröffentlicht (§ 32 Abs. 1 i.V.m. § 23 Abs. 4 Satz 3 WO).
Wahlbezirk Nordbaden
1. Wahlvorschlag: Gemeinsame Zukunft - Gemeinschaftsliste
niedergelassener Haus-/Fachärzte und unabhängiger
Klinikärzte
Ersatzvertreter:
1. Prof. Dr. med. univ. Kathrin Yen
2. Dr. med. Benjamin Khan Durani
3. Dr. med. Uve Sievers
4. Dr. med. Christopherus Kaltenmaier
5. Dr. med. Andreas Horn
6. Dr. med. Cem Bulut
7. Prof. Dr. med. Dr. rer. nat.
Jürgen Debus
8. Dr. med. Bärbel Thiel
9. Dr. med. Falko Panzer
10. Dr. med. Rolf-Dieter Löw
11. Dr. med. Karin Post
12. Dr. med. Winfried von Loga
13. Dr. med. Christiane von Holst
14. Dr. med. Thomas Rupnik
15. Dr. med. Hans Gerhard Forstmaier
16. Dr. med. Joachim Schulz
17. Dr. med. Franz Wintermann
18. Prof. Dr. med. Birgit Kallinowski
19. Dr. med. Jürgen Isele
20. Dr. med. Birgit Zöller
114
ÄBW 02 • 2015
Heidelberg
Heidelberg
Karlsruhe
Reilingen
Leimen
Rastatt
Pforzheim
Stimmen
84
69
66
64
56
45
41
Heidelberg
Heidelberg
Bad Wildbad
Aglasterhausen
Heidelberg
Heidelberg
Heidelberg
Stimmen
25
25
24
23
23
22
16
Dossenheim
Mannheim
Karlsruhe
Mannheim
Baden-Baden
Heidelberg
Karlsruhe
Wiesloch
Dossenheim
Karlsruhe
Schwetzingen
Heidelberg
Heidelberg
Vertreter: 3
1. Dr. med. Detlef Lorenzen
2. Dr. med. Claus-Michael Cremer
3. Dr. med. Thomas Lohmann
Heidelberg
Mannheim
Calw
Stimmen
45
36
34
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Andreas Scheffzek
2. Dr. med. Elisabeth Daikeler
3. Dr. med. Folkert Fehr
4. Dr. med. Peta Becker-von Rose
5. Dr. med. Charlotte Bayer
6. Dr. med. Bernhard Greiner
7. Dr. med. Siegfried Königer
8. Dr. med. Christian Voß
9. Katrin Springer-Georgi
10. Kathleen Besonhé
11. Dr. med. Maria Schmidbauer
12. Dr. med. Michael Schilp
13. Dr. med. Dipl.-Psych. Kurt Hubalek
14. Dr. med. Manfred Drücke
15. Dr. med. Gabriele Löw
Heidelberg
Karlsruhe
Sinsheim
Heidelberg
Ettlingen
Heidelberg
Heidelberg
Heidelberg
Heidelberg
Karlsruhe
Heidelberg
Mannheim
Schwetzingen
Heidelberg
Ettlingen
Stimmen
30
30
30
19
13
11
7
6
4
4
3
2
2
1
1
3. Wahlvorschlag: Unabhängige niedergelassene, angestellte
und beamtete Ärztinnen und Ärzte
Anzahl der Wahlvorschläge: 5
Anzahl der zu wählenden Vertreter: 26
Vertreter: 7
1. Dr. med. Herbert Zeuner
2. Dr. med. Stephanie Gösele
3. Dr. med. Michael Emmerich
4. Dr. med. Michael Eckstein
5. Johannes Dietmar Glaser
6. Martin Holzapfel
7. Dr. med. univ.
Hans-Joachim Eberhard
2. Wahlvorschlag: Sprechende Medizin
14
9
6
4
3
3
3
3
2
1
1
1
1
Vertreter: 4
1. Dr. med. Jürgen Braun
2. Dr. med. Wolfgang Herz
3. Dr. med. Dorothee Müller-Müll
4. Dr. med. Franz Mosthaf
Ersatzvertreter:
1. Markus Haist
2. Prof. Dr. med. Stefan Wysocki
3. Dr. med. Alexander Gier
4. Dr.med. Dr.rer.nat. Dipl.-Biol.
Bernhard Kuhn
5. Prof. Dr. med. Hugo Katus
6. Ullrich Waizenegger
7. Prof. Dr. med. Friedhelm Raue
8. Dr. med. Pia Girbig
9. Dr. med. Nina Wysocki
10. Dr. med. Stefan Schorn
11. Dr. med. Mirjam Heidmann
12. Prof. Dr. med. Dieter Schilling
13. Dr. med. Michael Viapiano
14. Dr. med. Klaus Martin
15. Dr. med. Klaus-Michael Ricken
16. Dr. med. Ingo Wiedenlübbert
17. Dr. med. Werner Besier
18. Prof. Dr. med. Robert Ehehalt
19. Prof. Dr. med. Ingo Nölte
20. Dr. med. Lars Helmstädter
21. Carmen Czechak-Reimann
Mannheim
Rastatt
Freudenstadt
Karlsruhe
Stimmen
55
45
45
35
Pforzheim
Heidelberg
Karlsruhe
Heidelberg
Stimmen
27
26
17
14
Heidelberg
Pforzheim
Heidelberg
Mannheim
Heidelberg
Baden-Baden
Heidelberg
Mannheim
Karlsruhe
Eppelheim
Mannheim
Baden-Baden
Mannheim
Heidelberg
Mannheim
Heidelberg
Mannheim
11
10
10
9
8
8
6
5
3
3
2
1
1
1
1
1
1
4. Wahlvorschlag: Die Hausarztliste
Vertreter: 3
1. Dr. med. Stephan Bilger
Dossenheim
2. Marianne Difflipp-Eppele
Karlsruhe
3. Dr. med. Nicola Buhlinger-Göpfarth Pforzheim
Stimmen
39
35
27
Wahlergebnisse
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Dipl.-Biologe
Ingrid Krombholz-Nolinski
2. Dr. med. Christian Roser
3. Dr. med. Reto Schwenke
4. drs./NL Albertus Arends
5. Dr. med. Manfred Mayer
6. Michael Kästel
7. Dr. med. Gerhard Arnold
8. Dr. med. Bärbel Bleiler
9. Dr. med. Ronald Weiß
10. Dr. med. Peter Engeser
11. Dr. med. Armin Hettich
12. Zdenek Spacek
13. Manuela Böhme
14. Atiye Aras
15. Dr. med. Paul Kalmbach
16. Dr. med. Joachim Nees
17. Jörg Eberhardt
18. Dr. med. Jürgen Wachter
19. Dr. med. Batuhan Parmakerli
20. Dr. med. Michael Becker
21. Dr. med. Volker Pfisterer
22. Dr. med. Ernst Reimold
23. Dr. med. Joachim Leitz
24. Artur Sfintizky
25. Dr. med. Hanna Böttcher-Schmidt
26. Nikolaus Schlumpp
27. Dr. med. Klaus Dallinger
28. Dr. med. Christian Schmidt
29. Dr. med. Bernhard Pradella
Wiesloch
Remchingen
Walzbachtal
Heidelberg
Mannheim
Karlsruhe
Mannheim
Eschelbronn
Pforzheim
Pforzheim
Karlsruhe
Heidelberg
Meckesheim
Karlsruhe
Mosbach
Walzbachtal
Ladenburg
Mannheim
Mannheim
Karlsruhe
Hemsbach
Waghäusel
Bretten
Haßmersheim
Mannheim
Heidelberg
Weinheim
Malsch
Eschelbronn
Stimmen
25
24
23
17
15
13
12
9
9
9
7
6
4
4
4
4
3
3
2
2
2
2
2
2
1
1
1
1
1
5. Wahlvorschlag: Marburger Bund
Vertreter: 9
1. Prof. Dr. med. Dr. med. dent.
Christof Hofele, M.Sc.
2. Dr. med. Nicole Geiger
3. Carsten Mohrhardt
4. Dr. med. Holger Walz
5. Mathias Körner
6. Dr. med. Josef Ungemach
7. Dr. med. Tilmann Gruhlke
8. Dr. med. Jasmin Brühler
9. Agnes Trasselli
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Johann-Wilhelm Schmier
2. Priv.-Doz. Dr. med.
Christian Benninger
3. Dr. med. Peter Gasteiger
4. Dr. med. Christoph Janke
5. Dr. med. Sandra Meinzer
6. Dr. med. Michael Preusch
7. Else Eggert, M.Sc.
8. Dr. med. Axel Schöttler
9. Dr. med. Markus Mieth, MHBA
10. Dr. med. Wolfgang Schuppert
11. Dr. med. Beatrix Früh
12. Dr. med. Annette Schneider
13. Dr. med. Anja Schaible, M.Sc.
14. Dr. med. Stefan Knoll
15. Dr. med. Tilo Schneider
16. Dr. med. Thomas Riester
Heidelberg
Mannheim
Karlsruhe
Nagold
Karlsruhe
Mannheim
Heidelberg
Freudenstadt
Karlsruhe
Heidelberg
Heidelberg
Schwetzingen
Mannheim
Karlsruhe
Heidelberg
Karlsruhe
Karlsruhe
Heidelberg
Karlsruhe
Karlsruhe
Baden-Baden
Heidelberg
Pforzheim
Karlsruhe
Mannheim
Stimmen
74
72
64
46
40
36
35
33
33
Stimmen
31
30
27
25
22
21
21
21
20
19
16
15
15
14
13
12
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
Dr. med. Ingbert Knobelspies
Fabian Schlaich
Prof. Dr. med. Mathias Witzens-Harig
Prof. Dr. med. Marcus Schiltenwolf
Dr. med. Julia Ernemann
Dr. med. Ralf Kühnert
Priv.-Doz. Dr. med.
Harald Genzwürker
Dr. med. Heike Günther, M. Sc.
Dr. med. Michael Wegert
Dr. med. Carolein Pfeiffer
Dr. med. Thomas Welk
Karlsruhe
Heidelberg
Heidelberg
Heidelberg
Mannheim
Pforzheim
Buchen
9
9
8
7
7
7
5
Waldbronn
Forbach
Heidelberg
Karlsbad
5
3
3
3
Beachte:
Null-Stimmen werden nicht veröffentlicht (§ 32 Abs. 1 i.V.m. § 23 Abs. 4 Satz 3 WO).
Wahlbezirk Südbaden
Anzahl der Wahlvorschläge: 5
Anzahl der zu wählenden Vertreter: 21
1. Wahlvorschlag: Liste Dr. von Ascheraden - Dr. Deeg
Vertreter: 4
1. Dr. med.
Christoph Schoultz von Ascheraden
2. Dr. med. Kurt Amann
3. Dr. med. Michael Deeg
4. Dr. med. Christine Große-Ruyken
St Blasien
Stimmen
79
Radolfzell
Freiburg
Freiburg
70
53
46
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Ingolf Lenz
2. Dr. med. Gerlinde Birmelin
3. Dr. med. Bernhard Strittmatter
4. Dr. med. Barbara Bohl
5. Dr. med. Lutz Sinn
6. Prof. Dr. med. Achim König
7. Dr. med. Ulrich Koppermann
8. Dr. med. Martin Rupp
9. Dr. med. Matthias Röbbelen
10. Dr. med. Christoph Jaschke
11. Dr. med. Ann Baumgartner
12. Dr. med. Carsten Kurth
Lörrach
Freiburg
Freiburg
Grafenhausen
Bad Säckingen
Freiburg
Freiburg
Freiburg
Müllheim
Freiburg
Freiburg
Waldshut-Tiengen
Stimmen
45
15
6
6
5
3
3
3
3
3
3
2
2. Wahlvorschlag: MARBURGER BUND Angestellte und
beamtete Ärztinnen und Ärzte
Vertreter: 6
1. Dr. med. Ulrich Voshaar
2. Dr. med. Jörg Woll
3. Dr. med. Peter Tränkle
4. Dr. med. Jens Thiel
5. Dr. med. Rainer Linus Beck
6. Dr. med. Barbara Schmeiser
Offenburg
Freiburg
Bad Krozingen
Freiburg
Freiburg
Freiburg
Stimmen
78
73
63
61
58
54
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Gerhard Schade
2. Dr. med. Karlheinz Bürgelin
3. Dr. med. Ulrich Saueressig
4. Dr. med. Julia Neu
5. Dr. med. Sabine Rehberg
Konstanz
Bad Krozingen
Emmendingen
Bad Krozingen
Lahr
Stimmen
52
6
6
3
3
ÄBW 02 • 2015
115
Wahlergebnisse
6. Dr. med. Ulrich Beschorner
7. Sebastian Bigdon
8. Dr. med. Markus Lanzenstiel
Bad Krozingen
Freiburg
Lahr
3
1
1
3. Wahlvorschlag: Unabhängige Ärztinnen und Ärzte in
Südbaden
Wahlbezirk Südwürttemberg
Anzahl der Wahlvorschläge: 4
Anzahl der zu wählenden Vertreter: 17
1. Wahlvorschlag: Gemeinsame Hausärzte- und Fachärzte-Liste
Vertreter: 5
1. Dr. med. Ulrich Clever
2. Prof. Dr. med. Michael Faist
3. Dr. med. Paula Hezler-Rusch
4. Dr. med. Verena Wild-Barth
5. Dr. med. Karl Heinz Bayer
Stimmen
Freiburg
81
Oberkirch
60
Konstanz
54
Freiburg
48
Bad Peterstal-Griesbach 48
Vertreter: 3
1. Dr. med. Bernd Prieshof
2. Dr. med. Bärbel Grashoff
3. Prof. Dr. med. Klaus Ellinger
Ravensburg
Ulm
Ravensburg
Stimmen
30
27
25
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Regine Simon
2. Dr. med. Ines Zeller
3. Dr. med. Rainer Hagemann
4. Dr. med. Michael Ehret
5. Dr. med. Andreas Jakob
6. Sabine Jumpertz
7. Dr. med. Brigitta Rogaczewski
8. Norbert Bowe
9. Dr. med. Roland Freßle
10. Ulrich Geiger
11. Dr. med. Ulrike Bös
Stimmen
Freiburg
48
Waldshut-Tiengen
45
Freiburg
6
Villingen-Schwenningen
6
Offenburg
5
Tuttlingen
4
Freiburg
3
Kirchzarten
3
Freiburg
3
Offenburg
3
Staufen
1
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Ullrich Mohr
2. Dr. med. Dipl.-Ing Hans-Peter Frenzel
3. Dr. med. Martina Gropp-Meier
4. Dr. med. Stefan Schäfer
5. Prof. Dr. med. Klaus-Peter Westphal
6. Jochen Lavorante
7. Dr. med. Cornelia Boll
8. Dr. med. Anton Radlmayr
9. Dr. med. Tobias Preisshofen
10. Anette Kaiser
11. Dr. med. Hermann Zwisler
Bisingen
Ulm
Ravensburg
Ravensburg
Ulm
Ravensburg
Weingarten
Neu-Ulm
Ravensburg
Tettnang
Albstadt
Stimmen
24
21
9
6
6
3
3
3
2
2
2
4. Wahlvorschlag: Die Hausarztliste
2. Wahlvorschlag: Unabhängige Liste Süd-Württemberg
Vertreter: 4
1. Prof. Dr. med. Wilhelm Niebling
2. Dr. med. Berthold Dietsche
3. Dr. med. Doris Reinhardt
4. Dr. med. Klaus Böhme
Titisee-Neustadt
Freiburg
Friesenheim
Freiburg
Stimmen
79
61
44
31
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Max Hahn
2. Dr. med. Karin Todoroff
3. Dr. med. Peter Feil
Tengen
Bad Dürrheim
Gottenheim
Stimmen
31
24
17
5. Wahlvorschlag: Krankenhausärzte
Vertreter: 2
1. Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Rückauer Freiburg
2. Prof. Dr. med. Jens Rasenack
Freiburg
Stimmen
33
24
Ersatzvertreter:
1. Prof. Dr. med. Andreas Ochs
2. Prof. Dr. med. Richard Salm
3. Prof. Dr. med. Marcus Krüger
4. Dr. med. Sarah Catharina Grünert
5. Prof. Dr. med.
Wolf-Bernhard Offensperger
6. Dr. med. Peter Franck
Stimmen
22
12
12
6
3
Freiburg
Waldkirch
Freiburg
Freiburg
Offenburg
Freiburg
Beachte:
Null-Stimmen werden nicht veröffentlicht (§ 32 Abs. 1 i.V.m. § 23 Abs. 4 Satz 3 WO).
3
Vertreter: 5
1. Dr. med. Susanne Blessing
2. Dr. med. Joachim Suder
3. Dr. med. Germar Büngener
4. Dr. med. Klaus Aicher
5. Dr. med. Thomas Müller
Tübingen
Tübingen
Friedrichshafen
Tübingen
Reutlingen
Stimmen
47
37
30
25
17
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Christian Pape
2. Prof. Dr. med. Ulrike Ernemann
3. Dr. med. Michael Haen
4. Dr. med. Günther Fuhrer
5. Priv.Doz. Dr. med. Detlev Jäger
6. Dr. med. Regine Trostel
7. Dr. med. Till Reckert
8. Dr. med. Elisabeth Federle
9. Dr. med. Friedrich Gagsteiger
10. Prof. Dr. med. Monika Rieger
11. Dr. med. Bernhard Asenbauer
12. Dr. med. Dirk Boellaard
13. Dr. med. Birgit Eissler
14. Herwig Polzer
15. Gebhard Lingg
16. Dr. med. Marion Estler
17. Dr. med. Bernhard Müller
18. Dr. med. Friedrich Wenk
19. Dr. med. Gerhard Kölbel
20. Dr. med. Hermann Warnecke
Tübingen
Tübingen
Tübingen
Reutlingen
Friedrichshafen
Tübingen
Reutlingen
Tübingen
Stuttgart
Tübingen
Tübingen
Herbertingen
Tübingen
Friedrichshafen
Bad Waldsee
Tübingen
Reutlingen
Tübingen
Tübingen
Tübingen
Stimmen
15
15
14
14
13
12
12
9
8
8
7
7
7
7
5
4
4
3
3
1
3. Wahlvorschlag: Die Hausarztliste
Vertreter: 3
1. Dr. med. Norbert Fischer
2. Dr. med. Dipl.-Physiker
Manfred Eissler
116
ÄBW 02 • 2015
Ulm
Reutlingen
Stimmen
37
36
Wahlergebnisse
3. Dr. med. Hans-Otto Bürger
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Frank-Dieter Braun
2. Dr. med. Franz Ailinger
3. Dr. med. Stefanie Stuhlweißenburg
4. Dr. med. Arnulf Haas
5. Dr. med. Rolf Hartmann
6. Dr. med. Thomas Chevalier
7. Dr. med. Corina Knoop
8. Dr. med. univ.
Dorata Kulicka-Feldkircher
9. Dr. med. Matthias Hartmann
10. Dr. med. Manfred Rendl
11. Dr. med. Kenan Erdal
Vogt
Biberach
Lichtenstein
Langenau
Ochsenhausen
Ulm
Friedrichshafen
Langenau
Baindt
33
Stimmen
20
20
16
15
15
7
5
5
Rottenburg
Erolzheim
Ulm
3
3
1
4. Wahlvorschlag: MARBURGER BUND Angestellte und
beamtete Ärztinnen und Ärzte
Vertreter: 6
1. Dr. med. Michael Schulze
2. Dr. med. Frank Reuther
3. Andreas Knöll
4. Bettina Henning
5. Priv.-Doz. Dr. med. Claudia Borelli
6. Priv.-Doz. Dr. med. Marko Wilke
Tübingen
Ulm
Münsingen
Ravensburg
Tübingen
Tübingen
Stimmen
54
51
50
44
41
38
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Peter Benk
2. Dr. med. Peter Baur
3. Peter Einsiedler
4. Dr. med. Gudrun Ensle
5. Bernd Hofmann
6. Dr. med. Susanne Elsner
7. Matthias Walldorf
8. Dr. med. Günter Frey
9. Albrecht Schwämmle
10. Dr. med. Marc-Andreas Weihrauch
11. Dr. med. Julia Grauer
12. Dr. med. Tono Böckenfeld
13. Dr. med. Ursula Holzer
14. Dr. med. Milan Pandurovic
15. Dr. med. Sigrid Birrenbach
16. Dr. med. Kristian-Christos Ngamsri
17. Dr. med. Stefan Wolff
Ravensburg
Albstadt
Biberach
Tettnang
Ravensburg
Reutlingen
Weingarten
Ulm
Ehingen
Ulm
Balingen
Ulm
Tübingen
Wangen
Oberteuringen
Tübingen
Friedrichshafen
Stimmen
29
12
12
11
11
10
9
7
6
6
5
3
2
2
1
1
1
Beachte:
Null-Stimmen werden nicht veröffentlicht (§ 32 Abs. 1 i.V.m. § 23 Abs. 4 Satz 3 WO).
Nach den §§ 11 Abs. 2 und 15 Abs. 1 des Heilberufe-Kammergesetzes
treten zu den gewählten Mitgliedern der Vertreterversammlung der
Landesärztekammer je ein Vertreter der Universitäten des Landes, an
denen klinische Medizin gelehrt wird, hinzu.
Folgende Vertreter wurden benannt:
Freiburg:
Herr Prof. Dr. Med. Mathias Berger
Universitätsklinik Freiburg
Zentrum für Psychische Erkrankungen
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Hauptstr. 5
79104 Freiburg
Stellvertreter:
Herr Prof. Dr. med. Jochen Seufert
Universitätsklinik Freiburg
Abteilung Innere Medizin II
Hugstetter Str. 55
79106 Freiburg
Tübingen:
Prof. Dr. med. Karl-Ulrich Bartz-Schmidt
Ärztlicher Direktor der Universitäts-Augenklinik
Universitätsklinikum Tübingen
Schleichstr. 12
72076 Tübingen
Vertreter: (gegenseitige Vertretungsbefugnis)
Prof. Dr. med. Stephan Zipfel
Ärztlicher Direktor der Abteilung Innere Medizin VI
an der Medizinischen Universitätsklinik und Poliklinik
Osianderstr. 5
72076 Tübingen
Ulm:
Prof. Dr. med. Gerhard Lang
Klinik für Augenheilkunde
Prittwitzstr. 43
89075 Ulm
Stellvertreter:
Prof. Dr. med. Thomas Seufferlein
Klinik für Innere Medizin I
Albert-Einstein-Allee 23
89081 Ulm
Heidelberg:
Prof. Dr. med. Wolfgang Eich
Zentrum für Psychosoziale Medizin
Klinik für Allgemeine Innere Medizin und Psychosomatik
Leiter der Sektion Integrierte Somatik
Im Neuenheimer Feld 410
69120 Heidelberg
ÄBW 02 • 2015
117
Wahlergebnisse
Wahl der Delegierten der Landesärztekammer
Baden-Württemberg zum Deutschen Ärztetag
16. Wahlperiode – 2015/2019 –
Bekanntmachung des Landeswahlleiters
Die Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern haben am
07.02.2015 die Delegierten der Landesärztekammer Baden-Württemberg
zum Deutschen Ärztetag gewählt.
Gemäß § 7 Abs. 3 der Wahlordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg gebe ich nachstehend das Wahlergebnis und die Namen
der gewählten Delegierten der Landesärztekammer Baden-Württemberg
zum Deutschen Ärztetag und deren Ersatzpersonen (Ersatzvertreter)
bekannt.
Hält ein Wahlberechtigter die Wahl für ungültig, kann er binnen einer
Woche nach der Bekanntmachung dieses Wahlergebnisses den jeweils
zuständigen Bezirkswahlausschuss anrufen (§ 8 Abs. 1 der Wahlordnung).
Stuttgart, 9. Februar 2015
Gernot Blessing, Landeswahlleiter
Wahlbezirk Nordwürttemberg
1. Wahlvorschlag: MARBURGER BUND Angestellte und
beamtete Ärztinnen und Ärzte
Vertreter: 3
1. Dr. med. Matthias Fabian
2. Dr. med. Udo Schuss
3. Dr. med. Martina Hoeft, MBA
Stuttgart
Stuttgart
Stuttgart
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Stephan Illing
2. Dr. med. Walter Imrich
3. Sylvia Ottmüller
4. Dr. med. Maike Munz
5. Dr. med. Benedikt Garvelmann
6. Verena Bitter
7. Hermann Siegert
8. Dr. med. Jürgen Kußmann
9. Dr. med. Harduin Weber
10. Dr. med. Margit Runck
11. Dr. med. Brigitte Gehrlein
Stimmen
Stuttgart
29
Esslingen am Neckar
27
Stuttgart
27
Kirchheim unter Teck
26
Mutlangen
24
Stuttgart
24
Stuttgart
20
Untergruppenbach
8
Stuttgart
7
Stuttgart
7
Winnenden
4
Stimmen
31
31
29
2. Wahlvorschlag: Ärztinnen und Ärzte in sozialer
Verantwortung
118
ÄBW 02 • 2015
Hemmingen
Stimmen
Sindelfingen
15
Stuttgart
14
Esslingen am Neckar
14
Stuttgart
14
Stuttgart
13
Stuttgart
13
Heilbronn
12
Stuttgart
12
Stuttgart
12
Ludwigsburg
2
Winnenden
2
Lauffen am Neckar
1
Winnenden
1
Ohne Mandat:
1. Dr. med. Annette Berthold-Brecht
2. Dr. med. Manfred Heitz
3. Dr. med. Iris Uhlig
4. Dr. med. Jan Dirk Wach
5. Dr. med. Peter Reichmann
6. Dr. med. Jan Binder
Stimmen
Ditzingen
0
Stuttgart
0
Leinfelden-Echterdingen
0
Stuttgart
0
Heilbronn
0
Weinsberg
0
3. Wahlvorschlag: Gemeinsame Zukunft
Anzahl der Wahlvorschläge: 6
Anzahl der zu wählenden Vertreter: 10
Vertreter: 1
1. Dr. med. Robin Maitra, MPH
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Christoph Ehrensperger
2. Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger
3. Dr. med. Rudolf von Butler
4. Dr. med. Doris Heinmüller
5. Thomas Jansen
6. Dr. med. Andreas Oberle
7. Dr. med. Hans Ulrich Stechele
8. Dr. med. Ursula Endreß-Wach
9. Verena Wollmann-Wohlleben
10. Dr. med. Thomas Kauth
11. Dr. med. Thomas Schlipf
12. Dr. med. Michael Mühlschlegel
13. Dr. phil. Bernward Büchler
Stimmen
17
Vertreter: 3
1. Dr. med. Klaus Baier
2. Dr. med. Norbert Metke
3. Dr. med.
Anne Gräfin Vitzthum von Eckstädt
Sindelfingen
Stuttgart
Weinstadt
Stimmen
31
29
29
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Wolfgang Miller
2. Dr. med. Stephan Roder
3. Dr. med. Markus Klett
4. Dr. med. Michael Ruland
5. Dr. med. Michael Oertel
6. Dr. med. Norbert Smetak
7. Dr. med. Dieter Haack
8. Rainer Michael Gräter
9. Dr. med. Elisabeth Koerber-Kröll
10. Dr. med. Michael Friederich
11. Dr. med. Robert Heger
12. Dr. med. Hans Joachim Rühle
13. Reinhard Deinfelder
14. PD Dr. med. Heinrich Lenders
15. Dr. med. Martin Uellner
16. Dr. med. Ulrich Hofmann
17. Dr. med. Ewald Hommel
Stimmen
Leinfelden-Echterdingen 28
Talheim
25
Stuttgart
18
Korntal-Münchingen
16
Stuttgart
16
Kirchheim unter Teck
15
Stuttgart
15
Essingen
14
Schwäbisch Hall
10
Markgröningen
8
Leonberg
7
Sindelfingen
7
Donzdorf
5
Schwäbisch Hall
5
Heilbronn
4
Ilsfeld
4
Stuttgart
4
Wahlergebnisse
4. Wahlvorschlag: Niedergelassene Fachärzte SpiFA
Vertreter: 0
Stimmen
Ohne Mandat:
1. Dr. med. Falk von Zitzewitz
2. Dr. med. Bernd Salzer
3. Dr. med. Rolf-Armin Stiasny
4. Prof. Dr. med. Rüdiger Braun
5. Dr. med. Frido Mütsch
6. PD Dr. med. Dott./ Univ. Bologna
Stefan Gratz
7. Prof. Dr. med. Christian Termeer
8. Dr. med. Wolf Kaiser
9. Dr. med. Ina Pfeifer
10. Dr. med. Andreas Lang
11. Christian Fleischer
12. Dr. med. Andreas Pfeifer
13. Dr. med. Hartmut Finkbeiner
14. Dr. Thomas Fritz
15. Dr. med. Barbara Bühler
Stimmen
Ludwigsburg
6
Heilbronn
5
Leinfelden-Echterdingen
4
Ludwigsburg
4
Heilbronn
3
Stuttgart
3
Stuttgart
Stuttgart
Weinsberg
Bad Friedrichshall
Asperg
Neckarsulm
Stuttgart
Stuttgart
Heilbronn
3
3
3
2
0
0
0
0
0
5. Wahlvorschlag: Die Hausarztliste
Vertreter: 2
1. Dr. med. Jürgen de Laporte
2. Daniela-Ursula Ibach
Stimmen
Esslingen am Neckar
20
Filderstadt
17
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Christian Schmidt
2. Dr. med. Cornelia Ikker-Spiecker
3. Dr. med. Karin Eckert
4. Dr. med. Sabine Ladner-Merz
5. Dr. med. Jürgen Herbers
6. Dr. med. Thomas Ledig
7. Dr. med. Christian Sommer
8. Dr. med. Thomas Heyer
9. Dr. med. Utz-Friedrich Blickle
10. Dr. med. Ulrich Ikker
11. Michael Brenner
12. Dr. med. Gernot Rüter
13. Dr. med. Rudolf Seisenberger
14. Dr. med. Roger Klingel
15. Dr. med. Ante Rimac
Stimmen
Weinstadt
16
Bondorf
14
Geislingen an der Steige 14
Stuttgart
13
Pleidelsheim
13
Ditzingen
12
Bartholomä
12
Stuttgart
11
Neckartailfingen
3
Bondorf
3
Waiblingen
3
Benningen
3
Wernau (Neckar)
1
Ludwigsburg
1
Stuttgart
1
Ohne Mandat:
1. Dr. med. Robert Hutt
2. Dr. med. Georg Kenntner
3. Dr. med. Manfred Klimm
Schönaich
Filderstadt
Gemmingen
Stimmen
0
0
0
6. Wahlvorschlag: Liste der ermächtigten Ärzte und
Krankenhausärzte
Vertreter: 1
1. Prof. Dr. med.
Christian von Schnakenburg
Ersatzvertreter:
1. Prof. Dr. med. Wolfgang Linhart
2. Dr. med. Barbara Kraft
3. Dr. med. Volker Laible
4. Prof. Dr. med. Albrecht Hettenbach
5. Dr. med. Peter Schraube
6. Prof. Dr. med. Burkard Lippert
Stimmen
Esslingen am Neckar
16
Heilbronn
Stuttgart
Stuttgart
Göppingen
Ludwigsburg
Heilbronn
Stimmen
14
13
13
12
11
10
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
Prof. Dr. med. Andreas Schuler
Dr. med. Brita Arlt
PD Dr. med. Leopold Hermle
Dr. med. Helmut Gnann
Prof. Dr. med. Walter Aulitzky
Prof. Dr. med. Jürgen Degreif
Prof. Dr. med. Florian Liewald
Geislingen an der Steige
Ludwigsburg
Göppingen
Esslingen am Neckar
Stuttgart
Esslingen am Neckar
Esslingen am Neckar
Ohne Mandat:
1. Prof. Dr. med. Lutz Hesse
Heilbronn
2. Prof. Dr. med. Markus Zähringer
Stuttgart
3. Prof. Dr. med. Philippe Lucien Pereira Heilbronn
10
10
8
2
1
1
1
Stimmen
0
0
0
Wahlbezirk Nordbaden
Anzahl der Wahlvorschläge: 5
Anzahl der zu wählenden Vertreter: 9
1. Wahlvorschlag: Gemeinsame Zukunft - Gemeinschaftsliste
niedergelassener Haus- /Fachärzte und unabhängiger
Klinikärzte
Vertreter: 3
1. Dr. med. Herbert Zeuner
2. Martin Holzapfel
3. Dr. med. Cem Bulut
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Bärbel Thiel
2. Dr. med. Stephanie Gösele
3. Dr. med. Michael Emmerich
4. Dr. med. Falko Panzer
5. Dr. med. Benjamin Khan Durani
6. Prof. Dr. med. Dr. rer. nat.
Jürgen Debus
7. Prof. Dr. med. univ. Kathrin Yen
8. Dr. med. Michael Eckstein
9. Dr. med. Christopherus Kaltenmaier
10. Dr. med. Niels Gram
11. Dr. med. Ulrich Werland
12. Dr. med. Rolf-Dieter Löw
Ohne Mandat:
1. Dr. med. Rainer Schöchlin
Heidelberg
Rastatt
Heidelberg
Stimmen
36
28
21
Dossenheim
Heidelberg
Karlsruhe
Mannheim
Heidelberg
Heidelberg
Stimmen
21
19
18
16
15
14
Heidelberg
Reilingen
Aglasterhausen
Mannheim
Mannheim
Karlsruhe
Mosbach
10
7
6
4
3
1
Stimmen
0
2. Wahlvorschlag: MARBURGER BUND Angestellte und
beamtete Ärztinnen und Ärzte
Vertreter: 3
1. Prof. Dr. med. Dr. med. dent.
Christof Hofele, M.Sc.
2. Carsten Mohrhardt
3. Dr. med. Holger Walz
Karlsruhe
Nagold
Ersatzvertreter:
1. Agnes Trasselli
2. Dr. med. Nicole Geiger
3. Dr. med. Michael Preusch
4. Dr. med. Jasmin Brühler
5. Mathias Körner
6. Dr. med. Christoph Janke
Karlsruhe
Mannheim
Heidelberg
Freudenstadt
Karlsruhe
Mannheim
Heidelberg
ÄBW 02 • 2015
119
Stimmen
31
25
21
Stimmen
21
20
18
18
18
17
Wahlergebnisse
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
Dr. med. Josef Ungemach
Dr. med. Beatrix Früh
Dr. med. Thomas Riester
Dr. med. Peter Gasteiger
Dr. med. Markus Mieth, MHBA
Else Eggert, M.Sc.
Dr. med. Sandra Meinzer
Dr. med. Axel Schöttler
Fabian Schlaich
Dr. med. Stefan Knoll
Mannheim
Karlsruhe
Mannheim
Schwetzingen
Heidelberg
Karlsruhe
Karlsruhe
Karlsruhe
Heidelberg
Pforzheim
14
10
9
9
9
9
8
8
7
5
3. Wahlvorschlag: Sprechende Medizin
Vertreter: 1
1. Dr. med. Detlef Lorenzen
Heidelberg
Stimmen
18
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Folkert Fehr
2. Dr. med. Claus-Michael Cremer
3. Dr. med. Andreas Scheffzek
4. Dr. med. Thomas Lohmann
5. Dr. med. Elisabeth Daikeler
6. Dr. med. Peta Becker-von Rose
7. Dr. med. Charlotte Bayer
8. Dr. med. Sabine Malisius
9. Dr. med. Gabriele Löw
10. Dr. phil. nat. Jürgen Brust
11. Dr. med. Ellen Wülfinghoff
12. Dr. med. Elisabeth Haege-Kübler
13. Dr. med. Georg Scheer
14. Dr. med. Michael Schilp
15. Dr. med. Dipl.-Psych. Kurt Hubalek
Sinsheim
Mannheim
Heidelberg
Calw
Karlsruhe
Heidelberg
Ettlingen
Karlsruhe
Ettlingen
Mannheim
Mannheim
Mannheim
Mannheim
Mannheim
Schwetzingen
Stimmen
11
11
11
10
10
9
9
8
2
1
1
1
1
1
1
Heidelberg
Karlsruhe
Mannheim
Stimmen
0
0
0
Ohne Mandat:
1. Dr. med. Siegfried Königer
2. Dr. med. Hanno Heymanns
3. Dr. med. Rainald Neumeier
4. Wahlvorschlag: Unabhängige niedergelassene, angestellte
und beamtete Ärztinnen und Ärzte
Vertreter: 1
1. Dr. med. Jürgen Braun
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Wolfgang Herz
2. Dr. med. Franz Mosthaf
3. Dr. med. Dorothee Müller-Müll
4. Markus Haist
5. Prof. Dr. med. Stefan Wysocki
6. Dr.med. Dr.rer.nat. Dipl.-Biol.
Bernhard Kuhn
7. Prof. Dr. med. Dieter Schilling
8. Dr. med. Stefan Schorn
9. Dr. med. Alexander Gier
10. Prof. Dr. med. Helmut Keller
11. Ullrich Waizenegger
12. Prof. Dr. med. Friedhelm Raue
13. Dr. med. Lars Helmstädter
14. Dr. med. Mirjam Heidmann
15. Dr. med. Bertina Braun
16. Dr. med. Jürgen Prestel
120
ÄBW 02 • 2015
Mannheim
Stimmen
19
Rastatt
Karlsruhe
Freudenstadt
Pforzheim
Heidelberg
Heidelberg
Stimmen
12
10
8
7
7
5
Mannheim
Baden-Baden
Karlsruhe
Rastatt
Pforzheim
Heidelberg
Heidelberg
Heidelberg
Mannheim
Mannheim
4
4
3
3
3
3
3
2
1
1
5. Wahlvorschlag: Die Hausarztliste
Vertreter: 1
1. Dr. med. Stephan Bilger
Dossenheim
Stimmen
15
Ersatzvertreter:
1. Marianne Difflipp-Eppele
2. Dr. med. Gerhard Arnold
3. Dr. med. Manfred Mayer
4. Dr. med. Christian Roser
5. drs./NL Albertus Arends
6. Michael Kästel
7. Dr. med. Bärbel Bleiler
8. Dr. med. Hanna Böttcher-Schmidt
9. Dr. med. Ronald Weiß
10. Dr. med. Joachim Nees
11. Manuela Böhme
12. Nikolaus Schlumpp
13. Dr. med. Joachim Leitz
14. Jörg Eberhardt
15. Dr. med. Klaus Dallinger
16. Dr. med. Christian Schmidt
Karlsruhe
Mannheim
Mannheim
Remchingen
Heidelberg
Karlsruhe
Eschelbronn
Mannheim
Pforzheim
Walzbachtal
Meckesheim
Heidelberg
Bretten
Ladenburg
Weinheim
Malsch
Stimmen
13
12
9
8
8
7
6
5
5
3
2
2
2
1
1
1
Ohne Mandat:
1. Atiye Aras
2. Dr. med. Bernhard Pradella
Karlsruhe
Eschelbronn
Stimmen
0
0
Wahlbezirk Südbaden
Anzahl der Wahlvorschläge: 5
Anzahl der zu wählenden Vertreter: 7
1. Wahlvorschlag: Liste Dr. von Ascheraden - Dr. Deeg
Vertreter: 1
1. Dr. med.
St Blasien
Christoph Schoultz von Ascheraden
Stimmen
26
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Ingolf Lenz
2. Dr. med. Kurt Amann
3. Dr. med. Christine Große-Ruyken
4. Dr. med. Michael Deeg
5. Dr. med. Gerlinde Birmelin
6. Dr. med. Bernhard Strittmatter
7. Dr. med. Albrecht Hofmeister
8. Dr. med. Ulrich Koppermann
9. Dr. med. Barbara Bohl
10. Dr. med. Martin Rupp
Lörrach
Radolfzell
Freiburg
Freiburg
Freiburg
Freiburg
Lahr
Freiburg
Grafenhausen
Freiburg
Stimmen
23
22
11
7
5
4
2
2
2
1
Ohne Mandat:
1. Prof. Dr. med. Wolfgang Czech
2. Prof. Dr. med. Achim König
3. Dr. med. Rüdiger Gellert
4. Dr. med. Christoph Jaschke
5. Prof. Dr. med. Klaus Deichmann
6. Dr. med. Gerhard Aden
Stimmen
Villingen-Schwenningen
0
Freiburg
0
Freiburg
0
Freiburg
0
Herbolzheim
0
Rottweil
0
Wahlergebnisse
2. Wahlvorschlag: Unabhängige Ärztinnen und Ärzte in
Südbaden
Vertreter: 2
1. Dr. med. Roland Freßle
2. Prof. Dr. med. Michael Faist
Freiburg
Oberkirch
Stimmen
19
19
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Michael Ehret
2. Dr. med. Regine Simon
3. Dr. med. Ulrike Bös
4. Sabine Jumpertz
5. Dr. med. Rainer Hagemann
6. Dr. med. Ulrich Clever
7. Dr. med. Brigitta Rogaczewski
8. Ulrich Geiger
9. Dr. med. Karl Heinz Bayer
10. Dr. med. Verena Wild-Barth
11. Dr. med. Paula Hezler-Rusch
Stimmen
Villingen-Schwenningen 18
Freiburg
16
Staufen
16
Tuttlingen
16
Freiburg
15
Freiburg
4
Freiburg
3
Offenburg
2
Bad Peterstal-Griesbach
2
Freiburg
1
Konstanz
1
Ohne Mandat:
1. Dr. med. Andreas Jakob
Offenburg
Stimmen
0
3. Wahlvorschlag: MARBURGER BUND Angetellte und beamtete
Ärztinnen und Ärzte
Vertreter: 2
1. Dr. med. Ulrich Voshaar
2. Dr. med. Jörg Woll
Offenburg
Freiburg
Stimmen
28
26
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Barbara Schmeiser
2. Dr. med. Uta Rudiger
3. Dr. med. Sabine Rehberg
4. Dr. med. Klaus Engels
5. Dr. med. Peter Tränkle
6. Dr. med. Bernhard Christ
7. Dr. med. Udo Schwehr
8. Dr. med. Michael Scherb
9. Dr. med. Rainer Linus Beck
10. Dr. med. Regina Herzog
Freiburg
Glottertal
Lahr
Singen
Bad Krozingen
Freiburg
Rheinfelden
Lörrach
Freiburg
Freiburg
Stimmen
21
19
18
18
13
9
2
2
2
1
Ohne Mandat:
1. Dr. med. Julia Neu
Bad Krozingen
Stimmen
0
4. Wahlvorschlag: Die Hausarztliste
Vertreter: 1
1. Prof. Dr. med. Wilhelm Niebling
Titisee-Neustadt
Stimmen
30
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Klaus Böhme
2. Dr. med. Max Hahn
3. Dr. med. Peter Feil
4. Dr. med. Karin Todoroff
5. Dr. med. Knut Möller
6. Dr. med. Petra Robben-Bathe
7. Wolf-Dieter Baum-Klatte
Freiburg
Tengen
Gottenheim
Bad Dürrheim
Sasbach
St. Märgen
Münstertal
Stimmen
17
14
12
7
4
4
1
Ohne Mandat:
1. Dr. med. Heike Granzow
2. Dr. med. Steffen Böhler
3. Dr. med. Dieter Glomb
4. Dr. med. Peter Mauelshagen
Stimmen
Konstanz
0
Freiburg
0
Wehingen
0
Villingen-Schwenningen
0
5.
6.
7.
8.
Dr. med. Götz Mischke
Dr. med. Ulrich Köhrle
Dr. med. Dieter Egle
Dr. med. Dipl.-Biologe
Klaus Peter Hartmann
9. Dr. med. Götz Wigand Schroeder
Freiburg
Kehl
Lahr
Niedereschach
0
0
0
0
Konstanz
0
5. Wahlvorschlag: Krankenhausärzte
Vertreter: 1
1. Prof. Dr. med. Andreas Ochs
Freiburg
Ersatzvertreter:
1. Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Rückauer
2. Prof. Dr. med. Jens Rasenack
3. Prof. Dr. med. Richard Salm
4. Prof. Dr. med. Marcus Krüger
5. Prof. Dr. med. Eike Walter
6. Dr. med. Bettina Götze
7. Dr. med. Rudolf Häring
8. Dr. med. Peter Wetzel
Stimmen
Freiburg
10
Freiburg
6
Waldkirch
5
Freiburg
5
Villingen-Schwenningen
3
Freiburg
1
Freiburg
1
Freiburg
1
Ohne Mandat:
1. Prof. Dr. med.
Wolf-Bernhard Offensperger
2. Prof. Dr. med. Peter Hafkemeyer
3. Dr. med. Klaus Nowack
4. Dr. med. Rudolf Jehle
5. Dr. med. Konrad Aaken, van
Offenburg
Stimmen
14
Stimmen
0
Emmendingen
Freiburg
Freiburg
Freiburg
0
0
0
0
Wahlbezirk Südwürttemberg
Anzahl der Wahlvorschläge: 4
Anzahl der zu wählenden Vertreter: 6
1. Wahlvorschlag: Unabhängige Liste Süd-Württemberg
Vertreter: 2
1. Dr. med. Susanne Blessing
2. Dr. med. Joachim Suder
Tübingen
Tübingen
Stimmen
20
12
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Michael Armann
2. Dr. med. Klaus Aicher
3. Dr. med. Till Reckert
4. Dr. med. Germar Büngener
5. Dr. med. Michael Haen
6. Dr. med. Günther Fuhrer
7. Dr. med. Friedrich Gagsteiger
8. Dr. med. Birgit Eissler
9. Dr. med. Marion Estler
10. Prof. Dr. med. Monika Rieger
11. Priv.Doz. Dr. med. Detlev Jäger
12. Herwig Polzer
13. Dr. med. Bernhard Müller
Tübingen
Tübingen
Reutlingen
Friedrichshafen
Tübingen
Reutlingen
Stuttgart
Tübingen
Tübingen
Tübingen
Friedrichshafen
Friedrichshafen
Reutlingen
Stimmen
10
9
8
7
7
6
5
4
3
3
3
2
1
ÄBW 02 • 2015
121
Wahlergebnisse
2. Wahlvorschlag: Gemeinsame Hausärzte- und Fachärzte-Liste
Vertreter: 1
1. Dr. med. Bernd Prieshof
Ravensburg
Stimmen
10
Ersatzvertreter:
1. Prof. Dr. med. Klaus-Peter Westphal
2. Dr. med. Bärbel Grashoff
3. Dr. med. Ullrich Mohr
4. Dr. med. Stefan Schäfer
5. Dr. med. Regina Langhans
6. Dr. med. Cornelia Boll
7. Dr. med. Henriette Dortenmann
8. Dr. med. Tobias Preisshofen
9. Jochen Lavorante
10. Dr. med. Cyril Bank
Ulm
Ulm
Bisingen
Ravensburg
Ulm
Weingarten
Ravensburg
Ravensburg
Ravensburg
Ravensburg
Stimmen
9
9
8
5
4
4
3
3
1
1
3. Wahlvorschlag: Die Hausarztliste
Vertreter: 1
1. Dr. med. Norbert Fischer
Ulm
Ersatzvertreter:
1. Dr. med. Dipl.-Physiker
Manfred Eissler
2. Dr. med. Hans-Otto Bürger
3. Dr. med. Stefanie Stuhlweißenburg
4. Dr. med. Franz Ailinger
5. Dr. med. Arnulf Haas
6. Dr. med. Thomas Chevalier
7. Dr. med. Jochen Weymayer
8. Dr. med. Corina Knoop
9. Dr. med. Conrad Feder
10. Dr. med. univ.
Dorata Kulicka-Feldkircher
11. Markus Nicolai
Reutlingen
Vogt
Langenau
Lichtenstein
Ochsenhausen
Friedrichshafen
Friedrichshafen
Langenau
Münsingen
Baindt
Statistische Auswertung
zu den Kammerwahlen
(§ 7 Abs. 1a WO)
Ohne Mandat:
1. Dr. med. Axel Heider
2. Dr. med. Rudolf Maier
3. Dr. med. Kenan Erdal
4. Dr. med. Horst Prautzsch
Stimmen
16
Stimmen
14
11
11
9
7
5
3
2
2
1
Dettingen
1
Albstadt
Tettnang
Ulm
Zwiefalten
Stimmen
0
0
0
0
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Dr. med. Hans-Otto Bürger
Dr. med. Stefanie Stuhlweißenburg
Dr. med. Franz Ailinger
Dr. med. Arnulf Haas
Dr. med. Thomas Chevalier
Dr. med. Jochen Weymayer
Dr. med. Corina Knoop
Dr. med. Conrad Feder
Dr. med. univ.
Dorata Kulicka-Feldkircher
11. Markus Nicolai
Ohne Mandat:
1. Dr. med. Axel Heider
2. Dr. med. Rudolf Maier
3. Dr. med. Kenan Erdal
4. Dr. med. Horst Prautzsch
ÄBW 02 • 2015
Dettingen
1
Albstadt
Tettnang
Ulm
Zwiefalten
Stimmen
0
0
0
0
Vertreter: 2
1. Dr. med. Michael Schulze
2. Dr. med. Frank Reuther
Tübingen
Ulm
Stimmen
26
26
Ersatzvertreter:
1. Andreas Knöll
2. Dr. med. Peter Benk
3. Priv.-Doz. Dr. med. Claudia Borelli
4. Priv.-Doz. Dr. med. Marko Wilke
5. Katrina Binder
6. Dr. med. Theresia Alt
7. Dr. med. Günter Frey
8. Dr. med. Peter Baur
9. Reinhard Stadler
Münsingen
Ravensburg
Tübingen
Tübingen
Tübingen
Zwiefalten
Ulm
Albstadt
Friedrichshafen
Stimmen
21
17
14
13
12
9
8
8
4
Nachstehende Auswertung bezieht sich auf die Ergebnisse der Wahlen
zu den Bezirksvertreterversammlungen Nordwürttemberg, Nordbaden,
Südbaden und Südwürttemberg, die in ÄBW 01/2015 auf S. 26 ff. ver­
öffentlicht wurden.
Nordbaden
Vertreter: 2
Stimmen
abgegebene
abgegebene
Wähler
Wähler
Status
1.
Dr. med. Michael SchulzeWahlumschläge
Tübingen
26
Wahlumschläge
2.
Dr. med./ Frank
Reuther
angestellt
beamtet
3272 Ulm 8328
2768 26
7776
nicht ärztlich tätig
1302
3798
1081
3694
Ersatzvertreter:
Stimmen
niedergelassen
2917
5321
2296
4348
1. Andreas Knöll
Münsingen
21
sonst.
ärztl.
tätig
331
899
302
996
2. Dr. med. Peter Benk
Ravensburg
17
3. Priv.-Doz. Dr. med. Claudia Borelli
Tübingen
14
4. Priv.-Doz. Dr. med. Markoabgegebene
Wilke
Tübingen
13
abgegebene
Wähler
Wähler
Alter
5.
Katrina Binder
Tübingen
12
Wahlumschläge
Wahlumschläge
6.
med. Theresia Alt
  0 Dr.
– 29
304 Zwiefalten
955
290 9
1019
7. Dr. med. Günter Frey
Ulm
8
30 – 39
1322
3679
1108
3496
8. Dr. med. Peter Baur
Albstadt
8
40 Reinhard
– 49
1662 Friedrichshafen
3841
1307 4
3323
9.
Stadler
50 – 59
2085
4264
1742
3870
60 – 69
1554
3204
1230
2786
70 –
895
2403
770
2320
122
11
11
9
7
5
3
2
2
1
4. Wahlvorschlag: MARBURGER BUND Angestellte und
beamtete Ärztinnen und Ärzte
4. Wahlvorschlag: MARBURGER BUND Angestellte und
Bezirksärztekammer
Bezirksärztekammer
beamtete Ärztinnen
und Ärzte
Nordwürttemberg
Vogt
Langenau
Lichtenstein
Ochsenhausen
Friedrichshafen
Friedrichshafen
Langenau
Münsingen
Baindt
Bezirksärztekammer
Südbaden
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
abgegebene
Wähler
Wahlumschläge
2075
5965
1041
3343
1784
3474
177
560
abgegebene
Wähler
Wahlumschläge
2012
5550
791
2460
1482
2756
157
501
abgegebene
Wähler
Wahlumschläge
210
734
801
2442
958
2516
1338
3066
1090
2543
680
2041
abgegebene
Wähler
Wahlumschläge
209
735
807
2381
941
2321
1201
2607
823
1876
461
1347
Zum Gedenken
Dr. med. Eleonore Spindler,
Karlsruhe
Dr. med. Irmgard Härdtner,
Pforzheim
Susanne Jacobs,
Pforzheim
Dr. med. Luiza Maria Schimpf,
Heidelberg
Dr. med. Friedlinde Frisch-Fetzer,
Giengen an der Brenz
Nikolaus Paulus,
Pforzheim
Dr. med. Irmgard Trösch,
Tauberbischofsheim
Dr. med. Eberhard Müller,
Ammerbuch
Dr. med. Karl-Otto Reichl,
Schorndorf
Marga Heimann,
Überlingen
Jürgen Raisch,
Reutlingen
Prof. Dr. med. Klaus Schimpf,
Heidelberg
Dr. med. Wilhelm Kümpel,
Müllheim
Dr. med. Klaus Weyer-Storz,
Rottenburg
Roland Jäger,
Baden-Baden
Dr. med. Wolfgang Steinmetz,
Leonberg
Dr. med. Klaus Franke,
Villingen-Schwenningen
Dr. med. Marieluise Buerkert,
Langenargen
Dr. med. Walter Bruder,
Freiburg
Dr. med. Hartmut Kotowski,
Freiburg
Prof. Dr. med. Konrad Hummel,
Freiburg
Dr. med. Ruth Uhlig,
Leinfelden-Echterdingen
Dr. med. Hans Stecher,
Heidelberg
Dr. med. Herbert Mußler,
Emmendingen
Dr. med. Hans-Bertram Richthammer,
Freiburg
Bekanntmachungen
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
* 30. 12. 1921 † 10. 04. 2014
* 27. 09. 1924 † 12. 11. 2014
* 05. 08. 1944 † 18. 11. 2014
Im Rahmen einer Berichterstattung werden Sie diese zudem
­voraussichtlich im Aprilheft des
Ärzteblatts ­Baden-Württemberg
finden.
Landesausschuss
Ärzte/Krankenkassen
Geschäftsstelle:
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart (Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-33 92
Fax (07 11) 78 75-32 74
* 26. 04. 1944 † 20. 11. 2014
* 27. 09. 1938 † 25. 11. 2014
* 02. 09. 1954 † 25. 11. 2014
* 06. 08. 1921 † 03. 12. 2014
* 09. 07. 1926 † 04. 12. 2014
* 08. 06. 1935 † 06. 12. 2014
* 20. 02. 1928 † 08. 12. 2014
* 15. 04. 1957 † 10. 12. 2014
* 12. 08. 1923 † 11. 12. 2014
* 06. 06. 1917
† 12. 12 2014
* 24. 04. 1952 † 12. 12. 2014
* 24. 11. 1941 † 13. 12. 2014
* 11. 04. 1927 † 15. 12. 2014
* 23. 03. 1917 † 16. 12. 2014
* 22. 08. 1927 † 18. 12. 2014
* 20. 09. 1919 † 19. 12. 2014
* 25. 10. 1926 † 27. 12. 2014
* 28. 02. 1923 † 30. 12. 2014
* 13. 12. 1924 † 01. 01. 2015
Beschlüsse des Landesausschusses
Die Kassenärztliche Vereinigung
Baden-Württemberg hat nach
Maßgabe der vom gemeinsamen
Bundesausschuss erlassenen
­Bedarfsplanungs-Richtlinie im
Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen
und den Ersatzkassen den
­Bedarfsplan über den Stand der
vertragsärztlichen Versorgung
aufgestellt.
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg nach § 90 SGB V
(Landesausschuss) beschließt auf
der Grundlage des Bedarfsplans
über den Stand der vertrags­
ärztlichen Versorgung. Er ordnet
unter anderem Zulassungs­
beschränkungen an oder hebt
diese auf.
Wir weisen allerdings darauf
hin, dass es sich bei der Ver­
öffentlichung im Ärzteblatt
Baden-Württemberg aus­
schließlich um eine Bericht­
erstattung handelt, weshalb
es vorkommen kann, dass die
Bewerbungsfristen kurze Zeit
nach Erscheinen des Ärzte­
blatts ablaufen. Wir verweisen
daher auf unsere oben ge­
nannte Homepage, wo die
amtliche Bekanntmachung
der Beschlüsse des Landes­
ausschusses umgehend nach
der Nichtbeanstandung des
Sozialministeriums erfolgt.
Bitte beachten Sie, dass aus­
schließlich die Fristen aus der
Bekanntmachung auf unserer
Homepage maßgeblich sind.
Die Beschlüsse der Sitzung
des Landesausschusses vom
26. Februar 2015 werden nach
der Nichtbeanstandung des
Sozialministeriums umgehend
auf der Homepage der Kassen­
ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg amtlich bekannt
gegeben unter
www.kvbawue.de/vertraege_
recht/bekanntmachungen.
* 13. 06. 1921 † 07. 01. 2015
* 09. 09. 1920 † 08. 01. 2015
* 12. 11. 1949 † 08. 01. 2015
In ÄBW 1/2015 wurde zu unserem großen Bedauern
Herr Dr. med. Rudolf Kneller, Baden-Baden, geb. 16. 03. 1948,
­fälschlicherweise in der Liste der verstorbenen Kolleginnen
und Kollegen aufgeführt. Wir bitten vielmals um Entschuldigung
für dieses bedauerliche Versehen.
Bezirksärztekammer Nordbaden
ÄBW 02 • 2015
123
Bekanntmachungen
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 40
70597 Stuttgart (­ Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 89-0
Fax (07 11) 7 69 89-50
Weitere Infos unter www.läk-bw.de
Kurs zur Aktualisierung
der Fachkunde im Strahlenschutz
gemäß § 18a Abs. 2 RöV
– Physikalische Grundlagen
(Dosisbegriffe, Dosis­
grenzwerte, Dosis-CT):
­Äquivalentdosis, CTDI, DLP,
Rechtfertigung
– Leitlinien der Bundesärzte­
kammer: Film-Foliensysteme,
Einblendung, Bildqualität
– Was ist neu
in der digitalen Welt
– Aktuelle Rechtsvorschriften:
Die neue Röntgenverordnung
– Repetitorium
– Abschlusstestat für RöV
Kursleitung:
PD Dr. Hans Hawighorst
Zielgruppe: Ärzte und Ärztinnen
sowie medizinisch-technische
Angestellte, deren berufliches
Betätigungsfeld im Umgang
mit Röntgenstrahlen liegt.
Veranstaltungsort:
Landesärztekammer
Baden-Württemberg,
Jahnstraße 38a,
70597 Stuttgart-Degerloch,
großer Sitzungssaal
Termin:
Dienstag, 10. März 2015
11.00 Uhr s. t.–ca. 19.00 Uhr
Teilnahmegebühr:
100 Euro; Gebühreneinzug
erfolgt vor Ort in bar.
Kursort: Landesärztekammer
Baden-Württemberg,
großer Sitzungssaal.
Kursrücktritt: Bei einer Stornierung bis drei Wochen vor Kurs­
beginn in schriftlicher Form wird
eine Bearbeitungsgebühr von
30 Euro berechnet. Bei Abmeldungen danach und bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben. Der Veranstalter
hat das Recht, bei nicht aus­
reichender Beteiligung die
­Veranstaltung abzusagen.
Weitergehende Ansprüche hat
der Teilnehmer nicht.
Seminarziel: Bescheinigung zum
Erhalt der Fachkunde (der Kurs
ist gemäß § 18a Abs. 2 RöV).
Der Kurs ist von der Zentralen
Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Regierungspräsidium
Tübingen als zuständiger Stelle
anerkannt.
Kursinhalte:
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Normen
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Anforderungen,
Gonadenschutz, Einstell­
techniken
– Konstanzprüfungen:
Filmverarbeitung, Prüfkörper,
Mammographie
– Anwendung ionisierender
Strahlung, Röntgen­
verordnung, Diagnostische
­Referenzwerte
124
Anmeldung: Eine schriftliche
Anmeldung unter Angabe
von Name, Adresse, Wohnort,
Telefon/Fax oder E-Mail bei Frau
Gabriele Fehrs, Ärztliche Stelle,
Telefon (07 11) 7 69 89 67,
Fax (07 11) 7 69 89 75, E-Mail:
[email protected] ist
erforderlich. Die Teilnehmerzahl
ist begrenzt. Anmeldungen
werden in der Reihenfolge
des Eingangs berücksichtigt.
ÄBW 02 • 2015
Satzung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
zur Änderung der Meldeordnung vom 28. Januar 2015
Aufgrund von §§ 9, 10 Nummern 4 und 5 des Heilberufe-Kammer­
gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl.
S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. Juli 2014
(GBl. BW 378, 380) hat die Vertreterversammlung der Landesärzte­
kammer Baden-Württemberg am 21. November 2014 folgende Satzung
beschlossen:
§1
Die Meldeordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom
1. Dezember 2013 (ÄBW 2013, S. 504), geändert durch Satzung vom
10. Oktober 2013 (ÄBW 2013, S. 504), wird wie folgt geändert:
In § 1 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt:
„(1a) Die Ausübung des ärztlichen Berufes im Sinne des Absatzes 1
Satz 1 umfasst jede Tätigkeit, die der Arzt aufgrund der ihm erteilten
Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde am Menschen ausübt sowie
darüber hinaus jede weitere Tätigkeit, bei der er die Kenntnisse und
Fähigkeiten, die er durch seine ärztliche Ausbildung erworben hat,
einsetzen oder mitverwenden kann, unabhängig davon, ob es sich
um eine Haupt- oder Nebentätigkeit handelt.“
§2
Erlaubnis zur Neufassung
Präsident/-in und Schriftführer/-in können den Wortlaut dieser Satzung
in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer
Paragraphenfolge bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts
beseitigen.
§3
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am ersten Tag des auf die Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft.
Vorstehende Satzung zur Änderung der Meldeordnung der Landes­
ärztekammer wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes
in der Fassung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert
durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. Juli 2014 (GBl. S. 378, 380) nach
Genehmigung, mit Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg
vom 16. 12. 2014, Az.: 3-5415.2-006/1 hiermit ausgefertigt und bekannt
gemacht.
Stuttgart, den 28. Januar 2015
Dr. med. U. Clever
Präsident Dr. med. Michael E. Deeg
Schriftführer
Bekanntmachungen
Fortbildungsveranstaltung
„Aspekte der Zwangsbehandlung
von psychisch Kranken“
Eine Kooperationsveranstaltung
der Landesärztekammer BadenWürttemberg und der Landespsychotherapeutenkammer
Baden-Württemberg
Fehlende gesetzliche Grundlagen
führten bei Zwangsbehandlungen psychisch Kranker zwischen Betroffenen und Behandlungsteams teilweise zu extremen Belastungen und prekären
Situationen.
Auf Bundes- und Länderebene
wurden inzwischen neue gesetzliche Regelungen geschaffen.
Die geänderte Rechtslage stellt
die Beteiligten jedoch nun vor
neue Herausforderungen.
Die Zentrale Ethikkommission
der Bundesärztekammer hat mit
ihrer Stellungnahme vom April
2013 Handlungsempfehlungen
gegeben.
Ebenso wird die Problematik
der Zwangsbehandlung psychisch Kranker aus verschiedenen
beruflichen Positionen und aus
Sicht der Betroffenen beleuchtet.
Mit dieser Veranstaltung wollen
die Landesärztekammer und
die Landespsychotherapeutenkammer informieren, gemeinsam
diskutieren, Verständnis schaffen,
Lücken erkennen und zur
Klärung beitragen.
Termin:
Samstag, 18. April 2015
10.00–15.30 Uhr
Programm:
10.00 Uhr
Begrüßung, Einführung
und Moderation
Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger,
Landesärztekammer
Dipl.-Psych. Friedrich Gocht,
Landespsychotherapeutenkammer
Grußworte
Dr. med. Ulrich Clever, Präsident
der Landesärztekammer
Dr. rer. nat. Dipl.-Psych.
Dietrich Munz, Präsident der
Landespsychotherapeutenkammer
10.15–10.35 Uhr
Stellungnahme der Zentralen
Ethikkommission bei
der Bundesärztekammer
zur Zwangsbehandlung bei
psychischen Erkrankungen
Dr. med. Christoph
von Ascheraden, Präsident der
Bezirksärztekammer Südbaden
10.35–11.00 Uhr
Auswirkungen des neuen
Psychisch-Kranken-HilfeGesetzes (PsychKHG)
Vertreter des Ministeriums
für Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Senioren
Baden-Württemberg – angefragt
11.00–11.35 Uhr
Die Patientenverfügung
im psychiatrischen Bereich
Kristin Memm, Rechtsabteilung
der Landesärztekammer
Thüringen, Jena
11.35–12.10 Uhr
Imbiss-Pause
Aspekte der Zwangsbehand­
lung von psychisch Kranken
aus Sicht …
12.10–12.30 Uhr
… der Patienten
Gabriele Brenner, Landesverband
Psychiatrie-Erfahrener
Baden-Württemberg e. V.,
Stuttgart
12.30–12.50 Uhr
… der Polizei
Konrad Aichinger,
Polizeirevier Göppingen
12.50–13.20 Uhr
… des Betreuungsrichters
Dr. Jörg Schlachter, Amtsgericht
Ettlingen
13.20–13.40 Uhr
… des niedergelassenen
Therapeuten
Dr. med. Axel Hammen, Breisach
13.40–14.00 Uhr
Kaffeepause
14.00–14.20 Uhr
… der Pflege
Ralf Schäfer,
Furtbachkrankenhaus Stuttgart
14.20–14.40 Uhr
… des klinischen Behandlers
Albrecht Schwink,
ZfP Emmendingen
14.40–15.00 Uhr
Wo heilt Freiheit? –
Wo braucht es
heilsamen Zwang?
Einschätzungen aus einer
30jährigen ambulanten sozial­
psychiatrischen Tätigkeit
Dr. med. Frieder Böhme,
Tuttlingen
15.00–15.20 Uhr
Gemeinsame
Abschlussdiskussion
der Teilnehmer, Referenten
und Herrn Prof. Dr. med.
Klaus Hoffmann, Medizinischer
Direktor für Forensische
Psychiatrie und Psychotherapie
des ZfP Reichenau
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 5
70597 Stuttgart (­ Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
Abschlussprüfung
zur Fachwirtin für ambulante
medizinische Versorgung
Die Abschlussprüfung zur
Fachwirtin für ambulante
medizinische Versorgung findet
in der Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg, Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart an folgenden
Terminen statt:
15.20–15.30 Uhr
Schlusswort
Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger
Dipl.-Psych. Friedrich Gocht
14. November 2015
21. November 2015
Fachgespräche
28. November 2015
Veranstalter:
Landesärztekammer
Baden-Württemberg und
Landespsychotherapeutenkammer
Baden-Württemberg
Anmeldungen sind bis
spätestens 13. Mai 2015
an die Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg zu richten.
Abgabetermin für die Hausarbeit:
12. August 2015
Veranstaltungsort:
Caritas Tagungszentrum Freiburg
Kosten: keine, Anmeldung
jedoch unbedingt erforderlich
Die Veranstaltung ist mit 6 Punkten auf das Fortbildungszertifikat
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt.
Weitere Informationen
und Anmeldung:
Landesärztekammer
Baden-Württemberg,
Frau Mangold,
Abteilung Fortbildung
und Qualitätssicherung,
Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart,
Telefon (07 11) 7 69 89-24,
Fax (07 11) 7 69 89-82,
E-Mail:
[email protected],
Internet:
www.aerztekammer-bw.de
ÄBW 02 • 2015
125
Bekanntmachungen
Fit für den Notfall –
Praktisches Notfalltraining mit
simulierten Notfallsituationen
Nutzen Sie die Gelegenheit
und vertiefen Sie Ihre Kennt­
nisse, die Sie im Seminar
„Grundlagen der Notfall­
versorgung“ erworben haben.
Im Seminar Praktisches Notfall­
training mit simulierten Notfall­
situationen behandeln Sie
„echte“ Notfälle, nachgestellt
von Darstellern und Phantomen
– direkt vor Ort in Kleingruppen.
Dies können Notfälle von Atemnot über Knochenbrüche bis hin
zur Reanimation sein. Sie stellen
die richtige Diagnose und treffen
die notwendigen Maßnahmen.
Sie erlangen Sicherheit im Umgang mit Notfallpatienten. Nach
den Übungen haben Sie die Möglichkeit für einen gegenseitigen
Austausch von Eindrücken und
Erfahrungen. Hierdurch erhalten
Sie Anregungen für Ihr eigenes
Vorgehen in Notfall­situationen
und können von Ihren eigenen
Erlebnissen berichten.
Nutzen Sie die Gelegenheit für
einen angeregten Erfahrungs­
austausch mit Kollegen. Gerne
beantworten wir Ihre Fragen zum
Umgang mit Notfallpatienten.
Wichtig! Voraussetzung für die
Teilnahme an diesem Seminar ist
der Besuch des Seminars „Grundlagen der Notfallversorgung“.
Termine:
Freitag, 6. März 2015
18.00–22.00 Uhr
Samstag, 9. Mai 2015
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch, 1. Juli 2015
18.00–22.00 Uhr
Mittwoch, 7. Oktober 2015
18.00–22.00 Uhr
Samstag, 14. November 2015
14.00–18.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Arbeitsschutz
& Notfallmedizin,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
[email protected]
Anzeige
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Stuttgart
­veranstaltet ein Fachseminar für Mediziner.
Seminartitel:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitions- und Kostenplanung
• Finanzierungsmöglichkeiten
• Öffentliche Fördermittel
Termin und Veranstaltungsort:
25. Februar 2015 (18.00 Uhr) in Stuttgart
Information und Anmeldung:
BW-Bank Stuttgart, Carola Schütz,
Telefon (07 11) 1 24-3 13 18, E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr: kostenfrei
126
ÄBW 02 • 2015
Fit für den Notfall –
Der Kindernotfall
Fit für den Notfall –
Grundlagen der Notfallversorgung
Wissen Sie, wie man ein Kind
im Notfall richtig behandelt?
Notfälle mit Kindern stellen immer eine besondere Herausforderung dar und führen zu Unsicherheiten. Wie beurteile ich die
Vitalparameter des Kindes?
Welches sind die häufigsten
Kindernotfälle? Wie muss ich
Sauerstoff verabreichen?
Welche ist die richtige Dosierung
der Notfallmedikamente?
All diese Fragen beantworten
wir Ihnen gerne in unserem
Seminar „Der Kindernotfall“.
Nach einem theoretischen Teil
steigen Sie direkt in die Praxis
ein und können das Erlernte an
Übungsphantomen in verschiedenen Altersklassen anwenden.
Unser Referent ist ein erfahrener
„Kinder-Notarzt“ und gibt Ihnen
gerne auch praktische Tipps rund
um das Thema Kindernotfälle.
Reagieren Sie in Notfall­
situationen kompetent und
sicher – wir zeigen Ihnen wie.
Im Seminar Grundlagen der Not­
fallversorgung frischen Sie Ihre
Notfallkenntnisse auf. Neben
der Reanimation in Theorie und
Praxis üben Sie auch andere
lebensrettende Sofortmaßnahmen. Stärken Sie Ihre Sicherheit
durch eine einfache und strukturierte Vorgehensweise. Mit den
im Seminar erlernten neuesten
Kenntnissen und Empfehlungen
versorgen Sie vital bedrohte
Patienten. Sie lernen neue Geräte
kennen und testen den Umgang
damit.
Nutzen Sie die Gelegenheit zu
einer Diskussion mit anderen
Interessierten und tauschen Sie
sich mit Kollegen aus. Unsere
Trainer beantworten gerne Ihre
Fragen zur Notfallmedizin und
zur Notfallausstattung.
Wichtig! Dieses Seminar ist
Voraussetzung für die Teilnahme
am Seminar „Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfall­
situationen“.
Termine:
15. April 2015
15. Juli 2015
21. Oktober 2015
jeweils Mittwoch,
18.00–22.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt
auf 25 Teilnehmer.
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Arbeitsschutz
& Notfallmedizin,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
[email protected]
Termine:
Freitag, 27. Februar 2015
18.00–22.00 Uhr
Samstag, 9. Mai 2015
9.00–13.00 Uhr
Mittwoch, 17. Juni 2015
18.00–22.00 Uhr
Mittwoch, 23. September 2015
18.00–22.00 Uhr
Samstag, 14. November 2015
9.00–13.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Arbeitsschutz
& Notfallmedizin,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
[email protected]
Bekanntmachungen
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) –
Basiswissen für Berufseinsteiger
Erlangen Sie Sicherheit
im Umgang mit der GOÄ.
Privatabrechnung – wie funk­
tioniert das? Auf was muss ich
achten? Wie arbeite ich mit der
GOÄ? Welche Gebührensätze gibt
es? Fragen, die sich vermutlich
jede Ärztin und jeder Arzt stellt,
der sich in einer eigenen Praxis
niederlassen möchte.
Dieses Seminar bietet Ihnen
einen Einstieg in die Grundlagen
der Gebührenordnung für Ärzte.
Gemeinsam werden wir Ihre offenen Fragen klären und uns einen
Überblick über den rechtlichen
Rahmen, die Anforderungen an
die Dokumentation sowie den
Unterschied zwischen EBM und
GOÄ verschaffen.
Das Seminar wird in Kooperation
mit der PVS-Akademie
veranstaltet.
Termine:
11. März 2015 oder
30. September 2015
jeweils Mittwoch,
15.00–19.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen,
insbesondere Berufseinsteiger
aus der niedergelassenen Praxis
Teilnehmerbeitrag: 99,– Euro
(inkl. USt., Seminarunterlagen
und Verpflegung)
Fortbildungspunkte: 5 Punkte
Anmeldung:
Akademie der PVS
Baden-Württemberg GmbH,
Bruno-Jacoby-Weg 12,
70597 Stuttgart,
Telefon (07 11) 63 39 00 92,
Fax (07 11) 63 39 00 94,
E-Mail: [email protected];
www.pvs-akademie.de
Degerlocher Ethikgespräche
Stehen auch Sie oft vor
Entscheidungen in der Praxis
oder im Krankenhaus,
bei denen Sie ethische Aspekte
berücksichtigen müssen?
Dann sind Sie hier genau richtig.
Gemeinsam mit Ihnen erörtern
wir ethische Fragestellungen aus
Ihrem Behandlungs- und Pflegealltag und zielen auf das Wohlergehen und die Berücksichtigung
des Willens der Patienten ab.
Die Tagesthemen werden kurz­
fristig im Ärzteblatt BadenWürttemberg und auf der Homepage der Landesärztekammer
Baden-Württemberg bekannt
gegeben.
Wir freuen uns auf den intensiven Austausch mit Ihnen.
Termine:
25. März 2015
24. Juni 2015 und
7. Oktober 2015
jeweils mittwochs,
18.00–21.45 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen,
Angehörige von Gesundheitsfachberufen, Seelsorger
Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro
inkl. Schulungsunterlagen
und Verpflegung
Fortbildungspunkte: 5 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten
Anmeldung:
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
Geriatrische Grundversorgung 2015
Wir leben in einer immer
älter werdenden Gesellschaft.
Wie viele ältere Patienten
behandeln Sie im Jahr?
Sie beantworten diese Frage
sicherlich mit: „eine Vielzahl.“
Durch den demografischen Wandel wird die Zahl an geriatrischen
Patienten im Praxisalltag immer
größer. Geriatrische Krankheitsbilder gewinnen stärker an Bedeutung. Deshalb ist es wichtig,
dass Sie die Besonderheiten des
alten Patienten kennen, sich in
den Patienten hinein versetzen
und geeignete Behandlungs­
methoden anwenden können.
In unserem 60-stündigen Kurs,
beruhend auf dem gleichna­
migen Fortbildungscurriculum
der Bundesärztekammer, kön­
nen Sie Ihr Wissen auffrischen,
aktualisieren und vertiefen.
Neben Fachkenntnissen erwartet
Sie viel Praxis in Form von Fallbesprechungen, Demonstrationen
und Übungen, zu der auch die
Selbsterfahrung im Altwerden
(instant aging) gehört. Der Kurs
endet mit einer Lernerfolgs­
kontrolle.
Termine:
17.-19. April 2015
17.-19. Juli 2015 und
18.- 20. September 2015
jeweils Freitag, 15.00–20.00 Uhr,
Samstag, 9.00–16.15 Uhr und
Sonntag, 9.00–14.30 Uhr
Themenschwerpunkte:
– Syndrome und Altersspezifika
ausgewählter Erkrankungen
– Geriatrisches Basis-Assessment
– Rechtliche und
ethische Grundlagen
– Pharmakologie
– Andere Einrichtungen
geriatrischer Versorgung
– Anschauungsunterricht
Katheter und Sonden
– Depressionen, Schlafstörungen
und Sucht
Sie erhalten einen fächerüber­
greifenden Überblick über den
aktuellen Stand der Geriatrie.
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 540,– Euro,
inkl. Schulungsunterlagen
und Verpflegung
Fortbildungspunkte: 60 Punkte
Anmeldung:
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail [email protected]
Kurs kann nur als Gesamtver­
anstaltung gebucht werden!
Änderungen bleiben vorbehalten.
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- Ärzte | Zahnärzte
- Apotheken
- Krankenhausträger
- Berufsverbände
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Vom Arbeitsrecht bis zur Zulassung – unsere Kanzlei steht für persönliche,
individuelle und zielgerichtete Rechtsberatung und Vertretung. Erfahren Sie mehr über
unser umfassendes Leistungsportfolio unter
Praxisrecht.de
oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.
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ÄBW 02 • 2015
127
Bekanntmachungen
Die Beratung zu einer
validen Patientenverfügung –
ein Schulungsprogramm
für Ärztinnen und Ärzte
Wie berate ich meine Patienten
richtig? Welche rechtlichen
Grundlagen muss ich beachten?
Antworten auf Fragen wie diese
erhalten Sie in unserem Seminar.
Eine Patientenverfügung ist ein
sensibles Thema zwischen Ihnen
und Ihren Patienten und bedarf
eines hohen Vertrauensverhältnisses. Lernen Sie qualifiziert,
rechtskonform und objektiv zu
beraten. Gemeinsam betrachten
wir das Thema aus verschiedenen
Blickwinkeln und erarbeiten die
richtige Vorgehensweise.
Die Schulung richtet sich nach
dem Curriculum der Esslinger
Initiative e. V. und gliedert sich
in folgende Inhalte:
Rechtliche Grundlagen
von Patientenverfügungen,
Vorsorgevollmachten und
Betreuungsverfügungen
Prof. jur. Konrad Stolz, Stuttgart
Ethische Fragen
zur Selbstbestimmung durch
vorsorgende Verfügungen
Dr. med. Nicole Pakaki,
Kornwestheim
Palliativmedizinische
Aspekte der Umsetzung
von Patientenverfügungen
Dr. med. Nicole Pakaki,
Kornwestheim
Praktische Hinweise zu Bera­
tungsinhalten und -techniken
Dr. med. Ernst Bühler,
Kirchheim/Teck
Termine:
Freitag, 13. März 2015 oder
Freitag, 16. Oktober 2015
jeweils 13.30–17.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 50,– Euro
inkl. Verpflegung
und Seminarunterlagen
Fortbildungspunkte: 5 Punkte
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Heidelberg
­veranstaltet ein Fachseminar für Mediziner.
Seminartitel:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitions- und Kostenplanung
• Finanzierungsmöglichkeiten
• Öffentliche Fördermittel
Termin und Veranstaltungsort:
11. März 2015 (18.30 Uhr) in Heidelberg
Information und Anmeldung:
BW-Bank Heidelberg, Carmen Schmitt,
Telefon (0 62 21) 9 18 210, E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Weiterbildungsinitiative
für Facharztanwärter/-innen
in der Anästhesiologie
Das Seminar richtet sich im
Besonderen an Assistenzärzte,
die sich in der Vorbereitung zur
Facharztprüfung Anästhesiologie
befinden, sowie an Fachärzte,
die die Veranstaltung zur Wiederholung relevanter klinischer
Themen aus Anästhesie und
Intensivmedizin nutzen wollen.
In vier relevanten Themenbereichen präsentieren namhafte
Referenten der Weiterbildungs­
initiative Anästhesiologie inter­
aktive Fallberichte, wie sie auch
in Facharztprüfungen abgefragt
werden. Parallel dazu finden
simulierte Facharztgespräche zur
Vorbereitung auf die Facharztprüfung statt.
Termin:
Samstag, 7. März 2015
9.00–12.30 Uhr
Programm:
9.00–9.45 Uhr
Antibiotische Therapie
auf der Intensivstation –
Indikation, Substanzen
und Dosierung
Prof. Dr. Alexander Brinkmann,
Klinikum Heidenheim
9.45–10.30 Uhr
Fallvorstellungen „
Regionalanästhesie im OP
und auf der Intensivstation“
Dr. Fotios Kefalianakis,
Rems-Murr Klinik Schorndorf
10.30–11.00 Uhr
Pause
11.00–11.45 Uhr
Kinderanästhesie –
Grundlagen und Tipps
für Notfälle
Dr. Andreas Ostermeier,
Klinikum Sindelfingen-Böblingen
11.45–12.30 Uhr
Fallvorstellungen
„Geburtshilfliche Notfälle“
Prof. Dr. Torsten Schroeder,
Kreiskliniken Esslingen
Parallel finden simulierte Fach­
arztgespräche zur Prüfungs­
vorbereitung statt.
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe: Facharztanwärter/innen in der Anästhesiologie
Teilnehmerbeitrag: 30,– Euro
Fortbildungspunkte: 5 Punkte
Anmeldung:
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
Änderungen bleiben vorbehalten.
Bekanntmachungen
Baustein Psychotherapie
(tiefenpsychologisch fundiert) –
Kurs II
Termin:
4.–9. Oktober 2015
ganztags, Sonntag bis Freitag
Erweitern Sie Ihre Kenntnisse
für unbewusste, seelische Vor­
gänge und finden Sie dadurch
effizienter Zugang zur inneren
Situation des Patienten
und zur Dynamik des psycho­
therapeutischen Dialogs.
Nach den Richtlinien der
Landesärztekammer BadenWürttemberg sind theoretische
und praktische Bausteine für die
Weiterbildung zum Facharzt für
Psychiatrie und Psychotherapie,
Kinder- und Jugendpsychiatrie
und -psychotherapie, Psycho­
somatische Medizin und Psychotherapie sowie zur Erlangung
der Zusatzbezeichnung Psychotherapie erforderlich.
Hierfür bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg 2015
den Kurs II von drei Blockkursen
an. Kurs III wird 2016 am
identischen Ort angeboten.
Diese spannenden Themen­
bereiche erwarten Sie unter
­anderem:
– Behandlung psycho­
somatischer Patienten
– Psychosenbehandlung
– Operationalisierte Psycho­
dynamische Diagnostik (OPD)
– Akutbehandlung
und Krisenintervention
– Gruppentherapie
– Essstörungen
– Spezifika der ambulanten Behandlung und der Behandlung
von Kindern und Jugendlichen
Durchführung mit Fallsuper­
vision, Technik sowie Theorie­
seminaren mit praktischem
­Charakter.
Zielgruppe:
Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugend­
psychiatrie und Psychotherapie,
Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie sowie in Zusatzweiterbildung Psychotherapie
Anmeldung:
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
E-Mail: [email protected]
Veranstaltungsort: Waldhotel
Zollernblick, Am Zollernblick 1,
72250 Freudenstadt-Lauterbad
Teilnehmerbeitrag: 600,– Euro
inkl. Seminarunterlagen, zzgl.
Verpflegung und Übernachtung
(falls gewünscht)
Fortbildungspunkte: 55 Punkte
Bezirksärztekammer
Nordbaden
Geschäftsstelle:
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Die zur Nachbesetzung aus­
geschriebenen Vertragsarztsitze
aller Gebiete in B­ adenWürttemberg mit Zulassungs­
beschränkungen finden Sie ab
sofort nur noch auf der Homepage der Kassen­ärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
www.kvbawü.de
Die Übersicht der ausgeschriebenen Vertragsarztsitze kann
man dort ­bequem über einen
­Button direkt auf der Website
anklicken.
Praktische Prüfungstermine
für die Abschlussprüfung
der Medizinischen Fachangestellten
im Sommer 2015 für
den Kammerbezirk Nordbaden
Karlsruhe:
03. 07. 2015 bis 11. 07. 2015
Heidelberg:
09. 07. 2015 bis 15. 07. 2015
Pforzheim:
15. 07. 2015 bis 18. 07. 2015
Mannheim:
29. 06. 2015 bis 03. 07. 2015 und
06. 07. 2015
Mosbach:
09. 07. 2015 und 10. 07. 2015
Nach einer zum 1. Januar
2013 neu in Kraft getretenen
Rechtslage muss der Antrag
zur Nachbesetzung eines
­Vertragsarztsitzes beim
Zulassungsausschuss gestellt
werden. Dieser entscheidet,
ob der Vertragsarztsitz
in einem Planungsbereich,
für den Zulassungsbeschränkungen an­geordnet sind,
­weitergeführt werden soll.
Ist dies der Fall, hat die KV
den Vertragsarztsitz unverzüglich auszuschreiben.
Die bisherige Rechtslage,
nach der der Vertragsarzt
seinen Antrag bei der KV
stellen musste, endete zum
31. 12. 2012.
Calw:
16. 07. 2015 und 17. 07. 2015
Horb:
03. 07. 2015 und 04. 07. 2015
Achern:
02. 07. 2015 bis 16. 07. 2015
ÄBW 02 • 2015
129
Bekanntmachungen
EKG in Praxis und Klinik –
die Fortbildung
zum Kompetenzerhalt
Der zweitägige Kurs frischt
die EKG-Befundung auf und vermittelt den aktuellsten Wissensstand. Klinische Alltagssitua­
tionen werden besprochen,
wie etwa das Problem unklarer
Thoraxschmerzen, Dyspnoe oder
Herzrhythmusstörungen. Lernziel
des Kurses ist das Beherrschen
der selbstständigen EKG-Beurteilung und die Fähigkeit, daraus
die neuesten therapeutischen
oder diagnostischen Maßnahmen
abzuleiten.
Termine:
Kurs 1:
Mittwoch, 10. Juni 2015 und
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch, 17. Juni 2015
14.00–19.30 Uhr
Ort:
Max-Planck-Haus,
Gerhart-Hauptmann-Str. 36,
69120 Heidelberg
Kurs 2:
Mittwoch, 23. September 2015
und
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch, 30. September 2015
14.00–19.30 Uhr
Ort:
Ärztehaus Karlsruhe,
Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe
Wissenschaftliche Leitung
und Referent:
PD Dr. Felix Gramley,
FA für Innere Medizin, Schwerpunkt Kardiologie, Heidelberg
Gebühr: 95,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 11 Punkte
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Anzeige
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Heilbronn
­veranstaltet ein Fachseminar für Mediziner.
Seminartitel:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitions- und Kostenplanung
• Finanzierungsmöglichkeiten
• Öffentliche Fördermittel
Termin und Veranstaltungsort:
25. März 2015 (19.00 Uhr) in Heilbronn
Information und Anmeldung:
BW-Bank Heilbronn, Ute Ballenweg,
Telefon (0 71 31) 88 44 33, E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr: kostenfrei
130
ÄBW 02 • 2015
Fortbildung:
Die Ärztliche Leichenschau –
praktische Ausgestaltung und
Zusammenarbeit mit der Polizei
Die Ärztliche Leichenschau ist
der letzte Dienst am Patienten.
Neben der Feststellung des
Todes, die durch einen Arzt
erfolgen muss, dient sie auch
der Klärung dessen Ursache
und der genaueren Umstände.
Die Feststellung der Todesart
steht für Mediziner und Polizei
im Vordergrund.
Ziel der Fortbildung ist, neben
der korrekten Durchführung der
Leichenschau, vor allem auch
eine intensivierte und positiv
ausgestaltete Zusammenarbeit
zwischen Ärzteschaft und Polizei.
Die Grundlage hierfür bilden
ein gegenseitiges Verständnis
berufsbedingter Fragestellungen,
Aufgaben und Zwänge sowie
die praxisgerechte Handhabung
und Umsetzung der rechtlichen
Vorgaben.
Termin:
Mittwoch, 25. Februar 2015
19.00–ca. 22.00 Uhr
Wissenschaftliche Leitung
und Referentin:
Prof. Dr. med. univ. Kathrin Yen,
Ärztliche Direktorin des Instituts
für Rechts- und Verkehrsmedizin,
Universitätsklinikum Heidelberg
Referenten:
Prof. Dr. med. univ. Kathrin Yen,
Ärztliche Direktorin des Instituts
für Rechts- und Verkehrsmedizin,
Universitätsklinikum Heidelberg
EKHK Emil Stark, Leiter des
Dezernats für Kapitalverbrechen,
Polizeipräsidium Karlsruhe
Dr. med. Ulrich Wagner, Leiter
der Abteilung Gesundheitsschutz,
Dezernat IV, Gesundheitsamt,
Landratsamt Karlsruhe
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Karlsruhe,
Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe,
Karl-Wilhelm-Maurer-Saal
Gebühr: 25,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
elefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 4 Punkte
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Bekanntmachungen
Fortbildung:
„Geriatrische Grundversorgung“ –
60-stündiges Basiscurriculum
der Bundesärztekammer
Die demografische Entwicklung
in Deutschland in den nächsten
Jahrzehnten wird es mit sich
bringen, dass Ärztinnen und
Ärzte der meisten Fachrichtungen zunehmend ältere Menschen unter Ihren Patientinnen
und Patienten haben werden.
In den Weiterbildungsgängen
vieler Fachgebiete sind geriatrische Themen und die besonderen Probleme des älteren und
multimorbiden Patienten nicht
sehr ausführlich berücksichtigt.
An der Geriatrie interessierte
Ärztinnen und Ärzte können seit
geraumer Zeit die Zusatzweiterbildung „Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg erwerben. Sie sieht aber
eine Weiterbildungszeit von
18 Monaten bei einem zur
Weiterbildung befugten Facharzt
vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den
Fachärztinnen und Fachärzten
für Allgemeinmedizin und Innere
Medizin gewählt wird.
Die Bundesärztekammer hat
daher ein 60-stündiges Basis­
curriculum „Geriatrische Grundversorgung“ entwickelt. Dieses
richtet sich an die Ärztinnen und
Ärzte aller Fachgebiete, die die
Zusatzbezeichnung Geriatrie
nicht erwerben wollen, ihre
Kenntnisse über wesentliche
Aspekte bei der Behandlung
älterer Menschen aber vertiefen
möchten. Das Curriculum ist
in neun Module gegliedert, die i
n drei Abschnitte (jeweils ein
Wochenende) eingeteilt wurden.
Programm:
– Besonderheiten
des alten Patienten
– Geriatrische Syndrome
und Altersspezifika
ausgewählter Erkrankungen
(in mehreren Teilen)
– Geriatrisches Basis-Assessment
– Arzneimitteltherapie
und nicht-medikamentöse
Therapiemaßnahmen
– Rechtliche und
ethische Grundlagen
– Einrichtungen
geriatrischer Versorgung
– Fallbeispiele
Termine:
8.–10. Mai 2015
19.–21. Juni 2015
17.–19. Juli 2015
jeweils Freitag bis Sonntag
Veranstaltungsort:
Diakonissenkrankenhaus
Karlsruhe-Rüppurr,
Diakonissenstraße 28,
76199 Karlsruhe
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Brigitte R. Metz,
Chefärztin Geriatrisches
Zentrum Karlsruhe und Klinik
für Rehabilitative Geriatrie
Fachärztin für Innere Medizin;
Klinische Geriatrie; Palliativ­
medizin; Physikalische Therapie,
Ernährungsmedizin DGEM,
Osteologie DVO
Gebühr: 635,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Eine Stornierung der Anmeldung
ist bis spätestens 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn kostenfrei
möglich. Sie hat in schriftlicher
Form per Post, Telefax oder
E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist bei selbstverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr zu
entrichten. Bei einer Abmeldung
aus unverschuldeten Gründen ist
der Grund der Abmeldung glaubhaft nachzuweisen. Über die
Zahlungsverpflichtung wird dann
nach Prüfung des Sachverhaltes
nach billigem Ermessen ent­
schieden. Die Akademie behält
sich vor, die Veranstaltung bei
Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl spätestens 14 Tage
vor Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 60 Punkte
Kontakt:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Fortbildung:
„Gesundheitssystem und Krankenhauskultur in Deutschland – eine
Übersicht für ausländische Ärzte“
Die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer
Nordbaden veranstaltet 2015
in Kooperation mit der Freiburg
International Academy des
Universitätsklinikums Freiburg
erneut einen Kurs speziell für
ausländische Ärzte.
Ziel der Fortbildung ist es, zum
Verständnis deutscher Strukturen
und Gepflogenheiten und somit
zur optimalen Integration ausländischer Mitarbeiter im ärztlichen
Betrieb beizutragen.
So soll ein Überblick über die
Besonderheiten des deutschen
Gesundheitssystems geschaffen
werden. Neben dem strukturellen
Aufbau des Gesundheitssystems
und dessen aktueller Entwicklung werden zum Beispiel auch
die ärztliche Selbstverwaltung
und berufspolitische Strukturen
dargestellt. Außerdem erhalten
die Teilnehmer wichtige Informationen und Hilfestellungen für
ihre Arbeit in der Klinik. Hierzu
zählen Organisation und Abläufe,
aber auch rechtliche Rahmenbedingungen der Patientenversorgung, interkulturelle Aspekte der
Kommunikation und nicht zuletzt
Kenntnisse über die Hierarchien
und Zuständigkeiten.
Referent Dr. med. Nabeel Farhan
stammt ursprünglich aus Mekka
und kennt sowohl die sprachlichen als auch die kulturellen
Hürden aus eigenem Erleben.
Durch seine langjährige Erfahrung als Arzt an einer deutschen
Klinik und durch zahlreiche Kurse
für ausländische Ärzte ist es
ihm möglich, zielgenau zu unterstützen.
Termin:
Samstag, 21. März 2015
9.00–ca. 16.30 Uhr
Wissenschaftliche Leitung
und Referent:
Dr. med. Nabeel Farhan,
Freiburg International Academy,
Universitätsklinikum Freiburg
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Karlsruhe,
Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe,
Karl-Wilhelm-Maurer-Saal
Gebühr: 30,– Euro
(inkl. Verpflegung)
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 8 Punkte
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
ÄBW 02 • 2015
131
Bekanntmachungen
Fortbildung: Workshops
zum Thema Kinderschutz
Das seit 1.1.2012 geltende
Bundeskinderschutzgesetz
(BKiSchG) definiert erstmals
bundesweit einheitlich den
Begriff Kinderschutz und dessen
Vorschriften. Im Kern geht es um
die allgemeine Förderung des
Kindeswohls und die Minimierung von Gefährdungsrisiken.
Für die Ärzteschaft von wesentlicher Bedeutung enthält das
BKiSchG einheitliche Regelungen
zur einzelfallbezogenen Zusammenarbeit im Kinderschutz.
Erstmals wurde geregelt, wann
ein Arzt oder eine Ärztin unter
Bruch der ärztlichen Schweigepflicht dem Jugendamt über
eine Kindeswohlgefährdung
Mitteilung machen darf.
In den Workshops soll zu diesem
Thema informiert, Stolpersteine
aus der Praxis und Erfahrungen
reflektiert und vertieft werden.
So zum Beispiel schwierige Fälle,
in denen Sie als Ärztin oder Arzt
ein schlechtes „Bauchgefühl“
verspüren, dies aber nur schwer
auf eine sachliche und nachvollziehbare Ebene bringen können.
Anhand der Rechtsberatung
durch Herrn Direktor des Amtsgerichts a.D. Reinhold Buhr, und
Elementen der Balintarbeit
unter Leitung von Frau Dr. med.
Elisabeth Daikeler, FÄ für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, sollen konkrete Fragestellungen und Fälle aus der
Praxis beleuchtet, diskutiert
und Lösungsansätze abgeleitet
werden.
Die Fortbildung besteht aus zwei
Teilen. Am ersten Termin sollen
auf die rechtlichen Grundlagen
und diverse Fragestellungen
näher eingegangen werden. Am
zweiten Termin können konkrete
Patientenfälle intensiv besprochen und individuelle Handlungsempfehlungen gegeben
werden.
132
Termine:
Teil 1: Mittwoch, 15. April 2015
Teil 2: Mittwoch, 29. April 2015
jeweils 17.00 Uhr–ca. 20.15 Uhr
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Karlsruhe,
Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe,
Vorstandszimmer, 4. OG
Referenten:
Frau Dr. med. Elisabeth Daikeler,
FÄ für Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie, Karlsruhe
Herr Dir.d.AG a.D. Reinhold Buhr,
Kammeranwalt der Bezirks­
ärztekammer Nordbaden
Gebühr: 45,– Euro pro Termin
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 10 Punkte
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
ÄBW 02 • 2015
Hygienebeauftragter Arzt
Die 40-stündige Fortbildung
wird vom Städtischen Klinikum
Karlsruhe in Kooperation mit der
Bezirksärztekammer Nordbaden
angeboten und durchgeführt.
Die Teilnahmebescheinigungen
für den Fortbildungskurs erteilt
die Ärztekammer.
Nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene
und Infektionsprävention in
medizinischen Einrichtungen
(MedHygVO) vom 20. Juli 2012
sind Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren
sowie Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen
eine den Krankenhäusern
vergleichbare medizinische
Versorgung erfolgt, verpflichtet,
hygienebeauftragte Ärztinnen
oder Ärzte zu bestellen.
Als hygienebeauftragte Ärztin
oder hygienebeauftragter Arzt
darf nur bestellt werden, wer
über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und
an einer Fortbildung zum Erwerb
der Qualifikation hygienebeauftragte Ärztin, hygienebeauftragter Arzt nach dem Curriculum der
Bundesärztekammer mit Erfolg
teilgenommen hat.
Termin:
4.–8. Mai 2015 (Mo–Fr)
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Leitung:
Dr. med. Eberhard Kniehl, Leiter
der Abteilung für Mikrobiologie
und Krankenhaushygiene,
Städtisches Klinikum Karlsruhe
Ort: Städtisches Klinikum
Karlsruhe gGmbH, Moltkestr. 90,
76133 Karlsruhe
Gebühr: 550,– Euro
Fortbildungspunkte: 40 Punkte
Eine Anmeldung ist erforderlich.
Die Teilnehmerzahl
ist auf 25 begrenzt.
Auskunft und Anmeldung:
Fachlicher Ansprechpartner:
Dr. Eberhard Kniehl,
Telefon (07 21) 9 74-18 01,
E-Mail: eberhard.kniehl@
klinikum-karlsruhe.de
Anmeldung und Organisation:
Geschäftsstelle BBz,
Telefon (07 21) 9 74-75 40,
E-Mail: [email protected]
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 6 00 47-0
Fax (07 61) 89 28 68
Akademie für ärztliche Fort- und
Weiterbildung Südbaden
Ausführliche Informationen/
Anmeldeformulare finden Sie
auf unserer Homepage
www.baek-sb.de/akademie
Alle Veranstaltungen sind
von der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt
und auf das Fortbildungs­
zertifikat anrechenbar.
Achtsamkeitsbasierte
Stressbewältigung für Ärztinnen
und Ärzte – Tagesworkshop
Leitung: Dr. med. Hendrikje Posch,
Baar, CH, Fachärztin für Psychiatrie
und Psychotherapie, MBSR/
MBCT-Lehrerin; Dipl.-Ing. (BA)
Anke Wunderlich, Freiburg,
Bewegungs- und Ausdrucks­
therapeutin, MBSR/MBCT-Lehrerin
Berufstätige im Gesundheitswesen stehen heute vor besonderen
Herausforderungen: zunehmende
Beschleunigung in den Arbeitsabläufen, Zeitdruck und emotionale Belastungen. Um Überforderung nachhaltig vorzubeugen
und auch in stressigen Zeiten
innere Ruhe und Stabilität zu
bewahren, ist es sinnvoll, Achtsamkeit zu praktizieren. Achtsamkeit bedeutet, die erlebten Erfahrungen im gegenwärtigen
Augenblick bewusst und nicht
wertend wahrzunehmen. Wir
lernen innezuhalten, unbewusste
oder automatische Verhaltensweisen zu erkennen und ge­
lassener und kreativer mit dem
Berufsalltag umzugehen.
Bekanntmachungen
Methoden sind:
– Achtsamkeitsmeditationen
im Liegen, Sitzen, Stehen
und Gehen
– sanfte Yogaübungen
– Impulsreferate und Reflexionen
– Achtsamkeitsübungen
für den Berufsalltag
Achtsamkeit unterstützt Sie
dabei:
Konstruktiv Stress zu bewältigen,
Burn-out vorzubeugen, den Blick
für das Wesentliche zu öffnen
und Prioritäten zu klären, Selbstfürsorge und Selbstakzeptanz
im beruflichen Alltag zu leben.
Termin:
Freitag, 17. April 2015
Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Hygienebeauftragter Arzt –
Onlinekurs
Leitung: Dipl.-Volkswirt Dr. med.
Wolfgang Gärtner, Deutsches
Beratungszentrum für Hygiene
(BZH GmbH), Freiburg
Zum Hygienebeauftragten Arzt
kann nur bestellt werden, wer
über eine mindestens zwei­
jährige Berufserfahrung verfügt
und spezielle Kenntnisse auf
dem Gebiet der Hygiene und
der medizinischen Mikrobiologie
erworben hat.
Die Mindestanforderung beinhaltet den Besuch eines vierzig­
stündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer.
Regelmäßig bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen
Beratungszentrum für Hygiene
(BZH) die curriculäre Fortbildung
„Hygienebeauftragter Arzt“ als
Blended-Learning-Kurs mit einer
verkürzen Anzahl von Präsenztagen in Kombination mit E-Learning an. Die internetbasierten
20 Kurseinheiten stehen ab
1. September 2015 zur Ver­
fügung. Die verbleibenden
20 Lerneinheiten werden in
einem 2-Tages-Kurs vorgestellt.
Die Teilnahme an der Präsenz­
veranstaltung ist nur möglich,
wenn zuvor die E-LearningEinheiten absolviert wurden.
Die Präsenzveranstaltung findet
am 3./4. Dezember 2015 im
Haus der Ärzte in Freiburg statt.
Termin:
Online-Phase
ab Dienstag,
1. September 2015
Präsenztage
3. und 4. Dezember 2015
Zeit: Donnerstag,
9.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr und
Freitag, 8.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 600,– Euro
Medizinische Hypnose für Ärzte
Leitung: PD Dr. Uwe H. Ross,
Freiburg
Einführungskurs
In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis
aktueller neurophysiologischer
Erkenntnisse wirkungsvolle
Ad-hoc-Interventionen der
modernen Hypnose bei akuten
und chronischen Schmerzen,
somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen,
nichtorganischen Schwindel­
beschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der
täglichen Praxis angewendet,
können die Beschwerden für den
Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil
hypnotherapeutischer Ansätze
in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie –
konsequent ressourcen- und
lösungsorientiert eingesetzt –
vermehrt die unwillkürliche,
unbewusste Erlebnisebene des
Patienten einbeziehen und unter
anderem bei Schmerz objek­
tivierbare psychobiologische
­Wirkungen entfalten.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spe­
zieller Hypnose-Techniken zur
Beschwerdeminderung und zur
Aktivierung innerer Ressourcen
bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungs­
zuständen, zum Beispiel vor
­medizinischen Eingriffen.
Termine:
20. Juni 2015
11. Juli 2015
Zeit: jeweils Samstag,
9.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: jeweils 100,– Euro
Fortbildung „Impfen“
Notfalltraining für Ärzte
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Die Impfprophylaxe zählt zu den
wichtigsten Errungenschaften
der modernen Medizin, und
ohne Zweifel gibt es nationale
und internationale Impferfolge –
die Ausrottung der Pocken und
die Rückdrängung der Kinder­
lähmung in ganz Europa sind die
beiden prominentesten Beispiele.
Es gibt in Deutschland aber auch
Impfdefizite! Unzureichende Impfraten und in deren Folge MasernEpidemien sowie jedes Jahr aufs
Neue vermeidbare Todesfälle
durch Influenza. International
kann Deutschland beim Impfen
kaum mithalten. So sind beispielsweise Nord- und Südamerika,
aber auch einige Staaten in Afrika
masernfrei. Demgegenüber ist
wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die Deutschen Weltmeister im Export von Masern sind.
Auch im europäischen Vergleich
steht Deutschland weit hinten,
was die Impfvorsorge betrifft.
Die Gründe sind vielfältig.
Wesentlich ist sicherlich auch
ein defizitärer Wissensstand der
Ärzteschaft, wie Statistiken belegen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden
wir in Hausarztpraxen Impflücken
zwischen 35 und 55 Prozent,
bei den Frauenärzten mögen sich
die Zahlen in einem ähnlichen
Rahmen bewegen. Selbst bei
Pädiatern gibt es mancherorts
Impflücken zwischen 5 und
20 Prozent. In der Mehrzahl
Routineleistungen, die einfach
nur vergessen werden und das,
obwohl Impfleistungen budgetneutral sind.
Inhalt des Seminars:
– Grundlagen des Impfens,
Epidemiologie-Impfstofftypen
– Impfsystem in Deutschland
– Impfpräventable Erkrankungen
– Risiken, Nebenwirkungen
– Impfen von Risikopatienten
– Vorgehen in der Praxis
– Diskussion von Fallbeispielen
Termine:
Samstag, 21. März 2015
Zeit: 9.00 s.t.–ca. 15.00 Uhr
Ort: Freiburg
Verwaltungskostenpauschale:
30,– Euro
Leitung: Dr. Stefan Leisinger,
Emmendingen
Grundkurs
Der plötzliche Herztod ist eine
der häufigsten Todesursachen in
der Bundesrepublik Deutschland.
Die sofortige effiziente und gut
strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt
durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Über­
lebensfaktor Nr. 1 für diese
Patienten.
Neben einer Einführung in die
medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch
die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß
den gültigen Standards des European Resuscitation Council und
der Bundesärztekammer.
Programm:
Medizinische Grundlagen –
Basistherapie – CPR –
Venenzugänge – Beatmung –
Elektrotherapie
Termin:
Samstag, 26. September 2015
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Kardiozirkulatorische Notfälle
Herzrhythmusstörungen gehören
neben den Krebserkrankungen
zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben
nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod. Nur
wenige Patienten überleben
dank rechtzeitig eingeleiteter
Reanimationsmaßnahmen.
Dieses Seminar vermittelt den
teilnehmenden Ärztinnen und
Ärzten die sichere Fähigkeit,
lebensbedrohliche Rhythmus­
störungen rasch zu erkennen
und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten.
Programm:
Rhythmusstörungen –
Elektrotherapie – Notfall­
medikamente – EKG-Simulation
– Fallbesprechung Kreislauf –
Mega-Code-Traing Erw. gemäß
ERC – Airway-Management
(Larynxmaske; Combitube etc.)
ÄBW 02 • 2015
133
Bekanntmachungen
Termin:
Samstag, 7. März 2015
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Traumatologische Notfälle
Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder
im Rahmen einer Schlägerei,
werden häufig Verletzungsmuster
zu spät erkannt. Es verstreicht
wertvolle Zeit, in welcher der
Patient nicht die benötigte
Behandlung erhält.
Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzte
in die Lage versetzen, akute
Lebensgefahr bei durch Trauma
verletzten Notfallpatienten ab­
zuwenden sowie die Vitalfunk­
tionen zu sichern. Durch rasches
Erfassen der traumatischen
Gesamtbelastung und geeignete
therapeutische Maßnahmen
ist es möglich, den Patienten
zu stabilisieren.
Programm:
Unfallmechanismen – Primary/
Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulen­
trauma – Extremitätentrauma –
Thoraxtrauma – Abdominal­
trauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma
– Primary & Secondary survey –
Mega-Code-Training Erw.
gemäß ERC
Termin:
Samstag, 4. Juli 2015
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Notfalltraining
für Arzt und Praxisteam
Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das
Praxisteam wird dann vor eine
sehr schwierige Aufgabe gestellt.
Unser Seminar vermittelt allen
in diesem Bereich Tätigen die
erforderliche Routine und das
nötige Hintergrundwissen, um
in Zukunft in solchen Situationen
richtig reagieren zu können.
134
Programm:
Vermittlung gültiger Standards
der Herz-Lungen-Wiederbelebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver
Maßnahmen
Termin:
Mittwoch, 13. Mai 2015
Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 75,– Euro pro Person
Palliativmedizin Fallseminar
Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol.
Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker
Msc Palliative Care (King’s College
London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum
Freiburg
Das Kursangebot wendet sich an
Ärztinnen und Ärzte in Klinik und
Praxis, die bereits den Basiskurs
Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert
haben und sich in der Betreuung
Schwerkranker und Sterbender
besonders engagieren möchten.
Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die
Empfehlungen der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit
anderen medizinischen Fach­
gesellschaften erarbeitet wurden.
Weiterhin werden Kursinhalte
des German Programm in
Palliative Care Education genutzt
(Verbundprojekt der durch die
Deutsche Krebshilfe geförderten
Akademien für Palliativmedizin in
Zusammenarbeit mit der Harvard
Medical School, Center for
Palliative Care, Boston, USA und
der Christopherus Akademie,
Interdisziplinäres Zentrum für
Palliativmedizin der Universität
München).
Das Fallseminar besteht aus
drei Modulen à 40 Kurseinheiten,
die sich über jeweils fünf Tage
erstrecken.
Modul 1
Der schwerkranke, sterbende
Patient, sein soziales Umfeld
nd das behandelnde Team
Modul 2
Der individuelle Prozess
des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext
ÄBW 02 • 2015
Modul 3
Professionelles Handeln
in der Palliativmedizin
Termine:
Modul 1:
16.–20. März 2015
Modul 2:
22.–26. Juni 2015
Modul 3:
7.–11. Dezember 2015
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– pro Modul
Psychosomatische Grundversorgung
Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle
Fachgebiete den Erwerb von
Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor.
Diese Qualifikation kann durch
Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden.
Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in
5-jähriger Weiterbildung zum
Facharzt für Allgemeinmedizin
Kenntnisse über 80 Stunden
Psychosomatik: 20 Stunden
Theorie, 30 Stunden verbale
Intervention sowie 30 Stunden
Balint-Gruppenarbeit. Diese
werden durch den Besuch von
10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nach­
gewiesen. Alternativ können
auch 5 Samstagsveranstaltungen
mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet
dreimal pro Jahr in der RehaKlinik Glotterbad bei Freiburg
statt.
Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorie­
seminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur
von Ärzten erbracht werden,
die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen
Seminar erworben haben (z. B.
10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind
die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten).
Im Rahmen der Verträge zur
hausarztzentrierten Versorgung
(HZV) ist das Seminar PGV für
die Qualifikation Psychosomatik
anrechenbar.
Samstagsveranstaltungen
(8 Stunden)
28. Februar 2015
Vom psychopathologischen
Befund zur Diagnose
25. April 2015
Somatoforme Störungen
13. Juni 2015
Alkohol- oder
Suchterkrankungen
4. Juli 2015
Motivierende Gesprächsführung
26. September 2015
Depressionen, Burnout
Zeit: jeweils 9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 90,– Euro
(ab April 100,– Euro)
pro Samstag
Wochenkurs (40 Stunden)
Termin:
9.–13. März 2015
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Rehaklinik Glotterbad,
Glottertal
Entgelt: 450,– Euro
Reisemedizin – Aufbauseminar
„Internationale Arbeitseinsätze und
Rückkehrermedizin“ (14 Stunden)
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Nicht nur im privaten Sektor
zeigen Reisen in tropische und
subtropische Länder eine stetig
steigende Tendenz. Auch auf beruflicher Ebene haben Aktivitäten
der Firmen im Ausland und
damit erforderliche berufliche
Reisen in Länder mit – nach
ArbMedVV – besonderen
klimatischen Belastungen
und Infektionsgefährdungen
eine zunehmende Bedeutung.
Mit Inkrafttreten der Verordnung
zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist die bis dahin
vorgeschriebene Ermächtigung
durch die Landesverbände der
Berufsgenossenschaften ent­
fallen. Der Arbeitgeber muss zur
Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
einen Arzt oder eine Ärztin mit
Bekanntmachungen
der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“, mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ oder mit
der Zusatzbezeichnung „Tropenmedizin“ beauftragen. Nun kann
ein wesentlich größerer Kreis an
Arbeits- und Betriebsmedizinern
diese Vorsorgeuntersuchung
durchführen.
Dies erfordert eine hohe Eigenverantwortlichkeit zur ausreichenden und qualitätsgesicherten reisemedizinischen Fortbildung. Nach der ArbMedVV §7 (1)
gilt der Grundsatz, dass ein Arzt
oder Ärztin, der oder die nicht
über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen
Anerkennungen oder Aus­
rüstungen verfügt, Ärzte oder
Ärztinnen hinzuziehen soll, die
diese Anforderungen erfüllen.
Für diejenigen Arbeits- und Betriebsmediziner, die sich in dieser
Richtung weiter qualifizieren und
reisemedizinische Fachkenntnisse
erwerben wollen, bietet die
Ärztekammer zusätzlich zum
Basisseminar Reisemedizin
das 2-tägige Aufbauseminar
„Internationale Arbeitseinsätze
und Rückkehrermedizin“ an.
Die beiden Themenblöcke entsprechen den Aufbaumodulen 6
und 12 des Fachzertifikats Reisemedizin des DFR und sind somit
auch für alle anderen Ärztinnen
und Ärzte interessant, die sich
verstärkt der Reisemedizin in
ihrer Praxis widmen und das
Fachzertifikat Reisemedizin des
DFR (Deutschen Fachverbands
Reisemedizin) erwerben
möchten.
Termine:
17.–18. April 2015
Zeit: freitags und samstags,
ganztägig
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 200,– Euro
Reisemedizin Refresherseminar
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Besucher dieses Kurses erhalten
einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der
Reisemedizin. So wird die aktuelle Weltseuchenlage vorgestellt
und auf Änderungen bei den
Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention
hingewiesen. Die Dozenten
besprechen, auch anhand von
Kasuistiken, interessante reiseund tropenmedizinische Themen.
Darüber hinaus haben die Teilnehmer die Möglichkeit, eigene
Fallbeispiele einzubringen und
mit den Referenten und Kollegen
zu diskutieren.
Das Basiszertifikat Reisemedizin
des Deutschen Fachverbands
Reisemedizin (DFR) und das
DTG-Zertifikat Reisemedizin der
Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale
Gesundheit sind drei Jahre gültig
und können durch den Besuch
eines Refresher-Seminars für weitere drei Jahre erneuert werden.
Dieses Refresher-Seminar wird
für die Verlängerung des Basiszertifikats anerkannt.
Termin:
Samstag, 28. Februar 2015
Zeit: 9.00 s.t.–17.10 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Kursweiterbildung Suchtmedizin
zur Erlangung der Zusatz­
bezeichnung gemäß WBO 2006
Leitung:
Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg,
Dr. Friedemann Hagenbuch,
Zentrum für Psychiatrie
Emmendingen und Dr. Andreas
Jähne, Rhein-Jura Klinik
Suchttherapie geht alle an!
Abhängigkeitserkrankungen
begegnen beinahe täglich jeder
Ärztin, jedem Arzt, ob in der
Praxis oder im Krankenhaus tätig.
Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin,
stimulierenden Substanzen und
auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare
Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar.
Suchtmedizin ist deshalb eine
Querschnittsaufgabe für alle
Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen
Kreis der Drogenabhängigen
beschränkt. Die Fähigkeit zum
Erkennen einer möglichen
Abhängigkeitserkrankung bzw.
Gefährdung – sei es nun durch
Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen
Rüstzeug aller Ärztinnen und
Ärzte.
In der aktuellen Weiterbildungsordnung ist die Suchtmedizin
als Zusatzweiterbildung geführt.
Diese beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung sowie
eine abschließende Prüfung.
Termin:
19.–23. Oktober 2015
Zeit: Montag–Freitag,
9.00–18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Schmerztherapie –
Kompaktseminar
Die Zusatzweiterbildung
„Spezielle Schmerztherapie“
umfasst in Ergänzung zu einer
Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch
schmerzkranker Patienten, bei
denen der Schmerz seine Leitund Warnfunktion verloren und
einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat.
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist neben der Absolvierung
einer Weiterbildungszeit von
12 Monaten bei einem Weiter­
bildungsbefugten gemäß § 5
Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungskurses
erforderlich.
Seminarinhalte:
Block A:
Grundwissen über Pathogenese,
Diagnostik und Therapie
von chronischen Schmerzen,
Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen
bei chronischen Schmerz­
zuständen
Block B:
Medikamentöse Schmerztherapie/
Neuropathische Schmerzen,
Interventionelle und andere
nicht-medikamentöse Verfahren
in der Schmerztherapie –
Kopfschmerz
Block C:
Schmerzen bei vaskulären
und viszeralen Erkrankungen,
Schmerzen im Alter und bei
Kindern und Jugendlichen,
Tumorschmerz und Palliativ­
medizin
Block D:
Muskuloskelettale Schmerzen,
Rückenschmerz, SchulterNackenschmerz, Muskelschmerz,
weit verbreitete Schmerzen
(widespread pain), Fibromyalgie,
Gelenkerkrankungen
Der Besuch des Kurses wird auch
solchen Kolleginnen und Kollegen empfohlen, die sich einen
umfassenden Überblick über die
aktuelle Entwicklung in der
Schmerztherapie aneignen
möchten.
2 Wochenkurse à 40 Std.
Termine:
Block A und B:
5.–9. Oktober 2015
Block C und D:
25.–29. Januar 2016
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 800,– Euro
Vom Krebspatienten zum Krebslangzeitüberlebenden – worauf
muss ich als Hausarzt achten?
Ein Curriculum von Fachärzten
aus der Klinik für Tumorbiologie,
Freiburg für Allgemeinmediziner
und Internisten zur Erlangung
des Zertifikats „Langzeitbetreuung von Tumorpatienten“/KTBassoziierte Praxis.
Termin:
Samstag, 11. Juli2015
Zeit: 9.00 s.t.–14.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Weitere Informationen
unter schilling@
tumorbio.uni-freiburg.de
Bitte Programme und
Anmeldeformulare anfordern!
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden,
Sundgauallee 27, 79114 Freiburg,
Telefon (07 61) 6 00-47 36/
47 37/47 38/47 39/47 51,
Fax (07 61) 6 00-47 44,
E-Mail: [email protected];
www.baek-sb.de/akademie
ÄBW 02 • 2015
135
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16
Fax (0 71 21) 9 17-24 00
Fortbildungs-Doppel-DVD
„… was Ärzte und Patienten
schon immer über Organspende
wissen wollten“
Kurse der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Ärztinnen und Ärzte dürfen
frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten.
Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können
10 Fortbildungspunkte erworben
werden.
Der Preis pro CD-ROM beträgt
39,– Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD
„Internet- und PC-Spielsucht –
Risiko ohne Altersbeschränkung?“
Am 29. 09. 2010 hatte die Bezirksärztekammer Südwürttemberg
in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem
Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt.
In den Beiträgen wurden ein
Spiel exemplarisch beschrieben,
die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinderund Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und
Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht
erläutert und die Möglichkeiten
der Suchtprävention benannt.
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger
Beantwortung von 70 Prozent
136
der beiliegenden Fragen, die
sich auf die Beiträge beziehen,
können vier Fortbildungspunkte
erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD
beträgt 34,50 Euro.
Seit vielen Jahren ist das Thema
Organspende in den Medien
präsent und löst reichlich kontroverse Diskussionen aus, insbesondere seitdem bekannt geworden ist, dass die Bundesrepublik
Deutschland beim innereuro­
päischen Vergleich der Organspendezahlen einen Platz in
der unteren Hälfte der Rangliste
einnimmt. Die Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg hat
das 17. Gesundheitsforum
Südwürttemberg diesem Thema
gewidmet und zusammen mit
der Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie Tübingen am
10. 05. 2014 eine Fortbildungsveranstaltung durchgeführt,
die den Teilnehmern das Wissen
zum aktuellen Verfahren von
Organspende und Organtransplantation in Baden-Württemberg vermittelt. Dabei werden
die Organisationen DSO und
Eurotransplant vorgestellt,
Vergabekriterien im Notfall und
nach Warteliste erläutert, die
Handlungsgrenzen durch zeitliche Fristen, Dauer der notwendigen Kontrollen und räumliche
Entfernung dargestellt sowie die
Aufgabe des Transplantations­
beauftragten beschrieben.
Ein Beitrag befasst sich mit den
rechtlichen Voraussetzungen
der Lebendspende und am Ende
werden auch die finanziellen
Aspekte vonseiten der GKV
aufgezeigt.
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger
Beantwortung von 70 Prozent
der beiliegenden Fragen, die
sich auf die Beiträge beziehen,
können sechs Fortbildungspunkte erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD
beträgt 34,50 Euro.
ÄBW 02 • 2015
60-stündiges Basiscurriculum
„Geriatrische Grundversorgung“
der Bundesärztekammer
Die demografische Entwicklung
in der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahrzehnten wird es mit sich bringen,
dass Ärztinnen und Ärzte der
meisten Fachgebiete zunehmend
ältere Menschen unter ihren
Patientinnen und Patienten
haben werden. In den Weiter­
bildungsgängen vieler Fach­
gebiete sind geriatrische Fragen
und die besonderen Probleme
des älteren Patienten nicht sehr
ausführlich berücksichtigt. An der
Geriatrie interessierte Ärztinnen
und Ärzte können seit geraumer
Zeit die Zusatzweiterbildung
„Geriatrie“ nach der Weiter­
bildungsordnung der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg erwerben. Sie sieht aber
eine Weiterbildungszeit von
18 Monaten bei einem zur
­Weiterbildung befugten Facharzt
vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den
Fachärztinnen und Fachärzten für
Allgemeinmedizin und Innere
Medizin gewählt wird.
Die Bundesärztekammer hat jetzt
ein 60-stündiges Basiscurriculum
„Geriatrische Grundversorgung“
entwickelt, das sich an die
Ärztinnen und Ärzte aller Fach­
gebiete richtet, die die Zusatz­
bezeichnung Geriatrie nicht
erwerben wollen, aber ihre
Kenntnisse über wesentliche
Aspekte der Behandlung älterer
Menschen vertiefen wollen.
Es ist in neun Module gegliedert,
die als Gesamtpaket oder unabhängig voneinander einzeln absolviert werden können. Durch
die bundeseinheitliche Struktur
ist es auch möglich, die ver­
schiedenen Module im Bereich
anderer deutscher Ärztekammern
zu ergänzen. Da die Inhalte und
die Zeitdauer der Module sehr
unterschiedlich sind, bewegt
sich die Teilnahmegebühr in
einem Rahmen von 50,– Euro
bis 110,– Euro.
Termine:
Freitag, 27. Februar 2015
14.00–17.15 Uhr
Samstag, 28. Februar 2015
9.00–17.15 Uhr
Sonntag, 1. März 2015
9.00–13.15 Uhr
Freitag, 27. März 2015
13.45–18.30 Uhr
Samstag, 28. März 2015
9.00–18.15 Uhr
Sonntag, 29. März 2015
9.00–13.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 8/2015)
Leitung:
Prof. Dr. med. Walter Maetzler,
Facharzt für Neurologie,
Zusatzbezeichnung Geriatrie,
Oberarzt, Universitätsklinik
für Neurologie, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Punkte: 4 bis 10 (je nach Modul)
Gebühr: 50,– Euro bis 110,– Euro
(je nach Modul)
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“
nach der Weiterbildungsordnung
Mit der am 1. Mai 2006 in Kraft
getretenen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg wurde
die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb
dieser Zusatzbezeichnung ist
unter anderem die Absolvierung
eines 40-stündigen Kurses
erforderlich, für welchen
die Bundesärztekammer
ein Curriculum festgelegt hat.
Bekanntmachungen
Termine:
Freitag, 20. März 2015
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 21. März 2015
9.00–17.15 Uhr
Sonntag, 22. März 2015
9.00–15.15 Uhr
Freitag, 17. April 2015
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 18. April 2015
9.00–16.15/17.15 Uhr
Sonntag, 19. April 2015
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 2/2015)
Leitung: Dr. med. Michael Haen,
niedergelassener Facharzt
für Innere Medizin, Hämatologe
und Onkologe, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
35 Personen
Gebühr: 440,– Euro
Punkte: 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Fallseminare „Palliativmedizin“
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter
anderem der Nachweis einer
zwölf-monatigen Tätigkeit bei
einem Weiterbildungsbefugten
erforderlich oder 120 Stunden
Fallseminare einschließlich
Supervision.
Für diejenigen Ärztinnen und
Ärzte, die diese Möglichkeit
in Betracht ziehen, werden
Fallseminare, Module I bis III,
angeboten.
Termine:
Modul I:
27.–30. Juni 2015 (Sa–Di)
Modul II:
1.–4. Juli 2015 (Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 5/2015)
Gebühr Module I und II:
890,– Euro
Modul III:
23.–26. September 2015
(Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 6/2015)
Gebühr Modul III: 440,– Euro
Teilnehmerzahl: 20 Personen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Punkte: je Modul 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Kardiopulmonale Reanimation und
Megacode-Training in Gruppen
Termin:
Samstag, 7. März 2015
9.00–12.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 25/2015)
Leitung: Dr. med. Christian Milz,
Facharzt für Innere Medizin,
Notarzt, Leitender Notarzt,
Leutkirch
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Maximalteilnehmerzahl: 30
Gebühr:75,– Euro
Punkte: beantragt
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Rhetorik-Seminar:
Diskutieren und Argumentieren
Termin:
Samstag, 7. März 2015
9.00–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 33/2015)
Leitung: Ursel Bachmann,
Managementtraining und
Coaching, Ulm
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 11
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Stressbewältigung
durch Achtsamkeit
Die zunehmende berufliche
Belastung und die unverändert
schwierigen Arbeitsbedingungen
für Ärztinnen und Ärzte in
Deutschland sind unbestritten.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat
entschieden, seinen Mitgliedern
eine Fortbildungsveranstaltung
über eine Therapiemethode zur
Stressbewältigung anzubieten,
welche wissenschaftlich erforscht
und durch Studien untersucht
wird. Damit haben die Teil­
nehmer nicht nur für sich selbst
einen Benefit, sondern sie lernen
ein Behandlungskonzept kennen,
welches auch für Patienten
infrage kommt. Das Programm
dieser Fortbildung besteht aus
Vorträgen und praktischen
Übungen.
Termin:
Samstag, 7. März 2014
9.00–16.45 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 26/2015)
Leitung: Markus Zeh,
Diplom-Pädagoge und
MBSR-Lehrer, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 200,– Euro inkl. Verpflegung, Skript und Yoga-Matte
Punkte: 10
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Achtsamkeitsbasierte
Stressbewältigung (MBSR)
Ärztinnen und Ärzte sind sowohl
in ihrer Rolle als TherapeutInnen
als auch im Umgang mit sich
selbst zunehmend den Auswirkungen einer immer schneller
und hektischer werdenden Zeit
ausgesetzt, die häufig beschrieben werden mit den Schlagworten wie Dauerstress, Erschöpfung, Burn-out und Depression.
Der Workshop beginnt mit einer
Einführung in das „Konzept Achtsamkeit“, gefolgt von einzelnen
praktischen und theoretischen
Modulen.
Sowohl Selbsterfahrung durch
eigenes Üben als auch die Aus­
einandersetzung mit wissenschaftlichen Hintergründen und
der Wirkungsweise von Acht­
samkeit sollen Bestandteil des
Workshops sein.
ÄBW 02 • 2015
137
Bekanntmachungen
Termin:
Samstag, 18. April 2015
9.30–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 34/2015)
Leitung:
Dr. Harald Banzhaf, Facharzt
für Allgemeinmedizin, Bisingen,
zertifizierter MBSR-Lehrer,
Ausbilder für MBSR-Lehrer
Ort: Sanitätshaus Schlather,
Hauptwasen 2, 72336 Balingen
Gebühr: 200,– Euro inkl. Verpflegung, Skript und Yoga-Matte
Punkte: beantragt
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Notfälle im (Praxis-)Alltag:
Refresherkurs auch für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst
Diese Fortbildungsreihe richtet
sich an alle Ärztinnen und Ärzte,
die aus verschiedenen Gründen
ihr Wissen zur Erkennung und
Behandlung von Notfällen – vor
allem fachfremden – aktualisieren bzw. ergänzen wollen. Dabei
geht es nicht um die Inhalte des
80-Stunden-Kurses zum Erwerb
der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bzw. Fachkunde
Rettungsdienst, sondern um die
ersten ärztlichen Maßnahmen,
die von jedem Arzt, gleich
welcher Fachrichtung, erwartet
werden können, wenn er mit
einem Notfall konfrontiert wird.
Das betrifft natürlich den Dienst
in der Klinik oder in der Praxis,
aber auch den privaten Alltag,
wo Ärztinnen und Ärzte immer
wieder unvorbereitet in Situa­
tionen geraten, in denen bei
meist unbekannten Patienten
eine sachgerechte ärztliche Hilfe
geleistet werden muss, wie z. B.
bei Sportereignissen, im Flugzeug, bei kulturellen oder gesellschaftlichen Versammlungen,
auf der Straße, aber auch im
Familien- oder Freundeskreis etc.
Die einzelnen Fortbildungsver­
anstaltungen sind so aufgebaut,
138
dass zunächst die oft im Vordergrund stehenden Leitsymptome
möglicher Notfälle, die neben
den notwendigen diagnostischen
Schritten auch bereits parallel
therapeutische Gegenmaß­
nahmen erfordern, dargestellt
werden. Bei kleineren Notfällen
werden dabei die Diagnostik und
Therapie so vermittelt, dass der
Patient ausreichend behandelt
und der Notfall unter Kontrolle
ist. Bei schwereren oder poten­
ziell lebensgefährlichen Notfällen
werden die ersten Maßnahmen
vermittelt, damit der Patient in
einem stabilen Zustand in ein
Krankenhaus gebracht wird,
welches die personellen und
technischen Voraussetzungen für
alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bietet.
Die Referenten sind Fachärzte
für Allgemeinmedizin bzw. für
Innere Medizin mit der Zusatz­
bezeichnung Notfallmedizin bzw.
der Fachkunde Rettungsdienst,
die das Leitsymptom ihres
Themas in einem 30-minütigen
Referat mit den Erstmaßnahmen
der Diagnostik und Therapie
darstellen und anschließend
ca. 15 Minuten mit den Teil­
nehmern offen gebliebene
Fragen diskutieren.
Themen:
Mittwoch, 18. Februar 2015
16.30–19.00 Uhr
Leitsymptome:
Akute Herzbeschwerden –
psychischer Ausnahmezustand
– Nieren- und Miktions­
beschwerden
(Anmeldungs-Nr. 16/2015)
Mittwoch, 18. März 2015
16.30–19.00 Uhr
Leitsymptome:
Schwindelanfall – Lähmungen/
Krämpfe – Schmerzattacken
(Anmeldungs-Nr. 17/2015)
ÄBW 02 • 2015
Leitung:
Dr. med. Hans-Otto Bürger,
niedergelassener Facharzt
für Allgemeinmedizin und Innere
Medizin, Zusatzbezeichnung
Notfallmedizin, Vogt;
Dr. med. Dipl.-Phys.
Manfred Eissler, Vizepräsident
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: jeweils 20,– Euro
inkl. Skripte, Verpflegung
und Getränke
Punkte: jeweils 3
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
Seit einigen Jahren ist die
Entwicklung der hausärztlichen
Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten auf bekannte
Weise besorgniserregend. Um
wieder mehr Ärztinnen und Ärzte
zu motivieren, sich in der Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden, wurde
bereits im Dezember 2009 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem
Spitzenverband Bund der Krankenkassen, im Einvernehmen mit
dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer
eine Vereinbarung zur Förderung
der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten
und stationären Versorgung
geschlossen.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in
diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten
in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Seminarprogramm anzubieten,
welches in 13 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf
Fortbildungstagen pro Jahr
durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung
auf den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst möglich.
Termine:
Samstag, 14. März 2015
Notfälle in der
Allgemeinarztpraxis
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 10/2015)
Samstag, 13. Juni 2015
Praxisorganisation
9.00–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 11/2015)
Leitung:
Dr. med. Martin Herrmann,
niedergelassener Facharzt
für Allgemeinmedizin, Reutlingen
Dr. med. Hans-Otto Bürger,
niedergelassener Facharzt
für Allgemeinmedizin und Innere
Medizin, Zusatzbezeichnung
Notfallmedizin, Vogt
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: jeweils 50,– Euro
Punkte: 8/9
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Bekanntmachungen
Homepage für Ärzte – Grundkurs
Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und
Ärzte ihre eigene Homepage
selbst erstellen sowie pflegen
und aktualisieren können.
Grundkenntnisse in Windows XP
oder Windows Vista sind Voraussetzung.
Termin:
Samstag, 21. März 2015
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 29/2015)
Leitung: Dr. Oleg Subkov,
Dipl.-Volkswirt, Schwerpunkt
Informationstechnologie,
Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 99,– Euro
Punkte: 9
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
18. Gesundheitsforum
Südwürttemberg
Der Vorwurf Ärztepfusch –
zwischen Polemik und Tragödie
Für das 18. Gesundheitsforum
Südwürttemberg 2015 hat sich
der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg für das
Thema entschieden „Der Vorwurf
Ärztepfusch – zwischen Polemik
und Tragödie“ und damit dieses
Gesundheitsforum Südwürttemberg den verschiedenen Auswirkungen von Behandlungsfehlern
auf die primär und sekundär
Beteiligten gewidmet. Durch die
mangelnde Transparenz beim
Umgang mit Behandlungsfehlern
innerhalb der Ärzteschaft entstand in der Öffentlichkeit ein
Bild von Vertuschung, um Verantwortung, Wiedergutmachung
bzw. Schadensersatz zu entgehen. Die Berichterstattung in den
Medien über Behandlungsfehler
von Ärzten ist bis heute oft einseitig, polemisch und gegen die
Ärzte gerichtet. Innerhalb der
Ärzteschaft gibt es eine ganze
Reihe von Ansätzen, diesen bisher suboptimalen Umgang mit
Behandlungsfehlern zu verbessern, indem die Beteiligten und
Betroffenen die notwendige Unterstützung erhalten. Gleichzeitig
werden auch Systeme entwickelt,
um Fehler zu analysieren und zu
vermeiden und für Patienten und
letztlich auch für die Ärzte selbst
damit größere Sicherheit zu
schaffen. Das 18. Gesundheit­
sforum Südwürttemberg ist ein
Beitrag dazu.
Termin:
Samstag, 18. April 2015
10.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 22/2015)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 25,– Euro
Punkte: 6
Power Point Seminar
Samstag, 25. April 2015
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 27/2015)
Leitung: Dr. med. Peter Benk,
Leiter Medizincontrolling und
Abrechnung der Oberschwabenklinik Ravensburg
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 9
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Auffrischungskurs
Fachgebundene genetische
Beratung (inkl. Wissenskontrolle)
gemäß GenDG
Seit 1. Februar 2010 ist das
Gendiagnostikgesetz (GenDG)
in Kraft. Demnach dürfen
ab 1. Februar 2012 genetische
Beratungen im Zusammenhang
mit genetischen Untersuchungen
nur noch durch speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden.
Das GenDG ist Bundesrecht, und
eine von der GendiagnostikKommission erarbeitete Richtlinie
lässt leider offen, wer Träger der
dort geregelten Qualifikationsmaßnahme sein soll. Es war für
die Ärztekammern und für die
Länderministerien ein schwieriger Prozess, den Forderungen
des Bundesgesetzes einerseits zu
genügen, andererseits aber auch
den Ärztinnen und Ärzten eine
hieb- und stichfeste Regelung zu
bieten. In zahleichen Gesprächen
auf Landesebene in BadenWürttemberg wurde daher ein
Kompromiss gefunden, nach
dem die Landesministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie,
Frauen und Senioren die Landes­
ärztekammer bittet, sie möge
nach den Vorgaben der Richtlinie
der Gendiagnostik-Kommission
für ihre Mitglieder Qualifikationsmaßnahmen zur gendiagnostischen Beratung anbieten.
Vorgeschrieben ist eine theoretische Qualifikation über 72 bzw.
8 Stunden, letzteres bei Beratung
im Kontext der vorgeburtlichen
Risikoabklärung. Alternativ kann
als Übergangslösung für die
Dauer von fünf Jahren die Qualifikation durch eine bestandene
Wissenskontrolle nachgewiesen
werden. Die Landesärztekammer
und die vier Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg
bieten diese Wissenskontrollen
an. Zur Vorbereitung auf die
Wissenskontrollen bieten die
Kammern als Hilfestellung einen
sechsstündigen freiwilligen
Refresherkurs an. Die Kammern
verstehen dieses Angebot als
Hilfe und Service für ihre ärztlichen Mitglieder.
Termin:
Samstag, 25. April 2015
9.00–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 27/2015)
Fachgruppe:
FA für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe, FA für Kinderund Jugendmedizin
Leitung: Dr. med. Dr. rer. nat.
Saskia Biskup, Praxis für Humangenetik, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 48,– Euro
Punkte: beantragt
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Baustein Psychotherapie
(Verhaltenstherapie) im Facharzt
für Psychiatrie und Psychotherapie
– Kurs 2
Für die Weiterbildung zum Arzt
für Psychiatrie und Psycho­
therapie sowie für die Zusatz­
bezeichnung Psychotherapie sind
nach den Richtlinien der Landes­
ärztekammern theoretische und
praktische Bausteine erforderlich.
Dabei werden drei Blockkurse
mit je 50 Stunden angeboten,
welche – thematisch aufeinander
aufbauend – im Abstand von
einem Jahr durchgeführt werden.
Die Kurse werden jedes Jahr an
drei verschiedenen Standorten
durchgeführt, sodass in jedem
Jahr alle Kursteile entweder
in Hornberg (Schwarzwald),
Bamberg oder Borkum
angeboten werden.
Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik
für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des
Facharztes für Psychiatrie und
Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie
durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen Theoriekurse, Ent-
ÄBW 02 • 2015
139
Bekanntmachungen
spannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen
der Richtlinien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab.
Termin:
26. April–2. Mai 2015 (So–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 14/2015)
Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor,
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Welcome Hotel Bamberg,
Mußstr. 7, 96047 Bamberg
Gebühr: 600,– Euro
(Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr
nicht enthalten)
Punkte: beantragt
Hilfe beim Sterben –
welche Regelungen sind nötig?
Die Diskussionen um ein würdevolles, selbstbestimmtes Lebensende für Menschen mit unheilbaren schweren Erkrankungen
ohne Aussicht auf Besserung
halten sowohl in den Medien
und der Öffentlichkeit als auch in
der Ärzteschaft seit vielen Jahren
an. Bei den Ärztinnen und Ärzten
bestehen nach wie vor große
Unsicherheiten im Bereich der
Sterbebegleitung, teilweise auch
durch die bestehenden Differenzen zwischen den gesetzlichen Regelungen und der
Berufsordnung. Auf Beschluss
des Vorstandes der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
bietet die Akademie für ärztliche
Fortbildung deshalb eine Fortbildungsveranstaltung zur Sterbebegleitung an. Im Mittelpunkt
stehen die ethischen Kriterien,
die juristischen Aspekte und die
Situation des Arztes zwischen
Empathie für den Patienten und
der eigenen persönlichen Ein­
stellung zu den letzten Fragen.
Termin:
Mittwoch, 8. Juli 2015
19.30–22.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 35/2015)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 3
Vorankündigung
Die neuen Bilder der Medizin
Bedingt durch den technischen
Fortschritt in der Medizin werden
in immer kürzeren Abständen
neue bildgebende Untersuchungsmethoden entwickelt,
die dann für Diagnostik und
teilweise auch Therapie zur Verfügung stehen. Es ist nicht leicht
für die Ärztinnen und Ärzte, sich
neben allen Aufgaben der jeweiligen beruflichen Tätigkeit auch
noch ausreichend Informationen
über die neuen Optionen zu
verschaffen und einen Überblick
über diese komplexe Vielfalt zu
erhalten.
Aus diesem Grund hat der Vorstand der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg beschlossen,
den Kammermitgliedern eine
Fortbildungsveranstaltung an­
zubieten, in denen die wesentlichen neuen bildgebenden
­Untersuchungsmethoden vorgestellt werden. Dabei geht es nicht
so sehr um die Grundlagen und
die technische Methodik, auf
welcher diese Untersuchungsmethoden basieren. Vielmehr werden die typischen Indikationen,
die Vor- und Nachteile sowie die
spezifische Überlegenheit, die
diese bildgebenden Methoden
jeweils bei bestimmten Frage­
stellungen gegenüber einer
möglichen Alternative haben,
im Mittelpunkt stehen. Auch die
finanziellen Aspekte, insbesondere die Frage der Kostenübernahme, sowie sie zurzeit geregelt ist,
wird dabei kurz dargestellt.
Impressum
Termin:
Samstag, 20. Juni 2015
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 24/2015)
Leitung: Dr. med. Dipl.-Phys.
Manfred Eissler, Vizepräsident
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 50,– Euro
Punkte: beantragt
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Karl-Otto Walz,
Neue Str. 72, 89073 Ulm
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
(Ravensburg, Friedrichshafen)
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Christian Milz,
Ottmannshofer Str. 44,
88299 Leutkirch
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder
-24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00,
E-Mail: [email protected]
Hinweis:
Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist
bitte ­ausschließlich an die zuständige Bezirks­ärztekammer
zu melden.
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke
(stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer),
Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner,
Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Ulrich Voshaar,
Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Dr. med. Herbert Zeuner
Verantwortlicher Chefredakteur:
Dr. med. Oliver Erens (OE)
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Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt
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Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu
der Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann
benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich
geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als
solche gekennzeichnet sind.
Erscheinungsweise:
12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte
ISSN 0720-3489
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140
ÄBW 02 • 2015
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Arbeitsmedizin | Sozialmedizin | Umweltmedizin
Kultur
Zeitschrif t für medizinische Prävention
Kongress
Prävention
PROGRAMM
DONNERSTAG, 21. MAI 2015
FREITAG, 22. MAI 2015
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Prävention in der Praxis
Eröffnungsrede
• Gefährdungsbeurteilung psychischer
Belastungen – Beraterkompetenz an
der Schnittstelle Belastung/Beanspruchung
• Gesicherte Erkenntnisse zur
Softwareergonomie
• Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz
• Genial – digital – katastrophal?
Humane Arbeitswelt in der Wirtschaft 4.0
Präventionskultur heute
• Präventionskultur – ein neuer Zielbegriff
für den Arbeitsschutz
• Arbeitswelt 4.0 – Chancen und Risiken
„ASU-Ideentreff“– Moderierte Diskussion
an drei Themenstationen, unterstützt durch
Graphic Recording
• Gesundes Führen im Unternehmen
• Social Media im Arbeitsschutz
• Resilienz – Neue Arbeitsbedingungen
erfordern neue Fähigkeiten
Ab 18 Uhr: Gesellschaftsabend im
Echterdinger Brauhaus
(separate Anmeldung erforderlich)
Forumsdiskussion
Vorsorge – Eignung – Tauglichkeit –
Schweigepflicht: Nutzen oder Schaden
für die Prävention ?
• Neues aus dem AfAMed
• „Freizeit unter Palmen – Fettnäpfchen vor
dem Werkstor bei Auslandsaufenthalten“
• „Problem nano“: der Stand im
Arbeitsschutz & Stand der Medizin
1. ASU-Präventionskongress 2015
„Prävention in der Arbeitswelt“
Interdisziplinäre Fortbildungstagung für Fachleute aus Arbeitsmedizin,
Arbeitssicherheit, Arbeitspsychologie und Personalverantwortliche.
Am 21. Mai und 22. Mai 2015 in der Filderhalle in
Stuttgart / Leinfelden-Echterdingen.
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Alle Kongressinformationen haben wir Ihnen unter www.asu-kongress.com bereitgestellt.

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