Telefon 233

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Telefon 233
Referat für
Bildung und Sport
Telefon 233 – 83601
Telefax 233 – 83680
Zentrales
Immobilienmanagement
ZIM/SG 2
Staatl. Rupprecht-Gymnasium, Albrechtstraße 4/7
- Generalinstandsetzung des Hauptgebäudes Albrechtstraße 7
- Erweiterungsbau zur Abdeckung des Raumfehlbedarfes
- Sanierung des Fachklassentraktes Albrechtstraße 4
- Abdeckung des gemeinsamen Sporthallenbedarfes
Staatl. Rupprecht-Gymnasium/Städt. Adolf-Weber-Gymnasium/Grund- und
Mittelschule Alfonsstraße 8
im 9. Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg
1. Grundsatzbeschluss
2. Genehmigung der Bedarfsanmeldung
3. Erteilung des Untersuchungsauftrages
Sitzungsvorlage Nr. 08 – 14 / V 09133
Anlagen
Bedarfsanmeldung
Raumprogramme
Lageplan
Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport des Stadtrates vom 02.05.2012 (SB)
Öffentliche Sitzung
I.
Vortrag des Referenten
1. Vorbemerkungen
Im Bereich Albrecht-, Alfons- und Kapschstraße hat das Referat für Bildung und Sport
umfangreichen Immobilienbestand. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
1
Straße/HsNr.
Einrichtung
Klassenzahl1
Schülerzahl
Albrechtstraße 7
Staatl. Rupprecht-Gymnasium – Hauptbau und Sporthallentrakt (2 Einfachhalleneinheiten)
46
1119
Albrechtstraße 4
Staatl. Rupprecht-Gymnasium – Fach-
Stand Januar 2012, gemäß Bekanntgabe im Ausschuss für Bildung und Sport
Seite 2
klassentrakt (mit Hauptbau durch gedeckte Straßenbrücke verbunden), sowie im
rückwärtigen Bereich Freisportanlage Rasenspielfeld und Allwetterplatz
Albrechtstraße 4
Mensa zur gemeinsamen Nutzung durch
Rupprecht-Gymn. und Adolf-Weber-Gymnasium
Albrechtstraße 6
Zweifachsporthalle für
GS/MS Alfonsstr. 8 und Rupprecht-Gymn.
Alfonsstraße 8
Grundschule
11
222
Alfonsstraße 8
Mittelschule
18
383
Alfonsstraße 10
Kinderhort
4 Gruppen
100
Alfonsstraße 8
Rasenfläche: dort aufgestellt erdgeschossige Mobile Raumeinheit mit 8 Klassenräumen
Kapschstraße 4
Städt. Adolf-Weber-Gymnasium – Haupt- 28
bau und Sporthallentrakt (2 Einfachsporthalleneinheiten) mit Dienstwohnung
Kapschstraße
o.Nr.
Freisportanlage mit Rasenspielfeld, Laufbahn und Lehrerparkplatzanlage
689
Im Bereich dieser Einrichtungen und Immobilien ergibt sich ein grundsätzlicher Handlungsbedarf, welcher in dieser Beschlussvorlage dargestellt wird. Die sich ergebenden
Maßnahmenarten und der sich jetzt bereits abzeichnende Umfang der Gesamtmaßnahme erfordert für die weitere Bearbeitung, vor allem für die konkreten weiteren Untersuchungen einen Grundsatzbeschluss des Ausschusses für Bildung und Sport.
Die Ausgangslage für den Grundsatzbeschluss stellt sich wie folgt dar:
1. Erheblicher Raumfehlbedarf des Staatl. Rupprecht-Gymnasiums
2. Dringender Sanierungsbedarf und Erfüllung von Brandschutzmaßnahmen für
den Hauptbau des Rupprecht-Gymnasiums im Rahmen einer
umfassenden Generalinstandsetzung
3. Sanierung der an den Hauptbau angebauten zwei Einfachsporthalleneinheiten
4. Umfassende Sanierung der Fachlehrsäle im Fachklassentrakt Albrechtstraße 4
5. Abdeckung des Sporthallenbedarfes sowohl des Rupprecht-Gymnasiums als
auch in der Gesamtbetrachtung der drei anderen Schulen am Schulstandort
insgesamt.
Abdeckung des Raumfehlbedarfes
Basis für die Untersuchung hinsichtlich des Raumfehlbedarfs ist ein entsprechender
Stadtratsauftrag, bei allen staatlichen Gymnasien Erweiterungs- und Anbaumöglichkeiten
zu prüfen. Das Referat für Bildung und Sport hat aufgrund dieses Auftrages auch am
Staatl. Rupprecht-Gymnasium mit Unterstützung des Baureferates und eines
beauftragten externen Architekten entsprechende Untersuchungen eingeleitet, welche
jedoch aufgrund der noch zu erläuternden bau- und planungsrechtlichen Schwierigkeiten
äußerst zeitaufwändig und schwierig waren. Aufgrund aktueller Einschätzungen ergibt
sich am Rupprecht-Gymnasium vor allem ein akuter Bedarf an Klassenräumen. Dieser
Bedarf kann in den beiden bestehenden Schulgebäuden (HsNr. 4 und 7) auch durch
Umbauten bzw. organisatorische Veränderungen in keiner Weise abgedeckt werden. Es
gibt ein vorläufiges Raumprogramm, welches zusammenfassend ein Defizit von
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mindestens 10 Klassen,
3 Fachlehrsälen sowie einer Aula/Pausenhalle aufweist. Vorläufig insbesondere, da die
genaue Raumabdeckung aufgrund der örtlichen Situation und der bau- und
planungsrechtlichen Gegebenheiten nur im Zuge eines formellen
Untersuchungsverfahrens mit eingehender bautechnischer Untersuchung des Bestandes
artikuliert werden kann.
Die Überprüfung der derzeitigen Raumsituation am Rupprecht-Gymnasium wurde auf
Grundlage der von der Schulleitung erarbeiteten Raumbedarfsanzeige zusammen mit der
Fachabteilung 2 des Referats für Bildung und Sport mittels Raumüberprüfung und unter
Verwendung der Schulbau-Verordnung durchgeführt.
Der enorme Anstieg der Schülerzahlen in den letzten Jahren sowie die neu entstandenen
Wohngebiete „Nymphenburg Süd“ und „Birketweg West“ im 9. Stadtbezirk wirken sich
unmittelbar auch am Rupprecht-Gymnasium aus. Anhand der bestehenden
Raumressourcen ist deutlich, dass dieser Bedarf ohne bauliche Erweiterungsmaßnahmen auf keinen Fall auch nur annäherungsweise kurzfristig abgedeckt werden kann.
Die Errichtung eines Erweiterungsbaues ist daher zwingend.
Aufgrund dieser besonderen Raumsituation haben der Ausschuss für Bildung und Sport
am 30.11.2011 und die Vollversammlung am 14.12.2011 beschlossen, die für die
Brandschutzsanierungs- und Umbaumaßnahme an der benachbarten Grund- und
Mittelschule Alfonsstraße 8 zu Auslagerungszwecken angemieteten Mobilen
Raumeinheiten am Standort zu belassen, diese zu kaufen und die Räume ab März 2012
dem Rupprecht-Gymnasium zur alleinigen Nutzung zu überlassen. Die
Generalinstandsetzung des Schulgebäudes Alfonsstraße 8 konnte termingerecht beendet
werden; die Räume wurden dem Rupprecht-Gymnasium bereits übergeben. Nachdem
die Mobilen Raumeinheiten unmittelbar neben dem Rupprecht-Gymnasium stehen, war
dies eine günstige Gelegenheit, die momentan angespannte Raumsituation zu
entschärfen.
Sanierung und Erfüllung von Brandschutzauflagen im Zuge einer
Generalinstandsetzung
Neben dem akuten Raumbedarf ergibt sich ebenfalls ein hoher Sanierungsbedarf, welcher in der anliegenden Bedarfsanmeldung aufgeführt ist. Es sind parallel zu den bestehenden Neubauplanungen – auf die nachfolgend noch eingegangen wird - auch die Untersuchungen und Planungen für eine Generalinstandsetzung des Altbaus voranzutreiben. Dies erscheint aus Sicht des Referates für Bildung und Sport sinnvoll, da dann alle
in diesem Bautrakt anstehenden Maßnahmen in einem Gesamtprojekt erfolgen könnten.
Ziel ist es auch, den Nutzern keine fortgesetzte Bautätigkeit zuzumuten, sondern die Belastungen durch eine Generalinstandsetzung auf ein unabdingbares Maß zu reduzieren.
Neben den Mängeln in Statik und Brandschutz, der unbefriedigenden Toilettensituation
besteht ebenso ein Sanierungsbedarf u.a. der Fenster, Türen, Böden und der kompletten
Elektroinstallation und Heizungsanlage. Gleichzeitig sollte im Zuge der Gesamtsanierung
die Anbringung von Akustikdecken sowie die Überholung der Beleuchtungsanlagen in
den Unterrichts- und Verwaltungsräumen erfolgen.
Notwendige Belange des Brandschutzes (u.a. eine Gerüstfluchttreppe) sowie festgestellte Sicherheitsmängel (wie z.B. die Notabstützung der Decken in den WC´s) wurden
selbstverständlich bereits vom Baureferat als Zwischenlösung sukzessive durchgeführt,
um Substanzverlusten am Objekt und Sicherheitsgefahren entgegenzuwirken. Restliche
bauliche Brandschutzmängel sind im Zuge der Generalinstandsetzung durchzuführen.
Die Generalinstandsetzung und der Erweitungsbau machen es auch notwendig, raumorganisatorische Veränderungen im Hauptbau durchzuführen. So wird es notwendig, die
Räume für Lehrkräfte und die Verwaltung neu zu ordnen und neue Strukturen zu realisieren, gerade auch im Hinblick auf die Vielzahl kleiner – nicht der Normgröße entsprechen-
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der – Klassenzimmer. Hier wird es zur kompletten Überarbeitung der Raumzugehörigkeiten kommen müssen.
Der Umfang der Sanierungen der an das Hauptgebäude angebauten zwei Einfachsporthalleneinheiten ist im Zuge der weiteren Untersuchungen detailliert aufzunehmen und zu
bewerten. Hier gibt es vor allem Handlungsbedarf im energetischen Bereich.
Sanierung der Fachlehrsäle im Fachklassentrakt Albrechtstraße 4
Der Fachklassentrakt des Rupprecht-Gymnasiums an der Albrechtstraße 4 enthält auf
drei Geschossen sämtliche Fachlehrräume im Bereich Chemie, Biologie und Physik sowie Werken. Nordwestlich an diesen Fachklassentrakt ist die im Zuge der G 8-Einführung
errichtete Mensa angebaut, welche sowohl vom Rupprecht-Gymnasium als auch vom
Adolf-Weber-Gymnasium genutzt wird. Dieser Anbau ist nicht Gegenstand der weiteren
Untersuchung.
Die vorhandenen Vorüberlegungen für die Modernisierung der Fachlehrsäle und Sammlungsräume im Bereich Fachklassentrakt des Rupprecht-Gymnasiums müssen unter Beachtung der Bedarfsanmeldung aktualisiert werden. Aufgrund der sich jetzt schon abzeichnenden enormen Kostenhöhe ist die Sanierung – auch nicht ansatzweise - mit der
im letzten Jahr vom Stadtrat genehmigten Fachlehrsaalsanierungs-Pauschale abarbeitbar. In der Beschlussvorlage zum FLS-Programm wurde seitens des RBS deutlich gemacht, dass es – wenn eine bestimmte Kostenhöhe überschritten wird – immer zu MIPrelevanten Einzelmaßnahmen kommen muss. Ohne eine solche Vorgehensweise wäre
die FLS-Pauschale von 5 Mio. Euro/jährlich bereits mit wenigen Maßnahmen ausgeschöpft. Die Baukosten der Fachlehrsaalsanierung am Rupprecht-Gymnasium müssen
daher zwangsläufig in das Gesamtfinanzierungspaket einbezogen werden und mit der
Gesamtbaumaßnahme (parallel oder je nach Untersuchungsergebnis als sog. 1. Bauabschnitt vorgezogen) erfolgen.
Sporthallenbedarf im Bereich der vier Schulen an den Standorten Albrecht-, Alfons- und Kapschstraße
Im Bereich der vier Schulen gibt es momentan 6 Sporthalleneinheiten. Die kleine – auch
nicht ansatzweise normgerechte – kleine Gymnastikhalle an der Grund- und Mittelschule
Alfonsstraße 8 kann aufgrund der geringen Grundfläche nicht als vollwertige Halleneinheit berücksichtigt werden und wird hier somit in der weiteren Bedarfsberechnung ausgeklammert.
Der Sporthallenbedarf der Schulen wird durch den Bestand nicht abgedeckt, es besteht
ein Fehlbedarf.
Für die vorhandenen Sportklassen (insgesamt 126, siehe u.g. Tabelle) an den 4 Schulen
sind rein rechnerisch rund 8 Hallensporteinheiten erforderlich. Auf dieser Grundlage fehlen insgesamt zwei Sporthalleneinheiten. Hinzu kommen die für zusätzliche Hallensportflächen erforderlichen Sportnebenräume, wie Geräteräume, Umkleiden, Waschräume, Toiletten, Konditionsräume und Sportlehrerzimmer.
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Die Sportklassen im Schuljahr 2011/2012 wie der Sporthallenbestand setzen sich wie
folgt im Einzelnen dar:
Schule
Klassen
Sportklassen
Sporthallenbestand
GS Alfonsstr. 8
11
11
MS Alfonsstr. 8
18
22,5
1 Doppelsporthalle 27mx30mx7m
1 Kleinsporthalle 16mx11mx4,5m
Adolf-Weber-Gymnasium 28
35
2 Einfachsporthallen je
26mx13mx5,5m
1 Konditionsraum mit 54m²
Rupprecht-Gymnasium
46
57,5
2 Einfachsporthallen je
24mx14mx5,5m
Summen
103
126
6 vollwertige Halleneinheiten
Es fehlen daher 2 Sporthalleneinheiten, welche in einer Zweifachsporthalle (ähnlich wie
die Zweifachsporthalle an der Albrechtstraße 6) abgedeckt werden müssten.
Mit Beschluss des Schul- und Sportausschusses vom 12.11.2008 wurde das Referat für
Bildung und Sport beauftragt, in Fällen investiver Erhaltungsmaßnahmen sowie bei Ausoder Neubauten von Schulen zu prüfen, ob die Sporteinrichtungen so ausgestattet werden können, dass sie nicht nur die Bedürfnisse des Schulsports sondern auch die zusätzlichen Bedürfnisse des Breitensports besser als bisher abdecken können. Die unter
wissenschaftlicher Begleitung durchgeführte Sportentwicklungsplanung hat für München
ein großes Defizit an Sporthallen, insbesondere an normgerechten Dreifachhallen, ergeben. Aus sportfachlicher Sicht würde das Referat für Bildung und Sport daher anstelle einer Zweifachsporthalle die Errichtung einer Dreifachsporthalle am gemeinsamen Schulstandort für notwendig erachten. Das würde im Endeffekt dann zu einer Mehrung von
weiteren 3 Sporthalleneinheiten und damit zu insg. 9 Sporthalleneinheiten an den gemeinsamen Standorten der vier Schulen führen. Im Nachfolgenden wird jedoch beschrieben, dass diese Variante zwar möglich aber wegen der fehlenden Akzeptanz vor Ort
durchaus problematisch ist.
Die Versorgung mit den notwendigen Sporthalleneinheiten, die Anzahl der Halleneinheiten und die Frage der Situierung der Hallen wurden in mehreren Besprechungsrunden
mit dem Rupprecht-Gymnasium und dem Adolf-Weber-Gymnasium (den Schulleitungen
und den jeweiligen Elternbeiräten) sowie Vertretern des Bezirksausschusses 9 intensiv
besprochen. Beteiligt waren an dieser Diskussion nur die beiden vorgenannten Schulen,
da nur deren Schulgrundstücke überhaupt für die Errichtung einer neuen Sporthalle in
Frage kommen. Die untersuchte Variante der Errichtung einer Sporthalle auf dem Allwetterplatz der GS/MS Alfonsstraße, an der Straßenecke Albrecht-/Alfonsstraße wurde wegen baurechtlicher und vor allem baumschutzrechtlicher Probleme, aber auch wegen der
städtebaulich unbefriedigenden Wirkung und wegen dem nicht zumutbaren Eingriff in den
Bestand der beiden Schulen nicht mehr weiter verfolgt.
Die nun anvisierten Möglichkeiten werden nachfolgend näher beschrieben.
2.
Baurechtliche Beurteilung zum Raum- und Flächenbedarf
Um den Raumbedarf am Rupprecht-Gymnasium dauerhaft zu decken sowie die notwendigen Sanierungsarbeiten am renovierungsbedürftigen Bestandsgebäude im Rahmen einer Generalinstandsetzung umzusetzen, wurde das Baureferat beauftragt, im Rahmen einer vorbereitenden Untersuchung zu prüfen, welche Erweiterungsmöglichkeiten beste-
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hen und wie dies mit der geplanten Generalinstandsetzung in Einklang gebracht werden
kann. Zur notwendigen Abklärung mit der Bauaufsichtsbehörde wurde im Juni 2010 eine
Bauvoranfrage mit dem ausgewiesenen Mindest-Raumprogramm eingereicht, um planungsrechtliche Fragen mit der Lokalbaukommission abstimmen zu können.
Hierbei handelte es sich im Einzelnen um folgende Alternativen:
•
•
•
•
Errichtung eines dreigeschossigen Neubaues parallel zum Fachlehrsaaltrakt Albrechtstr. 4 auf dem rückwärtigen Sportplatzgelände
Erweiterung des Hauptbaues Albrechtstr. 7 nach Abbruch der bestehenden, am
Hauptgebäude angebauten 2-fach-Sporthalle und Errichtung neuer Sporthallen
neben dem Fachklassentrakt Albrechtstr. 4 auf dem rückwärtigen Sportgelände
Erweiterung des Schulgebäudes Albrechtstr. 7 axial zum Hauptbau unter Beibehaltung der bestehenden Sporthalle.
Eine weitere Möglichkeit, nämlich die Aufstockung des Fachlehrsaaltraktes an der
Albrechtstr. 4 wurde zusätzlich durch das Baureferat geprüft.
Die bau- und planungsrechtliche Situation ist, gerade auch im Hinblick auf entgegenstehende Ausweisungen des dort bestehenden rechtsverbindlichen Bebauungsplanes äußerst schwierig, so dass sich die Voruntersuchung mit Bauvoranfrage über ein Jahr hingezogen hat.
Die einzelnen Alternativen wurden dem Rupprecht-Gymnasium in mehreren Besprechungsrunden anhand von Plänen und Modellen vorgestellt. Dabei wurde die technische
und baurechtliche Realisierbarkeit bewertet.
Eine Aufstockung des Fachlehrsaaltraktes scheidet wegen der nicht unerheblichen statischen Probleme aus und wird nicht weiterverfolgt.
Ebenso scheiden nach dem vorliegenden Vorbescheid die
- Errichtung eines dreigeschossigen Neubaus parallel zum Fachklassentrakt sowie
- die Erweiterung des Hauptbaues nach Abbruch der bestehenden 2-fach-Sporthalle mit
Neuerrichtung auf der Sportfläche
aufgrund des definitiv fehlenden Baurechts aus.
Die einzige Variante, welche aufgrund des vorliegenden Vorbescheides Realisierungschancen hat, ist die Erweiterung des Schulgebäudes Albrechtstr. 7 axial zum Hauptbau
unter Beibehaltung des angebauten bestehenden Sporthallentraktes. Wichtig ist, dass
diese Variante aus Kostengründen auch von der Stadtkämmerei präferiert wurde. Ziel der
Untersuchung ist, das dort maximal sinnvolle Baurecht, zu realisieren. Daher wird diese
Variante zum derzeitigen Zeitpunkt favorisiert, auch wenn es zu einer Verdichtung der ohnehin beengten Pausenhofsituation führt. Die Schule sieht diese Schwierigkeit ebenfalls.
Mit einer großzügig verglasten Pausenhalle im Erdgeschoss kann jedoch eine großzügige
Symbiose von Freifläche und gedeckter Pausenfläche geschaffen werden, welche auch
von der Schulfamilie als gut empfunden wird.
Für eine mögliche Errichtung einer Sporthalle auf dem benachbarten Sportgelände des
Rupprecht-Gymnasiums gibt es kein Baurecht. Eine Anordnung parallel zur Albrechtstraße 4 (Fachklassentrakt) wurde vom Baureferat bereits mittels des o.a. Vorbescheides untersucht. Die Anordnung der Sporthalle hätte den Wegfall des Rasenspielfeldes zur Folge
und wäre mit einem langjährigen städtebaulichen Verfahren verbunden, mit unsicherem
Ausgang wegen evtl. Nachbareinwendungen. Dieses zeitliche Problem wurde in den diversen Besprechungsrunden mit der Schule entsprechend thematisiert. Wegen der Unwägbarkeiten wurde einvernehmlich festgelegt, diese Variante auf dem Rasenspielfeld
Seite 7
nicht mehr weiterzuverfolgen, ein weiterer Zeitverzug wäre dem Rupprecht-Gymnasium
nicht mehr zumutbar.
Aus diesem Grunde wurde die Möglichkeit der Errichtung einer Zwei- oder Dreifachsporthalle auf dem Gelände des Adolf-Weber-Gymnasiums in die Diskussion gebracht. Das
Adolf-Weber-Gymnasium hat hier entschieden Einwendungen vorgebracht und sieht seinen Pausenhof und damit seine Freiflächen erheblich eingeschränkt.
Das Referat für Bildung und Sport will hier keine Entscheidung durchsetzen, welche im
Grundsatz das Rupprecht-Gymnasium begünstigt, beim Adolf-Weber-Gymnasium jedoch
als Benachteiligung empfunden werden könnte. Es sollten daher beim Bau einer neuen
Sporthalle auch die Belange des Adolf-Weber-Gymnasiums weitgehend berücksichtigt
werden, um auch dort Akzeptanz für die Planungen zu erreichen. Dies ist dem RBS sehr
wichtig, da beide Schulen aufgrund ihrer unmittelbaren Nachbarschaft und der gemeinsamen Nutzung von Einrichtungen eng zusammenarbeiten müssen.
Es erscheint daher sinnvoll, die nachfolgend in den gemeinsamen Gesprächen erörterten
Punkte konkret zu prüfen, kostenmäßig gegenüberzustellen und entsprechend zu bewerten:
a) Eingehende bautechnische Prüfung des Zustandes der beiden Sporthallen mit
Dienstwohnung am Adolf-Weber-Gymnasium und Ermittlung der Kosten für eine
Generalinstandsetzung des Bauwerks
b) Prüfung der Möglichkeiten des Abbruchs dieses Bauwerks und Neubau einer
- Dreifachsporthalle (3 Hallensporteinheiten)
- mit angebauter Einfachsporthalle (1 Hallensporteinheit) als Versammlungsstätte
- mit Dienstwohnung
und Ermittlung der dafür anfallenden Abbruch- und Neubaukosten
c) Prüfung der Kosten für die Errichtung einer Dreifachsporthalle als separat stehendes
Bauwerk zwischen dem bestehenden Sporthallentrakt des Adolf-Weber-Gymnasiums
und der Zweifachsporthalle Albrechtstraße 6
d) Vergleich dieser Kosten mit der Generalinstandsetzung des bestehenden
Sporthallentraktes des Adolf-Weber-Gymnasiums.
In diesen Vergleich muss selbstverständlich einfließen, dass beim Punkt c) eine fast vollständige Absenkung der Sporthalle relevant wird, um den Wegfall eines Teiles der Pausenhoffläche/Spiel- und Bewegungsfläche des Adolf-Weber-Gymnasiums durch Begehund Bespielbarmachung der Dachfläche der Sporthalle mit rd. 1300 qm kompensieren zu
können. Die dadurch entstehenden Mehraufwendungen für die tiefe Absenkung, Mehraufwand für die Grundwasserabdichtungen, für die Statik, die Gestaltung und Absturzsicherungen der Dachfläche (mit Spielfeld, Pergola, Sitzplätzen, Ballfangzäunen usw.),
zwei Treppenanlagen usw. sind entsprechend zu beurteilen. Dieser Mehraufwand entfiele bei Punkt b), so dass – ohne den genaueren Untersuchungen vorgreifen zu wollen –
diese Variante im Gesamtvergleich günstiger ausfallen könnte.
3. Darstellung der weiteren Untersuchungsschritte und des möglichen Bauablaufes
Der geplante Ablauf des Maßnahmenpakets am Rupprecht-Gymnasium/Adolf-Weber-Gymnasium könnte sich – vorbehaltlich noch genauerer Untersuchungen und Festlegungen im Rahmen der Projektuntersuchung - überschlagsmäßig wie folgt darstellen:
•
Mai 2012: Grundsatzbeschluss mit Bedarfsanmeldung und Genehmigung des
Untersuchungsauftrages
•
1. Bauabschnitt beginnend mit Fachlehrsaalsanierungen im FLS-Trakt
Albrechtstr. 4
Seite 8
(Die Möglichkeit der Abwicklung außerhalb des Projektes mittels beschleunigtem
Verfahren ab Projektauftrag ist zu prüfen; dies wäre aus Sicht des Referates für
Bildung und Sport insoweit anzustreben, da aufgrund des Umfangs der
Planungen für die Erweiterung und die Generalinstandsetzung bei einer FLSSanierung kürzere Planungszeiten relevant sind – dies hängt jedoch letztendlich
davon ab, welche Maßnahmen begleitend, z.B. energetische Maßnahmen, noch
zusätzlich als Ergebnis der konkreten Untersuchung erforderlich werden)
•
2. Bauabschnitt frühestens ab 2014
Anbau Hauptgebäude Albrechtstr. 7 (ca. 2 Jahre Bauzeit)
Festzuhalten ist, dass der Erweiterungsbau vor der Generalinstandsetzung
kommen muss, um für die notwendigen Auslagerungen bereits über zusätzliche
neue Räume verfügen zu können (damit könnte der Bedarf evtl. weiterer Mobiler
Raumeinheiten für den Zeitraum der Generalinstandsetzung entweder ganz oder
teilweise vermieden werden; dies bleibt der genaueren Prüfung vorbehalten).
•
3. Bauabschnitt frühestens ab 2016
Generalinstandsetzung Hauptgebäude Albrechtstr. 7 sowie Sanierung
angebauter Sporthallentrakt (ca. 2 bis 3 Jahre Sanierungszeit, ja nach
Bauabschnittseinteilung)
•
parallel zu o.g. Baumaßnahmen
Neubau einer Sporthalle (Bauzeit ca. 2 Jahre)
Käme es zu einem Abriss des bestehenden Sporthallentraktes am Adolf-WeberGymnasium wäre damit für ca. 2 Jahre ein Wegfall von 2 Sporthalleneinheiten zu
kompensieren. Die Schulen haben hier, obwohl dies lehrplanmäßig Probleme
aufwerfen wird, signalisiert, diesen Zeitraum überbrücken zu können.
Wegen der bestehenden Raumnot am Rupprecht-Gymnasium wurde, wie bereits anfangs
ausgeführt – unabhängig von der weiteren Grundsatzentscheidung - die angemietete
Containeranlage an der Grund- und Mittelschule Alfonsstr. 8 für die Auslagerung der
Schulklassen des Rupprecht-Gymnasiums erworben. Das Referat für Bildung und Sport
sah mit dem Kauf der Containeranlage keine präjudizierende Wirkung im Vorgriff auf den
Grundsatzbeschluss und einen späteren Projektauftrag, da die Mobilen Raumeinheiten
bereits jetzt dringend für den Unterrichtsbetrieb des Gymnasiums erforderlich sind und
darüber hinaus – unabhängig von der Entscheidung ob ein Erweiterungsbau notwendig
ist und oder
nicht – eine umfassende Sanierung mit Brandschutzmaßnahmen zwingend ist und bei
der Abarbeitung von Sicherheitsmängeln wenig Entscheidungsspielraum verbleibt. In
einem solchen Fall ist eine Auslagerung nicht zu vermeiden.
Je nachdem, welche Ergebnisse die Untersuchung des Hauptgebäudes des RupprechtGymnasiums bringt und ob diese Maßnahme in einem Bauabschnitt oder in zwei
Bauabschnitten durchgeführt wird, werden ggf. für die Zeit der Bauarbeiten weitere
Mobile Raumeinheiten notwendig werden. Dies bleibt der weiteren Untersuchung
vorbehalten.
4.
Beschreibung der konkreten Bedarfssituation
Am Rupprecht-Gymnasium sind, wie oben beschrieben, eine Erweiterung sowie diverse
andere Sanierungsmaßnahmen - wie z.B. die Erfüllung der Brandschutzauflagen als
auch die umfangreiche Fachlehrsaalsanierung - geplant. Nach bereits erfolgten Planungsgesprächen zwischen Baureferat und Referat für Bildung und Sport konnte in Abstimmung mit der Schulleitung sowie der Fachabteilung 2 der vorhandene Raumfehlbedarf für das Gesamtobjekt „Albrechtstr. 7“ (Alt- und Neubau) ermittelt werden.
Seite 9
Das in der Anlage angefügte Raumprogramm wurde u.a. durch Abgleich der Grundrisspläne aller Geschosse erstellt (Erfassung von Raum-Nr. und tatsächliche Raumbezeichnung). In Abhängigkeit der tatsächlich umsetzbaren Erweiterungsflächen (bauplanungsund bauordnungsrechtliche Vorgaben) ist das ermittelte Raumdefizit wohl kaum durch
eine mögliche Erweiterung vollständig auszugleichen.
Die wichtigsten Erkenntnisse der aktualisierten und ausgewerteten Raumnutzungen sind
das Defizit an allgemeinen Unterrichtsräumen sowie die überraschend relativ zufriedenstellende Situation im Fachlehrsaalbereich. Für einen Erweiterungsbau sollte daher Folgendes – immer in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten und den bau- und planungsrechtlichen Möglichkeiten - umgesetzt werden:
•
möglichst viele Klassenzimmer (mind. 10 Klassenzimmer zu je 64 qm)
•
2 Fachlehrsäle (Natur&Technik zu je 83 qm mit einem Vorbereitungsraum zu
je 72 qm)
•
1 Musiksaal zu 89 qm (mögliche Verlegung aus dem Bestand)
•
1 Mehrzweckraum zu 89 qm
•
1 Pausenhalle (deren Größe bestimmt sich wegen der Lage und Situierung
auf möglichst Niveauebene des Pausenhofes vor allem nach der Größe des
Erweiterungsbaues)
Der sich rechnerisch aus dem erarbeiteten Raumprogramm ergebende Flächenbedarf
entspricht größenmäßig in etwa dem bestehenden Erweiterungsbau (Albrechtstraße 4,
ohne Mensa).
Das für das Rupprecht-Gymnasium erarbeitete Raumprogramm muss in einigen Bereichen mit erheblichen Abstrichen zu den neuen, zuletzt bei der Planung der Gymnasien
Trudering und München-Nord genehmigten Raumprogrammen auskommen. Ein solches
Raumprogramm ist am Standort Albrechtstraße 4/7 aufgrund des vorhandenen Bauraumes (Baurecht, Abstandsflächen usw.) und der vorhandenen Gebäudestrukturen sowohl
im Hauptbau Albrechtstraße 7 als auch im Fachklassentrakt Albrechtstraße 4 in keiner
Weise erreichbar und damit auch im Ansatz nicht umsetzbar.
Ziel dieses Raumprogrammes muss daher sein, das Gymnasium hinsichtlich seiner
großen Klassenzahl von derzeit 46 Klassen vorrangig mit den notwendigen und auch in
der Größe ausreichenden Räumen zu versorgen; wiederum auch im Hinblick auf ein
mögliches weiteres Ansteigen der dortigen Schülerzahlen. Weiteres Ziel muss sein,
durch Umstrukturierungen und Umbauten die Masse der bislang sehr kleinen Klassenzimmer in ausreichend große Klassenzimmer umzuändern.
Die Hauptfrage ist, ob sich der aus dem Raumprogramm ergebende Baukörper tatsächlich so umgesetzt werden kann. Es wurde im Vorfeld bereits festgestellt, dass die angestrebte Hauptnutzfläche (also die Unterrichtsräume) in dieser Größenordnung nicht realisierbar ist, so dass der angedachte Erweiterungsbau zwar eine erhebliche Verbesserung
der derzeitigen Schulsituation darstellt aber noch kein Optimum erbringen wird. Dem
Rupprecht-Gymnasium ist dies durchaus bewusst. Trotzdem sind Rupprecht-Gymnasium
und das Referat für Bildung und Sport davon überzeugt, dass mit dieser Maßnahme ein
wichtiger und wertvoller Schritt gemacht werden kann, die Schule leistungsfähig und modern sowie zukunftsoriertiert erhalten zu können. Jeder Raum, jeder Quadratmeter, welcher für das Gymnasium neu geschaffen werden kann, ist bereits eine Hilfe für die Schule. In der weiteren Untersuchung ist daher in enger Abstimmung mit der Schule ein stimmiges Konzept zu entwickeln, welches aufgrund der vorhandenen Möglichkeiten umgesetzt werden kann. Insoweit ist das ausgearbeitete Raumprogramm letztendlich nur vor
Seite 10
läufig. Es ist während der Untersuchung und den weiteren Planungen einem ständigen
Anpassungs- und Veränderungsprozess unterworfen und somit momentan nur als vorläufiges Arbeitspapier zu sehen.
Der Bedarf im Bereich Sporthallen wurde bereits in Ziffer 2 eingehend erläutert.
5.
Finanzierung
Verfahrensbedingt können derzeit noch keine Kosten für das Gesamtprojekt oder die damit verbundenen Einzelkomponenten genannt werden.
Für die oben beschriebenen Maßnahmen enthält das Mehrjahresinvestitionsprogramm
2011-2015 bereits zwei entsprechende Ausweisungen:
Maßnahmen-Nr. 2320.7560, RF 006, Investitionsliste 1 „Brandschutzmaßnahmen,
1.305.000.- Euro)
Maßnahmen-Nr. 2320.8220, RF 603, Investitionsliste 2 „Erweiterung und Umbau, Planungskosten“, 500.000.-Euro)
Die Ansätze sollen bis zur Ausführung der Generalinstandsetzung/Fachlehrsaalsanierung/Erweiterung/Sporthallenbau weitergeführt werden und dienen als Grundlage für die
noch zu ermittelnden Gesamtkosten des Maßnahmenpakets.
Die im MIP 2011 – 2015 aufgeführten Planungskosten i.H.v. 500.000 € werden bei der
nächsten MIP-Fortschreibung von der Investitionsliste 2 auf Liste 1 gesetzt. Die für den
Untersuchungsauftrag anfallenden Planungskosten werden aus der bestehenden allgemeinen Planungskostenpauschale finanziert.
Mit dem Planungsauftrag, mit dem Anfang 2013 gerechnet werden kann, sind finanztechnisch entweder Einzelpakete zu bilden, je nach Finanzierungsbedarf und Bauzeitengegebenheiten (abgestimmt auf die verschiedenen Bauabschnitte), oder eine Gesamtsumme
im MIP abzubilden mit entsprechender Bauratenaufteilung. Dieser Punkt ist im Zuge der
weitergehenden Untersuchungen noch mit Baureferat und Stadtkämmerei im Detail abzustimmen.
Eine Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2011 – 2015 im Zuge des Untersuchungsauftrages ist somit derzeit nicht notwendig.
Für die verschiedenen Maßnahmen sind staatliche Förderungen zu erwarten.
Die Stadtkämmerei ist mit der Beschlussvorlage im Grundsatz einverstanden, verlangt jedoch eine entsprechende Beteiligung im Untersuchungsverfahren, insb. bei den entscheidenden Fragen zur Sporthallenplanung. Das Referat für Bildung und Sport wird die Stadtkämmerei selbstverständlich bei den Planungsbesprechungen hinzu bitten, so dass eine
frühzeitige gegenseitige Abstimmung über die relevanten weiteren Verfahrensschritte,
insb. zur Vorbereitung der notwendigen weiteren Stadtratsbeschlüsse (z.B. Projektaufträge) möglich ist.
Die Korreferentin des Referates für Bildung und Sport, Frau Stadträtin Volk, hat Abdruck
der Vorlage zugeleitet bekommen.
Die betroffenen Verwaltungsbeiräte, Herr Stadtrat Kaplan für das Objekt Albrechtstraße
4/7 sowie Herr Stadtrat Belik für das Objekt Kapschstraße 4 haben ebenfalls Abdruck der
Vorlage zugeleitet bekommen. Die Verwaltungsbeirätin Frau Stadträtin Demirel für das
tangierte Objekt Alfonsstraße 8 hat von der Vorlage Kenntnis genommen.
Gemäß Bezirksausschusssatzung ist für diesen Beschluss eine Anhörung des Bezirks
Seite 11
ausschusses 9 Neuhausen-Nymphenburg erforderlich. Eine schriftliche Stellungnahme
des BA lag bis zur Drucklegung noch nicht vor. Eine ablehnende oder ergänzende Stellungnahme würde in der Sitzung mündlich vorgetragen werden.
Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle, da verfahrensgemäß dem
Stadtrat ohnehin wieder entsprechende Beschlüsse zur weiteren Entscheidung vorgelegt
werden.
II.
Antrag des Referenten
Der Ausschuss für Bildung und Sport beschließt:
1. Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
2. Der Ausschuss für Bildung und Sport ist damit einverstanden, zu untersuchen, wie der
Erweiterungs- und Sanierungsbedarf des Staatlichen Rupprecht-Gymnasiums am
Standort Albrechtstr. 4/7 sowie die gemeinsamen sportfachlichen Bedarfe an den
Standorten Albrechtstraße 4/7, Alfonsstraße 8 und Kapschstr. 4 abgedeckt werden
können. Mögliche Varianten sind dabei zu untersuchen und zu bewerten.
3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, dem Stadtrat im Rahmen nachfolgender Projektaufträge entsprechende Varianten zur Abdeckung des Sportbedarfs und
ein bauliches Konzept zur Generalinstandsetzung, zur Fachlehrsaalsanierung und Erweiterung des Rupprecht-Gymnasiums vorzulegen.
4. Die vorgelegte Bedarfsanmeldung und das vorläufige Raumprogramm werden
genehmigt. Das endgültige Raumprogramm wird durch die umsetzbaren bauund planungsrechtlichen Möglichkeiten bestimmt.
5. Das Baureferat wird beauftragt, die Projektuntersuchungen durchzuführen.
6. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Die Vorsitzende
Der Referent
Christine Strobl
2. Bürgermeisterin
Rainer Schweppe
Stadtschulrat
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IV. Abdruck von I. mit III.
über den Stenographischen Sitzungsdienst an
das Direktorium- Dokumentationsstelle (2x)
das Revisionsamt
die Stadtkämmerei II/21, II/22
zur Kenntnis.
V.
Wiedervorlage im Referat für Bildung und Sport - ZIM
Referat für Bildung und Sport
I.
Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt.
II. An
die Stadtkämmerei (2x)
das Baureferat - RZ, RG2
das Baureferat - T, G
das Baureferat – MSE
das Baureferat – H
das Baureferar – H 4
das Baureferat - H 6, H 7, H 8, H 9
das Baureferat - HA Gartenbau
das Direktorium – HA II
das Planungsreferat – SG 3
das Planungsreferat – HA II, HA III
den Bezirksausschuss 9 Neuhausen-Nymphenburg
die Ministerialbeauftragte für die Gymnasien Oberbayern-West, Klenze-Gymn., Wackersberger Straße, z.H. Frau Dr. Oechslein
das Referat für Bildung und Sport – Sportamt
das Referat für Bildung und Sport – F 2
das Referat für Bildung und Sport – F 4
das Referat für Bildung und Sport – F 3
das Referat für Bildung und Sport - PKC
das Rupprecht-Gymnasium, Albrechtstraße 4/7
das Adolf-Weber-Gymnasium, Kapschstraße 4
die Abend-Realschule Kapschstraße 4
die Mittelschule Alfonsstraße 8
die Grundschule Alfonsstraße 8
das Referat für Bildung und Sport – ZIM/SG 1 (MIP)
das Referat für Bildung und Sport – ZIM/SG 1 (Einrichtung)
das Referat für Bildung und Sport – ZIM/SG 2 (Anlagenbuchhaltung)
das Referat für Bildung und Sport – ZIM/SG 2 (2-fach)
das Referat für Bildung und Sport – ZIM/SG 3
das Referat für Bildung und Sport – ZIM/SG 4
zur Kenntnis.
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Am