Telefon 233
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Telefon 233
Referat für Bildung und Sport Telefon 233 – 83601 Telefax 233 – 83680 Zentrales Immobilienmanagement ZIM/SG 2 Staatl. Rupprecht-Gymnasium, Albrechtstraße 4/7 - Generalinstandsetzung des Hauptgebäudes Albrechtstraße 7 - Erweiterungsbau zur Abdeckung des Raumfehlbedarfes - Sanierung des Fachklassentraktes Albrechtstraße 4 - Abdeckung des gemeinsamen Sporthallenbedarfes Staatl. Rupprecht-Gymnasium/Städt. Adolf-Weber-Gymnasium/Grund- und Mittelschule Alfonsstraße 8 im 9. Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg 1. Grundsatzbeschluss 2. Genehmigung der Bedarfsanmeldung 3. Erteilung des Untersuchungsauftrages Sitzungsvorlage Nr. 08 – 14 / V 09133 Anlagen Bedarfsanmeldung Raumprogramme Lageplan Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport des Stadtrates vom 02.05.2012 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Vorbemerkungen Im Bereich Albrecht-, Alfons- und Kapschstraße hat das Referat für Bildung und Sport umfangreichen Immobilienbestand. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: 1 Straße/HsNr. Einrichtung Klassenzahl1 Schülerzahl Albrechtstraße 7 Staatl. Rupprecht-Gymnasium – Hauptbau und Sporthallentrakt (2 Einfachhalleneinheiten) 46 1119 Albrechtstraße 4 Staatl. Rupprecht-Gymnasium – Fach- Stand Januar 2012, gemäß Bekanntgabe im Ausschuss für Bildung und Sport Seite 2 klassentrakt (mit Hauptbau durch gedeckte Straßenbrücke verbunden), sowie im rückwärtigen Bereich Freisportanlage Rasenspielfeld und Allwetterplatz Albrechtstraße 4 Mensa zur gemeinsamen Nutzung durch Rupprecht-Gymn. und Adolf-Weber-Gymnasium Albrechtstraße 6 Zweifachsporthalle für GS/MS Alfonsstr. 8 und Rupprecht-Gymn. Alfonsstraße 8 Grundschule 11 222 Alfonsstraße 8 Mittelschule 18 383 Alfonsstraße 10 Kinderhort 4 Gruppen 100 Alfonsstraße 8 Rasenfläche: dort aufgestellt erdgeschossige Mobile Raumeinheit mit 8 Klassenräumen Kapschstraße 4 Städt. Adolf-Weber-Gymnasium – Haupt- 28 bau und Sporthallentrakt (2 Einfachsporthalleneinheiten) mit Dienstwohnung Kapschstraße o.Nr. Freisportanlage mit Rasenspielfeld, Laufbahn und Lehrerparkplatzanlage 689 Im Bereich dieser Einrichtungen und Immobilien ergibt sich ein grundsätzlicher Handlungsbedarf, welcher in dieser Beschlussvorlage dargestellt wird. Die sich ergebenden Maßnahmenarten und der sich jetzt bereits abzeichnende Umfang der Gesamtmaßnahme erfordert für die weitere Bearbeitung, vor allem für die konkreten weiteren Untersuchungen einen Grundsatzbeschluss des Ausschusses für Bildung und Sport. Die Ausgangslage für den Grundsatzbeschluss stellt sich wie folgt dar: 1. Erheblicher Raumfehlbedarf des Staatl. Rupprecht-Gymnasiums 2. Dringender Sanierungsbedarf und Erfüllung von Brandschutzmaßnahmen für den Hauptbau des Rupprecht-Gymnasiums im Rahmen einer umfassenden Generalinstandsetzung 3. Sanierung der an den Hauptbau angebauten zwei Einfachsporthalleneinheiten 4. Umfassende Sanierung der Fachlehrsäle im Fachklassentrakt Albrechtstraße 4 5. Abdeckung des Sporthallenbedarfes sowohl des Rupprecht-Gymnasiums als auch in der Gesamtbetrachtung der drei anderen Schulen am Schulstandort insgesamt. Abdeckung des Raumfehlbedarfes Basis für die Untersuchung hinsichtlich des Raumfehlbedarfs ist ein entsprechender Stadtratsauftrag, bei allen staatlichen Gymnasien Erweiterungs- und Anbaumöglichkeiten zu prüfen. Das Referat für Bildung und Sport hat aufgrund dieses Auftrages auch am Staatl. Rupprecht-Gymnasium mit Unterstützung des Baureferates und eines beauftragten externen Architekten entsprechende Untersuchungen eingeleitet, welche jedoch aufgrund der noch zu erläuternden bau- und planungsrechtlichen Schwierigkeiten äußerst zeitaufwändig und schwierig waren. Aufgrund aktueller Einschätzungen ergibt sich am Rupprecht-Gymnasium vor allem ein akuter Bedarf an Klassenräumen. Dieser Bedarf kann in den beiden bestehenden Schulgebäuden (HsNr. 4 und 7) auch durch Umbauten bzw. organisatorische Veränderungen in keiner Weise abgedeckt werden. Es gibt ein vorläufiges Raumprogramm, welches zusammenfassend ein Defizit von Seite 3 mindestens 10 Klassen, 3 Fachlehrsälen sowie einer Aula/Pausenhalle aufweist. Vorläufig insbesondere, da die genaue Raumabdeckung aufgrund der örtlichen Situation und der bau- und planungsrechtlichen Gegebenheiten nur im Zuge eines formellen Untersuchungsverfahrens mit eingehender bautechnischer Untersuchung des Bestandes artikuliert werden kann. Die Überprüfung der derzeitigen Raumsituation am Rupprecht-Gymnasium wurde auf Grundlage der von der Schulleitung erarbeiteten Raumbedarfsanzeige zusammen mit der Fachabteilung 2 des Referats für Bildung und Sport mittels Raumüberprüfung und unter Verwendung der Schulbau-Verordnung durchgeführt. Der enorme Anstieg der Schülerzahlen in den letzten Jahren sowie die neu entstandenen Wohngebiete „Nymphenburg Süd“ und „Birketweg West“ im 9. Stadtbezirk wirken sich unmittelbar auch am Rupprecht-Gymnasium aus. Anhand der bestehenden Raumressourcen ist deutlich, dass dieser Bedarf ohne bauliche Erweiterungsmaßnahmen auf keinen Fall auch nur annäherungsweise kurzfristig abgedeckt werden kann. Die Errichtung eines Erweiterungsbaues ist daher zwingend. Aufgrund dieser besonderen Raumsituation haben der Ausschuss für Bildung und Sport am 30.11.2011 und die Vollversammlung am 14.12.2011 beschlossen, die für die Brandschutzsanierungs- und Umbaumaßnahme an der benachbarten Grund- und Mittelschule Alfonsstraße 8 zu Auslagerungszwecken angemieteten Mobilen Raumeinheiten am Standort zu belassen, diese zu kaufen und die Räume ab März 2012 dem Rupprecht-Gymnasium zur alleinigen Nutzung zu überlassen. Die Generalinstandsetzung des Schulgebäudes Alfonsstraße 8 konnte termingerecht beendet werden; die Räume wurden dem Rupprecht-Gymnasium bereits übergeben. Nachdem die Mobilen Raumeinheiten unmittelbar neben dem Rupprecht-Gymnasium stehen, war dies eine günstige Gelegenheit, die momentan angespannte Raumsituation zu entschärfen. Sanierung und Erfüllung von Brandschutzauflagen im Zuge einer Generalinstandsetzung Neben dem akuten Raumbedarf ergibt sich ebenfalls ein hoher Sanierungsbedarf, welcher in der anliegenden Bedarfsanmeldung aufgeführt ist. Es sind parallel zu den bestehenden Neubauplanungen – auf die nachfolgend noch eingegangen wird - auch die Untersuchungen und Planungen für eine Generalinstandsetzung des Altbaus voranzutreiben. Dies erscheint aus Sicht des Referates für Bildung und Sport sinnvoll, da dann alle in diesem Bautrakt anstehenden Maßnahmen in einem Gesamtprojekt erfolgen könnten. Ziel ist es auch, den Nutzern keine fortgesetzte Bautätigkeit zuzumuten, sondern die Belastungen durch eine Generalinstandsetzung auf ein unabdingbares Maß zu reduzieren. Neben den Mängeln in Statik und Brandschutz, der unbefriedigenden Toilettensituation besteht ebenso ein Sanierungsbedarf u.a. der Fenster, Türen, Böden und der kompletten Elektroinstallation und Heizungsanlage. Gleichzeitig sollte im Zuge der Gesamtsanierung die Anbringung von Akustikdecken sowie die Überholung der Beleuchtungsanlagen in den Unterrichts- und Verwaltungsräumen erfolgen. Notwendige Belange des Brandschutzes (u.a. eine Gerüstfluchttreppe) sowie festgestellte Sicherheitsmängel (wie z.B. die Notabstützung der Decken in den WC´s) wurden selbstverständlich bereits vom Baureferat als Zwischenlösung sukzessive durchgeführt, um Substanzverlusten am Objekt und Sicherheitsgefahren entgegenzuwirken. Restliche bauliche Brandschutzmängel sind im Zuge der Generalinstandsetzung durchzuführen. Die Generalinstandsetzung und der Erweitungsbau machen es auch notwendig, raumorganisatorische Veränderungen im Hauptbau durchzuführen. So wird es notwendig, die Räume für Lehrkräfte und die Verwaltung neu zu ordnen und neue Strukturen zu realisieren, gerade auch im Hinblick auf die Vielzahl kleiner – nicht der Normgröße entsprechen- Seite 4 der – Klassenzimmer. Hier wird es zur kompletten Überarbeitung der Raumzugehörigkeiten kommen müssen. Der Umfang der Sanierungen der an das Hauptgebäude angebauten zwei Einfachsporthalleneinheiten ist im Zuge der weiteren Untersuchungen detailliert aufzunehmen und zu bewerten. Hier gibt es vor allem Handlungsbedarf im energetischen Bereich. Sanierung der Fachlehrsäle im Fachklassentrakt Albrechtstraße 4 Der Fachklassentrakt des Rupprecht-Gymnasiums an der Albrechtstraße 4 enthält auf drei Geschossen sämtliche Fachlehrräume im Bereich Chemie, Biologie und Physik sowie Werken. Nordwestlich an diesen Fachklassentrakt ist die im Zuge der G 8-Einführung errichtete Mensa angebaut, welche sowohl vom Rupprecht-Gymnasium als auch vom Adolf-Weber-Gymnasium genutzt wird. Dieser Anbau ist nicht Gegenstand der weiteren Untersuchung. Die vorhandenen Vorüberlegungen für die Modernisierung der Fachlehrsäle und Sammlungsräume im Bereich Fachklassentrakt des Rupprecht-Gymnasiums müssen unter Beachtung der Bedarfsanmeldung aktualisiert werden. Aufgrund der sich jetzt schon abzeichnenden enormen Kostenhöhe ist die Sanierung – auch nicht ansatzweise - mit der im letzten Jahr vom Stadtrat genehmigten Fachlehrsaalsanierungs-Pauschale abarbeitbar. In der Beschlussvorlage zum FLS-Programm wurde seitens des RBS deutlich gemacht, dass es – wenn eine bestimmte Kostenhöhe überschritten wird – immer zu MIPrelevanten Einzelmaßnahmen kommen muss. Ohne eine solche Vorgehensweise wäre die FLS-Pauschale von 5 Mio. Euro/jährlich bereits mit wenigen Maßnahmen ausgeschöpft. Die Baukosten der Fachlehrsaalsanierung am Rupprecht-Gymnasium müssen daher zwangsläufig in das Gesamtfinanzierungspaket einbezogen werden und mit der Gesamtbaumaßnahme (parallel oder je nach Untersuchungsergebnis als sog. 1. Bauabschnitt vorgezogen) erfolgen. Sporthallenbedarf im Bereich der vier Schulen an den Standorten Albrecht-, Alfons- und Kapschstraße Im Bereich der vier Schulen gibt es momentan 6 Sporthalleneinheiten. Die kleine – auch nicht ansatzweise normgerechte – kleine Gymnastikhalle an der Grund- und Mittelschule Alfonsstraße 8 kann aufgrund der geringen Grundfläche nicht als vollwertige Halleneinheit berücksichtigt werden und wird hier somit in der weiteren Bedarfsberechnung ausgeklammert. Der Sporthallenbedarf der Schulen wird durch den Bestand nicht abgedeckt, es besteht ein Fehlbedarf. Für die vorhandenen Sportklassen (insgesamt 126, siehe u.g. Tabelle) an den 4 Schulen sind rein rechnerisch rund 8 Hallensporteinheiten erforderlich. Auf dieser Grundlage fehlen insgesamt zwei Sporthalleneinheiten. Hinzu kommen die für zusätzliche Hallensportflächen erforderlichen Sportnebenräume, wie Geräteräume, Umkleiden, Waschräume, Toiletten, Konditionsräume und Sportlehrerzimmer. Seite 5 Die Sportklassen im Schuljahr 2011/2012 wie der Sporthallenbestand setzen sich wie folgt im Einzelnen dar: Schule Klassen Sportklassen Sporthallenbestand GS Alfonsstr. 8 11 11 MS Alfonsstr. 8 18 22,5 1 Doppelsporthalle 27mx30mx7m 1 Kleinsporthalle 16mx11mx4,5m Adolf-Weber-Gymnasium 28 35 2 Einfachsporthallen je 26mx13mx5,5m 1 Konditionsraum mit 54m² Rupprecht-Gymnasium 46 57,5 2 Einfachsporthallen je 24mx14mx5,5m Summen 103 126 6 vollwertige Halleneinheiten Es fehlen daher 2 Sporthalleneinheiten, welche in einer Zweifachsporthalle (ähnlich wie die Zweifachsporthalle an der Albrechtstraße 6) abgedeckt werden müssten. Mit Beschluss des Schul- und Sportausschusses vom 12.11.2008 wurde das Referat für Bildung und Sport beauftragt, in Fällen investiver Erhaltungsmaßnahmen sowie bei Ausoder Neubauten von Schulen zu prüfen, ob die Sporteinrichtungen so ausgestattet werden können, dass sie nicht nur die Bedürfnisse des Schulsports sondern auch die zusätzlichen Bedürfnisse des Breitensports besser als bisher abdecken können. Die unter wissenschaftlicher Begleitung durchgeführte Sportentwicklungsplanung hat für München ein großes Defizit an Sporthallen, insbesondere an normgerechten Dreifachhallen, ergeben. Aus sportfachlicher Sicht würde das Referat für Bildung und Sport daher anstelle einer Zweifachsporthalle die Errichtung einer Dreifachsporthalle am gemeinsamen Schulstandort für notwendig erachten. Das würde im Endeffekt dann zu einer Mehrung von weiteren 3 Sporthalleneinheiten und damit zu insg. 9 Sporthalleneinheiten an den gemeinsamen Standorten der vier Schulen führen. Im Nachfolgenden wird jedoch beschrieben, dass diese Variante zwar möglich aber wegen der fehlenden Akzeptanz vor Ort durchaus problematisch ist. Die Versorgung mit den notwendigen Sporthalleneinheiten, die Anzahl der Halleneinheiten und die Frage der Situierung der Hallen wurden in mehreren Besprechungsrunden mit dem Rupprecht-Gymnasium und dem Adolf-Weber-Gymnasium (den Schulleitungen und den jeweiligen Elternbeiräten) sowie Vertretern des Bezirksausschusses 9 intensiv besprochen. Beteiligt waren an dieser Diskussion nur die beiden vorgenannten Schulen, da nur deren Schulgrundstücke überhaupt für die Errichtung einer neuen Sporthalle in Frage kommen. Die untersuchte Variante der Errichtung einer Sporthalle auf dem Allwetterplatz der GS/MS Alfonsstraße, an der Straßenecke Albrecht-/Alfonsstraße wurde wegen baurechtlicher und vor allem baumschutzrechtlicher Probleme, aber auch wegen der städtebaulich unbefriedigenden Wirkung und wegen dem nicht zumutbaren Eingriff in den Bestand der beiden Schulen nicht mehr weiter verfolgt. Die nun anvisierten Möglichkeiten werden nachfolgend näher beschrieben. 2. Baurechtliche Beurteilung zum Raum- und Flächenbedarf Um den Raumbedarf am Rupprecht-Gymnasium dauerhaft zu decken sowie die notwendigen Sanierungsarbeiten am renovierungsbedürftigen Bestandsgebäude im Rahmen einer Generalinstandsetzung umzusetzen, wurde das Baureferat beauftragt, im Rahmen einer vorbereitenden Untersuchung zu prüfen, welche Erweiterungsmöglichkeiten beste- Seite 6 hen und wie dies mit der geplanten Generalinstandsetzung in Einklang gebracht werden kann. Zur notwendigen Abklärung mit der Bauaufsichtsbehörde wurde im Juni 2010 eine Bauvoranfrage mit dem ausgewiesenen Mindest-Raumprogramm eingereicht, um planungsrechtliche Fragen mit der Lokalbaukommission abstimmen zu können. Hierbei handelte es sich im Einzelnen um folgende Alternativen: • • • • Errichtung eines dreigeschossigen Neubaues parallel zum Fachlehrsaaltrakt Albrechtstr. 4 auf dem rückwärtigen Sportplatzgelände Erweiterung des Hauptbaues Albrechtstr. 7 nach Abbruch der bestehenden, am Hauptgebäude angebauten 2-fach-Sporthalle und Errichtung neuer Sporthallen neben dem Fachklassentrakt Albrechtstr. 4 auf dem rückwärtigen Sportgelände Erweiterung des Schulgebäudes Albrechtstr. 7 axial zum Hauptbau unter Beibehaltung der bestehenden Sporthalle. Eine weitere Möglichkeit, nämlich die Aufstockung des Fachlehrsaaltraktes an der Albrechtstr. 4 wurde zusätzlich durch das Baureferat geprüft. Die bau- und planungsrechtliche Situation ist, gerade auch im Hinblick auf entgegenstehende Ausweisungen des dort bestehenden rechtsverbindlichen Bebauungsplanes äußerst schwierig, so dass sich die Voruntersuchung mit Bauvoranfrage über ein Jahr hingezogen hat. Die einzelnen Alternativen wurden dem Rupprecht-Gymnasium in mehreren Besprechungsrunden anhand von Plänen und Modellen vorgestellt. Dabei wurde die technische und baurechtliche Realisierbarkeit bewertet. Eine Aufstockung des Fachlehrsaaltraktes scheidet wegen der nicht unerheblichen statischen Probleme aus und wird nicht weiterverfolgt. Ebenso scheiden nach dem vorliegenden Vorbescheid die - Errichtung eines dreigeschossigen Neubaus parallel zum Fachklassentrakt sowie - die Erweiterung des Hauptbaues nach Abbruch der bestehenden 2-fach-Sporthalle mit Neuerrichtung auf der Sportfläche aufgrund des definitiv fehlenden Baurechts aus. Die einzige Variante, welche aufgrund des vorliegenden Vorbescheides Realisierungschancen hat, ist die Erweiterung des Schulgebäudes Albrechtstr. 7 axial zum Hauptbau unter Beibehaltung des angebauten bestehenden Sporthallentraktes. Wichtig ist, dass diese Variante aus Kostengründen auch von der Stadtkämmerei präferiert wurde. Ziel der Untersuchung ist, das dort maximal sinnvolle Baurecht, zu realisieren. Daher wird diese Variante zum derzeitigen Zeitpunkt favorisiert, auch wenn es zu einer Verdichtung der ohnehin beengten Pausenhofsituation führt. Die Schule sieht diese Schwierigkeit ebenfalls. Mit einer großzügig verglasten Pausenhalle im Erdgeschoss kann jedoch eine großzügige Symbiose von Freifläche und gedeckter Pausenfläche geschaffen werden, welche auch von der Schulfamilie als gut empfunden wird. Für eine mögliche Errichtung einer Sporthalle auf dem benachbarten Sportgelände des Rupprecht-Gymnasiums gibt es kein Baurecht. Eine Anordnung parallel zur Albrechtstraße 4 (Fachklassentrakt) wurde vom Baureferat bereits mittels des o.a. Vorbescheides untersucht. Die Anordnung der Sporthalle hätte den Wegfall des Rasenspielfeldes zur Folge und wäre mit einem langjährigen städtebaulichen Verfahren verbunden, mit unsicherem Ausgang wegen evtl. Nachbareinwendungen. Dieses zeitliche Problem wurde in den diversen Besprechungsrunden mit der Schule entsprechend thematisiert. Wegen der Unwägbarkeiten wurde einvernehmlich festgelegt, diese Variante auf dem Rasenspielfeld Seite 7 nicht mehr weiterzuverfolgen, ein weiterer Zeitverzug wäre dem Rupprecht-Gymnasium nicht mehr zumutbar. Aus diesem Grunde wurde die Möglichkeit der Errichtung einer Zwei- oder Dreifachsporthalle auf dem Gelände des Adolf-Weber-Gymnasiums in die Diskussion gebracht. Das Adolf-Weber-Gymnasium hat hier entschieden Einwendungen vorgebracht und sieht seinen Pausenhof und damit seine Freiflächen erheblich eingeschränkt. Das Referat für Bildung und Sport will hier keine Entscheidung durchsetzen, welche im Grundsatz das Rupprecht-Gymnasium begünstigt, beim Adolf-Weber-Gymnasium jedoch als Benachteiligung empfunden werden könnte. Es sollten daher beim Bau einer neuen Sporthalle auch die Belange des Adolf-Weber-Gymnasiums weitgehend berücksichtigt werden, um auch dort Akzeptanz für die Planungen zu erreichen. Dies ist dem RBS sehr wichtig, da beide Schulen aufgrund ihrer unmittelbaren Nachbarschaft und der gemeinsamen Nutzung von Einrichtungen eng zusammenarbeiten müssen. Es erscheint daher sinnvoll, die nachfolgend in den gemeinsamen Gesprächen erörterten Punkte konkret zu prüfen, kostenmäßig gegenüberzustellen und entsprechend zu bewerten: a) Eingehende bautechnische Prüfung des Zustandes der beiden Sporthallen mit Dienstwohnung am Adolf-Weber-Gymnasium und Ermittlung der Kosten für eine Generalinstandsetzung des Bauwerks b) Prüfung der Möglichkeiten des Abbruchs dieses Bauwerks und Neubau einer - Dreifachsporthalle (3 Hallensporteinheiten) - mit angebauter Einfachsporthalle (1 Hallensporteinheit) als Versammlungsstätte - mit Dienstwohnung und Ermittlung der dafür anfallenden Abbruch- und Neubaukosten c) Prüfung der Kosten für die Errichtung einer Dreifachsporthalle als separat stehendes Bauwerk zwischen dem bestehenden Sporthallentrakt des Adolf-Weber-Gymnasiums und der Zweifachsporthalle Albrechtstraße 6 d) Vergleich dieser Kosten mit der Generalinstandsetzung des bestehenden Sporthallentraktes des Adolf-Weber-Gymnasiums. In diesen Vergleich muss selbstverständlich einfließen, dass beim Punkt c) eine fast vollständige Absenkung der Sporthalle relevant wird, um den Wegfall eines Teiles der Pausenhoffläche/Spiel- und Bewegungsfläche des Adolf-Weber-Gymnasiums durch Begehund Bespielbarmachung der Dachfläche der Sporthalle mit rd. 1300 qm kompensieren zu können. Die dadurch entstehenden Mehraufwendungen für die tiefe Absenkung, Mehraufwand für die Grundwasserabdichtungen, für die Statik, die Gestaltung und Absturzsicherungen der Dachfläche (mit Spielfeld, Pergola, Sitzplätzen, Ballfangzäunen usw.), zwei Treppenanlagen usw. sind entsprechend zu beurteilen. Dieser Mehraufwand entfiele bei Punkt b), so dass – ohne den genaueren Untersuchungen vorgreifen zu wollen – diese Variante im Gesamtvergleich günstiger ausfallen könnte. 3. Darstellung der weiteren Untersuchungsschritte und des möglichen Bauablaufes Der geplante Ablauf des Maßnahmenpakets am Rupprecht-Gymnasium/Adolf-Weber-Gymnasium könnte sich – vorbehaltlich noch genauerer Untersuchungen und Festlegungen im Rahmen der Projektuntersuchung - überschlagsmäßig wie folgt darstellen: • Mai 2012: Grundsatzbeschluss mit Bedarfsanmeldung und Genehmigung des Untersuchungsauftrages • 1. Bauabschnitt beginnend mit Fachlehrsaalsanierungen im FLS-Trakt Albrechtstr. 4 Seite 8 (Die Möglichkeit der Abwicklung außerhalb des Projektes mittels beschleunigtem Verfahren ab Projektauftrag ist zu prüfen; dies wäre aus Sicht des Referates für Bildung und Sport insoweit anzustreben, da aufgrund des Umfangs der Planungen für die Erweiterung und die Generalinstandsetzung bei einer FLSSanierung kürzere Planungszeiten relevant sind – dies hängt jedoch letztendlich davon ab, welche Maßnahmen begleitend, z.B. energetische Maßnahmen, noch zusätzlich als Ergebnis der konkreten Untersuchung erforderlich werden) • 2. Bauabschnitt frühestens ab 2014 Anbau Hauptgebäude Albrechtstr. 7 (ca. 2 Jahre Bauzeit) Festzuhalten ist, dass der Erweiterungsbau vor der Generalinstandsetzung kommen muss, um für die notwendigen Auslagerungen bereits über zusätzliche neue Räume verfügen zu können (damit könnte der Bedarf evtl. weiterer Mobiler Raumeinheiten für den Zeitraum der Generalinstandsetzung entweder ganz oder teilweise vermieden werden; dies bleibt der genaueren Prüfung vorbehalten). • 3. Bauabschnitt frühestens ab 2016 Generalinstandsetzung Hauptgebäude Albrechtstr. 7 sowie Sanierung angebauter Sporthallentrakt (ca. 2 bis 3 Jahre Sanierungszeit, ja nach Bauabschnittseinteilung) • parallel zu o.g. Baumaßnahmen Neubau einer Sporthalle (Bauzeit ca. 2 Jahre) Käme es zu einem Abriss des bestehenden Sporthallentraktes am Adolf-WeberGymnasium wäre damit für ca. 2 Jahre ein Wegfall von 2 Sporthalleneinheiten zu kompensieren. Die Schulen haben hier, obwohl dies lehrplanmäßig Probleme aufwerfen wird, signalisiert, diesen Zeitraum überbrücken zu können. Wegen der bestehenden Raumnot am Rupprecht-Gymnasium wurde, wie bereits anfangs ausgeführt – unabhängig von der weiteren Grundsatzentscheidung - die angemietete Containeranlage an der Grund- und Mittelschule Alfonsstr. 8 für die Auslagerung der Schulklassen des Rupprecht-Gymnasiums erworben. Das Referat für Bildung und Sport sah mit dem Kauf der Containeranlage keine präjudizierende Wirkung im Vorgriff auf den Grundsatzbeschluss und einen späteren Projektauftrag, da die Mobilen Raumeinheiten bereits jetzt dringend für den Unterrichtsbetrieb des Gymnasiums erforderlich sind und darüber hinaus – unabhängig von der Entscheidung ob ein Erweiterungsbau notwendig ist und oder nicht – eine umfassende Sanierung mit Brandschutzmaßnahmen zwingend ist und bei der Abarbeitung von Sicherheitsmängeln wenig Entscheidungsspielraum verbleibt. In einem solchen Fall ist eine Auslagerung nicht zu vermeiden. Je nachdem, welche Ergebnisse die Untersuchung des Hauptgebäudes des RupprechtGymnasiums bringt und ob diese Maßnahme in einem Bauabschnitt oder in zwei Bauabschnitten durchgeführt wird, werden ggf. für die Zeit der Bauarbeiten weitere Mobile Raumeinheiten notwendig werden. Dies bleibt der weiteren Untersuchung vorbehalten. 4. Beschreibung der konkreten Bedarfssituation Am Rupprecht-Gymnasium sind, wie oben beschrieben, eine Erweiterung sowie diverse andere Sanierungsmaßnahmen - wie z.B. die Erfüllung der Brandschutzauflagen als auch die umfangreiche Fachlehrsaalsanierung - geplant. Nach bereits erfolgten Planungsgesprächen zwischen Baureferat und Referat für Bildung und Sport konnte in Abstimmung mit der Schulleitung sowie der Fachabteilung 2 der vorhandene Raumfehlbedarf für das Gesamtobjekt „Albrechtstr. 7“ (Alt- und Neubau) ermittelt werden. Seite 9 Das in der Anlage angefügte Raumprogramm wurde u.a. durch Abgleich der Grundrisspläne aller Geschosse erstellt (Erfassung von Raum-Nr. und tatsächliche Raumbezeichnung). In Abhängigkeit der tatsächlich umsetzbaren Erweiterungsflächen (bauplanungsund bauordnungsrechtliche Vorgaben) ist das ermittelte Raumdefizit wohl kaum durch eine mögliche Erweiterung vollständig auszugleichen. Die wichtigsten Erkenntnisse der aktualisierten und ausgewerteten Raumnutzungen sind das Defizit an allgemeinen Unterrichtsräumen sowie die überraschend relativ zufriedenstellende Situation im Fachlehrsaalbereich. Für einen Erweiterungsbau sollte daher Folgendes – immer in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten und den bau- und planungsrechtlichen Möglichkeiten - umgesetzt werden: • möglichst viele Klassenzimmer (mind. 10 Klassenzimmer zu je 64 qm) • 2 Fachlehrsäle (Natur&Technik zu je 83 qm mit einem Vorbereitungsraum zu je 72 qm) • 1 Musiksaal zu 89 qm (mögliche Verlegung aus dem Bestand) • 1 Mehrzweckraum zu 89 qm • 1 Pausenhalle (deren Größe bestimmt sich wegen der Lage und Situierung auf möglichst Niveauebene des Pausenhofes vor allem nach der Größe des Erweiterungsbaues) Der sich rechnerisch aus dem erarbeiteten Raumprogramm ergebende Flächenbedarf entspricht größenmäßig in etwa dem bestehenden Erweiterungsbau (Albrechtstraße 4, ohne Mensa). Das für das Rupprecht-Gymnasium erarbeitete Raumprogramm muss in einigen Bereichen mit erheblichen Abstrichen zu den neuen, zuletzt bei der Planung der Gymnasien Trudering und München-Nord genehmigten Raumprogrammen auskommen. Ein solches Raumprogramm ist am Standort Albrechtstraße 4/7 aufgrund des vorhandenen Bauraumes (Baurecht, Abstandsflächen usw.) und der vorhandenen Gebäudestrukturen sowohl im Hauptbau Albrechtstraße 7 als auch im Fachklassentrakt Albrechtstraße 4 in keiner Weise erreichbar und damit auch im Ansatz nicht umsetzbar. Ziel dieses Raumprogrammes muss daher sein, das Gymnasium hinsichtlich seiner großen Klassenzahl von derzeit 46 Klassen vorrangig mit den notwendigen und auch in der Größe ausreichenden Räumen zu versorgen; wiederum auch im Hinblick auf ein mögliches weiteres Ansteigen der dortigen Schülerzahlen. Weiteres Ziel muss sein, durch Umstrukturierungen und Umbauten die Masse der bislang sehr kleinen Klassenzimmer in ausreichend große Klassenzimmer umzuändern. Die Hauptfrage ist, ob sich der aus dem Raumprogramm ergebende Baukörper tatsächlich so umgesetzt werden kann. Es wurde im Vorfeld bereits festgestellt, dass die angestrebte Hauptnutzfläche (also die Unterrichtsräume) in dieser Größenordnung nicht realisierbar ist, so dass der angedachte Erweiterungsbau zwar eine erhebliche Verbesserung der derzeitigen Schulsituation darstellt aber noch kein Optimum erbringen wird. Dem Rupprecht-Gymnasium ist dies durchaus bewusst. Trotzdem sind Rupprecht-Gymnasium und das Referat für Bildung und Sport davon überzeugt, dass mit dieser Maßnahme ein wichtiger und wertvoller Schritt gemacht werden kann, die Schule leistungsfähig und modern sowie zukunftsoriertiert erhalten zu können. Jeder Raum, jeder Quadratmeter, welcher für das Gymnasium neu geschaffen werden kann, ist bereits eine Hilfe für die Schule. In der weiteren Untersuchung ist daher in enger Abstimmung mit der Schule ein stimmiges Konzept zu entwickeln, welches aufgrund der vorhandenen Möglichkeiten umgesetzt werden kann. Insoweit ist das ausgearbeitete Raumprogramm letztendlich nur vor Seite 10 läufig. Es ist während der Untersuchung und den weiteren Planungen einem ständigen Anpassungs- und Veränderungsprozess unterworfen und somit momentan nur als vorläufiges Arbeitspapier zu sehen. Der Bedarf im Bereich Sporthallen wurde bereits in Ziffer 2 eingehend erläutert. 5. Finanzierung Verfahrensbedingt können derzeit noch keine Kosten für das Gesamtprojekt oder die damit verbundenen Einzelkomponenten genannt werden. Für die oben beschriebenen Maßnahmen enthält das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2011-2015 bereits zwei entsprechende Ausweisungen: Maßnahmen-Nr. 2320.7560, RF 006, Investitionsliste 1 „Brandschutzmaßnahmen, 1.305.000.- Euro) Maßnahmen-Nr. 2320.8220, RF 603, Investitionsliste 2 „Erweiterung und Umbau, Planungskosten“, 500.000.-Euro) Die Ansätze sollen bis zur Ausführung der Generalinstandsetzung/Fachlehrsaalsanierung/Erweiterung/Sporthallenbau weitergeführt werden und dienen als Grundlage für die noch zu ermittelnden Gesamtkosten des Maßnahmenpakets. Die im MIP 2011 – 2015 aufgeführten Planungskosten i.H.v. 500.000 € werden bei der nächsten MIP-Fortschreibung von der Investitionsliste 2 auf Liste 1 gesetzt. Die für den Untersuchungsauftrag anfallenden Planungskosten werden aus der bestehenden allgemeinen Planungskostenpauschale finanziert. Mit dem Planungsauftrag, mit dem Anfang 2013 gerechnet werden kann, sind finanztechnisch entweder Einzelpakete zu bilden, je nach Finanzierungsbedarf und Bauzeitengegebenheiten (abgestimmt auf die verschiedenen Bauabschnitte), oder eine Gesamtsumme im MIP abzubilden mit entsprechender Bauratenaufteilung. Dieser Punkt ist im Zuge der weitergehenden Untersuchungen noch mit Baureferat und Stadtkämmerei im Detail abzustimmen. Eine Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2011 – 2015 im Zuge des Untersuchungsauftrages ist somit derzeit nicht notwendig. Für die verschiedenen Maßnahmen sind staatliche Förderungen zu erwarten. Die Stadtkämmerei ist mit der Beschlussvorlage im Grundsatz einverstanden, verlangt jedoch eine entsprechende Beteiligung im Untersuchungsverfahren, insb. bei den entscheidenden Fragen zur Sporthallenplanung. Das Referat für Bildung und Sport wird die Stadtkämmerei selbstverständlich bei den Planungsbesprechungen hinzu bitten, so dass eine frühzeitige gegenseitige Abstimmung über die relevanten weiteren Verfahrensschritte, insb. zur Vorbereitung der notwendigen weiteren Stadtratsbeschlüsse (z.B. Projektaufträge) möglich ist. Die Korreferentin des Referates für Bildung und Sport, Frau Stadträtin Volk, hat Abdruck der Vorlage zugeleitet bekommen. Die betroffenen Verwaltungsbeiräte, Herr Stadtrat Kaplan für das Objekt Albrechtstraße 4/7 sowie Herr Stadtrat Belik für das Objekt Kapschstraße 4 haben ebenfalls Abdruck der Vorlage zugeleitet bekommen. Die Verwaltungsbeirätin Frau Stadträtin Demirel für das tangierte Objekt Alfonsstraße 8 hat von der Vorlage Kenntnis genommen. Gemäß Bezirksausschusssatzung ist für diesen Beschluss eine Anhörung des Bezirks Seite 11 ausschusses 9 Neuhausen-Nymphenburg erforderlich. Eine schriftliche Stellungnahme des BA lag bis zur Drucklegung noch nicht vor. Eine ablehnende oder ergänzende Stellungnahme würde in der Sitzung mündlich vorgetragen werden. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle, da verfahrensgemäß dem Stadtrat ohnehin wieder entsprechende Beschlüsse zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden. II. Antrag des Referenten Der Ausschuss für Bildung und Sport beschließt: 1. Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen. 2. Der Ausschuss für Bildung und Sport ist damit einverstanden, zu untersuchen, wie der Erweiterungs- und Sanierungsbedarf des Staatlichen Rupprecht-Gymnasiums am Standort Albrechtstr. 4/7 sowie die gemeinsamen sportfachlichen Bedarfe an den Standorten Albrechtstraße 4/7, Alfonsstraße 8 und Kapschstr. 4 abgedeckt werden können. Mögliche Varianten sind dabei zu untersuchen und zu bewerten. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, dem Stadtrat im Rahmen nachfolgender Projektaufträge entsprechende Varianten zur Abdeckung des Sportbedarfs und ein bauliches Konzept zur Generalinstandsetzung, zur Fachlehrsaalsanierung und Erweiterung des Rupprecht-Gymnasiums vorzulegen. 4. Die vorgelegte Bedarfsanmeldung und das vorläufige Raumprogramm werden genehmigt. Das endgültige Raumprogramm wird durch die umsetzbaren bauund planungsrechtlichen Möglichkeiten bestimmt. 5. Das Baureferat wird beauftragt, die Projektuntersuchungen durchzuführen. 6. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl 2. Bürgermeisterin Rainer Schweppe Stadtschulrat Seite 12 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium- Dokumentationsstelle (2x) das Revisionsamt die Stadtkämmerei II/21, II/22 zur Kenntnis. V. Wiedervorlage im Referat für Bildung und Sport - ZIM Referat für Bildung und Sport I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An die Stadtkämmerei (2x) das Baureferat - RZ, RG2 das Baureferat - T, G das Baureferat – MSE das Baureferat – H das Baureferar – H 4 das Baureferat - H 6, H 7, H 8, H 9 das Baureferat - HA Gartenbau das Direktorium – HA II das Planungsreferat – SG 3 das Planungsreferat – HA II, HA III den Bezirksausschuss 9 Neuhausen-Nymphenburg die Ministerialbeauftragte für die Gymnasien Oberbayern-West, Klenze-Gymn., Wackersberger Straße, z.H. Frau Dr. Oechslein das Referat für Bildung und Sport – Sportamt das Referat für Bildung und Sport – F 2 das Referat für Bildung und Sport – F 4 das Referat für Bildung und Sport – F 3 das Referat für Bildung und Sport - PKC das Rupprecht-Gymnasium, Albrechtstraße 4/7 das Adolf-Weber-Gymnasium, Kapschstraße 4 die Abend-Realschule Kapschstraße 4 die Mittelschule Alfonsstraße 8 die Grundschule Alfonsstraße 8 das Referat für Bildung und Sport – ZIM/SG 1 (MIP) das Referat für Bildung und Sport – ZIM/SG 1 (Einrichtung) das Referat für Bildung und Sport – ZIM/SG 2 (Anlagenbuchhaltung) das Referat für Bildung und Sport – ZIM/SG 2 (2-fach) das Referat für Bildung und Sport – ZIM/SG 3 das Referat für Bildung und Sport – ZIM/SG 4 zur Kenntnis. Seite 13 Am