Konto-/Depotvollmacht

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Konto-/Depotvollmacht
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AKBANK AG
-PrivatkundenabteilungTaunustor 1
60310 Frankfurt am Main
Kontovollmacht für sämtliche Konten unter einer Kundennummer
Kundennummer
Kontoinhaber
Name(n), Vorname(n)
Ich/Wir bevollmächtige(n) hiermit den nachstehend genannten Bevollmächtigten mich/uns im Geschäftsverkehr mit der Bank zu
vertreten. Die Vollmacht gilt für meine/unsere sämtlichen bestehenden und künftigen Konten unter o.g. Kundennummer.
Anrede
Frau
Herr
Titel
Vorname
Strasse / Nr.
Nachname
Postleitzahl
Geburtsname (falls abweichend)
Ort
Geburtsdatum
Tel. Privat
Geburtsort
Tel. Beruflich
Nationalität
Familienstand
E-Mail
ledig
verheiratet
geschieden
verwitwet
Berufsstand
Selbständige/r
Freiberufler/in
Angestellte/r
Beamtin/Beamter
Rentner/in
Sonstiges
Beruf
Branche
Hinweise zur Erteilung einer Konto-Vollmacht:
Bitte ergänzen Sie die entsprechenden Felder und unterschreiben das Formular gemeinsam mit dem Bevollmächtigten.
Ihre Vollmacht erlangt erst Gültigkeit , nachdem Sie und der Bevollmächtigte in einer Postfiliale legitimiert wurden und uns die
Legitimationsunterlagen gemeinsam mit diesem vollständig ausgefüllten Formular vorliegen.
Bitte legen Sie das Vollmachts-Formular in einen separaten Briefumschlag und nehmen diesen mit den anhängenden „Postident “-Vordrucken
zu einer Postfiliale. Nach der Legitimation von Ihnen und Ihrem Bevollmächtigten mittels eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses
wird der Umschlag dann von der Deutschen Post AG direkt und für Sie kostenfrei an uns weitergeleitet.
Das ausgefüllte Vollmachtsformular können wir nur im Original akzeptieren.
Ich habe die Regelungen zur Kontovollmacht auf der 2. Seite dieses Formulars gelesen und akzeptiert.
Ort, Datum, Unterschrift(en) des/der
Kontoinhaber(s)
Ort, Datum, Unterschrift
des Bevollmächtigten
Akbank AG, Taunustor 1 | 60310 Frankfurt am Main | Tel. +49 (0) 69 29717 220 | Fax. +49 (0) 69 29717 229
BLZ 500 102 00 | SWIFT AKBKDEFF | HRB 78036 Frankfurt am Main
Im einzelnen gelten folgende Regelungen:
1. Umfang der Vollmacht
Die Vollmacht berechtigt gegenüber der Bank zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Kontoführung
in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
Der Bevollmächtigte kann insbesondere
·über jeweilige Guthaben zugunsten des vorgemerkten Referenzkontos verfügen.
·für den Kontoinhaber weitere Konten und Festgeldanlagen unter oben genannten Kunden-Nummer(CIF)
eröffnen.
·Abrechnungen, Kontoauszüge, Erträgnisaufstellungen sonstige Abrechnungen entgegennehmen und
anerkennen.
Diese Vollmacht berechtigt nicht
·zur Eröffnung weiterer Konten unter anderer CIF-Nr.
·zur Änderung der Referenzkontonummer
·zum Abschluß und zur Änderung von Kreditverträgen
·zur Beantragung von Bankkunden-, EC-und Kreditkarten
·zur Bestellung und Rücknahme von Sicherheiten
·zur Entgegennahme von Konto- und Kreditkündigungen
2. Auflösung von Konten/Depots
Zur Auflösung der Konten/Depots ist der Bevollmächtigte erst nach dem Tode des Kontoinhabers
berechtigt. Bei mehreren Kontoinhabern besteht dieseBerechtigung erst nach dem Tode aller
Kontoinhaber.
3. Untervollmachten
Zur Erteilung von Untervollmachten ist der Bevollmächtige nicht berechtigt.
4. Geltungsdauer der Vollmacht
Die Vollmacht kann vom Kontoinhaber jederzeit widerrufen werden. Widerruft der Kontoinhaber
die Vollmacht, hat er die Bank hierüber unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich
zu unterrichten. Bei mehreren Kontoinhabern führt der Widerruf der Vollmacht durch einen Kontoinhaber
zum Erlöschen der Vollmacht. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des/der Kontoinhaber/(s);
sie bleibt für die Erben des jeweils verstorbenen Kontoinhabers in Kraft. Der Widerruf eines von
mehreren Erben bringt die Vollmacht nur für den Widerrufenden zum Erlöschen. Der Bevollmächtigte
kann dann von Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Die Bank
kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist.

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