Bibliotheksausweis Kosten
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Bibliotheksausweis Kosten
Bibliotheksausweis Ausstellung bzw. Erneuerung eines Ausweises der Münchner Stadtbibliothek: für Erwachsene im Jahr im Vierteljahr € 20,00 € 07,00 für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Renten-, Versorgungs- und Sozialhilfeempfänger /-innen, Arbeitslose, Grundwehr- und Zivildienstleistende, Personen, die ein freiwilliges, soziales, kulturelles oder grünes Jahr absolvieren Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 % im Jahr € 10,00 im Vierteljahr € 04,00 für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kostenlos für Kundinnen und Kunden der Lesesäle, des Mobilen Bücherhausdienstes, der Krankenhausund Altenheimbibliotheken, der Fahrbibliotheken, für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte für die jeweilige Schulbibliothek kostenlos für privat- und öffentlich-rechtliche Institutionen im Jahr € 50,00 für Kindergärten, Schulen und Horte im Münchner Stadtgebiet (Planungsregion 14) kostenlos Zweitausstellung eines Bibliotheksausweises (bei Verlust) für Erwachsene und Institutionen € 5,00 für Ermäßigungsberechtigte, Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr € 2,50 Kosten- und Medienersatz Leihfristüberschreitungen Für jeden Tag der Leihfrist-überschreitung sind pro Öffnungstag und Medium Gebühren zu entrichten: (Berechnung nach Öffnungstagen) für Erwachsene und Institutionen € 0,40 für Kinder und Jugendliche (bis zum 18. Lebensjahr) € 0,20 für geringfügige Beschädigungen oder Verluste: Reparatur kleiner Schäden Reparatur großer Schäden Neubindung VC-Reparaturen CC-/CD-/DVD-/VC-Hülle Behälter für Sprachkurse und Media Mixta CC-/CD-/ DVD-Cover/-Textheft Dia-Journal EDV-Etikett Einsteckhülle für Beihefte Signatur-Etikett RFID-Etikett € 3,50 € 11,00 € 13,00 € 5,50 € 1,50 € 7,50 € 2,50 € 5,00 € 2,00 € 0,50 € 0,10 € 1,50 Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien muss Ersatz geleistet werden. Es steht im Ermessen der Bibliothek, Wertersatz in Geld zu verlangen oder ein Ersatzexemplar bzw. eine Reproduktion oder ein anderes gleichwertiges Werk beschaffen zu lassen. Dabei fallen zusätzliche Kosten für die Einarbeitung in Höhe von € 5,00 bzw. € 8,00 an. Sind Medien verloren gegangen, können eine frühzeitige Meldung des Verlustes und eine Beschaffung des Medienersatzes zu einer Reduzierung von Kosten (Versäumnisgebühren und Verwaltungskosten) führen. Mahnschreiben (Berechnung nach Kalendertagen) 1. Schreiben (Mahnung) am 7. Kalendertag ab Leihfristende 2. Schreiben (Mahnung) am 17. Kalendertag ab Leihfristende 3. Schreiben (Bescheid) am 50. Kalendertag ab Leihfristende € 2,00 € 5,00 € 10,00 Das dritte Schreiben stellt die Kosten für Wiederbeschaffung und Einarbeitung der jeweiligen Medien in Rechnung. Nur bei Rückgabe können diese Aufwendungen storniert werden. Werden die Medien nicht zurückgegeben oder ersetzt, gehen die Forderungen (Medienwert und Versäumnisgebühren) an das Kassen- und Steueramt der Landeshauptstadt München. Beim Kassen- und Steueramt können durch Zahlungsverzug weitere Kosten entstehen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Rückgabe der Medien nicht mehr möglich. Namens- und Adressenänderungen müssen der Bibliothek mitgeteilt werden. Für Adressenermittlungen durch die Bibliothek können € 5,00 berechnet werden. Bestseller-Service Ausleihe je Medium € 2,00 Bestellungen Bereitstellung von bestellten oder vorgemerkten Medien: für Erwachsene je Medium für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr je Medium € 1,25 Internet € 1,00 € 0,10 Kopien – je Seite € 0,10 € 0,20 Zum Mitnehmen Stoff-Tragetasche Stadtteilbibliotheken Mo, Di, Do, Fr 10.00-19.00 Uhr Mi 14.00-19.00 Uhr € 0,65 Die Bereitstellung von Magazinbeständen in der Zentralbibliothek Am Gasteig ist kostenlos. DIN A4 DIN A3 Münchner Stadtbibliothek www.muenchner-stadtbibliothek.de Benachrichtigung per Post über die Bereitstellung, soweit gewünscht je Medium € 0,60 Surfen - je Stunde Ausdruck - je Seite Münchner Stadtbibliothek Am Gasteig Mo-Fr 10.00-19.00 Uhr Sa 11.00-16.00 Uhr Rückgabe täglich 7.00-23.00 Uhr € 1,50 Quellen: Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bibliotheken der Landeshauptstadt München (Gebührensatzung) laut Beschluss des Stadtrats der Landeshauptstadt München vom 30.09.2010. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt München (Kostensatzung) vom 30.09.2010. Haus- und Benutzungsordnungen der Münchner Stadtbibliothek vom 01. Januar 2003 9/2012 Gebühren im Überblick