Mustervertrag Unternehmen: Kooperationsvertrag

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Mustervertrag Unternehmen: Kooperationsvertrag
Mustervertrag
Unternehmen: Kooperationsvertrag
Quelle: Jürgen Leske
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Unternehmen: Kooperationsvertrag 1
Zwischen
der Firma >>A<< GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer >>Name, Vorname und Adresse<<
und
der Firma >>B<< GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer >>Name, Vorname und Adresse<<
wird folgenden Kooperationsvertrag zur Regelung der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien im Rahmen ihres Gemeinschaftsunternehmens >>A + B<< GmbH 2 geschlossen.
Präambel 3
Die Parteien haben mit der >>A + B<< GmbH ein Gemeinschaftsunternehmen gegründet. Das Ziel 4
dieses Unternehmens ist es, aus der Produktpalette der >>B<< GmbH bestimmte Produkte gemeinsam und unter neuem Label zu vertreiben, wobei die Vertriebsstruktur der >>A<< GmbH und deren
spezielles vertriebliches Know-how Verwendung finden sollen.
Die derart beschriebenen Aktivitäten sollen sich vorerst auf >>Bundesland<< beschränken. Wenn sie
sich bewährt haben, sollen sie aber auf die restlichen Länder der Bundesrepublik Deutschland ausgeweitet werden. An diesem Gemeinschaftsunternehmen >>A + B<< GmbH ist die >>A<< GmbH zu
60 %, die >>B<< GmbH zu 40 % beteiligt. Auf der Grundlage des Vertrages der >>A + B<< GmbH soll
das in diesem Vertrag Geregelte insbesondere gelten.
§ 1 Übernahme von Wissen und Erkenntnissen durch das Gemeinschaftsunternehmen >>A + B<<
GmbH 5
(1) Alle im Rahmen der Vorbereitung dieser Zusammenarbeit und während der Geltung der Zusammenarbeit erarbeiteten Erkenntnissen, Forschungsergebnissen, Marktstudien etc. sind Eigentum des
Gemeinschaftsunternehmens. Dies gilt insbesondere für die Analyse >>xy<<.
(2) Die bis zur Auflösung des Joint Venture erarbeiteten Untersuchungsergebnisses, Dokumente,
Urkunden etc. stellen gemeinschaftliches Eigentum der Vertragspartner dar. Ausdrücklich ausgenommen sind ____________________________________. Im Falle der Auflösung des Gemeinschaftsunternehmens fallen die dem Unternehmen bereitgestellten Urheberrechte, Immaterialgüterrechte,
Patente, Patentbewerbungen, Warenzeichenrechte etc. jedenfalls an den Vertragspartner zurück,
der sie zur Verfügung gestellt hat.
(3) Die Vertragspartner verpflichten sich, Unterlagen und Kenntnisse, wie sie in Absatz 1 und 2 dieses Paragrafen aufgeführt sind, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des anderen Dritten
zugänglich zu machen, sofern dies nicht in Verfolgung des gemeinsamen Ziels erforderlich ist.
§ 2 Die Geschäftspolitik des Joint Venture 6
(1) Die Entscheidungsbefugnis in diesem Gemeinschaftsunternehmens liegt grundsätzlich bei der
Firma >>A<< GmbH, wobei diese die Kompetenz der Firma >>B<< GmbH auf dem Gebiet
_________________ und deren Erfahrung im operativen Geschäft zu berücksichtigen hat.
(2) Beide Gründungsfirmen fühlen sich einer mitarbeiterorientierten Unternehmenskultur verpflichtet.
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(3) Der Sitz des Gemeinschaftsunternehmens ist bis auf weiteres _______________. Sobald eine
Entscheidung darüber gefällt wurde, welcher Markt schwerpunktmäßig regional durchdrungen werden soll, erfolgt eine endgültige Entscheidung über den Sitz der Gesellschaft.
(4) Die Parteien erklären ihre grundsätzliche Bereitschaft, das Gemeinschaftsunternehmend dauernd
finanziell zu fördern, so dass es in die Lage versetzt wird, den Markt weitgehend zu durchdringen
und Rentabilität zu erzielen. Die Parteien erklären ihre Absicht, an sämtlichen sinnvollerweise erforderlichen Kapitalerhöhungen und Garantiestellungen teilzunehmen, wobei die Entscheidung darüber ausschließlich bei jeder Partei selbst liegt.
§ 3 Kosten der Vertragspartner 7
Die Parteien vereinbaren, dass sämtliche Kosten, die im Rahmen der Zusammenarbeit bei den Vertragspartnern anfallen bzw. schon angefallen sind, bis auf weiteres grundsätzlich von dem Vertragspartner übernommen werden, bei dem sie entstanden sind. Die Zuordnung der Kosten auf die Vertragspartner erfolgt jeweils zum 31.12. eines Jahres. Für den Fall, dass bei der Gegenüberstellung
der derart ermittelten Kosten eine Zahlungsausgleichspflicht entsteht, ist dieser Ausgleich innerhalb
von zwei Monaten nach der Kostenzuordnung vorzunehmen.
§ 4 Aufnahme weiterer Partner
(1) Es soll möglich sein, dass die Anzahl der Gesellschafter erhöht wird. Es wird hiermit die Absicht
festgehalten, dass sich die Vertragsparteien unter dem Gesichtspunkt der Erreichung der Zielsetzung des Joint Venture stets für eine Erweiterung offen halten.
(2) Jede Partei kann die Aufnahme eines neuen Partners vorschlagen. In diesem Falle sind die Regeln des Gesellschaftsvertrages anzuwenden.
(3) Ein neuer Partner hat vor seinem Eintritt schriftlich in einer Form, die das Gemeinschaftsunternehmen selbst bestimmt, zu versichern, dass er sich sämtlichen Bestimmungen des vorliegenden
Vertrages in einer Weise unterwirft, als sei er von Anfang an Partner des vorliegenden Vertrages
gewesen. Er hat auch sonst alle Erklärungen abzugeben, die die >>A<< GmbH und die >>B<< GmbH
für die Aufnahme des neuen Partners für erforderlich und angemessen halten.
(4) Alle neuen Partner des Joint Venture sind verpflichtet, sich anteilig, entsprechend ihrer Kapitalbeteiligung, an den von den Vertragspartnern vor Gründung des Gemeinschaftsunternehmens aufgewendeten internen und externen Kosten zu beteiligen und den Vertragspartnern, deren Anteile
sie übernehmen, die von diesen getragenen Kosten anteilig zzgl. 15 % zu erstatten. Dies gilt in entsprechender Weise auch für die von den Parteien nach der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens übernommenen Kosten.
§ 5 Unterstützung des Gemeinschaftsunternehmens
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, zumindest in der Anfangsphase des Joint Venture, dieses
in besonderer Weise zu unterstützen und nach besten Kräften sicher zu stellen, dass das Gemeinschaftsunternehmen schnellstmöglich eine beachtete Position im Markt erlangt.
(2) Die Unterstützung des Gemeinschaftsunternehmens erfolgt durch die Vertragspartner in der Weise, dass diese ihre jeweilige Spezialisierung zum Gelingen des Gemeinschaftsunternehmens einsetzen.
§ 6 Wettbewerb
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, während der Dauer der Kooperation nicht mit Dritten
eine vergleichbare Zusammenarbeit aufzunehmen oder entsprechende Vereinbarungen zu treffen,
es sei denn, dies geschieht in gegenseitiger Abstimmung. Im Übrigen aber sind die Vertragsparteien
in der Verfolgung ihrer originären Ziele und in der Umsetzung ihrer Unternehmensgegenstände frei.
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(2) Gegebenenfalls notwendige Mitteilungen an das Bundeskartellamt bzw. die Europäische Kommission übernimmt die >>A<< GmbH federführend unter ständiger Unterrichtung der >>B<< GmbH. 8
§ 7 Gesellschafterausschuss
Der Gesellschaftsvertrag erwähnt die Möglichkeit der Gründung eines Gesellschafterausschusses.
Hiermit wird nun festgelegt, dass ein solcher Ausschuss zur Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern zu gründen ist. Jeder Partner bestimmt eine Person als Mitglied dieses
Ausschusses. Der Ausschuss hat vorrangig beratende Funktion.
§ 8 Verschiedenes
(1) Dieser Vertrag enthält alle zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen und ergänzt den Gesellschaftsvertrag. Er kann nur einvernehmlich durch von den Vertragspartnern unterzeichneten schriftlichen Vertag abgeändert oder ergänzt werden.
(2) Es bleibt jeder der Parteien unbenommen, sich zur Erfüllung der nach diesem Vertrag bestehenden oder sich darauf beziehenden Verpflichtungen Dritter zu bedienen, wobei diese zur Verschwiegenheit zu verpflichten sind.
(3) Es besteht Einigkeit darüber, dass Rechtsnachfolger oder verbundene Gesellschaften, zu deren
Gunsten eine Anteilsübertragung oder eine Abtretung vorgenommen wurde, diesem Vertrag und
dem Gesellschaftervertrag, in ihrer jeweils geltenden Fassung einschließlich der Anlagen beitreten,
sie erkennen den Vertrag daher ausdrücklich als für sie verbindlich an oder sind dazu zu verpflichten, dies zu tun.
(4) Alle Bestimmungen dieses Vertragswerkes sollen auch nach Beendigung dieses Vertrages und des
Gesellschaftsvertrages, auch nach dem Ausscheiden eines Partners aus dem gemeinsamen Unternehmen in einem rechtlich zulässigen Umfang fortbestehen.
§9 Angewendetes Recht
Für diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ________________________.
§ 11 Salvatorische Klausel
(1) Sollte einer der oben genannten Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so berührt dies im Übrigen
nicht die Gültigkeit dieses Vertrages. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet,
die unwirksame Bestimmung gegen eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftliche Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
(2) Änderungen bzw. Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich seiner Anlagen bedürfen der
Schriftform, dies gilt auch für die Beseitigung des Schriftformerfordernisses selbst.
>>Ort, Datum<<
____________________________
>>A<< GmbH
Geschäftsführer
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>>B<< GmbH
Geschäftsführer
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Die grundlegende Konstellation für einen Kooperationsvertrag, wie hier vorgestellt, ist die, dass zwei
Unternehmen ein Joint-Venture-Unternehmen, etwa in der Art einer GmbH, gegründet haben. Es ist
schon aus Gründen der Geheimhaltung nicht üblich, sämtliche Kautelen der Kooperation im Gesellschaftsvertrag aufzunehmen, der von jedermann einsehbar wäre. Solche Regelungen also und andere, die möglicherweise vergessen wurden, in Gesellschaftsvertrag aufzunehmen, können in einem
solchen Kooperationsvertrag wie hier im Muster erscheinen.
Kooperationen können unterschiedlich eng sein, also etwa nur auf Austausch von Synergien oder
Erfahrungen angelegt sein bis hin zu gemeinschaftlicher Produktion oder zu gemeinsamem Vertrieb.
Hier ist selbstverständlich alles möglich. Bei dem Vertrag, der dabei geschlossen wird, sollte lediglich
beachtet werden, dass Kooperationen grundsätzlich auf lange Sicht angelegt sein sollten, wo hingegen die Lösung von einander möglichst einfach von statten gehen sollte.
Häufig geht es bei Kooperationsverträgen um die Abstimmung der verschiedenen Unternehmenskulturen.
Die Parteien sind völlig frei in der Ausgestaltung der Vereinbarung, soweit nicht zwingende Vorschriften des Rechts der Gesellschaft entgegenstehen, zu der sich die Parteien zusammengeschlossen
haben. Der Vertrag unterliegt auch nicht dem Formzwang, der für die Errichtung der auf ihn bezogenen Gesellschaft gegeben ist (etwa § 2 GmbHG), er wird also üblicherweise formfrei abgeschlossen.
Wenn aber zur Veränderungen die Schriftform vereinbart wurde, ist dies dann auch einzuhalten (§ 127
BGB).
2
Für dieses Muster wird unterstellt, dass die beiden Firmen >>A<< GmbH und >>B<< GmbH ein Gemeinschaftsunternehmen gegründet haben, die >>A + B<< GmbH. Der Kooperationsvertrag, der festlegen soll, wie die >>A + B<< GmbH handeln soll, wird also von den Gründungsgesellschaften, nämlich der >>A<< GmbH und der >> B<< GmbH, geschlossen.
3
Die Präambel soll allgemein einführen in die Problematik der Kooperation und den allgemeinen Sinn,
den sie für die Gründungsgesellschaften haben soll.
4
Das Ziel des Unternehmens muss mit dem Gesellschaftszweck der GmbH des Gemeinschaftsunternehmens identisch sein, darf jedenfalls nicht darüber hinausgehen.
5
Besonderes Augenmerk sollte auf die Regelungen der Urheberrechte, Erfindungen und der gewerblichen Schutzrechte ganz allgemein in einem solchen Kooperationsvertrag gelegt werden.
6
Neben allgemeinen Grundsätzen ist diese Bestimmung der Ort, in dem etwa die Geschäftsphilosophie oder die Abstimmung der beiden Firmenkulturen behandelt werden kann.
Im Übrigen kann hier noch sehr viel mehr geregelt werden, als in diesem Muster vorgeschlagen. Zu
denken ist etwa an eine Regelung der Personalstruktur, Gewinnverteilungsfragen, Investitionsfragen,
Vertriebsstrategien, technische Fragen.
7
Sinn dieser Regelung ist es, die Kosten, die regelmäßig bei der Vorbereitung der Kooperation anfallen, in einer Weise auszugleichen, wie sie den Vertragspartnern gerecht erscheint.
8
Sollte hier ein Fall von § 39 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegen, dann
wäre etwa folgendermaßen zu formulieren: “Der hier geschlossene Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung des Kartellamtes”. Sollte die EU – Wettbewerbsbehörde zuständig sein, sind die Artikel 81 ff EG-Vertrag zu beachten.
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