Anmeldung - Kolping Bildungswerk
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Anmeldung - Kolping Bildungswerk
Anmeldung Kolping-Berufskolleg Stuttgart Kolping-Berufskolleg bitte ankreuzen: Staatlich anerkannte Ersatzschule zum Erwerb der Fachhochschulreife Rosensteinstr. 30 70191 Stuttgart Telefon 0711 955903-30 Telefax 0711 955903-39 [email protected] Tagesform (einjährig) Abendform (zweijährig) Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort und Kreis: Familienstand: Konf.: Straße: 1 Passbild hier aufkleben Staatsangeh.: 1 Passbild beilegen Telefon: PLZ, Ort: Mobil: e-mail: _________________________________________________ Mittlerer Bildungsabschluss (Realschule ...): Mittlerer Bildungsabschluss erworben am: (Datum) an der: (Schule) Berufsausbildung als: von: bis: Berufstätigkeit: von: bis: Das berufsbezogene Schwerpunktfach richtet sich nach der Fachrichtung Ihrer Berufsausbildung: Technische Physik – Wirtschaft – Biologie und Gesundheitslehre – Gestaltung (Gestaltung nur bei Tagesform) Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie folgende Vertragsbedingungen: a) Es wird eine Anmelde- bzw. Bearbeitungsgebühr von zurzeit EUR 35,00 erhoben. Die Bearbeitung Ihrer Anmeldung kann erst nach Eingang dieser Gebühr erfolgen. 4 Wochen vor Schulbeginn können Sie letztmalig vom Vertrag zurücktreten, die Anmeldegebühr verbleibt beim KolpingBildungswerk. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Schule zu erklären. Danach ist nur die Kündigung des Schulvertrages nach den unten stehenden Voraussetzungen möglich. b) Zur Unterstützung der Maßnahmen des Zweiten Bildungsweges werden Förderbeiträge erhoben. Die Förderbeiträge betragen zurzeit am Kolping-Berufskolleg (Tagesform) jährlich EUR 420,-- , – vor Schulbeginn zu überweisen – am Kolping-Berufskolleg (Abendform) monatlich EUR 55,-sind erstmals ab Schulbeginn und danach jeweils zum ersten eines Monats fällig. Befindet sich der Schüler mit den Förderbeiträgen in Höhe von 2 Monatsraten in Verzug, so ist das Kolping-Bildungswerk berechtigt, den Schulvertrag fristlos zu kündigen. Bei rückständigen Förderbeiträgen kann das Kolping-Bildungswerk bis zu deren vollständigen Bezahlung Zeugnisse zurückbehalten. Das Kolping-Bildungswerk ist berechtigt, die Förderbeiträge zu erhöhen. Eine Erhöhung des Förderbeitrages ist dem Schüler schriftlich mitzuteilen. Ist der Schüler mit der Erhöhung nicht einverstanden, so kann er den Schulvertrag fristlos schriftlich kündigen bzw. vor Schulbeginn ohne Einhaltung einer Frist schriftlich vom Schulvertrag zurücktreten. c) Nach Schulbeginn ist die Kündigung des Schulvertrages unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende, erstmals zum 31.10. möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle der Beendigung des Schulvertrages müssen die Leihbücher und der Schülerausweis unverzüglich zurückgegeben werden. Das Kolping-Bildungswerk ist insbesondere berechtigt, den Schulvertrag unter Einhaltung der obigen Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Schüler im jeweiligen Schuljahr – ob durch Krankheit entschuldigt oder nicht – mehr als insgesamt 20 Schultage fehlt. Das gleiche gilt, wenn der Schüler wiederholt gegen die Haus- und Schulordnung verstößt. d) Die Haftung für Personen- und Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schüler verpflichtet sich zum Ersatz der von ihm verursachten Personen- oder Sachschäden. Die Schule haftet nicht für Diebstahl. e) Der Beginn des Schuljahres ist wie an den öffentlichen Schulen geregelt, ebenso sind die Ferien angeglichen. ERKLÄRUNG 1. Ich habe bereits an einem Aufnahmeverfahren zum Erwerb der Fachhochschulreife teilgenommen: nein 2. ja Schule: Ich habe schon an Prüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife teilgenommen: nein 4. Schule: Ich habe mich an einer weiteren Schule beworben: nein 3. ja ja Ergebnis: Ich habe die Oberstufe eines Gymnasiums/bzw. einen anderen zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife führenden Bildungsgang besucht: nein ja Schule: Zutreffendes bitte angeben! Mit der Speicherung und Verarbeitung meiner persönlichen Daten im Rahmen meiner Schulausbildung erkläre ich mich einverstanden. Mir ist bekannt, dass mit Unterzeichung dieser Anmeldung ein Schulvertrag zwischen mir und dem Kolping-Bildungswerk abgeschlossen wird, wenn ich eine schriftliche Aufnahmebestätigung vom Kolping-Bildungswerk erhalte. Die obigen Vertragsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und bin mit diesen einverstanden. Datum: Unterschrift: Die Anmeldegebühr in Höhe von € 35,- (bei Tagesform auch des Förderbeitrages von € 420,-) ist auf unten stehendes Konto zu überweisen. Bei online Überweisungen tragen Sie bitte unbedingt den Schulnamen, Schulort und den Namen des Bewerbers ein! Träger: Kolping-Bildungswerk Württemberg e.V. Amtsgericht VR 2734 Vorstand Dr. Klaus Vogt Stv. Vorstand Ute Schmucker, OStD' Aufsichtsratsvorsitzender Wolfgang Bolsinger BW-Bank Stuttgart Kto.: 1246430 BLZ 600 501 01 IBAN: DE 15 6005 0101 0001 2464 30 BIC/SWIFT: SOLADEST (04/13)