Anmeldung - Kolping Bildungswerk

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Anmeldung - Kolping Bildungswerk
Anmeldung
Kolping-Berufskolleg
Stuttgart
Kolping-Berufskolleg
bitte ankreuzen:
Staatlich anerkannte Ersatzschule
zum Erwerb der Fachhochschulreife
Rosensteinstr. 30
70191 Stuttgart
Telefon 0711 955903-30
Telefax 0711 955903-39
[email protected]
Tagesform (einjährig)
Abendform (zweijährig)
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Geburtsort und Kreis:
Familienstand:
Konf.:
Straße:
1 Passbild
hier aufkleben
Staatsangeh.:
1 Passbild
beilegen
Telefon:
PLZ, Ort:
Mobil:
e-mail: _________________________________________________
Mittlerer Bildungsabschluss (Realschule ...):
Mittlerer Bildungsabschluss erworben am:
(Datum)
an der:
(Schule)
Berufsausbildung als:
von:
bis:
Berufstätigkeit:
von:
bis:
Das berufsbezogene Schwerpunktfach richtet sich nach der Fachrichtung Ihrer Berufsausbildung:
Technische Physik – Wirtschaft – Biologie und Gesundheitslehre – Gestaltung (Gestaltung nur bei Tagesform)
Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie folgende Vertragsbedingungen:
a)
Es wird eine Anmelde- bzw. Bearbeitungsgebühr von zurzeit EUR 35,00 erhoben. Die Bearbeitung Ihrer Anmeldung kann
erst nach Eingang dieser Gebühr erfolgen.
4 Wochen vor Schulbeginn können Sie letztmalig vom Vertrag zurücktreten, die Anmeldegebühr verbleibt beim KolpingBildungswerk. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Schule zu erklären. Danach ist nur die Kündigung des Schulvertrages
nach den unten stehenden Voraussetzungen möglich.
b)
Zur Unterstützung der Maßnahmen des Zweiten Bildungsweges werden Förderbeiträge erhoben.
Die Förderbeiträge betragen zurzeit
am Kolping-Berufskolleg (Tagesform)
jährlich EUR 420,-- , – vor Schulbeginn zu überweisen –
am Kolping-Berufskolleg (Abendform)
monatlich EUR 55,-sind erstmals ab Schulbeginn und danach jeweils zum ersten eines Monats fällig.
Befindet sich der Schüler mit den Förderbeiträgen in Höhe von 2 Monatsraten in Verzug, so ist das Kolping-Bildungswerk berechtigt,
den Schulvertrag fristlos zu kündigen. Bei rückständigen Förderbeiträgen kann das Kolping-Bildungswerk bis zu deren vollständigen
Bezahlung Zeugnisse zurückbehalten.
Das Kolping-Bildungswerk ist berechtigt, die Förderbeiträge zu erhöhen. Eine Erhöhung des Förderbeitrages ist dem Schüler schriftlich
mitzuteilen. Ist der Schüler mit der Erhöhung nicht einverstanden, so kann er den Schulvertrag fristlos schriftlich kündigen bzw. vor
Schulbeginn ohne Einhaltung einer Frist schriftlich vom Schulvertrag zurücktreten.
c)
Nach Schulbeginn ist die Kündigung des Schulvertrages unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende, erstmals zum
31.10. möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Im Falle der Beendigung des Schulvertrages müssen die Leihbücher und der Schülerausweis unverzüglich zurückgegeben werden.
Das Kolping-Bildungswerk ist insbesondere berechtigt, den Schulvertrag unter Einhaltung der obigen Kündigungsfrist zu kündigen,
wenn der Schüler im jeweiligen Schuljahr – ob durch Krankheit entschuldigt oder nicht – mehr als insgesamt 20 Schultage fehlt.
Das gleiche gilt, wenn der Schüler wiederholt gegen die Haus- und Schulordnung verstößt.
d)
Die Haftung für Personen- und Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schüler verpflichtet sich zum
Ersatz der von ihm verursachten Personen- oder Sachschäden. Die Schule haftet nicht für Diebstahl.
e)
Der Beginn des Schuljahres ist wie an den öffentlichen Schulen geregelt, ebenso sind die Ferien angeglichen.
ERKLÄRUNG
1.
Ich habe bereits an einem Aufnahmeverfahren zum Erwerb der Fachhochschulreife teilgenommen:
nein
2.
ja
Schule:
Ich habe schon an Prüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife teilgenommen:
nein
4.
Schule:
Ich habe mich an einer weiteren Schule beworben:
nein
3.
ja
ja
Ergebnis:
Ich habe die Oberstufe eines Gymnasiums/bzw. einen anderen zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife führenden
Bildungsgang besucht:
nein
ja
Schule:
Zutreffendes bitte angeben!
Mit der Speicherung und Verarbeitung meiner persönlichen Daten im Rahmen meiner Schulausbildung erkläre ich mich einverstanden. Mir
ist bekannt, dass mit Unterzeichung dieser Anmeldung ein Schulvertrag zwischen mir und dem Kolping-Bildungswerk
abgeschlossen wird, wenn ich eine schriftliche Aufnahmebestätigung vom Kolping-Bildungswerk erhalte.
Die obigen Vertragsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und bin mit diesen einverstanden.
Datum:
Unterschrift:
Die Anmeldegebühr in Höhe von € 35,- (bei Tagesform auch des Förderbeitrages von € 420,-) ist auf unten stehendes Konto zu
überweisen.
Bei online Überweisungen tragen Sie bitte unbedingt den Schulnamen, Schulort und den Namen des Bewerbers ein!
Träger:
Kolping-Bildungswerk Württemberg e.V.
Amtsgericht VR 2734
Vorstand Dr. Klaus Vogt
Stv. Vorstand Ute Schmucker, OStD'
Aufsichtsratsvorsitzender Wolfgang Bolsinger
BW-Bank Stuttgart
Kto.: 1246430 BLZ 600 501 01
IBAN: DE 15 6005 0101 0001 2464 30
BIC/SWIFT: SOLADEST
(04/13)

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