Vermittlungsvertrag - C|R Private Arbeitsvermittlung Cornelia Rinne

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Vermittlungsvertrag - C|R Private Arbeitsvermittlung Cornelia Rinne
C|R Private Arbeitsvermittlung
C ORNELIA R INNE
Die Private Arbeitsvermittlung Cornelia Rinne
und
- PAV -
- AuftraggeberIn schließen folgenden Vermittlungsvertrag:
1.
Leistungen der PAV
Der/die AuftraggeberIn beauftragt die PAV mit der Vermittlung seiner/ihrer Person in ein
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, wobei maßgebend der von beiden Vertragsparteien
unterschriebene Arbeitsvertrag und die tatsächliche Arbeitsaufnahme sind.
2. Leistungen des Auftraggeber(s)In
Der/die AuftraggeberIn verpflichtet sich
•
zu wahrheitsgemäßen Angaben über personenbezogene Daten,
•
zur aktiven Mithilfe bei der Erstellung eines Bewerberprofils,
•
zur Einhaltung von vereinbarten Terminen,
•
zur vertraulichen Behandlung der Arbeitsplatzangebote der PAV,
•
zur Genehmigung der Vorlage vom/von der AuftraggeberIn nicht unterzeichneter Bewerbungen bei
möglichen Arbeitgebern,
•
zur sofortigen schriftlichen Information über eine bei dem/der vorgeschlagenen ArbeitgeberIn bereits erfolgte
Bewerbung,
•
zur umgehenden schriftlichen Mitteilung, falls die Gültigkeit eines vorgelegten Aktivierungs- und
Vermittlungsgutscheins (AVGS) entfallen ist oder der/die AuftraggeberIn für eine Vermittlung nicht mehr zur
Verfügung steht, ebenso zur Information über Art und Umfang eines während der Vertragslaufzeit
geschlossenen Arbeitsvertrags bzw. Zusendung einer entsprechenden Kopie,
•
für den Fall, dass die Vermittlung gem. § 296 III SGB (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein = AVGS)
erfolgen soll, zum Nachweis über den Besitz des im Sinne des § 45 SGB III gültigen AVGS bei
Vertragsabschluss sowie während der gesamten Vertragslaufzeit, und erteilt durch Unterzeichnung des
vorliegenden Vermittlungsvertrags gleichzeitig Vollmacht zu einer eventuell notwendigen Beantragung und
Einholung einer Zweitschrift des AVGS,
•
zum Einverständnis mit der Einholung der Vermittlungs- und Beschäftigungsbestätigung beim Arbeitgeber
sowie mit dem Eigentumsvorbehalt der PAV an von dieser erstellten, auch digitalen Bewerbungsunterlagen,
•
zur Genehmigung der Entgegennahme von personenbezogenen Erklärungen und Informationen Dritter,
insbesondere der Agentur für Arbeit (AfA), Jobcenter oder anderer Behörden.
3.
Vergütung
Die PAV erhält nach Vertragserfüllung eine Vermittlungsprovision in Höhe eines Bruttomonatslohns, maximal
jedoch 2.000,00 Euro. Bei Vorlage eines gültigen AVGS wird die Vermittlungsprovision, sofern die Bedingungen
für die Auszahlung des AVGS erfüllt sind, durch die Agentur für Arbeit (AfA), Jobcenter oder andere Behörden
gezahlt und kann in der Höhe abweichen. Die vereinbarte Vermittlungsprovision beinhaltet die gesetzliche
Mehrwertsteuer.
4.
Vertragserfüllung, Fälligkeit der Vergütung
Der Vermittlungsvertrag ist erfüllt und die Vermittlungsprovision zu zahlen, wenn zwischen einem/einer von der
PAV vorgeschlagenen ArbeitgeberIn und dem/der AuftraggeberIn ein Arbeitsvertrag über ein
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden
wöchentlich bei einer Beschäftigungsdauer von mindestens drei Monaten geschlossen worden ist. Für Inhaber
eines gültigen AVGS ist die Vermittlungsprovision kraft Gesetzes bis zur vollständigen Auszahlung des AVGS
durch die Agentur für Arbeit (AfA), Jobcenter oder andere Behörden gestundet. Wird kein gültiger AVGS
übergeben oder sind die Bedingungen für dessen Auszahlung aus von der PAV nicht zu vertretenden Gründen
nicht erfüllt, so hat der/die AuftraggeberIn die der PAV aus dem AVGS zustehende Vermittlungsprovision gemäß
der hierüber sodann gesondert erteilten Abrechnung spätestens vier Wochen nach Beginn des
Beschäftigungsverhältnisses selbst zu entrichten.
5.
Vertragsdauer, Kündigung
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsabschluss und dauert bis auf Widerruf durch Kündigung an. Die
Gültigkeitsdauer des vom/von der AuftraggeberIn vorgelegten AVGS sowie eventueller
Folgevermittlungsgutscheine haben keine Wirkung auf die Laufzeit des vorliegenden Vermittlungsvertrags. Das
Vertragsverhältnis kann von jeder Partei mit einer Frist von einer Woche zu jedem Tag schriftlich gekündigt
werden. Im Falle der Kündigung des Vertragsverhältnisses entstehen dem/der AuftraggeberIn keinerlei
Vermittlungskosten ausgenommen Sonderleistungen und Nebenkosten wie nach Absprache erfolgte besondere
Bewerbungsmaßnahmen, vorgelegte (Reise-)kosten zum Bewerbungs- bzw. Vorstellungsgespräch, die im
Zusammenhang mit der Vermittlung stehen. Das beiderseitige Recht zur vorzeitigen außerordentlichen
Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nach Vertragsende
bleiben weitergehende Verpflichtungen hinsichtlich Datenschutz und Provisionszahlung bestehen.
6.
Wettbewerbsabrede
Während der Laufzeit des Vermittlungsvertrags kann der/die AuftraggeberIn, wenn nicht ausdrücklich anders
vereinbart, auch andere PAV für sich tätig werden lassen.
7.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden unter Beachtung von § 298 SGB III vertraulich behandelt und nicht an Dritte
weitergegeben. Mit der Weitergabe solcher personenbezogenen Daten an Dritte, die im Rahmen der Verrichtung
der Vermittlungstätigkeit erhoben werden, ist der/die AuftraggeberIn einverstanden.
© www.cr-schreibbuero.de
8.
Brauereistr. 3
67549 Worms
Telefon
+49 6241 27114
Computerfax
+49 6241 27174
Mobil
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Email
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Website
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Volksbank
Rheinböllen eG
BLZ 560 622 27
Konto Nr. 104 002
USt-IdNr. DE154424420
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Alle Arbeitsvermittlungen erfolgen unter
Einhaltung der hierfür geltenden
gesetzlichen und rechtlichen
Bestimmungen. Vermittlungen auf
Grundlage eines vorhandenen und
gültigen AVGS sind für Arbeit Suchende
kostenlos. Voraussetzung für eine
direkte Kontaktaufnahme mit dem
Bewerber ist die Einleitung des aktiven
Vermittlungsprozesses durch den
Abschluss eines Vermittlungsvertrags.
Hierfür ist die Vorlage einer Kopie des
AVGS erforderlich. Nach erfolgreicher
Vermittlung wird das Original benötigt.
Ein Rechtsanspruch auf eine Vermittlung
besteht nicht. Die Entscheidung darüber,
welcher Bewerber wann zu einem
Vorstellungsgespräch eingeladen wird,
obliegt allein dem vermittelten
Arbeitgeber. Die Vermittlungstätigkeit
kann eingestellt werden, sofern der
Bewerber seiner Verpflichtung zur
Wahrnehmung der Vorstellungstermine
unbegründeter Maßen nicht nachkommt.
Ein Recht auf Rücksendung von
Bewerbungsunterlagen besteht nur,
wenn den Unterlagen bei Einsendung ein
ausreichend frankierter Rückumschlag
beigefügt ist. Bis zu sechs Monaten ab
dem Tag der Einreichung können die
Unterlagen nach Terminsvereinbarung
persönlich abgeholt werden. Nach Ablauf
dieser Frist werden die Unterlagen
vernichtet.
… der c | r e a t i v e
Dienstleistungsbetrieb
Salvatorische Klausel
Es gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PAV in der jeweils gültigen
Fassung. Mit seiner Unterschrift bestätigt der/die AuftraggeberIn, diese gelesen und akzeptiert zu haben.
Betriebsinhaber ist die Kauffrau Cornelia Rinne mit der Gewerbeanmeldung für private Arbeitsvermittlung nach §
14 GewO in Worms, Meldenummer 4570, Betriebsnummer 96820293, zertifiziert nach AZAV.
Zertifizierungsnummer AT13/011 der GüteZert GmbH, 65189 Wiesbaden. Alle Vereinbarungen zwischen den
Parteien sind schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen
dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen. Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden,
so berührt das den Vertrag im Übrigen nicht. An Stelle der jeweils unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten Zweck der unwirksamen oder
undurchführbaren Regelung am Nächsten kommt. Der Gerichtsstand ist Worms.
Ort / Datum / Unterschrift PAV
Stand:
Stand: 01.01.2014
01.01.2013 // 000
000 FB
FB 01
01
Ort / Datum / Unterschrift AuftraggeberIn
zertifiziert nach AZAV
Mitgliedschaften:
Mitglied im IFER
International Federation
for Employment and Recruitment e.V.