Vermittlungsvertrag - C|R Private Arbeitsvermittlung Cornelia Rinne
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Vermittlungsvertrag - C|R Private Arbeitsvermittlung Cornelia Rinne
C|R Private Arbeitsvermittlung C ORNELIA R INNE Die Private Arbeitsvermittlung Cornelia Rinne und - PAV - - AuftraggeberIn schließen folgenden Vermittlungsvertrag: 1. Leistungen der PAV Der/die AuftraggeberIn beauftragt die PAV mit der Vermittlung seiner/ihrer Person in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, wobei maßgebend der von beiden Vertragsparteien unterschriebene Arbeitsvertrag und die tatsächliche Arbeitsaufnahme sind. 2. Leistungen des Auftraggeber(s)In Der/die AuftraggeberIn verpflichtet sich • zu wahrheitsgemäßen Angaben über personenbezogene Daten, • zur aktiven Mithilfe bei der Erstellung eines Bewerberprofils, • zur Einhaltung von vereinbarten Terminen, • zur vertraulichen Behandlung der Arbeitsplatzangebote der PAV, • zur Genehmigung der Vorlage vom/von der AuftraggeberIn nicht unterzeichneter Bewerbungen bei möglichen Arbeitgebern, • zur sofortigen schriftlichen Information über eine bei dem/der vorgeschlagenen ArbeitgeberIn bereits erfolgte Bewerbung, • zur umgehenden schriftlichen Mitteilung, falls die Gültigkeit eines vorgelegten Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) entfallen ist oder der/die AuftraggeberIn für eine Vermittlung nicht mehr zur Verfügung steht, ebenso zur Information über Art und Umfang eines während der Vertragslaufzeit geschlossenen Arbeitsvertrags bzw. Zusendung einer entsprechenden Kopie, • für den Fall, dass die Vermittlung gem. § 296 III SGB (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein = AVGS) erfolgen soll, zum Nachweis über den Besitz des im Sinne des § 45 SGB III gültigen AVGS bei Vertragsabschluss sowie während der gesamten Vertragslaufzeit, und erteilt durch Unterzeichnung des vorliegenden Vermittlungsvertrags gleichzeitig Vollmacht zu einer eventuell notwendigen Beantragung und Einholung einer Zweitschrift des AVGS, • zum Einverständnis mit der Einholung der Vermittlungs- und Beschäftigungsbestätigung beim Arbeitgeber sowie mit dem Eigentumsvorbehalt der PAV an von dieser erstellten, auch digitalen Bewerbungsunterlagen, • zur Genehmigung der Entgegennahme von personenbezogenen Erklärungen und Informationen Dritter, insbesondere der Agentur für Arbeit (AfA), Jobcenter oder anderer Behörden. 3. Vergütung Die PAV erhält nach Vertragserfüllung eine Vermittlungsprovision in Höhe eines Bruttomonatslohns, maximal jedoch 2.000,00 Euro. Bei Vorlage eines gültigen AVGS wird die Vermittlungsprovision, sofern die Bedingungen für die Auszahlung des AVGS erfüllt sind, durch die Agentur für Arbeit (AfA), Jobcenter oder andere Behörden gezahlt und kann in der Höhe abweichen. Die vereinbarte Vermittlungsprovision beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer. 4. Vertragserfüllung, Fälligkeit der Vergütung Der Vermittlungsvertrag ist erfüllt und die Vermittlungsprovision zu zahlen, wenn zwischen einem/einer von der PAV vorgeschlagenen ArbeitgeberIn und dem/der AuftraggeberIn ein Arbeitsvertrag über ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich bei einer Beschäftigungsdauer von mindestens drei Monaten geschlossen worden ist. Für Inhaber eines gültigen AVGS ist die Vermittlungsprovision kraft Gesetzes bis zur vollständigen Auszahlung des AVGS durch die Agentur für Arbeit (AfA), Jobcenter oder andere Behörden gestundet. Wird kein gültiger AVGS übergeben oder sind die Bedingungen für dessen Auszahlung aus von der PAV nicht zu vertretenden Gründen nicht erfüllt, so hat der/die AuftraggeberIn die der PAV aus dem AVGS zustehende Vermittlungsprovision gemäß der hierüber sodann gesondert erteilten Abrechnung spätestens vier Wochen nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses selbst zu entrichten. 5. Vertragsdauer, Kündigung Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsabschluss und dauert bis auf Widerruf durch Kündigung an. Die Gültigkeitsdauer des vom/von der AuftraggeberIn vorgelegten AVGS sowie eventueller Folgevermittlungsgutscheine haben keine Wirkung auf die Laufzeit des vorliegenden Vermittlungsvertrags. Das Vertragsverhältnis kann von jeder Partei mit einer Frist von einer Woche zu jedem Tag schriftlich gekündigt werden. Im Falle der Kündigung des Vertragsverhältnisses entstehen dem/der AuftraggeberIn keinerlei Vermittlungskosten ausgenommen Sonderleistungen und Nebenkosten wie nach Absprache erfolgte besondere Bewerbungsmaßnahmen, vorgelegte (Reise-)kosten zum Bewerbungs- bzw. Vorstellungsgespräch, die im Zusammenhang mit der Vermittlung stehen. Das beiderseitige Recht zur vorzeitigen außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nach Vertragsende bleiben weitergehende Verpflichtungen hinsichtlich Datenschutz und Provisionszahlung bestehen. 6. Wettbewerbsabrede Während der Laufzeit des Vermittlungsvertrags kann der/die AuftraggeberIn, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, auch andere PAV für sich tätig werden lassen. 7. Datenschutz Personenbezogene Daten werden unter Beachtung von § 298 SGB III vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Mit der Weitergabe solcher personenbezogenen Daten an Dritte, die im Rahmen der Verrichtung der Vermittlungstätigkeit erhoben werden, ist der/die AuftraggeberIn einverstanden. © www.cr-schreibbuero.de 8. Brauereistr. 3 67549 Worms Telefon +49 6241 27114 Computerfax +49 6241 27174 Mobil +49 175 5641192 Email mail@ cr−arbeitsvermittlung.de Website www.cr−arbeitsvermittlung.de Volksbank Rheinböllen eG BLZ 560 622 27 Konto Nr. 104 002 USt-IdNr. DE154424420 Allgemeine Geschäftsbedingungen: Alle Arbeitsvermittlungen erfolgen unter Einhaltung der hierfür geltenden gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen. Vermittlungen auf Grundlage eines vorhandenen und gültigen AVGS sind für Arbeit Suchende kostenlos. Voraussetzung für eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Bewerber ist die Einleitung des aktiven Vermittlungsprozesses durch den Abschluss eines Vermittlungsvertrags. Hierfür ist die Vorlage einer Kopie des AVGS erforderlich. Nach erfolgreicher Vermittlung wird das Original benötigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Vermittlung besteht nicht. Die Entscheidung darüber, welcher Bewerber wann zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird, obliegt allein dem vermittelten Arbeitgeber. Die Vermittlungstätigkeit kann eingestellt werden, sofern der Bewerber seiner Verpflichtung zur Wahrnehmung der Vorstellungstermine unbegründeter Maßen nicht nachkommt. Ein Recht auf Rücksendung von Bewerbungsunterlagen besteht nur, wenn den Unterlagen bei Einsendung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Bis zu sechs Monaten ab dem Tag der Einreichung können die Unterlagen nach Terminsvereinbarung persönlich abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet. … der c | r e a t i v e Dienstleistungsbetrieb Salvatorische Klausel Es gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PAV in der jeweils gültigen Fassung. Mit seiner Unterschrift bestätigt der/die AuftraggeberIn, diese gelesen und akzeptiert zu haben. Betriebsinhaber ist die Kauffrau Cornelia Rinne mit der Gewerbeanmeldung für private Arbeitsvermittlung nach § 14 GewO in Worms, Meldenummer 4570, Betriebsnummer 96820293, zertifiziert nach AZAV. Zertifizierungsnummer AT13/011 der GüteZert GmbH, 65189 Wiesbaden. Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien sind schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt das den Vertrag im Übrigen nicht. An Stelle der jeweils unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung am Nächsten kommt. Der Gerichtsstand ist Worms. Ort / Datum / Unterschrift PAV Stand: Stand: 01.01.2014 01.01.2013 // 000 000 FB FB 01 01 Ort / Datum / Unterschrift AuftraggeberIn zertifiziert nach AZAV Mitgliedschaften: Mitglied im IFER International Federation for Employment and Recruitment e.V.