400 Mio. - sportcluster
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400 Mio. - sportcluster
Neuö Zürcör Zäitung Donnerstag, 5. März 2015 V Nr. 53 29 Recht ............................................................................................................................................................... ......................................................................................................................................................................................................................................................................................... und Ertragsverbesserung wird das Velogeschäft forciert Mitarbeiter jede Woche 1000 Paar Ski. URS FLUEELER / KEYSTONE Kunden Fans machen erfolgreich neuer Medien und plant eine Expansion sich meist in London aufhält, erlangte einen Bachelor von Stanford und einen MBA von Harvard. Danach arbeitete er 3 Jahre für Disney und 21⁄2 Jahre bei McKinsey, bevor er sich vor der Jahrtausendwende als Internet-Unternehmer versuchte. Er war Mitbegründer von GoIndustry, einer Auktions-Website, über die Unternehmen ihre Restposten vertreiben, nur das Platzen der Dotcom-Blase verhinderte das schnell gemachte Geld. Immerhin glückte dem Unternehmen 2006, sieben Jahren nach der Gründung, der Börsengang am Alternative Investment Market (AIM), dem Neuen Markt in London. Seither ist Hoye bei einer Vielzahl von Projekten im Technologiebereich und Einzelhandel als Kapitalgeber involviert. Nebenbei war er Konzernchef von Latitude Digital Marketing. Von all diesen Erfahrungen profitiert auch Faction, vor allem in der Entwicklung des Markennamens. Ziel sei es, aus den Kunden Fans von Faction zu machen. Zur Förderung des Gemeinsamkeits-Gefühls, das der Marke dient, werden alle Kanäle der sozialen Netzwerke bespielt; man will eine Art Faction-Facebook kreieren. Um dem kollektiven Gedanken des Firmennamens gerecht zu werden, engagiert sich die Firma bei Gear4Guides, wo gebrauchtes Sportmaterial für Bergführer aus Kirgistan gesammelt wird. Als leuchtendes Vorbild erwähnt Hoye das amerikanische Sportartikelunternehmen Patagonia, das schon früh soziale und ökologische Ziele verfolgt hat. Auch Faction wolle in Zukunft mehr rezykliertes Material und weniger Chemikalien in der Skiproduktion einsetzen, sagt McWilliam. Derzeit werden die Ski noch fast zu drei Vierteln über den Grosshandel abgesetzt, die wichtigsten Märkte sind die USA, Kanada und Frankreich. Die Anzahl Verkaufspunkte beträgt etwa 330, soll aber ausgebaut werden. Auch der Direktverkauf via Internet soll angekurbelt werden. Nur etwa 10% der Einnahmen werden in Franken generiert, das meiste in Euro, weshalb die starke Heimwährung wenig Auswirkungen hat. Lizenzvertrag mit Roxy In der Ski-Herstellung, die nach wie vor viel Handarbeit erfordert, gibt es Parallelen zu Stöckli. Allerdings ist es bei Faction – mit nur 16 Vollzeit-Mitarbeitern – Auftragsfertigung. Jüngst konnte ein lukratives Geschäft («achtstellig») mit Roxy abgeschlossen werden, der «Mädchen-Marke» von Quiksilver, für die Faction die neuen Roxy-Ski herstellt. Ergänzt und zunehmend wichtiger wird auch das Bekleidungsgeschäft, mit dem die Firma den Markennamen bekanntmachen und den «Factionados» Gelegenheit bieten will, sich mit dem Label auch im Alltag zu identifizieren. Doch immer stünden hohe Materialqualität und Nutzerfreundlichkeit im Vordergrund, sagt McWilliam. Innovation statt Stagnation Skihersteller müssen umdenken Giorgio V. Müller V Die Hersteller von Ski – und erst recht die Produzenten von immer unpopuläreren Snowboards – haben seit Jahren einen schweren Stand. Vor zwanzig Jahren wurden weltweit jedes Jahr rund 8 Mio. Paar Ski abgesetzt. Mittlerweile sind es noch rund 3,2 Mio. Paar, wovon 2 Mio. in den europäischen Ländern verkauft werden. Dazu gesellte sich ein Preiszerfall. Wurden in den goldenen 1970er und 1980er Jahren von Schweizer Skienthusiasten ohne Wimpernzucken noch 1000 Fr. für eine Skiausrüstung auf den Ladentisch des heimischen Fachgeschäfts oder des Anbieters in der bevorzugten Feriendestination gelegt, wollen sie heute nur noch halb so viel für ihre neuen Latten bezahlen – wenn sie nicht sogar mieten statt kaufen. Im Massengeschäft lassen sich mit technischen Finessen immer weniger höhere Preise rechtfertigen, denn in der Herstellungsart ähneln sich die Modelle von Atomic, Head, Salomon und Konsorten zu sehr. Allein mit Grössenvorteilen und einem geschickten Marketing ist heute im Skigeschäft noch einigermassen Geld zu verdienen. Besonders schwierig ist die Lage für die einheimischen Hersteller, haben sie doch das Handicap hoher Lohnkosten. Die meisten der einst über dreissig traditionellen Schweizer Skimarken sind denn auch still und heimlich verschwunden. Von den grossen Schweizer Skimarken spielt nur noch Stöckli eine bedeutende Rolle. Dank einem Direktvertrieb, mit dem die Listenpreise verteidigt werden können, hat die Marke als eine der wenigen überlebt. Trotzdem nimmt die Zahl der heimischen Skihersteller seit einigen Jahren eher wieder zu. Hingegen müssen die Hersteller für ihre Existenzberechtigung mehr tun, als nur ihre Ski mit der Etikette «Swiss made» zum doppelten Preis anzubieten. Die einen setzen auf Super-PremiumProdukte wie Zai und Core, bei denen eine komplette Skiausrüstung auch einmal einen fünfstelligen Frankenbetrag kostet. Aber trotz elegantem Marketing verdient Zai auch zehn Jahre nach der Gründung noch kein Geld. Dies ist auch der trendigen Freerider-Marke Faction noch nicht gelungen. Auch für die Newcomer ist das (Über-)Leben hart. Um längerfristig zu bestehen, braucht es eine gehörige Portion Innovationskraft. In diesem Punkt geht es ihnen wie fast allen Schweizer Firmen. ZAHL ZUM THEMA ........................................................................ 400 Mio. Skitage pro Jahr Seit Jahren stagniert die Gesamtzahl der Tage, an denen jemand irgendwo auf der Welt Ski fährt, bei 400 Mio., wenn auch die Besuche in den Skihallen berücksichtigt werden. Ohne sie bewegen sich die Besuche konstant zwischen 300 Mio. und 350 Mio. (vgl. Grafik). Dem Zuwachs an neuen Destinationen stehen rückläufige Zahlen in den traditionellen Skigebieten gegenüber. Japan erlebte sogar einen regelrechten Einbruch. Während in der Schweiz vor zehn Jahren noch knapp 30 Mio. Skitage gezählt wurden, waren es in der schlechten Wintersaison vor drei Jahren nur noch 24,8 Mio. Besuche. Das Handicap einer starken Heimwährung dämpft die Hoffnung auf eine Besserung. Verträge in Englisch fordern hiesige Anwälte heraus Eugen Stamm V Für Schweizer Wirtschaftsanwälte und Unternehmensjuristen ist Englisch unentbehrlich. Die Lingua franca des Geschäftsverkehrs hat sich in Telefonkonferenzen und Sitzungen durchgesetzt. Ganz gleich wie viele Teilnehmer Deutsch oder Französisch sprechen, eine Person, die beides nicht kann, scheint immer dabei zu sein; selbstverständlich wechseln dann alle auf Englisch. Auch für das eigentliche rechtliche Handwerk, die Vertragsgestaltung, reicht Deutsch nicht mehr. Die Gründe dafür seien divers, sagen die Anwälte Reto Hunsperger und Marquard Christen von der Kanzlei CMS von Erlach Poncet. Internationale Firmen treiben nicht nur Handel mit Vertragsparteien aus verschiedenen Sprachregionen, sondern wollen ihre Dokumente auch sprachlich vereinheitlichen. Sie verwenden überdies gerne englische Musterverträge. Um sich die Terminologie des «Legal English» anzueignen, absolvieren viele Schweizer nach ihrem Rechtsstudium noch einen LL.M., einen «Master of Laws». Diese Zusatzausbildung ist ein Muss geworden, um bei hiesigen Wirtschaftskanzleien Karriere zu machen. Ein Doktortitel ist zwar gerne gesehen und wird honoriert; Conditio sine qua non ist er aber nicht mehr. Für das LL.M.-Nachdiplomstudium begeben sich Absolventen ein bis zwei Jahre nach Grossbritannien oder in die USA. Man erweitert dort sein Netzwerk und macht Bekanntschaft mit dem «Common Law». Es unterscheidet sich grundlegend von der kontinentaleuropäischen Rechtstradition, die auf römischem Recht basiert. Common Law stützt sich vor allem auf Richtersprüche und wird deshalb auch als Fallrecht bezeichnet. Nun wird ein Vertrag, den zwei Unternehmen dem Schweizer Recht unterstellen, nicht durch andere rechtliche Prinzipien regiert, nur weil er in Englisch abgefasst ist. Aber wie bei allen Übersetzungen gehen einige Bedeutungen von Wörtern verloren, und neue Nuancen kommen hinzu. Gedichte und Romane nehmen so ein wenig Schaden – Rechtstexte ebenso. Was die Parteien wirklich in den Verträgen vereinbaren wollten, sagen Hunsperger und Christen, sei häufig unklar. Wörter wie «guarantee» oder «indemnity» (Letzteres zu Deutsch etwa Schadenersatz oder Schadloshaltung) können für verschiedene rechtliche Konzepte stehen. Begriffe wie «indirect» oder «consequential damages» haben zudem im Schweizer Recht keine klare Bedeutung. Die Anwälte raten daher dazu, möglichst präzise zu umschreiben, welche Situationen die Vertragsparteien mit welchen Folgen verknüpfen wollen, und – falls möglich – noch dazuzuschreiben, auf welche Artikel im Obligationenrecht sie Bezug nehmen wollen. Am Zürcher Handelsgericht und an den meisten anderen Gerichten in der Schweiz dürfen englische Verträge in der Regel ohne Übersetzung eingereicht werden – die Klagen selbst hingegen (noch) nicht. Steuern ............................................................................................................................................................... Lohnende Deklaration von Vermögensgegenständen Derk Nijhof V Jedes Jahr deklarieren Steuerpflichtige ihre Guthaben, Wertschriften, Motorfahrzeuge, Liegenschaften und rückkauffähigen Lebensversicherungen als steuerbares Vermögen. Sowohl die Identifikation dieser Positionen als auch deren Bewertung sind in den meisten Fällen relativ einfach. Bei der Deklaration wird jedoch häufig die Zeile «Übrige Vermögenswerte» überlesen. Es ist nicht immer intuitiv nachvollziehbar, welche Vermögenswerte unter dieser Rubrik deklariert werden müssen und wie diese zu bewerten sind. Der Gesetzgeber hat zwei gewichtige Grundsätze zum steuerbaren Vermögen festgelegt. Er definiert alles als steuerbar, was nicht zum Hausrat oder zu den persönlichen Gebrauchsgegenständen gehört. Zudem ist das Vermögen grundsätzlich zum Verkehrswert zu bewerten. Beide Vorschriften führen bei ihrer Auslegung je nach Situation der Steuerpflichtigen zu Unsicherheiten und möglichen Differenzen mit dem zuständigen Steueramt. Eindeutig nicht zum steuerfreien Hausrat oder zu den persönlichen Gebrauchsgegenständen gehören Boote, Flugzeuge, Reitpferde oder ganze Kunstsammlungen. Nach geltender Praxis sind jedoch auch einzelne Vermögensgegenstände, deren Wert das gemeinhin Übliche deutlich übersteigt oder die geeignet sind, erhebliche Wertzuwachsgewinne zu generieren, zum Verkehrswert zu versteuern. Solche Gegenstände werden selbst dann erfasst, wenn sie vordergründig die Funktion von Hausrat er- füllen. Eine Ming-Vase, die zur Dekoration ausgestellt ist, oder ein überaus wertvolles Gemälde, das im Wohnzimmer hängt, sind also steuerbar, wenn sie in erster Linie den Charakter einer Kapitalanlage haben. Diesen haben sehr wertvolle Gegenstände gemäss dem Zürcher Verwaltungsgericht sogar automatisch – ungeachtet der konkreten Nutzung. Wird ein Gegenstand oder eine Sammlung zusätzlich zum übrigen Hausrat versichert, ist dies für die Steuerbehörden vielfach schon Indikation genug, dass in solchen Fällen steuerbares Vermögen vorliegt. Die Versicherungssumme dient zudem häufig als Ausgangspunkt für die Feststellung des Verkehrswertes. Andere Wertangaben wie etwa die Kauf- beziehungsweise Verkaufspreise, Expertenschätzungen oder beobachtbare Marktpreise bieten sich ebenfalls an, und im Einzelfall können diese Beträge stark voneinander abweichen. Verzichten Steuerpflichtige vollständig auf die Deklaration entsprechender Gegenstände, exponieren sie sich im Hinblick auf ein mögliches Nachsteuerverfahren wegen Steuerhinterziehung. Deklarieren Ansässige solche Dinge hingegen proaktiv in der Steuererklärung, können sie sich auf einen – realistischen, objektiv nachvollziehbaren und möglicherweise für sie vorteilhaften – Betrag festlegen. Dann ist es nämlich die Aufgabe der Steuerbehörden, einen höheren Vermögenswert nachzuweisen. ............................................................................. Derk Nijhof, dipl. Steuerexperte, Treureva AG, Zürich, Mitglied Primeglobal.