LUKAS SCHULE Freie Christliche Schule im Landkreis Diepholz e. V.

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LUKAS SCHULE Freie Christliche Schule im Landkreis Diepholz e. V.
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Freie Christliche Schule im Landkreis Diepholz e. V. – Am Schützenplatz , 27211
Bassum
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Zwischen der “ Freien Christlichen Schule im Landkreis Diepholz e. V.“ (nachstehend
Lukas Schule genannt) und den Eltern bzw Erziehungsberechtigten
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E-Mail Adresse:
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des unter § 1 genannten Kindes wird folgender Schulvertrag (nachfolgend Vertrag
genannt) geschlossen.
§ 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Beschulung des Kindes ...................................., geboren
am:............(nachfolgend Schüler / Schülerin genannt) ab Klasse ....... an der Lukas
Schule in der Grundschule.
§ 2 Beginn und Beendigung des Vertragsverhältnisses
1. Der Vertrag beginnt ab Schuljahr 20.../ 20....(ab 01. August 20...) bzw. ab
....................
2. Ein Schuljahr beginnt am 01. August eines Kalenderjahres und endet am
31.Juli des Folgejahres.
3. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit dreimonatiger Frist zum
Schuljahresende oder aus wichtigem Grund in gegenseitigem Einvernehmen
gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
4. Sollten sich im Laufe der Schulzeit bei einem/einer Schüler/Schülerin
Lernbehinderungen oder Erziehungsschwierigkeiten herausstellen, die an der
Lukas
Schule nicht zu beheben sind, so kann der Schulträger den Vertrag kündigen,
wenn
dazu ein Beschluss der Gesamtkonferenz und die Stellungnahme des
Pädagogischen
Ausschusses vorliegt.
5. Bei Wechsel des/der Schülers/Schülerin innerhalb der Lukas Schule von einer
Schulart auf die andere verlängert sich der Vertrag stillschweigend.
6. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres, bei dessen Ende
der/die Schüler/Schülerin die Lukas-Schule verlässt.
7. Kommen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mit der Bezahlung des
Schulgeldes in Höhe von drei Raten in Verzug, so kann die Lukas Schule den
Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
8. Verziehen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten aus Niedersachsen, läuft der
Vertrag mit dem Ende des Schuljahres aus, in dem der/die Schüler/Schülerin
den ersten Wohnsitz in Niedersachsen verliert. Begründung: Das Land
Niedersachsen bezuschusst ein Kind nur, wenn es den ersten Wohnsitz im
Land Niedersachsen hat. Diese Klausel gilt nicht für Eltern bzw.
Erziehungsberechtigte, die selbst den Betrag des staatlichen Zuschusses
zahlen.
§ 3 Aufnahmeverfahren und Schulbesuch
1. Bei Aufnahme in eine neue 1. Klasse oder in eine Vorklasse erfolgt diese auf
Vorschlag der Schulleitung nach einem Einschulungstest.
2. Derjenige/Diejenige Schüler/Schülerin, der/die als Externer/Externe zu einem
späteren Zeitpunkt bzw. in eine höhere Klasse an der Lukas Schule
aufgenommen werden möchten, hat eine Einstufungsprüfung abzulegen bzw.
eine einwöchige Hospitation zu absolvieren. Über die Aufnahme des/der
Schülers/Schülerin an der Lukas Schule entscheidet der Schulträger auf der
Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen Klassenkonferenz.
3. Bei der Aufnahme gilt grundsätzlich eine sechsmonatige Probezeit, innerhalb
derer der Vertrag ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten gekündigt
werden kann. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
4. Für den Übergang von der Grundschule auf die Hauptschule, die Realschule
und das Gymnasium ist die Empfehlung der Klassenkonferenz der 4. Klasse
ausschlaggebend. Die Eltern haben ein Anhörungsrecht.
5. Ein / Eine Schüler/Schülerin, der/die an einer anderen Schule für das
Gymnasium oder die Realschule empfohlen wurde, kann ausnahmsweise auch
die 5. Klasse wiederholen, wenn Eltern dies beantragen und die
Klassenkonferenz dem Antrag zustimmt. Über Kriterien entscheidet die Lukas
Schule.
6. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind für den regelmäßigen Besuch des
Unterrichts und der übrigen Schulveranstaltungen ihrer Kinder verantwortlich.
7. Nur aus triftigem Grund sind Freistellungen vom Unterricht ausnahmsweise
möglich, sie sind frühzeitig bei der Schule zu beantragen. Im Anschluss an die
Ferien oder unmittelbar vor den Ferien wird grundsätzlich keine Freistellung
gewährt.
8. Wird der / die Schüler/Schülerin, für den/die dieser Vertrag vereinbart wurde,
volljährig, so gilt dieser Vertrag mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
solange weiter, bis der/die Schüler/Schülerin durch eigene Unterschrift in das
vorliegende Vertragsverhältnis selbst eintritt.
§ 4 Eltern-Schulgeld und Zahlungsweise
1. Zur Deckung der Schulkosten wird ein Jahres-Schulgeld und eine
Aufnahmegebühr erhoben. Die Höhe der Beträge wird durch den Trägerverein
festgelegt. Das Schulgeld wird monatlich in Raten bezahlt und beträgt zur Zeit
jährlich ¼ 1500 / Kind. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt ¼ 150.
2. Die monatliche Rate in Höhe von derzeit ¼ 125 ist am 3. eines jeden Monats
fällig und im Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung s. u.) zu entrichten.
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte und Schüler/Schülerinnen haften
gesamtschuldnerisch im Sinne des §421 BGB.
3. Der Kontoinhaber bzw. die Kontoinhaberin hat für eine ausreichende Deckung
auf dem Konto zu sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte
Lastschrift hat der Kontoinhaber bzw. die Kontoinhaberin die der Lukas Schule
entstehenden banküblichen Kosten in dem Umfang zu vertreten, wie er bzw. sie
das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.
4. Für das Schuljahr ist durchgängig vom 01. August bis zum 31. Juli Schulgeld zu
zahlen, das heißt auch in den Schulferien. Bei Aufnahme des/der
Schülers/Schülerin zu Beginn des Schuljahres ist am 01. August Schulgeld zu
zahlen, bei späterer Aufnahme ab dem 1. des Einschulungsmonats. Für
Schulabgänger ist das Schulgeld bis zum Ende des Schuljahres zu zahlen.
5. Aus Kostengründen und aus pädagogischen Gründen reinigen die Eltern die
Schule selber. Die Teilnahme am Reinigungsdienst sowie an den
Arbeitseinsätzen ist obligatorisch.
§ 5 Versicherungsrechtliche Bedingungen
1. Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Gemeindeunfallversicherung nach
deren Grundsätzen gesetzlich gegen Unfallschäden versichert. Der Schulweg ist
eingeschlossen.
2. Verluste bei Sachbeschädigungen durch andere Schüler und Schülerinnen oder
durch
Diebstahl werden vom Schulträger nicht ersetzt. Es ist daher ratsam,
im Rahmen einer Hausratsversicherung eine Fahrradversicherung abzuschließen.
Darüber hinaus empfiehlt die Lukas Schule den Abschluss einer privaten
Haftpflichtversicherung.
§ 6 Schlussbestimmungen
1. Die Grundordnung, die Schulverwaltungsordnung (Hinweis: nur bekennende
oder entschiedene Christen sollten sich dem Amt als Elternsprecher zur
Verfügung stellen) und die Hausordnung der Lukas Schule sind Bestandteil des
Vertrages. Sie können im Schulbüro eingesehen werden.
2. Der Vertrag wird durch Unterschrift von Schulträger und Eltern bzw.
Erziehungsberechtigten wirksam. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
erhalten ein Doppel des Vertrages.
3. Der Trägerverein der Lukas Schule behält sich vor, die vorstehenden
Ordnungsmittel im Bedarfsfall den Erfordernissen anzupassen.
Für den Schulträger
Erziehungsberechtigte
Als Eltern bzw.
Bassum, den:........................
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( Vorsitz d.Trägervereins: Martin Batram)
(Unterschriften)
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Hiermit wird die Lukas Schule jederzeit widerruflicht ermächtigt, das Schulgeld und
die Aufnahmegebühr monatlich ab sofort bei Fälligkeit vom Konto des/der
Unterzeichnenden
Abzubuchen:
Kontoinhaber,in:....................................................................................................................
Geldinstitut:
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Bankleitzahl: ..........................................................................................................
Kontonummer:.........................................................................................................
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Ich erkläre/Wir erklären hiermit meine/unsere Einwilligung, dass die in dem
Aufnahmeantrag bzw. Schulvertrag erhobenen Daten von der Lukas Schule zur
Antrags- und Aufnahmebearbeitung, Schul- und Finanzverwaltung, Führung der
Schullaufbahnakte, Zeugniserstellung, Behördenmeldung sowie Zwecken der
Schulstatistik erhoben, dokumentiert, gespeichert und bearbeitet werden.
Die Lukas Schule ist ferner berechtigt, zur ordnungsgemäßen Abwicklung der
Schulverwaltung sowie der Wahrnehmung der schulischen Belange Daten im jeweils
erforderlichen Umfang an schulinterne – auch ehrenamtliche – sowie schul- bzw.
gesundheitsbehördliche Personen und Stellen im Rahmen der Grundsätze des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weiterzugeben.
Eine Nutzung meiner/unserer Daten zu anderen als diesem Verfahren dienenden
Zwecken darf ebenso wie eine Weitergabe an andere als die genanten Personen oder
Stellen ohne meine/unsere Einwilligung nicht erfolgen.
Ich bin / Wir sind hiermit in Kenntnis gesetzt worden, dass die Einwilligung in die
Datenverarbeitung verweigert oder jederzeit widerrufen werden kann.
Mir / Uns ist bekannt, dass eine Antragsbearbeitung, Schulaufnahme oder Fortführung
der Beschulung an der Lukas Schule dann jedoch nicht möglich ist.
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