Planfeststellung

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Planfeststellung
Plan zur Änderung des Verkehrslandeplatzes Strausberg
Zusammenfassung
Die Flugplatz Strausberg GmbH plant Anpassungsmaßnahmen am Flugplatz
Strausberg. Daher hat die Gesellschaft am 17.10.2005 einen Antrag auf
Planfeststellung beim Landesamt für Bauen und Verkehr in Hoppegarten
eingereicht.
Die wesentlichen Planinhalte werden im Folgenden dargestellt.
1. Planvorhaben
Die geplanten Anpassungen lassen sich in bauliche und rechtliche Vorhaben
unterteilen:
a) Bauvorhaben (siehe Abbildung S. 6):
1) Verlängerung der befestigten Start-/Landebahn von 1.200 m auf 1.650 m
(300 m nach Nordosten, 150 m nach Südwesten)
2) Umbau der Rollbahnen (Befestigung, Anpassung, Neuanlage)
3) Anpassung der Befeuerung an die verlängerte Start- und Landebahn und
die veränderte Rollbahnführung
b) Rechtliche Vorhaben:
1) Feststellen der Zulässigkeit der Errichtung von Luftfahrtzweckbauten1 auf 3
Baufeldern innerhalb der angegebenen Ausmaße als Grundlage für eine in
Zukunft zu beantragende Baugenehmigung (siehe Abbildung S. 8)
2) Einstufung des Verkehrslandeplatzes in den Flugplatz-Bezugscode
entsprechend den Richtlinien des Bundes vom 02.11.2001 (veröffentlicht in
NfL I-327/01)
3) Luftrechtliche Genehmigung zur Änderung der Anlage und des Betriebes
des Verkehrslandeplatzes Strausberg
2. Vorhabensbegründung
Mit den beantragten Maßnahmen soll der Verkehrslandeplatz (VLP) Strausberg den Anforderungen der Landes- und Regionalplanung sowie der aktuellen
Rechtslage angepasst werden, damit der Flugplatz weiterhin seiner Hauptaufgabe – allgemeine Versorgung des Publikums mit Flugplatzleistungen –
nachkommen kann.
a) Öffentliche Interessen:
1) Im Flughafenkonzept (2002) stellt die Bundesregierung fest, dass die
deutschen Verkehrsflughäfen an ihren Kapazitätsgrenzen arbeiten. Daher
fordert die Bundesregierung die Länder auf, die Regionalflugplätze zu
Anpassungsmaßnahmen anzuhalten, um dadurch eine größere Rolle bei
der Entlastung der Verkehrsflughäfen übernehmen zu können. Diese
Entlastung ist auf den Bereich der Allgemeinen Luftfahrt mit kleineren
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Luftfahrtzweckbauten: Gebäude für Einstellhallen, Büro-/Werkstattgebäude o.ä.
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Flugzeugen begrenzt. Linien- und Pauschalreiseverkehr bleiben auch in
Zukunft Hauptaufgabe der Verkehrsflughäfen.
2) In der 1. Fortschreibung der Luftverkehrskonzeption des Landes
Brandenburg (2000) stellt die Landesregierung fest, dass der VLP Strausberg zum Regionalflugplatz entwickelt werden soll. Dazu ist eine
Anpassung der Anlagen und flugtechnischen Einrichtungen erforderlich.
Laut Luftverkehrskonzeption sollen an allen Regionalflugplätzen Start- und
Landebahnen befestigt und unter Berücksichtigung der EU-Richtlinien
JAR-OPS 1 verlängert werden. Die Regionalflugplätze sind weiterhin
aufgefordert Genehmigungen anzustreben, die den Instrumentenflugbetrieb und den Betrieb mit Flugzeugen im Bereich der Allgemeinen
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Luftfahrt (bis 14 t MTOM ) erlauben, um ihrer Entlastungsfunktion
umfassend nachkommen zu können.
3) Die Regionalversammlung der Region Oderland-Spree legte im
Regionalplan (2001) fest, dass die ausgewiesenen Regionalflugplätze
vorrangig gesichert und deren Infrastruktur bedarfsgerecht entwickelt
werden soll. Der VLP Strausberg sei als regionaler Landeplatz für den
östlichen engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin zu entwickeln.
Dazu seien die Start- und Landebahn zu verlängern, neue Möglichkeiten
zum Abstellen und Instandhalten von Luftfahrzeugen einzurichten sowie
Tankstelle, Tower und Terminal zu ertüchtigen.
4) Die Stadt Strausberg ist als alleinige Anteilseignerin der Flugplatz
Strausberg GmbH bestrebt, den Flugplatz als Wirtschaftsfaktor zu erhalten
und langfristig zu stärken. Im Rahmen der Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung im Land Brandenburg wurde die Luftfahrttechnik als einziges
Kompetenzfeld für die Stadt Strausberg als Branchenschwerpunktort
benannt. Am Flugplatz sollen im Interesse der Stadt weitere Voraussetzungen für die Ansiedlung von luftfahrtaffinem Gewerbe geschaffen und
die Angebote für den gewerblichen Luftverkehr verbessert werden.
Diese Bestrebungen stehen im Einklang mit der lokalen Agenda 21. Diese
sieht für den Flugplatz Strausberg „die weitere schrittweise Entwicklung als
Verkehrslandeplatz regionaler Bedeutung“ vor und die „Sicherung der dann
erforderlichen Investitionen“.
b) Publikums- und wirtschaftliche Interessen:
Der VLP Strausberg ist für die Sicherung der Wirtschaftskraft und der
Arbeitsplätze der Region eine unverzichtbare Infrastruktureinrichtung. Ansässige
Wirtschaftsunternehmen,
Dienstleistungseinrichtungen
und
Handwerksbetriebe profitieren vom Flugplatz. Ca. 180 Arbeitsplätze sind in den
letzten Jahren im Flugplatzgewerbegebiet entstanden. Im wirtschaftlichen
Gesamtranking der brandenburgischen Flugplätze belegte der VLP Strausberg
Platz 2 und hinsichtlich der Anzahl der Flugbewegungen Platz 3 hinter
Schönhagen und Oehna (Studie der Technischen Universität Cottbus).
Mit den geplanten Maßnahmen will die Flugplatz Strausberg GmbH sicherere
Flugbetriebsflächen schaffen, die den rechtlichen Anforderungen und dem
aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dadurch wird die Attraktivität des
Flugplatzes für Luftfahrtunternehmer und weitere private und gewerbliche
Nutzer gesteigert. Gleichzeitig ermöglichen die Anpassungsmaßnahmen einen
ökonomischen Flugbetrieb unter strikter Wahrung ökologischer Interessen. So
kann z.B. durch die Optimierung der Rollbahnführung der Rollverkehr auf ein
Minimum beschränkt und damit der Kraftstoff-Verbrauch gesenkt werden.
Unnötige Lärmemissionen werden vermieden.
Mit dem Ausbau wachsen die Zahl der potenziellen Kunden der am Flugplatz
angesiedelten Luftfahrtunternehmen sowie die Möglichkeiten, das Angebot zu
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MTOM: Maximum Take Off Mass = Maximale Startmasse
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verbreitern. Diese Entwicklung wird durch das Vorhalten von Baufeldern für
luftfahrtaffines Gewerbe unterstützt. Mittelbar dient der Ausbau damit auch der
Schaffung von Arbeitsplätzen, was gerade angesichts der aktuellen
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Arbeitslosenquote in Märkisch-Oderland von 16,9% nicht außer Acht gelassen
werden sollte.
c) Rechtliche Vorgaben:
Flugplätze müssen so angelegt und betrieben werden, dass die öffentliche
Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird. Genaue Anforderungen an
Flugplätze ergeben sich aus Gesetzen, Richtlinien und Gerichtsurteilen. Mit
Inkrafttreten von zwei neuen Richtlinien – Richtlinien des Bundes, veröffentlicht
in NfL I-327/01, und Richtlinien der Joint Aviation Authorities, JAR-OPS 1 –
haben sich die rechtlichen Anforderungen geändert.
Mit den neuen Richtlinien des Bundes sind u. a.:
- die Sicherheitsanforderungen an die Normen der ICAO (Internationale
Zivil-Luftfahrtorganisation) angepasst worden (z.B. Länge von Start- /
Landebahnen, Breite von Rollbahnen, Tragfähigkeit der Beläge),
- die Landeplätze neu eingeteilt worden (Bezugscodes für Start- und
Landebahnen statt Landeplatz-Klassen),
- die Vorschriften für die Bemessung von Flugbetriebsflächen geändert
worden (anhand Auslegungsflugzeug statt genehmigter Tonnage).
Die konkreten Anforderungen an die Flugbetriebsflächen ergeben sich aus
dem Bezugscode, der für den Landeplatz festgelegt wurde. Der Bezugscode
richtet sich nach dem Auslegungsflugzeug, für das der Landeplatz genehmigt
ist.
Der Flugplatz Strausberg ist derzeit für Flugzeuge bis zu 8 t MTOM genehmigt.
Richtliniengemäß muss ein Flugplatz für die Flugzeuge ausgestattet sein, für
die er zugelassen ist. Als Auslegungsflugzeug für die befestigten
Flugbetriebsflächen wurde die Cessna 560 (7,5 t MTOM) gewählt.
Auslegungsflugzeug für die befestigte Bahn: Cessna 560
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Nach www.meinestadt.de, Angaben von Juni 2006.
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Dieses Flugzeug zieht die Einordnung der befestigten Flugbetriebsflächen in
den Bezugscode 2 B nach sich, der im Planfeststellungsverfahren beantragt
wird. Werden die Anforderungen des Bezugscodes 2 B erfüllt, können rund
80% der in Deutschland zugelassenen Flugzeuge bis 8 t MTOM und rund 20%
der in Deutschland zugelassenen Flugzeuge bis 14 t MTOM in Strausberg
sicher starten und landen. Die restlichen rund 20% der Flugzeuge bis 8 t
MTOM und 80% der Flugzeuge bis 14 t MTOM erfordern einen höheren
Bezugscode. Die Abdeckungsquote in der bisher zugelassenen
Gewichtsgruppe von 80% betrachtet die Vorhabensträgerin sowohl
wirtschaftlich als auch mit Blick für die Belange der Anrainer als angemessen.
Aus dem Bezugscode 2B entsteht der folgende Anpassungsbedarf:
1. Verlängerung der Start- und Landebahn und Messung der Tragfähigkeit
auf den neu angelegten Teilen,
2. Neuanlage der Rollbahnen in einer Breite von 10,5 m,
3. Messung der Tragfähigkeit der Rollbahnen und Vorfelder,
4. Beseitigung von Einzelgehölzen in An- und Abflugflächen sowie seitlichen
Übergangsflächen.
Für die unbefestigte Start- und Landebahn wurde die Cessna Grand Caravan
(4,0 t MTOM) als Auslegungsflugzeug gewählt.
Auslegungsflugzeug für die unbefestigte Bahn: Cessna Grand Caravan
Dieses Flugzeug zieht die Einordnung der unbefestigten Flugbetriebsflächen in
den Bezugscode 1 B nach sich, der im Planfeststellungsverfahren beantragt
wird. Aus dem Bezugscode 1B entsteht kein baulicher Anpassungsbedarf, da
die Anlagen den Anforderungen hierfür bereits jetzt entsprechen. Es sind
lediglich Einzelgehölze zu entfernen, die an die An- und Abflugflächen heranreichen. Mit dem Bezugscode 1 B können künftig Flugzeuge bis 5,7 t
höchstzulässiger Startmasse sicher starten und landen.
Die EU-Richtlinien JAR-OPS 1 richten sich an Luftfahrtunternehmer und
enthalten Anforderungen zur Erhöhung der Sicherheit im gewerbsmäßigen
Lufttransport. Die JAR-OPS 1 geben auch konkrete Formeln zur Berechnung
von Mindeststrecken vor, die ein Flugzeug zum Starten bzw. Landen benötigt.
Dabei werden die Leistungsparameter der Flugzeuge und die örtlichen
Bedingungen inkl. Witterung an den Flugplätzen berücksichtigt. Flugzeuge im
gewerbsmäßigen Verkehr benötigen hiernach längere Start- und
Landestrecken als im nichtgewerbsmäßigen Verkehr.
Damit die Luftfahrtunternehmer auch zukünftig den VLP Strausberg nutzen
können, muss die Flugplatzanlage also ebenfalls den EU-Richtlinien
entsprechen.
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Anpassungsmaßnahmen an der unbefestigten Start- und Landebahn sind
aufgrund der JAR-OPS 1 nicht erforderlich.
3. Finanzierung
Die Flugplatz Strausberg GmbH ist eine 100%ige Tochter der Stadt
Strausberg. Sie hält seit 01.01.2000 62% der Anteile der Stadtwerke
Strausberg GmbH. Die der Flugplatz Strausberg GmbH zugeflossenen Mittel
wurden ausschließlich in die Modernisierung bzw. den Neubau der
Flugplatzanlagen investiert. Die Kosten des Flugbetriebs konnten stets durch
die Einnahmen aus dem Flugbetrieb gedeckt werden. Die wirtschaftliche
Situation der Flugplatz Strausberg GmbH soll eine Finanzierung des geplanten
Vorhabens aus Eigenmitteln erlauben.
4. Auswirkungen
Die Umweltauswirkungen sind ausführlich in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung beschrieben. Das geplante Vorhaben wirkt sich insbesondere
auf Flora (z.B. Trockenrasen) und Fauna (z.B. Kleiner Heidegrashüpfer) am
Platz aus. Alle Auswirkungen können durch die im Landschaftspflegerischen
Begleitplan dargestellten Maßnahmen vollständig ausgeglichen werden.
Das Hauptinteresse bei den betrachteten Auswirkungen gilt dem Menschen,
insbesondere möglichen Schalleinwirkungen. Gemeinsam mit den zuständigen
Behörden sowie den zu beteiligenden Gemeinden (Stadt Strausberg, Amt
Märkische Schweiz) wurden die Orte für die Schallimissionsberechnungen
festgelegt. Die Berechnungen haben ergeben, dass sich die Schallemissionen
durch das Vorhaben (Verschiebung der An- und Abflugstrecken) wie folgt
verändern: Südwestlich der „Kita am Weiher“ kommt es zu einer Verringerung
und an zwei Wohngebäuden in der Provinzialsiedlung zu einer Erhöhung der
Schallemissionen um bis zu 1,5 dB(A). In allen anderen Bereichen wird es
keine Veränderungen geben. Nachtflug bleibt auch künftig eine Ausnahme.
Für die geplanten Ausbau- und Ersatzmaßnahmen sollen landwirtschaftlich
genutzte Flächen außerhalb des Flugplatzumgriffs erworben werden. Für alle
Flurstücke liegen Absichtserklärungen der Eigentümer zum Verkauf der
Flächen vor.
5. Weiteres Vorgehen und Bürgerinformation
Der Plan mit Erläuterungen und Gutachten (Antrag auf Planfeststellung) lag für
jeweils einen Monat zwischen dem 14.06. und dem 19.07.2006 in den
betroffenen Gemeinden aus. Alle Bürger konnten sich ein Bild davon machen,
ob und in welchem Ausmaß ihre Belange von dem Ausbauvorhaben betroffen
sind und Bedenken, Anregungen und Einwendungen zum Plan formulieren.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist am 02.08.2006 erörtert die
Planfeststellungsbehörde
die
erhobenen
Einwendungen
und
die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit der Flugplatz Strausberg
GmbH, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die
Einwendungen erhoben haben.
Abschließend wägt die Behörde die öffentlichen und privaten Interessen ab
und erlässt den Planfeststellungsbeschluss. Dieser Beschluss regelt, in
welchem Umfang der beantragte Plan umgesetzt werden darf und welche
Auflagen ggf. zu erfüllen sein werden.
Für alle Fragen zum Vorhaben steht Herr Stanetzky als Ansprechpartner für
den Flugplatz Strausberg bereit: Tel.: 03341 – 345 215.
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Abbildung: Geplante Anpassungsmaßnahmen am VLP Strausberg:
Verlängerung der befestigten Start- und Landebahn von 1.200 m auf
1.650 m (300 m nach Nordosten, 150 m nach Südwesten)
Abbau von Rollbahnen
Befestigung oder Neuanlage von Rollbahnen
Baufelder für Luftfahrtzweckbauten, deren Zulässigkeit festgestellt
werden soll
Umzäunung zusätzlicher Flächen
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