Planfeststellung
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Planfeststellung
Plan zur Änderung des Verkehrslandeplatzes Strausberg Zusammenfassung Die Flugplatz Strausberg GmbH plant Anpassungsmaßnahmen am Flugplatz Strausberg. Daher hat die Gesellschaft am 17.10.2005 einen Antrag auf Planfeststellung beim Landesamt für Bauen und Verkehr in Hoppegarten eingereicht. Die wesentlichen Planinhalte werden im Folgenden dargestellt. 1. Planvorhaben Die geplanten Anpassungen lassen sich in bauliche und rechtliche Vorhaben unterteilen: a) Bauvorhaben (siehe Abbildung S. 6): 1) Verlängerung der befestigten Start-/Landebahn von 1.200 m auf 1.650 m (300 m nach Nordosten, 150 m nach Südwesten) 2) Umbau der Rollbahnen (Befestigung, Anpassung, Neuanlage) 3) Anpassung der Befeuerung an die verlängerte Start- und Landebahn und die veränderte Rollbahnführung b) Rechtliche Vorhaben: 1) Feststellen der Zulässigkeit der Errichtung von Luftfahrtzweckbauten1 auf 3 Baufeldern innerhalb der angegebenen Ausmaße als Grundlage für eine in Zukunft zu beantragende Baugenehmigung (siehe Abbildung S. 8) 2) Einstufung des Verkehrslandeplatzes in den Flugplatz-Bezugscode entsprechend den Richtlinien des Bundes vom 02.11.2001 (veröffentlicht in NfL I-327/01) 3) Luftrechtliche Genehmigung zur Änderung der Anlage und des Betriebes des Verkehrslandeplatzes Strausberg 2. Vorhabensbegründung Mit den beantragten Maßnahmen soll der Verkehrslandeplatz (VLP) Strausberg den Anforderungen der Landes- und Regionalplanung sowie der aktuellen Rechtslage angepasst werden, damit der Flugplatz weiterhin seiner Hauptaufgabe – allgemeine Versorgung des Publikums mit Flugplatzleistungen – nachkommen kann. a) Öffentliche Interessen: 1) Im Flughafenkonzept (2002) stellt die Bundesregierung fest, dass die deutschen Verkehrsflughäfen an ihren Kapazitätsgrenzen arbeiten. Daher fordert die Bundesregierung die Länder auf, die Regionalflugplätze zu Anpassungsmaßnahmen anzuhalten, um dadurch eine größere Rolle bei der Entlastung der Verkehrsflughäfen übernehmen zu können. Diese Entlastung ist auf den Bereich der Allgemeinen Luftfahrt mit kleineren 1 Luftfahrtzweckbauten: Gebäude für Einstellhallen, Büro-/Werkstattgebäude o.ä. Pressegespräch am 24.07.06 zum Planfeststellungsverfahren Flugplatz Strausberg Seite 1 von 6 Flugzeugen begrenzt. Linien- und Pauschalreiseverkehr bleiben auch in Zukunft Hauptaufgabe der Verkehrsflughäfen. 2) In der 1. Fortschreibung der Luftverkehrskonzeption des Landes Brandenburg (2000) stellt die Landesregierung fest, dass der VLP Strausberg zum Regionalflugplatz entwickelt werden soll. Dazu ist eine Anpassung der Anlagen und flugtechnischen Einrichtungen erforderlich. Laut Luftverkehrskonzeption sollen an allen Regionalflugplätzen Start- und Landebahnen befestigt und unter Berücksichtigung der EU-Richtlinien JAR-OPS 1 verlängert werden. Die Regionalflugplätze sind weiterhin aufgefordert Genehmigungen anzustreben, die den Instrumentenflugbetrieb und den Betrieb mit Flugzeugen im Bereich der Allgemeinen 2 Luftfahrt (bis 14 t MTOM ) erlauben, um ihrer Entlastungsfunktion umfassend nachkommen zu können. 3) Die Regionalversammlung der Region Oderland-Spree legte im Regionalplan (2001) fest, dass die ausgewiesenen Regionalflugplätze vorrangig gesichert und deren Infrastruktur bedarfsgerecht entwickelt werden soll. Der VLP Strausberg sei als regionaler Landeplatz für den östlichen engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin zu entwickeln. Dazu seien die Start- und Landebahn zu verlängern, neue Möglichkeiten zum Abstellen und Instandhalten von Luftfahrzeugen einzurichten sowie Tankstelle, Tower und Terminal zu ertüchtigen. 4) Die Stadt Strausberg ist als alleinige Anteilseignerin der Flugplatz Strausberg GmbH bestrebt, den Flugplatz als Wirtschaftsfaktor zu erhalten und langfristig zu stärken. Im Rahmen der Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung im Land Brandenburg wurde die Luftfahrttechnik als einziges Kompetenzfeld für die Stadt Strausberg als Branchenschwerpunktort benannt. Am Flugplatz sollen im Interesse der Stadt weitere Voraussetzungen für die Ansiedlung von luftfahrtaffinem Gewerbe geschaffen und die Angebote für den gewerblichen Luftverkehr verbessert werden. Diese Bestrebungen stehen im Einklang mit der lokalen Agenda 21. Diese sieht für den Flugplatz Strausberg „die weitere schrittweise Entwicklung als Verkehrslandeplatz regionaler Bedeutung“ vor und die „Sicherung der dann erforderlichen Investitionen“. b) Publikums- und wirtschaftliche Interessen: Der VLP Strausberg ist für die Sicherung der Wirtschaftskraft und der Arbeitsplätze der Region eine unverzichtbare Infrastruktureinrichtung. Ansässige Wirtschaftsunternehmen, Dienstleistungseinrichtungen und Handwerksbetriebe profitieren vom Flugplatz. Ca. 180 Arbeitsplätze sind in den letzten Jahren im Flugplatzgewerbegebiet entstanden. Im wirtschaftlichen Gesamtranking der brandenburgischen Flugplätze belegte der VLP Strausberg Platz 2 und hinsichtlich der Anzahl der Flugbewegungen Platz 3 hinter Schönhagen und Oehna (Studie der Technischen Universität Cottbus). Mit den geplanten Maßnahmen will die Flugplatz Strausberg GmbH sicherere Flugbetriebsflächen schaffen, die den rechtlichen Anforderungen und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dadurch wird die Attraktivität des Flugplatzes für Luftfahrtunternehmer und weitere private und gewerbliche Nutzer gesteigert. Gleichzeitig ermöglichen die Anpassungsmaßnahmen einen ökonomischen Flugbetrieb unter strikter Wahrung ökologischer Interessen. So kann z.B. durch die Optimierung der Rollbahnführung der Rollverkehr auf ein Minimum beschränkt und damit der Kraftstoff-Verbrauch gesenkt werden. Unnötige Lärmemissionen werden vermieden. Mit dem Ausbau wachsen die Zahl der potenziellen Kunden der am Flugplatz angesiedelten Luftfahrtunternehmen sowie die Möglichkeiten, das Angebot zu 2 MTOM: Maximum Take Off Mass = Maximale Startmasse Pressegespräch am 24.07.06 zum Planfeststellungsverfahren Flugplatz Strausberg Seite 2 von 6 verbreitern. Diese Entwicklung wird durch das Vorhalten von Baufeldern für luftfahrtaffines Gewerbe unterstützt. Mittelbar dient der Ausbau damit auch der Schaffung von Arbeitsplätzen, was gerade angesichts der aktuellen 3 Arbeitslosenquote in Märkisch-Oderland von 16,9% nicht außer Acht gelassen werden sollte. c) Rechtliche Vorgaben: Flugplätze müssen so angelegt und betrieben werden, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird. Genaue Anforderungen an Flugplätze ergeben sich aus Gesetzen, Richtlinien und Gerichtsurteilen. Mit Inkrafttreten von zwei neuen Richtlinien – Richtlinien des Bundes, veröffentlicht in NfL I-327/01, und Richtlinien der Joint Aviation Authorities, JAR-OPS 1 – haben sich die rechtlichen Anforderungen geändert. Mit den neuen Richtlinien des Bundes sind u. a.: - die Sicherheitsanforderungen an die Normen der ICAO (Internationale Zivil-Luftfahrtorganisation) angepasst worden (z.B. Länge von Start- / Landebahnen, Breite von Rollbahnen, Tragfähigkeit der Beläge), - die Landeplätze neu eingeteilt worden (Bezugscodes für Start- und Landebahnen statt Landeplatz-Klassen), - die Vorschriften für die Bemessung von Flugbetriebsflächen geändert worden (anhand Auslegungsflugzeug statt genehmigter Tonnage). Die konkreten Anforderungen an die Flugbetriebsflächen ergeben sich aus dem Bezugscode, der für den Landeplatz festgelegt wurde. Der Bezugscode richtet sich nach dem Auslegungsflugzeug, für das der Landeplatz genehmigt ist. Der Flugplatz Strausberg ist derzeit für Flugzeuge bis zu 8 t MTOM genehmigt. Richtliniengemäß muss ein Flugplatz für die Flugzeuge ausgestattet sein, für die er zugelassen ist. Als Auslegungsflugzeug für die befestigten Flugbetriebsflächen wurde die Cessna 560 (7,5 t MTOM) gewählt. Auslegungsflugzeug für die befestigte Bahn: Cessna 560 3 Nach www.meinestadt.de, Angaben von Juni 2006. Pressegespräch am 24.07.06 zum Planfeststellungsverfahren Flugplatz Strausberg Seite 3 von 6 Dieses Flugzeug zieht die Einordnung der befestigten Flugbetriebsflächen in den Bezugscode 2 B nach sich, der im Planfeststellungsverfahren beantragt wird. Werden die Anforderungen des Bezugscodes 2 B erfüllt, können rund 80% der in Deutschland zugelassenen Flugzeuge bis 8 t MTOM und rund 20% der in Deutschland zugelassenen Flugzeuge bis 14 t MTOM in Strausberg sicher starten und landen. Die restlichen rund 20% der Flugzeuge bis 8 t MTOM und 80% der Flugzeuge bis 14 t MTOM erfordern einen höheren Bezugscode. Die Abdeckungsquote in der bisher zugelassenen Gewichtsgruppe von 80% betrachtet die Vorhabensträgerin sowohl wirtschaftlich als auch mit Blick für die Belange der Anrainer als angemessen. Aus dem Bezugscode 2B entsteht der folgende Anpassungsbedarf: 1. Verlängerung der Start- und Landebahn und Messung der Tragfähigkeit auf den neu angelegten Teilen, 2. Neuanlage der Rollbahnen in einer Breite von 10,5 m, 3. Messung der Tragfähigkeit der Rollbahnen und Vorfelder, 4. Beseitigung von Einzelgehölzen in An- und Abflugflächen sowie seitlichen Übergangsflächen. Für die unbefestigte Start- und Landebahn wurde die Cessna Grand Caravan (4,0 t MTOM) als Auslegungsflugzeug gewählt. Auslegungsflugzeug für die unbefestigte Bahn: Cessna Grand Caravan Dieses Flugzeug zieht die Einordnung der unbefestigten Flugbetriebsflächen in den Bezugscode 1 B nach sich, der im Planfeststellungsverfahren beantragt wird. Aus dem Bezugscode 1B entsteht kein baulicher Anpassungsbedarf, da die Anlagen den Anforderungen hierfür bereits jetzt entsprechen. Es sind lediglich Einzelgehölze zu entfernen, die an die An- und Abflugflächen heranreichen. Mit dem Bezugscode 1 B können künftig Flugzeuge bis 5,7 t höchstzulässiger Startmasse sicher starten und landen. Die EU-Richtlinien JAR-OPS 1 richten sich an Luftfahrtunternehmer und enthalten Anforderungen zur Erhöhung der Sicherheit im gewerbsmäßigen Lufttransport. Die JAR-OPS 1 geben auch konkrete Formeln zur Berechnung von Mindeststrecken vor, die ein Flugzeug zum Starten bzw. Landen benötigt. Dabei werden die Leistungsparameter der Flugzeuge und die örtlichen Bedingungen inkl. Witterung an den Flugplätzen berücksichtigt. Flugzeuge im gewerbsmäßigen Verkehr benötigen hiernach längere Start- und Landestrecken als im nichtgewerbsmäßigen Verkehr. Damit die Luftfahrtunternehmer auch zukünftig den VLP Strausberg nutzen können, muss die Flugplatzanlage also ebenfalls den EU-Richtlinien entsprechen. Pressegespräch am 24.07.06 zum Planfeststellungsverfahren Flugplatz Strausberg Seite 4 von 6 Anpassungsmaßnahmen an der unbefestigten Start- und Landebahn sind aufgrund der JAR-OPS 1 nicht erforderlich. 3. Finanzierung Die Flugplatz Strausberg GmbH ist eine 100%ige Tochter der Stadt Strausberg. Sie hält seit 01.01.2000 62% der Anteile der Stadtwerke Strausberg GmbH. Die der Flugplatz Strausberg GmbH zugeflossenen Mittel wurden ausschließlich in die Modernisierung bzw. den Neubau der Flugplatzanlagen investiert. Die Kosten des Flugbetriebs konnten stets durch die Einnahmen aus dem Flugbetrieb gedeckt werden. Die wirtschaftliche Situation der Flugplatz Strausberg GmbH soll eine Finanzierung des geplanten Vorhabens aus Eigenmitteln erlauben. 4. Auswirkungen Die Umweltauswirkungen sind ausführlich in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung beschrieben. Das geplante Vorhaben wirkt sich insbesondere auf Flora (z.B. Trockenrasen) und Fauna (z.B. Kleiner Heidegrashüpfer) am Platz aus. Alle Auswirkungen können durch die im Landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellten Maßnahmen vollständig ausgeglichen werden. Das Hauptinteresse bei den betrachteten Auswirkungen gilt dem Menschen, insbesondere möglichen Schalleinwirkungen. Gemeinsam mit den zuständigen Behörden sowie den zu beteiligenden Gemeinden (Stadt Strausberg, Amt Märkische Schweiz) wurden die Orte für die Schallimissionsberechnungen festgelegt. Die Berechnungen haben ergeben, dass sich die Schallemissionen durch das Vorhaben (Verschiebung der An- und Abflugstrecken) wie folgt verändern: Südwestlich der „Kita am Weiher“ kommt es zu einer Verringerung und an zwei Wohngebäuden in der Provinzialsiedlung zu einer Erhöhung der Schallemissionen um bis zu 1,5 dB(A). In allen anderen Bereichen wird es keine Veränderungen geben. Nachtflug bleibt auch künftig eine Ausnahme. Für die geplanten Ausbau- und Ersatzmaßnahmen sollen landwirtschaftlich genutzte Flächen außerhalb des Flugplatzumgriffs erworben werden. Für alle Flurstücke liegen Absichtserklärungen der Eigentümer zum Verkauf der Flächen vor. 5. Weiteres Vorgehen und Bürgerinformation Der Plan mit Erläuterungen und Gutachten (Antrag auf Planfeststellung) lag für jeweils einen Monat zwischen dem 14.06. und dem 19.07.2006 in den betroffenen Gemeinden aus. Alle Bürger konnten sich ein Bild davon machen, ob und in welchem Ausmaß ihre Belange von dem Ausbauvorhaben betroffen sind und Bedenken, Anregungen und Einwendungen zum Plan formulieren. Nach Ablauf der Einwendungsfrist am 02.08.2006 erörtert die Planfeststellungsbehörde die erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit der Flugplatz Strausberg GmbH, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben. Abschließend wägt die Behörde die öffentlichen und privaten Interessen ab und erlässt den Planfeststellungsbeschluss. Dieser Beschluss regelt, in welchem Umfang der beantragte Plan umgesetzt werden darf und welche Auflagen ggf. zu erfüllen sein werden. Für alle Fragen zum Vorhaben steht Herr Stanetzky als Ansprechpartner für den Flugplatz Strausberg bereit: Tel.: 03341 – 345 215. Pressegespräch am 24.07.06 zum Planfeststellungsverfahren Flugplatz Strausberg Seite 5 von 6 Abbildung: Geplante Anpassungsmaßnahmen am VLP Strausberg: Verlängerung der befestigten Start- und Landebahn von 1.200 m auf 1.650 m (300 m nach Nordosten, 150 m nach Südwesten) Abbau von Rollbahnen Befestigung oder Neuanlage von Rollbahnen Baufelder für Luftfahrtzweckbauten, deren Zulässigkeit festgestellt werden soll Umzäunung zusätzlicher Flächen Pressegespräch am 24.07.06 zum Planfeststellungsverfahren Flugplatz Strausberg Seite 6 von 6