variabler Teil der Vorlage (Vorlagenkopf) - Bietigheim
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variabler Teil der Vorlage (Vorlagenkopf) - Bietigheim
Finanzdezernat Drucksache Nr. GR 46/2015 AR 4/2015 Städtische Holding Bietigheim-Bissingen GmbH öffentlich STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH den 10.06.2015 I. II. Vorlage an Aufsichtsrat Stadtwerke GmbH am 20.05.2015 Vorberatung Aufsichtsrat der Städtischen Holding Bietigheim-Bissingen GmbH am 23.06.2015 Beschlussfassung Verwaltungs- und Finanzausschuss am 07.07.2015 Vorberatung Gemeinderat am 21.07.2015 Beschlussfassung Gesellschafterversammlung der am 21.07.2015 Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH Beschlussfassung Betreff: Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH Anlagen: Geschäftsbericht Beschlussantrag: 1. Gemeinderat Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH und Gewinnverwendung Der Gemeinderat nimmt in der vorgelegten Form den Lagebericht, den Bericht der Geschäftsführung, den Bericht des Aufsichtsrates und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zur Kenntnis und beauftragt a) den Oberbürgermeister und die Geschäftsführer der Städtischen Holding BietigheimBissingen GmbH in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke BietigheimBissingen GmbH und b) die vom Gemeinderat entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates der Städtischen Holding Bietigheim-Bissingen GmbH in der Aufsichtsratssitzung der Städtischen Holding Bietigheim-Bissingen GmbH -2- GR 46/2015 wie folgt zu votieren: 1.1 Der Jahresabschluss 2014 wird in der vorgelegten Form mit folgenden Ergebnissen festgestellt: 144.776.215,44 € Bilanzsumme Davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 97.987.918,98 € - das Umlaufvermögen 46.788.296,46 € Davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapitel 73.247.853,73 € - Ertragszuschüsse 7.174.456,13 € - die Rückstellungen 7.982.071,37 € - die Verbindlichkeiten 56.200.723,21 € - Rechnungsabgrenzungsposten 171.111,00 € Jahresgewinn Summe aller Erlöse und Erträge Summe aller Aufwendungen 1.2 2.476.424,60 € 101.535.551,86 € 99.059.127,26 € Der erzielte Jahresgewinn wird wie folgt verwendet: 1.2.1 zur Einstellung in die Rücklagen 1.2.2 zur Gewinnabführung an die Muttergesellschaft, städtische Holding Bietigheim-Bissingen 0,00 € 2.476.424,60 € 1.3 In die Kapitalrücklage der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH wird ein Betrag von 2.476.000,00 € und die Zinsen aus der Darlehensvereinbarung „Ausgliederung Bäder/ Eishalle“ in Höhe von 99.649,93 € zurückgeführt 1.4 Die Geschäftsführung wird entlastet. 1.5 Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH wird entlastet. (Anmerkung: Der Beschluss wird jeweils ohne die befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH getroffen.) 2. Aufsichtsrat Städtische Holding Bietigheim-Bissingen GmbH Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH und Gewinnverwendung Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich einer gleichlautenden Weisung durch den Gemeinderat: Der Aufsichtsrat der Städtischen Holding nimmt in der vorgelegten Form den Lagebericht, den Bericht der Geschäftsführung, den Bericht des Aufsichtsrates der -3- GR 46/2015 Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zur Kenntnis und beschließt 2.1 Der Aufsichtsrat stimmt dem Jahresabschluss 2014, wie aus der Anlage ersichtlich zu und empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke BietigheimBissingen GmbH den Jahresabschluss so festzustellen. 2.2 Der Jahresgewinn 2014 in Höhe von 2.476.424,60 € wird aufgrund des abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages an die Städtische Holding Bietigheim-Bissingen abgeführt. 2.3 Der Aufsichtsrat stimmt dem Vorschlag der Geschäftsführung der Städtische Holding Bietigheim-Bissingen GmbH zu, in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH einen Betrag von 2.476.000,00 € und die Zinsen aus der Darlehensvereinbarung „Ausgliederung Bäder/ Eishalle“ in Höhe von 99.649,93 € zurückzuführen. 2.4 Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführer zu entlasten. 2.5 Der Aufsichtsrat stimmt dem Bericht des Aufsichtsrats der Stadtwerke BietigheimBissingen GmbH, wie aus der Anlage ersichtlich, zu und beauftragt die Geschäftsführung, diesen Bericht zusammen mit dem Jahresabschluss, dem Lagebericht und dem Prüfungsbericht der Gesellschafterversammlung vorzulegen. 3. Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH und Gewinnverwendung III. 3.1 Der Jahresabschluss 2014 wird in der vorgelegten Form festgestellt, wie vom Gemeinderat und vom Aufsichtsrat der Städtischen Holding beschlossen. 3.2 Der Jahresgewinn 2014 in Höhe von 2.476.424,60 € wird aufgrund des abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages an die Städtische Holding Bietigheim-Bissingen abgeführt. 3.3 Die Städtische Holding Bietigheim-Bissingen GmbH beschließt in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH einen Betrag von 2.476.000,00 € und die Zinsen aus der Darlehensvereinbarung „Ausgliederung Bäder/ Eishalle“ in Höhe von 99.649,93 € zurückzuführen. 3.4 Die Geschäftsführung der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH wird entlastet. 3.5 Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen wird entlastet. Sachdarstellung und Begründung: Zwischen der Städtischen Holding Bietigheim-Bissingen GmbH und ihren Tochtergesellschaften bestehen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge. -4- GR 46/2015 Zudem bedürfen die Jahresabschlüsse der Organgesellschaften der Zustimmung des Aufsichtsrates der Städtischen Holding Bietigheim-Bissingen GmbH (§ 9 Ziff. 2c Gesellschaftsvertrag). Der Gemeinderat als Hauptorgan der Stadt beauftragt den Oberbürgermeister und die Geschäftsführer der Städtischen Holding GmbH sowie die vom Gemeinderat in den Aufsichtsrat der Städtischen Holding GmbH entsandten Mitglieder des Gemeinderats in den Sitzungen des Aufsichtrates der Städtischen Holding GmbH und der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH, entsprechend der Vorlage zu votieren. Kölz (Bürgermeister) Kübler (Geschäftsführer)