variabler Teil der Vorlage (Vorlagenkopf) - Bietigheim

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variabler Teil der Vorlage (Vorlagenkopf) - Bietigheim
Finanzdezernat
Drucksache Nr. GR 46/2015
AR 4/2015
Städtische Holding
Bietigheim-Bissingen GmbH
öffentlich
STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN
Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH
den 10.06.2015
I.
II.
Vorlage an
Aufsichtsrat Stadtwerke GmbH
am 20.05.2015
Vorberatung
Aufsichtsrat der Städtischen Holding
Bietigheim-Bissingen GmbH
am 23.06.2015
Beschlussfassung
Verwaltungs- und Finanzausschuss
am 07.07.2015
Vorberatung
Gemeinderat
am 21.07.2015
Beschlussfassung
Gesellschafterversammlung der
am 21.07.2015
Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH
Beschlussfassung
Betreff:
Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH
Anlagen:
Geschäftsbericht
Beschlussantrag:
1. Gemeinderat
Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH
und Gewinnverwendung
Der Gemeinderat nimmt in der vorgelegten Form den Lagebericht, den Bericht der Geschäftsführung, den Bericht des Aufsichtsrates und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zur Kenntnis und beauftragt
a)
den Oberbürgermeister und die Geschäftsführer der Städtischen Holding BietigheimBissingen GmbH in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke BietigheimBissingen GmbH und
b)
die vom Gemeinderat entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates der Städtischen Holding Bietigheim-Bissingen GmbH in der Aufsichtsratssitzung der Städtischen Holding
Bietigheim-Bissingen GmbH
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GR 46/2015
wie folgt zu votieren:
1.1
Der Jahresabschluss 2014 wird in der vorgelegten Form mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
144.776.215,44 €
Bilanzsumme
Davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
97.987.918,98 €
- das Umlaufvermögen
46.788.296,46 €
Davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapitel
73.247.853,73 €
- Ertragszuschüsse
7.174.456,13 €
- die Rückstellungen
7.982.071,37 €
- die Verbindlichkeiten
56.200.723,21 €
- Rechnungsabgrenzungsposten
171.111,00 €
Jahresgewinn
Summe aller Erlöse und Erträge
Summe aller Aufwendungen
1.2
2.476.424,60 €
101.535.551,86 €
99.059.127,26 €
Der erzielte Jahresgewinn wird wie folgt verwendet:
1.2.1
zur Einstellung in die Rücklagen
1.2.2
zur Gewinnabführung an die
Muttergesellschaft, städtische
Holding Bietigheim-Bissingen
0,00 €
2.476.424,60 €
1.3
In die Kapitalrücklage der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH wird ein Betrag
von 2.476.000,00 € und die Zinsen aus der Darlehensvereinbarung „Ausgliederung
Bäder/ Eishalle“ in Höhe von 99.649,93 € zurückgeführt
1.4
Die Geschäftsführung wird entlastet.
1.5
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH wird entlastet.
(Anmerkung: Der Beschluss wird jeweils ohne die befangenen
Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH getroffen.)
2.
Aufsichtsrat Städtische Holding Bietigheim-Bissingen GmbH
Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH
und Gewinnverwendung
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich einer gleichlautenden Weisung durch
den Gemeinderat:
Der Aufsichtsrat der Städtischen Holding nimmt in der vorgelegten Form den Lagebericht, den Bericht der Geschäftsführung, den Bericht des Aufsichtsrates der
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GR 46/2015
Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zur Kenntnis und beschließt
2.1
Der Aufsichtsrat stimmt dem Jahresabschluss 2014, wie aus der Anlage ersichtlich
zu und empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke BietigheimBissingen GmbH den Jahresabschluss so festzustellen.
2.2
Der Jahresgewinn 2014 in Höhe von 2.476.424,60 € wird aufgrund des abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages an die Städtische
Holding Bietigheim-Bissingen abgeführt.
2.3
Der Aufsichtsrat stimmt dem Vorschlag der Geschäftsführung der Städtische Holding Bietigheim-Bissingen GmbH zu, in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH einen Betrag von 2.476.000,00 € und die Zinsen aus der
Darlehensvereinbarung „Ausgliederung Bäder/ Eishalle“ in Höhe von 99.649,93 €
zurückzuführen.
2.4
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführer zu
entlasten.
2.5
Der Aufsichtsrat stimmt dem Bericht des Aufsichtsrats der Stadtwerke BietigheimBissingen GmbH, wie aus der Anlage ersichtlich, zu und beauftragt die Geschäftsführung, diesen Bericht zusammen mit dem Jahresabschluss, dem Lagebericht
und dem Prüfungsbericht der Gesellschafterversammlung vorzulegen.
3.
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH
Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH und
Gewinnverwendung
III.
3.1
Der Jahresabschluss 2014 wird in der vorgelegten Form festgestellt, wie vom
Gemeinderat und vom Aufsichtsrat der Städtischen Holding beschlossen.
3.2
Der Jahresgewinn 2014 in Höhe von 2.476.424,60 € wird aufgrund des abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages an die Städtische
Holding Bietigheim-Bissingen abgeführt.
3.3
Die Städtische Holding Bietigheim-Bissingen GmbH beschließt in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH einen Betrag von 2.476.000,00 €
und die Zinsen aus der Darlehensvereinbarung „Ausgliederung Bäder/ Eishalle“ in
Höhe von 99.649,93 € zurückzuführen.
3.4
Die Geschäftsführung der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH wird entlastet.
3.5
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen wird entlastet.
Sachdarstellung und Begründung:
Zwischen der Städtischen Holding Bietigheim-Bissingen GmbH und ihren Tochtergesellschaften bestehen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge.
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Zudem bedürfen die Jahresabschlüsse der Organgesellschaften der Zustimmung des
Aufsichtsrates der Städtischen Holding Bietigheim-Bissingen GmbH (§ 9 Ziff. 2c Gesellschaftsvertrag).
Der Gemeinderat als Hauptorgan der Stadt beauftragt den Oberbürgermeister und die
Geschäftsführer der Städtischen Holding GmbH sowie die vom Gemeinderat in den Aufsichtsrat der Städtischen Holding GmbH entsandten Mitglieder des Gemeinderats in den
Sitzungen des Aufsichtrates der Städtischen Holding GmbH und der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH, entsprechend der Vorlage zu votieren.
Kölz
(Bürgermeister)
Kübler
(Geschäftsführer)