Elternunterhalt - das Sozialamt bittet die Kinder zur Kasse
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Elternunterhalt - das Sozialamt bittet die Kinder zur Kasse
Gemeinde Möhnesee Folgende Veranstaltung mit der Juristin (Ass.) und Dipl.-Oeconomin Ingeborg Heinze vom Beratungsdienst „Geld und Haushalt“ der Sparkassen-Finanzgruppe findet statt im Sitzungssaal der Gemeinde Möhnesee, Hauptstraße 19, 59519 Möhnesee am: Mittwoch, 30.09.2015, 17.00 Uhr. Elternunterhalt - das Sozialamt bittet die Kinder zur Kasse BESONDERE LEBENSLAGEN Pflege kostet Geld. Reichen Rente, Pflegegeld und ggf. private Pflegeversicherung nicht aus und ist auch das elterliche Vermögen aufgebraucht, dann sind die Kinder in der Pflicht. Sind die Kinder nicht in der Lage, dies aus ihrem Einkommen und/oder Vermögen zu leisten, dann springt der Sozialstaat ein. Wie groß die finanzielle Belastung sein wird, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Ein Blick in die gesetzlichen Regelungen und die tatsächliche Praxis verschafft Klarheit bzgl. des Elternunterhalts. Inhalte ► Pflegekosten - wer muss wie viel tragen? ► Wann und von wem kann die Sozialhilfebehörde Unterhalt fordern? ► Die Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit ► Wie Geschwister mithaften ► Welches Schonvermögen wird nicht angetastet ► Besondere Regelungen bei Schenkungen, Wohnrecht, Versorgungszusagen Da nur ein bestimmtes Platzkontingent zur Verfügung steht wird um Anmeldung gebeten! Anmeldung: Maria Adolph, Hauptstraße 19, 59519 Möhnesee Tel.: 02924/981202 oder per Email: [email protected]