Elternunterhalt - das Sozialamt bittet die Kinder zur Kasse

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Elternunterhalt - das Sozialamt bittet die Kinder zur Kasse
 Gemeinde Möhnesee
Folgende Veranstaltung mit der Juristin (Ass.) und Dipl.-Oeconomin
Ingeborg Heinze vom Beratungsdienst „Geld und Haushalt“ der
Sparkassen-Finanzgruppe findet statt
im Sitzungssaal der Gemeinde Möhnesee,
Hauptstraße 19, 59519 Möhnesee
am: Mittwoch, 30.09.2015, 17.00 Uhr.
Elternunterhalt - das Sozialamt bittet die Kinder zur
Kasse
BESONDERE LEBENSLAGEN
Pflege kostet Geld. Reichen Rente, Pflegegeld und ggf. private Pflegeversicherung nicht aus und ist auch das elterliche Vermögen
aufgebraucht, dann sind die Kinder in der Pflicht. Sind die Kinder
nicht in der Lage, dies aus ihrem Einkommen und/oder Vermögen
zu leisten, dann springt der Sozialstaat ein. Wie groß die finanzielle
Belastung sein wird, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren
ab. Ein Blick in die gesetzlichen Regelungen und die tatsächliche
Praxis verschafft Klarheit bzgl. des Elternunterhalts.
Inhalte
► Pflegekosten - wer muss wie viel tragen?
► Wann und von wem kann die Sozialhilfebehörde Unterhalt fordern?
► Die Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit
► Wie Geschwister mithaften
► Welches Schonvermögen wird nicht angetastet
► Besondere Regelungen bei Schenkungen, Wohnrecht, Versorgungszusagen
Da nur ein bestimmtes Platzkontingent zur Verfügung steht wird um
Anmeldung gebeten!
Anmeldung:
Maria Adolph, Hauptstraße 19, 59519 Möhnesee
Tel.: 02924/981202 oder per Email: [email protected]

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