FLORIST / FLORISTIN
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FLORIST / FLORISTIN
FLORIST / FLORISTIN Aufgaben: Floristen arbeiten in Blumengeschäften. Sie kennen die Pflanzen, pflegen und versorgen sie. Floristen binden Sträuße und Kränze. Sie gestalten Braut-, Tisch- und Raumschmuck, Schaufenster und Verkaufsräume. Sie beraten Kunden, berechnen Preise und kassieren. Sie kaufen und verkaufen Pflanzen. Ausbildungsvoraussetzungen: Spezielle schulische Abschlüsse werden im Ausbildungsberuf Florist/in nicht verlangt, vorteilhaft ist jedoch ein Hauptschulabschluss. Wer den Ausbildungsberuf Florist/in wählt, sollte Freude am Umgang mit Pflanzen und Sinn für die Natur haben. Junge Menschen, die Sinn für Harmonie, für Farben und Formen und Freude an gestaltender Tätigkeit haben, werden als Floristen berufliche Erfüllungen finden. Ausbildungsdauer: Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Ausbildungsinhalte: ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● Der Lehrbetrieb und seine Einrichtungen Arbeitsschutz und Unfallverhütung Handelsübliche Blumen und Pflanzen, ihre deutschen und botanischen Bezeichnungen, ihre Lebensbedingungen und -funktionen Pflegen und Versorgen von Blumen und Pflanzen Werkzeuge, Werkstoffe, Hilfsmittel und Gefäße Grundkenntnisse des Entwerfens und Gestaltens, des Freihand- und Entwurfszeichnens Fertigen von Werkstücken und Gestalten von Blumenschmuck Berufsbezogenes Rechnen Grundkenntnisse im Einkauf Verkauf, Blumenspendenvermittlung Einführung in kaufm. Verwaltungsarbeiten Grundkenntnisse des betriebl. Rechnungswesens. Prüfungen: Prüfungen werden vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer nach ihrer Prüfungsordnung durchgeführt. Zwischenprüfung: Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist im 2. Ausbildungsjahr eine Zwischenprüfung vor der Industrieund Handelskammer abzulegen. Die Zwischenprüfung ist ausgerichtet auf die bis zu diesem Zeitpunkt vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse (gemäß Ausbildungsrahmenplan) sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff. Abschlussprüfung: Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan geforderten Fertigkeiten und Kenntnisse. Die Abschlussprüfung gliedert sich in: - die Prüfung von Fertigkeiten (prakt. Können) - die Prüfung von Fachkenntnissen in schriftlicher und mündlicher Form Qualifikation der Berufspädagogen: Die Auszubildenden werden von Gartenbaumeistern und Floristen mit Ausbildereignungsprüfung ausgebildet, die sich im Rahmen der Fortbildung laufend für eine optimale Ausbildung weiterqualifizieren.