FLORIST / FLORISTIN

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FLORIST / FLORISTIN
FLORIST / FLORISTIN
Aufgaben:
Floristen arbeiten in Blumengeschäften. Sie kennen die Pflanzen, pflegen und versorgen sie.
Floristen binden Sträuße und Kränze. Sie gestalten Braut-, Tisch- und Raumschmuck, Schaufenster und
Verkaufsräume.
Sie beraten Kunden, berechnen Preise und kassieren. Sie kaufen und verkaufen Pflanzen.
Ausbildungsvoraussetzungen:
Spezielle schulische Abschlüsse werden im Ausbildungsberuf Florist/in nicht verlangt, vorteilhaft ist jedoch
ein Hauptschulabschluss.
Wer den Ausbildungsberuf Florist/in wählt, sollte Freude am Umgang mit Pflanzen und Sinn für die Natur
haben. Junge Menschen, die Sinn für Harmonie, für Farben und Formen und Freude an gestaltender
Tätigkeit haben, werden als Floristen berufliche Erfüllungen finden.
Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
Ausbildungsinhalte:
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Der Lehrbetrieb und seine Einrichtungen
Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Handelsübliche Blumen und Pflanzen, ihre deutschen und botanischen Bezeichnungen, ihre
Lebensbedingungen und -funktionen
Pflegen und Versorgen von Blumen und Pflanzen
Werkzeuge, Werkstoffe, Hilfsmittel und Gefäße
Grundkenntnisse des Entwerfens und Gestaltens, des Freihand- und Entwurfszeichnens
Fertigen von Werkstücken und Gestalten von Blumenschmuck
Berufsbezogenes Rechnen
Grundkenntnisse im Einkauf
Verkauf, Blumenspendenvermittlung
Einführung in kaufm. Verwaltungsarbeiten
Grundkenntnisse des betriebl. Rechnungswesens.
Prüfungen:
Prüfungen werden vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer nach ihrer Prüfungsordnung
durchgeführt.
Zwischenprüfung:
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist im 2. Ausbildungsjahr eine Zwischenprüfung vor der Industrieund Handelskammer abzulegen.
Die Zwischenprüfung ist ausgerichtet auf die bis zu diesem Zeitpunkt vermittelten Fertigkeiten und
Kenntnisse (gemäß Ausbildungsrahmenplan) sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff.
Abschlussprüfung:
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan geforderten Fertigkeiten und
Kenntnisse.
Die Abschlussprüfung gliedert sich in:
- die Prüfung von Fertigkeiten (prakt. Können)
- die Prüfung von Fachkenntnissen in schriftlicher und mündlicher Form
Qualifikation der Berufspädagogen:
Die Auszubildenden werden von Gartenbaumeistern und Floristen mit Ausbildereignungsprüfung
ausgebildet, die sich im Rahmen der Fortbildung laufend für eine optimale Ausbildung weiterqualifizieren.