Überleben im Förderdschungel
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Überleben im Förderdschungel
Überleben im Förderdschungel Eine Info-Broschüre über Förderungen in Kunst und Kultur Herausgegeben von der TKI – Tiroler Kulturinitiativen / IG Kultur Tirol und der KUPF – Kulturplattform Oberösterreich 4. aktualisierte Auflage, Oktober 2015 1 Inhalt Vorwort 4 Förderungen im Kulturbereich 5 Grundlagen der Förderung 5 Arten der Förderung 5 Ablauf einer Förderung 7 Exkurs: Rechnungen, Belege, Honorare 9 Exkurs: Steuerliche Behandlung von Subventionen 9 Vorgehensweise bei Projektänderungen in der Realisierungsphase 10 Spezielle Förderbestimmungen 11 Förderkriterien und -bestimmungen Land Tirol 11 Weitere Fördermöglichkeiten in Tirol Förderkriterien und -bestimmungen der Kunstsektion im Bundeskanzleramt 19 Exkurs: Finanzielle Rahmenbedingungen von Kultur(vermittlung) für Kinder und Jugendliche 22 Exkurs: Rechtsform Verein 28 Praxisteil Förderanträge 29 Textteil 29 Erstmalige Einreichung 29 Der Textteil eines Förderantrags 29 Struktur des Textes 31 Finanzierungsplan 33 Finanzierungsplan für ein Projekt 34 Finanzierungsplan für ein kulturelles Jahresprogramm 35 Finanzierungsplan für Investitionen 36 Exkurs: Finanzielle Bewertung der eigenen Arbeit 36 DOs & DON’Ts beim Antragschreiben 37 DOs & DON’Ts beim Finanzplan 37 DOs & DON’Ts in der Kommunikation mit Förderstellen 38 2 Best Practice Beispiele 39 Projektansuchen „On the way... Seeking“ 39 Jahresansuchen des Kulturvereins Waschaecht, Wels 49 Investitionsansuchen 52 Adressen 53 Kontaktadressen Tirol 53 Kontaktadressen Bund 58 Kontaktadressen Bundesländer 60 Weitere Fördermöglichkeiten / Recherchehinweise 63 Recherchehinweise 63 Fördertöpfe der Kultur-Dachverbände 63 Förderungen anderer Ressorts von Bund, Land, Kommunen 64 EU-Förderungen 64 Verwertungsgesellschaften 64 Weitere relevante Adressen 65 Weiterführende Links 65 Weitere Service- und Informationsstellen 66 Impressum 67 TKI – Tiroler Kulturinitiativen / IG Kultur Tirol 68 KUPF – Kulturplattform Oberösterreich 69 3 Vorwort Kultur bedeutet, Gründe bereitzustellen, die es ermöglichen, das, was der eine feiert, vom anderen kritisieren zu lassen. (Dirk Baecker) Wenn wir den Gedanken Baeckers weiterspinnen, fehlt noch ein entscheidender Punkt. Nicht nur Gründe müssen bereitgestellt werden, sondern auch finanzielle Mittel in Form von Kulturförderung. Kulturelle Aktivitäten, ausgeübt von den verschiedensten ProtagonistInnen, benötigen Förderungen der öffentlichen Hand, um in der nötigen bzw. erwarteten Qualität durchgeführt werden zu können. Die neoliberale Forderung nach einem Rückzug der öffentlichen Hand aus der Kulturförderung muss immer wieder zurückgewiesen werden. Kunst und Kultur können nicht den Gesetzen der ökonomischen Verwertbarkeit untergeordnet werden. Gerade das Feld der autonomen, freien Kulturarbeit, welches sich unter anderem dadurch definiert, stark auf unterrepräsentierte Gruppierungen der Gesellschaft einzugehen, kann ohne Förderungen nicht existieren. Um aber als KulturaktivistIn, als KünstlerIn oder Kulturinitiative solche Förderungen lukrieren zu können, bedarf es eines hohen Maßes an Information und Professionalität, um sich einen Weg durch den „Förderdschungel“ zu bahnen. Die Fördersituation in Österreich wird nicht einfacher. Der Trend temporäre Projekte bevorzugt zu fördern, und dafür das Aufbauen von (neuen) Strukturen zu verhindern, zieht sich durch alle Gebietskörperschaften. Aber genau darum ist es mehr denn je notwendig, gezielte Informationen für die AktivistInnen bereitzustellen. Mit der vorliegenden Broschüre leisten die TKI – Tiroler Kulturinitiativen / IG Kultur Tirol und die KUPF – Kulturplattform Oberösterreich einen entscheidenden Beitrag, um Informationsdefizite aufzuheben. Die Kooperation der beiden Landes-Dachverbände von Kulturinitiativen setzt darüber hinaus ein Zeichen gegen eine Entsolidarisierung und macht deutlich, dass der Bedarf an Information im ganzen Bundesgebiet gegeben ist. Darum soll diese Broschüre auch als Anreiz verstanden werden, derartige Informationsmaterialien flächendeckend über Österreich zu verteilen. Schafft eine, zwei, viele Info-Broschüren! TKI – Tiroler Kulturinitiativen / IG Kultur Tirol KUPF – Kulturplattform Oberösterreich 4 Förderungen im Kulturbereich Vor allem im Bereich der gemeinnützigen, autonomen Kulturarbeit bilden Förderungen der öffentlichen Hand die finanzielle Basis. Sie schaffen die Voraussetzung für eine kulturelle Vielfalt. In Österreich gibt es sowohl auf Bundesebene als auch in den Bundesländern und Kommunen die Möglichkeit, Subventionen für Kunst und Kulturarbeit zu beantragen. In diesem ersten Abschnitt werden die rechtlichen Grundlagen von Förderungen im Kulturbereich erläutert und die unterschiedlichen Arten von Förderungen dargestellt. Auch der Ablauf einer Förderung, von der Antragstellung bis zur Umsetzung des Vorhabens, wird detailliert erklärt. Grundlagen der Förderung Rechtliche Grundlage der Kulturförderung sind die Kulturförderungsgesetze der Gebietskörperschaften (Landeskulturförderungsgesetz, Bundeskunstförderungsgesetz etc.) und die jeweiligen Budgetansätze. Zusätzlich gibt es oft Förderrichtlinien, nach denen die Gebietskörperschaften die Subventionen vergeben. Städte und Kommunen haben meistens keine eigenen Kulturförderungsgesetze. Kultursubventionen, Förderungen von Vereinen und Einzelpersonen sind oft so genannte „freie Ermessensausgaben“. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Vergabe erfolgt formell durch die zuständigen PolitikerInnen, meistens auf Vorschlag von Beiräten oder BeamtInnen, auf Gemeindeebene oft nach Diskussion im Kulturausschuss (siehe Kapitel „Ablauf der Förderung“). Arten der Förderung Es gibt verschiedene Förderarten, die besonders auf die Abrechnung Einfluss haben: während bei einer Projektförderung nur bis zu einer bestimmten Grenze anteilige Miet-, Betriebs- oder Personalkosten abgerechnet werden dürfen, können bei einer Förderung für Jahrestätigkeit auch die gesamten Strukturkosten abgerechnet werden. Die Art der Förderung ist in der Fördervereinbarung (Vertrag zwischen FördergeberIn und FördernehmerIn) vermerkt (Kontakt und Links zu den einzelnen Förderstellen siehe Kapitel „Adressen“). • Förderung für Jahrestätigkeit Eine Förderung von Jahresprogrammen bzw. Jahrestätigkeit (z.B. kontinuierlicher Veranstaltungsbetrieb) wird hauptsächlich an größere, schon länger bestehende Kulturinitiativen, die kontinuierlich arbeiten, vergeben. Die Förderung beinhaltet sowohl die Kosten für das Kulturprogramm (Gagen, Honorare, Werbung, Technik etc.) als auch Strukturkosten (z.B. Miet-, Betriebs- und Personalkosten). • Projektförderung Förderung für inhaltlich und zeitlich klar abgegrenzte und einmalige Kulturprojekte, wie z.B. eine Lesungsreihe, ein Festival, ein Symposium. Dabei deckt die Förderung nur die direkten Projektkosten ab (Honorare für KünstlerInnen und Durchführung, Technik, Werbung etc.). Anteilige Strukturkosten können nur in geringem Ausmaß eingerechnet werden (Bund: max. 25 % der Fördersumme). • Investitionsförderung Speziell zur Verbesserung der Infrastruktur von Kulturvereinen. Förderung für Ankauf von – Büromöbeln – Computern 5 – Ton- und Lichtanlagen – technischer Ausrüstung Umbauten und Renovierungen werden auch aus diesem Topf finanziert. Allerdings muss dabei auf Absicherung der Umbauten durch langfristige Mietverträge bzw. eindeutige Besitzverhältnisse geachtet werden. Der Bund fördert nur in Ausnahmefällen Investitionen. Als Investitionen sind keine typischen Verbrauchsgüter zu verstehen (wie z.B. Büromaterial, Deko, Speichermedien, kurzlebige Requisiten, Literatur etc.). Diese Kosten können als Ausgaben im Rahmen einer Jahres- oder Projektförderung beantragt und abgerechnet werden. • Reisekostenzuschüsse Besonders der Bund (Abteilung II/6 – Bilateraler Künstleraustausch) vergibt Reisekostenzuschüsse zur Teilnahme an internationalen Kongressen, für Bildungsreisen oder zur Beteiligung an Ausstellungen im Ausland (siehe Kapitel „Adressen“). • Ankäufe, Atelierbeihilfen, Druckkostenzuschüsse KünstlerInnen im Bereich der bildenden Kunst werden auch durch Ankäufe von Kunstwerken unterstützt. Die Modalitäten sind allerdings unterschiedlich: einige Gebietskörperschaften haben KuratorInnen, die über das Budget verfügen. Zum Teil gibt es fixe Einreichtermine für die Bewerbung um einen Ankauf. Hier muss jeweils bei der entsprechenden Stelle recherchiert werden (siehe Kapitel „Spezielle Förderbestimmungen“). Manche Förderstellen vergeben auch Atelierbeihilfen (zum Teil als Investitionsförderung) oder haben eigene Ateliers, die kostengünstig vergeben werden. Für die Publikation von Ausstellungskatalogen werden oft Druckkostenzuschüsse gewährt, entweder als direkte Subvention oder in Form von Ankäufen der Kataloge. • Ausschreibungen, Stipendien, Preise Viele FördergeberInnen vergeben regelmäßig Preise oder schreiben Wettbewerbe aus, auch verschiedene private Organisationen schreiben thematische Wettbewerbe aus. Meistens sind diese Förderungen projektbezogen. Stipendien und Preise müssen oft im Gegensatz zu anderen Förderarten nicht abgerechnet werden. Informationen dazu gibt es bei den verschiedenen Förderstellen. Die Dachverbände informieren ihre Mitglieder regelmäßig über solche Ausschreibungen. 6 Ablauf einer Förderung • Ansuchen Um eine Förderung zu erhalten, ist es notwendig, ein Subventionsansuchen zu stellen. Das Subventionsansuchen sollte folgende Teile beinhalten (je nach Förderstelle ist zusätzlich ein bestimmtes Formular bzw. ein formloser Brief mit Unterschrift notwendig): – Beschreibung des geplanten Projekts: was wird gemacht, warum ist das wichtig, welche Auswirkungen hat das Projekt, zeitlicher Rahmen des Projekts. – Darstellung der Organisation bzw. der Person: wer ist in der Organisation tätig, welche Projekte hat die Organisation/die Person schon durchgeführt; eventuell Tätigkeitsberichte und Pressespiegel beilegen. Bei Erstansuchen empfiehlt sich die Beilage der Vereinsstatuten sowie ein persönlicher Kontakt zur Förderstelle. – Finanzplan: welche Ausgaben und Einnahmen werden durch das Projekt entstehen, wie viel Subventionen werden bei welcher Förderstelle beantragt, sind Eigeneinnahmen (z.B. Eintrittserlöse) zu erwarten Es ist oft ratsam, auch Eigenleistungen gesondert ausgewiesen (z.B. ehrenamtliche Arbeit) anzuführen. (detailliertere Informationen im Praxisteil) Stadt, Land und Bund haben Jahresbudgets, über die Höhe der Budgetansätze für die einzelnen Bereiche wird im Herbst entschieden. Das Geld steht dann im nächsten Jahr zu Verfügung. Bei größeren Subventionsansuchen (Jahrestätigkeit, aufwändigere Projekte) empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig den Antrag zu stellen, am besten schon im November/Dezember des Vorjahres. Bei manchen Förderstellen kommt es vor, dass ab Mitte des Jahres keine Gelder mehr vorhanden sind, und ein Projektansuchen aussichtslos ist. Bei anderen Förderstellen ist im Herbst noch genug Geld vorhanden. Bei solchen Planungsfragen können die Dachverbände weiterhelfen, da sie die Praxis der Förderstellen kennen bzw. aktuelle Informationen haben. • Entscheidung, Auszahlung: Über die Höhe der Subvention entscheiden die zuständigen Gremien: – Gemeinden: KulturreferentIn bzw. Kulturausschuss – größere Städte, Länder: BeamtInnen der Kulturabteilung empfehlen eine Fördersumme, die Entscheidung liegt bei den KulturreferentInnen (LandesrätInnen, StadträtInnen). Ab einer gewissen Höhe des angesuchten Betrages (von Förderstelle zu Förderstelle unterschiedlich) trifft die Entscheidung nicht der/die KulturreferentIn allein sondern der Stadtsenat, Gemeinderat bzw. die Landesregierung. – Bund: Bis zu einer Höhe von ca. 6.000 Euro können Subventionen auf BeamtInnenebene vergeben werden. Es liegt jedoch im Ermessen der BeamtInnen welche Ansuchen dem Beirat vorgelegt werden. Sie sind leider nicht dazu verpflichtet, alle Ansuchen vorzulegen. Jede Abteilung hat einen Beirat, der die höheren Ansuchen beurteilt und Empfehlungen gibt. Die endgültige Entscheidung trifft aber die/der KunstministerIn. Beiratssitzungen finden ca. alle zwei Monate statt, die Ansuchen müssen spätestens zwei Wochen vorher in acht Exemplaren eingelangt sein. Ein spezielles Formular ist auszufüllen (siehe auch Kapitel „Förderkriterien und -bestimmungen der Kunstsektion im Bundeskanzleramt“). Die Dauer der Bearbeitung kann von zwei Wochen bis zu einigen Monaten betragen (wenn es zu lange dauert: telefonisch nachfragen!). Nach Zusage ist in manchen Fällen eine Fördervereinbarung auszufüllen und der Förderstelle zu retournieren, bevor die Auszahlung erfolgen kann. Im Schreiben über die Zusage findet sich meist auch die Information, bis wann die Subvention abgerechnet werden muss. Auch weitere Fristen, Details und Regelungen zur Abwicklung der Förderung sind in der Förderzusage zu finden. Es ist daher ratsam, die Förderzusage genau durchzulesen! Größere Förderungen werden oft in Raten ausbezahlt, wobei die letzte Rate manchmal erst nach Vorlage der Projektabrechnung überwiesen wird. Manche Förderstellen überweisen die Gelder sehr spät. 7 Es ist durchaus schon vorgekommen, dass Subventionen erst nach der Durchführung eines Projekts überwiesen wurden. Diese Problematik der Vorfinanzierung von Aktivitäten sollte in der Planung mitbedacht werden. • Abrechnung Jede Förderung basiert auf einem Vertrag, der Fördervereinbarung, zwischen dem/der jeweiligen FördergeberIn und dem/der FördernehmerIn. Nach Durchführung des Projekts muss dem/der FördergeberIn bis zu einer festgelegten Frist die zweckgemäße Verwendung des Geldes nachgewiesen werden. Diese Frist ist im Schreiben zu finden, mit dem die Förderung zugesagt wurde. Dem Zusageschreiben sind auch detaillierte Angaben zu den erforderlichen Nachweisunterlagen zu entnehmen. Die Abrechnung muss folgende Teile beinhalten: – Budgetübersicht: Eine Aufstellung der entstandenen Gesamtkosten ist notwendig. Die Kosten sollten dem eingereichten Finanzplan entsprechen. Größere Abweichungen sollten begründet und gegebenenfalls vorab mit dem/der FördergeberIn besprochen werden. Bei Vorsteuerabzug können nur die Nettokosten beantragt und abgerechnet werden. Bei einer Jahresförderung ist es notwendig, einen Rechnungsabschluss des Jahres beizulegen. – Original-Belege: Bei den Förderstellen müssen saldierte Rechnungen und Einzahlungsbelege (Honorare, Mieten, Drucksorten etc.) über die Höhe der Förderung vorgelegt werden. Bei manchen SubventionsgeberInnen kann bei niedrigen Förderungen die Vorlage von Originalbelegen entfallen. Die einzelnen Belege sind fortlaufend zu nummerieren und es ist eine unterschriebene Belegaufstellung anzuschließen, in der die einzelnen Belege mit Belegnummer, Firmenname und Rechnungsbetrag sowie die Summe der Rechnungsbeträge ausgewiesen sind. Die Belege werden vor der Rücksendung mit einem Stempel der Behörde versehen. Ausgaben können nur bei einer Förderstelle abgerechnet werden. Es ist jedoch möglich, dass ein Beleg über eine höhere Summe bei mehreren Förderstellen eingereicht und teilsubventioniert wird, das wird am Beleg vermerkt (Teilentwertung). Unter Umständen müssen auch Bankbelege und/oder Kontoauszüge mitgeschickt werden. Da die Originalbelege verschickt werden müssen, empfiehlt es sich, unbedingt die Subventionsabrechnung als Einschreiben aufzugeben und die Belege vorher zu kopieren bzw. bei persönlicher Abgabe bei der Förderstelle eine Bestätigung zu verlangen! Wenn eine Subvention nicht abgerechnet wird, kann dies zur Rückforderung des Geldes durch die Förderstelle führen. Es kann eine zivilrechtliche Klage erfolgen. Verzögert sich eine Subventionsabrechnung, sollte man/frau vor dem gesetzten Abrechnungstermin persönlich mit der Förderstelle Kontakt aufnehmen und eine Verlängerung beantragen. Die Kunstsektion im Bundeskanzleramt hat ein Informationsblatt zum Abrechnungswesen erstellt: http://www.kunstkultur.bka.gv.at → Kunst → Förderungskatalog → Info-Blätter → Informationsblatt Abrechnungswesen Dieses Informationsblatt sollten alle, die beim Bund Gelder beantragen, unbedingt lesen! 8 Exkurs: Rechnungen, Belege, Honorare Was ist eine Rechnung? Die Tatsache, dass etwas bezahlt wurde, muss nachgewiesen werden, damit es sich um abrechnungsfähige Belege handelt. Dazu bedarf es einer ordnungsgemäßen Rechnung. Diese muss bei Barauszahlung den Vermerk „bezahlt am …“ tragen. Bei Banküberweisungen braucht es den Erlagscheinabschnitt bzw. eine Überweisungsbestätigung bei Online Banking und den Kontoauszug. Gleiches gilt für Honorarnoten von Personen und Aufwandsentschädigungen. Mindestelemente einer Rechnung: • AuftraggeberIn/KäuferIn = Verein, mit Adresse • AuftragnehmerIn/VerkäuferIn = RechnungsstellerIn, mit Adresse • Datum • fortlaufende Rechnungsnummer • Art und Anzahl der Dienstleistung / des Produkts z.B. Gage Auftritt Band XY am … z.B. Grafikarbeiten für 2 Flyer zur Veranstaltung XY z.B. Vermietung Tonanlage für Veranstaltung am … • Tag der Leistungserbringung oder der Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt • Preis / Gesamtsumme / Währung • der angewandte Steuersatz und Steuerbetrag, wenn keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird, entsprechend vermerken: „Der Betrag enthält keine Ust.“ • Bestätigung über den Erhalt des Betrags bzw. „Ich ersuche um Überweisung auf Konto XY“ Stellt jemand an die Kulturinitiative eine Rechnung für Arbeiten, Vermietung, Verkauf etc. so sollte man/frau am besten vor Bezahlung überprüfen, ob die Rechnung den formalen Mindestanforderungen gerecht wird. Eine Honorarnote einer Person für Arbeiten für den Verein (auch Gagen von KünstlerInnen) enthält die gleichen Elemente wie oben beschrieben. Bei Honoraren muss bedacht werden, dass arbeits- und sozialrechtliche Folgen für den Verein und/oder die arbeitende Person entstehen können. Nähere Informationen dazu gibt es bei SteuerberaterInnen oder den Dachverbänden. Für Vorstandsmitglieder eines Vereins ist es möglich, für geleistete Vereinsarbeiten (z.B. Sitzungen, Repräsentationsaufgaben etc.) Aufwandsentschädigungen in Rechnung zu stellen. Diese Aufwandsentschädigungen folgen formal dem gleichen Grundprinzip wie oben beschrieben. Aufwandsentschädigungen werden steuerlich anders (besser) behandelt. Nähere Informationen bei SteuerberaterInnen oder den Dachverbänden. Exkurs: Steuerliche Behandlung von Subventionen • • • Umsatzsteuer: Subventionen der öffentlichen Hand enthalten generell keine Umsatzsteuer. Wenn der/die FördernehmerIn vorsteuerabzugberechtigt ist, dann werden nur die Nettokosten gefördert. Kalkulation sowie Abrechnung sind bei Vorsteuerabzug auf Basis der Nettobeträge vorzunehmen, ansonsten gelten die Bruttobeträge. Einkommenssteuer (für Einzelpersonen): die steuerliche Behandlung ist nicht immer klar, am besten mit dem/r eigenen SteuerberaterIn abklären. Hier ist auch der Aspekt der Sozialversicherung mit zu bedenken. Körperschaftssteuer (für Rechtspersonen): Bei gemeinnützigen Vereinen rufen Subventionen der öffentlichen Hand im Normalfall (und bei korrekten Vereinsstatuten) keine Steuerpflicht (Körperschaftssteuer) hervor. Bei anderen Unternehmensformen bitte mit SteuerberaterIn abklären. 9 Vorgehensweise bei Projektänderungen in der Realisierungsphase Eine öffentliche Förderung ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen einem/einer SubventionsnehmerIn (Verein, KünstlerIn etc.) und der öffentlichen Hand. Wie bei einem Kaufvertrag, Mietvertrag etc. sind beide Seiten nach Abschluss des Vertrages an die Vereinbarungen gebunden. Darum ist es sinnvoll und notwendig, sich mit den SubventionsgeberInnen in Verbindung zu setzen, wenn sich die eingereichten Aktivitäten während der Umsetzung relevant verändern. Beispiel 1: Ein Kulturverein plant für ein Jahr fünf Jazz-Konzerte und fünf Konzerte aus anderen Musiksparten mit lokalen/regionalen Bands und erhält für diese Aktivitäten eine Subvention. • • Während des Jahres stellt sich heraus, dass es sinnvoll ist, sechs Jazz-Konzerte und nur vier andere Konzerte zu veranstalten. In diesem Fall ist es nicht unbedingt notwendig, mit den SubventionsgeberInnen Kontakt aufzunehmen. Während des Jahres stellt sich heraus, dass vom Verein gewünscht wird, nur sechs kleinere Konzerte insgesamt, aber dafür ein großes Open-Air-Konzert mit einer bekannten Größe zu veranstalten. In diesem Fall ist es sinnvoll, mit den SubventionsgeberInnen Kontakt aufzunehmen und die weitere Vorgehensweise abzusprechen, da mit einem Konzert mit einem/r sehr bekannten KünstlerIn ein völlig anderer inhaltlicher Schwerpunkt gesetzt wird als mit lokalen/regionalen Bands. Erhält man/frau für eine kulturelle Aktivität weniger Geldmittel als geplant, müssen natürlich nicht alle geplanten Aktivitäten gemacht werden, sondern aliquot im Umfang der realen Fördermittel bzw. sonstiger Eigeneinnahmen. Die Förderstelle ist auf jeden Fall über derartige Änderungen zu informieren. Neben Änderungen im Gesamtbudget sind auch Änderungen im Durchführungszeitraum (vor allem über den Jahreswechsel hinaus) unbedingt zu kommunizieren. Insbesondere das Land Tirol besteht darauf, von Projektänderungen inhaltlicher, zeitlicher und finanzieller Art unterrichtet zu werden – darauf wird auch in der Förderzusage hingewiesen. Beispiel 2: Ein Kulturverein beantragt 5.000 Euro für fünf Veranstaltungen. Als Eigeneinnahmen sind 2.500 Euro (pro Veranstaltung 500 Euro) kalkuliert. Der Verein erhält von den SubventionsgeberInnen gesamt nur 3.000 Euro. Er kann damit drei Veranstaltungen umsetzen und Eigeneinnahmen von 1.500 Euro lukrieren. Werden geplante Subventionen nicht gewährt oder fallen zu gering aus, kann es auch notwendig sein, auf die Durchführung eines Projekts gänzlich zu verzichten. Auch hier ist es sinnvoll, möglichst bald Kontakt mit allen SubventionsgeberInnen, die Zusagen gemacht haben, aufzunehmen und eine Regelung zu vereinbaren. Eine Investitionsförderung kann nicht für das Kultur-Programm verwendet werden, eine Jahres- oder Projektförderung nicht für Investitionen. Eine Förderung für einen PC kann nicht für den Ankauf eines Kopierers verwendet werden. Sollten sich derartige Änderungswünsche ergeben, ist unbedingt Kontakt mit der Förderstelle aufzunehmen. 10 Spezielle Förderbestimmungen Die Förderbestimmungen der einzelnen Gebietskörperschaften unterscheiden einander in manchen Aspekten. Die genaue Kenntnis der inhaltlichen Schwerpunkte einer Förderstelle sowie der jeweiligen formalen Anforderungen sind für eine positive Beurteilung von Förderansuchen immens wichtig. Deshalb werden nach der Einführung in die Grundlagen der Kulturförderung im nun folgenden Kapitel die speziellen Förderbestimmungen der einzelnen Gebietskörperschaften (Land, Stadt, Bund) detailliert beschrieben. Förderkriterien und -bestimmungen Land Tirol Kunst- und Kulturförderung basieren in Tirol auf der Grundlage des 2010 novellierten Tiroler Kulturförderungsgesetzes und der Kulturförderungsrichtlinie (2011). Im Kulturförderungsgesetz von 2010 sind die Bereiche der Förderung, Voraussetzungen für eine Förderung sowie mögliche Förderungsmaßnahmen festgelegt. Die Förderung kann erfolgen durch: a) die Gewährung von Zuschüssen, b) die organisatorische Unterstützung und die Gewährung von Sachleistungen, c) die Vergabe von Auszeichnungen, Preisen und Stipendien, d) die Durchführungen von Wettbewerben und die Vergabe von Aufträgen, e) den Erwerb von kulturell bedeutsamen Werken und deren Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit, f) die Beratung von Förderungsempfängern, g) die Herausgabe von kulturellen Medien, Beratung und Hilfeleistung bei kulturellen Vorhaben h) die Durchführung kultureller Vorhaben und die Ausübung kultureller Tätigkeiten und i) die Einrichtung von oder die Beteiligung an im kulturellen Bereich tätigen Rechtsträgern. Zur fachlichen Beratung der Landesregierung schreibt das Kulturförderungsgesetz die Einrichtung von Fachbeiräten für folgende Bereiche vor: a) Bildende Kunst und Architektur b) Musik c) Literatur und Theater d) Erwachsenenbildung und Büchereiwesen e) Heimat- und Brauchtumspflege f) Denkmalpflege und Museumswesen g) Kulturinitiativen Die Fachbeiräte haben lediglich beratende Funktion. Sie sind nicht mit der Bearbeitung konkreter Förderansuchen betraut und verfügen über keine Entscheidungskompetenz. Das Kulturförderungsgesetz sieht die jährliche Herausgabe von Kulturberichten vor. Die Kulturberichte aus Tirol informieren über kulturelle Themen aus Tirol und Südtirol. Der Kulturbericht in Zahlen gibt Aufschluss über die Fördertätigkeit des Landes. Download: https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/abteilung-kultur/ → Kulturberichte 11 Ansuchen um Förderungen des Landes Tirol Ansuchen um Förderungen sind beim jeweiligen Amt der Tiroler Landesregierung schriftlich einzureichen. Im Allgemeinen genügt ein formloses Ansuchen. (Mindestbestandteile eines Förderansuchens siehe Kapitel „Ablauf einer Förderung“). Für Subventionsansuchen, die in der Kulturabteilung des Landes eingereicht werden, ist jedoch zu jedem Ansuchen ein Formular auszufüllen. Download unter: https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/abteilung-kultur → Kulturförderungen → jeweiliger Förderbereich → Förderantrag allgemein Spezielle Bestimmungen der einzelnen Abteilungen sind bei dem/der jeweiligen SachbearbeiterIn zu erfragen. Bei der Erstförderung im Bereich Bildender Kunst ist die Vorlage einer Dokumentation über die Arbeit (auch anhand von Originalen, die retourniert werden) notwendig. Informationen über Förderungen des Landes Tirol, Voraussetzungen und benötigte Unterlagen gibt es auch auf der Homepage der Tiroler Landesregierung unter: https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/abteilung-kultur → Kulturförderungen → jeweiliger Förderbereich Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Kultur Die für alle Kulturagenden in der Hauptsache zuständige Förderstelle ist die Kulturabteilung des Landes Tirol. Prinzipiell gilt, dass die Kulturabteilung des Landes kulturelle Vorhaben nicht zur Gänze fördert und es daher notwendig ist, sich auch um andere Fördermittel (z.B. von Gemeinden oder Bund) sowie um Sponsoring und Eigenmittel zu bemühen. Bei Jahresansuchen sollten Budgetsprünge aufgrund einer Änderung, Erweiterung oder Vertiefung der Aktivitäten im Ansuchen erklärt und dargestellt werden. Ansuchen um Förderung in der Abteilung Kultur Ansuchen sind in der oben beschriebenen Form samt ausgefülltem Formular in der Abteilung Kultur einzureichen. Es gibt es keine fixe Regelung, wie hoch der Prozentanteil für Strukturkosten bei einer Projektförderung sein kann. Es gibt weiters keine fixen Einreichfristen (außer bei Preisen, Ausschreibungen und Stipendien). Für Jahresansuchen wird eine Einreichung im November des Vorjahres bis spätestens Ende Jänner des Kalenderjahres, für das eine Förderung beantragt wird, empfohlen. Seit 2015 gibt es die Möglichkeit, für die Jahrestätigkeit einen Zweijahresvertrag zu beantragen. Verwendungsnachweis In der Förderungszusage wird mitgeteilt, in welcher Form der Verwendungsnachweis zu erfolgen hat. Üblicherweise ist eine Abrechnung mit Originalbelegen in der Höhe der gewährten Förderung bis zu einem bestimmten Termin vorzulegen. Der Termin wird je nach Umfang und Art des Projekts individuell festgelegt. Kann der Abrechnungstermin nicht eingehalten werden, ist die Kulturabteilung des Landes Tirol davon in Kenntnis zu setzen. Es muss unter Anführung der Geschäftszahl und des Grundes schriftlich (E-Mail, Brief, Fax) um Fristverlängerung angesucht werden. Entscheidung über die Vergabe von Förderungen Förderansuchen werden durch die BeamtInnen der Kulturabteilung beurteilt. Letztentscheidung in der Fördervergabe hat grundsätzlich der/die zuständige LandesrätIn. „Doppelförderungen“ Ein Problem, das im Zusammenhang mit Kulturförderungen immer wieder auftritt, ist das der so genannten „Doppelförderungen“. Es ist meistens nicht möglich, ein Projekt von zwei Stellen des Landes Tirol fördern zu lassen. Selbst wenn z.B. kulturrelevante Teile eines Projekts in der Abteilung Kultur und das Vermittlungsangebot für Kinder innerhalb desselben Projekts beim JUFF (Abteilung für Jugend, Frauen und 12 Familie) eingereicht werden, und dies inhaltlich schlüssig argumentiert werden kann, wird eine Projektförderung meistens unter Hinweis auf eine „Doppelförderung“ abgelehnt. Ähnliches passiert, wenn ein von der Kulturabteilung (etwa mittels Jahresförderung) unterstützter Verein für neue, vom Jahresprogramm unabhängige Projekte beim JUFF um Förderungen ansucht. Arten der Förderung Neben der Förderung von Kunst- und Kulturprojekten aller Sparten in Form von finanziellen Zuwendungen gibt es noch folgende Förderungsmöglichkeiten: • Druckkostenzuschüsse (Kataloge, literarische Veröffentlichungen) • Zuschüsse zur Produktion von Tonträgern • Ausstellungsbeihilfen (Druckkosten für Einladungen etc.) • Beihilfen für Materialbeschaffung (Atelierbau etc.) • Instrumentenankäufe • Auslandsaufenthalte, Reisekostenzuschüsse, Studienreisen, Ausstellungen im Ausland, Kulturaustauschprogramme Ateliervergabe • Künstlerhaus Büchsenhausen: Die Tiroler Künstlerschaft führt in Zusammenarbeit mit dem Land Tirol ein Atelierhaus in Schloss Büchsenhausen in Innsbruck. Sechs Ateliers werden für jeweils 3 Jahre an vorwiegend in Tirol lebende oder aus Tirol stammende KünstlerInnen vergeben. Die Entscheidung trifft eine Jury (Infos: Künstlerhaus Büchsenhausen, http://www.buchsenhausen.at). • Künstlerhaus in Paliano bei Rom: Ausschreibung am Beginn jeden Jahres, Vergabe für jeweils 4 Monate: https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/wettbewerbe/ausschreibungen/kuenstlerhaus/ Ausschreibungen • Kunst im öffentlichen Raum: jährliche Ausschreibung; gefördert werden sowohl permanente Kunstprojekte als auch temporäre Interventionen im öffentlich zugänglichen Raum. Dotierung: 80.000 Euro werden von einer dreiköpfigen Jury vergeben. www.koer-tirol.at und https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/wettbewerbe/ • Österreichischer Grafikwettbewerb: Der Österreichische Grafikwettbewerb wird alle zwei Jahre von der Kulturabteilung in Zusammenarbeit mit der Galerie im Taxispalais und dem Landesmuseum Ferdinandeum ausgeschrieben. Der im Rahmen des Wettbewerbs vergebene Preis des Landes Tirol ist mit 5.500 Euro dotiert. Stipendien • Große Literaturstipendien des Landes Tirol: Die Ausschreibung erfolgt alle zwei Jahre. Es handelt sich um zwei Arbeitsstipendien (à 15.000 Euro), die Teilung eines der Stipendien ist aber möglich. Die Literaturstipendien des Landes Tirol werden von einer Jury vergeben. https://www.tirol.gv.at/kunstkultur/wettbewerbe/ausschreibungen/literaturstipendien/ • Josef Kuderna Stipendium: zur Unterstützung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von jungen SchauspielerInnen (15 bis 25 Jahre) in Tirol; Die Vergabe erfolgt alle zwei Jahre und ist mit 5.000 Euro dotiert. • Nick-Mueller-Stipendium: für Forschungsprojekte von Tiroler StudentInnen an der Universität New Orleans. Dotierung: 10.000 Euro Preise U.a. vergibt die Kulturabteilung des Landes folgende Preise: • Tiroler Landespreis für Kunst: für hervorragende künstlerische Leistungen und als Würdigung eines Gesamtwerks; die Zuerkennung geschieht durch eine Jury, welche von der zuständigen LandeskulturreferentIn bestellt wird. Eine Bewerbung um den Preis ist nicht möglich. Die Preishöhe beträgt 14.000 Euro. 13 • • • • • • • • Preis für zeitgenössische Kunst und Förderpreise für zeitgenössische Kunst: jedes Jahr wird ein Hauptpreis (5.500 Euro) und drei Förderpreise (je 2.550 Euro) für zeitgenössische Kunst an Bildende KünstlerInnen in Tirol vergeben. Für diese Preise ist eine Bewerbung nicht möglich, da die Auszuzeichnenden vom Kulturbeirat für Bildende Kunst ausgewählt werden. Filmpreis des Landes Tirol: Den mit 5.500 Euro dotierten Preis vergibt eine dreiköpfige Jury an den besten internationalen Spielfilm. Museumspreis des Landes Tirol: eingereicht werden können Projekte, die den Kernaufgaben eines Museums zugerechnet werden können. Preishöhe ist 6.000 Euro. Preis für zeitgenössische Musik (Emil-Berlanda-Preis): Die Vergabe erfolgt alle 2 Jahre für besondere Verdienste um die zeitgenössische Musik auf Vorschlag des Kulturbeirats für Musik. Die Preishöhe beträgt 5.000 Euro. Jakob-Stainer-Preis: Dieser Preis wird alle 2 Jahre besonderen Leistungen auf dem Gebiet der Alten Musik auf Vorschlag des Kulturbeirats für Musik vergeben und ist mit 5.100 Euro dotiert. Volkskulturpreis: Damit soll der Bedeutung der Volkskultur für das Land und dem hohen Standard dieser spartenübergreifenden kulturellen Ausdrucksform Rechnung getragen werden. Der Preis wird alle zwei Jahre vergeben und ist mit 5.000 Euro dotiert. Bildungsinnovationspreis: Damit sollen herausragende Leistungen und Innovationen im Bereich der Erwachsenenbildung und Büchereiwesens gewürdigt werden. Der Preis wird alle 2 Jahre in 2 Kategorien vergeben (je 2.500 Euro). Otto Grünmandl-Literaturpreis: Zur Anerkennung hervorragender Leistungen auf dem Gebiet der Literatur wird alle zwei Jahre der „Otto Grünmandl-Literaturpreis“ verliehen. Dotierung ist 5.000 Euro. Einen Überblick über Preise und Ehrungen der Abteilung Kultur des Landes Tirol gibt es unter: https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/preise/ Kunstankäufe Kunstankäufe des Landes Tirol werden über eine Ankaufsjury entschieden, deren 3 Mitglieder durch den/die zuständige Landesrat/Landesrätin bestellt werden. Die Jury tagt 3 bis 4 mal jährlich. Informationen über die Jurybesetzung gibt es in der Kulturabteilung. Ergänzend dazu wurde 2010 bei der Kulturabteilung des Landes eine Ankaufskommission für die laufenden Bewerbungen um Kunstankäufe (bis max. 5.000 Euro) installiert. Das Antragsformular, Fristen und Kriterien dazu gibt es unter: https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/abteilung-kultur/kunstankufe/ Fördermöglichkeiten in anderen Abteilungen der Tiroler Landesregierung Für eine Förderung von Kulturprojekten kommen je nach inhaltlichem Schwerpunkt neben der Kulturabteilung grundsätzlich auch andere Abteilungen des Amtes der Tiroler Landesregierung in Frage (Adressen und Links siehe Kapitel „Kontaktadressen Tirol“). Doppelfinanzierungen sind jedoch nicht möglich. Das heißt, wenn ein Projekt von der Kulturabteilung des Landes bereits subventioniert wird, ist eine Förderung desselben Projekts durch eine andere Abteilung des Landes nicht möglich. Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung JUFF (Jugend, Familie, SeniorInnen, Frauen und Gleichstellung, Integration) Referat Jugend Das Referat Jugend vergibt u.a. Förderungen für außerschulische Jugendarbeit, für internationale und interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit. Seit 2015 existiert zudem ein eigener Förderansatz für 14 Jugendkulturarbeit. https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/jugendreferat/ → Förderungen (vgl. auch Exkurs Kulturvermittlung) Referat Frauen und Gleichstellung Projekte, Aktionen, Programme, Aktivitäten von und für Frauen können beim Referat Frauen eingereicht werden. Gefördert werden Projekte mit emanzipatorischem Charakter und Maßnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Frauen. https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/frauen/ → Förderungen Referat Integration Das Referat Integration fördert u.a. Projekte, Aktionen, Programme von, mit und für MigrantInnen, Maßnahmen zur Förderung der Partizipation von MigrantInnen sowie Vorträge, Diskussionen und Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung. https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/integration/ → Förderungen Referat SeniorInnen Das Referat SeniorInnen fördert u.a. Projekte, Aktionen, Programme, Aktivitäten von und mit SeniorInnen, insbesondere wenn sie zur Förderung der Eigenaktivität anregen. https://www.tirol.gv.at/gesellschaftsoziales/seniorinnen/ → Förderungen InfoEck (Einrichtung des JUFF) Das InfoEck ist die regionale Informations- und Beratungsstelle für EU-Förderprogramme für junge Menschen und regionales Büro des Informations-Netzwerks EURODESK. http://www.mei-infoeck.at/ Das Förderprogramm „Erasmus+: Jugend in Aktion“ ist das europäische Förderprogramm für außerschulische Jugendprojekte und richtet sich an junge Menschen zwischen 13 und 30 Jahren, an gemeinnützige Organisationen und in der Jugendarbeit Tätige. Gefördert werden Projekte von mindestens zwei Partnerorganisationen oder informellen Gruppen junger Menschen aus verschiedenen Programmländern, die sich mit der europäischen Idee auseinandersetzen und die interkulturellen Begegnungen von jungen Menschen fördern. https://www.mei-infoeck.at/eu-und-du/ (vgl. auch Exkurs Kulturvermittlung) Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Landesentwicklung und Zukunftsstrategie In dieser Abteilung ist die Stelle „EU-Regionalpolitik“ angesiedelt, die Koordinationsstelle auf Landesebene für EU-Regionalförderungen, über die teilweise auch Kulturprojekte subventioniert werden können. Das Land Tirol nimmt an verschiedenen EU-Strukturfondsprogrammen teil (Leader, Interreg). Informationen über die für Tirol relevanten EU-Regionalförderprogramme, Formulare sowie einen Leitfaden für die FörderungswerberInnen gibt es unter: https://www.tirol.gv.at/tirol-europa/eu-regionalfoerderung-tirol Ebenso ist hier der Fachbereich „Freiwilligenpartnerschaft Tirol“ angesiedelt. Er wurde initiiert, um das Ehrenamt in Tirol zu stärken. Die regionalen Freiwilligenzentren dienen als Informationsdrehscheiben, um Organisationen und Freiwillige zusammen zu führen. Kulturinitiativen können hier Freiwillige suchen und Interessierte finden Andockmöglichkeiten an Organisationen. http://www.freiwillige-tirol.at/ Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Bodenordnung In der Abteilung Bodenordnung ist die Geschäftsstelle Dorferneuerung angesiedelt. Die Dorferneuerung unterstützt innovative Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums, die der Umsetzung des jeweiligen Leitbildes dienen und den Richtlinien der Dorferneuerung entsprechen. FörderwerberInnen sind Gemeinden und Privatpersonen. Projekte von privaten FörderwerberInnen müssen grundsätzlich dem Gemeindeentwicklungskonzept entsprechen und von den Gemeinden befürwortet werden. https://www.tirol.gv.at/landwirtschaft-forstwirtschaft/agrar/dorferneuerung-tirol/de-allgemein/ 15 Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Südtirol, Europaregionen und Außenbeziehungen Das Referat für kulturelle Außenbeziehungen unterstützt kulturelle Auslandsaktivitäten. Unterstützt werden können z.B. die Teilnahme an Kongressen, internationalen Meetings oder europäischen Netzwerken. Auch Auslandsgastspiele oder -ausstellungen können grundsätzlich unterstützt werden, wobei die primäre Zuständigkeit hier in der Kulturabteilung gesehen wird. Innerhalb der Abteilung Außenbeziehungen gibt es das „Sachgebiet Europaregion Tirol – Südtirol – Trentino“. Hier werden Vorhaben gefördert, die der Umsetzung des Konzepts der Europaregion Tirol – Südtirol – Trentino entsprechen und die Beziehungen zwischen den Tiroler Landesteilen stärken bzw. vertiefen. http://www.tirol.gv.at/themen/tirol-und-europa/tiroler-aussenpolitik/ Kulturvereinbarung für die Euregio-Region Die KulturlandesrätInnen der Europaregion Nordtirol, Südtirol und Trentino haben im Sommer 2014 eine gemeinsame Kulturvereinbarung getroffen mit dem Ziel, die kulturelle Entwicklung und den Austausch innerhalb der Euregio-Region zu fördern. Es soll die Idee einer länderübergreifenden Kulturregion gestärkt und das kulturelle Netzwerk ausgebaut werden. Neue überregionale Initiativen und Angebote sollen ebenso entstehen wie kulturelle Freiräume. Informationen zur Förderung von Kulturprojekten: http://www.europaregion.info/de/kultur-bildung-forschung.asp Für Kulturprojekte mit internationalen Bezügen gilt grundsätzlich die Kulturabteilung des Landes als erste Anlauf- und Informationsstelle. Je nach Inhalt und Schwerpunkt des Projekts wird es intern an die zuständige Abteilung des Landes (z.B. Abteilung Südtirol, Europaregionen, Außenbeziehungen oder Abteilung Raumordnung-Statistik) weitergeleitet. Weitere Fördermöglichkeiten in Tirol Tiroler Kulturservicestelle Die Tiroler Kulturservicestelle (TKS) ist ein eigenes Referat im Landesschulrat für Tirol. Die TKS fördert schulische Aktivitäten im Zusammenhang mit Kunst und Kultur wie z.B. Arbeit von KünstlerInnen in Schulen oder museumspädagogische Projekte. http://www.lsr-t.gv.at/de/content/kulturservice (vgl. auch Exkurs Kulturvermittlung) Kulturförderung in der Stadt Innsbruck Grundlage für die Vergabe von Subventionen der Stadt Innsbruck ist die Subventionsverordnung vom 24. Februar 2005. Darin sind Gegenstand, Richtlinien, Arten und Procedere einer Förderung geregelt. Die Subventionsverordnung ist nachzulesen unter: http://www.innsbruck.at/ → Stadt → Kultur → Förderungen/Subventionen → Kultursubventionen → Subventionsrichtlinien Die für die Kulturförderung relevanten Referate sind in der „Magistratsabteilung V – Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport“ untergebracht. MA V, Kulturamt der Stadt Innsbruck Ansuchen um Förderung Ansuchen um Förderung von Kulturprojekten oder kultureller Jahrestätigkeit müssen im Kulturamt der Stadt Innsbruck schriftlich eingereicht werden. Die Einreichung kann im Postweg oder per E-mail erfolgen. Zu jedem Subventionsansuchen muss ein Formular ausgefüllt werden, erst mit Einlangen des Subventionsformulars ist eine Bearbeitung des Subventionsansuchens möglich. Das Formular ist im 16 Kulturamt erhältlich oder als Download unter: Förderungen/Subventionen http://www.innsbruck.at → Stadt → Kultur → Es gibt keine fixen Einreichfristen oder Sitzungstermine der Entscheidungsgremien. In Bezug auf den Prozentanteil für Strukturkosten bei Projektförderungen gibt es keine fixe Regelung. Mehrjährige Förderverträge Kulturinitiativen mit Vereinssitz in Innsbruck und einem städtischen Jahresfördervolumen von mehr als 10.000 Euro können mit der Stadt Innsbruck eine mehrjährige Fördervereinbarung abschließen. Genauere Bedingungen sind beim Kulturamt erhältlich. Verwendungsnachweis Subventionen sind mittels einer Jahres- bzw. Projektabrechnung samt Originalbelegen in der Höhe der Fördersumme bis Ende März des Folgejahres abzurechnen. Eine Projektdokumentation bzw. ein Jahresbericht ist beizulegen. Bei Förderungen bis zu 1.000 Euro kann der Nachweis durch Originalbelege entfallen. Entscheidung über die Vergabe von Förderungen Die Zuständigkeit ist je nach Höhe des Subventionsansuchens gestaffelt: Subventionen bis zu einer Höhe von 3.000 Euro können von dem/der zuständigen KulturreferentIn (derzeit gleichzeitig Bürgermeisterin) ohne weitere Beschlussfassung vergeben werden. Subventionen von mehr als 3.000 Euro werden dem gemeinderätlichen „Ausschuss für Kultur, Bildung und Gesellschaft“ zur Vorberatung vorgelegt und müssen dann je nach Höhe vom Stadtsenat (3.000 bis 10.000 Euro) oder vom Gemeinderat (über 10.000 Euro) beschlossen werden. Diese Grenzen gelten je Einzelfall und Haushaltsjahr. Das heißt, wenn einE KünstlerIn oder Initiative im laufenden Jahr bereits eine Subvention von z.B. 2.000 Euro erhalten hat und noch einmal eine Förderung von 2.000 Euro bekommen soll, ist diese zweite Subvention vom Stadtsenat zu beschließen, da die Grenze für die Zuständigkeit des Stadtsenates erreicht wurde. Arten der Förderung Neben der Förderung von Kunst- und Kulturprojekten aller Sparten gibt Förderungsmöglichkeiten: • Druckkostenzuschüsse • Reisekostenzuschüsse, Zuschüsse für Auslandaufenthalte und Projekte im Ausland • Kunstankäufe (keine Ankaufsjury oder Beirat, keine Fristen) • Die Stadt Innsbruck vergibt keine Ateliers oder Atelierbeihilfen. es folgende stadt_potenziale kunst- und kulturinnovationsförderung der stadt innsbruck Im Rahmen des einmal jährlich ausgeschriebenen Fördertopfes stadt_potenziale wird zeitgenössische Kunst- und Kulturarbeit gefördert, insbesondere experimentelle Projekte, die Kunst als intensive Gesellschaftsforschung mit offenem Ausgang begreifen. Der inhaltliche Fokus liegt auf der Auseinandersetzung mit der Stadt als künstlerischem, kulturellem und sozialem (Handlungs-)Raum und mit Innsbruck im Speziellen. Die Auswahl trifft eine jährlich wechselnde, dreiköpfige Fachjury im Zuge einer öffentlichen Jurysitzung. http://www.innsbruck.at/ → Stadt → Kultur → Preise/Stipendien → stadt_potenziale. Andechsgalerie Die Stadt Innsbruck betreibt mit der Andechsgalerie eine eigene städtische Galerie, die vor allem der Förderung des künstlerischen Nachwuchses dienen soll. Jährlich wird an eineN der ausstellenden KünstlerInnen der mit 3.500 Euro dotierte „Josef Franz Würlinger Preis“ vergeben. Für die ausstellenden 17 KünstlerInnen gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, für einen KünstlerInnenaustausch in New Orleans ausgewählt zu werden. Nähere Bedingungen sind im Kulturamt erhältlich (Maria-Luise Mayr). Preise und Stipendien • Die Stadt Innsbruck schreibt alle zwei Jahre den „Preis für künstlerisches Schaffen“ aus. Der Preis wird abwechselnd in den Sparten bildende Kunst, Musik und Literatur vergeben. • „Josef Franz Würlinger Preis“ (jährliche Vergabe). • Der „Arthur Haidl Preis“ wird im Herbst jeden Jahres an Einzelpersonen oder Projekte vergeben, die „für das Wohl und Ansehen der Stadt Innsbruck einen außerordentlichen Beitrag geleistet haben“. Es können dazu auch Kulturprojekte eingereicht werden. • Paul-Hofhaimer-Preis: der international ausgeschriebene Orgelwettbewerb findet alle 3 Jahre in Innsbruck statt. • Jazz-Preis der Stadt Innsbruck: jährliche Vergabe von 3.500 Euro an eine herausragende MusikerInnenpersönlichkeit, die seit längerer Zeit hauptsächlich in Tirol wirkt. • Preis der Stadt Innsbruck für Grafik: der mit 3.700 Euro dotierte Preis wird alle 2 Jahre im Rahmen des Österreichischen Grafikwettbewerbes vergeben. • Hilde-Zach-Stipendien und Förderstipendien: werden jährlich in den Bereichen Literatur, Komposition und Bildende Kunst vergeben. • Nick-Müller-Stipendium in der Höhe von 10.000 Euro für Forschungsprojekte von Innsbrucker bzw. Tiroler StudentInnen an der Universität New Orleans • Jährliches Stipendium in der Höhe von 5.000 Euro für das Internationale Fellowship-Programm für Kunst und Theorie im Künstlerhaus Büchsenhausen • INFF – Filmpreis der Stadt Innsbruck und IFFI – Dokumentarfilmpreis der Stadt Innsbruck Einen guten Überblick über Preise und Stipendien, die die Stadt Innsbruck in den Bereichen Bildung, Kunst und Kultur vergibt, bietet die Website der Stadt Innsbruck unter: https://www.innsbruck.gv.at/page.cfm?vpath=bildung--kultur/preise--stipendien MA V, Referat für Frauen, Familien, SeniorInnen Das Referat für Frauenförderung sieht auch finanzielle Förderungen für Frauen-Projekte in Innsbruck vor. Jahresförderungen sind nicht möglich (http://www.innsbruck.at → Stadt → Leben/Soziales → Frauen/Männer) MA V, Referat für Kinder- und Jugendförderung Im Vordergrund stehen Förderungen von Einrichtungen im Bereich Kinder und Jugend (Jugendzentren). Es können aber auch Kulturprojekte mit einem speziellen Kinder- und Jugendschwerpunkt eingereicht werden. (http://www.innsbruck.at → Stadt → Leben/Soziales → Kinder/Jugendliche) (vgl. auch Exkurs Kulturvermittlung) Sämtliche Kontaktdaten sind im Kapitel „Kontaktadressen Tirol“ zu finden. 18 Förderkriterien und -bestimmungen der Sektion II für Kunstangelegenheiten im Bundeskanzleramt Kunst und Kultur Mit In-Kraft-Treten der neuen Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramtes mit 1. Mai 2015 wurden die ehemaligen Sektionen II "Kunst" und VI "Kultur" zur neuen Sektion II "Kunst und Kultur" zusammengefasst. http://www.kunstkultur.bka.gv.at/site/8182/default.aspx Die Agenden Kunst und Kultur werden im Bundeskanzleramt vom Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer wahrgenommen. Die Abteilungen mit Förderungen im Bereich der Kunst sind: • • • • • • Abt. II/1: Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fotografie, Video- und Medienkunst Abt. II/2: Musik, Darstellende Kunst, Kunstschulen, Allgemeine Kunstangelegenheiten Abt. II/3 Film Abt. II/5: Literatur und Verlagswesen, Büchereien Abt. II/6: Auszeichnungsangelegenheiten, Sonderprojekte, Veranstaltungsmanagement, Digitalisierung Abt. II/7: Kulturinitiativen (spartenübergreifende, interdisziplinäre Kunst- und Kulturprojekte), Volkskultur Aus dem unmittelbaren Verwaltungsbereich der Kunstsektion ausgelagerte, intermediäre Institutionen sind das Österreichische Filminstitut (http://www.filminstitut.at/) und der 1989 gegründete Verein KulturKontakt AUSTRIA (http://www.kulturkontakt.or.at/) für kulturelle Kooperationen mit den neuen Demokratien in Osteuropa und für Kulturvermittlung mit Schulen (Kontaktdaten siehe Kapitel „Adressen“). Abteilung II/7: Kulturinitiativen, spartenübergreifende und interdisziplinäre Kunst- und Kulturprojekte Die Abteilung II/7 ist die für Kulturinitiativen und Kulturzentren wichtigste Anlaufstelle der Kunstsektion im Bundeskanzleramt. Der Aufgabenbereich der Abteilung umfasst u.a. die Förderung von: • Kulturentwicklung und Kulturinitiativen • spartenübergreifender und interdisziplinärer Kunst- und Kulturprojekte • Kunst- und Kulturprojekten im sozio-kulturellen Raum • angewandter Kulturforschung, Dokumentation und Evaluation Folgende Förderungen werden von der Abt. II/7 vergeben: • Jahresprogramm: Förderung von Jahresprogrammen von Kunst- und Kulturvereinen oder anderen Institutionen mit Sitz in Österreich; gefördert werden zeitbezogene, experimentelle Kulturformen und soziokulturelle Initiativen von überregionalem Interesse und mit beispielgebendem, innovatorischem Charakter unter Berücksichtigung wirtschaftlich strukturschwacher oder sozial benachteiligter Regionen. • Kunst- und Kulturprojekte: Förderung von spartenübergreifenden Kunst- und Kulturprojekten sowie Projekten im soziokulturellen Raum, im interkulturellen Dialog und im Bereich der Kinder- und Jugendkultur • Interdisziplinäre Kunst- und Kulturprojekte: Förderung von Einzelprojekten von Kunst- und Kulturschaffenden an der Schnittstelle zwischen Kunst und Wissenschaft, die durch ihre Qualität und ihren Modellcharakter geeignet sind, Themenfelder in Kunst und Kultur zu entwickeln und zu vertiefen und gesellschaftliche Impulse zu setzen. • Investitionskostenzuschuss für infrastrukturelle Maßnahmen: Anschaffung von technischer Ausstattung im Veranstaltungsbereich und für bewegliche Investitionsgüter bei regionalen Kulturinitiativen • Auslandsstipendium: für KulturmanagerInnen (mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder deren Lebensmittelpunkt seit mindestens drei Jahren nachweislich in Österreich liegt) zur Erweiterung der Kompetenzen durch Weiterbildung in einem Kulturzentrum im Ausland. 19 • • • • Startstipendium: Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsspielräume von jungen KulturmanagerInnen durch Weiterbildung in einem österreichischen Kulturzentrum. (Praktika an Bundesund Landeseinrichtungen werden nicht berücksichtigt.) Prämien: Auszeichnung für besondere Leistungen Preise: Österreichischer Kunstpreis - Auszeichnung langjähriger, herausragender Kulturarbeit; Auszeichnung eines Lebenswerkes outstanding artist award - Auszeichnung herausragender, innovativer Kunst- und Kulturprojekte Kulturforschung, Evaluation, Dokumentation: Vergabe von Studienaufträgen zu kulturpolitischen Evaluationen im Rahmen der Kulturinitiativen, Auftragsstudien im Bereich regionaler Kulturentwicklung und –forschung. Ansuchen sind in achtfacher Ausfertigung (verpflichtend bei einem beantragten Förderbetrag über 6.000 Euro) an das Bundeskanleramt Österreich – Sektion II Kunst, Abteilung II/7, Concordiaplatz 2, 1010 Wien zu richten, wobei folgende Unterlagen erforderlich sind: • • • • • • • • • vollständig ausgefülltes Förderungsformular, Download unter: http://www.kunstkultur.bka.gv.at/ → Formulare (http://www.kunstkultur.bka.gv.at/site/8052/default.aspx) genaue Beschreibung der kulturellen Vorhaben und Tätigkeiten (Jahresprogeamm bzw. Projektbeschreibung) Aufgliederung der Gesamtkosten einschließlich einer detaillierter Kostenkalkulation Finanzierungsplan unter Angabe von allen beantragten bzw. zugesagten Fördermitteln anderer Förderstellen, Sponsorengeldern und Eigenmitteln einschließlich Mitgliedsbeiträgen; bei Institutionen: Darstellung der Institution (Statuten, Vereinsregisterauszug, Mitgliederzahl, Höhe der Mitgliedsbeiträge; Firmenbuchauszug) Angaben zu den verantwortlichen Personen und beteiligten Kulturschaffenden bei Projekten: Zeitplan des Projektverlaufs und gewünschter Zeitpunkt der Förderungsauszahlung bei Jahresförderungen: Förderungen der öffentlichen Hand in den letzten fünf Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe); Konto- und Bargeldstand, Verbindlichkeiten und Forderungen zum letzten 1. Jänner; kurzer Gesamtüberblick und Dokumentation der durchgeführten Projekte des Vorjahres Bankverbindung und Kontaktdaten Einreichfristen im Bereich der Abteilung II/7 – Kulturinitiativen • Jahresprogramm: ab 1. Oktober des Vorjahres bis 31. März des laufenden Jahres (Einreichung im Vorjahr ist zu empfehlen) • Kunst- und Kulturprojekte: laufend, mindestens aber 3 Monate vor Projektbeginn • interdisziplinäre Kunst- und Kulturprojekte: 31. März und 30. September • Investitionskostenzuschuss für infrastrukturelle Maßnahmen: 31. August • Auslandsstipendium: laufend, mindestens aber 6 Monate vor Praktikumsbeginn • Startstipendium und outstanding artist award: laut Ausschreibung Die Ansuchen werden im jeweils nächsten Beirat behandelt. Es sind zumindest sechs Beiratssitzungen pro Jahr vorgesehen. Über Sitzungstermine können die Dachverbände und die Abt. II/7 Auskunft geben. Die Abteilung II/7 führt auch Gespräche mit Ländern und Gemeinden zur Koordination im Förderungswesen. Beirat In den Abteilungen der Kunstsektion gibt es für die unterschiedlichen Förderbereiche Fachbeiräte, die auf der Basis von bestimmten Förderkriterien Empfehlungen aussprechen. Die Letztentscheidung liegt bei dem/der zuständigen MinisterIn. Der Beirat der Abteilung II/7 setzt sich aus bis zu sieben ExpertInnen aus verschiedenen Bundesländern 20 zusammen. Die Nachbesetzung der Beiratsmitglieder erfolgt im Rotationsprinzip, sodass nicht alle auf einmal abgelöst und nachbesetzt werden. Für den Bereich interdisziplinäre Kunst- und Kulturprojekte wurde ein eigener dreiköpfiger Beirat eingerichtet. Bewertungskriterien bei der Beurteilung von Anträgen für Jahres- und Projektförderungen sind u.a.: • Innvovationscharakter von zeitbezogenen und experimentellen Kulturformen; überregionale Relevanz • interkulturelle, inklusive und soziokulturelle Aktivitäten mit beispielgebendem Charakter • kritische und konstruktive Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Brennpunkten; gesellschaftspolitische Relevanz; aktive Partizipation • Schärfung des Bewusstseins für aktuelle künstlerische und kulturelle Strömungen • eigene Produktionen und Eigenkreativität • hohe Qualität sowohl im künstlerischen als auch im administrativen Bereich • Entwicklungsfähigkeit • Bedeutung der Kulturinitiative für die jeweilige Region; Berücksichtigung wirtschaftlich strukturschwacher oder sozial benachteiligter Regionen Bei Ansuchen bis zu einer Höhe von ca. 6.000.– Euro obliegt die Entscheidung den zuständigen BeamtInnen, ob das Ansuchen dem Beirat vorgelegt wird oder nicht. Wir empfehlen jedoch, Ansuchen immer in achtfacher Ausfertigung zu schicken. 21 Exkurs: Finanzielle Rahmenbedingungen von Kultur(vermittlung) für Kinder und Jugendliche Grundsätzlich sind im Bundesland Tirol das Land Tirol und die Stadt Innsbruck bzw. die Gemeinden für die Förderung von Kulturvermittlungsangeboten zuständig. In diesen öffentlichen Förderstellen gibt es aber weder eigene Förderansätze für Kulturvermittlung für Kinder und Jugendliche noch eigene Stellen bzw. Ansprechpersonen. Dementsprechend schwierig ist es, verlässliche Auskünfte sowie Förderungen in diesem Bereich zu erhalten. Bei überregionalen, bundesweit relevanten Kulturvermittlungs-Projekten kann auch bei den einzelnen Abteilungen der Kunstsektion des BKA um Förderungen angesucht werden, doch auch hier sind die Zuständigkeiten und Fördermöglichkeiten nicht eindeutig geklärt. Eine Ausnahme bildet die unmittelbar dem BKA unterstellte Einrichtung KulturKontakt Austria, die jedoch primär schulische Kulturvermittlung fördert. Tiroler Landesregierung Abteilung Kultur Grundlage der Kulturförderung des Landes Tirol bildet das Kulturfördergesetz 2010, in dem Kulturvermittlung als eigener Förderbereich angeführt wird. Bis dato fehlt jedoch eine genaue Beschreibung dieses Bereichs sowie eine eigene Ansprechperson. Zur Förderung von Kulturvermittlung für Kinder und Jugendliche ist ein schriftliches Ansuchen sowie das ausgefüllte Formular an die Kulturabteilung zu richten, und zwar an die für den jeweiligen Bereich (Musik, Bildende Kunst etc.) zuständige Person. Förderung von Jugendkultur beim JUFF – Fachbereich Jugend Innerhalb des Landes Tirol ist die Abteilung JUFF – Fachbereich Jugend die Ansprechstelle in Bezug auf Kinder- und Jugendarbeit. Die Basis für die Förderungen dieses Bereichs liefert das Jugendförderungs- und Jugendschutzgesetz 1994. Gefördert wird die außerschulische Jugendarbeit von Organisationen, Vereinen, Verbänden (Pfadfinder, Kinderfreunde etc.), Jugendzentren, Privatinitiativen, Gruppen und Einzelpersonen. Seit 2015 ist beim JUFF ein neuer Förderansatz für Jugendkultur angesiedelt. Ziel der Förderung ist es, junge Menschen zu motivieren, sich kulturell zu betätigen und gleichzeitig die Eigenverantwortung der jungen Erwachsenen zu fördern und zu unterstützen. Einreichen können Jugendliche und junge Erwachsene sowie Organisationen, Initiativen, Vereine, die im Bereich außerschulischer Jugendarbeit Maßnahmen zur kulturellen Förderung junger Menschen setzen. Informationen zu den Förderrichtlinien sowie das Formular für ein Förderansuchen gibt es unter: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/jugendreferat/foerderungen/ Info-Eck Das Info-Eck Tirol arbeitet im Auftrag des Landes Tirol und ist die Ansprechstelle für sämtliche jugendrelevanten Themen (Bildung, Arbeit, Freizeit etc.) Das Info-Eck ist auch die Regionalstelle in Tirol für das EU-Programm Erasmus+: Jugend in Aktion, das mehrere Fördermöglichkeiten für Jugendliche beinhaltet. Unter anderem: • Europäischer Freiwilligendienst (für längere Freiwilligenprojekte im Ausland) • Jugendbegegnungen (kürzere Jugendaustauschtreffen zu einem bestimmten Thema) • Transnationale Jugendinitiativen (Projekte, die von Jugendlichen selbst geplant und durchgeführt werden) Projektanträge im Rahmen von „Erasmus+: Jugend in Aktion“ müssen bei der Nationalagentur eingereicht 22 werden: http://www.jugendinaktion.at/ Das Team des Info-Eck Tirol ist aber bei der Antragstellung gerne behilflich: https://www.mei-infoeck.at/eu-und-du/erasmus-jugend-in-aktion/ TKS – Tiroler Kulturservicestelle Die Tiroler Kulturservicestelle fördert schulische Angebote für Kinder- und Jugendkultur. Jeweils zu Schulbeginn wird ein Katalog mit verschiedenen kulturellen Angeboten an die Schulen übermittelt, die eine Auswahl daraus buchen können. Darüber hinaus steht ein kleines Budget zur Verfügung, über das von Kulturinitiativen eingeladene Kulturschaffende, die im Zuge ihres Aufenthalts in Tirol auch in Schulen arbeiten oder auftreten möchten, finanziert werden können. Veranstaltungen, die nicht im Katalog sind, können der TKS auch kurzfristig vorgeschlagen werden (spätestens 1 Woche vorher). Bei Interesse, als ReferentIn in Schulen zu arbeiten, empfiehlt es sich, mit dem Leiter des TKS in Kontakt zu treten. Honorarsätze für KünstlerInnen/ReferentInnen • Üblicherweise werden 51 Euro pro Stunde pro ReferentIn bezahlt; bei bekannten ReferentInnen bezahlt die TKS mitunter mehr. • Spesen: Übernachtung und Fahrtkosten werden vom TKS übernommen • Bei größeren Projekten werden max. 220 Euro pro Projekt pauschal bezahlt. Stadt Innsbruck Kulturamt Grundlage einer jeden Förderung durch die Stadt Innsbruck sind die allgemeinen Subventionsrichtlinien: https://www.innsbruck.gv.at/page.cfm?vpath=bildung--kultur/foerderungen-subventionen/kultursubventionen Ansuchen um Förderung für Kunst- und Kultur(vermittlungs)projekte für Kinder und Jugendliche sind ebenfalls schriftlich samt ausgefülltem Förderformular beim Kulturamt einzureichen. stadt_potenziale Fördertopf für Kunst- und Kulturprojekte, die sich mit Urbanität bzw. Stadt als kulturellen Raum und Innsbruck im Speziellen auseinandersetzen. Kulturprojekte für bzw. mit Kindern und Jugendlichen, die diese Aspekte bearbeiten, können hier ebenfalls eingereicht werden. Die Ausschreibung findet jeweils im Herbst statt (Einreichfrist beachten). Die Auswahl der Projekte wird von einer unabhängigen Jury Anfang des darauf folgenden Jahres vorgenommen. https://www.innsbruck.gv.at/page.cfm?vpath=bildung--kultur/preise--stipendien/stadt_potenziale Referat Kinder- und Jugendförderung Das Referat Kinder- und Jugendförderung ist die Anlaufstelle für Aktivitäten und Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendarbeit in Innsbruck. Bei diesem Referat sind auch einige stadteigene Angebote für Kinder und Jugendliche angesiedelt, wie z.B: • Innsbrucker Ferienzug: Veranstaltungsreihe der Stadt Innsbruck in Zusammenarbeit mit privaten Organisationen und Vereinen. Der Ferienzug bietet Kindern und Jugendlichen im Alter von 4-14 Jahren in den Semester, Oster- und Sommerferien ein breites Angebot aus den Bereichen Kultur, Natur, Sport, Action & Fun in Form von Workshops, Ausflügen, Besichtigungen etc. • Innsbrucker TeenXpress: aufgrund der großen Nachfrage beim Ferienzug hat die Stadt Innsbruck ihr Angebot in den Sommerferien für Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren ausgeweitet. Für Ferienzug und TeenXpress gilt: Inhaltlich wird alles angeboten, was altersgerecht und pädagogisch wertvoll ist. Wichtig ist, dass die Angebote in Innsbruck stattfinden oder von Innsbruck ausgehend (in 23 einem Tagesausflug) besucht werden können. Die Planung der Weihnachts- und Osterangebote findet jeweils im Oktober statt, die Planung der Sommerangebote im Februar. Personen oder Kulturinitiativen, die eigene Projekte für den Ferienzug oder den TeenXpress anbieten möchten, kontaktieren am besten telefonisch das Referat für Kinder- und Jugendförderung: http://www.junges-innsbruck.at/ Die Höhe der Förderung wird individuell errechnet und vereinbart. Üblicherweise gibt es für gemeinnützige Vereine eine finanzielle Förderung oder eine Unterstützung in Form von Materialkosten oder Bewerbung der Veranstaltung. • MyInnsbruck: unter diesem Label versammelt die Stadt Innsbruck mehrere Aktivitäten wie z.B. den Jugendbeteiligungsprozess „Jugendrat“ für junge Menschen von 12 bis 16 Jahren. Im Auftrag der Stadt Innsbruck arbeitet auch das Kinder- und Jugendbüro Innsbruck. http://www.kinderbuero.at/de/kb-pt-references/projekt-jugendbeteiligung-in-innsbruck/ Kinder und Jugendliche haben über diesen Beteiligungsprozess die Möglichkeit, auch ihre kulturellen Interessen einzubringen. Kunst und Kultur im Bundeskanzleramt Sektion II – Kunstangelegenheiten Abteilung II/1 – Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fotografie, Video- und Medienkunst: Im Zuge von Jahresförderungen wird auch Kunst- und Kulturvermittlung gefördert, ebenso im Rahmen von Projektförderungen. Abteilung II/2 – Musik, Darstellende Kunst: Im Zuge von Jahresförderungen wird auch Kunst- und Kulturvermittlung gefördert, ebenso im Rahmen von Projektförderungen. Im Bereich der Darstellenden Kunst wird Theater für Kinder/Jugendliche im gleichen Maß gefördert wie andere Theaterprojekte – ausschlaggebend sind die künstlerische Qualität und die überregionale Bedeutung. Abteilung II/3 – Film: Für schulische oder außerschulische Filmvermittlung für Kinder und Jugendliche sind keine Förderungen vorgesehen. Abteilung II/5 – Literatur und Verlagswesen: Außerschulische Vermittlung für Kinder und Jugendliche kann im Rahmen von Jahres- oder Projektförderungen gefördert werden. Abteilung II/7 – Kulturinitiativen:. Kulturvermittlung bzw. Kinder- und Jugendkultur wird häufig im Rahmen von Jahresförderungen gefördert. Für die Förderung von Kultur(vermittlung) für Kinder und Jugendliche gelten die allgemeinen Bestimmungen der Abteilung II/7: Die Projekte müssen von überregionalem Interesse mit beispielgebendem, innovatorischem Charakter sein; die Förderung kann nur eine Ergänzung zu bereits zugesagten Landes- und Gemeindeförderungen sein. KulturKontakt Austria (KKA) KKA arbeitet im Bereich Kulturvermittlung an der Schnittstelle zwischen Schule, Kunst und Kultur. Es werden partizipative Projekte und Aktivitäten der kulturellen Bildung mit Schulen in ganz Österreich umgesetzt und gefördert. Das Angebot umfasst Beratung für LehrerInnen, KünstlerInnen und VermittlerInnen, finanzielle Unterstützung von Aktivitäten in und außerhalb der Schule bis hin zur Entwicklung und Organisation von Schwerpunktprojekten. DIALOGVERANSTALTUNGEN (DVA) In Dialogveranstaltungen arbeiten KünstlerInnen aller Kunstsparten mit SchülerInnen aller Schularten (auch Berufsschulen) impulsgebend im Rahmen des Unterrichts in der Schule zusammen. Die unmittelbare Begegnung mit KünstlerInnen ermöglicht Kindern und Jugendlichen die aktive Teilhabe an künstlerischen Prozessen und fördert die Auseinandersetzung mit zeitgenössischen Kunstformen und arbeitsweisen. Die SchülerInnen arbeiten aktiv und prozessorientiert am Projekt mit. Einreichen können 24 alle Schulen mit Öffentlichkeitsrecht. Die Einreichung eines Förderansuchens ist ganzjährig möglich. Das Ansuchen um Unterstützung muss von der Schule 8 Wochen vor Projektstart gestellt werden Art und Höhe der Förderung: es werden Teile der Honorare von KünstlerInnen gefördert, Materialkosten, Honorare für LehrerInnen, Eintritte etc. werden nicht gefördert. Pro Unterrichtseinheit werden max. 70 Euro an Förderung ausbezahlt, pro Tag max. 210 Euro (bei mehr als drei Unterrichtseinheiten), pro Folgetag max. 70 Euro. Weitere Informationen sowie Förderrichtlinien und Antragsformular: http://www.kulturkontakt.or.at/html/D/wp.asp?pass=x&p_title=5291&rn=193743 PROGRAMM K3 – Kulturvermittlung mit Lehrlingen wird von KulturKontakt Austria organisiert (von außen ist keine Einreichung, aber Anfragen bzgl. Kooperation möglich), vom Bildungsministerium finanziert und ist für die Beteiligten kostenlos. Das Angebot umfasst drei verschiedene Projektmodule: Kurzmodul: vierstündige kommunikationsorientierte Einheiten als kulturelles Bildungsangebot für Berufsschulen oder Großbetriebe mit eigenen Lehrwerkstätten, besonders geeignet für bildungspolitische Schwerpunktaktionen Freizeitmodul: zeitlich flexible (durchschnittlich zwölfstündige) kulturelle Projektangebote für Lehrlinge während der Zeit ihrer Unterbringung in BerufsschülerInnen-Heimen Langmodul: zweieinhalbtägige Workshops in den verschiedensten kulturellen Sparten (Durchführungsdauer im Schnitt 20 Stunden) für Lehrlinge einer Berufsschulklasse/Lehrwerkstätte. Die dafür benötige Zeit wird von allen an der Ausbildung Beteiligten (Schule, Betrieb und Lehrling) gemeinsam in Aufteilung zur Verfügung gestellt. p[ART] – Partnerschaften zwischen Schulen und Kultureinrichtungen Im Rahmen von p[ART] arbeiten je eine Schule und eine Kultureinrichtung in Form einer mehrjährigen Partnerschaft kontinuierlich zusammen und finden so Zugang zur jeweils anderen Lebenswelt. Ziel ist es, langfristige und nachhaltige Partnerschaften zwischen Schulen und Kultureinrichtungen anzuregen und zu etablieren. Die Einreichung zu p[ART] erfolgt im Tandem: Je eine Schule und eine Kultureinrichtung formulieren gemeinsam ihre Motivationen und Ideen für eine langfristige Partnerschaft. Höhe der Förderung: pro Partnerschaft und Jahr maximal 3.500 Euro; die zeitgleiche Teilnahme einer Schule oder einer Kultureinrichtung an zwei Partnerschaften ist nicht möglich; die Teilnahme einer Partnerschaft an p[ART] ist mit drei Jahren befristet. Derzeit gibt es keine Möglichkeit zur Einreichung von neuen Partnerschaften. Die nächste Ausschreibung erfolgt voraussichtlich im Herbst 2016 (für Partnerschaften mit einer Laufzeit von 2017 - 2019). Weitere Infos: http://www.kulturkontakt.or.at/html/D/wp.asp?pass=x&p_title=8010&rn=169670 culture connected – Kooperation zwischen Schulen und Kulturpartnern Die österreichweite Initiative „culture connected“ ist ein Projekt des BMBF. Ziel ist die Unterstützung von Kooperationsprojekten zwischen Schulen und KulturpartnerInnen. Einreichen können Schulen mit Öffentlichkeitsrecht, Projektteams der schulischen Tagesbetreuung sowie Kultureinrichtungen, initiativen und –vereine. Gefördert werden Projekte aus allen Kunst- und Kulturbereichen. Aus den eingereichten Konzepten wählt eine Fachjury Projektideen aus, die eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von maximal 1.500,- Euro pro Projekt erhalten. Neben der Qualität und Aussagekraft der jeweiligen Einreichungen werden auch die Intensität der Zusammenarbeit und die partizipative Einbindung der SchülerInnen berücksichtigt. Die nächste Einreichfrist endet am 3. Dezember 2015 für Projekte, die zwischen Jänner und Juni 2016 stattfinden. Weitere Infos: http://www.kulturkontakt.or.at/html/D/wp.asp?pass=x&p_title=5270&rn=173184 Schulkulturbudget für Bundesschulen ist eine Aktion des Bundesministeriums für Bildung und Frauen (BMBF). KulturKontakt Austria begleitet die Aktion konzeptiv, beratend und organisatorisch. Die Aktion unterstützt Projektideen, die den für das Schuljahr 2015/16 verpflichtenden Themenschwerpunkt "Mit kultureller Bildung 25 Demokratie gestalten!" berücksichtigen und die aktive Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen mit zeitgenössischen Kunstformen fördern. Die Bandbreite ist dabei vielfältig und kann von Gewaltprävention und Antidiskriminierung über Genderfragen bis hin zu sozialer und kultureller Diversität, Inklusion und Interkulturalität oder Sozialem Lernen reichen. Den methodischen Schwerpunkt der Aktion bildet die partizipative Kunstvermittlung: Professionelle KünstlerInnen arbeiten dabei mit den SchülerInnen und LehrerInnen prozessorientiert in Unterrichtsprojekten zusammen. Die aktuelle Einreichfrist endet am 19.10.2015 für Projekte, die von Jänner bis Oktober 2016 stattfinden. Weitere Infos: https://www.bmbf.gv.at/schulen/pwi/pa/cultureconnected.html RaumGestalten Die Projektreihe „RaumGestalten“ fördert Schulprojekte mit architekturspezifischen Inhalten oder benachbarten Disziplinen (Stadt- und Landschaftsplanung, Design) und schärft dadurch die Wahrnehmung der SchülerInnen für ihre gestaltete Umwelt. ArchitektInnen und LehrerInnen, die sich mit den unterschiedlichen Aspekten der Architektur im Unterricht beschäftigen wollen (bevorzugt werden Teams beider Professionen), stellen ein formloses Ansuchen; Die nächste Einreichfrist endet am 4.12.2015 für Projekte, die von Jänner bis Juli 2016 stattfinden. Höhe der Förderung: maximal 2.000 Euro pro Projekt Weitere Infos: http://www.kulturkontakt.or.at/html/D/wp.asp?pass=x&p_title=5069&rn=180626 Macht|schule|theater Ist eine österreichweite Theaterinitiative Macht|schule|theater des BMBF in Kooperation mit KulturKontakt Austria. Ziel der Initiative ist die Unterstützung von Kooperationsprojekten zwischen Schulen und Theatern, um SchülerInnen Einblicke in künstlerische Prozesse zu ermöglichen, den Raum für eigene künstlerische Erfahrungen zu geben und den Lernort Schule in Richtung soziales und kooperatives Lernen zu erweitern. Themenschwerpunkt für das aktuelle Schuljahr ist „Mit kultureller Bildung Demokratie gestalten!“ Die Auswahl wird von einer Fachjury getroffen. Die nächste Einreichfrist endet am 16.11.2015 für Projekte, die von Jänner bis Juni 2016 stattfinden. Höhe der Förderung: max. 2.000 Euro pro Projekt Weitere Infos: http://www.kulturkontakt.or.at/html/D/wp.asp?pass=x&p_title=5065&rn=186629 und http://www.machtschuletheater.at/ u19 – Create Your World Wettbewerb der Ars Electronica für Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre, die Spaß daran haben, etwas Neues zu entwickeln und die Welt von morgen mitzugestalten. KKA ist Projektpartner. Eingereicht werden können alle künstlerischen, technologischen, sozialen oder wissenschaftlichen Innovationen, die allein, im Team oder mit der ganzen Schulklasse erarbeitet werden bzw. wurden. Zu gewinnen gibt es eine Goldene Nica, dotiert mit 5.000 Euro und weitere Geld- und Sachpreise. Einreichen können Kinder und Jugendliche unter 19 Jahren bis 4.3.2016. Weitere Infos: http://www.kulturkontakt.or.at/html/D/wp.asp?pass=x&p_title=5073&rn=190503 Bundeszentrum für schulische Kulturarbeit ZSK Das ZSK ist eine Einrichtung des Bundesministeriums für Bildung und Frauen (BMBF), das österreichweit und schulartenübergreifend tätig ist. Es ist an der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich angesiedelt. Ziele sind u.a. eine Impulssetzung im Bereich der kulturellen Bildung durch Veranstaltungen für LehrerInnen und MultiplikatorInnen (schwerpunktmäßig mit den VertreterInnen der künstlerischen Fächer) sowie durch Informationstransfer (kulturrelevante Fortbildungen, Publikationen, Ausschreibungen und Angebote für Schulen) und Vernetzung (Netzwerk von Kulturbeauftragten an den Pädagogischen Hochschulen und Kulturkontaktpersonen in den Bundesländern). Infos: http://www.bundeszentrum-zsk.at/ 26 Bundesministerium für Bildung und Frauen BMBF Bildungsförderungsfonds für Gesundheit und Nachhaltige Entwicklung (Umwelt- und Gesundheitsbildungsfonds) Das BMBF hat ein integratives Konzept entwickelt, das die Themenbereiche Umwelt und Gesundheit zueinander in Beziehung setzt. Dieses Konzept berücksichtigt nicht nur physische und ökologische, sondern auch psychische und sozio-kulturelle Faktoren. Gefördert werden Schulprojekte, die sich mit diesem Themenkreis auseinandersetzen. Einreichen können sowohl Schulen als auch natürliche und juristische Personen (z.B. Vereine), die Projekte in Kooperation mit Schulen umsetzen möchten. Die Bewertung erfolgt durch eine Kommission im BMBF, der WissenschafterInnen, BeamtInnen und aktive LehrerInnen angehören. Nähere Informationen zu den Kriterien und zum Procedere gibt es unter https://www.bmbf.gv.at/schulen/pwi/pa/bildungsfoerderungsfonds.html sowie beim FORUM Umweltbildung: www.umweltbildung.at mla – media literacy award mediamanual.at schreibt jährlich den media literacy award für die besten und innovativsten medienpädagogischen Projekte an europäischen Schulen aus. Der Wettbewerb fördert den kreativen und kritischen Umgang mit Medien aller Art. Eingereicht werden kann in folgenden Kategorien: Video, Radio, Printmedien und Comics, Fotos, Multimedia und Neue Medien, Games. Wissenschaftliche Arbeiten und Forschungsprojekte zum Thema Medienpädagogik können formlos unter der Kategorie Medienbildung eingereicht werden. Eine Jury entscheidet über die Einreichungen. Finanzielle Unterstützung sind derzeit nur in den Kategorien Video und Radio in Wien und Umgebung möglich, an einer Ausweitung der Förderung wird gearbeitet. Die PreisträgerInnen werden auf mediamanual.at vorgestellt und präsentiert und zur Preisverleihung nach Wien eingeladen. EU XXL Film Der Verein EU XXL Film versteht sich als Forum für den europäischen Film und unterhält mehrere Projekte im Bereich Filmvermittlung und Medienpädagogik, u.a. „KimiK – Kino mit Klasse“, ein fächerübergreifendes, themenorientiertes Projekt, das von ausgewählten Filmen ausgeht. Weitere Informationen: http://www.euxxl.at/content.asp?id=1&id2=0&id3=0&lid=1&eid=1 Montag Stiftung Kunst und Gesellschaft Die in Bonn angesiedelte „Montag Stiftung Kunst und Gesellschaft“ ist auch für Projekte aus Österreich zugänglich und fördert u.a. partizipatorische Kunst- und Kulturprojekte (auch für Kinder und Jugendliche). Siehe dazu auch den Bereich „Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft“: http://www.montagstiftungen.de/jugend-und-gesellschaft/stiftung-jugend-gesellschaft.html 27 Exkurs: Rechtsform Verein Viele kulturelle Initiativen und KünstlerInnengruppen sind als Verein organisiert. Für die Abwicklung öffentlicher Förderungen bietet ein Verein viele Vorteile: • Durch die Organisationsform Verein kann in den Statuten klar festgelegt werden, dass es sich um ein nichtkommerzielles, gemeinnütziges Projekt handelt. Das ist insofern von Bedeutung, als es für gemeinnützige Vereine steuerliche Begünstigungen gibt. • Ein Verein ist eine relativ unkomplizierte Rechtsform, und die Kosten für die Errichtung sind gering. Die Strukturen des Vereins können weitreichend selbst bestimmt werden. Das Vereinsgesetz schreibt lediglich vor, dass der Vereinsvorstand aus mindestens zwei Personen bestehen muss, und dass zwei unabhängige RechnungsprüferInnen gewählt werden müssen. • Zwischen den Beteiligten (Vorstände, Mitglieder des Vereins) sind klare Spielregeln durch die Statuten vereinbart. Für den/die SubventionsgeberIn ist damit auch klar, wer formal AnsprechpartnerIn ist (zumeist Obfrau/mann und KassierIn). Über die Notwendigkeit von RechnungsprüferInnen ist eine interne Kontrolle der Finanzen im Verein gegeben. • Die finanztechnische Handhabung ist getrennt von privaten Finanzen, da ein Verein eine eigene Buchhaltung führen muss. Bei kleinen Vereinen (mit gewöhnlichen jährlichen Einnahmen oder Ausgaben unter 1 Mio. Euro) genügt eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung samt Vermögensübersicht. Ein Verein sollte auch ein eigenes Konto einrichten. Das ist auch zu empfehlen, selbst wenn man/frau für ein zeitlich befristetes Projekt auf einen Verein verzichtet! • Es ist günstig, wenn private und die Kulturarbeit betreffende Finanzabläufe voneinander getrennt sind, denn Geldeingänge auf einem Privatkonto können unter Umständen für eine Privatperson einkommensteuerrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Es sollten keine Einnahmen oder Zahlungen des Vereins über private Konten von Vereinsmitgliedern abgewickelt werden, denn das kann zu Missverständnissen und einem massiven bürokratischen Aufwand führen. KünstlerInnen arbeiten (zumeist) als Neue Selbstständige. Doch auch viele EinzelkünstlerInnen schließen sich in Vereinen zusammen, aufgrund der oben genannten Vorteile. Nähere Informationen über Verein und Vereinsrecht finden sich u.a. im Organisationshandbuch der KUPF, auf der Homepage der TKI unter http://www.tki.at/19/rechtliches/vereine.html sowie auf der Website des Innenministeriums unter http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_vereinswesen/ 28 Praxisteil Förderanträge Textteil In diesem Teil wird praxisbezogen erläutert, wie Förderanträge geschrieben werden sollten. Es gibt viele Tipps und drei Best Practice Beispiele von Förderanträgen. Ein vollständiger Antrag besteht immer aus einem Textteil, d.h. einer Beschreibung des Projekts und einem Finanzplan. Wenn seitens der SubventionsgeberInnen Formulare vorgesehen sind oder wenn es sonstige Richtlinien für die Einreichung gibt (z.B. Umfang des Textes), sollten diese unbedingt beachtet werden. Das Nicht-Erfüllen dieser Voraussetzungen kann zur Ablehnung des Antrags aus formalen Gründen führen! Zudem schickt man/frau bei einem Subventionsantrag einen Begleitbrief mit. In diesem sollten die Vorhaben ganz knapp zusammengefasst werden (2 bis 3 Sätze) und bezogen auf den/die jeweiligen FördergeberIn folgende Formulierung verwendet werden: „Wir beantragen bei [SubventionsgeberIn] eine anteilige Förderung in der Höhe von XY Euro“. Auch wenn die Unterlagen per E-mail übermittelt werden, sollte diese Form beibehalten werden. (Bitte vorher nachfragen, ob eine Einreichung per E-mail möglich ist – meist wird ein unterschriebener Antrag benötigt.) Erstmalige Einreichung Bei erstmaliger Einreichung bzw. wenn ein Kontakt mit den SubventionsgeberInnen schon länger her ist, ist es sinnvoll, eine Selbstbeschreibung des Vereins bzw. des/der KünstlerIn beizulegen. Diese sollte auf bisherige Aktivitäten und Projekte hinweisen, die handelnden Personen und Vereinsstrukturen vorstellen und den räumlichen/inhaltlichen Rahmen der Kulturarbeit zusammenfassen. Viele SubventionsgeberInnen möchten bei der Ersteinreichung auch Vereinsstatuten und einen aktuellen Vereinsregisterauszug haben (zum Download unter: http://zvr.bmi.gv.at). Auch Veränderungen der Vereinsstruktur (z.B. neue inhaltliche Ausrichtung, neue Statuten) sollten den SubventionsgeberInnen mitgeteilt werden. Der Textteil eines Förderantrags Eine gute Basis für den Kulturförderantrag bildet ein Projektstrukturplan. Im Strukturplan wird das Projekt in Teilprojekte bzw. Arbeitspakete zerlegt. Ein Arbeitspaket ist ein Projektteil, der nicht mehr weiter zerlegt werden kann. Die Untergliederung wird ähnlich einem Organigramm aufgezeichnet bzw. mit Kärtchen aufgepinnt. Die Aufgliederung erfolgt über mehrere Ebenen hinweg, nach dem Prinzip von grob zu fein. Die nicht mehr teilbaren Aufgaben müssen in sich abgeschlossen und genau definiert sein, sodass sie vollständig an ein Teammitglied oder eine Arbeitsgruppe übergeben werden können. Die gesammelten Arbeitspakete bilden das gesamte Projekt, d.h. alles was im Projekt an Aufgaben, Zeit und Material gebraucht wird, soll in Form eines Arbeitspaketes aufgezeichnet werden. Auf der Grundlage des Projektstrukturplanes und der einzelnen Beschreibungen von Arbeitspaketen kann ein Ablaufplan (eine To-Do-Liste) erstellt werden. Ebenso werden die einzelnen Arbeitspakete mit Kosten versehen. Damit wird die Grundlage für den Finanzierungsplan (vgl. Kapitel Finanzierungsplan) geschaffen. Die Kosten aus den Arbeitspaketen werden in den Finanzplan übertragen, damit sind die Gesamtkosten des Projekts ersichtlich. 29 Ausschnitt eines Projektstrukturplans: Im Textteil des Antrags gilt es darzustellen, was mit den öffentlichen Mitteln geplant ist. Es sollte klar sein, ob eine Jahresprogrammförderung, die Förderung eines oder mehrerer Projekte oder eine Investition beantragt werden. Es ist durchaus auch möglich, mehrere Subventionsarten gleichzeitig einzureichen, der Antrag sollte aber entsprechend gegliedert sein. Wissen, was gewollt wird Um einen guten Antrag zu schreiben, braucht es eine Vorstellung, welche Aktivitäten geplant sind. Nur wenn klar ist, was man/frau will, kann es auch so aufgeschrieben werden, dass sich Außenstehende etwas darunter vorstellen können. Es ist sinnvoll, sich in die Position des/der LeserIn, d.h. des/der BeamtIn oder der Jury zu versetzen. Um die Frage zu klären, ob der Text verständlich ist, empfiehlt es sich, jemanden den Text lesen zu lassen, die/der nicht am Projekt beteiligt ist. Die folgenden Werkzeuge aus dem Projektmanagement bzw. dem Journalismus können dabei helfen, den Text klar zu strukturieren und zu formulieren. Es sind Methoden, um für sich zu überprüfen, ob die geplanten Aktivitäten so durchdacht sind, dass sie auch für Außenstehende nachvollziehbar und verständlich sind. SMART SMART ist ein Akronym für spezifisch / messbar / aktionsorientiert / realistisch / terminiert und dient im Projektmanagement zur eindeutigen Definition von Zielen. Die abgekürzten Begriffe sollen Folgendes zum Ausdruck bringen: • spezifisch: thematisch eindeutig/originär, präzise, abgegrenzt? • messbar: verlässliche Indikatoren zur Erfolgsüberprüfung? • aktionsorientiert: keine Lösung vorwegnehmend, handlungsgestaltbar? • realistisch: anspruchsvoll und zugleich machbar? • terminiert: fest datierter Endpunkt (Zielerreichung)? 30 Die 7 W‘s Im Journalismus gibt es die Regel der 7 W. Wer? Was? Wo? Wann? Wie? Warum? Welche Quelle? Die modifizierten W-Fragen sind eine gute, einfache Möglichkeit, um zu überprüfen, ob alle notwendigen BasisInfos vorhanden sind. Folgende Variante der W-Fragen eignet sich sehr gut, um eine Grobdefinition eines Projekts zu formulieren: Grobdefinition eines Projekts WAS Abgrenzung des Projekts/der Aufgabenstellung durch Definition der Ziele und Nichtziele WER … ist am Projekt interessiert … ist von dem Projekt und der Aufgabenstellung betroffen … ist verantwortlich für das Projekt … stellt die Ressourcen zur Verfügung WANN … Beginn … Ende … Zwischentermine WARUM Gründe für das Projekt (aktueller Anlass, politischer Hintergrund, künstlerische Herausforderung …) WO … in welchem Bereich der Organisation soll das Projekt umgesetzt werden (Jahresprogramm, Investition …) … an welchem Ort (geografisch) erfolgt die Umsetzung WOMIT wird das Projekt gemacht/die Aufgabenstellung bewältigt … Finanzielle Ressourcen … Personelle Ressourcen … Betriebsmittel etc. Struktur des Textes Die Strukturierung des Textes hängt stark von den Inhalten der Aktivitäten ab. Ansuchen könnten z.B. so gegliedert sein: Projektansuchen • Einleitung mit kurzer Darstellung der geplanten Aktivitäten und der inhaltlichen Intentionen • genauere Darstellung des Projekts mit grobem Zeitplan • Organisatorischer Rahmen: Personen/Personal, Orte, Öffentlichkeitsarbeit etc. • ev. Kurzzusammenfassung des Projekts • Kontaktdaten der AntragsstellerIn, Bankverbindung Jahresansuchen (kulturelles Jahresprogramm eines Kulturvereins) • Einleitung mit Überblick über das Jahr, Schwerpunktsetzungen, inhaltliche Anliegen & Perspektiven 31 • • • • • Fixe Programm- und Projektschienen mit grobem Zeitplan Spezielle Projekte mit grobem Zeitplan Organisatorischer Rahmen: Personen/Personal, Orte, Öffentlichkeitsarbeit etc. ev. Kurzzusammenfassung der geplanten Vorhaben Kontaktdaten der AntragsstellerIn, Bankverbindung Investitionsansuchen • Beschreibung der notwendigen Investition, wenn möglich mit Hinweis auf vorhandene Kostenvoranschläge • Gründe für die Investition (z.B. Einsparungen in anderen Bereichen, effizientere Abläufe) in Bezugnahme zu den kulturellen Aktivitäten • ev. Zeitplan und organisatorischer Rahmen • Kontaktdaten der AntragsstellerIn, Bankverbindung 32 Finanzierungsplan Der Finanzierungsplan macht transparent, wie sich die Kosten des Projekts zusammensetzen und wie mit den beantragten öffentlichen Subventionen umgegangen werden soll. Der Finanzierungsplan enthält also alle geplanten Ausgaben und alle erwarteten Einnahmen. Es sollte aus dem Finanzierungsplan hervorgehen, wie viel Geld bei der jeweiligen Förderstelle beantragt wird. Dabei sollte auch ersichtlich sein, ob und von wem es schon fixe Subventionszusagen gibt und wo etwas schon beantragt wurde. Ehrenamtliche Leistungen/Eigenleistungen Im Anschluss an die Auflistung aller Ausgaben und Einnahmen sollten im Finanzierungsplan auch ehrenamtliche Leistungen und Eigenleistungen angegeben werden. Das sind Leistungen, die unentgeltlich seitens der ProjektbetreiberInnen in ein Projekt eingebracht werden (z.B. unbezahlte Arbeit oder Sachsponsoring). Ehrenamtliche Leistungen/Eigenleistungen können monetär bewertet werden und sollten unter dem eigentlichen Budget getrennt als Informationsteil angeführt werden. Mit ihrer Darstellung im Finanzierungsplan werden sie in Relation zum gesamten Budget bzw. zu den Förderungen der öffentlichen Hand gesetzt und für die FördergeberIn sichtbar gemacht. • Ehrenamtliche Leistungen sind alle unentgeltlich erbrachten Arbeitsleistungen, die für die Durchführung des Projekts relevant sind, von der Konzeption bis zum Putzen nach einer Veranstaltung. Um diese Leistungen zu bewerten, ist es sinnvoll, die für das Projekt voraussichtlich anfallenden, unbezahlten Stunden aller MitarbeiterInnen zu schätzen und diese mit einem Stundensatz, der angegeben werden sollte, zu bewerten. • Eigenleistungen: In viele Projekte fließen auch Sachleistungen ein, die nicht bezahlt werden müssen z.B. Raumkosten, privat geliehene Geräte etc. Auch diese Sachleistungen sollten angeführt und monetär bewertet werden. Struktur eines Finanzierungsplans Ausgaben .............................................. € .................. .............................................. € .................. .............................................. € .................. Summe Ausgaben € .................. Einnahmen .............................................. € .................. .............................................. € .................. .............................................. € .................. Summe Einnahmen € .................. Ehrenamtliche Leistungen / Eigenleistungen Ehrenamtliche Leistungen und Eigenleistungen werden zwar finanziell ausgewiesen, aber nicht direkt in das geldbezogene Budget eingerechnet (z.B. Veranstaltungsorganisation x Stunden oder auch Sachsponsoring wie Raummiete im Wert von x Euro etc.). Die ehrenamtlichen Leistungen und Eigenleistungen werden zur Information des/der FördergeberIn dargestellt. 33 Finanzierungsplan für ein Projekt Ein Projekt-Finanzierungsplan ist im Normalfall ausgeglichen, d.h. die geplanten Ausgaben entsprechen den Einnahmen. Ausgaben Hier sind übersichtlich alle Kosten anzuführen, die sich direkt auf das geplante Projekt beziehen. Das sind z.B. • • • • • • • Honorare und Spesen für KünstlerInnen und ReferentInnen (Gagen, Fahrt, Übernachtung, Verpflegung etc.) Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (Druck- und Kopierkosten, Layout, Versand, Kosten einer Projekthomepage, Honorare etc.) und Dokumentation (Fotos, Mitschnitte, Video, Druck- und Kopierkosten, Redaktion etc.) Raummieten, Technikmieten, Fahrt- und Transportkosten, sonstige Sachkosten (z.B. Deko-Material, Requisiten, Kopien etc.) AKM, Steuern und Abgaben Honorar für Projektorganisation, Kosten für Hilfskräfte in der Durchführung (Kassa, Sesselstellen, Kinderbetreuung etc.) Anteilige Strukturkosten: anteilige Kosten für Telefon und Internetzugang, Postgebühren, Büromaterial, Büromiete, fix angestelltes Personal etc. Diese Kosten können nur anteilig verrechnet werden und sollten in einem realistischen Verhältnis zu den anderen Kosten stehen. Manche SubventionsgeberInnen (z.B. der Bund) sehen Prozentsätze vor, wie hoch der Strukturkostenanteil sein darf. Die gesamten Strukturkosten werden ermittelt, indem man/frau sämtliche Kosten des Vereins, die nicht direkt Projekten zuordenbar sind, summiert. Diese Summe wird je nach Aufwand der Projekte auf alle Projekte aufgeteilt. Fließen Arbeitsstunden von angestelltem Personal ein, ist es sinnvoll, beim Schreiben von Stundenlisten gleich Arbeitsstunden den Projekten zuzuordnen. Überschreitet man/frau mit dieser Form der Aufteilung den abrechenbaren Strukturkostenanteil, müssen für diese Kosten andere Finanzierungen gefunden werden. 5–10 % der Kosten für unerwartete Kosten (als solche deklariert) Einnahmen Alle auf das Projekt bezogenen Einnahmen sollen vollständig aufgelistet werden. Das sind z.B.: • • • • • Subventionen, öffentliche Förderungen: alle Förderstellen, bei denen das Projekt eingereicht wird, sind anzuführen. Es ist am besten, hier gleich dazuzuschreiben, ob eine Subvention erst beantragt oder bereits fix zugesagt wurde. Eigeneinnahmen: d.h. alle Einnahmen, die in Geldwerten dem Projekt zu Gute kommen und nicht von öffentlichen FördergeberInnen kommen, z.B. Erlöse aus Verkauf von Publikationen, Eintrittsgelder etc. Sponsoring (finanzielle Zuwendungen eines privaten Sponsors). Sponsoring setzt im Gegensatz zu Spenden immer eine Gegenleistung voraus (z.B. Platzieren des Sponsorlogos auf eigenen Medien). Einnahmen aus Inseraten in eigenen Publikationen; Achtung: Auf der Ausgabenseite muss dann die Werbeabgabe bedacht werden. Spenden zweckgewidmet für das konkrete Projekt, z.B. jene Gelder, die von BesucherInnen einer Veranstaltung mit freiem Eintritt gespendet werden. 34 Schematisches Beispiel eines Finanzierungsplans für ein Projektansuchen: Ausgaben Veranstaltungsausgaben: € 300 Gage KünstlerIn € 300 Miete Tonanlage € 200 Raummiete € 150 Dekomaterial € 50 Organisationshonorar € 100 Unvorhergesehenes (5%) € 55 Öffentlichkeitsarbeit: Flyer, Plakate Druck € 200 Grafikhonorar € 100 Summe Ausgaben € 1.155 Einnahmen Eintritte € 255 Förderung Land (angesucht) € 600 Förderung Gemeinde (angesucht) € 300 Summe Einnahmen € 1.155 Ehrenamtliche Leistungen/Eigenleistungen: Die Veranstaltungsorganisation im Umfang von ca. 20 h und das Verteilen von Flyern sowie Plakatierarbeiten im Ausmaß von ebenfalls ca. 20 h werden als Eigenleistung (im Wert von insgesamt ca. € 400 ) in das Projekt eingebracht. Bei größeren Geldsummen bzw. bei geplanten Investitionen ist es sinnvoll, Kostenvoranschläge beizulegen. Zur besseren Übersichtlichkeit kann es auch sinnvoll sein, Beiblätter zu machen, aus denen die Art der Kalkulation sichtbar wird (z.B. bei den Personalkosten). Finanzierungsplan für ein kulturelles Jahresprogramm Ein Finanzierungsplan für das kulturelle Jahresprogramm enthält alle Projektkosten und zusätzlich alle anfallenden Strukturkosten (Miete, Betriebskosten, Personal, Bürostruktur etc.) eines Arbeitsjahres, wobei die zu erwartenden Kosten so genau wie möglich und nachvollziehbar aufzuschlüsseln und zuzuordnen sind. Zusätzlich zur Aufstellung der Kosten für die gesamte Jahrestätigkeit müssen auch die Einzelveranstaltungen des Jahresprogramms detailliert aufgeschlüsselt und mit Kosten versehen werden. Bei den Einnahmen werden alle Einnahmen des Vereins angegeben. Auf die ehrenamtlichen Leistungen und Eigenleistungen sollte wie oben beschrieben hingewiesen werden. 35 Vereine, die bereits öfter Subventionen für die Jahrestätigkeit erhalten haben, sollten gröbere Abweichungen zum Vorjahresbudget im Textteil des Antrags oder in Anmerkungen zum Budget erklären. Finanzierungsplan für Investitionen Dieser Finanzierungsplan folgt grundsätzlich den Regeln von Projektsubventionen. Wichtig ist hierbei, das Beilegen von Kalkulationsgrundlagen und/oder Kostenvoranschlägen nicht zu vergessen. Exkurs: Finanzielle Bewertung der eigenen Arbeit Die eigene Kulturarbeit zu bewerten, ist nicht einfach, zumal Kollektivverträge und verbindliche Honorarsätze im Kulturbereich fehlen. Auch sind die Förderungen durch die öffentliche Hand in der Regel so knapp, dass sie eine der realen Arbeitsleistung entsprechende Bezahlung meist nicht ermöglichen. Die TKI hat aber in Anlehnung an das Gehaltsschema für Vereine der GPA (Gewerkschaft der Privatangestellten) Honorarrichtlinien für freiberufliche Kulturarbeit erstellt, um ihren Wert in Zahlen sichtbar zu machen und den Kulturschaffenden einen Bezugsrahmen für die Kalkulation ihrer Arbeit zur Verfügung zu stellen: http://www.tki.at/19/honorarrichtlinien.html. Die IG Kultur Österreich hat in Folge ein Lohnschema für angestellte Kulturarbeit erarbeitet: http://igkultur.at/bibliothek/dateienwolfie/service/Honorarrichtlinien_2015.pdf/view In der Praxis der Kulturinitiativen gibt es sehr unterschiedliche Regelungen für die Bezahlung von Projektmitarbeit, die sich meist an den realen finanziellen Bedingungen der Vereine orientieren. Eine klare Abgrenzung von bezahlter und ehrenamtlicher Arbeit in einem Kulturverein ist aber jedenfalls empfehlenswert! Nur so kann ein sinnvolles Budget erstellt werden. Bezahlte Arbeit Für in der Vereinsarbeit immer wieder anfallende Arbeiten ist es sinnvoll, gewisse Honorarsätze festzulegen, um nicht immer wieder neu überlegen und entscheiden zu müssen, wie viel für welche Arbeit bezahlt werden soll. Ehrenamtliche Arbeit Ehrenamtliche Leistungen und Eigenleistungen sollen zwar ausgewiesen, aber nicht monetär in das geldbezogene Budget, sondern im Anschluss daran dargestellt werden. Wichtig ist jedoch, diese Leistungen zur Information des/der FördergeberIn sichtbar zu machen. 36 DO’s & DON’Ts beim Antragschreiben Nicht zu kurz und nicht zu lang! Keinen Roman mit 30 Seiten verfassen, aber auch nicht eine halbe Seite Text für ein kulturelles Jahresprogramm abgeben. Je umfangreicher die Aktivitäten sind, desto mehr Text ist notwendig. Werden in einer Ausschreibung Seitenbeschränkungen angegeben, so sollte man/frau diese einhalten. Ein Subventionsantrag ist keine wissenschaftliche Arbeit. Hinweise auf den theoretischen Background einer kulturellen Aktivität haben durchaus Platz, müssen und sollen aber (vor allem auch im Hinblick auf den Textumfang) nicht im Detail ausgeführt werden. Es ist sinnvoll, den Subventionsantrag von jemandem, der/die die Aktivitäten nicht oder nicht gut kennt, gegenlesen zu lassen. Damit kann erreicht werden, dass eventuelle Unklarheiten in der Darstellung („Braten im eigenen Saft“) herausgefunden und verbessert werden können. Der Text sollte keine „Textwüste“ sein, sondern strukturiert werden. Zwischentitel werden gesetzt, um dem/der LeserIn beim Lesen zu helfen. Sie geben an, was im nächsten Abschnitt kommt. Zwischentitel unterteilen den Text in Stücke von angenehmer Leselänge. Sie lockern auf. Die optische Darstellung des Subventionsantrags sollte ansprechend und übersichtlich sein. Bei längeren Texten ein eigenes Deckblatt machen! Es sollte ein durchgehendes Layout gewählt werden und zumindest das Vereinslogo seinen Platz finden. Rechtschreib- und Tippfehler sollten vermieden werden, die Seiten sollten durchnummeriert sein. Beim Format ist A4 zu empfehlen, da das für die Aktenverwaltung der BeamtInnen am einfachsten ist. Der Antrag sollte in einer Mappe o.ä. abgegeben werden. Es sollte jedenfalls möglich sein, die Unterlagen in einen Ordner einzuheften. DO’s & DON’Ts beim Finanzplan Der Finanzplan soll optisch gut lesbar, d.h. klar gegliedert sein, wobei die Struktur der Projektbeschreibung übernommen werden kann und die Kosten nach Projektteilen (Recherche, Ausstellung, Vernissage, Publikation etc.) gegliedert werden kann oder nach Art der Kosten (KünstlerInnenhonorare, Spesen KünstlerInnen, Öffentlichkeitsarbeit, Technik etc.). Die Kalkulation muss vollständig sein und mit dem Antragschreiben übereinstimmen, d.h. es sollen keine Kosten enthalten sein, die sich nicht anhand der Projektbeschreibung nachvollziehen lassen. Bei größeren Summen empfiehlt es sich anzugeben, wie sich die Kosten errechnen (z.B.: Honorar MitarbeiterIn 1 1.750 Euro [= 50 Arbeitsstunden á 35 Euro ]). Falls man sich zur Berechnung von Kosten auf ein bestimmtes Schema bezieht, kann auf dieses in der Fußnote hingewiesen werden. Bei großen Posten sollte ein Kostenvoranschlag beigelegt werden. Insgesamt sollte anhand der Kostenaufstellung sichtbar werden, dass die Kosten gut recherchiert und realistisch kalkuliert wurden und keine Fantasieprodukte sind. Im Finanzplan sollten auch keine Rechenfehler vorkommen. Insgesamt gilt: Keine unrealistischen Zahlenspielereien! Bei BeamtInnen und Jurys hat man/frau es in der Regel mit Personen zu tun, die Budgets kultureller Projekte sehr gut kennen und überhöhte Kalkulationen herausfinden. Gerade bei Aktivitäten, die sich noch stark in Planung befinden, ist es seriöser, einen Puffer für unerwartete Kosten von 5–10 % einzubauen (und ihn als solchen zu deklarieren) als alle anderen Budgetposten zu erhöhen. Auf der Einnahmenseite empfiehlt es sich, sehr vorsichtig zu kalkulieren, d.h. bei Erlösen aus Eintritten oder Sponsorengeldern eher von kleineren Summen auszugehen. Falls die kalkulierten Summen nicht eingenommen werden, muss die fehlende Differenz über andere Quellen lukriert werden. 1 errechnet nach den Honorarrichtlinien der TKI 37 DO’s & DON’Ts in der Kommunikation mit Förderstellen BeamtInnen brauchen knappe, klare, übersichtliche und vollständige Unterlagen. Gibt es Fragen vor der Antragstellung, stehen BeamtInnen für Auskünfte gerne zur Verfügung. Nach Absendung des Antrags ist es möglich, anzurufen und nachzufragen ob die Unterlagen angekommen sind und ob es noch offene Fragen gibt. Man/frau sollte sich aber nicht erwarten, dass Anträge innerhalb weniger Tage bearbeitet werden können. Ein Nachfragen, wie mit dem Antrag weiter umgegangen wird, ist erst nach längerer Zeit, etwa einem Monat oder länger, angebracht. Bei Telefonaten und Terminen ist ein höflicher, partnerInnenschaftlicher Ton anzuraten. Das heißt aber nicht, dass man/frau unkritisch sein muss. Es ist davon auszugehen, dass BeamtInnen gerne weiterhelfen, wenn sie können. Für ihren Arbeitsbereich sind sie ExpertInnen, die durchaus auch gefordert werden können, AntragstellerInnen zu beraten. Termine mit BeamtInnen oder PolitikerInnen sind gut vorzubereiten. Es ist sinnvoll, vorher abzuklären, wie viel Zeit zur Verfügung steht und selbst eine kleine Tagesordnung zu machen und mitzubringen, wenn mehrere Themen anstehen. Man/frau sollte sich für das Gespräch ein realistisches Ziel setzen. Um ein zielorientiertes Gespräch führen zu können, ist es ratsam, dass zwei bis drei Personen seitens des Vereins am Gespräch teilnehmen. Gespräche mit mehr TeilnehmerInnen sind meist verwirrend. Eine Person sollte für ein Protokoll verantwortlich sein. Dieses kann nach dem Termin dem/der GesprächpartnerIn zur Kenntnisnahme geschickt werden. Das ist sinnvoll, um mündlich Besprochenes zu fixieren und sich in weiteren Gesprächen auf Vereinbarungen beziehen zu können. MitarbeiterInnen der Kultur-Dachverbände begleiten Mitglieds-Kulturvereine auf Wunsch auch bei Gesprächen mit SubventionsgeberInnen, vor allem in schwierigen Situationen. Bei größeren Aktivitäten (z.B. Errichtung oder Renovierung eines Veranstaltungshauses) oder in schwierigen Situationen kann es auch sinnvoll sein, Fördergespräche mit BeamtInnen und/oder PolitikerInnen verschiedener Förderstellen gleichzeitig zu machen. Das hat den Vorteil, dass direkt verhandelt werden kann, wie eine Kostenverteilung möglich ist. Eine regelmäßige Information der Förderstellen über die eigene Arbeit kann gewährleistet werden, indem deren Adressen in den Postverteiler für Programmzusendungen oder einen E-mail-Newsletter des Vereins aufgenommen werden. Es sollten sowohl BeamtInnen wie PolitikerInnen informiert werden. Die meisten Förderstellen schreiben vor, dass auf deren Förderung in Form der Platzierung des Logos auf Publikationen etc. hingewiesen werden soll. Darauf sollte nicht vergessen werden! 38 Best Practice Beispiele Die folgenden Best Practice Beispiele für Subventionsanträge sollen Einblick in gelungene Varianten für Ansuchen geben und sind als Anregung gedacht. Die Form der Anträge ist abgestimmt auf die darin beschriebenen konkreten Aktivitäten. Sie können nicht 1:1 auf andere Aktivitäten übertragen werden. Jeder Antrag braucht eine eigene, passende Struktur. Die Auswahl der Best Practice Beispiele erfolgte vor allem nach formalen Gesichtspunkten (Struktur, Form, Verständlichkeit etc.) und weniger nach der inhaltlichen Ausrichtung der beschriebenen Kulturarbeit. Beispiel für ein Projektansuchen: Textteil On the way… Seeking Auf der Suche In cammino cercando Na putu potrage Concept of a multicultural theatre project Konzept eines multikulturellen Theaterprojektes Projektansuchen Nothdurft. Verein für Theater – Theatergruppe Die DiletTanten Seite 1 39 Inhalt Die TeilnehmerInnen 3 Das Projekt 4 Das Stück 5 Die Ziele 5 Die Theateransätze 6 Die Biographien 8 Der Ablauf – Die Orte 9 Der Kontakt 9 Der Finanzplan 10 Projektansuchen Nothdurft. Verein für Theater – Theatergruppe Die DiletTanten Seite 2 40 Die TeilnehmerInnen Deutschland SchauspielerInnen der Schauspielschule Ruth v. Zerboni, München Regie: Ulrike Behrmann v. Zerboni Deutschland / Iran / Türkei / Tschechien Professionelle SchauspielerInnen und MusikerInnen der Gruppe Art Company Regie: Ferdi Degirmencioglu Österreich / Italien Verein Nothdurft. Verein für Theater – Theatergruppe Die. DiletTanten in Zusammenarbeit mit Associazione Teatrale „Pirate Ship“ Bergamo Regie: Enrico Masseroli Serbien SchauspielerInnen des REX – Cultural Centre B92 Regie: Irena Ristic Projektansuchen Nothdurft. Verein für Theater – Theatergruppe Die DiletTanten Seite 3 41 Das Projekt Zur Entstehung des Projektes zitiere ich kurz Ulrike Behrmann v. Zerboni, die Regisseurin und Direktorin der Theaterschule in München und Initiatorin des Projektes: 1999, kurz nach dem Nato-Bombardement auf Serbien, begegneten mir drei Psychiater aus Belgrad auf einer Psychodrama-Konferenz in Budapest. Auf meine Frage, was ich für sie tun könne, antworteten sie: „Vergiss uns nicht.“ Daraufhin startete die Planung des Projektes, das einen Schritt zu Europäischer Integration und europäischem Zusammenhalt auch über die derzeitigen Grenzen der EU hinaus zum Ziel hat. Das Projekt gliedert sich in zwei Teile: Der erste Teil wird im Heimatland jeder Gruppe mit ihrem/r RegisseurIn erarbeitet. Das Stück Das Spiel vom Fragen des österreichischen Autors Peter Handke dient als Grundlage, auf der dann jede Theatergruppe gemäß ihrer theatralischen Methode ein Stück entwickelt. Die vier Stücke werden jeweils eine halbe Stunde dauern. Der zweite Teil ist work in progress: Alle Gruppen treffen sich Mitte Oktober in Hall, wo sie für zwei Wochen gemeinsam unter der Leitung von allen vier RegisseurInnen intensive Theaterarbeit leisten werden. Im Austausch von Theatermethoden, Erfahrungen und persönlichen Herangehensweisen wird hier ein fünftes Theaterstück entwickelt. In Belgrad wird dann noch eine Woche am zweiten Teil des Projektes gearbeitet. Anschließend finden dort die Premiere und zwei weitere Aufführungen statt. Von Belgrad aus startet dann eine Tournee, die über München (D) und Hall in Tirol nach Bergamo (I) führt. Insgesamt wird so eine Brücke von Hall im Zentrum Europas nach Belgrad, einem den meisten Leuten nur durch den Krieg bekannten Teil Europas, gebaut. Projektansuchen Nothdurft. Verein für Theater – Theatergruppe Die DiletTanten Seite 4 42 Das Stück Im Stück Das Spiel vom Fragen oder die Reise zum sonoren Land, das Handke 1989 geschrieben hat, ist die Frage das zentrale Thema. Das Fragen ist etwas Essentielles im Leben des Menschen. Die Frage bedeutet offen sein für das Gegenüber und für die Umgebung. Das Fragen als Heilmittel gegen die Einsamkeit. Das Stück beschäftigt sich mit der Tatsache, dass die Menschen das Fragen, das Miteinander und Füreinander verlernt haben. Die 8 Figuren des Stückes, die die gesamte Gesellschaft repräsentieren (Mauerschauer, Spielverderber, Einheimischer, Schauspieler u. Schauspielerin, die beiden Alten und Parzival) begegnen sich im Hinterland des Krieges und sind auf der Suche nach dem sonoren Land. Sie wollen aus der Hölle des Nicht-mehr-fragen-können ausbrechen, um durch das Fragen endlich wieder einen ehrlichen Bezug zum Leben zu bekommen. Die Ziele “Vereintes Europa” Die europäische Realität beinhaltet mehrere Aspekte, wodurch sich Europäer voneinander unterscheiden: den geographischen, kulturellen, sozialen und ideologischen. Dadurch entsteht eine komplexe Identität, die in vielen verschiedenen lokalen Gemeinschaften deutlich zum Ausdruck kommt. Das Potential, das in der Verschiedenheit der europäischen Kulturen liegt, kann nur durch Kooperation fruchtbar werden. Wir wollen mit diesem Projekt eine Kooperation zwischen SchauspielerInnen und RegisseurInnen unterschiedlicher Nationalitäten realisieren, die einen ehrlichen Austausch von kulturellen Erfahrungen und verschiedenen Denkweisen ermöglicht. Wir glauben, dass unser Projekt ein Beitrag zu der Idee eines vereinten Europas sein kann. Kommunikation zwischen Generationen Ein weiteres Ziel ist die Kommunikation zwischen den verschiedenen Generationen: Die gegenseitige Achtung und Zusammenarbeit von Jung und Alt wird immer wichtiger, um Tendenzen der Vereinsamung entgegenzuwirken. Die TeilnehmerInnen des Projektes sind sozusagen das Vorbild für die Zuschauer. Drei Altersgruppen arbeiten hier zusammen: die SchauspielerInnen der DiletTanten (zwischen 17 und 20 Jahre), der Theaterschule v. Zerboni (zwischen 25 und 30), des Belgrade Drama Theatre und des Art Club (von 30 aufwärts). Projektansuchen Nothdurft. Verein für Theater – Theatergruppe Die DiletTanten Seite 5 43 Austausch verschiedener Kunstformen Jede der Gruppen benutzt eine andere Form des Theaters (Körpertheater, Psychodrama, Multimediales Theater, Musiktheater). Doch es bleibt nicht beim zur Schau stellen des Endproduktes, sondern es kommt im zweiten Teil des Projektes zu einem Austausch zwischen den SchauspielerInnen mit Hilfe der RegisseurInnen. Besonders bemerkenswert ist, dass die gesamte Gruppe von allen vier RegisseurInnen gemeinsam geleitet wird, die alle aus verschiedenen Theaterrichtungen kommen und daher auseinandergehende theatralische Vorstellungen haben. Was bei der Arbeit herauskommt – wir werden sehen! Auf jeden Fall wiederum eine Übung in Toleranz und aktiver Auseinandersetzung mit dem Fremden. Zusammenarbeit Laien und Professionelle Die Theatergruppe „Die.DiletTanten“ als einzige nicht professionelle Gruppe im Projekt wird mit dem professionellen italienischen Regisseur Enrico Masseroli zusammenarbeiten und auf einem internationalem Niveau am Projekt mitwirken und auch Teile der Organisation übernehmen. Vorträge/Diskussionen in Schulen Neben der internen Arbeit und den Vorstellungen sind auch Gespräche und Vorträge der RegisseurInnen und SchauspielerInnen in Schulen und Schulvorführungen geplant, die die SchülerInnen über Theaterarbeit und die verschiedenen Theateransätze informieren sollen. Information der Bevölkerung Um auch die Leute auf der Straße ansprechen zu können sind während der zwei Wochen in Hall verschiedene Aktionen in der Stadt geplant (Stelzenparade, …). Dadurch kann auf einer anderen Ebene Auseinandersetzung mit dem Theater erreicht werden. Die Theateransätze Theaterschule R. v. Zerboni „Unser Ansatz wird der Tradition des Sprachtheaters und seiner psychologischen Inhalte treu bleiben, wie sie in Handkes Text ausgeführt sind.“ „Our approach will be faithful to the tradition of verbal theatre and its psychological intents, as carry out by Handke in his text.“ Ulrike Behrmann v. Zerboni, Regisseurin Projektansuchen Nothdurft. Verein für Theater – Theatergruppe Die DiletTanten Seite 6 44 Die.DiletTanten „In unserer Arbeit werden wir in der Komposition des Stückes besonderen Wert auf nicht-verbale Medien legen, wie den Körperausdruck beim Schauspielen, die Symbole von Gesten und die vibrierende Qualität der Stimme. Nach dem Ansatz eines armen und reinen, von den SchauspielerInnen geschaffenen Theaters (Grotowski), werden wir eine einfache und essentielle Ausstattung und Kostüme verwenden. Falls Musik auftreten wird, wird sie live sein.“ „In our work a special emphasis will be given to non verbal media in the composition of the play, such as the physical expression in acting, the symbolism of gestures, the vibrating quality of the voice. According to the statement of a poor and pure theatre, created by the actors, we will look for simple and essential costumes and require ments. If music will appear, it will be live.“ Enrico Masseroli, Regisseur. Associazione Teatrale „The Pirate Ship“ Belgrade Drama Theatre „Dieser Teil wird auf einem interdiziplinärem Ansatz basieren, der theatralische Elemente mit anderen Kunst-Sprachen, wie Choreographie, Musik und Videokunst verbindet. Durch eine Kombination von verbalem und nichtverbalem Ausdruck können wir einen Raum öffnen, um den tieferen Sinn von Handkes Worten und den Funktionen der Charaktere zu erforschen. Wir möchten sowohl die allgemeine Dimension des Stückes als auch die symbolische Offenbarung der internen menschlichen Erfahrung des ‚Auf der Suche‘ betonen.“ „This part will be based on interdisciplinary approach, combining theatrical elements with other arts-languages: choreography, music and video art. With a combination of verbal and non-verbal expression we could open a space to explore deeper significance of the Handke’s words a n d functions of characters. We want to emphasize the universal dimension of the play as well as the symbolic manifestation of the internal human experience ‚on the way – seeking‘.“ Irena Ristic, Regisseurin – Belgrade Drama Theatre Art Company „Die Art Company ist eine internationale Künstlergruppe die sich in Augsburg gebildet hat und sich in unregelmäßigen Zeitabständen und unterschiedlicher Besetzung trifft, um gemeinsame künstlerische Vorstellungen und Ideen zu verwirklichen. In diesem Projekt werden ein iranischer Musiker und Filmemacher, ein tschechischer Schauspieler und Musiker und eine türkische Schauspielerin mitwirken.“ Ferdi Degirmencioglu, Regisseur – Art Company Projektansuchen Nothdurft. Verein für Theater – Theatergruppe Die DiletTanten Seite 7 45 Die Biographien Enrico Masseroli (Regisseur der österr./italienischen Gruppe) studierte an der Universität Mailand und begann seine Karriere als Schauspieler an der Theaterschule „Teatro Tascabile di Bergamo“ von 1973–1982. Er erweiterte seine Ausbildung in Zusammenarbeit mit Jerzi Grotowski und dem „Teatr Laboratorium“ und dem Austausch mit Eugenio Barba (Odin Teatret) und Peter Brook. Seit 1978 beschäftigt er sich mit balinesischem Tanztheater und gibt regelmäßige Vorstellungen mit einem Gamelan-Orchester in Europa und Bali. 1987 gründete er das internationale Theaterensemble „The Pirate Ship“ und leitete in den folgenden Jahren dessen Hauptproduktionen: „Rainbow“, „Singende Brunnen“ (eine Produktion für die Salzburger Festspiele), „Fading Frames“ und „Disparates“. Neben seiner Arbeit als erfolgreicher Regisseur und Schauspieler (mehr als 30 Produktionen in den letzten 10 Jahren) machte er auch viele Erfahrungen als Trainer und Leiter von Theaterworkshops in Italien, Österreich, Deutschland, Singapur, Frankreich, Kanada, Peru, Brasilien, Israel und Polen. Ulrike Behrmann (Regisseurin der deutschen Gruppe) ist erfahrene Schauspielerin, Regisseurin traditionellen Sprachtheaters und Psychodramas. Als Leiterin der staatlich anerkannten Schauspielschule Ruth v. Zerboni ist sie seit über 10 Jahren künstlerisch und wirtschaftlich erfolgreich. Jedes Jahr organisiert und leitet sie mit ihren Schülern eine Produktion in Verbindung mit Osteuropa um den kulturellen Austausch zu fördern. Ihre bedeutendsten Rollen waren: Ophelia („Hamlet“ mit Maximilian Schell), Lena („Leonce und Lena“), Karoline („Kasimir und Karoline“), Eva („Puntila“ mit Walter Richter), Solveig („Peer Gynt“) und Irma („Irre von Chaillot“) … Irena Ristic (Regisseurin der serbischen Gruppe) lebt und arbeitet als professionelle Theaterregisseurin in Belgrad. Vor 10 Jahren absolvierte an der Faculty of Drama in Belgrad. Bis jetzt leitete sie 14 professionelle Produktionen in den Stadttheatern von Belgrad, Krusevac, Vrsac, Becej und Banjaluka. Zwischen 1990 und 1995 gründete und leitete sie zwei multikulturelle Sommerfestivals (Agora 93, PPPFEST 95) mit der Absicht ein starkes kulturelles Netzwerk in der Region zu schaffen. Gleichzeitig mit ihrer Theaterarbeit absolvierte sie eine Spezialausbildung im Psychodrama, begann Postgraduate Studies in Kunstpsychologie und führte empirische Studien über die Korrelation zwischen kulturellem Ursprung und Kunstauffassung (M.A. erwartetet bis Jahresende). Projektansuchen Nothdurft. Verein für Theater – Theatergruppe Die DiletTanten Seite 8 46 Ferdi Degirmencioglu (Regisseur der deutsch/türkisch/iranisch/tschechischen Gruppe) arbeitet als Regisseur in Deutschland und der Türkei. Nach dem Studium der Architektur in der FH Augsburg und der neueren deutschen Literaturwissenschaft reicht sein Betätigungsfeld von Inszenierungen, theaterpädagogischer Arbeit, Lehrerfortbildung und Lyrikseminaren bis zu Produktionsleitung, script consulting, Drehbuchentwicklung und Übersetzungen. Zusammenarbeit mit dem Türkischen Staatstheater, Theaterakademie „Theater und Schule“ im Prinzregententheater, Tiyatro Biber, Sat1, FEN-Film und vielen deutschen und türkischen Künstlern. Der Ablauf – die Orte Der erste Teil des Projektes wird von jeder Gruppe in ihrem Heimatland von Anfang Juli bis Ende September 2003 entwickelt. Am 15. Oktober treffen sich alle Gruppen in Hall in Tirol und werden dort zwei Wochen gemeinsam am zweiten Teil des Projektes arbeiten. Danach geht die Arbeit in Belgrad weiter, wo auch am 6. November die Premiere stattfinden wird. Von dort startet die Tournee. Die Spielorte sind München (am 13. und 14.11. innerhalb der Serbischen Kulturtage), Hall in Tirol (18. und 19.11.) und Bergamo (21. und 22.11.). Das Projekt wird Ende November beendet sein. Kontakt Nothdurft. Verein für Theater c/o N.N. Herzog-Otto-Str. 4 6060 Hall in Tirol tel.xxx e-mail: [email protected] Bankverbindung Nothdurft. Verein für Theater xxx BLZ xxx Kto. Nr. xxx Projektansuchen Nothdurft. Verein für Theater – Theatergruppe Die DiletTanten Seite 9 47 Finanzplan Projekt “On the way… Seeking“ 48 Beispiel für ein Jahresansuchen: Textteil Arbeitsprogramm / Subventionsansuchen 2005 des Kulturvereins Waschaecht, Wels 1. Der Verein Waschaecht geht 2005 in sein 25. Lebensjahr. Bevor aber 2006 die 25 Jahr Feierlichkeiten von Statten gehen (siehe Punkt 7.) gilt es 2005 ein anderes Jubiläum zu feiern. Der Alte Schl8hof Wels, jener Ort in welchem Waschaecht zum Großteil veranstaltet und auch seine Büroräumlichkeiten hat, feiert 2005 sein 20jähriges Bestehen. Waschaecht wird sich an den Feierlichkeiten programmatisch beteiligen und in Kooperation mit dem Betriebsverein Alter Schl8hof dafür sorgen, dass dieses Jubiläum nachhaltig von sich reden machen wird. Eine Neuerung wird es bezüglich der Veranstaltungsorganisation geben. MitarbeiterInnen des Kulturvereins haben eine „Hörstation“ gebaut. Diese wird künftig bei Veranstaltungen aufgebaut werden und dem Publikum ermöglichen, Hörproben kommender Konzerte zu hören. Für den Verein selbst ergeben sich einige strukturelle Änderungen, vor allem bedingt durch den Fortgang eines langjährigen Mitarbeiters (siehe Pkt. 4.). Ansonsten soll versucht werden, den qualitativ hochwertigen Status Quo beizubehalten. Die 2004 eingeführten Modelle der Programmplanung und Vorstandssitzungen werden, wie auch die „Blattkritik“ beibehalten. Auch an die Abhaltung einer bis zweier Klausuren ist gedacht. Die finanziellen Rahmenbedingungen für den Verein gestalten sich auch 2005 schwierig. Es gibt zwar von Seiten des Landes Oberösterreich die Zusage, das Budget auf Basis 2003 ohne Budgetsperre fortzuschreiben, was aber effektiv eine Erhöhung der Subventionen ausschließt. Auf der kommunalen Ebene gestaltet sich die Situation ähnlich schwierig, um nicht zu sagen prekärer, da aufgrund des Finanzausgleichs die Stadt Wels zu drastischen Budgetkürzungen – vor allem im Bereich der Ermessensausgaben – gezwungen ist. Für Waschaecht bedeutet dies, verstärkt alternative Finanzierungsquellen zu erschließen. Zwar liegt der Eigenfinanzierungsgrad (ohne Subventionen und Sponsoring) von Waschaecht bei beachtlichen 32%, inkl. Sponsoring bei 53%, trotzdem wird der Verein versuchen, diesen Anteil weiter zu erhöhen. 2. Zeitung Druckaecht / Homepage Mit der Ausgabe 105 der Vereinszeitung Druckaecht wird das Jahr 2005 eröffnet werden. Mit dem Druckaecht schafft Waschaecht im Rahmen seiner Möglichkeiten einen Beitrag zur Medienvielfalt und zur Schaffung von Gegenöffentlichkeiten. Für 2005 ist zur Zeit angedacht, das Layoutkonzept zu überarbeiten. Auch neue MitarbeiterInnen, AutorInnen sollen gefunden werden. Der Versuch, ein Redaktionsteam zu installieren, wird 2005 wieder in Angriff genommen. Im Bereich der Homepage des KV Waschaecht soll nach einer konzeptionellen Phase versucht werden, ein Redaktionssystem zu implementieren. Dadurch wird dem Publikum mehr Interaktionsmöglichkeit geboten. Angedacht ist auch ein „Member-Zugang“ für die interne Kommunikation des Vereins. 3. Infrastruktur Für 2005 ist die Anschaffung eines neuen leistungsfähigeren Computers fix geplant. Dadurch versprechen wir uns nicht zuletzt eine Verbesserung der Arbeitsqualität. Gemeinsam mit der Voralpen-Linux-User-Group (http://www.valug.at) wird 2005 versucht, ein Wireless49 Lan-System auf dem Gelände des Alten Schl8hof zu installieren. Gemeinsam mit Waschaecht wird hier das Konzept erstellt. Gerade der Gedanke, ein Public Access System zu installieren verbunden mit Workshops zur Vermittlung von Medienkompetenz, ist für Waschaecht ein spannendes neues Projekt. 4. Personal Nach 10 Jahren wird es bei Waschaecht 2005 einen personellen Wechsel geben. Der Angestellte Stefan Haslinger wird sich beruflich verändern und die Geschäftsführung der Kulturplattform Oberösterreich (gemeinsam mit Eva Immervoll) übernehmen, mit dem Vorstand wurde eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses vereinbart. Ab Jänner 05 wird mit der Einarbeitungszeit des/der NachfolgerIn begonnen, was für die Dauer von 2 Monaten einen finanziellen Mehraufwand von 1.880 EUR bedeuten wird. Für die Abfertigung, welche nach 10 Dienstjahren 4 Bruttomonatsgehälter beträgt, müssen aus dem laufenden Budget ca. 2500 EUR beglichen werden. Der Rest wurde laufend auf einem Sparbuch angelegt. Um eine gute Übergabe und Einarbeitungszeit zu gewährleisten, wird die Arbeit des Angestellten bestmöglich dokumentiert. Das Aufgabenprofil wird sich nur unwesentlich ändern. Der Nachfolger wird ab Februar im Ausmaß von 30 Wochenstunden angestellt sein. Die Anstellung wird am Anfang mit einem Bruttogehalt von 1.100.– EUR fixiert. Dadurch ergeben sich Gesamtpersonalkosten für 2005 von ca. 25.740.–. 5. Music Unlimited – Das Festival Die 19. Ausgabe des Festival „music unlimited“, dem internationalen Festival für Jazz, Avantgarde und improvisierte Musik, wird – gemäß dem 2 Jahres Rhythmus – wieder mit einer/einem externen KuratorIn programmiert. Schon im November – im Anschluss an das Festival – wurden erste Treffen abgehalten, um den/die KuratorIn auszuwählen. Die Wahl fiel auf den kalifornischen Saxophonisten Larry Ochs. Ochs ist einer der umtriebigsten und spannendsten Musiker aus den Bereichen Jazz, improvisierte Musik, gilt als Entdecker von Granden wie John Zorn, und ist vor allem als Leiter des Rova Saxophon Quartett international bekannt. Music unlimited gilt international als ein Festival, welches ein in sich stimmiges (soziales) Gesamtkunstwerk darstellt. Es ist uns ein zentrales Anliegen, dass sich BesucherInnen und MusikerInnen hier wohl fühlen. Diesen Umstand gewährleisten die beinahe 100 ehrenamtlichen MitarbeiterInnen, welche für die Organisation Sorge tragen. Weiters steht music unlimited für eine künstlerische Offenheit, die, wie uns von vielen Gästen und MusikerInnen attestiert wird, weltweit ihresgleichen sucht. Auch 2005 werden wir versuchen, verstärkt Welser Publikum für unsere Arbeit zu gewinnen. An mehrere Kooperationen mit anderen Welser Vereinen, die sich über die Jahre bewährt haben, ist ebenfalls wieder gedacht. 6. Veranstaltungen 6.1. UNLIMITED IN SERIES Mehrere Konzerte, die vom Gestus und der stilistischen Nähe in den programmatischen Rahmen des Festivals „music unlimited“ gehören, werden unter dem Jahr mit dem Label „unlimited in series“ durchgeführt und dienen so auch einer Hinleitung auf das Festival. In Planung für 2005 sind mittlerweile schon Konzerte mit Peter Brötzmann, Ken Vandermark, Tobias Delius, Otomo Yoshihide. 6.2. ROCKRESTE / NEW ELECTRONICS Die Bereiche Rock und New Electronics werden auch 2005 wieder von Seiten des Vereins wahrgenommen 50 und abgedeckt. Dabei ist es uns nach wie vor wichtig, jungen KünstlerInnen, welche abseits massenkompatibler Formate produzieren, ein Podium zu bieten. Für Waschaecht erscheint es notwendig und zielführend, sowohl bekanntere Gruppierungen als auch unbekannte, spannende Formationen zu präsentieren. Die Qualität dieser Stossrichtung wird auch vom Publikum honoriert und bestätigt. Für 2005 sind, unter anderem im Rahmen der Feierlichkeiten 20 Jahre Schl8hof Konzerte mit Chumbawamba, Pluramon, und Trio Exklusiv in Vorbereitung. 6.3. HIPHOP-Series Für den Bereich HipHop wird sich 2005 ein neues Feld erschließen. Einige jugendliche AktivistInnen sind gerade mit Überlegungen für einen monatlichen Abend im Zeichen des Hiphop beschäftigt. Angedacht ist, einmal im Monat in der Bar des Alten Schl8hof jungen MC’S und DJ’s die Möglichkeit zu bieten, aufzutreten und erste Erfahrungen zu sammeln. An eine Ausweitung mit größeren Konzerten ist schon gedacht, vorerst soll aber der kleine Rahmen beibehalten werden. 6.4. Alte HeldInnen Im Rahmen der Feierlichkeiten für 20 Jahre Alter Schl8hof wird von Seiten Waschaecht auch angedacht, KünstlerInnen, welche den Verein über Jahre begleitet haben, und – sozusagen – mit dem Verein groß geworden sind, wieder nach Wels zu holen. Dies betrifft KünstlerInnen aus dem Bereich Kabarett und Musik. Der zu erwartende Höhepunkt ist sicherlich das Konzert von John Zorn und Masada im Juli. 7. Projekte Nachdem 2004 mit der Archivierung des vorhandenen Tonmaterials begonnen wurde, wird 2005 das Videomaterial gesichtet, digitalisiert und archiviert. Ein weiteres – als Projekt definiertes – Vorhaben ist die Vorbereitung für die 25 Jahr Feierlichkeiten des KV Waschaecht. Schon Mitte des Jahres soll begonnen werden sich mit konkreten Ideen für das Jahr 2006 zu beschäftigen, damit das Jubiläum entsprechend gewürdigt wird. 8. Vernetzung Auch 2005 planen wir, möglichst viele Kooperationen durchzuführen, da diese Zusammenarbeit mit ähnlich gelagerten Institutionen auch uns hilft, über den eigenen Tellerrand hinaus zu blicken. Verstärkt werden soll sicherlich die Kooperation mit dem Medienkulturhaus Wels. Hier gibt es schon konkrete Überlegungen, die Ressourcen zu bündeln, was z.B. den Bereich Videodokumentation betrifft. 9. Weiterbildung Für die (ehrenamtlichen) ProtagonistInnen des Vereins soll verstärkt darauf geschaut werden, Angebote – von Seminaren über Festivalbesuche – wahrnehmen und anbieten zu können. Wir wollen auf diesem Weg neben der Quantität auch die Qualität der ehrenamtlichen Mitarbeit weiter steigern und interessierten Mitgliedern die Möglichkeit zur weiteren Professionalisierung bieten. Finanzierungsplan Ein Ansuchen zur Förderung von Jahresprogrammen bzw. einer Jahrestätigkeit (z.B. kontinuierlicher Veranstaltungsbetrieb) besteht aus einem ausführlichen Textteil (siehe oben), in dem die Jahrestätigkeit dargestellt wird und Angaben zu ganzjährig anfallenden Kosten (Infrastruktur, Personal etc.) gemacht werden, sowie einem detaillierten Finanzierungsplan. Der Finanzierungsplan beinhaltet eine Gesamtaufstellung der anfallenden Strukturkosten (z.B. Miet-, Betriebs- und Personalkosten) und der Kosten für das Kulturprogramm (Gagen, Honorare, Werbung, 51 Technik etc.). Wichtig ist dabei, die zu erwartenden Kosten so genau wie möglich und nachvollziehbar aufzuschlüsseln und zuzuordnen. Zusätzlich zur Aufstellung der Kosten für die gesamte Jahrestätigkeit müssen auch die Einzelveranstaltungen detailliert aufgeschlüsselt und mit Kosten versehen werden (vgl. Finanzierungsplan Projektansuchen S. 46). Beispiel für ein Investitionsansuchen: Textteil Kleine Tonanlage Wir benötigen für unsere Veranstaltungen im Jahr durchschnittlich zwanzig Mal eine Tonanlage, die Mietkosten von 250.– Euro verursacht. Bei etwa 15 Veranstaltungen könnten wir mit einer kleinen Tonanlage das Auslangen finden. Diese kostet laut beiliegendem Angebot nur 3.060.– Euro (Kostenvoranschlag liegt bei). Die Anschaffung der Tonanlage würde also eine erhebliche Kostenersparnis bringen, gleichzeitig für uns in der Abwicklung der Veranstaltungen auch eine organisatorische Vereinfachung. Um die Tonanlage entsprechend lagern zu können, werden wir einen bisher ungenutzten Abstellraum in unserem Veranstaltungshaus adaptieren (ausmalen, einfache Regale für Kabel und Kleinteile aufstellen). Büro-Computer Unser Büro-PC ist bereits dreieinhalb Jahre alt und damit technisch veraltet und sehr langsam. Das CD-Rom Laufwerk ist kaputt und eine Reparatur lohnt sich nicht mehr. Wir würden gerne einen neuen PC mit DVDBrenner anschaffen, um wieder einen adäquaten Computerarbeitsplatz zu schaffen und um eine sinnvolle Back-Up Möglichkeit unserer Daten mit dem DVD-Brenner zu haben. Laut beiliegendem Angebot kostet ein passender PC 630.– Euro (Kostenvoranschlag liegt bei). Der vorhandene Monitor kann weiterverwendet werden. Finanzierungsplan Ausgaben Tonanlage lt. beiliegendem Angebot Sachkosten Adaption Raum PC mit DVD-Brenner lt. beiliegendem Angebot € 3.060 € 200 € 630 Summe Ausgaben € 3.990 Einnahmen Veranstaltungseinnahmen Investitionsförderung Land Investitionsförderung Stadt € 990 € 2.000 € 1.000 Summe Einnahmen € 3.990 Ehrenamtliche Leistungen Der Raum für die Tonanlage wird in ehrenamtlicher Arbeit von VereinsaktivistInnen adaptiert, der PC wird von einer ehrenamtlich mitarbeitenden Technikerin installiert. Insgesamt wird ehrenamtliche Arbeit im Wert von ca. € 500 in das Projekt eingebracht. 52 Adressen Kontaktadressen Tirol Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Kultur Leopoldstraße 3/4, 6020 Innsbruck Tel.: 0512/508-3752, Fax: 0512/508 743755 [email protected] https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/abteilung-kultur/ Für Kultur zuständiges Landesregierungsmitglied: Landesrätin Dr.in Beate Palfrader Amt der Tiroler Landesregierung, Landhaus Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck Tel.: 0512/508-2062, Fax: 0512/508 742065 [email protected] Abteilungsvorstand: HR Dr. Thomas Juen Tel.: 0512/508-3750, Fax: 0512/508-743755 [email protected] Stellvertreter des Abteilungsvorstandes: Museen, Wissenschaft, Denkmalpflege (allgemeine Angelegenheiten) Dr. Benedikt Erhard (DW 3751) [email protected] Zuständigkeit Förderangelegenheiten: Darstellende Kunst, Heimat- und Brauchtumspflege, Kulturinitiativen, Zentren Angelika Unterrainer (DW 3756) [email protected] Baukulturelles Erbe – Denkmalschutz, Literatur, Schrifttum Maria Mangele (DW 3771) [email protected] Bildende Kunst, Foto, Architektur, Film, Video, Medienkunst Christina Farka (DW 3772) [email protected] Museen, Archive, Wissenschaft Monika Parger (DW 3758) [email protected] Bibliothekswesen, Erwachsenenbildung, Musik Eduard Trutschnig (DW 3760) [email protected] 53 Kulturberichte Die Kulturabteilung des Landes ist Herausgeberin des jährlichen Kulturberichtes. Download unter: https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/abteilung-kultur/publikationen/ Abteilung JUFF (Jugend, Frauen und Gleichstellung, Familien, SeniorInnen und Integration) https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/juff/ Fachbereiche Familie, Jugend, SeniorInnen: Zuständige Landesrätin: Dr.in Beate Palfrader Amt der Tiroler Landesregierung, Landhaus Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck Tel.: 0512/508-2062, Fax: 0512/508-2065 [email protected] Fachbereich Frauen und Gleichstellung, Integration: Zuständige Landesrätin: Dr.in Christine Baur Amt der Tiroler Landesregierung, Landhaus Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck Tel.: 0512/508-2072, Fax: 0512/508-742075 [email protected] Leitung der Abteilung JUFF: Mag.a Elisabeth Stögerer-Schwarz (DW 3580) Michael-Gaismair-Str. 1, 6020 Innsbruck Tel.: 0512/508-3580, Fax: 0512/508-743581 [email protected] Fachbereich Jugend: Tel.: 0512/508-3586, Fax: 0512/508-743586 [email protected] Leitung: OR Mag. Reinhard Macht (DW 3585) [email protected] Fachbereich Familie: Tel.: 0512/508-3572, Fax: 0512/508-743572 [email protected] Leitung: Dr. Dietmar Huber (DW 3570) [email protected] Fachbereich Frauen und Gleichstellung Tel.: 0512/508:-3581, Fax: 0512/508-743581 [email protected] Leitung: Mag.a Elisabeth Stögerer-Schwarz (DW 3580) Fachbereich SeniorInnen: Tel.: 0512/508-3563, Fax: 0512/508-743563 [email protected] Leitung: ADir MAS MBA Gottfried Stöbich (DW 3595) [email protected] 54 Fachbereich Integration: Tel.: 0512/508-3551, Fax: 0512/508-743551 [email protected] Leitung: OR Mag. Johann Gstir (DW 3550) [email protected] Mei-InfoEck – Jugendinfo Tirol (Einrichtung des JUFF): Kaiser-Josef-Straße 1, 6020 Innsbruck Tel.: 0512/571799 [email protected] http://www.mei-infoeck.at/ EU-Programm Jugend in Aktion/Jugendinitiativen Erika Mischitz, MA und Benjamin Stern, BA [email protected] [email protected] Tel.: 0512/571799-15 oder -18 InfoEck – Jugendinfo Imst Johannesplatz 6-8, 6460 Imst Tel.: 05412/66500 [email protected] InfoEck – Jugendinfo Wörgl Christian-Plattner-Straße 8, 6300 Wörgl Tel. 05332/7826-251 [email protected] Abteilung Südtirol, Europaregion und Außenbeziehungen Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck Tel.: 0512/508-2342, Fax: 0512/508-742345 [email protected] Link zu EU-Förderungen: https://www.tirol.gv.at/tirol-europa/eu-foerderungen/ und http://ec.europa.eu/contracts_grants/index_de.htm Abteilungsvorstand: HR Dr. Fritz Staudigl (DW 2340) [email protected] Kontakt: Dr. Andreas Greiter (DW 2341) [email protected] Abteilung Landesentwicklung und Zukunftsstrategie Heiliggeiststraße 7-9, 6020 Innsbruck Tel.: 0512/508-3602, Fax: 0512/508-743605 [email protected] Abteilungsvorstand: HR Dr. Christian Bidner (DW 3600) Ansprechpartner EU-Regionalförderung: DI Christian Stampfer (DW 3633) Link zu EU-Regionalförderung: https://www.tirol.gv.at/tirol-europa/eu-regionalfoerderung-tirol/ Abteilung Bodenordnung Leitstelle Dorferneuerung und Lokale Agenda 21 Heiliggeiststr. 7–9, 6020 Innsbruck Tel.: 0512/508-3802, Fax: 0512/508-743805 55 [email protected] Abteilungsvorstand: HR DI Nikolaus Juen (DW 3800) https://www.tirol.gv.at/landwirtschaft-forstwirtschaft/agrar/dorferneuerung-tirol/ Tiroler Kulturservicestelle TKS Landesschulrat für Tirol, Innrain 1, 6020 Innsbruck, Zimmer 111 und 115 Tel.: 0512/52033 DW 111 oder 215, Fax: DW 342 [email protected] http://www.lsr-t.gv.at/de/content/kulturservice Referat A 4: Kulturservicestelle Leitung: Prof. Mag. Kurt Arnold Mitarbeiter: Prof. Mag. Klaus Machajdik Städte und Gemeinden INNSBRUCK MA V - Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport Leitung: Mag.a Birgit Neu Tel.: 0512/5360-1650, Fax: DW 1649 [email protected] www.innsbruck.gv.at → Amt/Verwaltung → Magistrat/Dienststellen Kulturamt: Amtsvorständin: Maria-Luise Mayr Herzog-Friedrich-Straße 21, 2. Stock, 6010 Innsbruck [email protected] www.innsbruck.gv.at → Amt/Verwaltung → Magistrat/Dienststellen → MA V → Kultur und: https://www.innsbruck.gv.at/page.cfm?vpath=bildung--kultur/foerderungen-subventionen/kultursubventionen Tel.: 0512/5360-1654, Fax: 0512/5360-1649 Referat für Frauen, Familien und SeniorInnen Mag.a Uschi Klee Maria-Theresien-Straße 18 (Zimmer 4202), 6010 Innsbruck [email protected] www.innsbruck.gv.at → Amt/Verwaltung → Magistrat/Dienststellen → MA V → Frauen, Familien und SeniorInnen Tel.: 0512/5360-4202, Fax: 0512/5360-1788 Referat Kinder- und Jugendförderung Mag.a Birgit Hofbauer Maria-Theresien-Straße 18 (Zimmer 4224), 6010 Innsbruck [email protected] www.innsbruck.gv.at → Amt/Verwaltung → Magistrat/Dienststellen → MA V → Kinder- und Jugendbetreuung → Kinder- und Jugendförderung Tel.: 0512/5360-4224, Fax: 0512/5360-1787 56 HALL IN TIROL Kulturamt der Stadt Hall i. T. Stadtamt Hall, Oberer Stadtplatz 1–2, 6060 Hall i. T. Leiterin: Karin Pfleger [email protected] Tel.: 05223/5845-241, Fax: 05223/5845-232 http://www.hall-in-tirol.at/de/stadtamt/kulturamt.html Imst Kulturreferat der Stadt Imst Galerie Theodor von Hörmann, Stadtplatz 11, 6460 Imst [email protected] Leiterin: Andrea Schaller [email protected] Tel.: 05412/61728 www.imst.tirol.gv.at → Stadtverwaltung → Abteilungen → Kulturreferat Kitzbühel Kulturreferat Kitzbühel Rathaus, Hinterstadt 20, 6370 Kitzbühel Leiter: Hanspeter Jöchl [email protected] Tel.: 05356/62161-31, Fax: 05356/62161-25 www.kitzbuehel.eu → Stadtamt → Abteilungen → Kulturabteilung Kufstein Stadtamt Kufstein, Kultur Oberer Stadtplatz 17, 6330 Kufstein Tel. 05372/602+DW, Fax: 05372/602-75 Sachbearbeiterin Kultur: Charlotte Bundschuh [email protected] Tel.: 05372/602-503, Fax: 05372/602-75 Kulturbeauftragter: Bernhard Sieberer [email protected] www.kufstein.at → Stadt → Stadt.Verwaltung → Abteilungen → Zivilrecht, Kultur-, Jugend- u. Integrationsangelegenheiten Landeck Kulturreferat – Kultur Stadt Landeck Stadtgemeinde Landeck, Innstraße 23, 6500 Landeck Tel.: 05442/6909-51, Fax: 05442/6909-851 [email protected] Referatsleiter: Christian Rudig [email protected] Kulturreferentin: GR. Simonetta Lucheta Tel.: 05442/6909 http://www.landeck.tirol.gv.at → Stadtverwaltung → Abteilungen → Kulturreferat 57 Lienz Stadtkultur Lienz Stadtgemeinde Lienz, Hauptplatz 7, 9900 Lienz Leiterin: Dr.in Heidi Fast [email protected] Tel.: 04852/600-306, Fax: 04852/600-411 http://www.stadtkultur.at/ Reutte Marktgemeinde Reutte, Obermarkt 1, 6600 Reutte Tel.: 05672/72300, Fax: 05672/72300-44 Kein eigenes Kulturreferat! Ansuchen direkt an den Bürgermeister Alois Oberer [email protected] http://www.reutte.at/system/web/default.aspx?sprache=1 Schwaz Kulturamt der Stadt Schwaz Rathaus Franz-Josef-Str. 2, 6130 Schwaz [email protected] Leiter: Dr. Reinhard Prinz Tel.: 05242/6960-320, Fax: 05242/6960-332 [email protected] http://www.schwaz.at/kultur/schwaz-die-kulturstadt/ Wörgl Kulturabteilung im Stadtamt Stadtgemeinde Wörgl, Bahnhofstr. 15, 6300 Wörgl Sabine Seiwald (Abteilung Kultur und Sport) Tel.: 05332/7826-166, Fax: 05332/7826-155 [email protected] Bei anderen Städten und Gemeinden gibt es die Information beim jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeamt. Kontaktadressen Bund Bundeskanzleramt Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer Minoritenplatz 3, 1010 Wien http://www.bundeskanzleramt.at Tel.: 01/53 115-0, Fax: 01/531 09 [email protected] Assistentin des Bundesministers: Petra Scharaditsch, DW 202790 [email protected] 58 Sektion II Kunst und Kultur Concordiaplatz 2, 1010 Wien [email protected] http://www.kunstkultur.bka.gv.at/site/8182/default.aspx Tel.: 01/531 15-206800, Fax: 01/531 09-206809 Sektionsleitung: Mag.a Andrea Ecker Tel: 01/531 15-206800, [email protected] Abteilungen: Die allgemeine Telefonnummer lautet: 01/531 15-Durchwahl. Die E-Mail-Adresse setzt sich aus [email protected] zusammen. • • • • • • • • • • Abt. II/1: Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fotografie, Video- und Medienkunst Mag.a Gudrun Schreiber, DW 206810 Abt. II/2: Musik, Darstellende Kunst, Kunstschulen, Allgemeine Kunstangelegenheiten Mag.a Hildegard Siess, DW 206820 Abt. II/3 Film Dr.in Barbara Fränzen, DW 206880 Abt. II/4: Denkmalschutz und Kunstrückgabeangelegenheiten Dr. Christoph Bazil, DW 203635 Abt. II/5: Literatur und Verlagswesen, Büchereien Dr. Robert Stocker, DW 206850 Abt. II/6: Auszeichnungsangelegenheiten, Sonderprojekte, Veranstaltungsmanagement, Digitalisierung Charlotte Sucher, DW 206860 Abt. II/7: Kulturinitiativen, Volkskultur Mag.a Karin Zizala, DW 206870 Abt. II/8: Beteiligungsmanagement, Bundestheater, Rechtsangelegenheiten Mag.a Theresia Niedermüller, DW 203611 Abt. II/9: Beteiligungsmanagement, Bundesmuseen und sonstige Rechtsträger MMag.a Dr.in Doris Karner, DW 203403 Abt. II/10: Europäische und internationale Kulturpolitik Mag.a Kathrin Kneißel, DW 203690 BMEIA – Bundesministerium für Europa, Integration und Äusseres BMEIA, Sektion V – Kultur Minoritenplatz 8, 1010 Wien, http://www.bmeia.gv.at/ Tel.: 05 01150-3563, Fax: 05 01159-250, [email protected] Sektionsleiter: Mag.Dr.iur. Wolfgang Waldner, DW 3548, [email protected] Stv. Sektionsleiterin: Dr.in.iur. Teresa Indjein, DW 3527, [email protected] Das Außenministerium unterstützt Kulturprojekte mit starkem außenpolitischem Bezug, vorwiegend zur Präsentation österreichischer Kunst und Kultur im Ausland. Übernommen werden neben Projektkosten auch Transport- und Reisekostenzuschüsse. – Präsentation österreichischen Kulturgutes, Schwerpunkt auf zeitgenössischem Kulturleben – Kulturelles Projektmanagement in Partnerschaft mit Institutionen des Gastlandes – Förderung kultureller und wissenschaftlicher Begegnungen – Funktion als Informations- und Servicestelle für kulturelle Angelegenheiten – Mitwirkung bei der Durchführung von Kulturabkommen 59 KulturKontakt Austria (KKA) Mag. Gerhard Kowař (Direktor) Tel.: 01/523 8765-60, Fax: 01/523 8765-20 [email protected] Universitätsstraße 5 1010 Wien/Vienna http://www.kulturkontakt.or.at KKA versteht sich als europäisches Kompetenz- und Ressourcenzentrum für Bildung, Kultur und Kunst mit den geographischen Schwerpunkten Österreich, Ost- und Südosteuropa. Die Kernbereiche von KKA sind Kulturförderung, Sponsoring, schulische Kulturvermittlung und Bildungskooperation. Im Bereich Kulturvermittlung werden partizipative Projekte und Aktivitäten der kulturellen Bildung mit Schulen in ganz Österreich umgesetzt und gefördert. Das Angebot umfasst Beratung für LehrerInnen, KünstlerInnen und VermittlerInnen, finanzielle Unterstützung von Aktivitäten in und außerhalb der Schule bis hin zur Entwicklung und Organisation von Schwerpunktprojekten. Die allgemeine Telefonnummer lautet 01/ 523 8765 Die E-Mail-Adresse setzt sich aus [email protected] zusammen. Leitung: Mag.a Ulrike Gießer-Bogner, DW 30 und Mag.a Barbara Neundlinger, DW 22, Projektkoordination Dialogveranstaltungen und Beratung Literatur: Marina Steiner, DW 40 Programm K3 - Kulturvermittlung Lehrlinge, Beratung Berufsbildung: Mag. Roman Schanner, DW 37 Projektkoordination p[ART], projekteuropa: Mag.a Doris Erhard, DW 57 Projektkoordination Museen: Mag.a Eva Kolm, DW 34 Projektkoordination Schulkulturbudget, Beratung Musik: Mag.a Marie-Therese Rudolph, DW 16 Beratung Bildende Kunst, Design, Film + Fotografie, Digitale Medien: Mag.a Irmgard Bebe, DW 36 Projektkoordination culture connected: Mag.a Anna Hofmann, DW 13, [email protected] Beratung Architektur: Dr.in Barbara Feller, Tel.: 0676/3001779 Projektkoordination Macht/schule/theater, Beratung Tanz, Theater: Mag.a Gabriele Bauer, DW 25 Bundeszentrum für Schulische Kulturarbeit ZSK Das ZSK ist eine Einrichtung des Bundesministeriums für Bildung und Frauen BMBF. Es agiert österreichweit und schulartenübergreifen und ist an der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich angesiedelt: Bundeszentrum für Schulische Kulturarbeit Kaiser Franz-Ring 11, 2500 Baden bei Wien Tel. 02252/88570 400 [email protected] http://www.bundeszentrum-zsk.at/ Kontaktadressen Bundesländer • Burgenland: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 7 – Kultur und Wissenschaft Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt Tel.: 057-600/2089, Fax: 057-600/2058 [email protected], http://www.burgenland.at/kultur-wissenschaft/ 60 Magistrat der Landeshauptstadt Eisenstadt Hauptstraße 35, 7000 Eisenstadt Martha Zeltner, Tel.: 02682-705-702, [email protected] http://www.eisenstadt.gv.at/ • Kärnten: Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 6 – Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport – Unterabteilung Kunst und Kultur Burggasse 8, 9021 Klagenfurt Tel.: 050/536-16212 (Sekretariat), Fax: 050/536-16210 [email protected] http://www.kulturchannel.at Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt, Kulturabteilung Theatergasse 4, 9010 Klagenfurt am Wörthersee Leitung: MMag.a Manuela Tertschnig Tel.: 0463/537-5227 [email protected] http://www.klagenfurt.at/kultur-und-freizeit.html • Niederösterreich: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kunst und Kultur Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten Tel.: 02742/9005-17010, Fax: 02742/9005-13029 [email protected], http://www.noe.gv.at/Kultur-Freizeit/Kunst-Kultur.html Magistrat St. Pölten, Kulturangelegenheiten Prandtauerstraße 2, 2.Stock, 3100 St. Pölten Tel.: 02742/333-2600 [email protected] http://www.st-poelten.gv.at/Content.Node/freizeit-kultur/kultur/Kulturfoerderungen.php • Oberösterreich: Amt der OÖ Landesregierung, Direktion Kultur Landeskulturdirektor: Mag. Reinhold Kräter Promenade 37, 4021 Linz Tel.: 0732/7720-15480, Fax : 0732/7720-11786 [email protected] http://www.land-oberoesterreich.gv.at/60514.htm Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Linz Kultur Pfarrgasse 7/4, 4041 Linz Tel.: 0732/7070-0, Fax: 0732/7070-1955 [email protected] http://www.linz.at/kultur/kultur.asp • Salzburg: Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 2: Kultur, Bildung und Gesellschaft Franziskanergasse 5 a, Postfach 527, 5010 Salzburg 61 Tel.: 0662/8042-2773, Fax: 0662/8042-2919 [email protected] http://www.salzburg.gv.at/themen/ks/kultur/wir.htm#referat2-07 Magistrat Salzburg, Kultur, Bildung und Wissen Mozartplatz 5, 5024 Salzburg [email protected] Leiterin: Mag.a Ingrid Tröger-Gordon Tel.: 0662/8072-3420 [email protected] http://www.stadt-salzburg.at/internet/websites/kultur.htm • Steiermark: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A 9 Kultur, Europa, Außenbeziehungen Landhausgasse 7 – Ecke Raubergassse 8, 4. Stock, 8010 Graz Tel.: 0316/877-4322 [email protected], http://kultur.steiermark.at/ Magistrat Graz, Kulturamt Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, 8020 Graz Abteilungsvorstand: Dr. Peter Grabensberger Tel.: 0316/872-4900, Fax: 0316/872-4909 [email protected] http://www.kultur.graz.at/kulturamt/3 • Tirol: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Kultur Leopoldstraße 3/4, 6020 Innsbruck Tel.: 0512/508-3752, Fax: 0512/508-743755 [email protected] Abteilungsvorstand: HR Dr. Thomas Juen, DW 3750 https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/abteilung-kultur/ Stadtmagistrat Innsbruck, Kulturamt Herzog-Friedrich-Straße 21, 2. Stock, 6010 Innsbruck Leiterin: Maria-Luise Mayr Tel.: 0512/5360-1654, Fax: 0512/5360-1649 [email protected] http://www.innsbruck.gv.at/ → Stadt → Bildung/Kultur • Wien: Magistrat der Stadt Wien, Kulturabteilung MA 7 Friedrich-Schmidt-Platz 5, 1080 Wien Tel.: 01/4000-84719, Fax: 01/4000-998007 [email protected] http://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/ 62 • Vorarlberg: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Kultur Postadresse: Landhaus, 6901 Bregenz Standort: Römerstraße 24, 6900 Bregenz Tel.: 05574/511-22305, Fax: 05574/511-922395 [email protected] Abteilungsvorstand: Dr. Winfried Nußbaummüller, DW 22310, [email protected] http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/tourismus_kultur/kultur/kultur/start.htm Magistrat Bregenz, Kulturamt Bergmannstraße 6, 6900 Bregenz Kontakt Kultur: Katarina Simic Tel.: 05574/410-1511, Fax: 05574/410-550 [email protected] http://www.bregenz.gv.at/kultur-stadtarchiv.html Weitere Fördermöglichkeiten / Recherchehinweise Neben den Kulturabteilungen von Bund, Land und Kommunen gibt es eine Reihe weiterer Fördermöglichkeiten für Kunst- und Kulturprojekte. Recherchehinweise Die kulturellen Dachverbände bieten für ihre Mitglieder spezifische Informationen in Form von Newsletter oder Mitgliederinfos. Darin sind auch viele Informationen über Fördermöglichkeiten, aktuelle Ausschreibungen und Preise enthalten. Liste aller Dachverbände: http://kulturrat.at/organisation/mitglieder/ Gesammelte Ausschreibungen im Netz u.a.: http://www.fiftitu.at/ / Newsletter bestellen! http://www.kunstkultur.bka.gv.at/site/8048/default.aspx http://www.kunstforum.at/ausschreibung.html http://www.kultnet.de/s/?q=ausschreibungen http://www.igbk.de/ Fördertöpfe der Kultur-Dachverbände Die KUPF – Kulturplattform Oberösterreich und die TKI – Tiroler Kulturinitiativen / IG Kultur Tirol schreiben jährlich einen themenspezifischen Kultur-Fördertopf aus, finanziert von den Ländern. Die eingereichten Projekte müssen jeweils einen Bezug zum Bundesland haben, die Fördervergabe ist transparent (z.B. offene Jurysitzung) und die Projektgelder werden u.a. nach Gender-Kriterien vergeben. KUPF-Innovationstopf: http://www.kupf.at TKI open: http://www.tki.at Mit #fresh culture betreibt die TKI weiters einen Fördertopf für Jugendkultur-Projekte für junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren. 63 Förderungen anderer Ressorts von Bund, Land, Kommunen Kulturprojekte werden fallweise von anderen Ressorts mitfinanziert, z.B. frauen-spezifische Kulturprojekte von den Frauenressorts, Jugendprojekte von den Jugendabteilungen, umweltrelevante Projekte von den Umweltressorts usw. Grundlegende Informationen dazu finden sich zumeist auf den Homepages der Gebietskörperschaften (eine Übersicht sämtlicher Förderungen des Landes Tirol ist auf https://www.tirol.gv.at/buergerservice/foerderungen/ zu finden). Zu beachten ist, dass sich die in anderen Ressorts angewendeten Förderrichtlinien beträchtlich von den Förderrichtlinien im Kulturbereich unterscheiden können. Jedenfalls ist zu empfehlen, mit der jeweiligen Stelle zumindest telefonisch vor einer Einreichung Kontakt aufzunehmen und eine grundsätzliche Möglichkeit der Förderung abzuklären. EU-Förderungen Informationen über das explizit kulturspezifische EU-Förderprogramm 2014–2020 sind bei Cultural Contact Point Austria (CCP) (http://www.ccp-austria.at/) zu finden. Eine gute Übersicht über EU-Förderungen im Kulturbereich gibt es auch auf http://www.europa-foerdert-kultur.info/. Je nach inhaltlicher Ausrichtung können auch andere EU-Förderungen interessant sein, z.B.: • • • • • Europäischer Sozialfonds: http://www.esf.at/esf/ EQUAL (Abbau von Ungleichheiten und Diskriminierungen am Arbeitsmarkt): https://www.bka.gv.at/site/6640/default.aspx Informationen über Erasmus+ und Leonardo da Vinci Berufsbildung): http://www.lebenslanges-lernen.at/ LEADER (ländliche Entwicklung): http://www.leader.at und http://www.rm-tirol.at/kontakt.html (Tirol) Interreg (grenzüberschreitende Kooperationen und Projekte: http://www.interreg.net/de/programm/foerderung.asp (Österreich – Italien) http://www.interreg-bayaut.net/ (Österreich – Bayern) Mit EU-Förderungen können zumeist nur neue Vorhaben finanziert werden (kein laufender Betrieb etc.). Die wenigsten EU-Programme bieten eine Vollfinanzierung. In jedem Fall ist eine längerfristige Planung anzuraten (1 bis 2 Jahre Vorlaufzeit). Verwertungsgesellschaften Die Verwertungsgesellschaften im Kunst- und Kulturbereich unterhalten zum Teil eigene Förderprogramme, meistens als „Soziale und kulturelle Einrichtungen“ bzw. SKE-Fonds bezeichnet. • • • • SKE-Fonds der Austro Mechana: Musikbereich Ungargasse 11, 1030 Wien, http://www.ske-fonds.at/ Mag. Markus Lidauer, Tel.: 01/71 36 936, Fax: 01/717 87-659, [email protected] Silke Michel, Tel.: 01/71 36 936, [email protected] AKM – Autoren Komponisten Musiker: Musikbereich Baumannstraße 8-10, 1030 Wien Tel.: 050717-0, Fax: 050717-19199, [email protected], http://www.akm.co.at Gesellschaft zur Förderung Österreichischer Musik GFÖM (eine 100%ige Tochtergesellschaft der AKM), Baumannstraße 10, 1030 Wien Tel. und Fax: 050717-19450, [email protected], http://www.gfoem.at Bildrecht – Verwertungsgesellschaft bildende Kunst, Fotografie Burggasse 7-9/6, 1070 Wien, 64 • • • Tel.: 01/815 26 91, [email protected], http://www.bildrecht.at Literar-Mechana und Literarische Verwertungsgesellschaft (LGV) Linke Wienzeile 18, 1060 Wien Tel.: 01/587 21 61-0, Fax: 01/587 21 61-9, [email protected], http://www.literar.at VDFS – Verwertungsgesellschaft für Film, Szenenbild, Kostümbild und Schauspiel Bösendorferstraße 4/12, 1010 Wien Tel.: 01/504 76 20, Fax: 01/504 7971, [email protected], http://www.vdfs.at VAM – Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien Neubaugasse 25/Stiege 1, 1070 Wien Tel.: 01/526 43 01, Fax: 01/526 43 01-13, [email protected], http://www.vam.cc Weitere relevante Adressen • • • • • • Das Österreichische Filminstitut fördert Filmproduktionen. http://www.filminstitut.at/ Kulturkontakt Austria fördert kulturelle Kooperationen mit Osteuropa sowie schulische Kulturvermittlungsprojekte http://www.kulturkontakt.or.at Komment fördert entwicklungspolitische Öffentlichkeitsarbeit. http://www.komment.at/ Die österreichische Gesellschaft für politische Bildung unterstützt ebensolche Projekte. http://www.politischebildung.at/oegpb/projektfoerderung/ Der Fonds Gesundes Österreich unterstützt Projekte der Gesundheitsförderung und Primärprävention mit umfassendem Gesundheitsbegriff (bio-psycho-soziales Wohlbefinden) http://www.fgoe.org Die Europäische Kulturstiftung ist eine nicht-staatliche Institution und unterstützt internationale Kulturprojekte. http://www.culturalfoundation.eu/ Weiterführende Links Interessenvertretungen TKI/IG Kultur Tirol IG Kultur Vorarlberg IG Kultur Wien Dachverband Salzburger Kulturstätten KUPF – Kulturplattform OÖ IG Kultur Österreich IG Bildende Kunst IG Freie Theater IG Autorinnen/Autoren Verband freier Radios FIFTITU% Kulturrat Österreich (mit Linkliste aller Dachverbände) EFAH – European Forum of Art und Hertage http://www.tki.at http://www.igkultur-vbg.at http://www.igkulturwien.net http://www.kultur.or.at http://www.kupf.at http://www.igkultur.at http://www.igbildendekunst.at http://www.freietheater.at http://www.literaturhaus.at http://www.freie-radios.at/ http://www.fiftitu.at http://www.kulturrat.at/ http://www.efah.org/ 65 Weitere Service- und Informationsstellen Kulturvernetzung NÖ Kulturdokumentation Kulturmanagement.net Mediacult Educult http://www.kulturvernetzung.at http://www.kulturdokumentation.org http://www.kulturmanagement.net/ http://www.mediacult.at http://www.educult.at 66 Impressum Diese Förderbroschüre ist ein Kooperationsprojekt von KUPF – Kulturplattform Oberösterreich http://www.kupf.at TKI – Tiroler Kulturinitiativen / IG Kultur Tirol http://www.tki.at Autorin: Andrea Mayer-Edoloeyi (Kulturarbeiterin und Erwachsenenbildnerin in Oberösterreich) Organisation, Redaktion und tirolrelevante Texte: Mag.a Helene Schnitzer (TKI) Mitarbeit: TKI: Dr.in Anita Moser, Mag.a Gudrun Pechtl KUPF: Stefan Haslinger, Eva Immervoll MAS Mag.a Eva Gütlinger Die Basistexte dieser Broschüre stammen von Udo Danielczyk MBA. Das Kapitel „Aufbau und Praxis der Kulturförderung“ aus dem KUPF-Organisationshandbuch von Mag.a Andrea Hummer wurde mitverwendet. Wir danken dem Kulturverein „waschaecht“ aus Wels und „Nothdurft. Verein für Theater“ aus Hall in Tirol für die Zurverfügungstellung der Best Practice Beispiele. 67 TKI – Tiroler Kulturinitiativen / IG Kultur Tirol Für unabhängige zeitgenössische Kulturarbeit. Die TKI • vertritt kulturpolitische Interessen, • bildet Netzwerke, • bündelt Kompetenzen und vermittelt Wissen. Interessenvertretung und Lobbying Die TKI (seit 1989) versteht sich als Plattform zur Wahrung, Vertretung und Förderung der Interessen ihrer Mitglieder. Sie betreibt Lobbying zur finanziellen und strukturellen Verbesserung der Rahmenbedingungen für autonome Kulturarbeit. Beratung Die TKI vertritt Kulturinitiativen aus dem gesamten Bundesland Tirol und bietet ihren Mitgliedern ein umfassendes Paket an Leistungen: Neben Vernetzung und Lobbying profitieren die Mitglieder der TKI von regelmäßigen Informationen über aktuelle kulturrelevante Themen sowie von der Möglichkeit einer unbürokratischen und kompetenten Beratung in sämtlichen für die Kultur- und Vereinsarbeit wichtigen Fragen. Dazu gehören neben Rechts- und Steuerfragen auch Subventions- und Förderangelegenheiten, Umgang mit diversen Behörden und andere administrative Angelegenheiten. Fortbildungsangebote und Veranstaltungen Die TKI organisiert regelmäßig Workshops, Seminare und Informationsveranstaltungen, die auf die Fragen und Bedürfnisse von Kulturinitiativen und KünstlerInnen fokussieren. Mit diesem Angebot von kulturrelevanten Fortbildungen schließt die TKI eine Lücke im Bildungsangebot in Tirol. Öffentlichkeitsarbeit Die TKI will die Öffentlichkeit für kulturelle Belange sensibilisieren. Sie initiiert öffentliche Debatten zu wichtigen kulturellen Fragen oder beteiligt sich an solchen. Regionale und bundesweite Vernetzung Die TKI initiiert und beteiligt sich an regionalen und bundesweiten Vernetzungen. Kommunikation und Austausch unter den Kulturschaffenden sind wesentliche Voraussetzungen und Ausgangspunkte für gesellschaftliche, künstlerische und kulturelle Entwicklungen. Konzeption und Organisation der Projektförderschienen TKI open und #fresh culture Die von der TKI 2002 initiierte Förderschiene „TKI open“ richtet sich explizit an Kulturprojekte, die neue Wege gehen wollen. TKI open bietet Freiraum für künstlerische Experimente und für die Auseinandersetzung mit kulturellen, sozialen und (kultur)politischen Fragestellungen. TKI open wird jährlich neu ausgeschrieben. Mit dem Förderansatz #fresh culture setzt die TKI einen Impuls im Bereich der Jugendkulturförderung in Tirol. TKI – Tiroler Kulturinitiativen / IG Kultur Tirol Dreiheiligenstraße 21a, 6020 Innsbruck Tel.: 0512 / 58 67 81, [email protected], www.tki.at 68 KUPF – Kulturplattform Oberösterreich Die KUPF ist die zentrale Plattform für Initiativen der freien und zeitgenössischen Kulturarbeit in OÖ. Die KUPF bietet ihren Mitgliedern kompetente Beratung, Know-How und Service. Die KUPF betreibt als Interessensvertretung dieser Initiativen aktiv Kultur- und Gesellschaftspolitik. Sie setzt sich ein für die Absicherung freier Kulturarbeit sowie für die Verbesserung der Rahmenbedingungen. Die KUPF meldet sich dort zu Wort und wird aktiv, wenn kunst- und kulturfeindliche Tendenzen spürbar werden, wenn Kultur zum Spielball (partei-)politischen Handelns wird und Kulturarbeit wirtschaftlichen Interessen untergeordnet und geopfert werden soll. Die KUPF bekennt sich zu einer vielfältigen, bunten, streitbaren und offenen Gesellschaft. Sie macht sich stark gegen kunstfeindliche und menschenverachtende Strömungen. KUPF-Medien • KUPF-Zeitung: erscheint viermal im Jahr, Auflage: ca. 4.500 Stück • KUPF RADIO: das kulturpolitische Wochenmagazin der KUPF auf allen vier Freien Radios in Oberösterreich KUPF – Kulturplattform Oberösterreich Untere Donaulände 10/1, 4020 Linz Tel.: 0732/79 42 88 [email protected], http://www.kupf.at 69