Überleben im Förderdschungel

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Überleben im Förderdschungel
Überleben im Förderdschungel
Eine Info-Broschüre über Förderungen in Kunst und Kultur
Herausgegeben von der TKI – Tiroler Kulturinitiativen / IG Kultur Tirol
und der KUPF – Kulturplattform Oberösterreich
4. aktualisierte Auflage, Oktober 2015
1
Inhalt
Vorwort
4
Förderungen im Kulturbereich
5
Grundlagen der Förderung
5
Arten der Förderung
5
Ablauf einer Förderung
7
Exkurs: Rechnungen, Belege, Honorare
9
Exkurs: Steuerliche Behandlung von Subventionen
9
Vorgehensweise bei Projektänderungen in der Realisierungsphase
10
Spezielle Förderbestimmungen
11
Förderkriterien und -bestimmungen Land Tirol
11
Weitere Fördermöglichkeiten in Tirol
Förderkriterien und -bestimmungen der Kunstsektion im Bundeskanzleramt
19
Exkurs: Finanzielle Rahmenbedingungen von Kultur(vermittlung)
für Kinder und Jugendliche
22
Exkurs: Rechtsform Verein
28
Praxisteil Förderanträge
29
Textteil
29
Erstmalige Einreichung
29
Der Textteil eines Förderantrags
29
Struktur des Textes
31
Finanzierungsplan
33
Finanzierungsplan für ein Projekt
34
Finanzierungsplan für ein kulturelles Jahresprogramm
35
Finanzierungsplan für Investitionen
36
Exkurs: Finanzielle Bewertung der eigenen Arbeit
36
DOs & DON’Ts beim Antragschreiben
37
DOs & DON’Ts beim Finanzplan
37
DOs & DON’Ts in der Kommunikation mit Förderstellen
38
2
Best Practice Beispiele
39
Projektansuchen „On the way... Seeking“
39
Jahresansuchen des Kulturvereins Waschaecht, Wels
49
Investitionsansuchen
52
Adressen
53
Kontaktadressen Tirol
53
Kontaktadressen Bund
58
Kontaktadressen Bundesländer
60
Weitere Fördermöglichkeiten / Recherchehinweise
63
Recherchehinweise
63
Fördertöpfe der Kultur-Dachverbände
63
Förderungen anderer Ressorts von Bund, Land, Kommunen
64
EU-Förderungen
64
Verwertungsgesellschaften
64
Weitere relevante Adressen
65
Weiterführende Links
65
Weitere Service- und Informationsstellen
66
Impressum
67
TKI – Tiroler Kulturinitiativen / IG Kultur Tirol
68
KUPF – Kulturplattform Oberösterreich
69
3
Vorwort
Kultur bedeutet, Gründe bereitzustellen, die es ermöglichen, das, was der eine feiert, vom anderen
kritisieren zu lassen.
(Dirk Baecker)
Wenn wir den Gedanken Baeckers weiterspinnen, fehlt noch ein entscheidender Punkt. Nicht nur Gründe
müssen bereitgestellt werden, sondern auch finanzielle Mittel in Form von Kulturförderung.
Kulturelle Aktivitäten, ausgeübt von den verschiedensten ProtagonistInnen, benötigen Förderungen der
öffentlichen Hand, um in der nötigen bzw. erwarteten Qualität durchgeführt werden zu können. Die
neoliberale Forderung nach einem Rückzug der öffentlichen Hand aus der Kulturförderung muss immer
wieder zurückgewiesen werden. Kunst und Kultur können nicht den Gesetzen der ökonomischen
Verwertbarkeit untergeordnet werden. Gerade das Feld der autonomen, freien Kulturarbeit, welches sich
unter anderem dadurch definiert, stark auf unterrepräsentierte Gruppierungen der Gesellschaft einzugehen,
kann ohne Förderungen nicht existieren.
Um aber als KulturaktivistIn, als KünstlerIn oder Kulturinitiative solche Förderungen lukrieren zu können,
bedarf es eines hohen Maßes an Information und Professionalität, um sich einen Weg durch den
„Förderdschungel“ zu bahnen.
Die Fördersituation in Österreich wird nicht einfacher. Der Trend temporäre Projekte bevorzugt zu fördern,
und dafür das Aufbauen von (neuen) Strukturen zu verhindern, zieht sich durch alle Gebietskörperschaften.
Aber genau darum ist es mehr denn je notwendig, gezielte Informationen für die AktivistInnen
bereitzustellen.
Mit der vorliegenden Broschüre leisten die TKI – Tiroler Kulturinitiativen / IG Kultur Tirol und die KUPF –
Kulturplattform Oberösterreich einen entscheidenden Beitrag, um Informationsdefizite aufzuheben.
Die Kooperation der beiden Landes-Dachverbände von Kulturinitiativen setzt darüber hinaus ein Zeichen
gegen eine Entsolidarisierung und macht deutlich, dass der Bedarf an Information im ganzen Bundesgebiet
gegeben ist. Darum soll diese Broschüre auch als Anreiz verstanden werden, derartige
Informationsmaterialien flächendeckend über Österreich zu verteilen.
Schafft eine, zwei, viele Info-Broschüren!
TKI – Tiroler Kulturinitiativen / IG Kultur Tirol
KUPF – Kulturplattform Oberösterreich
4
Förderungen im Kulturbereich
Vor allem im Bereich der gemeinnützigen, autonomen Kulturarbeit bilden Förderungen der öffentlichen
Hand die finanzielle Basis. Sie schaffen die Voraussetzung für eine kulturelle Vielfalt. In Österreich gibt es
sowohl auf Bundesebene als auch in den Bundesländern und Kommunen die Möglichkeit, Subventionen für
Kunst und Kulturarbeit zu beantragen. In diesem ersten Abschnitt werden die rechtlichen Grundlagen von
Förderungen im Kulturbereich erläutert und die unterschiedlichen Arten von Förderungen dargestellt. Auch
der Ablauf einer Förderung, von der Antragstellung bis zur Umsetzung des Vorhabens, wird detailliert
erklärt.
Grundlagen der Förderung
Rechtliche Grundlage der Kulturförderung sind die Kulturförderungsgesetze der Gebietskörperschaften
(Landeskulturförderungsgesetz, Bundeskunstförderungsgesetz etc.) und die jeweiligen Budgetansätze.
Zusätzlich gibt es oft Förderrichtlinien, nach denen die Gebietskörperschaften die Subventionen vergeben.
Städte und Kommunen haben meistens keine eigenen Kulturförderungsgesetze.
Kultursubventionen, Förderungen von Vereinen und Einzelpersonen sind oft so genannte „freie
Ermessensausgaben“. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Vergabe erfolgt formell
durch die zuständigen PolitikerInnen, meistens auf Vorschlag von Beiräten oder BeamtInnen, auf
Gemeindeebene oft nach Diskussion im Kulturausschuss (siehe Kapitel „Ablauf der Förderung“).
Arten der Förderung
Es gibt verschiedene Förderarten, die besonders auf die Abrechnung Einfluss haben: während bei einer
Projektförderung nur bis zu einer bestimmten Grenze anteilige Miet-, Betriebs- oder Personalkosten
abgerechnet werden dürfen, können bei einer Förderung für Jahrestätigkeit auch die gesamten
Strukturkosten abgerechnet werden. Die Art der Förderung ist in der Fördervereinbarung (Vertrag zwischen
FördergeberIn und FördernehmerIn) vermerkt (Kontakt und Links zu den einzelnen Förderstellen siehe
Kapitel „Adressen“).
• Förderung für Jahrestätigkeit
Eine Förderung von Jahresprogrammen bzw. Jahrestätigkeit (z.B. kontinuierlicher Veranstaltungsbetrieb)
wird hauptsächlich an größere, schon länger bestehende Kulturinitiativen, die kontinuierlich arbeiten,
vergeben. Die Förderung beinhaltet sowohl die Kosten für das Kulturprogramm (Gagen, Honorare,
Werbung, Technik etc.) als auch Strukturkosten (z.B. Miet-, Betriebs- und Personalkosten).
• Projektförderung
Förderung für inhaltlich und zeitlich klar abgegrenzte und einmalige Kulturprojekte, wie z.B. eine
Lesungsreihe, ein Festival, ein Symposium. Dabei deckt die Förderung nur die direkten Projektkosten ab
(Honorare für KünstlerInnen und Durchführung, Technik, Werbung etc.). Anteilige Strukturkosten können
nur in geringem Ausmaß eingerechnet werden (Bund: max. 25 % der Fördersumme).
• Investitionsförderung
Speziell zur Verbesserung der Infrastruktur von Kulturvereinen.
Förderung für Ankauf von
– Büromöbeln
– Computern
5
– Ton- und Lichtanlagen
– technischer Ausrüstung
Umbauten und Renovierungen werden auch aus diesem Topf finanziert. Allerdings muss dabei auf
Absicherung der Umbauten durch langfristige Mietverträge bzw. eindeutige Besitzverhältnisse geachtet
werden.
Der Bund fördert nur in Ausnahmefällen Investitionen. Als Investitionen sind keine typischen
Verbrauchsgüter zu verstehen (wie z.B. Büromaterial, Deko, Speichermedien, kurzlebige Requisiten,
Literatur etc.). Diese Kosten können als Ausgaben im Rahmen einer Jahres- oder Projektförderung
beantragt und abgerechnet werden.
• Reisekostenzuschüsse
Besonders der Bund (Abteilung II/6 – Bilateraler Künstleraustausch) vergibt Reisekostenzuschüsse zur
Teilnahme an internationalen Kongressen, für Bildungsreisen oder zur Beteiligung an Ausstellungen im
Ausland (siehe Kapitel „Adressen“).
• Ankäufe, Atelierbeihilfen, Druckkostenzuschüsse
KünstlerInnen im Bereich der bildenden Kunst werden auch durch Ankäufe von Kunstwerken unterstützt.
Die Modalitäten sind allerdings unterschiedlich: einige Gebietskörperschaften haben KuratorInnen, die über
das Budget verfügen. Zum Teil gibt es fixe Einreichtermine für die Bewerbung um einen Ankauf. Hier muss
jeweils bei der entsprechenden Stelle recherchiert werden (siehe Kapitel „Spezielle Förderbestimmungen“).
Manche Förderstellen vergeben auch Atelierbeihilfen (zum Teil als Investitionsförderung) oder haben
eigene Ateliers, die kostengünstig vergeben werden.
Für die Publikation von Ausstellungskatalogen werden oft Druckkostenzuschüsse gewährt, entweder als
direkte Subvention oder in Form von Ankäufen der Kataloge.
• Ausschreibungen, Stipendien, Preise
Viele FördergeberInnen vergeben regelmäßig Preise oder schreiben Wettbewerbe aus, auch verschiedene
private Organisationen schreiben thematische Wettbewerbe aus. Meistens sind diese Förderungen
projektbezogen. Stipendien und Preise müssen oft im Gegensatz zu anderen Förderarten nicht
abgerechnet werden.
Informationen dazu gibt es bei den verschiedenen Förderstellen. Die Dachverbände informieren ihre
Mitglieder regelmäßig über solche Ausschreibungen.
6
Ablauf einer Förderung
• Ansuchen
Um eine Förderung zu erhalten, ist es notwendig, ein Subventionsansuchen zu stellen. Das
Subventionsansuchen sollte folgende Teile beinhalten (je nach Förderstelle ist zusätzlich ein bestimmtes
Formular bzw. ein formloser Brief mit Unterschrift notwendig):
– Beschreibung des geplanten Projekts: was wird gemacht, warum ist das wichtig, welche Auswirkungen
hat das Projekt, zeitlicher Rahmen des Projekts.
– Darstellung der Organisation bzw. der Person: wer ist in der Organisation tätig, welche Projekte hat die
Organisation/die Person schon durchgeführt; eventuell Tätigkeitsberichte und Pressespiegel beilegen.
Bei Erstansuchen empfiehlt sich die Beilage der Vereinsstatuten sowie ein persönlicher Kontakt zur
Förderstelle.
– Finanzplan: welche Ausgaben und Einnahmen werden durch das Projekt entstehen, wie viel
Subventionen werden bei welcher Förderstelle beantragt, sind Eigeneinnahmen (z.B. Eintrittserlöse) zu
erwarten Es ist oft ratsam, auch Eigenleistungen gesondert ausgewiesen (z.B. ehrenamtliche Arbeit)
anzuführen.
(detailliertere Informationen im Praxisteil)
Stadt, Land und Bund haben Jahresbudgets, über die Höhe der Budgetansätze für die einzelnen Bereiche
wird im Herbst entschieden. Das Geld steht dann im nächsten Jahr zu Verfügung. Bei größeren
Subventionsansuchen (Jahrestätigkeit, aufwändigere Projekte) empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig den
Antrag zu stellen, am besten schon im November/Dezember des Vorjahres. Bei manchen Förderstellen
kommt es vor, dass ab Mitte des Jahres keine Gelder mehr vorhanden sind, und ein Projektansuchen
aussichtslos ist. Bei anderen Förderstellen ist im Herbst noch genug Geld vorhanden. Bei solchen
Planungsfragen können die Dachverbände weiterhelfen, da sie die Praxis der Förderstellen kennen bzw.
aktuelle Informationen haben.
• Entscheidung, Auszahlung:
Über die Höhe der Subvention entscheiden die zuständigen Gremien:
– Gemeinden: KulturreferentIn bzw. Kulturausschuss
– größere Städte, Länder: BeamtInnen der Kulturabteilung empfehlen eine Fördersumme, die
Entscheidung liegt bei den KulturreferentInnen (LandesrätInnen, StadträtInnen). Ab einer gewissen
Höhe des angesuchten Betrages (von Förderstelle zu Förderstelle unterschiedlich) trifft die
Entscheidung nicht der/die KulturreferentIn allein sondern der Stadtsenat, Gemeinderat bzw. die
Landesregierung.
– Bund: Bis zu einer Höhe von ca. 6.000 Euro können Subventionen auf BeamtInnenebene vergeben
werden. Es liegt jedoch im Ermessen der BeamtInnen welche Ansuchen dem Beirat vorgelegt werden.
Sie sind leider nicht dazu verpflichtet, alle Ansuchen vorzulegen. Jede Abteilung hat einen Beirat, der
die höheren Ansuchen beurteilt und Empfehlungen gibt. Die endgültige Entscheidung trifft aber die/der
KunstministerIn. Beiratssitzungen finden ca. alle zwei Monate statt, die Ansuchen müssen spätestens
zwei Wochen vorher in acht Exemplaren eingelangt sein. Ein spezielles Formular ist auszufüllen (siehe
auch Kapitel „Förderkriterien und -bestimmungen der Kunstsektion im Bundeskanzleramt“).
Die Dauer der Bearbeitung kann von zwei Wochen bis zu einigen Monaten betragen (wenn es zu lange
dauert: telefonisch nachfragen!). Nach Zusage ist in manchen Fällen eine Fördervereinbarung auszufüllen
und der Förderstelle zu retournieren, bevor die Auszahlung erfolgen kann. Im Schreiben über die Zusage
findet sich meist auch die Information, bis wann die Subvention abgerechnet werden muss. Auch weitere
Fristen, Details und Regelungen zur Abwicklung der Förderung sind in der Förderzusage zu finden. Es ist
daher ratsam, die Förderzusage genau durchzulesen!
Größere Förderungen werden oft in Raten ausbezahlt, wobei die letzte Rate manchmal erst nach
Vorlage der Projektabrechnung überwiesen wird. Manche Förderstellen überweisen die Gelder sehr spät.
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Es ist durchaus schon vorgekommen, dass Subventionen erst nach der Durchführung eines Projekts
überwiesen wurden. Diese Problematik der Vorfinanzierung von Aktivitäten sollte in der Planung mitbedacht
werden.
• Abrechnung
Jede Förderung basiert auf einem Vertrag, der Fördervereinbarung, zwischen dem/der jeweiligen
FördergeberIn und dem/der FördernehmerIn. Nach Durchführung des Projekts muss dem/der
FördergeberIn bis zu einer festgelegten Frist die zweckgemäße Verwendung des Geldes nachgewiesen
werden. Diese Frist ist im Schreiben zu finden, mit dem die Förderung zugesagt wurde. Dem
Zusageschreiben sind auch detaillierte Angaben zu den erforderlichen Nachweisunterlagen zu entnehmen.
Die Abrechnung muss folgende Teile beinhalten:
– Budgetübersicht: Eine Aufstellung der entstandenen Gesamtkosten ist notwendig. Die Kosten sollten
dem eingereichten Finanzplan entsprechen. Größere Abweichungen sollten begründet und
gegebenenfalls vorab mit dem/der FördergeberIn besprochen werden. Bei Vorsteuerabzug können nur
die Nettokosten beantragt und abgerechnet werden. Bei einer Jahresförderung ist es notwendig, einen
Rechnungsabschluss des Jahres beizulegen.
– Original-Belege: Bei den Förderstellen müssen saldierte Rechnungen und Einzahlungsbelege
(Honorare, Mieten, Drucksorten etc.) über die Höhe der Förderung vorgelegt werden. Bei manchen
SubventionsgeberInnen kann bei niedrigen Förderungen die Vorlage von Originalbelegen entfallen. Die
einzelnen Belege sind fortlaufend zu nummerieren und es ist eine unterschriebene Belegaufstellung
anzuschließen, in der die einzelnen Belege mit Belegnummer, Firmenname und Rechnungsbetrag
sowie die Summe der Rechnungsbeträge ausgewiesen sind. Die Belege werden vor der Rücksendung
mit einem Stempel der Behörde versehen. Ausgaben können nur bei einer Förderstelle abgerechnet
werden. Es ist jedoch möglich, dass ein Beleg über eine höhere Summe bei mehreren Förderstellen
eingereicht und teilsubventioniert wird, das wird am Beleg vermerkt (Teilentwertung). Unter Umständen
müssen auch Bankbelege und/oder Kontoauszüge mitgeschickt werden.
Da die Originalbelege verschickt werden müssen, empfiehlt es sich, unbedingt die Subventionsabrechnung
als Einschreiben aufzugeben und die Belege vorher zu kopieren bzw. bei persönlicher Abgabe bei der
Förderstelle eine Bestätigung zu verlangen! Wenn eine Subvention nicht abgerechnet wird, kann dies zur
Rückforderung des Geldes durch die Förderstelle führen. Es kann eine zivilrechtliche Klage erfolgen.
Verzögert sich eine Subventionsabrechnung, sollte man/frau vor dem gesetzten Abrechnungstermin
persönlich mit der Förderstelle Kontakt aufnehmen und eine Verlängerung beantragen.
Die Kunstsektion im Bundeskanzleramt hat ein Informationsblatt zum Abrechnungswesen erstellt:
http://www.kunstkultur.bka.gv.at → Kunst → Förderungskatalog → Info-Blätter → Informationsblatt
Abrechnungswesen
Dieses Informationsblatt sollten alle, die beim Bund Gelder beantragen, unbedingt lesen!
8
Exkurs: Rechnungen, Belege, Honorare
Was ist eine Rechnung?
Die Tatsache, dass etwas bezahlt wurde, muss nachgewiesen werden, damit es sich um
abrechnungsfähige Belege handelt. Dazu bedarf es einer ordnungsgemäßen Rechnung. Diese muss bei
Barauszahlung den Vermerk „bezahlt am …“ tragen. Bei Banküberweisungen braucht es den
Erlagscheinabschnitt bzw. eine Überweisungsbestätigung bei Online Banking und den Kontoauszug.
Gleiches gilt für Honorarnoten von Personen und Aufwandsentschädigungen.
Mindestelemente einer Rechnung:
• AuftraggeberIn/KäuferIn = Verein, mit Adresse
• AuftragnehmerIn/VerkäuferIn = RechnungsstellerIn, mit Adresse
• Datum
• fortlaufende Rechnungsnummer
• Art und Anzahl der Dienstleistung / des Produkts
z.B. Gage Auftritt Band XY am …
z.B. Grafikarbeiten für 2 Flyer zur Veranstaltung XY
z.B. Vermietung Tonanlage für Veranstaltung am …
• Tag der Leistungserbringung oder der Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt
• Preis / Gesamtsumme / Währung
• der angewandte Steuersatz und Steuerbetrag, wenn keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird,
entsprechend vermerken: „Der Betrag enthält keine Ust.“
• Bestätigung über den Erhalt des Betrags bzw. „Ich ersuche um Überweisung auf Konto XY“
Stellt jemand an die Kulturinitiative eine Rechnung für Arbeiten, Vermietung, Verkauf etc. so sollte man/frau
am besten vor Bezahlung überprüfen, ob die Rechnung den formalen Mindestanforderungen gerecht wird.
Eine Honorarnote einer Person für Arbeiten für den Verein (auch Gagen von KünstlerInnen) enthält die
gleichen Elemente wie oben beschrieben. Bei Honoraren muss bedacht werden, dass arbeits- und
sozialrechtliche Folgen für den Verein und/oder die arbeitende Person entstehen können. Nähere
Informationen dazu gibt es bei SteuerberaterInnen oder den Dachverbänden.
Für Vorstandsmitglieder eines Vereins ist es möglich, für geleistete Vereinsarbeiten (z.B. Sitzungen,
Repräsentationsaufgaben etc.) Aufwandsentschädigungen in Rechnung zu stellen. Diese
Aufwandsentschädigungen folgen formal dem gleichen Grundprinzip wie oben beschrieben.
Aufwandsentschädigungen werden steuerlich anders (besser) behandelt. Nähere Informationen bei
SteuerberaterInnen oder den Dachverbänden.
Exkurs: Steuerliche Behandlung von Subventionen
•
•
•
Umsatzsteuer: Subventionen der öffentlichen Hand enthalten generell keine Umsatzsteuer. Wenn
der/die FördernehmerIn vorsteuerabzugberechtigt ist, dann werden nur die Nettokosten gefördert.
Kalkulation sowie Abrechnung sind bei Vorsteuerabzug auf Basis der Nettobeträge vorzunehmen,
ansonsten gelten die Bruttobeträge.
Einkommenssteuer (für Einzelpersonen): die steuerliche Behandlung ist nicht immer klar, am besten
mit dem/r eigenen SteuerberaterIn abklären. Hier ist auch der Aspekt der Sozialversicherung mit zu
bedenken.
Körperschaftssteuer (für Rechtspersonen): Bei gemeinnützigen Vereinen rufen Subventionen der
öffentlichen Hand im Normalfall (und bei korrekten Vereinsstatuten) keine Steuerpflicht
(Körperschaftssteuer) hervor. Bei anderen Unternehmensformen bitte mit SteuerberaterIn abklären.
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Vorgehensweise bei Projektänderungen in der Realisierungsphase
Eine öffentliche Förderung ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen einem/einer SubventionsnehmerIn
(Verein, KünstlerIn etc.) und der öffentlichen Hand. Wie bei einem Kaufvertrag, Mietvertrag etc. sind beide
Seiten nach Abschluss des Vertrages an die Vereinbarungen gebunden. Darum ist es sinnvoll und
notwendig, sich mit den SubventionsgeberInnen in Verbindung zu setzen, wenn sich die eingereichten
Aktivitäten während der Umsetzung relevant verändern.
Beispiel 1:
Ein Kulturverein plant für ein Jahr fünf Jazz-Konzerte und fünf Konzerte aus anderen Musiksparten mit
lokalen/regionalen Bands und erhält für diese Aktivitäten eine Subvention.
•
•
Während des Jahres stellt sich heraus, dass es sinnvoll ist, sechs Jazz-Konzerte und nur vier andere
Konzerte zu veranstalten. In diesem Fall ist es nicht unbedingt notwendig, mit den
SubventionsgeberInnen Kontakt aufzunehmen.
Während des Jahres stellt sich heraus, dass vom Verein gewünscht wird, nur sechs kleinere Konzerte
insgesamt, aber dafür ein großes Open-Air-Konzert mit einer bekannten Größe zu veranstalten. In
diesem Fall ist es sinnvoll, mit den SubventionsgeberInnen Kontakt aufzunehmen und die weitere
Vorgehensweise abzusprechen, da mit einem Konzert mit einem/r sehr bekannten KünstlerIn ein völlig
anderer inhaltlicher Schwerpunkt gesetzt wird als mit lokalen/regionalen Bands.
Erhält man/frau für eine kulturelle Aktivität weniger Geldmittel als geplant, müssen natürlich nicht alle
geplanten Aktivitäten gemacht werden, sondern aliquot im Umfang der realen Fördermittel bzw. sonstiger
Eigeneinnahmen. Die Förderstelle ist auf jeden Fall über derartige Änderungen zu informieren.
Neben Änderungen im Gesamtbudget sind auch Änderungen im Durchführungszeitraum (vor allem über
den Jahreswechsel hinaus) unbedingt zu kommunizieren. Insbesondere das Land Tirol besteht darauf, von
Projektänderungen inhaltlicher, zeitlicher und finanzieller Art unterrichtet zu werden – darauf wird auch in
der Förderzusage hingewiesen.
Beispiel 2:
Ein Kulturverein beantragt 5.000 Euro für fünf Veranstaltungen. Als Eigeneinnahmen sind 2.500 Euro (pro
Veranstaltung 500 Euro) kalkuliert. Der Verein erhält von den SubventionsgeberInnen gesamt nur 3.000
Euro. Er kann damit drei Veranstaltungen umsetzen und Eigeneinnahmen von 1.500 Euro lukrieren.
Werden geplante Subventionen nicht gewährt oder fallen zu gering aus, kann es auch notwendig sein, auf
die Durchführung eines Projekts gänzlich zu verzichten. Auch hier ist es sinnvoll, möglichst bald Kontakt mit
allen SubventionsgeberInnen, die Zusagen gemacht haben, aufzunehmen und eine Regelung zu
vereinbaren.
Eine Investitionsförderung kann nicht für das Kultur-Programm verwendet werden, eine Jahres- oder
Projektförderung nicht für Investitionen. Eine Förderung für einen PC kann nicht für den Ankauf eines
Kopierers verwendet werden. Sollten sich derartige Änderungswünsche ergeben, ist unbedingt Kontakt mit
der Förderstelle aufzunehmen.
10
Spezielle Förderbestimmungen
Die Förderbestimmungen der einzelnen Gebietskörperschaften unterscheiden einander in manchen
Aspekten. Die genaue Kenntnis der inhaltlichen Schwerpunkte einer Förderstelle sowie der jeweiligen
formalen Anforderungen sind für eine positive Beurteilung von Förderansuchen immens wichtig. Deshalb
werden nach der Einführung in die Grundlagen der Kulturförderung im nun folgenden Kapitel die speziellen
Förderbestimmungen der einzelnen Gebietskörperschaften (Land, Stadt, Bund) detailliert beschrieben.
Förderkriterien und -bestimmungen Land Tirol
Kunst- und Kulturförderung basieren in Tirol auf der Grundlage des 2010 novellierten Tiroler
Kulturförderungsgesetzes und der Kulturförderungsrichtlinie (2011).
Im Kulturförderungsgesetz von 2010 sind die Bereiche der Förderung, Voraussetzungen für eine Förderung
sowie mögliche Förderungsmaßnahmen festgelegt.
Die Förderung kann erfolgen durch:
a) die Gewährung von Zuschüssen,
b) die organisatorische Unterstützung und die Gewährung von Sachleistungen,
c) die Vergabe von Auszeichnungen, Preisen und Stipendien,
d) die Durchführungen von Wettbewerben und die Vergabe von Aufträgen,
e) den Erwerb von kulturell bedeutsamen Werken und deren Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit,
f) die Beratung von Förderungsempfängern,
g) die Herausgabe von kulturellen Medien, Beratung und Hilfeleistung bei kulturellen Vorhaben
h) die Durchführung kultureller Vorhaben und die Ausübung kultureller Tätigkeiten und
i) die Einrichtung von oder die Beteiligung an im kulturellen Bereich tätigen Rechtsträgern.
Zur fachlichen Beratung der Landesregierung schreibt das Kulturförderungsgesetz die Einrichtung von
Fachbeiräten für folgende Bereiche vor:
a) Bildende Kunst und Architektur
b) Musik
c) Literatur und Theater
d) Erwachsenenbildung und Büchereiwesen
e) Heimat- und Brauchtumspflege
f) Denkmalpflege und Museumswesen
g) Kulturinitiativen
Die Fachbeiräte haben lediglich beratende Funktion. Sie sind nicht mit der Bearbeitung konkreter
Förderansuchen betraut und verfügen über keine Entscheidungskompetenz.
Das Kulturförderungsgesetz sieht die jährliche Herausgabe von Kulturberichten vor. Die Kulturberichte
aus Tirol informieren über kulturelle Themen aus Tirol und Südtirol. Der Kulturbericht in Zahlen gibt
Aufschluss über die Fördertätigkeit des Landes.
Download: https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/abteilung-kultur/ → Kulturberichte
11
Ansuchen um Förderungen des Landes Tirol
Ansuchen um Förderungen sind beim jeweiligen Amt der Tiroler Landesregierung schriftlich einzureichen.
Im Allgemeinen genügt ein formloses Ansuchen. (Mindestbestandteile eines Förderansuchens siehe Kapitel
„Ablauf einer Förderung“). Für Subventionsansuchen, die in der Kulturabteilung des Landes eingereicht
werden, ist jedoch zu jedem Ansuchen ein Formular auszufüllen. Download unter:
https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/abteilung-kultur → Kulturförderungen → jeweiliger Förderbereich →
Förderantrag allgemein
Spezielle Bestimmungen der einzelnen Abteilungen sind bei dem/der jeweiligen SachbearbeiterIn zu
erfragen. Bei der Erstförderung im Bereich Bildender Kunst ist die Vorlage einer Dokumentation über die
Arbeit (auch anhand von Originalen, die retourniert werden) notwendig. Informationen über Förderungen
des Landes Tirol, Voraussetzungen und benötigte Unterlagen gibt es auch auf der Homepage der Tiroler
Landesregierung unter: https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/abteilung-kultur → Kulturförderungen →
jeweiliger Förderbereich
Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Kultur
Die für alle Kulturagenden in der Hauptsache zuständige Förderstelle ist die Kulturabteilung des Landes
Tirol.
Prinzipiell gilt, dass die Kulturabteilung des Landes kulturelle Vorhaben nicht zur Gänze fördert und es
daher notwendig ist, sich auch um andere Fördermittel (z.B. von Gemeinden oder Bund) sowie um
Sponsoring und Eigenmittel zu bemühen. Bei Jahresansuchen sollten Budgetsprünge aufgrund einer
Änderung, Erweiterung oder Vertiefung der Aktivitäten im Ansuchen erklärt und dargestellt werden.
Ansuchen um Förderung in der Abteilung Kultur
Ansuchen sind in der oben beschriebenen Form samt ausgefülltem Formular in der Abteilung Kultur
einzureichen. Es gibt es keine fixe Regelung, wie hoch der Prozentanteil für Strukturkosten bei einer
Projektförderung sein kann. Es gibt weiters keine fixen Einreichfristen (außer bei Preisen, Ausschreibungen
und Stipendien). Für Jahresansuchen wird eine Einreichung im November des Vorjahres bis spätestens
Ende Jänner des Kalenderjahres, für das eine Förderung beantragt wird, empfohlen. Seit 2015 gibt es die
Möglichkeit, für die Jahrestätigkeit einen Zweijahresvertrag zu beantragen.
Verwendungsnachweis
In der Förderungszusage wird mitgeteilt, in welcher Form der Verwendungsnachweis zu erfolgen hat.
Üblicherweise ist eine Abrechnung mit Originalbelegen in der Höhe der gewährten Förderung bis zu einem
bestimmten Termin vorzulegen. Der Termin wird je nach Umfang und Art des Projekts individuell festgelegt.
Kann der Abrechnungstermin nicht eingehalten werden, ist die Kulturabteilung des Landes Tirol davon in
Kenntnis zu setzen. Es muss unter Anführung der Geschäftszahl und des Grundes schriftlich (E-Mail, Brief,
Fax) um Fristverlängerung angesucht werden.
Entscheidung über die Vergabe von Förderungen
Förderansuchen werden durch die BeamtInnen der Kulturabteilung beurteilt. Letztentscheidung in der
Fördervergabe hat grundsätzlich der/die zuständige LandesrätIn.
„Doppelförderungen“
Ein Problem, das im Zusammenhang mit Kulturförderungen immer wieder auftritt, ist das der so genannten
„Doppelförderungen“. Es ist meistens nicht möglich, ein Projekt von zwei Stellen des Landes Tirol fördern
zu lassen. Selbst wenn z.B. kulturrelevante Teile eines Projekts in der Abteilung Kultur und das
Vermittlungsangebot für Kinder innerhalb desselben Projekts beim JUFF (Abteilung für Jugend, Frauen und
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Familie) eingereicht werden, und dies inhaltlich schlüssig argumentiert werden kann, wird eine
Projektförderung meistens unter Hinweis auf eine „Doppelförderung“ abgelehnt. Ähnliches passiert, wenn
ein von der Kulturabteilung (etwa mittels Jahresförderung) unterstützter Verein für neue, vom
Jahresprogramm unabhängige Projekte beim JUFF um Förderungen ansucht.
Arten der Förderung
Neben der Förderung von Kunst- und Kulturprojekten aller Sparten in Form von finanziellen Zuwendungen
gibt es noch folgende Förderungsmöglichkeiten:
• Druckkostenzuschüsse (Kataloge, literarische Veröffentlichungen)
• Zuschüsse zur Produktion von Tonträgern
• Ausstellungsbeihilfen (Druckkosten für Einladungen etc.)
• Beihilfen für Materialbeschaffung (Atelierbau etc.)
• Instrumentenankäufe
• Auslandsaufenthalte,
Reisekostenzuschüsse,
Studienreisen,
Ausstellungen
im
Ausland,
Kulturaustauschprogramme
Ateliervergabe
• Künstlerhaus Büchsenhausen: Die Tiroler Künstlerschaft führt in Zusammenarbeit mit dem Land Tirol
ein Atelierhaus in Schloss Büchsenhausen in Innsbruck. Sechs Ateliers werden für jeweils 3 Jahre an
vorwiegend in Tirol lebende oder aus Tirol stammende KünstlerInnen vergeben. Die Entscheidung trifft
eine Jury (Infos: Künstlerhaus Büchsenhausen, http://www.buchsenhausen.at).
• Künstlerhaus in Paliano bei Rom: Ausschreibung am Beginn jeden Jahres, Vergabe für jeweils 4
Monate: https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/wettbewerbe/ausschreibungen/kuenstlerhaus/
Ausschreibungen
• Kunst im öffentlichen Raum: jährliche Ausschreibung; gefördert werden sowohl permanente
Kunstprojekte als
auch temporäre Interventionen im öffentlich zugänglichen Raum.
Dotierung:
80.000
Euro
werden
von
einer
dreiköpfigen
Jury
vergeben.
www.koer-tirol.at und https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/wettbewerbe/
• Österreichischer Grafikwettbewerb: Der Österreichische Grafikwettbewerb wird alle zwei Jahre von der
Kulturabteilung in Zusammenarbeit mit der Galerie im Taxispalais und dem Landesmuseum
Ferdinandeum ausgeschrieben. Der im Rahmen des Wettbewerbs vergebene Preis des Landes Tirol ist
mit 5.500 Euro dotiert.
Stipendien
• Große Literaturstipendien des Landes Tirol: Die Ausschreibung erfolgt alle zwei Jahre. Es handelt sich
um zwei Arbeitsstipendien (à 15.000 Euro), die Teilung eines der Stipendien ist aber möglich. Die
Literaturstipendien des Landes Tirol werden von einer Jury vergeben. https://www.tirol.gv.at/kunstkultur/wettbewerbe/ausschreibungen/literaturstipendien/
• Josef Kuderna Stipendium: zur Unterstützung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von jungen
SchauspielerInnen (15 bis 25 Jahre) in Tirol; Die Vergabe erfolgt alle zwei Jahre und ist mit 5.000 Euro
dotiert.
• Nick-Mueller-Stipendium: für Forschungsprojekte von Tiroler StudentInnen an der Universität New
Orleans. Dotierung: 10.000 Euro
Preise
U.a. vergibt die Kulturabteilung des Landes folgende Preise:
• Tiroler Landespreis für Kunst: für hervorragende künstlerische Leistungen und als Würdigung eines
Gesamtwerks; die Zuerkennung geschieht durch eine Jury, welche von der zuständigen
LandeskulturreferentIn bestellt wird. Eine Bewerbung um den Preis ist nicht möglich. Die Preishöhe
beträgt 14.000 Euro.
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•
•
•
•
•
•
•
•
Preis für zeitgenössische Kunst und Förderpreise für zeitgenössische Kunst: jedes Jahr wird ein
Hauptpreis (5.500 Euro) und drei Förderpreise (je 2.550 Euro) für zeitgenössische Kunst an Bildende
KünstlerInnen in Tirol vergeben. Für diese Preise ist eine Bewerbung nicht möglich, da die
Auszuzeichnenden vom Kulturbeirat für Bildende Kunst ausgewählt werden.
Filmpreis des Landes Tirol: Den mit 5.500 Euro dotierten Preis vergibt eine dreiköpfige Jury an den
besten internationalen Spielfilm.
Museumspreis des Landes Tirol: eingereicht werden können Projekte, die den Kernaufgaben eines
Museums zugerechnet werden können. Preishöhe ist 6.000 Euro.
Preis für zeitgenössische Musik (Emil-Berlanda-Preis): Die Vergabe erfolgt alle 2 Jahre für besondere
Verdienste um die zeitgenössische Musik auf Vorschlag des Kulturbeirats für Musik. Die Preishöhe
beträgt 5.000 Euro.
Jakob-Stainer-Preis: Dieser Preis wird alle 2 Jahre besonderen Leistungen auf dem Gebiet der Alten
Musik auf Vorschlag des Kulturbeirats für Musik vergeben und ist mit 5.100 Euro dotiert.
Volkskulturpreis: Damit soll der Bedeutung der Volkskultur für das Land und dem hohen Standard
dieser spartenübergreifenden kulturellen Ausdrucksform Rechnung getragen werden. Der Preis wird
alle zwei Jahre vergeben und ist mit 5.000 Euro dotiert.
Bildungsinnovationspreis: Damit sollen herausragende Leistungen und Innovationen im Bereich der
Erwachsenenbildung und Büchereiwesens gewürdigt werden. Der Preis wird alle 2 Jahre in 2
Kategorien vergeben (je 2.500 Euro).
Otto Grünmandl-Literaturpreis: Zur Anerkennung hervorragender Leistungen auf dem Gebiet der
Literatur wird alle zwei Jahre der „Otto Grünmandl-Literaturpreis“ verliehen. Dotierung ist 5.000 Euro.
Einen Überblick über Preise und Ehrungen der Abteilung Kultur des Landes Tirol gibt es unter:
https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/preise/
Kunstankäufe
Kunstankäufe des Landes Tirol werden über eine Ankaufsjury entschieden, deren 3 Mitglieder durch
den/die zuständige Landesrat/Landesrätin bestellt werden. Die Jury tagt 3 bis 4 mal jährlich. Informationen
über die Jurybesetzung gibt es in der Kulturabteilung.
Ergänzend dazu wurde 2010 bei der Kulturabteilung des Landes eine Ankaufskommission für die laufenden
Bewerbungen um Kunstankäufe (bis max. 5.000 Euro) installiert. Das Antragsformular, Fristen und Kriterien
dazu gibt es unter: https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/abteilung-kultur/kunstankufe/
Fördermöglichkeiten in anderen Abteilungen
der Tiroler Landesregierung
Für eine Förderung von Kulturprojekten kommen je nach inhaltlichem Schwerpunkt neben der
Kulturabteilung grundsätzlich auch andere Abteilungen des Amtes der Tiroler Landesregierung in Frage
(Adressen und Links siehe Kapitel „Kontaktadressen Tirol“). Doppelfinanzierungen sind jedoch nicht
möglich. Das heißt, wenn ein Projekt von der Kulturabteilung des Landes bereits subventioniert wird, ist
eine Förderung desselben Projekts durch eine andere Abteilung des Landes nicht möglich.
Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung JUFF
(Jugend, Familie, SeniorInnen, Frauen und Gleichstellung, Integration)
Referat Jugend
Das Referat Jugend vergibt u.a. Förderungen für außerschulische Jugendarbeit, für internationale und
interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit. Seit 2015 existiert zudem ein eigener Förderansatz für
14
Jugendkulturarbeit. https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/jugendreferat/ → Förderungen
(vgl. auch Exkurs Kulturvermittlung)
Referat Frauen und Gleichstellung
Projekte, Aktionen, Programme, Aktivitäten von und für Frauen können beim Referat Frauen eingereicht
werden. Gefördert werden Projekte mit emanzipatorischem Charakter und Maßnahmen zur Beseitigung von
Benachteiligungen von Frauen. https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/frauen/ → Förderungen
Referat Integration
Das Referat Integration fördert u.a. Projekte, Aktionen, Programme von, mit und für MigrantInnen,
Maßnahmen zur Förderung der Partizipation von MigrantInnen sowie Vorträge, Diskussionen und
Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung. https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/integration/ →
Förderungen
Referat SeniorInnen
Das Referat SeniorInnen fördert u.a. Projekte, Aktionen, Programme, Aktivitäten von und mit SeniorInnen,
insbesondere wenn sie zur Förderung der Eigenaktivität anregen. https://www.tirol.gv.at/gesellschaftsoziales/seniorinnen/ → Förderungen
InfoEck (Einrichtung des JUFF)
Das InfoEck ist die regionale Informations- und Beratungsstelle für EU-Förderprogramme für junge
Menschen und regionales Büro des Informations-Netzwerks EURODESK. http://www.mei-infoeck.at/
Das Förderprogramm „Erasmus+: Jugend in Aktion“ ist das europäische Förderprogramm für
außerschulische Jugendprojekte und richtet sich an junge Menschen zwischen 13 und 30 Jahren, an
gemeinnützige Organisationen und in der Jugendarbeit Tätige. Gefördert werden Projekte von mindestens
zwei Partnerorganisationen oder informellen Gruppen junger Menschen aus verschiedenen
Programmländern, die sich mit der europäischen Idee auseinandersetzen und die interkulturellen
Begegnungen
von
jungen
Menschen
fördern.
https://www.mei-infoeck.at/eu-und-du/
(vgl. auch Exkurs Kulturvermittlung)
Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Landesentwicklung und Zukunftsstrategie
In dieser Abteilung ist die Stelle „EU-Regionalpolitik“ angesiedelt, die Koordinationsstelle auf Landesebene
für EU-Regionalförderungen, über die teilweise auch Kulturprojekte subventioniert werden können. Das
Land Tirol nimmt an verschiedenen EU-Strukturfondsprogrammen teil (Leader, Interreg). Informationen
über die für Tirol relevanten EU-Regionalförderprogramme, Formulare sowie einen Leitfaden für die
FörderungswerberInnen gibt es unter: https://www.tirol.gv.at/tirol-europa/eu-regionalfoerderung-tirol
Ebenso ist hier der Fachbereich „Freiwilligenpartnerschaft Tirol“ angesiedelt. Er wurde initiiert, um das
Ehrenamt in Tirol zu stärken. Die regionalen Freiwilligenzentren dienen als Informationsdrehscheiben, um
Organisationen und Freiwillige zusammen zu führen. Kulturinitiativen können hier Freiwillige suchen und
Interessierte finden Andockmöglichkeiten an Organisationen. http://www.freiwillige-tirol.at/
Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Bodenordnung
In der Abteilung Bodenordnung ist die Geschäftsstelle Dorferneuerung angesiedelt. Die Dorferneuerung
unterstützt innovative Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums, die der Umsetzung des jeweiligen
Leitbildes dienen und den Richtlinien der Dorferneuerung entsprechen. FörderwerberInnen sind Gemeinden
und Privatpersonen. Projekte von privaten FörderwerberInnen müssen grundsätzlich dem
Gemeindeentwicklungskonzept entsprechen und von den Gemeinden befürwortet werden.
https://www.tirol.gv.at/landwirtschaft-forstwirtschaft/agrar/dorferneuerung-tirol/de-allgemein/
15
Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Südtirol,
Europaregionen und Außenbeziehungen
Das Referat für kulturelle Außenbeziehungen unterstützt kulturelle Auslandsaktivitäten. Unterstützt werden
können z.B. die Teilnahme an Kongressen, internationalen Meetings oder europäischen Netzwerken. Auch
Auslandsgastspiele oder -ausstellungen können grundsätzlich unterstützt werden, wobei die primäre
Zuständigkeit hier in der Kulturabteilung gesehen wird.
Innerhalb der Abteilung Außenbeziehungen gibt es das „Sachgebiet Europaregion Tirol – Südtirol –
Trentino“. Hier werden Vorhaben gefördert, die der Umsetzung des Konzepts der Europaregion Tirol –
Südtirol – Trentino entsprechen und die Beziehungen zwischen den Tiroler Landesteilen stärken bzw.
vertiefen. http://www.tirol.gv.at/themen/tirol-und-europa/tiroler-aussenpolitik/
Kulturvereinbarung für die Euregio-Region
Die KulturlandesrätInnen der Europaregion Nordtirol, Südtirol und Trentino haben im Sommer 2014 eine
gemeinsame Kulturvereinbarung getroffen mit dem Ziel, die kulturelle Entwicklung und den Austausch
innerhalb der Euregio-Region zu fördern. Es soll die Idee einer länderübergreifenden Kulturregion gestärkt
und das kulturelle Netzwerk ausgebaut werden. Neue überregionale Initiativen und Angebote sollen ebenso
entstehen
wie
kulturelle
Freiräume.
Informationen
zur
Förderung
von
Kulturprojekten:
http://www.europaregion.info/de/kultur-bildung-forschung.asp
Für Kulturprojekte mit internationalen Bezügen gilt grundsätzlich die Kulturabteilung des Landes als
erste Anlauf- und Informationsstelle. Je nach Inhalt und Schwerpunkt des Projekts wird es intern an die
zuständige Abteilung des Landes (z.B. Abteilung Südtirol, Europaregionen, Außenbeziehungen oder
Abteilung Raumordnung-Statistik) weitergeleitet.
Weitere Fördermöglichkeiten in Tirol
Tiroler Kulturservicestelle
Die Tiroler Kulturservicestelle (TKS) ist ein eigenes Referat im Landesschulrat für Tirol. Die TKS fördert
schulische Aktivitäten im Zusammenhang mit Kunst und Kultur wie z.B. Arbeit von KünstlerInnen in Schulen
oder museumspädagogische Projekte. http://www.lsr-t.gv.at/de/content/kulturservice
(vgl. auch Exkurs Kulturvermittlung)
Kulturförderung in der Stadt Innsbruck
Grundlage für die Vergabe von Subventionen der Stadt Innsbruck ist die Subventionsverordnung vom 24.
Februar 2005. Darin sind Gegenstand, Richtlinien, Arten und Procedere einer Förderung geregelt. Die
Subventionsverordnung ist nachzulesen unter: http://www.innsbruck.at/ → Stadt → Kultur →
Förderungen/Subventionen → Kultursubventionen → Subventionsrichtlinien
Die für die Kulturförderung relevanten Referate sind in der „Magistratsabteilung V – Gesellschaft, Kultur,
Gesundheit und Sport“ untergebracht.
MA V, Kulturamt der Stadt Innsbruck
Ansuchen um Förderung
Ansuchen um Förderung von Kulturprojekten oder kultureller Jahrestätigkeit müssen im Kulturamt der Stadt
Innsbruck schriftlich eingereicht werden. Die Einreichung kann im Postweg oder per E-mail erfolgen. Zu
jedem Subventionsansuchen muss ein Formular ausgefüllt werden, erst mit Einlangen des
Subventionsformulars ist eine Bearbeitung des Subventionsansuchens möglich. Das Formular ist im
16
Kulturamt erhältlich oder als Download unter:
Förderungen/Subventionen
http://www.innsbruck.at → Stadt → Kultur →
Es gibt keine fixen Einreichfristen oder Sitzungstermine der Entscheidungsgremien. In Bezug auf den
Prozentanteil für Strukturkosten bei Projektförderungen gibt es keine fixe Regelung.
Mehrjährige Förderverträge
Kulturinitiativen mit Vereinssitz in Innsbruck und einem städtischen Jahresfördervolumen von mehr als
10.000 Euro können mit der Stadt Innsbruck eine mehrjährige Fördervereinbarung abschließen. Genauere
Bedingungen sind beim Kulturamt erhältlich.
Verwendungsnachweis
Subventionen sind mittels einer Jahres- bzw. Projektabrechnung samt Originalbelegen in der Höhe der
Fördersumme bis Ende März des Folgejahres abzurechnen. Eine Projektdokumentation bzw. ein
Jahresbericht ist beizulegen. Bei Förderungen bis zu 1.000 Euro kann der Nachweis durch Originalbelege
entfallen.
Entscheidung über die Vergabe von Förderungen
Die Zuständigkeit ist je nach Höhe des Subventionsansuchens gestaffelt: Subventionen bis zu einer Höhe
von 3.000 Euro können von dem/der zuständigen KulturreferentIn (derzeit gleichzeitig Bürgermeisterin)
ohne weitere Beschlussfassung vergeben werden. Subventionen von mehr als 3.000 Euro werden dem
gemeinderätlichen „Ausschuss für Kultur, Bildung und Gesellschaft“ zur Vorberatung vorgelegt und müssen
dann je nach Höhe vom Stadtsenat (3.000 bis 10.000 Euro) oder vom Gemeinderat (über 10.000 Euro)
beschlossen werden.
Diese Grenzen gelten je Einzelfall und Haushaltsjahr. Das heißt, wenn einE KünstlerIn oder Initiative im
laufenden Jahr bereits eine Subvention von z.B. 2.000 Euro erhalten hat und noch einmal eine Förderung
von 2.000 Euro bekommen soll, ist diese zweite Subvention vom Stadtsenat zu beschließen, da die Grenze
für die Zuständigkeit des Stadtsenates erreicht wurde.
Arten der Förderung
Neben der Förderung von Kunst- und Kulturprojekten aller Sparten gibt
Förderungsmöglichkeiten:
• Druckkostenzuschüsse
• Reisekostenzuschüsse, Zuschüsse für Auslandaufenthalte und Projekte im Ausland
• Kunstankäufe (keine Ankaufsjury oder Beirat, keine Fristen)
• Die Stadt Innsbruck vergibt keine Ateliers oder Atelierbeihilfen.
es
folgende
stadt_potenziale
kunst- und kulturinnovationsförderung der stadt innsbruck
Im Rahmen des einmal jährlich ausgeschriebenen Fördertopfes stadt_potenziale wird zeitgenössische
Kunst- und Kulturarbeit gefördert, insbesondere experimentelle Projekte, die Kunst als intensive
Gesellschaftsforschung mit offenem Ausgang begreifen. Der inhaltliche Fokus liegt auf der
Auseinandersetzung mit der Stadt als künstlerischem, kulturellem und sozialem (Handlungs-)Raum und mit
Innsbruck im Speziellen. Die Auswahl trifft eine jährlich wechselnde, dreiköpfige Fachjury im Zuge einer
öffentlichen Jurysitzung. http://www.innsbruck.at/ → Stadt → Kultur → Preise/Stipendien →
stadt_potenziale.
Andechsgalerie
Die Stadt Innsbruck betreibt mit der Andechsgalerie eine eigene städtische Galerie, die vor allem der
Förderung des künstlerischen Nachwuchses dienen soll. Jährlich wird an eineN der ausstellenden
KünstlerInnen der mit 3.500 Euro dotierte „Josef Franz Würlinger Preis“ vergeben. Für die ausstellenden
17
KünstlerInnen gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, für einen KünstlerInnenaustausch in New Orleans
ausgewählt zu werden. Nähere Bedingungen sind im Kulturamt erhältlich (Maria-Luise Mayr).
Preise und Stipendien
• Die Stadt Innsbruck schreibt alle zwei Jahre den „Preis für künstlerisches Schaffen“ aus. Der Preis wird
abwechselnd in den Sparten bildende Kunst, Musik und Literatur vergeben.
• „Josef Franz Würlinger Preis“ (jährliche Vergabe).
• Der „Arthur Haidl Preis“ wird im Herbst jeden Jahres an Einzelpersonen oder Projekte vergeben, die „für
das Wohl und Ansehen der Stadt Innsbruck einen außerordentlichen Beitrag geleistet haben“. Es
können dazu auch Kulturprojekte eingereicht werden.
• Paul-Hofhaimer-Preis: der international ausgeschriebene Orgelwettbewerb findet alle 3 Jahre in
Innsbruck statt.
• Jazz-Preis der Stadt Innsbruck: jährliche Vergabe von 3.500 Euro an eine herausragende
MusikerInnenpersönlichkeit, die seit längerer Zeit hauptsächlich in Tirol wirkt.
• Preis der Stadt Innsbruck für Grafik: der mit 3.700 Euro dotierte Preis wird alle 2 Jahre im Rahmen des
Österreichischen Grafikwettbewerbes vergeben.
• Hilde-Zach-Stipendien und Förderstipendien: werden jährlich in den Bereichen Literatur, Komposition
und Bildende Kunst vergeben.
• Nick-Müller-Stipendium in der Höhe von 10.000 Euro für Forschungsprojekte von Innsbrucker bzw.
Tiroler StudentInnen an der Universität New Orleans
• Jährliches Stipendium in der Höhe von 5.000 Euro für das Internationale Fellowship-Programm für Kunst
und Theorie im Künstlerhaus Büchsenhausen
• INFF – Filmpreis der Stadt Innsbruck und IFFI – Dokumentarfilmpreis der Stadt Innsbruck
Einen guten Überblick über Preise und Stipendien, die die Stadt Innsbruck in den Bereichen Bildung, Kunst
und
Kultur
vergibt,
bietet
die
Website
der
Stadt
Innsbruck
unter:
https://www.innsbruck.gv.at/page.cfm?vpath=bildung--kultur/preise--stipendien
MA V, Referat für Frauen, Familien, SeniorInnen
Das Referat für Frauenförderung sieht auch finanzielle Förderungen für Frauen-Projekte in Innsbruck vor.
Jahresförderungen sind nicht möglich (http://www.innsbruck.at → Stadt → Leben/Soziales →
Frauen/Männer)
MA V, Referat für Kinder- und Jugendförderung
Im Vordergrund stehen Förderungen von Einrichtungen im Bereich Kinder und Jugend (Jugendzentren). Es
können aber auch Kulturprojekte mit einem speziellen Kinder- und Jugendschwerpunkt eingereicht werden.
(http://www.innsbruck.at → Stadt → Leben/Soziales → Kinder/Jugendliche)
(vgl. auch Exkurs Kulturvermittlung)
Sämtliche Kontaktdaten sind im Kapitel „Kontaktadressen Tirol“ zu finden.
18
Förderkriterien und -bestimmungen der Sektion II für
Kunstangelegenheiten im Bundeskanzleramt Kunst und Kultur
Mit In-Kraft-Treten der neuen Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramtes mit 1. Mai 2015 wurden die
ehemaligen Sektionen II "Kunst" und VI "Kultur" zur neuen Sektion II "Kunst und Kultur" zusammengefasst.
http://www.kunstkultur.bka.gv.at/site/8182/default.aspx
Die Agenden Kunst und Kultur werden im Bundeskanzleramt vom Bundesminister für Kunst und Kultur,
Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer wahrgenommen.
Die Abteilungen mit Förderungen im Bereich der Kunst sind:
•
•
•
•
•
•
Abt. II/1: Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fotografie, Video- und Medienkunst
Abt. II/2: Musik, Darstellende Kunst, Kunstschulen, Allgemeine Kunstangelegenheiten
Abt. II/3 Film
Abt. II/5: Literatur und Verlagswesen, Büchereien
Abt. II/6: Auszeichnungsangelegenheiten, Sonderprojekte, Veranstaltungsmanagement, Digitalisierung
Abt. II/7: Kulturinitiativen (spartenübergreifende, interdisziplinäre Kunst- und Kulturprojekte), Volkskultur
Aus dem unmittelbaren Verwaltungsbereich der Kunstsektion ausgelagerte, intermediäre Institutionen sind
das Österreichische Filminstitut (http://www.filminstitut.at/) und der 1989 gegründete Verein KulturKontakt
AUSTRIA (http://www.kulturkontakt.or.at/) für kulturelle Kooperationen mit den neuen Demokratien in
Osteuropa und für Kulturvermittlung mit Schulen (Kontaktdaten siehe Kapitel „Adressen“).
Abteilung II/7: Kulturinitiativen, spartenübergreifende und interdisziplinäre Kunst- und Kulturprojekte
Die Abteilung II/7 ist die für Kulturinitiativen und Kulturzentren wichtigste Anlaufstelle der Kunstsektion im
Bundeskanzleramt. Der Aufgabenbereich der Abteilung umfasst u.a. die Förderung von:
•
Kulturentwicklung und Kulturinitiativen
•
spartenübergreifender und interdisziplinärer Kunst- und Kulturprojekte
•
Kunst- und Kulturprojekten im sozio-kulturellen Raum
•
angewandter Kulturforschung, Dokumentation und Evaluation
Folgende Förderungen werden von der Abt. II/7 vergeben:
• Jahresprogramm: Förderung von Jahresprogrammen von Kunst- und Kulturvereinen oder anderen
Institutionen mit Sitz in Österreich; gefördert werden zeitbezogene, experimentelle Kulturformen und
soziokulturelle Initiativen von überregionalem Interesse und mit beispielgebendem, innovatorischem
Charakter unter Berücksichtigung wirtschaftlich strukturschwacher oder sozial benachteiligter Regionen.
• Kunst- und Kulturprojekte: Förderung von spartenübergreifenden Kunst- und Kulturprojekten sowie
Projekten im soziokulturellen Raum, im interkulturellen Dialog und im Bereich der Kinder- und
Jugendkultur
• Interdisziplinäre Kunst- und Kulturprojekte: Förderung von Einzelprojekten von Kunst- und
Kulturschaffenden an der Schnittstelle zwischen Kunst und Wissenschaft, die durch ihre Qualität und
ihren Modellcharakter geeignet sind, Themenfelder in Kunst und Kultur zu entwickeln und zu vertiefen
und gesellschaftliche Impulse zu setzen.
• Investitionskostenzuschuss für infrastrukturelle Maßnahmen: Anschaffung von technischer Ausstattung
im Veranstaltungsbereich und für bewegliche Investitionsgüter bei regionalen Kulturinitiativen
• Auslandsstipendium: für KulturmanagerInnen (mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder deren
Lebensmittelpunkt seit mindestens drei Jahren nachweislich in Österreich liegt) zur Erweiterung der
Kompetenzen durch Weiterbildung in einem Kulturzentrum im Ausland.
19
•
•
•
•
Startstipendium: Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsspielräume von jungen
KulturmanagerInnen durch Weiterbildung in einem österreichischen Kulturzentrum. (Praktika an Bundesund Landeseinrichtungen werden nicht berücksichtigt.)
Prämien: Auszeichnung für besondere Leistungen
Preise:
Österreichischer Kunstpreis - Auszeichnung langjähriger, herausragender Kulturarbeit; Auszeichnung
eines Lebenswerkes
outstanding artist award - Auszeichnung herausragender, innovativer Kunst- und Kulturprojekte
Kulturforschung, Evaluation, Dokumentation: Vergabe von Studienaufträgen zu kulturpolitischen
Evaluationen im Rahmen der Kulturinitiativen, Auftragsstudien im Bereich regionaler Kulturentwicklung
und –forschung.
Ansuchen sind in achtfacher Ausfertigung (verpflichtend bei einem beantragten Förderbetrag über 6.000
Euro) an das Bundeskanleramt Österreich – Sektion II Kunst, Abteilung II/7, Concordiaplatz 2, 1010 Wien
zu richten, wobei folgende Unterlagen erforderlich sind:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
vollständig ausgefülltes Förderungsformular, Download unter: http://www.kunstkultur.bka.gv.at/ →
Formulare (http://www.kunstkultur.bka.gv.at/site/8052/default.aspx)
genaue Beschreibung der kulturellen Vorhaben und Tätigkeiten (Jahresprogeamm bzw.
Projektbeschreibung)
Aufgliederung der Gesamtkosten einschließlich einer detaillierter Kostenkalkulation
Finanzierungsplan unter Angabe von allen beantragten bzw. zugesagten Fördermitteln anderer
Förderstellen, Sponsorengeldern und Eigenmitteln einschließlich Mitgliedsbeiträgen;
bei Institutionen: Darstellung der Institution (Statuten, Vereinsregisterauszug, Mitgliederzahl, Höhe der
Mitgliedsbeiträge; Firmenbuchauszug)
Angaben zu den verantwortlichen Personen und beteiligten Kulturschaffenden
bei Projekten: Zeitplan des Projektverlaufs und gewünschter Zeitpunkt der Förderungsauszahlung
bei Jahresförderungen: Förderungen der öffentlichen Hand in den letzten fünf Jahren (Förderstelle,
Zweck und Höhe); Konto- und Bargeldstand, Verbindlichkeiten und Forderungen zum letzten 1. Jänner;
kurzer Gesamtüberblick und Dokumentation der durchgeführten Projekte des Vorjahres
Bankverbindung und Kontaktdaten
Einreichfristen im Bereich der Abteilung II/7 – Kulturinitiativen
• Jahresprogramm: ab 1. Oktober des Vorjahres bis 31. März des laufenden Jahres (Einreichung im
Vorjahr ist zu empfehlen)
• Kunst- und Kulturprojekte: laufend, mindestens aber 3 Monate vor Projektbeginn
• interdisziplinäre Kunst- und Kulturprojekte: 31. März und 30. September
• Investitionskostenzuschuss für infrastrukturelle Maßnahmen: 31. August
• Auslandsstipendium: laufend, mindestens aber 6 Monate vor Praktikumsbeginn
• Startstipendium und outstanding artist award: laut Ausschreibung
Die Ansuchen werden im jeweils nächsten Beirat behandelt. Es sind zumindest sechs Beiratssitzungen pro
Jahr vorgesehen. Über Sitzungstermine können die Dachverbände und die Abt. II/7 Auskunft geben.
Die Abteilung II/7 führt auch Gespräche mit Ländern und Gemeinden zur Koordination im
Förderungswesen.
Beirat
In den Abteilungen der Kunstsektion gibt es für die unterschiedlichen Förderbereiche Fachbeiräte, die auf
der Basis von bestimmten Förderkriterien Empfehlungen aussprechen. Die Letztentscheidung liegt bei
dem/der zuständigen MinisterIn.
Der Beirat der Abteilung II/7 setzt sich aus bis zu sieben ExpertInnen aus verschiedenen Bundesländern
20
zusammen. Die Nachbesetzung der Beiratsmitglieder erfolgt im Rotationsprinzip, sodass nicht alle auf
einmal abgelöst und nachbesetzt werden. Für den Bereich interdisziplinäre Kunst- und Kulturprojekte wurde
ein eigener dreiköpfiger Beirat eingerichtet.
Bewertungskriterien bei der Beurteilung von Anträgen für Jahres- und Projektförderungen sind u.a.:
• Innvovationscharakter von zeitbezogenen und experimentellen Kulturformen; überregionale Relevanz
• interkulturelle, inklusive und soziokulturelle Aktivitäten mit beispielgebendem Charakter
• kritische und konstruktive Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Brennpunkten; gesellschaftspolitische Relevanz; aktive Partizipation
• Schärfung des Bewusstseins für aktuelle künstlerische und kulturelle Strömungen
• eigene Produktionen und Eigenkreativität
• hohe Qualität sowohl im künstlerischen als auch im administrativen Bereich
• Entwicklungsfähigkeit
• Bedeutung der Kulturinitiative für die jeweilige Region; Berücksichtigung wirtschaftlich strukturschwacher
oder sozial benachteiligter Regionen
Bei Ansuchen bis zu einer Höhe von ca. 6.000.– Euro obliegt die Entscheidung den zuständigen
BeamtInnen, ob das Ansuchen dem Beirat vorgelegt wird oder nicht. Wir empfehlen jedoch, Ansuchen
immer in achtfacher Ausfertigung zu schicken.
21
Exkurs: Finanzielle Rahmenbedingungen von
Kultur(vermittlung) für Kinder und Jugendliche
Grundsätzlich sind im Bundesland Tirol das Land Tirol und die Stadt Innsbruck bzw. die Gemeinden für die
Förderung von Kulturvermittlungsangeboten zuständig. In diesen öffentlichen Förderstellen gibt es aber
weder eigene Förderansätze für Kulturvermittlung für Kinder und Jugendliche noch eigene Stellen bzw.
Ansprechpersonen. Dementsprechend schwierig ist es, verlässliche Auskünfte sowie Förderungen in
diesem Bereich zu erhalten.
Bei überregionalen, bundesweit relevanten Kulturvermittlungs-Projekten kann auch bei den einzelnen
Abteilungen der Kunstsektion des BKA um Förderungen angesucht werden, doch auch hier sind die
Zuständigkeiten und Fördermöglichkeiten nicht eindeutig geklärt. Eine Ausnahme bildet die unmittelbar dem
BKA unterstellte Einrichtung KulturKontakt Austria, die jedoch primär schulische Kulturvermittlung fördert.
Tiroler Landesregierung
Abteilung Kultur
Grundlage der Kulturförderung des Landes Tirol bildet das Kulturfördergesetz 2010, in dem
Kulturvermittlung als eigener Förderbereich angeführt wird. Bis dato fehlt jedoch eine genaue Beschreibung
dieses Bereichs sowie eine eigene Ansprechperson. Zur Förderung von Kulturvermittlung für Kinder und
Jugendliche ist ein schriftliches Ansuchen sowie das ausgefüllte Formular an die Kulturabteilung zu richten,
und zwar an die für den jeweiligen Bereich (Musik, Bildende Kunst etc.) zuständige Person.
Förderung von Jugendkultur beim JUFF – Fachbereich Jugend
Innerhalb des Landes Tirol ist die Abteilung JUFF – Fachbereich Jugend die Ansprechstelle in Bezug auf
Kinder- und Jugendarbeit. Die Basis für die Förderungen dieses Bereichs liefert das Jugendförderungs- und
Jugendschutzgesetz 1994. Gefördert wird die außerschulische Jugendarbeit von Organisationen, Vereinen,
Verbänden (Pfadfinder, Kinderfreunde etc.), Jugendzentren, Privatinitiativen, Gruppen und Einzelpersonen.
Seit 2015 ist beim JUFF ein neuer Förderansatz für Jugendkultur angesiedelt. Ziel der Förderung ist es,
junge Menschen zu motivieren, sich kulturell zu betätigen und gleichzeitig die Eigenverantwortung der
jungen Erwachsenen zu fördern und zu unterstützen. Einreichen können Jugendliche und junge
Erwachsene sowie Organisationen, Initiativen, Vereine, die im Bereich außerschulischer Jugendarbeit
Maßnahmen
zur
kulturellen
Förderung
junger
Menschen
setzen.
Informationen zu den Förderrichtlinien sowie das Formular für ein Förderansuchen gibt es unter:
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/jugendreferat/foerderungen/
Info-Eck
Das Info-Eck Tirol arbeitet im Auftrag des Landes Tirol und ist die Ansprechstelle für sämtliche
jugendrelevanten Themen (Bildung, Arbeit, Freizeit etc.) Das Info-Eck ist auch die Regionalstelle in Tirol für
das EU-Programm Erasmus+: Jugend in Aktion, das mehrere Fördermöglichkeiten für Jugendliche
beinhaltet. Unter anderem:
• Europäischer Freiwilligendienst (für längere Freiwilligenprojekte im Ausland)
• Jugendbegegnungen (kürzere Jugendaustauschtreffen zu einem bestimmten Thema)
• Transnationale Jugendinitiativen (Projekte, die von Jugendlichen selbst geplant und durchgeführt
werden)
Projektanträge im Rahmen von „Erasmus+: Jugend in Aktion“ müssen bei der Nationalagentur eingereicht
22
werden: http://www.jugendinaktion.at/
Das Team des Info-Eck Tirol ist aber bei der Antragstellung gerne behilflich:
https://www.mei-infoeck.at/eu-und-du/erasmus-jugend-in-aktion/
TKS – Tiroler Kulturservicestelle
Die Tiroler Kulturservicestelle fördert schulische Angebote für Kinder- und Jugendkultur. Jeweils zu
Schulbeginn wird ein Katalog mit verschiedenen kulturellen Angeboten an die Schulen übermittelt, die eine
Auswahl daraus buchen können. Darüber hinaus steht ein kleines Budget zur Verfügung, über das von
Kulturinitiativen eingeladene Kulturschaffende, die im Zuge ihres Aufenthalts in Tirol auch in Schulen
arbeiten oder auftreten möchten, finanziert werden können. Veranstaltungen, die nicht im Katalog sind,
können der TKS auch kurzfristig vorgeschlagen werden (spätestens 1 Woche vorher). Bei Interesse, als
ReferentIn in Schulen zu arbeiten, empfiehlt es sich, mit dem Leiter des TKS in Kontakt zu treten.
Honorarsätze für KünstlerInnen/ReferentInnen
•
Üblicherweise werden 51 Euro pro Stunde pro ReferentIn bezahlt; bei bekannten ReferentInnen
bezahlt die TKS mitunter mehr.
•
Spesen: Übernachtung und Fahrtkosten werden vom TKS übernommen
•
Bei größeren Projekten werden max. 220 Euro pro Projekt pauschal bezahlt.
Stadt Innsbruck
Kulturamt
Grundlage einer jeden Förderung durch die Stadt Innsbruck sind die allgemeinen Subventionsrichtlinien:
https://www.innsbruck.gv.at/page.cfm?vpath=bildung--kultur/foerderungen-subventionen/kultursubventionen
Ansuchen um Förderung für Kunst- und Kultur(vermittlungs)projekte für Kinder und Jugendliche sind
ebenfalls schriftlich samt ausgefülltem Förderformular beim Kulturamt einzureichen.
stadt_potenziale
Fördertopf für Kunst- und Kulturprojekte, die sich mit Urbanität bzw. Stadt als kulturellen Raum und
Innsbruck im Speziellen auseinandersetzen. Kulturprojekte für bzw. mit Kindern und Jugendlichen, die
diese Aspekte bearbeiten, können hier ebenfalls eingereicht werden.
Die Ausschreibung findet jeweils im Herbst statt (Einreichfrist beachten). Die Auswahl der Projekte wird von
einer
unabhängigen
Jury
Anfang
des
darauf
folgenden
Jahres
vorgenommen.
https://www.innsbruck.gv.at/page.cfm?vpath=bildung--kultur/preise--stipendien/stadt_potenziale
Referat Kinder- und Jugendförderung
Das Referat Kinder- und Jugendförderung ist die Anlaufstelle für Aktivitäten und Förderungen im Bereich
Kinder- und Jugendarbeit in Innsbruck. Bei diesem Referat sind auch einige stadteigene Angebote für
Kinder und Jugendliche angesiedelt, wie z.B:
•
Innsbrucker Ferienzug: Veranstaltungsreihe der Stadt Innsbruck in Zusammenarbeit mit privaten
Organisationen und Vereinen. Der Ferienzug bietet Kindern und Jugendlichen im Alter von 4-14 Jahren
in den Semester, Oster- und Sommerferien ein breites Angebot aus den Bereichen Kultur, Natur, Sport,
Action & Fun in Form von Workshops, Ausflügen, Besichtigungen etc.
•
Innsbrucker TeenXpress: aufgrund der großen Nachfrage beim Ferienzug hat die Stadt Innsbruck ihr
Angebot in den Sommerferien für Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren ausgeweitet.
Für Ferienzug und TeenXpress gilt: Inhaltlich wird alles angeboten, was altersgerecht und pädagogisch
wertvoll ist. Wichtig ist, dass die Angebote in Innsbruck stattfinden oder von Innsbruck ausgehend (in
23
einem Tagesausflug) besucht werden können. Die Planung der Weihnachts- und Osterangebote findet
jeweils im Oktober statt, die Planung der Sommerangebote im Februar. Personen oder Kulturinitiativen,
die eigene Projekte für den Ferienzug oder den TeenXpress anbieten möchten, kontaktieren am besten
telefonisch das Referat für Kinder- und Jugendförderung: http://www.junges-innsbruck.at/
Die Höhe der Förderung wird individuell errechnet und vereinbart. Üblicherweise gibt es für
gemeinnützige Vereine eine finanzielle Förderung oder eine Unterstützung in Form von Materialkosten
oder Bewerbung der Veranstaltung.
•
MyInnsbruck: unter diesem Label versammelt die Stadt Innsbruck mehrere Aktivitäten wie z.B. den
Jugendbeteiligungsprozess „Jugendrat“ für junge Menschen von 12 bis 16 Jahren.
Im Auftrag der Stadt Innsbruck arbeitet auch das Kinder- und Jugendbüro Innsbruck.
http://www.kinderbuero.at/de/kb-pt-references/projekt-jugendbeteiligung-in-innsbruck/
Kinder und Jugendliche haben über diesen Beteiligungsprozess die Möglichkeit, auch ihre kulturellen
Interessen einzubringen.
Kunst und Kultur im Bundeskanzleramt
Sektion II – Kunstangelegenheiten
Abteilung II/1 – Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fotografie, Video- und Medienkunst: Im
Zuge von Jahresförderungen wird auch Kunst- und Kulturvermittlung gefördert, ebenso im Rahmen von
Projektförderungen.
Abteilung II/2 – Musik, Darstellende Kunst: Im Zuge von Jahresförderungen wird auch Kunst- und
Kulturvermittlung gefördert, ebenso im Rahmen von Projektförderungen. Im Bereich der Darstellenden
Kunst wird Theater für Kinder/Jugendliche im gleichen Maß gefördert wie andere Theaterprojekte –
ausschlaggebend sind die künstlerische Qualität und die überregionale Bedeutung.
Abteilung II/3 – Film: Für schulische oder außerschulische Filmvermittlung für Kinder und Jugendliche
sind keine Förderungen vorgesehen.
Abteilung II/5 – Literatur und Verlagswesen: Außerschulische Vermittlung für Kinder und Jugendliche
kann im Rahmen von Jahres- oder Projektförderungen gefördert werden.
Abteilung II/7 – Kulturinitiativen:. Kulturvermittlung bzw. Kinder- und Jugendkultur wird häufig im
Rahmen von Jahresförderungen gefördert. Für die Förderung von Kultur(vermittlung) für Kinder und
Jugendliche gelten die allgemeinen Bestimmungen der Abteilung II/7: Die Projekte müssen von
überregionalem Interesse mit beispielgebendem, innovatorischem Charakter sein; die Förderung kann
nur eine Ergänzung zu bereits zugesagten Landes- und Gemeindeförderungen sein.
KulturKontakt Austria (KKA)
KKA arbeitet im Bereich Kulturvermittlung an der Schnittstelle zwischen Schule, Kunst und Kultur. Es
werden partizipative Projekte und Aktivitäten der kulturellen Bildung mit Schulen in ganz Österreich
umgesetzt und gefördert. Das Angebot umfasst Beratung für LehrerInnen, KünstlerInnen und
VermittlerInnen, finanzielle Unterstützung von Aktivitäten in und außerhalb der Schule bis hin zur
Entwicklung und Organisation von Schwerpunktprojekten.
DIALOGVERANSTALTUNGEN (DVA)
In Dialogveranstaltungen arbeiten KünstlerInnen aller Kunstsparten mit SchülerInnen aller Schularten
(auch Berufsschulen) impulsgebend im Rahmen des Unterrichts in der Schule zusammen. Die
unmittelbare Begegnung mit KünstlerInnen ermöglicht Kindern und Jugendlichen die aktive Teilhabe an
künstlerischen Prozessen und fördert die Auseinandersetzung mit zeitgenössischen Kunstformen und arbeitsweisen. Die SchülerInnen arbeiten aktiv und prozessorientiert am Projekt mit. Einreichen können
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alle Schulen mit Öffentlichkeitsrecht. Die Einreichung eines Förderansuchens ist ganzjährig möglich.
Das Ansuchen um Unterstützung muss von der Schule 8 Wochen vor Projektstart gestellt werden
Art und Höhe der Förderung: es werden Teile der Honorare von KünstlerInnen gefördert, Materialkosten,
Honorare für LehrerInnen, Eintritte etc. werden nicht gefördert. Pro Unterrichtseinheit werden max. 70
Euro an Förderung ausbezahlt, pro Tag max. 210 Euro (bei mehr als drei Unterrichtseinheiten), pro
Folgetag max. 70 Euro. Weitere Informationen sowie Förderrichtlinien und Antragsformular:
http://www.kulturkontakt.or.at/html/D/wp.asp?pass=x&p_title=5291&rn=193743
PROGRAMM K3 – Kulturvermittlung mit Lehrlingen
wird von KulturKontakt Austria organisiert (von außen ist keine Einreichung, aber Anfragen bzgl.
Kooperation möglich), vom Bildungsministerium finanziert und ist für die Beteiligten kostenlos. Das
Angebot umfasst drei verschiedene Projektmodule:
Kurzmodul: vierstündige kommunikationsorientierte Einheiten als kulturelles Bildungsangebot für
Berufsschulen oder Großbetriebe mit eigenen Lehrwerkstätten, besonders geeignet für
bildungspolitische Schwerpunktaktionen
Freizeitmodul: zeitlich flexible (durchschnittlich zwölfstündige) kulturelle Projektangebote für
Lehrlinge während der Zeit ihrer Unterbringung in BerufsschülerInnen-Heimen
Langmodul: zweieinhalbtägige Workshops in den verschiedensten kulturellen Sparten
(Durchführungsdauer im Schnitt 20 Stunden) für Lehrlinge einer Berufsschulklasse/Lehrwerkstätte.
Die dafür benötige Zeit wird von allen an der Ausbildung Beteiligten (Schule, Betrieb und Lehrling)
gemeinsam in Aufteilung zur Verfügung gestellt.
p[ART] – Partnerschaften zwischen Schulen und Kultureinrichtungen
Im Rahmen von p[ART] arbeiten je eine Schule und eine Kultureinrichtung in Form einer mehrjährigen
Partnerschaft kontinuierlich zusammen und finden so Zugang zur jeweils anderen Lebenswelt. Ziel ist
es, langfristige und nachhaltige Partnerschaften zwischen Schulen und Kultureinrichtungen anzuregen
und zu etablieren. Die Einreichung zu p[ART] erfolgt im Tandem: Je eine Schule und eine
Kultureinrichtung formulieren gemeinsam ihre Motivationen und Ideen für eine langfristige
Partnerschaft. Höhe der Förderung: pro Partnerschaft und Jahr maximal 3.500 Euro; die zeitgleiche
Teilnahme einer Schule oder einer Kultureinrichtung an zwei Partnerschaften ist nicht möglich; die
Teilnahme einer Partnerschaft an p[ART] ist mit drei Jahren befristet.
Derzeit gibt es keine Möglichkeit zur Einreichung von neuen Partnerschaften. Die nächste
Ausschreibung erfolgt voraussichtlich im Herbst 2016 (für Partnerschaften mit einer Laufzeit von 2017
- 2019). Weitere Infos: http://www.kulturkontakt.or.at/html/D/wp.asp?pass=x&p_title=8010&rn=169670
culture connected – Kooperation zwischen Schulen und Kulturpartnern
Die österreichweite Initiative „culture connected“ ist ein Projekt des BMBF. Ziel ist die Unterstützung
von Kooperationsprojekten zwischen Schulen und KulturpartnerInnen. Einreichen können Schulen mit
Öffentlichkeitsrecht, Projektteams der schulischen Tagesbetreuung sowie Kultureinrichtungen, initiativen und –vereine. Gefördert werden Projekte aus allen Kunst- und Kulturbereichen. Aus den
eingereichten Konzepten wählt eine Fachjury Projektideen aus, die eine finanzielle Unterstützung in
der Höhe von maximal 1.500,- Euro pro Projekt erhalten. Neben der Qualität und Aussagekraft der
jeweiligen Einreichungen werden auch die Intensität der Zusammenarbeit und die partizipative
Einbindung der SchülerInnen berücksichtigt. Die nächste Einreichfrist endet am 3. Dezember 2015 für
Projekte, die zwischen Jänner und Juni 2016 stattfinden.
Weitere Infos: http://www.kulturkontakt.or.at/html/D/wp.asp?pass=x&p_title=5270&rn=173184
Schulkulturbudget für Bundesschulen
ist eine Aktion des Bundesministeriums für Bildung und Frauen (BMBF). KulturKontakt Austria
begleitet die Aktion konzeptiv, beratend und organisatorisch. Die Aktion unterstützt Projektideen, die
den für das Schuljahr 2015/16 verpflichtenden Themenschwerpunkt "Mit kultureller Bildung
25
Demokratie gestalten!" berücksichtigen und die aktive Auseinandersetzung von Kindern und
Jugendlichen mit zeitgenössischen Kunstformen fördern. Die Bandbreite ist dabei vielfältig und kann
von Gewaltprävention und Antidiskriminierung über Genderfragen bis hin zu sozialer und kultureller
Diversität, Inklusion und Interkulturalität oder Sozialem Lernen reichen. Den methodischen
Schwerpunkt der Aktion bildet die partizipative Kunstvermittlung: Professionelle KünstlerInnen arbeiten
dabei mit den SchülerInnen und LehrerInnen prozessorientiert in Unterrichtsprojekten zusammen. Die
aktuelle Einreichfrist endet am 19.10.2015 für Projekte, die von Jänner bis Oktober 2016 stattfinden.
Weitere Infos: https://www.bmbf.gv.at/schulen/pwi/pa/cultureconnected.html
RaumGestalten
Die Projektreihe „RaumGestalten“ fördert Schulprojekte mit architekturspezifischen Inhalten oder
benachbarten Disziplinen (Stadt- und Landschaftsplanung, Design) und schärft dadurch die
Wahrnehmung der SchülerInnen für ihre gestaltete Umwelt. ArchitektInnen und LehrerInnen, die sich
mit den unterschiedlichen Aspekten der Architektur im Unterricht beschäftigen wollen (bevorzugt
werden
Teams
beider
Professionen),
stellen
ein
formloses
Ansuchen;
Die nächste Einreichfrist endet am 4.12.2015 für Projekte, die von Jänner bis Juli 2016 stattfinden.
Höhe der Förderung: maximal 2.000 Euro pro Projekt
Weitere Infos: http://www.kulturkontakt.or.at/html/D/wp.asp?pass=x&p_title=5069&rn=180626
Macht|schule|theater
Ist eine österreichweite Theaterinitiative Macht|schule|theater des BMBF in Kooperation mit
KulturKontakt Austria. Ziel der Initiative ist die Unterstützung von Kooperationsprojekten zwischen
Schulen und Theatern, um SchülerInnen Einblicke in künstlerische Prozesse zu ermöglichen, den
Raum für eigene künstlerische Erfahrungen zu geben und den Lernort Schule in Richtung soziales und
kooperatives Lernen zu erweitern. Themenschwerpunkt für das aktuelle Schuljahr ist „Mit kultureller
Bildung Demokratie gestalten!“ Die Auswahl wird von einer Fachjury getroffen.
Die nächste Einreichfrist endet am 16.11.2015 für Projekte, die von Jänner bis Juni 2016 stattfinden.
Höhe der Förderung: max. 2.000 Euro pro Projekt
Weitere Infos: http://www.kulturkontakt.or.at/html/D/wp.asp?pass=x&p_title=5065&rn=186629 und
http://www.machtschuletheater.at/
u19 – Create Your World
Wettbewerb der Ars Electronica für Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre, die Spaß daran haben,
etwas Neues zu entwickeln und die Welt von morgen mitzugestalten. KKA ist Projektpartner.
Eingereicht werden können alle künstlerischen, technologischen, sozialen oder wissenschaftlichen
Innovationen, die allein, im Team oder mit der ganzen Schulklasse erarbeitet werden bzw. wurden. Zu
gewinnen gibt es eine Goldene Nica, dotiert mit 5.000 Euro und weitere Geld- und Sachpreise.
Einreichen können Kinder und Jugendliche unter 19 Jahren bis 4.3.2016.
Weitere Infos: http://www.kulturkontakt.or.at/html/D/wp.asp?pass=x&p_title=5073&rn=190503
Bundeszentrum für schulische Kulturarbeit ZSK
Das ZSK ist eine Einrichtung des Bundesministeriums für Bildung und Frauen (BMBF), das österreichweit
und schulartenübergreifend tätig ist. Es ist an der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich angesiedelt.
Ziele sind u.a. eine Impulssetzung im Bereich der kulturellen Bildung durch Veranstaltungen für
LehrerInnen und MultiplikatorInnen (schwerpunktmäßig mit den VertreterInnen der künstlerischen Fächer)
sowie durch Informationstransfer (kulturrelevante Fortbildungen, Publikationen, Ausschreibungen und
Angebote für Schulen) und Vernetzung (Netzwerk von Kulturbeauftragten an den Pädagogischen
Hochschulen und Kulturkontaktpersonen in den Bundesländern). Infos: http://www.bundeszentrum-zsk.at/
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Bundesministerium für Bildung und Frauen BMBF
Bildungsförderungsfonds für Gesundheit und Nachhaltige Entwicklung (Umwelt- und
Gesundheitsbildungsfonds)
Das BMBF hat ein integratives Konzept entwickelt, das die Themenbereiche Umwelt und Gesundheit
zueinander in Beziehung setzt. Dieses Konzept berücksichtigt nicht nur physische und ökologische,
sondern auch psychische und sozio-kulturelle Faktoren. Gefördert werden Schulprojekte, die sich mit
diesem Themenkreis auseinandersetzen. Einreichen können sowohl Schulen als auch natürliche und
juristische Personen (z.B. Vereine), die Projekte in Kooperation mit Schulen umsetzen möchten. Die
Bewertung erfolgt durch eine Kommission im BMBF, der WissenschafterInnen, BeamtInnen und aktive
LehrerInnen angehören. Nähere Informationen zu den Kriterien und zum Procedere gibt es unter
https://www.bmbf.gv.at/schulen/pwi/pa/bildungsfoerderungsfonds.html sowie beim FORUM
Umweltbildung: www.umweltbildung.at
mla – media literacy award
mediamanual.at schreibt jährlich den media literacy award für die besten und innovativsten
medienpädagogischen Projekte an europäischen Schulen aus. Der Wettbewerb fördert den kreativen
und kritischen Umgang mit Medien aller Art. Eingereicht werden kann in folgenden Kategorien: Video,
Radio, Printmedien und Comics, Fotos, Multimedia und Neue Medien, Games. Wissenschaftliche
Arbeiten und Forschungsprojekte zum Thema Medienpädagogik können formlos unter der Kategorie
Medienbildung eingereicht werden. Eine Jury entscheidet über die Einreichungen. Finanzielle
Unterstützung sind derzeit nur in den Kategorien Video und Radio in Wien und Umgebung möglich, an
einer Ausweitung der Förderung wird gearbeitet. Die PreisträgerInnen werden auf mediamanual.at
vorgestellt und präsentiert und zur Preisverleihung nach Wien eingeladen.
EU XXL Film
Der Verein EU XXL Film versteht sich als Forum für den europäischen Film und unterhält mehrere Projekte
im Bereich Filmvermittlung und Medienpädagogik, u.a. „KimiK – Kino mit Klasse“, ein fächerübergreifendes,
themenorientiertes Projekt, das von ausgewählten Filmen ausgeht. Weitere Informationen: http://www.euxxl.at/content.asp?id=1&id2=0&id3=0&lid=1&eid=1
Montag Stiftung Kunst und Gesellschaft
Die in Bonn angesiedelte „Montag Stiftung Kunst und Gesellschaft“ ist auch für Projekte aus Österreich
zugänglich und fördert u.a. partizipatorische Kunst- und Kulturprojekte (auch für Kinder und Jugendliche).
Siehe dazu auch den Bereich „Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft“: http://www.montagstiftungen.de/jugend-und-gesellschaft/stiftung-jugend-gesellschaft.html
27
Exkurs: Rechtsform Verein
Viele kulturelle Initiativen und KünstlerInnengruppen sind als Verein organisiert. Für die Abwicklung
öffentlicher Förderungen bietet ein Verein viele Vorteile:
•
Durch die Organisationsform Verein kann in den Statuten klar festgelegt werden, dass es sich um ein
nichtkommerzielles, gemeinnütziges Projekt handelt. Das ist insofern von Bedeutung, als es für
gemeinnützige Vereine steuerliche Begünstigungen gibt.
•
Ein Verein ist eine relativ unkomplizierte Rechtsform, und die Kosten für die Errichtung sind gering. Die
Strukturen des Vereins können weitreichend selbst bestimmt werden. Das Vereinsgesetz schreibt
lediglich vor, dass der Vereinsvorstand aus mindestens zwei Personen bestehen muss, und dass zwei
unabhängige RechnungsprüferInnen gewählt werden müssen.
•
Zwischen den Beteiligten (Vorstände, Mitglieder des Vereins) sind klare Spielregeln durch die Statuten
vereinbart. Für den/die SubventionsgeberIn ist damit auch klar, wer formal AnsprechpartnerIn ist
(zumeist Obfrau/mann und KassierIn). Über die Notwendigkeit von RechnungsprüferInnen ist eine
interne Kontrolle der Finanzen im Verein gegeben.
•
Die finanztechnische Handhabung ist getrennt von privaten Finanzen, da ein Verein eine eigene
Buchhaltung führen muss. Bei kleinen Vereinen (mit gewöhnlichen jährlichen Einnahmen oder
Ausgaben unter 1 Mio. Euro) genügt eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung samt Vermögensübersicht.
Ein Verein sollte auch ein eigenes Konto einrichten. Das ist auch zu empfehlen, selbst wenn man/frau
für ein zeitlich befristetes Projekt auf einen Verein verzichtet!
•
Es ist günstig, wenn private und die Kulturarbeit betreffende Finanzabläufe voneinander getrennt sind,
denn Geldeingänge auf einem Privatkonto können unter Umständen für eine Privatperson
einkommensteuerrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Es sollten keine
Einnahmen oder Zahlungen des Vereins über private Konten von Vereinsmitgliedern abgewickelt
werden, denn das kann zu Missverständnissen und einem massiven bürokratischen Aufwand führen.
KünstlerInnen arbeiten (zumeist) als Neue Selbstständige. Doch auch viele EinzelkünstlerInnen schließen
sich in Vereinen zusammen, aufgrund der oben genannten Vorteile.
Nähere Informationen über Verein und Vereinsrecht finden sich u.a. im Organisationshandbuch der KUPF,
auf der Homepage der TKI unter http://www.tki.at/19/rechtliches/vereine.html
sowie auf der Website des Innenministeriums unter http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_vereinswesen/
28
Praxisteil Förderanträge
Textteil
In diesem Teil wird praxisbezogen erläutert, wie Förderanträge geschrieben werden sollten. Es gibt viele
Tipps und drei Best Practice Beispiele von Förderanträgen.
Ein vollständiger Antrag besteht immer aus einem Textteil, d.h. einer Beschreibung des Projekts und einem
Finanzplan. Wenn seitens der SubventionsgeberInnen Formulare vorgesehen sind oder wenn es sonstige
Richtlinien für die Einreichung gibt (z.B. Umfang des Textes), sollten diese unbedingt beachtet werden. Das
Nicht-Erfüllen dieser Voraussetzungen kann zur Ablehnung des Antrags aus formalen Gründen führen!
Zudem schickt man/frau bei einem Subventionsantrag einen Begleitbrief mit. In diesem sollten die
Vorhaben ganz knapp zusammengefasst werden (2 bis 3 Sätze) und bezogen auf den/die jeweiligen
FördergeberIn folgende Formulierung verwendet werden: „Wir beantragen bei [SubventionsgeberIn] eine
anteilige Förderung in der Höhe von XY Euro“. Auch wenn die Unterlagen per E-mail übermittelt werden,
sollte diese Form beibehalten werden. (Bitte vorher nachfragen, ob eine Einreichung per E-mail möglich ist
– meist wird ein unterschriebener Antrag benötigt.)
Erstmalige Einreichung
Bei erstmaliger Einreichung bzw. wenn ein Kontakt mit den SubventionsgeberInnen schon länger her ist, ist
es sinnvoll, eine Selbstbeschreibung des Vereins bzw. des/der KünstlerIn beizulegen. Diese sollte auf
bisherige Aktivitäten und Projekte hinweisen, die handelnden Personen und Vereinsstrukturen vorstellen
und den räumlichen/inhaltlichen Rahmen der Kulturarbeit zusammenfassen.
Viele SubventionsgeberInnen möchten bei der Ersteinreichung auch Vereinsstatuten und einen
aktuellen Vereinsregisterauszug haben (zum Download unter: http://zvr.bmi.gv.at). Auch Veränderungen
der Vereinsstruktur (z.B. neue inhaltliche Ausrichtung, neue Statuten) sollten den SubventionsgeberInnen
mitgeteilt werden.
Der Textteil eines Förderantrags
Eine gute Basis für den Kulturförderantrag bildet ein Projektstrukturplan. Im Strukturplan wird das Projekt
in Teilprojekte bzw. Arbeitspakete zerlegt. Ein Arbeitspaket ist ein Projektteil, der nicht mehr weiter zerlegt
werden kann.
Die Untergliederung wird ähnlich einem Organigramm aufgezeichnet bzw. mit Kärtchen aufgepinnt. Die
Aufgliederung erfolgt über mehrere Ebenen hinweg, nach dem Prinzip von grob zu fein. Die nicht mehr
teilbaren Aufgaben müssen in sich abgeschlossen und genau definiert sein, sodass sie vollständig an ein
Teammitglied oder eine Arbeitsgruppe übergeben werden können.
Die gesammelten Arbeitspakete bilden das gesamte Projekt, d.h. alles was im Projekt an Aufgaben,
Zeit und Material gebraucht wird, soll in Form eines Arbeitspaketes aufgezeichnet werden.
Auf der Grundlage des Projektstrukturplanes und der einzelnen Beschreibungen von Arbeitspaketen
kann ein Ablaufplan (eine To-Do-Liste) erstellt werden.
Ebenso werden die einzelnen Arbeitspakete mit Kosten versehen. Damit wird die Grundlage für den
Finanzierungsplan (vgl. Kapitel Finanzierungsplan) geschaffen. Die Kosten aus den Arbeitspaketen werden
in den Finanzplan übertragen, damit sind die Gesamtkosten des Projekts ersichtlich.
29
Ausschnitt eines Projektstrukturplans:
Im Textteil des Antrags gilt es darzustellen, was mit den öffentlichen Mitteln geplant ist. Es sollte klar sein,
ob eine Jahresprogrammförderung, die Förderung eines oder mehrerer Projekte oder eine Investition
beantragt werden. Es ist durchaus auch möglich, mehrere Subventionsarten gleichzeitig einzureichen, der
Antrag sollte aber entsprechend gegliedert sein.
Wissen, was gewollt wird
Um einen guten Antrag zu schreiben, braucht es eine Vorstellung, welche Aktivitäten geplant sind. Nur
wenn klar ist, was man/frau will, kann es auch so aufgeschrieben werden, dass sich Außenstehende etwas
darunter vorstellen können. Es ist sinnvoll, sich in die Position des/der LeserIn, d.h. des/der BeamtIn oder
der Jury zu versetzen. Um die Frage zu klären, ob der Text verständlich ist, empfiehlt es sich, jemanden
den Text lesen zu lassen, die/der nicht am Projekt beteiligt ist.
Die folgenden Werkzeuge aus dem Projektmanagement bzw. dem Journalismus können dabei helfen,
den Text klar zu strukturieren und zu formulieren. Es sind Methoden, um für sich zu überprüfen, ob die
geplanten Aktivitäten so durchdacht sind, dass sie auch für Außenstehende nachvollziehbar und
verständlich sind.
SMART
SMART ist ein Akronym für spezifisch / messbar / aktionsorientiert / realistisch / terminiert und dient im
Projektmanagement zur eindeutigen Definition von Zielen. Die abgekürzten Begriffe sollen Folgendes zum
Ausdruck bringen:
• spezifisch: thematisch eindeutig/originär, präzise, abgegrenzt?
• messbar: verlässliche Indikatoren zur Erfolgsüberprüfung?
• aktionsorientiert: keine Lösung vorwegnehmend, handlungsgestaltbar?
• realistisch: anspruchsvoll und zugleich machbar?
• terminiert: fest datierter Endpunkt (Zielerreichung)?
30
Die 7 W‘s
Im Journalismus gibt es die Regel der 7 W. Wer? Was? Wo? Wann? Wie? Warum? Welche Quelle? Die
modifizierten W-Fragen sind eine gute, einfache Möglichkeit, um zu überprüfen, ob alle notwendigen BasisInfos vorhanden sind. Folgende Variante der W-Fragen eignet sich sehr gut, um eine Grobdefinition eines
Projekts zu formulieren:
Grobdefinition eines Projekts
WAS
Abgrenzung des Projekts/der Aufgabenstellung durch Definition der Ziele und Nichtziele
WER
… ist am Projekt interessiert
… ist von dem Projekt und der Aufgabenstellung betroffen
… ist verantwortlich für das Projekt
… stellt die Ressourcen zur Verfügung
WANN
… Beginn
… Ende
… Zwischentermine
WARUM
Gründe für das Projekt (aktueller Anlass, politischer Hintergrund, künstlerische Herausforderung …)
WO
… in welchem Bereich der Organisation soll das Projekt umgesetzt werden (Jahresprogramm, Investition …)
… an welchem Ort (geografisch) erfolgt die Umsetzung
WOMIT
wird das Projekt gemacht/die Aufgabenstellung bewältigt
… Finanzielle Ressourcen
… Personelle Ressourcen
… Betriebsmittel etc.
Struktur des Textes
Die Strukturierung des Textes hängt stark von den Inhalten der Aktivitäten ab. Ansuchen könnten z.B. so
gegliedert sein:
Projektansuchen
• Einleitung mit kurzer Darstellung der geplanten Aktivitäten und der inhaltlichen Intentionen
• genauere Darstellung des Projekts mit grobem Zeitplan
• Organisatorischer Rahmen: Personen/Personal, Orte, Öffentlichkeitsarbeit etc.
• ev. Kurzzusammenfassung des Projekts
• Kontaktdaten der AntragsstellerIn, Bankverbindung
Jahresansuchen (kulturelles Jahresprogramm eines Kulturvereins)
• Einleitung mit Überblick über das Jahr, Schwerpunktsetzungen, inhaltliche Anliegen & Perspektiven
31
•
•
•
•
•
Fixe Programm- und Projektschienen mit grobem Zeitplan
Spezielle Projekte mit grobem Zeitplan
Organisatorischer Rahmen: Personen/Personal, Orte, Öffentlichkeitsarbeit etc.
ev. Kurzzusammenfassung der geplanten Vorhaben
Kontaktdaten der AntragsstellerIn, Bankverbindung
Investitionsansuchen
• Beschreibung der notwendigen Investition, wenn möglich mit Hinweis auf vorhandene
Kostenvoranschläge
• Gründe für die Investition (z.B. Einsparungen in anderen Bereichen, effizientere Abläufe) in
Bezugnahme zu den kulturellen Aktivitäten
• ev. Zeitplan und organisatorischer Rahmen
• Kontaktdaten der AntragsstellerIn, Bankverbindung
32
Finanzierungsplan
Der Finanzierungsplan macht transparent, wie sich die Kosten des Projekts zusammensetzen und wie mit
den beantragten öffentlichen Subventionen umgegangen werden soll. Der Finanzierungsplan enthält also
alle geplanten Ausgaben und alle erwarteten Einnahmen. Es sollte aus dem Finanzierungsplan
hervorgehen, wie viel Geld bei der jeweiligen Förderstelle beantragt wird. Dabei sollte auch ersichtlich sein,
ob und von wem es schon fixe Subventionszusagen gibt und wo etwas schon beantragt wurde.
Ehrenamtliche Leistungen/Eigenleistungen
Im Anschluss an die Auflistung aller Ausgaben und Einnahmen sollten im Finanzierungsplan auch
ehrenamtliche Leistungen und Eigenleistungen angegeben werden. Das sind Leistungen, die unentgeltlich
seitens der ProjektbetreiberInnen in ein Projekt eingebracht werden (z.B. unbezahlte Arbeit oder
Sachsponsoring). Ehrenamtliche Leistungen/Eigenleistungen können monetär bewertet werden und sollten
unter dem eigentlichen Budget getrennt als Informationsteil angeführt werden. Mit ihrer Darstellung im
Finanzierungsplan werden sie in Relation zum gesamten Budget bzw. zu den Förderungen der öffentlichen
Hand gesetzt und für die FördergeberIn sichtbar gemacht.
•
Ehrenamtliche Leistungen sind alle unentgeltlich erbrachten Arbeitsleistungen, die für die Durchführung
des Projekts relevant sind, von der Konzeption bis zum Putzen nach einer Veranstaltung. Um diese
Leistungen zu bewerten, ist es sinnvoll, die für das Projekt voraussichtlich anfallenden, unbezahlten
Stunden aller MitarbeiterInnen zu schätzen und diese mit einem Stundensatz, der angegeben werden
sollte, zu bewerten.
•
Eigenleistungen: In viele Projekte fließen auch Sachleistungen ein, die nicht bezahlt werden müssen
z.B. Raumkosten, privat geliehene Geräte etc. Auch diese Sachleistungen sollten angeführt und
monetär bewertet werden.
Struktur eines Finanzierungsplans
Ausgaben
..............................................
€ ..................
..............................................
€ ..................
..............................................
€ ..................
Summe Ausgaben
€ ..................
Einnahmen
..............................................
€ ..................
..............................................
€ ..................
..............................................
€ ..................
Summe Einnahmen
€ ..................
Ehrenamtliche Leistungen / Eigenleistungen
Ehrenamtliche Leistungen und Eigenleistungen werden zwar finanziell ausgewiesen, aber
nicht direkt in das geldbezogene Budget eingerechnet (z.B. Veranstaltungsorganisation x
Stunden oder auch Sachsponsoring wie Raummiete im Wert von x Euro etc.). Die
ehrenamtlichen Leistungen und Eigenleistungen werden zur Information des/der
FördergeberIn dargestellt.
33
Finanzierungsplan für ein Projekt
Ein Projekt-Finanzierungsplan ist im Normalfall ausgeglichen, d.h. die geplanten Ausgaben entsprechen
den Einnahmen.
Ausgaben
Hier sind übersichtlich alle Kosten anzuführen, die sich direkt auf das geplante Projekt beziehen. Das sind
z.B.
•
•
•
•
•
•
•
Honorare und Spesen für KünstlerInnen und ReferentInnen (Gagen, Fahrt, Übernachtung, Verpflegung
etc.)
Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (Druck- und Kopierkosten, Layout, Versand, Kosten einer
Projekthomepage, Honorare etc.) und Dokumentation (Fotos, Mitschnitte, Video, Druck- und
Kopierkosten, Redaktion etc.)
Raummieten, Technikmieten, Fahrt- und Transportkosten, sonstige Sachkosten (z.B. Deko-Material,
Requisiten, Kopien etc.)
AKM, Steuern und Abgaben
Honorar für Projektorganisation, Kosten für Hilfskräfte in der Durchführung (Kassa, Sesselstellen,
Kinderbetreuung etc.)
Anteilige Strukturkosten: anteilige Kosten für Telefon und Internetzugang, Postgebühren, Büromaterial,
Büromiete, fix angestelltes Personal etc. Diese Kosten können nur anteilig verrechnet werden und
sollten in einem realistischen Verhältnis zu den anderen Kosten stehen. Manche
SubventionsgeberInnen (z.B. der Bund) sehen Prozentsätze vor, wie hoch der Strukturkostenanteil sein
darf. Die gesamten Strukturkosten werden ermittelt, indem man/frau sämtliche Kosten des Vereins, die
nicht direkt Projekten zuordenbar sind, summiert. Diese Summe wird je nach Aufwand der Projekte auf
alle Projekte aufgeteilt. Fließen Arbeitsstunden von angestelltem Personal ein, ist es sinnvoll, beim
Schreiben von Stundenlisten gleich Arbeitsstunden den Projekten zuzuordnen. Überschreitet man/frau
mit dieser Form der Aufteilung den abrechenbaren Strukturkostenanteil, müssen für diese Kosten
andere Finanzierungen gefunden werden.
5–10 % der Kosten für unerwartete Kosten (als solche deklariert)
Einnahmen
Alle auf das Projekt bezogenen Einnahmen sollen vollständig aufgelistet werden. Das sind z.B.:
•
•
•
•
•
Subventionen, öffentliche Förderungen: alle Förderstellen, bei denen das Projekt eingereicht wird, sind
anzuführen. Es ist am besten, hier gleich dazuzuschreiben, ob eine Subvention erst beantragt oder
bereits fix zugesagt wurde.
Eigeneinnahmen: d.h. alle Einnahmen, die in Geldwerten dem Projekt zu Gute kommen und nicht von
öffentlichen FördergeberInnen kommen, z.B. Erlöse aus Verkauf von Publikationen, Eintrittsgelder etc.
Sponsoring (finanzielle Zuwendungen eines privaten Sponsors). Sponsoring setzt im Gegensatz zu
Spenden immer eine Gegenleistung voraus (z.B. Platzieren des Sponsorlogos auf eigenen Medien).
Einnahmen aus Inseraten in eigenen Publikationen; Achtung: Auf der Ausgabenseite muss dann die
Werbeabgabe bedacht werden.
Spenden zweckgewidmet für das konkrete Projekt, z.B. jene Gelder, die von BesucherInnen einer
Veranstaltung mit freiem Eintritt gespendet werden.
34
Schematisches Beispiel eines Finanzierungsplans für ein Projektansuchen:
Ausgaben
Veranstaltungsausgaben:
€ 300
Gage KünstlerIn
€ 300
Miete Tonanlage
€ 200
Raummiete
€ 150
Dekomaterial
€ 50
Organisationshonorar
€ 100
Unvorhergesehenes (5%)
€ 55
Öffentlichkeitsarbeit:
Flyer, Plakate Druck
€ 200
Grafikhonorar
€ 100
Summe Ausgaben
€ 1.155
Einnahmen
Eintritte
€ 255
Förderung Land (angesucht)
€ 600
Förderung Gemeinde (angesucht)
€ 300
Summe Einnahmen
€ 1.155
Ehrenamtliche Leistungen/Eigenleistungen:
Die Veranstaltungsorganisation im Umfang von
ca. 20 h und das Verteilen von Flyern sowie
Plakatierarbeiten im Ausmaß von ebenfalls ca.
20 h werden als Eigenleistung (im Wert von
insgesamt ca. € 400 ) in das Projekt
eingebracht.
Bei größeren Geldsummen bzw. bei geplanten Investitionen ist es sinnvoll, Kostenvoranschläge
beizulegen. Zur besseren Übersichtlichkeit kann es auch sinnvoll sein, Beiblätter zu machen, aus denen die
Art der Kalkulation sichtbar wird (z.B. bei den Personalkosten).
Finanzierungsplan für ein kulturelles Jahresprogramm
Ein Finanzierungsplan für das kulturelle Jahresprogramm enthält alle Projektkosten und zusätzlich alle
anfallenden Strukturkosten (Miete, Betriebskosten, Personal, Bürostruktur etc.) eines Arbeitsjahres, wobei
die zu erwartenden Kosten so genau wie möglich und nachvollziehbar aufzuschlüsseln und zuzuordnen
sind. Zusätzlich zur Aufstellung der Kosten für die gesamte Jahrestätigkeit müssen auch die
Einzelveranstaltungen des Jahresprogramms detailliert aufgeschlüsselt und mit Kosten versehen werden.
Bei den Einnahmen werden alle Einnahmen des Vereins angegeben. Auf die ehrenamtlichen Leistungen
und Eigenleistungen sollte wie oben beschrieben hingewiesen werden.
35
Vereine, die bereits öfter Subventionen für die Jahrestätigkeit erhalten haben, sollten gröbere
Abweichungen zum Vorjahresbudget im Textteil des Antrags oder in Anmerkungen zum Budget erklären.
Finanzierungsplan für Investitionen
Dieser Finanzierungsplan folgt grundsätzlich den Regeln von Projektsubventionen. Wichtig ist hierbei, das
Beilegen von Kalkulationsgrundlagen und/oder Kostenvoranschlägen nicht zu vergessen.
Exkurs: Finanzielle Bewertung der eigenen Arbeit
Die eigene Kulturarbeit zu bewerten, ist nicht einfach, zumal Kollektivverträge und verbindliche
Honorarsätze im Kulturbereich fehlen. Auch sind die Förderungen durch die öffentliche Hand in der Regel
so knapp, dass sie eine der realen Arbeitsleistung entsprechende Bezahlung meist nicht ermöglichen. Die
TKI hat aber in Anlehnung an das Gehaltsschema für Vereine der GPA (Gewerkschaft der
Privatangestellten) Honorarrichtlinien für freiberufliche Kulturarbeit erstellt, um ihren Wert in Zahlen sichtbar
zu machen und den Kulturschaffenden einen Bezugsrahmen für die Kalkulation ihrer Arbeit zur Verfügung
zu stellen: http://www.tki.at/19/honorarrichtlinien.html. Die IG Kultur Österreich hat in Folge ein Lohnschema
für
angestellte
Kulturarbeit
erarbeitet:
http://igkultur.at/bibliothek/dateienwolfie/service/Honorarrichtlinien_2015.pdf/view
In der Praxis der Kulturinitiativen gibt es sehr unterschiedliche Regelungen für die Bezahlung von
Projektmitarbeit, die sich meist an den realen finanziellen Bedingungen der Vereine orientieren. Eine klare
Abgrenzung von bezahlter und ehrenamtlicher Arbeit in einem Kulturverein ist aber jedenfalls
empfehlenswert! Nur so kann ein sinnvolles Budget erstellt werden.
Bezahlte Arbeit
Für in der Vereinsarbeit immer wieder anfallende Arbeiten ist es sinnvoll, gewisse Honorarsätze
festzulegen, um nicht immer wieder neu überlegen und entscheiden zu müssen, wie viel für welche Arbeit
bezahlt werden soll.
Ehrenamtliche Arbeit
Ehrenamtliche Leistungen und Eigenleistungen sollen zwar ausgewiesen, aber nicht monetär in das
geldbezogene Budget, sondern im Anschluss daran dargestellt werden. Wichtig ist jedoch, diese
Leistungen zur Information des/der FördergeberIn sichtbar zu machen.
36
DO’s & DON’Ts beim Antragschreiben
Nicht zu kurz und nicht zu lang! Keinen Roman mit 30 Seiten verfassen, aber auch nicht eine halbe Seite
Text für ein kulturelles Jahresprogramm abgeben. Je umfangreicher die Aktivitäten sind, desto mehr Text ist
notwendig. Werden in einer Ausschreibung Seitenbeschränkungen angegeben, so sollte man/frau diese
einhalten.
Ein Subventionsantrag ist keine wissenschaftliche Arbeit. Hinweise auf den theoretischen Background
einer kulturellen Aktivität haben durchaus Platz, müssen und sollen aber (vor allem auch im Hinblick auf
den Textumfang) nicht im Detail ausgeführt werden.
Es ist sinnvoll, den Subventionsantrag von jemandem, der/die die Aktivitäten nicht oder nicht gut kennt,
gegenlesen zu lassen. Damit kann erreicht werden, dass eventuelle Unklarheiten in der Darstellung
(„Braten im eigenen Saft“) herausgefunden und verbessert werden können.
Der Text sollte keine „Textwüste“ sein, sondern strukturiert werden. Zwischentitel werden gesetzt, um
dem/der LeserIn beim Lesen zu helfen. Sie geben an, was im nächsten Abschnitt kommt. Zwischentitel
unterteilen den Text in Stücke von angenehmer Leselänge. Sie lockern auf.
Die optische Darstellung des Subventionsantrags sollte ansprechend und übersichtlich sein. Bei
längeren Texten ein eigenes Deckblatt machen! Es sollte ein durchgehendes Layout gewählt werden und
zumindest das Vereinslogo seinen Platz finden. Rechtschreib- und Tippfehler sollten vermieden werden, die
Seiten sollten durchnummeriert sein. Beim Format ist A4 zu empfehlen, da das für die Aktenverwaltung der
BeamtInnen am einfachsten ist. Der Antrag sollte in einer Mappe o.ä. abgegeben werden. Es sollte
jedenfalls möglich sein, die Unterlagen in einen Ordner einzuheften.
DO’s & DON’Ts beim Finanzplan
Der Finanzplan soll optisch gut lesbar, d.h. klar gegliedert sein, wobei die Struktur der Projektbeschreibung
übernommen werden kann und die Kosten nach Projektteilen (Recherche, Ausstellung, Vernissage,
Publikation etc.) gegliedert werden kann oder nach Art der Kosten (KünstlerInnenhonorare, Spesen
KünstlerInnen, Öffentlichkeitsarbeit, Technik etc.).
Die Kalkulation muss vollständig sein und mit dem Antragschreiben übereinstimmen, d.h. es sollen
keine Kosten enthalten sein, die sich nicht anhand der Projektbeschreibung nachvollziehen lassen. Bei
größeren Summen empfiehlt es sich anzugeben, wie sich die Kosten errechnen (z.B.: Honorar MitarbeiterIn
1
1.750 Euro [= 50 Arbeitsstunden á 35 Euro ]). Falls man sich zur Berechnung von Kosten auf ein
bestimmtes Schema bezieht, kann auf dieses in der Fußnote hingewiesen werden. Bei großen Posten
sollte ein Kostenvoranschlag beigelegt werden. Insgesamt sollte anhand der Kostenaufstellung sichtbar
werden, dass die Kosten gut recherchiert und realistisch kalkuliert wurden und keine Fantasieprodukte sind.
Im Finanzplan sollten auch keine Rechenfehler vorkommen.
Insgesamt gilt: Keine unrealistischen Zahlenspielereien! Bei BeamtInnen und Jurys hat man/frau es in
der Regel mit Personen zu tun, die Budgets kultureller Projekte sehr gut kennen und überhöhte
Kalkulationen herausfinden. Gerade bei Aktivitäten, die sich noch stark in Planung befinden, ist es seriöser,
einen Puffer für unerwartete Kosten von 5–10 % einzubauen (und ihn als solchen zu deklarieren) als alle
anderen Budgetposten zu erhöhen.
Auf der Einnahmenseite empfiehlt es sich, sehr vorsichtig zu kalkulieren, d.h. bei Erlösen aus Eintritten
oder Sponsorengeldern eher von kleineren Summen auszugehen. Falls die kalkulierten Summen nicht
eingenommen werden, muss die fehlende Differenz über andere Quellen lukriert werden.
1
errechnet nach den Honorarrichtlinien der TKI
37
DO’s & DON’Ts in der Kommunikation
mit Förderstellen
BeamtInnen brauchen knappe, klare, übersichtliche und vollständige Unterlagen. Gibt es Fragen vor der
Antragstellung, stehen BeamtInnen für Auskünfte gerne zur Verfügung. Nach Absendung des Antrags ist es
möglich, anzurufen und nachzufragen ob die Unterlagen angekommen sind und ob es noch offene Fragen
gibt. Man/frau sollte sich aber nicht erwarten, dass Anträge innerhalb weniger Tage bearbeitet werden
können. Ein Nachfragen, wie mit dem Antrag weiter umgegangen wird, ist erst nach längerer Zeit, etwa
einem Monat oder länger, angebracht.
Bei Telefonaten und Terminen ist ein höflicher, partnerInnenschaftlicher Ton anzuraten. Das heißt aber
nicht, dass man/frau unkritisch sein muss. Es ist davon auszugehen, dass BeamtInnen gerne weiterhelfen,
wenn sie können. Für ihren Arbeitsbereich sind sie ExpertInnen, die durchaus auch gefordert werden
können, AntragstellerInnen zu beraten.
Termine mit BeamtInnen oder PolitikerInnen sind gut vorzubereiten. Es ist sinnvoll, vorher abzuklären,
wie viel Zeit zur Verfügung steht und selbst eine kleine Tagesordnung zu machen und mitzubringen, wenn
mehrere Themen anstehen. Man/frau sollte sich für das Gespräch ein realistisches Ziel setzen.
Um ein zielorientiertes Gespräch führen zu können, ist es ratsam, dass zwei bis drei Personen seitens
des Vereins am Gespräch teilnehmen. Gespräche mit mehr TeilnehmerInnen sind meist verwirrend. Eine
Person sollte für ein Protokoll verantwortlich sein. Dieses kann nach dem Termin dem/der
GesprächpartnerIn zur Kenntnisnahme geschickt werden. Das ist sinnvoll, um mündlich Besprochenes zu
fixieren und sich in weiteren Gesprächen auf Vereinbarungen beziehen zu können.
MitarbeiterInnen der Kultur-Dachverbände begleiten Mitglieds-Kulturvereine auf Wunsch auch bei
Gesprächen mit SubventionsgeberInnen, vor allem in schwierigen Situationen.
Bei größeren Aktivitäten (z.B. Errichtung oder Renovierung eines Veranstaltungshauses) oder in
schwierigen Situationen kann es auch sinnvoll sein, Fördergespräche mit BeamtInnen und/oder
PolitikerInnen verschiedener Förderstellen gleichzeitig zu machen. Das hat den Vorteil, dass direkt
verhandelt werden kann, wie eine Kostenverteilung möglich ist.
Eine regelmäßige Information der Förderstellen über die eigene Arbeit kann gewährleistet werden,
indem deren Adressen in den Postverteiler für Programmzusendungen oder einen E-mail-Newsletter des
Vereins aufgenommen werden. Es sollten sowohl BeamtInnen wie PolitikerInnen informiert werden.
Die meisten Förderstellen schreiben vor, dass auf deren Förderung in Form der Platzierung des Logos
auf Publikationen etc. hingewiesen werden soll. Darauf sollte nicht vergessen werden!
38
Best Practice Beispiele
Die folgenden Best Practice Beispiele für Subventionsanträge sollen Einblick in gelungene Varianten für
Ansuchen geben und sind als Anregung gedacht. Die Form der Anträge ist abgestimmt auf die darin
beschriebenen konkreten Aktivitäten. Sie können nicht 1:1 auf andere Aktivitäten übertragen werden. Jeder
Antrag braucht eine eigene, passende Struktur.
Die Auswahl der Best Practice Beispiele erfolgte vor allem nach formalen Gesichtspunkten (Struktur,
Form, Verständlichkeit etc.) und weniger nach der inhaltlichen Ausrichtung der beschriebenen Kulturarbeit.
Beispiel für ein Projektansuchen:
Textteil
On the way… Seeking
Auf der Suche
In cammino cercando
Na putu potrage
Concept of a multicultural theatre project
Konzept eines multikulturellen Theaterprojektes
Projektansuchen Nothdurft. Verein für Theater – Theatergruppe Die DiletTanten
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39
Inhalt
Die TeilnehmerInnen
3
Das Projekt
4
Das Stück
5
Die Ziele
5
Die Theateransätze
6
Die Biographien
8
Der Ablauf – Die Orte
9
Der Kontakt
9
Der Finanzplan
10
Projektansuchen Nothdurft. Verein für Theater – Theatergruppe Die DiletTanten
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40
Die TeilnehmerInnen
Deutschland
SchauspielerInnen der Schauspielschule Ruth v. Zerboni,
München
Regie: Ulrike Behrmann v. Zerboni
Deutschland / Iran / Türkei / Tschechien
Professionelle SchauspielerInnen und MusikerInnen der
Gruppe Art Company
Regie: Ferdi Degirmencioglu
Österreich / Italien
Verein Nothdurft. Verein für Theater – Theatergruppe Die.
DiletTanten in Zusammenarbeit mit Associazione Teatrale
„Pirate Ship“ Bergamo
Regie: Enrico Masseroli
Serbien
SchauspielerInnen des REX – Cultural Centre B92
Regie: Irena Ristic
Projektansuchen Nothdurft. Verein für Theater – Theatergruppe Die DiletTanten
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41
Das Projekt
Zur Entstehung des Projektes zitiere ich kurz Ulrike Behrmann v.
Zerboni, die Regisseurin und Direktorin der Theaterschule in
München und Initiatorin des Projektes:
1999, kurz nach dem Nato-Bombardement auf Serbien, begegneten
mir drei Psychiater aus Belgrad auf einer Psychodrama-Konferenz
in Budapest. Auf meine Frage, was ich für sie tun könne,
antworteten sie: „Vergiss uns nicht.“
Daraufhin startete die Planung des Projektes, das einen Schritt zu
Europäischer Integration und europäischem Zusammenhalt auch
über die derzeitigen Grenzen der EU hinaus zum Ziel hat.
Das Projekt gliedert sich in zwei Teile:
Der erste Teil wird im Heimatland jeder Gruppe mit ihrem/r
RegisseurIn erarbeitet. Das Stück Das Spiel vom Fragen des
österreichischen Autors Peter Handke dient als Grundlage, auf der
dann jede Theatergruppe gemäß ihrer theatralischen Methode ein
Stück entwickelt. Die vier Stücke werden jeweils eine halbe Stunde
dauern.
Der zweite Teil ist work in progress: Alle Gruppen treffen sich
Mitte Oktober in Hall, wo sie für zwei Wochen gemeinsam unter
der Leitung von allen vier RegisseurInnen intensive Theaterarbeit
leisten werden.
Im Austausch von Theatermethoden, Erfahrungen und
persönlichen Herangehensweisen wird hier ein fünftes
Theaterstück entwickelt. In Belgrad wird dann noch eine Woche
am zweiten Teil des Projektes gearbeitet. Anschließend finden dort
die Premiere und zwei weitere Aufführungen statt.
Von Belgrad aus startet dann eine Tournee, die über München (D)
und Hall in Tirol nach Bergamo (I) führt. Insgesamt wird so eine
Brücke von Hall im Zentrum Europas nach Belgrad, einem den
meisten Leuten nur durch den Krieg bekannten Teil Europas,
gebaut.
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Das Stück
Im Stück Das Spiel vom Fragen oder die Reise zum sonoren Land, das
Handke 1989 geschrieben hat, ist die Frage das zentrale Thema.
Das Fragen ist etwas Essentielles im Leben des Menschen. Die Frage
bedeutet offen sein für das Gegenüber und für die Umgebung. Das Fragen
als Heilmittel gegen die Einsamkeit.
Das Stück beschäftigt sich mit der Tatsache, dass die Menschen das
Fragen, das Miteinander und Füreinander verlernt haben.
Die 8 Figuren des Stückes, die die gesamte Gesellschaft repräsentieren
(Mauerschauer, Spielverderber, Einheimischer, Schauspieler u.
Schauspielerin,
die beiden Alten und Parzival) begegnen sich im Hinterland
des Krieges und sind auf der Suche nach dem sonoren Land.
Sie wollen aus der Hölle des Nicht-mehr-fragen-können ausbrechen,
um durch das Fragen endlich wieder einen ehrlichen Bezug zum Leben
zu bekommen.
Die Ziele
“Vereintes Europa”
Die europäische Realität beinhaltet mehrere Aspekte, wodurch sich
Europäer voneinander unterscheiden: den geographischen, kulturellen,
sozialen und ideologischen. Dadurch entsteht eine komplexe Identität,
die in vielen verschiedenen lokalen Gemeinschaften deutlich zum Ausdruck
kommt.
Das Potential, das in der Verschiedenheit der europäischen Kulturen
liegt, kann nur durch Kooperation fruchtbar werden.
Wir wollen mit diesem Projekt eine Kooperation zwischen SchauspielerInnen
und RegisseurInnen unterschiedlicher Nationalitäten realisieren,
die einen ehrlichen Austausch von kulturellen Erfahrungen und
verschiedenen Denkweisen ermöglicht.
Wir glauben, dass unser Projekt ein Beitrag zu der Idee eines vereinten
Europas sein kann.
Kommunikation zwischen Generationen
Ein weiteres Ziel ist die Kommunikation zwischen den verschiedenen
Generationen: Die gegenseitige Achtung und Zusammenarbeit von
Jung und Alt wird immer wichtiger, um Tendenzen der Vereinsamung
entgegenzuwirken. Die TeilnehmerInnen des Projektes sind
sozusagen das Vorbild für die Zuschauer. Drei Altersgruppen arbeiten
hier zusammen: die SchauspielerInnen der DiletTanten (zwischen 17
und 20 Jahre), der Theaterschule v. Zerboni (zwischen 25 und 30), des
Belgrade Drama Theatre und des Art Club (von 30 aufwärts).
Projektansuchen Nothdurft. Verein für Theater – Theatergruppe Die DiletTanten
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43
Austausch verschiedener Kunstformen
Jede der Gruppen benutzt eine andere Form des Theaters (Körpertheater,
Psychodrama, Multimediales Theater, Musiktheater). Doch
es bleibt nicht beim zur Schau stellen des Endproduktes, sondern es
kommt im zweiten Teil des Projektes zu einem Austausch zwischen
den SchauspielerInnen mit Hilfe der RegisseurInnen.
Besonders bemerkenswert ist, dass die gesamte Gruppe von allen vier
RegisseurInnen gemeinsam geleitet wird, die alle aus verschiedenen
Theaterrichtungen kommen und daher auseinandergehende theatralische
Vorstellungen haben. Was bei der Arbeit herauskommt – wir
werden sehen! Auf jeden Fall wiederum eine Übung in Toleranz und
aktiver Auseinandersetzung mit dem Fremden.
Zusammenarbeit Laien und Professionelle
Die Theatergruppe „Die.DiletTanten“ als einzige nicht professionelle
Gruppe im Projekt wird mit dem professionellen italienischen Regisseur
Enrico Masseroli zusammenarbeiten und auf einem internationalem
Niveau am Projekt mitwirken und auch Teile der Organisation
übernehmen.
Vorträge/Diskussionen in Schulen
Neben der internen Arbeit und den Vorstellungen sind auch Gespräche
und Vorträge der RegisseurInnen und SchauspielerInnen in Schulen
und Schulvorführungen geplant, die die SchülerInnen über Theaterarbeit
und die verschiedenen Theateransätze informieren sollen.
Information der Bevölkerung
Um auch die Leute auf der Straße ansprechen zu können sind während
der zwei Wochen in Hall verschiedene Aktionen in der Stadt geplant
(Stelzenparade, …). Dadurch kann auf einer anderen Ebene
Auseinandersetzung
mit dem Theater erreicht werden.
Die Theateransätze
Theaterschule R. v. Zerboni
„Unser Ansatz wird der Tradition des Sprachtheaters und seiner
psychologischen
Inhalte treu bleiben, wie sie in Handkes Text ausgeführt
sind.“
„Our approach will be faithful to the tradition of verbal theatre and its
psychological intents, as carry out by Handke in his text.“
Ulrike Behrmann v. Zerboni, Regisseurin
Projektansuchen Nothdurft. Verein für Theater – Theatergruppe Die DiletTanten
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44
Die.DiletTanten
„In unserer Arbeit werden wir in der Komposition des Stückes besonderen
Wert auf nicht-verbale Medien legen, wie den Körperausdruck
beim Schauspielen, die Symbole von Gesten und die vibrierende Qualität
der Stimme. Nach dem Ansatz eines armen und reinen, von den
SchauspielerInnen geschaffenen Theaters (Grotowski), werden wir
eine einfache und essentielle Ausstattung und Kostüme verwenden.
Falls Musik auftreten wird, wird sie live sein.“
„In our work a special emphasis will be given to non verbal media in
the composition of the play, such as the physical expression in acting,
the symbolism of gestures, the vibrating quality of the voice. According
to the statement of a poor and pure theatre, created by the actors, we
will look for simple and essential costumes and require ments. If music
will appear, it will be live.“
Enrico Masseroli, Regisseur. Associazione Teatrale „The Pirate Ship“
Belgrade Drama Theatre
„Dieser Teil wird auf einem interdiziplinärem Ansatz basieren, der
theatralische Elemente mit anderen Kunst-Sprachen, wie Choreographie,
Musik und Videokunst verbindet. Durch eine Kombination
von verbalem und nichtverbalem Ausdruck können wir einen Raum
öffnen, um den tieferen Sinn von Handkes Worten und den Funktionen
der Charaktere zu erforschen. Wir möchten sowohl die allgemeine
Dimension des Stückes als auch die symbolische Offenbarung der
internen menschlichen Erfahrung des ‚Auf der Suche‘ betonen.“
„This part will be based on interdisciplinary approach, combining theatrical
elements with other arts-languages: choreography, music and
video art. With a combination of verbal and non-verbal expression
we could open a space to explore deeper significance of the Handke’s
words a n d functions of characters. We want to emphasize the universal
dimension of the play as well as the symbolic manifestation of the
internal human experience ‚on the way – seeking‘.“
Irena Ristic, Regisseurin – Belgrade Drama Theatre
Art Company
„Die Art Company ist eine internationale Künstlergruppe die sich in
Augsburg gebildet hat und sich in unregelmäßigen Zeitabständen und
unterschiedlicher Besetzung trifft, um gemeinsame künstlerische
Vorstellungen
und Ideen zu verwirklichen. In diesem Projekt werden ein
iranischer Musiker und Filmemacher, ein tschechischer Schauspieler
und Musiker und eine türkische Schauspielerin mitwirken.“
Ferdi Degirmencioglu, Regisseur – Art Company
Projektansuchen Nothdurft. Verein für Theater – Theatergruppe Die DiletTanten
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Die Biographien
Enrico Masseroli
(Regisseur der österr./italienischen Gruppe) studierte an der Universität
Mailand und begann seine Karriere als Schauspieler an der Theaterschule
„Teatro Tascabile di Bergamo“ von 1973–1982. Er erweiterte
seine Ausbildung in Zusammenarbeit mit Jerzi Grotowski und dem
„Teatr Laboratorium“ und dem Austausch mit Eugenio Barba (Odin
Teatret) und Peter Brook. Seit 1978 beschäftigt er sich mit balinesischem
Tanztheater und gibt regelmäßige Vorstellungen mit einem
Gamelan-Orchester in Europa und Bali. 1987 gründete er das internationale
Theaterensemble „The Pirate Ship“ und leitete in den folgenden
Jahren dessen Hauptproduktionen: „Rainbow“, „Singende Brunnen“
(eine Produktion für die Salzburger Festspiele), „Fading Frames“
und „Disparates“. Neben seiner Arbeit als erfolgreicher Regisseur
und Schauspieler (mehr als 30 Produktionen in den letzten 10 Jahren)
machte er auch viele Erfahrungen als Trainer und Leiter von
Theaterworkshops
in Italien, Österreich, Deutschland, Singapur, Frankreich,
Kanada, Peru, Brasilien, Israel und Polen.
Ulrike Behrmann
(Regisseurin der deutschen Gruppe) ist erfahrene Schauspielerin,
Regisseurin traditionellen Sprachtheaters und Psychodramas. Als Leiterin
der staatlich anerkannten Schauspielschule Ruth v. Zerboni ist sie
seit über 10 Jahren künstlerisch und wirtschaftlich erfolgreich. Jedes
Jahr organisiert und leitet sie mit ihren Schülern eine Produktion in
Verbindung mit Osteuropa um den kulturellen Austausch zu fördern.
Ihre bedeutendsten Rollen waren: Ophelia („Hamlet“ mit Maximilian
Schell), Lena („Leonce und Lena“), Karoline („Kasimir und Karoline“),
Eva („Puntila“ mit Walter Richter), Solveig („Peer Gynt“) und
Irma („Irre von Chaillot“) …
Irena Ristic
(Regisseurin der serbischen Gruppe) lebt und arbeitet als professionelle
Theaterregisseurin in Belgrad. Vor 10 Jahren absolvierte an der Faculty
of Drama in Belgrad. Bis jetzt leitete sie 14 professionelle Produktionen
in den Stadttheatern von Belgrad, Krusevac, Vrsac, Becej und
Banjaluka. Zwischen 1990 und 1995 gründete und leitete sie zwei
multikulturelle Sommerfestivals (Agora 93, PPPFEST 95) mit der Absicht
ein starkes kulturelles Netzwerk in der Region zu schaffen. Gleichzeitig
mit ihrer Theaterarbeit absolvierte sie eine Spezialausbildung im
Psychodrama, begann Postgraduate Studies in Kunstpsychologie und
führte empirische Studien über die Korrelation zwischen kulturellem
Ursprung und Kunstauffassung (M.A. erwartetet bis Jahresende).
Projektansuchen Nothdurft. Verein für Theater – Theatergruppe Die DiletTanten
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46
Ferdi Degirmencioglu
(Regisseur der deutsch/türkisch/iranisch/tschechischen Gruppe) arbeitet
als Regisseur in Deutschland und der Türkei. Nach dem Studium
der Architektur in der FH Augsburg und der neueren deutschen
Literaturwissenschaft reicht sein Betätigungsfeld von Inszenierungen,
theaterpädagogischer Arbeit, Lehrerfortbildung und Lyrikseminaren
bis zu Produktionsleitung, script consulting, Drehbuchentwicklung
und Übersetzungen. Zusammenarbeit mit dem Türkischen Staatstheater,
Theaterakademie „Theater und Schule“ im Prinzregententheater,
Tiyatro Biber, Sat1, FEN-Film und vielen deutschen und
türkischen Künstlern.
Der Ablauf – die Orte
Der erste Teil des Projektes wird von jeder Gruppe
in ihrem Heimatland von Anfang Juli bis Ende September
2003 entwickelt. Am 15. Oktober treffen sich
alle Gruppen in Hall in Tirol und werden dort zwei
Wochen gemeinsam am zweiten Teil des Projektes
arbeiten. Danach geht die Arbeit in Belgrad weiter, wo
auch am 6. November die Premiere stattfinden wird.
Von dort startet die Tournee. Die Spielorte sind
München (am 13. und 14.11. innerhalb der Serbischen
Kulturtage), Hall in Tirol (18. und 19.11.) und Bergamo
(21. und 22.11.). Das Projekt wird Ende November
beendet sein.
Kontakt
Nothdurft. Verein für Theater
c/o N.N.
Herzog-Otto-Str. 4
6060 Hall in Tirol
tel.xxx
e-mail: [email protected]
Bankverbindung
Nothdurft. Verein für Theater
xxx BLZ xxx
Kto. Nr. xxx
Projektansuchen Nothdurft. Verein für Theater – Theatergruppe Die DiletTanten
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Finanzplan Projekt “On the way… Seeking“
48
Beispiel für ein Jahresansuchen:
Textteil
Arbeitsprogramm / Subventionsansuchen 2005
des Kulturvereins Waschaecht, Wels
1. Der Verein
Waschaecht geht 2005 in sein 25. Lebensjahr. Bevor aber 2006 die 25 Jahr Feierlichkeiten von Statten gehen
(siehe Punkt 7.) gilt es 2005 ein anderes Jubiläum zu feiern. Der Alte Schl8hof Wels, jener Ort in welchem
Waschaecht zum Großteil veranstaltet und auch seine Büroräumlichkeiten hat, feiert 2005 sein 20jähriges
Bestehen.
Waschaecht wird sich an den Feierlichkeiten programmatisch beteiligen und in Kooperation mit dem
Betriebsverein Alter Schl8hof dafür sorgen, dass dieses Jubiläum nachhaltig von sich reden machen wird.
Eine Neuerung wird es bezüglich der Veranstaltungsorganisation geben. MitarbeiterInnen des Kulturvereins
haben eine „Hörstation“ gebaut. Diese wird künftig bei Veranstaltungen aufgebaut werden und dem
Publikum ermöglichen, Hörproben kommender Konzerte zu hören.
Für den Verein selbst ergeben sich einige strukturelle Änderungen, vor allem bedingt durch den Fortgang
eines langjährigen Mitarbeiters (siehe Pkt. 4.). Ansonsten soll versucht werden, den qualitativ hochwertigen
Status Quo beizubehalten. Die 2004 eingeführten Modelle der Programmplanung und Vorstandssitzungen
werden, wie auch die „Blattkritik“ beibehalten. Auch an die Abhaltung einer bis zweier Klausuren ist
gedacht.
Die finanziellen Rahmenbedingungen für den Verein gestalten sich auch 2005 schwierig. Es gibt zwar von
Seiten des Landes Oberösterreich die Zusage, das Budget auf Basis 2003 ohne Budgetsperre
fortzuschreiben, was aber effektiv eine Erhöhung der Subventionen ausschließt. Auf der kommunalen Ebene
gestaltet sich die Situation ähnlich schwierig, um nicht zu sagen prekärer, da aufgrund des Finanzausgleichs
die Stadt Wels zu drastischen Budgetkürzungen – vor allem im Bereich der Ermessensausgaben –
gezwungen ist.
Für Waschaecht bedeutet dies, verstärkt alternative Finanzierungsquellen zu erschließen. Zwar liegt der
Eigenfinanzierungsgrad (ohne Subventionen und Sponsoring) von Waschaecht bei beachtlichen 32%, inkl.
Sponsoring bei 53%, trotzdem wird der Verein versuchen, diesen Anteil weiter zu erhöhen.
2. Zeitung Druckaecht / Homepage
Mit der Ausgabe 105 der Vereinszeitung Druckaecht wird das Jahr 2005 eröffnet werden. Mit dem
Druckaecht schafft Waschaecht im Rahmen seiner Möglichkeiten einen Beitrag zur Medienvielfalt und zur
Schaffung von Gegenöffentlichkeiten.
Für 2005 ist zur Zeit angedacht, das Layoutkonzept zu überarbeiten. Auch neue MitarbeiterInnen,
AutorInnen sollen gefunden werden.
Der Versuch, ein Redaktionsteam zu installieren, wird 2005 wieder in Angriff genommen.
Im Bereich der Homepage des KV Waschaecht soll nach einer konzeptionellen Phase versucht werden, ein
Redaktionssystem zu implementieren. Dadurch wird dem Publikum mehr Interaktionsmöglichkeit geboten.
Angedacht ist auch ein „Member-Zugang“ für die interne Kommunikation des Vereins.
3. Infrastruktur
Für 2005 ist die Anschaffung eines neuen leistungsfähigeren Computers fix geplant. Dadurch versprechen
wir uns nicht zuletzt eine Verbesserung der Arbeitsqualität.
Gemeinsam mit der Voralpen-Linux-User-Group (http://www.valug.at) wird 2005 versucht, ein Wireless49
Lan-System auf dem Gelände des Alten Schl8hof zu installieren. Gemeinsam mit Waschaecht wird hier das
Konzept erstellt. Gerade der Gedanke, ein Public Access System zu installieren verbunden mit Workshops
zur Vermittlung von Medienkompetenz, ist für Waschaecht ein spannendes neues Projekt.
4. Personal
Nach 10 Jahren wird es bei Waschaecht 2005 einen personellen Wechsel geben. Der Angestellte Stefan
Haslinger wird sich beruflich verändern und die Geschäftsführung der Kulturplattform Oberösterreich
(gemeinsam mit Eva Immervoll) übernehmen, mit dem Vorstand wurde eine einvernehmliche Auflösung des
Dienstverhältnisses vereinbart.
Ab Jänner 05 wird mit der Einarbeitungszeit des/der NachfolgerIn begonnen, was für die Dauer von 2
Monaten einen finanziellen Mehraufwand von 1.880 EUR bedeuten wird.
Für die Abfertigung, welche nach 10 Dienstjahren 4 Bruttomonatsgehälter beträgt, müssen aus dem
laufenden Budget ca. 2500 EUR beglichen werden. Der Rest wurde laufend auf einem Sparbuch angelegt.
Um eine gute Übergabe und Einarbeitungszeit zu gewährleisten, wird die Arbeit des Angestellten
bestmöglich dokumentiert.
Das Aufgabenprofil wird sich nur unwesentlich ändern. Der Nachfolger wird ab Februar im Ausmaß von 30
Wochenstunden angestellt sein. Die Anstellung wird am Anfang mit einem Bruttogehalt von 1.100.– EUR
fixiert. Dadurch ergeben sich Gesamtpersonalkosten für 2005 von ca. 25.740.–.
5. Music Unlimited – Das Festival
Die 19. Ausgabe des Festival „music unlimited“, dem internationalen Festival für Jazz, Avantgarde und
improvisierte Musik, wird – gemäß dem 2 Jahres Rhythmus – wieder mit einer/einem externen KuratorIn
programmiert. Schon im November – im Anschluss an das Festival – wurden erste Treffen abgehalten, um
den/die KuratorIn auszuwählen.
Die Wahl fiel auf den kalifornischen Saxophonisten Larry Ochs. Ochs ist einer der umtriebigsten und
spannendsten Musiker aus den Bereichen Jazz, improvisierte Musik, gilt als Entdecker von Granden wie
John Zorn, und ist vor allem als Leiter des Rova Saxophon Quartett international bekannt.
Music unlimited gilt international als ein Festival, welches ein in sich stimmiges (soziales)
Gesamtkunstwerk darstellt.
Es ist uns ein zentrales Anliegen, dass sich BesucherInnen und MusikerInnen hier wohl fühlen. Diesen
Umstand gewährleisten die beinahe 100 ehrenamtlichen MitarbeiterInnen, welche für die Organisation Sorge
tragen.
Weiters steht music unlimited für eine künstlerische Offenheit, die, wie uns von vielen Gästen und
MusikerInnen attestiert wird, weltweit ihresgleichen sucht. Auch 2005 werden wir versuchen, verstärkt
Welser Publikum für unsere Arbeit zu gewinnen. An mehrere Kooperationen mit anderen Welser Vereinen,
die sich über die Jahre bewährt haben, ist ebenfalls wieder gedacht.
6. Veranstaltungen
6.1. UNLIMITED IN SERIES
Mehrere Konzerte, die vom Gestus und der stilistischen Nähe in den programmatischen Rahmen des
Festivals „music unlimited“ gehören, werden unter dem Jahr mit dem Label „unlimited in series“
durchgeführt und dienen so auch einer Hinleitung auf das Festival. In Planung für 2005 sind mittlerweile
schon Konzerte mit Peter Brötzmann, Ken Vandermark, Tobias Delius, Otomo Yoshihide.
6.2. ROCKRESTE / NEW ELECTRONICS
Die Bereiche Rock und New Electronics werden auch 2005 wieder von Seiten des Vereins wahrgenommen
50
und abgedeckt. Dabei ist es uns nach wie vor wichtig, jungen KünstlerInnen, welche abseits
massenkompatibler Formate produzieren, ein Podium zu bieten. Für Waschaecht erscheint es notwendig und
zielführend, sowohl bekanntere Gruppierungen als auch unbekannte, spannende Formationen zu
präsentieren. Die Qualität dieser Stossrichtung wird auch vom Publikum honoriert und bestätigt. Für 2005
sind, unter anderem im Rahmen der Feierlichkeiten 20 Jahre Schl8hof Konzerte mit Chumbawamba,
Pluramon, und Trio Exklusiv in Vorbereitung.
6.3. HIPHOP-Series
Für den Bereich HipHop wird sich 2005 ein neues Feld erschließen. Einige jugendliche AktivistInnen sind
gerade mit Überlegungen für einen monatlichen Abend im Zeichen des Hiphop beschäftigt. Angedacht ist,
einmal im Monat in der Bar des Alten Schl8hof jungen MC’S und DJ’s die Möglichkeit zu bieten,
aufzutreten und erste Erfahrungen zu sammeln. An eine Ausweitung mit größeren Konzerten ist schon
gedacht, vorerst soll aber der kleine Rahmen beibehalten werden.
6.4. Alte HeldInnen
Im Rahmen der Feierlichkeiten für 20 Jahre Alter Schl8hof wird von Seiten Waschaecht auch angedacht,
KünstlerInnen, welche den Verein über Jahre begleitet haben, und – sozusagen – mit dem Verein groß
geworden sind, wieder nach Wels zu holen. Dies betrifft KünstlerInnen aus dem Bereich Kabarett und
Musik. Der zu erwartende Höhepunkt ist sicherlich das Konzert von John Zorn und Masada im Juli.
7. Projekte
Nachdem 2004 mit der Archivierung des vorhandenen Tonmaterials begonnen wurde, wird 2005 das
Videomaterial gesichtet, digitalisiert und archiviert.
Ein weiteres – als Projekt definiertes – Vorhaben ist die Vorbereitung für die 25 Jahr Feierlichkeiten des KV
Waschaecht. Schon Mitte des Jahres soll begonnen werden sich mit konkreten Ideen für das Jahr 2006 zu
beschäftigen, damit das Jubiläum entsprechend gewürdigt wird.
8. Vernetzung
Auch 2005 planen wir, möglichst viele Kooperationen durchzuführen, da diese Zusammenarbeit mit ähnlich
gelagerten Institutionen auch uns hilft, über den eigenen Tellerrand hinaus zu blicken. Verstärkt werden soll
sicherlich die Kooperation mit dem Medienkulturhaus Wels. Hier gibt es schon konkrete Überlegungen, die
Ressourcen zu bündeln, was z.B. den Bereich Videodokumentation betrifft.
9. Weiterbildung
Für die (ehrenamtlichen) ProtagonistInnen des Vereins soll verstärkt darauf geschaut werden, Angebote –
von Seminaren über Festivalbesuche – wahrnehmen und anbieten zu können. Wir wollen auf diesem Weg
neben der Quantität auch die Qualität der ehrenamtlichen Mitarbeit weiter steigern und interessierten
Mitgliedern die Möglichkeit zur weiteren Professionalisierung bieten.
Finanzierungsplan
Ein Ansuchen zur Förderung von Jahresprogrammen bzw. einer Jahrestätigkeit (z.B. kontinuierlicher
Veranstaltungsbetrieb) besteht aus einem ausführlichen Textteil (siehe oben), in dem die Jahrestätigkeit
dargestellt wird und Angaben zu ganzjährig anfallenden Kosten (Infrastruktur, Personal etc.) gemacht
werden, sowie einem detaillierten Finanzierungsplan.
Der Finanzierungsplan beinhaltet eine Gesamtaufstellung der anfallenden Strukturkosten (z.B. Miet-,
Betriebs- und Personalkosten) und der Kosten für das Kulturprogramm (Gagen, Honorare, Werbung,
51
Technik etc.). Wichtig ist dabei, die zu erwartenden Kosten so genau wie möglich und nachvollziehbar
aufzuschlüsseln und zuzuordnen. Zusätzlich zur Aufstellung der Kosten für die gesamte Jahrestätigkeit
müssen auch die Einzelveranstaltungen detailliert aufgeschlüsselt und mit Kosten versehen werden (vgl.
Finanzierungsplan Projektansuchen S. 46).
Beispiel für ein Investitionsansuchen:
Textteil
Kleine Tonanlage
Wir benötigen für unsere Veranstaltungen im Jahr durchschnittlich zwanzig Mal eine Tonanlage, die
Mietkosten von 250.– Euro verursacht. Bei etwa 15 Veranstaltungen könnten wir mit einer kleinen
Tonanlage das Auslangen finden. Diese kostet laut beiliegendem Angebot nur 3.060.– Euro
(Kostenvoranschlag liegt bei). Die Anschaffung der Tonanlage würde also eine erhebliche Kostenersparnis
bringen, gleichzeitig für uns in der Abwicklung der Veranstaltungen auch eine organisatorische
Vereinfachung.
Um die Tonanlage entsprechend lagern zu können, werden wir einen bisher ungenutzten Abstellraum in
unserem Veranstaltungshaus adaptieren (ausmalen, einfache Regale für Kabel und Kleinteile aufstellen).
Büro-Computer
Unser Büro-PC ist bereits dreieinhalb Jahre alt und damit technisch veraltet und sehr langsam. Das CD-Rom
Laufwerk ist kaputt und eine Reparatur lohnt sich nicht mehr. Wir würden gerne einen neuen PC mit DVDBrenner anschaffen, um wieder einen adäquaten Computerarbeitsplatz zu schaffen und um eine sinnvolle
Back-Up Möglichkeit unserer Daten mit dem DVD-Brenner zu haben. Laut beiliegendem Angebot kostet
ein passender PC 630.– Euro (Kostenvoranschlag liegt bei). Der vorhandene Monitor kann weiterverwendet
werden.
Finanzierungsplan
Ausgaben
Tonanlage lt. beiliegendem Angebot
Sachkosten Adaption Raum
PC mit DVD-Brenner
lt. beiliegendem Angebot
€ 3.060
€ 200
€
630
Summe Ausgaben
€ 3.990
Einnahmen
Veranstaltungseinnahmen
Investitionsförderung Land
Investitionsförderung Stadt
€ 990
€ 2.000
€ 1.000
Summe Einnahmen
€ 3.990
Ehrenamtliche Leistungen
Der Raum für die Tonanlage wird in ehrenamtlicher Arbeit von VereinsaktivistInnen adaptiert, der PC
wird von einer ehrenamtlich mitarbeitenden Technikerin installiert. Insgesamt wird ehrenamtliche
Arbeit im Wert von ca. € 500 in das Projekt eingebracht.
52
Adressen
Kontaktadressen Tirol
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Kultur
Leopoldstraße 3/4, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-3752, Fax: 0512/508 743755
[email protected]
https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/abteilung-kultur/
Für Kultur zuständiges Landesregierungsmitglied:
Landesrätin Dr.in Beate Palfrader
Amt der Tiroler Landesregierung, Landhaus
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-2062, Fax: 0512/508 742065
[email protected]
Abteilungsvorstand:
HR Dr. Thomas Juen
Tel.: 0512/508-3750, Fax: 0512/508-743755
[email protected]
Stellvertreter des Abteilungsvorstandes:
Museen, Wissenschaft, Denkmalpflege (allgemeine
Angelegenheiten)
Dr. Benedikt Erhard (DW 3751)
[email protected]
Zuständigkeit Förderangelegenheiten:
Darstellende Kunst, Heimat- und Brauchtumspflege, Kulturinitiativen, Zentren
Angelika Unterrainer (DW 3756)
[email protected]
Baukulturelles Erbe – Denkmalschutz, Literatur, Schrifttum
Maria Mangele (DW 3771)
[email protected]
Bildende Kunst, Foto, Architektur, Film, Video, Medienkunst
Christina Farka (DW 3772)
[email protected]
Museen, Archive, Wissenschaft
Monika Parger (DW 3758)
[email protected]
Bibliothekswesen, Erwachsenenbildung, Musik
Eduard Trutschnig (DW 3760)
[email protected]
53
Kulturberichte
Die Kulturabteilung des Landes ist Herausgeberin des jährlichen Kulturberichtes.
Download unter: https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/abteilung-kultur/publikationen/
Abteilung JUFF (Jugend, Frauen und Gleichstellung, Familien,
SeniorInnen und Integration)
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/juff/
Fachbereiche Familie, Jugend, SeniorInnen:
Zuständige Landesrätin: Dr.in Beate Palfrader
Amt der Tiroler Landesregierung, Landhaus
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-2062, Fax: 0512/508-2065
[email protected]
Fachbereich Frauen und Gleichstellung, Integration:
Zuständige Landesrätin: Dr.in Christine Baur
Amt der Tiroler Landesregierung, Landhaus
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-2072, Fax: 0512/508-742075
[email protected]
Leitung der Abteilung JUFF:
Mag.a Elisabeth Stögerer-Schwarz (DW 3580)
Michael-Gaismair-Str. 1, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-3580, Fax: 0512/508-743581
[email protected]
Fachbereich Jugend:
Tel.: 0512/508-3586, Fax: 0512/508-743586
[email protected]
Leitung: OR Mag. Reinhard Macht (DW 3585)
[email protected]
Fachbereich Familie:
Tel.: 0512/508-3572, Fax: 0512/508-743572
[email protected]
Leitung: Dr. Dietmar Huber (DW 3570)
[email protected]
Fachbereich Frauen und Gleichstellung
Tel.: 0512/508:-3581, Fax: 0512/508-743581
[email protected]
Leitung: Mag.a Elisabeth Stögerer-Schwarz (DW 3580)
Fachbereich SeniorInnen:
Tel.: 0512/508-3563, Fax: 0512/508-743563
[email protected]
Leitung: ADir MAS MBA Gottfried Stöbich (DW 3595)
[email protected]
54
Fachbereich Integration:
Tel.: 0512/508-3551, Fax: 0512/508-743551
[email protected]
Leitung: OR Mag. Johann Gstir (DW 3550)
[email protected]
Mei-InfoEck – Jugendinfo Tirol (Einrichtung des JUFF):
Kaiser-Josef-Straße 1, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512/571799
[email protected]
http://www.mei-infoeck.at/
EU-Programm Jugend in Aktion/Jugendinitiativen
Erika Mischitz, MA und Benjamin Stern, BA
[email protected]
[email protected]
Tel.: 0512/571799-15 oder -18
InfoEck – Jugendinfo Imst
Johannesplatz 6-8, 6460 Imst
Tel.: 05412/66500
[email protected]
InfoEck – Jugendinfo Wörgl
Christian-Plattner-Straße 8, 6300 Wörgl
Tel. 05332/7826-251
[email protected]
Abteilung Südtirol, Europaregion und Außenbeziehungen
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-2342, Fax: 0512/508-742345
[email protected]
Link zu EU-Förderungen: https://www.tirol.gv.at/tirol-europa/eu-foerderungen/
und http://ec.europa.eu/contracts_grants/index_de.htm
Abteilungsvorstand: HR Dr. Fritz Staudigl (DW 2340)
[email protected]
Kontakt: Dr. Andreas Greiter (DW 2341)
[email protected]
Abteilung Landesentwicklung und Zukunftsstrategie
Heiliggeiststraße 7-9, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-3602, Fax: 0512/508-743605
[email protected]
Abteilungsvorstand: HR Dr. Christian Bidner (DW 3600)
Ansprechpartner EU-Regionalförderung: DI Christian Stampfer (DW 3633)
Link zu EU-Regionalförderung: https://www.tirol.gv.at/tirol-europa/eu-regionalfoerderung-tirol/
Abteilung Bodenordnung
Leitstelle Dorferneuerung und Lokale Agenda 21
Heiliggeiststr. 7–9, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-3802, Fax: 0512/508-743805
55
[email protected]
Abteilungsvorstand: HR DI Nikolaus Juen (DW 3800)
https://www.tirol.gv.at/landwirtschaft-forstwirtschaft/agrar/dorferneuerung-tirol/
Tiroler Kulturservicestelle TKS
Landesschulrat für Tirol, Innrain 1, 6020 Innsbruck, Zimmer 111 und 115
Tel.: 0512/52033 DW 111 oder 215, Fax: DW 342
[email protected]
http://www.lsr-t.gv.at/de/content/kulturservice
Referat A 4: Kulturservicestelle
Leitung: Prof. Mag. Kurt Arnold
Mitarbeiter: Prof. Mag. Klaus Machajdik
Städte und Gemeinden
INNSBRUCK
MA V - Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport
Leitung: Mag.a Birgit Neu
Tel.: 0512/5360-1650, Fax: DW 1649
[email protected]
www.innsbruck.gv.at → Amt/Verwaltung → Magistrat/Dienststellen
Kulturamt:
Amtsvorständin: Maria-Luise Mayr
Herzog-Friedrich-Straße 21, 2. Stock, 6010 Innsbruck
[email protected]
www.innsbruck.gv.at → Amt/Verwaltung → Magistrat/Dienststellen → MA V → Kultur
und: https://www.innsbruck.gv.at/page.cfm?vpath=bildung--kultur/foerderungen-subventionen/kultursubventionen
Tel.: 0512/5360-1654, Fax: 0512/5360-1649
Referat für Frauen, Familien und SeniorInnen
Mag.a Uschi Klee
Maria-Theresien-Straße 18 (Zimmer 4202), 6010 Innsbruck
[email protected]
www.innsbruck.gv.at → Amt/Verwaltung → Magistrat/Dienststellen → MA V
→ Frauen, Familien und SeniorInnen
Tel.: 0512/5360-4202, Fax: 0512/5360-1788
Referat Kinder- und Jugendförderung
Mag.a Birgit Hofbauer
Maria-Theresien-Straße 18 (Zimmer 4224), 6010 Innsbruck
[email protected]
www.innsbruck.gv.at → Amt/Verwaltung → Magistrat/Dienststellen → MA V
→ Kinder- und Jugendbetreuung → Kinder- und Jugendförderung
Tel.: 0512/5360-4224, Fax: 0512/5360-1787
56
HALL IN TIROL
Kulturamt der Stadt Hall i. T.
Stadtamt Hall, Oberer Stadtplatz 1–2, 6060 Hall i. T.
Leiterin: Karin Pfleger
[email protected]
Tel.: 05223/5845-241, Fax: 05223/5845-232
http://www.hall-in-tirol.at/de/stadtamt/kulturamt.html
Imst
Kulturreferat der Stadt Imst
Galerie Theodor von Hörmann, Stadtplatz 11, 6460 Imst
[email protected]
Leiterin: Andrea Schaller
[email protected]
Tel.: 05412/61728
www.imst.tirol.gv.at → Stadtverwaltung → Abteilungen → Kulturreferat
Kitzbühel
Kulturreferat Kitzbühel
Rathaus, Hinterstadt 20, 6370 Kitzbühel
Leiter: Hanspeter Jöchl
[email protected]
Tel.: 05356/62161-31, Fax: 05356/62161-25
www.kitzbuehel.eu → Stadtamt → Abteilungen → Kulturabteilung
Kufstein
Stadtamt Kufstein, Kultur
Oberer Stadtplatz 17, 6330 Kufstein
Tel. 05372/602+DW, Fax: 05372/602-75
Sachbearbeiterin Kultur: Charlotte Bundschuh
[email protected]
Tel.: 05372/602-503, Fax: 05372/602-75
Kulturbeauftragter: Bernhard Sieberer
[email protected]
www.kufstein.at → Stadt → Stadt.Verwaltung → Abteilungen → Zivilrecht, Kultur-, Jugend- u.
Integrationsangelegenheiten
Landeck
Kulturreferat – Kultur Stadt Landeck
Stadtgemeinde Landeck, Innstraße 23, 6500 Landeck
Tel.: 05442/6909-51, Fax: 05442/6909-851
[email protected]
Referatsleiter: Christian Rudig
[email protected]
Kulturreferentin: GR. Simonetta Lucheta
Tel.: 05442/6909
http://www.landeck.tirol.gv.at → Stadtverwaltung → Abteilungen → Kulturreferat
57
Lienz
Stadtkultur Lienz
Stadtgemeinde Lienz, Hauptplatz 7, 9900 Lienz
Leiterin: Dr.in Heidi Fast
[email protected]
Tel.: 04852/600-306, Fax: 04852/600-411
http://www.stadtkultur.at/
Reutte
Marktgemeinde Reutte, Obermarkt 1, 6600 Reutte
Tel.: 05672/72300, Fax: 05672/72300-44
Kein eigenes Kulturreferat!
Ansuchen direkt an den Bürgermeister Alois Oberer
[email protected]
http://www.reutte.at/system/web/default.aspx?sprache=1
Schwaz
Kulturamt der Stadt Schwaz
Rathaus Franz-Josef-Str. 2, 6130 Schwaz
[email protected]
Leiter: Dr. Reinhard Prinz
Tel.: 05242/6960-320, Fax: 05242/6960-332
[email protected]
http://www.schwaz.at/kultur/schwaz-die-kulturstadt/
Wörgl
Kulturabteilung im Stadtamt
Stadtgemeinde Wörgl, Bahnhofstr. 15, 6300 Wörgl
Sabine Seiwald (Abteilung Kultur und Sport)
Tel.: 05332/7826-166, Fax: 05332/7826-155
[email protected]
Bei anderen Städten und Gemeinden gibt es die Information beim jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeamt.
Kontaktadressen Bund
Bundeskanzleramt
Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien
Dr. Josef Ostermayer
Minoritenplatz 3, 1010 Wien
http://www.bundeskanzleramt.at
Tel.: 01/53 115-0, Fax: 01/531 09
[email protected]
Assistentin des Bundesministers: Petra Scharaditsch, DW 202790
[email protected]
58
Sektion II Kunst und Kultur
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
[email protected]
http://www.kunstkultur.bka.gv.at/site/8182/default.aspx
Tel.: 01/531 15-206800, Fax: 01/531 09-206809
Sektionsleitung: Mag.a Andrea Ecker
Tel: 01/531 15-206800, [email protected]
Abteilungen:
Die allgemeine Telefonnummer lautet: 01/531 15-Durchwahl.
Die E-Mail-Adresse setzt sich aus [email protected] zusammen.
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Abt. II/1: Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fotografie,
Video- und Medienkunst
Mag.a Gudrun Schreiber, DW 206810
Abt. II/2: Musik, Darstellende Kunst, Kunstschulen, Allgemeine Kunstangelegenheiten
Mag.a Hildegard Siess, DW 206820
Abt. II/3 Film
Dr.in Barbara Fränzen, DW 206880
Abt. II/4: Denkmalschutz und Kunstrückgabeangelegenheiten
Dr. Christoph Bazil, DW 203635
Abt. II/5: Literatur und Verlagswesen, Büchereien
Dr. Robert Stocker, DW 206850
Abt. II/6: Auszeichnungsangelegenheiten, Sonderprojekte, Veranstaltungsmanagement, Digitalisierung
Charlotte Sucher, DW 206860
Abt. II/7: Kulturinitiativen, Volkskultur
Mag.a Karin Zizala, DW 206870
Abt. II/8: Beteiligungsmanagement, Bundestheater, Rechtsangelegenheiten
Mag.a Theresia Niedermüller, DW 203611
Abt. II/9: Beteiligungsmanagement, Bundesmuseen und sonstige Rechtsträger
MMag.a Dr.in Doris Karner, DW 203403
Abt. II/10: Europäische und internationale Kulturpolitik
Mag.a Kathrin Kneißel, DW 203690
BMEIA – Bundesministerium für Europa, Integration und Äusseres
BMEIA, Sektion V – Kultur
Minoritenplatz 8, 1010 Wien, http://www.bmeia.gv.at/
Tel.: 05 01150-3563, Fax: 05 01159-250, [email protected]
Sektionsleiter: Mag.Dr.iur. Wolfgang Waldner, DW 3548, [email protected]
Stv. Sektionsleiterin: Dr.in.iur. Teresa Indjein, DW 3527, [email protected]
Das Außenministerium unterstützt Kulturprojekte mit starkem außenpolitischem Bezug, vorwiegend zur
Präsentation österreichischer Kunst und Kultur im Ausland. Übernommen werden neben Projektkosten
auch Transport- und Reisekostenzuschüsse.
– Präsentation österreichischen Kulturgutes, Schwerpunkt auf zeitgenössischem Kulturleben
– Kulturelles Projektmanagement in Partnerschaft mit Institutionen des Gastlandes
– Förderung kultureller und wissenschaftlicher Begegnungen
– Funktion als Informations- und Servicestelle für kulturelle Angelegenheiten
– Mitwirkung bei der Durchführung von Kulturabkommen
59
KulturKontakt Austria (KKA)
Mag. Gerhard Kowař (Direktor)
Tel.: 01/523 8765-60, Fax: 01/523 8765-20
[email protected]
Universitätsstraße 5
1010 Wien/Vienna
http://www.kulturkontakt.or.at
KKA versteht sich als europäisches Kompetenz- und Ressourcenzentrum für Bildung, Kultur und Kunst mit
den geographischen Schwerpunkten Österreich, Ost- und Südosteuropa. Die Kernbereiche von KKA sind
Kulturförderung, Sponsoring, schulische Kulturvermittlung und Bildungskooperation. Im Bereich
Kulturvermittlung werden partizipative Projekte und Aktivitäten der kulturellen Bildung mit Schulen in ganz
Österreich umgesetzt und gefördert. Das Angebot umfasst Beratung für LehrerInnen, KünstlerInnen und
VermittlerInnen, finanzielle Unterstützung von Aktivitäten in und außerhalb der Schule bis hin zur
Entwicklung und Organisation von Schwerpunktprojekten.
Die allgemeine Telefonnummer lautet 01/ 523 8765
Die E-Mail-Adresse setzt sich aus [email protected] zusammen.
Leitung: Mag.a Ulrike Gießer-Bogner, DW 30 und Mag.a Barbara Neundlinger, DW 22,
Projektkoordination Dialogveranstaltungen und Beratung Literatur: Marina Steiner, DW 40
Programm K3 - Kulturvermittlung Lehrlinge, Beratung Berufsbildung: Mag. Roman Schanner, DW 37
Projektkoordination p[ART], projekteuropa: Mag.a Doris Erhard, DW 57
Projektkoordination Museen: Mag.a Eva Kolm, DW 34
Projektkoordination Schulkulturbudget, Beratung Musik: Mag.a Marie-Therese Rudolph, DW 16
Beratung Bildende Kunst, Design, Film + Fotografie, Digitale Medien: Mag.a Irmgard Bebe, DW 36
Projektkoordination culture connected: Mag.a Anna Hofmann, DW 13, [email protected]
Beratung Architektur: Dr.in Barbara Feller, Tel.: 0676/3001779
Projektkoordination Macht/schule/theater, Beratung Tanz, Theater: Mag.a Gabriele Bauer, DW 25
Bundeszentrum für Schulische Kulturarbeit ZSK
Das ZSK ist eine Einrichtung des Bundesministeriums für Bildung und Frauen BMBF. Es agiert
österreichweit und schulartenübergreifen und ist an der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich
angesiedelt:
Bundeszentrum für Schulische Kulturarbeit
Kaiser Franz-Ring 11, 2500 Baden bei Wien
Tel. 02252/88570 400
[email protected]
http://www.bundeszentrum-zsk.at/
Kontaktadressen Bundesländer
•
Burgenland:
Amt der Burgenländischen Landesregierung,
Abteilung 7 – Kultur und Wissenschaft
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Tel.: 057-600/2089, Fax: 057-600/2058
[email protected], http://www.burgenland.at/kultur-wissenschaft/
60
Magistrat der Landeshauptstadt Eisenstadt
Hauptstraße 35, 7000 Eisenstadt
Martha Zeltner, Tel.: 02682-705-702, [email protected]
http://www.eisenstadt.gv.at/
•
Kärnten:
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 6 – Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport – Unterabteilung Kunst und Kultur
Burggasse 8, 9021 Klagenfurt
Tel.: 050/536-16212 (Sekretariat), Fax: 050/536-16210
[email protected]
http://www.kulturchannel.at
Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt, Kulturabteilung
Theatergasse 4, 9010 Klagenfurt am Wörthersee
Leitung: MMag.a Manuela Tertschnig
Tel.: 0463/537-5227
[email protected]
http://www.klagenfurt.at/kultur-und-freizeit.html
•
Niederösterreich:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kunst und Kultur
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-17010, Fax: 02742/9005-13029
[email protected], http://www.noe.gv.at/Kultur-Freizeit/Kunst-Kultur.html
Magistrat St. Pölten, Kulturangelegenheiten
Prandtauerstraße 2, 2.Stock, 3100 St. Pölten
Tel.: 02742/333-2600
[email protected]
http://www.st-poelten.gv.at/Content.Node/freizeit-kultur/kultur/Kulturfoerderungen.php
•
Oberösterreich:
Amt der OÖ Landesregierung, Direktion Kultur
Landeskulturdirektor: Mag. Reinhold Kräter
Promenade 37, 4021 Linz
Tel.: 0732/7720-15480, Fax : 0732/7720-11786
[email protected]
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/60514.htm
Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Linz Kultur
Pfarrgasse 7/4, 4041 Linz
Tel.: 0732/7070-0, Fax: 0732/7070-1955
[email protected]
http://www.linz.at/kultur/kultur.asp
•
Salzburg:
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 2: Kultur, Bildung und Gesellschaft
Franziskanergasse 5 a, Postfach 527, 5010 Salzburg
61
Tel.: 0662/8042-2773, Fax: 0662/8042-2919
[email protected]
http://www.salzburg.gv.at/themen/ks/kultur/wir.htm#referat2-07
Magistrat Salzburg, Kultur, Bildung und Wissen
Mozartplatz 5, 5024 Salzburg
[email protected]
Leiterin: Mag.a Ingrid Tröger-Gordon
Tel.: 0662/8072-3420
[email protected]
http://www.stadt-salzburg.at/internet/websites/kultur.htm
•
Steiermark:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung,
A 9 Kultur, Europa, Außenbeziehungen
Landhausgasse 7 – Ecke Raubergassse 8, 4. Stock, 8010 Graz
Tel.: 0316/877-4322
[email protected],
http://kultur.steiermark.at/
Magistrat Graz, Kulturamt
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, 8020 Graz
Abteilungsvorstand: Dr. Peter Grabensberger
Tel.: 0316/872-4900, Fax: 0316/872-4909
[email protected]
http://www.kultur.graz.at/kulturamt/3
•
Tirol:
Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Kultur
Leopoldstraße 3/4, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-3752, Fax: 0512/508-743755
[email protected]
Abteilungsvorstand: HR Dr. Thomas Juen, DW 3750
https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/abteilung-kultur/
Stadtmagistrat Innsbruck, Kulturamt
Herzog-Friedrich-Straße 21, 2. Stock, 6010 Innsbruck
Leiterin: Maria-Luise Mayr
Tel.: 0512/5360-1654, Fax: 0512/5360-1649
[email protected]
http://www.innsbruck.gv.at/ → Stadt → Bildung/Kultur
•
Wien:
Magistrat der Stadt Wien, Kulturabteilung MA 7
Friedrich-Schmidt-Platz 5, 1080 Wien
Tel.: 01/4000-84719, Fax: 01/4000-998007
[email protected]
http://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/
62
•
Vorarlberg:
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Kultur
Postadresse: Landhaus, 6901 Bregenz
Standort: Römerstraße 24, 6900 Bregenz
Tel.: 05574/511-22305, Fax: 05574/511-922395
[email protected]
Abteilungsvorstand: Dr. Winfried Nußbaummüller, DW 22310, [email protected]
http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/tourismus_kultur/kultur/kultur/start.htm
Magistrat Bregenz, Kulturamt
Bergmannstraße 6, 6900 Bregenz
Kontakt Kultur: Katarina Simic
Tel.: 05574/410-1511, Fax: 05574/410-550
[email protected]
http://www.bregenz.gv.at/kultur-stadtarchiv.html
Weitere Fördermöglichkeiten / Recherchehinweise
Neben den Kulturabteilungen von Bund, Land und Kommunen gibt es eine Reihe weiterer
Fördermöglichkeiten für Kunst- und Kulturprojekte.
Recherchehinweise
Die kulturellen Dachverbände bieten für ihre Mitglieder spezifische Informationen in Form von Newsletter
oder Mitgliederinfos. Darin sind auch viele Informationen über Fördermöglichkeiten, aktuelle
Ausschreibungen und Preise enthalten.
Liste aller Dachverbände:
http://kulturrat.at/organisation/mitglieder/
Gesammelte Ausschreibungen im Netz u.a.:
http://www.fiftitu.at/ / Newsletter bestellen!
http://www.kunstkultur.bka.gv.at/site/8048/default.aspx
http://www.kunstforum.at/ausschreibung.html
http://www.kultnet.de/s/?q=ausschreibungen
http://www.igbk.de/
Fördertöpfe der Kultur-Dachverbände
Die KUPF – Kulturplattform Oberösterreich und die TKI – Tiroler Kulturinitiativen / IG Kultur Tirol schreiben
jährlich einen themenspezifischen Kultur-Fördertopf aus, finanziert von den Ländern. Die eingereichten
Projekte müssen jeweils einen Bezug zum Bundesland haben, die Fördervergabe ist transparent (z.B.
offene Jurysitzung) und die Projektgelder werden u.a. nach Gender-Kriterien vergeben.
KUPF-Innovationstopf: http://www.kupf.at
TKI open: http://www.tki.at
Mit #fresh culture betreibt die TKI weiters einen Fördertopf für Jugendkultur-Projekte für junge Menschen
zwischen 14 und 21 Jahren.
63
Förderungen anderer Ressorts von Bund, Land, Kommunen
Kulturprojekte werden fallweise von anderen Ressorts mitfinanziert, z.B. frauen-spezifische Kulturprojekte
von den Frauenressorts, Jugendprojekte von den Jugendabteilungen, umweltrelevante Projekte von den
Umweltressorts usw. Grundlegende Informationen dazu finden sich zumeist auf den Homepages der
Gebietskörperschaften (eine Übersicht sämtlicher Förderungen des Landes Tirol ist auf
https://www.tirol.gv.at/buergerservice/foerderungen/ zu finden).
Zu beachten ist, dass sich die in anderen Ressorts angewendeten Förderrichtlinien beträchtlich von den
Förderrichtlinien im Kulturbereich unterscheiden können. Jedenfalls ist zu empfehlen, mit der jeweiligen
Stelle zumindest telefonisch vor einer Einreichung Kontakt aufzunehmen und eine grundsätzliche
Möglichkeit der Förderung abzuklären.
EU-Förderungen
Informationen über das explizit kulturspezifische EU-Förderprogramm 2014–2020 sind bei Cultural Contact
Point Austria (CCP) (http://www.ccp-austria.at/) zu finden. Eine gute Übersicht über EU-Förderungen im
Kulturbereich gibt es auch auf http://www.europa-foerdert-kultur.info/. Je nach inhaltlicher Ausrichtung
können auch andere EU-Förderungen interessant sein, z.B.:
•
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Europäischer Sozialfonds: http://www.esf.at/esf/
EQUAL (Abbau von Ungleichheiten und Diskriminierungen am Arbeitsmarkt):
https://www.bka.gv.at/site/6640/default.aspx
Informationen über Erasmus+ und Leonardo da Vinci Berufsbildung): http://www.lebenslanges-lernen.at/
LEADER (ländliche Entwicklung): http://www.leader.at und http://www.rm-tirol.at/kontakt.html (Tirol)
Interreg (grenzüberschreitende Kooperationen und Projekte:
http://www.interreg.net/de/programm/foerderung.asp (Österreich – Italien)
http://www.interreg-bayaut.net/ (Österreich – Bayern)
Mit EU-Förderungen können zumeist nur neue Vorhaben finanziert werden (kein laufender Betrieb etc.). Die
wenigsten EU-Programme bieten eine Vollfinanzierung. In jedem Fall ist eine längerfristige Planung
anzuraten (1 bis 2 Jahre Vorlaufzeit).
Verwertungsgesellschaften
Die Verwertungsgesellschaften im Kunst- und Kulturbereich unterhalten zum Teil eigene Förderprogramme,
meistens als „Soziale und kulturelle Einrichtungen“ bzw. SKE-Fonds bezeichnet.
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SKE-Fonds der Austro Mechana: Musikbereich
Ungargasse 11, 1030 Wien, http://www.ske-fonds.at/
Mag. Markus Lidauer, Tel.: 01/71 36 936, Fax: 01/717 87-659, [email protected]
Silke Michel, Tel.: 01/71 36 936, [email protected]
AKM – Autoren Komponisten Musiker: Musikbereich
Baumannstraße 8-10, 1030 Wien
Tel.: 050717-0, Fax: 050717-19199, [email protected], http://www.akm.co.at
Gesellschaft zur Förderung Österreichischer Musik GFÖM
(eine 100%ige Tochtergesellschaft der AKM), Baumannstraße 10, 1030 Wien
Tel. und Fax: 050717-19450, [email protected], http://www.gfoem.at
Bildrecht – Verwertungsgesellschaft bildende Kunst, Fotografie
Burggasse 7-9/6, 1070 Wien,
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Tel.: 01/815 26 91, [email protected], http://www.bildrecht.at
Literar-Mechana und Literarische Verwertungsgesellschaft (LGV)
Linke Wienzeile 18, 1060 Wien
Tel.: 01/587 21 61-0, Fax: 01/587 21 61-9, [email protected], http://www.literar.at
VDFS – Verwertungsgesellschaft für Film, Szenenbild, Kostümbild und Schauspiel
Bösendorferstraße 4/12, 1010 Wien
Tel.: 01/504 76 20, Fax: 01/504 7971, [email protected], http://www.vdfs.at
VAM – Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien
Neubaugasse 25/Stiege 1, 1070 Wien
Tel.: 01/526 43 01, Fax: 01/526 43 01-13, [email protected], http://www.vam.cc
Weitere relevante Adressen
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Das Österreichische Filminstitut fördert Filmproduktionen.
http://www.filminstitut.at/
Kulturkontakt Austria fördert kulturelle Kooperationen mit Osteuropa sowie schulische
Kulturvermittlungsprojekte
http://www.kulturkontakt.or.at
Komment fördert entwicklungspolitische Öffentlichkeitsarbeit.
http://www.komment.at/
Die österreichische Gesellschaft für politische Bildung unterstützt ebensolche Projekte.
http://www.politischebildung.at/oegpb/projektfoerderung/
Der Fonds Gesundes Österreich unterstützt Projekte der Gesundheitsförderung und Primärprävention
mit umfassendem Gesundheitsbegriff (bio-psycho-soziales Wohlbefinden)
http://www.fgoe.org
Die Europäische Kulturstiftung ist eine nicht-staatliche Institution und unterstützt internationale
Kulturprojekte.
http://www.culturalfoundation.eu/
Weiterführende Links
Interessenvertretungen
TKI/IG Kultur Tirol
IG Kultur Vorarlberg
IG Kultur Wien
Dachverband Salzburger Kulturstätten
KUPF – Kulturplattform OÖ
IG Kultur Österreich
IG Bildende Kunst
IG Freie Theater
IG Autorinnen/Autoren
Verband freier Radios
FIFTITU%
Kulturrat Österreich
(mit Linkliste aller Dachverbände)
EFAH – European Forum of Art und Hertage
http://www.tki.at
http://www.igkultur-vbg.at
http://www.igkulturwien.net
http://www.kultur.or.at
http://www.kupf.at
http://www.igkultur.at
http://www.igbildendekunst.at
http://www.freietheater.at
http://www.literaturhaus.at
http://www.freie-radios.at/
http://www.fiftitu.at
http://www.kulturrat.at/
http://www.efah.org/
65
Weitere Service- und Informationsstellen
Kulturvernetzung NÖ
Kulturdokumentation
Kulturmanagement.net
Mediacult
Educult
http://www.kulturvernetzung.at
http://www.kulturdokumentation.org
http://www.kulturmanagement.net/
http://www.mediacult.at
http://www.educult.at
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Impressum
Diese Förderbroschüre ist ein Kooperationsprojekt von
KUPF – Kulturplattform Oberösterreich http://www.kupf.at
TKI – Tiroler Kulturinitiativen / IG Kultur Tirol http://www.tki.at
Autorin:
Andrea Mayer-Edoloeyi (Kulturarbeiterin und Erwachsenenbildnerin in Oberösterreich)
Organisation, Redaktion und tirolrelevante Texte:
Mag.a Helene Schnitzer (TKI)
Mitarbeit:
TKI: Dr.in Anita Moser, Mag.a Gudrun Pechtl
KUPF: Stefan Haslinger, Eva Immervoll MAS
Mag.a Eva Gütlinger
Die Basistexte dieser Broschüre stammen von Udo Danielczyk MBA. Das Kapitel „Aufbau und Praxis der
Kulturförderung“ aus dem KUPF-Organisationshandbuch von Mag.a Andrea Hummer wurde mitverwendet.
Wir danken dem Kulturverein „waschaecht“ aus Wels und „Nothdurft. Verein für Theater“ aus Hall in Tirol für die
Zurverfügungstellung der Best Practice Beispiele.
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TKI – Tiroler Kulturinitiativen / IG Kultur Tirol
Für unabhängige zeitgenössische Kulturarbeit.
Die TKI
•
vertritt kulturpolitische Interessen,
•
bildet Netzwerke,
•
bündelt Kompetenzen und vermittelt Wissen.
Interessenvertretung und Lobbying
Die TKI (seit 1989) versteht sich als Plattform zur Wahrung, Vertretung und Förderung der Interessen ihrer
Mitglieder. Sie betreibt Lobbying zur finanziellen und strukturellen Verbesserung der Rahmenbedingungen
für autonome Kulturarbeit.
Beratung
Die TKI vertritt Kulturinitiativen aus dem gesamten Bundesland Tirol und bietet ihren Mitgliedern ein
umfassendes Paket an Leistungen: Neben Vernetzung und Lobbying profitieren die Mitglieder der TKI von
regelmäßigen Informationen über aktuelle kulturrelevante Themen sowie von der Möglichkeit einer
unbürokratischen und kompetenten Beratung in sämtlichen für die Kultur- und Vereinsarbeit wichtigen
Fragen. Dazu gehören neben Rechts- und Steuerfragen auch Subventions- und Förderangelegenheiten,
Umgang mit diversen Behörden und andere administrative Angelegenheiten.
Fortbildungsangebote und Veranstaltungen
Die TKI organisiert regelmäßig Workshops, Seminare und Informationsveranstaltungen, die auf die Fragen
und Bedürfnisse von Kulturinitiativen und KünstlerInnen fokussieren. Mit diesem Angebot von
kulturrelevanten Fortbildungen schließt die TKI eine Lücke im Bildungsangebot in Tirol.
Öffentlichkeitsarbeit
Die TKI will die Öffentlichkeit für kulturelle Belange sensibilisieren. Sie initiiert öffentliche Debatten zu
wichtigen kulturellen Fragen oder beteiligt sich an solchen.
Regionale und bundesweite Vernetzung
Die TKI initiiert und beteiligt sich an regionalen und bundesweiten Vernetzungen. Kommunikation und
Austausch unter den Kulturschaffenden sind wesentliche Voraussetzungen und Ausgangspunkte für
gesellschaftliche, künstlerische und kulturelle Entwicklungen.
Konzeption und Organisation der Projektförderschienen TKI open und #fresh culture
Die von der TKI 2002 initiierte Förderschiene „TKI open“ richtet sich explizit an Kulturprojekte, die neue
Wege gehen wollen. TKI open bietet Freiraum für künstlerische Experimente und für die
Auseinandersetzung mit kulturellen, sozialen und (kultur)politischen Fragestellungen. TKI open wird jährlich
neu ausgeschrieben. Mit dem Förderansatz #fresh culture setzt die TKI einen Impuls im Bereich der
Jugendkulturförderung in Tirol.
TKI – Tiroler Kulturinitiativen / IG Kultur Tirol
Dreiheiligenstraße 21a, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512 / 58 67 81, [email protected], www.tki.at
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KUPF – Kulturplattform Oberösterreich
Die KUPF ist die zentrale Plattform für Initiativen der freien und zeitgenössischen Kulturarbeit in OÖ. Die
KUPF bietet ihren Mitgliedern kompetente Beratung, Know-How und Service.
Die KUPF betreibt als Interessensvertretung dieser Initiativen aktiv Kultur- und Gesellschaftspolitik. Sie
setzt sich ein für die Absicherung freier Kulturarbeit sowie für die Verbesserung der Rahmenbedingungen.
Die KUPF meldet sich dort zu Wort und wird aktiv, wenn kunst- und kulturfeindliche Tendenzen spürbar
werden, wenn Kultur zum Spielball (partei-)politischen Handelns wird und Kulturarbeit wirtschaftlichen
Interessen untergeordnet und geopfert werden soll.
Die KUPF bekennt sich zu einer vielfältigen, bunten, streitbaren und offenen Gesellschaft. Sie macht sich
stark gegen kunstfeindliche und menschenverachtende Strömungen.
KUPF-Medien
• KUPF-Zeitung: erscheint viermal im Jahr, Auflage: ca. 4.500 Stück
• KUPF RADIO: das kulturpolitische Wochenmagazin der KUPF auf allen vier Freien Radios in
Oberösterreich
KUPF – Kulturplattform Oberösterreich
Untere Donaulände 10/1, 4020 Linz
Tel.: 0732/79 42 88
[email protected], http://www.kupf.at
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