Geisingen KW 34 ID 69898
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Geisingen KW 34 ID 69898
Mittwoch, 21. August 2013 Nummer 34 GEISINGER MITTEILUNGEN IM MITTELPUNKT VON TERMINEN UND EREIGNISSEN. Das Geisinger Ferienprogramm 2013 läuft auf Hochtouren Mit dem Start der Sommerferien am 24. Juli 2013 begann auch das Ferienprogramm der Stadt Geisingen. Als Auftaktveranstaltung besuchten wir das Freilichttheater Steintäle in Fridingen, wo dieses Jahr das Märchen „Rumpelstilzchen“ aufgeführt wurde. 23 Veranstaltungen wurden bereits mit sehr gutem Besuch durchgeführt. Noch 10 Angebote finden bis zum Ende der Ferien statt, ohne Anmeldung können zwei Programmpunkte des Ferienprogramms besucht werden. Zum einen der Spieletag für die ganze Familie der Narrenzunft Strohglonki Leipferdingen, zum anderen das Late night Kino der Geisinger Hexen. Durch das vielseitige Angebot hoffen wir, dass für jedes Kind etwas dabei ist, was in den Sommerferien für Abwechslung, Unterhaltung und Spaß sorgt. Alle Veranstaltungen und weitere Informationen zu den Programmpunkten können Sie auf der Homepage unter www.geisingen.de oder im Programmheft nachlesen. Wir wünschen allen Kindern und Jugendlichen noch weiterhin viele sonnige und erlebnisreiche Stunden und tolle restliche Ferien und bedanken uns herzlich bei allen Vereinen und Einzelpersonen, ohne die dieses tolle Ferienprogramm gar nicht möglich wäre! Amtsblatt der Stadt Geisingen mit den Stadtteilen Aulfingen, Gutmadingen, Kirchen-Hausen und Leipferdingen 2 Nummer 34 Mittwoch, 21. August 2013 GEISINGER MITTEILUNGEN Bereitschafts- und Sozialdienste Bereitschaftsdienste Stadtverwaltung Geisingen Hauptstraße 36, 78187 Geisingen Telefon-Zentrale 07704 807-0, Fax 07704 807-32 E-Mail: [email protected], Homepage: www.geisingen.de Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Montag: 8.30 - 11.30 Uhr, Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag: 8.30 - 12.15 Uhr Die Mitarbeiter/-innen erreichen Sie auch außerhalb der Sprechzeiten über die Direktdurchwahl. Darüber hinaus können Sie Termine mit der Verwaltung vereinbaren. Ärztliche Bereitschaft / Apothekennotdienst Die Bereitschaftsdienste sind über die Rufnummern: Landkreis TUT.......................................01805 19292-370 Landkreis VS .......................................01805 19292-410 Landkreis KN........................................01805 19292-350 zu erfahren. Zahnärztlicher Notfalldienst.................01803 222 555-20 Fachärzte..................................................07461 1787-0 Die Bereitschaftsdienste der Fachärzte sind über die DRKLeitstelle Tuttlingen zu erfahren. Tierarzt für Geisingen und Stadtteile zu erfragen bei: Praxis Dr. R. Grimm, Geisingen.........................07704 226 Sozialdienste Sozialstation "St. Beatrix" e.V. Ambulante Kranken- und Altenpflege, Hauswirtschaft Geisingen.......................................................07704 224 Immendingen..........................................07462 2043619 AKA-Team Berling Immendingen/Geisingen Ambulante Kranken-......................................07462 8035 und Altenpflege..................................oder 0175 5543829 Hospiz-Gruppe Geisingen Begleitung für Schwerstkranke........................07704 6819 Sterbende und ihre Angehörigen............oder 07708 97994 Caritasverband ........................................07704 922263 Einwohnermelde-, Sozial-, Gewerbe- und Passamt...................................807-21/-20 Hauptamt / Standesamt................................807-39/-34 Hauptamt / Ordnungsamt.....................................807-35 BM-Sekretariat /Öffentlichkeitsarbeit....................807-30 Kasse..........................................................807-26/-25 Finanzen................................................807-29/-36/-37 Steuern und Abgaben..........................................807-24 Forstverwaltung...................................................807-40 Bauhof............................................................9220926 Notariat / Grundbuchamt....................................923270 Landratsamt Tuttlingen...............................07461 926-0 Ortsverwaltung Gutmadingen Telefon 07704 234, E-Mail: [email protected] Montag: 9.00 - 11.30 Uhr, Mittwoch: 18.00 - 19.00 Uhr, Donnerstag: 9.00 - 11.30 Uhr Ortsverwaltung Kirchen-Hausen Telefon 07704 221, E-Mail: [email protected] Dienstag: 8.30 - 11.30 Uhr, Donnerstag: 8.30 - 11.30 Uhr, 19.00 - 20.00 Uhr* Ortsverwaltung Aulfingen Telefon 07708 388, E-Mail: [email protected] Montag: 8.00 - 10.30 Uhr, Donnerstag: 14.00 - 16.30 Uhr, 18.00 - 19.00 Uhr* Ortsverwaltung Leipferdingen Telefon 07708 364, E-Mail: [email protected] Montag: 9.00 - 11.30 Uhr, Mittwoch: 18.00 - 19.00 Uhr*, Donnerstag: 9.00 - 11.30 Uhr * mit Anwesenheit des Ortsvorstehers Hinweis: Änderungen der Öffnungszeiten von der Stadtverwaltung und den Ortsverwaltungen werden unter den jeweiligen Rubriken bekannt gegeben. Telefonseelsorge......................................0800 1110111 Notruf Polizei (Notruf)............................................................110 - Polizei Immendingen..................................07462 94640 - nach Dienstschluss sowie an Sonnund Feiertagen: Polizei Tuttlingen..................07461 9410 DRK Tuttlingen...................................................... 19222 Rettungsdienst, Feuerwehr (Notruf) ........................... 112 B R A N D F A L L ...................................................... 112 DRK-Krankentransport............................................19222 Giftnotrufzentrale.......................................... 0761 19240 Strom Energiedienst Netz GmbH - Störungsnummer ...................................07623 92-1818 - Servicenummer .....................................07623 92-1800 Gasversorgung - badenova AG & Co. KG, Tuttlingen ...........07462 9444-0 - Bereitschaftsdienst / Störungsnummer .. 08002 767767 - Servicenummer (kostenlos) ................... 08002 838485 Wasser / Abwasser - Bereitschaft - städtischer Bauhof ...........07704 9220926 - nach Dienstschluss sowie an Sonn- und Feiertagen .................0170 9373749 - Verbandskläranlage Immendingen/Geisingen............................07462 6433 Bereitschaft...........................................0170 8603740 GEISINGER MITTEILUNGEN Aus dem Rathaus Amtliche Bekanntmachungen Bundestagswahl 2013 Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 1.Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde- die Wahlbezirke der Gemeinde Geisingen mit den Stadtteilen Aulfingen, Gutmadingen, Kirchen-Hausen und Leipferdingen wird in der Zeit vom 02. September 2013 bis 06. September 2013 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Geisingen, Hauptstraße 36, Zimmer 008 (barrierefrei zu erreichen), 78187 Geisingen für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 02. September 2013 bis zum 06. September 2013, spätestens am 06. September 2013 bis 12:15 Uhr, bei der Gemeindebehörde, Stadtverwaltung Geisingen, Einwohnermeldeamt, Zimmer 008, Hauptstraße 36, 78187 Geisingen Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 01. September 2013 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4.Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Nr. 285 Rottweil-Tuttlingen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 01. September 2013) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 06. September 2013) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. Nummer 34 Mittwoch, 21. August 2013 3 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 20. September 2013 18:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Geisingen, 21. August 2013 gez. Hengstler, Bürgermeister Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - ELR Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg. Hier werden derzeit in den Ortsteilen Leipferdingen und Kirchen-Hausen die Umnutzung vorhandener Bausubstanzen vor allem auch kulturell bedeutsame Objekte - zu Wohnungen und Gemeinschaftseinrichtungen, die Schaffung bzw. Erhaltung der Grundversorgung und Einrichtungen für Existenzgründer gefördert. Insbesondere sollen solche Vorhaben gefördert werden, welche in ihrer Kombination zu einer Strukturverbesserung des jeweiligen Ortes in seiner Gesamtheit führen. Das ELR wird jährlich durch das Land Baden-Württemberg ausgeschrieben. 4 Nummer 34 Mittwoch, 21. August 2013 GEISINGER MITTEILUNGEN Die Anmeldung zum Programm sowie die jeweiligen Schwerpunkte werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben. Neue Förderlinie „Spitze auf dem Land!“ im Rahmen des ELR-Programms für 2014 für Unternehmen Innovation ist der Schlüssel für die Spitzenstellung des Landes als eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen in Europa. Der zunehmende globale Wettbewerb erfordert dauerhafte Anstrengungen zur Stärkung der Innovationskraft, um nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in der Fläche in Baden-Württemberg zu erzielen. Mit der nun im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten neuen Förderlinie „Spitze auf dem Land - Technologieführer für Baden-Württemberg“ will die Landesregierung dazu beitragen, die Spitzenstellung Baden-Württembergs nicht nur zu erhalten, sondern auch weiter auszubauen. Mit diesem Förderangebot werden kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum angesprochen, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potential zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Die neue Förderlinie unterstützt Unternehmensinvestitionen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte. Zusätzlich sollen durch die unterstützten Projekte nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Ressourcenund Energieeffizienz im Produktionsprozess generiert werden. Die Möglichkeit, technologisch fortschrittliche Produkte unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte effizienter und schneller zu produzieren, erhöht die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen ab sofort bis zum 01. September 2013 bei der Stadt Geisingen. Bezuschusst werden große umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte. Das Formular (ELR-Formblatt 4) kann über die Stadtverwaltung, Hauptstraße 36, 78187 Geisingen abgeholt werden (Informationen bzw. Rückfragen bei Herrn Axel Henninger 07704 807-36, [email protected]) oder im Internet unter folgender Adresse heruntergeladen werden: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/ menu/1362157/index.html. Weitere Informationen zum Förderprogramm „Spitze auf dem Land! - Technologieführer für Baden-Württemberg“ stehen auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum Verbraucherschutz http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/SpitzeaufdemLand/122991.html zur Verfügung. Geisinger Mitteilungsblatt - INFO Die Geisinger Mitteilungen sind zurück aus dem Urlaub. Beiträge fürs Mitteilungsblatt sind möglich: per E-Mail [email protected] per Telefax 07704 807-32 per Post Hauptstraße 36, 78187 Geisingen Ansprechpartnerin Frau Ingrid Weber, Zimmer 202 Redaktionsschluss ist immer montags um 10.00 Uhr. Später eingehende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Nachträge sind keine mehr möglich. Änderungen des Redaktionsschlusses werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben. Die nächste Vollverteilung ist in der Kalenderwoche Nr. 36. Zuständig für Rückfragen im Bereich Anzeigen, Reklamationen oder Prospektbeilagen: Nussbaum Medien in Rottweil, Telefon 0741 5340-0. Zuständig für die Austräger und für die Zustellung der Geisinger Mitteilungen: WDS Pressevertrieb in Weil der Stadt, Telefon 07033 6924-0 oder die Durchwahl -10. Gerne nimmt die Redaktion auch Fotos zu Kurzberichten entgegen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Fotorechte bei Ihnen liegen und die Fotos eine hohe Druckqualität aufzeigen. Bitte beachten Sie auch, dass die Geisinger Mitteilungen auch im Internet veröffentlicht. Weitere Informationen hierfür finden Sie im Internet unter www.geisingen.de / Rubrik Aktuelles / Geisinger Mitteilungen. Für weitere Fragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wochenmarkt Geisingen Der „Wochenmarkt“ findet immer freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr auf dem Postplatz in Geisingen statt. Es werden verschiedene und natürliche Produkte u. a. aus der Region angeboten. - Schauen Sie beim Geisinger Wochenmarkt vorbei - Einwohnermeldeamt Bevölkerungszahlen für den Monat Juli 2013 gesamt Vormonat Geisingen 2.826 +7 2.819 Gutmadingen 787 +2 785 Kirchen-Hausen 1.069 -4 1.073 Aulfingen 563 +2 561 Leipferdingen 784 +3 781 Stand am 6.029 + 10 6.019 31. Juli 2013: Zuzüge: 39 Wegzüge: 30 Geburten: 4 Sterbefälle: 2 Personenstandsfälle im Monat Juli 2013 Mit der Veröffentlichung einverstanden: Geburten: 18. Juli 2013 Gloria Sophie Brodscholl Eltern: Stephanie Brodscholl, geb. Ullmann und Ralf Brodscholl Geisingen, Karl-Hall-Straße 19 29. Juli 2013 Gabriel Weber Eltern: Bianca Weber, geb. Menz und Reinhard Johann Weber Geisingen, Stadtteil Gutmadingen, Hinter Gärten 8 Eheschließungen: 06. Juli 2013 Manuela Deininger und Oliver Christian Burger Geisingen, Stadtteil Gutmadingen, Hans-Kramer-Straße 2 26. Juli 2013 Jennifer Sarah Golisch und Steve Günter Heinz Zülchner Geisingen, Stadtteil Leipferdingen, Luitfriedstraße 25 Sterbefälle: 10. Juli 2013 Otto Frank Geisingen, Stadtteil Aulfingen, Kirchtalstraße 22 29. Juli 2013 Gertrud Maria Trendle, geb. Elsäßer Geisingen, Stadtteil Kirchen-Hausen, Leinäckerweg 8 GEISINGER MITTEILUNGEN Rauchwarnmelderpflicht Fragen und Antworten zur Rauchwarnmelderpflicht Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2013 eine Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Die Warngeräte müssen ab sofort in Neubauten und bis Ende 2014 in bestehenden Gebäuden installiert werden. Jährlich sterben rund 600 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten. 95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer sondern einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und geben Ihnen die Möglichkeit sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen. Doch wie genau sieht die neue Regelung aus? Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft verantwortlich? Und in welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden? Fragen und Antworten finden Sie hier. Ab wann gilt die Verpflichtung? Das Gesetz wurde am 22. Juli 2013 im Gesetzblatt verkündet. Damit gilt die Verpflichtung, wenn die Baugenehmigung nach diesem Tag erteilt wurde. Soweit keine Baugenehmigung erteilt wurde, z.B. bei Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren, gilt die Verpflichtung, wenn das Gebäude bis zu diesem Tag noch nicht bezugsfertig war. Alle anderen Gebäude gelten als bestehende Gebäude. Gibt es eine Übergangsfrist? Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft der Melder verantwortlich? Der Einbau der Rauchwarnmelder obliegt den Bauherrinnen und Bauherren. Bei bestehenden Gebäuden sind die Eigentümerinnen und Eigentümer für den Einbau verantwortlich. Die Verpflichtung der Eigentümerinnen und Eigentümer erstreckt sich ggf. auch auf den Austausch nicht mehr funktionstüchtiger Rauchwarnmelder durch neue Geräte. Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist verfahrensfrei (vgl. Nr. 2 Buchstabe e des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO). Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Bei Mietwohnungen liegt es also in der Regel in der Verantwortung der Mieterin oder des Mieters als Wohnungsbesitzerin oder -besitzer, zum Beispiel einen Batteriewechsel an den Rauchwarnmeldern rechtzeitig durchzuführen. Besondere behördliche Überprüfungen des Einbaus, die über die allgemeine Bauaufsicht hinausgehen, sowie wiederkehrende Kontrollen sind nicht vorgesehen. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Verpflichteten, für die Installation sowie für die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder Sorge zu tragen. In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden? Alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit (z.B. Flure und Treppen innerhalb von Wohnungen) sind jeweils mit mindestens ei- Nummer 34 Mittwoch, 21. August 2013 5 nem Rauchwarnmelder auszustatten. Solche Aufenthaltsräume finden sich als Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer insbesondere in Wohnungen, aber auch in anderen Gebäuden, wie z.B. in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken. In welcher Weise müssen Rauchwarnmelder installiert werden? Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Genaue Angaben zur Standortwahl, Montage und Wartung sind in den Herstelleranweisungen enthalten, die zusammen mit den Rauchwarnmeldern geliefert werden. Nach diesen Anleitungen können Rauchwarnmelder einfach mit Schrauben, Dübeln oder Spezialklebstoff montiert werden. Dabei müssen die Informationen der Herstellerfirmen auch den Mieterinnen und Mietern bereitgestellt werden, damit sie die erforderliche Inspektion der Rauchwarnmelder und die Funktionsprüfung der Warnsignale sowie gegebenenfalls den Austausch der Batterien durchführen können. Welche Eigenschaften müssen die zu installierenden Rauchwarnmelder haben? Rauchwarnmelder werden nach der Norm DIN EN 14604 in den Verkehr gebracht und tragen ein entsprechendes CEZeichen. Dürfen bereits installierte Melder weiter benutzt werden? Bereits vorhandene Rauchwarnmelder dürfen grundsätzlich weiter benutzt werden. Sofern eine Mieterin oder ein Mieter schon Rauchwarnmelder installiert hatte, sollte sich die Eigentümerin oder der Eigentümer von der ordnungsgemäßen Ausstattung bzw. Installation und Betriebsbereitschaft überzeugen und dies dokumentieren. Allerdings ist die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht verpflichtet, bereits vorhandene Melder weiter zu verwenden. Sind in den Aufenthaltsräumen bereits geeignete Brandmeldeoder Alarmierungsanlagen vorhanden, kann auf eine zusätzliche Installation von Rauchwarnmeldern verzichtet werden. Müssen Rauchwarnmelder vernetzt werden? Nein. Bei sehr großen Nutzungseinheiten kann eine Vernetzung der Rauchwarnmelder innerhalb einer Nutzungseinheit sinnvoll sein, gefordert ist sie jedoch nicht. Muss die Betriebsbereitschaft auch bei Abwesenheit der Nutzer gewährleistet sein? Der Rauchwarnmelder soll ausschließlich Menschen warnen, die sich in der vom Brand betroffenen Nutzungseinheit (Wohnung) aufhalten. Rauchwarnmelder sind weder geeignet, noch dazu bestimmt, Sachwerte zu schützen oder einer Brandausbreitung vorzubeugen. Wenn sich keine Menschen in dieser Nutzungseinheit aufhalten, darf die Betriebsbereitschaft sogar für diesen Zeitraum (z.B. Urlaub) unterbrochen werden; dies kommt jedoch nur in Betracht, wenn es technisch möglich ist und nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer die Verpflichtung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft übernommen hat. Welches Risiko tragen Eigentümer bzw. Mieter, wenn sie ihren jeweiligen Verpflichtungen nicht nachkommen? Alle Personen, die ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, verhalten sich rechtswidrig; ein Bußgeld ist allerdings nicht vorgesehen. Gibt es Rauchwarnmelder für Menschen mit Gehöreinschränkungen? Für Menschen mit Gehöreinschränkungen gibt es Rauchwarnmelder, die mit Blitzeinrichtungen und Rüttelkissen verbunden werden. Das Gesetz schreibt jedoch nur einen Mindestschutz durch die Eigentümerin oder den Eigentümer mit herkömmlichen batteriebetriebenen Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 vor. Zur Anbringung solch technischer Zusatzausstattung für gehörlose oder hörgeschädigte Mieterinnen oder Mieter ist die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht verpflichtet, der Einbau ist jedoch zu dulden. Ergänzende Hinweise und Empfehlungen Rauchwarnmelder können über Netzstrom oder mit Batterie betrieben werden. Bei Geräten mit Batteriebetrieb ist zu un- 6 Nummer 34 Mittwoch, 21. August 2013 GEISINGER MITTEILUNGEN terscheiden zwischen solchen, die mit handelsüblichen Batterien betrieben werden, die von der Benutzerin oder vom Benutzer auszuwechseln sind, und solchen mit fest eingebauten Langzeitbatterien; letztere müssen bei leeren Batterien komplett ausgetauscht werden. Bei allen Betriebsarten sollte jedenfalls das von der Herstellerfirma empfohlene Datum für den Austausch der Geräte beachtet werden, da die Zuverlässigkeit durch Verschmutzung des optischen oder photoelektrischen Systems sowie durch Alterung der Bauteile nach etwa zehn Jahren sinkt. (Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg / www.baden-wuerttemberg.de) Fundsache 1 Damenbrille Auskunft: Rathaus Geisingen, Zimmer 8, Telefon 07704 807-20 oder -21 Spruch der Woche „Dankbarkeit ist das Gedächtnis des Herzens.“ Jean-Baptiste Massillon Zweckverband Pflegeheime Schloß Blumenfeld Auflegung des Jahresabschlusses 2012 des Zweckverband Pflegeheime Schloß Blumenfeld Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung am 26. Juli 2013 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 festgestellt. Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang mit Anlagen- und Fördernachweis) und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 26. August 2013 bis 08. September 2013 während der üblichen Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme im Rathaus Tengen aus. Die Bucher Revision und Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Sitz: Esslingen a.N.) hat für den Jahresabschluss 2012 und den Lagebericht den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk" des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - des Zweckverbands Pflegeheime Schloß Blumenfeld, unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverbands für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der PBV für den Geschäftsbereich Pflegeeinrichtungen liegen in der Verantwortung der Organe des Zweckverbands. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbands sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen in- ternen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Organe des Zweckverbands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der PBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbands. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbands und seiner Geschäftsbereiche und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere strukturelle Gegebenheiten (wie bisher schon) das weitere Aufgleiten aus der Verlustzone erschweren. Die defizitäre Ertragslage wird sich auf die Finanzlage des Folgejahres nicht auswirken, wenn, wie beschlossen und im Folgejahr noch zu vollziehen, die Immobilien des Zweckverbands an die Stadt Tengen zum vereinbarten Preis von 3,5 Mio. € verkauft werden. Esslingen am Neckar, 25. April 2013 Bucher Revision und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bucher, Wirtschaftsprüfer“ Zweckverband Pflegeheime Schloß Blumenfeld – Jahresabschluss 2012 Der Jahresabschluss – Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang – der Zweckverband Pflegeheime Schloß Blumenfeld für das Wirtschaftsjahr 2012 wird wie folgt festgestellt. 1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 1.1 Bilanzsumme 6.207.216,24 € 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf das Anlagevermögen 5.976.020,68 € das Umlaufvermögen 231.195,56 € 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf Eigenkapital 1.968.020,66 € (darin berücksichtigt Bilanzverlust von 1.581.460,82 €) Sonderposten 1.493.949,00 € Rückstellungen 1.069.517,00 € Verbindlichkeiten 1.641.041,04 € Rechnungsabgrenzungsposten 34.688,54 € 2. Jahresverlust aus der Gewinn- und Verlustrechnung 783.188,52 € 2.1 Summe der Erträge 4.875.861,74 € 2.2 Summe der Aufwendungen 5.659.050,26 € 2.3 Jahresverlust nach Geschäftsbereichen Pflegeheim 729.168,85 € Schloß 54.019,67 € 2.4 Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Für den Jahresabschluss 2012 und den Lagebericht wurde von der Bucher Revision und Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Dies wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 4. Für das Jahr 2012 wird dem Verbandsvorsitzenden Herrn Helmut Groß, Bürgermeister Stadt Tengen und der Geschäftsführung Herr von Schöning die Entlastung erteilt. GEISINGER MITTEILUNGEN Ferienprogramm Geisinger Ferienprogramm 2013 Programmübersicht zum Ferienprogramm für die nächsten Wochen Hier erhalten Sie eine Übersicht aller Programmpunkte, die im Ferienprogramm angeboten werden. Nähere Angaben zu den einzelnen Veranstaltungen können Sie dem Programmheft oder im Internet unter www.geisingen.de entnehmen. Nr. 21Kreative Lesewerkstatt: Wenn Geschichten zum Leben erwachen. Mitmachen – Rätseln – Entdecken... Mittwoch, 21. August 2013 Nr. 22 Malen mit Acryl, Kreide und Aquarell Donnerstag, 22. August 2013 Nr. 23 "Rauf auf die Rollen" | Spiel und Spaß mit und ohne Skates Dienstag, 27. August 2013 Nr. 24 Ein Tag bei der Feuerwehr Samstag, 31. August 2013 Nr. 25 Spieletag für die ganze Familie Sonntag, 01. September 2013 Nr. 26 Schmuck Basteln und Halloween Deko Montag, 02. September 2013 Nr. 27 Ein Tag in Sigmaringen Dienstag, 03. September 2013 Nr. 28 Bei der Polizei Mittwoch, 04. September 2013 Nr. 29 Bilderbuchkino Mittwoch, 04. September 2013 Nr. 30 Aktionstag Wald Donnerstag, 05. September 2013 Nr. 31 Bogensport / Bogenschießen Freitag, 06. September 2013 Nr. 32 Schnitzeljagd mit anschließendem Pizza essen Samstag, 07. September 2013 Nr. 33 Hexenkino Samstag, 07. September 2013 Suchen & Finden Zu verschenken: Gegenstand: ° 1 Schreibtisch, Kiefer, höhenverstellbar ° junge Kätzchen Telefon: 07704 8795 07704 6849 Haben Sie auch etwas zu verschenken oder suchen Sie etwas? Wenn ja, dann können Sie das jeweils bis zum Redaktionsschluss, montags, 10.00 Uhr (Änderungen bitte beachten) der Stadtverwaltung, Telefon 07704 807-0 oder unter [email protected] mit Angabe aller Daten (Kurzbeschreibung des Gegenstands, Name, Adresse, Telefonnummer) mitteilen. In der kommenden Ausgabe der „Geisinger Mitteilungen“ werden die Mitteilungen dann kostenlos veröffentlicht. Kurz notiert Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Land schreibt den Kleinkunstpreis Baden-Württemberg 2014 aus Bewerbungsschluss: 25. Oktober 2013 Die Landesregierung sucht auch in diesem Jahr wieder die besten Kleinkünstler Baden-Württembergs. Der Wettbewerb um den Kleinkunstpreis Baden-Württemberg 2014, der vom Nummer 34 Mittwoch, 21. August 2013 7 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Kooperation mit der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg ausgeschrieben wird, richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aus allen Sparten der Kleinkunst. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten mindestens 16 Jahre alt sein und aus Baden-Württemberg kommen. Der Kleinkunstpreis ist mit insgesamt 17.000 Euro einer der höchstdotierten Preise dieser Art in Deutschland. Es können bis zu drei Hauptpreise zu 5.000 Euro und ein Förderpreis zu 2.000 Euro vergeben werden. Zusätzlich kann seit 2010 eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis geehrt werden. Das Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro übernimmt Lotto BadenWürttemberg. Der von der Landesregierung gestiftete Kleinkunstpreis Baden-Württemberg ist ein wichtiger Baustein in der Kulturförderung des Landes, den auch bereits etablierte Künstlerinnen und Künstler erhalten haben. Baden-Württemberg ist bisher bundesweit das einzige Land, das einen Preis dieser Art vergibt. Der Wettbewerb wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg finanziert. Weitere Partner sind der Südwestrundfunk und die Akademie Schloss Rotenfels. Die geplante Siegertour wird auch durch die Sparda-Bank Baden- Württemberg eG unterstützt. Das hohe Niveau der Wettbewerbsbeiträge zeugt vom Erfolg des Kleinkunstpreises in den vergangenen Jahren und soll durch diese Kooperation weiter gesteigert werden. Eine Jury, bestehend aus Künstlern, Kritikern und Veranstaltern, zeichnet die drei besten Kleinkünstler Baden-Württembergs sowie einen Förderpreisträger aus. Der Kleinkunstpreis Baden-Württemberg 2014 wird von einem Mitglied der Landesregierung im Rahmen einer Gala verliehen, die am 10. April 2014 im Roxy in Ulm stattfinden wird. Bewerbungsschluss ist der 25. Oktober 2013. Preisträger 2013 waren der Kabarettist Uli Boettcher aus Baienfurt bei Ravensburg, die beiden Musikkabarettisten Sascha Bendiks und Simon Höness aus Freiburg und das Comedy- und Poetry Slam-Duo Harry und Jakob aus Tübingen. Den Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro erhielt der Comedian Özcan Cosar aus Korntal-Münchingen. Der zum vierten Mal vergebene Ehrenpreis ging an das Grachmusikoff Trio, nachdem ihn zuvor die Kabarettisten Thomas Freitag, Georg Schramm und Mathias Richling erhalten hatten. Mit dem Ehrenpreis sollen Persönlichkeiten ausgezeichnet werden, die sich um die Kleinkunst im Lande verdient gemacht haben. Informationen und Ausschreibungsunterlagen können über die Akademie Schloss Rotenfels - Geschäftsstelle Kleinkunstpreis -, Postfach 12 11 16, 76560 Gaggenau (Telefon 07225 9799-0, Telefax 07225 9799-30) sowie im Internet unter www.kleinkunstpreis-bw.de bezogen werden. Landkreis Tuttlingen Donaubergland Marketing und Tourismus „Donauberglandweg“ bei der Wahl „Deutschlands Schönster Wanderweg“ erfolgreich Qualitätswanderweg schafft bundesweit den zweiten Platz Der „Donauberglandweg“ steht auf dem Siegertreppchen bei der diesjährigen Wahl „Deutschlands Schönster Wanderweg“. Erstmals konnte das Publikum deutschlandweit abstimmen. Über 13.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer stimmten per Internet oder per Post ab und wählten den Qualitätswanderweg vom „Lemberg“ bei Gosheim im Landkreis Tuttlingen bis zum Kloster Beuron im Landkreis Sigmaringen bei den Weitwanderwegen bundesweit auf den zweiten Platz. „Dies ist eine großartige Auszeichnung für unseren Wanderweg und für die gesamte Wanderregion. Wir freuen uns riesig“, so der 8 Nummer 34 Mittwoch, 21. August 2013 GEISINGER MITTEILUNGEN Tuttlinger Landrat Stefan Bär. Der „Donauberglandweg“, der im Jahr 2008 als erster Wanderweg auf der Schwäbischen Alb als „Qualitätswanderweg“ ausgezeichnet worden ist, war als einziger Weg aus Baden-Württemberg von einer Jury des „Wandermagazins“ als führende Fachzeitschrift für Wandern in der Kategorie „Routen“ (Weitwanderwege) nominiert und mit vier anderen Wegen in Deutschland zur Wahl gestellt worden. Sieger wurde der „Felsenland Sagenweg“ im Pfälzer Wald, der vom Landestourismus von Rheinland-Pfalz vermarktet wird. Die Preisverleihung wird am 7. September 2013 im Rahmen der Wander- und Outdoormesse „TourNatur“ in Düsseldorf erfolgen. Seit einigen Jahren zeichnet das „Wandermagazin“ jährlich Wanderwege in den Kategorien Routen (Weitwanderwege) und (Tages-)Touren als „Deutschlands Schönste Wanderwege“ aus. 2013 fand die Wahl erstmals als Publikumswahl statt. Die Jury bezeichnete den „Donauberglandweg“ in ihrer Begründung für die Nominierung als „einen Wandertraum“. Sie überzeugte dass der Weitwanderweg (4 Etappen) „alles hat, was man für ein paar Tage Wanderglück braucht. Dass man dabei, in der ungewohnten Nord-Südrichtung, vom Albtrauf über die Albhochfläche und ihre eigenwilligen Täler in den abenteuerlich zerklüfteten Canyon der jungen Donau wandert, garantiert täglich völlige neue Wanderkulissen.“ Mehr zum Donauberglandweg und den kostenlosen Taschenführer dazu gibt es bei der Donaubergland GmbH unter Telefon 07461 780 16 75 oder im Internet unter www.donaubergland.de Naturerlebnistag im NaturparkNatur erleben und entdecken Am Sonntag, 25. August 2013, ab 10.00 Uhr veranstalten der Naturpark Obere Donau, die Donaubergland GmbH und das Freilichtmuseum Neuhausen ob Eck in Zusammenarbeit mit dem Schwäbischen Albverein, Heuberg-Baar-Gau und Obere Donau Gau, einen gemeinsamen Naturerlebnistag entlang der beiden Qualitätswanderwege, dem „Donauberglandweg“ und dem „Donau-Zollernalb-Weg“. Dabei soll durch Aktionen, Angebote und Veranstaltungen an verschiedenen ausgewählten Plätzen und Einrichtungen zwischen dem „Dreifaltigkeitsberg“ und dem Oberen Donautal Natur zusätzlich erlebbar und erfahrbar gemacht werden. Es wird ein umfangreiches Programm geboten! Alle wichtigen Informationen zu den Veranstaltungsorten und Zeiten gibt es auch im Internet unter www.donaubergland.de und www.naturpark-obere-donau.de sowie telefonisch bei der Donaubergland GmbH unter Telefon 07461 7801675 oder beim Haus der Natur in Beuron unter Telefon 07466 928015. Kreisarchiv- und Kulturamt Exkursion: Auf Pilgerpfaden – Historisch-literarische Wanderung Die historisch-literarische Wanderung am 30. August 2013, führt zusammen mit der Schriftstellerin Notburg Geibel, dem Dekanatsreferenten Hans-Peter Mattes und Kreisarchivar Dr. Hans-Joachim Schuster vom Kirchberg Seitingen, einer kirchen-burgartigen Anlage mit Barockkirche als Mittelpunkt, weiter zur Eustasiuskapelle in St. Anstett, mit eindrucksvollen Deckenfresken und Wandgemälden, zur Felix-Erb-Kapelle bei Gunningen sowie zum sogenannten „Sängergrab“ bei Oberflacht. Den Abschluss der Exkursion mit gemütlicher Einkehr bildet das Museum Seitingen-Oberflacht. Treffpunkt ist um 13.30 Uhr am Landratsamt, Werderstraße. Es werden Fahrgemeinschaften gebildet. Die Exkursion beginnt um 13.30 Uhr beim Landratsamt bzw. um 13.45 Uhr vor dem Eingang zur Seitinger Pfarrkirche. Informationen erhalten Sie beim Kreisarchiv und Kulturamt: Telefon 07461 926 3101 ohne Gebühr. Freilichtmuseum Neuhausen ob Eck Drehen, winden, flechten, binden… 3. Naturerlebnistag im Freilichtmuseum Neuhausen ob Eck - Sonntag, 25. August 2013 ab 13.00 Uhr Das längste Gebäude im Freilichtmuseum Neuhausen er- wacht am Sonntag, 25. August 2013, zum Leben: in der Seilerei zeigt Rainer Schoser, wie in alten Zeiten Seile hergestellt wurden. Eine fast schon einmalige Gelegenheit, denn das Seiler-Handwerk wird heutzutage nur noch selten ausgeübt. Überall im Museum wird mit den unterschiedlichsten Naturmaterialien geflochten, gesponnen und gefilzt. In der alten Dorfschmiede fliegen die Funken. Ein wenig ruhiger geht es beim Korbflechten und beim Weben zu. Auch hier ist jedoch Können gefragt, damit die fertigen Stücke auch lange genutzt werden können. Und das Beste an den vielen Vorführungen ist, dass man auch mal mitmachen kann! Informationen zu Anfahrt, Eintrittspreisen und Museumsprogramm unter Telefon 07461 926-3204 und unter www.freilichtmuseum-neuhausen.de Der Museumsgasthof „Ochsen“ mit Biergarten und der Museumsladen sind ebenfalls geöffnet. Kreis- und Landesseniorenrat Gesamtthemen der neuen Ausgabe „Im Blick“ 1. LSR-Vorsitzender zum Bürgerengagement in BW 2. Auch andere sollten „im blick“ lesen! 3. Wie bekomme ich den „im blick“ auf Dauer? 4. LSR-Vorstand tagt mit kühlem Kopf zu heißen Themen 5. In Dankbarkeit und stillem Gedenken an Maximilian Bayer 6. Regionaltagungen der Seniorenräte 2013 7. Wichtige Qualitätsaspekte für ein Leben im Heim 8. „Bunter als gedacht!!!! - Engagement in einer „Gesellschaft der Vielfalt“ 9. Endlich machen mehr - aber noch nicht alle mit 10. „Blick ins Land“ 11. Termine 12. Impressum Richtig „blicken“? Geschäftsführerin Birgit Faigle wies bei der Regionaltagung in Rottweil am Neckar darauf hin, dass es den gedruckten „im blick“ derzeit aus finanziellen Gründen nicht mehr geben kann. Die erste Ausgabe in elektronischer Form konnte aber nur an wenige Mailadressen verschickt werden. Die damit bedachten Vorsitzenden sollten den Text an ihre Mitglieder weiter leiten und bitten, dass auch diese ihnen bekannte Personen und Institutionen damit versorgen. Allerdings müssten sich alle, die den „im blick“ auf Dauer haben möchten, dafür direkt auf der Homepage des LSR anmelden. Wie bekomme ich den „Im Blick“ auf Dauer? Die digitale Ausgabe des „im blick“ bekommt man nur dann automatisch und auf Dauer, wenn man sich dafür registriert: Auf www.lsr-bw.de/im-blick-bestellen (Link: http://www.lsrbw.de/index.php?RDCT=309f535e54dc8d615fdb) gehen oder hier klickt (Sie werden direkt auf die richtige Seite der LSR-Homepage geführt) (Link: http://www.lsr-bw.de/index. php?RDCT=6aaec4191f98f32d5349 ),Vor- und Nachname sowie Mailadresse eingeben. Auf „Abonnieren“ klicken. Bei der automatischen Rückfrage per Klick den Bezugswunsch bestätigen. Damit der „im blick“ auch an die richtige Adresse geht, erhalten Sie an die bei der Bestellung von Ihnen angegebene Mailadresse eine Nachricht und werden nochmals zum Bestätigen Ihrer Blick-Bestellung aufgefordert. Erst wenn Sie dem nachkommen, sind Sie in die Abonnentenliste aufgenommen. Diese Prozedur haben die Personen gemacht, die „im blick“ erstmals bekommen haben, weil er per E-Mail an sie weitergeleitet wurde. Der Kreisseniorenrat Tuttlingen hofft, dass noch viele, auch Nichtsenioren die interessante Broschüre „Im Blick“ kostenlos abonnieren. Abfallkalender Restmülltonne 60+120+240+360Liter-Behälter Leerung alle 4 Wochen in Geisingen mit Stadtteilen am Donnerstag, 29. August 2013 GEISINGER MITTEILUNGEN Restmülltonne (grüner Deckel) Leerung alle 8 Wochen in Geisingen mit Stadtteilen am Donnerstag, 26. September 2013 Biomülltonne 60+120+240+360-LiterBehälter Leerung jede Woche in Geisingen mit Stadtteilen Papiertonne 240+1100-Liter-Behälter Leerung alle 4 Wochen in Geisingen mit Stadtteilen am Donnerstag, 12. September 2013 Werttonne 240-Liter-Behälter Leerung alle 4 Wochen in Geisingen mit Stadtteilen am Mittwoch, 04. September 2013 Werttonne 1100-Liter-Behälter Leerung alle 4 Wochen in Geisingen mit Stadtteilen am Dienstag, 27. August 2013 Windeltonne 120+240-Liter-Behälter Leerung alle 2 Wochen in Geisingen mit Stadtteilen am Donnerstag, 29. August 2013 Wertstoffhof Geisingen Dienstag, 15.00 bis 19.00 Uhr Donnerstag, 15.00 bis 19.00 Uhr Samstag, 09.00 bis 13.00 Uhr Grünschnitt ° Wertstoffhof Geisingen Annahmestellen auf den Stadtteilen: ° Aulfingen, Farrenstall samstags: 10.00 bis 10.30 Uhr ° Gutmadingen, Waldstraße 23/1 samstags: 09.30 bis 10.30 Uhr ° Kirchen-Hausen, Festhalle samstags: 09.30 bis 10.30 Uhr ° Leipferdingen, Farrenstall samstags: 09.00 - 09.45 Uhr Nummer 34 Mittwoch, 21. August 2013 9 Wir gratulieren am Donnerstag, 22. August 2013 vermeiden - sortieren - verwerten Abfallberatung beim Landratsamt Tuttlingen, Telefon 07461 926-6000 || www.abfall-tuttlingen.de Mit der Veröffentlichung einverstanden: Kirchen SEELSORGEEINHEIT GEISINGEN Kath. Pfarrgemeinde Geisingen und Gutmadingen Freitag, 23. August 2013 Hl. Rosa von Lima 9.30 Uhr Im Heim: Wort-Gottes-Feier Samstag, 24. August 2013 Hl. Bartholomäus, Apostel 18.30 Uhr Geisingen: Salve - Rosenkranz Sonntag, 25. August 2013 - 21. Sonntag im Jahreskreis 8.30 Uhr Gutmadingen: Hl. Messe für die Gemeinde und Karolina Kramer, Gisela Mang, Elisabeth Kreutzer, Johanna u. Agathe Hirt. Im Heim: keine Wort-Gottes-Feier 10.00 Uhr Geisingen: Hl. Messe für die Gemeinde. Totengedächtnis für Klärle Fenzl, Dieter Rinkenauer, Margarethe Schmid, Erika Tietz, Manfred Kohlöffel. Freitag, 30. August 2013 - 21. Woche im Jahreskreis 9.30 Uhr Im Heim: Wort-Gottes-Feier Samstag, 31. August 2013 - 21. Woche im Jahreskreis Gutmadingen: Feier der Trauung des Brautpaares Sabine Bensel u. Klaus Schiefelbein ( Pfr. Huber i. R. ) 18.30 Uhr Geisingen: Salve - Rosenkranz Sonntag, 01. September 2013 - 22. Sonntag im Jahreskreis, Maria – Trost – Fest 10.00Uhr Gutmadingen: Hl. Messe für die Gemeinde und Karl Huber u. Angeh., Karl Burger u. Angeh., Maria u. Jo- 10 Nummer 34 Mittwoch, 21. August 2013 GEISINGER MITTEILUNGEN hann Weber u. Angeh., Helene Ringwald, Friedrich u. Agatha Glunk, Paula u. Franz Tritschler u. Angeh., Josef Maier u. Angeh. Im Heim: keine Wort-Gottes-Feier 10.00 Uhr Geisingen: Wort-Gottes-Feier ( H. Nestel ) 20.00 Uhr Gutmadingen: Andacht mit Lichterprozession (Herr Nestel) Beichtgelegenheit Geisingen: Für Beichtgespräche machen Sie bitte einen Termin aus. Telefonseelsorge 0800 111 0111 oder 1110222 gebührenfrei. Bürostunden im Pfarramt Ab Montag, 26. August 2013: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9.00 bis 11.00 Uhr, Telefon 07704 272 - siehe Hinweis wegen Urlaub! Hospizgruppe Seelsorgeeinheit Geisingen in ökum. Offenheit Wir sind für Sie da, wenn wir gerufen werden. Gerne können Sie uns unverbindlich anrufen, wenn Sie zu unserer Arbeit Fragen haben. Info: Telefon 07704 6819 Frau Haug oder Telefon 07708 97994 Frau Grundmann. Wenn wir nicht erreichbar sind, sprechen Sie Ihren Namen und Telefonnummer auf den Anrufbeantworter, wir rufen Sie dann zurück. Spendenkonto Hospizgruppe: Kath. Pfarramt, Geisingen / Verwendungszweck “Hospiz“ Konto-Nr.: 240018441 Sparkasse Schwarzwald-Baar BLZ 694 500 65 Spendenkonto für Kirchturm Kirchenbauförderverein Konto: 151 0032 42 Sparkasse Schwarzwald-Baar (BLZ: 694 500 65) 260 215 02 Volksbank Villingen (BLZ: 694 900 00) Spendenkonten für die Pfarreien Geisingen u. Gutmadingen Sparkasse Schwarzwald-Baar BLZ: 694 500 65 Geisingen: Kto.: 240018441 Gutmadingen: Kto.: 240024563 Urlaub / Bürostunden im Pfarramt: Das Pfarrbüro ist noch bis zum 23. August 2013 geschlossen. In dringenden!! Fällen wenden Sie sich bitte an die Pfarrsekretärin Frau Anni Mayer privat (Telefon 07704 1374). Gottesdienstvertretung in der Urlaubs –und Ferienzeit Vom 19. August bis 05. September 2013 wird Herr Pfarrer Buhl im Urlaub sein. In dieser Zeit hat dankenswerterweise Herr Pfarrer Günther Fackler -Pfarrer i. Rente- die Gottesdienstvertretung übernommen. Im August finden keine Werktagsgottesdienste statt. Gottesdienste im Heim im Monat August u. September Am Freitag, 23. August 2013 und 30. August 2013 wird im Heim um 09.30 Uhr eine Wort-Gottes-Feier sein. Ab Freitag 06. September 2013 ist wieder Hl. Messe im Heim. Die Wort-Gottes-Feiern an den Sonntagen von 04. August 2013 bis einschließlich 01. September 2013 entfallen. Ab Sonntag, 08. September 2013 ist wieder Wort-Gottes-Feier. Einladung zum Ausflug der Frauengemeinschaften unserer Seelsorgeeinheit Geisingen Liebe Frauen! Unser gemeinsamer Tagesausflug führt uns am Samstag 21. September 2013 nach Freiburg im Breisgau. Das Freiburger Münster ist das Wahrzeichen der Stadt und ihr bedeutendstes Gebäude. Bei einer Führung durchs Freiburger Münster werden wir unsere Bischofskirche näher kennen lernen. Folgendes Programm ist vorgesehen: 09.00 Uhr: Abfahrt am Postplatz in Geisingen ca. 10.45 Uhr: Feier der Heiligen Messe im Collegium Borromaeum (Seminarkirche des Erzbischöflichen Priesterseminar) 11.30 Uhr: Orgelmusik zur Marktzeit im Freiburger Münster ULF (Organistin Daniela Timokhine, Zürich ) 12.15 Uhr: Gemeinsames Mittagessen im Heiliggeist Stüble 14.00 Uhr: Münsterführung (Treffpunkt ist der c-punkt Freiburger Münsterforum ) 15.00 Uhr: Gelegenheit zum Stadtbummel 17.15 Uhr: Rückfahrt nach Geisingen Ich freue mich auf einen erlebnisreichen und gesegneten Tag mit Ihnen und verbleibe mit herzlichen Grüßen. Ihr Adolf Buhl, Pfr. - Das Programm ist in den einzelnen Kirchen im Schriftenstand ausgelegt. ........................................................................................ Anmeldung bitte beim Kath. Pfarramt in Geisingen Tel.: 07704 272 bis zum 13. September 2013 .................................................................................... oder Abschnitt in Briefkasten Kath. Pfarramt, Schloßstr. 23, Geisingen Nehme am Ausflug 21. September 2013 SE Frauengemeinschaften, Geisingen teil. Name: ........................................................................................ Anschrift: ........................................................................................ Wohnort: ........................................................................................ ......................................... .......................................... Evangelische Kirchengemeinde Geisingen Wochenspruch: Christus spricht, was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan. Matthäus 25,40 Sonntag, 25. August 2013 09.30 Uhr Gottesdienst Dienstag, 27. August 2013 09.30 Uhr Gottesdienst im Heim Gottesdienst am 25. August 2013 Den Gottesdienst am Sonntag, 25. August 2013 leiten und gestalten Mitglieder des Kirchengemeinderates. Er beginnt um 09.30 Uhr. Wir laden herzlich ein. Vertretung Bis zum Freitag, 06. September 2013 wird Pfarrerin Linde Zeeb von Pfarrer Ulf Schlimper vertreten. Pfarrer Schlimper ist erreichbar unter der Telefonnummer 07461 5467. Seine Adresse ist Evangelisches Pfarramt, Unter Jennung 15, 78532 Tuttlingen (Möhringer Vorstadt). "Libelle“ Die "Libelle", Bücherei, Shop Café ist nach der Sommerpause wieder ab Sonntag, 08. September 2013 zu den üblichen Zeiten geöffnet: Sonntags von 10.30 Uhr an und donnerstags von 17.00 Uhr bis 19.30 Uhr. GEISINGER MITTEILUNGEN Kindergarten und Schule Kindergarten "Alte Gerbe" Geisingen Vorankündigung: Selbstanbieterbörse für Kinderbekleidung und Spielzeug Der Elternbeirat veranstaltet mit dem Kindergarten “Alte Gerbe“ Geisingen am Samstag, 21. September 2013 um 14.00 bis 17.00 Uhr eine Selbstanbieterbörse im kath. Pfarrheim Geisingen. Angeboten werden gut erhaltene Herbst- und Winterbekleidung in Baby-, Kleinkind- und Kindergrößen sowie Spielzeug und sonstiges Baby- und Kleinkindzubehör. Ein Tisch kann mit einer Gebühr von 7,00 € gemietet werden. Für das leibliche Wohl wird auch gesorgt. Wer Lust und Zeit hat, seine Kinderbekleidung an diesem Nachmittag zu verkaufen oder zu erwerben, kann sich diesen Termin schon einmal vormerken. Weitere wichtige Infos geben wir im September bekannt. Freundliche Grüße der Elternbeirat und das Kindergartenteam “Alte Gerbe“ Vereine und Organisationen in Geisingen DRK-Bereitschaft Ortsverein Geisingen mit Stadtteilen Dienstabend Der nächste Dienstabend nach den Sommerferien ist am Mittwoch, 11. September 2013. Blutspende Der nächste Blutspendetermin findet am Mittwoch, 18. September 2013 in der Kirchtalhalle in Kirchen-Hausen statt. Anglervereinigung Geisingen 1966 e.V. Hinweis für Sachkundenachweis (Fischerprüfung) Am 15. November 2013 findet in diesem Jahr die landeseinheitlich festgelegte Fischerprüfung (Sachkundenachweis) statt. Vorbereitungskurse sind in Donaueschingen im Vereinsheim der AV Donaueschingen-Pfohren (Infos bei Lehrgangsleiter Hans Dieter Geugelin, Telefon 07621 82929 erhältlich). Kursbeginn ist am 10. Oktober 2013, es ist ein Wochenendkurs. Ein weiterer Kurs findet in Wolterdingen statt, Lehrgangsleiter ist Heinz Prosch. Infos bei H. Prosch, Telefon 0771 3249 oder beim ASV Wolterdingen, Telefon 07705 323. Die Kurse in Spaichingen sind bereits alle ausgebucht. Wer noch einen Kurs besuchen will, der übrigens zwingend für die Zulassung zur Prüfung vorgeschrieben ist, sollte sich dringend beeilen. Schwarzwaldverein Ortsgruppe Geisingen Achtung - Terminverschiebung! Die Vierteles-Wanderung des Schwarzwaldvereins Geisingen nach Vaihingen/Enz muss leider aus terminlichen Gründen verschoben werden. Neuer Termin ist der 06. Oktober 2013. Nummer 34 Mittwoch, 21. August 2013 11 Näheres erscheint in Kürze an dieser Stelle. Nähere Auskunft erteilt gerne der Wanderführer Karl-Ernst Rapp unter der Telefonnummer 07704 1473. Kath. Bauförderverein St. Nikolaus Geisingen Wir bitten um Kuchenspenden Anlässlich des German Inline Cup in Geisingen am Samstag, 07. September 2013, beteiligt sich der Kirchliche Bauförderverein „ St. Nikolaus“ Geisingen mit Verkauf von Kaffee und Kuchen am Postplatz. Wir wollen die nationalen und internationalen Gäste wieder mit hausgemachten Kuchen verwöhnen. Hierzu benötigen wir Ihre geschätzte Unterstützung und bitten um Kuchenspenden. Wer einen Kuchen spenden möchte, sollte sich bitte mit dem Vorsitzenden Norbert Stoffler (Telefon 07704 6198) in Verbindung setzen. Bereits jetzt ein herzliches Vergelts Gott für Ihre Kuchenspenden. Die Vorstandschaft Kirchl. Bauförderverein St. Nikolaus Geisingen Sportverein Geisingen 1926 e.V. Rückblick: Der Saisonauftakt ist gut gelungen, unsere Aktiven waren zu Gast beim SV Eisenbach. Unsere Zweite spielte 0:0 unentschieden und unsere Erste gewann 0:3 und belegt den 2. Platz in der neuen Tabelle. Herzlichen Glückwunsch. Vorschau: Am Sonntag, 25. August 2013 kommt der FC Hüfingen mit seinen Aktiven. Die zweiten Mannschaften spielen ab 13.15 Uhr, Anstoß für die ersten Mannschaften ist dann um 15.00 Uhr. Wir freuen uns auf jeden Besucher der uns unterstützt. Das Clubheim-Team steht für Euch mit Getränken und Grillwurst bereit. SV Geisingen in eigener Sache: Unserem Ehrenvorsitzenden, Adolf Heppler, gratulieren wir auf diesem Weg, nachträglich, zu seinem Geburtstag. Auch an diesem Wochenende ist unser Clubheim zu den Bundesligazeiten geöffnet. Wer die Bundesliga-Spiele live sehen möchte ist herzlichst willkommen. Für die Vorstandschaft Berndt Schmolinsky, Schriftführer Theaterbesuchergemeinschaft Geisingen Reisen Sie mit und lassen Sie sich immer wieder von Neuem mitreißen: Neugierig, bequem und günstig ins Theater Freiburg. Das Abonnement umfasst 6 Vorstellungen (an Sonntagnachmittagen) Die Abonnementvorstellungen: 1. „Die Csardasfürstin“ Operette von E. Kalman 2. „Die Sizilianische Vesper“ Oper von G. Verdi 3. „Gottes Kleiner Krieger“ Schauspiel nach K. Nagarkar 4. „Oscar und die Dame in Rosa“ Oper von F. Bollon 5. „Momo“ Schauspiel-Familienstück nach M. Ende 6. „Der Mantel“ von G. Puccini und „Herzog Blaubart“ von B. Bartok Zusatzvorstellung: (Abendvorstellung) „Tannhäuser“ Oper von R. Wagner Die Fahrt erfolgt mit dem Bus. Auch Selbstfahren ist möglich. Zusteigemöglichkeiten: Geisingen mit allen Stadtteilen, Hintschingen, Zimmern, Immendingen, Hüfingen Für die Fahrt zum Weihnachtsoratorium von J. S. Bach (alle 6 Kantaten) ins Konzerthaus nach Freiburg am Samstag, 21. Dezember 2013 sind noch wenige Plätze frei. Auskunft und Anmeldung: Roswitha Röhrle, Sonnenhalde 1, 78187 Geisingen, Telefon 07704 450 Anmeldeschluss: 09. September 2013 12 Nummer 34 Mittwoch, 21. August 2013 GEISINGER MITTEILUNGEN Bayernfanclub Hallo Bayernpowersüdbaar-Freunde, unsere erste Ausfahrt nach München in die Allianz-Arena für die Saison 2013/2014 steht. Wir treffen uns am Samstag, 24. August 2013 gegen 08.45 Uhr auf dem Postplatz in Geisingen. Bitte um pünktliches Erscheinen. Abfahrt nach München zum Spiel FC Bayern gegen den 1. FC Nürnberg um 09.00 Uhr. Spielbeginn 15.30 Uhr. Gegen ca.11.30 Uhr werden wir wie immer im Euro Rastpark Aichstetten unsere Pause einlegen. Näheres wird noch im Bus bekannt gegeben. Ein spannendes Derby und 3 Punkte wünscht das Fanclubteam! Achtung: Für folgende Spiele des FCB haben wir noch unsere Dauerkarten. Termine: 01. Februar 2014: Frankfurt 01. März 2014: SchalkeO4 15. März 2013: Leverkusen 29. März 2013: Hoffenheim Für das BL-Spiel SC Freiburg-FC Bayern: Dienstag, 27. August 2013 Spielbeginn 18.30 Uhr haben wir Karten bekommen. Diesmal keine Steh- sondern Sitzplätze. Wer Interesse hat wie immer bei unserem Präsident: Horst Herfort melden. Telefon 07704 6807, E-Mail: [email protected] Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates vom 05. August 2013 1. Bundestagswahl 2013 – Bestellung des Wahlausschusses für den Wahlbezirk Aulfingen Dem Wahlausschuss für die Bundestagswahl am 22. September gehören alle Mitglieder des Ortschaftsrates an. Vorsitzender ist Ortsvorsteher Uwe Fröhlin, sein Stellvertreter Helmut Heizmann und Schriftführerin Liane Amma. Bei Bedarf werden weitere Mitglieder bestellt. Das Gremium wird den Wahldienst in drei Schichten abhalten. 2. Bekanntgaben a) Radarsäule In der Zeit vom 05. April 2013 bis 24. Juni 2013 wurden 870 Fahrzeuge beanstandest. Vier Fahrer waren über 30 km/h zu schnell. b) Umleitungen über die L 185 Ortsdurchfahrt Aulfingen Ständig eingerichtete Umleitungen werden über das Aitrachtal geführt. Eine starke Zunahme des Verkehrs ergibt die Umleitung von Waldshut nach Singen über die L185. Bürgermeister Hengstler ist es gelungen, die Gegenrichtung SingenWaldshut abzuwenden. c) Biber an der Aitrach Der Biber an der Aitrach ist wieder stark aktiv. Im Gewann Ried hat er an dem Wasserlauf Gräben und Löcher gegraben, wodurch die Stabilität des Ufers leidet. Inzwischen wurde die Biberbeaurtragte des Regierungsbezirks alarmiert und wird sich der Sache annehmen. Uwe Fröhlin Ortsvorsteher Kath. Frauengemeinschaft Aulfingen www.bayernpowersuedbaar.de Für die Vorstandschaft Heinz Mendgen, Schriftführer Aulfingen Ortsverwaltung Aulfingen Widerrechtliches Entwenden des Grünschnittwagens Es wurde festgestellt, dass der Grünschnittwagen von seinem ursprünglichen Platz auf dem Festhallenparkplatz entfernt wurde. Der Hänger zum Befüllen des Grünschnittes steht während der ganzen Sommerperiode auf dem Festhallenplatz. Dies ist ein Entgegenkommen der Familie Hall und sollte auch als solches geachtet werden. Ein nichtangemeldetes Entwenden, um sich das Umladen vom eigenen Fahrzeug auf die Grünschnittannahmestelle zu sparen, kann nur mit vorheriger Absprache mit der Familie Hall geduldet werden. Wir bitten um Beachtung! Fußballspiel auf dem Festhallenrasen Wir bitten alle Eltern, ihre Kinder darauf hinzuweisen, dass die Festhallenwand keine Torwand ist. Die Fußbälle verschmutzen und zerstören die Hausfassade, was zu erheblichen Schäden führt, für die die Erziehungsberechtigten einzutreten haben. Uwe Fröhlin Ortsvorsteher Einladung zum Ausflug 60+ Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren mit ihren Partnern zum diesjährigen „Ausflug 60+“ am Donnerstag, 26. September 2013 ein. Wir fahren mit dem Bus zum Flughafen Stuttgart und werden dort eine Führung machen. Nachmittags geht’s dann zur Kürbisausstellung nach Ludwigsburg. Wir freuen uns auf viele Anmeldungen bis spätestens 10. September 2013 bei Betina Bernauer, Telefon 07708 911907. Das Vorstandsteam Bure zum Alange am 31. Oktober in der Festhalle Aulfingen - Kartenvorverkauf läuft Ku(h)ltur pur! Was kommt dabei heraus, wenn zwei gestandene Bauern am Abend den Melkschemel mit dem Mikrophon tauschen? Garantiert lustige und zertifiziert BSE-freie “Buregaudi”. “Bure zum Alange”, unter diesem Motto zeigen Nikolaus König und Wolfgang Winterhalder ein abwechslungsreiches Informations- und Musikkabarett. Karten gibt es zum Vorverkaufspreis von 08,50 Euro (AK 10,00 Euro) bei: ° Gasthaus Adler, Aulfingen ° „Blumen und mehr“, Donaueschingen ° Corinna Weiler, Aulfingen (Telefon 07708 568) Beginn: 20.30 Uhr, Einlass ab 19.00 Uhr Wenn der Berg ruft! - Frauen feiern den Laurentiustag Bei herrlichem Wanderwetter machten sich 23 Frauen der Kath. Frauengemeinschaft Aulfingen mit dem Bus zum Feldberg. Dort wird jedes Jahr am 10. August das Laurentiusfest gefeiert, das sich mittlerweile zu einem Volksfest entwickelt hat. GEISINGER MITTEILUNGEN Nummer 34 Mittwoch, 21. August 2013 13 Musikverein "Harmonie" Gutmadingen e.V. NACHRUF Mit großer Dankbarkeit und Anerkennung nehmen wir Abschied von unserem Ehrenmitglied Herrn Josef Weber Zunächst besuchte die Aulfinger Guppe den beeindruckenden Open-Air-Gottesdienst an der Laurentiuskapelle. Danach ging die Wanderung weiter über die Wilhelmer Hütte zur Zastler Hütte. Nach einer kleinen Stärkung war dann der Aufstieg zur Baldenweger Hütte eine Leichtigkeit. Der Weg über den „Höchsten“ hat sich an diesem Tag auf jeden Fall gelohnt, da der Ausblick über die Schwarzwaldberge einen unbeschreiblichen Genuss bot. Nach dem steilen Abstieg wurde der Abschluss bei zünftiger Musik an der Menzenschwander Hütte gefeiert. Sportverein Aulfingen 1931 e.V. SG Aulfingen/Leipferdingen Nach einer langen und intensiven Vorbereitung starten unsere Aktiven nun in die Saison. Zahlreiche Vorbereitungsspiele mit unterschiedlichem Erfolg wurden durchgeführt. Als Erstes steht nun das Bezirkspokalspiel an, zu welchem sich unsere Mannschaft erstmals wieder angemeldet hat. Folgende Partien finden in den kommenden Tagen statt: Bezirkspokal am Mittwoch, 21. August 2013: 19.00 Uhr SV Nußbach - SG Aulfingen/Leipferdingen Sonntag, 25. August 2013 in Aulfingen: 13.15 Uhr SG Aulfingen/Leipferdingen II - SV Mundelfingen II 15.00 Uhr SG Aulfingen/Leipferdingen I - SV Mundelfingen I Mittwoch, 28. August 2013 am Deutenberg in Schwenningen: 19.00 Uhr NK Hajduk Villingen I - SG Aulfingen/Leipferdingen II Wir hoffen auf zahlreiche Unterstützung bei den Spielen. Alle Ergebnisse der Vorbereitungsspiele können unter www.sv-aulfingen.de nachgelesen werden! Die Vorstandschaft Gutmadingen Ortsverwaltung Gutmadingen Sprechzeiten des Ortsvorstehers Während der Urlaubszeit finden keine Sprechzeiten statt. Die nächste Ortsvorsteher-Sprechzeit ist am Mittwoch, 28. August 2013 von 18.00 bis 20.00 Uhr. Frau Sturm ist in der Zeit vom 19. August 2013 bis einschließlich 09. September 2013 im Urlaub. Ab Mittwoch, 11. September 2013 ist das Rathaus wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie geöffnet. Besuchen Sie uns auf unserer Homepage: www.nussbaummedien.de Josef Weber war 47 Jahre aktiver Musiker des Musikvereins „Harmonie“ Gutmadingen e.V. und weitere 11 Jahre Ehrenmitglied des Vereins. Sein verdienstvolles Wirken und sein vorbildlicher Einsatz zum Wohl des Musikvereins „Harmonie“ Gutmadingen e.V. war stehts geprägt mit seiner zuverlässigen, hilfsbereiten und kameradschaftlichen Art. Wir werden ihm ein treues und ehrendes Gedenken bewahren. Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt allen Angehörigen. Gutmadingen, den 10. August 2013 Musikverein „Harmonie“ Gutmadingen e. V. Die Vorstandschaft Narrenverein "Krähenloch" Gutmadingen e.V. Einladung Am Samstag, 31. August 2013 findet das Grillfest vom Narrenverein statt. Beginn ist um 18.00 Uhr an der Krähenlochhütte. Teller, Gläser und Besteck bitte selber mitbringen, für das Essen und die Getränke sowie Sitzgelegenheiten ist gesorgt. Eingeladen sind alle •Gründungsmitglieder •Ehrenmitglieder •Ehrenvorsitzende •Ehrennarren •aktiven und passiven Mitglieder •Spender •Donaumusikanten •Helfer in der Max-Hütte und in der Halle •Wagenbauer für den Umzug •Fußgruppen am Umzug •Mitwirkenden am Programm beim Zunftabend •Gruppen und Choreographen für die Kinderfasnet •usw. Kurz gesagt - Alle wo Fasnet mache! Eure Narrenmutter Julia Narrenverein Loräbieschter Gutmadingen e.V. Einladung zum Sommerfest Am 24. August 2013 ab 14.00 Uhr findet dieses Jahr unser Sommerfest in der Krähenlochhütte in Gutmadingen statt. Hierzu möchten wir die gesamte Einwohnerschaft recht herzlich einladen. Wie immer gibt es ein großes Lagerfeuer, viel zu Essen, kühle Getränke und bei guter Musik Party bis in den Morgen. Es grüßt ganz herzlich die Vorstandschaft 14 Nummer 34 Mittwoch, 21. August 2013 GEISINGER MITTEILUNGEN Krabbelgruppe Gutmadingen Liebe Krabbelkinder und Mamas bzw. Papas, Die Krabbelgruppe startet nun in die Sommerpause. Am 05. September 2013 findet das nächste Krabbelgruppentreffen unter der Leitung von Susann Kölbl statt. Wie gewohnt treffen wir uns von 09.00 Uhr bis 10.30 Uhr im Landfrauenraum (neben dem Rathaus). Ich freue mich auf viele „alte“ und aber auch „neue“ Gesichter nach der Sommerpause und wünsche euch allen einen erholsamen und schönen Urlaub. Eure Krabbelmama Susann mit Anna Musikverein Kirchen-Hausen e.V. Liebe Kinder, Liebe Eltern, die Bläserjugend Kirchen-Hausen wird nach den Sommerferien wieder ein Vorspiel der Zöglinge veranstalten, bei dem wir auch eine Instrumentenvorstellung miteinbeziehen werden. Den genauen Termin werden wir noch bekannt geben! Wer Interesse am Erlernen eines Instruments hat, kann sich ab sofort bei Anna Lena Honold, Jugendvertreterin der Bläserjugend Kirchen-Hausen melden: Telefon: 07704 6945 Die Vorstandschaft der BJ Kirchen-Hausen e.V. FC Gutmadingen 1921 e.V. Nachruf Am 10. August 2013 verstarb unser langjähriges Vereinsmitglied Herr Josef Weber Wir betrauern seinen Tod und nehmen Abschied von einem geschätzten und treuen Mitglied, der unserem Verein 57 Jahre angehörte. Ein ehrendes und dankendes Angedenken werden wir Ihm bewahren. Den Angehörigen gilt unser tiefes Mitgefühl. Gutmadingen, den 10. August 2013 FC Gutmadingen 1921 e.V. Spielbetrieb - 1. und 2. Mannschaft Die letzten Ergebnisse: FC Gutmadingen 2 – FV Donaueschingen 2 6:1 Tore FCG: Franck Gätcke, Justin Skopek (2), Franco di Trani und Heiko Moser (2) FC Gutmadingen – DJK Donaueschingen 1:3 Tor FCG: Dominik Maus Die nächsten Spiele: Sonntag, 25. August 2013 15.00 Uhr: FV Tennenbronn - FC Gutmadingen Donnerstag, 29. August 2013: 19.15 Uhr: FV Tennenbronn 2 – FC Gutmadingen 2 Was sonst noch wichtig ist, www.fc-gutmadingen.de Wir freuen uns auf euren Besuch und über jede Unterstützung unserer Mannschaften bei den Spielen. Spielbetrieb Kirchen-Hausen Der Schornsteinfeger informiert Anmeldung für Kirchen-Hausen Die nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung jährlich vorgeschriebenen Messung an Öl- und Gas-Feuerungsanlagen werde ich in Hausen ab dem 04. September 2013 und an den darauffolgenden Tagen durchführen. Hinweis: Diesen Termin gebe ich Ihnen deshalb bekannt, damit Sie eventuell erforderliche Wartungsarbeiten an Ihrer Feuerungsanlage rechtzeitig veranlassen können. Bezirksschornsteinfegermeister Uwe Fröhlin, Brühlstraße 1, Aulfingen, Telefon 07708 97970, Fax 07708 919797 Sportgemeinschaft Kirchen-Hausen Aktive Mannschaften Es geht wieder los!! Nach einer intensiven Vorbereitung starteten unsere aktiven Mannschaften in die neue Saison. Wir wünschen den Mannschaften viel Erfolg!! Ergebnisse: 1. Mannschaft SV Hölzlebruck - SG Kirchen-Hausen 6:0 2. Mannschaft SV Hölzlebruck II - SG Kirchen-Hausen II abgesagt Vorschau: 1. Mannschaft Sonntag, 25. August 2013, 15.00 Uhr SG Kirchen-Hausen - FC Bräunlingen 2. Mannschaft Sonntag, 25. August 2013, 13.15 Uhr SG Kirchen-Hausen II - FC Bräunlingen II SG Kirchen-Hausen Trikefreunde Kirchen-Hausen Triketreffen 2013 - Dankeschön! Wir möchten uns bei allen Helfern, Unterstützer, Kuchenspender und Sponsoren für die Hilfe während des 4. Triketreffens recht herzlich bedanken. Unser Dank gilt auch den Videofilmern, Fotografen und Motorradfahrer/innen, die unsere Ausfahrt am Samstag dokumentiert bzw. gesichert und begleitet haben und der Presse für die tolle Berichterstattung. Besonders gefreut hat uns aber, dass ca 230 Trikefahrer/innen von Norddeutschland über Bayern, Frankreich, Österreich und der Schweiz den Weg zu uns gefunden haben und die vielen Gäste aus Kirchen-Hausen und der näheren Umgebung, die das Fest zu dem gemacht haben, was wir auch wollten. Vielen, vielen Dank nochmals. Bilder vom Treffen finden Sie auf unserer Homepage www.trikefreunde.zweipage.de. Wir fiebern schon dem 5. Triketreffen vom 31. Juli 2013 bis 01. August 2015 entgegen. Wir würden uns freuen, wenn wir viele Helfer, Sponsoren, usw. am Samstag, 05. Oktober 2013 ab 17.00 Uhr hinter der Festhalle zu einem Helferfest begrüßen dürfen. Trikefreunde Kirchen-Hausen Altenclub Kirchen-Hausen/Hintschingen Ausflug am Montag, 02. September 2013 Zu unserem Halbtagesausflug sind alle Senioren und Seniorinnen ganz herzlich eingeladen. Abfahrt ist um 12.00 Uhr in Kirchen bei der Linde, anschließend in Hausen und Hintschingen. Unser Reiseziel ist die Insel Mainau. Die Liste für die Anmeldung liegt hinten in der Kirche auf; in Hintschingen nimmt Sonja Finus die Anmeldungen entgegen. GEISINGER MITTEILUNGEN Nummer 34 Mittwoch, 21. August 2013 15 RTVEREIN SPO Leipferdingen Sportverein Leipferdingen e.V. Wasserversorgung Leipferdingen Unterbrechung in der Wasserversorgung von Leipferdingen Aufgrund der Umbaumaßnahmen am neuen Trinkwasserbehälter in Leipferdingen muss die Wasserversorgung am 27. August 2013 sowie am 28. August 2013 jeweils in der Zeit von 08.00 Uhr bis ca. 15.00 Uhr unterbrochen werden. Folgende Straßen sind betroffen: Am Dienstag, 27. August 2013: - Buckstraße - Emmishofer Straße - Tengener Straße - Ob den Hanfgarten Am Mittwoch, 28. August 2013: - Poststraße (ab der Kreuzung Waagstraße/Kreuzstraße) Es kann im gesamten Ortsnetz aufgrund der Leitungsumstellung auf den neuen Hochbehälter zu kurzzeitigen Beeinträchtigungen in der Wasserversorgung kommen. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis und Beachtung. Ihre Stadtverwaltung Männergesangverein 1871 Eintracht Leipferdingen Narrenzunft "Strohglonki" 1777 Leipferdingen e.V. H GLON RO KI ST Voranzeige Der MGV präsentiert zum diesjährigen Comedyabend am Sichelhenke-Freitag, 13. September 2013 keinen geringeren als das Konstanzer-Fasnachtsoriginal und Mundartdichter Alfred Heizmann mit seinem Programm „Feuerzangenbowle“. Einlass und Unterhaltung mit dem „Duo Karibik“ ist um 18.00 Uhr. Ab 20.00 Uhr wird dann Alfred Heizmann die Lachmuskeln der Zuschauer strapazieren. Zu beachten ist: Freie Platzwahl/keine Reservierungen!! Eintrittspreis: Vorverkauf: 13,00 € Abendkasse: 15,00 € Kartenvorverkauf ist bei: ° Metzgerei Hall-Wimmer ° Bäckerei Dullenkopf ° August Hornung, Telefon 07708 445 ° oder unter der E-Mail [email protected] Über Ihren Besuch freuen sich gleichermaßen der MGV „Eintracht“ sowie Alfred Heizmann. Im Namen Aller, Stefan Huber, Schriftführer LEIPFERDINGEN L EI P FE RDIN G EN SG Aulfingen/Leipferdingen Nach einer langen und intensiven Vorbereitung starten unsere Aktiven nun in die Saison. ZahlreicheVorbereitungsspiele mit unterschiedlichem Erfolg wurden durchgeführt. Als Erstes steht nun das Bezirkspokalspiel an, zu welchem sich unsere Mannschaft erstmals wieder angemeldet hat. Folgende Partien finden in den kommenden Tagen statt: Bezirkspokal am Mittwoch, 21. August 2013: 19.00 Uhr SV Nußbach - SG Aulfingen/Leipferdingen Sonntag, 25. August 2013 in Aulfingen: 13.15 Uhr SG Aulfingen/Leipferdingen II - SV Mundelfingen II 15.00 Uhr SG Aulfingen/Leipferdingen I - SV Mundelfingen I Mittwoch, 28. August 2013 am Deutenberg in Schwenningen: 19.00 Uhr NK Hajduk Villingen I - SG Aulfingen/Leipferdingen II Wir hoffen auf zahlreiche Unterstützung bei den Spielen. Alle Ergebnisse der Vorbereitungsspiele können unter www.svaulfingen.de nachgelesen werden! Die Vorstandschaft Informatives Die schlaue Alternative Fernstudium oder Onlinestudium bieten auch für Abiturienten zahlreiche Vorteile Abi in der Tasche - und was nun? Diese Frage stellen sich viele junge Menschen und deren Eltern nach erfolgreichem Schulabschluss. Ein Studium verspricht dann beste Aussichten auf eine attraktive Karriere. Doch der Lernalltag an deutschen Universitäten kann oft frustrierend sein. So wächst beispielsweise die Anzahl der Studenten permanent: Im Jahr 2006 waren es 345.000 Studienanfänger, 2013 sind es bereits 519.000. Tendenz bis 2019 steigend. Die Folge sind überfüllte Hörsäle und gestresste Professoren. Der Druck des Bachelorsystems tut sein Übriges dazu. Und der Platz im Wunschstudiengang ist womöglich ohnehin wegen des Numerus clausus nicht zu ergattern. Ein Fernstudium bietet darum vielen Abiturienten eine kluge Alternative - und erfreut sich wachsender Beliebtheit. Aus gutem Grund, denn zunächst einmal sind die Abschlüsse an einer Fernuniversität denen an einer „normalen“ Universität absolut gleichgestellt. Ein weiteres Plus des Fernstudiums ist, dass man zeitlich flexibel ist und nebenbei arbeiten kann, etwa im normalen Beruf, im Praktikum oder Schichtdienst. Für viele Fachrichtungen gibt es sogar ein spezielles duales System, das mit einer Ausbildung verknüpft ist. Ausbildungsberufe aus Industrie, Handel, Logistik und Dienstleistung können mit einem Fernstudium kombiniert werden. Zu den Lernanteilen, die die Studenten in Teilzeit zu Hause absolvieren, können sie Präsenzlehrveranstaltungen besuchen, die in kleinen Gruppen an einem der mehr als 40 regionalen Studienzentren in Deutschland stattfinden. Hier wird der Lehrstoff vertieft sowie beispielsweise Planspiele und komplexe Übungen absolviert. Quelle: djd Reichenberg e d . w b r ime e h z l a . www Den Alltag bewältigen Das Vergessen verstehen