Geisingen KW 34 ID 69898

Transcription

Geisingen KW 34 ID 69898
Mittwoch, 21. August 2013
Nummer 34
GEISINGER MITTEILUNGEN
IM MITTELPUNKT
VON TERMINEN UND EREIGNISSEN.
Das Geisinger Ferienprogramm
2013 läuft auf Hochtouren
Mit dem Start der Sommerferien am 24. Juli 2013 begann
auch das Ferienprogramm der Stadt Geisingen. Als Auftaktveranstaltung besuchten wir das Freilichttheater Steintäle in
Fridingen, wo dieses Jahr das Märchen „Rumpelstilzchen“ aufgeführt wurde.
23 Veranstaltungen wurden bereits mit sehr gutem Besuch
durchgeführt. Noch 10 Angebote finden bis zum Ende der Ferien statt, ohne Anmeldung können zwei Programmpunkte des
Ferienprogramms besucht werden. Zum einen der Spieletag
für die ganze Familie der Narrenzunft Strohglonki Leipferdingen, zum anderen das Late night Kino der Geisinger Hexen.
Durch das vielseitige Angebot hoffen wir, dass für jedes Kind
etwas dabei ist, was in den Sommerferien für Abwechslung,
Unterhaltung und Spaß sorgt.
Alle Veranstaltungen und weitere Informationen zu den Programmpunkten können Sie auf der Homepage unter
www.geisingen.de oder im Programmheft nachlesen.
Wir wünschen allen Kindern und Jugendlichen noch weiterhin
viele sonnige und erlebnisreiche Stunden und tolle restliche Ferien und bedanken uns herzlich bei allen Vereinen und Einzelpersonen, ohne die dieses tolle Ferienprogramm gar nicht möglich
wäre!
Amtsblatt der Stadt Geisingen mit den Stadtteilen Aulfingen, Gutmadingen, Kirchen-Hausen und Leipferdingen
2
Nummer 34
Mittwoch, 21. August 2013
GEISINGER MITTEILUNGEN
Bereitschafts- und Sozialdienste
Bereitschaftsdienste
Stadtverwaltung Geisingen
Hauptstraße 36, 78187 Geisingen
Telefon-Zentrale 07704 807-0, Fax 07704 807-32
E-Mail: [email protected], Homepage: www.geisingen.de
Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung
Montag: 8.30 - 11.30 Uhr, Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr,
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag: 8.30 - 12.15 Uhr
Die Mitarbeiter/-innen erreichen Sie auch außerhalb der
Sprechzeiten über die Direktdurchwahl. Darüber hinaus
können Sie Termine mit der Verwaltung vereinbaren.
Ärztliche Bereitschaft / Apothekennotdienst
Die Bereitschaftsdienste sind über die Rufnummern:
Landkreis TUT.......................................01805 19292-370
Landkreis VS .......................................01805 19292-410
Landkreis KN........................................01805 19292-350
zu erfahren.
Zahnärztlicher Notfalldienst.................01803 222 555-20
Fachärzte..................................................07461 1787-0
Die Bereitschaftsdienste der Fachärzte sind über die DRKLeitstelle Tuttlingen zu erfahren.
Tierarzt für Geisingen und Stadtteile zu erfragen bei:
Praxis Dr. R. Grimm, Geisingen.........................07704 226
Sozialdienste
Sozialstation "St. Beatrix" e.V.
Ambulante Kranken- und Altenpflege, Hauswirtschaft
Geisingen.......................................................07704 224
Immendingen..........................................07462 2043619
AKA-Team Berling Immendingen/Geisingen
Ambulante Kranken-......................................07462 8035
und Altenpflege..................................oder 0175 5543829
Hospiz-Gruppe Geisingen
Begleitung für Schwerstkranke........................07704 6819
Sterbende und ihre Angehörigen............oder 07708 97994
Caritasverband ........................................07704 922263
Einwohnermelde-, Sozial-,
Gewerbe- und Passamt...................................807-21/-20
Hauptamt / Standesamt................................807-39/-34
Hauptamt / Ordnungsamt.....................................807-35
BM-Sekretariat /Öffentlichkeitsarbeit....................807-30
Kasse..........................................................807-26/-25
Finanzen................................................807-29/-36/-37
Steuern und Abgaben..........................................807-24
Forstverwaltung...................................................807-40
Bauhof............................................................9220926
Notariat / Grundbuchamt....................................923270
Landratsamt Tuttlingen...............................07461 926-0
Ortsverwaltung Gutmadingen
Telefon 07704 234, E-Mail: [email protected]
Montag: 9.00 - 11.30 Uhr, Mittwoch: 18.00 - 19.00 Uhr,
Donnerstag: 9.00 - 11.30 Uhr
Ortsverwaltung Kirchen-Hausen
Telefon 07704 221, E-Mail: [email protected]
Dienstag: 8.30 - 11.30 Uhr,
Donnerstag: 8.30 - 11.30 Uhr, 19.00 - 20.00 Uhr*
Ortsverwaltung Aulfingen
Telefon 07708 388, E-Mail: [email protected]
Montag: 8.00 - 10.30 Uhr,
Donnerstag: 14.00 - 16.30 Uhr, 18.00 - 19.00 Uhr*
Ortsverwaltung Leipferdingen
Telefon 07708 364, E-Mail: [email protected]
Montag: 9.00 - 11.30 Uhr, Mittwoch: 18.00 - 19.00 Uhr*,
Donnerstag: 9.00 - 11.30 Uhr
* mit Anwesenheit des Ortsvorstehers
Hinweis: Änderungen der Öffnungszeiten von der Stadtverwaltung und den Ortsverwaltungen werden unter den
jeweiligen Rubriken bekannt gegeben.
Telefonseelsorge......................................0800 1110111
Notruf
Polizei (Notruf)............................................................110
- Polizei Immendingen..................................07462 94640
- nach Dienstschluss sowie an Sonnund Feiertagen: Polizei Tuttlingen..................07461 9410
DRK Tuttlingen...................................................... 19222
Rettungsdienst, Feuerwehr (Notruf) ........................... 112
B R A N D F A L L ...................................................... 112
DRK-Krankentransport............................................19222
Giftnotrufzentrale.......................................... 0761 19240
Strom Energiedienst Netz GmbH
- Störungsnummer ...................................07623 92-1818
- Servicenummer .....................................07623 92-1800
Gasversorgung
- badenova AG & Co. KG, Tuttlingen ...........07462 9444-0
- Bereitschaftsdienst / Störungsnummer .. 08002 767767
- Servicenummer (kostenlos) ................... 08002 838485
Wasser / Abwasser
- Bereitschaft - städtischer Bauhof ...........07704 9220926
- nach Dienstschluss
sowie an Sonn- und Feiertagen .................0170 9373749
- Verbandskläranlage
Immendingen/Geisingen............................07462 6433
Bereitschaft...........................................0170 8603740
GEISINGER MITTEILUNGEN
Aus dem Rathaus
Amtliche Bekanntmachungen
Bundestagswahl 2013
Bekanntmachung
der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in
das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag
am 22. September 2013
1.Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde- die Wahlbezirke der Gemeinde Geisingen mit den Stadtteilen Aulfingen, Gutmadingen, Kirchen-Hausen und Leipferdingen wird in der Zeit vom 02. September 2013 bis 06.
September 2013 während der allgemeinen Öffnungszeiten
im Rathaus Geisingen, Hauptstraße 36, Zimmer 008 (barrierefrei zu erreichen), 78187 Geisingen für Wahlberechtigte
zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte
kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen
glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit
oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben
kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich
der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister
ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 02. September 2013 bis
zum 06. September 2013, spätestens am 06. September
2013 bis 12:15 Uhr, bei der Gemeindebehörde, Stadtverwaltung Geisingen, Einwohnermeldeamt, Zimmer 008,
Hauptstraße 36, 78187 Geisingen Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur
Niederschrift eingelegt werden.
3.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 01. September
2013 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,
wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will,
dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein
und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine
Wahlbenachrichtigung.
4.Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis
Nr. 285 Rottweil-Tuttlingen durch Stimmabgabe in einem
beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises
oder durch Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener
Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das
Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 01. September 2013)
oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 06. September 2013) versäumt
hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl
erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs.
Nummer 34
Mittwoch, 21. August 2013
3
1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung
entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren
festgestellt worden und die Feststellung erst
nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur
Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 20. September 2013 18:00
Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder
elektronisch beantragt werden.
Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben,
Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren
Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum
Wahltage, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum
Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt
werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte
können aus den unter 5.2 Buchstabe a) bis c) angegebenen
Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch
bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage
einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei
der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief
zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen
Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person
nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der
Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte
Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem
Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens
am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der
Deutschen Post unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der
auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Geisingen, 21. August 2013
gez. Hengstler,
Bürgermeister
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - ELR
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg.
Hier werden derzeit in den Ortsteilen Leipferdingen und Kirchen-Hausen die Umnutzung vorhandener Bausubstanzen vor allem auch kulturell bedeutsame Objekte - zu Wohnungen
und Gemeinschaftseinrichtungen, die Schaffung bzw. Erhaltung der Grundversorgung und Einrichtungen für Existenzgründer gefördert.
Insbesondere sollen solche Vorhaben gefördert werden, welche in ihrer Kombination zu einer Strukturverbesserung des
jeweiligen Ortes in seiner Gesamtheit führen.
Das ELR wird jährlich durch das Land Baden-Württemberg
ausgeschrieben.
4
Nummer 34
Mittwoch, 21. August 2013
GEISINGER MITTEILUNGEN
Die Anmeldung zum Programm sowie die jeweiligen Schwerpunkte werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.
Neue Förderlinie „Spitze auf dem Land!“ im Rahmen des
ELR-Programms für 2014 für Unternehmen
Innovation ist der Schlüssel für die Spitzenstellung des Landes als eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen in Europa. Der zunehmende globale Wettbewerb erfordert dauerhafte Anstrengungen zur Stärkung der
Innovationskraft, um nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in der Fläche in Baden-Württemberg zu erzielen.
Mit der nun im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
angesiedelten neuen Förderlinie „Spitze auf dem Land - Technologieführer für Baden-Württemberg“ will die Landesregierung dazu beitragen, die Spitzenstellung Baden-Württembergs
nicht nur zu erhalten, sondern auch weiter auszubauen.
Mit diesem Förderangebot werden kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen
Raum angesprochen, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit
und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und
Produkte das Potential zur Technologieführerschaft erkennen
lassen.
Die neue Förderlinie unterstützt Unternehmensinvestitionen
zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen
und Produkte. Zusätzlich sollen durch die unterstützten Projekte nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Ressourcenund Energieeffizienz im Produktionsprozess generiert werden. Die Möglichkeit, technologisch fortschrittliche Produkte
unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte effizienter und
schneller zu produzieren, erhöht die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen ab
sofort bis zum 01. September 2013 bei der Stadt Geisingen.
Bezuschusst werden große umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung
und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte.
Das Formular (ELR-Formblatt 4) kann über die Stadtverwaltung, Hauptstraße 36, 78187 Geisingen abgeholt werden
(Informationen bzw. Rückfragen bei Herrn Axel Henninger
07704 807-36, [email protected]) oder im Internet
unter folgender Adresse heruntergeladen werden:
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/
menu/1362157/index.html.
Weitere Informationen zum Förderprogramm „Spitze auf dem
Land! - Technologieführer für Baden-Württemberg“ stehen auf
der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum Verbraucherschutz
http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/SpitzeaufdemLand/122991.html zur Verfügung.
Geisinger Mitteilungsblatt - INFO
Die Geisinger Mitteilungen sind zurück aus dem Urlaub.
Beiträge fürs Mitteilungsblatt sind möglich:
per E-Mail [email protected]
per Telefax 07704 807-32
per Post Hauptstraße 36, 78187 Geisingen
Ansprechpartnerin Frau Ingrid Weber, Zimmer 202
Redaktionsschluss ist immer montags um 10.00 Uhr. Später eingehende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt
werden. Nachträge sind keine mehr möglich. Änderungen des
Redaktionsschlusses werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben. Die nächste Vollverteilung ist in der Kalenderwoche Nr.
36.
Zuständig für Rückfragen im Bereich Anzeigen, Reklamationen oder Prospektbeilagen: Nussbaum Medien in Rottweil,
Telefon 0741 5340-0.
Zuständig für die Austräger und für die Zustellung der Geisinger Mitteilungen:
WDS Pressevertrieb in Weil der Stadt, Telefon 07033 6924-0
oder die Durchwahl -10.
Gerne nimmt die Redaktion auch Fotos zu Kurzberichten entgegen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Fotorechte bei
Ihnen liegen und die Fotos eine hohe Druckqualität aufzeigen.
Bitte beachten Sie auch, dass die Geisinger Mitteilungen
auch im Internet veröffentlicht. Weitere Informationen hierfür
finden Sie im Internet unter www.geisingen.de / Rubrik Aktuelles / Geisinger Mitteilungen. Für weitere Fragen, stehen wir
Ihnen gerne zur Verfügung.
Wochenmarkt Geisingen
Der „Wochenmarkt“ findet immer freitags
von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr auf dem Postplatz in Geisingen statt. Es werden verschiedene und natürliche Produkte u. a. aus der Region angeboten.
- Schauen Sie beim Geisinger Wochenmarkt vorbei -
Einwohnermeldeamt
Bevölkerungszahlen für den Monat Juli 2013
gesamt
Vormonat
Geisingen
2.826
+7
2.819
Gutmadingen
787
+2
785
Kirchen-Hausen
1.069
-4
1.073
Aulfingen
563
+2
561
Leipferdingen
784
+3
781
Stand am
6.029
+ 10
6.019
31. Juli 2013:
Zuzüge:
39
Wegzüge:
30
Geburten:
4
Sterbefälle:
2
Personenstandsfälle im Monat Juli 2013
Mit der Veröffentlichung einverstanden:
Geburten:
18. Juli 2013 Gloria Sophie Brodscholl
Eltern: Stephanie Brodscholl, geb. Ullmann
und Ralf Brodscholl
Geisingen, Karl-Hall-Straße 19
29. Juli 2013 Gabriel Weber
Eltern: Bianca Weber, geb. Menz und Reinhard Johann Weber
Geisingen, Stadtteil Gutmadingen, Hinter
Gärten 8
Eheschließungen:
06. Juli 2013 Manuela Deininger und Oliver Christian Burger
Geisingen, Stadtteil Gutmadingen,
Hans-Kramer-Straße 2
26. Juli 2013 Jennifer Sarah Golisch und Steve Günter
Heinz Zülchner
Geisingen, Stadtteil Leipferdingen, Luitfriedstraße 25
Sterbefälle:
10. Juli 2013 Otto Frank
Geisingen, Stadtteil Aulfingen, Kirchtalstraße 22
29. Juli 2013 Gertrud Maria Trendle, geb. Elsäßer
Geisingen, Stadtteil Kirchen-Hausen, Leinäckerweg 8
GEISINGER MITTEILUNGEN
Rauchwarnmelderpflicht
Fragen und Antworten zur Rauchwarnmelderpflicht
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2013
eine Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Die Warngeräte
müssen ab sofort in Neubauten und bis Ende 2014 in bestehenden Gebäuden installiert werden. Jährlich sterben rund
600 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von
ihnen in Privathaushalten. 95 Prozent fallen dabei nicht den
Flammen zum Opfer sondern einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren. Sie warnen
zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und geben Ihnen
die Möglichkeit sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen. Doch wie genau sieht die
neue Regelung aus? Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft verantwortlich? Und in welchen Räumen müssen
Rauchwarnmelder installiert werden? Fragen und Antworten
finden Sie hier.
Ab wann gilt die Verpflichtung?
Das Gesetz wurde am 22. Juli 2013 im Gesetzblatt verkündet.
Damit gilt die Verpflichtung, wenn die Baugenehmigung nach
diesem Tag erteilt wurde. Soweit keine Baugenehmigung erteilt wurde, z.B. bei Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren,
gilt die Verpflichtung, wenn das Gebäude bis zu diesem Tag
noch nicht bezugsfertig war. Alle anderen Gebäude gelten als
bestehende Gebäude.
Gibt es eine Übergangsfrist?
Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Gebäude sind
verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend
auszustatten.
Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft der Melder verantwortlich?
Der Einbau der Rauchwarnmelder obliegt den Bauherrinnen
und Bauherren. Bei bestehenden Gebäuden sind die Eigentümerinnen und Eigentümer für den Einbau verantwortlich. Die
Verpflichtung der Eigentümerinnen und Eigentümer erstreckt
sich ggf. auch auf den Austausch nicht mehr funktionstüchtiger Rauchwarnmelder durch neue Geräte. Der Einbau von
Rauchwarnmeldern ist verfahrensfrei (vgl. Nr. 2 Buchstabe e
des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO).
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung
selbst. Bei Mietwohnungen liegt es also in der Regel in der
Verantwortung der Mieterin oder des Mieters als Wohnungsbesitzerin oder -besitzer, zum Beispiel einen Batteriewechsel
an den Rauchwarnmeldern rechtzeitig durchzuführen.
Besondere behördliche Überprüfungen des Einbaus, die über
die allgemeine Bauaufsicht hinausgehen, sowie wiederkehrende Kontrollen sind nicht vorgesehen. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Verpflichteten, für die Installation
sowie für die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder Sorge zu tragen.
In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert
werden?
Alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit (z.B. Flure und Treppen
innerhalb von Wohnungen) sind jeweils mit mindestens ei-
Nummer 34
Mittwoch, 21. August 2013
5
nem Rauchwarnmelder auszustatten. Solche Aufenthaltsräume finden sich als Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer insbesondere in Wohnungen, aber auch in anderen
Gebäuden, wie z.B. in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken.
In welcher Weise müssen Rauchwarnmelder installiert werden?
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht
werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet
wird. Genaue Angaben zur Standortwahl, Montage und Wartung sind in den Herstelleranweisungen enthalten, die zusammen mit den Rauchwarnmeldern geliefert werden. Nach
diesen Anleitungen können Rauchwarnmelder einfach mit
Schrauben, Dübeln oder Spezialklebstoff montiert werden.
Dabei müssen die Informationen der Herstellerfirmen auch
den Mieterinnen und Mietern bereitgestellt werden, damit sie
die erforderliche Inspektion der Rauchwarnmelder und die
Funktionsprüfung der Warnsignale sowie gegebenenfalls den
Austausch der Batterien durchführen können.
Welche Eigenschaften müssen die zu installierenden Rauchwarnmelder haben?
Rauchwarnmelder werden nach der Norm DIN EN 14604 in
den Verkehr gebracht und tragen ein entsprechendes CEZeichen.
Dürfen bereits installierte Melder weiter benutzt werden?
Bereits vorhandene Rauchwarnmelder dürfen grundsätzlich
weiter benutzt werden. Sofern eine Mieterin oder ein Mieter
schon Rauchwarnmelder installiert hatte, sollte sich die Eigentümerin oder der Eigentümer von der ordnungsgemäßen
Ausstattung bzw. Installation und Betriebsbereitschaft überzeugen und dies dokumentieren. Allerdings ist die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht verpflichtet, bereits vorhandene
Melder weiter zu verwenden.
Sind in den Aufenthaltsräumen bereits geeignete Brandmeldeoder Alarmierungsanlagen vorhanden, kann auf eine zusätzliche Installation von Rauchwarnmeldern verzichtet werden.
Müssen Rauchwarnmelder vernetzt werden?
Nein. Bei sehr großen Nutzungseinheiten kann eine Vernetzung der Rauchwarnmelder innerhalb einer Nutzungseinheit
sinnvoll sein, gefordert ist sie jedoch nicht.
Muss die Betriebsbereitschaft auch bei Abwesenheit der
Nutzer gewährleistet sein?
Der Rauchwarnmelder soll ausschließlich Menschen warnen,
die sich in der vom Brand betroffenen Nutzungseinheit (Wohnung) aufhalten. Rauchwarnmelder sind weder geeignet, noch
dazu bestimmt, Sachwerte zu schützen oder einer Brandausbreitung vorzubeugen. Wenn sich keine Menschen in dieser
Nutzungseinheit aufhalten, darf die Betriebsbereitschaft
sogar für diesen Zeitraum (z.B. Urlaub) unterbrochen werden; dies kommt jedoch nur in Betracht, wenn es technisch
möglich ist und nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer
die Verpflichtung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft
übernommen hat.
Welches Risiko tragen Eigentümer bzw. Mieter, wenn sie
ihren jeweiligen Verpflichtungen nicht nachkommen?
Alle Personen, die ihren Pflichten nicht nachgekommen sind,
verhalten sich rechtswidrig; ein Bußgeld ist allerdings nicht
vorgesehen.
Gibt es Rauchwarnmelder für Menschen mit Gehöreinschränkungen?
Für Menschen mit Gehöreinschränkungen gibt es Rauchwarnmelder, die mit Blitzeinrichtungen und Rüttelkissen verbunden werden. Das Gesetz schreibt jedoch nur einen Mindestschutz durch die Eigentümerin oder den Eigentümer mit
herkömmlichen batteriebetriebenen Rauchwarnmeldern nach
DIN EN 14604 vor. Zur Anbringung solch technischer Zusatzausstattung für gehörlose oder hörgeschädigte Mieterinnen
oder Mieter ist die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht
verpflichtet, der Einbau ist jedoch zu dulden.
Ergänzende Hinweise und Empfehlungen
Rauchwarnmelder können über Netzstrom oder mit Batterie
betrieben werden. Bei Geräten mit Batteriebetrieb ist zu un-
6
Nummer 34
Mittwoch, 21. August 2013
GEISINGER MITTEILUNGEN
terscheiden zwischen solchen, die mit handelsüblichen Batterien betrieben werden, die von der Benutzerin oder vom
Benutzer auszuwechseln sind, und solchen mit fest eingebauten Langzeitbatterien; letztere müssen bei leeren Batterien
komplett ausgetauscht werden. Bei allen Betriebsarten sollte
jedenfalls das von der Herstellerfirma empfohlene Datum für
den Austausch der Geräte beachtet werden, da die Zuverlässigkeit durch Verschmutzung des optischen oder photoelektrischen Systems sowie durch Alterung der Bauteile nach etwa
zehn Jahren sinkt.
(Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg /
www.baden-wuerttemberg.de)
Fundsache
1 Damenbrille
Auskunft:
Rathaus Geisingen, Zimmer 8,
Telefon 07704 807-20 oder -21
Spruch der Woche
„Dankbarkeit ist das Gedächtnis
des Herzens.“
Jean-Baptiste Massillon
Zweckverband Pflegeheime Schloß Blumenfeld Auflegung des Jahresabschlusses 2012 des Zweckverband
Pflegeheime Schloß Blumenfeld
Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung am 26. Juli
2013 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 festgestellt. Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang mit Anlagen- und Fördernachweis) und
der Lagebericht liegen in der Zeit vom 26. August 2013 bis
08. September 2013 während der üblichen Geschäftszeiten
öffentlich zur Einsichtnahme im Rathaus Tengen aus.
Die Bucher Revision und Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Sitz: Esslingen a.N.) hat für den Jahresabschluss 2012 und den Lagebericht den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
"Bestätigungsvermerk" des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - des Zweckverbands Pflegeheime Schloß Blumenfeld, unter Einbeziehung
der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverbands
für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2012 geprüft.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss
und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften
und den Vorschriften der PBV für den Geschäftsbereich Pflegeeinrichtungen liegen in der Verantwortung der Organe des
Zweckverbands. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der
von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und
über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB
und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so
zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Zweckverbands sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung
werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen in-
ternen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Organe des
Zweckverbands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung
des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere
Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden
landesrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der PBV
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Zweckverbands. Der Lagebericht steht in Einklang mit
dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage des Zweckverbands und seiner Geschäftsbereiche und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere strukturelle Gegebenheiten (wie
bisher schon) das weitere Aufgleiten aus der Verlustzone erschweren. Die defizitäre Ertragslage wird sich auf die Finanzlage des Folgejahres nicht auswirken, wenn, wie beschlossen und im Folgejahr noch zu vollziehen, die Immobilien des
Zweckverbands an die Stadt Tengen zum vereinbarten Preis
von 3,5 Mio. € verkauft werden.
Esslingen am Neckar, 25. April 2013
Bucher Revision und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bucher, Wirtschaftsprüfer“
Zweckverband Pflegeheime Schloß Blumenfeld
– Jahresabschluss 2012
Der Jahresabschluss – Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung,
Anhang – der Zweckverband Pflegeheime Schloß Blumenfeld
für das Wirtschaftsjahr 2012 wird wie folgt festgestellt.
1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012
1.1 Bilanzsumme 6.207.216,24 €
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen 5.976.020,68 €
das Umlaufvermögen 231.195,56 €
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
Eigenkapital 1.968.020,66 €
(darin berücksichtigt Bilanzverlust
von 1.581.460,82 €)
Sonderposten 1.493.949,00 €
Rückstellungen 1.069.517,00 €
Verbindlichkeiten 1.641.041,04 €
Rechnungsabgrenzungsposten 34.688,54 €
2. Jahresverlust aus der Gewinn- und
Verlustrechnung 783.188,52 €
2.1 Summe der Erträge 4.875.861,74 €
2.2 Summe der Aufwendungen 5.659.050,26 €
2.3 Jahresverlust nach Geschäftsbereichen
Pflegeheim 729.168,85 €
Schloß 54.019,67 €
2.4 Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3.
Für den Jahresabschluss 2012 und den Lagebericht
wurde von der Bucher Revision und Treuhand GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt. Dies wird zustimmend zur
Kenntnis genommen.
4. Für das Jahr 2012 wird dem Verbandsvorsitzenden Herrn
Helmut Groß, Bürgermeister Stadt Tengen und der Geschäftsführung Herr von Schöning die Entlastung erteilt.
GEISINGER MITTEILUNGEN
Ferienprogramm
Geisinger Ferienprogramm 2013
Programmübersicht zum Ferienprogramm für die nächsten
Wochen
Hier erhalten Sie eine Übersicht aller Programmpunkte, die
im Ferienprogramm angeboten werden. Nähere Angaben zu
den einzelnen Veranstaltungen können Sie dem Programmheft oder im Internet unter www.geisingen.de entnehmen.
Nr. 21Kreative Lesewerkstatt: Wenn Geschichten zum
Leben erwachen.
Mitmachen – Rätseln – Entdecken...
Mittwoch, 21. August 2013
Nr. 22 Malen mit Acryl, Kreide und Aquarell
Donnerstag, 22. August 2013
Nr. 23 "Rauf auf die Rollen" | Spiel und Spaß mit und
ohne Skates
Dienstag, 27. August 2013
Nr. 24 Ein Tag bei der Feuerwehr
Samstag, 31. August 2013
Nr. 25 Spieletag für die ganze Familie
Sonntag, 01. September 2013
Nr. 26 Schmuck Basteln und Halloween Deko
Montag, 02. September 2013
Nr. 27 Ein Tag in Sigmaringen
Dienstag, 03. September 2013
Nr. 28 Bei der Polizei
Mittwoch, 04. September 2013
Nr. 29 Bilderbuchkino
Mittwoch, 04. September 2013
Nr. 30 Aktionstag Wald
Donnerstag, 05. September 2013
Nr. 31 Bogensport / Bogenschießen
Freitag, 06. September 2013
Nr. 32 Schnitzeljagd mit anschließendem Pizza essen
Samstag, 07. September 2013
Nr. 33 Hexenkino
Samstag, 07. September 2013
Suchen & Finden
Zu verschenken:
Gegenstand: ° 1 Schreibtisch, Kiefer, höhenverstellbar ° junge Kätzchen Telefon:
07704 8795
07704 6849
Haben Sie auch etwas zu verschenken oder suchen Sie etwas?
Wenn ja, dann können Sie das jeweils bis zum Redaktionsschluss, montags, 10.00 Uhr (Änderungen bitte beachten) der Stadtverwaltung, Telefon 07704 807-0 oder unter
[email protected] mit Angabe aller Daten (Kurzbeschreibung
des Gegenstands, Name, Adresse, Telefonnummer) mitteilen. In der kommenden Ausgabe der „Geisinger Mitteilungen“
werden die Mitteilungen dann kostenlos veröffentlicht.
Kurz notiert
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und
Kunst Baden-Württemberg
Land schreibt den Kleinkunstpreis Baden-Württemberg
2014 aus
Bewerbungsschluss: 25. Oktober 2013
Die Landesregierung sucht auch in diesem Jahr wieder die
besten Kleinkünstler Baden-Württembergs. Der Wettbewerb
um den Kleinkunstpreis Baden-Württemberg 2014, der vom
Nummer 34
Mittwoch, 21. August 2013
7
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Kooperation mit der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg ausgeschrieben wird, richtet sich an Künstlerinnen und
Künstler aus allen Sparten der Kleinkunst. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten mindestens 16 Jahre alt sein und
aus Baden-Württemberg kommen.
Der Kleinkunstpreis ist mit insgesamt 17.000 Euro einer der
höchstdotierten Preise dieser Art in Deutschland. Es können
bis zu drei Hauptpreise zu 5.000 Euro und ein Förderpreis
zu 2.000 Euro vergeben werden. Zusätzlich kann seit 2010
eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis geehrt werden. Das
Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro übernimmt Lotto BadenWürttemberg.
Der von der Landesregierung gestiftete Kleinkunstpreis Baden-Württemberg ist ein wichtiger Baustein in der Kulturförderung des Landes, den auch bereits etablierte Künstlerinnen
und Künstler erhalten haben. Baden-Württemberg ist bisher
bundesweit das einzige Land, das einen Preis dieser Art vergibt.
Der Wettbewerb wird vom Ministerium für Wissenschaft,
Forschung und Kunst und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH
Baden-Württemberg finanziert. Weitere Partner sind der
Südwestrundfunk und die Akademie Schloss Rotenfels. Die
geplante Siegertour wird auch durch die Sparda-Bank Baden- Württemberg eG unterstützt. Das hohe Niveau der Wettbewerbsbeiträge zeugt vom Erfolg des Kleinkunstpreises in
den vergangenen Jahren und soll durch diese Kooperation
weiter gesteigert werden.
Eine Jury, bestehend aus Künstlern, Kritikern und Veranstaltern, zeichnet die drei besten Kleinkünstler Baden-Württembergs sowie einen Förderpreisträger aus. Der Kleinkunstpreis
Baden-Württemberg 2014 wird von einem Mitglied der Landesregierung im Rahmen einer Gala verliehen, die am 10. April 2014 im Roxy in Ulm stattfinden wird. Bewerbungsschluss
ist der 25. Oktober 2013.
Preisträger 2013 waren der Kabarettist Uli Boettcher aus
Baienfurt bei Ravensburg, die beiden Musikkabarettisten Sascha Bendiks und Simon Höness aus Freiburg und das Comedy- und Poetry Slam-Duo Harry und Jakob aus Tübingen.
Den Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro erhielt der Comedian Özcan Cosar aus Korntal-Münchingen. Der zum vierten
Mal vergebene Ehrenpreis ging an das Grachmusikoff Trio,
nachdem ihn zuvor die Kabarettisten Thomas Freitag, Georg
Schramm und Mathias Richling erhalten hatten. Mit dem Ehrenpreis sollen Persönlichkeiten ausgezeichnet werden, die
sich um die Kleinkunst im Lande verdient gemacht haben.
Informationen und Ausschreibungsunterlagen können über
die Akademie Schloss Rotenfels - Geschäftsstelle Kleinkunstpreis -, Postfach 12 11 16, 76560 Gaggenau (Telefon 07225
9799-0, Telefax 07225 9799-30) sowie im Internet unter
www.kleinkunstpreis-bw.de bezogen werden.
Landkreis Tuttlingen
Donaubergland Marketing und Tourismus
„Donauberglandweg“ bei der Wahl
„Deutschlands Schönster Wanderweg“ erfolgreich
Qualitätswanderweg schafft bundesweit den zweiten Platz
Der „Donauberglandweg“ steht auf dem Siegertreppchen bei
der diesjährigen Wahl „Deutschlands Schönster Wanderweg“.
Erstmals konnte das Publikum deutschlandweit abstimmen.
Über 13.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer stimmten per
Internet oder per Post ab und wählten den Qualitätswanderweg vom „Lemberg“ bei Gosheim im Landkreis Tuttlingen
bis zum Kloster Beuron im Landkreis Sigmaringen bei den
Weitwanderwegen bundesweit auf den zweiten Platz. „Dies
ist eine großartige Auszeichnung für unseren Wanderweg und
für die gesamte Wanderregion. Wir freuen uns riesig“, so der
8
Nummer 34
Mittwoch, 21. August 2013
GEISINGER MITTEILUNGEN
Tuttlinger Landrat Stefan Bär. Der „Donauberglandweg“, der
im Jahr 2008 als erster Wanderweg auf der Schwäbischen
Alb als „Qualitätswanderweg“ ausgezeichnet worden ist, war
als einziger Weg aus Baden-Württemberg von einer Jury des
„Wandermagazins“ als führende Fachzeitschrift für Wandern in
der Kategorie „Routen“ (Weitwanderwege) nominiert und mit
vier anderen Wegen in Deutschland zur Wahl gestellt worden.
Sieger wurde der „Felsenland Sagenweg“ im Pfälzer Wald, der
vom Landestourismus von Rheinland-Pfalz vermarktet wird. Die
Preisverleihung wird am 7. September 2013 im Rahmen der
Wander- und Outdoormesse „TourNatur“ in Düsseldorf erfolgen. Seit einigen Jahren zeichnet das „Wandermagazin“ jährlich Wanderwege in den Kategorien Routen (Weitwanderwege)
und (Tages-)Touren als „Deutschlands Schönste Wanderwege“
aus. 2013 fand die Wahl erstmals als Publikumswahl statt.
Die Jury bezeichnete den „Donauberglandweg“ in ihrer Begründung für die Nominierung als „einen Wandertraum“. Sie überzeugte dass der Weitwanderweg (4 Etappen) „alles hat, was
man für ein paar Tage Wanderglück braucht. Dass man dabei,
in der ungewohnten Nord-Südrichtung, vom Albtrauf über die
Albhochfläche und ihre eigenwilligen Täler in den abenteuerlich
zerklüfteten Canyon der jungen Donau wandert, garantiert täglich völlige neue Wanderkulissen.“ Mehr zum Donauberglandweg und den kostenlosen Taschenführer dazu gibt es bei der
Donaubergland GmbH unter Telefon 07461 780 16 75 oder im
Internet unter www.donaubergland.de
Naturerlebnistag im NaturparkNatur erleben und entdecken
Am Sonntag, 25. August 2013, ab 10.00 Uhr veranstalten
der Naturpark Obere Donau, die Donaubergland GmbH und
das Freilichtmuseum Neuhausen ob Eck in Zusammenarbeit
mit dem Schwäbischen Albverein, Heuberg-Baar-Gau und
Obere Donau Gau, einen gemeinsamen Naturerlebnistag
entlang der beiden Qualitätswanderwege, dem „Donauberglandweg“ und dem „Donau-Zollernalb-Weg“. Dabei soll durch
Aktionen, Angebote und Veranstaltungen an verschiedenen
ausgewählten Plätzen und Einrichtungen zwischen dem „Dreifaltigkeitsberg“ und dem Oberen Donautal Natur zusätzlich
erlebbar und erfahrbar gemacht werden.
Es wird ein umfangreiches Programm geboten! Alle wichtigen
Informationen zu den Veranstaltungsorten und Zeiten gibt es
auch im Internet unter www.donaubergland.de und www.naturpark-obere-donau.de sowie telefonisch bei der Donaubergland GmbH unter Telefon 07461 7801675 oder beim Haus
der Natur in Beuron unter Telefon 07466 928015.
Kreisarchiv- und Kulturamt
Exkursion: Auf Pilgerpfaden
– Historisch-literarische Wanderung
Die historisch-literarische Wanderung am 30. August 2013,
führt zusammen mit der Schriftstellerin Notburg Geibel, dem
Dekanatsreferenten Hans-Peter Mattes und Kreisarchivar
Dr. Hans-Joachim Schuster vom Kirchberg Seitingen, einer
kirchen-burgartigen Anlage mit Barockkirche als Mittelpunkt,
weiter zur Eustasiuskapelle in St. Anstett, mit eindrucksvollen Deckenfresken und Wandgemälden, zur Felix-Erb-Kapelle
bei Gunningen sowie zum sogenannten „Sängergrab“ bei
Oberflacht. Den Abschluss der Exkursion mit gemütlicher
Einkehr bildet das Museum Seitingen-Oberflacht. Treffpunkt
ist um 13.30 Uhr am Landratsamt, Werderstraße. Es werden Fahrgemeinschaften gebildet. Die Exkursion beginnt um
13.30 Uhr beim Landratsamt bzw. um 13.45 Uhr vor dem
Eingang zur Seitinger Pfarrkirche. Informationen erhalten Sie
beim Kreisarchiv und Kulturamt: Telefon 07461 926 3101
ohne Gebühr.
Freilichtmuseum Neuhausen ob Eck
Drehen, winden, flechten, binden…
3. Naturerlebnistag im Freilichtmuseum Neuhausen ob Eck
- Sonntag, 25. August 2013 ab 13.00 Uhr
Das längste Gebäude im Freilichtmuseum Neuhausen er-
wacht am Sonntag, 25. August 2013, zum Leben: in der Seilerei zeigt Rainer Schoser, wie in alten Zeiten Seile hergestellt wurden. Eine fast schon einmalige Gelegenheit, denn
das Seiler-Handwerk wird heutzutage nur noch selten ausgeübt. Überall im Museum wird mit den unterschiedlichsten Naturmaterialien geflochten, gesponnen und gefilzt. In der alten
Dorfschmiede fliegen die Funken. Ein wenig ruhiger geht es
beim Korbflechten und beim Weben zu. Auch hier ist jedoch
Können gefragt, damit die fertigen Stücke auch lange genutzt
werden können. Und das Beste an den vielen Vorführungen
ist, dass man auch mal mitmachen kann!
Informationen zu Anfahrt, Eintrittspreisen und Museumsprogramm unter Telefon 07461 926-3204 und unter
www.freilichtmuseum-neuhausen.de
Der Museumsgasthof „Ochsen“ mit Biergarten und der Museumsladen sind ebenfalls geöffnet.
Kreis- und Landesseniorenrat
Gesamtthemen der neuen Ausgabe „Im Blick“
1. LSR-Vorsitzender zum Bürgerengagement in BW
2. Auch andere sollten „im blick“ lesen!
3. Wie bekomme ich den „im blick“ auf Dauer?
4. LSR-Vorstand tagt mit kühlem Kopf zu heißen Themen
5. In Dankbarkeit und stillem Gedenken an Maximilian Bayer
6. Regionaltagungen der Seniorenräte 2013
7. Wichtige Qualitätsaspekte für ein Leben im Heim
8. „Bunter als gedacht!!!! - Engagement in einer „Gesellschaft der Vielfalt“
9. Endlich machen mehr - aber noch nicht alle mit
10. „Blick ins Land“
11. Termine
12. Impressum
Richtig „blicken“?
Geschäftsführerin Birgit Faigle wies bei der Regionaltagung
in Rottweil am Neckar darauf hin, dass es den gedruckten
„im blick“ derzeit aus finanziellen Gründen nicht mehr geben
kann. Die erste Ausgabe in elektronischer Form konnte aber
nur an wenige Mailadressen verschickt werden. Die damit
bedachten Vorsitzenden sollten den Text an ihre Mitglieder
weiter leiten und bitten, dass auch diese ihnen bekannte Personen und Institutionen damit versorgen. Allerdings müssten
sich alle, die den „im blick“ auf Dauer haben möchten, dafür
direkt auf der Homepage des LSR anmelden.
Wie bekomme ich den „Im Blick“ auf Dauer?
Die digitale Ausgabe des „im blick“ bekommt man nur dann
automatisch und auf Dauer, wenn man sich dafür registriert:
Auf www.lsr-bw.de/im-blick-bestellen (Link: http://www.lsrbw.de/index.php?RDCT=309f535e54dc8d615fdb)
gehen
oder hier klickt (Sie werden direkt auf die richtige Seite der
LSR-Homepage geführt) (Link: http://www.lsr-bw.de/index.
php?RDCT=6aaec4191f98f32d5349 ),Vor- und Nachname
sowie Mailadresse eingeben. Auf „Abonnieren“ klicken. Bei
der automatischen Rückfrage per Klick den Bezugswunsch
bestätigen. Damit der „im blick“ auch an die richtige Adresse
geht, erhalten Sie an die bei der Bestellung von Ihnen angegebene Mailadresse eine Nachricht und werden nochmals
zum Bestätigen Ihrer Blick-Bestellung aufgefordert. Erst wenn
Sie dem nachkommen, sind Sie in die Abonnentenliste aufgenommen. Diese Prozedur haben die Personen gemacht, die
„im blick“ erstmals bekommen haben, weil er per E-Mail an
sie weitergeleitet wurde.
Der Kreisseniorenrat Tuttlingen hofft, dass noch viele, auch
Nichtsenioren die interessante Broschüre „Im Blick“ kostenlos abonnieren.
Abfallkalender
Restmülltonne
60+120+240+360Liter-Behälter
Leerung alle 4 Wochen
in Geisingen
mit Stadtteilen
am Donnerstag,
29. August 2013
GEISINGER MITTEILUNGEN
Restmülltonne
(grüner Deckel)
Leerung alle 8 Wochen
in Geisingen
mit Stadtteilen
am Donnerstag,
26. September 2013
Biomülltonne
60+120+240+360-LiterBehälter
Leerung jede Woche
in Geisingen
mit Stadtteilen
Papiertonne
240+1100-Liter-Behälter
Leerung alle 4 Wochen
in Geisingen
mit Stadtteilen
am Donnerstag,
12. September 2013
Werttonne
240-Liter-Behälter
Leerung alle 4 Wochen
in Geisingen
mit Stadtteilen
am Mittwoch,
04. September 2013
Werttonne
1100-Liter-Behälter
Leerung alle 4 Wochen
in Geisingen
mit Stadtteilen
am Dienstag,
27. August 2013
Windeltonne
120+240-Liter-Behälter
Leerung alle 2 Wochen
in Geisingen
mit Stadtteilen
am Donnerstag,
29. August 2013
Wertstoffhof Geisingen
Dienstag, 15.00 bis 19.00 Uhr
Donnerstag, 15.00 bis 19.00 Uhr
Samstag, 09.00 bis 13.00 Uhr
Grünschnitt
° Wertstoffhof Geisingen
Annahmestellen auf den Stadtteilen:
° Aulfingen, Farrenstall
samstags: 10.00 bis 10.30 Uhr
° Gutmadingen, Waldstraße 23/1
samstags: 09.30 bis 10.30 Uhr
° Kirchen-Hausen, Festhalle
samstags: 09.30 bis 10.30 Uhr
° Leipferdingen, Farrenstall
samstags: 09.00 - 09.45 Uhr
Nummer 34
Mittwoch, 21. August 2013
9
Wir gratulieren
am Donnerstag,
22. August 2013
vermeiden - sortieren - verwerten
Abfallberatung beim Landratsamt Tuttlingen,
Telefon 07461 926-6000 || www.abfall-tuttlingen.de
Mit der Veröffentlichung einverstanden:
Kirchen
SEELSORGEEINHEIT GEISINGEN
Kath. Pfarrgemeinde Geisingen und Gutmadingen
Freitag, 23. August 2013 Hl. Rosa von Lima
9.30 Uhr Im Heim: Wort-Gottes-Feier
Samstag, 24. August 2013 Hl. Bartholomäus, Apostel
18.30 Uhr Geisingen: Salve - Rosenkranz
Sonntag, 25. August 2013 - 21. Sonntag im Jahreskreis
8.30 Uhr Gutmadingen: Hl. Messe für die Gemeinde
und Karolina Kramer, Gisela
Mang, Elisabeth Kreutzer, Johanna u. Agathe Hirt.
Im Heim: keine Wort-Gottes-Feier
10.00 Uhr Geisingen: Hl. Messe für die Gemeinde.
Totengedächtnis für Klärle
Fenzl, Dieter Rinkenauer, Margarethe Schmid, Erika Tietz,
Manfred Kohlöffel.
Freitag, 30. August 2013 - 21. Woche im Jahreskreis
9.30 Uhr Im Heim: Wort-Gottes-Feier
Samstag, 31. August 2013 - 21. Woche im Jahreskreis
Gutmadingen: Feier der Trauung des Brautpaares Sabine Bensel u.
Klaus Schiefelbein ( Pfr. Huber
i. R. )
18.30 Uhr Geisingen: Salve - Rosenkranz
Sonntag, 01. September 2013 - 22. Sonntag im Jahreskreis, Maria – Trost – Fest
10.00Uhr Gutmadingen: Hl. Messe für die Gemeinde
und Karl Huber u. Angeh., Karl
Burger u. Angeh., Maria u. Jo-
10
Nummer 34
Mittwoch, 21. August 2013
GEISINGER MITTEILUNGEN
hann Weber u. Angeh., Helene
Ringwald, Friedrich u. Agatha
Glunk, Paula u. Franz Tritschler u. Angeh., Josef Maier u.
Angeh.
Im Heim: keine Wort-Gottes-Feier
10.00 Uhr Geisingen: Wort-Gottes-Feier ( H. Nestel )
20.00 Uhr Gutmadingen: Andacht mit Lichterprozession (Herr Nestel)
Beichtgelegenheit
Geisingen: Für Beichtgespräche machen Sie bitte einen Termin aus.
Telefonseelsorge
0800 111 0111 oder 1110222 gebührenfrei.
Bürostunden im Pfarramt
Ab Montag, 26. August 2013:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
9.00 bis 11.00 Uhr, Telefon 07704 272
- siehe Hinweis wegen Urlaub!
Hospizgruppe Seelsorgeeinheit Geisingen in ökum. Offenheit
Wir sind für Sie da, wenn wir gerufen werden. Gerne können
Sie uns unverbindlich anrufen, wenn Sie zu unserer Arbeit
Fragen haben.
Info: Telefon 07704 6819 Frau Haug oder
Telefon 07708 97994 Frau Grundmann.
Wenn wir nicht erreichbar sind, sprechen Sie Ihren Namen
und Telefonnummer auf den Anrufbeantworter, wir rufen Sie
dann zurück.
Spendenkonto Hospizgruppe:
Kath. Pfarramt, Geisingen / Verwendungszweck “Hospiz“
Konto-Nr.: 240018441 Sparkasse Schwarzwald-Baar
BLZ 694 500 65
Spendenkonto für Kirchturm Kirchenbauförderverein
Konto: 151 0032 42 Sparkasse Schwarzwald-Baar
(BLZ: 694 500 65)
260 215 02 Volksbank Villingen (BLZ: 694 900 00)
Spendenkonten für die Pfarreien Geisingen u. Gutmadingen
Sparkasse Schwarzwald-Baar
BLZ: 694 500 65
Geisingen: Kto.: 240018441
Gutmadingen: Kto.: 240024563
Urlaub / Bürostunden im Pfarramt:
Das Pfarrbüro ist noch bis zum 23. August 2013 geschlossen. In dringenden!! Fällen wenden Sie sich bitte an die Pfarrsekretärin Frau Anni Mayer privat (Telefon 07704 1374).
Gottesdienstvertretung in der Urlaubs –und Ferienzeit
Vom 19. August bis 05. September 2013 wird Herr Pfarrer
Buhl im Urlaub sein. In dieser Zeit hat dankenswerterweise
Herr Pfarrer Günther Fackler -Pfarrer i. Rente- die Gottesdienstvertretung übernommen. Im August finden keine Werktagsgottesdienste statt.
Gottesdienste im Heim im Monat August u. September
Am Freitag, 23. August 2013 und 30. August 2013 wird im
Heim um 09.30 Uhr eine Wort-Gottes-Feier sein. Ab Freitag
06. September 2013 ist wieder Hl. Messe im Heim.
Die Wort-Gottes-Feiern an den Sonntagen von 04. August
2013 bis einschließlich 01. September 2013 entfallen. Ab
Sonntag, 08. September 2013 ist wieder Wort-Gottes-Feier.
Einladung zum Ausflug der Frauengemeinschaften unserer
Seelsorgeeinheit Geisingen
Liebe Frauen!
Unser gemeinsamer Tagesausflug führt uns am Samstag 21.
September 2013 nach Freiburg im Breisgau. Das Freiburger
Münster ist das Wahrzeichen der Stadt und ihr bedeutendstes Gebäude. Bei einer Führung durchs Freiburger Münster
werden wir unsere Bischofskirche näher kennen lernen. Folgendes Programm ist vorgesehen:
09.00 Uhr: Abfahrt am Postplatz in Geisingen
ca. 10.45 Uhr: Feier der Heiligen Messe im Collegium Borromaeum (Seminarkirche des Erzbischöflichen Priesterseminar)
11.30 Uhr: Orgelmusik zur Marktzeit im Freiburger
Münster ULF (Organistin Daniela Timokhine,
Zürich )
12.15 Uhr: Gemeinsames Mittagessen im Heiliggeist
Stüble
14.00 Uhr: Münsterführung
(Treffpunkt ist der c-punkt Freiburger Münsterforum )
15.00 Uhr: Gelegenheit zum Stadtbummel
17.15 Uhr: Rückfahrt nach Geisingen
Ich freue mich auf einen erlebnisreichen und gesegneten Tag
mit Ihnen und verbleibe mit herzlichen Grüßen.
Ihr
Adolf Buhl, Pfr.
- Das Programm ist in den einzelnen Kirchen im Schriftenstand ausgelegt. ........................................................................................
Anmeldung bitte beim Kath. Pfarramt in Geisingen Tel.: 07704 272 bis zum 13. September 2013
....................................................................................
oder Abschnitt in Briefkasten Kath. Pfarramt, Schloßstr. 23,
Geisingen
Nehme am Ausflug 21. September 2013 SE Frauengemeinschaften, Geisingen teil.
Name:
........................................................................................
Anschrift:
........................................................................................
Wohnort:
........................................................................................
......................................... ..........................................
Evangelische Kirchengemeinde
Geisingen
Wochenspruch:
Christus spricht, was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.
Matthäus 25,40
Sonntag, 25. August 2013
09.30 Uhr Gottesdienst
Dienstag, 27. August 2013
09.30 Uhr Gottesdienst im Heim
Gottesdienst am 25. August 2013
Den Gottesdienst am Sonntag, 25. August 2013 leiten und
gestalten Mitglieder des Kirchengemeinderates. Er beginnt
um 09.30 Uhr. Wir laden herzlich ein.
Vertretung
Bis zum Freitag, 06. September 2013 wird Pfarrerin Linde
Zeeb von Pfarrer Ulf Schlimper vertreten. Pfarrer Schlimper ist
erreichbar unter der Telefonnummer 07461 5467. Seine Adresse ist Evangelisches Pfarramt, Unter Jennung 15, 78532
Tuttlingen (Möhringer Vorstadt).
"Libelle“
Die "Libelle", Bücherei, Shop Café ist nach der Sommerpause wieder ab Sonntag, 08. September 2013 zu den üblichen
Zeiten geöffnet:
Sonntags von 10.30 Uhr an und donnerstags von 17.00 Uhr
bis 19.30 Uhr.
GEISINGER MITTEILUNGEN
Kindergarten und Schule
Kindergarten
"Alte Gerbe" Geisingen
Vorankündigung: Selbstanbieterbörse für Kinderbekleidung
und Spielzeug
Der Elternbeirat veranstaltet mit dem Kindergarten “Alte Gerbe“ Geisingen am Samstag, 21. September 2013 um 14.00
bis 17.00 Uhr eine Selbstanbieterbörse im kath. Pfarrheim
Geisingen. Angeboten werden gut erhaltene Herbst- und Winterbekleidung in Baby-, Kleinkind- und Kindergrößen sowie
Spielzeug und sonstiges Baby- und Kleinkindzubehör.
Ein Tisch kann mit einer Gebühr von 7,00 € gemietet werden.
Für das leibliche Wohl wird auch gesorgt. Wer Lust und Zeit
hat, seine Kinderbekleidung an diesem Nachmittag zu verkaufen oder zu erwerben, kann sich diesen Termin schon einmal
vormerken. Weitere wichtige Infos geben wir im September
bekannt.
Freundliche Grüße
der Elternbeirat und das Kindergartenteam “Alte Gerbe“
Vereine und Organisationen
in Geisingen
DRK-Bereitschaft
Ortsverein Geisingen mit Stadtteilen
Dienstabend
Der nächste Dienstabend nach den Sommerferien ist am
Mittwoch, 11. September 2013.
Blutspende
Der nächste Blutspendetermin findet am Mittwoch, 18. September 2013 in der Kirchtalhalle in Kirchen-Hausen statt.
Anglervereinigung
Geisingen 1966 e.V.
Hinweis für Sachkundenachweis (Fischerprüfung)
Am 15. November 2013 findet in diesem Jahr die landeseinheitlich festgelegte Fischerprüfung (Sachkundenachweis)
statt.
Vorbereitungskurse sind in Donaueschingen im Vereinsheim
der AV Donaueschingen-Pfohren (Infos bei Lehrgangsleiter
Hans Dieter Geugelin, Telefon 07621 82929 erhältlich). Kursbeginn ist am 10. Oktober 2013, es ist ein Wochenendkurs.
Ein weiterer Kurs findet in Wolterdingen statt, Lehrgangsleiter
ist Heinz Prosch. Infos bei H. Prosch, Telefon 0771 3249
oder beim ASV Wolterdingen, Telefon 07705 323.
Die Kurse in Spaichingen sind bereits alle ausgebucht. Wer
noch einen Kurs besuchen will, der übrigens zwingend für die
Zulassung zur Prüfung vorgeschrieben ist, sollte sich dringend beeilen.
Schwarzwaldverein
Ortsgruppe Geisingen
Achtung - Terminverschiebung!
Die Vierteles-Wanderung des Schwarzwaldvereins Geisingen
nach Vaihingen/Enz muss leider aus terminlichen Gründen
verschoben werden. Neuer Termin ist der 06. Oktober 2013.
Nummer 34
Mittwoch, 21. August 2013
11
Näheres erscheint in Kürze an dieser Stelle. Nähere Auskunft
erteilt gerne der Wanderführer Karl-Ernst Rapp unter der Telefonnummer 07704 1473.
Kath. Bauförderverein St. Nikolaus Geisingen
Wir bitten um Kuchenspenden
Anlässlich des German Inline Cup in Geisingen am Samstag,
07. September 2013, beteiligt sich der Kirchliche Bauförderverein „ St. Nikolaus“ Geisingen mit Verkauf von Kaffee und
Kuchen am Postplatz. Wir wollen die nationalen und internationalen Gäste wieder mit hausgemachten Kuchen verwöhnen.
Hierzu benötigen wir Ihre geschätzte Unterstützung und bitten
um Kuchenspenden.
Wer einen Kuchen spenden möchte, sollte sich bitte mit dem
Vorsitzenden Norbert Stoffler (Telefon 07704 6198) in Verbindung setzen. Bereits jetzt ein herzliches Vergelts Gott für
Ihre Kuchenspenden.
Die Vorstandschaft
Kirchl. Bauförderverein St. Nikolaus Geisingen
Sportverein Geisingen 1926 e.V.
Rückblick:
Der Saisonauftakt ist gut gelungen, unsere Aktiven waren zu
Gast beim SV Eisenbach. Unsere Zweite spielte 0:0 unentschieden und unsere Erste gewann 0:3 und belegt den 2.
Platz in der neuen Tabelle. Herzlichen Glückwunsch. Vorschau:
Am Sonntag, 25. August 2013 kommt der FC Hüfingen mit
seinen Aktiven. Die zweiten Mannschaften spielen ab 13.15
Uhr, Anstoß für die ersten Mannschaften ist dann um 15.00
Uhr. Wir freuen uns auf jeden Besucher der uns unterstützt.
Das Clubheim-Team steht für Euch mit Getränken und Grillwurst bereit.
SV Geisingen in eigener Sache:
Unserem Ehrenvorsitzenden, Adolf Heppler, gratulieren wir
auf diesem Weg, nachträglich, zu seinem Geburtstag.
Auch an diesem Wochenende ist unser Clubheim zu den Bundesligazeiten geöffnet. Wer die Bundesliga-Spiele live sehen
möchte ist herzlichst willkommen.
Für die Vorstandschaft
Berndt Schmolinsky, Schriftführer
Theaterbesuchergemeinschaft Geisingen
Reisen Sie mit und lassen Sie sich immer wieder von Neuem
mitreißen: Neugierig, bequem und günstig ins Theater Freiburg. Das Abonnement umfasst 6 Vorstellungen
(an Sonntagnachmittagen)
Die Abonnementvorstellungen:
1. „Die Csardasfürstin“ Operette von E. Kalman
2. „Die Sizilianische Vesper“ Oper von G. Verdi
3. „Gottes Kleiner Krieger“ Schauspiel nach K. Nagarkar
4. „Oscar und die Dame in Rosa“ Oper von F. Bollon
5. „Momo“ Schauspiel-Familienstück nach M. Ende
6. „Der Mantel“ von G. Puccini und
„Herzog Blaubart“ von B. Bartok
Zusatzvorstellung: (Abendvorstellung)
„Tannhäuser“ Oper von R. Wagner
Die Fahrt erfolgt mit dem Bus. Auch Selbstfahren ist möglich. Zusteigemöglichkeiten: Geisingen mit allen Stadtteilen,
Hintschingen, Zimmern, Immendingen, Hüfingen
Für die Fahrt zum Weihnachtsoratorium von J. S. Bach (alle
6 Kantaten) ins Konzerthaus nach Freiburg am Samstag, 21.
Dezember 2013 sind noch wenige Plätze frei.
Auskunft und Anmeldung:
Roswitha Röhrle, Sonnenhalde 1, 78187 Geisingen, Telefon
07704 450
Anmeldeschluss: 09. September 2013
12
Nummer 34
Mittwoch, 21. August 2013
GEISINGER MITTEILUNGEN
Bayernfanclub
Hallo Bayernpowersüdbaar-Freunde,
unsere erste Ausfahrt nach München in die Allianz-Arena
für die Saison 2013/2014 steht. Wir treffen uns am Samstag, 24. August 2013 gegen 08.45 Uhr auf dem Postplatz
in Geisingen. Bitte um pünktliches Erscheinen. Abfahrt nach
München zum Spiel FC Bayern gegen den 1. FC Nürnberg um
09.00 Uhr. Spielbeginn 15.30 Uhr. Gegen ca.11.30 Uhr werden wir wie immer im Euro Rastpark Aichstetten unsere Pause einlegen. Näheres wird noch im Bus bekannt gegeben. Ein
spannendes Derby und 3 Punkte wünscht das Fanclubteam!
Achtung: Für folgende Spiele des FCB haben wir noch unsere
Dauerkarten.
Termine:
01. Februar 2014: Frankfurt
01. März 2014: SchalkeO4
15. März 2013: Leverkusen
29. März 2013: Hoffenheim
Für das BL-Spiel SC Freiburg-FC Bayern: Dienstag, 27. August
2013 Spielbeginn 18.30 Uhr haben wir Karten bekommen.
Diesmal keine Steh- sondern Sitzplätze. Wer Interesse hat
wie immer bei unserem Präsident: Horst Herfort melden.
Telefon 07704 6807, E-Mail: [email protected]
Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates
vom 05. August 2013
1. Bundestagswahl 2013 – Bestellung des Wahlausschusses für den Wahlbezirk Aulfingen
Dem Wahlausschuss für die Bundestagswahl am 22. September gehören alle Mitglieder des Ortschaftsrates an. Vorsitzender ist Ortsvorsteher Uwe Fröhlin, sein Stellvertreter Helmut
Heizmann und Schriftführerin Liane Amma. Bei Bedarf werden
weitere Mitglieder bestellt. Das Gremium wird den Wahldienst
in drei Schichten abhalten.
2. Bekanntgaben
a) Radarsäule
In der Zeit vom 05. April 2013 bis 24. Juni 2013 wurden 870
Fahrzeuge beanstandest. Vier Fahrer waren über 30 km/h zu
schnell.
b) Umleitungen über die L 185 Ortsdurchfahrt Aulfingen
Ständig eingerichtete Umleitungen werden über das Aitrachtal geführt. Eine starke Zunahme des Verkehrs ergibt die
Umleitung von Waldshut nach Singen über die L185. Bürgermeister Hengstler ist es gelungen, die Gegenrichtung SingenWaldshut abzuwenden.
c) Biber an der Aitrach
Der Biber an der Aitrach ist wieder stark aktiv. Im Gewann
Ried hat er an dem Wasserlauf Gräben und Löcher gegraben,
wodurch die Stabilität des Ufers leidet. Inzwischen wurde die
Biberbeaurtragte des Regierungsbezirks alarmiert und wird
sich der Sache annehmen.
Uwe Fröhlin
Ortsvorsteher
Kath. Frauengemeinschaft
Aulfingen
www.bayernpowersuedbaar.de
Für die Vorstandschaft
Heinz Mendgen, Schriftführer
Aulfingen
Ortsverwaltung Aulfingen
Widerrechtliches Entwenden des Grünschnittwagens
Es wurde festgestellt, dass der Grünschnittwagen von seinem ursprünglichen Platz auf dem Festhallenparkplatz entfernt wurde. Der Hänger zum Befüllen des Grünschnittes
steht während der ganzen Sommerperiode auf dem Festhallenplatz. Dies ist ein Entgegenkommen der Familie Hall und
sollte auch als solches geachtet werden.
Ein nichtangemeldetes Entwenden, um sich das Umladen
vom eigenen Fahrzeug auf die Grünschnittannahmestelle zu
sparen, kann nur mit vorheriger Absprache mit der Familie
Hall geduldet werden. Wir bitten um Beachtung!
Fußballspiel auf dem Festhallenrasen
Wir bitten alle Eltern, ihre Kinder darauf hinzuweisen, dass die
Festhallenwand keine Torwand ist. Die Fußbälle verschmutzen
und zerstören die Hausfassade, was zu erheblichen Schäden
führt, für die die Erziehungsberechtigten einzutreten haben.
Uwe Fröhlin
Ortsvorsteher
Einladung zum Ausflug 60+
Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren mit ihren
Partnern zum diesjährigen „Ausflug 60+“ am Donnerstag, 26.
September 2013 ein. Wir fahren mit dem Bus zum Flughafen
Stuttgart und werden dort eine Führung machen. Nachmittags
geht’s dann zur Kürbisausstellung nach Ludwigsburg.
Wir freuen uns auf viele Anmeldungen bis spätestens 10.
September 2013 bei Betina Bernauer, Telefon 07708
911907.
Das Vorstandsteam
Bure zum Alange am 31. Oktober in der Festhalle Aulfingen
- Kartenvorverkauf läuft
Ku(h)ltur pur!
Was kommt dabei heraus, wenn zwei
gestandene Bauern am Abend den
Melkschemel mit dem Mikrophon tauschen? Garantiert lustige und zertifiziert BSE-freie “Buregaudi”. “Bure zum
Alange”, unter diesem Motto zeigen
Nikolaus König und Wolfgang Winterhalder ein abwechslungsreiches Informations- und Musikkabarett.
Karten gibt es zum Vorverkaufspreis
von 08,50 Euro (AK 10,00 Euro) bei:
° Gasthaus Adler, Aulfingen
° „Blumen und mehr“, Donaueschingen
° Corinna Weiler, Aulfingen (Telefon 07708 568)
Beginn: 20.30 Uhr, Einlass ab 19.00 Uhr
Wenn der Berg ruft! - Frauen feiern den Laurentiustag
Bei herrlichem Wanderwetter machten sich 23 Frauen der
Kath. Frauengemeinschaft Aulfingen mit dem Bus zum Feldberg. Dort wird jedes Jahr am 10. August das Laurentiusfest
gefeiert, das sich mittlerweile zu einem Volksfest entwickelt
hat.
GEISINGER MITTEILUNGEN
Nummer 34
Mittwoch, 21. August 2013
13
Musikverein "Harmonie"
Gutmadingen e.V.
NACHRUF
Mit großer Dankbarkeit und Anerkennung nehmen wir Abschied von unserem
Ehrenmitglied
Herrn
Josef Weber
Zunächst besuchte die Aulfinger Guppe den beeindruckenden
Open-Air-Gottesdienst an der Laurentiuskapelle. Danach ging
die Wanderung weiter über die Wilhelmer Hütte zur Zastler
Hütte. Nach einer kleinen Stärkung war dann der Aufstieg
zur Baldenweger Hütte eine Leichtigkeit. Der Weg über den
„Höchsten“ hat sich an diesem Tag auf jeden Fall gelohnt, da
der Ausblick über die Schwarzwaldberge einen unbeschreiblichen Genuss bot. Nach dem steilen Abstieg wurde der Abschluss bei zünftiger Musik an der Menzenschwander Hütte
gefeiert.
Sportverein Aulfingen 1931 e.V.
SG Aulfingen/Leipferdingen
Nach einer langen und intensiven Vorbereitung starten unsere Aktiven nun in die Saison. Zahlreiche Vorbereitungsspiele
mit unterschiedlichem Erfolg wurden durchgeführt. Als Erstes
steht nun das Bezirkspokalspiel an, zu welchem sich unsere
Mannschaft erstmals wieder angemeldet hat. Folgende Partien finden in den kommenden Tagen statt:
Bezirkspokal am Mittwoch, 21. August 2013:
19.00 Uhr SV Nußbach - SG Aulfingen/Leipferdingen
Sonntag, 25. August 2013 in Aulfingen:
13.15 Uhr SG Aulfingen/Leipferdingen II - SV Mundelfingen II
15.00 Uhr SG Aulfingen/Leipferdingen I - SV Mundelfingen I
Mittwoch, 28. August 2013 am Deutenberg in Schwenningen:
19.00 Uhr NK Hajduk Villingen I - SG Aulfingen/Leipferdingen II
Wir hoffen auf zahlreiche Unterstützung bei den Spielen. Alle
Ergebnisse der Vorbereitungsspiele können unter
www.sv-aulfingen.de nachgelesen werden!
Die Vorstandschaft
Gutmadingen
Ortsverwaltung Gutmadingen
Sprechzeiten des Ortsvorstehers
Während der Urlaubszeit finden keine Sprechzeiten statt. Die
nächste Ortsvorsteher-Sprechzeit ist am Mittwoch, 28. August 2013 von 18.00 bis 20.00 Uhr.
Frau Sturm ist in der Zeit vom 19. August 2013 bis einschließlich 09. September 2013 im Urlaub. Ab Mittwoch, 11.
September 2013 ist das Rathaus wieder zu den gewohnten
Zeiten für Sie geöffnet.
Besuchen Sie uns auf unserer Homepage:
www.nussbaummedien.de
Josef Weber war 47 Jahre aktiver Musiker des Musikvereins „Harmonie“ Gutmadingen e.V. und weitere 11 Jahre
Ehrenmitglied des Vereins.
Sein verdienstvolles Wirken und sein vorbildlicher Einsatz
zum Wohl des Musikvereins „Harmonie“ Gutmadingen
e.V. war stehts geprägt mit seiner zuverlässigen, hilfsbereiten und kameradschaftlichen Art.
Wir werden ihm ein treues und ehrendes Gedenken bewahren.
Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt allen Angehörigen.
Gutmadingen, den 10. August 2013
Musikverein „Harmonie“ Gutmadingen e. V.
Die Vorstandschaft
Narrenverein "Krähenloch"
Gutmadingen e.V.
Einladung
Am Samstag, 31. August 2013 findet das Grillfest vom Narrenverein statt. Beginn ist um 18.00 Uhr an der Krähenlochhütte. Teller, Gläser und Besteck bitte selber mitbringen, für
das Essen und die Getränke sowie Sitzgelegenheiten ist gesorgt.
Eingeladen sind alle
•Gründungsmitglieder
•Ehrenmitglieder
•Ehrenvorsitzende
•Ehrennarren
•aktiven und passiven Mitglieder
•Spender
•Donaumusikanten
•Helfer in der Max-Hütte und in der Halle
•Wagenbauer für den Umzug
•Fußgruppen am Umzug
•Mitwirkenden am Programm beim Zunftabend
•Gruppen und Choreographen für die Kinderfasnet
•usw.
Kurz gesagt - Alle wo Fasnet mache!
Eure Narrenmutter
Julia
Narrenverein Loräbieschter
Gutmadingen e.V.
Einladung zum Sommerfest
Am 24. August 2013 ab 14.00 Uhr findet dieses Jahr unser
Sommerfest in der Krähenlochhütte in Gutmadingen statt.
Hierzu möchten wir die gesamte Einwohnerschaft recht herzlich einladen. Wie immer gibt es ein großes Lagerfeuer, viel
zu Essen, kühle Getränke und bei guter Musik Party bis in
den Morgen.
Es grüßt ganz herzlich
die Vorstandschaft
14
Nummer 34
Mittwoch, 21. August 2013
GEISINGER MITTEILUNGEN
Krabbelgruppe Gutmadingen
Liebe Krabbelkinder und Mamas bzw. Papas,
Die Krabbelgruppe startet nun in die Sommerpause. Am 05.
September 2013 findet das nächste Krabbelgruppentreffen
unter der Leitung von Susann Kölbl statt. Wie gewohnt treffen
wir uns von 09.00 Uhr bis 10.30 Uhr im Landfrauenraum (neben dem Rathaus).
Ich freue mich auf viele „alte“ und aber auch „neue“ Gesichter nach der Sommerpause und wünsche euch allen einen
erholsamen und schönen Urlaub.
Eure Krabbelmama Susann mit Anna
Musikverein
Kirchen-Hausen e.V.
Liebe Kinder, Liebe Eltern,
die Bläserjugend Kirchen-Hausen wird nach den Sommerferien wieder ein Vorspiel der Zöglinge veranstalten, bei dem wir
auch eine Instrumentenvorstellung miteinbeziehen werden.
Den genauen Termin werden wir noch bekannt geben!
Wer Interesse am Erlernen eines Instruments hat, kann sich
ab sofort bei Anna Lena Honold, Jugendvertreterin der Bläserjugend Kirchen-Hausen melden: Telefon: 07704 6945
Die Vorstandschaft der BJ Kirchen-Hausen e.V.
FC Gutmadingen 1921 e.V.
Nachruf
Am 10. August 2013 verstarb unser langjähriges Vereinsmitglied Herr
Josef Weber
Wir betrauern seinen Tod und nehmen Abschied von einem geschätzten und treuen Mitglied, der unserem Verein 57 Jahre angehörte.
Ein ehrendes und dankendes Angedenken werden wir
Ihm bewahren.
Den Angehörigen gilt unser tiefes Mitgefühl.
Gutmadingen, den 10. August 2013
FC Gutmadingen 1921 e.V.
Spielbetrieb - 1. und 2. Mannschaft
Die letzten Ergebnisse:
FC Gutmadingen 2 – FV Donaueschingen 2 6:1
Tore FCG: Franck Gätcke, Justin Skopek (2), Franco di Trani
und Heiko Moser (2)
FC Gutmadingen – DJK Donaueschingen 1:3
Tor FCG: Dominik Maus
Die nächsten Spiele:
Sonntag, 25. August 2013
15.00 Uhr: FV Tennenbronn - FC Gutmadingen
Donnerstag, 29. August 2013:
19.15 Uhr: FV Tennenbronn 2 – FC Gutmadingen 2
Was sonst noch wichtig ist, www.fc-gutmadingen.de
Wir freuen uns auf euren Besuch und über jede Unterstützung
unserer Mannschaften bei den Spielen.
Spielbetrieb
Kirchen-Hausen
Der Schornsteinfeger informiert
Anmeldung für Kirchen-Hausen
Die nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung jährlich
vorgeschriebenen Messung an Öl- und Gas-Feuerungsanlagen
werde ich
in Hausen ab dem 04. September 2013 und an den darauffolgenden Tagen
durchführen.
Hinweis:
Diesen Termin gebe ich Ihnen deshalb bekannt, damit Sie
eventuell erforderliche Wartungsarbeiten an Ihrer Feuerungsanlage rechtzeitig veranlassen können.
Bezirksschornsteinfegermeister Uwe Fröhlin, Brühlstraße 1,
Aulfingen, Telefon 07708 97970, Fax 07708 919797
Sportgemeinschaft Kirchen-Hausen
Aktive Mannschaften
Es geht wieder los!! Nach einer intensiven Vorbereitung starteten unsere aktiven Mannschaften in die neue Saison. Wir
wünschen den Mannschaften viel Erfolg!!
Ergebnisse:
1. Mannschaft
SV Hölzlebruck - SG Kirchen-Hausen 6:0
2. Mannschaft
SV Hölzlebruck II - SG Kirchen-Hausen II abgesagt
Vorschau:
1. Mannschaft
Sonntag, 25. August 2013, 15.00 Uhr
SG Kirchen-Hausen - FC Bräunlingen
2. Mannschaft
Sonntag, 25. August 2013, 13.15 Uhr
SG Kirchen-Hausen II - FC Bräunlingen II
SG Kirchen-Hausen
Trikefreunde Kirchen-Hausen
Triketreffen 2013 - Dankeschön!
Wir möchten uns bei allen Helfern, Unterstützer, Kuchenspender und Sponsoren für die Hilfe während des 4. Triketreffens
recht herzlich bedanken. Unser Dank gilt auch den Videofilmern, Fotografen und Motorradfahrer/innen, die unsere Ausfahrt am Samstag dokumentiert bzw. gesichert und begleitet
haben und der Presse für die tolle Berichterstattung. Besonders gefreut hat uns aber, dass ca 230 Trikefahrer/innen von
Norddeutschland über Bayern, Frankreich, Österreich und der
Schweiz den Weg zu uns gefunden haben und die vielen Gäste aus Kirchen-Hausen und der näheren Umgebung, die das
Fest zu dem gemacht haben, was wir auch wollten. Vielen,
vielen Dank nochmals. Bilder vom Treffen finden Sie auf unserer Homepage www.trikefreunde.zweipage.de.
Wir fiebern schon dem 5. Triketreffen vom 31. Juli 2013 bis
01. August 2015 entgegen. Wir würden uns freuen, wenn
wir viele Helfer, Sponsoren, usw. am Samstag, 05. Oktober
2013 ab 17.00 Uhr hinter der Festhalle zu einem Helferfest
begrüßen dürfen.
Trikefreunde Kirchen-Hausen
Altenclub Kirchen-Hausen/Hintschingen
Ausflug am Montag, 02. September 2013
Zu unserem Halbtagesausflug sind alle Senioren und Seniorinnen ganz herzlich eingeladen. Abfahrt ist um 12.00 Uhr in
Kirchen bei der Linde, anschließend in Hausen und Hintschingen. Unser Reiseziel ist die Insel Mainau.
Die Liste für die Anmeldung liegt hinten in der Kirche auf; in
Hintschingen nimmt Sonja Finus die Anmeldungen entgegen.
GEISINGER MITTEILUNGEN
Nummer 34
Mittwoch, 21. August 2013
15
RTVEREIN
SPO
Leipferdingen
Sportverein Leipferdingen e.V.
Wasserversorgung Leipferdingen
Unterbrechung in der Wasserversorgung von Leipferdingen
Aufgrund der Umbaumaßnahmen am neuen Trinkwasserbehälter in Leipferdingen muss die Wasserversorgung am 27.
August 2013 sowie am 28. August 2013 jeweils in der Zeit
von 08.00 Uhr bis ca. 15.00 Uhr unterbrochen werden. Folgende Straßen sind betroffen:
Am Dienstag, 27. August 2013:
- Buckstraße
- Emmishofer Straße
- Tengener Straße
- Ob den Hanfgarten
Am Mittwoch, 28. August 2013:
- Poststraße (ab der Kreuzung Waagstraße/Kreuzstraße)
Es kann im gesamten Ortsnetz aufgrund der Leitungsumstellung auf den neuen Hochbehälter zu kurzzeitigen Beeinträchtigungen in der Wasserversorgung kommen.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis und Beachtung.
Ihre Stadtverwaltung
Männergesangverein
1871 Eintracht Leipferdingen
Narrenzunft "Strohglonki" 1777
Leipferdingen e.V.
H GLON
RO
KI
ST
Voranzeige
Der MGV präsentiert zum diesjährigen Comedyabend am
Sichelhenke-Freitag, 13. September 2013 keinen geringeren
als das Konstanzer-Fasnachtsoriginal und Mundartdichter Alfred Heizmann mit seinem Programm „Feuerzangenbowle“.
Einlass und Unterhaltung mit dem „Duo Karibik“ ist um 18.00
Uhr. Ab 20.00 Uhr wird dann Alfred Heizmann die Lachmuskeln der Zuschauer strapazieren. Zu beachten ist: Freie Platzwahl/keine Reservierungen!!
Eintrittspreis:
Vorverkauf: 13,00 €
Abendkasse: 15,00 €
Kartenvorverkauf ist bei:
° Metzgerei Hall-Wimmer
° Bäckerei Dullenkopf
° August Hornung, Telefon 07708 445
° oder unter der E-Mail
[email protected]
Über Ihren Besuch freuen sich gleichermaßen der MGV „Eintracht“ sowie Alfred Heizmann.
Im Namen Aller, Stefan Huber, Schriftführer
LEIPFERDINGEN
L EI P
FE RDIN G EN
SG Aulfingen/Leipferdingen
Nach einer langen und intensiven Vorbereitung starten unsere Aktiven nun in die Saison. ZahlreicheVorbereitungsspiele
mit unterschiedlichem Erfolg wurden durchgeführt. Als Erstes
steht nun das Bezirkspokalspiel an, zu welchem sich unsere
Mannschaft erstmals wieder angemeldet hat. Folgende Partien finden in den kommenden Tagen statt:
Bezirkspokal am Mittwoch, 21. August 2013:
19.00 Uhr SV Nußbach - SG Aulfingen/Leipferdingen
Sonntag, 25. August 2013 in Aulfingen:
13.15 Uhr SG Aulfingen/Leipferdingen II - SV Mundelfingen II
15.00 Uhr SG Aulfingen/Leipferdingen I - SV Mundelfingen I
Mittwoch, 28. August 2013 am Deutenberg in Schwenningen:
19.00 Uhr NK Hajduk Villingen I - SG Aulfingen/Leipferdingen II
Wir hoffen auf zahlreiche Unterstützung bei den Spielen. Alle
Ergebnisse der Vorbereitungsspiele können unter www.svaulfingen.de nachgelesen werden!
Die Vorstandschaft
Informatives
Die schlaue Alternative
Fernstudium oder Onlinestudium bieten auch für Abiturienten zahlreiche Vorteile
Abi in der Tasche - und was nun? Diese Frage stellen sich
viele junge Menschen und deren Eltern nach erfolgreichem
Schulabschluss. Ein Studium verspricht dann beste Aussichten auf eine attraktive Karriere. Doch der Lernalltag an deutschen Universitäten kann oft frustrierend sein. So wächst
beispielsweise die Anzahl der Studenten permanent: Im Jahr
2006 waren es 345.000 Studienanfänger, 2013 sind es bereits 519.000. Tendenz bis 2019 steigend. Die Folge sind
überfüllte Hörsäle und gestresste Professoren. Der Druck
des Bachelorsystems tut sein Übriges dazu. Und der Platz im
Wunschstudiengang ist womöglich ohnehin wegen des Numerus clausus nicht zu ergattern.
Ein Fernstudium bietet darum vielen Abiturienten eine kluge
Alternative - und erfreut sich wachsender Beliebtheit. Aus gutem Grund, denn zunächst einmal sind die Abschlüsse an
einer Fernuniversität denen an einer „normalen“ Universität
absolut gleichgestellt.
Ein weiteres Plus des Fernstudiums ist, dass man zeitlich
flexibel ist und nebenbei arbeiten kann, etwa im normalen
Beruf, im Praktikum oder Schichtdienst. Für viele Fachrichtungen gibt es sogar ein spezielles duales System, das mit
einer Ausbildung verknüpft ist. Ausbildungsberufe aus Industrie, Handel, Logistik und Dienstleistung können mit einem
Fernstudium kombiniert werden. Zu den Lernanteilen, die
die Studenten in Teilzeit zu Hause absolvieren, können sie
Präsenzlehrveranstaltungen besuchen, die in kleinen Gruppen an einem der mehr als 40 regionalen Studienzentren in
Deutschland stattfinden. Hier wird der Lehrstoff vertieft sowie
beispielsweise Planspiele und komplexe Übungen absolviert.
Quelle: djd Reichenberg
e
d
.
w
b
r
ime
e
h
z
l
a
.
www
Den Alltag bewältigen
Das Vergessen verstehen