Sicherheitsdatenblatt nach EU
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Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ACTIL Wasserbett Conditioner Ausgabe 03 1) Überarbeitet: 15.10.13, EH. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktbezeichnung: ACTIL Wasserbett Conditioner Art.-Nr. 901062, 301111 Registriernummer (ChemBiozidMeldeV): N-25644 1.2 Relevante identifizierte Verwendung des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen von denen abgeraten wird Konservierung für Wasser in Wasserbetten 1.3 Firmenbezeichnung: Anorga GmbH Langenbergstr. 10 67657 Kaiserslautern 2) Telefon: +49(0)631-35021-24 Fax: +49(0)631-35021-21 E-Mail: [email protected] Ansprechpartner: Frau Eva Henn Notfallauskunft: Giftnotruf Mainz – 24 Stunden NotdienstTel.: +49(0)6131/19240 Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Skin Corr.1B; H314 – Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 1B. Eye Dam.1 – Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Xi; 36/38 2.2 Kennzeichnungselemente Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Piktogramm/e und Signalwort des Produkts: GHS05 Signalwort: Gefahr Gefahrenbestimmende Komponente/n zur Etikettierung: Enthält: Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C8-18-Alkyldimethylchloride Seite 1 von 9 Gefahrenhinweise H 314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Sicherheitshinweise P102* Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+330+331* BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P 303+361+353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P304+340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305+351+338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P405* Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften zuführen. *) P-Satz ist nur erforderlich bei Abgabe an die allgemeine Öffentlichkeit, nicht aber bei beruflicher industrieller Verwendung. 2.3 Sonstige Gefahren Keine bekannt. 3) Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen 3.1 Stoffe / Gemische Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. 3.2 Gemische Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen CAS-Nr. EINECS Indexnummer 63449-41-2 264-151-6 612-140-00-5 Gefährliche Inhaltsstoffe Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C8-18Alkyldimethylchloride Einstufung (EG) Nr. 1272/2008 Richtlinie 67/548/EWG Met.Corr.1; H290 Acute Tox.4; H302 Acute Tox.4; H312 Skin Corr.1B; H314 Aqu.acute1; H400 Anteil < 10% C; R34 Xn; R21/22 N; R50 (Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist Abschnitt 16 zu entnehmen) Seite 2 von 9 4) Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Selbstschutz des Ersthelfers. Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Nach Einatmen: Frischluftzufuhr. Betroffenen in Ruhelage bringen und warm halten. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt: Bei Berührung mit der Haut mit Wasser und Seife waschen und gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen und bei Beschwerden sofort Arzt konsultieren. Wenn nötig Kontaktlinsen entfernen. Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser trinken. Kein Erbrechen auslösen. Arzt rufen. Eine erbrechende, auf dem Rücken liegende Person auf die Seite wenden. Nie einer bewusstlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Hinweise für den Arzt: Eine mögliche Schädigung der Magenschleimhaut kann eine Magenspülung kontraindizieren. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Verätzung des oberen gastrointestinalen Traktes. Gefahr der Magenperforation. Bei Verschlucken oder Erbrechen besteht die Gefahr des Eindringens in die Lunge (Aspiration). 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Bei Verschlucken Magenspülung unter Zusatz von Aktivkohle. Augen mit physiologischer Kochsalzlösung spülen. Schmerzbekämpfung mit Chibro-Kerakain-Tropfen. 5) Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Geeignete Löschmittel CO2, Löschpulver, Schaum oder Wassersprühstrahl. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Keine 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Bei einem Brand können giftige Verbrennungsprodukte freigesetzt werden, wie z.B.: Stickoxide (NOx), Chlorwasserstoff (HCl), Kohlenmonoxid (CO). 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Zusätzliche Hinweise: Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. Seite 3 von 9 6) Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstung und in Notfällen anzuwendende Verfahren Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Flächenmäßige Ausdehnung verhindern. Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund / Erdreich gelangen lassen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Größere Mengen in Behältern sammeln. Reste mit geeignetem Bindemittel bestreuen, gut vermengen und unter Vermeidung von Staubbildung aufkehren. Geeignetes Bindemittel: Vielzweckbindemittel Kennzeichnung V. Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Unfallstelle sorgfältig säubern; geeignet sind: warmes Wasser und Reinigungsmittel. 6.4 Verweise auf andere Abschnitte Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8. Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 7. 7) Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Für gute Belüftung/Absaugung am Lager- und Arbeitsplatz sorgen. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Behälter nach Produktentnahme immer dicht verschließen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Vorsichtig umfüllen, Verschütten vermeiden. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderung an Lagerräume und Behälter Behälter dicht geschlossen halten. Möglichst nur im Originalgebinde aufbewahren. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Empfohlene Lagertemperatur: minimale Lagerungstemperatur: 10°C Lagerklasse: 8B: Nicht brennbare ätzende Stoffe Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): 7.3 Spezifische Endanwendungen Konditionierer für Wasserbetten. Seite 4 von 9 8) Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung 8.1 Zu überwachende Parameter Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7. Persönliche Schutzausrüstung Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen Kontaminierte Kleidung wechseln. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Berührung mit den Augen vermeiden. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. 9) Atemschutz: Bei der empfohlenen Verwendung und ausreichender Lüftung ist kein Atemschutz notwendig. Handschutz: Chemikalienhandschuhe nach DIN EN 374 mit CE-Kennzeichnung. Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk, -Latex (NBR) Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille mit Seitenschutz Körperschutz: Standard-Arbeitsschutzkleidung. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Erscheinungsbild Form: flüssig Farbe: farblos Geruch: mild Sicherheitsrelevante Daten Selbstentzündlichkeit: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich Flammpunkt: >100°C Dichte bei 15°C: 1,000 g/ml Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Seite 5 von 9 Wasser: vollständig mischbar pH-Wert bei 20°C: ~8 pH-Wert 1%ige Lsg.: 7-8 9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren Daten vorhanden. 10) Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Keine gefährliche Reaktivität unter normalen Umgebungsbedingungen. 10.2 Chemische Stabilität Das Produkt ist unter normalen Umgebungsbedingungen (Raumtemperatur) stabil. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Bei bestimmungsgemäßer Verwendung sind keine gefährlichen Reaktionen zu erwarten. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine bekannt. 10.5 Unverträgliche Materialien Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Keine bekannt 11) Angaben zur Toxikologie 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität: CAS-Nr. Bezeichnung 63449-41-2 Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C8-18-alkyldimethylchloride Expositionswege Methode Dosis Akute orale Toxizität ATE 500 mg/kg Akute dermale Toxizität ATE 1100 mg/kg Primäre Reizwirkung: Am Auge: Stark Ätzend. An der Haut: Ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute. Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. Seite 6 von 9 12) Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Aquatische Toxizität Zur Sicherheit sollte das Produkt nicht in die Kanalisation oder offenes Gewässer eingebracht werden. 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Biologischer Abbau / Elimination Die Produktinhaltsstoffe sind schnell (leicht) biologisch abbaubar. Grad der biologischen Abbaubarkeit: >60% Eliminationsgrad: Die Produktinhaltsstoffe sind aus dem Abwasser gut eliminierbar. 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine Daten vorhanden. 12.4 Mobilität am Boden Keine Daten vorhanden. 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die den PBT- und vPvB-Kriterien der REACHVerordnung XIII, entsprechen. 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine bekannt. AOX-Hinweis: Enthält rezepturbedingt keine Substanzen, die den AOX-Wert eines Abwassers beeinträchtigen können. Auf eine ordnungsgemäße Auswaschung des in dem Produkt enthaltenen Chlorides bei der Durchführung der Methode ist zu achten. Wassergefährdungsklasse: Wassergefährdungsklasse: 2 wassergefährdend (Mischungsregel gem. VwVwS Anhang 4, Nr. 3) Allgemeine Hinweise: Das in diesem Gemisch enthaltene Tensid erfüllt die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständige Behörden der Mitgliedstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines Detergenzienherstellers hin zur Verfügung gestellt. Das Gemisch enthält keine Schwermetalle und Verbindungen gem. der Richtlinie 2006/11/EG. 13) Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Produkt: Der nachstehende Hinweis bezieht sich auf das Produkt, dass so belassen wurde und nicht auf weiterverarbeitete Produkte. Bei der Mischung mit anderen Produkten können andere Entsorgungswege erforderlich sein; im Zweifelsfall den Lieferanten des Produktes oder die lokale Behörde zu Rate ziehen. Empfehlung: Kleine Mengen können mit reichlich Wasser verdünnt und weggespült werden. Größere Seite 7 von 9 Mengen sind gemäß örtlicher behördlicher Vorschriften zu entsorgen. Abfallschlüsselnummer: 070601 Ungereinigte Verpackungen: Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer Wiederverwertung zugeführt werden. Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen. Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln. 14) Angaben zum Transport: Landtransport ADR/RID und GGVS/GGVE (grenzüberschreitend / Inland): UN-Nummer: 1760 ADR/RID-GGVS/E Klasse: 8 (C9) Ätzende Stoffe Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl): 80 Verpackungsgruppe: III Gefahrzettel: 8 Bezeichnung des Gutes: 1760 ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (Quaternäre Ammoniumverbindungen, benzylC8-18-alkyldimethylchloride) Begrenzte Menge: LQ7 Beförderungskategorie: 3 Tunnelbeschränkungscode: E Seeschiffstransport IMDG/GGVSee: UN-Nummer: 1760 IMDG/GGVSee-Klasse: 8 Label: 8 Verpackungsgruppe: III EMS-Nummer: F-A, S-B Marine pollutant: Ja Richtiger technischer Name: CORROSIVE LIQUID, N.O.S. (Quaternary ammonium compounds, benzyl-C8-18alkyldimethyl, chlorides) Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR: UN-Nummer: 1760 ICAO/IATA-Klasse: 8 Label: 8 Verpackungsgruppe: III Richtiger technischer Name: CORROSIVE LIQUID,N.O.S. (Quaternary ammonium compounds, benzyl-C8-18alkyldimethyl, chlorides) Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender: Achtung: Ätzende Stoffe. Seite 8 von 9 15) Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Beschäftigungsbeschränkung für Jugendliche (JarbSchG) beachten. Beschäftigungsbeschränkung für werdende und stillende Mütter (MuschG, MuSchRiV) beachten. Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Angabe zum VOC: Angabe des „VOC“ gemäß Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC-Richtlinie): Das Produkt enthält keine relevanten Mengen an flüchtigen anorganischen Verbindungen (VOC). VOCV (Schweiz): Das Produkt enthält keine abgabepflichtigen VOC im Sinne der Stoff-Positivliste der Schweizerischen VOCV. Wassergefährdungsklasse: WGK 2 – wassergefährdend Status: Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr.3 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Für Stoffe in dieser Mischung wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt. 16) Sonstige Angaben: Gefahrenhinweise auf die in Abschnitt 2 und 3 Bezug genommen wird Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Acute Tox.4; H302 – Akute Toxizität Oral, Kategorie 4; Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Acute Tox.4; H312 – Akute Toxizität dermal, Kategorie 4; Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Aquatic Acute1; H400 – Gewässergefährdend: Akut, Kategorie 1; Sehr giftig für Wasserorganismen. Skin Corr.1B; H314 – Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 1B; Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Met.Corr.1; H290 – Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1; Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Gemäß Richtlinie 67/548/EWG: R21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. R36/38 Reizt die Augen und die Haut. R34 Verursacht Verätzungen. R50 Sehr giftig für Wasserorganismen. Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Seite 9 von 9