…aus dem Rathaus - Stadtbibliothek Germering

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…aus dem Rathaus - Stadtbibliothek Germering
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19. April 2007 GA
A
Ristorante - Taverna
»da Michele«
Inh. Michele Sozzo
In gemütlicher Atmosphäre italienische Küche
Am 1. Mai ab 10 Uhr zünftige, Bayerische
Musik mit der Germeringer Stadtkapelle
Reservierung erbeten
Donnerstag = Pizza-Tag (Ø 32 cm) · jede Pizza € 5,–
Auf unserer umfangreichen Speisekarte finden Sie
hausgemachte Nudeln, saisonale Gerichte sowie Grillgerichte
Pizza vom Holzofen
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 11.30 - 14.30 u. 17 - 24 Uhr
So. durchgehend geöffnet / Küche bis 22.45 Uhr
Hartstr. 86 · 82110 Germering · Tel. 0 89 / 84 05 06 67
Anzeige
Neues Stangerl bei „da Michele“
Jetzt sind die Geisenbrunner Burschen dran!
Die Helfer beim Schlagen des Maibaums.
Germering - Strafe muss sein!
Waren es doch die Geisenbrunner
Burschen die vor drei Jahren
das Traditionsstangerl aus dem
schönen Garten von „da Michele“
stibitzt haben. Jetzt heißt´s anpacken für die Geisenbrunner Diebe!. Am Dienstag, 1. Mai, werden
sie mit Muskelkraft und tatkräftiger Unterstützung des da-Michele-Stammtisches den Maibaum
wieder mit aufstellen.
Ab 10 Uhr wird - zusammen mit
der Germeringer Stadtkapelle zünftig gefeiert. Natürlich gibt´s
neben den bekannten italienischen
Spezialitäten auch bayerische
Schmankerl, wie zum Beispiel
gegrilltes Halsgrat und Spareribs alles zu gewohnt moderaten
Preisen. Das da-Michele-Team
hofft auf ein Einsehen des Wettergottes und freut sich auf viele
Besucher.
in/Foto: pr■
Surfen Sie mal vorbei:
www.gemeinde-anzeiger.de
…aus dem Rathaus
Amtliches Mitteilungsblatt 16/07
Vollzug der Bienenseuchen-Verordnung
Anordnung zur Durchführung flächendeckender Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Varroa-Milbe
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck erlässt folgende Allgemeinverfügung :
1. Die Besitzer von Bienenvölkern
werden hiermit verpflichtet, im
Jahre 2007 bei allen im Gebiet
des Landkreises Fürstenfeldbruck gehaltenen Bienenvölkern
jeweils nach dem Ende der
Tracht eine Behandlung gegen
die Varroa-Milbe durchzuführen. Es sind dazu die für diesen Zweck zu-gelassenen Mittel
zu verwenden (z.B. Bayvarol,
Perizin, Apiguard, Thymovar,
Oxalsäuredi-hydrat-Lösung 3,5
% (m/V) ad us.vet., Ameisensäure 60% ad us. vet., Milchsäure 15% ad us. vet.).
2. Diese
Allgemeinverfügung
ergeht kostenfrei.
Gründe:
1. Die sachliche und örtliche
Zuständigkeit des Landratsamtes
Fürstenfeldbruck zum Erlass
dieser Anordnung ergibt sich aus
Art. 1 des Gesetzes über den
Vollzug des Tierseuchenrechts
i.V.m. § 2 Abs. 1 der Zweiten
Verordnung zum Vollzug des
Tierseuchenrechts i.V.m. Art. 3
Abs. 1 Nr. 2 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes.
2. Die Anordnung in Ziffer 1 des
Tenors stützt sich auf § 15 Abs.
2 der Bienenseuchen-Verordnung. Demzufolge kann die
zuständige Behörde, soweit es
zum Schutz gegen die Var-roatose erforderlich ist, anordnen,
dass in einem bestimmten Gebiet
innerhalb einer bestimmten Frist
alle Bienenvölker gegen VarroaMilben zu behandeln sind.
Aus veterinärfachlicher Sicht ist
die Anordnung der Durchführung einer solchen flächendecken-den Bekämpfungsmaßnahme für den Landkreis Fürstenfeldbruck aufgrund der derzeit gegebnen Seuchenlage
erforderlich. Derzeit ist davon
auszugehen, dass sämtliche Bienenvölker von der Varroa-Milbe
befallen sind. Nach der Mittei-
lung der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
vom 02.02.2007 hat sich an der
Situation der Vorjahre nichts
geändert. Es be-steht nach wie
vor ein flächendeckender Befall
der Bienenvölker, der grundsätzlich eine wirk-same Behandlung
aller Bienenvölker erforderlich
macht.
Die Varroa-Milbe ist ein Parasit.
Bei Befall mit diesem Parasiten
werden adulte Bienen in ihrer
Leistungs- und Lebensfähigkeit
beeinträchtigt und können ihre
Aufgaben im Stock nicht wahrnehmen. Ohne Bekämpfung
kann der Milbenbefall zur
Schwächung und schließlich
zum Unter-gang des gesamten
Bienenvolkes führen.
Zwar ist auch bei fachgerechter
Behandlung keine Milbenfreiheit zu erreichen, jedoch
kann durch eine regelmäßig und
planmäßig jährlich durchgeführte Behandlung verhindert werden, dass es zum klinisch
manifesten Ausbruch der Varroatose kommt.
3. Die Kostenentscheidung beruht
auf Art. 7 des Gesetzes über den
Vollzug des Tierseuchenrechts.
Hinweis:
Die Einlegung des Widerspruchs
oder die Erhebung der Klage durch
E-mail ist nicht zulässig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann inner- Landratsamt Fürstenfeldbruck, den
halb eines Monats nach seiner 02.04.2007
Bekanntgabe Widerspruch erhoben
■
werden. Der Widerspruch ist beim Riebel, Oberregierungsrätin
Landratsamt
Fürstenfeldbruck
schriftlich (Postfach 1461, 82244
Fürstenfeldbruck) oder zur NiederSelbsthilfegruppe
schrift (Hans-Sachs-Str. 9, 82256
für blinde und
Fürstenfeldbruck, Zi.-Nr. 133 EG)
sehbehinderte
einzulegen.
Sollte über den Widerspruch ohne
MitbürgerInnen
zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden Zu einem Erfahrungsaustausch
werden, so kann Klage beim für blinde und Sehbehinderten
Bayerischen Verwaltungsgericht Menschen lädt die SelbsthilfeMünchen schriftlich (Postfach 200 gruppe Betroffene und deren
543, 80005 München) oder zur Angehörige am Mittwoch, 25.
Niederschrift (Bayerstr. 30, 80335 April, in die Germeringer
München) des Urkundsbeamten Insel, Planegger Straße 9 ein.
der Geschäftsstelle dieses Gerichts Die Selbsthilfegruppe bietet
gegenseitigen Unterstützung
und Information, z.B. über
Hilfsmitteln an. Auch das
gesellige Beisammensein wird
in dieser Gruppe groß geschrieben. Hierbei wird die
Gruppe von Christa Tretschok
unsere Gesellschaft und auch für vom Bayrischen Roten Kreuz
unseren Wohlstand herauszustellen und von Getraud Roth von der
und den Einfluss von Familien zu Germeringer Insel unterstützt.
erhöhen.
Falls gegen einen geringen
Zur Eröffnung der Ausstellung , Unkostenbeitrag ein Fahrdienst
am 23.04.2007 um 18.00Uhr laden benötigt wird, wird um Anwir Sie herzlich ein.
meldung bis spätestens DiensÜber Ihr Kommen freuen sich –
tag, 24. April, unter Telefon
089/8405358 in der GermerinDr. P. Braun
ger Insel gebeten.
Oberbürgermeister
Gabriele Off-Nesselhauf
Anita Schindler
Referentin für Gleichstellung, für Leiterin der Einrichtung
■
Familien und Frauen.
■
Kinder tun gut - nur Mut!
Mehr Mut zur Familie!
Unter diesem Motto findet vom
24.04.2007 – 11.05.2007 eine Ausstellung in der Stadtbibliothek
statt. Diese Wanderausstellung, die
von der Firma Jako-o zusammengestellt und verliehen wird, tourt
seit 2 Jahren durch ganz Deutschland . Auf 8 großen Schautafeln,
wird mit Texten und Bilder verdeutlicht, warum es schön ist eine
Familie zu haben – auch ohne die
rosarote Brille aufzusetzen. Es ist
wichtig, die Bedeutung von Kindern und Kindererziehung für
erhoben werden. Die Klage kann
nicht vor Ablauf von drei Monaten
seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer
wenn wegen besonderer Umstände
des Falles eine kürzere Frist geboten ist.
Die Klage muss den Kläger, den
Beklagten (Freistaat Bayern) und
den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen
bestimmten Antrag enthalten. Die
zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid
soll in Urschrift oder in Abschrift
beigefügt werden. Der Klage und
allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Rechtsbehelfe
gegen
diesen
Bescheid haben aufgrund Gesetzes
keine aufschiebende Wirkung.
Beim Bayer. Verwaltungsgericht
München, Bayerstr. 30, 80335
München (Postfach 200543, 80005
München) kann die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
beantragt werden.