…aus dem Rathaus - Stadtbibliothek Germering
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8 19. April 2007 GA A Ristorante - Taverna »da Michele« Inh. Michele Sozzo In gemütlicher Atmosphäre italienische Küche Am 1. Mai ab 10 Uhr zünftige, Bayerische Musik mit der Germeringer Stadtkapelle Reservierung erbeten Donnerstag = Pizza-Tag (Ø 32 cm) · jede Pizza € 5,– Auf unserer umfangreichen Speisekarte finden Sie hausgemachte Nudeln, saisonale Gerichte sowie Grillgerichte Pizza vom Holzofen Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 11.30 - 14.30 u. 17 - 24 Uhr So. durchgehend geöffnet / Küche bis 22.45 Uhr Hartstr. 86 · 82110 Germering · Tel. 0 89 / 84 05 06 67 Anzeige Neues Stangerl bei „da Michele“ Jetzt sind die Geisenbrunner Burschen dran! Die Helfer beim Schlagen des Maibaums. Germering - Strafe muss sein! Waren es doch die Geisenbrunner Burschen die vor drei Jahren das Traditionsstangerl aus dem schönen Garten von „da Michele“ stibitzt haben. Jetzt heißt´s anpacken für die Geisenbrunner Diebe!. Am Dienstag, 1. Mai, werden sie mit Muskelkraft und tatkräftiger Unterstützung des da-Michele-Stammtisches den Maibaum wieder mit aufstellen. Ab 10 Uhr wird - zusammen mit der Germeringer Stadtkapelle zünftig gefeiert. Natürlich gibt´s neben den bekannten italienischen Spezialitäten auch bayerische Schmankerl, wie zum Beispiel gegrilltes Halsgrat und Spareribs alles zu gewohnt moderaten Preisen. Das da-Michele-Team hofft auf ein Einsehen des Wettergottes und freut sich auf viele Besucher. in/Foto: pr■ Surfen Sie mal vorbei: www.gemeinde-anzeiger.de …aus dem Rathaus Amtliches Mitteilungsblatt 16/07 Vollzug der Bienenseuchen-Verordnung Anordnung zur Durchführung flächendeckender Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Varroa-Milbe Das Landratsamt Fürstenfeldbruck erlässt folgende Allgemeinverfügung : 1. Die Besitzer von Bienenvölkern werden hiermit verpflichtet, im Jahre 2007 bei allen im Gebiet des Landkreises Fürstenfeldbruck gehaltenen Bienenvölkern jeweils nach dem Ende der Tracht eine Behandlung gegen die Varroa-Milbe durchzuführen. Es sind dazu die für diesen Zweck zu-gelassenen Mittel zu verwenden (z.B. Bayvarol, Perizin, Apiguard, Thymovar, Oxalsäuredi-hydrat-Lösung 3,5 % (m/V) ad us.vet., Ameisensäure 60% ad us. vet., Milchsäure 15% ad us. vet.). 2. Diese Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei. Gründe: 1. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Landratsamtes Fürstenfeldbruck zum Erlass dieser Anordnung ergibt sich aus Art. 1 des Gesetzes über den Vollzug des Tierseuchenrechts i.V.m. § 2 Abs. 1 der Zweiten Verordnung zum Vollzug des Tierseuchenrechts i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes. 2. Die Anordnung in Ziffer 1 des Tenors stützt sich auf § 15 Abs. 2 der Bienenseuchen-Verordnung. Demzufolge kann die zuständige Behörde, soweit es zum Schutz gegen die Var-roatose erforderlich ist, anordnen, dass in einem bestimmten Gebiet innerhalb einer bestimmten Frist alle Bienenvölker gegen VarroaMilben zu behandeln sind. Aus veterinärfachlicher Sicht ist die Anordnung der Durchführung einer solchen flächendecken-den Bekämpfungsmaßnahme für den Landkreis Fürstenfeldbruck aufgrund der derzeit gegebnen Seuchenlage erforderlich. Derzeit ist davon auszugehen, dass sämtliche Bienenvölker von der Varroa-Milbe befallen sind. Nach der Mittei- lung der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau vom 02.02.2007 hat sich an der Situation der Vorjahre nichts geändert. Es be-steht nach wie vor ein flächendeckender Befall der Bienenvölker, der grundsätzlich eine wirk-same Behandlung aller Bienenvölker erforderlich macht. Die Varroa-Milbe ist ein Parasit. Bei Befall mit diesem Parasiten werden adulte Bienen in ihrer Leistungs- und Lebensfähigkeit beeinträchtigt und können ihre Aufgaben im Stock nicht wahrnehmen. Ohne Bekämpfung kann der Milbenbefall zur Schwächung und schließlich zum Unter-gang des gesamten Bienenvolkes führen. Zwar ist auch bei fachgerechter Behandlung keine Milbenfreiheit zu erreichen, jedoch kann durch eine regelmäßig und planmäßig jährlich durchgeführte Behandlung verhindert werden, dass es zum klinisch manifesten Ausbruch der Varroatose kommt. 3. Die Kostenentscheidung beruht auf Art. 7 des Gesetzes über den Vollzug des Tierseuchenrechts. Hinweis: Die Einlegung des Widerspruchs oder die Erhebung der Klage durch E-mail ist nicht zulässig. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann inner- Landratsamt Fürstenfeldbruck, den halb eines Monats nach seiner 02.04.2007 Bekanntgabe Widerspruch erhoben ■ werden. Der Widerspruch ist beim Riebel, Oberregierungsrätin Landratsamt Fürstenfeldbruck schriftlich (Postfach 1461, 82244 Fürstenfeldbruck) oder zur NiederSelbsthilfegruppe schrift (Hans-Sachs-Str. 9, 82256 für blinde und Fürstenfeldbruck, Zi.-Nr. 133 EG) sehbehinderte einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne MitbürgerInnen zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden Zu einem Erfahrungsaustausch werden, so kann Klage beim für blinde und Sehbehinderten Bayerischen Verwaltungsgericht Menschen lädt die SelbsthilfeMünchen schriftlich (Postfach 200 gruppe Betroffene und deren 543, 80005 München) oder zur Angehörige am Mittwoch, 25. Niederschrift (Bayerstr. 30, 80335 April, in die Germeringer München) des Urkundsbeamten Insel, Planegger Straße 9 ein. der Geschäftsstelle dieses Gerichts Die Selbsthilfegruppe bietet gegenseitigen Unterstützung und Information, z.B. über Hilfsmitteln an. Auch das gesellige Beisammensein wird in dieser Gruppe groß geschrieben. Hierbei wird die Gruppe von Christa Tretschok unsere Gesellschaft und auch für vom Bayrischen Roten Kreuz unseren Wohlstand herauszustellen und von Getraud Roth von der und den Einfluss von Familien zu Germeringer Insel unterstützt. erhöhen. Falls gegen einen geringen Zur Eröffnung der Ausstellung , Unkostenbeitrag ein Fahrdienst am 23.04.2007 um 18.00Uhr laden benötigt wird, wird um Anwir Sie herzlich ein. meldung bis spätestens DiensÜber Ihr Kommen freuen sich – tag, 24. April, unter Telefon 089/8405358 in der GermerinDr. P. Braun ger Insel gebeten. Oberbürgermeister Gabriele Off-Nesselhauf Anita Schindler Referentin für Gleichstellung, für Leiterin der Einrichtung ■ Familien und Frauen. ■ Kinder tun gut - nur Mut! Mehr Mut zur Familie! Unter diesem Motto findet vom 24.04.2007 – 11.05.2007 eine Ausstellung in der Stadtbibliothek statt. Diese Wanderausstellung, die von der Firma Jako-o zusammengestellt und verliehen wird, tourt seit 2 Jahren durch ganz Deutschland . Auf 8 großen Schautafeln, wird mit Texten und Bilder verdeutlicht, warum es schön ist eine Familie zu haben – auch ohne die rosarote Brille aufzusetzen. Es ist wichtig, die Bedeutung von Kindern und Kindererziehung für erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Rechtsbehelfe gegen diesen Bescheid haben aufgrund Gesetzes keine aufschiebende Wirkung. Beim Bayer. Verwaltungsgericht München, Bayerstr. 30, 80335 München (Postfach 200543, 80005 München) kann die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden.